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    Plenarprotokoll 12/88 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 88. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. April 1992 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Roswitha Verhülsdonk . . . . 7225 A Bestimmung des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer als ordentliches Mitglied der Gemeinsamen Verfassungskommission für den ausgeschiedenen Abgeordneten Dr Gregor Gysi 7225A Erweiterung der Tagesordnung 7225 B Abwicklung der Tagesordnung 7225 B Nachträgliche Überweisung von Anträgen an den Finanzausschuß 7225 C Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Bericht des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über Maßnahmen gegen den unerlaubten Umgang mit Kernbrennstoffen aus Staaten der GUS; weitere aktuelle Themen) Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU . 7207 B Reinhard Weis (Stendal) SPD 7208 A Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU . 7208A Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU . . 7208 C Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU . 7208 C Siegrun Klemmer SPD 7208 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU . 7208 D Dr. Klaus Kübler SPD 7209B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU . 7209 B Dr. Wilifried Penner SPD 7209 D Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . . 7210A Franz Müntefering SPD 7210C Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . . 7210C Ortwin Lowack fraktionslos 7211 C Friedrich Bohl, Bundesminister BK . . . . 7211C Dr. Klaus Kübler SPD 7211C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 7211D Reinhard Weis (Stendal) SPD 7211 D Eduard Lintner, Pari. Staatssekretär BMI 7211D Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/2466 vom 24. April 1992 — Notwendige Genehmigungsverfahren für den Bau von Windkraftanlagen MdlAnfr 2 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Jürgen Echternach BMBau 7212B ZusFr Horst Kubatschka SPD 7212 B Verantwortung der am Bau der Teleskopstation auf dem Mount Graham/USA beteiligten Max-Planck-Gesellschaft und der Bundesregierung für die Zerstörung von Ökosystemen und indianischem Kulturraum MdlAnfr 3, 4 Jutta Müller (Völklingen) SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMFT . . 7212D, 7213D ZusFr Jutta Müller (Völklingen) SPD . . . 7213A Bedeutung des Schutzes von Kultur- und Wirtschaftsformen einheimischer Völker im Zusammenhang mit dem Umweltschutz MdlAnfr 5 Elke Ferner SPD Antw PStSekr Hans-Peter Repnik BMZ . 7214A ZusFr Elke Ferner SPD 7214 C ZusFr Jutta Müller (Völklingen) SPD . . 7214D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1992 Förderung der von Prof. Dr. Dr. Kallistratos entwickelten Kallidendron Aufforstungsmethode MdlAnfr 6 Otto Schily SPD Antw PStSekr Hans-Peter Repnik BMZ . 7214D ZusFr Otto Schily SPD 7215A Erfahrungen mit dem Gesetz über den Auswärtigen Dienst MdlAnfr 7 Ortwin Lowack fraktionslos StMin Helmut Schäfer AA 7215B ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 7215C Vorschlag des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zur Überwachung der Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen; sachliche und personelle Kosten MdlAnfr 13, 14 Dr. Günther Müller CDU/CSU Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . . . 7216C, 7217 A ZusFr Dr. Günther Müller CDU/CSU . . 7216C, 7217A ZusFr Elke Ferner SPD 7216D Bau einer Umgehungsstraße für Sondershausen in Thüringen MdlAnfr 15 Martin Göttsching CDU/CSU Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . . . 7217B Äußerungen von Bundesminister Dr. Günther Krause über die Anbindung Saarbrückens an die Hochleistungsschnellbahn Paris-Mannheim MdlAnfr 16 Elke Ferner SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . . 7217C ZusFr Elke Ferner SPD 7217 D Förderung des Films „Das unruhige Gewissen" über den deutschen Widerstand im Dritten Reich MdlAnfr 25 Ortwin Lowack fraktionslos Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . . 7218A ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . . 7218B Erkenntnisse des Bundeskanzleramtes und des Bundesinnenministeriums 1990 über Stasi-Kontakte des Oberkirchenrats Martin Kirchner und des Mitglieds des Demokratischen Aufbruchs, Wolfgang Schnur MdlAnfr 26, 27 Dr. Eberhard Brecht SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 7218D, 7219A ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD . 7219A, 7219B Anwendung des Aussiedlergesetzes zur Klärung des Status von Kindern aus Ehen zwischen Aussiedlern und Nichtdeutschen im Sinne des Grundgesetzes MdlAnfr 29 Ralf Walter (Cochem) SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . . 7219C ZusFr Ralf Walter (Cochem) SPD . . . . 7219C ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . . 7219D Zahl der wegen Straftaten ausgewiesenen Ausländer MdlAnfr 30 Klaus Harries CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 7220A ZusFr Klaus Harries CDU/CSU 7220A Einzug kinderpornographischer Produkte an der deutschen Grenze MdlAnfr 31 Uta Würfel F.D.P. Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 7220 C ZusFr Uta Würfel F D P 7220 D ZusFr Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD 7221A ZusFr Horst Kubatschka SPD 7221 B Verringerung der Zahl der deutschen Zivilbeschäftigten bei den US-Streitkräften in Rheinland-Pfalz MdlAnfr 33, 34 Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 7221B, 7222A ZusFr Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD . 7221C, 7222A ZusFr Ralf Walter (Cochem) SPD . . . . 7222C Überwachung des Stahlsubventionsverbots in den Mitgliedstaaten durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften MdlAnfr 37, 38 Erich G. Fritz CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi . . 7222D, 7223 B ZusFr Erich G. Fritz CDU/CSU 7223 C ZusFr Horst Kubatschka SPD 7223 D Bezuschussungspraxis der EG bei Aufforstungen MdlAnfr 47 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Georg Gallus BML . . . 7224 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 7224 C Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1992 III des Vermögensgesetzes und anderer Vorschriften — Zweites Vermögensrechtsänderungsgesetz — (Drucksache 12/2480) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Uwe-Jens Heuer, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensgesetzes (Drucksache 12/2228) c) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung redlich erworbener Eigentums- und Nutzungsrechte an Gebäuden und Grundstücken in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Drucksache 12/2358) Norbert Geis CDU/CSU 7225D Franz Müntefering SPD 7226A Dr. Uwe Küster SPD 7228B Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister BMJ . 7229D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 7232A Johannes Nitsch CDU/CSU 7233 D Dr. Uwe Küster SPD 7235A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 7235B Hans-Joachim Hacker SPD 7235 D Norbert Geis CDU/CSU 7237 B Joachim Gres CDU/CSU 7238A Hans-Joachim Hacker SPD 7238 D Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 7240A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 7241C Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Eckart Kuhlwein, Doris Odendahl, Hans Gottfried Bernrath, weiteren Abgeordnten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (Drucksache 12/2125) Eckart Kuhlwein SPD 7243 C Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . 7245 A Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. . 7246B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . . 7247 B Maria Eichhorn CDU/CSU 7248 A Günter Rixe SPD 7249B Dirk Hansen F D P 7250B Eckart Kuhlwein SPD 7250 D Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 7251B Dr. Ulrich Briefs fraktionslos 7252 C Torsten Wolfgramm, Parl. Staatssekretär BMBW 7253B Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes, des Bundesversorgungsgesetzes und des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 12/2219) Hannelore Rönsch, Bundesministerin FuS 7254 B Brigitte Lange SPD 7256A Norbert Eimer (Fürth) F.D.P. . . . . . 7257 B Ortrun Schätzle CDU/CSU 7258A Gerd Andres SPD 7259A Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU . . . 7261 A Norbert Eimer (Fürth) F.D.P. . . . . 7262B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 7262 C Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/ Linke Liste: Stiftung für die Opfer ausländerfeindlicher Übergriffe (Drucksache 12/2084) 7263 C Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (Drucksache 12/2021) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Peter Conradi, Freimut Duve, Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: EG-Klage gegen das Zweite Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (Drucksache 12/2214) Dr. Albert Probst CDU/CSU 7263 D Peter Conradi SPD 7265A Josef Grünbeck F.D.P. 7266 C Dr. Erich Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 7267 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 148 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1977 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Berufsgefahren infolge von Luftverunreinigung, Lärm und Vibrationen an den Arbeitsplätzen (Drucksache 12/2447) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 162 der Internationalen Arbeitsorganisation IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1992 vom 24. Juni 1986 über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest (Drucksache 12/2448) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 167 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1988 über den Arbeitsschutz im Bauwesen (Drucksache 12/2472) Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU . . . 7268 C Manfred Reimann SPD 7270 A Dr. Gisela Babel F D P. 7271 C Nächste Sitzung 7272 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7273* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes und Antrag: EG-Klage gegen das Zweite Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes) Dr. Dagmar Enkelmann (PDS/Linke Liste) 7273* C Anlage 3 Novellierung des Vermögensgesetzes zur Ermöglichung von Vorabentscheidungen in Grundstücks-Eigentumsfragen MdlAnfr 8 — Drs 12/2466 — Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMJ 7274* A Anlage 4 Weitere Verwendung von Immobilien der Reichsbahn, z. B. der Verwaltungsschule der Reichsbahn in Kirchmöser/Brandenburg MdlAnfr 17 — Drs 12/2466 — Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 7274* D Anlage 5 Privatisierung der Rhein-Main-Donau AG und Verlegung des Sitzes von München nach Passau; Verbleib des Neubauamtes Donauausbau in Regensburg MdlAnfr 18, 19 — Drs 12/2466 — Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 7275* A Anlage 6 Neufestsetzung der Lärmschutzzonen für Militärflugplätze MdlAnfr 20 — Drs I 2/2466 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 7275* B Anlage 7 Bestrebungen in der Maschinenbauindustrie zum Rückbau technischer Anlagen zur Wiederverwertung von Rohstoffen und Einzelteilen; Vermittlung des Know-hows an Hochschulen MdlAnfr 21, 22 — 12/2466 — Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 7275* D Anlage 8 Rückgang der Verwendung von Holzsteigen beim Transport von Obst und Gemüse 1991 MdlAnfr 23, 24 — 12/2466 — Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 7276* B Anlage 9 Einbeziehung der Landwirte, die in der früheren DDR ihr Land zur Nutzung als Truppenübungsplatz verkaufen mußten, in die Eigentumsregelungen MdlAnfr 32 — 12/2466 — Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 7277' A Anlage 10 Verletzung des Stahlsubventionsverbots durch Italien, Spanien und Frankreich MdlAnfr 35, 36 — 12/2466 — Jochen Borchert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi . 7277* B Anlage 11 Vermeidung von Überkapazitäten im Stahlbereich; Beibehaltung des sog. Stahlsubventions-Kodex im Zuge des Privatisierungsauftrages der Treuhandanstalt MdlAnfr 39, 40 — 12/2466 — Irmgard Karwatzki CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 7277* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1992 V Anlage 12 Aktualisierung des vertraulichen Berichts „legale und illegale Rüstungsexporte in den Irak"; Durchführung von Installationen oder Anlageberatungen durch deutsche Techniker in Muthanna MdlAnfr 41, 42 — 12/2466 — Ernst Schwanhold SPD SchrAntw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi . 7278* C Anlage 13 Bereitstellung ausreichenden Kapitals für die Modernisierung der Treuhandunternehmen und neu gegründeter Firmen in den neuen Bundesländern MdlAnfr 43, 44 — 12/2466 — Rolf Schwanitz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi . 7279* A Anlage 14 Auswirkung der EG-Importquoten für Bananen auf die Exportländer, insbesondere in Mittelamerika; Förderung der Verwendung nachwachsender Rohstoffe MdlAnfr 45, 46 — 12/2466 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Georg Gallus BML . . 7279* D Anlage 15 Nichtreduzierung des Fluglärms auf den Militärflugplätzen Bitburg und Spangdahlem MdlAnfr 48 — 12/2466 — Dr. Elke Leonhard-Schmid SPD SchrAntw PStS'in Ingrid Roitzsch BMVg . 7280* D Anlage 16 Pläne für die Änderung der zivilen Bundeswehrverwaltung MdlAnfr 51, 52 — 12/2466 —Uta Zapf SPD SchrAntw PStS'in Ingrid Roitzsch BMVg . 7281* A Anlage 17 Übernahme der Kosten für die bei Einführung der Krankenversicherungskarte notwendigen Geräte in den Arztpraxen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr 53, 54 — 12/2466 — Klaus Kirschner SPD SchrAntw PStS'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 7281' C Anlage 18 Äußerungen der Bundesministerin für Gesundheit anläßlich des 40jährigen Bestehens von PRO FAMILIA MdlAnfr 55, 56 — 12/2466 — Claus Jäger CDU/CSU SchrAntw PStS'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 7281* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1992 7207 88. Sitzung Bonn, den 29. April 1992 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bayha, Richard CDU/CSU 29. 04. 92 Beckmann, Klaus F.D.P. 29. 04. 92 Berger, Johann Anton SPD 29. 04. 92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 29. 04. 92* Wilfried Brudlewsky, Monika CDU/CSU 29. 04. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 29. 04. 92 Peter Harry Dr. Däubler-Gmelin, SPD 29. 04. 92 Herta Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 29. 04. 92 Fuchs (Köln), Anke SPD 29. 04. 92 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 29. 04. 92 Günther (Duisburg), CDU/CSU 29. 04. 92 Horst Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 29. 04. 92 Dr. Hennig, Ottfried CDU/CSU 29. 04. 92 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 29. 04. 92 Huonker, Gunter SPD 29. 04. 92 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 29. 04. 92 Kauder, Volker CDU/CSU 29. 04. 92 Keller, Peter CDU/CSU 29. 04. 92 Köppe, Ingrid BÜNDNIS 29. 04. 92 90/GRÜNE Kolbow, Walter SPD 29. 04. 92** Kretkowski, Volkmar SPD 29. 04. 92 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 29. 04. 92 Krziskewitz, Reiner CDU/CSU 29. 04. 92 Eberhard Dr.-Ing. Laermann, F.D.P. 29. 04. 92 Karl-Hans Lenzer, Christian CDU/CSU 29. 04. 92* Magin, Theo CDU/CSU 29. 04. 92 Dr. Matterne, Dietmar SPD 29. 04. 92 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 29. 04. 92 Franz-Josef Mischnick, Wolfgang F.D.P. 29. 04. 92 Odendahl, Doris SPD 29. 04. 92 Paintner, Johann F.D.P. 29. 04. 92 Dr. Pohl, Eva F.D.P. 29. 04. 92 Rempe, Walter SPD 29. 04. 92 Reschke, Otto SPD 29. 04. 92 Schäfer (Offenburg), SPD 29. 04. 92 Harald B. Steen, Antje-Marie SPD 29. 04. 92 Tietjen, Günther SPD 29. 04. 92 Titze, Uta SPD 29. 04. 92 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 29. 04. 92 90/GRÜNE * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes und Antrag: EG-Klage gegen das Zweite Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes) Dr. Dagmar Enkelmann (PDS/Linke Liste): Die Novellierung des vorliegenden Filmförderungsgesetzes beschränkt sich in erster Linie auf einige Schwerpunkte, die einer Stärkung der Elemente der Wirtschaftlichkeit und der Strukturverbesserung der Filmproduktion und des Filmverleihs sowie eine Verbesserung der Koproduktion in Europa dienen sollen. Als Schriftstellerin und kulturell-engagierter Mensch komme ich dennoch nicht umhin, an die erste Stelle den Gedanken zu stellen, daß es sich bei der Filmproduktion in der Regel zuvorderst um die Produktion von Gütern handelt, die auch ein bestimmtes kulturelles Niveau haben und die die Kultur in ihrer Gesamtheit bereichern, vor allem dann, wenn sie gefördert werden wollen. Und wenn man sich heute in Europa umschaut, so gibt es wohl kaum ein Land, daß ohne Förderung seine eigene Kultur entwickeln und auch dem Ausland erfolgreich darbieten kann. Deshalb ist eine Fortsetzung des Filmförderungsgesetzes prinzipiell nur zu begrüßen. Ob die Fortführung auf sechs Jahre ausreicht, wird allerdings die Zukunft zeigen. Ich gehe aber noch weiter: Im Art. 35 des Einigungsvertrages ist die schon oft zitierte Passage enthalten, daß die kulturelle Substanz in dem in Art. 3 genannten Gebiet keinen Schaden nehmen darf. Damit ist die Verantwortung des Bundes ungeachtet der verfassungsrechtlichen Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern auch im Bereich der Filmförderung größer geworden. Gerade in den neuen Bundesländern, wo eine Länderförderung noch in den Kinderschuhen steckt bzw. vielerorts die Mittel fehlen, müßte der Bund hilfreich einspringen und seinen Anteil an der Förderung von Produktion, Verleih und Abspiel leisten. Geht es dabei doch um solche Unternehmen wie die DEFA, aber auch um die in Europa anerkannten Dokumentarfilmstudios in Dresden und das sorbische „Sorabia-Filmstudio". Mit Hilfe des Filmförderungsgesetzes könnte der Bund auch weiterhin eine zwar begrenzte, aber sicher notwendige Lenkungs- und Koordinierungsfunktion ausüben. Ich fände es auch überlegenswert, in den Beratungen in den Ausschüssen abzuwägen, inwieweit eine spezielle Aussage zur besonderen Filmförderung in den neuen Bundesländern in das Filmförderungsgesetz aufgenommen werden könnte. Wünschenswert wäre, wenn die Bundesregierung uns eine detaillierte Auflistung der Filmförderung der vergangenen Jahre, einschließlich Länderförderung, zur Verfügung stellen würde. Ein solcher Überblick würde uns erlauben, Rückschlüsse auf die kommenden Möglichkeiten für den ostdeutschen Film zu ziehen. 