Rede:
ID1209603700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 9
    1. Nun: 1
    2. hat: 1
    3. der: 1
    4. Parlamentarische: 1
    5. Staatssekretär: 1
    6. Eduard: 1
    7. Lintner: 1
    8. das: 1
    9. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/96 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 96. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Hans de With und Dr. Oskar Schneider (Nürnberg) 7887 A Tagesordnungspunkt 15: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens (Drucksachen 12/2062, 12/2718, 12/2719) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Beschleunigung der Asylverfahren zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Willfried Penner, Gerd Wartenberg (Berlin), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Behandlung von Asylanträgen in den neuen Bundesländern zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Für eine neue Asyl- und Zuwanderungspolitik zu dem Entschließungsantrag der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE: zur Vereinbarten Debatte zur Asylpolitik und Ausländersituation zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Vollständige Wiedereinführung der Genfer Flüchtlingskonvention als rechtliche Grundlage in das Asylrecht (Drucksachen 12/2100, 12/852, 12/1296, 12/1326, 12/2097, 12/2718) Erwin Marschewski CDU/CSU 7887 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7889B, 7895C, 7897 D Dieter Wiefelspütz SPD . 7889C, 7893A, 7906 B Hans Gottfried Bernrath SPD 7890 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7892B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 7893 B Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7894 C Jürgen Trittin, Minister des Landes Niedersachsen 7896 C Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 7898 B Dieter Wiefelspütz SPD 7899 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 7901 B Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . . . 7902 D Jochen Welt SPD 7903 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . . 7904 B Dr. Franz-Hermann Kappes CDU/CSU . 7905 D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 7907 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 7908 A Zusatztagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) (Drucksachen 12/2501, 12/2690, 12/2736, 12/2743) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 7911 C Joachim Poß SPD 7913 B Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 7916C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 7918C Hermann Rind F.D.P 7919C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 Joachim Poß SPD 7920B, D, 7922 C Claus Jäger CDU/CSU 7920 D Dr. Karl H. Fell CDU/CSU 7922 A Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Agrarbericht 1992 Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksachen 12/2038, 12/2039) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1. zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD 2. zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Egon Susset, Meinolf Michels, Dietrich Austermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Günther Bredehorn, Johann Paintner, Jürgen Türk und der Fraktion der F.D.P. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Agrarbericht 1991 Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksachen 12/722, 12/729, 12/70, 12/71, 12/2075) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (Drucksachen 12/2154, 12/2572) d) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Egon Susset, Meinolf Michels, Richard Bayha, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Günther Bredehorn, Ulrich Heinrich, Johann Paintner, Lisa Peters und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes und des Weingesetzes (Drucksachen 12/2282, 12/2662) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft und des Fördergesetzes (Drucksache 12/2694) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes (Drucksache 12/2696) g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Brigitte Adler, Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zum Siedlungskauf-Modell der Bundesregierung in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/2126) h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Horst Sielaff, Brigitte Adler, Ernst Kastning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zur bilanziellen Entlastung von landwirtschaftlichen Unternehmen in den neuen Ländern (Drucksache 12/2317) i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Horst Sielaff, Dr. Gerald Thalheim, Hinrich Kuessner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Richtlinie für die Durchführung der Verwertung und Verwaltung volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen (Drucksache 12/2545) j) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Thierse, Wolfgang Roth, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verlängerung der Aussetzung der Zins- und Tilgungsleistungen auf Altkredite im Bereich der Landwirtschaft der neuen Bundesländer (Drucksachen 12/13, 12/1941) k) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt), Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Agrarpolitik der Bundesregierung in den neuen Bundesländern — Ergebnisse und Schlußfolgerungen (Drucksachen 12/2087, 12/2594) Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . . 7924 D Horst Sielaff SPD 7927 C Egon Susset CDU/CSU 7930B Horst Sielaff SPD 7931 B Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 7931 D Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 7934 A Günter Bredehorn F.D.P. 7936 C Dr. Gerald Thalheim SPD 7938 B Ulrich Junghanns CDU/CSU 7941 A Jan Oostergetelo SPD 7943 B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 III Ulrich Heinrich F D P 7945 B Albert Deß CDU/CSU 7947 A Nächste Sitzung 7949 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7951 *A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens (Tagesordnungspunkt 15) 7952 *A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes über die Neuregelung des Asylverfahrens (Tagesordnungspunkt 15) 7952 *B Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 7952* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 7887 96. Sitzung Bonn, den 5. Juni 1992 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 05. 06. 92 * Barbe, Angelika SPD 05. 06. 92 Berger, Johann Anton SPD 05. 06. 92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 05. 06. 92 ' Wilfried Bohl, Friedrich CDU/CSU 05. 06. 92 Brandt, Willy SPD 05. 06. 92 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 05. 06. 92 Büchler (Hof), Hans SPD 05. 06. 92 Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 05. 06. 92 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/LL 05. 06. 92 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 05. 06. 92 * Francke (Hamburg), CDU/CSU 05. 06. 92 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 05. 06. 92 Dr. Funke-Schmitt-Rink, F.D.P. 05. 06. 92 Margret Gallus, Georg F.D.P. 05. 06. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 05. 06. 92 Dr. von Geldern, CDU/CSU 05. 06. 92 Wolfgang Dr. Glotz, Peter SPD 05. 06. 92 Göttsching, Martin CDU/CSU 05. 06. 92 Gries, Ekkehard F.D.P. 05. 06. 92 Grünbeck, Josef F.D.P. 05. 06. 92 Haack (Extertal), SPD 05. 06. 92 Karl-Hermann Dr. Hauchler, Ingomar SPD 05. 06. 92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 05. 06. 92 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 05. 06. 92 Heise, Manfred Harald CDU/CSU 05. 06. 92 Heinrich Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 05. 06. 92 Hollerith, Josef CDU/CSU 05. 06. 92 Jaunich, Horst SPD 05. 06. 92 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 05. 06. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 05. 06. 92 * Klein (München), Hans CDU/CSU 05. 06. 92 Klinkert, Ulrich CDU/CSU 05. 06. 92 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 05. 06. 92 Kubicki, Wolfgang F.D.P. 05. 06. 92 Kuhlwein, Eckart SPD 05. 06. 92 von Larcher, Detlev SPD 05. 06. 92 Leidinger, Robert SPD 05. 06. 92 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 05. 06. 92 Elke Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 05. 06. 92 Klaus W. Magin, Theo CDU/CSU 05. 06. 92 Marten, Günter CDU/CSU 05. 06. 92 * Matschie, Christoph SPD 05. 06. 92 Matthäus-Maier, Ingrid SPD 05. 06. 92 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mattischeck, Heide SPD 05. 06. 92 Mehl, Ulrike SPD 05. 06. 92 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 05. 06. 92 Gerhard Mosdorf, Siegmar SPD 05. 06. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 05. 06. 92 * Müller (Düsseldorf), SPD 05. 06. 92 Michael Müller (Pleisweiler), SPD 05. 06. 92 Albrecht Müller (Völklingen), SPD 05. 06. 92 Jutta Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 05. 06. 92 Neumann (Bramsche), SPD 05. 06. 92 Volker Odendahl, Doris SPD 05. 06. 92 Otto (Frankfurt), F.D.P. 05. 06. 92 Hans-Joachim Dr. Paziorek, Peter Paul CDU/CSU 05. 06. 92 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 05. 06. 92 Rappe (Hildesheim), SPD 05. 06. 92 Hermann Reddemann, Gerhard CDU/CSU 05. 06. 92 * Rempe, Walter SPD 05. 06. 92 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 05. 06. 92 Reschke, Otto SPD 05. 06. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 05. 06. 92 Roth, Wolfgang SPD 05. 06. 92 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 05. 06. 92 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 05. 06. 92 Dr. Scheer, Hermann SPD 05. 06. 92 * Schily, Otto SPD 05. 06. 92 Schluckebier, Günther SPD 05. 06. 92 * von Schmude, Michael CDU/CSU 05. 06. 92 * Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 05. 06. 92 Gmünd), Dieter Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 05. 06. 92 Christian Dr. Seifert, Ilja PDS/LL 05. 06. 92 Dr. Soell, Hartmut SPD 05. 06. 92 * Dr. Solms, Hermann Otto F.D.P. 05. 06. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 05. 06. 92 Steiner, Heinz-Alfred SPD 05. 06. 92 * Dr. Struck, Peter SPD 05. 06. 92 Stübgen, Michael CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. von Teichman und F.D.P. 05. 06. 92 Logischen, C. Terborg, Margitta SPD 05. 06. 92 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 05. 