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    Plenarprotokoll 12/96 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 96. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Hans de With und Dr. Oskar Schneider (Nürnberg) 7887 A Tagesordnungspunkt 15: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens (Drucksachen 12/2062, 12/2718, 12/2719) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Beschleunigung der Asylverfahren zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Willfried Penner, Gerd Wartenberg (Berlin), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Behandlung von Asylanträgen in den neuen Bundesländern zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Für eine neue Asyl- und Zuwanderungspolitik zu dem Entschließungsantrag der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE: zur Vereinbarten Debatte zur Asylpolitik und Ausländersituation zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Vollständige Wiedereinführung der Genfer Flüchtlingskonvention als rechtliche Grundlage in das Asylrecht (Drucksachen 12/2100, 12/852, 12/1296, 12/1326, 12/2097, 12/2718) Erwin Marschewski CDU/CSU 7887 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7889B, 7895C, 7897 D Dieter Wiefelspütz SPD . 7889C, 7893A, 7906 B Hans Gottfried Bernrath SPD 7890 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7892B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 7893 B Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7894 C Jürgen Trittin, Minister des Landes Niedersachsen 7896 C Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 7898 B Dieter Wiefelspütz SPD 7899 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 7901 B Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . . . 7902 D Jochen Welt SPD 7903 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . . 7904 B Dr. Franz-Hermann Kappes CDU/CSU . 7905 D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 7907 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 7908 A Zusatztagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) (Drucksachen 12/2501, 12/2690, 12/2736, 12/2743) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 7911 C Joachim Poß SPD 7913 B Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 7916C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 7918C Hermann Rind F.D.P 7919C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 Joachim Poß SPD 7920B, D, 7922 C Claus Jäger CDU/CSU 7920 D Dr. Karl H. Fell CDU/CSU 7922 A Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Agrarbericht 1992 Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksachen 12/2038, 12/2039) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1. zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD 2. zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Egon Susset, Meinolf Michels, Dietrich Austermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Günther Bredehorn, Johann Paintner, Jürgen Türk und der Fraktion der F.D.P. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Agrarbericht 1991 Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksachen 12/722, 12/729, 12/70, 12/71, 12/2075) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (Drucksachen 12/2154, 12/2572) d) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Egon Susset, Meinolf Michels, Richard Bayha, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Günther Bredehorn, Ulrich Heinrich, Johann Paintner, Lisa Peters und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes und des Weingesetzes (Drucksachen 12/2282, 12/2662) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft und des Fördergesetzes (Drucksache 12/2694) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes (Drucksache 12/2696) g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Brigitte Adler, Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zum Siedlungskauf-Modell der Bundesregierung in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/2126) h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Horst Sielaff, Brigitte Adler, Ernst Kastning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zur bilanziellen Entlastung von landwirtschaftlichen Unternehmen in den neuen Ländern (Drucksache 12/2317) i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Horst Sielaff, Dr. Gerald Thalheim, Hinrich Kuessner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Richtlinie für die Durchführung der Verwertung und Verwaltung volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen (Drucksache 12/2545) j) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Thierse, Wolfgang Roth, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verlängerung der Aussetzung der Zins- und Tilgungsleistungen auf Altkredite im Bereich der Landwirtschaft der neuen Bundesländer (Drucksachen 12/13, 12/1941) k) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt), Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Agrarpolitik der Bundesregierung in den neuen Bundesländern — Ergebnisse und Schlußfolgerungen (Drucksachen 12/2087, 12/2594) Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . . 7924 D Horst Sielaff SPD 7927 C Egon Susset CDU/CSU 7930B Horst Sielaff SPD 7931 B Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 7931 D Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 7934 A Günter Bredehorn F.D.P. 7936 C Dr. Gerald Thalheim SPD 7938 B Ulrich Junghanns CDU/CSU 7941 A Jan Oostergetelo SPD 7943 B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 III Ulrich Heinrich F D P 7945 B Albert Deß CDU/CSU 7947 A Nächste Sitzung 7949 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7951 *A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens (Tagesordnungspunkt 15) 7952 *A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes über die Neuregelung des Asylverfahrens (Tagesordnungspunkt 15) 7952 *B Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 7952* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 7887 96. Sitzung Bonn, den 5. Juni 1992 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 05. 06. 92 * Barbe, Angelika SPD 05. 06. 92 Berger, Johann Anton SPD 05. 06. 92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 05. 06. 92 ' Wilfried Bohl, Friedrich CDU/CSU 05. 06. 92 Brandt, Willy SPD 05. 06. 92 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 05. 06. 92 Büchler (Hof), Hans SPD 05. 06. 92 Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 05. 06. 92 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/LL 05. 06. 92 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 05. 06. 92 * Francke (Hamburg), CDU/CSU 05. 06. 92 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 05. 06. 92 Dr. Funke-Schmitt-Rink, F.D.P. 05. 06. 92 Margret Gallus, Georg F.D.P. 05. 06. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 05. 06. 92 Dr. von Geldern, CDU/CSU 05. 06. 92 Wolfgang Dr. Glotz, Peter SPD 05. 06. 92 Göttsching, Martin CDU/CSU 05. 06. 92 Gries, Ekkehard F.D.P. 05. 06. 92 Grünbeck, Josef F.D.P. 05. 06. 92 Haack (Extertal), SPD 05. 06. 92 Karl-Hermann Dr. Hauchler, Ingomar SPD 05. 06. 92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 05. 06. 92 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 05. 06. 92 Heise, Manfred Harald CDU/CSU 05. 06. 92 Heinrich Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 05. 06. 92 Hollerith, Josef CDU/CSU 05. 06. 92 Jaunich, Horst SPD 05. 06. 92 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 05. 06. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 05. 06. 92 * Klein (München), Hans CDU/CSU 05. 06. 92 Klinkert, Ulrich CDU/CSU 05. 06. 92 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 05. 06. 92 Kubicki, Wolfgang F.D.P. 05. 06. 