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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/95 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 95. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1992 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7793 A Wahl der Abgeordneten Regina SchmidtZadel zur Schriftführerin als Nachfolgerin der Abgeordneten Ursula Burchardt 7793 D Tagesordnungspunkt 9: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 (Nachtragshaushaltsgesetz 1992) (Drucksache 12/2600) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" (Drucksache 12/2692) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe Bündnis 90/ GRÜNE: Kosten für die Sanierung der durch die ehemalige SDAG Wismut verursachten Umwelt- und Gesundheitsschäden (Drucksache 12/2638 [neu]) Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 7794 A Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD 7797B, 7806 D Dr. Theodor Waigel CDU/CSU 7798 A Jochen Borchert CDU/CSU 7803 B Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 7806D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD 7808B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 7809B Manfred Kolbe CDU/CSU 7809 D Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7811 A Dr. Erich Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 7812 C Ortwin Lowack fraktionslos 7813 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 7814 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Vierten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (4. BBankGÄndG): (Drucksachen 12/988, 12/1869, 12/2288, 12/2389, 12/2745) 7815 A Tagesordnungspunkt 10: a) — Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (Drucksache 12/989) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Herta DäublerGmelin, Hermann Bachmaier, HansJoachim Hacker, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Abschöpfung von Gewinnen, Geldwäsche — (. . . StrÄndG) Drucksachen 12/731, 12/2720) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1992 — Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Joachim Poß, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unterbindung der Geldwäsche zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (Drucksachen 12/1367, 12/2720) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Gewinnaufspürungsgesetz (Drucksache 12/2704) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses a) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überprüfter Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche (Drucksachen 12/210 Nr. 61, 12/1003 Nr. 2, 12/2000) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: — Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Beratung in Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit (Drucksache 12/870) — Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Herta Däubler-Gmelin, Hermann Bachmaier, Hans-Joachim Hacker, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anerkannter Beratungsstellen in Suchtfragen (Drucksachen 12/655, 12/2738) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Drucksachen 12/934 , 12/2737) Dr. Hans de With SPD 7816 A Norbert Geis CDU/CSU 7818A Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 7820 C Jörg van Essen F.D.P. 7821 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 7823 A Erwin Marschewski CDU/CSU 7825 B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . 7825D, 7827 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 7826B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7827 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 7827 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 7829 A Norbert Geis CDU/CSU 7830B Johannes Singer SPD 7830 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 7832 D Johannes Singer SPD 7833B, 7834 B Gudrun Schaich-Walch SPD 7834 D Wolfgang Lüder F.D.P. 7836B Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 7837 A Horst Eylmann CDU/CSU 7838 C Roland Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 7840 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 7841B Zusatztagesordnungspunkt 8: Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 41 Abs. 5 des Außenwirtschaftsgesetzes zur Kontrolle der Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Drucksachen 12/2709, 12/2733) Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzungen verursachen oder unterschiedslos wirken können (VN-Waffenübereinkommen) (Drucksache 12/2460) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung adoptionsrechtlicher Vorschriften (Adoptionsrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 12/2506) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dieter Heistermann, Dr. Andreas von Bülow, Gernot Erler, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 12/2548) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1992 III d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wohngeldsondergesetzes (Drucksache 12/2601) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens vom 22. März 1974 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (Helsinki-Übereinkommen) (Drucksache 12/2659) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Walter Kolbow, Hans Gottfried Bernrath, Gernot Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Wehrtechnische Zusammenarbeit mit Israel (Drucksache 12/2494) g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Heinz-Alfred Steiner, Dr. Andreas von Bülow, Gernot Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbesserung der Wohnungsfürsorge für Angehörige der Bundeswehr (Drucksache 12/2547) 7843 B Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes (Drucksache 12/2693) 7844 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensgesetzes und anderer Vorschriften — Zweites Vermögensrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 12/2695) 7844 A Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 12/1866) . 7844A Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des passiven Wahlrechts für Ausländer bei den Sozialversicherungswahlen (Drucksache 12/2734) 7844 B Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/ Linke Liste: Aufnahme des Fernsehfilms „Wahrheit macht frei" und des Buches „Drahtzieher im braunen Netz — Der Wiederaufbau der NSDAP" in das Programm der Bundeszentrale für politische Bildung (Drucksache 12/2426) 7844 B Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrich Adam, Anneliese Augustin, Richard Bayha, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Gerhart Rudolf Baum, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserqualität in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/2735) . 