7274* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1992 Zum Abschluß noch ein Gedanke: Europa wird in den nächsten Jahren immer enger zusammenwachsen. Die eigenständige Kultur der einzelnen Völker und damit die kulturelle Vielfalt in Europa wird aber sicher bestehenbleiben und sich gegenseitig bereichern. Dazu gehört auch der Film. Der nationale Film kann aber wirtschaftlich ohne Förderungsmaßnahmen nicht auskommen, im internationalen Wettbewerb sich kaum beweisen. Auch deshalb muß die Filmförderung auch seitens des Bundes fortgesetzt werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die Frage der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (F.D.P.) (Drucksache 12/2466 Frage 8): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Tempo der Privatisierung in den neuen Bundesländern in vielen Fällen unnötig dadurch verzögert wird, daß die Erteilung der erforderlichen Grundstücksverkehrsgenehmigung auch in solchen Fällen bis zur abschließenden Klärung eines vermögensrechtlichen Anspruchs ausgesetzt ist, in denen auf der Hand liegt, daß eine Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken und Gebäuden insbesondere wegen einer mit erheblichem baulichen Aufwand vorgenommenen Änderung ihrer Nutzungsart oder Zweckbestimmung ausgeschlossen ist, und ist sie bereit, im Zuge der Novellierung des Vermögensgesetzes dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag für eine Regelung zu unterbreiten, der zufolge im Wege einer Vorabentscheidung auf Antrag des Verfügungsberechtigten unter weitgehendem Ausschluß von Anfechtungsmöglichkeiten die Feststellung getroffen werden kann, daß sich ein vermögensrechtlicher Anspruch wegen Unmöglichkeit der Rückgabe des Vermögensgegenstandes nur noch auf Entschädigung richtet? Das Erfordernis einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wäre unverhältnismäßig, wenn der angemeldete vermögensrechtliche Anspruch offensichtlich unbegründet ist. Denn hier wäre ein Verkauf für jemanden blockiert, der ohnehin nicht durchdringen wird. Deshalb darf in solchen Fällen auch schon vorher eine Grundstücksverkehrsgenehmigung erteilt werden. Dies wird allerdings nicht genügend beachtet. Aus diesem Grunde schlägt die Bundesregierung im Entwurf eines Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes vor, in die Grundstücksverkehrsverordnung eine entsprechende Klarstellung aufzunehmen t ). Offensichtlich unbegründet sind z. B. Anmeldungen, die klare Fälle besatzungsrechtlicher Enteignungen oder Enteignungen betreffen, die gegen Entschädigung nach dem Baulandgesetz vorgenommen wurden. Hierunter können auch Sachverhalte fallen, in denen der Anspruch nach § 5 des Vermögensgesetzes ausgeschlossen ist. Es muß allerdings auch tatsächlich auf der Hand liegen, daß der Ausschlußgrund gegeben ist. Das dürfte in diesen Fallgestaltungen oft nicht der Fall sein, weshalb hier Vorsicht geboten sein wird. Wenn es aber so ist, würde künftig eine klare Entscheidungsgrundlage bestehen. Dies kann aber gerade bei Investitionen zuwenig sein. Deshalb hat die Bundesregierung in dem 1) Artikel 3 des Entwurfs, § 1 Abs. 2 Satz 2 Grundstücksverkehrsverordnung genannten Gesetzentwurf auch eine weitere sachliche Änderung der Vorfahrtregelungen vorgeschlagen, die in einem einheitlichen „Investitionsvorranggesetz" zusammengefaßt werden. Nach dem neuen § 12 Abs. 2 Investitionsvorranggesetz kann in einer Investitionsbescheinigung im Zusammenhang mit einem besonderen Investitionsvorhaben festgestellt werden, daß die von dem Anmelder beantragte Rückübertragung nach § 5 des Vermögensgesetzes ausgeschlossen ist. Hier kann nicht nur bei offensichtlicher Unbegründetheit entschieden werden. Über den Ausschluß kann vielmehr auch dann im schnellen Investitionsvorrangverfahren entschieden werden, wenn der Fall nicht so klar liegt. Die Entscheidung ist für das vermögensrechtliche Verfahren eine verbindliche Vorgabe. Diese Regelung wird dazu führen, daß bei besonderen Investitionen über das Vorliegen eines Ausschlusses nach § 5 des Vermögensgesetzes schnell endgültig entschieden werden kann. Diese Entscheidungen sind allerdings bei Gericht angreifbar, was aber nach Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes unvermeidbar ist. Immerhin schlagen wir vor, daß es nur eine Instanz und den Zwang geben soll, innerhalb von 2 Wochen die zulässigen Rechtsbehelfe zu erteilen 2). 2) Artikel 5 des Entwurfs, § 19 Abs. 2, § 15 Abs. 2 Investitionsvorranggesetz Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hans-Hinrich Knaape (SPD) (Drucksache 12/2466 Frage 17): Welche Empfehlungen gibt die Bundesregierung zur Verwendung der Immobilien der Deutschen Reichsbahn, die nun von den Truppen der Weststreitkräfte der GUS freigezogen werden, wie zum Beispiel die ehemalige Verwaltungsschule für den mittleren und gehobenen Dienst der Deutschen Reichsbahn in Kirchmöser/Brandenburg? Die Bundesregierung betrachtet die Immobilienbewirtschaftung als einen wichtigen Zweig im Unternehmen Deutsche Reichsbahn. Die konsequente Vermarktung der Liegenschaften führt zu steigenden Einnahmen bei der Deutschen Reichsbahn und trägt gleichzeitig zur wirtschaftlichen Belebung in den neuen Bundesländern bei. Die Deutsche Reichsbahn ist bestrebt, ihren für den eigentlichen Bahnbetrieb nicht benötigten Grundbesitz bestmöglich zu verwerten. Als mögliche Verwertungsformen kommen Vermietung, Verpachtung, die Vergabe eines Erbbaurechtes oder die Veräußerung in Betracht, wobei die wirtschaftlichste Lösung im Einzelfall Vorrang hat. Die vorgesehene Vermarktung des Areals, zu dem auch die ehemalige Verwaltungsschule für den mittleren und gehobenen Dienst der Deutschen Reichsbahn in Kirchmöser/Brandenburg gehört, wird durch ein öffentliches Ausbietungsverfahren durchgeführt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1992 7275* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 12/2466 Fragen 18 und 19): Sollte — wie Presseberichten zufolge — auf Wunsch Bayerns der Sitz der Rhein-Main-Donau AG von München nach Passau verlegt werden, bleibt dann das Neubauamt Donauausbau, das für den weiteren Ausbau der Donau zuständig ist, in Regensburg voll erhalten? Wann ist mit der Privatisierung der in der Koalitionsvereinbarung für die 12. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vom 16. Januar 1991 in das Privatisierungskonzept des Bundes einbezogenen Rhein-Main-Donau AG zu rechnen? Zu Frage 18: Das Neubauamt Donauausbau in Regensburg ist — im Gegensatz zur Rhein-Main-Donau AG, die ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen in Form einer Aktiengesellschaft darstellt — eine Unterbehörde des Bundesministeriums für Verkehr. Ihm obliegt die Durchführung der Bauarbeiten für den Donauausbau; insoweit untersteht es den sachlichen Weisungen der Rhein-Main-Donau AG. Die Baumaßnahmen an der Donau gemäß Donaukanalisierungsvertrag werden noch viele Jahre in Anspruch nehmen. Eine Verlegung des Neubauamtes Regensburg ist nicht beabsichtigt. Zu Frage 19: Die Bundesregierung hat — im Jahreswirtschaftsbericht 1991 — ein Privatisierungskonzept vorgelegt, in das auch die Rhein-Main-Donau AG (RMD) einzubeziehen ist. Es ist beabsichtigt, als ersten Schritt zur Vorbereitung einer Privatisierung der RMD die Konzessionsdarlehensforderungen des Bundes gegen die RMD im Jahre 1992 zu veräußern; hierfür sind im Bundeshaushaltsplan für das Jahr 1992 Einnahmen veranschlagt. Über den Stand der Umsetzung des Privatisierungskonzepts des Bundes wird das Bundeskabinett in Kürze entscheiden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke LeonhardSchmid (SPD) (Drucksache 12/2466 Frage 20): Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Neufestsetzung der Lärmschutzzonen zu berücksichtigen, daß die offiziellen, auf Angaben der Flugplatzbetreiber allein beruhenden Angaben sich als realitätsfern erwiesen haben und weiterhin erweisen? Bei der Festsetzung eines Lärmschutzbereichs nach dem Fluglärmgesetz besteht weder hinsichtlich der Grenzen des Lärmschutzbereichs noch hinsichtlich der räumlichen Abgrenzung der Schutzzonen innerhalb des Lärmschutzbereichs ein Gestaltungsspielraum. Die Grenzen des Lärmschutzbereichs und diejenigen der Schutzzonen ergeben sich vielmehr zwangsläufig aus dem nach Maßgabe des § 3 des Fluglärmgesetzes berechneten äquivalenten Dauerschallpegels. Das im Fluglärmgesetz festgelegte Verfahren, die lärmrelevanten Flugplatz- und Flugbetriebsdaten für den einzelnen Schutzzonenbereich konkret und detailliert zu prognostizieren und die Fluglärmbelastung zu berechnen, garantiert für die einzelnen Schutzzonen exakte, ermessensfreie, reproduzierbare und die Rechtssicherheit gewährleistende Grenzverläufe. Nach § 4 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ist spätestens nach Ablauf von 10 Jahren seit Festsetzung eines Lärmschutzbereichs zu überprüfen, ob sich die Fluglärmbelastung in der Umgebung des Flugplatzes wesentlich verändert hat. Die Überprüfung des Lärmschutzbereichs erfolgt aufgrund der detaillierten und auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüften Prognosedaten des Flugplatzbetreibers zum Verlauf der An- und Abflugstrecken und der Platzrunden sowie zu Art und Umfang des in den nächsten 10 Jahren erwarteten Flugbetriebs. In die Berechnung der Lärmbelastung gehen nicht nur die Lärmereignisse durch Starts und Landungen der Flugzeuge ein, sondern auch sämtliche Landeanflüge ohne vollzogene Landung, alle Überflüge und alle Vorbeiflüge in einem Umkreis von 20 km um den Flugplatz. Der in der Frage enthaltenen Beurteilung kann sich die Bundesregierung aufgrund von über zwanzigjähriger Erfahrung im Vollzug des Fluglärmgesetzes nicht anschließen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 12/2466 Fragen 21 und 22): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang in den verschiedenen Maschinenbaubranchen Bestrebungen im Gang sind, schon bei Planung und Konstruktion technischer Produkte die Möglichkeiten einer Rückgewinnung von Rohstoffen oder Einzelteilen zur Wiederverwertung mit einzubeziehen, und welche Schritte unternommen werden, das Know-how zum Rückbau technischer Anlagen oder Produkte zum Zwecke der Wiederverwertung zu erweitern? Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, Lehre, Forschung und Ausbildung in technischen Branchen stärker auf die Vermittlung des nötigen Know-how zum umweltschonenden Rückbau technischer Anlagen und Produkte, zur Verwendung recyclinggeeigneter Rohstoffe und anschließender Wiederverwertungsmöglichkeiten hin auszurichten, und an welchen Hochschulen gibt es derzeit bereits eine derartige fachliche Ausrichtung? Zu Frage 21: Schon 1984 wurden von einzelnen Bereichen des Maschinenbaus Grundzüge des recyclingfreundlichen Konstruierens im Entwurf einer VDI-Richtlinie niedergelegt. Angeregt wurden diese Aktivitäten durch Verknappungserscheinungen bei Primärrohstoffen. Mit der Novelle des AbfG von 1986 wurde die Verantwortung des Produzenten und des Handels für die Entsorgung und Verwertung der von ihnen erzeugten/vertriebenen Produkte durch die Ermächtigungsgrundlage des § 14 eingeführt. In der Zwischenzeit haben jedoch die Probleme der Entsorgung von Produkten einen größeren Stellenwert erlangt, so daß im Jahre 1991 diese Gesichtspunkte der Überarbei- 7276* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1992 tung der VDI-Richtlinie 2243 Eingang gefunden haben. Der Umfang der entsprechenden Aktivitäten in den Branchen ist sicher unterschiedlich. Aus der Automobilindustrie ist jedoch bekannt, daß einige Hundert Ingenieure sich schon mit diesen speziellen Fragestellungen beschäftigen. Ein von der Automobilindustrie und Zulieferern dazu durchgeführtes Forschungsprojekt belief sich auf ca. 100 Mio. DM. Dies ist nur ein Beispiel dafür, daß die geförderte „Neue Produktverantwortung" zu Neuinvestitionen und neuen Arbeitsplätzen führt. Das Know-how zum Rückbau von Anlagen und zur Wiederverwertung wurde außerdem durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben verbessert, die von der Bundesregierung bereits seit mehr als 10 Jahren in diesem Bereich gefördert worden sind. Zu Frage 22: Die Berücksichtigung des Umweltschutzes in Lehre, Forschung und Ausbildung ist ein wichtiges Anliegen gegenwärtiger Bildungspolitik des Bundes. In den „Hochschulpolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung" vom November 1990 ist in dem Abschnitt „Ökologische Aufgaben" die Bedeutung von Umweltfragen dargestellt. Auf Initiative des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft wurde bereits im Jahr 1986 die Einrichtung eines Förderbereichs „Einbeziehung von Umweltfragen in das Bildungswesen" für Modellversuche in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung beschlossen und insgesamt 8 Modellversuche im Hochschulbereich in die Förderung aufgenommen. Außerdem werden im Rahmen der DFG 17 Sonderforschungsbereiche mit ökologischen Aufgabenstellungen gefördert. Eine besondere Bedeutung kommt künftig dem „Recycling" zu, da weitreichende Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich sind, um die Fragestellungen und Probleme zu bewältigen, die aus abnehmenden Primär-Rohstoffressourcen und zunehmenden Umweltlasten resultieren. Dieser Thematik wird auch in der Entwicklung der Forschung und Lehre an den Hochschulen Rechnung getragen, wofür u. a. das wachsende Angebot von Studiengängen mit umweltspezifischer Ausrichtung spricht. Eine Übersicht hierüber gibt der „ Studienführer Umweltschutz" des Umweltbundesamtes, von dem in Kürze eine Neufassung erscheint. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 12/2466 Fragen 23 und 24): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Gesamtabsatz von Holzsteigen zum Transport von Obst und Gemüse von 1990 mit 30 Mio. Stück auf 20 Mio. Stück in 1991 gesunken ist, und ist aus ihrer Sicht der Vorwurf zutreffend, daß dies auf die Verpakkungsverordnung in dem Sinne zurückzuführen ist, daß der Einzelhandel die für ihn bequemste und billigste Methode der Entsorgung mit seiner Marktmacht gegen die Lieferanten von Obst und Gemüse durchsetzt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Fertigung von Holzkisten in jedem Fall umweltfreundlicher ist als die Herstellung von Pappkartons für den Transport für Obst und Gemüse, und wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Entsorgungskosten je Tonne Holz von gebrauchten Holzkisten? Zu Frage 23: Über die Entwicklung des Absatzes von Holzsteigen zum Transport von Obst und Gemüse liegen hier keine genaueren Informationen vor. Erst nach Abschluß der laufenden Marktrecherchen über den Einsatz an Verpackungen im Jahr 1991 können hierzu gesicherte Aussagen getroffen werden. Sofern die vorgetragenen Zahlenangaben zutreffen, kann hieraus jedoch nicht die unterstellte Schlußfolgerung gezogen werden. Es ist vielmehr so, daß durch die Verpackungsverordnung die bisher insbesondere auch bei den Holzsteigen vorherrschende Ex- und Hoppmentalität ersetzt wird durch Vermeidungs- und Verwertungsaktivitäten. So setzen sich im Bereich des Transportes von Obst und Gemüse vermehrt Mehrwegtransportkisten aus Kunststoff durch, und es werden darüber hinaus häufig auch Holzsteigen durch Kartonagen ersetzt, weil diese zur Zeit noch günstigere Voraussetzungen für eine stoffliche Verwertung besitzen. Wenn hier die Marktmacht des Handels zu einer schnellen und ökologisch akzeptablen Umsetzung der Verpackungsverordnung verhilft, so kann hierin keine bequeme und billige Methode der Entsorgung gesehen werden. Mit Blick auf den früheren Zustand wurde mit Sicherheit eine Verbesserung erreicht. Die betroffene Holzwirtschaft hat inzwischen die Zeichen der Zeit erkannt und mit dem Aufbau eigener Recyclingaktivitäten reagiert. Nach uns vorliegenden Informationen bieten die Holzsteigenhersteller bereits eine Verwertung der Holzsteigen an, die ähnliche Kosten wie die Kartonverwertung verursacht. Dieser marktwirtschaftliche Wettbewerb im Umweltschutz ist durchaus zu begrüßen. Zu Frage 24: Eine ganzheitliche Umweltbewertung von Holzsteigen im Vergleich zu Pappkartons liegt gegenwärtig noch nicht vor. Im Rahmen eines groß angelegten, vom Bund geförderten Forschungsvorhabens über „Ökobilanzen von Verpackungen" werden dazu zur Zeit die erforderlichen Grundlagen erarbeitet. Die bisher vorliegenden Informationen deuten indessen nicht darauf hin, daß Holzsteigen grundsätzlich den Pappkartons ökologisch überlegen sind. Für eine detailliertere Betrachtung müßten hierbei auch Einzelheiten über die tatsächliche Ausgestaltung der betrachteten Transportkisten berücksichtigt werden: So kann z. B. eine Imprägnierung mit Holzschutzmitteln und Pestiziden die Holzsteigen ins Hintertreffen bringen, auf der anderen Seite könnte eine Kunststoffbeschichtung von Kartonagen deren Verwertbarkeit einschränken. Aus Umweltsicht spricht zur Zeit alles für die stapelbare bzw. klappbare Mehrwegkiste aus Kunststoff. Über die Entsorgungskosten je Tonne Holz liegen hier nur unzureichende Informationen vor. Die Grow Holzsteigen-Verwertungs GmbH — Zusammen- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1992 7277 Schluß aller Holzsteigenhersteller — hat einen Vertrag mit der Vereinigung für Wertstoffrecycling (VFW) abgeschlossen, der beinhaltet, daß von den in der VFW zusammengeschlossenen Entsorgungsunternehmen die Holzsteigen zum Nulltarif abgeholt werden. Transport- und Verwertungskosten werden von der Grow GmbH getragen. Als Richtpreis für die Annahme von Holzsteigen durch die VFW gilt maximal 150,— DM/t. Die Preise der Interseroh liegen für Holzpaletten bei Anlieferung bei ca. 300,— DM/t und bei Abholung bei ca. 420,— DM/t incl. Verwertung. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hans-Hinrich Knaape (SPD) (Drucksache 12/2466 Frage 32) Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf in dem Sinne, Landwirte, die in der DDR ihr Land an den Rat des Kreises zwangsweise verkaufen mußten, und die Nationale Volksarmee das Land als Truppenübungsplatz anschließend nutzte und jetzt in die Trägerschaft der Landratsämter überging, wieder in die Eigentumsrechte einzusetzen? Die fraglichen Kaufverträge zwischen Privateigentümern und dem Staat waren in der Regel rechtswirksam. Ein Restitutionsanspruch kommt, wenn der in der DDR übliche Wert als Kaufpreis gezahlt wurde, grundsätzlich nicht in Betracht. Ob die NVA Truppenübungsplätze aufgegeben und in die „Trägerschaft" der Landratsämter überführt hat, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Regelfall dürften ehemalige Truppenübungsplätze der Treuhandanstalt nach der zweiten Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz oder dem Bund gehören. Wenn derartige Liegenschaften verkauft werden, sollen die früheren Eigentümer bei der Bewerberauswahl bevorzugt berücksichtigt werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Jochen Borchert (CDU/CSU) (Drucksache 12/2466 Fragen 35 und 36): Wie beurteilt die Bundesregierung die Bemühungen der italienischen und spanischen Regierung, ihren Stahlunternehmen Milliarden D-Mark an Subventionen zufließen zu lassen, und was hat sie unternommen bzw. wird sie unternehmen, um eine Verletzung des Subventionsverbots zu verhindern? Wie beurteilt die Bundesregierung die Zuführung von 2,5 Mrd. FF an das französische Stahlunternehmen Usinor Sacilor mit Hilfe der Staatsbank Crédit Lyonnais, vor allem im Lichte der Tatsache, daß Usinor Sacilor im letzten Jahr einen Verlust von etwa 3 Mrd. FF erwirtschaftet hat, und was wird sie tun, um eine durch das öffentliche Geld zu Lasten der deutschen Unternehmen entstehende Wettbewerbsverzerrung zu verhindern? Zu Frage 35: Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei den staatlichen Stahlunternehmen in Italien und Spanien weitere umfangreiche Umstrukturierungsmaßnahmen beabsichtigt sind. Die staatlichen Organe scheinen nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen zumindest in Spanien noch nicht über die Pläne endgültig entschieden zu haben. Die Bundesregierung hat die EG-Kommission, sobald sie von den Plänen erfuhr, darauf hingewiesen, daß davon der Stahlsubventionskodex berührt würde und erklärt, daß eine Finanzierung dieser Aktivitäten durch staatliche Kapitalzuführungen den Wettbewerb verfälschen und der gemeinschaftlichen Beihilfedisziplin zuwiderlaufen könnte. Die Kommission hat dazu erklärt, daß sie in allen Fällen, in denen sie eine Beihilfe feststelle, den Stahlsubventionskodex anwenden werde. Sie hat außerdem eingehende Unterrichtung der anderen Mitgliedstaaten zugesagt. Zu Frage 36: Die Bundesregierung beurteilt die letztlich von der französischen Regierung vorgenommene Kapitalerhöhung bei dem in Staatsbesitz befindlichen Stahlunternehmen Usinor/Sacilor sehr kritisch, da die Zuführung von 2,5 Mrd. FF nach ihrer Auffassung Subventionscharakter haben könnte. Sie hat sich daher auch nachdrücklich und konsequent sowohl gegenüber der EG-Kommission als auch gegenüber der französischen Regierung gegen eine indirekte Beihilfengewährung über die Crédit Lyonnais ausgesprochen. Die EG-Kommission ist im Rahmen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraumes zum Ergebnis gelangt, daß es sich um die marktgemäße Zuführung von Risikokapital handele und damit die Vereinbarkeit mit dem Stahlsubventionskodex bejaht. Sie hat sich u. a. auf das Gutachten einer schweizerischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gestützt. Die Bundesregierung hat von einer Klage vor dem EuGH Abstand genommen, da eine Klage nur dann Aussicht auf Erfolg hätte, wenn der EG-Kommission eine fehlerhafte Ermessensentscheidung nachgewiesen werden könnte. Diese dürfte hier aber nach Einschätzung der Bundesregierung nicht möglich sein. Ähnlich bewerten die Regierungen anderer Mitgliedstaaten die Klageaussichten, die der Maßnahme der französischen Regierung ebenfalls kritisch gegenüberstehen. Auch die Wirtschaftsvereinigung Stahl scheint einer Klage keine Erfolgsaussichten zuzumessen, denn auch sie hat von ihrem Klagerecht keinen Gebrauch gemacht. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Fragen der Abgeordneten Irmgard Karwatzki (CDU/CSU) (Drucksache 12/2466 Fragen 39 und 40): Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung, um innerhalb Deutschlands zu vermeiden, daß Überkapazitäten im Stahlbereich mit Hilfe öffentlicher Mittel entstehen oder erhalten 7278* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1992 werden und möglicherweise einen innerdeutschen Beschäftigungstransfer bewirken, der gleichzeitig laufende strukturpolitische Anstrengungen von Politik und Wirtschaft in anderen Regionen gefährdet? Auf welche Weise will die Bundesregierung verhindern, daß im Zuge des Privatisierungsauftrages der Treuhandanstalt Lösungen zustande kommen, die im Widerspruch zum sog. ,,Stahl-Subventions-Kodex" stehen, auf diese Weise dazu beitragen, die EG-Beihilfedisziplin aufzulösen und damit Schaden für alle deutschen Stahlhersteller bewirken, die nicht subventioniert werden? Zu Frage 39: Die Stahlunternehmen in den alten Bundesländern erhalten keine kapazitätsrelevanten Beihilfen. In den neuen Bundesländern ist primäres Ziel der Bundesregierung und der Treuhandanstalt, die Stahlunternehmen so schnell wie möglich zu privatisieren. Das ist bereits in mehreren Fällen geschehen, in anderen eingeleitet. Die Bundesregierung befürchtet nicht, daß infolge der Umstrukturierung der Stahlunternehmen in den neuen Bundesländern ein Beschäftigungstransfer von Westen nach Osten erfolgt. Ein solcher Transfer ist bisher eher in umgekehrter Richtung festzustellen: Seit der Wiedervereinigung haben sich die Stahllieferungen aus den alten in die neuen Bundesländer rund verfünffacht, während sie in umgekehrter Richtung in etwa gleich geblieben sind. Dies ist der Beschäftigung der westdeutschen Stahlunternehmen zugute gekommen. Die Bundesregierung strebt eine gleichmäßige Entwicklung aller Regionen in Deutschland an. Dabei haben die neuen Bundesländer einen erheblichen Nachholbedarf; eine Deindustrialisierung der dortigen traditionellen Standorte muß unbedingt vermieden werden. Im Rahmen von zukünftig steigender Produktion und steigendem Verbrauch sollte daher die steigende Nachfrage nach Stahl auch von Betrieben in diesen Regionen und nicht nur von außen gedeckt werden, selbst wenn dabei ein Teil der nach dem Westen umgeleiteten Beschäftigung wieder zurückgelenkt wird. Zu Frage 40: Die Bundesregierung wird sich bei der Privatisierung und Umstrukturierung der Stahlunternehmen in den neuen Bundesländern strikt an geltendes Recht halten und nur die nach dem Stahlsubventionskodex zulässigen Hilfen gewähren. Die Bundesregierung hat die Kommission über alle bisherigen Privatisierungen unterrichtet und wird dies auch zukünftig tun. Im Fall der Privatisierung der Stahlwerke Brandenburg und Hennigsdorf hat die Kommission schon ausdrücklich bestätigt, daß diese ohne Beihilfen erfolgt ist. Die Bundesregierung sieht also nicht die Gefahr, daß durch ihre Maßnahmen in den neuen Bundesländern die EG-Beihilfedisziplin aufgelöst und damit den westdeutschen Stahlherstellern Schaden zugefügt wird. Sie begrüßt vielmehr ausdrücklich, daß sich westdeutsche Stahlproduzenten selbst in den neuen Bundesländern engagieren, dabei die staatliche Förderung in Anspruch nehmen und helfen, die tiefgreifenden strukturellen Probleme in Ostdeutschland zu lösen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Schwanhold (SPD) (Drucksache 12/2466 Fragen 41 und 42): Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit aufgrund aktueller Berichte insbesondere über Aktivitäten des Auswärtigen Amtes, ihren vertraulichen Bericht „Legale und illegale Rüstungsexporte in den Irak" vom März 1991 zu aktualisieren? Lagen deutschen Behörden, insbesondere dem Bundesministerium für Wirtschaft oder dem Auswärtigen Amt, Hinweise vor, daß deutsche Techniker der Lieferfirmen Installationen oder Anlageberatung in Muthanna vorgenommen haben? Zu Frage 41: Die Bundesregierung kann nicht erkennen, aufgrund welcher „aktueller Berichte insbesondere über Aktivitäten des Auswärtigen Amts" eine derartige Aktualisierung notwendig sein sollte. Falls damit der Bericht eines Nachrichtenmagazins vom 18. April 1992 gemeint sein sollte, so bezog sich dieser auf Ausfuhren nach Iran und nicht nach Irak. Die Frage der Aktualisierung des Berichts der Bundesregierung war bereits wiederholt Gegenstand von Erörterungen im Wirtschaftsausschuß des Bundestages. Aus Gründen der Praktikabilität und Opportunität, die sich unmittelbar aus den laufenden Ermittlungsverfahren ergeben, hat man bislang auf einen umfassenden neuen Bericht verzichtet. Der Ausschuß wurde jeweils ad hoc zu bestimmten neueren Entwicklungen und Erkenntnissen in dem Bereich unterrichtet. Diese Unterrichtungen mußten in der Regel vertraulich erfolgen. Zu Frage 42: Ohne daß in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit alle betreffenden Akten der Ressorts vollständig überprüft werden konnten, kann davon ausgegangen werden, daß zumindest in der Deutschen Botschaft Bagdad bekannt war, daß zeitweise Deutsche in Samarra (Muthanna) arbeiteten. Über die Art ihrer konkreten Tätigkeit dürften jedoch keine Detailerkenntnisse vorgelegen haben. Ich möchte in Erinnerung rufen, daß sich die Hinweise auf eine C-Waffen-Produktion in Samarra, die sich 1984 zufriedenstellend nicht erhärten ließen, erst zu einem relativ späten Zeitpunkt weiter verdichteten. Die Genehmigungspflicht für bestimmte Dienstleistungen im militärischen Bereich (§ 45b AWV) in Nicht-OECD-Ländern gibt es erst seit dem 12. März 1991. Das strafbewehrte Verbot einer Beteiligung Deutscher an der