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    Plenarprotokoll 12/96 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 96. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Hans de With und Dr. Oskar Schneider (Nürnberg) 7887 A Tagesordnungspunkt 15: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens (Drucksachen 12/2062, 12/2718, 12/2719) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Beschleunigung der Asylverfahren zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Willfried Penner, Gerd Wartenberg (Berlin), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Behandlung von Asylanträgen in den neuen Bundesländern zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Für eine neue Asyl- und Zuwanderungspolitik zu dem Entschließungsantrag der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE: zur Vereinbarten Debatte zur Asylpolitik und Ausländersituation zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Vollständige Wiedereinführung der Genfer Flüchtlingskonvention als rechtliche Grundlage in das Asylrecht (Drucksachen 12/2100, 12/852, 12/1296, 12/1326, 12/2097, 12/2718) Erwin Marschewski CDU/CSU 7887 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7889B, 7895C, 7897 D Dieter Wiefelspütz SPD . 7889C, 7893A, 7906 B Hans Gottfried Bernrath SPD 7890 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7892B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 7893 B Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7894 C Jürgen Trittin, Minister des Landes Niedersachsen 7896 C Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 7898 B Dieter Wiefelspütz SPD 7899 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 7901 B Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . . . 7902 D Jochen Welt SPD 7903 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . . 7904 B Dr. Franz-Hermann Kappes CDU/CSU . 7905 D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 7907 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 7908 A Zusatztagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) (Drucksachen 12/2501, 12/2690, 12/2736, 12/2743) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 7911 C Joachim Poß SPD 7913 B Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 7916C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 7918C Hermann Rind F.D.P 7919C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 Joachim Poß SPD 7920B, D, 7922 C Claus Jäger CDU/CSU 7920 D Dr. Karl H. Fell CDU/CSU 7922 A Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Agrarbericht 1992 Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksachen 12/2038, 12/2039) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1. zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD 2. zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Egon Susset, Meinolf Michels, Dietrich Austermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Günther Bredehorn, Johann Paintner, Jürgen Türk und der Fraktion der F.D.P. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Agrarbericht 1991 Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksachen 12/722, 12/729, 12/70, 12/71, 12/2075) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (Drucksachen 12/2154, 12/2572) d) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Egon Susset, Meinolf Michels, Richard Bayha, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Günther Bredehorn, Ulrich Heinrich, Johann Paintner, Lisa Peters und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes und des Weingesetzes (Drucksachen 12/2282, 12/2662) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft und des Fördergesetzes (Drucksache 12/2694) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes (Drucksache 12/2696) g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Brigitte Adler, Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zum Siedlungskauf-Modell der Bundesregierung in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/2126) h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Horst Sielaff, Brigitte Adler, Ernst Kastning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zur bilanziellen Entlastung von landwirtschaftlichen Unternehmen in den neuen Ländern (Drucksache 12/2317) i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Horst Sielaff, Dr. Gerald Thalheim, Hinrich Kuessner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Richtlinie für die Durchführung der Verwertung und Verwaltung volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen (Drucksache 12/2545) j) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Thierse, Wolfgang Roth, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verlängerung der Aussetzung der Zins- und Tilgungsleistungen auf Altkredite im Bereich der Landwirtschaft der neuen Bundesländer (Drucksachen 12/13, 12/1941) k) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt), Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Agrarpolitik der Bundesregierung in den neuen Bundesländern — Ergebnisse und Schlußfolgerungen (Drucksachen 12/2087, 12/2594) Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . . 7924 D Horst Sielaff SPD 7927 C Egon Susset CDU/CSU 7930B Horst Sielaff SPD 7931 B Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 7931 D Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 7934 A Günter Bredehorn F.D.P. 7936 C Dr. Gerald Thalheim SPD 7938 B Ulrich Junghanns CDU/CSU 7941 A Jan Oostergetelo SPD 7943 B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 III Ulrich Heinrich F D P 7945 B Albert Deß CDU/CSU 7947 A Nächste Sitzung 7949 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7951 *A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens (Tagesordnungspunkt 15) 7952 *A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes über die Neuregelung des Asylverfahrens (Tagesordnungspunkt 15) 7952 *B Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 7952* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 7887 96. Sitzung Bonn, den 5. Juni 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 05. 06. 92 * Barbe, Angelika SPD 05. 06. 92 Berger, Johann Anton SPD 05. 06. 92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 05. 06. 92 ' Wilfried Bohl, Friedrich CDU/CSU 05. 06. 92 Brandt, Willy SPD 05. 06. 92 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 05. 06. 92 Büchler (Hof), Hans SPD 05. 06. 92 Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 05. 06. 92 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/LL 05. 06. 92 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 05. 06. 92 * Francke (Hamburg), CDU/CSU 05. 06. 92 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 05. 06. 92 Dr. Funke-Schmitt-Rink, F.D.P. 05. 06. 92 Margret Gallus, Georg F.D.P. 05. 06. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 05. 06. 92 Dr. von Geldern, CDU/CSU 05. 06. 92 Wolfgang Dr. Glotz, Peter SPD 05. 06. 92 Göttsching, Martin CDU/CSU 05. 06. 92 Gries, Ekkehard F.D.P. 05. 06. 92 Grünbeck, Josef F.D.P. 05. 06. 92 Haack (Extertal), SPD 05. 06. 92 Karl-Hermann Dr. Hauchler, Ingomar SPD 05. 06. 92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 05. 06. 92 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 05. 06. 92 Heise, Manfred Harald CDU/CSU 05. 06. 92 Heinrich Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 05. 06. 92 Hollerith, Josef CDU/CSU 05. 06. 92 Jaunich, Horst SPD 05. 06. 92 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 05. 06. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 05. 06. 92 * Klein (München), Hans CDU/CSU 05. 06. 92 Klinkert, Ulrich CDU/CSU 05. 06. 92 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 05. 06. 92 Kubicki, Wolfgang F.D.P. 05. 06. 92 Kuhlwein, Eckart SPD 05. 06. 