7844 B Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 20. Dezember 1990 betreffend die Änderung des Übereinkommens vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) (Drucksachen 12/2149, 12/2578) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die nachträgliche Umstellung von Kontoguthaben, über die Tilgung von Anteilrechten an der AltguthabenAblösungs-Anleihe, zur Änderung lastenausgleichsrechtlicher Bestimmungen und zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung der „Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung" (Drucksachen 12/2170, 12/2721, 12/2722) c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt), Dr. Ilja Seifert, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur teilweisen Erstattung des bei der Währungsumstellung am 2. Juli 1990 zwei zu eins reduzierten Betrages für ältere Bürgerinnen und Bürger (Drucksachen 12/1400, 12/2504) d) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Theo Magin, Dirk Fischer (Hamburg), Heinz-Günter Bargfrede, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Ekkehard Gries, Horst Friedrich, Roland Kohn, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Festlegung des Anwendungsbereiches und zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 1893/91 (Drucksachen 12/2573, 12/2740) IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1992 e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1990 — (Drucksachen 12/1905, 12/2563) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhundertsechzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen 12/2164, 12/2584) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhundertsiebzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen 12/2316, 12/2651) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhundertachtzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste (Drucksachen 12/2484, 12/2652) i) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/2285, 12/2653) j) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einundachtzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 12/2371, 12/2654) k) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/2449, 12/2655) 1) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 12/2483, 12/2656) m) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 60 zu Petitionen (Drucksache 12/2634) n) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 61 zu Petitionen (Drucksache 12/2635) 7844 C Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes, des Bundesversorgungsgesetzes und des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 12/2219, 12/2705, 12/2706) 7846A Zusatztagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtspflege im Beitrittsgebiet (Rechtspflege-Anpassungsgesetz — RpflAnpG) (Drucksachen 12/2168, 12/2732) 7846A Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Aufnahme von Krediten durch die Treuhandanstalt (Treuhandkreditaufnahmegesetz) (Drucksachen 12/2217, 12/2744) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Roth, Hinrich Kuessner, Angelika Barbe, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Treuhandgesetzes (Drucksache 12/2291) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Treuhandgesetzes (Drucksache 12/2604) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Kurswechsel bei der Treuhandanstalt (Drucksache 12/2637) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Arbeit der Treuhandanstalt (Drucksache 12/2731) Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMF 7848A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1992 V Wolfgang Roth SPD 7849A Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 7851 A Werner Zywietz F.D.P. 7852 D Dr. Emil Schnell SPD 7854 B Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD 7854 D Ingeborg Philipp PDS/Linke Liste . . 7855 C Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7856 D Dr. Norbert Meisner, Senator des Landes Berlin 7858 B Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 7860B Ernst Schwanhold SPD 7860 C Hinrich Kuessner SPD 7862 A Susanne Jaffke CDU/CSU 7864 C Arnulf Kriedner CDU/CSU 7866A Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD 7867 A Dr. Erich Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 7868 C Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Willfried Penner, Gerd Wartenberg (Berlin), Günter Graf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lage der Polizei in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 12/908, 12/2374) Rolf Schwanitz SPD 7869 B Joachim Clemens CDU/CSU 7870 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7873 A Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 7874 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 7875 C Monika Brudlewsky CDU/CSU 7876 C Günter Graf SPD 7878B Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. 7882A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 7883 A Nächste Sitzung 7884 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7885 *A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (Treuhandkreditaufnahmegesetz, Gesetzentwürfe zur Änderung des Treuhandgesetzes) Dr. Erich Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 7885 *C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1992 7793 95. Sitzung Bonn, den 4. Juni 1992 Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 04. 06. 92 ** Bindig, Rudolf SPD 04. 06. 92 * Böhm (Melsungen), CDU/CSU 04. 06. 92 ** Wilfried Brandt, Willy SPD 04. 06. 92 Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 04. 06. 92 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 04. 06. 92 Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/LL 04. 06. 92 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 04. 06. 92 ** Fuchs (Verl), Katrin SPD 04. 06. 92 Dr. Funke-Schmitt-Rink, F.D.P. 04. 06. 92 Margret Gallus, Georg F.D.P. 04. 06. 92 Dr. Glotz, Peter SPD 04. 06. 92 Göttsching, Martin CDU/CSU 04. 06. 92 Gries, Ekkehard F.D.P. 04. 06. 92 Großmann, Achim SPD 04. 06. 