92 Kuhlwein, Eckart SPD 05. 06. 92 von Larcher, Detlev SPD 05. 06. 92 Leidinger, Robert SPD 05. 06. 92 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 05. 06. 92 Elke Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 05. 06. 92 Klaus W. Magin, Theo CDU/CSU 05. 06. 92 Marten, Günter CDU/CSU 05. 06. 92 * Matschie, Christoph SPD 05. 06. 92 Matthäus-Maier, Ingrid SPD 05. 06. 92 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mattischeck, Heide SPD 05. 06. 92 Mehl, Ulrike SPD 05. 06. 92 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 05. 06. 92 Gerhard Mosdorf, Siegmar SPD 05. 06. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 05. 06. 92 * Müller (Düsseldorf), SPD 05. 06. 92 Michael Müller (Pleisweiler), SPD 05. 06. 92 Albrecht Müller (Völklingen), SPD 05. 06. 92 Jutta Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 05. 06. 92 Neumann (Bramsche), SPD 05. 06. 92 Volker Odendahl, Doris SPD 05. 06. 92 Otto (Frankfurt), F.D.P. 05. 06. 92 Hans-Joachim Dr. Paziorek, Peter Paul CDU/CSU 05. 06. 92 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 05. 06. 92 Rappe (Hildesheim), SPD 05. 06. 92 Hermann Reddemann, Gerhard CDU/CSU 05. 06. 92 * Rempe, Walter SPD 05. 06. 92 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 05. 06. 92 Reschke, Otto SPD 05. 06. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 05. 06. 92 Roth, Wolfgang SPD 05. 06. 92 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 05. 06. 92 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 05. 06. 92 Dr. Scheer, Hermann SPD 05. 06. 92 * Schily, Otto SPD 05. 06. 92 Schluckebier, Günther SPD 05. 06. 92 * von Schmude, Michael CDU/CSU 05. 06. 92 * Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 05. 06. 92 Gmünd), Dieter Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 05. 06. 92 Christian Dr. Seifert, Ilja PDS/LL 05. 06. 92 Dr. Soell, Hartmut SPD 05. 06. 92 * Dr. Solms, Hermann Otto F.D.P. 05. 06. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 05. 06. 92 Steiner, Heinz-Alfred SPD 05. 06. 92 * Dr. Struck, Peter SPD 05. 06. 92 Stübgen, Michael CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. von Teichman und F.D.P. 05. 06. 92 Logischen, C. Terborg, Margitta SPD 05. 06. 92 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 05. 06. 92 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 05. 06. 92 Vosen, Josef SPD 05. 06. 92 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 05. 06. 92 Wagner, Hans Georg SPD 05. 06. 92 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 05. 06. 92 Walter (Cochem), Ralf SPD 05. 06. 92 Weis (Stendal), Reinhard SPD 05. 06. 92 Weißgerber, Gunter SPD 05. 06. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 05. 06. 92 7952* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Wieczorek CDU/CSU 05. 06. 92 (Auerbach), Bertram Dr. de With, Hans SPD 05. 06. 92 Zapf, Uta SPD 05. 06. 92 Zierer, Benno CDU/CSU 05. 06. 92 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens (Tagesordnungspunkt 15) Ich werde das vorliegende Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens ablehnen. Eine Beschleunigung des Asylverfahrens bei offenkundig unbegründeten Asylanträgen ist auch für mich grundsätzlich vertretbar. Ich habe aber nach wie vor Bedenken gegen eine Wirksamkeit dieses Gesetzes vor allem aus zwei Gründen: 1. Nur eine mit dem Gesetz verbundene Vereinbarung über die Behandlung der über 300 000 vorliegenden unerledigten Asylanträge kann den Weg zu einer Beschleunigung des Asylverfahrens öffnen. Eine solche Regelung ist nicht in Sicht. Das wird das Anliegen des Gesetzentwurfs zumindestens kurzfristig ins Leere laufen lassen. 2. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt nichts dazu bei, daß die zu uns kommenden Flüchtlinge von vorneherein aus dem Asylverfahren herausgenommen werden und daß der Zustand beendet wird, daß Flüchtlinge in unserem Lande zur Stellung eines Asylantrages ermuntert werden. Aufgrund der zuvor genannten Umstände befürchte ich, daß Asylbewerber in der Regel länger als 6 Wochen, häufig über 12 Wochen in den Lagern verbleiben müssen. Ich halte dies aus humanitären Gründen und angesichts des sozialen und ethnischen Konfliktpotentials in solchen größeren Einrichtungen nicht für verantwortbar. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes über die Neuregelung des Asylverfahrens (Tagesordnungspunkt 15) 1. Eine Reform des Asylrechtes ist dringend erforderlich. Die Bürger in Deutschland drängen auf eine baldige Lösung. Ziel muß es dabei sein, den wirklich politisch Verfolgten weiterhin Zuflucht zu gewähren, aber die Personengruppen von einem aufwendigen Asylverfahren auszuschließen, die unseres Schutzes deswegen nicht bedürfen, weil sie überhaupt nicht oder nicht mehr gefährdet sind. Da diese Personengruppen durch einfaches Gesetz nicht ausgeschlossen werden können, ist eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Außerdem müssen die Fluchtursachen vor Ort konsequent beseitigt werden. 2. Eine Beschleunigung der Asylverfahren auf eine Zeitdauer von sechs Wochen ist nicht zu realisieren, weil die dazu notwendigen Voraussetzungen im Verwaltungs- und Rechtswesen nicht geschaffen worden sind. Die Anhörung von Experten im Innenausschuß des Deutschen Bundestages hat auf eindrucksvolle Weise die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestätigt, daß für eine Lösung der Asylproblematik auch eine Grundgesetzänderung notwendig ist. Die Grundgesetzänderung scheitert bislang an SPD und F.D.P. 3. Die Unterbringung von Asylbewerbern soll in Gemeinschaftsunterkünften, beispielsweise in ehemaligen Kasernen, erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, daß auch die Interessen der dortigen Bürger Berücksichtigung finden. 4. Die derzeitigen finanziellen Leistungen an Asylbewerber sind zu überprüfen. 5. Obwohl ich Zweifel gegen das Gesetz über die Beschleunigung der Asylverfahren habe, stimme ich dem Gesetzentwurf dennoch zu, um keine Möglichkeit auszulassen, das Asylproblem zu lösen. Ich möchte nochmals feststellen, daß eine Grundgesetzänderung unausweichlich ist. Eine rasche Lösung ist unbedingt erforderlich, um besorgte Bürger nicht in radikale Gruppen abwandern zu lassen und um nicht das Wählerpotential rechtsradikaler Parteien weiter zu erhöhen. Dies ist auch eine Frage des Ansehens des Deutschen Bundestages. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hot in seiner 642. Sitzung am 15. Mai 1992 beschlossen, zu dem nachstehenden Gesetz einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Erstes Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vorn 21. Mai 1992 den Antrag der Fraktion der SPD und der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit - Drucksache 12/2559 — zurückgezogen. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 12/2257 Nrn. 3.4, 3.9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Briefs, durch diesen Gesetzentwurf wollen wir gerade dazu beitragen, den Kern unseres Asylrechts zu erhalten und auf notwendige Entwicklungen angemessen und richtig zu reagieren.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Das, was Sie dargelegt haben, trifft einfach nicht zu.
    Der Weg von den Zielvorstellungen, die am 10. Oktober 1991 beim Bundeskanzler vereinbart wurden, bis heute zur zweiten und dritten Lesung war nicht leicht, zeitlich aufwendiger als beabsichtigt und von überwiegend konstruktiver Kritik begleitet.
    Die Sachverständigenanhörung hat einige Probleme aufgezeigt. Ich bin froh und bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, daß wir in den wesentlichsten Punkten gemeinsame Lösungsvorschläge gefunden haben.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie des Abg. Dr. Franz-Hermann Kappes [CDU/CSU])

    Lassen Sie mich einige Punkte aus dem Teil über das gerichtliche Verfahren, der in meine Zuständigkeit fällt, erwähnen. Stichworte: Präklusion, Zuständigkeit des Einzelrichters und die Rechtsmittelausgestaltung. In den parlamentarischen Beratungen haben wir gerade hier gemeinsam um Lösungen gerungen. Wir haben vertretbare Lösungen gefunden, und sind dabei bis an die Grenze dessen gegangen, was wir für verfassungsrechtlich vertretbar und notwendig halten.
    Wichtig ist, daß der vorliegende Entwurf den Anspruch auf individuellen Rechtsschutz in angemessener Weise wahrt und ermöglicht, daß über offensichtlich unbegründete Fälle auch im gerichtlichen Verfahren rasch und ohne zu großen Aufwand abschließend entschieden werden kann. Der Asylbewerber wird verpflichtet, seine Verfolgsgründe innerhalb bestimmter Fristen vorzutragen. Verspätetes Vorbringen können die Gerichte unberücksichtigt lassen, wenn die Verspätung nicht genügend entschuldigt wird. Einer Prozeßverschleppung allein zur Verlängerung des Aufenthalts wird dadurch wirksam begegnet.

    (Vorsitz : Vizepräsident Helmuth Becker)