92 von Larcher, Detlev SPD 05. 06. 92 Leidinger, Robert SPD 05. 06. 92 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 05. 06. 92 Elke Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 05. 06. 92 Klaus W. Magin, Theo CDU/CSU 05. 06. 92 Marten, Günter CDU/CSU 05. 06. 92 * Matschie, Christoph SPD 05. 06. 92 Matthäus-Maier, Ingrid SPD 05. 06. 92 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mattischeck, Heide SPD 05. 06. 92 Mehl, Ulrike SPD 05. 06. 92 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 05. 06. 92 Gerhard Mosdorf, Siegmar SPD 05. 06. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 05. 06. 92 * Müller (Düsseldorf), SPD 05. 06. 92 Michael Müller (Pleisweiler), SPD 05. 06. 92 Albrecht Müller (Völklingen), SPD 05. 06. 92 Jutta Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 05. 06. 92 Neumann (Bramsche), SPD 05. 06. 92 Volker Odendahl, Doris SPD 05. 06. 92 Otto (Frankfurt), F.D.P. 05. 06. 92 Hans-Joachim Dr. Paziorek, Peter Paul CDU/CSU 05. 06. 92 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 05. 06. 92 Rappe (Hildesheim), SPD 05. 06. 92 Hermann Reddemann, Gerhard CDU/CSU 05. 06. 92 * Rempe, Walter SPD 05. 06. 92 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 05. 06. 92 Reschke, Otto SPD 05. 06. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 05. 06. 92 Roth, Wolfgang SPD 05. 06. 92 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 05. 06. 92 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 05. 06. 92 Dr. Scheer, Hermann SPD 05. 06. 92 * Schily, Otto SPD 05. 06. 92 Schluckebier, Günther SPD 05. 06. 92 * von Schmude, Michael CDU/CSU 05. 06. 92 * Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 05. 06. 92 Gmünd), Dieter Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 05. 06. 92 Christian Dr. Seifert, Ilja PDS/LL 05. 06. 92 Dr. Soell, Hartmut SPD 05. 06. 92 * Dr. Solms, Hermann Otto F.D.P. 05. 06. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 05. 06. 92 Steiner, Heinz-Alfred SPD 05. 06. 92 * Dr. Struck, Peter SPD 05. 06. 92 Stübgen, Michael CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. von Teichman und F.D.P. 05. 06. 92 Logischen, C. Terborg, Margitta SPD 05. 06. 92 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 05. 06. 92 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 05. 06. 92 Vosen, Josef SPD 05. 06. 92 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 05. 06. 92 Wagner, Hans Georg SPD 05. 06. 92 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 05. 06. 92 Walter (Cochem), Ralf SPD 05. 06. 92 Weis (Stendal), Reinhard SPD 05. 06. 92 Weißgerber, Gunter SPD 05. 06. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 05. 06. 92 7952* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Wieczorek CDU/CSU 05. 06. 92 (Auerbach), Bertram Dr. de With, Hans SPD 05. 06. 92 Zapf, Uta SPD 05. 06. 92 Zierer, Benno CDU/CSU 05. 06. 92 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens (Tagesordnungspunkt 15) Ich werde das vorliegende Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens ablehnen. Eine Beschleunigung des Asylverfahrens bei offenkundig unbegründeten Asylanträgen ist auch für mich grundsätzlich vertretbar. Ich habe aber nach wie vor Bedenken gegen eine Wirksamkeit dieses Gesetzes vor allem aus zwei Gründen: 1. Nur eine mit dem Gesetz verbundene Vereinbarung über die Behandlung der über 300 000 vorliegenden unerledigten Asylanträge kann den Weg zu einer Beschleunigung des Asylverfahrens öffnen. Eine solche Regelung ist nicht in Sicht. Das wird das Anliegen des Gesetzentwurfs zumindestens kurzfristig ins Leere laufen lassen. 2. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt nichts dazu bei, daß die zu uns kommenden Flüchtlinge von vorneherein aus dem Asylverfahren herausgenommen werden und daß der Zustand beendet wird, daß Flüchtlinge in unserem Lande zur Stellung eines Asylantrages ermuntert werden. Aufgrund der zuvor genannten Umstände befürchte ich, daß Asylbewerber in der Regel länger als 6 Wochen, häufig über 12 Wochen in den Lagern verbleiben müssen. Ich halte dies aus humanitären Gründen und angesichts des sozialen und ethnischen Konfliktpotentials in solchen größeren Einrichtungen nicht für verantwortbar. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes über die Neuregelung des Asylverfahrens (Tagesordnungspunkt 15) 1. Eine Reform des Asylrechtes ist dringend erforderlich. Die Bürger in Deutschland drängen auf eine baldige Lösung. Ziel muß es dabei sein, den wirklich politisch Verfolgten weiterhin Zuflucht zu gewähren, aber die Personengruppen von einem aufwendigen Asylverfahren auszuschließen, die unseres Schutzes deswegen nicht bedürfen, weil sie überhaupt nicht oder nicht mehr gefährdet sind. Da diese Personengruppen durch einfaches Gesetz nicht ausgeschlossen werden können, ist eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Außerdem müssen die Fluchtursachen vor Ort konsequent beseitigt werden. 2. Eine Beschleunigung der Asylverfahren auf eine Zeitdauer von sechs Wochen ist nicht zu realisieren, weil die dazu notwendigen Voraussetzungen im Verwaltungs- und Rechtswesen nicht geschaffen worden sind. Die Anhörung von Experten im Innenausschuß des Deutschen Bundestages hat auf eindrucksvolle Weise die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestätigt, daß für eine Lösung der Asylproblematik auch eine Grundgesetzänderung notwendig ist. Die Grundgesetzänderung scheitert bislang an SPD und F.D.P. 3. Die Unterbringung von Asylbewerbern soll in Gemeinschaftsunterkünften, beispielsweise in ehemaligen Kasernen, erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, daß auch die Interessen der dortigen Bürger Berücksichtigung finden. 4. Die derzeitigen finanziellen Leistungen an Asylbewerber sind zu überprüfen. 5. Obwohl ich Zweifel gegen das Gesetz über die Beschleunigung der Asylverfahren habe, stimme ich dem Gesetzentwurf dennoch zu, um keine Möglichkeit auszulassen, das Asylproblem zu lösen. Ich möchte nochmals feststellen, daß eine Grundgesetzänderung unausweichlich ist. Eine rasche Lösung ist unbedingt erforderlich, um besorgte Bürger nicht in radikale Gruppen abwandern zu lassen und um nicht das Wählerpotential rechtsradikaler Parteien weiter zu erhöhen. Dies ist auch eine Frage des Ansehens des Deutschen Bundestages. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hot in seiner 642. Sitzung am 15. Mai 1992 beschlossen, zu dem nachstehenden Gesetz einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Erstes Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vorn 21. Mai 1992 den Antrag der Fraktion der SPD und der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit - Drucksache 12/2559 — zurückgezogen. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 12/2257 Nrn. 3.4, 3.9
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    Rede von Joachim Poß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es nur um die Tafelgeschäfte ginge, könnten wir, glaube ich, sehr schnell eine einvernehmliche Lösung finden. Das dürfte nicht zum Hauptproblem werden. Ich halte das, wie so vieles andere, für ein vorgeschobenes Argument.
    Die Grundsatzfrage, die sich in diesen Tagen stellt, auch angesichts neuester Veröffentlichungen, ist die, warum diese Bundesregierung eigentlich nicht dazu in der Lage ist, sowohl wirtschaftspolitisch vernünftige als auch sozial gerechte Entscheidungen zu treffen. Warum ist sie nicht in der Lage, den unhaltbaren Zustand, daß die Besteuerung in wesentlichen Bereichen derzeit verfassungswidrig ist, zu beseitigen? Die Antwort auf diese Fragen ist deprimierend, ja sogar erschreckend.
    Diese Bundesregierung hat es ganz offensichtlich aufgegeben, sich gemäß ihrem Amtseid zum Wohl der Allgemeinheit einzusetzen,