92 Grünbeck, Josef F.D.P. 04. 06. 92 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 04. 06. 92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 04. 06. 92 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 04. 06. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 04. 06. 92 ** Kors, Eva-Maria CDU/CSU 04. 06. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 04. 06. 92 Kubicki, Wolfgang F.D.P. 04. 06. 92 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 04. 06. 92 Klaus W. Magin, Theo CDU/CSU 04. 06. 92 Marten, Günter CDU/CSU 04. 06. 92 ** Mehl, Ulrike SPD 04. 06. 92 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 04. 06. 92 ** Reinhard Dr. Müller, Günther CDU/CSU 04. 06. 92 ** Müller (Pleisweiler), SPD 04. 06. 92 Albrecht Dr. Paziorek, Peter Paul CDU/CSU 04. 06. 92 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 04. 06. 92 ** Reddemann, Gerhard CDU/CSU 04. 06. 92 ** Rempe, Walter SPD 04. 06. 92 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 04. 06. 92 Reschke, Otto SPD 04. 06. 92 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 04. 06. 92 Dr. Scheer, Hermann SPD 04. 06. 92 ** Schluckebier, Günther SPD 04. 06. 92 ** von Schmude, Michael CDU/CSU 04. 06. 92 ** Dr. Soell, Hartmut SPD 04. 06. 92 ** Steiner, Heinz-Alfred SPD 04. 06. 92 ** Terborg, Margitta SPD 04. 06. 92 ** Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 04. 06. 92 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 04. 06. 92 ** Friedrich Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 04. 06. 92 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 04. 06. 92 Weis (Stendal), Reinhard SPD 04. 06. 92 Zapf, Uta SPD 04. 06. 92 Zierer, Benno CDU/CSU 04. 06. 92 ** * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (Treuhandkreditaufnahmegesetz, Gesetzentwürfe zur Änderung des Treuhandgesetzes) Dr. Erich Riedl, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sieht vor, das Treuhandgesetz zu ändern. Damit soll im Kern der Treuhandauftrag stärker in Richtung Sanierung ausgerichtet werden. Auch die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Jahr 1992 das Jahr der „Sanierung vor Ort" ist. Es ist also völlig klar, daß jetzt auf der Basis von geprüften und gebilligten Unternehmenskonzepten die aktive Sanierungsbegleitung durch die Treuhandanstalt konkretisiert wird. Das Treuhandgesetz enthält schon in seiner gegenwärtigen Fassung den klaren Auftrag, daß saniert werden soll. Ich verweise nur auf § 2 Abs. 6 THA-Gesetz. Danach hat die Treuhandanstalt auch die Aufgabe, „. . . insbesondere auf die Entwicklung sanierungsfähiger Betriebe zu wettbewerbsfähigen Unternehmen ... Einfluß zu nehmen." Das ist eindeutig. Hier besteht überhaupt kein Klarstellungsbedarf durch gesetzgeberisches Handeln. Wir sollten also die notwendige schnelle Umsetzung der Sanierungstätigkeit der Treuhandanstalt nicht durch unnötige politische Diskussionen belasten, sondern wir sollten die Treuhandanstalt in ihrer Arbeit unterstützen. Jeder Mensch weiß, daß die Sanierung von Unternehmen zu den schwierigsten Aufgaben der Unternehmensführung überhaupt gehört. Dabei ist jeder Einzelfall anders zu beurteilen und anders zu handhaben. Insofern kann und sollte es keine generellen Vorgaben geben. Dies würde nur den flexiblen Einsatz und die innovative Weiterentwicklung des bestehenden Sanierungsinstrumentariums hindern. Die Treuhandanstalt hat immer auch eine Sanierungspolitik betrieben: Natürlich haben sich die Gewichte von der Begleitung durch Liquiditätskreditbürgschaften über die Erstellung von Unternehmenskonzepten deutlich im Zeitablauf verlagert. Dies konnte aber nicht anders sein, denn zunächst mußten die Unternehmen analysiert werden, ihre innerbetrieblichen und Marketingprobleme erkannt werden, 7886* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1992 um so zu tragfähigen Unternehmenskonzepten zu kommen. Gut 70 % ihrer rund 6 000 Unternehmen sind als sanierungsfähig eingestuft worden. Als Sanierungsbeitrag für ihre Unternehmen hat die Treuhandanstalt bis jetzt Finanzleistungen in Höhe von 70 Milliarden DM für die Übernahme von Altschulden, 30 Milliarden DM für Bürgschaften sowie 8 bis 10 Milliarden DM für Sozialpläne verausgabt. Natürlich kann die Treuhandanstalt die Sanierung nicht selbst durchführen. Der Sanierungserfolg ist abhängig von der Qualität des Managements. Deshalb ist es notwendig, qualifizierte Manager für das Engagement in diesen Betrieben, in den neuen Ländern zu gewinnen. Hier ziehen Treuhandanstalt und Bundesregierung mit entsprechenden Anwerbungen am selben Strick. Innerhalb der Treuhandanstalt ist ein Vertragscontrolling und ein umfassendes System der Beteiligungsführung im Aufbau. Für Unternehmen bis 500 Beschäftigte gibt es den spezifischen Beteiligungsbetreuer als Ansprechpartner. Für Großunternehmen sind Einzelfallösungen vorgesehen. Wie Sie wissen, sind vor kurzem die ersten beiden Management KG's gegründet worden. Sanierungsfähige Unternehmen sollen so besser durch einen erfahrenen Manager geführt, saniert und der Privatisierung zugeführt werden. Wichtiger als die organisatorischen Elemente ist aber selbstverständlich der Inhalt der Sanierungsbegleitung: Die von der SPD genannten Punkte gehören im wesentlichen zum Repertoire des Sanierungsprogramms der Treuhandanstalt. Dies gilt namentlich für die Ausstattung mit branchenüblichem Eigenkapital, die Entschuldung in Einzelfällen und die Begleitung mit Bürgschaften. Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, geht die Politik der Bundesregierung in die richtige Richtung. Ich denke, diese Feststellung gilt umso mehr, als auch die größte Oppositionspartei das fordert, was wir praktizieren. In einem Punkt kann ich mit den Vorstellungen der SPD allerdings nicht übereinstimmen. Die Forderung, Treuhandunternehmen — und sei es auch nur in Einzelfällen — in staatliches Beteiligungsvermögen zu überführen, kann nicht unsere Zustimmung finden. Eine neue Verstaatlichung der Wirtschaft wäre sicherlich die falsche Antwort auf die wirtschaftlichen Probleme in den neuen Ländern. Was wir wollen, ist nicht die trügerische Illusion der Stabilität, sondern den sich auf Dauer selbsttragenden Aufschwung Ost.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich erteile dem Kollegen Jürgen Meyer das Wort.


Rede von Prof. Dr. Jürgen Meyer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Dokument der gemeinsamen Überzeugung aller Bundestagsfraktionen, daß die organisierte Kriminalität zu einer Herausforderung und Bedrohung für Staat und Gesellschaft geworden ist. Internationale Drogen- und Waffenhändler, grenzüberschreitend operierende Einbrecherbanden und Menschenhändler erzielen weltweit Gewinne von jährlich weit mehr als 500 Milliarden DM.
Nach einer kriminologischen Untersuchung des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht liegen die Gewinne aus dem Heroinhandel allein in der Bundesrepublik bei jährlich etwa 1,5 Milliarden DM. Diese Gewinne müssen gewaschen werden, denn ohne Geldwäsche ist die organisierte Kriminalität bekanntlich nicht existenzfähig.
Es ist ein trauriges Ergebnis der jahrelangen Untätigkeit dieser Bundesregierung, daß unser Land inzwischen zum westeuropäischen Dorado für Geldwäscher geworden ist.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits im Oktober 1989 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Strafbarkeit auch der fahrlässigen Geldwäsche vorsah. Heute, mehr als zweieinhalb Jahre später, liegt uns nun ein von der Bundesregierung unterstützter Entwurf des Bundesrates vor, der die schwarzen Schafe des Kreditgewerbes, auf deren Hilfe die organisierte Kriminalität angewiesen ist, unangemessen schont und Geldwäsche nur bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit, nicht aber bei einfacher Fahrlässigkeit mit Strafe bedroht. Dieser Vorgang ist der Beweis für ein doppeltes Versagen der Bundesregierung im Kampf gegen die organisierte Kriminalität.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Denken Sie doch bitte an Ihren eigenen Vorschlag!)

Erstens hat sie sich in dieser Legislaturperiode noch nicht einmal dazu aufraffen können, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Auch die Regierungskoalition, verehrter Kollege Geis, hat nichts vorgelegt.

(Beifall bei der SPD — Norbert Geis [CDU/ CSU]: Wir haben doch weitere Vorschläge gemacht!)

Der einzige Entwurf aus dem Bundestag stammt von der SPD, und wir freuen uns, daß unser Entwurf sich wenigstens teilweise im Rechtsausschuß durchsetzen konnte.
Zweitens haben insbesondere die Beratung der Strafbarkeit der Geldwäsche und auch der heute zur ersten Beratung vorliegende Entwurf eines Gewinnaufspürungsgesetzes deutlich gemacht, daß die Bundesregierung davor zurückschreckt, entschlossen gegen die kriminellen Helfershelfer mit den weißen Kragen vorzugehen. Wer die organisierte Kriminalität
glaubwürdig bekämpfen will, muß das nach unserer Rechtsüberzeugung ohne Ansehen der Person tun.

(Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE — Norbert Geis [CDU/CSU]: Jetzt verschieben Sie aber die Gewichte, Herr Meyer!)

Im krassen Gegensatz zu ihrem Einknicken vor den Wünschen des Kreditgewerbes

(Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Genau!)

läßt die Bundesregierung gegenüber den sogenannten gemeinen Kriminellen gelegentlich rechtsstaatliches Augenmaß vermissen und nimmt dadurch erhebliche verfassungsrechtliche Risiken in Kauf.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist reine Polemik, was Sie da machen! — Gegenruf der Abg. Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Die Wahrheit!)

Damit bin ich bei den im Gesetzentwurf vorgesehenen neuen Sanktionen, dem größten Schwachpunkt des gesamten Entwurfs. Der heute ebenfalls zur Abstimmung stehende Gegenentwurf der SPD —

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Warum sind Sie gegen die Vermögensstrafe?)

— nur Geduld, ich komme gleich dazu —, will der Forderung „Verbrechen dürfen sich nicht lohnen" durch eine neue, obligatorische Nebenstrafe Rechnung tragen. Danach wäre der Täter, der sich durch seine Verbrechen unrechtmäßig bereichert hat, zur Zahlung eines dem Wert des Erlangten entsprechenden Geldbetrages zu verurteilen.
Zu unserer Überraschung halten aber Bundesregierung und Regierungskoalition trotz zwischenzeitlicher gegenteiliger Signale auch nach der Sachverständigenanhörung an der sogenannten Vermögensstrafe fest,

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Weil wir an das Geld der Kriminellen wollen, Herr Meyer!)

die von allen Kommentatoren des Strafgesetzbuches, die sich bisher dazu geäußert haben, für verfassungswidrig gehalten wird.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Es gibt auch andere Stimmen, Herr Meyer!)

Diese Auffassung beruht u. a. darauf, daß die Vermögensstrafe, die nach einem auch Eingeweihten bisher völlig unbekannten Maßstab das gesamte Tätervermögen erfassen kann, erklärtermaßen auch dann verhängt werden soll, wenn der Verurteilte den völlig legalen Erwerb seines Vermögens nachweisen kann.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Also wollen wir doch ans Geld der Täter!)

Den Verfechtern der Vermögensstrafe, verehrter Kollege Geis, ist offenbar entgangen, daß diese in der NS-Zeit gegen angebliche Hoch- und Landesverräter verhängt werden konnte und wegen offensichtlichen Mißbrauchs im Jahre 1946 durch das Kontrollratsgesetz Nr. 11 abgeschafft worden ist.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist ein völlig deplaziertes Beispiel!)




Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

Aber: Wer nach der Devise „Augen zu und durch" handelt, der übersieht auch, daß viele Staaten des Europarates bereits angekündigt haben — das sind ja wohl Rechtsstaaten —, uns keine Rechtshilfe bei der Durchsetzung der Vermögensstrafe, die sie für rechtsstaatswidrig halten, zu gewähren. Die grenzüberschreitende Kriminalität kann aber nach unserer Überzeugung nur durch internationale Zusammenarbeit — auch bei den dringend erforderlichen Gewinnabschöpfungsmaßnahmen — wirksam bekämpft werden.

(Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken sind bei der Sachverständigenanhörung auch gegen den erweiterten Verfall geltend gemacht worden. Dieser setzt immerhin voraus, daß es Anhaltspunkte gibt bzw. Umstände die Annahme rechtfertigen, daß die betreffenden Gegenstände deliktischen Ursprungs sind. Auch hier wird das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort haben.
Die bereits erwähnte weiche Linie von Bundesregierung und Regierungskoalition

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das müssen Sie uns gerade vorwerfen! Das ist wirklich ein Hohn!)

bei Einführung des Straftatbestandes der Geldwäsche setzt sich bei dem vom Bundesinnenminister vorgelegten und heute in erster Beratung zu behandelnden Entwurf eines Gewinnaufspürungsgesetzes fort.
Es ist zwar ausdrücklich anzuerkennen, daß es künftig eine Meldepflicht, insbesondere der Kreditinstitute bei größeren Kapitalbewegungen, und auch eine Anzeigepflicht in Verdachtsfällen geben soll. Aber warum sollen diese Pflichten nicht strafbewehrt, sondern nur bußgeldbewehrt sein? Warum sollen Verstöße nur nach dem Opportunitätsprinzip verfolgt werden können? Wieso genügt auch hier für die Sanktionierung nicht einfache Fahrlässigkeit? Und warum schließlich wird die einschlägige EG-Richtlinie nicht beachtet, wonach die Meldepflicht bereits bei Einzahlung von 15 000 ECU gelten soll?

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Bei den anderen Ländern ist dies nicht anders, Herr Meyer! Das wissen Sie doch!)

Ein Vertreter der Bundesregierung hat im Rechtsausschuß allen Ernstes erklärt, man müsse bei der Geldwäsche und dem Gewinnaufspürungsgesetz auch auf die Akzeptanz der neuen Gesetze beim Kreditgewerbe achten. Das ist nun allerdings eine ganz neue Art der Kriminalpolitik.

(Beifall bei der SPD)

Immerhin geht es hier um die Existenzgrundlage der organisierten Kriminalität, die nur durch die Hilfestellung seitens der schwarzen Schafe eines ansonsten ehrbaren Gewerbes gesichert werden kann.

(Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Die Banken sind denen wichtiger als unsere Kinder! — Gegenruf des Abg. Norbert Geis [CDU/ CSU]: Das müssen gerade Sie sagen!)

Will die Bundesregierung künftig auch in anderen Fällen die Normadressaten befragen, wie sie es denn gern hätten? Eine solche Regierung muß sich dann doch fragen lassen, ob sie es nicht vorzieht, auf das Regieren ganz zu verzichten.

(Zurufe von der SPD: Das tut sie doch!)

Ich komme zum prozeßrechtlichen Teil des Gesetzentwurfs. Hier will ich zunächst unserer Freude darüber Ausdruck geben, daß der Rechtsausschuß unseren Vorschlag einer effektiven Beschlagnahmeregelung befolgt und insoweit den SPD-Entwurf angenommen hat.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das stand ja schon vorher drin, Herr Meyer!)

