Berichtigung
89. Sitzung, Seite 7361 C: statt „Sauer (Salzgitter), Helmut" ist „Sauer (Stuttgart), Roland" zu lesen.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Antretter, Robert SPD 06. 05. 92*
Bindig, Rudolf SPD 06. 05. 92*
Blunck, Lieselott SPD 06. 05. 92*
Böhm (Melsungen), CDU/CSU 06. 05. 92*
Wilfried
Börnsen (Bönstrup), CDU/CSU 06. 05. 92
Wolfgang
Büchler (Hof), Hans SPD 06. 05. 92
Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 06. 05. 92*
Buwitt, Dankward CDU/CSU 06. 05. 92
Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 06. 05. 92
Peter Harry
Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 06. 05. 92
Dreßler, Rudolf SPD 06. 05. 92
Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 06. 05. 92
Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 06. 05. 92*
Francke (Hamburg), CDU/CSU 06. 05. 92
Klaus
Göttsching, Martin CDU/CSU 06. 05. 92
Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 06. 05. 92
Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 06. 05. 92
Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 06. 05. 92
Henn, Bernd fraktionslos 06. 05. 92
Heyenn, Günther SPD 06. 05. 92
Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 06. 05. 92
Dr. Holtz, Uwe SPD 06. 05. 92*
Jaffke, Susanne CDU/CSU 06. 05. 92
Junghanns, Ulrich CDU/CSU 06. 05. 92*
Kauder, Volker CDU/CSU 06. 05. 92
Kittelmann, Peter CDU/CSU 06. 05. 92*
Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 06. 05. 92
Kubicki, Wolfgang F.D.P. 06. 05. 92
Lohmann (Witten), Klaus SPD 06. 05. 92
Lummer, Heinrich CDU/CSU 06. 05. 92*
Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 06. 05. 92*
Erich
Dr. Mahlo, Dietrich CDU/CSU 06. 05. 92
Marten, Günter CDU/CSU 06. 05. 92*
Matschie, Christoph SPD 06. 05. 92*
Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 06. 05. 92*
Reinhard
Dr. Müller, Günther CDU/CSU 06. 05. 92*
Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 06. 05. 92
Neumann (Bremen), CDU/CSU 06. 05. 92
Bernd
Odendahl, Doris SPD 06. 05. 92
Opel, Manfred SPD 06. 05. 92**
Paintner, Johann F.D.P. 06. 05. 92
Pfuhl, Albert SPD 06. 05. 92*
Dr. Probst, Albert CDU/CSU 06. 05. 92*
Reddemann, Gerhard CDU/CSU 06. 05. 92*
Reimann, Manfred SPD 06. 05. 92*
Rempe, Walter SPD 06. 05. 92
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Reschke, Otto SPD 06. 05. 92
Schäfer (Offenburg), SPD 06. 05. 92
Harald B.
Dr. Scheer, Hermann SPD 06. 05. 92*
Schily, Otto SPD 06. 05. 92
Schloten, Dieter SPD 06. 05. 92
Schluckebier, Günther SPD 06. 05. 92*
von Schmude, Michael CDU/CSU 06. 05. 92*
Dr. Scholz, Rupert CDU/CSU 06. 05. 92
Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 06. 05. 92
Christian
Dr. Soell, Hartmut SPD 06. 05. 92*
Steiner, Heinz-Alfred SPD 06. 05. 92*
Terborg, Margitta SPD 06. 05. 92*
Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 06. 05. 92
Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 06. 05. 92*
Friedrich
Vogt (Duren), Wolfgang CDU/CSU 06. 05. 92
Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 06. 05. 92
Zierer, Benno CDU/CSU 06. 05. 92*
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Frage der Abgeordneten Regina Kolbe (SPD) (Drucksache 12/2516 Fragen 6 und 7):
Folgt die Bundesregierung der Auffassung, daß die Fortexistenz strukturbestimmender Unternehmen in einer Region mit einem ähnlichen oder einem gänzlich anderen Produktpool geeignet sind, sogenannte „Sogeffekte" für Zulieferer und andere Gewerbezweige zu erzeugen, und welche Schlußfolgerungen werden daraus gezogen?
Welche anderen Konzepte der produktiven Restrukturierung einer Region bestehen seitens der Bundesregierung, und welche sind das im einzelnen?
Die beiden Fragen sind thematisch eng miteinander verbunden. Erlauben Sie deshalb, daß ich sie zusammen beantworte.
