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    Plenarprotokoll 12/95 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 95. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1992 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7793 A Wahl der Abgeordneten Regina SchmidtZadel zur Schriftführerin als Nachfolgerin der Abgeordneten Ursula Burchardt 7793 D Tagesordnungspunkt 9: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1992 (Nachtragshaushaltsgesetz 1992) (Drucksache 12/2600) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" (Drucksache 12/2692) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe Bündnis 90/ GRÜNE: Kosten für die Sanierung der durch die ehemalige SDAG Wismut verursachten Umwelt- und Gesundheitsschäden (Drucksache 12/2638 [neu]) Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 7794 A Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD 7797B, 7806 D Dr. Theodor Waigel CDU/CSU 7798 A Jochen Borchert CDU/CSU 7803 B Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 7806D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD 7808B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 7809B Manfred Kolbe CDU/CSU 7809 D Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7811 A Dr. Erich Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 7812 C Ortwin Lowack fraktionslos 7813 B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 7814 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Vierten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (4. BBankGÄndG): (Drucksachen 12/988, 12/1869, 12/2288, 12/2389, 12/2745) 7815 A Tagesordnungspunkt 10: a) — Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (Drucksache 12/989) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Herta DäublerGmelin, Hermann Bachmaier, HansJoachim Hacker, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Abschöpfung von Gewinnen, Geldwäsche — (. . . StrÄndG) Drucksachen 12/731, 12/2720) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1992 — Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Joachim Poß, Hans Gottfried Bernrath, Dr. Ulrich Böhme (Unna), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Unterbindung der Geldwäsche zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (Drucksachen 12/1367, 12/2720) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Gewinnaufspürungsgesetz (Drucksache 12/2704) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses a) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überprüfter Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche (Drucksachen 12/210 Nr. 61, 12/1003 Nr. 2, 12/2000) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: — Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Beratung in Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit (Drucksache 12/870) — Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Herta Däubler-Gmelin, Hermann Bachmaier, Hans-Joachim Hacker, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anerkannter Beratungsstellen in Suchtfragen (Drucksachen 12/655, 12/2738) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Drucksachen 12/934 , 12/2737) Dr. Hans de With SPD 7816 A Norbert Geis CDU/CSU 7818A Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 7820 C Jörg van Essen F.D.P. 7821 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 7823 A Erwin Marschewski CDU/CSU 7825 B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . 7825D, 7827 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 7826B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7827 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 7827 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 7829 A Norbert Geis CDU/CSU 7830B Johannes Singer SPD 7830 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 7832 D Johannes Singer SPD 7833B, 7834 B Gudrun Schaich-Walch SPD 7834 D Wolfgang Lüder F.D.P. 7836B Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 7837 A Horst Eylmann CDU/CSU 7838 C Roland Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 7840 A Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. (Erklärung nach § 31 GO) 7841B Zusatztagesordnungspunkt 8: Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 41 Abs. 5 des Außenwirtschaftsgesetzes zur Kontrolle der Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Drucksachen 12/2709, 12/2733) Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzungen verursachen oder unterschiedslos wirken können (VN-Waffenübereinkommen) (Drucksache 12/2460) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung adoptionsrechtlicher Vorschriften (Adoptionsrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 12/2506) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dieter Heistermann, Dr. Andreas von Bülow, Gernot Erler, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 12/2548) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1992 III d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wohngeldsondergesetzes (Drucksache 12/2601) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens vom 22. März 1974 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (Helsinki-Übereinkommen) (Drucksache 12/2659) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Walter Kolbow, Hans Gottfried Bernrath, Gernot Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Wehrtechnische Zusammenarbeit mit Israel (Drucksache 12/2494) g) Beratung des Antrags der Abgeordneten Heinz-Alfred Steiner, Dr. Andreas von Bülow, Gernot Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbesserung der Wohnungsfürsorge für Angehörige der Bundeswehr (Drucksache 12/2547) 7843 B Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes (Drucksache 12/2693) 7844 A Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensgesetzes und anderer Vorschriften — Zweites Vermögensrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 12/2695) 7844 A Zusatztagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 12/1866) . 7844A Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des passiven Wahlrechts für Ausländer bei den Sozialversicherungswahlen (Drucksache 12/2734) 7844 B Zusatztagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/ Linke Liste: Aufnahme des Fernsehfilms „Wahrheit macht frei" und des Buches „Drahtzieher im braunen Netz — Der Wiederaufbau der NSDAP" in das Programm der Bundeszentrale für politische Bildung (Drucksache 12/2426) 7844 B Zusatztagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrich Adam, Anneliese Augustin, Richard Bayha, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Dieter Thomae, Gerhart Rudolf Baum, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserqualität in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/2735) . 7844 B Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 20. Dezember 1990 betreffend die Änderung des Übereinkommens vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) (Drucksachen 12/2149, 12/2578) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die nachträgliche Umstellung von Kontoguthaben, über die Tilgung von Anteilrechten an der AltguthabenAblösungs-Anleihe, zur Änderung lastenausgleichsrechtlicher Bestimmungen und zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung der „Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung" (Drucksachen 12/2170, 12/2721, 12/2722) c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt), Dr. Ilja Seifert, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur teilweisen Erstattung des bei der Währungsumstellung am 2. Juli 1990 zwei zu eins reduzierten Betrages für ältere Bürgerinnen und Bürger (Drucksachen 12/1400, 12/2504) d) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Theo Magin, Dirk Fischer (Hamburg), Heinz-Günter Bargfrede, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Ekkehard Gries, Horst Friedrich, Roland Kohn, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Festlegung des Anwendungsbereiches und zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 1893/91 (Drucksachen 12/2573, 12/2740) IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1992 e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1990 — (Drucksachen 12/1905, 12/2563) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhundertsechzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen 12/2164, 12/2584) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhundertsiebzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen 12/2316, 12/2651) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhundertachtzehnte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste (Drucksachen 12/2484, 12/2652) i) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/2285, 12/2653) j) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einundachtzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 12/2371, 12/2654) k) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/2449, 12/2655) 1) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 12/2483, 12/2656) m) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 60 zu Petitionen (Drucksache 12/2634) n) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 61 zu Petitionen (Drucksache 12/2635) 7844 C Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes, des Bundesversorgungsgesetzes und des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 12/2219, 12/2705, 12/2706) 7846A Zusatztagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtspflege im Beitrittsgebiet (Rechtspflege-Anpassungsgesetz — RpflAnpG) (Drucksachen 12/2168, 12/2732) 7846A Tagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Aufnahme von Krediten durch die Treuhandanstalt (Treuhandkreditaufnahmegesetz) (Drucksachen 12/2217, 12/2744) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Roth, Hinrich Kuessner, Angelika Barbe, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Treuhandgesetzes (Drucksache 12/2291) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Treuhandgesetzes (Drucksache 12/2604) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige, Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Kurswechsel bei der Treuhandanstalt (Drucksache 12/2637) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Arbeit der Treuhandanstalt (Drucksache 12/2731) Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMF 7848A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1992 V Wolfgang Roth SPD 7849A Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 7851 A Werner Zywietz F.D.P. 7852 D Dr. Emil Schnell SPD 7854 B Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD 7854 D Ingeborg Philipp PDS/Linke Liste . . 7855 C Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7856 D Dr. Norbert Meisner, Senator des Landes Berlin 7858 B Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 7860B Ernst Schwanhold SPD 7860 C Hinrich Kuessner SPD 7862 A Susanne Jaffke CDU/CSU 7864 C Arnulf Kriedner CDU/CSU 7866A Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD 7867 A Dr. Erich Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 7868 C Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Willfried Penner, Gerd Wartenberg (Berlin), Günter Graf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Lage der Polizei in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 12/908, 12/2374) Rolf Schwanitz SPD 7869 B Joachim Clemens CDU/CSU 7870 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7873 A Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 7874 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 7875 C Monika Brudlewsky CDU/CSU 7876 C Günter Graf SPD 7878B Dr. Jürgen Schmieder F.D.P. 7882A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 7883 A Nächste Sitzung 7884 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7885 *A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (Treuhandkreditaufnahmegesetz, Gesetzentwürfe zur Änderung des Treuhandgesetzes) Dr. Erich Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 7885 *C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1992 7793 95. Sitzung Bonn, den 4. Juni 1992 Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 04. 06. 92 ** Bindig, Rudolf SPD 04. 06. 92 * Böhm (Melsungen), CDU/CSU 04. 06. 92 ** Wilfried Brandt, Willy SPD 04. 06. 92 Dehnel, Wolfgang CDU/CSU 04. 06. 92 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 04. 06. 92 Dr. Enkelmann, Dagmar PDS/LL 04. 06. 92 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 04. 06. 92 ** Fuchs (Verl), Katrin SPD 04. 06. 92 Dr. Funke-Schmitt-Rink, F.D.P. 04. 06. 92 Margret Gallus, Georg F.D.P. 04. 06. 92 Dr. Glotz, Peter SPD 04. 06. 92 Göttsching, Martin CDU/CSU 04. 06. 92 Gries, Ekkehard F.D.P. 04. 06. 92 Großmann, Achim SPD 04. 06. 92 Grünbeck, Josef F.D.P. 04. 06. 92 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 04. 06. 92 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 04. 06. 92 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 04. 06. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 04. 06. 92 ** Kors, Eva-Maria CDU/CSU 04. 06. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 04. 06. 92 Kubicki, Wolfgang F.D.P. 04. 06. 92 Dr. Lippold (Offenbach), CDU/CSU 04. 06. 92 Klaus W. Magin, Theo CDU/CSU 04. 06. 92 Marten, Günter CDU/CSU 04. 06. 92 ** Mehl, Ulrike SPD 04. 06. 92 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 04. 06. 92 ** Reinhard Dr. Müller, Günther CDU/CSU 04. 06. 92 ** Müller (Pleisweiler), SPD 04. 06. 92 Albrecht Dr. Paziorek, Peter Paul CDU/CSU 04. 06. 92 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 04. 06. 92 ** Reddemann, Gerhard CDU/CSU 04. 06. 92 ** Rempe, Walter SPD 04. 06. 92 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 04. 06. 92 Reschke, Otto SPD 04. 06. 92 Schäfer (Mainz), Helmut F.D.P. 04. 06. 92 Dr. Scheer, Hermann SPD 04. 06. 92 ** Schluckebier, Günther SPD 04. 06. 92 ** von Schmude, Michael CDU/CSU 04. 06. 92 ** Dr. Soell, Hartmut SPD 04. 06. 92 ** Steiner, Heinz-Alfred SPD 04. 06. 92 ** Terborg, Margitta SPD 04. 06. 92 ** Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 04. 06. 92 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 04. 06. 92 ** Friedrich Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 04. 06. 92 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 04. 06. 92 Weis (Stendal), Reinhard SPD 04. 06. 92 Zapf, Uta SPD 04. 06. 92 Zierer, Benno CDU/CSU 04. 06. 92 ** * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 11 (Treuhandkreditaufnahmegesetz, Gesetzentwürfe zur Änderung des Treuhandgesetzes) Dr. Erich Riedl, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sieht vor, das Treuhandgesetz zu ändern. Damit soll im Kern der Treuhandauftrag stärker in Richtung Sanierung ausgerichtet werden. Auch die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Jahr 1992 das Jahr der „Sanierung vor Ort" ist. Es ist also völlig klar, daß jetzt auf der Basis von geprüften und gebilligten Unternehmenskonzepten die aktive Sanierungsbegleitung durch die Treuhandanstalt konkretisiert wird. Das Treuhandgesetz enthält schon in seiner gegenwärtigen Fassung den klaren Auftrag, daß saniert werden soll. Ich verweise nur auf § 2 Abs. 6 THA-Gesetz. Danach hat die Treuhandanstalt auch die Aufgabe, „. . . insbesondere auf die Entwicklung sanierungsfähiger Betriebe zu wettbewerbsfähigen Unternehmen ... Einfluß zu nehmen." Das ist eindeutig. Hier besteht überhaupt kein Klarstellungsbedarf durch gesetzgeberisches Handeln. Wir sollten also die notwendige schnelle Umsetzung der Sanierungstätigkeit der Treuhandanstalt nicht durch unnötige politische Diskussionen belasten, sondern wir sollten die Treuhandanstalt in ihrer Arbeit unterstützen. Jeder Mensch weiß, daß die Sanierung von Unternehmen zu den schwierigsten Aufgaben der Unternehmensführung überhaupt gehört. Dabei ist jeder Einzelfall anders zu beurteilen und anders zu handhaben. Insofern kann und sollte es keine generellen Vorgaben geben. Dies würde nur den flexiblen Einsatz und die innovative Weiterentwicklung des bestehenden Sanierungsinstrumentariums hindern. Die Treuhandanstalt hat immer auch eine Sanierungspolitik betrieben: Natürlich haben sich die Gewichte von der Begleitung durch Liquiditätskreditbürgschaften über die Erstellung von Unternehmenskonzepten deutlich im Zeitablauf verlagert. Dies konnte aber nicht anders sein, denn zunächst mußten die Unternehmen analysiert werden, ihre innerbetrieblichen und Marketingprobleme erkannt werden, 7886* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Juni 1992 um so zu tragfähigen Unternehmenskonzepten zu kommen. Gut 70 % ihrer rund 6 000 Unternehmen sind als sanierungsfähig eingestuft worden. Als Sanierungsbeitrag für ihre Unternehmen hat die Treuhandanstalt bis jetzt Finanzleistungen in Höhe von 70 Milliarden DM für die Übernahme von Altschulden, 30 Milliarden DM für Bürgschaften sowie 8 bis 10 Milliarden DM für Sozialpläne verausgabt. Natürlich kann die Treuhandanstalt die Sanierung nicht selbst durchführen. Der Sanierungserfolg ist abhängig von der Qualität des Managements. Deshalb ist es notwendig, qualifizierte Manager für das Engagement in diesen Betrieben, in den neuen Ländern zu gewinnen. Hier ziehen Treuhandanstalt und Bundesregierung mit entsprechenden Anwerbungen am selben Strick. Innerhalb der Treuhandanstalt ist ein Vertragscontrolling und ein umfassendes System der Beteiligungsführung im Aufbau. Für Unternehmen bis 500 Beschäftigte gibt es den spezifischen Beteiligungsbetreuer als Ansprechpartner. Für Großunternehmen sind Einzelfallösungen vorgesehen. Wie Sie wissen, sind vor kurzem die ersten beiden Management KG's gegründet worden. Sanierungsfähige Unternehmen sollen so besser durch einen erfahrenen Manager geführt, saniert und der Privatisierung zugeführt werden. Wichtiger als die organisatorischen Elemente ist aber selbstverständlich der Inhalt der Sanierungsbegleitung: Die von der SPD genannten Punkte gehören im wesentlichen zum Repertoire des Sanierungsprogramms der Treuhandanstalt. Dies gilt namentlich für die Ausstattung mit branchenüblichem Eigenkapital, die Entschuldung in Einzelfällen und die Begleitung mit Bürgschaften. Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, geht die Politik der Bundesregierung in die richtige Richtung. Ich denke, diese Feststellung gilt umso mehr, als auch die größte Oppositionspartei das fordert, was wir praktizieren. In einem Punkt kann ich mit den Vorstellungen der SPD allerdings nicht übereinstimmen. Die Forderung, Treuhandunternehmen — und sei es auch nur in Einzelfällen — in staatliches Beteiligungsvermögen zu überführen, kann nicht unsere Zustimmung finden. Eine neue Verstaatlichung der Wirtschaft wäre sicherlich die falsche Antwort auf die wirtschaftlichen Probleme in den neuen Ländern. Was wir wollen, ist nicht die trügerische Illusion der Stabilität, sondern den sich auf Dauer selbsttragenden Aufschwung Ost.
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    Rede von Norbert Geis


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist allgemeine Überzeugung, daß wir einer großen Welle von Gewalt und Kriminalität gegenüberstehen. Die Mafia, die Rauschgifthändler haben im letzten Jahr in Westeuropa 200 Milliarden DM umgesetzt. Dealer, Dunkelmänner, Kriminelle schließen sich zu Organisationen zusammen, führen diese Organisationen streng und bezahlen ihre Helfershelfer sehr gut. Sie bringen auf diese Weise ihr Rauschgift unter die Bevölkerung und zerstören dabei oft die Persönlichkeit eines Betroffenen bis zum Grund und bringen viel Leid — das wissen wir — über die Familien, über die Verwandten und die Freunde.
    Der Staat kann vor dieser Kriminalität nicht wegtauchen. Er darf sich nicht ducken, sondern muß sich mit aller Kraft gegen diese anrollende Welle der Gewalt und Kriminalität stemmen. Denn das ist seine erste Aufgabe: Er muß Sorge dafür tragen, daß im Land Frieden herrscht, daß sich die Menschen in Freiheit begegnen, daß sie in Freiheit leben können und daß ihre Sicherheit gewährleistet ist. Das ist sie nicht, wenn Menschen abends nicht mehr auf die Straße gehen können, wenn insgeheim oder offen Kriminalität ausgeübt und Gewalt angewendet wird. Die Gewinne, die im Rauschgifthandel gemacht werden, und die Verlockungen, sich daran zu beteiligen, sind hoch.
    Unser Strafrecht ist auf die Erfassung solcher Verbrechen nicht zugeschnitten. Deshalb müssen wir es ergänzen. Diese Einsicht ist in allen großen Parteien vorhanden.
    Allerdings, so meine ich, dürfen wir nicht auf halbem Weg stehenbleiben. Wir müssen gesetzliche Regelungen schaffen, die Polizei und Staatsanwaltschaft in die Lage versetzen, die Verbrechen wirksam zu verfolgen. Bei diesem Kampf werden unsere Bürgerinnen und Bürger auch Einschränkungen hinnehmen. Nicht der Staat allein kann Verbrechen bekämpfen, sondern er muß mit der Mithilfe der Bürger rechnen dürfen, und er muß den Bürgern dann auch einiges zumuten dürfen, auch einiges an Einschränkungen, die notwendig sind, damit man solche Verbrechen überhaupt bekämpfen kann.
    Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf kann deshalb nur der erste Schritt sein. Niemand kann ernsthaft glauben, daß die jetzt geschaffenen Instrumente ausreichen, den massiven Angriff der Organisierten Kriminalität auf die innere Sicherheit unseres Landes erfolgreich zu bekämpfen. Immerhin aber ist dieser Gesetzentwurf ein Beginn, der nicht geringgeachtet werden darf. Die Regierung, die Landesjustizministerien, die Koalition und auch die SPD haben an diesem Entwurf mitgewirkt, oft mit großen Mühen und in vielen Einzelgesprächen.
    Der Gesetzentwurf unterstreicht, wie ich meine, die Fähigkeit des Rechtsstaates, gemeinsam Probleme anzugehen und zu lösen. Manche Unkenrufe in der letzten Zeit wollen uns weismachen, unser Parlamentarismus sei den Herausforderungen unserer Zeit nicht mehr gewachsen. Dieses Gesetz beweist das Gegenteil. Alle verantwortungsbewußten Politiker in Bund und Ländern haben nicht nur den Willen, sondern auch die Kraft aufgebracht, neuartige Bedrohungen unseres Staates mit neuen und wirkungsvollen Mitteln zu bekämpfen. Die heutige Abstimmung und das Verfahren im Bundesrat werden zeigen, ob und inwieweit sich dieser gute Wille durchsetzen wird.
    Die sollen nicht recht behalten, die propagieren, man müsse erst rechtsradikal wählen, um in unserem Land Ordnung zu schaffen und für bessere Sicherheit zu sorgen. Allerdings — ich betone es noch einmal —: Wir dürfen nicht auf halbem Weg stehenbleiben. Die Koalition jedenfalls ist fest entschlossen, im Herbst über eine gesetzliche Regelung auch des Einsatzes technischer Mittel in Privatwohnungen zu diskutieren.
    Ich entnehme Ihren Äußerungen, Herr de With, daß auch Sie bereit sind, diesen Schritt mitzumachen. Wir hatten uns bereits im Rechtsausschuß in einer Entschließung dazu bereit erklärt; wir kennen die Umstände, weshalb es dann nicht gelungen ist, den Entwurf heute hier so vorzulegen, wie wir es ursprünglich geplant haben.
    Nun soll man uns, der Koalition, aber bitte nicht vorwerfen, Herr de With, wir würden ein parteitaktisches Spielchen machen, weil wir nicht die alte Resolution, sondern eine andere auf den Tisch legen, die die Dinge etwas offener gestaltet und nicht — wie Sie, Herr Ullmann, im Rechtsausschuß gesagt haben — nur ein Blatt Papier ist; so ist es auch wieder nicht.
    Dieser heute vorliegende Gesetzentwurf wurde — das muß auch erwähnt werden — von schrillen Tönen begleitet. So war in der letzten Woche in einer großen Zeitung in dicken Buchstaben zu lesen, das Gesetz stelle einen brutalen Angriff auf die Privatsphäre dar. Der Autor malt die Schreckensvision des an jeder Ecke stehenden Großen Bruders an die Wand



    Norbert Geis
    und appelliert mit viel Pathos, wie ich meine, am Schluß eines Artikels an die Bürger: Schützt eure Verfassung! Jawohl, schützen wir unsere Verfassung gegen Kriminalität und gegen Gewalt, schützen wir unsere Verfassung aber auch gegen die, die aus Verblendung und Unvernunft die Gefahr der wachsenden Kriminalität nicht erkennen wollen und nicht die richtigen Mittel dafür ergreifen wollen!
    In diesem Zusammenhang weisen wir den Vorwurf zurück, wir wollten die Bundesrepublik Deutschland in einen Polizeistaat umwandeln.

    (Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Völlig absurd!)

    Wir lassen nicht zu, daß unsere Polizei — nur weil sie Verbrechen bekämpft, und zwar in unser aller Auftrag — als Dunkelmänner hingestellt wird.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind nicht für den Polizeistaat und nicht für den Schnüffelstaat. Das weiß jeder, und das kann uns auch keiner nachreden. Wir sehen in unserer Polizei uneingeschränkt den Garanten der inneren Sicherheit und der Freiheit jedes einzelnen Bürgers. Wir wollen durch das vorliegende Gesetz und durch weitere gesetzliche Maßnahmen die Arbeit der Polizei stärken. Dies heißt aber nicht Einengung und Beschnüffelung, sondern Sicherung der Freiheit und der Entfaltungsmöglichkeit jedes einzelnen Bürgers.
    Der Kern dieses Gesetzes stellt eine maßvolle Erweiterung polizeilicher Ermittlungsmethoden dar. Das gilt für den verdeckten Ermittler, für dessen Einsatz wir die rechtlichen Voraussetzungen schaffen wollen. Es ist aber kein Geheimnis, daß meine Fraktion eine Erweiterung dieser Möglichkeit ins Auge gefaßt hatte. Wir waren und sind noch heute der Meinung, daß ein verdeckter Ermittler, den wir in ein bestimmtes Milieu schicken, damit er Straftaten verhindert und aufklärt, sich dann natürlich milieugerecht verhalten muß oder daß er — wie ein Sachverständiger bei der Anhörung am 22. Januar 1992 gesagt hat — mitspielen kann.
    Wir meinen, daß der Vorwurf, der verdeckte Ermittler würde in einem solchen Fall gegen unsere Rechtsordnung handeln, falsch ist. Wenn sich der verdeckte Ermittler in ein solches Milieu begibt, ohne sich angleichen zu können, dann soll man ihn erst gar nicht hineinschicken, denn dann ist sein Leben von vornherein gefährdet.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Einem verdeckten Ermittler, der sich auf milieugerechtes Handeln versteht, kann man doch nicht vorwerfen, er würde unsere Rechtsordnung angreifen, wenn er doch gerade mit seiner Handlung unsere Rechtsordnung schützen will, zumal er dafür sogar sein eigenes Leben einsetzt. Ich meine, daß dieser Vorwurf absurd ist.
    Ich meine auch, daß wir mit dem weiteren Punkt, mit dem wir bei diesem Gesetzentwurf noch nicht durchgedrungen sind, den wir aber erneut debattieren werden — und das ist die feste Absicht der Koalition, und das unterstreicht sie auch mit der Entschließung, die wir heute hier verabschieden wollen —, neben den jetzt bereits vorgesehenen Möglichkeiten auch
    die Möglichkeit zu eröffnen, technische Mittel dann einzusetzen, wenn es um Aufklärung von Straftaten und um Planung von Straftaten in Privatwohnungen geht.
    Natürlich lebe ich lieber in einem Staat, in dem sich die Polizei auf Verkehrsregelungen beschränken kann. Aber jeder von uns weiß doch, daß dies nicht der Fall ist und daß wir — darüber sind wir uns doch einig — als Parlament etwas dazu tun und leisten müssen, daß die Polizei die Möglichkeit hat, Straftaten solchen Ausmaßes zu verhindern und zu verfolgen, wie sie jetzt auf uns zukommen und in der Bundesrepublik Deutschland bereits vorhanden sind.
    Wenn dies aber so ist, dann kann es eigentlich doch nicht richtig sein, daß die Privatsphäre der Wohnung, die verfassungsrechtlich geschützt ist und für deren Schutz auch ich nach wie vor eintrete, dazu mißbraucht werden darf, Verbrechen zu planen. Unser Grundgesetz schützt Grundrechte doch nicht, damit sie mißbraucht werden, sondern wir müssen die Grundrechte schützen, damit wir sie in Anspruch nehmen können. Diejenigen aber, die in der staatlich geschützten Privatsphäre der Wohnung Verbrechen planen, Strategien entwickeln, mißbrauchen dieses Grundrecht, und für die besteht der Schutz unseres Grundgesetzes nicht. Das ist jedenfalls meine Auffassung.
    Gut, man kann darüber streiten, ob man deswegen Art. 13 des Grundgesetzes ändern muß. Man sollte darüber diskutieren und es genau prüfen; aber ich meine nicht, daß wir dann, wenn es denn notwendig sein sollte, Art. 13 des Grundgesetzes zu ändern, davon Abstand nehmen sollten.
    Ich richte meine Bitte ganz ernsthaft an alle Parteien, weil es um vieles geht. Es geht um den Schutz unserer Bürger, und es geht auch um die Zukunft vieler unserer Kinder. Denken Sie daran, daß heute schon in den Schulen Rauschgift verteilt wird und daß sich die Verbrecherorganisationen der Mafia bei uns im Land eingenistet haben und sie, weil viel Geld dabei verdient werden kann, natürlich versuchen, sich überall auszubreiten. Denken Sie daran: Alle Sachverständigen, alle Praktiker sagen — Herr Hirsch, auch in der Anhörung vom 22. Januar dieses Jahres haben sie es uns gesagt —, daß es dann notwendig ist, auch technische Mittel einzusetzen. Da muß der Bürger Einschränkungen hinnehmen, von denen ich vorhin gesprochen habe.
    Deswegen bitte ich Sie alle sehr herzlich, daß wir mit großem Ernst und mit genau derselben Offenheit, Herr Meyer, mit der wir dieses Gesetz beraten haben, auch diesen zweiten wichtigen Schritt im Herbst gemeinsam diskutieren und, wenn es notwendig ist, auch eine Zweidrittelmehrheit finden, um eine Verfassungsänderung durchzusetzen.
    Lassen Sie mich auf einen weiteren Punkt zu sprechen kommen, der in der Öffentlichkeit und in der Fachwelt diskutiert worden ist, wobei man uns gesagt hat, es seien unter Umständen verfassungsrechtliche Bedenken vorhanden. Ich meine die Vermögensstrafe. Die Verbrecher finden sich zu großen Organisationen zusammen, um leicht und schnell Geld zu machen. Das ist die eigentliche Motivation. In der Tat



    Norbert Geis
    machen sie schnell viel Gewinn und häufen große Vermögen an. Wenn wir an diese Vermögen herankämen, würden wir sie an ihrer empfindlichsten Stelle treffen. Wir könnten ihnen nämlich das Vermögen nehmen, das sie sich auf diese Weise erworben haben.
    Das wollen wir über die Vermögensstrafe erreichen. Ich meine, dieses Vorgehen wird verfassungsrechtlichen Überlegungen standhalten.

    (Dr. Jürgen Meyer [Ulm] [SPD]: Aber nicht auf diese Weise!)

    — Herr Meyer, ich weiß, daß Sie anderer Meinung sind. Lassen Sie mich aber meinen Gedanken zu Ende führen; Sie können ja gleich nachher Stellung nehmen.
    Ich glaube, daß dies möglich sein muß. Dies ist eine ganz exzellente Handhabe, diese Verbrecherorganisationen dort zu treffen, wo es ihnen um das Eigentlichste geht; es geht ihnen ja nur darum, große Gewinne zu machen.

    (Dr. Hans de With [SPD]: Wir wollen das ja auch, aber nicht auf diesem bedenklichen Weg!)

    Wir meinen, daß die Strafe so gestaltet werden kann, daß der Richter an das Vermögen herankommen kann und daß nicht erst der Beweis erbracht werden muß, daß es sich hier um Gewinne handelt, die aus dieser Straftat hervorgegangen sind. Man kann in vielen Einzelfällen ja gar nicht beweisen, daß das Geldvermögen, das sich einer angeschafft hat und das er sich vielleicht irgendwo hat waschen lassen, aus Straftaten stammt.
    Deswegen wollen wir die Vermögensstrafe. Wir meinen, daß dies ein gutes und richtiges Instrument ist. Wir hoffen, daß wir auch mit diesem Instrument in der Lage sein werden, die Mafia und diese großen kriminellen Organisationen zu bekämpfen. Jedenfalls nehmen wir ihnen einen wichtigen Teil ihrer Motivation.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß noch einmal einen Appell an Sie richten. Wir werden die Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland nur dann bekämpfen können, wenn alle zusammenstehen. Das gilt nicht nur für das Parlament, sondern natürlich ebenso für die Regierung, vor allem aber für die Bevölkerung draußen.
    Ich komme zurück auf das Problem des Großen Lauschangriffs, wie es draußen genannt wird, auf den Einsatz technischer Mittel in Privatwohnungen. Dies wird im kommenden Herbst der hart umkämpfte Teil sein. Wir müssen von unserer Bevölkerung Einschränkungen verlangen, damit wir eine wichtige Aufgabe erfüllen können, nämlich dafür Sorge zu tragen, daß die Menschen in unserem Land in Sicherheit und in Freiheit leben können.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Kollegin Ulla Jelpke, Sie haben das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulla Jelpke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Äußerst dürftig ist in dem Gesetzentwurf definiert, was organisierte Kriminalität sein soll. Noch weniger präzise ist meines Erachtens die Darstellung der Entwicklung dieses Phänomens in der Bundesrepublik. Gearbeitet wird nämlich seit Jahren mit Einzelfällen und nicht mit sogenannten organisierten Tätern.
    Einer der Gutachter bei der Sachverständigenanhörung schlug für den Gesetzentwurf als Alternative die Überschrift „Gesetz zur Mitorganisierung der Kriminalität" vor.
    Im Gesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität werden gefordert: Rasterfahndung, verdeckte Ermittler, Video- und Tonbandüberwachung, Zeugenschutz — d. h. Geheimhaltung von Polizeizeugen und Akten —, polizeiliche Beobachtung, Ausdehnung der Beobachtung und Bespitzelung auf sogenannte Kontakt- und Begleitpersonen sowie weitere Abkehr vom Legalitätsprinzip.
    Die Legalisierung dieser Mittel in großem Maßstab wird die Strafprozeßordnung völlig verändern. Die Sicherheitsorgane werden die Strafprozesse beherrschen. Zudem wird diese Art von präventiver Polizeiarbeit sich immer weiter von gesetzlich definiertem Unrecht lösen, dafür aber immer spezialisiertere geheime Sonderbereiche der Polizei und der Staatsanwaltschaften produzieren.
    In Verbindung mit anderen Gesetzesvorhaben aus der jüngsten Zeit — Asylverfahrensgesetz, Bundesgrenzschutzaufgaben, Justizentlastungsgesetz und Ratifizierung des Schengener Abkommens — werden Änderungen vorgenommen, die von ihren Auswirkungen im Alltag her betrachtet die Notstandsgesetze meines Erachtens weit übertreffen werden. Zur Disposition stehen heute schon im innenpolitischen Bereich die Grundgesetzartikel 2, 13, 16, 19 und 24.
    „Wider besseres Wissen" so der 16. Strafverteidigertag in einer Resolution — wird behauptet, mit diesen Mitteln könnte es gelingen, an die Spitze krimineller Organisationen zu gelangen und sie von daher „auszutrocknen". Solange der Drogenmarkt nicht entkriminalisiert wird und solange an der Fiktion einer „drogenfreien" Gesellschaft festgehalten wird, wie es in diesem Haus noch vor wenigen Wochen diskutiert wurde, werden verdeckte Ermittler mit ihren nunmehr erweiterten Möglichkeiten Erfolge vortäuschen und kleine Dealer und Abhängige zu großen Fischen machen.
    Nirgendwo haben die beschworenen Mittel die Entwicklung der organisierten Kriminalität verhindert. Bekannt ist dagegen, daß gerade der verstärkte Einsatz verdeckter Ermittler und anderer Geheimdienstmethoden die Verflechtung staatlicher, wirtschaftlicher und krimineller Bereiche gefördert und stabilisiert hat. Das reicht von individueller Korruption und dem Abtauchen der Ermittler bis hin zum Aufbau organisierter Strukturen.
    Es muß doch nachdenklich machen, wenn ca. 25 der Menge Kokain, die in der Bundesrepublik insgesamt sichergestellt worden ist, von 1988 bis 1991 in Bayern auf Veranlassung eines V-Mannes und eines verdeckten Ermittlers des Landeskriminalamts eingeschleust worden sind, wie auf dem Hamburger Straf-



    Ulla Jelpke
    verteidigertag bekannt wurde. So erlebte beispielsweise Hamburg, die Stadt, die sehr früh und sehr intensiv auf die Entwicklung geheimer Polizeiarbeit gesetzt hat, Anfang der 80er Jahre prompt seinen großen Polizeiskandal mit seiner Verflechtung des geheimpolizeilichen und kriminellen Milieus. Gegen über 500 Polizeibeamte wurde im übrigen ermittelt.
    Der Versuch, Rasterfahndung, verdeckte Ermittler und Lauschangriffe an bestimmte Bedingungen und Deliktskataloge zu knüpfen, wird von Kritikern nur noch belächelt: Ein Anfangsverdacht läßt sich im Zweifel leicht begründen. Mit dem Bezug auf den Straftatenkatalog des § 100a der Strafprozeßordnung sind rund 80 Straftatbestände, darunter eine lange Reihe von Staatsschutzdelikten, einbezogen, Tatbestände, die meines Erachtens keinerlei Bezug zur dürftig definierten organisierten Kriminalität haben.
    Die SPD schlägt heute die Konsequenz vor, den „großen Lauschangriff" durch Änderung des Grundgesetzes einzuführen.

    (Dr. Hans de With [SPD]: Sie haben nicht zugehört! — Dr. Jürgen Meyer [Ulm] [SPD]: Sie haben noch nicht einmal richtig Zeitung gelesen!)

    Die Logik ist vom Feinsten: Weil Telefonüberwachung immer häufiger und erfolgloser praktiziert wird, muß der Einschnitt in die Grundrechte her. Das mindeste, was die SPD mit ihrem Vorstoß erreicht hat, ist, daß ein Teil dieses Hauses das vorliegende Gesetz mit dem Gefühl verabschieden wird, etwas Schlimmeres zu verhindern. Das Gegenteil ist meiner Meinung nach der Fall.
    Nicht zu Unrecht fragt der Hamburger Rechtsanwalt Strate angesichts der Legalisierung dieser uferlosen Überwachungsversuche — —