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    Plenarprotokoll 12/91 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 91. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1992 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Parlaments von Armenien und seiner Delegation . 7399 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Karl-Heinz Spilker . . . 7399B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 7399B Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde für die Sitzung am 20. Mai 1992 in Berlin 7504 A Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (Drucksache 12/2297) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (Drucksache 12/2376) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Helmut Rode (Wietzen), Wolfgang Ehlers, Andreas Schmidt (Mühlheim), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Wolfgang Lüder und der Fraktion der F.D.P.: Einbeziehung der deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler und der in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa lebenden deutschen Minderheiten in die Politik der Verständigung und guten Nachbarschaft der BundesrepublikDeutschland gegenüber ihren östlichen und südöstlichen Nachbarn (Drucksache 12/2311) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Otto Reschke, Achim Großmann, Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bericht zum Baugesetzbuch (Drucksache 12/2133) e) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft in Regensburg, Betriebs- und Geschäftsgrundstück (Drucksache 12/2401) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 4 c und 4 d: c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht, Gernot Erler, Hans Koschnick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gewährleistung der Menschenrechte und Wiederherstellung der Selbstverwaltung der KosovoAlbaner (Drucksache 12/2289) d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Menschenrechtsverletzungen in Serbien und Kroatien (Drucksache 12/2290) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingrid Köppe, Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE: Zugriff II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1992 von Parteien und Kirchen auf Daten von Bürgerinnen und Bürgern im Melderecht (Drucksache 12/2533) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dietmar Schutz, Ulrike Mehl, Susanne Kastner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Aktionsprogramm zur Sanierung der Ostsee und der Gewässer in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/2553) 7399D Tagesordnungspunkt 4 a, 4 b, 4 e bis 4 j: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 14. Dezember 1989 des Weltpostvereins (Drucksachen 12/1261, 12/2529) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Januar 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Seeschiffahrt (Drucksachen 12/1586, 12/2314) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2262/84 über Sondermaßnahmen für Olivenöl (Drucksachen 12/1174 Nr. 2.18, 12/2188) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1676/85 über den Wert der Rechnungseinheit und die im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik anzuwendenden Umrechnungskurse hinsichtlich der von der Abteilung Ausrichtung des EAGFL finanzierten Maßnahmen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 129/78 (Drucksachen 12/1174 Nr. 2.14, 12/2189) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Beförderung von Nuklearabfällen mit Fährschiffen und der Lagerung und Verarbeitung nuklearer Abfälle (Drucksachen 11/8490, 12/2407) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend die Werbung für Tabakerzeugnisse (Drucksachen 12/1612 Nr. 2.1, 12/2487) i) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 56 zu Petitionen (Drucksache 12/2510) j) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 57 zu Petitionen (Drucksache 12/2511) 7400C Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) (Drucksache 12/2501) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 02 A Gunter Weißgerber SPD . . . . . . . . 7403 D Claus Jäger CDU/CSU . . . . . . . . 7406 B Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 7407 C Joachim Poß SPD . . . . . . . . . 7408A Ingrid Matthäus-Maier SPD . . . . . 7409B Hermann Rind F.D.P. . . . . . . . . . 7412 A Ludwig Eich SPD 7412B Manfred Hampel SPD . . . . . . . 7413 A Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . . . 7413C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 7415C Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7417 C Gunnar Uldall CDU/CSU 7417D Gunnar Uldall CDU/CSU 7419B Ingrid Matthäus-Maier SPD . . . . . 7419C Joachim Poß SPD . . . . . . . . . 7422 B Eike Ebert SPD 7423A, C Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 7423 B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1992 III Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/ CSU 7427 A Joachim Poß SPD 7427D, 7428C Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Rechtsvorschriften an den EG-Binnenmarkt (Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz) (Drucksache 12/2463) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Freimut Duve, Dr. Willfried Penner, Wolfgang Thierse, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes für Kunstwerke (Drucksache 12/1320 — [v. 16. 10. 911]) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 7429C Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 7430D Detlev von Larcher SPD 7431 A Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU . . 7433D Freimut Duve SPD 7435B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 7435C Gerhard Schüßler F D P 7436 D Freimut Duve SPD 7437 D Dr. Walter Hitschler F.D.P. . . . . . . 7438C Wilfried Seibel CDU/CSU 7438D Tagesordnungspunkt 9: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksachen 12/2108, 12/2118, 12/2518) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (21. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Neunter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des europäischen Binnenmarktes auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Drucksachen 12/1920, 12/1900, 12/2518) Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . 7440B Stephan Hilsberg SPD 7441 C Dirk Hansen F D P 7443 C Dr. Dietmar Keller CDU/CSU 7444 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 7445A Josef Hollerith CDU/CSU 7445 C Günter Rixe SPD 7446 D Dr. Norbert Lammert CDU/CSU 7447C, 7450C Eckart Kuhlwein SPD 7447 D Dr. Michael Luther CDU/CSU 7448 D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 7450A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 7451A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . 7451C Stephan Hlilsberg SPD 7452B Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 12/2516 vom 30. April 1992 — Forderung nach einer „asylantenfreien Zone" im Münchener Süden durch den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Riedl; Entlassung Dr. Riedls bei der nächsten Kabinettsumbildung MdlAnfr 37, 38 Ulrike Mascher SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 7453B, 7454 A ZusFr Ulrike Mascher SPD . . 7453B, 7454 A ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7453C, 7454B ZusFr Dr. Rudolf Schöfberger SPD . . . . 7453C ZusFr Otto Schily SPD 7453D, 7454 B ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 7454 B Beteiligung des Bundeskanzlers an der Neubesetzung der Ressorts nach den Rücktrittsankündigungen des Bundesaußenministers und der Bundesgesundheitsministerin MdlAnfr 2 Norbert Gansel SPD Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . . 7454C ZusFr Norbert Gansel SPD 7454 D ZusFr Otto Schily SPD 7455 B ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD 7455 B ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . 7455 C Billigung der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bergmann-Pohl auf die Frage zu dem Grußwort der Bundesgesundheitsministerin an die Organisation PRO FAMILIA durch den Bundeskanzler MdlAnfr 3 Claus Jäger CDU/CSU Antw StMin Bernd Schmidbauer BK . . 7455D ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 7456A ZusFr Norbert Gansel SPD 7456 B ZusFr Monika Ganseforth SPD 7456 C ZusFr Otto Schily SPD 7456 D ZusFr Ulrike Mascher SPD . . . . . . . 7457 A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1992 Beurteilung der politischen Lage in Myanmar; humanitäre Hilfe zur Verbesserung der Situation der Flüchtlinge MdlAnfr 22, 23 Thea Bock SPD Antw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 7457B, 7458D ZusFr Thea Bock SPD 7457 D ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD . . . 7458A, 7459A ZusFr Monika Ganseforth SPD . 7458B, 7459 B ZusFr Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU . . . 7458B Stipendien für Studenten aus den USA zum Studium an deutschen Hochschulen MdlAnfr 28 Otto Schily SPD Antw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 7459 C ZusFr Otto Schily SPD 7459 D Beurteilung der Menschenrechtssituation und der Demokratiesierung in der Elfenbeinküste MdlAnfr 29 Dr. Klaus Kübler SPD Antw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA . 7460A ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD 7460 B Zeitplan für die Verlegung des Lufttransportgeschwaders 62 und den Ausbau des Flugplatzes Briest in Brandenburg MdlAnfr 40, 41 Monika Ganseforth SPD Antw PStSekr Bernd Wilz BMVg 7460D, 7461 C ZusFr Monika Ganseforth SPD . 7461 A, 7461 C ZusFr Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD . . . 7461 B Ausbau des Militärflugplatzes Briest in Brandenburg MdlAnfr 42 Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD Antw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . . . 7462A ZusFr Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD . . 7462 A Aussag en des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes über eine wachsende Armut in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 48, 49 Michael Habermann SPD Antw PStS'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 7462 C ZusFr Michael Habermann SPD 7463 B ZusFr Erika Reinhardt CDU/CSU . . . 7464 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Frage ihrer Handlungsfähigkeit angesichts von Meinungsunterschieden zum Beispiel in der Forderung nach einer „neuen" Außenpolitik, zu ungeklärten Finanzproblemen, zu Kürzungen von Renten und anderen sozialen Leistungen Hans-Ulrich Klose SPD 7464 B Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 7465 B Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 7466 C Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 7467 C Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7468D Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . . . 7469 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 7471 A Gunnar Uldall CDU/CSU 7472 A Wolfgang Thierse SPD 7473 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . 7474 A Rudolf Dreßler SPD 7474 D Heribert Scharrenbroich CDU/CSU . . 7475D Dr. Gisela Babel F D P. 7476 D Dietrich Austermann CDU/CSU 7478 A Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerd Andres, Hans Büttner (Ingolstadt), Konrad Gilges, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sofortmaßnahmen zur Arbeitsmarktpolitik (Drucksache 12/2212) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG-Änderungsgesetz) (Drucksache 12/1985) Dr. Regine Hildebrandt, Ministerin des Landes Brandenburg 7479B, 7501A Jürgen Koppelin F D P. 7479 D Julius Louven CDU/CSU 7483 A Detlev von Larcher SPD 7483 B Ottmar Schreiner SPD . . . . 7484A, 7485 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 7486 A Dr. Gisela Babel F D P. 7487 D Josef Grünbeck F.D.P. 7489A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 7489 D Barbara Weiler SPD 7490C Adolf Ostertag SPD 7493 D Claudia Nolte CDU/CSU 7495 D Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 7497 A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1992 V Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 7498 A Jürgen Türk F.D.P 7499 C Dr. Norbert Blüm CDU/CSU 7502 A Franz Romer CDU/CSU 7502 B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 50 zu Petitionen (Straftaten gegen die persönliche Freiheit) (Drucksache 12/2094) Martin Göttsching CDU/CSU 7504 A Horst Peter (Kassel) SPD 7505 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 7506 C Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7507 A Burkhard Zurheide F D P 7507 C Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Peter Conradi, Achim Großmann, Dr. Eckhard Pick, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (Drucksache 12/1856) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Achim Großmann, Albert Pfuhl, Dr. Eckhard Pick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verbesserung des Schutzes für gewerbliche Mieter (Drucksache 12/1488) Dr. Eckhart Pick SPD 7509 B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/ CSU 7510B, 7515D Ernst Schwanhold SPD 7511 C Dr. Walter hitschler F D P 7512D Albert Pfuhl SPD 7514 A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 7514 D Peter Conradi SPD 7516 C Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär BMJ 7517D Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann und der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen von DDR-Unrechtstaten (Drucksache 12/2332) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hans de With, Hermann Bachmaier, Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zur Verfolgungsverjährung von Unrechtstaten in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Drucksache 12/2132) Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 7519A Dr. Hans de With SPD 7520 A Dr. Michael Luther CDU/CSU . . 7521A, 7525D Jörg van Essen F.D.P. 7522 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 7523 D Nächste Sitzung 7525 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7527* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12b (Antrag: Verbesserung des Schutzes für gewerbliche Mieter) Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär BMJ 7527* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 a und b (Entwurf eines Gesetzes zur Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen von DDR-Unrechtstaten und Antrag: Verfolgungsverjährung von Unrechtstaten in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik) Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär BMJ 7528* C Anlage 4 Verhinderung der Vergabe der Mittel für Deutsche in den Oder-Neiße-Gebieten an polnische Institutionen MdlAnfr 21 — Drs 12/2516 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 7530B Anlage 5 Aufhebung der Feindstaatenklausel in der UN-Charta MdlAnfr 24, 25 — Drs 12/2516 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 7530* C Anlage 6 Regelung der Umwelt- und Lärmschutzfragen vor der Zustimmung zum Übungsbetrieb anderer Streitkräfte als der der USA im Zusammenhang mit der Revision des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1992 MdlAnfr 27 — Drs 12/2516 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 7531* A Anlage 7 Deutscher Beitrag für den internationalen Fonds zur Verhinderung der Beschäftigung von Atomwissenschaftlern aus der GUS in Krisengebieten; Beitrag anderer Länder MdlAnfr 30, 31 — Drs 12/2516 — Gernot Erler SPD SchrAntw StMin'in Ursula Seiler-Albring AA 7531* A Anlage 8 Umfang der Lagerung des Dekontaminierungsmittels C 8 in Bundeswehrdepots MdlAnfr 39 — Drs 12/2516 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . 7531* C Anlage 9 Zeitplan und Bereitstellung von Mitteln für die Aufstockung der Heeresunteroffiziersschule in Weiden MdlAnfr 43 — Drs 12/2516 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 7531* D Anlage 10 Deutsche Hilfe bei der Minenräumung in Angola MdlAnfr 44, 45 — Drs 12/2516 — Hans-Günther Toetemeyer SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 7532* A Anlage 11 Beschaffung von Aramit-Helmen anstelle von Stahlhelmen durch das BMVg trotz negativer Untersuchungsergebnisse MdlAnfr 46, 47 — Drs 12/2516 — Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD SchrAntw PStSekr Bernd Wilz BMVg . . 7532* D Anlage 12 Auswirkung der seit 1992 geltenden Neufassung der Richtlinien für den Hilfsfonds „Schwangere in Not" auf die im Vorjahr gestellten Anträge auf Wohnungssanierung MdlAnfr 50, 51 — Drs 12/2516 — Dr. Christine Lucyga SPD SchrAntw PStS'in Roswitha Verhülsdonk BMFuS 7533* A Anlage 13 Erforschung des von Zecken übertragenen Frühsommermeningoenzephalitis-Virus MdlAnfr 52 — Drs 12/2516 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw StSekr Baldur Wagner BMG . . 7533* D Anlage 14 Erbringung der Leistungen gemäß § 42a SGB V zu Lasten der Krankenkassen MdlAnfr 53 — Drs 12/2516 — Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD SchrAntw StSekr Baldur Wagner BMG . . 7534* A Anlage 15 Beurteilung des Honorarvertrags zwischen dem AOK-Landesverband und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen; Beurteilung der Zunahme niedergelassener Kassenärzte hinsichtlich des im SGB V festgelegten Grundsatzes der Beitragsstabilität MdlAnfr 54, 55 — Drs 12/2516 — Klaus Kirschner SPD SchrAntw StSekr Baldur Wagner BMG . 7534* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1992 7399 91. Sitzung Bonn, den 7. Mai 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 07. 05. 92* Böhm (Melsungen), CDU/CSU 07. 05. 92 * Wilfried Büchler (Hof), Hans SPD 07. 05. 92 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 07. 05. 92 * Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 07. 05. 92 Peter Harry Catenhusen, SPD 07.05.92 Wolf-Michael Dr. Däubler-Gmelin, SPD 07. 05. 92 Herta Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 07. 05. 92 Dreßler, Rudolf SPD 07. 05. 92 Dr. Eckardt, Peter SPD 07. 05. 92 Dr. Feldmann, Olaf F.D.P. 07. 05. 92* Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 07. 05. 92* Francke (Hamburg), CDU/CSU 07. 05. 92 Klaus Gattermann, Hans H. F.D.P. 07. 05. 92 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 07. 05. 92 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 07. 05. 92 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 07. 05. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 07. 05. 92 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 07. 05. 92 Henn, Bernd fraktionslos 07. 05. 92 Heyenn, Günther SPD 07. 05. 92 Dr. Holtz, Uwe SPD 07. 05. 92* Jaffke, Susanne CDU/CSU 07. 05. 92 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 07. 05. 92* Kauder, Volker CDU/CSU 07. 05. 92 Kittelmann, Peter CDU/CSU 07. 05. 92* Klein (München), Hans CDU/CSU 07. 05. 92 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 07. 05. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 07. 05. 92 Kubicki, Wolfgang F.D.P. 07. 05. 92 Lohmann (Witten), Klaus SPD 07. 05. 92 Lummer, Heinrich CDU/CSU 07. 05. 92* Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 07. 05. 92* Erich Marten, Günter CDU/CSU 07. 05. 92* Matschie, Christoph SPD 07. 05. 92* Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 07. 05. 92* Reinhard Mischnick, Wolfgang F.D.P. 07. 05. 92 Möllemann, Jürgen W. F.D.P. 07. 05. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 07. 05. 92* Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 07. 05. 92 Neumann (Bremen), CDU/CSU 07. 05. 92 Bernd Odendahl, Doris SPD 07. 05. 92 Opel, Manfred SPD 07. 05. 92 ** Paintner, Johann F.D.P. 07. 05. 92 Pfuhl, Albert SPD 07. 05. 92 * Dr. Pinger, Winfried CDU/CSU 07. 05. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Probst, Albert CDU/CSU 07. 05. 92 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 07. 05. 92 * Reimann, Manfred SPD 07. 05. 92 * Rempe, Walter SPD 07. 05. 92 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 07. 05. 92 Reschke, Otto SPD 07. 05. 92 Schäfer (Offenburg), SPD 07. 05. 92 Harald B. Schanz, Dieter SPD 07. 05. 92 Dr. Scheer, Hermann SPD 07. 05. 92* von Schmude, Michael CDU/CSU 07. 05. 92* Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 07. 05. 92 Christian Dr. Soell, Hartmut SPD 07. 05. 92* Steiner, Heinz-Alfred SPD 07. 05. 92* Terborg, Margitta SPD 07. 05. 92* Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 07. 05. 92 Toetemeyer, SPD 07.05.92 Hans-Günther Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 07. 05. 92* Friedrich Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 07. 05. 92 Walz, Ingrid F.D.P. 07. 05. 92 Weisskirchen (Wienloch), SPD 07. 05. 92 Gert Welt, Jochen SPD 07. 05. 92 Wissmann, Matthias CDU/CSU 07. 05. 92 Zapf, Uta SPD 07. 05. 92 Zierer, Benno CDU/CSU 07. 05. 92* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Prokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 12 b (Antrag: Verbesserung des Schutzes für gewerbliche Mieter) Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz: Zum Antrag auf Verbesserung des Schutzes für gewerbliche Mieter darf ich folgende Anmerkungen machen: Nach Aufhebung des Geschäftsraummietengesetzes wurde die Bundesregierung immer wieder von den Verbänden oder durch parlamentarische Anfragen mit der Frage konfrontiert, ob Schutzvorschriften zugunsten der Geschäftsraummieter geschaffen werden sollten. Der in den letzten Jahren stattfindende Strukturwandel im Bereich der Wirtschaft führt vielfach zu einer Verdrängung kleiner und mittlerer Unternehmen aus Handel, Handwerk und sonstigem Dienstleistungsgewerbe aus den Innenstädten. Der Grund für diese Entwicklung, die auch ich bedaure, liegt häufig 7528* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1992 in mangelnder Rentabilität und in wirtschaftlich stärkerer Konkurrenz. Vielfach erfolgt eine Geschäftsaufgabe aber auch aus Altersgründen oder ähnlichen Gesichtspunkten. 1. Gesetzliche Mietzinsbegrenzungen wie etwa die Einführung einer ortsüblichen Vergleichsmiete für Geschäftsräume sind kein geeignetes Mittel, um hier der Entwicklung auf längere Sicht zu begegnen. So hat der DIHT, den ich auf seinem Feld als einen neutralen Sachwalter der betroffenen Interessen ansehe, in einer mir vorliegenden Stellungnahme vom Dezember 1991 zu dieser Frage zutreffend ausgeführt: „Keine staatliche Institution ist in der Lage, die Angemessenheit von Mietforderungen besser zu beurteilen, als dies eine Vielzahl von Mietinteressenten können, die auf Grund sorgfältiger Kalkulation von betriebsindividuellem Aufwand und Ertrag zu dem Ergebnis kommen, eine Mietforderung zu akzeptieren — oder sie abzulehnen. " Zudem sind ortsübliche Vergleichsmieten für Gewerberäume außerordentlich schwer zu ermitteln. Das Datenmaterial, das für entsprechende Mietspiegel erhoben werden müßte, wäre wegen der Vielzahl der Nutzungsmöglichkeiten noch bunter und vielfältiger als bei Wohnungen. Der Aufwand für die Erstellung solcher Mietspiegel wäre nicht vertretbar. Gesetzliche Mietpreisbegrenzungen würden sich letztlich auf die Angebotsentwicklung negativ auswirken. 2. Die Einführung eines besonderen Kündigungsschutzes für Gewerberaummieter kann nach Ansicht der Bundesregierung kein geeignetes Mittel sein, um die Probleme zu lösen. Der SPD-Antrag beschränkt sich inhaltlich im wesentlichen darauf, die in den neuen Bundesländern bis 1992 geltenden besonderen Schutzvorschriften für Geschäftsraummieter auf das gesamte Bundesgebiet zu übertragen. Dem Bundesrat liegt ein Gesetzesantrag des Landes Berlin zum Schutz der Mieter von Geschäftsräumen vor, der eine dem Wohnraumkündigungsschutz angenäherte Regelung vorsieht. Wie auch immer ein besonderer Kündigungsschutz für Gewerberaummieter gestaltet sein mag, letztlich wird auch er sich mittelfristig zu Lasten der Geschäftsraummieter auswirken. Würde die Vermietung von Geschäftsräumen derart engen, bürokratischen Reglementierungen unterworfen, wäre über kurz oder lang mit einem Rückgang der Bautätigkeit und der Vermietungen auf diesem Sektor zu rechnen. 3. Seit langem hat sich die Frage gestellt, ob die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsraummieter von nur drei Monaten den gewandelten Bedürfnissen dieser Mieter noch gerecht wird. Für die neuen Bundesländer sieht der Einigungsvertrag für die Geschäftsraummieter mit Altverträgen eine um drei Monate verlängerte Kündigungsfrist vor. Diese Sonderregelung ist bis zum 31. Dezember 1993 befristet. Nach Ansicht der Bundesregierung sollten zunächst die Erfahrungen mit der verlängerten Kündigungsfrist in den neuen Bundesländern abgewartet werden, bevor man hier zu Gesetzesänderungen schreitet. 4. Eine Ausdehnung der Förderung von Unternehmensberatungen ist nicht erforderlich. Die Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft über die Förderung von Unternehmensberatungen sehen durchaus vor, daß Beratungen über Mietverhältnisse im gewerblichen Bereich mitbezuschußt werden. Mit Rücksicht auf das Rechtsberatungsgesetz dürfen dabei allerdings die juristischen Fragen nicht überwiegen. Dies ist bei umfassenden betriebswirtschaftlichen Beratungen auch nicht zu erwarten. Für eine Ausdehnung der Förderung besteht daher kein Bedürfnis. Die Bundesregierung befürwortet es jedoch, wenn Verbände der gewerblichen Wirtschaft die Geschäftsraummieter stärker als bisher über die Rechtslage und über die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung bei Mietverträgen im gewerblichen Bereich informieren. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 a und b (Entwurf eines Gesetzes zur Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen von DDR-Unrechtstaten und Antrag: Verfolgungsverjährung von Unrechtstaten in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik) Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz: Der Unrechtsstaat DDR hat uns ein verheerendes Erbe hinterlassen, das uns noch lange Zeit beschäftigen wird. Wir müssen aus der völlig maroden und technologisch weitgehend überholten früheren Staatswirtschaft eine funktionierende konkurrenzfähige Wettbewerbswirtschaft machen. Die offenen Vermögensfragen müssen gelöst werden. Die Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland müssen angeglichen werden. Die Überwindung des DDR-Unrechtsregimes setzt aber vor allem voraus, daß wir die innere Einheit in unseren Köpfen schaffen. Es darf auf längere Sicht keine „Ossis" und „Wessis" mehr geben, sondern nur noch Bundesbürger. Diese innere Einheit schaffen wir nicht, indem wir den Mantel des Vergessens über das SED-Unrechtsregime decken. Wir müssen uns mit diesem Teil der deutschen Geschichte beschäftigen und uns mit ihm auseinandersetzen. Wir müssen uns der Opfer des SED-Unrechtsregimes annehmen. Sie müssen rehabilitiert und entschädigt werden. Und wir müssen uns auch mit den Verantwortlichen für das staatlich organisierte Unrecht befassen, den Tätern! Dies ist eine außerordentlich schwierige Aufgabe für unseren Rechtsstaat. Viele Menschen in den neuen Bundesländern erwarten von uns, daß wir diejenigen, die für vierzig Jahre Unrecht, Unterdrückung und vergebene Lebenschancen Verantwortung tragen, jetzt endlich zur Rechenschaft ziehen. Sie verstehen nicht, warum die Mühlen der Justiz so unendlich langsam mahlen, warum manchmal Funktionäre nur wegen Lappalien angeklagt und verurteilt werden Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1992 7529* können. Sie erleben nun, daß der Rechtsstaat, den sie herbeigesehnt haben, auch denjenigen zugute kommt, die das Recht mit Füßen getreten haben. Das ist aber gerade das Wesen des Rechtsstaats. Der Rechtsstaat kann und darf keine Unterschiede machen. Er muß seine rechtsstaatlichen Garantien allen ohne Ansehen der Person und ungeachtet des Gewichts der ihnen zur Last gelegten Straftaten zukommen lassen. Ein rechtsstaatliches Strafrecht ist kein flammendes Racheschwert, mit dem der Staat Vergeltung übt. Eine Bestrafung läßt der Rechtsstaat nur in engen Grenzen zu. Bereits zur Tatzeit muß eine Strafe für ein bestimmtes Verhalten gesetzlich bestimmt sein. Das Grundgesetz verbietet es uns, im nachhinein für bereits begangene Taten ein passendes Strafrecht zu machen. Dem Beschuldigten gibt der Rechtsstaat überdies zu seiner Verteidigung zahlreiche prozessuale Befugnisse. Alle diese Beschränkungen der Strafgewalt — als der einschneidendsten Form staatlicher Gewalt — sind gut und unerläßlich. Sie schützen alle Bürger ohne Ansehen vor ungerechter Strafe. Der Rechtsstaat nimmt es eher hin, daß ein Schuldiger seiner Strafe entgeht, als daß ein Unschuldiger bestraft wird. Das allein entspricht dem Wesen eines Rechtsstaates. Wir müssen den Menschen in den neuen Bundesländern helfen, dieses Wesen des Rechtsstaates zu verstehen. Unserem Rechtsstaat ist es wenig dienlich, wenn wie im Gesetzesantrag der Gruppe Bündnis 90/ GRÜNE infam behauptet wird, die strafrechtliche Ahndung von SED-Unrecht wurde durch die Nachgiebigkeit der westdeutschen Verhandlungsführung gegenüber der Nomenklatura der ehemaligen DDR verursacht und die Regelungen des Einigungsvertrags seien dadurch geprägt, daß sie einen wirksamen Schutz eben dieser Nomenklatura der DDR bewirken. Dies zeugt nicht nur von juristischer Ignoranz gegenüber den rechtsstaatlichen Garantien unseres Strafrechts, aus der sich notwendigerweise Beschränkungen der Strafgewalt ergeben. Es zeugt auch von historischer Unkenntnis bezüglich des Zustandekommens des Einigungsvertrags. Natürlich ist es absurder Unsinn zu behaupten, die Bundesrepublik Deutschland habe der Nomenklatura der DDR im Einigungsvertrag Zugeständnisse im Hinblick auf eine Strafverfolgung gemacht. Die Bundesregierung hat vielmehr im Einigungsvertrag alles daran gesetzt, eine solche Strafverfolgung im rechtsstaatlichen Rahmen zu ermöglichen. Sie hat, was speziell die Verjährung von Straftaten in der ehemaligen DDR angeht, eine Unterbrechungsregelung in den Einigungsvertrag eingestellt, die den Eintritt der Verfolgungsverjährung für solche Taten hinausschiebt. Die Schwierigkeiten, die es bei der Verfolgung der SED-Unrechtstaten gibt, beruhen nicht auf bundesdeutschen Zugeständnissen im Einigungsvertrag. Sie beruhen auf den rechtsstaatlichen Grenzen des Strafrechts und der noch nicht abgeschlossenen Aufbauphase der Justiz in den neuen Bundesländern. Offenbar will auch der Gesetzesantrag der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE die rechtlichen Regelungen des Einigungsvertrags gar nicht verändern. Nach der Gesetzesbegründung solle es sich nur um eine Klarstellung handeln. Um so unverständlicher sind mir deshalb die angesprochenen polemischen Ausführungen in der Gesetzesbegründung. Die rechtsstaatlichen Beschränkungen der Strafgewalt können wir nicht zur besseren Ahndung des SED-Unrechts beseitigen. Dies hieße die Idee des Rechtsstaats gerade dort zu verleugnen, wo man ihn nach vierzig Jahren Unrecht einführen will. Dort allerdings, wo wir Funktionären des SED-Unrechtsregimes auf rechtsstaatlicher Grundlage in rechtsstaatlicher Weise kriminelles Unrecht nachweisen können, muß der staatliche Strafanspruch durchgesetzt werden. Das sind wir nicht nur den Opfern des SED-Unrechtsregimes schuldig, sondern auch dem Rechtsstaat. Es geht nicht um Rache und Vergeltung oder gar Siegerjustiz. Es geht um die Verwirklichung und Durchsetzung des Rechtsstaats. Angesichts des Zeitraums von vierzig Jahren, über den sich das SED-Unrechtsregime erstreckt hat, stellt sich natürlich die Frage, ob Straftaten, die aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR nicht verfolgt wurden, in dieser Zeit verjähren konnten. Ich meine, daß im allgemeinen auf der Grundlage des