    (Claus Jäger [CDU/CSU]: Das ist doch eine Unterstellung, Herr Poß, die durch nichts gerechtfertigt ist!)

    das Grundgesetz zu beachten und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben. Sie betreibt statt dessen immer hemmungsloser eine einseitige Klientelpolitik zugunsten der Spitzenverdiener und Vermögensbesitzer.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das haben Sie von Ihrer letzten Rede abgeschrieben!)

    Damit mißbraucht die Bundesregierung ihre Macht zugunsten einer kleinen, ohnehin privilegierten Minderheit und gefährdet ernstlich den sozialen Konsens in unserer Gesellschaft.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Lafontaine!)

    Eklatantes Beispiel hierfür ist die Weigerung der Bundesregierung, den Grundfreibetrag endlich gemäß dem Verfassungsgebot so zu verbessern, daß das Existenzminimum nicht länger besteuert wird. Dieser bewußte Verstoß gegen die Verfassung ist schon für sich genommen ein Skandal. Die Bundesregierung fügt den Bürgern im Widerspruch zu ihrem Versprechen, Schaden vom Volk zu wenden, tatsächlich erheblichen Schaden zu,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Und beim Jäger 90!)

    indem sie den Bürgern mehr Steuern abverlangt, als es nach der Verfassung zulässig ist.

    (Beifall bei der SPD)

    Vor diesem Hintergrund ist die jetzt bekanntgewordene Absicht der Bundesregierung, mit der Absenkung des Einkommensteuerspitzensatzes erneut milliardenschwere Steuergeschenke an die winzige Minderheit

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch dummes Zeug!)

    von 1 % der Steuerpflichtigen mit dem höchsten Einkommen zu verteilen, an Zynismus nicht mehr zu übertreffen. Herr Gattermann sprach in den letzten Tagen davon, daß seien nicht investierende Einkommensexoten. Dies, meine Damen und Herren von der Koalition, ist keine Gerechtigkeit, sondern Ausbeutung der Mehrheit durch eine kleine reiche Minderheit.

    (Beifall bei der SPD — Claus Jäger [CDU/ CSU]: Eine Klassenkampfparole ist das!)