Chemiewaffenherstellung und -entwicklung im Ausland wurde mit Änderung des Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1992 7279* Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) vom 5. November 1990 ausgesprochen. Diese Vorschriften hat die Bundesregierung ohne internationale Abstimmung erlassen; bis heute sind andere Staaten dieser Gesetzgebung leider noch nicht gefolgt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 12/2466 Frage 43 und 44): Wo liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür, daß gegenwärtig von einem Kapitalmangel im Hinblick auf die Modernisierung des Produktionspotentials sowohl der Treuhandunternehmen als auch der neu- oder ausgegründeten Unternehmen bzw. Gewerben ausgegangen werden kann, und was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um diesem Kapitalmangel abzuhelfen? Sind die bei einem Engagement privater Investoren vorgesehenen Subventionen durch das Steuerrecht in Ostdeutschland nach Ansicht der Bundesregierung ein hinreichendes Instrument zur Initiierung einer vermehrten Kapitalbildung im Beitrittsgebiet, und in welchem Zusammenhang steht dazu die vom Bundeskanzler getätigte Äußerung beim 10. Treffen mit Vertretern der Sozialpartner dahin gehend, daß auf eine ausreichende Bereitstellung von (Risiko-) Kapital gedrängt werden müsse? Zu Frage 43: Bei geeigneten Unternehmenskonzepten kann von einem Kapitalmangel nicht gesprochen werden. In den neuen Bundesländern findet ein tiefgehender, zeitintensiver Umstrukturierungsprozeß im Unternehmenssektor statt. Hohe Investitionsvolumina müssen finanziert werden, um einen modernen, wettbewerbsfähigen Kapitalstock aufzubauen. Die Bundesregierung unterstützt diesen Prozeß durch die Sicherung und weitere Verbesserung positiver Rahmenbedingungen sowie flankierende Maßnahmen. Für Neugründungen oder den Kauf von Unternehmen einschließlich ihrer Modernisierung durch qualifizierte Unternehmen stehen geeignete Instrumente zur Stärkung der Eigenkapitalbasis bereit. Dazu gehört das Eigenkapitalhilfe-Programm, mit dem seit 1990 über 63 000 Existenzgründungen gefördert wurden. Die Investitionszulage, die auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gewährt wird, beträgt bis zum 30. Juni 1992 12 %, in der zweiten Jahreshälfte 1992 8 %. Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe können Investitionen der gewerblichen Wirtschaft mit Investitionszuschüssen von bis zu 23 % gefördert werden. Die Treuhandanstalt stattet ihre als sanierungsfähig eingestuften Unternehmen im Rahmen der endgültigen Feststellung der DM-Eröffnungsbilanz mit einem branchenüblichen Eigenkapital aus. Allein für reprivatisierte Unternehmen dürften Ausgleichsansprüche in Höhe von ca. 18 Milliarden DM geltend gemacht werden. Für alle Unternehmen besteht daneben ein flächendeckendes Kreditbesicherungsinstrumentarium. Im Rahmen der ERP-Darlehen stellt die Bundesregierung in den Jahren 1990-1992 ein Kreditvolumen von insgesamt 25,5 Milliarden DM zur Verfügung. Zu Frage 44: Bei Anschaffung oder Fertigstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zum 30. Juni 1992 wird eine Investitionszulage in Höhe von 12 % gewährt. Für Investitionen, die in der zweiten Jahreshälfte 1992 begonnen werden und bis zum 31. Dezember 1994 abgeschlossen sind, gilt ein Satz von 8 % Der mit der Investitionszulage verbundene Rechtsanspruch hat eine wesentliche investitionspolitische Komponente. Die Investitionszulage kann mit der Sonderabschreibung in Höhe von bis zu 50 % für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kumuliert werden. Darüber hinaus bedeutet die bis Ende 1994 befristete Aussetzung der ertragsunabhängigen Gewerbekapital- und Vermögensteuern eine wichtige Liquiditätshilfe besonders für Unternehmen, die noch keine Gewinne erzielen, was gerade bei ostdeutschen Unternehmen noch häufig der Fall ist. Diese Hilfen werden durch zahlreiche andere Maßnahmen ergänzt, durch die die Kapitalbildung von Unternehmen in Ostdeutschland gefördert wird. Besondere Bedeutung kommt dabei den Investitionszuschüssen, der Eigenkapitalhilfe und den ERP-Darlehen zu. Für die Bereitstellung von ausreichendem Risikokapital mittelständischer Unternehmen spielen darüber hinaus mittelständische, öffentlich refinanzierte sowie — gerade bei größeren Engagements — kommerzielle Kapitalbeteiligungsgesellschaften eine wichtige Rolle. Aus ERP-Mitteln refinanziert die Bundesregierung mittelständische Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die stille Beteiligungen an kleinen Unternehmen eingehen können. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn außer in Sachsen und Thüringen auch in den anderen neuen Bundesländern möglichst rasch mittelständische Kapitalbeteiligungsgesellschaften tätig würden. Ebenso sollten kommerzielle Kapitalbeteiligungsgesellschaften ihr Engagement in den neuen Bundesländern weiter verstärken. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Georg Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/2466 Fragen 45 und 46): Welche Auswirkungen auf die Situation der Bananen exportierenden Entwicklungsländer, besonders in Mittelamerika, hat die Entscheidung der EG-Kommission, für Bananen eine allgemeine Importquote einzuführen sowie einen gemeinsamen Außenzoll von 20 % zu erheben, und welche Position nimmt die Bundesregierung aus entwicklungspolitischer Sicht hierzu ein? Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung vorgesehen bzw. wurden realisiert, um die Verwendung nachwachsender Rohstoffe zu fördern? Zu Frage 45: Die „Entscheidung" der Kommission vom 7. 4. 1992 hat noch keinerlei rechtliche Wirkung nach außen. Es handelt sich lediglich um eine komissionsinterne Ausrichtung zur künftigen Bananenregelung. Mit dieser Ausrichtung wird die Kommission in den nächsten Wochen einen konkreten Vorschlag vorlegen, über den dann der Rat entscheiden muß. Erst die vom 7280* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1992 Rat verabschiedete Regelung erlangt Rechtskraft nach außen. Wenn der Rat die Ausrichtung der Kommission bestätigen sollte, würden im günstigsten Falle die Liefermöglichkeiten der lateinamerikanischen Länder auf dem status quo eingefroren (das sind etwa 2,3 Millionen t Bananen). Die Einfuhrquote könnte aber auch niedriger festgesetzt werden, so daß die Exportmengen zurückgehen. Auf jeden Fall werden die lateinamerikanischen Länder von dem zu erwartenden Verbrauchszuwachs abgeschnitten. Die Bundesregierung lehnt eine derartige Regelung ab und hat dies der Kommission mit Schreiben von Bundeskanzler Kohl und Außenminister Genscher mitgeteilt. In den bevorstehenden Verhandlungen wird sich die Bundesregierung für eine möglichst liberale Handelsregelung einsetzen und dabei neben dem Verbraucheraspekt insbesondere auf die den Entwicklungsländern von der EG in den GATT-Verhandlungen und den St-Jose-Konferenzen gegebenen Zusagen auf verbesserten Marktzugang hinweisen. Zu Frage 46: Die Bundesregierung strebt an, die Rahmenbedingungen für eine stärkere Verwendung nachwachsender Rohstoffe zu verbessern. Wichtige Maßnahmen wurden national und im EG-Bereich — aufgrund der nachdrücklichen Forderung der Bundesregierung — eingeleitet. — Eine EG-Verordnung ermöglicht seit Mitte 1991 den Anbau von Getreide für Nichtnahrungszwecke unter bestimmten Voraussetzungen auf stillgelegten Flächen. Die vorgegebenen Bedingungen sind allerdings so ungünstig, daß kaum mit einer Akzeptanz dieser Maßnahme zu rechnen ist. Daher wird von deutscher Seite eine Verbesserung der Regelung in den Verhandlungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik gefordert. — Im spezifischen Agrarforschungsprogramm der EG sind rd. 90 Millionen DM für Demonstrationsvorhaben, die im Nichtnahrungsbereich durchgeführt werden sollen, ausgewiesen. Vorbereitende Maßnahmen z. B. für Biodieselprojekte wurden bereits aus Reservehaushaltsmitteln mit 1,5 Millionen ECU gefördert. — Eine weitere EG-Verordnung ermöglicht den Verkauf von Getreide und Fetten aus Interventionsbeständen zur Durchführung von Demonstrationsvorhaben zu anderen als Ernährungszwecken. — Die EG-Kommission hat kürzlich einen Vorschlag zur weitgehenden Befreiung von Biotreibstoffen (Biodiesel, Bioethanol) von der Mineralölsteuer unterbreitet. In der Bundesrepublik Deutschland sind reine Biokraftstoffe bereits von der Mineralölsteuer befreit. Die Bundesregierung tritt für eine entsprechende EG-weite Regelung ein. — Das seit dem 1. Januar 1991 gültige Stromeinspeisungsgesetz regelt die Einspeisung von Strom aus regenerativen Energieträgern, wozu Biomasse selbstverständlich zählt, in das öffentliche Netz der Energieversorgungsunternehmen. Für die Einspeisung von aus Biomasse erzeugtem Strom werden nunmehr 14 Pf/kWh anstatt wie bisher von 9 Pf/kWh vergütet. — Die Bundesregierung hat die Haushaltsansätze für Forschungs- und Entwicklungs- sowie für Demonstrationsvorhaben im Bereich nachwachsender Rohstoffe weiter erhöht. Standen 1991 noch 69 Millionen DM bereit, werden es 1992 rd. 88 Millionen DM sein. — Das Marktstrukturgesetz, mit dem die Bildung, Anerkennung und Förderung von landwirtschaftlichen Erzeugergemeinschaften und ihrer Vereinigungen geregelt werden, wurde erweitert. In