geltenden Rechts keine Verjährung eingetreten ist, weil die Verjährung für Straftaten, die dem StGB-DDR unterlagen, in dieser Zeit geruht hat. Bei dieser Auffassung weiß ich mich einig mit allen Justizministern der Bundesländer. Ich nehme an, daß dies auch der Meinung der weit überwiegenden Zahl der Abgeordneten dieses Hauses entspricht. Diese Haltung hat sich auch der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu eigen gemacht. Der Grund für die Nichtverjährung ist folgender: In der ehemaligen DDR gab es keine Justizbehörden, die derartiges politisches Unrecht verfolgt haben. Die Justiz war vollständig den Weisungen des Staats- und Parteiapparats unterworfen. Die Justizbehörden waren praktisch nichts anderes als Exekutivorgane des Parteiwillens. Für die Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft haben das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof entschieden, daß die Verjährung von Straftaten, deren Verfolgung der damals als Gesetz geachtete Führerwille entgegenstand, geruht hat. Diese Rechtsprechung kann und muß auf das SED-Unrecht übertragen werden. Aus dem Gesagten ergibt sich im übrigen, daß das Ruhen der Verjährung entgegen dem Antrag der Fraktion der SPD nicht bis zum 2. Oktober 1990 gedauert haben kann, sondern nur bis zur Abhaltung demokratischer Wahlen in der früheren DDR am 18. Februar 1990. De jure hat zu diesem Zeitpunkt das SED-Regime geendet. Daß es de facto auch in der Folgezeit bis zum 2. Oktober 1990 vielfach nicht zu Strafverfahren gekommen ist, kann rechtlich nicht mehr als Ruhen der Verjährung gefaßt werden. Dem Gesichtspunkt der teilweisen Untätigkeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften während des Umbruchs in der ehemaligen DDR trägt im übrigen die bereits angesprochene Unterbrechungsregelung des Artikels 315a EGStGB in der Fassung des Einigungsvertrags Rechnung. Der Antrag der Fraktion der SPD geht im übrigen davon aus, daß bezüglich der Frage des Ruhens der 7530* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1992 Verjährung kein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht, weil das Ruhen der Verjährung bereits dem geltenden Recht entnommen werden kann. Mit dieser Auslegung des geltenden Rechts stimme ich vollkommen überein. Angesichts des Umstandes, daß einige Staatsanwaltschaften und Gerichte in vereinzelten Entscheidungen dies in Zweifel gezogen haben, habe ich aber auch Verständnis dafür, wenn man diese Frage einer deklaratorischen gesetzlichen Regelung zuführt, und ich werde mich gegenüber einer solchen Regelung nicht sperren. Der Antrag der Fraktion der SPD verneint außerdem ein Bedürfnis für die Verlängerung laufender Verjährungsfristen. Er geht davon aus, daß infolge der Unterbrechungsregelung des Einigungsvertrags frühestens 1995 Straftaten verjähren. Das ist nicht ganz zutreffend. Delikte, die allein Bundesrecht unterliegen — und damit auch ein Teil der Stasi-Straftaten —, werden von der Unterbrechungsregelung des Einigungsvertrags nicht erfaßt. Solche Delikte verjähren daher bereits heute. Insgesamt ist aber die Frage, ob es einer allgemeinen Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bedarf, vorrangig von den Landesjustizverwaltungen der fünf neuen Länder zu beantworten. Sie sind es, die in erster Linie entscheiden müssen, ob ihre Justiz- und Polizeibehörden in der Lage sind, innerhalb der geltenden Verjährungsfristen ihre Aufgaben zu bewältigen. Sollte von seiten der neuen Bundesländer ein Bedürfnis für eine bundeseinheitliche Verlängerung laufender Verjährungsfristen dargelegt werden, so werde ich mich auch dem nicht entziehen. Anlage 4 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/2516 Frage 21): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zu verhindern, daß die — ohnehin begrenzten — Mittel für Deutsche in den Oder-Neiße-Gebieten nur zu einem kleineren Bruchteil wirklich den betroffenen Deutschen, sondern vor allem polnischen Institutionen zugute kommen? Die der Frage zugrunde liegende Annahme, daß die Hilfe der Bundesregierung für die deutsche Minderheit in der Republik Polen dieser nur zu einem kleinen Teil zugute kommt, ist unzutreffend. Die deutsche Minderheit in Polen ist der wesentliche Nutznießer der für sie bestimmten Hilfe des Bundes. Hauptziel aller Hilfen ist, die Lebensverhältnisse der Deutschen in ihrer angestammten Heimat so zu verbessern, daß sie dort eine Zukunft für sich und ihre Kinder sehen. Dies setzt Verständigung und Versöhnung zwischen Polen und Deutschen voraus. Aus diesem Grunde sind die Hilfen so angelegt, daß sie auch der nichtdeutschen Bevölkerung zugute kommen. Eine Privilegierung der Deutschen könnte diese Ziele zunichte machen. Hauptpartner bei der Abwicklung der Hilfen sind neben zahlreichen deutschen Mittlerorganisationen auf polnischer Seite — neben den deutschen Freundschaftskreisen — kirchliche und staatliche Einrichtungen, die für ihre deutschen Mitbürger zuständig sind und in denen Angehörige der Minderheit oft Verantwortung tragen. Die Bundesregierung und die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen stehen über Wege und Empfänger der Hilfe an die deutsche Minderheit in ständigem engem Dialog mit deren Vertretern und haben mit ihnen vereinbart, sie in Zukunft noch stärker als bisher an der Entscheidung über die Vergabe der Mittel zu beteiligen. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/CSU) (Drucksache 12/2516 Fragen 24 und 25): Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, daß in der Charta der Vereinten Nationen die sogenannte Feindstaatenklausel immer noch enthalten ist, obwohl die Bundesrepublik Deutschland mit Recht überlegt, im Rahmen von Maßnahmen der VN und des Sicherheitsrates zu Blauhelmeinsätzen der Bundeswehr zu kommen? Strebt die Bundesregierung an, daß die Feindstaatenklausel in der Charta der Vereinten Nationen aufgehoben wird? Zu Frage 24: Die Bundesregierung sieht zwischen ihren Zielsetzungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und den beiden in den Art. 53 und 107 der VN-Charta enthaltenen sogenannten Feindstaatenklauseln keinen Widerspruch. Die Bundesregierung betrachtet die sogenannten Feindstaatenklauseln vielmehr als obsolet. Sie haben daher auch keinerlei Auswirkung auf Rechte und Pflichten, die sich für Deutschland als gleichberechtigtem Mitgliedstaat der Vereinten Nationen aus der VN-Charta ergeben. Zu Frage 25: Für eine förmliche Aufhebung der sogenannten Feindstaatenklauseln der VN-Charta (Art. 53 und 107) wäre eine Änderung der VN-Charta nach dem in Art. 108 vorgeschriebenen Verfahren notwendig. Diese Vorschrift bestimmt, daß Änderungen zunächst von Zweidritteln der Mitglieder der VN in der Generalversammlung angenommen werden. Sie müssen sodann von Zweidritteln der Mitglieder der Vereinten Nationen einschließlich aller Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats nach Maßgabe ihres jeweiligen Verfassungsrechts ratifiziert werden, bevor sie in Kraft treten können. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, daß vor allem die Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats einen Eingriff in den Normenbestand der VN-Charta ablehnend gegenüberstehen, auch aus der Besorgnis, Änderungen würden sich nicht auf einzelne Punkte beschränken lassen. Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, Initiativen für eine Streichung der sogenannten Feindstaatenklauseln zu ergreifen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1992 7531* Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/2516 Frage 27): Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den Vertragspartnern des NATO-Truppenstatuts und des Zusatzabkommens über die Revision des Zusatzabkommens, und wird die Bundesregierung einem Übungsbetrieb anderer Streitkräfte als der US-Streitkräfte erst dann zustimmen, wenn zuvor die Umwelt-, insbesondere die Lärmschutzprobleme, befriedigend geregelt sind? Die Verhandlungen werden nach wie vor in einem unter Verbündeten üblichen guten Klima geführt; in wichtigen Punkten sind bereits weitgehende Annäherungen erzielt worden. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, daß die Bundesregierung sich während der laufenden Verhandlungen nicht öffentlich zum Stand der Verhandlungen äußern will. Dies gilt erst recht für einzelne Bereiche, die noch Gegenstand der Verhandlungen sind. Anlage 7 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 12/2516 Fragen 30 und 31): Welche finanziellen und anderen Beiträge leistet die Bundesrepublik Deutschland für den Internationalen Fonds, der die Atomspezialisten der ehemaligen Sowjetunion in den Ländern der GUS halten und ihre Beschäftigung in Krisenregionen verhindern soll? Welche anderen Länder haben sich in welchem Umfang zur Finanzierung und Organisation dieses Fonds bereit erklärt bzw. einen solchen Beitrag in Aussicht gestellt? Zu Frage 30: Die Frage bezieht sich offenbar auf die Finanzierung des in Rußland zu gründenden Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums (IWTZ). Auf Initiative der Bundesregierung hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft mit Zustimmung des Europäischen Rats die Mittel im Rahmen ihres Programms „Technische Hilfe für die GUS" um 50 Millionen ECU erhöht, um damit insbesondere Programme zu finanzieren, die der Abwanderung von Atomwaffenexperten aus der ehemaligen Sowjetunion in Problemländer entgegenwirken sollen. Die EG-Kommission stellt davon einen Betrag von 20 Millionen ECU zur Finanzierung des IWTZ zur Verfügung. Deutschland ist der größte Beitragszahler innerhalb der EG und steuert entsprechend seinem Finanzierungsanteil von 28 % ca. 5,6 Millionen ECU zu diesem Betrag bei. Zu Frage 31: Die Finanzierung wird nach derzeitigem Stand durch folgende Beiträge gewährleistet: EG 20 Millionen ECU = ca. 25 Millionen US-Dollar USA 25 Millionen US-Dollar Japan 20 Millionen US-Dollar Schweden 4 Millionen US-Dollar Kanada 2,5 Millionen US-Dollar Schweiz 1,5 Millionen US-Dollar. Rußland stellt die erforderlichen Räumlichkeiten nebst Infrastruktur, deren laufende Unterhaltung, sowie Personal zur Verfügung. An der Organisation des IWTZ sowie der Verwaltungs- und Kontrollstruktur wirken zur Zeit die Gründungsmitglieder EG (Kommission und Rat), Japan, Rußland und USA mit. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/2516 Frage 39): In welchem Umfang wird in Depots der Bundeswehr das, vor allem im ungereinigten Zustand, hochgefährliche Dekontaminierungsmittel C 8 gelagert, und ist die Bundesregierung, trotz zahlreicher Bedenken aus der Bundeswehr, der Auffassung, daß die Lagerung überall vorschriftsgemäß erfolgt? Die Bundeswehr bevorratet zur Zeit ca. 2 000 t des Dekontaminationsmittels C 8 (Calciumhypochlorit) zur Abwehr chemischer Kampfstoffe durch Neutralisation. Das handelsübliche Calciumhypochlorit ist gemäß Gefahrstoffverordnung und DIN-Sicherheitsdatenblatt brandfördernd, ätzend und in die höchste Wassergefährdungsklasse eingestuft. Bei organischen Verunreinigungen neigt C 8 zur Selbstentzündung. Für die Lagerung gelten die Bestimmungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe Nr. 515. Die Bundeswehr wird künftig nur noch ca. 1 000 t C 8 bevorraten. Dazu sind im Depotbereich Lagermöglichkeiten geschaffen worden, die allen Vorschriften entsprechen. Die überzähligen Bestände lagern bis zur Aussonderung und Entsorgung bei der Truppe und im Depotbereich an ca. 280 Lagerorten, die die wesentlichen Lagerungsbestimmungen erfüllen. Ein Entsorgungskonzept wird zur Zeit entwickelt. Die umweltverträgliche Entsorgung der ersten 500 t ist eingeleitet und soll nach Angaben der vorgesehenen Entsorgungsfirma bis Ende 1992 durchgeführt werden. Die Bundeswehr geht davon aus, daß eine Gefährdung von Soldaten, Bevölkerung und Umwelt durch die derzeitige Lagerung von C 8 auszuschließen ist. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/2516 Frage 43): In welchem Zeitplan und personellen Umfang wird die Heeresunteroffiziersschule II in Weiden sachlich und personell auf vier Inspektionen aufgestockt werden, und hat der Bundesminister der Finanzen die notwendigen Haushaltsmittel freigegeben? Die ursprüngliche Planung zur Aufstellung von 4 Inspektionen an der Heeresunteroffiziersschule II in 7532* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1992 Weiden konnte bisher nicht verwirklicht werden. Die Gründe hierfür sind die bisher noch nicht abgeschlossenen Ausplanungen des Heeres und die dadurch noch nicht mögliche Feststellung des Ausbildungsbedarfs in den Heeresunteroffizierschulen. Auf der Grundlage der inzwischen auf die Teilstreitkräfte aufgeteilten Personalumfänge wurden innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung auf Arbeitsebene Alternativen zur Einrichtung der erforderlichen Inspektionen entwickelt. Sie sind jedoch noch unter Berücksichtigung mehrerer Kriterien zu prüfen. Da die Realisierung über den Bereich des Heeres hinausgehende Bedeutung hat, ist die Genehmigung durch den Bundesminister der Verteidigung erforderlich. Eine Entscheidung hierzu ist noch im Sommer 1992 beabsichtigt. Erst nach dieser Entscheidung ist der dann erforderliche Infrastrukturbedarf zu aktualisieren und der Bundesminister der Finanzen im Rahmen des Infrastrukturverfahrens erneut zu beteiligen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Günther Toetemeyer (SPD) (Drucksache 12/2516 Fragen 44 und 45): Wie vereinbart die Bundesregierung die durch das Bundesministerium der Verteidigung verursachten Verzögerungen bei der Lieferung von vier demilitarisierten Minenräumpanzern und anderen Spezialfahrzeugen aus den Beständen der Nationalen Volksarmee (NVA) der ehemaligen DDR an Angola mit ihrer in der Bundestagsdebatte vom 12. März 1992 gegebenen Zusage, „Angola bei der Wahlvorbereitung (zu) helfen" sowie mit der seitens der Regierungsparteien in ihrem Antrag vom 11. Dezember 1991 (Drucksache 12/1814) ausgesprochenen Empfehlung, „freundschaftlich darauf hinzuwirken, daß die vereinbarten freien, fairen und demokratischen Wahlen in ganz Angola (...) auch wirklich stattfinden können", und teilt sie die Auffassung, daß die für Herbst 1992 anberaumten Wahlen in Angola nur dann stattfinden können, wenn die Bevölkerung die Wahllokale gefahrlos auf minenfreien Zufahrtsstraßen erreichen kann? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß das Angebot der Nichtregierungsorganisation Cap Anamur, schnelle und unbürokratische Hilfe bei der Räumung von Minen in Angola zu leisten, der von den Regierungsparteien gegenüber der Bundesregierung ausgesprochenen Empfehlung, „über Nichtregierungsorganisationen Hilfen zur Demokratisierung Angolas in der Übergangsphase anzubieten", entspricht, und warum leistet sie dieser Empfehlung nicht unverzüglich Folge? Zu Frage 44: Die Bundesregierung erkennt keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den nach wie vor aufrechterhaltenen Zusagen, Angola bei der Vorbereitung und Durchführung freier Wahlen zu unterstützen, und einem nach deutschem Recht genehmigungspflichtigen Export von Kriegswaffen (Panzer) und anderem Rüstungsgut. Die Bundesregierung unterstützt das Vorhaben der Hilfsorganisation Cap Anamur für eine Minenräumaktion in Angola. Aus diesem Grund wurden der Organisation seitens des Bundesministeriums der Verteidigung nicht nur umfangreiches Material bereitgestellt und entsprechende Fahrzeug- und/oder Geräteeinweisungen durchgeführt, sondern auch die notwendige Transportunterstützung vom Lagerort des Materials zum Hamburger Hafen gewährt. Für eine Freigabe des Materials und damit Besitzübertragung sowie für die Transportdurchführung sind die Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Außenwirtschaftsgesetzes einzuhalten. Die notwendigen Genehmigungsverfahren müssen daher auch im Sinne der einschlägigen Resolutionen des Deutschen Bundestages mit großer Sorgfalt durchgeführt werden. Zwischenzeitlich sind jedoch alle Fragen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Vorstand der Organisation Komitee Cap Anamur geklärt und Mißverständnisse ausgeräumt worden. Die erforderlichen Genehmigungen zur Ausfuhr sind bzw. werden erteilt. Zu Frage 45: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die mit Unterstützung des Bundesministeriums der Verteidigung möglich werdende Minenräumaktion der Hilfsorganisation Komitee Cap Anamur einen Beitrag zur Befriedung Angolas darstellt und darüber hinaus auch die Grundlage bilden kann für einen Neuaufbau im Bereich der Grundinfrastruktur. Überlagert wird der Minenräumeinsatz im übrigen von humanitären Aspekten: Bewahren der Zivilbevölkerung, die durch den jahrelangen Bürgerkrieg großes Leid erlitten hat, vor weiteren sinnlosen Leiden und Tod durch explodierende Minen. Aus diesen Gründen wurde die Aktion des Komitee Cap Anamur ohne Vorbehalt seitens der Bundesregierung unterstützt, wobei in jedem Einzelfall gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungsprozeduren bei zu lieferndem Rüstungsmaterial eingehalten werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Wilz auf die Fragen des Abgeordneten Horst Jungmann (Wittmoldt) (SPD) (Drucksache 12/2516 Fragen 46 und 47): Trifft es zu, daß das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigt, für die Bundeswehr eine Million neue Gefechtshelme aus Aramit-Gewebe für ca. 250 Mio. DM zu beschaffen, und wenn ja, welche Erkenntnisse haben dazu geführt, daß der zur Zeit eingeführte Stahlhelm keinen ausreichenden Schutz mehr bietet? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Aramit-Helm nur eine Nutzungsdauer von ca. 4 Jahren hat und daß Untersuchungen in einem holländischen Institut ergeben haben, daß der Gefechtshelm aus Aramit keinen ausreichenden Überlebensschutz bietet? Zu Frage 46: Es trifft zu, daß für die gesamte Bundeswehr rd. 1 Million neue Gefechtshelme aus Aramidgewebe beschafft werden sollen. Der bisherige Stahlhelm der Bundeswehr kann die Forderungen des militärischen Bedarfsträgers nicht mehr erfüllen; er schützt nur gegen Normsplitter von Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1992 7533* 1,1 g bei einer Auftreffgeschwindigkeit bis zu 370 m/ sec. Neue Waffen und moderne Munition zeigen heute eine höhere Durchschlagskraft und größere Splitterwirkungen, so daß bei Normsplittern der höheren Auftreffgeschwindigkeit von 620 m/sec entgegengewirkt werden muß. Der neue Aramidhelm wird neueren Erkenntnissen über die Bedingungen auf dem Gefechtsfeld gerecht; die Schutzwirkung erhöht sich gegenüber dem Stahlhelm um ca. 67 % und sichert dem Soldaten eine wesentlich höhere Überlebenschance. Zu Frage 47: Die Gesamtnutzungsdauer der Helme wird aufgrund von Untersuchungen mindestens 10 Jahre, voraussichtlich aber wesentlich länger betragen. Der neue Gefechtshelm der Bundeswehr verbessert den Kopfschutz der Soldaten wesentlich. Gemäß fernmündlicher Auskunft des niederländischen Verteidigungsministeriums liegen dort keine anderslautenden Untersuchungsergebnisse vor. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Roswitha Verhülsdonk auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga (SPD) (Drucksache 12/2516 Fragen 50 und 51): Liegen der Bundesregierung inzwischen Informationen darüber vor, welche negativen Auswirkungen die Neufassung der Vergaberichtlinien für den Hilfsfonds „Schwangere in Not" zum 1. Januar 1992 hinsichtlich der noch zu bearbeitenden bereits im Vorjahr nach anderslautenden Konditionen gestellten Anträge auf Wohnraumsanierung hat? Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach den seit Januar 1992 geltenden Richtlinien ca. 70 % bis 80 % der Anträge, die sonst hätten gefördert werden können, nicht mehr gefördert werden und damit viele Frauen hochgradig enttäuscht werden, die im Vertrauen auf die zugesagten Hilfen ihre Lebensplanung darauf eingestellt und mit den im Fonds versprochenen Mitteln gerechnet hatten? Zu Frage 50: Der „Hilfsfonds für schwangere Frauen in Not" wurde auf der Grundlage des Art. 31 Abs. 4 des Einigungsvertrages für den Zeitraum vom Oktober 1990 bis Dezember 1992 als Sofortprogramm eingerichtet. Ziel dieses Programms ist, den Frauen in den neuen Bundesländern in gleicher Weise zu helfen, wie es in den alten Bundesländern durch die Bundesstiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" möglich ist. Die in den Anträgen geschilderte Not des unzureichenden Wohnraums und mangelnder Wohnhygiene für das zu erwartende Kind hat das Bundesministerium für Familie und Senioren im August 1991 veranlaßt, die Richtlinien des Hilfsfonds so zu erweitern, daß die Mittel auch zur Sanierung und zum kindgerechten Ausbau von Wohnungen eingesetzt werden konnten. Die dringende Notwendigkeit gerade dieser Hilfe läßt sich aus der großen Nachfrage ablesen. Innerhalb von 21/2 Monaten gingen 1991 über 3 300 Anträge auf Wohnraumsanierung ein — davon alleine im Dezember 1 590. In dem kurzen Bearbeitungszeitraum konnten im Jahr 1991 noch 1 700 Bewilligungen erteilt werden. Um die Jahreswende 1991/1992 wurde erkennbar, daß die unerwartet große Nachfrage sowohl nach Hilfe zur Verbesserung der Wohnsituation als auch nach Unterstützung bei der Erstausstattung von Mutter und Kind die zur Verfügung stehenden Mittel schon sehr schnell erschöpfen würde. Es war deshalb notwendig, die Vergabe der Mittel aus dem Hilfsfonds für schwangere Frauen in Not auf diejenigen zu konzentrieren, die am dringendsten darauf angewiesen sind. Im Jahre 1992 sind bis Ende April für die Wohnraumsanierung ca. 6 600 weitere Anträge eingegangen. Deshalb mußten die Voraussetzungen für die Förderungsmaßnahmen bei Wohnraumsanierung denen bei Babyausstattungen angeglichen werden, um möglichst viele Anträge bewilligen zu können. Zu Frage 51: Um das Wohnungssanierungsprogramm überhaupt fortsetzen zu können, war es unumgänglich, die Einkommensgrenzen für diesen Teil des Hilfsfonds denen des allgemeinen Teils des Fonds (Ausstattungsgegenstände für Mutter und Kind) anzugleichen. Dies hatte zur Folge, daß im Vergleich zu den im vergangenen Jahr Antragsberechtigten nur noch ca. 35 bis 40 % die Voraussetzungen zur Förderung der Wohnraumsanierung erfüllen. Es ist bekannt und verständlich, daß Antragstellerinnen, die nach den seit 1. Januar 1992 geltenden Richtlinien aufgrund ihres Einkommens nun nicht mehr gefördert werden können, enttäuscht sind. Es zeigt sich aber, daß die Einsicht zunimmt, daß die Hilfe angesichts der knappen Mittel auf diejenigen konzentriert werden muß, die ihrer in besonderem Maße bedürfen. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Baldur Wagner auf die Frage des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/2516 Frage 52): Welche Forschungen wurden bisher zur Bekämpfung der FSME (Frühsommermeningoenzephalitis)-Virus übertragenden Zecken durchgeführt, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung gegen diese sogar bis zum Tod führende Erkrankung getroffen? Das Bundesgesundheitsamt beobachtet pflichtgemäß das Vorkommen dieser Erkrankung und seiner Überträger regelmäßig und gibt Hinweise in Fachzeitschriften sowie Ratschläge an Ärzte (Bundesgesundheitsblatt 5/89 S. 183-189; Bundesgesundheitsblatt 5/91 S. 187-188). Weiterhin wird von der Ständigen Impfkommission des Bundesgesundheitsamtes die Schutzimpfung ge- 7534* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1992 gen Frühsommermeningoenzephalitis (FSME) für alle diejenigen Personen empfohlen, die sich in Gegenden aufhalten, die Naturherde der FSME sind. Dazu gehören vor allem Österreich, Tschechoslowakei, Südeuropa, Südschweden und Süddeutschland. Forschungen zur Bekämpfung der FSME werden z. Zt. weder durch das Bundesgesundheitsministerium noch durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie wegen anderer Schwerpunkte der Gesundheitsforschung gefördert. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Baldur Wagner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hans-Hinrich Knaape (SPD) (Drucksache 12/2516 Frage 53): Stellt die am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Regelung des § 42 a SGB V über nicht-ärztliche sozialpädiatrische Leistungen darauf ab, daß die dort genannten psychologischen, heilpädagogischen und psychosozialen Leistungen, die der Erkennung einer Krankheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt sowie der Aufstellung eines Behandlungsplans dienen, nur in sozialpädiatrischen Zentren oder auch bei niedergelassenen kinder- und jugendpsychiatrischen Ärzten zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden können? Ich gehe davon aus, daß es Ihnen darum geht, ob nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen nach § 43a SGB V nur in Sozialpädagogischen Zentren oder auch durch niedergelassene kinder- und jugendpsychiatrische Ärzte zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden dürfen. Bei der Vorbereitung der Regelung und ihrer Beratung im Bundestag bestand Einvernehmen darüber, daß Leistungen nach § 43 a SGB V sowohl von in § 119 SGB V beschriebenen Sozialpädiatrischen Zentren als auch von entsprechend ausgebildeten niedergelassenen Ärzten erbracht werden können. Andernfalls ginge die vergütungsrechtliche Regelung in § 85 Abs. 2 Satz 3 SGB V, die für niedergelassene Ärzte gilt, ins Leere. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Baldur Wagner auf die Frage des Abgeordneten Klaus Kirschner (SPD) (Drucksache 12/2516 Fragen 54 und 55): Wie beurteilt die Bundesregierung den zwischen dem AOK-Landesverband Niedersachsen und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen abgeschlossenen Honorarvertrag, der einen gespaltenen Punktwert für ärztliche Honorare für die KVdR-Versicherten einerseits und die Allgemeinversicherten andererseits vorsieht? Wie beurteilt die Bundesregierung den auch 1991 wie in den Vorjahren ungebrochenen Trend einer steigenden Anzahl niedergelassener Kassenärzte, wobei ein besonderes Plus der Fachärzte festzustellen ist, und die damit einhergehende Zunahme der Fallzahlen als auch der abgerechneten Fälle je Mitglied im Hinblick auf den im SGB V festgelegten Grundsatz der Beitragsstabilität? Zu Frage 54: Das Bundesministerium für Gesundheit hat das niedersächsische Sozialministerium als zuständige Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18. März dieses Jahres gebeten, den Honorarvertrag des AOK-Landesverbandes Niedersachsen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen einer aufsichtsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Sie hat in diesem Schreiben auf zwei Bestandteile der Vereinbarung hingewiesen, gegen die erhebliche rechtliche Bedenken bestehen. Zum einen führt die im Vertrag vorgesehene Anhebung der Vergütung im ärztlichen Bereich im Vertragszeitraum zu einem Anstieg der Gesamtvergütung von voraussichtlich ca. 8 v. H. Dem steht ein erwarteter Anstieg der Grundlohnsumme von 4 bis 5 v. H. gegenüber. Damit haben sich die Vertragspartner auf eine Erhöhung der Gesamtvergütung geeinigt, die mit dem im Gesundheits-Reformgesetz festgeschriebenen Grundsatz der Beitragssatzstabilität nicht vereinbar ist. Zum anderen sieht der Vertrag eine unterschiedliche Honorierung der ärztlichen Leistungen in der Allgemeinen Krankenversicherung und der Krankenversicherung der Rentner vor: für Leistungen in der Krankenversicherung der Rentner ist eine um ca. 11 v. H. höhere Vergütung und eine größere zulässige Mengenausweitung vorgesehen. Im Ergebnis wird damit ein erheblicher Teil der durch den Vertrag bedingten Mehrausgaben für die ambulante ärztliche Versorgung über den Finanzausgleich für die Krankenversicherung der Rentner auf andere Krankenkassen in und außerhalb Niedersachsens abgewälzt. Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität gilt jedoch für die Allgemeine Krankenversicherung ebenso wie für die Krankenversicherung der Rentner. Seitens des niedersächsischen Sozialministeriums ist bisher noch keine Antwort auf das Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit eingegangen. Zu Frage 55: Die Zahl der niedergelassenen Kassenärzte hat sich seit 1975 um 35 v. H. erhöht. Wie sich die steigende Zahl der Kassenärzte auf die Ausgabenentwicklung der Krankenkassen auswirkt, hängt zunächst von der Ausgestaltung der ärztlichen Vergütung ab, die zwischen den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen vereinbart wird. Die Vertragspartner sind dabei gesetzlich verpflichtet, den Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu beachten. Dieser Verpflichtung sind sie in den letzten Jahren durch eine Plafondierung der Gesamthonorarsumme, den sog. „Honorardeckel", nachgekommen. Die steigende Ärztezahl hat dadurch zunächst nicht zu einem überproportionalen Anstieg der Ausgaben für die ambulante ärztliche Versorgung geführt, wohl aber zu einer starken Ausweitung der von den Ärzten abgerechneten sowie der verordneten und veranlaßten Leistungen beigetragen. Bei einer plafondierten Gesamthonorarsumme führte die Mengenexpansion zu einer sinkenden Vergütung für die einzelne ärztliche Leistung; der sog. „Punktwertverfall" ist dafür ein Indikator. Diese, auch von Ärzten kritisierte Auswei- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Mai 1992 7535* tung insbesondere der medizintechnischen Leistungen führt zu Ungleichgewichten in der Einkommensverteilung zwischen den Ärzten und den verschiedenen Arztgruppen. Die Bundesregierung verfolgt das Ansteigen der Zahl der niedergelassenen Kassenärzte mit Sorge, weil sie davon negative Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung befürchtet. Auch der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hat in seinem Sondergutachten 1991 nochmals ausgeführt, daß die Tätigkeit von immer mehr Ärzten zu höheren Ausgaben der Krankenkassen ohne zusätzlichen gesundheitlichen Nutzen führen kann. Die Bundesregierung prüft deshalb zur Zeit, wie dieser Entwicklung entgegengewirkt werden kann. Der Vorschlag, den mit der wachsenden Zahl der Kassenärzte und dem zunehmenden Anteil der Fachärzte verbundenen Problemen einer gerechten Einkommensverteilung mit einer Zulassungsbeschränkung zu begegnen, stößt auf verfassungsrechtliche Grenzen, die durch das Grundrecht der freien Berufswahl gezogen sind. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft gegenwärtig, welche Möglichkeiten in diesem Rahmen bestehen. Sie bezieht in diese Überlegungen auch eine Weiterentwicklung des geltenden Rechts der kassenärztlichen Bedarfsplanung ein. Eine kurzfristige Problemlösung ist hierdurch aber nicht zu erwarten. Die Selbstverwaltung der Krankenkassen und der Kassenärzte muß deshalb die bereits jetzt zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um die Mengenentwicklung bei den ärztlichen Leistungen zu begrenzen. Insbesondere sind zu nennen: die durch das Gesundheits-Reformgesetz neu eingeführten und verbesserten Instrumente zur Wirtschaftlichkeitsprüfung, eine Neubestimmung der Vergütungsstruktur für die ärztlichen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab, die Nutzung des Honorarverteilungsmaßstabes für eine gerechte Verteilung der Gesamthonorarsumme durch die Kassenärztlichen Vereinigungen, die im GesundheitsReformgesetz vorgesehene Gliederung der kassenärztlichen Versorgung in eine haus- und fachärztliche Versorgung, die Vereinbarung konkreter Maßnahmen zur Begrenzung einer überzogenen Mengenentwicklung im Rahmen der Honorarvereinbarungen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Burkhard Zurheide


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

    (Albert Pfuhl [SPD]: Jetzt kommt der liberale Touch!)

    — Sie haben völlig recht. Sie haben auf den liberalen Touch lange genug warten müssen; jetzt kommt er.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    In keinem der drei Punkte, die mit der Petition angesprochen werden, besteht Handlungsbedarf. Es ist weder rechtlich noch politisch geboten, die Vorschrift des § 240 StGB abzuschaffen, eine Rehabilitierung, wie es die Petenten nennen, derjenigen, die nach Maßgabe des § 240 StGB wegen Teilnahme an Sitzblockaden verurteilt worden sind, durchzuführen oder etwa auf Grund dieser Vorschrift eingeleitete Verfahren einzustellen.
    Die Petenten führen aus, § 240 StGB sei ein — ich zitiere dies einmal wörtlich — „restriktives Mittel gegen die Ausbeutung grundrechtlich garantierter Formen der Demonstration". Wenn sie dies so vortragen, dann haben sie die Bedeutung und Tragweite dieser Vorschrift gründlich mißverstanden.
    § 240 StGB behindert nämlich nicht die freiheitliche demokratische Betätigung; im Gegenteil, die Nötigungsvorschrift des Strafgesetzbuches schützt gerade die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung einzelner und Gruppen.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Wenn daher unsere Rechtsordnung gewaltsame Einwirkungen auf die freie Willensentschließung und Willensbetätigung unter Strafe stellt, dann erfüllt sie damit ein Erfordernis eines liberalen Rechtsstaates. Wenn es richtig ist, daß die Freiheit des einzelnen dort endet, wo die Freiheit des anderen beginnt, so hat



    Burkhard Zurheide
    dieser andere einen Anspruch darauf, daß sein Raum geschützt wird.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Umfassender Schutz kann aber nur erreicht werden, wenn die diesem Zweck dienende Strafrechtsnorm relativ abstrakt ist.
    Das Verfassungsgericht hat in dem bereits zitierten Urteil aus dem Jahre 1986 festgestellt, daß das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes nicht verletzt werde, wenn § 240 StGB Nötigungen mit dem Mittel der Gewalt unter Strafe stelle.
    Wir sollten in diesem Zusammenhang auch einmal daran denken, welche Rolle der Straftatbestand der Nötigung bei der Ahndung von z. B. mißbilligendem Verhalten im Straßenverkehr spielt. Gäbe es diese Strafvorschrift nicht, so könnte der Autofahrer, der, die Lichthupe betätigend, auf der Überholspur den vor ihm Fahrenden bedrängt, genausowenig bestraft werden wie derjenige Autofahrer, der nach vollzogenem Überholmanöver auf die Bremse tritt und den hinter ihm Fahrenden ausbremst. Solche Taten wären dann nur als Ordnungswidrigkeit verfolgbar.
    Aber auch die hinter dieser Petition eigentlich stehende spezifische Frage nach der Strafbarkeit sogenannter Sitzblockaden erfordert keine andere Antwort. Wenn die Rechtsprechung Sitzblockaden als Nötigung im Sinne des § 240 StGB einstuft, ist dies nach meiner Ansicht aus rechtspolitischer Sicht nicht zu beanstanden.
    Wenn hier gesagt worden ist, daß eine solche Vorschrift daran hindere, daß demokratische Demonstrationen stattfinden, wie sie in der DDR stattgefunden haben, dann kann ich nur sagen, Herr Weiß — es tut mir leid —, dann sind Ihnen die Maßstäbe gründlich durcheinandergeraten.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Es ist doch wohl etwas anderes, ob unser Demonstrationsrecht in einem demokratischen Staat mit demokratischen Mitteln ausgeübt wird oder ob ich mich gegen ein Unrechtsregime, gegen das ich ganz andere Möglichkeiten habe, zur Wehr setze. Ich will nur darauf hinweisen, daß wir sogar in unserer Verfassung ein Widerstandsrecht festgeschrieben haben, wo es von Verfassung wegen sogar erlaubt ist, Widerstand zu leisten gegen denjenigen, der ein Unrechtsregime einführen wollte.

    (Peter Conradi [SPD]: Eine läppische Argumentation!)

    — Herr Conradi, das ist keine läppische Argumentation, das ist die einzig richtige Argumentation.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Meine Damen und Herren, es ist ja auch nicht so, daß etwa ein Sanktionsautomatismus einträte. Der Rechtsprechung sind für den Einzelfall vielerlei Möglichkeiten gegeben, individuell auf die Schuld des Täters einzugehen.

    (Horst Peter [Kassel] [SPD]: Das Gericht sagt, der Gesetzgeber soll etwas tun!)

    — Das sagt das Gericht eben nicht.

    (Horst Peter [Kassel] [SPD]: Ich habe es Ihnen doch vorgelesen!)

