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ID1208914500

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    Plenarprotokoll 12/89 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 89. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. April 1992 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7283 A Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft 7283 B Tagesordnungspunkt 6: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Freimut Duve, Ludwig Stiegler, Dr. Herta Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Urheberrecht (Drucksache 12/1733) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Andreas von Bülow, Gernot Erler, Robert Leidinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Beendigung der Disziplinarverfahren gegen Soldaten der Bundeswehr, die Angehörige des Arbeitskreises DARMSTÄDTER SIGNAL sind (Drucksache 12/2120) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1991) Gutachten des Sozialbeirats zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung und zu den Rentenanpassungen (Drucksache 12/1841) d) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Integration der Gegenstände des Vertrags der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKSV) und des Vertrags der Europäischen Atomgemeinschaft (EAGV) in den Vertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) (Drucksache 12/2024) 7283B Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Übereinkommen 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern (Drucksache 12/2150) 7284 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Übereinkommen Nr. 153 über die Arbeits- und Ruhezeiten im Straßentransport Empfehlung Nr. 161 betreffend die Arbeits- und Ruhezeiten im Straßentransport (Drucksache 12/2151) 7284A Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrich Klinkert, Anneliese Augustin, Hans-Dirk Bierling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gerhart Rudolf Baum, Josef Grünbeck, Birgit Homburger, wei- II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1992 terer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.: Vor der VN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992: Durch globale Umwelt- und Entwicklungspartnerschaft die Schöpfung bewahren (Drucksache 12/2489) . . . . 7284 A Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi, Bernd Henn und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969 (Drucksachen 12/613, 12/2347) b) — Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Marktstrukturgesetzes (Drucksache 12/2060) — Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vorzeitigen Inkraftsetzung des Marktstrukturgesetzes und darauf beruhender Rechtsverordnungen im Beitrittsgebiet (Inkraftsetzungsgesetz) (Drucksachen 12/1946, 12/2405, 12/2406) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksachen 12/1460, 12/2496, 12/2497) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur europäischen Automobilpolitik (Drucksachen 12/956, 12/2292) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die vorstehenden Außenkanten vor der Führerhausrückwand an Kraftfahrzeugen der Klasse N (Drucksachen 12/1961 Nr. 3.5, 12/2261) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über ein System zur Stabilisierung der Ausfuhrerlöse zugunsten am wenigsten entwickelter Länder in Asien und Lateinamerika (Drucksachen 12/1072 Nr. 26, 12/2262) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/143/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhanger (Bremsen) (Drucksachen 12/1961 Nr. 3.2, 12/2273) h) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Einsetzung Europäischer Betriebsräte zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (Drucksachen 12/187 Nr. 2.16, 12/2274) i) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vollendung der Zivilluftfahrt-politik in der Europäischen Gemeinschaft mit Blick auf den Binnenmarkt; Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luf tverkehrsunternehmen; Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Zugang von Luftverkehrsunternehmen zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs; Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über Flugpreise und Luftfrachtraten (Drucksachen 12/1449 Nr. 2.13, 12/2283) Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste (zur GO) 7285 C Manfred Richter (Bremerhaven) F.D.P. (zur GO) 7286D Tagesordnungspunkt 8: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ferdi Tillmann, Dirk Fischer (Hamburg), Heinz-Günter Bargfrede, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ekkehard