die Liste der Erzeugnisse, für die Erzeugergemeinschaften gebildet und anerkannt werden können, wurden Küchenkräuter, Sojabohnen, Leinsamen und Sonnenblumenkerne sowie Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte, die hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu medizinischen Zwecken verwendet werden, neu aufgenommen. Hinzu kamen außerdem pflanzliche Erzeugnisse zur technischen Verwendung oder Energiegewinnung. — Die Markteinführung biologisch abbaubarer Schmierstoffe wird durch die Möglichkeit der Vergabe des Umweltzeichens „Blauer Engel" unterstützt. Es wird bereits für einige Produkte mit relativ geringen technischen Anforderungen vergeben. Für Hydrauliköle, die ein großes Marktpotential erschließen würden, bestehen noch Probleme mit den Methoden zur Eignungsprüfung. — Die nachgelagerten Bereiche der Bundesministerien sind angewiesen (z. B. Bundespost) bzw. darauf aufmerksam gemacht, die im Sinne des Umweltschutzes gebotene Substitution mineralischer Schmierstoffe durch solche organischer Herkunft überall dort zu nutzen, wo dies technisch und wirtschaftlich möglich ist. Ferner stellt die Bundesregierung Überlegungen an, — ob aus Gründen des Umweltschutzes Anwendungsgebote oder Mindestnormen erlassen werden können, um den Einsatz biologisch schnell abbaubarer Schmierstoffe und Hydrauliköle — diese sind meist auf Pflanzenölbasis — in umweltsensiblen Bereichen zu begünstigen; — ob und inwieweit die Schaffung einer „Fachagentur" für die Förderung nachwachsender Rohstoffe z. b. durch eine verbesserte Koordinierung der vielfältigen Aktivitäten für eine bessere Akzeptanz nachwachsender Rohstoffe nützlich ist. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Roitzsch auf die Frage der Abgeordneten Dr. Elke Leonhard-Schmid (SPD) (Drucksache 12/2466 Frage 48): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es im Jahre 1992 keine Reduzierung des Fluglärms im Bereich der militärischen Flugplätze Bitburg und Spangdahlem gibt? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1992 7281* Der Bundesregierung liegen keine Informationen seitens der US-Luftstreitkräfte über etwaige Änderungen hinsichtlich Art und Umfang des Flugbetriebs an den Flugplätzen Bitburg und Spangdahlem vor. Demzufolge ist auch nicht mit einer Reduzierung des Fluglärms im Bereich dieser beiden Flugplätze zu rechnen. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ingrid Roitzsch auf die Fragen der Abgeordneten Uta Zapf (SPD) (Drucksache 12/2466 Fragen 51 und 52): Gibt es seitens der Bundesregierung oder Behörden des Wehrund Verteidigungsbereiches Überlegungen bzw. Pläne, den Status der zivilen Wehrverwaltung des Bundes zu verändern und möglicherweise in eine militärische Wehrverwaltung zu transformieren? Ist es richtig, daß der Status der zivilen Wehrverwaltung infolge der politischen Entwicklung seit der Vereinigung beider deutscher Staaten und den sich daraus ergebenden Konsequenzen u. a. für den Umfang und das Einsatzkonzept der Bundeswehr neu überdacht und bewertet werden muß? Zu Frage 51: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Status der Wehrverwaltung des Bundes zu verändern. Die Wehrverwaltung des Bundes nimmt seit nunmehr 36 Jahren ihren verfassungsmäßigen Auftrag gemäß Art. 87b Grundgesetz wahr, den personellen und materiellen Bedarf der Streitkräfte zu decken und damit die Truppe im Interesse des ihr übertragenen Auftrags der militärischen Landesverteidigung von Verwaltungs- und Beschaffungsaufgaben zu entlasten. In dieser zurückliegenden Zeit hat sich das Prinzip der Aufgabenteilung bewährt, und die Wehrverwaltung hat als Teil der Bundesverwaltung unverzichtbare und gute Arbeit geleistet. Zu Frage 52: Der Status der zivilen Wehrverwaltung wird durch die Vereinigung der beiden deutschen Staaten nicht berührt. Es besteht aus der Sicht der Bundesregierung auch keine Notwendigkeit, den zivilen Status der Wehrverwaltung neu zu überdenken. Es wird insoweit auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Auf der Grundlage der in den alten Bundesländern bewährten Organisationsstruktur wurden die Dienststellen der Territorialen Wehrverwaltung in den neuen Bundesländern ab 3. Oktober 1990 errichtet. Die Aufbauphase ist weitgehend abgeschlossen. Aufgabe der Wehrverwaltung ist es jetzt, ihre Organisationsstrukturen insgesamt dem auf 370 000 Soldaten reduzierten Streitkräfteumfang anzupassen. Die Bundesregierung hat mit ihrer Entscheidung zur Neuorganisation der Territorialen Wehrverwaltung und des Rüstungsbereiches vom 3. Dezember 1991 die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Kirschner (SPD) (Drucksache 12/2466 Fragen 53 und 54): Wie beurteilt die Bundesregierung die Meldung in der ÄrzteZeitung vom 27. März 1992, wonach die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung für die Einführung der Krankenversichertenkarte, die nach dem SGB V § 291 spätestens am 1. Januar 1992 hätte eingeführt sein sollen, bereit seien, die Kosten für die dafür erforderlichen elektronischen Geräte in den Arztpraxen voll oder doch zu einem Teil zu übernehmen? Auf welche gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen können sich die Vertragspartner — die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung und die Kassenärztliche Bundesvereinigung — berufen, daß die Kosten der Anschaffung dieser Geräte von den Kassen voll oder zu einem Teil übernommen werden? Die Verhandlungen zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen sowie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung über eine nach § 291 Abs. 3 SGB V zu treffende Vereinbarung über die bundesweite Einführung und Gestaltung der Krankenversichertenkarte sind noch nicht abgeschlossen. Es bestehen u. a. unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der technischen Ausgestaltung der Karte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich für die sog. Chip-Karte ausgesprochen, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung befürwortet die Einführung einer Prägekarte mit Magnetstreifen. Auch hinsichtlich der Übernahme der Kosten für die in der Arztpraxis erforderlichen Geräte zur Nutzung der Karte sind noch keine Vereinbarungen getroffen worden. Derzeit ist eine gesetzliche Grundlage für die Übernahme der Kosten dieser Geräteausstattung der Arztpraxen durch die Krankenkassen nicht ersichtlich. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Claus Jäger (CDU/ CSU) (Drucksache 12/2466 Fragen 55 und 56): Weshalb hat es die Bundesministerin für Gesundheit in ihrem Grußwort zum vierzigjährigen Bestehen der durch ihren Kampf gegen den strafrechtlichen Schutz für ungeborene Kinder und durch ihre Ablehnung einer Schwangerenberatung mit Tendenz zur Lebenserhaltung bekannten Organisation Pro Familia unterlassen, sich von dieser Tendenz der Tätigkeit der Organisation zu distanzieren und lediglich schamhaft auf Konflikte hinzuweisen, die der Organisation durch ihre bekannte Haltung häufig entstanden sind? Wie ist der Passus des Grußworts der Bundesministerin für Gesundheit an Pro Familia zu verstehen, daß sie, die Ministerin, „in Pro Familia auch in Zukunft einen wichtigen Partner für ihre Arbeit sehe ", nachdem dieser Teil meiner schriftlichen Frage 80 in Drucksache 12/2432 von der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl nicht beantwortet worden ist? Zu Frage 55: PRO FAMILIA bietet psychologische, soziale und medizinische Beratung zu Partnerschaft, Sexualität und anderen Lebensfragen und nimmt in dem Spektrum der Beratungsangebote einen wichtigen Platz ein. In dem sehr heterogenen Feld der Sexualberatung müssen unterschiedliche Konzepte zugelassen 7282* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1992 sein, um auf die verschiedenen Problemlagen der ratsuchenden Menschen eingehen zu können. Ein Hervorheben der Leistungen von PRO FAMILIA im Rahmen ihres 40jährigen Bestehens darf nicht in dem Sinne mißverstanden werden, daß alle Ziele und Wertsetzungen des Verbandes geteilt werden. Die Haltung der Bundesministerin für Gesundheit in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs ist Ihnen bekannt. Ein Jubiläum sollte nicht der Anlaß sein, Meinungsunterschiede und Trennendes zu unterstreichen. Zu Frage 56: Eine Zusammenarbeit war bisher in ausgesuchten Themenbereichen, beispielsweise Hygiene, gegeben und ist darin auch künftig vorgesehen. So wird derzeit von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Auftrage des Bundesministeriums für Gesundheit die Neuauflage der PRO FAMILIA-Broschüre „Sexuell übertragbare Krankheiten" vorbereitet — eine Broschüre, die auch für die Arbeit in der AIDS-Prävention bedeutsam ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Johannes Nitsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eines der Haupthindernisse für den Aufbau der Wirtschaft in den



    Johannes Nitsch
    neuen Bundesländern sind die zahlreichen administrativen Hemmnisse. In einer kürzlich durchgeführten Anhörung in unserer Fraktion wurde von einem führenden Vertreter der deutschen Wirtschaft erklärt: Mit den heutigen Gesetzen und Vorschriften hätte es nie ein deutsches Wirtschaftswunder gegeben. — Das möchte ich allgemein zur Einführung sagen.
