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    Plenarprotokoll 12/98 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 98. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung . 8111A, 8123D Erweiterung der Tagesordnung 8123 D Wahl der Abgeordneten Dr. Sigrid Hoth zur Schriftführerin als Nachfolgerin der Abgeordneten Ina Albowitz 8124 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung — Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Vertragsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988) — Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Ausführungsgesetz Suchtstoffübereinkommen 1988) Horst Seehofer, Bundesminister BMG . . 8109B Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 8109D Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 8109D Johannes Singer SPD 8110 A Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 8110A Antje-Marie Steen SPD 8110 C Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 8110C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/2863 vom 19. Juni 1992 — Einladung von 300 Journalisten zu einer Weinprobe in die Pfalz durch den Bundeskanzler MdlAnfr 5 Ortwin Lowack fraktionslos Antw PStSekr Bernd Schmidbauer BK . . 8111D ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . . 8111D ZusFr Dr. Dietrich Sperling SPD 8112A ZusFr Norbert Gansel SPD 8112 B ZusFr Hans Wallow SPD 8112C ZusFr Hanna Wolf SPD 8112 C Förderung von Verarbeitungsstätten für auf stillgelegten Flächen angebaute nachwachsende Rohstoffe MdlAnfr 1 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Gottfried Haschke BML . 8113 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 8113 B ZusFr Norbert Gansel SPD 8113 D ZusFr Dr. Dietrich Sperling SPD 8114 A Scheitern von Investitionen in den neuen Bundesländern an den Baugenehmigungsbehörden MdlAnfr 2 Lisa Peters F.D.P. Antw PStSekr Jürgen Echternach BMBau 8114B ZusFr Lisa Peters F D P 8114 C ZusFr Josef Grünbeck F.D.P. . . . . . 8114 D ZusFr Dr. Dietrich Sperling SPD 8115 A ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . 8115 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 Einfluß von Gruppen der organisierten Kriminalität auf deutsche Großunternehmen, insbesondere im Werften-Bereich MdlAnfr 6 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 8115B ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 8115 D Gehaltszahlungen an in den einstweiligen Ruhestand versetzte politische Beamte seit November 1982 MdlAnfr 7 Hans Wallow SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 8116A ZusFr Hans Wallow SPD 8116 B ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 8116C ZusFr Dr. Dietrich Sperling SPD 8116 D Geldwäsche der Mafia in den neuen Bundesländern durch Investitionen im Immobilienverkehr MdlAnfr 8 Hans Wallow SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . . 8117A ZusFr Hans Wallow SPD 8117 A ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 8117 B Einführung eines Ausländerwahlrechts gemäß Artikel 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit Artikel 20 GG MdlAnfr 10 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . . 8117 C ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . 8117D ZusFr Wolfgang Lüder F.D.P. 8118A ZusFr Dr. Dietrich Sperling SPD 8118B ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 8118 C Schutz der Mieter vor Umwandlungsspekulationen; Unterstützung der Hamburger Bundesratsinitiative MdlAnfr 12, 13 Ulrike Mascher SPD Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMJ . 8118D, 8119B ZusFr Ulrike Mascher SPD . . . 8119A, 8119C ZusFr Hanna Wolf SPD 8119C ZusFr Dr. Rudolf Schöfberger SPD . . . . 8119D ZusFr Dr. Dietrich Sperling SPD 8120B ZusFr Josef Grünbeck F.D.P. . . . . . . 8120 C ZusFr Horst Kubatschka SPD 8120 D Befassung von Bundesminister Dr. Klaus Kinkel mit der Beteiligung Deutscher an den Giftgasprogrammen in Libyen und Irak; Aussetzung des Verfahrens vor dem Landgericht Darmstadt wegen „offensichtlicher politischer Einflußnahme" MdlAnfr 14, 15 Norbert Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMJ . 8121A, 8122B ZusFr Norbert Gansel SPD . . . 8121B, 8122D ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . 8121 C ZusFr Dr. Dietrich Sperling SPD . 8121C, 8123B ZusFr Hans Büttner (Ingolstadt) SPD . . 8122A ZusFr Hermann Bachmaier SPD 8123 A Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit zur Entwicklung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Umsetzung der Empfehlungen und Vorschläge der Konzertierten Aktion zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (Bericht nach § 141 Abs. 4 SGB V) (Drucksache 12/1901) Horst Seehofer, Bundesminister BMG . 8124 B Klaus Kirschner SPD 8124 D Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . 8126A Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 8127 A Dr. Martin Pfaff SPD 8127 C Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . 8128A Dr. Bruno Menzel F.D.P. 8129D Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 8130A Klaus Kirschner SPD 8131 C Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 8131D Bernhard Jagoda CDU/CSU 8132D Klaus Kirschner SPD 8134 B Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . 8135D Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verbesserung des Ärztlichen Dienstes und der Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit (Drucksache 12/2142) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Änderung der Approbationsordnung für Ärzte (Drucksache 12/2213) Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 8138A Karl-Josef Laumann CDU/CSU 8139C Ottmar Schreiner SPD 8140B, D Gerd Andres SPD 8140 C Dr. Bruno Menzel F.D.P. 8141C Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 8142C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 III Dr. Hans-Joachim Sopart CDU/CSU . . . 8143A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 8143 D Rudolf Kraus, Parl. Staatssekretär BMA . 8144 B Tagesordnungspunkt 7: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie der Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis (Jahresabrüstungsbericht 1990/91) (Drucksache 12/2442) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzungen verursachen oder unterschiedslos wirken können (VNWaffenübereinkommen) (Drucksachen 12/2460, 12/2904) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Kurt Würzbach, Karl Lamers, Heinz-Günter Bargfrede, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Günther Friedrich Nolting, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Rüstungskontrolle und Abrüstung nach Ende des Ost-West-Konflikts (Drucksachen 12/2076, 12/2905) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Fortsetzung der Abrüstungspolitik nach der Auflösung der UdSSR zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Fuchs (Verl), Edelgard Bulmahn, Karsten D. Voigt (Frankfurt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Hilfen für die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten bei der Rüstungskonversion und der Stärkung des Non-Proliferationsregimes (Drucksachen 12/2067, 12/2068, 12/2905) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/ Linke Liste: Beteiligung der Bundeswehr an Einsätzen außerhalb des NATO-Vertragsgebietes (Drucksache 12/2783) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Katrin Fuchs (Verl), Robert Antretter, Helmuth Becker (Nienberge), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: KSZEForum für sicherheitspolitische Zusammenarbeit (Drucksache 12/2789) g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Katrin Fuchs (Verl), Robert Antretter, Helmuth Becker (Nienberge), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sofortige Einstellung aller Atomwaffentests (Drucksache 12/2845) Peter Kurt Würzbach CDU/CSU 8146A Katrin Fuchs (Verl) SPD 8148B Peter Kurt Würzbach CDU/CSU . . . 8149C Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . 8152C Dr. Olaf Feldmann F D P. 8153 A Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . . 8155B Vera Wollenberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8157D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 8159C Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . 8161D Dr. Klaus Rose CDU/CSU 8162 C Günter Verheugen SPD 8163 D Ulrich Irmer F D P. 8164 B Karl Lamers CDU/CSU 8168B Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU 8169C Tagesordnungspunkt 8: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1989 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1989) zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1991 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung des Bundes 1989) (Drucksachen 12/8, 12/1964, 12/1150, 12/1220 Nr. 1.1, 12/2810) b) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1990 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1990) — (Drucksache 12/2561) Carl-Ludwig Thiele F D P 8172D Rudolf Purps SPD 8174 C Wilfried Bohlsen CDU/CSU 8176 C Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . . 8178B Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 8179B Uta Titze SPD 8180D Karl Deres CDU/CSU 8182 A Hans Georg Wagner SPD 8183B Zusatztagesordnungspunkt: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Dritten Gesetz zur Änderung des Markt- IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 strukturgesetzes (Drucksachen 12/2060, 12/2405, 12/2784, 12/2892) 8184 B Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft und des Fördergesetzes (Drucksachen 12/2694, 12/2852, 12/2856) Peter Bleser CDU/CSU 8184 C Jan Oostergetelo SPD 8186B Ulrich Heinrich F D P 8188A Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 8188C Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Verwaltungshilfe (Drucksachen 12/2779, 12/2861) 8189D Zusatztagesordnungspunkt: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens vom 22. März 1974 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (HelsinkiÜbereinkommen) (Drucksachen 12/2659, 12/2902) 8190A Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Debatte zur Menschenrechtspolitik (Drucksachen 12/1756, 12/2857) Karl Lamers CDU/CSU 8190 B Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD . . . 8191 C Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister AA . 8193 B Norbert Gansel SPD 8194C, 8198B Angela Stachowa PDS/Linke Liste . . . . 8194 D Ulrich Irmer F D P. 8195 C Stefan Schwarz CDU/CSU 8196 C Christoph Matschie SPD 8196D Hans Wallow SPD 8197 B Norbert Gansel SPD 8197 C Dr. Ingomar Hauchler SPD 8197 D Gerhard Reddemann CDU/CSU 8198A Gerd Poppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 8198 D Ortwin Lowack fraktionslos 8199B Namentliche Abstimmung 8200 A Ergebnis 8204 A Tagesordnungspunkt 12: a) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 12/2841) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 12/2842) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 12/2843) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 12/2844) Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 31 GO) 8200 D Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 31 GO) 8201 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos (Erklärung nach § 31 GO) 8202 A Konrad Weiß (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Erklärung nach § 31 GO) . . 8202 B Peter Conradi SPD (Erklärung nach § 31 GO) 8202 D Dieter Wiefelspütz SPD (Erklärung nach § 31 GO) 8203 A Nächste Sitzung 8204 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8205* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft und des Fördergesetzes) Ingeborg Philipp PDS/Linke Liste . . . . 