    Statt, wie vom Bundespräsidenten angemahnt, die deutsche Einheit solidarisch zu finanzieren, betreibt die Bundesregierung eine unverantwortliche Politik der Entsolidarisierung und der sozialen Ungerechtigkeit. Das kann alles durch Zahlen belegt werden. Diese einseitige Interessenpolitik wird auch in dem heute zur Beratung anstehenden Zinsabschlaggesetz deutlich.

    (Beifall bei der SPD)

    Dieses Gesetz ist von den Interessen der Banken geprägt, die hier der Bundesregierung offensichtlich die Feder geführt haben. Die Banken haben quasi gesetzgeberische Funktionen übernommen. Ein besonderes Kapitel zum Thema Bankenmacht.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Diese Worthülsen erdrücken die Hirnzellen! Das ist schon schlimm!)

    Unsere Hauptkritikpunkte zu dem so entstandenen Gesetzentwurf lassen sich wie folgt zusammenfassen:
    Erstens. Der Entwurf führt nicht zu Steuergerechtigkeit und widerspricht dem Grundgesetz, so wie es vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 27. Juni 1991 verbindlich ausgelegt worden ist. Die Verfas-



    Joachim Poß
    sungsrechtler haben die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzentwurfs bei der Anhörung des Finanzausschusses einmütig bestätigt.
    Zweitens. Würde der Gesetzentwurf Gesetzeskraft erlangen, wäre ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zinsbesteuerung programmiert, wie Sie auch wissen. Die Unsicherheit bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften und die damit verbundenen Probleme auf dem Kapitalmarkt werden durch den vorliegenden Entwurf in Zukunft nicht ausgeschlossen. Sie werden sozusagen provoziert, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD)

    Drittens. Das Zinsabschlaggesetz ist wie die Quellensteuer des früheren Bundesfinanzministers Stoltenberg ein bürokratisches Monstrum, das viele Bürger, insbesondere die älteren Mitbürger, überfordern wird.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Was glauben Sie, was bei Kontrollmitteilungen wäre?)

    Viertens. Das Zinsabschlaggesetz enthält trotz Nachbesserung siehe Stückzinsen — zahlreiche Schlupflöcher und Steuerumgehungsmöglichkeiten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: SPD, der Bedenkenträger!)

    Fünftens. Bei den in dem Gesetzentwurf enthaltenen sonstigen Steueränderungen werden die Prioritäten falsch gesetzt. Die Verzehnfachung des Sparerfreibetrages ist zu begrüßen und von der SPD seit langem gefordert.

    (Beifall bei der SPD — Hansgeorg Hauser [Rednitzhembach] [CDU/CSU]: Ich dachte, das sei verfassungswidrig!?)

    — Herr Hauser, Sie können ja wohl ein bißchen im Zusammenhang, sozusagen ganzheitlich denken. — Es ist aber nicht einzusehen, daß das Existenzminimum vieler Bürger weiterhin in verfassungswidriger Weise besteuert werden soll.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wo denn?)

    Die Anhebung des Grundfreibetrages muß daher absoluten Vorrang haben,

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    insbesondere vor einer Anhebung der Freibeträge bei der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer.
    Lassen Sie mich zunächst die verfassungsrechtliche Problematik etwas näher beleuchten. Bei der Anhörung des Finanzausschusses haben die Verfassungsrechtler die Auffassung der SPD bestätigt, daß der Gesetzentwurf dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes, die Besteuerung der Kapitaleinkünfte nach Recht und Gesetz sicherzustellen, nicht gerecht wird.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das waren ja Ihre Leute!)

    Der unehrliche Sparer kann auch künftig seinen persönlichen Steuersatz für hohe Kapitaleinkünfte reduzieren,

    (Zurufe von der CDU/CSU: Widerrechtlich, so wie jetzt auch! — Steuerhinterzieher hat es immer gegeben!)

    während der ehrliche Steuerzahler seine Zinseinkünfte mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern muß. Der Ehrliche würde daher auch weiterhin der Dumme sein.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Auch Lafontaine hat nichts gemerkt!)

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil unmißverständlich gefordert — ich zitiere —:
    Der Gesetzgeber muß die Steuerehrlichkeit durch hinreichende, die steuerliche Belastungsgleichheit gewährleistende Kontrollmöglichkeiten abstützen. Im Veranlagungsverfahren bedarf das Deklarationsprinzip der Ergänzung durch das Verifikationsprinzip.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist gewährleistet!)

    Auch die Bundesregierung geht offensichtlich davon aus, daß es in Zukunft in erheblichem Umfang zu Steuerhinterziehungen kommt. Sie unterstellt bei ihren Berechnungen der steuerlichen Auswirkungen des Zinsabschlags, daß weiterhin jährlich private Zinseinkünfte in Höhe von 40 Milliarden DM und Zinseinkünfte im unternehmerischen Bereich in Höhe von 4 Milliarden DM nicht bei der Jahresveranlagung deklariert werden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie haben doch keine Ahnung von der Wirklichkeit!)

    Der Gesetzentwurf ist, wie die „Zeit" schrieb, eine Vorlage zum Steuerbetrug.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)

    Die Bundesregierung versucht, die weitere Hinnahme der Steuerhinterziehung mit Kapitalmarktüberlegungen zu rechtfertigen. Auch zu dieser Argumentation hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig Stellung genomen. Ich zitiere:
    Selbst wenn sich ein Teil des Kapitalmarktes an Gepflogenheiten gewöhnt haben sollte, nach denen durch Nichterklärung die einkommensteuerliche Belastung tatsächlich vermieden werden kann, handelt es sich dabei um einen Mißstand, der in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar ist.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)

    Das kann man nur unterstreichen. Es geht ja um den Rechtsstaat, um die Sicherheit der Menschen in unserem Rechtsstaat.
    Aber auch ökonomisch ist das Argument von der drohenden Kapitalflucht nicht haltbar, wie von Wirtschaftsforschungsinstituten und vom Sachverständigenrat dargelegt wurde.

    (Zuruf von der SPD)




    Joachim Poll
    — Norbert Wieczorek zählt zu diesen Experten, die das belegt haben. Selbst wenn es kurzfristig zu Kapitalabflüssen in das Ausland kommen könnte, würde der dadurch bedingte Zinsanstieg im Inland jedoch den Anreiz für Anleger, ins Ausland zu gehen, mindern. Damit sei — so die Experten — eine Tendenz zur Rückbildung der Zinsdifferenz verbunden. Auch wenn es bei der Zinsdifferenz bliebe, würde das Kapital lediglich umgeleitet und stünde für investive Zwecke im Inland weiter zur Verfügung; denn der inländische Investor könne sich im benachbarten Ausland zu dort niedrigeren Zinsen refinanzieren. — Auch an dieser Stelle gibt es eine unheilige Allianz von Koalition und Banken, die sich in selbst herbeigeredeten Sachzwängen verheddern.
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, daß vor allem mit dem inzwischen in den § 30 a der Abgabenordnung übernommenen Bankenerlaß „der Finanzverwaltung eines der wirksamsten Mittel zur Sachverhaltsaufklärung genommen wird" . Der Bankenerlaß schaffe „ein Klima der Zurückhaltung und des Zögerns, das eine zuverlässige Ermittlung der Kapitaleinkünfte prinzipiell verhindert und sich als strukturelles Vollzugshindernis darstellt" .
    So sieht es auch der Bundesrat, wenn er feststellt:
    Der Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz ist eine unmittelbare Folge aus dem Entwurf der Bundesregierung, der keine Kontrollmitteilungen vorsieht und § 30a AO unverändert läßt.
    Es ist nicht zu begreifen, daß die Bundesregierung in der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates nicht bereit ist, mit sich über eine Modifizierung des § 30a AO reden zu lassen. Will die Bundesregierung, will die Koalition den Bundesrat wirklich zwingen, einem verfassungswidrigen Gesetzentwurf zuzustimmen?
    In verfassungsrechtlicher Erklärungsnot befindet sich die Bundesregierung im übrigen auch bei der Frage, warum der Sparerfreibetrag undifferenziert für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen gewährt werden soll, also auch für Erträge aus unternehmerischer Betätigung, z. B. für GmbH-Gewinnanteile. Herr Rind, wir kennen die Diskussion, die Sie mit Professor Arndt im Hearing geführt haben. Ich will das hier nicht vertiefen. Jedenfalls gibt es auch hier verfassungsrechtliche Bedenken.

    (Hansgeorg Hauser [Rednitzhembach] [CDU/CSU]: Wollen Sie diese Erträge diskriminieren?)

    Der Gesetzgeber wurde ja von den Verfassungsrechtlern aufgefordert, sich Gedanken zu machen, womit er die Privilegierung der Erwerbseinkünfte rechtfertigen wolle.
    Im Hinblick auf die Durchführung des Gesetzes hat die Deutsche Steuergewerkschaft darauf hingewiesen, daß das vorgesehene Freistellungsverfahren für die Mitbürger, die das neue Verfahren aus Altersoder sonstigen Gründen nicht überblicken, die Gefahr mit sich bringt, zu Unrecht mit Steuern belastet zu werden. Mit dem Zinsabschlag werden alle Bürger einem flächendeckenden bürokratischen Aufwand ausgesetzt sein. Alle Sparer müssen für jedes ihrer
    Konten einen Antrag auf Berücksichtigung eines Freibetrags stellen oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Dieser ganze bürokratische Aufwand wird nur deshalb veranstaltet, um bei großen Kapitalerträgen weiterhin die ungestrafte Steuerhinterziehung zu ermöglichen.
    Zur wirksamen Bekämpfung der Steuerhinterziehung gehört, daß innerhalb der Europäischen Gemeinschaft die Besteuerung der Zinsen harmonisiert wird. Auch hier sind der Bundesregierung schwere Versäumnisse vorzuwerfen. Herr Staatssekretär Grünewald ist ja entschuldigt, weil er zum Bundesrat mußte. Deswegen muß ich mich da an die Koalitionsabgeordneten wenden.
    In seiner Regierungserklärung vom 27. April 1989 gab Bundeskanzler Kohl folgendes Versprechen ab:
    Wir werden uns in der Europäischen Gemeinschaft im Gespräch mit unseren Partnern dafür einsetzen, daß eine tragfähige Regelung der Besteuerung von Kapitalerträgen möglich wird, die zwingend notwendig ist, um den gemeinsamen Binnenmarkt zu erreichen.
    Einsicht der Bundesregierung war also scheinbar vorübergehend vorhanden. Von der zwingend notwendigen Lösung, von der Kohl sprach, findet man allerdings im amtlichen Protokoll des Deutschen Bundestages nichts mehr. Die Worte „zwingend notwendig " hatten die Helfer des Bundeskanzlers nachträglich gestrichen, um den deutschen Steuerzahler und Wähler nicht zu beunruhigen. Ich frage daher heute die Koalition — den Bundesfinanzminister kann ich ja nicht fragen : In welchen Gesprächen und Verhandlungen mit den europäischen Partnern haben Sie sich seit der Regierungserklärung vom 27. April 1989 für eine tragfähige Regelung der Besteuerung von Kapitalerträgen eingesetzt?

