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    Plenarprotokoll 12/84 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 84. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. März 1992 Inhalt: Bisheriges Ergebnis der Abstimmung über die Abschaffung der Apartheid in Südafrika 6934 B Begrüßung einer Delegation des Haushaltsausschusses des indonesischen Parlaments 6936 B Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Berufsbildungsbericht 1992; Gesamtkonzept zur Beratung beim Aufbau von Demokratie und Sozialer Marktwirtschaft in den Staaten Mittel- und Osteuropas und der GUS; Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft und des Fördergesetzes) Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6917B Doris Odendahl SPD 6918B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6918C Doris Odendahl SPD 6918D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6918D Dr. Peter Eckardt SPD 6919 A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6919A Maria Eichhorn CDU/CSU 6919A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6919B Stephan Hilsberg SPD 6919B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6919C Siegfried Vergin SPD 6919D Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6919D Hildegard Wester SPD 6920 A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6920 A Siegfried Vergin SPD 6920 B Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6920B Dr. Peter Eckardt SPD 6920 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6920C Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . 6920 D Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 6920 D Gert Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . . . 6921 A Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 6921B Horst Sielaff SPD 6921 B Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 6921 B Horst Sielaff SPD 6921 C Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 6921C Stephan Hilsberg SPD 6921 D Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 6921D Jan Oostergetelo SPD 6921 D Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 6922 A Jan Oostergetelo SPD 6922 B Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 6922 B Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU 6922 C Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . . 6922C Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein CDU/CSU 6923 A Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . . 6923 A Jan Oostergetelo SPD 6923 B Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . . 6923 B Gudrun Weyel SPD 6923 C Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . . 6923C Horst Sielaff SPD 6923 D Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . . 6923 D Stephan Hilsberg SPD 6924 A Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 6924 B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1992 Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/2255 vom 13. März 1992 — Anschluß des im Bau befindlichen Frachtzentrums in Hagen Fley an das Schienennetz der Bundesbahn; Vereinbarkeit der Konzeption für Hagen Fley mit der Übereinkunft der Umwelt- und Verkehrsminister des Bundes und der Länder, der Schiene Priorität einzuräumen MdlAnfr 1, 2 Hans-Günther Toetemeyer SPD Antw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT . . . 6924 C, 6925 C ZusFr Hans-Günther Toetemeyer SPD 6925A, C Forderungen nach Rechtssicherheit und Schutz für Mieter und Nutzer von Eigenheimen in den neuen Ländern bei der Großveranstaltung des Deutschen Mieterbundes am 12. März 1992 in Bonn; Gründe für die Nichtteilnahme eines Vertreters des Bundeskanzleramtes MdlAnfr 3 Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD Antw BM'in Dr. Irmgard Schwaetzer BMBau 6926 B ZusFr Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD . . 6926 C ZusFr Hans-Günther Toetemeyer SPD . 6927 A Hilfen nach dem BSHG für Seemannsfrauen, deren Ehemänner z. B. zur Zeit einer bevorstehenden Entbindung auf See sind, für die Unterbringung und Betreuung weiterer Kinder MdlAnfr 9 Dr. Margrit Wetzel SPD Antw PStSekr Peter Hintze BMFJ . . . . 6927 C ZusFr Dr. Margrit Wetzel SPD 6928 A Betriebsschließungen in den neuen Bundesländern durch das Asbestverbot; arbeitspolitische Maßnahmen MdlAnfr 44, 45 Dr. Uwe Küster SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA . . . 6928 C ZusFr Dr. Uwe Küster SPD 6928 D Verbesserung des Unterhaltsgeldes für Teilnehmerinnen an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen in den neuen Bundesländern MdlAnfr 46, 47 Adolf Ostertag SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA . . 6929 C ZusFr Adolf Ostertag SPD 6930 A Ausschluß einer Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge und einer Kürzung der aus diesen Systemen finanzierten Sozialleistungen MdlAnfr 48 Ottmar Schreiner SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA . . 6930 C ZusFr Ottmar Schreiner SPD 6931 A Wahl Freiburgs oder Potsdams als künftiger Standort für das Militärgeschichtliche Forschungsamt (MGFA) MdlAnfr 50, 51 Gernot Erler SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . . 6931C, 6932A ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 6931D, 6932B Militärische Funktion der Flugüberwachungsstelle auf dem Melibokusberg in Bensheim-Auerbach (Kreis Bergstraße); Nutzung des Standortübungsgeländes Viernheimer/Lampertheimer Wald durch die in Mannheim stationierten US-Einheiten nur im Rahmen des Nutzungszweckes MdlAnfr 54, 55 Dr. Klaus Kübler SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . . 6932D, 6933 B ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD . . . 6932D, 6933 C ZusFr Siegfried Vergin SPD 6933 D ZusFr Dr. Egon Jüttner CDU/CSU . . . 6934 A Gefährdung der Bevölkerung in der Umgebung von Bundeswehr- und NATO-Liegenschaften in Schleswig-Holstein durch Altlasten MdlAnfr 60 Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . . 6934 C ZusFr Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . 6934 C Gefährdung durch Altlasten in der Umgebung von Bundeswehr- und NATO-Liegenschaften in Schleswig-Holstein MdlAnfr 61 Antje-Marie Steen SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . . 6934 D ZusFr Antje-Marie Steen SPD 6935 A Zusatztagesordnungspunkt: Aktuelle Stunde betr. Stärkung des dualen Systems beruflicher Bildung auf dem Hintergrund eines drohenden Facharbeitermangels Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 6935 C Doris Odendahl SPD 6936 B Dirk Hansen F D P 6937 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . . 6938 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 6939B Stephan Hilsberg SPD 6940 A Maria Eichhorn CDU/CSU 6941 A Josef Grünbeck F.D.P. 6942 A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1992 III Dr. Peter Eckardt SPD 6943 A Hansjürgen Doss CDU/CSU 6943 D Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 6945 A Gerd Andres SPD 6946 A Hubert Hüppe CDU/CSU 6947 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . 6947D Nächste Sitzung 6949 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6951* A Anlage 2 Wachstumsrate der Max-Planck-Gesellschaften in Deutschland; Verbesserung der finanziellen Ausstattung für die Grundlagenforschung MdlAnfr 4, 5 — Drs 12/2255 — Siegmar Mosdorf SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 6951* C Anlage 3 Verknüpfung der Gewährung von Weltbankgeldern und von Mitteln des Global Environment Facilities Fonds an Drittstaaten mit der Bereitschaft zur Aufnahme von Giftmüll aus Industriestaaten laut Forderung des Weltbank-Vizepräsidenten Lawrence Summers MdlAnfr 6 — Drs 12/2255 — Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE SchrAntw PStSekr Hans-Peter Repnik BMZ 6952* A Anlage 4 Maßnahmen zur Unterstützung der Markteinführung im Bereich erneuerbarer Energien MdlAnfr 7, 8 — Drs 12/2255 —Hans-Martin Bury SPD SchrAntw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi . 6952* B Anlage 5 Verwendung eines Teils der Rundfunkgebühren zur Rückerstattung der Bundeszuwendungen für den Deutschlandfunk und für RIAS Berlin 1992; Neuordnung des bundesweiten Hörfunks MdlAnfr 30, 31 — Drs 12/2255 —Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 6952* C Anlage 6 Zustrom von Asylbewerbern und anderen Zufluchtsuchenden in Länder der Europäischen Gemeinschaft in den letzten fünf Jahren; Absicht der bayerischen Staatsregierung auf Kürzung der Sozialhilfe für Asylbewerber MdlAnfr 33, 34 — Drs 12/2255 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 6953* B Anlage 7 Anrechnung von vor 1945 abgeleisteten, aber nicht nachweisbaren Arbeitsjahren von Bürgern der östlichen Bundesländer auf die Rente MdlAnfr 43 — Drs 12/2255 — Martin Göttsching CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 6954* A Anlage 8 Tatsächliche Einberufungsquote bei Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1966 angesichts der bestehenden Einberufungsgrenze (25. Lebensjahr) MdlAnfr 52, 53 — Drs 12/2255 — Renate Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Willy Wimmer BMVg . 6954* B Anlage 9 Vorstellung der Such- und Rettungsflugzeuge aller Teilstreitkräfte der Bundeswehr am 13. März 1992 in Schleswig-Holstein; Transportkosten; Altlasten auf Bundeswehr- und NATO-Liegenschaften in SchleswigHolstein MdlAnfr 56, 57 — Drs 12/2255 — Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD SchrAntw PStSekr Willy Wimmer BMVg . 6954 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1992 6917 84. Sitzung Bonn, den 18. März 1992 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 18. 03. 92 * Austermann, Dietrich CDU/CSU 18. 03. 92 Berger, Johann Anton SPD 18. 03. 92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 18. 03. 92 * Wilfried Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 18. 03. 92 Dr. Ehmke (Bonn), Horst SPD 18. 03. 92 Ehrbar, Udo CDU/CSU 18. 03. 92 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 18. 03. 92 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 18. 03. 92 * Gansel, Norbert SPD 18. 03. 92 Großmann, Achim SPD 18. 03. 92 Haack (Extertal), SPD 18. 03. 92 Karl-Hermann Hämmerle, Gerlinde SPD 18. 03. 92 Hasenfratz, Klaus SPD 18. 03. 92 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 18. 03. 92 Dr. Hitschler, Walter F.D.P. 18. 03. 92 Dr. Hoth, Sigrid F.D.P. 18. 03. 92 Jeltsch, Karin CDU/CSU 18. 03. 92 Koschnick, Hans SPD 18. 03. 92 Kubicki, Wolfgang F.D.P. 18. 03. 92 Kuhlwein, Eckart SPD 18. 03. 92 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 18. 03. 92 Lattmann, Herbert CDU/CSU 18. 03. 92 Lehne, Klaus-Heiner CDU/CSU 18. 03. 92 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 18. 03. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 18. 03. 92 * Paterna, Peter SPD 18. 03. 92 Dr. Pfaff, Martin SPD 18. 03. 92 Pfuhl, Albert SPD 18. 03. 92 * Rau, Rolf CDU/CSU 18. 03. 92 Rempe, Walter SPD 18. 03. 92 Reschke, Otto SPD 18. 03. 92 Roth, Wolfgang SPD 18. 03. 92 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 18. 03. 92 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 18. 03. 92 ** Helmut Scharrenbroich, Heribert CDU/CSU 18. 03. 92 Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 18. 03. 92 Schulte (Hameln), SPD 18. 03. 92 ** Brigitte Stiegler, Ludwig SPD 18. 03. 92 Terborg, Margitta SPD 18. 03. 92 * Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 18. 03. 92 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 18. 03. 92 Gert Westrich, Lydia SPD 18. 03. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 18. 03. 92 Dr. Wieczorek CDU/CSU 18. 03. 92 (Auerbach), Bertram Zierer, Benno CDU/CSU 18. 03. 92 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Siegmar Mosdorf (SPD) (Drucksache 12/2255 Fragen 4 und 5): Trifft es zu, daß die Bundesregierung mit den Max-PlanckGesellschaften (MPG) in Deutschland für den Zeitrauer 1991 bis 1995 eine Wachstumsrate von real 5 %, pro Jahr vereinbart hat und jetzt nur noch nominal 5 pro Jahr für die MPG vorgesehen sind, wie es Prof. Merkle auf einem IHK-Kongreß in Stuttgart am 5. März 1992 kritisch festgestellt hat? Was will die Bundesregierung dagegen tun, daß die Bundesrepublik Deutschland in der Grundlagenforschung immer mehr an Substanz verliert, weil die finanzielle Ausstattung der MaxPlanck-Gesellschaften, der Fraunhofer-Gesellschaften und der Forschungsetats der Universitäten immer schlechter wird? Zu Frage 4: Die Bundesregierung hat mit der Max-PlanckGesellschaft keine Wachstumsrate vereinbart. Vielmehr haben die Regierungschefs des Bundes und der Länder am 21. Dezember 1989 erklärt, die gemeinsame Zuwendung an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) für die nächsten 5 Jahre um 5% jährlich steigern zu wollen: „5 x 5 %-Beschluß". Der Bund hat am 14. Januar 1992 in der dafür zuständigen Bund-Länder-Kommission (BLK) vorgeschlagen, in 1993 eine über 3 `Y. hinausgehende Tarifsteigerung mit zusätzlichen Mitteln auszugleichen, weil die seit 1989 eingetretene Tarifentwicklung über die seinerzeitigen Annahmen hinausgeht. Die Länder haben zugestimmt, den Vorschlag des Bundes in die bevorstehenden Haushaltsberatungen einzubeziehen. Zu Frage 5: Es trifft nicht zu, daß die Bundesrepublik Deutschland in der Grundlagenforschung (GLF) „immer mehr an Substanz verliert". Vielmehr liegt der Anteil der GLF an den gesamten Forschungsausgaben im weltweiten Vergleich in Deutschland und Frankreich bei 20 %, während er in den USA, Japan und Großbritannien bei 13 liegt. Der Anteil der GLF am Haushalt des BMFT ist von 26 % im Jahre 1982 auf rund 40 % im Jahre 1990 gestiegen. Die -von Ihnen erwähnte Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) fördert die angewandte Forschung. Die gemeinsame Grundfinanzierung der FhG durch Bund und Länder ist von 1984 auf 1991 um rund 80 % gestiegen. Für die Forschungsetats der Universitäten ist nicht der Bund, sondern sind die Länder zuständig. 6952* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1992 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Peter Repnik auf die Frage des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/2255 Frage 6): Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge des WeltbankVizepräsidenten Lawrence Summers, der kürzlich forderte, Projektförderungen mit Weltbankgeldern und Mitteln des Global Environment Facilities Fonds müßten in Zukunft an die Bereitschaft von Staaten der sogenannten Dritten Welt gebunden werden, Giftmüll und stark verschmutzende Industrien aus den reichen Industriestaaten bei sich aufzunehmen, und inwieweit hat die Bundesregierung gegen solche Vorstellungen interveniert? Die Äußerungen in einem bankinternen Diskussionsbeitrag von Weltbank-Vizepräsident Summers entsprechen weder der Position der Weltbank noch der der Bundesregierung. Die Weltbank hat dies auch umgehend klargestellt und nochmals ausdrücklich erklärt, daß sie den Export von Giftmüll und die Verlagerung „schmutziger" Industrien in Entwicklungsländer ablehnt. Herr Summers hat in einer Presseerklärung der Weltbank mitgeteilt, daß seine Aussage mißverstanden worden sei. Die Bundesregierung begrüßt die erfolgte Klarstellung der Weltbank und die offizielle Erklärung von Herrn Summers. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Hans Martin Bury (SPD) (Drucksache 12/2255 Fragen 7 und 8): Welche konkreten (finanziellen) Maßnahmen sind zur Unterstützung der Markteinführung im Bereich erneuerbarer Energien getroffen worden, um die unter Nummer 65 des Energieberichtes der Bundesregierung genannten acht Ziele zu erreichen? Was ist aus der vom ehemaligen Bundesminister für Wirtschaft, Dr. Helmut Haussmann, im Sommer 1989 veröffentlichten Ankündigung einer Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft für eine Nachfolgeregelung für auslaufende Markteinführungshilfen im Bereich erneuerbarer Energien, die u. d. Investitionshilfen und Steuererleichterungen vorsah, geworden? Zu Frage 7: Die Bundesregierung hat in der Ziffer 65 ihres energiepolitischen Gesamtkonzeptes darauf hinge - wiesen, daß sie bei der Fortschreibung der Finanzpläne und im Zusammenhang mit der Einführung einer Energie/CO2-Steuer entscheiden wird, inwieweit Förderungsmöglichkeiten für die verbesserte Nutzung erneuerbarer Energien geschaffen werden können. Der Bundesminister für Wirtschaft wird sich bei den jetzt beginnenden Verhandlungen über den Haushalt 1993 dafür einsetzen, daß ab 1993 Mittel für die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien bereitgestellt werden. Zu Frage 8: Vor dem Hintergrund der Klimadiskussion hatte der damalige Bundesminister für Wirtschaft, Helmut Haussmann, gefordert, erneuerbare Energien verstärkt zu fördern. Ein wichtiger Punkt war dabei, zu einer besseren Vergütung für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien zu kommen. Dies ist mit dem seit 1. Januar 1991 in Kraft getretenen Stromeinspeisungsgesetz erfolgreich umgesetzt worden. Zusätzliche finanzielle Anreize über erweiterte Abschreibungserleichterungen oder Investitionszuschüsse konnten aus haushaltspolitischen Zwängen nicht durchgesetzt werden. Wie ich in Beantwortung Ihrer voraufgegangenen Frage aber schon ausführte, wird der Bundesminister für Wirtschaft diesen Punkt in die Haushaltsverhandlungen für 1993 aufnehmen. Was die Situation in den neuen Bundesländern angeht, so können Hauseigentümer für die Heizungsmodernisierung und Nutzung erneuerbarer Energien in eigengenutzten Gebäuden Sonderabschreibungen in Höhe von jährlich 10 % der begünstigten Investitionssumme über 10 Jahre in Anspruch nehmen. Die Obergrenze beträgt 40 000 DM. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (F.D.P.) (Drucksache 12/2255 Fragen 30 und 31): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die im Haushaltsjahr 1992 anfallenden Bundeszuwendungen für den Deutschlandfunk und RIAS ganz oder teilweise erstattet zu erhalten von ARD und ZDF, die in diesem Jahr allein für „Aufbau und Betrieb des nationalen Hörfunks" Gebühren der Rundfunkteilnehmer in Höhe von mindestens 250 Millionen DM einnehmen werden? Hält die Bundesregierung die von der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. März 1992 vereinbarten Eckpunkte zur Neuordnung des bundesweiten Hörfunks unter verfassungsrechtlichen und rundfunkpolitischen Gesichtspunkten für akzeptabel? Zu Frage 30: Die Bundesregierung sieht keine rechtliche Möglichkeit, den von den Ländern für den Aufbau und Betrieb des nationalen Hörfunks erhobenen Anteil an der Rundfunkgebühr ganz oder teilweise erstattet zu erhalten, um damit die Kassenhilfe an den Deutschlandfunk und RIAS Berlin zu reduzieren. Bisher hat der Deutschlandfunk aus dem gemeinsamen Gebührenaufkommen von ARD und ZDF einen jährlichen Anteil von 58 Millionen DM erhalten. Der neue Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag als Teil des „Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland" vom 31. August 1991 sieht vor, daß diese Abführungspflicht spätestens am 30. Juni 1992 enden soll. Die Bundesregierung wird bei den anstehenden Verhandlungen zur Neuordnung des bundesweiten Hörfunks darauf dringen, daß die Länder im Jahre Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1992 6953* 1992 die Finanzierung des Deutschlandfunks in der bisherigen Höhe sicherstellen. In diesem Zusammenhang wird die Verwendung von Finanzmitteln für Mitarbeiter des Senders DSKultur, die jetzt beim ZDF tätig sind, aus dem Gebührenaufkommen für „Aufbau und Betrieb des nationalen Hörfunks" zu prüfen sein. Zu Frage 31: Für die Bundesregierung ist das letzte Woche von den Ländern erarbeitete Modell für einen Nationalen Hörfunk nicht akzeptabel. Sie hält daher an ihrem Vorschlag, den Nationalen Hörfunk als selbständige, von ARD und ZDF unabhängige Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Gebührengläubigerschaft zu organisieren, fest. Diese Struktur erfüllt im Gegensatz zu dem vorgeschlagenen Körperschaftsmodell optimal die Anforderungen, die an einen unabhängigen und lebensfähigen Rundfunksender zu stellen sind. Die von den Ländern vorgeschlagene Gremienzusammensetzung ist rundfunkpolitisch nicht akzeptabel und verstößt gegen wesentliche Forderungen des Grundgesetzes. Die vorgesehene Mehrheit von ARD und ZDF im Verwaltungsrat würde dazu führen, daß die künftigen Veranstalter des Nationalen Hörfunks sich selbst kontrollieren; die Berufung von 18 Mitgliedern des 30köpfigen Hörfunkrates durch staatliche Stellen ist mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Staatsferne nicht zu vereinbaren. Der Bund wird den erforderlichen Staatsvertrag mit den Ländern erst unterzeichnen, wenn die Länder zu einem verfassungsrechtlich und rundfunkpolitisch akzeptablen Modell gekommen sind. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Deutschlandfunk in Bundesträgerschaft fortgeführt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/2255 Fragen 33 und 34): Hält es die Bundesregierung für rechtlich zulässig, die Sozialhilfe für Asylbewerber pauschal um 15 % zu kürzen — vgl. Initiative der Bayerischen Staatsregierung —, und ist sie der Auffassung, daß eine solche Regelung mit der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar wäre? Wie war der Zustrom von Asylbewerbern und Zufluchtsuchenden in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft in den letzten fünf Jahren, und warum müssen in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern auch diejenigen das Asylverfahren durchlaufen, die lediglich ein Bleiberecht nach der Genfer Flüchtlingskonvention erstreben? Zu Frage 33: Der Sozialhilfeanspruch von Asylbewerbern beschränkt sich auf die Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese Hilfe hat den alleinigen Zweck, die materiellen Lebensbedürfnisse während des Asylverfahrens zu befriedigen. Die Festlegung des Umfangs und der Höhe von Leistungen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt für Asylbewerber oder von Obergrenzen oder Richtsätzen hierfür ist grundsätzlich in das Ermessen des Gesetzgebers gestellt. Schon das geltende Recht läßt in § 120 Abs. 2 Satz 4 Bundessozialhilfegesetz die Möglichkeit zu, die Hilfe zum Lebensunterhalt für Asylberwerber auf das zum Lebensunterhalt Unerläßliche einzuschränken. Ein Unterschreiten dieser Grenze verbietet sich von selbst und wird auch von keiner Seite gefordert. Bei diesem Sachverhalt ist ein Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention weder ersichtlich noch zu befürchten. Zu Frage 34: Der Zugang an Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft hat sich seit 1987 wie folgt entwickelt (Quelle: UNHCR und Angaben der EG-Mitgliedstaaten): 1987 1988 1989 1990 1991 Belgien 6 000 4 990 7 604 12 964 15104 Bundesrepublk Deutschland 57 379 103 076 121318 193 063 256112 Dänemark 2 750 4 416 4 588 5 300 4 600 Frankreich 27 672 34 253 61422 56 050 55 890 Griechenland 6 950 8 964 5 433 4 400 3 282 Großbritannien 4 500 2 252 12 573 30 000 57 710 Irland keine Angabe 36 k. Ang. 30 Italien 11 050 6 214 2 245 4 750 7 640 ' Luxemburg 98 44 87 k. Ang. 160 Niederlande 13 450 7 500 14 000 17 600 21615 Portugal 450 504 116 100 163 Spanien 2 500 3 096 1 183 6 850 8 168 ohne Albaner und Osteuropäer Statistische Angaben über „Zufluchtsuchende", die keinen Asylantrag stellen, liegen nicht vor. Vor der Änderung des Asylverfahrensgesetzes durch Artikel 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 waren die Ausländerbehörden für die Prüfung zuständig, ob einem Ausländer Abschiebungsschutz wegen drohender politischer Verfolgung zustand. Damit war neben und unabhängig vom Asylverfahren ein zweiter Verfahrensweg eröffnet. Dies führte häufig dazu, daß nach negativer Entscheidung über den Asylantrag durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) und die Verwaltungsgerichte die Frage des Abschiebungsschutzes wegen drohender politischer Verfolgung erneut durch die in der Regel weniger sachkundige örtlich zuständige Ausländerbehörde entschieden werden mußte. Diese unbefriedigende Zweispurigkeit doppelter Verfahrenswege ist durch die oben genannte Änderung des Asylverfahrensgesetzes durch ein einheitliches Verfahren ersetzt worden. Nach § 7 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz ist der Antrag auf Abschiebungsschutz wegen drohender politischer Verfolgung nunmehr ebenfalls als Asylantrag anzusehen. Dadurch 6954* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1992 wird die Prüfung, ob dem Antragsteller politische Verfolgung droht, beim BAFl als der besonders sachverständigen zentralen Bundesbehörde zusammengefaßt. Für den Antrag auf Asyl und für den Antrag auf Abschiebungsschutz wegen drohender politischer Verfolgung gelten jetzt dieselben Verfahrensregelungen. Für die Prüfung, ob einem Ausländer Abschiebungsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zusteht, ob ihm mithin die Flüchtlingseigenschaft anzuerkennen ist, sehen alle Mitgliedstaaten ein Verfahren vor. Die Genfer Flüchtlingskonvention selbst enthält keine Vorschriften über das Verfahren zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Martin Göttsching (CDU/CSU) (Drucksache 12/2255 Frage 43): Werden die Arbeitsjahre, die vor 1945 von Bürgern in den ehemaligen Ostgebieten abgeleistet wurden und die nicht nachweisbar sind, auf die Rente angerechnet? Wie für alle übrigen Beitragszeiten besteht auch für die in den ehemaligen deutschen Ostgebieten zurückgelegten Beitragszeiten die Möglichkeit der Glaubhaftmachung. Hierfür muß das Vorliegen der Arbeits- und Beitragsleistung überwiegend wahrscheinlich sein. Liegen Unterlagen irgendwelcher Art über