06. 92 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 05. 06. 92 Vosen, Josef SPD 05. 06. 92 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 05. 06. 92 Wagner, Hans Georg SPD 05. 06. 92 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 05. 06. 92 Walter (Cochem), Ralf SPD 05. 06. 92 Weis (Stendal), Reinhard SPD 05. 06. 92 Weißgerber, Gunter SPD 05. 06. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 05. 06. 92 7952* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Wieczorek CDU/CSU 05. 06. 92 (Auerbach), Bertram Dr. de With, Hans SPD 05. 06. 92 Zapf, Uta SPD 05. 06. 92 Zierer, Benno CDU/CSU 05. 06. 92 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens (Tagesordnungspunkt 15) Ich werde das vorliegende Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens ablehnen. Eine Beschleunigung des Asylverfahrens bei offenkundig unbegründeten Asylanträgen ist auch für mich grundsätzlich vertretbar. Ich habe aber nach wie vor Bedenken gegen eine Wirksamkeit dieses Gesetzes vor allem aus zwei Gründen: 1. Nur eine mit dem Gesetz verbundene Vereinbarung über die Behandlung der über 300 000 vorliegenden unerledigten Asylanträge kann den Weg zu einer Beschleunigung des Asylverfahrens öffnen. Eine solche Regelung ist nicht in Sicht. Das wird das Anliegen des Gesetzentwurfs zumindestens kurzfristig ins Leere laufen lassen. 2. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt nichts dazu bei, daß die zu uns kommenden Flüchtlinge von vorneherein aus dem Asylverfahren herausgenommen werden und daß der Zustand beendet wird, daß Flüchtlinge in unserem Lande zur Stellung eines Asylantrages ermuntert werden. Aufgrund der zuvor genannten Umstände befürchte ich, daß Asylbewerber in der Regel länger als 6 Wochen, häufig über 12 Wochen in den Lagern verbleiben müssen. Ich halte dies aus humanitären Gründen und angesichts des sozialen und ethnischen Konfliktpotentials in solchen größeren Einrichtungen nicht für verantwortbar. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes über die Neuregelung des Asylverfahrens (Tagesordnungspunkt 15) 1. Eine Reform des Asylrechtes ist dringend erforderlich. Die Bürger in Deutschland drängen auf eine baldige Lösung. Ziel muß es dabei sein, den wirklich politisch Verfolgten weiterhin Zuflucht zu gewähren, aber die Personengruppen von einem aufwendigen Asylverfahren auszuschließen, die unseres Schutzes deswegen nicht bedürfen, weil sie überhaupt nicht oder nicht mehr gefährdet sind. Da diese Personengruppen durch einfaches Gesetz nicht ausgeschlossen werden können, ist eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Außerdem müssen die Fluchtursachen vor Ort konsequent beseitigt werden. 2. Eine Beschleunigung der Asylverfahren auf eine Zeitdauer von sechs Wochen ist nicht zu realisieren, weil die dazu notwendigen Voraussetzungen im Verwaltungs- und Rechtswesen nicht geschaffen worden sind. Die Anhörung von Experten im Innenausschuß des Deutschen Bundestages hat auf eindrucksvolle Weise die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestätigt, daß für eine Lösung der Asylproblematik auch eine Grundgesetzänderung notwendig ist. Die Grundgesetzänderung scheitert bislang an SPD und F.D.P. 3. Die Unterbringung von Asylbewerbern soll in Gemeinschaftsunterkünften, beispielsweise in ehemaligen Kasernen, erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, daß auch die Interessen der dortigen Bürger Berücksichtigung finden. 4. Die derzeitigen finanziellen Leistungen an Asylbewerber sind zu überprüfen. 5. Obwohl ich Zweifel gegen das Gesetz über die Beschleunigung der Asylverfahren habe, stimme ich dem Gesetzentwurf dennoch zu, um keine Möglichkeit auszulassen, das Asylproblem zu lösen. Ich möchte nochmals feststellen, daß eine Grundgesetzänderung unausweichlich ist. Eine rasche Lösung ist unbedingt erforderlich, um besorgte Bürger nicht in radikale Gruppen abwandern zu lassen und um nicht das Wählerpotential rechtsradikaler Parteien weiter zu erhöhen. Dies ist auch eine Frage des Ansehens des Deutschen Bundestages. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hot in seiner 642. Sitzung am 15. Mai 1992 beschlossen, zu dem nachstehenden Gesetz einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Erstes Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vorn 21. Mai 1992 den Antrag der Fraktion der SPD und der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit - Drucksache 12/2559 — zurückgezogen. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 12/2257 Nrn. 3.4, 3.9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dieter Wiefelspütz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Asylverfahrensgesetz beschließen wir den ersten Baustein einer neuen Zuwanderungs-, Flüchtlings- und Asylpolitik für die Bundesrepublik Deutschland. Diesem ersten Schritt werden innerhalb dieses Jahres, spätestens aber bis zum Frühjahr des kommenden Jahres weitere Schritte folgen müssen.
    Die öffentliche Diskussion in Sachen Asyl ist in der letzten Zeit nicht immer sehr verantwortungsbewußt



