Rede von
Regina
Schmidt-Zadel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion über die Zulassung von RU 486 wird, ebenso wie der Streit um die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, sehr emotional, ja, ich möchte sagen: fast erbittert geführt. Dabei sind es vor allem die Befürworter eines restriktiven Abbruchrechts, die sich vehement gegen eine Zulassung des Präparats aussprechen.
Ihre Argumente sind bekannt; ich will sie aber wiederholen: „Perfektionierung des Tötens", „Todespille gegen ungeborenes Leben" — so etwa sind die Schlagworte, die gegen RU 486 ins Feld geführt werden. Dahinter, meine Damen und Herren, verbirgt sich doch die Absicht, daß das Recht auf Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich abzulehnen sei und dem Vorgang des Schwangerschaftsabbruches selbst, so es nach geltendem Recht überhaupt dazu kommt, keinesfalls der Geruch des Unproblematischen und Leichten anhaften dürfe. Es ist offensichtlich die erklärte Meinung der Zulassungsgegner, daß eine mögliche Unkompliziertheit der Abbruchmethode Ausdruck einer gewissen Beliebigkeit im Umgang mit den ethischen Fragen sei, die sich im Zusammenhang mit der Regelung des Abbruchrechts stellen. Wer, so wird behauptet, die Abbruchmethode vereinfache, wolle die Voraussetzung für den Abbruch vereinfachen.
Die Gegner der Zulassung des Präparats bringen die Diskussion über RU 486 in Verbindung mit der Diskussion über die Neuregelung des Abbruchrechts. Sie verquicken die notwendige medizinische Erörterung der Methode mit der juristischen Erörterung ihrer rechtlichen Voraussetzungen. Diese Verquikkung, meine Damen und Herren, wird auch durch gebetsmühlenartige Wiederholung von gewissen Seiten der CDU, aber auch der Lebensschützer nicht richtiger und auch nicht einsichtiger.
Es ist gerade die Art des Taktierens, die uns hier und heute dazu zwingt, über die Zulassung eines Präparats zu debattieren — auf Antrag der SPD, meine Damen und Herren, und gegen erhebliche Widerstände, das muß hier einmal gesagt werden —, dessen medizinische Bewertung sowohl in der Fachwelt, das haben wir hier gehört, als auch bei politisch Verantwortlichen einer ganzen Reihe von Nachbarländern längst positiv erfolgt ist.
Es sind dabei nicht die ethischen Fragen, mit denen wir uns in dieser Debatte so schwertun, diese sind bei den derzeit praktizierten Abbruchmethoden die gleichen. Nein, es ist der politisch-taktische und ideologische Ballast, der die medizinische Betrachtung von Vor- und Nachteilen einer medikamentösen Schwangerschaftsunterbrechung belastet
und den Blick dafür verstellt, worum es im wesentlichen geht. Das ist es nämlich.
Es geht um die Frage, welche Methoden bei einem mit geltendem Recht zulässigen Abbruch angewendet werden können, um die Frage, ob Frauen auf die Anwendung einer weniger risikoreichen Methode verzichten sollen, obwohl sie verfügbar ist, um die
Frage, ob uns der Streit um die Neuregelung des Abbruchrechts von der Pflicht entbinden kann, die Gesundheit der Frauen — und das wird dabei gemacht — unnötig aufs Spiel zu setzen, die nach geltendem Recht einen Abbruch vornehmen und die selbst nach Verwirklichung der restriktiven vorliegenden Entwürfe, wozu es hoffentlich nicht kommen wird, auch in Zukunft abbrechen werden.
Eine Antwort auf diese Fragen ist nur nach medizinischen Gesichtspunkten möglich. Ich frage Sie daher, meine Damen und Herren: Wollen Sie Frauen weiterhin zumuten, auch bei einer medizinischen Indikation unnötige Schmerzen erleiden zu müssen? Kein vorliegender Gesetzentwurf zum § 218 geht übrigens davon aus, daß Schwangerschaftsabbrüche gänzlich unterbunden werden können.
Bei den bisherigen legalen Abbrüchen in der Bundesrepublik soll nun durch die Zulassung von RU 486 eine weitere Abbruchmethode alternativ eingesetzt werden, die vielen Frauen — darauf haben meine Vorrednerinnen hingewiesen — das Operations- i and Narkoserisiko eines chirurgischen Eingriffs ersparen könnte. Diese Methode ist eine unter vielen anderen. Sie ist zwar nicht für jede Frau geeignet, aber sie bietet einen gesundheitsschonenderen Eingriff.
— Das ist so! Dann hören Sie, was die Fachwelt dazu sagt. Vielleicht informieren Sie sich da wirklich einmal richtig. Ich habe mich informiert, Frau Limbach, da brauchen Sie sich nicht aufzuregen.
Das Arzneimittelrecht sieht vor, daß die Herstellerfirma beim Bundesgesundheitsamt einen Zulassungsantrag stellen muß.