8205* B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Anneliese Augustin, Jürgen Augustinowitz, Wolfgang Dehnel, Jochen Feilcke, Claus-Peter Grotz, Hubert Hüppe, Karin Jeltsch, Claus Jäger, Volker Kauder, Thomas Kossendey, Hartmut Koschyk, Editha Limbach, Heinrich Lummer, Dr. Christian Neuling, Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 V Angelika Pfeiffer, Erika Reinhardt, Gerhard Reddemann, Dr. Christian Ruck, Ulrich Schmalz, Joachim Graf von SchönburgGlauchau, Dr. Harald Schreiber, Stefan Schwarz, Wolfgang Vogt (Düren), Michael Wonneberger und Alois Graf von Waldburg-Zeil (alle CDU/CSU) 8206* A Anlage 4 Stillegung des Hochtemperaturreaktors 300 in Hamm-Uentrop; Dokumentation über das Know-how aus dem Betrieb des Reaktors MdlAnfr 3, 4 — Drs 12/2863 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 8206* B Anlage 5 Bekämpfung der Kreditkarten-Kriminalität MdlAnfr 9 — Drs 12/2863 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 8206* C Anlage 6 Aufgaben von Management-KGB im Auftrag der Treuhandanstalt MdlAnfr 16 — Drs 12/2863 — Dieter Maaß (Herne) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 820F* A Anlage 7 Unternehmenskonzepte der Treuhandanstalt für die Deutsche Waggonbau-Aktiengeselischaft; Alternativen für die Privatisierung MdlAnfr 17, 18 — Drs 12/2863 — Dr. Helga Otto SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 8207' B Anlage 8 Schnellere Veräußerung von Bundesliegenschaften, insbesondere aus ehemals militärischer Nutzung; Anzahl der noch ungeklärten Eigentumsfragen MdlAnfr 19, 20 — Drs 12/2863 — Jürgen Türk F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 8207 D Anlage 9 Größenklassenverteilung aller von der Treuhandanstalt betreuten Unternehmen und Kosten eines privatisierten Arbeitsplatzes MdlAnfr 21, 22 — Drs 12/2863 — Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 8208' B Anlage 10 Strengere Kontrolle der Aktivitäten der Treuhandanstalt MdlAnfr 23, 24 — Drs 12/2863 — Paul K. Friedhoff F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 8208' C Anlage 11 Einschaltung international erfahrener Beratungsunternehmen zur Steigerung der Effizienz bei der Treuhandanstalt; zeitliche Zielvorstellungen für die Auflösung der Treuhandanstalt MdlAnfr 25, 26 — Drs 12/2863 — Martin Grüner F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 8209* B Anlage 12 Durchschnittliche Dauer von Privatisierungsverfahren der Treuhandanstalt; Anzahl der abgesprungenen Interessenten MdlAnfr 27, 28 — Drs 12/2863 — Josef Grünbeck F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 8209* D Anlage 13 Fehlen klarer Anweisungen für die Privatisierung und Sanierung von Betrieben durch die Treuhandanstalt; Ertragswertminderungen für Unternehmen durch zu lange Privatisierungsverfahren MdlAnfr 29, 30 — Drs 12/2863 — Günther Bredehorn F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 8210* A Anlage 14 Privatisierung von Wohnbeständen in Verwaltung der Treuhandanstalt MdlAnfr 31 — Drs 12/2863 — Lisa Peters F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 8210* B VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 Anlage 15 Vorläufige Festsetzung der Einkommensteuer bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 32 — Drs 12/2863 —Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 8210* B Anlage 16 Bewertung der Gesamtverschuldung nach internationalen Kriterien MdlAnfr 33 — Drs 12/2863 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 8210' C Anlage 17 Anträge zu den in der Broschüre „Finanzierungshilfen der Bundesregierung 1992" aufgeführten Programmen 1991 und 1992; Vergabe der Mittel MdlAnfr 34, 35 — Drs 12/2863 — Rolf Schwanitz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 8211' A Anlage 18 Unterstützung der osteuropäischen Staaten und der GUS bei der Deckung des Bedarfs an Eisenbahngüterwagen in den nächsten zehn Jahren MdlAnfr 36 — Drs 12/2863 — Christian Müller (Zittau) SPD SchrAntw PStSekr Klaus Beckmann BMWi 8211* A Anlage 19 Erhalt und Sanierung der Waggonbauindustrie in Ostdeutschland; Privatisierung der Betriebe MdlAnfr 37, 38 — Drs 12/2863 — Arne Börnsen (Ritterhude) SPD SchrAntw PStSekr Klaus Beckmann BMWi 8211* B Anlage 20 Lieferung deutscher Minensuchgeräte in den kurdischen Teil Nordiraks zur Unterstützung der Räumarbeiten MdlAnfr 39 — Drs 12/2863 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw PStSekr Klaus Beckmann BMWi 8212* A Anlage 21 Rückgabe der nicht sanierungsbedürftigen Flächen und Liegenschaften durch die Wismut AG an die Gemeinden; Beseitigung der ökologischen Schäden auf bereits übertragenen Flächen MdlAnfr 40, 41 — Drs 12/2863 — Siegrun Klemmer SPD SchrAntw PStSekr Klaus Beckmann BMWi 8212* B Anlage 22 Anerkennung der Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung für im Ausland geborene Kinder von im dritten Reich verfolgten Müttern MdlAnfr 42 — Drs 12/2863 — Dieter Maaß (Herne) SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 8212* D Anlage 23 Gesamtzahl ausländischer Arbeitnehmer mit Werkverträgen 1992; Kontrolle der Beschäftigungsauflagen MdlAnfr 43, 44 — Drs 12/2863 —Gerd Andres SPD SchrAntw PStSekr Rudolf Kraus BMA . . 8213* C Anlage 24 Bestimmungen der Bundeswehr für Brillen MdlAnfr 45 — Drs 12/2863 — Jürgen Koppelin F.D.P. SchrAntw PStSin Ingrid Roitzsch BMVg . 8214* B Anlage 25 Einsatz von NVA-Waffen durch die türkischen Besatzungstruppen auf Zypern; Verhinderung des Einsatzes von Waffen deutschen Ursprungs bei dem Völkerrecht widersprechenden Aktionen MdlAnfr 46, 47 — Drs 12/2863 — Eckart Kuhlwein SPD SchrAntw PStSin Ingrid Roitzsch BMVg . 8214* D Anlage 26 Erweiterung der Übungsflächen im Rahmen des Truppenabbaus ausschließlich in den neuen Bundesländern MdlAnfr 48 — Drs 12/2863 — Dr. Sigrid Hoth F.D.P. SchrAntw PStSin Ingrid Roitzsch BMVg . 8215* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 VII Anlage 27 Verantwortung für die Tiefflüge vom 18. bis 22. Mai 1992 über München MdlAnfr 49 — Drs 12/2863 — Renate Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSin Ingrid Roitzsch BMVg . 8215* C Anlage 28 Kindesentführungen im Auftrag von in den USA lebenden Elternteilen durch die „American Association for Lost Children" MdlAnfr 50, 51 — Drs 12/2863 — Dr. Eckhart Pick SPD SchrAntw PStSin Roswitha Verhülsdonk BMFuS 8215* C Anlage 29 Verhinderung von Kindesentführungen für in den USA lebende Elternteile durch die „American Association for Lost Children" MdlAnfr 52, 53 — Drs 12/2863 — Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD SchrAntw PStSin Roswitha Verhülsdonk BMFuS 8215* D Anlage 30 Gesetzentwurf zur Verlängerung der Diätassistentenausbildung MdlAnfr 54 — Drs 12/2863 — Dr. Reinhard Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 8216 * Anlage 31 Transparenz bei der Abrechnung für Zahnersatz und Kieferorthopädie; Vereinbarungen zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen über das Kosten-erstattungsverfahren MdlAnfr 55, 56 — Drs 12/2863 — Klaus Kirschner SPD SchrAntw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 8216* Anlage 32 Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Radfahrer MdlAnfr 57 — Drs 12/2863 — Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 8216* D Anlage 33 _ Bedarfsschätzung für rollendes Material der Bundesbahn; Produktionskapazitäten in den alten Bundesländern MdlAnfr 58, 59 — Drs 12/2863 — Dr. Dietrich Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 8217* A Anlage 34 Bedarf an schienengebundenen Personen- fahrzeugen für den ÖPNV in den neuen Bundesländern für die nächsten zehn Jahre MdlAnfr 60 — Drs 12/2863 — Christian Müller (Zittau) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 8217* C Anlage 35 Bedarf an Eisenbahnwagen in Westeuropa in den nächsten zehn Jahren; Verhältnis zu den Produktionskapazitäten MdlAnfr 61, 62 — Drs 12/2863 — Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 8217* C Anlage 36 Zukunftschancen des Hafens Mukran in Saßnitz, insbesondere hinsichtlich von Transporten in die baltischen Staaten; Chancen und Marktanteile der ostdeutschen Reedereien MdlAnfr 63, 64 — Drs 12/2863 — Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 8217 * D Anlage 37 Aufnahme der Ortsumgehungsstraße um Ratzeburg in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans MdlAnfr 65, 66 — Drs 12/2863 — Michael von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 8218* C Anlage 38 Verbot des Tragens von vor allem in Bayern üblichen traditionellen Schmuckstücken (z. B. Gamsbart, Adlerflaum oder Grandlschmuck) MdlAnfr 67, 68 — Drs 12/2863 — Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 8219*A VIII Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 Anlage 39 Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission zur Fortsetzung des Betriebs von Atomanlagen bei Gewährleistung geeigneter betrieblicher Überwachungsmaßnahmen MdlAnfr 69 — Drs 12/2863 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 8219* C Anlage 40 Schäden in der Colbitz-Letzlinger Heide durch militärische Nutzung MdlAnfr 70 Dr. Sigrid Hoth F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 8220* B Anlage 41 Einsatz der Personalreserve des Auswärtigen Dienstes MdlAnfr 71 — Drs 12/2863 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw StMin Ursula Seiler-Albring AA 8220* C Anlage 42 Menschenunwürdige Schikanen durch das Militär während der Demonstrationen in Thailand, insbesondere gegenüber deutschen Staatsangehörigen MdlAnfr 72 — Drs 12/2863 — Jürgen Koppelin F.D.P. SchrAntw StMin Ursula Seiler-Albring AA 8221*A Anlage 43 Menschenrechtsverletzungen in Georgien MdlAnfr 73 — Drs 12/2863 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw StMin Ursula Seiler-Albring AA 8221* B Anlage 44 Aufklärungsbegehren der Türkischen Botschaft in Bonn über den Erwerb von Objekten aus dem sog. „Schatz des Priamos" durch das Berliner Museum für Vor- und Frühgeschichte MdlAnfr 74, 75 — Drs 12/2863 — Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU SchrAntw StMin Ursula Seiler-Albring AA 8221* C Anlage 45 Verwendung der in die Türkei gelieferten Waffen ausschließlich zur Landesverteidigung und nicht für den Kampf gegen die kurdische Arbeiterpartei (PKK) MdlAnfr 76, 77 — Drs 12/2863 — Gernot Erler SPD SchrAntw StMin Ursula Seiler-Albring AA 8221 * D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 8109 98. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1992 Beginn: 13.00 Uhr
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    *) Das endgültige Ergebnis und die Namensliste werden im Plenarprotokoll 12/99 als Anlage 2 abgedruckt. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Brandt, Willy SPD 24. 06. 92 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 24. 06. 92 Feilcke, Jochen CDU/CSU 24. 06. 92 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 24. 06. 92 * Gattermann, Hans H. F.D.P. 24. 06. 92 Gerster (Mainz), CDU/CSU 24. 06. 92 Johannes Günther (Duisburg), CDU/CSU 24. 06. 92 Horst Dr. Hauchler, Ingomar SPD 24. 06. 92 Mehl, Ulrike SPD 24. 06. 92 Mischnick, Wolfgang F.D.P. 24. 06. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 24. 06. 92 * Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 24. 06. 92 Dr. Pohl, Eva F.D.P. 24. 06. 92 Reimann, Manfred SPD 24. 06. 92 * Rempe, Walter SPD 24. 06. 92 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 24. 06. 92 Schäfer (Offenburg), SPD 24. 06. 92 Harald B. Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 24. 06. 92 Andreas Dr. Soell, Hartmut SPD 24. 06. 92 ** Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 24. 06. 92 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 24. 06. 92 *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 9 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft und des Fördergesetzes) Ingeborg Philipp (PDS/Linke Liste): Die Formulierung eines Standpunktes zum vorliegenden Gesetzentwurf fällt mir aus zwei Gründen nicht leicht. Erstens bin ich weder Agrar- noch Finanzexpertin. Zweitens habe ich die bisherige parlamentarische Diskussion zu dieser speziellen Frage landwirtschaftlicher Einkommenssicherung persönlich nicht erlebt, Anlagen zum Stenographischen Bericht da ich bekanntlich erst wenige Wochen Mitglied des Bundestages bin. Meine Bemerkungen stützen sich deshalb auf das Studium der Stenographischen Berichte und von Presseveröffentlichungen sowie auf die heutige, sehr kontrovers geführte Aussprache. 1. Die Landwirte in Ost und West dürfen nicht die Leidtragenden des Hickhack zwischen Regierung und Bundesrat, oder besser gesagt: zwischen Koalition und SPD sein. Die PDS/Linke Liste stimmt keiner Regelung zu, die offen läßt, ob im jeweiligen Bundesland 100 Prozent oder nur der Bundesanteil von 65 Prozent der Mittel an die Bauern fließen. Es ist ein Gesetz notwendig, das 100 Prozent ohne Wenn und Aber sicherstellt. 2. Das Anliegen der SPD, eine 100%ige Finanzierung der Anpassungshilfen für die ostdeutsche Landwirtschaft im zweiten Halbjahr aus Bundesmitteln zu erreichen, ist lobenswert. Das müßte ich als Brandenburgerin, wo die Sorgen in der Landwirtschaft besonders groß sind, unterstützen. Aber ich kann es nicht, weil bereits in den Dokumenten zum Einzelplan 10 des Haushaltes 1992 die 35%ige Komplettierung dieser Anpassungshilfen, die ja die spezielle Anschlußregelung an den weggefallenen 3-ProzentUmsatzsteuerausgleich für den Osten darstellt, enthalten ist und die Zustimmung der SPD fand. Zum anderen ergibt sich aus der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern als Fakt, daß die Einnahmen für die genannte Ausgabenposition von den Ländern erwirtschaftet werden. Aus den Stenographischen Berichten war mir ersichtlich, daß Herr Kastning zwar schon im November Bedenken der SPD anmeldete, aber keinen Antrag im Plenum stellte. Ein früherer Antrag im Agrarausschuß umfaßte eine Aufstockung der Anpassungshilfen um lediglich 100 Millionen DM, obwohl das Volumen der Komplettierungsmittel der Länder allein 210 Millionen DM erfordert. Ein Antrag meiner Gruppe, die Anpassungshilfen aufgrund der anhaltenden Liquiditätsprobleme der großen Mehrheit der Betriebe beträchtlich zu erhöhen, wurde auch durch die SPD abgelehnt. Ich führe das an, weil ich der Meinung bin, daß Interessenvertretung der Bauern - und speziell der ostdeutschen Landwirtschaft - nicht mit Inkonsequenz möglich ist. 3. Die PDS/Linke Liste ist der Auffassung, daß diese Einkommensmaßnahme nicht länger verzögert werden darf. Zugleich fordern wir, daß spätestens nach der Sommerpause die Frage der Erhöhung der Anpassungshilfen neu auf die Tagesordnung gesetzt wird, was auch dem Anliegen der SPD gerecht würde. Des weiteren wäre es empfehlenswert, wenn die Regierung im Herbst ein Konzept künftiger Einkommenssicherung für die Bauern in Ost und West vorlegt. Angesichts der schwierigen Einkommenssituation der Landwirte im Vergleich zu anderen Schichten der Bevölkerung und gegenüber anderen EG-Ländern ist das unerläßlich. 8206* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Anneliese Augustin, Jürgen Augustinowitz, Wolfgang Dehnel, Jochen Feilcke, Claus-Peter Grotz, Hubert Hüppe, Karin Jeltsch, Claus Jäger, Volker Kauder, Thomas Kossendey, Hartmut Koschyk, Editha Limbach, Heinrich Lummer, Dr. Christian Neuling, Angelika Pfeiffer, Erika Reinhardt, Gerhard Reddemann, Dr. Christian Ruck, Ulrich Schmalz, Joachim Graf von Schönburg-Glauchau, Dr. Harald Schreiber, Stefan Schwarz, Wolfgang Vogt (Düren), Michael Wonneberger und Alois Graf von Waldburg-Zeil (alle CDU/CSU) Dem Änderungsantrag zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU und F.D.P. zur vereinbarten Menschenrechtspolitik können wir nicht zustimmen. Fast genau drei Jahre nach der blutigen Niederschlagung der Freiheitsbewegung auf dem Platz des himmlischen Friedens hat sich die Menschenrechtslage in China nicht gebessert. Wir sehen daher keinen Anlaß, vom Beschluß des Deutschen Bundestages vom 30. Oktober 1990 abzurücken. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/CSU) (Drucksache 12/2863 Fragen 3 und 4): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß es aus Gründen einer weltweiten Energieversorgung zu bedauern ist, daß der Hochtemperaturreaktor 300 in Hamm-Uentrop nicht weiterentwickelt, sondern stillgelegt wird, und hält es die Bundesregierung für notwendig oder zumindest für nützlich, wenn das vorhandene Know-how aus dein erfolgreichen Betrieb des THTR 300 in Hamm durch eine Dokumentation für die Zukunft festgehalten wird? Würde die Bundesregierung eine solche Dokumentation gegenüber dem Land NRW und den EVU (Elektrizitäts-Versorgungsunternehmen) anregen und eine finanzielle Unterstützung anbieten können? Zu Frage 3: Die Bundesregierung bedauert es, daß der Hochtemperaturreaktor THTR 300 auf Betreiben der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen nach einer routinemäßigen Inspektion im September 1988 nicht wieder in Betrieb genommen werden durfte. Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat dies in seiner Pressemitteilung vom 16. August 1989 zum Ausdruck gebracht. Die Bundesregierung hält es für notwendig und nützlich, daß das aus dem Betrieb des THTR 300 angesammelte Know-how dokumentiert und ausgewertet wird. Sie hat daher in der Vergangenheit ein betriebsbegleitendes Forschungs- und Entwicklungsprogramm gefördert. Ein weitergehendes Nachuntersuchungsprogramm ließ sich jedoch nicht realisieren, obwohl der Bundesminister für Forschung und Technologie seinerzeit bereit war, hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Zu Frage 4: Die Bundesregierung sieht sich zur Zeit nicht in der Lage, Mittel für die Dokumentation und Auswertung der Erkenntnisse aus dem Betrieb des THTR 300 und dessen Stillegung zur Verfügung zu stellen, da die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Hochtemperatur-Technologie mit dem Ende dieses Jahres ausläuft und kein entsprechender Titelansatz im Einzelplan des BMFT mehr ausgewiesen wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/2863 Frage 9): Wie beurteilt die Bundesregierung die Kreditkartenkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. à la CARD Journal, Juni 1992), und was wird national wie international unternommen, um diese Kriminalität zu bekämpfen? Der mit einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden verbundene stetige Anstieg der Kreditkartenkriminalität, die in zunehmendem Maße internationale Bezüge und organisierte Erscheinungsformen aufweist, wird von der Bundesregierung sehr ernst genommen. Für 1991 betrug die Schadenssumme für diesen Bereich in der Bundesrepublik Deutschland ca. 70 bis 75 Millionen DM. 1990 lag der Schadensumfang noch bei 52 bis 54 Millionen DM. Die im Beitrag der Zeitschrift à la Carde Journal zitierten Prognosen für 1992 und die folgenden Jahre stammen nicht — wie dargestellt — vom Bundeskriminalamt. Seitens des Bundeskriminalamtes kann weder die angenommene Schadenssumme von 200 Millionen DM für 1992 bestätigt werden noch kann aus der Entwicklung der letzten Jahre auch für die Zukunft die Folgerung eines zuverlässigen Trends im Sinne einer jährlichen Verdoppelung gezogen werden. National ist die Bundesregierung bemüht, durch die 1991 in Kraft getretenen bundeseinheitlichen Zuständigkeitsregelungen sowie durch die bundeseinheitlichen Richtlinien für die Bearbeitung von Kreditkartendelikten eine effektivere polizeiliche Ermittlungstätigkeit zu erreichen. Im internationalen Bereich Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 8207 findet ein ständiger Informationsaustausch mit den Sicherheitsvertretern der weltweit führenden Kreditkarten-Emittenten und ausländischen Polizeidienststellen statt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Dieter Maaß (Herne) (SPD) (Drucksache 12/2863 Frage 16): Welche Aufgaben sollen die Management-KG im Auftrag der Treuhandanstalt übernehmen? Das Modell der Management-KG erschließt neue Perspektiven für eine aktive Sanierungsbegleitung. In das Portfolio einer Management-KG werden im wesentlichen Unternehmen ab 400 bis 500 Beschäftigte eingebracht, für die kurzfristig keine konkreten, vertretbaren Privatisierungsmöglichkeiten bestehen und die — bei grundsätzlich gegebener Sanierungsfähigkeit — als schwierige Sanierungsfälle gelten. Mit dem Management-KG-Konzept verfolgt die Treuhandanstalt das Ziel, die Privatisierungsfähigkeit einzelner Treuhandunternehmen durch eine rasche Sanierung bzw. Ansanierung unter Einsatz von hierzu erforderlichen sanierungserfahrenem Management kurzfristig herzustellen. Die Privatisierung als vorrangiges Ziel der Treuhandanstalt wird dabei nicht relativiert (Motto: vor den Unternehmen wird die Sanierungsaufgabe privatisiert). Die Einbringung von Beteiligungsunternehmen der Treuhandanstalt in Management-KG'en dokumentiert jedoch die Bereitschaft zu einer besonders intensiven Begleitung und damit die Überzeugung, daß die Unternehmen eine erfolgreiche Zukunft haben können. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Helga Otto (SPD) (Drucksache 12/2863 Frage 17 und 18): Welche Unternehmenskonzepte verfolgt die Treuhandanstalt bei den einzelnen Betrieben der Deutschen Waggonbau-Aktiengesellschaft (DWA) und für das Unternehmen insgesamt? Welche Alternativen für die Privatisierung der DWA liegen der Treuhandanstalt zur Zeit vor? Zu Frage 17: Mit dem in Abstimmung mit der Treuhandanstalt erarbeiteten Unternehmenskonzept wird die Bildung eines dauerhaft wettbewerbsfähigen privatisierten Unternehmens angestrebt. Die Deutsche Waggonbau-Aktiengesellschaft (DWA) soll zunächst auf ihren „Kernbereich" zurückgeführt werden. Zum „Kernbereich" der DWA zählen 5 Waggonbaubetriebe, die Komponentenbetriebe Fahrzeugausrüstung Berlin und Waggonausrüstung Vetschau, sowie das Institut für Schienenfahrzeugbau Berlin mit zusammen ca. 11 000 Mitarbeitern. Wegen der bisher einseitigen Ausrichtung auf die Ostmärkte sieht das Unternehmenskonzept eine Umorientierung auf neue westliche Märkte vor. Dabei zeichnet sich in den ostdeutschen Waggonbaubetrieben ein Wandel vom spezialisierten Waggonhersteller zum Universalanbieter von Schienenfahrzeugen ab. So tritt z. B. am Standort Bautzen neben die eigentliche Waggonproduktion die Fertigung und Modernisierung von Fahrzeugen für den öffentlichen Personennahverkehr, vor allem Straßenbahnen. Niesky weitet seine Produktpalette auf Fahrzeuge für den kombinierten Verkehr (Spezialgüterwagen) aus. Gute Marktchancen eröffnen sich auch für die weiterentwickelten elektrisch angetriebenen Doppelstockwagen bzw. -züge. Um DWA als organisatorische und wirtschaftliche Einheit in den neuen Bundesländern zu erhalten, richten sich die Bemühungen der Treuhandanstalt nach wie vor auf die Suche nach einem Investor für wesentliche Teile des Kerngeschäfts. Zu Frage 18: Alternativen für eine Privatisierung der DWA gibt es derzeit nicht. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Türk (F.D.P.) (Drucksache 12/2863 Fragen 19 und 20): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Liegenschaften aus Staatsbesitz, insbesondere auch Liegenschaften bisher militärischer Nutzungen, schneller als bislang zu veräußern und insbesondere private Interessenten in Verbindung mit einer Bebauungspflicht zu bedienen? Sind der Bundesregierung exakte Zahlen bekannt, wo ungeklärte Eigentumsfragen tatsächlich verantwortlich dafür sind, daß es nicht zu einer rechtzeitigen Privatisierung gekommen ist? Zu Frage 19: Die gesetzlichen und administrativen Möglichkeiten zur Beschleunigung des Verkaufs bundeseigener Grundstücke werden derzeit weitestgehend ausgeschöpft: Zum einen ist das Wertermittlungsverfahren gestrafft worden. So werden Ausschreibungsergebnisse (aufgrund von Zeitungsanzeigen) in den jungen Bundesländern als Verkehrswerte akzeptiert. Darüber hinaus gelangen im gesamten Bundesgebiet freie Sachverständige zum Einsatz, soweit die Gutachter der Bundesvermögensverwaltung oder der Landesbauverwaltungen aufgrund von Arbeitsüberla- 8208* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 stungen zur alsbaldigen Erstattung von Wertgutachten nicht in der Lage sind. Verzögerungen können sich in diesem Zusammenhang aber wegen fehlender qualitäts- und wertbestimmender Bauleitplanungen — auf die der Bund keinen Einfluß hat — ergeben. Zur Beschleunigung im Beitrittsgebiet werden Standardisierung und damit Vereinfachung bei Wertermittlungen durch Bildung von Grundstückskategorien und daran anknüpfende Schematisierung der Wertfindung eingesetzt. Die Verfahren werden ferner durch Erweiterung der Verkaufskompetenzen der Oberfinanzdirektionen und Einschränkung der Mitwirkung zu beteiligender Instanzen gestrafft. Weitere Beschleunigungsmöglichkeiten sind nicht gegeben. Private Interessenten werden vom Bund insbesondere berücksichtigt, wenn ein vorrangiger unmittelbarer Bedarf der Länder und Gemeinden ausscheidet. Einer Bebauungsauflage bedarf es in diesen Fällen nicht. Das Erwerbsinteresse und der nach der Qualität des Bodens gestaltete Kaufpreis schließen die entsprechende investitionsfördernde Nutzung ein. Zu Frage 20: Detailliertes Zahlenmaterial, aus dem sich Zahl, Art und Grund von Veräußerungserschwernissen im einzelnen ersehen ließen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Für den Bundesbereich werden die Zuordnungen nach dem Vermögenszuordnungsgesetz zur Zeit unter Hochdruck bearbeitet. Etwa 95 000 Flurstücke wurden bis Anfang Juni 1992 zugeordnet. Eine Statistik nach den von Ihnen gewünschten Kriterien wird wegen der hohen Arbeitsbelastung und der vordringlichen Erledigung materieller Fragen nicht geführt. Für die Restitution nach dem Vermögensgesetz sind Behörden der Länder zuständig. In beiden Fällen ergeben sich Schwierigkeiten wegen mangelhafter Antragstellungen, unzureichender Kataster- und Grundbuchunterlagen und oft nicht vorhandener Einigungsbereitschaft der Beteiligten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.) (Drucksache 12/2863 Fragen 21 und 22): Wie ist die Größenklassenverteilung aller von der Treuhandanstalt betreuten Unternehmen, d. h. wie viele haben unter 20, unter 50, unter 500 Beschäftigte? Wie hoch sind die der Treuhandanstalt durchschnittlich entstandenen Kosten pro privatisierten Arbeitsplatz, und wie hoch werden im Jahre 1992 voraussichtlich die in den Treuhandunternehmen zu tätigenden Aufwendungen pro Beschäftigten sein? Zu Frage 21: Die Treuhandanstalt betreute am 31. Mai 1992 4 315 Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten. Davon hatten 2 284 Unternehmen weniger als 50 und 1 364 Unternehmen weniger als 20 Beschäftigte. Zu Frage 22: Die durchschnittlichen Kosten pro privatisiertem Arbeitsplatz lassen sich erst dann ermitteln, wenn übersehen werden kann, wie hoch die tatsächlich von der THA zu erbringenden finanziellen Aufwendungen für Altschuldenübernahme, Eigenkapitalausstattung, Übernahme ökologischer Risiken usw. sein werden. Ebensowenig liegen Angaben über die im laufenden Jahr zu tätigenden Aufwendungen pro Beschäftigtem vor. Entsprechende Durchschnittswerte wären nach Auffassung der Treuhandanstalt, die der Bundesminister der Finanzen voll teilt, auch nur von sehr geringer Aussagekraft. Die Verhältnisse sind in hohem Maße von der einzelnen Branche und der Struktur der Unternehmen abhängig. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Paul K. Friedhoff (F.D.P.) (Drucksache 12/2863 Fragen 23 und 24): Welche Kontrollmechanismen bestehen bei der Treuhandanstalt, um der Gefahr von Interessenkollisionen und Eigengeschäften zu begegnen? Ist die Bundesregierung bereit, ein strengeres Controlling Tiber die gesamte Aktivität der Treuhandanstalt einzuführen, insbesondere was den Ablauf der Verhandlungen bei Privatisierung und Sanierung und die Überwachung der Vertragsergebnisse betrifft? Zu Frage 23: Der Unterausschuß Treuhandanstalt des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages hat sich bereits Ende vergangenen Jahres mit den internen und externen Kontrollmechanismen zur Vermeidung von Interessenkollisionen bei Fach- und Führungskräften der Treuhandanstalt befaßt. Die Treuhandanstalt hat ihr internes ControllingKonzept zur Sicherung der Privatisierungs- und Sanierungsrichtlinien inzwischen weiter ausgebaut. Desweiteren hat der Vorstand der Treuhandanstalt einen dreiköpfigen Insider-Ausschuß zur Durchsetzung der vom Vorstand erlassenen Insider-Grundsätze eingesetzt. Dieser Ausschuß behandelt alle Rechtsgeschäfte der Treuhandanstalt mit ihr nahestehenden Personen. Dadurch wird sichergestellt, daß im Falle möglicher Interessenkollisionen und von Eigengeschäften die erforderliche Gleichbehandlung aller Bieter herbeigeführt und Objektivität gewahrt bleibt. Zu Frage 24: Die Treuhandanstalt wird bei ihrer Aufgabenerfüllung von einem differenzierten internen und externen Kontrollsystem begleitet. Dem internen Kontrollbereich sind das Vertrags-, Sanierungs- und Finanzcon- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 8209' trolling, die Innenrevision, die Einrichtung der Stabsstelle Recht sowie die Kontrolle durch den Verwaltungsrat zuzuordnen. Eine externe Kontrolle erfolgt durch unabhängige Wirtschaftsprüfer, den Bundesrechnungshof, den BMF als Aufsichtsbehörde sowie den Unterausschuß Treuhandanstalt des Haushaltsausschusses. Das interne Kontrollsystem der Treuhandanstalt ist im Laufe des vergangenen Jahres nachhaltig verstärkt worden. Kaufmännische Direktorate beschäftigen sich mit den grundsätzlichen Fragen der Privatisierung und Sanierung. Sie kümmern sich überdies um die Vertragsabwicklung und das Controlling. Die kaufmännischen Direktorate nehmen ihre Verantwortung auf Basis des Vier-Augen-Prinzips wahr und sind an allen Geschäftsvorfällen beteiligt. Es bestehen umfangreiche Checklisten zur Überwachung der Privatisierung, Sanierung und Finanzausstattung. Für die Sanierung sind überdies Betreuungsteams gebildet worden, die eine — bei annehmender Anzahl der Unternehmen — immer engere Unterstützung der Sanierungsanstrengungen und eine Überwachung der Maßnahmepläne erlauben. Im Rahmen der Vertragsabwicklung wird mit einem EDV-gestützten System die Einhaltung der vertraglichen Zusicherungen (z. B. Kaufpreis, Arbeitsplätze, Investitionen) überwacht. Über Verbesserungsmöglichkeiten der internen Kontrollsysteme findet ein ständiger Dialog zwischen dem Bundesminister der Finanzen und dem Vorstand der Treuhandanstalt statt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Martin Grüner (F.D.P.) (Drucksache 12/2863 Fragen 25 und 26): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß eine Oberprüfung der Treuhandanstalt durch außenstehende sachverständige Beratungsunternehmen mit internationaler Erfahrung notwendig ' ist, um die Effizienz der Organisation und der Entscheidungsabläufe in den Organisationen der Treuhandanstalt zu überprüfen und Vorschläge für Verbesserungen zu machen? Wie lange wird nach Meinung der Bundesregierung die Treuhandanstalt noch bestehen müssen, und gibt es zeitliche Zielvorstellungen für die Auflösung der Treuhandanstalt? Zu Frage 25: Die Grundstruktur der Organisation der Treuhandanstalt ist 1990 von zwei führenden Beratungsunternehmen, einem deutschen und einem internationalen, empfohlen worden. Im übrigen teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es angesichts der raschen Veränderung der Aufgabenstruktur der Treuhandanstalt immer wieder erforderlich ist, erfahrene Beratungsunternehmen hinzuzuziehen, um die Treuhandanstalt bei der Lösung konkreter Fragen der Veränderung bzw. der Verbesserung ihrer Organisation zu beraten und zu unterstützen. Der Vorstand der Treuhandanstalt hat solche Untersuchungen wiederholt veranlaßt und wird dies auch weiterhin bei Bedarf tun. Außerdem hat er eine interne Arbeitsgruppe zur Prüfung von Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Rationalisierung eingesetzt. Diese wird auch externe Experten hinzuziehen, wo dies im Einzelfall sinnvoll und wirtschaftlich ist. Zu Frage 26: Die Präsidentin der Treuhandanstalt geht davon aus, daß bei Fortsetzung der Arbeit unter den derzeitigen Bedingungen die Betreuung, Sanierung und Privatisierung von Unternehmen durch die Treuhandanstalt voraussichtlich gegen Ende 1993 im wesentlichen abgeschlossen sein wird. Über diesen Zeitraum hinaus werden andere bedeutsame Aufgaben nach Beendigung der operativen Phase der Treuhandanstalt fortbestehen. Hierzu gehören z. B. die Fortsetzung der Veräußerung von Liegenschaften, die Überprüfung der Einhaltung der abgeschlossenen Privatisierungsverträge und die Abwicklung von Verpflichtungen aus der Übernahme von Kosten zur Beseitigung ökologischer Altlasten. Erst wenn Art, Umfang und Auswirkungen dieser Aufgaben hinreichend sicher beurteilt werden können, kann eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob bzw. wann sie an andere Institutionen oder eine Nachfolgeeinrichtung übertragen werden können. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Josef Grünbeck (F.D.P.) (Drucksache 12/2863 Fragen 27 und 28): Wie lange dauert ein durchschnittliches Privatisierungsverfahren der Treuhandanstalt, und wie erfolgt die Kontrolle über den zeitlichen Ablauf? In wie vielen Fällen sind interessierte Investoren wieder abgesprungen, und aus welchen Gründen? Zu Frage 27: Privatisierungsvorgänge sind individuell. Sie dauern unterschiedlich lange und können nur sehr schwer miteinander verglichen werden. Eine durchschnittliche Privatisierungsdauer ist danach ohne Aussagewert. Die Dauer einer Privatisierung hängt z. B. vom Privatisierungsgegenstand (Unternehmen, Betriebsteil, Betriebsstätten, Grundstücke oder einzelne Vermögensgegenstände) und von der Struktur der Privatisierungsabläufe (Entflechtung, Zahl der Bewerber, Vollständigkeit der Unternehmenskonzepte, Restitutionsansprüche, Altlastenregelung, Zusage von Fördermitteln, EG-Zustimmung etc.) ab. Es gibt daher keine Zeitvorgabe. Die zügige Bearbeitung wird durch die internen Organisationsabläufe der THA und die Rechts- und Fachaufsicht sichergestellt. Zu Frage 28: Eine entsprechende Statistik wird in der THA nicht geführt. 8210* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Günther Bredehorn (F.D.P.) (Drucksache 12/2863 Fragen 29 und 30): Wie bewertet die Bundesregierung Klagen aus der Wirtschaft bzw. auch aus dem Kreis der Beschäftigten der Treuhandanstalt, daß klare Anweisungen für die Sanierung und Privatisierung von Betrieben insbesondere hinsichtlich der Bewertung der Unternehmen fehlen, und welche Abhilfe ist hier möglich? Inwieweit berücksichtigt die Treuhandanstalt bei ihren Privatisierungsverhandlungen die Tatsache, daß durch Verzögerungen von möglichen Übernahmen der Substanzwert der Unternehmen und damit auch der Ertragswert gemindert wird? Zu Frage 29: Der Bundesregierung sind die genannten Vorwürfe nicht bekannt. Seit Entstehen der Treuhandanstalt haben ihre Organe immer wieder Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen etc. zur Privatisierung und Sanierung beschlossen. Diese führten schließlich zur Herausgabe eines speziellen „Handbuch Privatisierung", in dem alle für die Privatisierung relevanten Fragen angesprochen und zum Teil verbindlich geregelt werden. Für die Sanierung ist ein vergleichbares Handbuch z. Z. im Entstehen. Zu Frage 30: Die Treuhandanstalt ist bemüht, alle Privatisierungsverhandlungen so schnell wie möglich abzuschließen. Sie vermeidet auf ihrer Seite ungerechtfertigte Verzögerungen und sichert auf diese Weise Substanz und Ertrag der ihr anvertrauten Unternehmen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage der Abgeordneten Lisa Peters (F.D.P.) (Drucksache 12/2863 Frage 31): Wie können Wohnungsbestände, die noch in der Verwaltung der Treuhandanstalt sind, einer möglichst schnellen Privatisierung zugeführt werden? Die Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt (TLG) bereitet eine zügige Privatisierung der ihr anvertrauten rund 220 000 Mieteinheiten vor. Sie bedient sich dabei professioneller Vertriebspartner. Um die Finanzierung für den einzelnen Käufer zu beschleunigen, zu vereinfachen und zu entbürokratisieren, werden Rahmenvereinbarungen mit Banken und Sparkassen abgeschlossen. Zur Zeit vergibt die TLG Verkaufsaufträge über die ersten rund 10 000 Mieteinheiten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/2863 Frage 32): In welchen Fällen sollen die Finanzbehörden nach Auffassung der Bundesregierung Steuern vom Einkommen nur vorläufig festsetzen, und warum hat der Bundesminister der Finanzen bisher die bayerische Entscheidung, in 14 Fallgestaltungen die Einkommensteuer nur vorläufig bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts festzusetzen, nicht für das ganze Bundesgebiet übernommen? Steuerbescheide sollten in allen Fällen ergehen, die in der „bayerischen Liste" aufgeführt sind. Es besteht Einvernehmen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder, mit denen diese Frage abzustimmen war, daß die bayerische Entscheidung für das ganze Bundesgebiet übernommen wird. Hierzu wird in Kürze ein BMF-Schreiben herausgegeben. Im Vorgriff auf die zu erwartende bundeseinheitliche Regelung hatten die meisten Länder mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen im übrigen bereits vorher entsprechende Anweisungen getroffen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/2863 Frage 33): Welche Auswirkungen auf das Kriterium Gesamtverschuldung im Zusammenhang mit einer möglichen europäischen Währung sowie auf das Verhalten von Partnerländern haben die — nach Meinung der Bundesregierung — international üblichen Abgrenzungskriterien, nach denen Schuldenverpflichtungen z. B. der Treuhandanstalt, der Wohnungswirtschaft sowie von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost dem privaten Unternehmenssektor zuzurechnen sind? Die Antwort auf Ihre Frage ist in Artikel 104 c des Vertrages über die Europäische Union sowie im Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit gegeben. Nach dem Vertrag von Maastricht sollen 60 Prozent für das Verhältnis von öffentlichem Schuldenstand und dem Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen nicht überschritten werden. Hinsichtlich der Begriffsabgrenzungen nimmt der Vertrag ausdrücklich Bezug auf das Europäische System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, das für jedes Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft verbindlich ist. „Öffentliche" Schulden sind nach dem Vertrag Schulden des Staates d. h. von Zentralstaat (Zentralregierung), regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder Sozialversicherungen. Bei den Schulden von Bahn, Post und Treuhandanstalt handelt es sich nach dem Europäischen System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen nicht um öffentliche Schulden. Somit gibt es keine Auswirkungen der Verschuldung von Bahn, Post und Treuhandanstalt auf das Kriterium Gesamtverschuldung. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 8211' Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 12/2863 Frage 34 und 35): Wie viele Anträge mit welchen Volumina sind zu den in der Broschüre „Finanzierungshilfen der Bundesregierung 1992", (Hrsg.: BMF) aufgeführten Programmen — aufgeschlüsselt nach Bundesministerien und einzelnen Programmen — in den Jahren 1991 und 1992 gestellt worden? Wie war die Mittelausschöpfung im Jahre 1991 bzw. ist sie im Jahre 1992? Die Broschüre „Finanzierungshilfen 1992" wird zwar vom BMF herausgegeben, die Durchführung der Programme obliegt aber den Fachressorts. Die Mittelvergabe und -bereitstellung erfolgt in der Regel über die Länderhaushalte. Um den von Ihnen gewünschten Zahlenspiegel vorlegen zu können, müßten wiederum die Länder befragt werden. Dieses zeit- und verwaltungsaufwendige Verfahren ist in der für die Beantwortung einer mündlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Rahmen der Rechnungslegung der einzelnen Programme wird das Parlament im übrigen über Mittelabfluß und -verwendung informiert. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Beckmann auf die Frage des Abgeordneten Christian Müller (Zittau) (SPD) (Drucksache 12/2863 Frage 36): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die mittel- und osteuropäischen Staaten sowie die GUS zu unterstützen, um deren großen Ersatz- und Neubedarf an rollendem Material für den Schienentransport in den kommenden zehn Jahren zu befriedigen? Die Bundesregierung kann die Bedarfsdeckung in den angesprochenen Ländern insbesondere dadurch unterstützen, daß sie die Lieferungen von rollendem Material durch die Gewährung von Hermes-Deckungen fördert. Sie hat auf diese Weise bereits in der Vergangenheit den Export von Waggons und Ersatzteilen in erheblichem Umfang unterstützt und wird dies auch in Zukunft im Rahmen der verfügbaren Deckungsmöglichkeiten weiterhin tun. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Beckmann auf die Fragen des Abgeordneten Arne Börnsen (Ritterhude) (SPD) (Drucksache 12/2863 Fragen 37 und 38): Anerkennt die Bundesregierung aus industrie- und verkehrspolitischen Gründen die Notwendigkeit des Erhalts der Waggonbaukapazitäten in Ostdeutschland? Hält die Bundesregierung eine Sanierung und Modernisierung der Waggonbauindustrie in Ostdeutschland für erforderlich, um eine Privatisierung erfolgreich durchführen zu können? Zu Frage 37: Die Bundesregierung hat stets die Zielsetzung verfolgt, in den neuen Bundesländern eine Vielfalt in der Wirtschaftsstruktur — soweit irgend möglich — zu erhalten. Zum Neben- und Miteinander unterschiedlicher Branchen, von kleinen, mittleren und größeren Betrieben, von Industrie, Gewerbe und Dienstleistung gehört auch das prägende Industrieunternehmen, das ganzen Regionen ihren Charakter und ihre Eigenständigkeit verliehen hat. Das gilt im besonderen Maße für die traditionsreiche ostdeutsche Waggonbauindustrie. Die Bundesregierung hat ihre Anstrengungen zum Erhalt dieser Industrie im Deutschen Bundestag ausführlich dargelegt. Ich verweise dazu z. B. auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 6. Januar 1992 (vgl. Drucksache 12/1896). Zu Frage 38: Die in der Deutschen Waggonbau AG (DWA) organisierte ostdeutsche Schienenfahrzeugindustrie mit ihren fünf Waggonbauwerken und drei Komponentenbetrieben verfügt über einen hohen technischen Standard, über anerkannt gut ausgebildete Mitarbeiter und kann sich auf langjährige Exporterfahrungen in europäischen und außereuropäischen Ländern stützen. Die Treuhandanstalt hat die DWA als sanierungsfähig eingestuft. Das von der DWA in Abstimmung mit der Treuhandanstalt erarbeitete Unternehmenskonzept geht wegen der bisher einseitigen Ausrichtung auf die Ostmärkte von einer Umorientierung auf neue westliche Märkte aus. Das bedeutet den Wandel vom spezialisierten Waggonhersteller zum Universalanbieter von Schienenfahrzeugen. Im Vordergrund der Neuentwicklung stehen dabei Fahrzeuge für den öffentlichen Personennahverkehr, also u. a. Straßenbahnen. Gute Marktchancen eröffnen sich auch für die weiterentwickelten elektrisch angetriebenen Doppelstockwagen bzw. -züge. Im Jahr 1991 erzielte die DWA bei einem Umsatz von 2,24 Milliarden DM einen Bilanzgewinn von 100 Millionen DM, der in diesem Jahr nach den Unternehmensplanungen noch gesteigert werden soll. Um eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen, muß jedoch die Wertschöpfung je Arbeitnehmer erheblich gesteigert, nämlich nahezu verdoppelt werden, d. h. die Rationalisierungsanstrengungen müssen weiterhin verstärkt und der Zugang zu westlichen Technologien und Vertriebswegen erschlossen werden. Auf das 1991 weltweit ausgeschriebene Bieterverfahren zur Privatisierung meldeten sich 17 Interessenten aus Europa, USA und Fernost. Die gegenwärtig laufenden Verhandlungen mit diesen Interessenten gestalten sich langwieriger als erwartet, weil hierbei wegen der Größenordnung auch kartellrechtliche Erwägungen berücksichtigt werden müssen und weil das hohe Maß an Exportorientierung zu den GUS-Staaten ein schwer einzuschätzendes Risiko in sich birgt. 8212* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Beckmann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/2863 Frage 39): Trifft es zu, daß die Lieferung von deutschem Minensuchgerät zur Unterstützung der Räumung der Tausenden von Minen im kurdischen Nordirak verboten ist? Es trifft nicht zu, daß die Lieferung von Minensuchgerät zur Unterstützung der Minenräumung im kurdischen Nordirak verboten ist. Nach dem fortgeltenden Irak-Embargo kann die Lieferung von Minensuchgeräten als Lieferung für die „notwendigsten Bedürfnisse der Zivilbevölkerung" genehmigt werden. Die Genehmigung wird vom Sanktionsausschuß des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gemäß § 20 der Resolution 687 (1991) erteilt. Nach den bisherigen Erfahrungen kann davon ausgegangen werden, daß der Sanktionsausschuß die Lieferung nur genehmigt, wenn die Minensuchgeräte in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Hochkommissariat der Vereinten Nationen im Nordirak verwandt werden und nach Abschluß der Räumungsarbeiten in die Bundesrepublik zurück transportiert werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Beckmann auf die Fragen der Abgeordneten Siegrun Klemmer (SPD) (Drucksache 12/2863 Fragen 40 und 41): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die im Ausschuß für Wirtschaft angeregte und schließlich verabschiedete Entschließung, nicht sanierungsnotwendige Flächen und Liegenschaften im Besitz der WISMUT kostenlos den Gemeinden zurückzuübertragen, bisher noch ohne Folgen blieb und immer noch zahlreiche Streitfälle offenstehen, und wann gedenkt die Bundesregierung endlich die ausstehende Umsetzung der genannten Entschließung zu veranlassen? Ist die Bundesregierung nach wie vor bereit, die von der WISMUT rekultivierten Flächen nach beendeter Sanierung den Gemeinden rückübertragen zu lassen, und wie stellt sich die Bundesregierung die Finanzierung derjenigen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der WISMUT entstandenen ökologischen Schäden vor, die Gelände und Liegenschaften betreffen, welche sich bereits im Besitz der Gemeinden befinden? Zu Frage 40: Die zitierte Entschließung des Deutschen Bundestages fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, daß Grundstücke und Gebäude, die vor ihrer Zuweisung durch die Räte der Bezirke (Abteilungen für Wismut-Angelegenheiten) im kommunalen Eigentum standen, unbeschadet der Regelung in Art. 21 Abs. 3 und Art. 22 Abs. 1 Satz 7 Einigungsvertrag, unentgeltlich an die Kommunen zurückübertragen werden, vorausgesetzt, sie sind nicht kontaminiert gewesen und weder für die Wismut-Sanierungsgesellschaft noch für die sich neu zu strukturierenden ehemaligen Wismut-Zulieferbetriebe betriebsnotwendig. Der Bundesregierung sind bisher von Gemeinden keine entsprechenden Anliegen übermittelt worden; dementsprechend sind der Bundesregierung auch mögliche Streitfälle nicht bekannt. Zu Frage 41: Es war nie Absicht der Bundesregierung, die von der Wismut sanierten und rekultivierten Flächen den Gemeinden zu übertragen. Bei den Sanierungsarbeiten führt die Bundesregierung das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz durch. Nach diesem Gesetz sind die zu sanierenden Flächen, die am 30. Juni 1990 der Wismut sachlich zugeordnet waren, in das Eigentum des Unternehmens übergegangen. Es ist nunmehr Aufgabe der Wismut, diese Flächen zu sanieren. Danach sollen sie veräußert werden, wobei der Erlös einen Deckungsbeitrag zu den hohen Sanierungskosten darstellt. Selbstverständlich steht es den Gemeinden frei, solche Grundstücke zu erwerben. Im übrigen handelt es sich bei der geforderten „Rückübertragung" in der Regel nicht um ursprünglich kommunales Vermögen, sondern um ehemals privates, das durch die Räte der Bezirke mit Mitteln der Wismut erworben, der Wismut zur Nutzung zugewiesen und den Kommunen quasi treuhänderisch zugeordnet wurde. Soweit auf Grundstücken, die bereits an die Gebietskörperschaften zurückübertragen wurden, Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, tragen grundsätzlich die derzeitigen Rechtsträger die Kosten, sofern die Übertragung nach den jeweils geltenden Bestimmungen rechtmäßig erfolgte. Auch für solche Maßnahmen stehen den Landesregierungen jedoch Fördermittel des Bundes in gleicher Weise zur Verfügung, wie für Altlastensanierungen in anderen Industriebereichen in den neuen Bundesländern. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Frage des Abgeordneten Dieter Maaß (Herne) (SPD) (Drucksache 12/2863 Frage 42): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die Erziehungszeiten den Müttern, die ihre Kinder wegen der Verfolgung durch den Nazi-Terror im Ausland zur Welt bringen mußten, anerkannt werden? Die Erbringung von Kindererziehungsleistungen und die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei Geburten und bei Kindererziehung im Ausland für Verfolgte und Nicht-Verfolgte wurde im Rahmen der Beratungen des Rentenreformgesetzes 1992 und des Renten-Überleitungsgesetzes intensiv erörtert. Dabei hat der Gesetzgeberwie bereits bei der Verabschiedung des Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetzes im Jahre 1985 und des Kindererziehungsleistungs-Gesetzes im Jahre 1987 — keine Möglichkeit gesehen, eine die Verfolgten begünstigende Regelung zu schaffen. Hierfür waren rentensystema- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 8213* tische Gründe ausschlaggebend, die ich nachfolgend erläutern möchte: Durch die Regelungen über die Kindererziehung wird diese Zeit einer in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit grundsätzlich gleichgestellt. Für die Ausgestaltung der Versicherungspflicht gilt das Territorialitätsprinzip. Nach dem Territorialitätsprinzip führt grundsätzlich nur eine Erwerbstätigkeit im Inland zu einer Pflichtversicherung in der deutschen Rentenversicherung. Daher kann wegen der rentenrechtlichen Gleichstellung der Kindererziehung mit einer Erwerbstätigkeit auch eine Versicherungspflicht wegen Kindererziehung grundsätzlich nur dann bestehen, wenn das Kind in den ersten 12 Monaten nach Ablauf des Geburtsmonats im Geltungsbereich der deutschen Rentenversicherungsgesetze erzogen wird. Eine Erwerbstätigkeit im Ausland führt nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen zu einer Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung. Nur in solchen Ausnahmefällen kann auch eine Kindererziehung im Ausland zur Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung führen. Die Regelung über die Anerkennung von Versicherungszeiten wegen Kindererziehung trägt dem Gedanken Rechnung, daß durch die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung Lücken in der Rentenbiographie derjenigen geschlossen werden sollen, die wegen der Erziehung kleiner Kinder gehindert sind, Ansprüche in der deutschen Rentenversicherung zu erwerben. Bei einem Auslandsaufenthalt ist die Erziehungsperson aber grundsätzlich nicht durch die Kindererziehung, sondern durch den Aufenthalt im Ausland am Aufbau von Rentenansprüchen in der deutschen Rentenversicherung gehindert. Auch wenn sie in dieser Zeit im Ausland erwerbstätig wäre, wäre sie grundsätzlich nicht in der deutschen Rentenversicherung versichert. Soweit Kindererziehungszeiten bei Verfolgten nicht angerechnet werden, handelt es sich also um eine zwangsläufige Folge der rentenrechtlichen Gleichbehandlung von Kindererziehung und — versicherungspflichtiger — Erwerbstätigkeit. Die Nichtberücksichtigung von Geburten und von Kindererziehung im Ausland bedeutet für verfolgte Mütter aber nicht, daß diese Zeiten rentenrechtlich völlig außer Betracht bleiben. Im Gegenteil: Es ist ausdrücklich für Verfolgte eine Ersatzzeitregelung geschaffen worden. Dabei wurde geregelt, daß ein durch nationalsozialistische Maßnahmen herbeigeführter Auslandsaufenthalt vom Zeitpunkt des Beginns der Verfolgung bis — längstens — zum 31. Dezember 1949 als verfolgungsbedingt gilt. Für diese Zeiten werden rentenrechtliche Nachteile, die bei Verfolgten durch einen verfolgungsbedingten Auslandsaufenthalt eingetreten sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung in aller Regel dadurch ausgeglichen, daß diese Zeiten als Ersatzzeiten zu berücksichtigen sind. Dabei kommt es nicht darauf an, was die Verfolgten während des Auslandsaufenthaltes getan haben. Dies gilt für Zeiten der Erwerbstätigkeit und für Zeiten der Kindererziehung gleichermaßen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rudolf Kraus auf die Fragen des Abgeordneten Gerd Andres (SPD) (Drucksache 12/2863 Fragen 43 und 44): Wie hoch ist die Gesamtzahl ausländischer Arbeitnehmer, die in Werkarbeitsvertragsverhältnissen aufgrund bilateraler Verträge in 1992 in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt werden können, aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern und Wirtschaftssektoren? Welche Kontroll- und Regulierungsinstrumente bestehen, um die Zahl, die Beschäftigungsdauer, die Einhaltung bestimmter Beschäftigungsstandards von ausländischen Werkarbeitnehmern wirkungsvoll zu steuern, und welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat ihr verstärkter Einsatz? Zu Frage 43: Werkvertragsarbeitnehmer aus Ost- und Südosteuropa können auf der Grundlage bilateraler Abkommen nur im Rahmen fest vereinbarter Kontingente zur Ausführung von Werkverträgen zwischen ihrem Arbeitgeber und einem deutschen Unternehmen für eine begrenzte Zeit in der Bundesrepublik beschäftigt werden. Die Bundesrepublik ist bisher Verpflichtungen eingegangen, die 89 340 ausländischen Werkvertragsarbeitnehmern eine befristete Beschäftigung in der Bundesrepublik ermöglicht. Polen 35 170 Ungarn 14 000 Ex-Jugoslawien 9 920 CSFR 8 250 Türkei 7 000 Rumänien 7 000 Bulgarien 4 000 Lettland 400 Zusatzkontingente wurden durch Absprachen mit Kroatien (2000), Slowenien (1000), Bosnien-Herzegowina (400) und Mazedonien (200) gewährt. Ende April waren rund 83 000 Werkvertragsarbeitnehmer zugelassen, Verträge wurden bisher über weitere 11 500 Werkvertragsarbeitnehmer paraphiert (Rußland, Litauen). In Aussicht genommen ist auch eine Vereinbarung mit Estland. Die Ende April zugelassenen Werkvertragsarbeitnehmer teilen sich auf Wirtschaftsbereiche wie folgt auf: — Baugewerbe 60 139 — Eisen- und Stahlerzeugung 14 646 — Verarbeitendes Gewerbe/ sonstiges Gewerbe 2 483 — Isolierer 2 093 — Energieversorgung/Bergbau 1 700 — Land- und Forstwirtschaft 1 415 - Chemische Industrie 575 — Restauratoren 339 Nach den Vereinbarungen läuft ein Beschäftigungskontingent von 22 500 Arbeitnehmern im Baugewerbe Ende 1994 aus. Zu Frage 44: Die Einhaltung der vereinbarten Beschäftigungshöchstzahlen wird sowohl von den ausländischen Vergabestellen als auch von der Bundesanstalt für Arbeit überwacht. Die Bundesanstalt übermittelt 8214* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 monatlich den hier ansässigen Vertretungen der Vertragsstaaten die von ihr ermittelte Beschäftigtenzahl. Sie unterrichtet die Vergabestellen, sobald sich eine Überschreitung der Kontingente abzeichnet. Eine ggf. erfolgte Überziehung der Kontingente wird mit den Kontingenten des folgenden Abrechnungszeitraumes verrechnet. Werkverträge werden durch die Landesarbeitsämter nur genehmigt und Arbeitserlaubnisse nur erteilt, wenn die Beschäftigungsbedingungen, einschließlich der Entlohnung der Werkvertragsarbeitnehmer denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer entspricht und sich das ausländische Werkvertragsunternehmen verpflichtet, dem Landesarbeitsamt auf Anforderung die Lohnlisten zur Verfügung zu stellen. Wird nachträglich festgestellt, daß die Beschäftigungsbedingungen ungünstiger sind als die vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer, kann die Arbeitserlaubnis widerrufen werden. Fragen der Maßnahmen sind beabsichtigt, um möglichen Mißbräuchen noch wirksamer entgegentreten zu können: — Die Neuordnung des Genehmigungsverfahrens bei den Landesarbeitsämtern soll durch Einrichtungen besonderer Bearbeitungsstellen und Verstärkung der Personalkapazitäten eine noch intensivere Prüfung der Werkverträge ermöglichen. — Zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten vor Ort soll ein Prüfungsrecht der Bundesanstalt für Arbeit in den Betrieben eingeführt werden. Gleichzeitig sollen ausländische Werkvertragsarbeitnehmer durch eine Änderung des § 109 Abs. 2 SGB IV verpflichtet werden, eine für Werkvertragsarbeitnehmer besonders gekennzeichnete Arbeitserlaubnis mitzuführen und auf Verlangen den Überwachungsbehörden vorzulegen. — Die Sanktionsregelungen in den Vereinbarungen werden verschärft mit der Folge, daß ausländische Werkvertragsfirmen, die den vereinbarten Lohn nicht zahlen oder Arbeitnehmer verleihen oder illegal beschäftigen, nicht mehr zugelassen werden. Mit diesen Maßnahmen kann illegalen Praktiken wirksamer entgegengetreten und damit mehr Wettbewerbsgleichheit hergestellt werden. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Roitzsch auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 12/2863 Frage 45): Warum erlauben die gegenwärtigen Bestimmungen der Bundeswehr keine randlosen Brillen oder Brillen mit Kunststoffgläsern bzw. Metallfassung? Soldaten der Bundeswehr haben im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung Anspruch auf Ausstattung mit einer Dienstbrille. Diese Dienstbrille muß — wie alle anderen Ausrüstungsgegenstände der Soldaten auch — für alle militärischen Dienste geeignet sein. An Sehhilfen für Soldaten werden daher folgende Mindestvoraussetzungen gestellt: — Kompatibilität mit der soldatischen Ausrüstung, insbesondere dem Stahlhelm (keine übergroßen Gläser), — fester Sitz bei plötzlichen Erschütterungen und Stößen (z. B. Sport- und Geländedienst, Absitzen vom Fahrzeug), — Stabilität und Haltbarkeit, um Verletzungen durch Bruch möglichst zu vermeiden, — keine Radarreflexion, keine blinkenden Anteile (Tarnung), — Schutz der dem Gestell anliegenden Teile des Gesichts bei extremer Kälte und Hitze (keine Metallteile auf der Haut), — Kratzfestigkeit der Gläser. Randlose Brillen sowie Brillen mit Metallfassungen und Kunststoffgläsern erfüllen diese Voraussetzungen nicht, so daß Soldaten nur mit Sehhilfen mit Kunststoffassungen ausgestattet werden dürfen. Bis zum Inkrafttreten der Neukonzeption zur Versorgung von fehlsichtigen Soldaten mit Sehhilfen wird das Verbot zur Beschaffung von Metallfassungen bei Dienstbrillen mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Roitzsch auf die Fragen des Abgeordneten Eckart Kuhlwein (SPD) (Drucksache 12/2863 Fragen 46 und 47): Trifft es zu, daß die türkischen Besatzungstruppen in den von der Türkei besetzten Gebieten der Republik Zypern u. a. auch Waffen und Ausrüstung deutschen Ursprungs stationiert haben, und handelt es sich gegebenenfalls auch um Material, das von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der NATO-Militärhilfe an die Türkei geliefert worden ist? Ist die Bundesregierung bereit, in Zukunft sicherzustellen, daß Waffen und Ausrüstung deutschen Ursprungs bzw. im Rahmen der NATO-Militärhilfe geliefertes Material nicht bei Aktionen eingesetzt werden, die — wie die anhaltende Besetzung des nördlichen Zypern durch die Türkei — dem Völkerrecht widersprechen? Zu Frage 46: Die Bundesregierung bemüht sich derzeit um Aufklärung, ob Waffen und Ausrüstung deutschen Ursprungs auf dem Gebiet des von der Republik Türkei besetzten Gebietes Nordzyperns stationiert sind. Zu Frage 47: Der Briefwechsel beider Regierungen vom 2. Juni 1992 stellt noch einmal fest, daß die türkischen Streitkräfte Waffen und Gerät, das von der Regierung der Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 8215* Bundesrepublik Deutschland im Rahmen militärischer Hilfsprogramme geliefert wurde, ausschließlich in Übereinstimmung mit dem NATO-Vertrag verwenden. Der Verteidigungs-, Auswärtige- und Haushaltsausschuß wurden in der Ausschußsitzung am 3. Juni 1992 durch das Auswärtige Amt entsprechend unterrichtet. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Roitzsch auf die Frage der Abgeordneten Dr. Sigrid Hoth (F.D.P.) (Drucksache 12/2863 Frage 48): Welche Motive gibt es, bei wesentlicher Verringerung der Truppenstärke eine deutliche Erweiterung der Übungsflächen ausschließlich in den neuen Bundesländern vorzunehmen? Das Truppenübungsplatzkonzept geht vom Bestand der vorhandenen Truppenübungsplätze (20 in den alten Bundesländern, 60 in den neuen Bundesländern) aus. Es sieht keine besondere Unterteilung des Bedarfs nach neuen und alten Bundesländern vor. Der Zuwachs an Truppenübungsplätzen in den neuen Bundesländern gibt erstmals die Möglichkeit (und das ist ein vorrangiges konzeptionelles Ziel), die früher mit Kettenfahrzeugen im freien Gelände durchgeführten Übungen (ein Verfahren, das in den neuen Bundesländern fast unbekannt ist) weitestgehend auf Übungsplätze zu verlagern. Dadurch wird insgesamt trotz abnehmender Truppenstärke im Verhältnis mehr Fläche benötigt. Dennoch sollen in den alten Bundesländern alle 20 Truppenübungsplätze und in den neuen Bundesländern max. 15 Plätze der ehemaligen NVA und WGT von der Bundeswehr genutzt werden, d. h. 45 werden aus der militärischen Nutzung genommen. Auf Truppenübungsplätzen muß geschossen und geübt werden; sie sind auf Grund ihrer Geländegegebenheiten und des Ausbaustandes auf ihren Hauptzweck optimiert, z. B. Flugabwehr-Schießplatz Todendorf. Üben ohne scharfen Schuß bedeutet im Gegensatz zum Schießen mit großkalibrigen Waffen keine wesentliche Belastung der Anrainer von Truppenübungsplätzen. Die lärmintensiven Schießbahnen werden voraussichtlich in den alten Bundesländern von 101 auf 79 und in den neuen Bundesländern von 73 auf 28 reduziert. Die Bundeswehr ist bestrebt, durch unterschiedliche Nutzungsart und -intensität eine weitestgehend ausgewogene Belastung aller Regionen zu erreichen. Auf Grund der infrastrukturellen Voraussetzungen sind dem allerdings Grenzen gesetzt. So haben z. B. das Bundesland Saarland und naturgemäß die Stadtstaaten keine Truppenübungsplätze. Nach Abschluß der Abstimmungsgespräche mit den Landesregierungen der neuen Bundesländer zum Truppenübungsplatzkonzept wird der Bundesminister der Verteidigung das Konzept bekanntgeben. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Roitzsch auf die Frage der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 12/2863 Frage 49): Von wem wurden in der Woche vom 18. bis 22. Mai 1992 militärische Tiefflüge über München veranlaßt, und wer trägt hierfür die Verantwortung? Es sind keine militärischen Tiefflüge über dem Stadtgebiet von München veranlaßt worden. Die militärischen Flugbetriebsbestimmungen schreiben für Flüge mit strahlgetriebenen Kampfflugzeugen nach Sichtflugregeln über Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern eine Mindestflughöhe von 2 000 Fuß (600 m) vor. Im Bundesministerium der Verteidigung liegen keine Hinweise darauf vor, daß in der Woche vom 18. bis 22. Mai 1992 militärische Flüge unterhalb dieser Höhe über dem Stadtgebiet von München durchgeführt wurden. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Roswitha Verhülsdonk auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Eckhard Pick (SPD) (Drucksache 12/2863 Fragen 50 und 51): Ist der Bundesregierung eine Organisation namens „American Association for Lost Children" in Houston, Texas, bekannt, die angeblich im Auftrag von den in cien USA lebenden Müttern und Vätern deren in der Bundesrepublik Deutschland lebende Kinder in die USA entführt? Wenn ja, wie viele Entführungsfälle dieser Organisation sind der Bundesregierung bekannt? Ich bitte um Verständnis, daß eine ausführliche Information erst dann erfolgen kann, wenn die Recherchen bei dem Internationalen Sozialdienst in Frankfurt und bei terre des hommes zu dem angesprochenen Problem abgeschlossen sind. Der Bundesregierung ist die genannte Organisation bisher nicht bekannt. Dementsprechend sind der Bundesregierung auch keine Entführungsfälle dieser Organisation bekannt. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Roswitha Verhülsdonk auf die Fragen des Abgeordneten Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD) (Drucksache 12/2863 Fragen 52 und 53): Gibt es in anderen Ländern ähnliche Organisationen wie die in den USA agierende „American Association for Lost Children", die für dort lebende Elternteile Kindesentführungen planen und ausführen? Was tut die Bundesregierung für die Rückführung ins Ausland entführter Kinder, und wie gedenkt sie solche Fälle künftig zu verhindern? 8216* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 Ich bitte um Verständnis, daß eine ausführliche Information erst dann erfolgen kann, wenn die Recherchen bei dem Internationalen Sozialdienst in Frankfurt und bei terre des hommes zu dem angesprochenen Problem abgeschlossen sind. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob es in anderen Ländern ähnliche Organisationen wie die von Ihnen genannte gibt. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, welcher der Ratifizierung der beiden Sorgerechtsübereinkommen von 1980 (Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980, Europäisches Übereinkommen vom 20. Mai 1980) zum Ziel hat. Beide Übereinkommen bezwecken zum einen, möglichst schnell Kinder zurückzuführen, die rechtswidrig in einen anderen Vertragsstaat verbracht worden sind; zum anderen soll allgemein sichergestellt werden, daß Sorgerechtsentscheidungen im Verhältnis der Vertragsstaaten zueinander anerkannt und vollstreckt werden. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Reinhard Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 12/2863 Frage 54): Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der aufgrund des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 und der europäischen Bestimmungen zu einer Verlängerung der Diätassistentenausbildung führt? Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Berufs der Diätassistenten vorlegen, sobald die z. Zt. vorrangigen Vorhaben eines neuen MTA-Gesetzes (BR-Drucksache 261/92) und eines neuen Masseur- und Krankengymnastengesetzes (BT-Drucksache 11/5418) auf den Weg gebracht sind. Mit dieser Verfahrensweise haben sich der Berufsverband der Diätassistenten sowie die Länder einverstanden gezeigt. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Kirschner (SPD) (Drucksache 12/2863 Fragen 55 und 56): Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die notwendige Transparenz bei Zahnersatz und Kieferorthopädie hergestellt werden, wenn — wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Fragen 28 und 29, Drucksache 12/2797, feststellt —nur in einigen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Statistiken über Zahnersatz und Kieferorthopädie erstellt werden, jedoch keine Daten über Direktabrechnungsfälle erhoben werden und somit das veröffentlichte Datenmaterial unvollständig ist und nur durch eine statistische Hochrechnung Aussagekraft erhält? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es dem Willen des SGB V entspricht, wenn nur in einigen Landesbereichen Vereinbarungen zwischen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) und den Krankenkassen über die Abwicklung von Kostenerstattungsverfahren vorliegen, während in allen anderen Landesbereichen die KZV Rechnungsprüfungen grundsätzlich ablehnen (siehe vorgenannte Antwort der Bundesregierung auf meine Frage), und um welche Landesbereiche handelt es sich jeweils? Zu Frage 55: Unter Zuhilfenahme der Statistischen Basisdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Ausgabenstatistik der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Abrechnungsstatistiken einiger großer Ersatzkassen ist es möglich, eine hinreichend verläßliche Hochrechnung zur Herstellung der Transparenz der Leistungsstrukturen bei Zahnersatz und Kieferorthopädie zu erhalten. Zu Frage 56: Nach Auffassung der Bundesregierung entspricht es nicht dem Willen des SGB V, wenn nur in einigen Landesbereichen Vereinbarungen zwischen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen über die Abwicklung des Kostenerstattungsverfahrens vorliegen. Der Gesetzgeber hat die konkrete Durchführung des Kostenerstattungsverfahrens der Selbstverwaltung von Zahnärzten und Krankenkassen anvertraut und sie nicht selbst unmittelbar im Gesetz geregelt. In den Landesbereichen, in denen die Selbstverwaltung bisher nicht in der Lage war, entsprechende Vereinbarungen zu treffen, ist es Aufgabe der entsprechenden Aufsichtsbehörden der Länder, hier bei den Beteiligten auf eine pflichtgemäße Aufgabenerfüllung hinzuwirken. Keine Vereinbarungen zur Durchführung des Kostenerstattungsverfahrens und der damit zusammenhängenden Verpflichtungen gibt es in den KZV'en Niedersachsen, Nordrhein und Bayern. In den KZV-Bereichen Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es zwar keine Vereinbarungen, aber die Rechnungsprüfung und Statistikerstellung erfolgen für die Fälle, die über die KZV'en abgerechnet werden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 12/2863 Frage 57): Beabsichtigt die Bundesregierung die Kennzeichnungspflicht für Radfahrer einzuführen, um der überhand nehmenden Gefährdung von Fußgängern durch Regelverstöße radfahrender Verkehrsteilnehmer sowie sich verbreitendes Rowdytum wirksam einzuschränken? Nein, die Bundesregierung hält eine verstärkte Verkehrskontrolle durch die Polizei für das geeignetere und wirksamere Mittel zur Gewährleistung der Verkehrsdisziplin von Radfahrern als ein Kennzeichen. Die Polizei kann neben den Kontrollen im täglichen Streifendienst Radfahrer auch durch spezielle Schwerpunktkontrollen intensiver und fahrradspezifische Verstöße überwachen und gegebenenfalls nach dem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrecht verfolgen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 8217* Im übrigen würden die mit einer amtlichen Kennzeichnungspflicht verbundene finanzielle Belastung der Fahrradhalter sowie der Verwaltungsaufwand für die geschätzte Zahl von mehr als 60 Millionen Fahrrädern in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Dietrich Sperling (SPD) (Drucksache 12/2863 Fragen 58 und 59): Liegen der Bundesregierung Zahlen über die Bedarfsschätzungen/Einkaufsplanungen insbesondere für rollendes Material der Deutschen Bundesbahn für die kommenden Jahre vor? Hält die Bundesregierung die zur Bedarfsdeckung in den kommenden Jahren vorhandenen Produktionskapazitäten vor allem für rollendes Material in den alten Bundesländern für ausreichend? Zu Frage 58: Die Deutsche Bundesbahn geht bei der derzeitigen Lage von Fahrzeuginvestitionen im mittelfristigen Zeitraum bis 1996 im Umfang von ca. 7,3 Milliarden DM aus. Dem liegt unter anderem ein Bedarf von ca. 1 100 Güterwagen pro Jahr zugrunde. Die Beschaffung von Hochgeschwindigkeits-Triebzügen (ICE) soll fortgesetzt werden (voraussichtlich zunächst 30 Einheiten). Außerdem sind ca. 340 Wagen für den IR- und S-Bahn-Verkehr vorgesehen. Die Deutsche Reichsbahn plant für den mittelfristigen Zeitraum bis 1996 Fahrzeuginvestitionen von ca. 5,7 Milliarden DM. Damit sollen insbesondere ca. 7 500 Güterwagen, 475 Reisezugwagen und 100 Dieseltriebzüge beschafft werden. Als Voraussetzung für die Auftragsvergabe im Einzelfall müssen die Bahnen den wirtschaftlichen Erfolg für ihr Unternehmen nachweisen. Zu Frage 59: Die Deutsche Bundesbahn hält die Produktionskapazitäten in den alten Bundesländern zur Deckung des DB-Bedarfs in den kommenden Jahren für ausreichend. Mit der Kapazität der Schienenfahrzeugindustrie in den neuen Bundesländer übersteigt die Produktionskapazität in Deutschland den absehbaren Bedarf der deutschen Bahnen. Mit der Schaffung des europäischen Binnenmarktes und der Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte muß die Produktionskapazität der Schienenfahrzeug-industrie in Europa im Verhältnis zum Bedarf aller europäischen Bahnen gesehen werden. Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn führen ihre Beschaffung des rollenden Materials nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten durch und versuchen dabei weitestmöglich den internationalen Wettbewerb zu nutzen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Frage des Abgeordneten Christian Müller (Zittau) (SPD) (Drucksache 12/2863 Frage 60): Liegen der Bundesregierung Bedarfszahlen für den Ersatz- und Neubedarf an schienengebundenen Personenfahrzeugen für den öffentlichen Personennahverkehr in den neuen Bundesländern für die nächsten zehn Jahre vor? Die Förderung von Schienenfahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Länder. Dem Bundesminister für Verkehr liegen daher für den Ersatz- und Neubedarf an schienengebundenen Personenfahrzeugen für den öffentlichen Personennahverkehr in den neuen Bundesländern auch keine vollständigen Bedarfszahlen vor. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Nils Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 12/2863 Fragen 61 und 62): Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bedarf an Güterund Personenwagen in Westeuropa für die kommenden zehn Jahre? In welchem Verhältnis steht dieser Bedarf zu den vorhandenen Produktionskapazitäten in den einzelnen EG-Staaten? Zu Frage 61: Die staatlichen und privaten Eisenbahnen sowie die zahlreichen Privatwagen-Einsteller und -Vermietgesellschaften in Westeuropa ermitteln ihren Bedarf jeweils für sich auf Grund der Verkehrsnachfrage am Markt und spezieller Kundenwünsche. Der Bundesminister für Verkehr ist in die Beschaffungsplanung dieser Bedarfsträger nicht eingebunden. Zuverlässige Schätzung über das Gesamtauftragsvolumen an Güter- und Reisezugwagen für die nächsten zehn Jahre sind daher nicht möglich. Zu Frage 62: Die Vorhaltung entsprechender Fertigungskapazitäten für den europäischen Bedarf an Güter- und Reisezugwagen sowie den außereuropäischen Export stellt eine unternehmerische und marktwirtschaftliche Entscheidung der einzelnen Schienenfahrzeughersteller dar. Der Bundesregierung liegen diese unternehmensinternen Daten über derzeit genutzte und freie Kapazitäten nicht vor. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork (CDU/ CSU) (Drucksache 12/2863 Fragen 63 und 64): 8218* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 Welche Zukunftschancen räumt die Bundesregierung angesichts des bestehenden Konkurrenzdruckes der Werften und Häfen dem Hafen Mukran, besonders im Zusammenhang mit Transporten in die baltischen Staaten, ein? Welche Chancen und Marktanteile werden im Rahmen der deutschen Seeschiffahrt den ostdeutschen Reedereien und/oder deren Nachfolgeeinrichtungen eingeräumt? Zu Frage 63: Der Standort Mukran wird von den im Wettbewerb stehenden Fährschiffreedereien für den Verkehrsraum Ostsee als verkehrsgeographisch attraktiv eingestuft. Mehrere Reedereien haben bereits ihr Interesse bekundet, von dort aus Fährlinien — vorzugsweise nach Skandinavien (Schweden, Finnland) — einzurichten. Voraussetzung hierfür ist eine Schienen- und Straßenanbindung der Insel Rügen (Fährstandorte Mukran und Saßnitz) nach Weststandard. Die Deutsche Seereederei Rostock und die litauische Reederei LISCO beabsichtigen, zusammen mit den Eisenbahnen den seit 1986 bestehenden Breitspurverkehr von Mukran nach Klaipeda — gegebenefalls mit Erweiterung auf RoRo- und Passagierverkehre — weiterzuführen. Allerdings hängt die Zukunft dieses, bislang einzigen Verkehrszweiges des Fährhafens, maßgeblich ab von der Entwicklung der Güterströme, die im Eisenbahnfährverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Litauen sowie den Staaten der GUS befördert werden können. Eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Bundes — vertreten durch den Bundesminister für Verkehr —, an der das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Kommune Saßnitz und die Treuhandanstalt Berlin beteiligt sind, erarbeiten gemeinsam mit der Deutschen Seereederei Rostock und der Deutschen Reichsbahn einen Bericht zur Hafenentwicklung Mukran. Dieser wird zum 1. September 1992 vorgelegt. Zu Frage 64: Die Marktchancen sind für die im internationalen Linienverkehr, in Tramp- und Küstenverkehren sowie in der Fähr- und Passagierschiffahrt tätige Deutsche Seereederei Rostock GmbH als erfolgsversprechend zu beurteilen. Das von der Treuhandanstalt und dem Aufsichtsrat der Deutschen Seereederei Rostock GmbH gebilligte Unternehmenskonzept mit Rückführung von Tonnage und Personal auf betriebswirtschaftlich notwendige Größenordnungen sieht schwarze Zahlen ab 1994 vor. Die Umsetzung der Umstrukturierungsmaßnahmen läuft plangemäß. Sie soll auch die baldige Privatisierung sowie Erhaltung des Reedereistandortes Rostock sichern. Der Eisenbahnfährhafen Mukran wird zum 1. August 1992 aus dem Reedereivermögen der Deutschen Seereederei Rostock GmbH herausgelöst und in einer noch zu gründenden Hafengesellschaft (voraussichtlich 1993) fortgeführt werden. Die Bagger-, Bugsier- und Bergungsreederei GmbH Warnemünde/Rostock wurde von der Treuhandanstalt Mitte 1991 privatisiert. Der Verkauf an eine niederländische Unternehmensgruppe wurde mit investitions- und beschäftigungspolitischen Absprachen verbunden. Die Bagger-, Bugsier- und Bergungsreederei GmbH ist mit Schwerpunkt Naßbaggerei im internationalen Markt tätig. Der Bund hat dem Unternehmen den Lotsversetzdienst im Lotsrevier Wismar/Rostock/Stralsund im Zuge der deutschen Einheit zunächst für 2 Jahre übertragen und diesen Vertrag bis 1993 verlängert. Der Bund hat die ostdeutsche Schiffahrt 1991 und 1992 mit einer Umstrukturierungshilfe von jeweils 25 Millionen DM gefördert. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Michael von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 12/2863 Fragen 65 und 66): Ist die Bundesregierung bereit, das nach dem bisherigen Beratungsstand nicht als vordringlicher Bedarf anerkannte Projekt Umgehungsstraße Ratzeburg bezüglich der Bewertung noch einmal einer Nachprüfung zu unterziehen? Würde die Bundesregierung einem Wunsch der Landesregierung Schleswig-Holstein folgen, das Projekt Umgehungsstraße Ratzeburg im Austausch gegen eine andere Straßenbaumaßnahme in Schleswig-Holstein in den Bundesverkehrswegeplan als vordringlichen Bedarf aufzunehmen? Zu Frage 65: Die Ortsumgehung Ratzeburg im Zuge der B 208 wurde als Teil des Gesamtprojektes Bad OldesloeRatzeburg gesamtwirtschaftlich bewertet. Der Nutzen-Kosten-Faktor beträgt 3,1; allerdings konnte das Gesamtprojekt auf Grund der im Wege der ökologischen Risikoanalyse nachgewiesenen „erheblichen Umweltprobleme" nur in der Stufe „weiterer Bedarf" des Entwurfes des neuen Bedarfsplanes ausgewiesen werden. Eine Nachprüfung der Bewertung nur für den Bereich der Ortsumgehung Ratzeburg läßt kein günstigeres ökonomisches Ergebnis erwarten; die ökologische Risikoanalyse für das Teilprojekt müßte mit der gleichen Konsequenz — d. h. Einstufung in „weiterer Bedarf" — umgesetzt werden. Zu Frage 66: Einen Vorschlag des Landes Schleswig-Holstein zur Aufnahme in den „vordringlichen Bedarf" müßte der Bundesminister für Verkehr — unabhängig von Dekkungsmöglichkeiten durch Volumen anderer Maßnahmen — unter Hinweis auf die Ergebnisse der ökologischen Risikoanalyse ablehnen. Die Einstufung als „weiterer Bedarf" im neuen Bedarfsplan bietet die Möglichkeit, zu gegebener Zeit nach Konkretisierung der A 20 — Planung auch im Bereich der Ortsumgehung Ratzeburg die noch notwendigen Untersuchungen fortzusetzen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 8219* Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) (Drucksache 12/2863 Fragen 67 und 68): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch eine Umsetzung des Entwurfs einer EG-„ Verordnung über den Besitz von und den Handel mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten" (Verordnungsentwurf KOM [91] 448 endg. Syn 370 vom 6. Dezember 1991) das Tragen von traditionellen, vor allem bayerischen Schmuckstücken wie z. B. Gamsbart, Adlerflaum oder Grandlschmuck untersagt sowie gegebenenfalls als Ordnungswidrigkeit geahndet oder zumindest erheblich erschwert wird? Akzeptiert die Bundesregierung, daß in diesem Fall ein Stück gewachsener bayerischer Tradition, Identität und Kultur dem europäischen Zentralismus geopfert wird? Zu Frage 67: Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß das Tragen von traditionellen bayerischen Schmuckstücken wie Gamsbart, Adlerflaum und Grandlschmuck durch die neue EG-Verordnung untersagt oder erschwert wird. Der Vorschlag der EG-Kommission untersagt nicht den Besitz und damit auch nicht das Tragen solcher Schmuckstücke, sofern diese rechtmäßig erworben worden sind. Nach den Vorstellungen der EG-Kommission soll der Besitzer von streng geschützten Exemplaren (dazu gehören auch Teile und Erzeugnisse von stark gefährdeten Tierarten) gegenüber der kontrollierenden Behörde den Nachweis des rechtmäßigen Besitzes erbringen. Dieses Nachweisprinzip enthält bereits das geltende deutsche Artenschutzrecht und Jagdrecht (vgl. § 22 Bundesnaturschutzgesetz und § 5 Bundeswildschutzverordnung). Die Bundesregierung hält darüber hinaus eine Besitzverbotsregelung (und damit verbunden eine Nachweispflicht des Besitzers) für Gamsbart und Grandlschmuck nicht für gerechtfertigt, da Gemse und Rotwild nicht zu den EG-weit gefährdeten Tierarten zählen. Sie wird sich deshalb bei den Verhandlungen in Brüssel für eine Streichung dieser beiden Arten in den Listen der geschützten Arten einsetzen. Dagegen erscheint nach Auffassung der Bundesregierung bei Schmuckstücken aus Adlerflaum ein EG-rechtliches Besitzverbot, von dem Fälle des rechtmäßigen Erwerbs ausgenommen sind, gerechtfertigt. Adler gehören zu den EG-weit stark gefährdeten Tierarten und unterliegen bereits nach geltendem deutschen Recht einem Besitzverbot (vgl. § 20 f. Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG). Der Besitzer von Schmuckstücken aus Adlerflaum ist bereits heute zum Nachweis des rechtmäßigen Besitzes verpflichtet (vgl. § 22 BNatSchG). Nach Ansicht der Bundesregierung besitzt die EG im übrigen keine Kompetenz, den Erlaß bestimmter Ordnungswidrigkeitentatbestände vorzuschreiben. Zu Frage 68: Die Beantwortung der Frage erübrigt sich. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/2863 Frage 69): Wird die Bundesregierung den Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission (RSK) zustimmen, den Betrieb von Atom-anlegen fortzusetzen, wenn „durch geeignete betriebliche Überwachungsmaßnahmen gewährleistet ist, daß Schädigungen in sicherheitstechnisch zulässigen Grenzen gehalten werden" , obwohl dadurch die Sicherheitsregeln außer Kraft gesetzt und bei einem Versagen einer Komponente eine Kernschmelze nicht ausgeschlossen werden kann? Die Behauptung, mit der Empfehlung der ReaktorSicherheitskommission vom 24. Juni 1991 „zur Handhabung der betriebsbegleitenden Bewertung des Ausnutzungsgrades bei Ermüdungsbeanspruchung" sollen Sicherheitsregeln außer Kraft gesetzt werden, ist nicht zutreffend. Mit dieser Empfehlung soll vielmehr eine seit Jahren bewährte Praxis beim Betrieb von Kernkraftwerken einheitlich geregelt werden. Der für die Bundesaufsicht zuständige Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat daher bereits mit Schreiben vom 4. Dezember 1991 die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder gebeten, die Empfehlung der Reaktor-Sicherheitskommission zur Handhabung der betriebsbegleitenden Bewertung des Ausnutzungsgrades bei Ermüdungsbeanspruchungen in ihren atomrechtlichen Aufsichtsverfahren zu berücksichtigen. Dabei geht es um folgenden Sachverhalt: Bei der Planung und Auslegung von Komponenten der druckführenden Umschließung von Kernkraftwerken sind für die vorgesehene betriebliche Lebensdauer der Anlage Ermüdungsnachweise zu erbringen. Diese werden mit bestimmten Rechenverfahren durchgeführt und ergeben rechnerische Ausnutzungsgrade bei Ermüdungsbeanspruchung (Erschöpfungsgrade) unter Verwendung von im Regelwerk festgelegten Ermüdungskurven. Diese auf das Betriebsende hochgerechneten Werte für die Erschöpfungsgrade der einzelnen Komponenten dürfen nach dem Regelwerk als Planungswert für die Auslegung nicht größer als eins sein. In diese Werte sind von vornherein erhebliche Sicherheitsreserven einbezogen. Damit ist nicht festgelegt, daß diese Werte beim Betrieb tatsächlich nicht überschritten werden dürfen. Generelle Festlegungen für die betriebsbegleitende Bewertung festgestellter Abweichungen gab es bisher nicht. Während des Betriebs von Kernkraftwerken werden die tatsächlichen ermüdungsrelevanten Belastungen registriert. Aufgrund der bei der Auslegung getroffenen Maßnahmen und den Festlegungen für die Betriebsführung ergaben sich nur in seltenen Fällen an lokalen Stellen von Komponenten Überschreitungen des rechnerisch ermittelten Erschöpfungsgrades von eins. Bei einer solchen Überschreitung wird in der Praxis wie folgt verfahren: Durch zusätzliche detaillierte Analysen und Prüfungen ist nachzuweisen, daß die Sicherheit der betroffenen Komponenten nicht beeinträchtigt wird. Erforderlichenfalls wird die Komponente ausgetauscht. 8220* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 Das heißt, bei Überschreitung des rechnerisch ermittelten Erschöpfungsgrades von eins ist im Einzelfall zu entscheiden, wie weiter zu verfahren ist. Die Feststellung einer Überschreitung hat praktisch eine Auslösefunktion für eine intensive aufsichtliche Überprüfung bei Umkehr der Beweislast zu Lasten des Betreibers. Diese Vorgehensweise ist Stand von Wissenschaft und Technik und entspricht der Praxis der Aufsichtsbehörden. Ein solcher Fall ist beispielsweise im Jahre 1990 beim Kernkraftwerk Brokdorf aufgetreten. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein war mit dieser Überschreitung auf der Grundlage umfangreicher Absicherungsmaßnahmen einverstanden. Diese Vorgehensweise für die betriebsbegleitende Bewertung soll durch die von der Reaktor-Sicherheitskommission hierzu abgegebene Empfehlung vereinheitlicht und damit die bestehende Regelungslücke geschlossen werden. Dazu hat die Reaktor-Sicherheitskommission die grundsätzlichen sicherheitstechnischen Voraussetzungen und die zu erfüllenden Zusatzanforderungen bei Überschreitung des Erschöpfungsgrades von eins entsprechend der bestehenden Praxis definiert. Maßgeblich ist dabei das Kriterium, daß auch beim ungünstigsten Lastfall keine kritischen Fehlergrößen vorhanden sein dürfen. Von einer Verschlechterung des Sicherheitsstandards, Außerkraftsetzen von Sicherheitsregeln oder gar einer Gefahr eines Kernschmelzunfalls kann daher überhaupt keine Rede sein. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage der Abgeordneten Dr. Sigrid Hoth (F.D.P.) (Drucksache 12/2863 Frage 70): Ist der Bundesregierung bekannt, daß erste Anzeichen von Schäden der Deckschicht die vermutlich auf militärische Nutzung zurückzuführen sind — über dem in der ColbitzLetzlinger Heide gelegenen größten unterirdischen Trinkwasserreservoir Deutschlands registriert wurden, und welche Konsequenzen gedenkt sie daraus zu ziehen? Der Bundesregierung ist der der Frage zugrunde liegende Sachverhalt, der mit dem gegenwärtig durch die Westgruppe der Truppen (WGT) noch genutzten Truppenübungsplatz Colbitz-Letzlinger Heide in Zusammenhang steht, bekannt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß dieses seit den 20er Jahren militärisch genutzte, ca. 400 km2 große Areal eine Rüstungsaltlast-Verdachtsfläche darstellt, die im wesentlichen charakterisiert wird durch starke Flurschäden sowie Kontaminationen des Bodens durch unsachgemäßen Umgang mit Treib- und Schmierstoffen sowie Munition und Sprengstoffen. Das hiervon ausgehende Gefährdungspotential kann im Detail erst beim Abzug der WGT von dieser Liegenschaft geklärt werden. Die zuständigen Landesbehörden haben erste Untersuchungen an den zugängigen Randzonen des noch genutzten Truppenübungsplatzes vorgenommen, die auf Bodenkontaminationen hinweisen. Im Grundwasser bestehen keine Beeinträchtigungen. Generell widmet die Bundesregierung der Altlasten- und Rüstungsaltlastenproblematik hohe Aufmerksamkeit und hat umfangreiche Anstrengungen zur Problemlösung unternommen (vgl. hierzu: Antwort der Bundesregierung vom 24. April 1990 —Drucksache 11/6972 — sowie vom 19. November 1991 — Drucksache 12/1625). Zur Unterstützung der Länder läßt der BMU seit Mitte 1990 eine flächendeckende Bestandsaufnahme der Rüstungsaltlasten-Verdachtsflächen in der Bundesrepublik Deutschland sowie für Liegenschaften der WGT im Zusammenhang mit deren Abzug nach einheitlichen Kriterien durchführen, die die Ansatzpunkte für die Prioritätenbildung und Gefahrenabwehr bilden. Anlage 41 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Ortwin I.owack (fraktionslos) (Drucksache 12/2863 Frage 71): Inwieweit entspricht die Personalreserve des Auswärtigen Dienstes in ihrem Umfang dem gesetzlichen Auftrag (§ 6 GAD), und wie ist die Personalreserve tatsächlich eingesetzt? § 6 GAD fordert, daß der Auswärtige Dienst über eine angemessene Personalreserve verfügt. Die Herwarth-Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes hatte 1971 10 % als notwendige Größenordnung angesehen. Dem Auswärtigen Amt stehen hingegen mit 61 Stellen weniger als 1 % zur Verfügung. Das Auswärtige Amt hat seit Jahren, zuletzt in den Verhandlungen für das Haushaltsjahr 1993, 25 zusätzliche Stellen, besonders im Hinblick auf die dringend erforderliche Sprachausbildung für den Einsatz in den neuen Vertretungen in den GUS-Staaten und im ehemaligen Jugoslawien gefordert. Diese sind ihm bislang nicht zugestanden worden. Darüber hinaus tritt das Auswärtige Amt seit langem für eine Erweiterung der Zweckbestimmung ein, um den gesetzlichen Auftrag des § 6 GAD voll erfüllen zu können. Im höheren Dienst sind als Folge der Neueröffnungen von Auslandsvertretungen in der GUS und in Südosteuropa, die sofortige Stellenbesetzungen zu Lasten der Fortbildungsmaßnahmen erforderlich machten, derzeit nur 20 von 36 Stellen im Sinne der Zweckbestimmung besetzt. Die 24 Personalreservestellen im gehobenen Dienst sowie eine im mittleren Dienst wurden in der letzten Zeit vorwiegend zur vorübergehenden Verstärkung von Auslandsvertretungen insbesondere in Ost- und Südosteuropa — genutzt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 8221* Anlage 42 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Koppelin (F.D.P.) (Drucksache 12/2863 Frage 72): Sind der Bundesregierung durch die deutsche Botschaft in Bangkok Erkenntnisse bekannt, daß im Zentralgefängnis von Bangkok während der Demonstrationen gegen die thailändische Regierung über tausend Demonstranten inhaftiert wurden und es dabei zu menschenunwürdigen Schikanen gekommen ist, und sind der Bundesregierung Erkenntnisse bekannt, nach denen bei den Demonstrationen in Thailand und dem Massaker durch das Militär deutsche Staatsangehörige Schaden erlitten haben? Im Rahmen der gewaltsamen Niederschlagung der Demonstrationsbewegung sind insgesamt knapp 4 000 Menschen festgenommen worden, die meisten von ihnen am 18. und 19. Mai 1992. Die Mehrzahl von ihnen wurde in die Bang Khen Polizeischule gebracht. In einem Gefängnis im Stadtteil Lard Yao, das gemeinhin als Zentralgefängnis von Bangkok bezeichnet wird, waren ca. 1 000 Gefangene untergebracht. Ob es im Rahmen der Inhaftierung zu „menschenunwürdigen Schikanen" gekommen ist, kann das Auswärtige Amt nicht eindeutig beantworten. Nach Presseberichten ist es zumindest in der Polizeischule zu Übergriffen durch Mitglieder der Sicherheitskräfte in Form von Fußtritten und Kolbenstößen gekommen. Dem Auswärtigen Amt liegen auch nach intensiven Recherchen der deutschen Botschaft Bangkok keinerlei Erkenntnisse darüber vor, daß deutsche Staatsangehörige im Laufe der Unruhen zu Schaden gekommen sein könnten. Dies gilt nicht nur hinsichtlich von Körperschäden, sondern auch hinsichtlich von Schäden materieller Art. Diese Aussage bezieht sich selbstverständlich nicht auf mittelbare Schäden wirtschaftlicher Art, von denen vor allem die Reisebranche betroffen sein dürfte. Anlage 43 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Seiter-Albring auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/2863 Frage 73): Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, daß es in Georgien auch unter dem jetzigen Präsidenten Schewardnadse politische Gefangene gibt, und daß Menschenrechtsverletzungen erfolgen? Der Bundesregierung liegt der Vermerk einer Berichterstattergruppe vor, die Mitte bis Ende Mai 1992 im Auftrag der KSZE Georgien bereist hat. Die Beobachter kommen zu dem Schluß, daß die gegenwärtige georgische Regierung unter Präsident Schewardnadze die Menschenrechte beachtet. Die Grundrechte sind in der Verfassung von 1921, die bis zur Verabschiedung einer neuen Verfassung wieder in Kraft gesetzt wurde, verankert. Die Berichterstattergruppe konnte nicht bestätigen, daß Gefangene aus politischen Gründen inhaftiert sind. Der Bundesregierung liegen über diesen Bericht keine zusätzlichen und gegenteiligen Erkenntnisse vor. Anlage 44 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Dietrich Mahlo (CDU/CSU) (Drucksache 12/2863 Fragen 74 und 75): Trifft es zu, daß die Türkische Botschaft in Bonn von der Bundesrepublik Deutschland Aufklärung darüber begehrt, mit welchem Recht das Berliner Museum für Vor- und Frühgeschichte kürzlich drei kleine Goldobjekte aus Troja erworben hat, die vielleicht zum sog. „Schatz des Priamos" gehörten, der seit Kriegsende 1945 von diesem Museum vermißt wird? Wie wird die Bundesregierung auf diese Anmaßung reagieren angesichts der Tatsache, daß sich der Schatz des Priamos seit mehr als 120 Jahren in deutschem Eigentum befindet und die türkische Regierung in einem am 15. April 1875 mit Heinrich Schliemann abgeschlossenen Vergleich gegen Zahlung von 50 000 Goldfranken auf Ansprüche auf die von Schliemann in Troja ausgegrabenen Funde verzichtet hat? Zu Frage 74: Dies trifft zu. Wie erste Untersuchungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz inzwischen ergeben haben, ist jedoch die Zugehörigkeit der erworbenen Goldobjekte zum sogenannten „Schatz des Priamos" mehr als zweifelhaft. Zu Frage 75: Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz kann sich sowohl hinsichtlich des Priamos-Schatzes als auch der drei erworbenen Stücke — unabhängig ob zum Schatz gehörig oder nicht — auf eindeutige Besitztitel berufen. Es besteht daher keine Veranlassung, die grundsätzliche Position der Bundesregierung erneut zu überprüfen. Anlage 45 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 12/2863 Fragen 76 und 77): Wie ist die Aussage des deutschen Botschafters in Ankara gegenüber der Zeitung MILLIYET zu verstehen, daß die Bundesregierung die Türkei in ihrem Kampf gegen die kurdische Arbeiterpartei (PKK) unterstützt? Wie ist in der türkischen Öffentlichkeit der Brief des türkischen Außenministers Hikmet Cetin interpretiert worden, in dem er der deutschen Regierung versichert, daß aus der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Waffen nur zur Landesverteidigung eingesetzt werden, gleichzeitig aber auch auf eine Erklärung des NATO-Gipfels von Rom hinweist, die sich auf die Möglichkeit von Bedrohungen der Sicherheit durch terroristische Akte bezieht? 8222* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1992 Zu Frage 76: Der deutsche Botschafter in Ankara hat sich nicht in der in der Frage behaupteten Form geäußert. Er hat gegenüber der türkischen Zeitung Milliyet vielmehr folgendes gesagt: „Leider ist der Terrorismus der PKK in der Türkei aktiv, desgleichen in Deutschland. In einem Teil der deutschen Öffentlichkeit war Kritik über die Methoden zu hören, die hier zur Lösung angewandt werden. Doch wird die Bekämpfung des PKK-Terrorismus und die Wahrung der territorialen Integrität der Türkei von allen großen deutschen politischen Parteien und selbstverständlich von der Bundesregierung voll unterstützt". Zu Frage 77: In der türkischen Öffentlichkeit gibt es hierzu verschiedene Auffassungen. Allen gemeinsam ist die Erleichterung darüber, daß diese Einigung in einer schwierigen Frage geeignet ist, das deutsch-türkische Verhältnis zu entspannen. Die Bezugnahme auf das von Ihnen angesprochene Strategiepapier der NATO wird als Ausdruck der Bedeutung interpretiert, die die türkische Regierung einem spezifischen Aspekt der Sicherheit im Bündnis beimißt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Weitere Zusatzfrage.


Rede von Jürgen Augustinowitz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich will die Frage wiederholen: Sie als Vertreter des Verfassungsministers sind also der Meinung, daß durch eine Änderung von Art. 28 des Grundgesetzes eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung geschaffen worden ist, auch mit Blick auf die Bestimmung in Art. 20, daß alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Wir halten im Einvernehmen mit den Formulierungen des Bundesverfassungsgerichts eine Regelung für denkbar, wonach EG-Ausländern kommunales Wahlrecht zugestanden werden kann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Lüder.