    Dieter Wiefelspütz
    geführt worden. Dabei drohte die politische und soziale Kultur in unserem Land Schaden zu nehmen, und da und dort hat sie Schaden genommen.
    Beschämend bleibt, daß Flüchtlinge in Deutschland zu Opfern wurden und Deutsche Täter waren. Ich beobachte allerdings, daß sich die Diskussion im Bundestag seit einigen Wochen erheblich versachlicht hat. Wir haben begriffen — und hätten vielleicht früher begreifen können —, daß es in diesem Haus eine breite, fraktionsübergreifende Zustimmung zu folgenden zwei Punkten gibt:
    Wir sind mit großer Mehrheit im Deutschen Bundestag der Überzeugung, daß Menschen in unserem Land Schutz und Zuflucht finden sollen, die nachweisen können, in ihrer Heimat politisch verfolgt zu werden. Dazu verpflichtet uns die Wertordnung unseres Grundgesetzes, und zwar selbst dann, wenn es den Art. 16 des Grundgesetzes, Herr Kollege Zeitlmann, gar nicht gäbe.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.])

    Wir sind — zweitens — in diesem Haus mit ganz breiter Mehrheit auch der Auffassung, daß jenseits der Gruppe der politisch Verfolgten die Zuwanderung nach Deutschland eingeschränkt werden muß. Wir haben zur Zeit Zuwanderungszahlen, liebe Kolleginnen und Kollegen, von fast einer Million Menschen im Jahr, und das schon seit einiger Zeit. Wir wissen alle miteinander, daß wir alle ein ureigenes Interesse auch an Zuwanderung haben. Die beträchtliche Eingliederungsfähigkeit, die in unserem Land existiert, ist aber nicht unbeschränkt.
    Lassen Sie mich für das Gebiet der alten Bundesrepublik etwas hinzufügen. Seit Kriegsende bis heute sind in Deutschland 20 Millionen Menschen aufgenommen worden. 15 Millionen waren Deutsche. Aber immerhin 5 Millionen Ausländer sind hier aufgenommen worden. Diese Zahlen machen deutlich, wie außerordentlich stark die Bereitschaft und die Fähigkeit unseres Landes zur Aufnahme und Integration sind. Dafür sollte man eigentlich sehr dankbar sein. Allerdings gebieten die Ehrlichkeit und die Glaubwürdigkeit, deutlich zu machen, daß die Aufnahmefähigkeit nicht unbeschränkt ist. Wir merken ja alle, daß die Zahl von einer Million Menschen, die Jahr für Jahr zu uns kommen, im Ergebnis zu hoch ist.
    Diese übereinstimmenden Grundüberzeugungen in diesem Haus finden sich nach meiner Ansicht bei den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land exakt wieder. Da wir in Kernpunkten einer Meinung sind, sollte es möglich sein, in den kommenden Monaten die Zuwanderungspolitik einvernehmlich neu zu ordnen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der F.D.P.)

    Ich bin im übrigen zuversichtlich, daß das gelingen wird. Wir diskutieren hier ja eigentümlicherweise sehr viel über unterschiedliche Auffassungen, ohne daß zum Vorschein kommt, daß in vielen Bereichen zumindest diejenigen, die an einer Lösung arbeiten, mittlerweile sehr sachlich diskutieren und daß wir eigentlich alle die Zuversicht haben, im Lauf der
    nächsten zehn, zwölf Monate zu Regelungen zu kommen, die vom Parlament und der Bevölkerung akzeptiert werden.
    Das Asylverfahrensgesetz, das wir häufig Beschleunigungsgesetz nennen, soll endlich den unhaltbaren Zustand beenden, daß selbst offensichtlich unbegründete Asylverfahren oft viele Monate, sogar Jahre lang dauern. Es ist absolut nicht hinnehmbar, daß wir Menschen jahrelang im unklaren lassen, ob sie in diesem Lande bleiben dürfen oder das Land wieder verlassen müssen.

    (Beifall bei der SPD und der F.D.P.)

    Die Beschleunigungsreserven, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen unstreitig vor allein im Bereich der Verwaltung. Dafür ist in Zukunft vor allem die Bundesregierung verantwortlich. Sie ist es schon heute. Aber auch im gerichtlichen Verfahren, zu dem ich einige Worte sagen will, kann noch beschleunigt werden, ohne daß ein effektiver Rechtsschutz in Gefahr wäre. Wegen der Sensibilität gerichtlicher Verfahrensvorschriften ist der Gesetzentwurf nach der Anhörung vor dem Innenausschuß des Bundestages im Interesse der Asylbewerber einvernehmlich zwischen den Fraktionen geändert worden.
    Wir haben vom obligatorischen Einzelrichter Abstand genommen. Eine Kammer, also drei Berufsrichter, wird entscheiden, ob ein Fall so einfach gelagert ist, daß er von einem Einzelrichter entschieden werden kann, oder ob es bei der Entscheidung durch drei Berufsrichter bleibt. Die Präklusionsvorschriften sind wesentlich abgemildert worden. Die Berufungsmöglichkeit ist erweitert worden.
    Bei meiner Fraktion bleibt eine Besorgnis wegen der zu knappen Ein-Wochen-Frist im einstweiligen Rechtsschutzverfahren.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir wollen eine Zwei-Wochen-Frist, um letzte verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen. Wir schließen uns der Rechtsauffassung des Rechtsausschusses des Bundestages an, der die hier in Rede stehende Vorschrift des § 36 Abs. 2 zwar nicht als verfassungswidrig einstufte, aber zur Beseitigung letzter verfassungsrechtlicher Bedenken die Einführung einer Zwei-Wochen-Frist empfahl. Wir werben heute um Ihre Zustimmung zu dieser Zwei-Wochen-Frist.
    Das neue Asylverfahrensgesetz wird die Praxis vor erhebliche Herausforderungen stellen. Das Gesetz wird eine Anlaufphase benötigen und hoffentlich gegen Ende des Jahres spürbare Beschleunigungseffekte ermöglichen.
    Zur Schnittstellenproblematik haben wir schon einiges gehört. Mein Kollege Welt wird dazu in seinem Beitrag Ergänzendes vortragen.
    Die Stichworte für die zukünftige Arbeit von Parlament und Regierung liegen auf dem Tisch. Baldmöglichst müssen wir zu einer Altfallregelung kommen. Nahezu 300 000 von der Verwaltung noch nicht abgeschlossene Asylverfahren sind ein unhaltbarer Zustand. Dafür tragen Sie, die Bundesregierung, die Verantwortung.