    Ganz besonders trifft das nun auf die Engpässe in den Ämtern für offene Vermögensfragen zu. Sie kommen der Flut von Anträgen auf Rückerstattung von Eigentum nicht nach. Es wurde schon mehrfach gesagt: Es liegen rund 1,2 Millionen Anträge für 2,6 Millionen Vermögensgegenstände vor. Davon sind 75 % Immobilien. Entschieden sind weniger als 5%.
    Heute haben wir mit dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz ein Gesetz in der ersten Lesung, das nicht Geld kosten wird, sondern viele Transferleistungen in die neuen Bundesländer sparen kann. Deshalb zunächst ein Dank an das Bundesministerium für Justiz, das diesen umfangreichen Entwurf in einer sehr kurzen Zeit vorbereitet hat.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU Dr. Uwe Küster [SPD]: Spärlich!)

    Ich habe jetzt die Bitte an die Ausschüsse, ebenso zügig zu beraten, um die Inkraftsetzung noch vor der Sommerpause zu ermöglichen.
    Es ist inzwischen landauf, landab bekannt, daß dieser Entwurf im Parlament ist. Überall wird auf die Neuregelung gewartet.
    Ich habe aber auch die Bitte — auch das wurde schon mehrfach gesagt —: Wenn möglich sollten die Vorschriften und Verfahren noch vereinfacht werden. Aber eines ist ganz besonders wichtig: daß wir zum Zeitpunkt der Verkündigung in den Ämtern für offene Vermögensfragen die Neufassung des Gesetzes und alle erforderlichen Arbeitsanleitungen vorliegen haben. Das ist eine weitere Herausforderung an das Bundesministerium der Justiz. Die vorgesehenen personellen Aufstockungen in diesen Ämtern, die Verbesserung der Ausstattung und die Schulung der Mitarbeiter sind ebenfalls äußerst wichtige Aspekte.
    Ich betone noch einmal: Die schnelle Klärung der offenen Vermögensfragen ist die erste Voraussetzung für das Gelingen des Aufschwungs Ost. Der inzwischen eingetretene empfindliche Mangel an Gewerberäumen und die dadurch bedingten unerschwinglichen Gewerberaummieten haben ihre Ursachen in diesem nicht gelösten Problem.
    Für die Stadt Dresden ergibt sich folgende Übersicht: insgesamt gestellte Anträge auf Rückübertragung: 40 429; sich zur Zeit in Bearbeitung befindende Anträge: 2 250; bisher entschiedene Anträge: 984. Damit sind weniger als 2,5 % der Anträge entschieden. Im Freistaat Sachsen insgesamt sieht es besser aus. Dort sind es 7,6 % der Anträge. Aber der Mittelwert für alle Bundesländer liegt bei 3,2 %. Auch das wurde schon gesagt.
    Der neue Gesetzentwurf verlängert die Vorfahrtsregelung für Investitionen bis zum Jahr 1995. Das ist äußerst wichtig. Die verschiedenen Vorschriften werden zusammengefaßt.
    Eine wichtige Regelung, die sicher nicht auf ungeteilte Zustimmung stoßen wird, jedoch unumgänglich ist, besteht in der zeitlichen Straffung der Anhörung der Alteigentümer. Die Alteigentümer können ihre Einwände gegen das Investitionsvorhaben eines Dritten künftig innerhalb von zwei Wochen vortragen und ankündigen, ob sie Eigeninvestitionen vorgesehen haben. Die Pläne dafür müssen innerhalb von weiteren acht Wochen vorgelegt werden. Außerdem wird für Investitionen die erforderliche Sicherheit dadurch gegeben, daß Bestandsschutz gewährt wird, wenn mit der Ausführung nachhaltig begonnen wurde und der Alteigentümer nicht innerhalb von zwei Wochen Antrag auf Erlaß einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt hat. Andererseits kann der Alteigentümer die bevorzugte Herausgabe seines Grundstücks für eigene Investitionen verlangen. Hier ist jedoch zu sichern, daß vermietete Gewerberäume für Gewerbetreibende aus den neuen Bundesländern Bestandsschutz erhalten.
    Eine wichtige Erweiterung haben die Vorfahrtsregelungen für Wohnungen erfahren. Künftig werden die Vorfahrtsregelungen auch für den Verkauf und die Wiederherstellung einzelner Gebäudekomplexe und Wohnungen gelten. Hier sollte jedoch in den Ausschüssen gewissenhaft geprüft werden, wie mißbräuchliche Anwendungen verhindert werden können. Eine Beibehaltung dieses neuen Prinzips ist jedoch wichtig, da nach wie vor über die Hälfte der Wohnungen in einem sanierungsbedürftigen Zustand sind und die Mittel hierfür nur vom privaten Sektor aufgebracht werden können.
    In Dresden sind mehr als die Hälfte der 250 000 Wohnungen sanierungs- und modernisierungsbedürftig. 20 000 Wohnungen stehen leer.
    Die Aufträge aus dem privaten Bereich sind zur Zeit äußerst wichtig, da nach Auslaufen der Investitionspauschale und der Stagnation in der Industrie die Bauwirtschaft als Motor des Aufschwungs nur dann weiter funktionieren wird, wenn endlich auch Aufträge aus diesem Bereich kommen.
    Die staatliche Zwangsverwaltung von Grundstükken und anderen Vermögenswerten wird per Gesetz zum 31. Dezember 1992 aufgehoben. Es muß jedoch gesichert werden, daß dadurch keine Schwierigkeiten bei der Unterhaltung von Gebäuden entstehen.
    Ein weiterer Punkt liegt mir sehr am Herzen. Er wurde heute bereits mehrfach angesprochen. Herr Professor Heuer hat wieder genau in die andere Richtung gesprochen. Es kann für unsere Menschen in den neuen Bundesländern nicht oft genug wiederholt werden, daß die Sicherung des Eigentums bei redlichem Erwerb äußerst wichtig ist. Bürger in den neuen Bundesländern, die redliches Eigentum oder Nutzungsrechte erworben haben, brauchen nicht zu befürchten, von Alteigentümern vor die Tür gesetzt zu werden. Für die Alteigentümer wird es hier nur Ausgleichs- oder Entschädigungsleistungen geben.
    Auch alle Eigenheimbauer, die auf der Grundlage von Nutzungsrechten auf fremdem Grund und Boden gebaut haben, werden durch das zunächst bis zum 31. Dezember 1994 befristete Moratorium vor Klagen der Grundeigentümer geschützt. Bis zu diesem Zeitpunkt soll eine endgültige Bereinigung erfolgen, und



    Johannes Nitsch
    zwar, wie es der Herr Kollege Geis bereits angedeutet hat, im Sinne der Sicherung des Eigentums.


Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Nitsch, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Nitsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte!