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ID1209603500

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    Plenarprotokoll 12/96 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 96. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Dr. Hans de With und Dr. Oskar Schneider (Nürnberg) 7887 A Tagesordnungspunkt 15: a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens (Drucksachen 12/2062, 12/2718, 12/2719) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Beschleunigung der Asylverfahren zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Willfried Penner, Gerd Wartenberg (Berlin), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Behandlung von Asylanträgen in den neuen Bundesländern zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Für eine neue Asyl- und Zuwanderungspolitik zu dem Entschließungsantrag der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE: zur Vereinbarten Debatte zur Asylpolitik und Ausländersituation zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Vollständige Wiedereinführung der Genfer Flüchtlingskonvention als rechtliche Grundlage in das Asylrecht (Drucksachen 12/2100, 12/852, 12/1296, 12/1326, 12/2097, 12/2718) Erwin Marschewski CDU/CSU 7887 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7889B, 7895C, 7897 D Dieter Wiefelspütz SPD . 7889C, 7893A, 7906 B Hans Gottfried Bernrath SPD 7890 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7892B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 7893 B Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7894 C Jürgen Trittin, Minister des Landes Niedersachsen 7896 C Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 7898 B Dieter Wiefelspütz SPD 7899 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 7901 B Cornelia Schmalz-Jacobsen F.D.P. . . . 7902 D Jochen Welt SPD 7903 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . . 7904 B Dr. Franz-Hermann Kappes CDU/CSU . 7905 D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 7907 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 7908 A Zusatztagesordnungspunkt 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) (Drucksachen 12/2501, 12/2690, 12/2736, 12/2743) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 7911 C Joachim Poß SPD 7913 B Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 7916C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 7918C Hermann Rind F.D.P 7919C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 Joachim Poß SPD 7920B, D, 7922 C Claus Jäger CDU/CSU 7920 D Dr. Karl H. Fell CDU/CSU 7922 A Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Agrarbericht 1992 Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksachen 12/2038, 12/2039) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1. zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD 2. zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Egon Susset, Meinolf Michels, Dietrich Austermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Günther Bredehorn, Johann Paintner, Jürgen Türk und der Fraktion der F.D.P. zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Agrarbericht 1991 Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung (Drucksachen 12/722, 12/729, 12/70, 12/71, 12/2075) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (Drucksachen 12/2154, 12/2572) d) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Egon Susset, Meinolf Michels, Richard Bayha, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Günther Bredehorn, Ulrich Heinrich, Johann Paintner, Lisa Peters und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes und des Weingesetzes (Drucksachen 12/2282, 12/2662) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft und des Fördergesetzes (Drucksache 12/2694) f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes (Drucksache 12/2696) g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Brigitte Adler, Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zum Siedlungskauf-Modell der Bundesregierung in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/2126) h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Horst Sielaff, Brigitte Adler, Ernst Kastning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zur bilanziellen Entlastung von landwirtschaftlichen Unternehmen in den neuen Ländern (Drucksache 12/2317) i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Horst Sielaff, Dr. Gerald Thalheim, Hinrich Kuessner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Richtlinie für die Durchführung der Verwertung und Verwaltung volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen (Drucksache 12/2545) j) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Thierse, Wolfgang Roth, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verlängerung der Aussetzung der Zins- und Tilgungsleistungen auf Altkredite im Bereich der Landwirtschaft der neuen Bundesländer (Drucksachen 12/13, 12/1941) k) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt), Dr. Dagmar Enkelmann und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Agrarpolitik der Bundesregierung in den neuen Bundesländern — Ergebnisse und Schlußfolgerungen (Drucksachen 12/2087, 12/2594) Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . . 7924 D Horst Sielaff SPD 7927 C Egon Susset CDU/CSU 7930B Horst Sielaff SPD 7931 B Peter Harry Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 7931 D Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 7934 A Günter Bredehorn F.D.P. 7936 C Dr. Gerald Thalheim SPD 7938 B Ulrich Junghanns CDU/CSU 7941 A Jan Oostergetelo SPD 7943 B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 III Ulrich Heinrich F D P 7945 B Albert Deß CDU/CSU 7947 A Nächste Sitzung 7949 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7951 *A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens (Tagesordnungspunkt 15) 7952 *A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes über die Neuregelung des Asylverfahrens (Tagesordnungspunkt 15) 7952 *B Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 7952* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 7887 96. Sitzung Bonn, den 5. Juni 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 05. 06. 92 * Barbe, Angelika SPD 05. 06. 92 Berger, Johann Anton SPD 05. 06. 92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 05. 06. 92 ' Wilfried Bohl, Friedrich CDU/CSU 05. 06. 92 Brandt, Willy SPD 05. 06. 92 Brunnhuber, Georg CDU/CSU 05. 06. 92 Büchler (Hof), Hans SPD 05. 06. 92 Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 05. 06. 92 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/LL 05. 06. 92 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 05. 06. 92 * Francke (Hamburg), CDU/CSU 05. 06. 92 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 05. 06. 92 Dr. Funke-Schmitt-Rink, F.D.P. 05. 06. 92 Margret Gallus, Georg F.D.P. 05. 06. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 05. 06. 92 Dr. von Geldern, CDU/CSU 05. 06. 92 Wolfgang Dr. Glotz, Peter SPD 05. 06. 92 Göttsching, Martin CDU/CSU 05. 06. 92 Gries, Ekkehard F.D.P. 05. 06. 92 Grünbeck, Josef F.D.P. 05. 06. 92 Haack (Extertal), SPD 05. 06. 92 Karl-Hermann Dr. Hauchler, Ingomar SPD 05. 06. 92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 05. 06. 92 Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 05. 06. 92 Heise, Manfred Harald CDU/CSU 05. 06. 92 Heinrich Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 05. 06. 92 Hollerith, Josef CDU/CSU 05. 06. 92 Jaunich, Horst SPD 05. 06. 92 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 05. 06. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 05. 06. 92 * Klein (München), Hans CDU/CSU 05. 06. 92 Klinkert, Ulrich CDU/CSU 05. 06. 92 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 05. 06. 92 Kubicki, Wolfgang F.D.P. 05. 06. 92 Kuhlwein, Eckart SPD 05. 06. 92 von Larcher, Detlev SPD 05. 06. 92 Leidinger, Robert SPD 05. 06. 92 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 05. 06. 92 Elke Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 05. 06. 92 Klaus W. Magin, Theo CDU/CSU 05. 06. 92 Marten, Günter CDU/CSU 05. 06. 92 * Matschie, Christoph SPD 05. 06. 92 Matthäus-Maier, Ingrid SPD 05. 06. 92 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mattischeck, Heide SPD 05. 06. 92 Mehl, Ulrike SPD 05. 06. 92 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 05. 06. 92 Gerhard Mosdorf, Siegmar SPD 05. 06. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 05. 06. 92 * Müller (Düsseldorf), SPD 05. 06. 92 Michael Müller (Pleisweiler), SPD 05. 06. 92 Albrecht Müller (Völklingen), SPD 05. 06. 92 Jutta Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 05. 06. 92 Neumann (Bramsche), SPD 05. 06. 92 Volker Odendahl, Doris SPD 05. 06. 92 Otto (Frankfurt), F.D.P. 05. 06. 92 Hans-Joachim Dr. Paziorek, Peter Paul CDU/CSU 05. 06. 92 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 05. 06. 92 Rappe (Hildesheim), SPD 05. 06. 92 Hermann Reddemann, Gerhard CDU/CSU 05. 06. 92 * Rempe, Walter SPD 05. 06. 92 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 05. 06. 92 Reschke, Otto SPD 05. 06. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 05. 06. 92 Roth, Wolfgang SPD 05. 06. 92 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 05. 06. 92 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 05. 06. 92 Dr. Scheer, Hermann SPD 05. 06. 92 * Schily, Otto SPD 05. 06. 92 Schluckebier, Günther SPD 05. 06. 92 * von Schmude, Michael CDU/CSU 05. 06. 92 * Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 05. 06. 92 Gmünd), Dieter Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 05. 06. 92 Christian Dr. Seifert, Ilja PDS/LL 05. 06. 92 Dr. Soell, Hartmut SPD 05. 06. 92 * Dr. Solms, Hermann Otto F.D.P. 05. 06. 92 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 05. 06. 92 Steiner, Heinz-Alfred SPD 05. 06. 92 * Dr. Struck, Peter SPD 05. 06. 92 Stübgen, Michael CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. von Teichman und F.D.P. 05. 06. 92 Logischen, C. Terborg, Margitta SPD 05. 06. 92 * Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 05. 06. 92 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 05. 06. 92 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 05. 06. 92 Vosen, Josef SPD 05. 06. 92 Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 05. 