Gries, Horst Friedrich, Roland Kohn, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (Drucksachen 12/1801, 12/2411, 12/2428) b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Ferdi Tillmann, Dirk Fischer (Hamburg), Heinz-Günter Bargfrede, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Ekkehard Gries, Horst Friedrich, Roland Kohn, weiteren Abgeordne- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1992 III ten und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen 12/1800, 12/2450) Lothar Ibrügger SPD 7288C, 7290 C Dr. Günther Krause, Bundesminister BMV 7289B Ferdi Tillmann CDU/CSU 7292 C Ekkehard Gries F.D.P. 7293 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 7294 C Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 7295 A Namentliche Abstimmung 7295 D Ergebnis 7303 A Tagesordnungspunkt 9: Fortsetzung der Beratung von Entschließungsanträgen zur Regierungserklärung vom 2. April 1992 hier: Abstimmung der — Entschließungsanträge der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste (Drucksachen 12/2414, 12/2415) — Entschließungsantrag der Abgeordneten Andrea Lederer und der Gruppe der PDS/Linke Liste (Drucksache 12/2416) — Entschließungsantrag der Fraktion der SPD (Drucksache 12/2417) . . 7295D Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Lieferung von Rüstungsgütern an die Türkei (Drucksache 12/2498) 7296A Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (Drucksache 12/2453) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Wolfgang Bötsch, Johannes Gerster (Mainz), weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 24) (Drucksache 12/2112) c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Ullmann, Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe Bündnis 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur verfassungsrechtlichen Bestimmung des Bürgerbegriffs (Drucksache 12/2088) Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 7296D Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 7300 B Erwin Marschewski CDU/CSU 7305 A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste 7306B, 7336A Wolfgang Lüder F.D.P. 7309A Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 7310C Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . . . 7312D Hans-Ulrich Klose SPD 7317 C Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . 7320 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7321 D Dr. Edmund Stoiber, Staatsminister des Frei- staates Bayern 7322 C Otto Schily SPD 7324 A Florian Gerster, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 7327 D Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . . 7329B Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 7331B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 7333 D Erwin Marschewski CDU/CSU . . . 7335B Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 7337C Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 7338 B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . 7339B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 7340 C Dr. Gero Pfennig CDU/CSU 7342 A Dr. Ingomar Hauchler SPD 7343 C Ortwin Lowack fraktionslos 7345 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Angelika Barbe, Ingrid Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Prüfung des Präparates RU 486 in der Bundesrepublik Deutschland zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch (Drucksache 12/1835) Dr. Marliese Dobberthien SPD 7347 A Editha Limbach CDU/CSU 7348D Claus Jäger CDU/CSU 7349 C Hanna Wolf SPD 7350 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 7350 C Uta Würfel F.D.P. . . . . . . . 7351B, 7357B Dr. Hans-Joachim Sopart CDU/CSU . . 7351D Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . . 7352D Regina Schmidt-Zadel SPD 7354 A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1992 Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 7355D Dr. Hans-Joachim Sopart CDU/CSU . . 7357 C Gerlinde Hämmerle SPD 7357 D Dr. Edith Niehuis SPD (zur GO) 7358 C Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU (zur GO) . 7359 C Nächste Sitzung 7360 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7361* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 7361' D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1992 7283 89. Sitzung Bonn, den 30. April 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 30. 04. 92 Bayha, Richard CDU/CSU 30. 04. 92 Becker-Inglau, Ingrid SPD 30. 04. 92 Beckmann, Klaus F.D.P. 30. 04. 92 Blunck, Lieselott SPD 30. 04. 92 ' Böhm (Melsungen), CDU/CSU 30. 04. 92 ' Wilfried Brudlewsky, Monika CDU/CSU 30. 04. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 30. 04. 92 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 30. 04. 92 Daubertshäuser, Klaus SPD 30. 04. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 30. 04. 92 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 30. 04. 92 Fuchs (Köln), Anke SPD 30. 04. 92 Fuchs (Veil), Katrin SPD 30. 04. 92 Gattermann, Hans H. F.D.P. 30. 04. 92 Dr. Gautier, Fritz SPD 30. 04. 92 Dr. von Geldern, CDU/CSU 30. 04. 92 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 30. 04. 92 Günther (Duisburg), CDU/CSU 30. 04. 92 Horst Günther (Plauen), F.D.P. 30. 04. 92 Joachim Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 30. 04. 92 Heyenn, Günther SPD 30. 04. 92 Hilsberg, Stephan SPD 30. 04. 92 Hübner, Heinz F.D.P. 30. 04. 92 Huonker, Gunter SPD 30. 04. 92 Jelpke, Ulla PDS/LL 30. 04. 92 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 30. 04. 92 Kauder, Volker CDU/CSU 30. 04. 92 Keller, Peter CDU/CSU 30. 04. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 30. 04. 92 Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 30. 04. 92 Karl-Hans Lenzer, Christian CDU/CSU 30. 04. 92 ' Magin, Theo CDU/CSU 30. 04. 92 Dr. Matterne, Dietmar SPD 30. 04. 92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 30. 04. 92 Dorothea Müller (Schweinfurt), SPD 30. 04. 92 Rudolf Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Nolte, Claudia CDU/CSU 30. 04. 92 Odendahl, Doris SPD 30. 04. 92 Paintner, Johann F.D.P. 30. 04. 92 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 30. 04. 92 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 30. 04. 92 Susanne Rauen, Peter Harald CDU/CSU 30. 04. 92 Rempe, Walter SPD 30. 04. 92 Reschke, Otto SPD 30. 04. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 30. 04. 92 Ingrid Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 30. 04. 92 Helmut Schäfer (Offenburg), SPD 30. 04. 92 Harald B. Dr. Schneider CDU/CSU 30. 04. 92 (Nürnberg), Oscar Graf von CDU/CSU 30. 04. 92 Schönburg-Glauchau, Joachim Steen, Antje-Marie SPD 30. 04. 92 Tietjen, Günther SPD 30. 04. 92 Titze, Uta SPD 30. 04. 92 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 30. 04. 92 Wieczorek (Duisburg), SPD 30. 04. 92 Helmut Wissmann, Matthias CDU/CSU 30. 04. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 641. Sitzung am 3. April 1992 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes und zur Änderung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses Neuntes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten (Erstreckungsgesetz - ErstrG) Gesetz zum Zweiten Fakultativprotokoll vom 15. Dezember 1989 zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe 7362* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. April 1992 Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 3. April 1992 gemäß § 30 Absatz 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Deutschen Reichsbahn für das Geschäftsjahr 1991 einschließlich Anlagen mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Bundesminister für Verkehr hat den Nachtrag zum Wirtschaftsplan im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen genehmigt. Die Unterlagen liegen im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus. Die Gruppe der PDS/Linke Liste hat mit Schreiben vom 8. April 1992 die Anträge Sofortige Einstellung der wirtschaftlichen, militärischen und polizeilichen Hilfen für die Türkei — Drucksache 12/2345, und Abschiebestopp für Kurdinnen und Kurden — Drucksache 12/2346 — zurückgezogen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/1618 Drucksache 12/2018 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/3404 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/2101 Nrn. 3.1, 3.4, 3.5 Drucksache 12/2257 Nr. 3.2
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    Rede von Christina Schenk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt nur zwei Gründe für mich, vom jetzigen Stand der Dinge ausgehend die Freigabe des Hormonpräparats RU 486, welches stets zusammen mit Prostaglandinen zum Abbruch von Schwangerschaften verwendet werden kann, in Deutschland zu befürworten.
    Der erste Grund ist, daß ich es für wünschenswert halte, wenn Frauen zwischen verschiedenen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs — wenn sie sich zu einem solchen entschlossen haben — wählen können.
    Der zweite Grund — das sage ich ganz offen — ist meine Hoffnung, daß eines Tages ein Mittel zum



    Christina Schenk
    Hausgebrauch zur Verfügung steht, damit die Frage des Schwangerschaftsabbruchs endlich dahin kommt, wo sie einzig und allein hingehört, nämlich in die Hand der Frau.
    Eines, meine Damen und Herren, muß jedoch ganz klar gesagt werden: Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Präparat RU 486, beim Schwangerschaftsabbruch stets in Kombination mit Prostaglandinen angewandt, keine Alternative zur seit längerem praktizierten und auch bewährten Absaugmethode.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

    Zu Euphorie besteht keinerlei Anlaß, und die Zerstörung des bereits entstandenen Mythos ist überfällig.
    Nach Auskunft des Feministischen Frauengesundheitszentrums in West-Berlin, das internationale Literatur zu diesem Thema ausgewertet hat, steht fest, daß der chemische Schwangerschaftsabbruch mittels RU 486 nicht privater, unkomplizierter, schonender und unabhängiger von ärztlicher Kontrolle ist als der mechanische mittels Absaugung.

    (Beifall des Abg. Dr. Hans-Joachim Sopart [CDU/CSU])

    Die Methode ist immerhin unsicher. In 2 bis 13 % der Fälle ist der chemische Abbruch unvollständig; es muß dann noch die Absaugmethode angewendet werden. Das Verfahren ist zeitaufwendig, es sind mindestens vier Arztkonsultationen erforderlich. Die Verfahrensdauer bewegt sich zwischen einer und zwei Wochen insgesamt. Das Verfahren erfordert eine intensive ärztliche Kontrolle. Es ist nicht für alle Frauen geeignet. Es gibt zahlreiche Gegenindikationen, die das Alter, bestimmte Erkrankungen und auch den Genuß von Nikotin und Alkohol betreffen. Die Frage der Nebenwirkungen ist noch weitgehend ungeklärt, und die Wechselwirkung, da dieses Präparat immer im Zusammenhang mit Prostaglandinen angewandt wird, ist völlig unklar.
    Das ganze Verfahren ist unnötigerweise schmerzhaft. Oft müssen schmerzstillende Mittel angewendet werden.
    Ein letztes Argument, was ich insbesondere in Deutschland für ein sehr gravierendes halte: Die Pille ist nur bis zur sechsten Schwangerschaftswoche anwendbar. Das wird dazu führen, daß RU 486, wenn es denn hier verfügbar wäre, ohne praktische Bedeutung sein wird. Denn auf Grund der restriktiven Abtreibungsregelung, die wir zumindest in Westdeutschland noch haben, und auf Grund des repressiver. Klimas, welches hier von der Staatsgewalt ausgeht, ist der Anteil von Frauen, die bereits nach sechswöchiger Schwangerschaftsdauer den bürokratischen Hürdenlauf überwunden haben und Zeit haben, selbst eine Entscheidung zu treffen, relativ gering.
    Um es also noch einmal ganz klar zu sagen: Der Vergleich zwischen der Absaugmethode, ambulant und mit örtlicher Betäubung durchgeführt, und der chemischen Abtreibungsmethode mittels RU 486 und Prostaglandinen, fällt zum gegenwärtigen Zeitpunkt in allen Punkten positiv für die mechanische Methode aus. Wenn es gute Bedingungen für Abtreibung gibt, wenn also Kenntnisse über Verhütungsmethoden vorhanden sind, wenn ein Abbruch legal ist, wenn Kostenfreiheit gegeben ist, wenn ein unterstützendes moralisches Klima gegeben ist, wenn der Eingriff mittels Absaugung und bei lokaler Anästhesie ambulant durchgeführt wird, wie das in den Niederlanden der Fall ist, entscheidet sich kaum eine Frau für diese Methode.
    Statt nun also genau dies in der Öffentlichkeit klarzumachen, statt alle Anstrengungen darauf zu richten, daß überall in der Bundesrepublik Deutschland die schonende und extrem risikoarme Absaugmethode für Frauen tatsächlich zur Verfügung steht — immerhin beträgt die Komplikationsrate weniger als 0,3 %, sie ist damit geringer als bei einem normalen Geburtsvorgang —, wird, wie ich meine, in schon verantwortungsloser Manier das Präparat als die schonendste Art dargestellt, eine ungewollte Schwangerschaft abzubrechen. Das kann ich so hier nicht stehenlassen.
    Meine Damen und Herren, es darf nicht geschehen, daß Frauen wieder so belogen werden, wie man es seit Einführung hormoneller Antikonzeptiva ununterbrochen getan hat. Bis heute werden Frauen weitestgehend im unklaren gelassen über die erheblichen Risiken, mit denen die über längere Zeit erfolgende Einnahme solcher Stoffe verbunden ist.
    Noch ein Wort zum Schluß. Der schonendste Schwangerschaftsabbruch ist immer noch der, der mit bewährten risikoarmen Methoden in einem angstfreien Klima durchgeführt wird. Wesentliche Voraussetzungen für ein solches angstfreies Klima sind, so meine ich, hier in Deutschland bereits gegeben. 70 bis 80 % der Bevölkerung lehnen den § 218 ab und akzeptieren das Entscheidungsrecht von Frauen. Und es gibt seit längerem eine extrem risikoarme Methode: den ambulanten Schwangerschaftsabbruch in spezialisierten Arztpraxen mittels Absaugung bei örtlicher Betäubung.
    Das entscheidende Problem in der Bundesrepublik Deutschland besteht darin, daß es noch immer — zumindest im Westteil Deutschlands — eine restriktive gesetzliche Regelung gibt und daß vor allem noch immer nicht überall in der Bundesrepublik den Frauen die eben genannte schonende und risikoarme Methode de facto zur Verfügung steht. Noch gibt es eben das flächendeckende Netz von ambulanten Abbruchpraxen nicht.
    Es muß darum gehen, für den künftigen Umgang mit ungewollten Schwangerschaften gesetzliche Regelungen zu treffen, die, zum ersten, die klare gesellschaftliche Akzeptanz für einen Schwangerschaftsabbruch nach Entscheidung der Frau zum Ausdruck bringen, die, zweitens, den Schwangerschaftsabbruch entmystifizieren und enttabuisieren und die, drittens und letztens, so formuliert sind, daß sie auf Länderebene nicht ausgehebelt werden können, wie das bei der gegenwärtigen Rechtslage in Westdeutschland in Baden-Württemberg und Bayern in extremer Weise der Fall ist.
    Danke.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der PDS/Linke Liste)






Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat nunmehr die Abgeordnete Frau Schmidt-Zadel.

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    Rede von Regina Schmidt-Zadel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion über die Zulassung von RU 486 wird, ebenso wie der Streit um die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, sehr emotional, ja, ich möchte sagen: fast erbittert geführt. Dabei sind es vor allem die Befürworter eines restriktiven Abbruchrechts, die sich vehement gegen eine Zulassung des Präparats aussprechen.
    Ihre Argumente sind bekannt; ich will sie aber wiederholen: „Perfektionierung des Tötens", „Todespille gegen ungeborenes Leben" — so etwa sind die Schlagworte, die gegen RU 486 ins Feld geführt werden. Dahinter, meine Damen und Herren, verbirgt sich doch die Absicht, daß das Recht auf Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich abzulehnen sei und dem Vorgang des Schwangerschaftsabbruches selbst, so es nach geltendem Recht überhaupt dazu kommt, keinesfalls der Geruch des Unproblematischen und Leichten anhaften dürfe. Es ist offensichtlich die erklärte Meinung der Zulassungsgegner, daß eine mögliche Unkompliziertheit der Abbruchmethode Ausdruck einer gewissen Beliebigkeit im Umgang mit den ethischen Fragen sei, die sich im Zusammenhang mit der Regelung des Abbruchrechts stellen. Wer, so wird behauptet, die Abbruchmethode vereinfache, wolle die Voraussetzung für den Abbruch vereinfachen.
    Die Gegner der Zulassung des Präparats bringen die Diskussion über RU 486 in Verbindung mit der Diskussion über die Neuregelung des Abbruchrechts. Sie verquicken die notwendige medizinische Erörterung der Methode mit der juristischen Erörterung ihrer rechtlichen Voraussetzungen. Diese Verquikkung, meine Damen und Herren, wird auch durch gebetsmühlenartige Wiederholung von gewissen Seiten der CDU, aber auch der Lebensschützer nicht richtiger und auch nicht einsichtiger.
    Es ist gerade die Art des Taktierens, die uns hier und heute dazu zwingt, über die Zulassung eines Präparats zu debattieren — auf Antrag der SPD, meine Damen und Herren, und gegen erhebliche Widerstände, das muß hier einmal gesagt werden —, dessen medizinische Bewertung sowohl in der Fachwelt, das haben wir hier gehört, als auch bei politisch Verantwortlichen einer ganzen Reihe von Nachbarländern längst positiv erfolgt ist.
    Es sind dabei nicht die ethischen Fragen, mit denen wir uns in dieser Debatte so schwertun, diese sind bei den derzeit praktizierten Abbruchmethoden die gleichen. Nein, es ist der politisch-taktische und ideologische Ballast, der die medizinische Betrachtung von Vor- und Nachteilen einer medikamentösen Schwangerschaftsunterbrechung belastet

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist unwahr!)

    und den Blick dafür verstellt, worum es im wesentlichen geht. Das ist es nämlich.
    Es geht um die Frage, welche Methoden bei einem mit geltendem Recht zulässigen Abbruch angewendet werden können, um die Frage, ob Frauen auf die Anwendung einer weniger risikoreichen Methode verzichten sollen, obwohl sie verfügbar ist, um die
    Frage, ob uns der Streit um die Neuregelung des Abbruchrechts von der Pflicht entbinden kann, die Gesundheit der Frauen — und das wird dabei gemacht — unnötig aufs Spiel zu setzen, die nach geltendem Recht einen Abbruch vornehmen und die selbst nach Verwirklichung der restriktiven vorliegenden Entwürfe, wozu es hoffentlich nicht kommen wird, auch in Zukunft abbrechen werden.
    Eine Antwort auf diese Fragen ist nur nach medizinischen Gesichtspunkten möglich. Ich frage Sie daher, meine Damen und Herren: Wollen Sie Frauen weiterhin zumuten, auch bei einer medizinischen Indikation unnötige Schmerzen erleiden zu müssen? Kein vorliegender Gesetzentwurf zum § 218 geht übrigens davon aus, daß Schwangerschaftsabbrüche gänzlich unterbunden werden können.
    Bei den bisherigen legalen Abbrüchen in der Bundesrepublik soll nun durch die Zulassung von RU 486 eine weitere Abbruchmethode alternativ eingesetzt werden, die vielen Frauen — darauf haben meine Vorrednerinnen hingewiesen — das Operations- i and Narkoserisiko eines chirurgischen Eingriffs ersparen könnte. Diese Methode ist eine unter vielen anderen. Sie ist zwar nicht für jede Frau geeignet, aber sie bietet einen gesundheitsschonenderen Eingriff.

    (Editha Limbach [CDU/CSU]: Das ist eben nicht wahr!)

    — Das ist so! Dann hören Sie, was die Fachwelt dazu sagt. Vielleicht informieren Sie sich da wirklich einmal richtig. Ich habe mich informiert, Frau Limbach, da brauchen Sie sich nicht aufzuregen.
    Das Arzneimittelrecht sieht vor, daß die Herstellerfirma beim Bundesgesundheitsamt einen Zulassungsantrag stellen muß.