Es ist von großer praktischer Bedeutung, daß sich die internationalen Drogen- und Waffenhändler künftig nicht mehr, wenn sie von einem gegen sie laufenden Verfahren Wind bekommen, mit ihrem Vermögen über die Grenze absetzen, sich so dem Strafverfahren entziehen und ihr Kapital auf der anderen Seite der Grenze weiter für ihr kriminelles Tun einsetzen können. Dem wird durch die Aufnahme typischer Tatbestände der organisierten Kriminalität in die geltende Strafprozeßordnung — § 443 — ein Riegel vorgeschoben. Allerdings ist die vorläufige Beschlagnahme des Vermögens für den Zweck der Verfahrenssicherung erst dann möglich, wenn wegen der im Gesetz aufgeführten Straftaten Anklage erhoben worden oder, was praktisch bedeutsamer sein wird, Haftbefehl ergangen ist. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dadurch gewahrt, daß die vorläufige Beschlagnahme auf einzelne Vermögensgegenstände beschränkt werden kann.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Herr Meyer, das ist Ihr Steckenpferd, das bringt aber nichts! Das können Sie in der Uni sagen!)

Zu begrüßen ist auch, daß der Einsatz verdeckter Ermittler nunmehr gesetzlich geregelt wird. Dadurch wird eine seit langem existierende Grauzone in das Licht parlamentarischer Diskussion gebracht und rechtsstaatlichen Regeln unterworfen, eine Aufgabe, die uns auch in anderen Bereichen der Strafprozeßordnung — wozu mein Kollege Hans de With gesprochen hat — noch bevorsteht.

(V o r s i t z: Vizepräsidentin Renate Schmidt)

Die SPD hat sich dafür eingesetzt, den Anwendungsbereich des seit langem praktizierten Instruments verdeckter Ermittler auf schwere Straftaten zu beschränken.
Vor allem aber sind derartige Aktionen unter einen strengen Richtervorbehalt zu stellen. Die Landespolizeigesetze tragen dem nach unserer Auffassung für den Bereich der Gefahrenabwehr nicht immer ausreichend Rechnung.
Was die bundesrechtliche Regelung angeht, halten wir es für unakzeptabel, daß bei Gefahr im Verzuge für den Einsatz verdeckter Ermittler zur Verbrechensaufklärung sogar auf das Erfordernis der Zustimmung der Staatsanwaltschaft verzichtet werden soll. Damit nähern wir uns bedenklich der von mir seit vielen



Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

Jahren kritisierten Praxis, die dem Leitgedanken „jedem Schupo seinen V-Mann" entspricht.
Erfreulicherweise hat der Rechtsausschuß dem vor allem aus Bayern und Baden-Württemberg an ihn herangetragenen Ansinnen widerstanden, milieubedingte Straftaten verdeckter Ermittler gesetzlich zuzulassen.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das war ein Fehler, Herr Meyer!)

Die SPD lehnt dieses aus grundsätzlichen und aus praktischen Erwägungen ab.

(Beifall bei der SPD)

Der Staat, der seine Beamten Straftaten begehen läßt, hört auf, ein Rechtsstaat zu sein, und er beschädigt selbst, was er zu schützen versucht.
Im übrigen würde der Gesetzgeber, der die den verdeckten Ermittlern gestatteten Straftaten auflistet,

(Norbert Geis [CDU/CSU]: In anderen Ländern haben wir das!)

den einschlägigen Kreisen explizit mitteilen, welche Art von Mutprobe sie dem neuen „Kollegen" abverlangen müssen, um ihn sicher zu enttarnen.
Ich komme zur abschließenden Bewertung des Gesetzentwurfes. Er enthält, wie dargelegt, viel Schatten, aber auch viel Licht. Im Rechtsausschuß haben wir uns deshalb der Stimme enthalten. Wir wollen unsere Ablehnung der verfassungsrechtlich bedenklichen neuen Sanktionen in zweiter Lesung noch einmal deutlich machen.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Sie wollen sich vor der Verantwortung drücken! Das ist es!)

Soweit wir in dritter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmen, wollen wir damit ein Signal setzen, daß der Kampf gegen die organisierte Kriminalität eine gemeinsame Aufgabe aller demokratischen Parteien ist.
Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Renate Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nun hat das Wort der Kollege Erwin Marschewski.