    Der Entwurf ermöglicht in erweitertem Umfang den Einsatz des Einzelrichters, wenn auch nicht so weitgehend, wie es ursprünglich zur Debatte stand. Wir haben uns dahin verständigt, daß die Zuständigkeit zunächst bei der Kammer liegt, aber künftig auch im Eilverfahren diese Zuständigkeit auf den Einzelrichter übertragen werden kann. Außerdem soll der Einzelrichter künftig ebenso wie die Kammer in klaren Fällen erst- und letztinstanzlich entscheiden können. Ich glaube, das ist erstens ein Weg, um dem Beschleunigungsgedanken Rechnung zu tragen, und zweitens, um nach wie vor Rechtssicherheit zu gewähren.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie des Abg. Dieter Wiefelspütz [SPD])

    Was das Prozeßrecht angeht, sind die Verwaltungsgerichte dafür gerüstet. Was folgen muß, ist die Umsetzung. Es bleibt noch einiges zu tun.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Allerdings! — Erwin Marschewski [CDU/ CSU]: Sehr wahr! Sehr wahr!)

    Ich will hier nur vier Punkte kurz ansprechen. In der Schnittstellenproblematik müssen wir noch zu einer tragfähigen gemeinsamen Lösung kommen.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Die Umsetzung dieses Gesetzes muß so schnell wie möglich erfolgen. Auch wenn der Zeitpunkt des Inkrafttretens der 1. Juli ist, haben wir bei einigen Vorschriften ein Hinausschieben bis Ende März nächsten Jahres vorgesehen, weil die Voraussetzungen noch nicht in allen Ländern geschaffen sind. Ich kann mich den Appellen, die schon bisher geäußert worden sind, nur anschließen, daß alles getan wird, um ein Umsetzen zu ermöglichen, damit das, was an guten Punkten vereinbart ist, tatsächlich greifen kann.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

    Ich bin froh, daß heute in dieser Debatte ein Konsens hinsichtlich der Behandlung der Bürgerkriegsflüchtlinge bestand, ein Konsens dahin, daß wir für diese Gruppe ein befristetes Aufenthaltsrecht brauchen und daß wir die Kommunen bei den Kosten entlasten müssen. Ich glaube, wenn wir uns über diese Ausgangspunkte einig sind, dürfte später eine sachliche Lösung auf nicht allzu große Hindernisse und Schwierigkeiten stoßen.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

    Ich wünsche mir auch, daß wir Einigkeit über eine wirksame Altfallregelung erzielen; denn der gute Ansatz, den wir mit diesem Gesetzentwurf gefunden haben, darf nicht dadurch zunichte gemacht werden, daß Behörden und Gerichte überlastet sind und die Kürzungs- und Beschleunigungsmöglichkeiten gar nicht greifen können.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Meine Damen und Herren, wir sind uns alle einig, daß die Asylprobleme im nationalen Alleingang nicht gelöst werden können. Angesichts des fortschreiten-



    Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
    den europäischen Einigungsprozesses und weitgehend offener Grenzen in Europa kann die Antwort auf den zunehmenden Wanderungsdruck nur in einer europäischen Lösung bestehen, und zwar durch Einbeziehen auch der der EG nicht angehörenden Nachbarstaaten.

    (Johannes Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Das darf aber keine Ausrede für Passivität sein, Frau Ministerin!)

    Das nicht. Deshalb sage ich ja, daß wir natürlich noch viel konkreter und intensiver Verhandlungen führen müssen, und zwar mit einem Gesamtkonzept und nicht mit Vorschlägen zu einzelnen Punkten.

    (Beifall bei der F.D.P. und der SPD)

    Das können dann die Vorlage und der Ausgangspunkt sein, um zu sehen, wie und in welchem Umfang unser nationales Recht einer europäisch getroffenen Regelung, die materiellrechtlich den geltenden völkerrechtlichen Anforderungen nach der Genfer Flüchtlingskonvention entspricht, angepaßt werden kann.

    (Beifall bei der F.D.P. und der SPD — Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Das heißt aber: Art. 16 ändern!)

    Das heißt, daß wir erst einmal sehen müssen, wie es in Europa aussieht, und daß wir dann überlegen müssen, wie das Ganze umgesetzt werden kann.

    (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Das wissen wir aber!)

    — Das wissen wir noch nicht, weil wir hinsichtlich der Behandlungen noch ganz am Anfang stehen.

    (Johannes Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Das lernen Sie noch, Frau Ministerin! Das kann man sehr schnell lernen!)

    Es müssen erst einmal Ergebnisse vorliegen, über die man dann hier beraten kann. Das ist bisher eben nicht der Fall.

    (Beifall bei der F.D.P. und der SPD)

    Lassen Sie mich zum Schluß sagen: Wichtig ist für mich eines: daß auf keinen Fall, auch nicht im Rahmen einer europäischen Harmonisierung, substantielle Abstriche an Art. 19 Abs. 4 gemacht werden dürfen;

    (Beifall bei der F.D.P. und der SPD)

    denn er garantiert den gerichtlichen Rechtsschutz in mindestens einer Instanz. Daran dürfen, sollen und wollen wir nicht rühren.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Mir liegen zwei persönliche Erklärungen zum Abstimmungsverhalten zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vor, und zwar von den Kollegen Wolf-Michael Catenhusen und Jürgen Augustinowitz. *)
*) Anlagen 2 und 3
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. zur Neuregelung des Asylverfahrens auf den Drucksachen 12/2062 und 12/2718.
Die Fraktion der SPD hat Einzelabstimmung über eine Reihe von Vorschriften verlangt.
Ich rufe Art. 1 §§ 1 bis 23 in der Ausschußfassung auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Stimmenthaltungen? — Diese Paragraphen sind mit großer Mehrheit bei Gegenstimmen aus den Reihen Bündnis 90/GRÜNE und PDS/Linke Liste und einigen Gegenstimmen aus den Reihen der SPD angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 24 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 12/2730 unter Nr. I.1 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer stimmt für den Änderungsantrag? Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltung der Kollegen Konrad Weiß und Dr. Wolfgang Ullmann, bei Zustimmung von der SPD und bei Ablehnung durch CDU/CSU und PDS/Linke Liste ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Ich bitte diejenigen, die Art. 1 § 24 in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? Stimmenthaltungen? — Damit ist Art. 1 § 24 in der Ausschußfassung angenommen, und zwar mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der beiden Gruppen.
Ich rufe Art. 1 §§ 25 bis 30 und § 31 Abs. 1 und 2 in der Ausschußfassung auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Diese aufgerufenen Vorschriften sind mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD angenommen bei Gegenstimmen aus den Reihen der PDS/Linke Liste, einer Gegenstimme vom Bündnis 90/GRÜNE und einer Stimmenthaltung aus derselben Gruppe.
Ich rufe Art. 1 § 31 Abs. 3 und 4 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 12/2730 unter Nr. 1.2 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Wer stimmt dagegen? — Stimmenthaltungen? Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wer stimmt für Art. 1 § 31 Abs. 3 und 4 in der Ausschußfassung? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Damit ist Art. 1 § 31 Abs. 3 und 4 in der Ausschußfassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, gegen die Stimmen der SPD und Stimmen aus Bündnis 90/GRÜNE und PDS/Linke Liste angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 32 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 12/2730 unter I.3 ein Änderungsantrag der SPD vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Dieser Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und des Bündnisses 90/GRÜNE und bei einigen wenigen Stimmenthaltungen, die ich jetzt nicht einzeln zuordnen kann, abgelehnt.
Ich bitte diejenigen, die Art. 1 § 32 in der Ausschußfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Art. 1 § 32