die Arbeitsjahre nicht mehr vor, können auch Zeugenerklärungen oder im Ausnahmefall eidesstattliche Versicherungen als Mittel der Glaubhaftmachung zugelassen werden. Über das Vorliegen der Voraussetzungen der Glaubhaftmachung im Einzelfall entscheidet der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Willy Wimmer auf die Fragen der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 12/2255 Fragen 52 und 53): Kann die Bundesregierung die mir gegenüber in Drucksache 12/1381 S. 31 gemachten Angaben bestätigen, daß von den insgesamt 489 241 Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 1966 400 297 zum Zeitpunkt der Musterung wehrdienstfähig, 215 333 zum Grundwehrdienst herangezogen wurden, und warum ist die Bundesregierung der Auffassung, daß trotz der bestehenden Regelung, daß Wehrpflichtige, die das 25. Lebensjahr erreicht haben, nicht mehr einberufen werden, der Geburtsjahrgang 1966 nicht dafür herangezogen werden kann, wenn es darum geht, den Prozentsatz der tatsächlich zum Dienst herangezogenen Wehrpflichtigen zu berechnen? Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß aufgrund der bestehenden Einberufungskriterien nicht davon auszugehen ist, daß beim Geburtsjahrgang 1966 eine Einberufungsquote von 97 his 98 % erreicht werden wird? Zu Frage 52: Die Bundesregierung bestätigt grundsätzlich die in der Bundestagsdrucksache 12/1381, Seite 31, enthaltenen Angaben zur Zahl der Gemusterten und der Wehrdienstfähigen des Geburtsjahrgangs 1966. Nach dem Stand Juli 1991 haben sich die Zahlen geringfügig geändert. So waren an diesem Stichtag 489 564 (+123) Wehrpflichtige gemustert und 395 291 (-5 006) wehrdienstfähig. Die Veränderungen sind einerseits durch die Musterung von Nachzüglern bedingt, andererseits dadurch eingetreten, daß mehr Wehrpflichtige mit zunehmendem Lebensalter nicht mehr wehrdienstfähig sind und deshalb ausgemustert werden müssen. Die genannte Zahl der Wehrpflichtigen, die bis zum 1. Oktober 1991 zum Grundwehrdienst einberufen waren, muß hingegen berichtigt werden, weil bei der Ermittlung dieser Zahl die Einberufungsquote für Januar 1991, die in der Januarstatistik bereits enthalten war, manuell noch einmal erfaßt worden ist. Nach dem Stand Juli 1991 hatten 210 252 Wehrpflichtige des Geburtsjahrgangs 1966 Grundwehrdienst geleistet. Nach dem vorläufigen statistischen Jahresabschluß Januar 1992 waren es insgesamt 210 358 Wehrpflichtige. Der Geburtsjahrgang 1966 ist der erste Jahrgang, dessen Angehörige nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zum Grundwehrdienst einberufen worden sind. Der Jahrgang stand dadurch für den Grundwehrdienst nur sieben Jahre zur Verfügung, die Planungen für die Ausschöpfung waren jedoch auf den bisherigen Zeitraum von zehn Jahren angelegt. Es ist deshalb zu erwarten, daß von diesem Jahrgang ein größerer Anteil nicht zur Dienstleistung herangezogen wird als dies bei den älteren Jahrgängen der Fall gewesen ist, deren Angehörige bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres herangezogen worden sind. Die besondere Situation des Jahrgangs 1966 wird sich nicht wiederholen, weil die jüngeren Jahrgänge von Anbeginn an nach dem Grundsatz „Jung vor Alt" in Anspruch genommen werden und die ungedienten Wehrpflichtigen dieser Jahrgänge somit nicht mehr in höhere Lebensaltersstufen hineinwachsen werden. Zu Frage 53: Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß der Geburtsjahrgang 1966 eine Ausschöpfungsquote von 97 bis 98 % nicht erreichen wird. Zur Begründung verweise ich auf meine Antwort zur ersten Frage. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Willy Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Horst Jungmann (Wittmoldt) (SPD) (Drucksache 12/2255 Fragen 56 und 57): Wann wurde der Termin 13. März 1992 für die Vorstellung der Such- und Rettungsflugzeuge aller Teilstreitkräfte der Bundeswehr mit anschließender Pressekonferenz unter Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung und Spitzenkandidaten der CDU für die Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 5. April 1992, Dr. Ottfried Hennig, festgelegt, und wie hoch sind die Kosten für die Verbringung der drei Wochen vor der Landtagswahl zur Schau gestellten Einheiten (CH 53 Hubschrauber, Transall Transportflugzeug, Ulf I D SAR-Hubschrauber, Mi 2 und 8 SAR-Hubschrauber, Atlantic Langstrecken U-Jagdflugzeug, Seaking SAR-Hubschrauber, Sea Lynx Hubschrauber, Do 228 und 28 Transport-und Öl-Jagdflugzeuge) nach Kiel-Holtenau? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. März 1992 6955* Welche Altlastenverdachtsflächen auf Bundeswehr- und NATO-Liegenschaften in Schleswig-Holstein sind der Bundesregierung bekannt, und um welche Art von Altlasten handelt es sich dabei jeweils? Zu Frage 56: Am 20. Januar wurde Kollege Dr. Hennig vom Bundesminister Dr. Stoltenberg gebeten, den Jahresbericht 1991 des Such- und Rettungsdienstes (SAR) der Bundeswehr der Öffentlichkeit vorzustellen; am 3. Februar wurde die Weisung erteilt, die Vorstellung in Kiel am 13. März durchzuführen. Die in Ihrer Frage genannten Luftfahrzeuge Seaking, Do 228 und Do 28 sind am Vorstellungsort in Kiel stationiert; die Luftfahrzeuge Mi-2, Mi-8, CH-53, Do 228 und Do 28 haben an der Vorstellung nicht teilgenommen; insoweit konnten für An- und Abflüge dieser Luftfahrzeuge keine Kosten entstehen. Gesonderte Kosten für die An- und Abflüge der übrigen 4 SAR-Mittel (Transall, Atlantic, UH-1D und Sea Lynx) entstanden nicht, da diese Flüge im Rahmen des Weiterbildungsprogramms der Besatzungen durchgeführt wurden. Insofern entstanden nur Flugbetriebskosten, die ohnehin für die erforderlichen Flugstunden zur Weiterbildung der Besatzungen aufgewendet werden müssen. Zu Frage 57: Im Zuge der Erfassung der Altlastenverdachtsflächen auf Bundeswehr- und NATO-Liegenschaften in den westlichen Bundesländern durch die Standortverwaltungen wurden in Schleswig-Holstein 51 Verdachtsflächen ermittelt. Eine Übersicht über diese Flächen steht Ihnen auf Wunsch zur Verfügung. Die Erstbewertung des Altlastenverdachts durch Geologen der Bundeswehr ist weitgehend durchgeführt. Nach den bisherigen Feststellungen betrifft die Mehrzahl der Fälle in Schleswig-Holstein Verdacht auf Kontaminationen durch Treibstoff und Öl sowie durch Bauschutt-, Haus- und Sperrmüllablagerungen. Genaue Aussagen über Art und Umfang der tatsächlichen Kontaminationen können erst nach Durchführung der Gefährdungsabschätzung gemacht werden. Die Bundeswehr hat im Februar 1992 die Finanzbauverwaltung mit der Gefährdungsabschätzung der Altlastenverdachtsflächen auf den Bundeswehr- und NATO-Liegenschaften in den westlichen Bundesländern beauftragt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Renate Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nun hat der Kollege Oostergetelo das Wort.


Rede von Jan Oostergetelo
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Bundesminister, es besteht zwischen uns sicher kein Unterschied in der Wertung, daß diese Anschlußregelung angesichts der jetzigen Lage, in der sich die Landwirtschaft befindet, kommen muß. Aber ist es, wenn ich den Entwurf Ihres Hauses richtig gelesen habe, noch gerechtfertigt, hier wirklich von Hilfe zu reden, wenn Kleinbetriebe mit 2 500 DM und andere mit 2 400 DM oder auch mit 1 600 und 1 500 DM vorliebnehmen müssen? Das bedeutet ja, daß hier — ohne daß ich frage, wer durch den Wegfall des 3%igen Ausgleichs die größten Verluste hatte, und ohne daß ich über Gesamteinkommen rede — wie mit der Gießkanne verteilt wird. Wäre hier nicht wenigstens eine Prosperitätsschwelle notwendig, damit auch in der Bevölkerung Akzeptanz für diese Hilfe ist, deren Notwendigkeit insgesamt von niemandem bestritten wird?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ignaz Kiechle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege, ich kann Ihre Wertung nicht nachvollziehen. Wir haben einen Mindestbetrag. Auch Betriebe, die als landwirtschaftliche Betriebe gelten, selbst wenn sie nur 5 ha hätten, erhalten eine Mindestsumme. Sie ist Ihnen bekannt. Ebenso gibt es eine Höchstsumme.
    Das heißt mit anderen Worten: Es wird nach unten bevorzugt behandelt, und oben wird die Beihilfe — ab einer bestimmten Hektarzahl —, wenn man so will, abgeschnitten. Im übrigen: Der Bezug auf Hektar läßt ja auch nicht zu, daß jeder Betrieb — ob er nun 15 oder 150 ha hat völlig gleichbehandelt wird. Ich glaube, darin liegt keine Diskriminierung etwa kleinerer Betriebe, ganz im Gegenteil.