    (Beifall bei der SPD)




    Dieter Wiefelspütz
    In Abstimmung mit den Ländern muß zügig an einer Regelung gearbeitet werden. Ich erwähne die Einführung eines Flüchtlingsstatus B für Bürgerkriegsflüchtlinge. Wir sind alle der Meinung, daß dieser Personenkreis nicht in die Asylverfahren gehört. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam Regelungen schaffen, die diese unsinnige Praxis beenden!
    Wir haben eine besondere Verantwortung gegenüber den Deutschstämmigen und den Deutschen, die in Osteuropa und Südosteuropa leben und zu uns kommen wollen. Wir bekennen uns zu dieser Verantwortung. Sowenig ich es für zulässig halte, die Spätaussiedler gegen andere Zuwanderungsgruppen auszuspielen: auch die Zuwanderung von Spätaussiedlern muß von der Aufnahme- und Eingliederungsfähigkeit, die in unserem Lande nicht unbegrenzt vorhanden ist, abhängig gemacht werden.
    Wir werden die Wanderungsbewegungen innerhalb von Europa und in Richtung Westeuropa, die möglicherweise säkulares Ausmaß haben, nicht human und vernünftig ordnen können, wenn es nicht zu einer gemeinsamen Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik in Europa kommt. Wir mahnen hier nachhaltige, sichtbare und vor allem erfolgreiche Bemühungen der Bundesregierung an.
    Wir werden über ein Einwanderungsgesetz diskutieren müssen. Sie wissen, daß das auch in meiner Fraktion, in der SPD, diskutiert wird. Wir haben dazu noch keine abschließende Meinung, sollten aber spätestens im Herbst diese Diskussion auf einen Punkt bringen und zu einer Entscheidung kommen, ob wir hier in der Bundesrepublik ein Einwanderungsgesetz haben wollen oder nicht.
    Ich denke, wenn wir heute und in Zukunft über Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge reden, brauchen wir eine große Koalition der Vernunft und eine große Koalition der Menschlichkeit.
    Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nun hat der Parlamentarische Staatssekretär Eduard Lintner das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eduard Lintner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir wollen heute die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung der am 10. Oktober 1991 im Parteiengespräch beim Bundeskanzler beschlossenen Zielvorstellungen für ein neues Asylverfahrensrecht verabschieden. Der Gesetzentwurf sieht umfangreiche Neuregelungen das ist hier bereits betont worden — sowohl des Asylverfahrensrechts als auch des gerichtlichen Verfahrens vor. Ich darf sie noch einmal aufzählen.
    Asylbewerber müssen sich grundsätzlich zunächst in Aufnahmeeinrichtungen der Länder aufhalten. Diesen Aufnahmeeinrichtungen sind Außenstellen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zugeordnet. Durch die räumliche Nähe der Unterkünfte der Asylsuchenden zum Bundesamt sollen die Anhörung der Asylbewerber über ihr Asylvorbringen und dann auch die Entscheidung in offensichtlich aussichtslosen Fällen beschleunigt werden.
    Das Bundesamt übernimmt künftig bisher den Ausländerbehörden der Länder obliegende Aufgaben. Es erläßt künftig die Abschiebungsandrohung und hat hierbei zu prüfen, ob Abschiebungshindernisse nach § 53 des Ausländergesetzes vorliegen.
    Asylbewerber werden stärker als bisher zur Mitwirkung am Verfahren verpflichtet.
    Asylbewerber werden generell erkennungsdienstlich behandelt, um doppelte Asylantragstellungen und auch den offensichtlich doch recht zahlreich gewordenen Mehrfachbezug von Sozialhilfeleistungen zu verhindern.
    Die Klagefrist wird auf zwei Wochen verkürzt.
    Künftig kann auch der Einzelrichter eine Klage als offensichtlich unbegründet oder offensichtlich unzulässig mit der Folge abweisen, daß ein weiteres Rechtsmittel nicht gegeben ist.
    Ich möchte mich, meine Damen und Herren, für die Bundesregierung bei den Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und F.D.P. bedanken, die in verschiedenen, sehr zeitaufwendigen Klausurtagungen, Anhörungen und Ausschußsitzungen am Zustandekommen dieses Gesetzes mitgewirkt haben. Hier wurde in einer betont sachbezogenen und konstruktiven Weise um eine gemeinsame Lösung gerungen. Ich wünsche mir ein solches konstruktives Miteinander, meine Damen und Herren, auch für die Behandlung der noch anstehenden schwierigen Fragen auf dem Gebiet des Asylrechts und der Zuwanderung.