Vizepräsident Helmuth Becker
in der Ausschußfassung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen von SPD, PDS/Linke Liste und Bündnis 90/GRÜNE angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 33 auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um ein Handzeichen. — Gegenstimmen? — Stimmenthaltungen? — § 33 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und mit Stimmen aus der SPD sowie gegen die Stimmen des Bündnisses 90/GRÜNE und einige wenige Stimmen aus den Reihen der SPD und bei Stimmenthaltungen aus dem Bündnis 90/GRÜNE angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 34 auf. Die Fraktion der SPD verlangt unter I.4 ihres Änderungsantrags auf Drucksache 12/2730 die Anfügung eines Abs. 3. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Wer stimmt dagegen?
— Stimmenthaltungen? — Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und einige Stimmen aus dem Bündnis 90/GRÜNE und der PDS/Linke Liste
— bei diesen gab es teilweise Stimmenthaltung und teilweise Ablehnung — abgelehnt.
Wer stimmt für Art. 1 § 34 in der Ausschußfassung?
— Wer stimmt dagegen? — Stimmenthaltungen? — Art. 1 § 34 in der Ausschußfassung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das übrige Haus angenommen.
Ich rufe Art. 1 §§ 35 und 36 Abs. 1 in der Ausschußfassung auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen?
— Stimmenthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD gegen einige Stimmen aus den Reihen der SPD und der PDS/Linke Liste und bei Stimmenthaltungen in einer ähnlichen Verteilung angenommen.
Ich rufe Art. 1. § 36 Abs. 2 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 12/2729 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Wer stimmt dagegen? — Stimmenthaltungen? — Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und bei unterschiedlichem Verhalten im Bündnis 90/GRÜNE und bei der PDS/Linke Liste — teils Ablehnung, teils Enthaltung — abgelehnt.
Wer stimmt für Art. 1 § 36 Abs. 2 in der Ausschußfassung? — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Art. 1 § 36 Abs. 2 in der Ausschußfassung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen aus den übrigen Fraktionen und Gruppen angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 36 Abs. 3 sowie §§ 37 und 38 in der Ausschußfassung auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Stimmenthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind in der Ausschußfassung angenommen, und zwar mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD bei unterschiedlichem Stimmverhalten in der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE — Enthaltungen und Gegenstimmen — und bei Ablehnung durch die Gruppe PDS/Linke Liste.
Ich rufe nunmehr Art. 1 § 39 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 12/2730 unter Nr. 1.5 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Wer stimmt dagegen? —Enthaltungen? — Bei Enthaltung der Gruppe PDS/Linke Liste und Gegenstimmen aus der Gruppe Bündnis 90/ GRÜNE ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wer stimmt für Art. 1 § 39 in der Ausschußfassung? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art. 1 § 39 ist in der Ausschußfassung mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das übrige Haus angenommen.
Ich rufe Art. 1 §§ 40 bis 88 und Art. 2 Nr. 1 bis 4 in der Ausschußfassung auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Stimmenthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Gruppe PDS/Linke Liste und der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE angenommen.
Ich rufe Art. 2 Nr. 5 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 12/2730 unter Nr. II ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Die Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Der Änderungsantrag der SPD ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei unterschiedlichem Stimmverhalten — Ablehnung oder Enthaltung — der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE und der Gruppe PDS/ Linke Liste abgelehnt.
Wer stimmt für Art. 2 Nr. 5 in der Ausschußfassung? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art. 2 Nr. 5 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das übrige Haus in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe Art. 2 Nr. 6 bis 15 und Art. 3 bis 5, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Stimmenthaltungen? — Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Gruppe PDS/Linke Liste und der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE und einige Stimmen aus der SPD-Fraktion sind die aufgerufenen Vorschriften angenommen.
Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung in der Ausschußfassung insgesamt angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion, gegen die Stimmen der Gruppe PDS/Linke Liste und der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE und fünf Stimmen aus der SPD-Fraktion angenommen.
Der Innenausschuß empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschlußempfehlung auf Drucksache 12/2718, den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/2100 für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, gegen die Stimmen der SPD,



Vizepräsident Helmuth Becker
der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE und der Gruppe PDS/Linke Liste angenommen.
Unter Nr. 3 wird empfohlen, den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/852 für erledigt zu erklären. Wer stimmt dafür? — Wer stimmt dagegen? — Stimmenthaltungen? — Bei Stimmenthaltung der Gruppe PDS/Linke Liste ist die Beschlußempfehlung angenommen.
Unter Nr. 4 wird empfohlen, den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/1296 für erledigt zu erklären. Wer stimmt dafür? — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Bei Stimmenthaltung der Gruppe PDS/Linke Liste ist die Beschlußempfehlung angenommen.
Unter Nr. 5 wird empfohlen, den Entschließungsantrag der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE auf Drucksache 12/1326 für erledigt zu erklären. Wer stimmt dafür? — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich? — Die Beschlußempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen aus den Gruppen Bündnis 90/GRÜNE und PDS/ Linke Liste angenommen.
Unter Nr. 6 schließlich wird empfohlen, auch den Antrag der Gruppe PDS/Linke Liste auf Drucksache 12/2097 für erledigt zu erklären. Wer stimmt dafür? — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Damit ist auch diese Beschlußempfehlung angenommen, und zwar mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der SPD-Fraktion und der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE, gegen die Stimmen der Gruppe PDS/Linke Liste.
Wir kommen zur Abstimmung über die vier Entschließungsanträge der Gruppe PDS/Linke Liste. Wer stimmt für den Entschließungsantrag auf Drucksache 12/2723? —

(Johannes Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Fünf Leute waren dafür!)

Wer stimmt dagegen? — Stimmenthaltungen? — Der Entschließungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wer stimmt für Drucksache 12/2724? — Wer stimmt dagegen? — Stimmenthaltungen? — Bei gleichem Abstimmungsverhalten ist der Entschließungsantrag abgelehnt.
Wer stimmt für Drucksache 12/2725? — Wer stimmt dagegen? — Stimmenthaltungen? — Bei den gleichen Mehrheitsverhältnissen ist auch dieser Entschließungsantrag abgelehnt.
Wer stimmt für Drucksache 12/2753? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das übrige Haus abgelehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit sind wir am Ende dieser Beratungen.
Meine Damen und Herren, ich rufe nun den Zusatztagesordnungspunkt 16 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz)

— Drucksachen 12/2501, 12/2690 —
a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 12/2736 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Dr. Kurt Faltlhauser Hermann Rind
Gunter Weißgerber
b) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 12/2743 —
Berichterstattung:
Abgeordnete Adolf Roth (Gießen) Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) Helmut Wieczorek (Duisburg)

(Erste Beratung 91. Sitzung)

Dazu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD vor.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. — Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Das ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zunächst dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Joachim Grünewald.

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    Rede von Dr. Joachim Grünewald


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer sich verantwortungsbewußt an der Diskussion über die Neuregelung der Zinsbesteuerung beteiligt, muß anerkennen, daß die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 zwar Anlaß und Hauptaufgabe dieses Gesetzgebungsverfahrens ist, keinesfalls aber dessen alleiniges Ziel sein kann.
    Selbstverständlich muß eine tragfähige Lösung verfassungsfest sein. Sie muß aber auch die Auswirkungen auf den Kapitalmarkt und das Zinsniveau berücksichtigen. Die Lösung muß von der Öffentlichkeit akzeptiert werden und für alle Beteiligten — ich betone: für alle —, für Bürger, Kreditwirtschaft und Finanzverwaltung gleichermaßen, praktikabel sein. Wichtig ist nicht zuletzt eine Europatauglichkeit für eine spätere Steuerharmonisierung.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung berücksichtigt diese Anforderungen in ausgewogener Weise. Es erfüllt mich mit großer Zufriedenheit, daß die Ausschüsse des Deutschen Bundestages ihn in allen Kernbereichen bestätigt haben. Das gilt vor allem für die Leitentscheidung des Gesetzentwurfs, nämlich die Einführung eines anrechenbaren Zinsabschlags mit angemessenen Freibeträgen unter gleichzeitiger Wahrung des Bankgeheimnisses.
    Natürlich hat der Gesetzentwurf in den Ausschüssen auch Änderungen erfahren. Der Finanzausschuß hat z. B. einige Hilfsanträge des Bundesrats aufgenommen. Die vorgeschlagenen Änderungen im Bereich des Bewertungsgesetzes und des Vermögensteuergesetzes finden die Zustimmung der Bundesregierung. Zu denken ist vor allem an die Änderungen im Zusammenhang mit der Übernahme der Steuerbilanzwerte in die Vermögensaufstellung und die



    Parl. Staatssekretär Dr. Joachim Grünewald
    einheitliche mittelschüssige Bewertung — ich betone: mittelschüssige, Herr Kollege Faltlhauser — wiederkehrender Nutzungen und Leistungen.
    Andererseits begrüße ich es sehr, daß der Finanzausschuß einigen Hilfsanträgen des Bundesrats, z. B. im Bereich der Altersentlastungsbeträge und der Mitteilungen an das Bundesamt für Finanzen, nicht entsprochen hat:
    Die vom Bundesrat begehrte Herausnahme der Einkünfte aus Kapitalvermögen aus dem Altersentlastungsbetrag würde zu Ungereimtheiten in den Fällen führen, an denen an Stelle von Kapitalerträgen andere privilegierte Einkünfte im Sinn des Altersentlastungsbetrags vorliegen.
    Auch ist es nicht erforderlich, die Kapitalerträge vollständig dem Bundesamt für Finanzen mitzuteilen. Denn die jetzige Stichprobenregelung enthält ein ernsthaftes und — das ist das Entscheidende — für die Betroffenen unkalkulierbares großes Risiko für eine Aufdeckung von Mißbräuchen.

    (Joachim Poß [SPD]: Ehen!)

    Das Stichwort „Mitteilungen" führt uns zum zentralen Bereich der politischen Auseinandersetzung. Sie, meine Damen und Herren von der SPD, beanstanden nach wie vor, daß der Gesetzentwurf keine Kontrollmitteilungen vorsieht und den Bankenerlaß unverändert fortbestehen läßt. Sie sehen hierin einen Verfassungsverstoß und berufen sich insoweit auf die Ausführungen von Sachverständigen in der Anhörung. Ich will mich nicht an der Diskussion beteiligen, wer wen aus welchen Gründen und mit welchen Absichten als Sachverständigen benannt hat.

    (Joachim Poß [SPD]: Und wer nicht gekommen ist, um Stellung zu beziehen!)

    Tatsache aber, lieber Herr Kollege Poß ist, daß sich inzwischen Herr Prof. Rupert Scholz in einem außerordentlich nachlesenswerten Gutachten

    (Joachim Poß [SPD]: In der „Welt am Sonntag"!)

    — nein, in einem Gutachten — ebenso wie Herr Professor Jakob von der Universität Augsburg geäußert und die Verfassungsgemäßheit ausdrücklich testiert hat.
    Ich halte es für mehr als bedenklich, Herr Poß, daß man die Richter in Karlsruhe beanspruchen will, nur weil man politisch etwas anderes will oder wollen zu müssen glaubt.

    (Joachim Poll [SPD]: Da liegt kein Mißbrauch vor!)

    Das Bundesverfassungsgericht selbst hat uns doch den Weg des Steuerabzugs gewiesen. Es hat auch den Steuersatz von 25 % ins Spiel gebracht. Wer hier über höhere Abzugssätze nachdenkt, sollte einmal einen Blick auf die Abzugssätze im Ausland werfen. Der angestrebte Steuersatz in Höhe von 25 % liegt international im oberen Mittelfeld.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Hört! Hört!)