    (Dr. Norbert Wieczorek [SPD]: Die haben doch den OECD-Kompromiß kaputtgemacht!)

    — Das kommt dazu. — Sie haben doch gerade durch die ersatzlose Abschaffung der Quellensteuer im Jahre 1988 die Bemühungen der EG-Kommission um eine Harmonisierung der Besteuerung von Zinseinkünften torpediert. Im November 1989 beteuerte Dr. Waigel auf dem 12. Deutschen Steuerberatertag — Sie waren ja sicherlich Zeuge —:
    Mit uns, und ich wiederhole es nochmals, gibt es weder im nationalen noch auf europäischer Ebene irgendeine Form der Quellensteuer oder Kontrollmitteilungen.
    Getreu dieser Versicherung hat die Bundesregierung tatsächlich nichts unternommen, um das Versprechen des Bundeskanzlers einzulösen.

    (Dr. Norbert Wieczorek [SPD]: So ist es!)

    Die Bundestagsfraktion der SPD lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf ab und fordert die Bundesregierung auf, einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zur Zinsbesteuerung vorzulegen, der sicherstellt, daß auch die Kapitaleinkünfte der Bezieher hoher Einkommen nach Recht und Gesetz besteuert werden. Statt der von der Bundesregierung vorgesehenen neuen Kapitalertragsteuer ist hierfür lediglich ein



    Joachim Poll
    Stichprobenverfahren einzuführen, mit dem den Beziehern hoher Kapitaleinkünfte die Sicherheit genommen wird, bei einer Steuerhinterziehung nicht ertappt zu werden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Erklären Sie doch mal, was Sie da machen wollen!)

    Das psychologische Moment ist hier sehr wichtig. Das in § 9 des Kreditwesengesetzes verankerte Bankgeheimnis bleibt daher unangetastet, und die Finanzbehörden bleiben an das Steuergeheimnis gebunden.

    (Beifall bei der SPD)

    Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat festgestellt, daß durch ein Stichprobenverfahren der Verwaltungsaufwand in Grenzen gehalten werden könnte. Der Verwaltungsaufwand könne in Zeiten der elektronischen Datenverarbeitung kein durchschlagendes Argument sein, was im übrigen Erfahrungen aus Ausland, sowohl dem europäischen wie dem außereuropäischen Ausland, bestätigen würden.
    Für den einzelnen Bürger würde ein Stichprobenverfahren zu keinerlei Mehraufwand führen. Die Probleme, die sich insbesondere für ältere Bürger beim Zinsabschlag ergeben, würden bei einem Stichprobenverfahren völlig vermieden.

    (Beifall bei der SPD)

    Mit dem Stichprobenverfahren, das eine Modifizierung des § 30a der Abgabenordnung voraussetzt, könnte auch die Geldwäsche und damit die Drogenkriminalität wirksamer bekämpft werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Die SPD hat in ihrem schon im vergangenen Jahr eingebrachten Antrag zur Unterbindung der Geldwäsche gefordert, die Abgabenordnung so zu ändern, daß die Finanzbehörden verpflichtet werden, Erkenntnisse über Geldwäsche an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Durch die Einführung eines Stichprobenverfahrens könnte die Mitwirkung der Finanzbehörden bei der Bekämpfung der Geldwäsche erheblich verstärkt werden. Es würde somit nicht nur ein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit geleistet, sondern zugleich ein Instrument der Verbrechensbekämpfung eingeführt.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung werden erneut schwerwiegende steuerpolitische und verfassungsrechtliche Auseinandersetzungen provoziert. Ich sage Ihnen voraus: Ohne eine Änderung des in § 30a der Abgabenordnung enthaltenen Überprüfungsverbots wird dieses Gesetz in Karlsruhe erneut scheitern. Mit der Verabschiedung dieses offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzes setzen Sie hier eine Zeitbombe in Gang, die ernstzunehmende Gefahren für den Kapitalmarkt in sich birgt und das Vertrauen der Bürger in den sozialen Rechtsstaat schwer erschüttern kann. Selbst wenn es Ihnen schwerfallen sollte, meine Damen und Herren von der Koalition: Kehren Sie um auf Ihrem Wege der einseitigen Interessenpolitik!

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)

    Entdecken Sie zur Abwechslung doch endlich die Interesssen der weitaus überwiegenden Mehrheit der Bürger unseres Landes!

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste — Claus Jäger [CDU/CSU]: Genau die nehmen wir wahr!)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, nächster Redner ist unser Kollege Dr. Kurt Faltlhauser.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Faltlhauser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Poß, ich bin enttäuscht darüber, daß Sie hier im Plenum glauben, die gleiche Schwarzweiß-Malerei und das gleiche gelbe Neidgerede von Ihrer Frau Kollegin Matthäus-Maier nachmachen zu müssen. Ich glaube, die Probleme, die wir hier in diesem Gesetz zu besprechen haben, sind für diese Art der Polemik doch wirklich zu schwerwiegend.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Das hören Sie nicht gern! — Joachim Poß [SPD]: Steuergerechtigkeit ist kein Neid!)