06. 92 Wagner, Hans Georg SPD 05. 06. 92 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 05. 06. 92 Walter (Cochem), Ralf SPD 05. 06. 92 Weis (Stendal), Reinhard SPD 05. 06. 92 Weißgerber, Gunter SPD 05. 06. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 05. 06. 92 7952* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Juni 1992 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Wieczorek CDU/CSU 05. 06. 92 (Auerbach), Bertram Dr. de With, Hans SPD 05. 06. 92 Zapf, Uta SPD 05. 06. 92 Zierer, Benno CDU/CSU 05. 06. 92 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens (Tagesordnungspunkt 15) Ich werde das vorliegende Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens ablehnen. Eine Beschleunigung des Asylverfahrens bei offenkundig unbegründeten Asylanträgen ist auch für mich grundsätzlich vertretbar. Ich habe aber nach wie vor Bedenken gegen eine Wirksamkeit dieses Gesetzes vor allem aus zwei Gründen: 1. Nur eine mit dem Gesetz verbundene Vereinbarung über die Behandlung der über 300 000 vorliegenden unerledigten Asylanträge kann den Weg zu einer Beschleunigung des Asylverfahrens öffnen. Eine solche Regelung ist nicht in Sicht. Das wird das Anliegen des Gesetzentwurfs zumindestens kurzfristig ins Leere laufen lassen. 2. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt nichts dazu bei, daß die zu uns kommenden Flüchtlinge von vorneherein aus dem Asylverfahren herausgenommen werden und daß der Zustand beendet wird, daß Flüchtlinge in unserem Lande zur Stellung eines Asylantrages ermuntert werden. Aufgrund der zuvor genannten Umstände befürchte ich, daß Asylbewerber in der Regel länger als 6 Wochen, häufig über 12 Wochen in den Lagern verbleiben müssen. Ich halte dies aus humanitären Gründen und angesichts des sozialen und ethnischen Konfliktpotentials in solchen größeren Einrichtungen nicht für verantwortbar. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes über die Neuregelung des Asylverfahrens (Tagesordnungspunkt 15) 1. Eine Reform des Asylrechtes ist dringend erforderlich. Die Bürger in Deutschland drängen auf eine baldige Lösung. Ziel muß es dabei sein, den wirklich politisch Verfolgten weiterhin Zuflucht zu gewähren, aber die Personengruppen von einem aufwendigen Asylverfahren auszuschließen, die unseres Schutzes deswegen nicht bedürfen, weil sie überhaupt nicht oder nicht mehr gefährdet sind. Da diese Personengruppen durch einfaches Gesetz nicht ausgeschlossen werden können, ist eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Außerdem müssen die Fluchtursachen vor Ort konsequent beseitigt werden. 2. Eine Beschleunigung der Asylverfahren auf eine Zeitdauer von sechs Wochen ist nicht zu realisieren, weil die dazu notwendigen Voraussetzungen im Verwaltungs- und Rechtswesen nicht geschaffen worden sind. Die Anhörung von Experten im Innenausschuß des Deutschen Bundestages hat auf eindrucksvolle Weise die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestätigt, daß für eine Lösung der Asylproblematik auch eine Grundgesetzänderung notwendig ist. Die Grundgesetzänderung scheitert bislang an SPD und F.D.P. 3. Die Unterbringung von Asylbewerbern soll in Gemeinschaftsunterkünften, beispielsweise in ehemaligen Kasernen, erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, daß auch die Interessen der dortigen Bürger Berücksichtigung finden. 4. Die derzeitigen finanziellen Leistungen an Asylbewerber sind zu überprüfen. 5. Obwohl ich Zweifel gegen das Gesetz über die Beschleunigung der Asylverfahren habe, stimme ich dem Gesetzentwurf dennoch zu, um keine Möglichkeit auszulassen, das Asylproblem zu lösen. Ich möchte nochmals feststellen, daß eine Grundgesetzänderung unausweichlich ist. Eine rasche Lösung ist unbedingt erforderlich, um besorgte Bürger nicht in radikale Gruppen abwandern zu lassen und um nicht das Wählerpotential rechtsradikaler Parteien weiter zu erhöhen. Dies ist auch eine Frage des Ansehens des Deutschen Bundestages. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hot in seiner 642. Sitzung am 15. Mai 1992 beschlossen, zu dem nachstehenden Gesetz einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Erstes Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vorn 21. Mai 1992 den Antrag der Fraktion der SPD und der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit - Drucksache 12/2559 — zurückgezogen. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 12/2257 Nrn. 3.4, 3.9
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    Rede von Wolfgang Zeitlmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Trittin, solange Sie hier ans Podium treten und mit erhobenem Zeigefinger anmahnen, welche Optimierungen Sie gern hätten, aber verschweigen, daß das Land Niedersachsen zum einen nicht abschiebt und zum anderen zu Zeiten des Karlsruher Modells keine Sammellager eingerichtet hat und nach den vorliegenden Zahlen offensichtlich auch jetzt nicht in der Lage ist, Sammellager einzurichten, kann ich Ihnen bei den grundsätzlichen Fragen nicht zuhören. Ich sage Ihnen offen: Machen Sie Ihre Hausaufgaben, kommen Sie dann zurück und erklären Sie uns, wo wir Verbesserungen vornehmen können!

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ein Wort zu dem Problemkreis Einwanderung und Bürgerkriegsflüchtlinge: Solange Sie Art. 16 als subjektives Grundrecht belassen und parallel Einwanderungsquoten gestatten, ist sonnenklar, daß in dem Moment, in dem Sie den Bürgerkriegsflüchtling zurückschieben müssen, weil der Bürgerkrieg beendet ist, dieser wieder ins Asylverfahren kommen kann, weil er mit irgendeiner Behauptung Asyl beantragt.

    (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Genauso ist es! — Hans-Gottfried Bernrath [SPD]: Die gehen zu 85 % von selbst zurück! Na gut, es werden ein paar hier bleiben, aber was soll es denn?)

    — Kollege Bernrath, jetzt sind sie ja im Asylverfahren.
    Wenn sie künftig ohne Asylverfahren kämen, könnten
    sie zum Zeitpunkt der Beendigung ihres Aufenthalts natürlich wieder ins Asylverfahren hinein, wenn sie einen Antrag stellen.

    (Hans-Gottfried Bernrath [SPD]: Das können sie, aber das wollen sie doch gar nicht! Das ist eine Unterstellung!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, so unterschiedlich unsere Auffassungen auch sind, in den Gesprächen und Beratungen dieses Gesetzes hat sich gezeigt, daß zwischen Union, SPD und F.D.P. in zwei Punkten Übereinstimmung besteht

    (Dieter Wiefelspütz [SPD]: In mehr Punkten, Herr Zeitlmann!)

    — hören Sie mir doch erst einmal zu; zumindest in zwei Punkten besteht Übereinstimmung —, nämlich: Die wirklich Verfolgten müssen schnell anerkannt werden, damit sie Klarheit über ihre Zukunft erhalten, und bei denjenigen, die sich zu Unrecht auf das Asylrecht berufen, muß dies schnell festgestellt und muß konsequent abgeschoben werden, wer nicht freiwillig ausreist.
    Mit der Neuregelung des Asylverfahrens versuchen wir, die Zahl der im Verfahren befindlichen Asylbewerber zu reduzieren. Je zügiger eine endgültige Entscheidung über Anerkennung oder Nichtanerkennung vorliegt, desto weniger Asylbewerber müssen untergebracht und versorgt werden. Kurze Verfahrensdauer und konsequente Abschiebung sollen den Anreiz mindern, wider besseres Wissen Asyl zu beantragen.
    Die Anstrengungen, das Asylverfahren zu beschleunigen, werden jedoch von erheblichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten begleitet. Voraussetzung für den Erfolg ist erstens, daß die erforderliche Zahl an Plätzen in den zentralen Aufnahmeeinrichtungen und die dazugehörigen Außenstellen des Bundesamtes schnell eingerichtet werden. Nach den Angaben der Länder gibt es derzeit 20 000 bis 25 000 Aufnahmeplätze.