    Außerdem ist die Belastungswirkung des Zinsabschlags praktisch höher als 25 %, da die Bruttoeinnahmen erfaßt werden. Werbungskosten wie z. B. Schuldzinsen oder Depotgebühren können erst bei der Veranlagung abgezogen werden. Dann erfolgt die Besteuerung selbstverständlich zum individuellen Steuersatz, d. h. bis hin zum Höchststeuersatz von 53 %.
    Im übrigen hat der Finanzausschuß durch die Einbeziehung von Stückzinsen in den Zinsabschlag ein mögliches Schlupfloch für Steuervermeidungen geschlossen. Stückzinsen, Herr Faltlhauser, werden, technisch bedingt, erst ab dem 1. Januar 1994 in den Zinsabschlag einbezogen. Hierbei streben wir — ich hoffe: gemeinsam — die Nettolösung an. Aber hier muß uns die Kreditwirtschaft erst einmal die technischen Voraussetzungen mitteilen, wie man das umsetzen kann.
    Auch wird durch den Gesetzentwurf die vom Verfassungsgericht geforderte „hinreichende Verifikation" sichergestellt. Auf Grund der kräftigen Anhebung des Sparerfreibetrags, nämlich auf 6 000 DM pro Person, werden 80 % der Einkommen künftig steuerfrei gestellt. Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte wird dann also kein Massenproblem mehr sein. Das ist ein ganz grundlegender Unterschied zu der Ausgangssituation, über die das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hatte. Die Finanzverwaltung wird sich in Zukunft auf die noch verbleibenden 20 % der Fälle mit großer Intensität und unter Ausnutzung des umfangreichen Instrumentariums nach der Abgabenordnung konzentrieren können und in Einzelfällen eine sehr sorgfältige Sachverhaltserforschung konsequent durchführen können. Wer hiernach noch behauptet, einer Steuerhinterziehung werde nicht entgegengewirkt, oder wer wie Sie, lieber Herr Kollege Poß, behauptet, die Steuerhinterziehung werde sogar noch gesetzlich begünstigt, der tut das entweder in Unkenntnis — die unterstelle ich Ihnen nicht — oder — und das unterstelle ich Ihnen, lieber Herr Poß — wider besseres Wissen.
    Kontrollmitteilungen sind einfach keine Alternative. Jeder weiß, daß in der Bundesrepublik Deutschland zirka 300 Millionen Konten unterhalten werden. Selbst bei Stichproben von nur 1 % bis 2 % wären somit 3 bis 6 Millionen Konten zu überprüfen. Ich frage Sie, ob nachträgliche Kontrollen von 1 % bis 2 % der Konten wirklich mehr Gleichheit schaffen würden als ein sofort wirksam werdender genereller Abschlag durch die Zahlstelle.

    (Dr. Norbert Wieczorek [SPD]: Warum kommen dann die USA und Japan damit hin?)

    — Herr Kollege Wieczorek, Sie wissen — das ist ganz besonders wichtig —, auch die Tafelgeschäfte könnten wir durch Kontrollmitteilungen nicht erfassen.

    (Joachim Poß [SPD]: Dafür könnten wir eine Regelung finden!)

    Damit hätte das „Kontrollnetz" ein viel größeres Loch als nach dem von uns vorgesehenen Modell. Auch besteht bei Kontrollmitteilungen das große Risiko der Kapitalflucht. Die Steuerbasis würde kleiner. Damit würde natürlich auch die Steuergerechtigkeit verfehlt.
    Ganz entschieden muß ich mich auch gegen die zwischenzeitlich immer wieder anklingende Alternativüberlegung aussprechen, alle Einkünfte aus Kapi-



    Parl. Staatssekretär Dr. Joachim Grünewald
    talvermögen einer Definitivsteuer, also einer Abgeltungssteuer, zu unterwerfen. Eine Abgeltungssteuer begünstigt Einkommensbezieher mit einem höheren individuellen Steuersatz. Um so erstaunlicher ist es, daß ausgerechnet diejenigen, die in diesen Tagen eine höhere Abgabe von den Besserverdienenden einfordern, zur Abgeltungssteuer finden wollen. Bei einer Abgeltungssteuer bestünde darüber hinaus die Gefahr der Verlagerung der Kapitalströme von betrieblichem Risikokapital in risikoloses Finanzkapital.

    (Claus Jäger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Das wäre in dieser Situation volkswirtschaftlich ganz einfach ein Anachronismus.
    Ich will noch auf den Verwaltungsaufwand hinweisen. Denn bei einem Abgeltungssteuersatz von 30 % z. B. müßten wir Steuerpflichtigen mit einer Steuerverpflichtung von unter 30 % eine Erstattung geben.
    Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß ein Abgeltungssteuersatz von 30 % zu Steuermindereinnahmen von 3 Milliarden DM führen würde, womit wohl keiner leben kann.
    Lassen Sie mich wiederholen, was ich in den häufigen Diskussionen schon gesagt habe: Dieser Vorschlag ist verfassungsfest, ausgewogen und richtig.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)