Die Existenz eines strukturbestimmenden Unternehmens in einer Region besagt - für sich genommen - noch nichts über dessen künftigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region. Wachstumsimpulse werden von dem Unternehmen nur ausgehen, wenn es sich mit seinen Produkten am Markt behaupten kann. Die teilweise oder gar vollständige Umstrukturierung der ursprünglichen Produktpalette ist zwar grundsätzlich ein gangbarer Weg. Dieser Weg kann sich aber leicht als Umweg oder gar Irrweg erweisen. Denn wenn es gilt, auf neuen Märkten Fuß zufassen, hilft die Tatsache, daß man in einer Region seit langem etabliert ist, kaum weiter.
Für eine Region ist es deshalb erforderlich, von Anfang an auch auf die Ansiedlung neuer Unterneh-
7396* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1992
men zu setzen und dies durch eine aktive regionale Strukturpolitik zu fördern. In der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" stellt der Bund für die Investitionsförderung Mittel in erheblichem Umfang bereit. In Regionen, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind, muß die Ansiedlungspolitik eingebettet sein in eine umfassende Umstrukturierungs- und Entwicklungsstrategie mit dem Ziel der offensiven Strukturanpassung. Diese Strategie zu entwickeln, ist in erster Linie Sache des Landes, sowie der Region selbst. Aufgabe des Bundes ist es, dafür den geeigneten Handlungsrahmen zu setzen. Mit den umfangreichen Hilfen des Bundes für die neuen Länder, insbesondere der Investitionszulage, der Einführung der Gemeinschaftsaufgabe sowie dem Gemeinschaftswerk Aufschwung-Ost, ist vom Bund ein umfassender Rahmen gesetzt worden.
Es kommt jetzt darauf an, daß die neuen Länder und ihre Gemeinden die eigenen Handlungsmöglichkeiten und die vom Bund angebotenen Hilfen zügig und wirksam nutzen und dabei problemgerechte Schwerpunkte setzen. Dafür muß ein Ansatz gewählt werden, der über die herkömmliche Wirtschaftsförderung hinausgeht und alle wesentlichen strukturwirksamen Politikbereiche (z. B. Verkehrspolitik, Stadtentwicklungspolitik, Forschungs- und Technologiepolitik) umfaßt.
Von den Kreisen und Gemeinden müssen die prioritären Maßnahmen/Projekte erarbeitet, zu einem aufeinander abgestimmten Maßnahmenbündel zusammengestellt und mit den Eigenanstrengungen der Region verzahnt werden. Die neuen Länder müssen eindeutige regionale Schwerpunkte setzen, z. B. beim Einsatz der im Rahmen von Länderquoten vom Bund bereitgestellten Mittel zur Regionalförderung, zur Städtebauförderung, zum Ausbau des kommunalen Verkehrssystems, bei der landeseigenen Mittelstandspolitik, Forschungs- und Technologiepolitik, beim Ausbau des Ausbildungswesens. Diese Schwerpunkte müssen jeweils entsprechend der Problemlage „vor Ort" spezifisch zugeschnitten sein. Nur die lokalen und regionalen Entscheidungsträger haben dafür die nötige Orts- und Sachkenntnis sowie die politische Legitimation.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Frage des Abgeordneten Martin Göttsching (CDU/ CSU) (Drucksache 12/2516 Frage 10):
Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der neuen Bundesländer, konkret in Thüringen, einen vierstreifigen Ausbau einer Bundesstraße oder einer Autobahn von Erfurt nach Magdeburg in den ersten gesamtdeutschen Verkehrswegeplan 1992 in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf" aufzunehmen?
Im Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplanes 1992 (Stand: 9. April 1992) — Teil Bundesfernstraßen — wurde die Bundesfernstraße von Magdeburg nach Erfurt in die Stufe „weiterer Bedarf" eingestellt.
Zur Zeit laufen bilaterale Gespräche zwischen den Auftragsverwaltungen und dem Bundesminister für Verkehr zu den Einstufungen des Entwurfs.
Die endgültige Entscheidung bleibt jedoch dem Deutschen Bundestag vorbehalten.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Frage des Abgeordneten Wilfried Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 12/2516 Frage 11):
Nachdem der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bundesbahn, Heinz Dürr, eine radikale Abkehr von der bisherigen Streckenstillegung angekündigt hat und jetzt den Nebenstrekken große Bedeutung zumißt, frage ich, wie hoch der durch die bisherigen Streckenstillegungen entstandene volkswirtschaftliche Schaden ist und wer dafür haftet?