    Meine Damen und Herren, es ist gegenwärtig viel die Rede von einer angeblichen politischen Handlungsunfähigkeit der Bonner Regierung. Heute steht hier in zweiter und dritter Beratung ein Gesetz zur Verabschiedung, das in beispielhafter Weise die Handlungsfähigkeit der Koalition und der Bundesregierung unter Beweis stellt.

    (Joachim Poß [SPD]: Wenn Sie zur Abwechslung handeln, dann machen Sie es verfassungswidrig!)

    — Herr Kollege Poß, Sie haben jetzt 20 Minuten
    — teilweise auch langweilig — geredet. Jetzt können Sie doch einmal eine Minute die Luft anhalten.

    (Joachim Poß [SPD]: Ich bin jetzt zwei Minuten ruhig!)

    Wir haben in einem außergewöhnlich komplexen Bereich ein Gesetz intensiv und doch zügig beraten. Am 27. Juni 1991 hat das Bundesverfassungsgericht seinen Spruch verkündet. Heute, am 5. Juni, also kein Jahr danach, gibt es nach intensiven Beratungen die zweite und dritte Lesung. Schneller und besser geht das eigentlich nicht. Das nenne ich Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Das vorliegende Gesetz ist in fünf Stichpunkten in seiner Qualität zu kennzeichnen:
    Erstens. Es setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts richtig und verfassungsgemäß um.

    (Zuruf von der SPD: Das stimmt doch überhaupt nicht!)

    — Darauf komme ich noch.
    Zweitens. Dieses Zinsabschlaggesetz hat etwas kaum Erwartbares geschafft. Es hat das Kapital, das wir gerade jetzt im gemeinsamen Deutschland dringend brauchen, nicht ins Ausland vertrieben. Eine



    Dr. Kurt Faltlhauser
    Rede wie die von Herrn Poß ist allerdings geeignet, das Geld herauszutreiben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Im übrigen: Als der Finanzausschuß des Bundesrates in erster Beratung seine ablehnende Haltung formuliert hat, sind die Zinsen hinaufgegangen. Gesamtwert für alle öffentlich verschuldeten Länder sowie für den Bund: ungefähr 800 Millionen DM. Das war die Folge eines derartigen Beschlusses.
    Drittens. 80 % aller kleinen und mittleren Sparer sind durch unsere Freibeträge befreit. Daß das eine vernünftige Lösung ist, hat ja selbst die Opposition hier unterstrichen und durch ihre Zustimmung anerkannt.

    (Abg. Joachim Poß meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Ich lasse keine Zwischenfragen zu.
    Viertens. Wir haben eine praktikable Regelung, insbesondere durch die Methode der Freistellungsaufträge. Kontrolle erfordert Bürokratie. Wir haben jedoch die Bürokratie in engen Grenzen gehalten. Ich glaube, das ist das praktikabelste aller vorgeschlagenen und denkbaren Verfahren.

    (Hansgeorg Hauser [Rednitzhembach] [CDU/CSU]: Zu dem es keine Alternative gibt!)

    Es wurde, wie der Kollege Hauser gerade dazwischengeworfen hat, kein besseres Rezept vorgeschlagen.

    (Joachim Poß [SPD]: Sachverständigenrat!) — Die verstehen ja weiß Gott sehr viel davon.

    Fünftens haben wir das zusätzliche Aufkommen, das wir erwarten können, nicht für irgendwelche allgemeinen Haushaltszwecke eingesetzt, sondern zielgerichtet für die Altersversorgung, die auch nach dem Verfassungsgerichtsurteil in engstem Zusammenhang mit dem Sparen und mit der Besteuerung von Erspartem steht. Fünf Milliarden DM mehr für die Altersversorgung, das ist mehr, als vor einem Jahr in allen Teilen dieses Hauses für denkbar gehalten wurde.
    Lassen Sie mich einige Anmerkungen zur Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Gesetzes machen. Zum einen: Dem Ziel des Bundesverfassungsgerichts, eine größere Gleichmäßigkeit der Besteuerung herbeizuführen, kommt dieses Gesetz schon dadurch näher, daß künftig ca. 80 % aller Zinseinkunftsbezieher auf ihre Einkünfte die gleiche Steuer zahlen, nämlich die Nullsteuer.

    (Joachim Poß [SPD]: Das sehen die Verfassungsrechtler anders! Auch Äußerungen aus Karlsruhe sind andere!)

    Gerade vor dem Hintergrund der Erkenntnis, daß wir eine perfekte Gleichbehandlung nie erreichen können — das wollte auch das Bundesverfassungsgericht nicht, und das kann es nicht wollen —, halte ich diese quantitative Erwägung für bedeutsam.
    Zweitens. Ich habe in der ersten Lesung schon auf die Ermittlungsinstrumente der Abgabenordnung hingewiesen, die oberhalb der Grenze der 25 % eingreifen und eingreifen können. Ich verweise hierzu ausdrücklich auf den Bericht zum Gesetz. Ich füge
    heute hinzu: Diese Instrumente werden in Zukunft für eine wesentlich kleinere Zahl von Fällen anwendbar sein; wenn 80 % der Bezieher von Kapitaleinkünften durch die Freibeträge ohnehin freigestellt sind, kann sich die Administration in ihren Nachprüfungsmaßnahmen auf die begrenzte Zahl der dann noch Betroffenen konzentrieren. Dies ergibt unausweichlich eine Effizienzsteigerung bei der Kontrolle, dies gibt ein höheres Maß an Verifikation oberhalb der Grenze von 25 %. Dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit ist dadurch mit Sicherheit gedient.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Joachim Poß [SPD]: Eben nicht!)