    (Dieter Wiefelspütz [SPD]: Hat Bayern schon genug?)

    — Wir haben auch nicht genug. Ich komme darauf zurück, warum wir noch nicht genug haben. — Nach den Angaben der Länder sind aber bei den derzeitigen Zugangszahlen 50 000 Plätze erforderlich. 20 000 bis 25 000, also nicht einmal die Hälfte der notwendigen Plätze, haben wir.
    Damit die Verbindung von Außenstellen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und Aufnahmeeinrichtungen sinnvoll ist, sollen die Erstaufnahmeeinrichtungen mindestens 500 Plätze umfassen. Solche Einrichtungen können heute neu nur noch in aufgelassenen Kasernen geschaffen werden. Da die Kommunen für diese militärischen Anlagen auch eigene Planungen haben, müssen die Aufnahmeeinrichtungen mit dem Einverständnis der Kommunen oder jedenfalls mit ihrer stillschweigenden Billigung geschaffen werden. Dies zu erreichen ist aber ein langwieriges Verfahren.
    Damit ist es jedoch noch längst nicht getan. Die Kasernen können keineswegs nahezu unverändert für die neue Nutzung eingesetzt werden. Es erscheint



    Wolfgang Zeitlmann
    zwar auf den ersten Blick zweifelhaft, wieso Kasernen, in denen unsere jungen Wehrpflichtigen Dienst getan haben, nicht für Asylbewerber ausreichend sind. Wenn Sie aber daran denken, daß die Aufnahmeeinrichtungen z. B. des Bundesamtes — sprich: Büros —notwendig sind — —

    (Hans Gottfried Bernrath [SPD]: Die sind nicht sofort geeignet, weil sie überbelegt werden, weil sie unter ganz anderen Bedingungen genutzt werden müssen!)