    (Hans Gottfried Bernrath [SPD]: Manchmal brauchte man gute Nerven! — Zuruf von der CDU/CSU: Das lag alles am Vorsitzenden!)

    — Insbesondere der Vorsitzende. Das ist ihm zu bestätigen.
    Die vollständige Anwendung des Gesetzes, meine Damen und Herren, setzt das Vorhandensein einer flächendeckenden Infrastruktur voraus, die von Bund und Ländern bis zum 1. Juli nicht überall verwirklicht werden kann. Dies betrifft zum einen die Schaffung und Einrichtung der Aufnahmeeinrichtungen der Länder für die Erstunterbringung. Die notwendige Zahl der Unterbringungsplätze — wir müssen auf Grund der derzeitigen Zugangszahlen von mindestens 50 000 ausgehen — konnte nicht innerhalb weniger Monate vollständig geschaffen werden.
    Um eine Reihe von Kritikpunkten aufzugreifen: Teilweise liegt das schlicht und einfach daran, daß beispielsweise die vorgesehenen Kasernen gar nicht rechtzeitig geräumt werden. In Bayern gibt es solche Fälle. Aber meine Damen und Herren, insbesondere von der SPD, die vorhandenen freien Kasernenkapazitäten werden ohnehin nicht ausreichen, um alle Sammelplätze einrichten zu können. Das heißt, die Länder müssen sowieso auch alle ihre eigenen Möglichkeiten ausschöpfen. Da habe ich den Eindruck, daß sich gegenwärtig manche Länder daran vorbeizudrücken versuchen. Das betrifft aber zugleich, meine Damen und Herren, auch die Außenstellen des Bundesamtes. Da diese bei den Aufnahmeeinrichtungen



    Parl. Staatssekretär Eduard Lintner
    einzurichten sind, setzt das natürlich voraus, daß diese Aufnahmeeinrichtungen überhaupt vorhanden sind. Diesen ersten Schritt müssen also die Länder machen.
    Ich appelliere deshalb an die Länder, alle Anstrengungen fortzusetzen, die notwendigen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen, damit dann der Bund auch zügig die dazugehörigen Außenstellen einrichten kann.
    Wir müssen noch einen dritten Punkt berücksichtigen, und zwar ist die Zahl der Stellen beim Bundesamt durch den Haushalt um rund 2 500 vermehrt worden, qualifiziertes Personal entsprechend den Haushaltsansätzen ist jedoch nur sehr schwer zu finden.
    Jetzt zu der Legendenbildung, Nordrhein-Westfalen habe uns „900 geeignete Bewerber angeboten" . Nordrhein-Westfalen hat im Mai dieses Jahres, also vor einigen Wochen, 1 000 Bewerbungen einfach an den Bund weitergereicht. Darunter sind zum großen Teil Bewerbungen von Personen, die für die Position eines Einzelentscheiders überhaupt nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, d. h. es können ohnehin nur rund 50 % für Vorstellungsgespräche eingeladen werden. Ferner sind darunter auch viele Doppelbewerbungen, also Bewerbungen von Leuten, die sich schon beim Bundesamt beworben haben. Also, bauen Sie hier bitte nicht die Legende auf, Nordrhein-Westfalen habe seine Verpflichtung erfüllt. Nordrhein-Westfalen hat eigentlich die Verpflichtung, uns für die Position des Einzelentscheiders geeignete Bewerbungen von Beamten zu benennen.

    (Gerd Wartenberg [Berlin] [SPD]: Die haben 900 Beamte benannt! Nordrhein-Westfalen hat mehr getan als der Bund!)

    Dieser Verpflichtung ist Nordrhein-Westfalen nicht nachgekommen. Es nützt uns doch nichts, Herr Wartenberg, wenn Bewerbungen von Beschäftigten des einfachen und mittleren Dienstes einfach an den Bund weitergeleitet werden.

    (Gerd Wartenberg [Berlin] [SPD]: Das stimmt doch nicht!)

    Die Leute müssen für die Position auch geeignet sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Hans Gottfried Bernrath [SPD]: Warum bekommt denn Nordrhein-Westfalen keine Antwort?)

    — Das kann ich Ihnen sagen, Herr Bernrath: Wir haben die Bewerbungen erst etwa zwei Wochen auf dem Tisch.

    (Gerd Wartenberg [Berlin] [SPD]: Das stimmt doch nicht!)

    — Ich kann Ihnen den Eingangsstempel nachliefern.

    (Hans Gottfried Bernrath [SPD]: Das waren zwei Monate!)

    — Da sind Sie falsch informiert worden.

    (Hans Gottfried Bernrath [SPD]: Ich habe mich schon in Ihrem Haus erkundigt!)

    Die Bewerbungen dieser Leute müssen zunächst einmal überprüft werden. Dann können wir sagen, welche letztlich geeignet sind. Das braucht allerdings seine Zeit.
    Meine Damen und Herren, ich will jetzt nur noch auf einen Einwand eingehen. Man tut immer so, als gäbe es in der gegenwärtigen Regelung des Ausländerrechts noch nicht die Möglichkeit, bürgerkriegsbedingte Flüchtlinge unterzubringen. Die Innenministerkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 22. Mai beschlossen, eine Regelung anzustreben, die es vermeidet, Bürgerkriegsflüchtlinge, die nur vorübergehend Schutz vor den Folgen des Bürgerkrieges bei uns suchen, in das Asylverfahren zu drängen. Diese Regelung ist an sich bereits vorhanden. Nur, diejenigen, die bei uns nicht um einen dauerhaften Schutz nachsuchen, also nicht in das Anerkennungsverfahren gelangen, fallen den Kommunen bei den Sozialhilfekosten zur Last. Deshalb besteht seitens der betroffenen Kommunen einfach der Trend, diese Flüchtlinge dahin gehend zu beraten, das Asylverfahren zu durchlaufen, damit die Kosten den Kommunen von den jeweiligen Ländern ersetzt werden.
    Herr Trittin, wenn Sie hier eine Änderung herbeiführen wollen, dann verfügen Sie, daß Ihr Land bereit ist, den Kommunen auch in den Fällen, wo das Asylverfahren nicht angestrebt wird, die Kosten zu ersetzen.

    (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Sie werden sehen, daß das ganze Problem zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr existiert und eine eigene Regelung gar nicht mehr notwendig ist.
    Auch Sie, Herr Kollege Wiefelspütz, haben das hier angesprochen. Vielleicht könnten Sie sich dazu durchringen, daß wir gemeinsam an die betroffenen Länder appellieren, die notwendigen Kabinettsentscheidungen hierfür baldmöglichst herbeizuführen. Das wäre meines Erachtens ein erster, schnell realisierbarer Schritt zur deutlichen Entlastung der Asylbewerberzahl.

    (Beifall bei der CDU/CSU)