    Es wird von der Opposition der Eindruck erweckt, als würde nur ein perfektes, lückenloses Kontrollsystem den Anforderungen des Verfassungsgerichts entsprechen.

    (Joachim Poß [SPD]: Das wollen wir nicht! Wir wollen Stichproben! Unterstellen Sie uns doch nichts!)

    Hierzu zitiere ich Ihnen aus der gutachterlichen Stellungnahme des Kollegen Professor Rupert Scholz, dessen Qualifikation als Verfassungsrechtler in diesem Lande mit Sicherheit nicht angezweifelt wird:

    (Joachim Poß [SPD]: Lag denn die Stellungnahme hier nicht vor? Und was ist mit den Ausschußstellungnahmen? )

    Das Verifikationsprinzip wird indessen vom Bundesverfassungsgericht keineswegs absolut gesetzt,

    (Joachim Poß [SPD]: Welcher Partei gehört der Herr Scholz eigentlich an? Hat er sich im Finanzausschuß geäußert?)

    sondern durchaus im Zusammenhang auch mit dem Datenschutz sowie dem Steuergeheimnis gesehen. Dies entspricht dem in Art. 2 in Verbindung mit Art. 14 Grundgesetz — —

    (Anhaltende Zurufe von der SPD)

    — Hören Sie doch mal zu! Sie sind so damit beschäftigt, dauernd vor sich hinzureden, daß Sie kein Argument hören. Sie sollten dies aber, dann würden Sie vielleicht bessere Erkenntnisse erlangen.
    Ich wiederhole:
    Dies entspricht dem in Art. 2 in Verbindung mit Art. 14 Grundgesetz verbürgten grundrechtlichen Datenschutz, in dessen Rahmen auch das Steuergeheimnis gewährleistet ist. Diese Gewährleistung schließt demgemäß einen mehr oder weniger totalen Kontrollmechanismus — auch unter dem Stichwort Verifikationsprinzip — aus.
    Ich halte diese Anmerkung für sehr bedeutsam, für wesentlich bedeutsamer als die Einlassungen, die wir von zwei Verfassungsrechtlern in den Anhörungen gehört haben, die in ihrer Qualität sehr dünn waren, wenn ich das beurteilend sagen darf.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Was Ihnen nicht paßt, ist dünn! — Joachim Poß [SPD]: „Experte ist nur der, der meiner Meinung ist"!)




    Dr. Kurt Faltlhauser
    Die Vorstellungen der Opposition im Hinblick auf die Verifikation würden dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach den Aussagen des Kollegen Scholz mit Sicherheit nicht entsprechen. Wir haben in der Zinskommission, wie schon wiederholt gesagt, nicht zuletzt deshalb — —

    (Joachim Poß [SPD]: Der Professor Scholz war nicht als Experte geladen! Warum haben Sie ihn nicht geladen?)

    — Lassen Sie es doch mal eine Sekunde! Wollen Sie hier ein Fußballmatch mit Zwischenrufen veranstalten, oder wollen Sie ein schwieriges Gesetz angemessen diskutieren?
    Wir wollten deshalb diese Vorstellungen hier als verfassungsgemäß darstellen, weil das Bundesverfassungsgericht seinerseits ja die Abgeltungssteuer mit 25 % für ausreichend gehalten hat. Wir gehen ja darüber hinaus. Es ist Abgeltungssteuer plus —ich will das nicht noch einmal wiederholen.
    Da ich diese Rede auch zu Protokoll gebe, werde ich die nächsten Teile absetzen, bitte, sie ins Protokoll aufzunehmen, und komme zum Schluß.
    Wir hören gerade, daß sehr viele in den Ländern offenbar Sehnsucht nach einer Abgeltungssteuer haben. Wir sagen nur: Wenn das im Vermittlungsausschuß durchkäme, würde es uns zum Schedulensystem führen. Es würde auch diejenigen, die ihr Arbeitseinkommen bis zu 53 % versteuern müssen, gegenüber denjenigen benachteiligen, die große Geldvermögen haben und die dann mit 25 % gewissermaßen außen vor wären.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Joachim Poß [SPD]: Da sind wir einer Meinung!)

    Wir werden, Herr Kollege Poß, am Beispiel der Behandlung dieses Gesetzes im Bundesrat und im Vermittlungsausschuß in den nächsten Wochen sehen, wer in diesem Land verantwortungsbewußte Politik betreibt, wer gestalten will, wer die Dinge voranbringen will und wer auf der anderen Seite nur blockieren, zerstören und verhindern will.
    Dieses Gesetz ist mit Sicherheit nicht das geeignete Feld für Oppositionsprofilierung. Ich bitte zumindest den sachgerechten Teil dieses Hauses, die Zustimmung zu diesem Gesetz nicht zu verweigern.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. — Joachim Poß [SPD]: Was ist das denn für ein neuer Begriff: „sachgerechter Teil des Hauses"?)