    — Das ist das eine, und das andere ist, daß Sie z. B. Toiletten für beide Geschlechter brauchen, was wir in Kasernen auch nicht haben. Also, es gibt technische Probleme in Hülle und Fülle.
    Der Kostenaufwand für diese notwendigen Umbaumaßnahmen wird erhebliche Mittel in Anspruch nehmen, und der Umbau wird erheblich lange Zeit erfordern.
    Selbst bei den jetzt von den Ländern angegebenen Zahlen über vorhandene Plätze in Aufnahmeeinrichtungen ist Vorsicht geboten. Beispielsweise handelt es sich bei den von Nordrhein-Westfalen gemeldeten Aufnahmeeinrichtungen offensichtlich nicht um echte Gemeinschaftsunterkünfte, sondern um Notlösungen, wie der Hinweis auf eine „Knotenlösung mit BussingSystem" beweist. Auch für einige hundert andere der geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen ist dieses sogenannte Bussing-System vorgesehen.
    Eine weitere Voraussetzung für den Erfolg dieses Gesetzes ist die Personalverstärkung beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und bei den Gerichten. Nur wenn es gelingt, den Asylbewerberzustrom zu überholen, wird der Berg der Rückstände nicht weiter anwachsen. Es wird aller Anstrengungen bedürfen, die Stellen beim Bundesamt zu besetzen und die neuen Mitarbeiter einzuarbeiten. Was die von den Ländern in dem Gespräch mit dem Bundeskanzler im Oktober letzten Jahres versprochenen 500 Mitarbeiter angeht, so ist bisher auch noch nicht allzuviel passiert. Angestellte und Beamte, die bereit sind, in den Bundesdienst zu wechseln, wollen vorher wissen, wo ihr künftiger Einsatzort sein wird. Es ist deshalb außerordentlich wichtig, daß der Bund so schnell wie möglich seine Außenstellen benennt.
    Ein wichtiger, aber vom Gesetzgeber kaum beeinflußbarer Faktor ist die Dauer der Gerichtsverfahren. Auf Grund der richterlichen Unabhängigkeit kann keinem Richter vorgeschrieben werden, in welcher Zeit er seine Entscheidung zu treffen hat. Auch der personellen Verstärkung der Gerichte sind Grenzen gesetzt. Die Haushalte der Länder lassen keine weitreichenden Personalvermehrungen zu. Zusätzlich finanzierbare Richter können jedoch nicht ausschließlich für Asylverfahren eingesetzt werden. Erstens würde es schwer, dann noch entsprechend qualifizierte Bewerber zu finden. Zweitens würde kein Bürger verstehen, warum er auf seine Gerichtsentscheidung — z. B. beim Baugesuch — lange warten muß, wenn ein großer Teil der richterlichen Kapazität von Asylverfahren in Anspruch genommen wird.
    Ein erheblicher Unsicherheitsfaktor für den Erfolg ist auch die Entwicklung der Zugangszahlen. Wo das
    Karlsruher Modell bisher praktiziert wurde, hat sich gezeigt, daß bei stark steigendem Zugang das System verfahrensbeschleunigender Maßnahmen völlig zusammenbricht und die Verfahren dadurch ganz erheblich in die Länge gezogen werden.
    Schließlich darf nicht übersehen werden, daß die Neuregelung des Asylverfahrens hauptsächlich bei den als offensichtlich unbegründet einzustufenden Anträgen greifen wird. Dies betrifft jedoch nur etwa ein Drittel aller Asylanträge. Das Kernproblem unseres Asylrechts, nämlich seine Attraktivität für diejenigen, die in ihrer Heimat keine Zukunftsperspektiven für sich mehr erkennen können, werden wir mit diesem Gesetz nicht lösen. Mehr als zwei Drittel aller Asylbewerber, die in die EG kommen, stellen bei uns den Antrag, obwohl auch unsere europäischen Nachbarn in der EG die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben und anwenden, also Verfolgte nicht in Verfolgerstaaten abschieben. Auch die Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien kommen, abgesehen von den unmittelbaren Nachbarstaaten, vor allem zu uns. Nur ein kleiner Teil von ihnen kam und kommt aber aus den Bürgerkriegsgebieten. Die Mehrzahl sind Roma, Mazedonier, Kosowo-Albaner oder Ungarn, also die ethnischen Minderheiten, die auf Grund des Bürgerkrieges keine wirtschaftliche Perspektive mehr sehen.
    Ich habe Verständnis dafür, daß diesen Menschen jeder Ausweg recht ist. Vergegenwärtigt man sich jedoch die Zahl der armen Länder, so ist offenkundig, daß wir all diese Probleme nicht lösen können. Sie, meine Damen und Herren von der SPI), fordern eine umfassende Lösung für das Gesamtproblem der Zuwanderung bis Ende des Jahres. Gleichzeitig beschließt aber der SPD-Parteirat, das Grundgesetz nur dann ändern zu wollen, wenn eine europäische Lösung des Asylrechts gefunden ist.

    (Siegfried Vergin [SPD]: Richtig!)

    Der Kern des Problems der ungesteuerten Zuwanderung ist indes unsere verfassungsrechtliche Lage beim Asylrecht. Solange jeder auf Grund der Behauptung, verfolgt zu sein, ein Bleiberecht hat, ist jede Quotierung Makulatur. Wer die Wahl hat, möglicherweise irgendwann einwandern zu dürfen oder sogleich wenigstens für eine gewisse Zeit auf Grund seines Status als Asylbewerber in Deutschland arbeiten zu können, wird den Asylantrag wählen.
    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nun hat der Kollege Dieter Wiefelspütz das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dieter Wiefelspütz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Asylverfahrensgesetz beschließen wir den ersten Baustein einer neuen Zuwanderungs-, Flüchtlings- und Asylpolitik für die Bundesrepublik Deutschland. Diesem ersten Schritt werden innerhalb dieses Jahres, spätestens aber bis zum Frühjahr des kommenden Jahres weitere Schritte folgen müssen.
    Die öffentliche Diskussion in Sachen Asyl ist in der letzten Zeit nicht immer sehr verantwortungsbewußt



    Dieter Wiefelspütz
    geführt worden. Dabei drohte die politische und soziale Kultur in unserem Land Schaden zu nehmen, und da und dort hat sie Schaden genommen.
    Beschämend bleibt, daß Flüchtlinge in Deutschland zu Opfern wurden und Deutsche Täter waren. Ich beobachte allerdings, daß sich die Diskussion im Bundestag seit einigen Wochen erheblich versachlicht hat. Wir haben begriffen — und hätten vielleicht früher begreifen können —, daß es in diesem Haus eine breite, fraktionsübergreifende Zustimmung zu folgenden zwei Punkten gibt:
    Wir sind mit großer Mehrheit im Deutschen Bundestag der Überzeugung, daß Menschen in unserem Land Schutz und Zuflucht finden sollen, die nachweisen können, in ihrer Heimat politisch verfolgt zu werden. Dazu verpflichtet uns die Wertordnung unseres Grundgesetzes, und zwar selbst dann, wenn es den Art. 16 des Grundgesetzes, Herr Kollege Zeitlmann, gar nicht gäbe.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.])

    Wir sind — zweitens — in diesem Haus mit ganz breiter Mehrheit auch der Auffassung, daß jenseits der Gruppe der politisch Verfolgten die Zuwanderung nach Deutschland eingeschränkt werden muß. Wir haben zur Zeit Zuwanderungszahlen, liebe Kolleginnen und Kollegen, von fast einer Million Menschen im Jahr, und das schon seit einiger Zeit. Wir wissen alle miteinander, daß wir alle ein ureigenes Interesse auch an Zuwanderung haben. Die beträchtliche Eingliederungsfähigkeit, die in unserem Land existiert, ist aber nicht unbeschränkt.
    Lassen Sie mich für das Gebiet der alten Bundesrepublik etwas hinzufügen. Seit Kriegsende bis heute sind in Deutschland 20 Millionen Menschen aufgenommen worden. 15 Millionen waren Deutsche. Aber immerhin 5 Millionen Ausländer sind hier aufgenommen worden. Diese Zahlen machen deutlich, wie außerordentlich stark die Bereitschaft und die Fähigkeit unseres Landes zur Aufnahme und Integration sind. Dafür sollte man eigentlich sehr dankbar sein. Allerdings gebieten die Ehrlichkeit und die Glaubwürdigkeit, deutlich zu machen, daß die Aufnahmefähigkeit nicht unbeschränkt ist. Wir merken ja alle, daß die Zahl von einer Million Menschen, die Jahr für Jahr zu uns kommen, im Ergebnis zu hoch ist.
    Diese übereinstimmenden Grundüberzeugungen in diesem Haus finden sich nach meiner Ansicht bei den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land exakt wieder. Da wir in Kernpunkten einer Meinung sind, sollte es möglich sein, in den kommenden Monaten die Zuwanderungspolitik einvernehmlich neu zu ordnen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der F.D.P.)

    Ich bin im übrigen zuversichtlich, daß das gelingen wird. Wir diskutieren hier ja eigentümlicherweise sehr viel über unterschiedliche Auffassungen, ohne daß zum Vorschein kommt, daß in vielen Bereichen zumindest diejenigen, die an einer Lösung arbeiten, mittlerweile sehr sachlich diskutieren und daß wir eigentlich alle die Zuversicht haben, im Lauf der
    nächsten zehn, zwölf Monate zu Regelungen zu kommen, die vom Parlament und der Bevölkerung akzeptiert werden.
    Das Asylverfahrensgesetz, das wir häufig Beschleunigungsgesetz nennen, soll endlich den unhaltbaren Zustand beenden, daß selbst offensichtlich unbegründete Asylverfahren oft viele Monate, sogar Jahre lang dauern. Es ist absolut nicht hinnehmbar, daß wir Menschen jahrelang im unklaren lassen, ob sie in diesem Lande bleiben dürfen oder das Land wieder verlassen müssen.

    (Beifall bei der SPD und der F.D.P.)

    Die Beschleunigungsreserven, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen unstreitig vor allein im Bereich der Verwaltung. Dafür ist in Zukunft vor allem die Bundesregierung verantwortlich. Sie ist es schon heute. Aber auch im gerichtlichen Verfahren, zu dem ich einige Worte sagen will, kann noch beschleunigt werden, ohne daß ein effektiver Rechtsschutz in Gefahr wäre. Wegen der Sensibilität gerichtlicher Verfahrensvorschriften ist der Gesetzentwurf nach der Anhörung vor dem Innenausschuß des Bundestages im Interesse der Asylbewerber einvernehmlich zwischen den Fraktionen geändert worden.
    Wir haben vom obligatorischen Einzelrichter Abstand genommen. Eine Kammer, also drei Berufsrichter, wird entscheiden, ob ein Fall so einfach gelagert ist, daß er von einem Einzelrichter entschieden werden kann, oder ob es bei der Entscheidung durch drei Berufsrichter bleibt. Die Präklusionsvorschriften sind wesentlich abgemildert worden. Die Berufungsmöglichkeit ist erweitert worden.
    Bei meiner Fraktion bleibt eine Besorgnis wegen der zu knappen Ein-Wochen-Frist im einstweiligen Rechtsschutzverfahren.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir wollen eine Zwei-Wochen-Frist, um letzte verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen. Wir schließen uns der Rechtsauffassung des Rechtsausschusses des Bundestages an, der die hier in Rede stehende Vorschrift des § 36 Abs. 2 zwar nicht als verfassungswidrig einstufte, aber zur Beseitigung letzter verfassungsrechtlicher Bedenken die Einführung einer Zwei-Wochen-Frist empfahl. Wir werben heute um Ihre Zustimmung zu dieser Zwei-Wochen-Frist.
    Das neue Asylverfahrensgesetz wird die Praxis vor erhebliche Herausforderungen stellen. Das Gesetz wird eine Anlaufphase benötigen und hoffentlich gegen Ende des Jahres spürbare Beschleunigungseffekte ermöglichen.
    Zur Schnittstellenproblematik haben wir schon einiges gehört. Mein Kollege Welt wird dazu in seinem Beitrag Ergänzendes vortragen.
    Die Stichworte für die zukünftige Arbeit von Parlament und Regierung liegen auf dem Tisch. Baldmöglichst müssen wir zu einer Altfallregelung kommen. Nahezu 300 000 von der Verwaltung noch nicht abgeschlossene Asylverfahren sind ein unhaltbarer Zustand. Dafür tragen Sie, die Bundesregierung, die Verantwortung.

    (Beifall bei der SPD)




    Dieter Wiefelspütz
    In Abstimmung mit den Ländern muß zügig an einer Regelung gearbeitet werden. Ich erwähne die Einführung eines Flüchtlingsstatus B für Bürgerkriegsflüchtlinge. Wir sind alle der Meinung, daß dieser Personenkreis nicht in die Asylverfahren gehört. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam Regelungen schaffen, die diese unsinnige Praxis beenden!
    Wir haben eine besondere Verantwortung gegenüber den Deutschstämmigen und den Deutschen, die in Osteuropa und Südosteuropa leben und zu uns kommen wollen. Wir bekennen uns zu dieser Verantwortung. Sowenig ich es für zulässig halte, die Spätaussiedler gegen andere Zuwanderungsgruppen auszuspielen: auch die Zuwanderung von Spätaussiedlern muß von der Aufnahme- und Eingliederungsfähigkeit, die in unserem Lande nicht unbegrenzt vorhanden ist, abhängig gemacht werden.
    Wir werden die Wanderungsbewegungen innerhalb von Europa und in Richtung Westeuropa, die möglicherweise säkulares Ausmaß haben, nicht human und vernünftig ordnen können, wenn es nicht zu einer gemeinsamen Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik in Europa kommt. Wir mahnen hier nachhaltige, sichtbare und vor allem erfolgreiche Bemühungen der Bundesregierung an.
    Wir werden über ein Einwanderungsgesetz diskutieren müssen. Sie wissen, daß das auch in meiner Fraktion, in der SPD, diskutiert wird. Wir haben dazu noch keine abschließende Meinung, sollten aber spätestens im Herbst diese Diskussion auf einen Punkt bringen und zu einer Entscheidung kommen, ob wir hier in der Bundesrepublik ein Einwanderungsgesetz haben wollen oder nicht.
    Ich denke, wenn wir heute und in Zukunft über Zuwanderung, Asyl und Flüchtlinge reden, brauchen wir eine große Koalition der Vernunft und eine große Koalition der Menschlichkeit.
    Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)