Das für die dauernde Einstellung des Betriebes einer Eisenbahnstrecke im Bundesbahngesetz vorgesehene dreistufige Verfahren (Stellungnahme der beteiligten obersten Landesverkehrsbehörden, Beschluß des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn beziehungsweise Deutsche Reichsbahn, Genehmigung durch den Bundesminister für Verkehr) stellt — insbesondere durch die Mitwirkung der Bundesländer — sicher, daß sowohl betriebswirtschaftliche Kriterien als auch regionale Interessen sowie Gesichtspunkte der Raumordnung, der Sozial- und Strukturpolitik und Anliegen des Umweltschutzes Berücksichtigung finden. Volkswirtschaftlicher Schaden wird damit vermieden.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Frage der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 12/2516 Frage 12):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Nur-Ausbaulösung der Anbindung Saarbrückens an die Hochgeschwindigkeitsbahnverbindung Paris-Ostfrankreich-Südwestdeutschland zur Strecke über Straßburg konkurrenzfähig ist, oder teilt sie die Ausführungen des Bundesministers für Verkehr, Dr. Günther Krause, daß konkurrenzfähig günstige Zeiten durch einen Nur-Ausbau mit Sicherheit nicht zu erreichen seien (siehe Frage 16 in Drucksache 12/2466)?
Bei den angestrebten Ausbaulösungen zwischen Saarbrücken und Mannheim und zwischen Kehl und Appenweier beträgt der Fahrzeitunterschied in der Relation Paris-Mannheim 4 Minuten. Die Bundesregierung ist deshalb der Auffassung, daß die Schnellbahnverbindung Saarbrücken-Mannheim im Endergebnis praktisch gleichwertig zur Strecke über Straßburg ist. Gleichwohl werden vertiefende Untersuchungen zwischen Hochspeyer und Neustadt (Weinstraße) mit dem Ziel einer deutlichen Fahrzeitverbesserung durchgeführt, wobei in diesem Streckenabschnitt eine Verkürzung der Fahrzeit von maximal noch 7 Minuten möglich ist.
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1992 7397*
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/2516 Frage 20):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Erdbebens in der Woche vom 13. April 1992 auf die Sicherheit der Blöcke A und B des Kernkraftwerkes (KKW) Biblis, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Gutachten des Technischen Überwachungsvereins Bayern vom Herbst 1991, in dem Zweifel an der Erdbebensicherheit des KKW Biblis geäußert worden sind?
Das Epizentrum des Bebens befand sich bei Roermond in den Niederlanden. Die Stärke des Bebens erreichte eine Magnitude von 5,5 bis 5,8 auf der Richterskala. Die im Epizentrum beobachtete Maximalintensität wurde von Erdbebenexperten mit I = 7 der 12-stufigen Skala von Medvedec, Sponheur, Karnik — also auf der sogenannten MSK-Skala — abgeschätzt.
Der Standort des Kernkraftwerkes Biblis liegt etwa 250 km vom Epizentrum des Erdbebens entfernt. Im Block A des Kernkraftwerkes Biblis kam es zu einer Abschaltung. Der Grund war, daß 2 von 7 Meldegebern der seismischen Instrumentierung fehlerhaft — d. h. zu früh — angesprochen hatten. Laut Anweisungen des Betriebshandbuchs ist die Anlage beim Erreichen eines Grenzwertes, d. h. bei jedem Ansprechen eines Meßgebers, unverzüglich abzufahren, was auch geschehen ist. Die daraufhin erfolgten Überprüfungen, u. a. durch den Technischen Überwachungsverein Bayern, haben dieses Fehlansprechen bestätigt. Die seismische Instrumentierung wurde daraufhin ausgetauscht.
Das Erdbeben vom 13. April 1992 hat am Standort Biblis zu Beschleunigungswerten von kleiner 0,1 Meter pro Sekunde quadrat (0,1 m/sec2) geführt, die Anlage Biblis ist jedoch erst bei einem Meldegrenzwert von 0,45 m/sec2 unverzüglich abzuschalten. Das Kernkraftwerk selbst, Block A und B, ist gegen ein Erdbeben mit Maximalbeschleunigungen von 1,5 m/ sec2 bzw. für eine Erdbebenintensität von 7-8 gemäß MSK-Skala ausgelegt. Das heißt, die Auswirkungen des Erdbebens lagen deutlich unter der Abschaltgrenze und erst recht weit unterhalb den Auslegungswerten. Die Sicherheit der Blöcke A und B des Kernkraftwerkes Biblis war daher in keiner Weise gefährdet.
Bezüglich Ihrer weiteren Frage zum Gutachten des Technischen Überwachungsvereins Bayern vom Herbst 1991 kann ich Ihnen mitteilen, daß ein solches Gutachten der Bundesregierung nicht bekannt ist, wohl aber ein Gutachten dieses TÜV zur Sicherheitsanalyse für das Kernkraftwerk Biblis, Block A, vom Februar 1991, welches 1988 vom damaligen Hessischen Minister für Umwelt und Reaktorsicherheit in Auftrag gegeben wurde. Im Rahmen dieser Sicherheitsanalyse wurde auch die Erdbebenauslegung mit den heute gültigen seismischen Kenndaten und Lastannahmen überprüft. Hieraus ergaben sich aber keine sicherheitstechnischen Bedenken gegen den Weiterbetrieb der Anlage.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Köppe (Bündnis 90/ GRÜNE) (Drucksache 12/2516 Fragen 32 und 33):
Welche Schritte hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung der USA oder gegenüber der CIA unternommen, um Aufklärung über Pressemitteilungen zu erlangen, die von einer Vermutung der CIA seit Ende der siebziger Jahre über den Aufenthalt von RAF-Mitgliedern in der DDR berichten, und wie beurteilt die Bundesregierung die Zuverlässigkeit der von der Presse veröffentlichten diesbezüglichen Aussagen des ehemaligen CIA-Missionschefs und Geheimdienstkoordinators an der US-Botschaft in Bonn, die den genannten Sachverhalt bestätigen?
Hat die Bundesregierung Schritte unternommen, und welche Ergebnisse liegen hieraus vor, die inzwischen erschienene Presseberichte mit Angaben des ehemaligen CIA-Missionschefs und Geheimdienstkoordinators an der US-Botschaft in Bonn bestätigen oder widerlegen könnten, daß bereits seit Ende der siebziger Jahre auch die Bundesregierung oder bestimmte Ressorts — vermittelt über Erkenntnisse der CIA — von dem möglichen Untertauchen von Mitgliedern der RAF in der DDR informiert waren oder zumindest entsprechende Vermutungen vorlagen?
Die Bundesregierung hat sich zur Frage der Information deutscher Geheimdienste durch den US-amerikanischen Geheimdienst CIA über den Aufenthalt von RAF-Mitgliedern in der ehemaligen DDR bereits am 10. März 1992 in Beantwortung der schriftlichen Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Ingrid Köppe (Bündnis 90/GRÜNE) (Bundestagsdrucksache 12/2256) und am 8. April 1992 in Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe Bündnis 90/GRÜNE „Kenntnis oder Vereinbarungen der Bundesregierung über den Aufenthalt von RAF-Mitgliedern in der DDR (Drucksache 12/2395)" geäußert.
Auf diese Antworten wird Bezug genommen.
Weder der Bundesregierung noch de' Regierung der Vereinigten Staaten liegen Erkenntnisse darüber vor, daß Informationen über den Aufenthalt von RAF-Terroristen Anfang der 80er Jahre der bundesdeutschen Regierung zugeleitet wurden.
Dies wurde von der Regierung der Vereinigten Staaten im März dieses Jahres bestätigt.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Wilfried Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 12/2516 Frage 35):
Wie viele deutsche Staatsbürger haben in den Jahren 1989, 1990 und 1991 ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt, und welche Länder wurden dabei bevorzugt?
Nach den Ergebnissen der amtlichen Wanderungsstatistik betrugt die Zahl der Fortzüge über die Grenzen des Bundesgebietes (deutsche Staatsangehörige) in den Jahren 1989 und 1990 106 690 bzw. 144 237; für 1991 liegen dem Statistischen Bundesamt die entsprechenden Angaben noch nicht vor.
Hinsichtlich der Frage nach den bevorzugten Zielländern liegen genaue Angaben vorerst nur für das Jahr 1989 vor. Danach sind bei den Fortzügen die USA mit 11 372, Frankreich mit 4 785, die Schweiz mit 4 678 und die Niederlande mit 3 757 Fällen bevorzugt worden.