    Es besteht die Möglichkeit, bei Geringfügigkeit das Verfahren einzustellen. Der Besonderheit des Einzelfalles kann dadurch Rechnung getragen werden, daß Vorschriften zur Irrtumsproblematik oder sogar zur Schuldfähigkeit des Täters angewandt werden. Das erkennende Gericht hat die Möglichkeit, bei der Strafzumessung etwaige Fernziele des Täters strafmildernd zu berücksichtigen. Letztlich kann der Täter sogar versuchen, über ein Gnadengesuch Strafaussetzung oder ähnliches zu bekommen. Schon deswegen bedarf es keiner Rehabilitierung der Täter. Dies geht auch begrifflich schon nicht; denn Rehabilitierung setzt voraus, daß überhaupt unrechtmäßig verurteilt worden wäre.
    Ich halte es nicht für denkbar, Verkehrs- bzw. Sitzblockaden von einer Bestrafung auszunehmen, falls man Zweck und Beweggründe des Täters für akzeptabel hielte. Warum soll es in einem Rechtsstaat demjenigen, dem hehre Motive unterstellt werden — von wem eigentlich? —, geradezu erlaubt sein, gewaltsam auf Freiheitsrechte anderer einzuwirken, warum sollte so jemand privilegiert werden?
    Zum anderen hätte ich gegen eine solche Regelung auch verfassungsrechtliche Bedenken, weil nämlich eine solche Privilegierung den erkennenden Richter verpflichtete, eigene politische Ansichten zum Maßstab zu machen. So etwas kann und darf Gerichten in einem Rechtsstaat nicht abverlangt werden.
    Was soll denn eigentlich der Polizeibeamte tun, der sich Straßenblockierern gegenübersieht? Soll ihm tatsächlich abverlangt werden, die Motive der Blockierer zu prüfen, bevor er einschreitet? Soll die Strafbarkeit von Sitzblockaden von der Sympathie der jeweiligen Parlamentsmehrheit gegenüber den Anliegen, die die Sitzblockierer verfolgen, abhängen? Ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich ein Beitrag zur Erhaltung der Demonstrationskultur wäre, wenn infolge einer Privilegierung von Sitzblockaden der demokratische Meinungskampf im wahrsten Sinne des Wortes auf die Straße verlagert würde. Demokratie heißt Meinungskampf, Austausch von Argumenten und nicht die physische Behinderung anderer. Diese Kultur sollten wir pflegen und schützen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Und das nächste Mal die Freiheitsrechte dieses Parlaments durch Einhalten der Redezeit auch irgendwie fördern.
Damit ist die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 12/2094. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/2544 vor. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? — Wer stimmt dagegen? — Stimmenthaltungen? — Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.



Vizepräsidentin Renate Schmidt
Wer stimmt für die Beschlußempfehlung? — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Die Beschlußempfehlung ist damit angenommen.
Ich rufe nun den Punkt 12 der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Peter Conradi, Achim Großmann, Dr. Eckhart Pick, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
— Drucksache 12/1856 —
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuß (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Achim Großmann, Albert Pfuhl, Dr. Eckhart Pick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Verbesserung des Schutzes für gewerbliche Mieter
— Drucksache 12/1488 —
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuß (federführend)

Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Wirtschaft
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist für die gemeinsame Aussprache eine Stunde vorgesehen. Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Die erste Wortmeldung kommt vom Kollegen Dr. Pick.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Eckhart Pick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die SPD-Bundestagsfraktion bringt heute zwei Initiativen ein, die äußerlich verschiedene Sachgebiete betreffen: das Wohnungseigentumsgesetz einerseits und das Mietrecht andererseits. Aber es gibt doch eine gewisse Verknüpfung. Beide Fälle haben im Grunde mit dem Mangel an geeigneten Räumlichkeiten zu tun, an Wohnräumen einerseits und an Geschäftsräumen andererseits. In beiden Fällen handelt es sich auch um ein soziales Problem, bei unterschiedlichen Ursachen, aber mit ähnlichen Wirkungen auf die Existenz der Betroffenen.
    Ich werde mich dem ersten Gesetzantrag der SPD, dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes, zuwenden. Zu der anderen Initiative der SPD werden noch Kollegen von mir sprechen. Ich möchte im Rahmen der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes das Problem der Umwandlung, mit dem wir uns hier auseinandersetzen wollen, an einem Beispiel beleuchten.
    Ein kapitalkräftiger Interessent erwirbt in einer Großstadt ein älteres Mietshaus, in dem Mietparteien zum Teil schon seit Jahrzehnten leben. Da der Erwerber dieses Anwesens von vornherein keine Absicht hat, sich mit den Mietern über Mieterhöhungen herumzustreiten, beschließt er, das Gebäude in Wohnungseigentum aufzuteilen und die Wohnungen dann an Interessenten zu veräußern. Er rechnet sich dabei mit Sicherheit einen schönen Gewinn aus.
    Aber bevor es soweit ist, braucht er zunächst von der Baubehörde eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz, eine Bescheinigung — ich drücke das hoffentlich unbürokratisch aus —, daß jede Wohnung auch als eine separate Einheit existieren kann. Die Baubehörde prüft den Antrag und entscheidet: Die Baugenehmigung wird nicht erteilt, und zwar mit der Begründung, daß die Bausubstanz nicht den heutigen Anforderungen an Wärmedämmung, Schall- und Lärmschutz entspricht.
    Unser Eigentümer ist aber hartnäckig. Er bleibt bei der Aufteilung in Wohnungseigentum und geht nun zum Grundbuchamt und stellt dort einen entsprechenden Antrag auf Eintragung und Anlage der Wohnungsgrundbücher. Das Grundbuchamt seinerseits schaut sich den Aufteilungsplan an und verfährt dann auch wie geheißen, d. h. es läßt das Wohnungseigenturn trotz der gegenteiligen Entscheidung der Baubehörden entstehen.
    Was ist nun die Erkenntnis aus diesem Sachverhalt? Es gibt — das müssen wir festhalten — eine gegensätzliche Rechtsprechung zur Frage der Abgeschlossenheit zwischen der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf der einen Seite und der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit auf der anderen Seite.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Deswegen heißt es „ordentlich"!)

    — Richtig. Die ordentliche Gerichtsbarkeit stellt
    — das ist höchstrichterlich entschieden — geringere Anforderungen an die Abg eschlossenheitsbescheinigung als die Baubehörde, die ja eigentlich dafür zuständig ist.
    Nun hat der Bundesgerichtshof den Gemeinsamen Senat der Obersten Bundesgerichte angerufen, weil er von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes abzuweichen gedenkt — ein Vorgang, der in unserer höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht allzuoft vorkommt.
    Meine Damen und Herren, wir wollen mit diesem Antrag zweierlei erreichen: Wir wollen erstens Rechtssicherheit schaffen. Wir wollen zweitens verhindern, daß Wohnungseigentum entsteht, das diesen Namen nicht verdient, weil es nach dieser Rechtslage auch an heruntergekommenen Baulichkeiten mit hohem Instandsetzungsbedarf entstehen kann.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir wollen auch die Wohnungseigentümer schützen, insbesondere wenn Mieter vor der Frage des Erwerbs ihrer Wohnung stehen, z. B. in unserem Fall, weil sie sonst Gefahr laufen, aus ihrer Wohnung verdrängt zu werden, da die Wohnungen veräußert werden und dann andere — die Erwerber — entsprechend Bedarf geltend machen. Es ist also unser Ziel, auch die Erwerber vor dem Erwerb eines Fasses ohne Boden zu schützen.
    Es ist schon eine Merkwürdigkeit — man kann es auch als Skandal bezeichnen —, daß dieses Umwandlungsunwesen auch noch staatlich durch Steuererleichterungen bei jedem einzelnen Verkaufsfall belohnt wird,

    (Zuruf von der SPD: Sehr richtig!)




    Dr. Eckhart Pick
    und zwar ohne Rücksicht auf den Zustand der Wohnung und ungeachtet der Tatsache, daß kein einziger Quadratmeter neuen Wohnraums entsteht. Das ist eine der Ungereimtheiten unserer Wohnungsbauförderung. Die neue Broschüre des Bundesfinanzministers „Bauen, Kaufen, Steuern sparen" ist heute auf meinen Tisch gekommen; darin ist die Anleitung und sogar die Anweisung dazu enthalten, das so zu praktizieren.

    (Zuruf von der F.D.P.: Das ist auch richtig so!)

    Ich möchte, um Mißverständnisse auszuräumen, ausdrücklich sagen: Unser Antrag, der das Wohnungseigentum betrifft, hat nicht in erster Linie den Schutz von Mietern ganz allgemein zum Ziel, weil das WEG das einerseits gar nicht leisten kann. Dafür haben wir das Mietrecht, insbesondere § 564 b Abs. 2 BGB, der ja die Mieter vor Umwandlungen und Verdrängung in einem bestimmten Zeitraum schützen kann.
    Natürlich gibt es mit unserem Antrag auch einen gewissen mittelbaren Schutz der Mieter, denn die Aufteilung in Wohnungseigentum soll erschwert werden, soweit es Altbauten betrifft, die nicht die entsprechenden Voraussetzungen bieten, wie wir sie von einer modernen Wohnung verlangen können.
    In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, daß dieses Umwandlungsunwesen auch dazu führt, daß große strukturelle Änderungen in den Quartieren der Großstädte mit den negativen Folgen für die alteingesessenen Mieter erfolgen. Auch die Verbände und, ich darf sagen, sogar die Makler verfolgen diese Entwicklung mit großer Sorge, denn diese Strukturveränderungen gehen nicht nur zu Lasten der Mieter, sondern im Grunde auch zu Lasten einer geordneten Stadtentwicklung.
    Mieter sind ebenfalls betroffen; das sagte ich schon. Aber es geht uns im Grunde um den Mißbrauch der Grundidee, die in dem Wohnungseigentum enthalten ist: daß hier ein anständiges, modernes, den Anforderungen an Schall- und Wärmedämmung entsprechendes Wohnungseigentum begründet wird. Wir wollen nicht, daß hier ein Wohnungseigentum zweiter Klasse entstehen kann.

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Aber die Mieter dürfen darin wohnen bleiben?)

    Wir erwarten, meine Damen und Herren, daß sich die anderen Fraktionen mit unseren Vorschlägen auseinandersetzen, und wir hoffen, daß wir eine lebhafte Diskussion in den Ausschüssen führen können.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD)