Rede:
ID1208100100

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 12081

  • date_rangeDatum: 11. März 1992

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:04 Uhr

  • fingerprintRedner ID: 11002335

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 0

  • subjectLänge: 573 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 332
    1. die: 30
    2. der: 27
    3. und: 22
    4. Verordnung: 11
    5. zu: 10
    6. in: 9
    7. Die: 7
    8. dieser: 7
    9. werden: 7
    10. Genehmigungsverfahren: 7
    11. daß: 7
    12. zur: 6
    13. Umweltverträglichkeitsprüfung: 6
    14. des: 6
    15. nach: 5
    16. auch: 5
    17. einer: 5
    18. auf: 5
    19. den: 5
    20. Novelle: 4
    21. eine: 4
    22. im: 4
    23. von: 4
    24. wird: 4
    25. Regelungen: 4
    26. mit: 4
    27. Neunten: 3
    28. dem: 3
    29. Umsetzung: 3
    30. für: 3
    31. sich: 3
    32. Auswirkungen: 3
    33. Umwelt: 3
    34. neuen: 3
    35. neue: 3
    36. noch: 3
    37. Frau: 2
    38. das: 2
    39. ein: 2
    40. Zeit: 2
    41. Wir: 2
    42. sind: 2
    43. Bundesrat: 2
    44. dazu: 2
    45. sehr: 2
    46. immissionsschutzrechtlichen: 2
    47. Anlagen: 2
    48. können.: 2
    49. durch: 2
    50. können,: 2
    51. um: 2
    52. einzelnen: 2
    53. ist: 2
    54. insbesondere: 2
    55. bei: 2
    56. möchte: 2
    57. effektiver: 2
    58. Das: 2
    59. kann: 2
    60. einen: 2
    61. Beschleunigung: 2
    62. wirksamer: 2
    63. Bundesländern: 2
    64. ohnedies: 2
    65. langen: 2
    66. weiter: 2
    67. diese: 2
    68. Prüfung: 2
    69. Präsidentin!: 1
    70. Meine: 1
    71. Damen: 1
    72. Herren!: 1
    73. Durchführungsverordnung: 1
    74. Bundes-Immissionsschutzgesetz,: 1
    75. Kabinett: 1
    76. heute: 1
    77. verabschiedet: 1
    78. hat,: 1
    79. schließt: 1
    80. wichtige: 1
    81. Lücke: 1
    82. Gebäude: 1
    83. innerstaatlichen: 1
    84. Europäischen: 1
    85. Richtlinie: 1
    86. Umweltverträglichkeitsprüfung.: 1
    87. Mit: 1
    88. Inkrafttreten: 1
    89. Großvorhaben: 1
    90. aus: 1
    91. Industrie: 1
    92. Gewerbe,: 1
    93. immissionsschutzrechtliches: 1
    94. erforderlich: 1
    95. ist,: 1
    96. Pflicht: 1
    97. Vorab-Durchführung: 1
    98. einbezogen.Dieses: 1
    99. Rechtsetzungsverfahren: 1
    100. Neufassung: 1
    101. hat: 1
    102. sicherlich: 1
    103. viel: 1
    104. Anspruch: 1
    105. genommen.: 1
    106. Dies: 1
    107. zeigt: 1
    108. Komplexität: 1
    109. Materie.: 1
    110. dadurch: 1
    111. bestätigt: 1
    112. worden,: 1
    113. ganz: 1
    114. besonders: 1
    115. intensive: 1
    116. Beratung: 1
    117. angedeihen: 1
    118. ließ.: 1
    119. erfreut,: 1
    120. Maßgaben: 1
    121. Bundesrates: 1
    122. uns: 1
    123. akzeptiert: 1
    124. konnten.Ich: 1
    125. meine,: 1
    126. Aufwand: 1
    127. insgesamt,: 1
    128. her,: 1
    129. gelohnt: 1
    130. hat.: 1
    131. verwirklicht: 1
    132. sachgerechte,: 1
    133. geschlossene: 1
    134. Bedürfnisse: 1
    135. Genehmigungsverfahrens: 1
    136. zugeschnittene: 1
    137. Konzeption: 1
    138. Durchsetzung: 1
    139. Umweltverträglichkeitsprüfung.Wo: 1
    140. liegen: 1
    141. Schwerpunkte: 1
    142. Novelle?Im: 1
    143. Vordergrund: 1
    144. steht: 1
    145. eindeutig: 1
    146. Festlegung: 1
    147. Anforderungen,: 1
    148. an: 1
    149. Durchführung: 1
    150. stellen: 1
    151. sind,: 1
    152. deren: 1
    153. Errichtung: 1
    154. Betrieb: 1
    155. bedeutsame: 1
    156. haben: 1
    157. detaillierte: 1
    158. sicherstellen,: 1
    159. Antragsteller: 1
    160. alle: 1
    161. Unterlagen: 1
    162. vorlegen: 1
    163. Umweltbereiche: 1
    164. übergreifende: 1
    165. Ermittlung,: 1
    166. Beschreibung: 1
    167. Bewertung: 1
    168. Anlage: 1
    169. möglich: 1
    170. machen.: 1
    171. Mitprüfung: 1
    172. Belange: 1
    173. Naturschutzes: 1
    174. Landschaftspflege: 1
    175. dabei: 1
    176. beachtet: 1
    177. worden.Zum: 1
    178. zweiten: 1
    179. Behörden,: 1
    180. Sachverständige: 1
    181. betroffene: 1
    182. Dritte: 1
    183. frühzeitig: 1
    184. Verfahrensschritte: 1
    185. eingebunden,: 1
    186. etwa: 1
    187. Abstimmung: 1
    188. Untersuchungsrahmens.Besonders: 1
    189. ich: 1
    190. darauf: 1
    191. aufmerksam: 1
    192. machen,: 1
    193. Schwerpunkt: 1
    194. liegt,: 1
    195. beschleunigen: 1
    196. gestalten: 1
    197. sollen: 1
    198. Beteiligungsrechte: 1
    199. Bürger: 1
    200. schärfer: 1
    201. herausarbeiten.: 1
    202. Verfahren: 1
    203. Antragstellung: 1
    204. Behördenbeteiligung: 1
    205. gestrafft: 1
    206. präzisiert.: 1
    207. über: 1
    208. Beteiligung: 1
    209. Öffentlichkeit: 1
    210. Bekanntgabe: 1
    211. Genehmigungsentscheidungen: 1
    212. ergänzt.: 1
    213. Diese: 1
    214. will: 1
    215. Beitrag: 1
    216. Erfüllung: 1
    217. Forderung: 1
    218. Anlagenzulassungsverfahren: 1
    219. leisten,: 1
    220. gegenwärtig,: 1
    221. Lichte: 1
    222. Situation: 1
    223. überall: 1
    224. erhoben: 1
    225. wird.Ich: 1
    226. besonderer: 1
    227. Weise,: 1
    228. Präsidentin,: 1
    229. unterstreichen:: 1
    230. Besorgnisse,: 1
    231. verlängert: 1
    232. werden,: 1
    233. wollen: 1
    234. wir: 1
    235. gerade: 1
    236. Vorlage: 1
    237. entkräften.In: 1
    238. Punkten: 1
    239. nimmt: 1
    240. verschiedene: 1
    241. Handlungsempfehlungen: 1
    242. Umweltministerkonferenz: 1
    243. Blick: 1
    244. vorweg: 1
    245. fördert: 1
    246. ihre: 1
    247. Umsetzung.: 1
    248. Ich: 1
    249. darf: 1
    250. einmal: 1
    251. unterstreichen,: 1
    252. daß\n: 1
    253. Bundesminister: 1
    254. Dr.: 1
    255. Klaus: 1
    256. Töpferder: 1
    257. intensiver: 1
    258. Diskussion: 1
    259. zugestimmt: 1
    260. hat.Ich: 1
    261. zusammenfassen:: 1
    262. Durch: 1
    263. Bundes-Immissionsschutzgesetz: 1
    264. gewährleistet,: 1
    265. nur: 1
    266. solche: 1
    267. errichtet: 1
    268. betrieben: 1
    269. umfassenden: 1
    270. unterzogen: 1
    271. haben,: 1
    272. Prüfung,: 1
    273. nationalen,: 1
    274. vor: 1
    275. allen: 1
    276. Dingen: 1
    277. aber: 1
    278. EG-rechtlichen: 1
    279. Anforderungen: 1
    280. gerecht: 1
    281. wird.: 1
    282. Daß: 1
    283. gleichzeitig: 1
    284. hohen: 1
    285. materiellen: 1
    286. Umweltschutzanforderungen: 1
    287. deutschen: 1
    288. Umweltrechts: 1
    289. Genüge: 1
    290. getan: 1
    291. muß,: 1
    292. selbstverständlich.: 1
    293. schon: 1
    294. bisher: 1
    295. hohe: 1
    296. Schutz-: 1
    297. Verfahrensniveau: 1
    298. Instrumentariums: 1
    299. Einführung: 1
    300. entscheidend: 1
    301. verbessert.: 1
    302. Deswegen: 1
    303. leistet: 1
    304. wichtigen: 1
    305. Beitrag,: 1
    306. Beendigung: 1
    307. Anlaufschwierigkeiten: 1
    308. zügiger: 1
    309. durchführen: 1
    310. nicht: 1
    311. zuletzt: 1
    312. dienen,: 1
    313. Betriebe: 1
    314. schnell: 1
    315. doch: 1
    316. unter: 1
    317. aller: 1
    318. errichten: 1
    319. modernisieren.: 1
    320. bringt: 1
    321. Chancen,: 1
    322. Akzeptanz: 1
    323. umweltrechtlicher: 1
    324. Entscheidungen: 1
    325. Bevölkerung: 1
    326. festigen: 1
    327. erhöhen,: 1
    328. ohne: 1
    329. damit: 1
    330. Genehmigungsfristen: 1
    331. verlängern.Vielen: 1
    332. Dank.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/81 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 81. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. März 1992 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Änderung der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [Genehmigungsverfahren]; Bericht der Bundesregierung über die Verschärfung der Kontrolle des Exports von zivil und militärisch verwendbaren Gütern; weitere aktuelle Fragen) Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU . . 6669B Harald B. Schäfer (Offenburg) SPD . . . 6670B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU . . 6670B Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 6671 B Hermann Bachmaier SPD 6672 A Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 6672 A Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk SPD . . . . 6672D Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 6673 A Ernst Schwanhold SPD . . . . . . . . 6673D Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 6674 A Dr. Willfried Penner SPD . . . . . . . 6674 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 6674D Gudrun Weyel SPD 6675 A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 6675A Wolfgang Roth SPD 6675 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 6675C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/2197 vom 6. März 1992 — Haltung des Bundesministers des Inneren oder nachgeordneter Behörden nach Bekanntwerden des Manipulationsverdachts aufgrund von Dopingproben der Sportlerinnen Katrin Krabbe und Grit Breuer im Sommer 1991 MdlAnfr 11, 12 Johannes Singer SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 6675D, 6676A ZusFr Johannes Singer SPD 6676A, B Anzahl der rechtskräftig abgeschlossenen Klagen des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten gegen die Anerkennung politischer Flüchtlinge seit 1985 MdlAnfr 13, 14 Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 6676D, 6678B ZusFr Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 6677A, 6678C ZusFr Ludwig Stiegler SPD . . . 6677C, 6679A ZusFr Freimut Duve SPD 6677 D ZusFr Dr. Willfried Penner SPD . . . . 6678 B Aufenthalt führender peruanischer Vertreter des „Sendero Luminoso" in Europa und insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel der Organisation terroristischer Aktivitäten in Peru MdlAnfr 15, 16 Freimut Duve SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 6679B, C ZusFr Freimut Duve SPD 6679 C ZusFr Dr. Willfried Penner SPD 6679D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. März 1992 Pflicht der Ärzte zur Lebenserhaltung neugeborener, insbesondere behinderter Kinder MdlAnfr 19, 20 Hubert Hüppe CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . 6680 B ZusFr Hubert Hüppe CDU/CSU 6680 D Schutz der ostdeutschen Bürger, die nach dem 18. 10. 1989 Grundstücke erworben und Baumaßnahmen eingeleitet bzw. durchgeführt haben, vor Restitutionsansprüchen von Alteigentümern MdlAnfr 21, 22 Ulrich Junghanns CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ 6681C, 6682A ZusFr Ulrich Junghanns CDU/CSU . 6682A Einleitung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Stasi-Mitarbeiter MdlAnfr 27 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 6682 C ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . 6682 D Auswirkungen des Festhaltens der Bundesrepublik Deutschland am Alleinvertretungsanspruch für alle Deutschen auf die juristische Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit MdlAnfr 28 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . . 6683 A ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . 6683C Personalentwicklung bei den Finanzämtern der alten und neuen Bundesländer, insbesondere im Bereich der Betriebsprüfung, im Jahre 1991; Abwanderung von Finanzbeamten in steuerberatende Berufe MdlAnfr 29, 30 Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 6684A, C ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 6684A, C Steuerliche Absetzbarkeit von Bestechungs- und Schmiergeldern an ausländische Staatsbedienstete MdlAnfr 31, 32 Dr. Ingomar Hauchler SPD Antw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 6684D, 6685 B ZusFr Dr. Ingomar Hauchler SPD . . 6685A, C Zusatztagesordnungspunkt: Aktuelle Stunde betr. Freigabe des Drogenkonsums als Antwort auf über 2 000 Drogentote im Jahre 1991 Roland Sauer (Stuttgart) CDU/CSU . . . 6686C Gudrun Schaich-Walch SPD 6687 C Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink F.D.P. 6688C Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 6689C Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 6691 A Erwin Marschewski CDU/CSU 6692 A Antje-Marie Steen SPD 6693 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. . . . . . . 6694 B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 6695 B Gerda Hasselfeldt, Bundesministerin BMG 6696A Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 6697 C Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 6698 C Georg Brunnhuber CDU/CSU 6699 C Johannes Singer SPD 6700C Cornelia Yzer CDU/CSU 6701 D Nächste Sitzung 6702 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6703' A Anlage 2 Förderung der Sanierung und Modernisierung von Wohnungen in den neuen Bundesländern durch Mieter in Eigenleistung MdlAnfr 2 — Drs 12/2197 Gabriele Wiechatzek CDU/CSU SchrAntw PStSekr Joachim Günther BMBau . . . . . . . . . . . . . . . . 6703* A Anlage 3 Namentliche Registrierung totgeborener Kinder MdlAnfr 17, 18 — Drs 12/2197 — Ingrid Walz F.D.P. SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 6703* D Anlage 4 Erarbeitung eines Mustermietvertrages für durch Mieter in Eigenleistung sanierte und modernisierte Wohnungen in den neuen Bundesländern MdlAnfr 23 — Drs 12/2197 — Gabriele Wiechatzek CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 6704* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. März 1992 III Anlage 5 Novellierung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen MdlAnfr 24, 25 — Drs 12/2197 — Joachim Gres CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ , . 6704* C Anlage 6 Einführung eines modernen Patent-Informationssystems MdlAnfr 26 — Drs 12/2197 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 6704* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. März 1992 6669 81. Sitzung Bonn, den 11. März 1992 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ackermann, Else CDU/CSU 11. 03. 92 Antretter, Robert SPD 11. 03. 92* Belle, Meinrad CDU/CSU 11. 03. 92 Berger, Johann Anton SPD 11. 03. 92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 11. 03. 92* Wilfried Catenhusen, SPD 11. 03. 92 Wolf-Michael Dr. Diederich (Berlin), SPD 11. 03. 92 Nils Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 11. 03. 92 Ehrbar, Udo CDU/CSU 11. 03. 92 Erler, Gernot SPD 11. 03. 92 Eymer, Anke CDU/CSU 11. 03. 92 Dr. Fell, Karl H. CDU/CSU 11. 03. 92 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 11. 03. 92 Francke (Hamburg), CDU/CSU 11. 03. 92 Klaus Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 11. 03. 92 Hämmerle, Gerlinde SPD 11. 03. 92 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 11. 03. 92 Dr. Hoth, Sigrid FDP 11. 03. 92 Jäger, Claus CDU/CSU 11. 03. 92 Jeltsch, Karin CDU/CSU 11. 03. 92 Junghans, Ulrich CDU/CSU 11. 03. 92** Koppelin, Jürgen FDP 11. 03. 92 Kubicki, Wolfgang FDP 11. 03. 92 Dr. Kübler, Klaus SPD 11. 03. 92 Kuhlwein, Eckart SPD 11. 03. 92 Lattmann, Herbert CDU/CSU 11. 03. 92 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 11. 03. 92 Dr. Niese, Rolf SPD 11. 03. 92 Niggemeier, Horst SPD 11. 03. 92 Dr. Ortleb, Rainer FDP 11. 03. 92 Ost, Friedhelm CDU/CSU 11. 03. 92 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 11. 03. 92* Rempe, Walter SPD 11. 03. 92 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 11. 03. 92 Sauer (Salzgitter), CDU/CSU 11, 03. 92 Helmut Schemken, Heinz CDU/CSU 11. 03. 92 Schmidt (Dresden), Arno FDP 11. 03. 92 Schwanhold, Ernst SPD 11. 03. 92 Titze, Uta SPD 11. 03. 92 Türk, Jürgen FDP 11. 03. 92 Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 11. 03. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 11. 03. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Joachim Günther auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Wiechatzek (CDU/ CSU) (Drucksache 12/2197 Frage 2): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Sanierung und Modernisierung von Wohnungen durch die Mieter in Eigenleistung eine sinnvolle Alternative zur Wohnungsprivatisierung mittels Erwerb von Wohnungen durch deren Mieter im Beitrittsgebiet darstellt, falls ja, mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung die Bereitschaft der Mieter, eigene Mittel und Arbeitskraft zur Verbesserung der eigenen Wohnungssituation einzusetzen? Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen der Mieter können mit dazu beitragen, die Wohnverhältnisse in den neuen Ländern rasch zu verbessern. Neben der Wohnungsprivatisierung, deren vordringliches Ziel die Bildung von Wohneigentum ist, kann die Mietermodernisierung insbesondere in den Fällen hilfreich sein, in denen die Eigentümer der Mietwohnungen vorerst finanziell nicht in der Lage sind, die gebotenen Maßnahmen durchzuführen. Der Bund gewährt den neuen Ländern zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand Finanzhilfen nach Art. 104a GG. Die hierfür zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen lassen Fördermaßnahmen der Länder zur Unterstützung von Mietermodernisierungen aus den vorerwähnten Gründen zu. In den Richtlinien der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen der Mieter durch Zuschüsse auch ausdrücklich vorgesehen. Im Darlehenswege geförderte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (KfW-Programm) sind für Mietermodernisierungen weniger geeignet, da Darlehensempfänger und Grundstückseigentümer nicht identisch sind und somit die grundbuchliche Sicherung der Darlehen nicht gewährleistet werden kann. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Walz (F.D.P.) (Drucksache 12/2197 Fragen 17 und 18): Welche Haltung nimmt die Bundesregierung - auch im Hinblick auf eine bevorstehende Lockerung im ehelichen Namensrecht - gegenüber der Forderung ein, durch eine Änderung des § 24 Personenstandsgesetz (PStG) die Möglichkeit zu eröffnen, totgeborene Kinder mit vollem Namen in das Sterbebuch und damit in das Familienstammbuch eintragen zu lassen? Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem verständlichen Anliegen betroffener Eltern zu entsprechen und totgeborene Kinder namentlich registrieren zu lassen, wie es in anderen Staaten durchaus praktiziert wird? Zu Frage 17: Nach § 24 des Personenstandsgesetzes (PStG) wird eine Totgeburt mit den für die Beurkundung einer Geburt vorgeschriebenen Angaben in das Sterbebuch 6704* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. März 1992 eingetragen; ausgenommen ist lediglich die Angabe des Namens. Diese Regelung ist daran orientiert, daß nach den Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts nur ein rechtsfähiger Mensch, d. h. ein lebendgeborenes Kind, einen Namen nach § 1616 oder § 1617 BGB erwerben kann. Wegen des verständlichen Anliegens der Betroffenen ist vorgesehen, in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Vorschläge zur Novellierung des Personenstandsgesetzes erarbeiten soll, die Frage zu erörtern, ob bei dieser Rechtslage eine Möglichkeit gesehen wird, die personenstandsrechtlichen Vorschriften zu ändern. Zu Frage 18: Die Bundesregierung sieht keine andere Möglichkeit als die zur Frage 1 aufgezeigte, um dem Anliegen zu entsprechen. Anlage 4 Antwort des Pari. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Wiechatzek (CDU/CSU) (Drucksache 12/2197 Frage 23): Ist die Bundesregierung bereit, als ein mögliches Förderinstrumentarium einen Mustermietvertrag, der den rechtlichen Besonderheiten im Beitrittsgebiet Rechnung trägt, durch das Bundesministerium der Justiz erarbeiten zu lassen, mit dem von den Mietern erbrachte Leistungen rechtlich abgesichert werden können, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Eigeninitiative auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu fördern? Der Bundesminister der Justiz hat die Mustervereinbarung „Modernisierung durch Mieter", die schon vor längerer Zeit zusammen mit Verbänden der Mieter und der Wirtschaft ausgearbeitet worden ist, im Jahre 1990 überarbeitet und um besondere Klauseln und Erläuterungen für die neuen Bundesländer ergänzt. Durch Vereinbarungen, die an dieser Mustervereinbarung ausgerichtet sind, können die von den Mietern erbrachten Leistungen zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum in angemessener Weise rechtlich abgesichert werden. Ein Exemplar der überarbeiteten Mustervereinbarung kann ich Ihnen, Frau Kollegin Wiechatzek, gern zukommen lassen. Der zweite Teil Ihrer Frage betrifft die Möglichkeit der Eigeninitiative im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Die genannte Mustervereinbarung „Modernisierung durch Mieter" bezieht sich nicht auf den sozialen Wohnungsbau, weder im westlichen noch im östlichen Bundesgebiet. Die Möglichkeiten der Einbeziehung des sozialen Wohnungsbaus wurden schon vor geraumer Zeit mit dem Bundesbauministerium geprüft, aber wegen der rechtlichen Besonderheiten der preisgebundenen Wohnungen verneint. In den neuen Bundesländern dürfte dieses Problem auf Jahre hinaus keine Rolle spielen, weil der eigentliche soziale Wohnungsbau dort erst am Anlaufen ist. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Joachim Gres (CDU/CSU) (Drucksache 12/2197 Fragen 24 und 25): Welche zeitlichen Vorstellungen hat die Bundesregierung für die dringend erforderliche Novellierung des Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetzes? Ist der Bundesregierung bewußt, daß der mehrfache Wechsel an der Spitze des für die Novellierung des Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetzes zuständigen Referates des Bundesministeriums der Justiz diese Novellierung immer wieder verzögert? Zu Frage 24: Von seiten des Bundesministers der Justiz ist mehrfach deutlich gemacht worden, daß eine grundlegende Reform der Sachverständigenentschädigung angestrebt wird. Es sind hierzu Leitlinien für Lösungsansätze entwickelt und diese in den Fachkreisen zur Diskussion gestellt worden. Angesichts der wachsenden Aufgabenfülle wird es zunehmend schwieriger, alle notwendigen Reformvorhaben in dem an sich gebotenen und vom Bundesminister der Justiz auch dringlich gewünschten Maße zu fördern. Auf dem Gebiet des Kosten- und Gebührenrechts haben in dieser Legislaturperiode die Reform des Gerichtskostengesetzes und der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung die gleiche Priorität. Ob ein Entwurf zur Reform des Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetzes, der noch umfangreiche Vorarbeiten erfordert, noch in dieser Legislaturperiode vorgelegt werden kann, läßt sich derzeit noch nicht voraussagen. Zu Frage 25: Die Personalsituation im Bundesministerium der Justiz hat sich in den vergangenen zwei Jahren drastisch und nachhaltig verschlechtert. Schon die Wiedervereinigung hat einen verstärkten Personalbedarf mit sich gebracht, der bisher nicht abgedeckt werden konnte. Darüber hinaus wird es zunehmend schwieriger, den Stamm der Mitarbeiter des höheren Dienstes im Bundesministerium der Justiz, der sich aus abgeordneten Richtern und Staatsanwälten der Länder rekrutiert, zu erhalten; auch in den Ländern bestehen große Personalengpässe. Schließlich sind mehr Abgänge von qualifizierten Kräften als üblich zu verzeichnen. Teilweise sind diese Abgänge durch einen Wechsel der Mitarbeiter in die neuen Bundesländer bedingt. Diese Personalsituation hat in verschiedenen Bereichen zu Vakanzen geführt und Umsetzungen erforderlich gemacht. Im Zuge dieser Maßnahmen war es unvermeidlich, die Leitung des Referats Kosten- und Gebührenrecht mehrfach neu zu besetzen, zuletzt zum 1. März 1992. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/2197 Frage 26): Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. März 1992 6705* Trifft die Aussage des Präsidenten des Deutschen Patentamtes zu, daß die Kosten für ein modernes Patentinformationssystem für die Bundesrepublik Deutschland ca. 30 Mio. DM kosten würden und die dadurch erreichbaren Einsparungen Jahr für Jahr die Investitionen um ein Vielfaches übertreffen würden, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Erkenntnis? Das Deutsche Patentamt ist zur Zeit mit dem Aufbau des Patentinformationssystems PATIS befaßt. Hierfür sind 150 Millionen DM veranschlagt. Ein solches System ist angesichts der rapiden Zunahme und der zunehmenden Komplexität des Prüfstoffs zur Unterstützung der Arbeit des Deutschen Patentamts unabdingbar. Auch die internationale Entwicklung im Europäischen Patentamt, im US-Patentamt und im Japanischen Patentamt zwingt das Deutsche Patentamt die modernen Hilfsmittel der Informationstechnik ebenfalls zu nutzen. Die langfristige Wirtschaftlichkeit von PATIS ist in einer umfangreichen Studie dargelegt worden. Neben dem Patentinformationssystem PATIS gibt es ein Projekt „Deutsches Patent- und Fachinformationssystem". Dieses Projekt wird von einem Konsortium betrieben, an dem die Verlagsgruppe Bertelsmann International, das Fachinformationszentrum Karlsruhe und auch das Deutsche Patentamt beteiligt sind. Das Vorhaben zielt darauf ab, die beim Fachinformationszentrum Karlsruhe aufgelegte Patentdatenbank PATDPA mit einer Patentdatenbank der Verlagsgruppe Bertelsmann zusammenzuführen und zu erweitern. Über das Vorhaben wurde bisher noch nicht entschieden. Kostenaussagen und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung sind daher zur Zeit noch nicht möglich. Sollte mit dem Aufbau dieses Systems begonnen werden, müssen die Planungen mit dem bereits im Aufbau befindlichen Patentinformationssystem PATIS abgestimmt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:
    Befragung der Bundesregierung
    Die Bundesregierung hat mitgeteilt, daß sich das Kabinett u. a. befaßt hat mit der Änderung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und dem Bericht der Bundesregierung über die Verschärfung der Kontrolle des Exports von zivil und militärisch verwendbaren Gütern.
    Das Wort für den einleitenden Bericht hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Klaus Töpfer.


Rede von Prof. Dr. Klaus Töpfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Novelle zur Neunten Durchführungsverordnung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die das Kabinett heute verabschiedet hat, schließt eine wichtige Lücke im Gebäude der innerstaatlichen Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung werden auch Großvorhaben aus Industrie und Gewerbe, für die ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich ist, in die Pflicht zur Vorab-Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen.
Dieses Rechtsetzungsverfahren für die Neufassung der Neunten Verordnung hat sicherlich viel Zeit in Anspruch genommen. Dies zeigt die Komplexität der Materie. Wir sind auch dadurch bestätigt worden, daß der Bundesrat dieser Novelle eine ganz besonders intensive Beratung angedeihen ließ. Wir sind erfreut, daß die Maßgaben des Bundesrates dazu von uns akzeptiert werden konnten.
Ich meine, daß sich der Aufwand insgesamt, auch von der Zeit her, sehr gelohnt hat. Die Verordnung verwirklicht eine sachgerechte, in sich geschlossene und auf die Bedürfnisse des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zugeschnittene Konzeption zur Durchsetzung dieser Umweltverträglichkeitsprüfung.
Wo liegen die Schwerpunkte dieser Novelle?
Im Vordergrund steht eindeutig die Festlegung von Anforderungen, die im Genehmigungsverfahren für Anlagen an die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu stellen sind, deren Errichtung und Betrieb bedeutsame Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Die Verordnung wird durch detaillierte Regelungen sicherstellen, daß die Antragsteller alle Unterlagen vorlegen können, um eine die einzelnen Umweltbereiche übergreifende Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen einer Anlage auf die Umwelt möglich zu machen. Die Mitprüfung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist dabei insbesondere beachtet worden.
Zum zweiten werden Behörden, Sachverständige und betroffene Dritte sehr frühzeitig in die Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung eingebunden, etwa bei der Abstimmung des Untersuchungsrahmens.
Besonders möchte ich darauf aufmerksam machen, daß ein Schwerpunkt dieser neuen Verordnung in Regelungen liegt, die das Genehmigungsverfahren beschleunigen und effektiver gestalten sollen und die Beteiligungsrechte der Bürger schärfer herausarbeiten. Das Verfahren der Antragstellung und der Behördenbeteiligung wird gestrafft und präzisiert. Regelungen über die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Bekanntgabe der Genehmigungsentscheidungen werden ergänzt. Diese neue Verordnung kann und will einen Beitrag zur Erfüllung der Forderung nach Beschleunigung und wirksamer Umsetzung bei Anlagenzulassungsverfahren leisten, die gegenwärtig, insbesondere im Lichte der Situation in den neuen Bundesländern überall erhoben wird.
Ich möchte in besonderer Weise, Frau Präsidentin, unterstreichen: Die Besorgnisse, daß mit der Umsetzung der Umweltverträglichkeitsprüfung die ohnedies zu langen Genehmigungsverfahren noch weiter verlängert werden, wollen wir gerade durch diese Vorlage entkräften.
In einzelnen Punkten nimmt die Verordnung verschiedene Handlungsempfehlungen der Umweltministerkonferenz mit Blick auf die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vorweg und fördert ihre Umsetzung. Ich darf noch einmal unterstreichen, daß



Bundesminister Dr. Klaus Töpfer
der Bundesrat nach intensiver Diskussion dieser Verordnung zugestimmt hat.
Ich kann zusammenfassen: Durch diese Novelle zur Neunten Verordnung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wird gewährleistet, daß nur solche Anlagen errichtet und betrieben werden können, die sich einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen haben, einer Prüfung, die den nationalen, vor allen Dingen aber auch den EG-rechtlichen Anforderungen gerecht wird. Daß gleichzeitig den hohen materiellen Umweltschutzanforderungen des deutschen Umweltrechts Genüge getan werden muß, ist selbstverständlich. Das schon bisher hohe Schutz- und Verfahrensniveau des immissionsschutzrechtlichen Instrumentariums wird mit der Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren entscheidend verbessert. Deswegen leistet die neue Verordnung einen wichtigen Beitrag, um Genehmigungsverfahren wirksamer und nach Beendigung der Anlaufschwierigkeiten mit dieser Prüfung auch zügiger und effektiver durchführen zu können. Die Regelungen der Novelle werden nicht zuletzt dazu dienen, in den neuen Bundesländern Betriebe schnell und doch unter Prüfung aller Auswirkungen auf die Umwelt zu errichten und zu modernisieren. Die neue Verordnung bringt Chancen, die Akzeptanz umweltrechtlicher Entscheidungen in der Bevölkerung zu festigen und zu erhöhen, ohne damit die ohnedies zu langen Genehmigungsfristen noch weiter zu verlängern.
Vielen Dank.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herzlichen Dank, Herr Minister. Fragen zu diesem ersten Komplex? — Herr Schäfer.