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    Plenarprotokoll 12/79 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 79. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1992 Inhalt: Anteilnahme am Tode des Abgeordneten Dr. Gerhard Riege 6463 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung . .. . 6463 B Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Hermann Bachmaier, Friedhelm Julius Beucher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Aufnahme gefährdeter Tropenholzarten in das Washingtoner Artenschutzabkommen (Drucksache 12/2095) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Hermann Bachmaier, Friedhelm Julius Beucher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Importverbot für Tropenhölzer aus Primärwäldern (Drucksache 12/2109) , 6463 D Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratungen ohne Aussprache a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Konsultations- und Genehmigungsverfahren für Abkommen über die Handelsbeziehungen im Luftverkehr zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern (Drucksachen 12/210 Nr. 166, 12/1853) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Ottmar Schreiner, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD: Verlängerung und Verbesserung der in den neuen Ländern der Bundesrepublik Deutschland geltenden Kurzarbeitergeld-Regelungen (Drucksachen 12/1645, 12/1917) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Massen und Abmessungen bestimmter Klassen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (Drucksachen 12/1449 Nr. 2.12, 12/1966) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates mit Sondermaßnahmen für Tafeloliven (Drucksachen 12/1072 Nr. 21, 12/2057) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1696/71 über die gemeinsame Marktorganisation für Hopfen (Drucksachen 12/1339 Nr. 2.8, 12/2061) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1992 f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Achtundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/1638, 12/2078) g) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Siebenundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/1757, 12/2079) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 48 zu Petitionen (Drucksache 12/2092) i) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 49 zu Petitionen (Drucksache 12/2093) . , . . . . . . . . 6464A Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens (Drucksache 12/2062) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechte von Niederlassungsberechtigten, Einwanderinnen und Einwanderern (Drucksache 12/1714 [neu]) c) Erste Beratung des von der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung von Flüchtlingen (Flüchtlingsgesetz) (Drucksache 12/2089) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/ Linke Liste: Vollständige Wiedereinführung der Genfer Flüchtlingskonvention als rechtliche Grundlage in das Asylrecht (Drucksache 12/2097) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Beschleunigung der Asylverfahren (Drucksache 12/2100) Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 6465 D Gerd Wartenberg (Berlin) SPD . . . . . 6467 C Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 6470A Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 6472D Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 6476B Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 6479 C Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 6480 B Erwin Teufel, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg 6483 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 6487 B Erwin Marschewski CDU/CSU . . . 6490A Dr. Renate Hellwig CDU/CSU 6491 B Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 6491 D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister BMJ . 6493 A Dr. Herbert Schnoor, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 6496 A Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . 6497B, 6502D, 6503 C Volker Kauder CDU/CSU 6498 D Dr. Wolfgang Schäuble CDU/CSU . . 6499 D Wolfgang Lüder F.D.P. . . . . . . . 6501 D Hans Gottfried Bernrath SPD 6505 A Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 6507 B Günter Verheugen SPD 6509 B Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU . . . . 6512 B Bernd Henn fraktionslos 6513 C Wolfgang Lüder F.D.P. . . . . . . . . 6515 B Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 6516B Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksache 12/2098 vom 14. Februar 1992 — Entsorgung beim Konkurs von Betrieben mit Radionuklearanwendern MdlAnfr 53 Renate Jäger SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . . 6517 C ZusFr Renate Jäger SPD 6517 D Nutzung des Endlagers Morsleben zur Behebung des Entsorgungsnotstands in den neuen Bundesländern MdlAnfr 54 Renate Jäger SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . . 6518A ZusFr Renate Jäger SPD 6518 B Rechtfertigung des NATO-Plans über die gegenseitige Modernisierung und Ausrüstungshilfe; Ausschluß des Einsatzes der in die Türkei verbrachten Waffen gegen die Kurden MdlAnfr 16, 17 Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . . 6518C, 6519 B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1992 III ZusFr Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD 6518D, 6519 C ZusFr Rudolf Bindig SPD . . . . 6519A, 6520 A ZusFr Detlev von Larcher SPD 6519A Verwendung von in die Türkei gelieferten NVA-Waffen gegen die armenische Minderheit in Berg-Karabach MdlAnfr 18 Margot von Renesse SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . 6520 B ZusFr Margot von Renesse SPD 6520 B ZusFr Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD 6520 C ZusFr Gernot Erler SPD . . . . . . . . 6520 D Beschleunigung des Anerkennungsverfahrens für Kriegsdienstverweigerer; Verzicht auf persönliche Befragung der Antragsteller; Anzahl der in den letzten fünf Jahren zum Grundwehrdienst eingezogenen, noch nicht anerkannten Kriegsdienstverweigerer; Verhinderung von Schikanen MdlAnfr 23, 24 Adolf Ostertag SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg 6521A, C Reduzierung des Einsatzes von FCKW bei der Bundeswehr und bei der deutschen Rüstungsindustrie MdlAnfr 25, 26 Gernot Erler SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . 6522A, B ZusFr Gernot Erler SPD 6522B, D ZusFr I Iorst Jungmann (Wittmoldt) SPD . 6523 C Anträge von Betufssoldaten auf vorzeitige Zurruhesetzung (vor und nach dem 30. März 1992) MdlAnfr 27, 28 Heribert Scharrenbroich CDU/CSU Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . 6523C, D ZusFr Heribert Scharrenbroich CDU/CSU 6523D, 6524 A Art und Umfang des Einsatzes von Soldaten der Bundeswehr in Kambodscha MdlAnfr 29 Hans Wallow SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . 6524 C ZusFr Hans Wallow SPD 6524 D ZusFr Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD 6525 A ZusFr Freimut Duve SPD . • . . . . . 6525 B ZusFr Rudolf Bindig SPD . . . . • . . 6525 C ZusFr Günter Verheugen SPD . . . . . 6525 D Beibehaltung der Standortverwaltung Bayreuth MdlAnfr 30 Günter Verheugen SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . . 6526A Sicherungsmaßnahmen gegen Arsenbelastung auf dem Truppenübungsplatz Munster-Nord (Lopautal); Erklärung des Lopautals zum Naturschutzgebiet MdlAnfr 31, 32 Arne Fuhrmann SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg 6526B, 6527A ZusFr Arne Fuhrmann SPD . . . 6526D, 6527B ZusFr Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD . 6527C Vereinbarkeit der Installation von Solaranlagen auf Schrebergartenhäuschen mit dem Bundeskleingartengesetz MdlAnfr 59 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Jürgen Echternach BMBau 6528 A ZusFr Horst Kubatschka SPD 6528 B Werbung der Fertigbauindustrie mit dem Text „Bauministerium: Fertigbau preiswerter als Architektenhaus" MdlAnfr 60, 61 Georg Brunnhuber CDU/CSU Antw PStSekr Jürgen Echternach BMBau . 6528 C ZusFr Georg Brunnhuber CDU/CSU . . . 6528D Intervention gegen den Einsatz der an die Türkei gelieferten NVA-Waffen gegen die christlichen Armenier in Berg-Karabach MdlAnfr 63 Margot von Renesse SPD StMin Ursula Seiler-Albring AA . . . 6529 A ZusFr Margot von Renesse SPD 6529 B ZusFr Freimut Duve SPD 6529 C Tagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Stellungnahme der Bundesregierung zur Arbeitsmarktentwicklung, insbesondere in den neuen Bundesländern Adolf Ostertag SPD 6529 D Heinz-Adolf Hörsken CDU/CSU 6531 A Heinz Werner Hübner F.D.P. . . . . . 6531 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 6532 D Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 6533 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 6535 A Ottmar Schreiner SPD 6537 A Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU . . . 6538A Dr. Gisela Babel F D P. 6538 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 6539 D IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1992 Dr. Uwe Küster SPD 6541 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU 6542 A Renate Jäger SPD 6543 A Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 6543 D Jochen Feilcke CDU/CSU . . . . . . 6544 D Tagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksachen 12/1754, 12/2074) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Eckhart Pick, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Erhöhung und periodische Anpassung der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen und der Prozeßkostenhilfe-Freibeträge (Drucksachen 12/883, 12/ 2074) Horst Eylmann CDU/CSU 6545 D Dr. Eckhart Pick SPD . . . . . . . . . 6547 C Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. , . . 6549A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 6550B Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 6551 A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 6551 C Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung a) Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation b) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestvorschriften zur Verbesserung der Mobilität und der sicheren Beförderung von in ihrer Bewegungsfreiheit beeinträchtigten Arbeitnehmern auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Drucksachen 11/4455, 12/399 Nr. 3.18, 12/1943) Heinz Schemken CDU/CSU 6552 D Renate Rennebach SPD 6554 A Roswitha Verhülsdonk, Parl. Staatssekretärin BMFuS 6555 B Dr. Eva Pohl F D P 6556 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . 6557 B Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär BMV 6557 C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 6558B Hans-Eberhard Urbaniak SPD 6559 A Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . . 6559 D Horst Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA 6560 C Ottmar Schreiner SPD 6561 A Hans-Eberhard Urbaniak SPD 6561 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zu Stand und Perspektiven der politischen Bildung in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 12/1773) Dr. Roswitha Wisniewski CDU/CSU . . 6563 B Angelika Barbe SPD 6564 D Dirk Hansen F D P 6566 C Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 6569A Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMFJ . 6570 B Dr. Edith Niehuis SPD . . . . . . . . . 6571 A Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . 6573 A Siegfried Vergin SPD . . . . . . . . . . 6573 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI . 6575 B Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 47 zu Petitionen (Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit) (Drucksache 12/ 1993) Dr. Peter Eckardt SPD 6577 A Franz Romer CDU/CSU . . . . . . . 6578 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 6579 C Birgit Homburger F.D.P. . . . . . . . 6580 A Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Menschenhandel — (. . . StrÄndG) (Drucksache 12/2046) Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ 6581 A Margot von Renesse SPD 6582 A Cornelia Yzer CDU/CSU . . . . . . . 6583 B Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE 6584 D Jörg van Essen F.D.P. . . . . . . . . 6585 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 6586 C Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU . 6587 D Dr. Edith Niehuis SPD 6589 A Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P.: Unterrichtung des Parlaments über die Verwertung von Material der ehemaligen NVA (Drucksache 12/2114) Ulrich Adam CDU/CSU 6589 C Gernot Erler SPD 6590 C Dr. Sigrid Semper F.D.P. 6592A Willy Wimmer, Parl. Staatssekretär BMVg 6592 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1992 V Nächste Sitzung 6593 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6594' A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 5a bis 5c und Zusatztagesordnungspunkte 3 bis 4 (Gesetzentwürfe sowie Anträge betr. Neuregelung und Beschleunigung des Asylverfahrens) Erwin Marschewski CDU/CSU 6594* C Michael Stübgen CDU/CSU 6595* C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Bericht der Bundesregierung zu Stand und Perspektiven der politischen Bildung in der Bundesrepublik Deutschland) Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 6596*Ü D Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 10 (Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Menschenhandel —) Dr. Edith Niehuis SPD . . . . . . . . . 6597* B Anlage 5 Lieferung von Waffen und Geräten an KSELänder MdlAnfr 19, 20 — Drs 12/2098 — Uta Zapf SPD SchrAntw PStSekr Willy Wimmer BMVg . 6600* A Anlage 6 Sicherstellung der Wehrgerechtigkeit z. B. für den Jahrgang 1970; Reaktionen der Kreiswehrersatzämter auf Freistellungsanträge von Studenten MdlAnfr 21, 22 — Drs 12/2098 — Joachim Tappe SPD SchrAntw PStSekr Willy Wimmer BMVg . 6600' A Anlage 7 Zwischenlagerkapazität für radioaktive Abfälle in den neuen Bundesländern MdlAnfr 55 — Drs 12/2098 — Manfred Hampel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . 6601* A Anlage 8 Pläne der Bundespost für die Änderung der Postleitzahlen MdlAnfr 56, 57 — Drs 12/2098 — Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT . 6601* B Anlage 9 Arbeitsplatzangebote für die 153 ausgebildeten technischen Lehrlinge im Bereich der Oberpostdirektion Koblenz MdlAnfr 58 — Drs 12/2098 — Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT . 6601* D Anlage 10 Unterzeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Erklärung über die Anerkennung der Zuständigkeit der Menschenrechtskommission bei Individualbeschwerden durch die Republik Polen MdlAnfr 62 — Drs 12/2098 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw StM'in Ursula Seiler-Albring AA 6602* A Anlage 11 Verbesserung der Lage der kurdischen Bevölkerung im Norden Iraks, insbesondere durch Versorgung mit Brennstoffen MdlAnfr 64, 65 — Drs 12/2098 — Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste SchrAntw StM'in Ursula Seiler-Albring AA 6602* B Anlage 12 Reduzierung der Postgebühren für Hilfssendungen in die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten MdlAnfr 66 — Drs 12/2098 — Clemens Schwalbe CDU/CSU SchrAntw StM'in Ursula Seiler-Albring AA 6602* D Anlage 13 Absage der UN-Menschenrechtskonferenz 1993 in Berlin MdlAnfr 67 — Drs 12/2098 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw StM'in Ursula Seiler-Albring AA 6603* A Anlage 14 Vorbereitungen für die UN-Menschenrechtskonferenz 1993 in Berlin MdlAnfr 68 — Drs 12/2098 — Günter Verheugen SPD SchrAntw StM'in Ursula Seiler-Albring AA 6603* C VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1992 Anlage 15 Bewertung des Auftritts von Günter Grass und Stefan Heym auf einer Podiumsdiskussion des Brüsseler Goethe-Instituts MdlAnfr 69 — Drs 12/2098 — Wilfried Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StM'in Ursula Seiler-Albring AA 6603* D Anlage 16 Einstellung der Ausstattungshilfe für Burundi angesichts der Menschenrechtsverletzungen; Maßnahmen gegen die Verantwortlichen der blutigen Massaker MdlAnfr 70, 71 — Drs 12/2098 — Rudolf Bindig SPD SchrAntw StM'in Ursula Seiler-Albring AA 6604* A Anlage 17 Rückgabeforderungen der Sudetendeutschen an die CSFR für die Enteignungen im Zusammenhang mit der Vertreibung MdlAnfr 72, 73 — Drs 12/2098 — Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE SchrAntw StM'in Ursula Seiler-Albring AA 6604* C Anlage 18 „Paketlösung" bei der Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums MdlAnfr 74, 75 — Drs 12/2098 — Freimut Duve SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 6604 D Anlage 19 Aufforderung des Deutschlandfunks zur Erstellung eines Haushalts für 1993; Fortführung des Deutschlandfunks als Bundesrundfunkanstalt mit europapolitischem Programmauftrag MdlAnfr 76, 77 — Drs 12/2098 — Hans-Joachim Otto (Frankfurt) F.D.P. SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 6605* B Anlage 20 Rechte von Asylbewerbern hinsichtlich einer politischen Betätigung MdlAnfr 78 — Drs 12/2098 — Wilfried Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 6605* D Anlage 21 Zahl der ausreisewilligen Rußlanddeutschen MdlAnfr 79 — Drs 12/2098 — Dieter Wiefelspütz SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 6606* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1992 6463 79. Sitzung Bonn, den 20. Februar 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Baum, Gerhart Rudolf F.D.P. 20. 02. 92 Beckmann, Klaus F.D.P. 20. 02. 92 Blunck, Lieselott SPD 20. 02. 92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 20. 02. 92 ' Wilfried Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 20. 02. 92 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 20. 02. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 20. 02. 92 Engelmann, Wolfgang CDU/CSU 20. 02. 92 Dr. Feige, Klaus-Dieter BÜNDNIS 20. 02. 92 90/GRÜNE Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 20. 02. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 20. 02. 92 Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 20. 02. 92 Karwatzki, Irmgard CDU/CSU 20. 02. 92 Kohn, Roland F.D.P. 20. 02. 92 Kolbe, Regina SPD 20. 02. 92 Koschnick, Hans SPD 20. 02. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 20. 02. 92 Dr.-Ing. Krüger, Paul CDU/CSU 20. 02. 92 Kubicki, Wolfgang F.D.P. 20. 02. 92 Dr. Graf Lambsdorff, Otto F.D.P. 20. 02. 92 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 20. 02. 92 Leidinger, Robert SPD 20. 02. 92 Meckel, Markus SPD 20. 02. 92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 20. 02. 92 Dorothea Michalk, Maria CDU/CSU 20. 02. 92 Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 20. 02. 92 Gerhard Niggemeier, Horst SPD 20. 02. 92 Pesch, Hans-Wilhelm CDU/CSU 20. 02. 92 Rappe (Hildesheim), SPD 20. 02. 92 Hermann Rempe, Walter SPD 20. 02. 92 Reschke, Otto SPD 20. 02. 92 Rother, Heinz CDU/CSU 20. 02. 92 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 20. 02. 92 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 20. 02. 92 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 20. 02. 92 Horst Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 20. 02. 92 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 20. 02. 92 Andreas Dr. Schmieder, Jürgen F.D.P. 20. 02. 92 Sielaff, Horst SPD 20. 02. 92 Skowron, Werner H. CDU/CSU 20. 02. 92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 20. 02. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 20. 02. 92 Wimmer (Neuötting), SPD 20. 02. 92 Hermann Wollenberger, Vera BÜNDNIS 20. 02. 92 90/GRÜNE Zapf, Uta SPD 20. 02. 92 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Zierer, Benno CDU/CSU 20. 02. 92 Zywietz, Werner F.D.P. 20. 02. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 5 a bis c und Zusatztagesordnungspunkte 3 und 4 (Gesetzentwürfe sowie Anträge betr. Neuregelung und Beschleunigung des Asylverfahrens) Erwin Marschewski (CDU/CSU): Die Bundesrepublik Deutschland genießt bei Ausländern eine hohe Attraktivität. Unser Land gehört in Europa schon jetzt zu den Staaten mit dem höchsten Ausländeranteil. Daneben reisen rund 60 % aller Asylbewerber, die nach Europa kommen, in die Bundesrepublik Deutschland ein. Und dies deshalb, weil wir ein ausländerfreundliches Land sind, weil aber auch unsere finanziellen Leistungen an Asylbewerber über den Standard der europäischen Nachbarstaaten hinausgehen und weil wir an einen Asylantrag Verfahrens- und Rechtsmittelgarantien knüpfen, wie sie in keinem anderen europäischen Land vorhanden sind. Aber es gibt auch eine weitere Komponente: Wir dürfen davor nicht die Augen verschließen, daß die wachsenden Asylbewerberzahlen bei vielen Menschen in unserem Lande Sorgen und Ängste hervorrufen. Insbesondere die Städte und Gemeinden stehen mehr und mehr vor dem Problem, daß sie keine Unterbringungsmöglichkeiten mehr haben, weil bereits auch die letzten Turnhallen für die Unterbringung von Asylbewerbern verwendet sind. Die Bemühungen, dieses Problem zu lösen, gehen in zwei Richtungen: Zum einen wird versucht, ohne Grundgesetzergänzung die Verfahren zur Asylanerkennung weiter zu beschleunigen; zum anderen geht es darum, durch eine Ergänzung des Grundgesetzes das Problem des unkontrollierten Asylbewerberzustroms einer grundlegenden Lösung zuzuführen. In dem letzten Punkt gehen bekanntlich die Meinungen der Parteien und Fraktionen dieses Hauses - jedenfalls die offiziell geäußerten Meinungen -leider noch auseinander. Zur Beschleunigung der Asylverfahren haben wir in den vergangenen Jahren schon zahlreiche Gesetze beschlossen. Mit dem Asylverfahrensgesetz, das wir heute einbringen, unternehmen CDU/CSU, SPD und F.D.P. gemeinsam einen weiteren Versuch, alles, was in rechtsstaatlich vertretbarer Weise zur Verfahrensbeschleunigung ohne Grundgesetzergänzung beiträgt, diesem Hohen Hause zu unterbreiten. Ob das im Ergebnis wirklich ausreicht, ist zwar nicht sicher; fest steht aber nach meiner Überzeugung, daß wir mit dieser gesetzlichen Regelung den Problemdruck zumindest ein wenig mildern werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1992 6595* Darüber hinaus sind in diesem Gesetzentwurf Regelungen aufgenommen, die völlig unabhängig von der Frage einer Grundgesetzänderung notwendig sind: Ich verweise hier auf die Vorschrift, nach der künftig regelmäßig bei Asylbewerbern erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Sicherung der Identität vorgenommen werden. Damit wollen wir u. a. erreichen, daß der Bezug von Doppel- und Mehrfachleistungen — etwa im Bereich der Sozialhilfe — weitgehend gestoppt wird. Und hier gibt es Beispiele: Der Kreis Aachen führte eine Befragung für insgesamt 5 000 Asylbewerber durch. In 690 Fällen gab es Mehrfachleistungen (8,4 Millionen DM). Dies gilt es, in Zukunft zu verhindern. Zum Asylverfahrensgesetz: Der vorliegende Entwurf hält sich strikt an die Vereinbarungen vom 10. Oktober 1991 beim Bundeskanzler, und zwar in allen seinen Teilen: Von den Vorschriften über die Unterbringung über das gerichtliche Verfahren und das Verwaltungsverfahren bis hin zur Aufenthaltsbeendigung und den sogenannten flankierenden Maßnahmen. Jeder, der etwas anderes behauptet, gaukelt seiner Partei oder der Öffentlichkeit etwas vor, was sich mit dem Text der Vereinbarungen vom 10. Oktober nicht vereinbaren läßt. Wenn z. B. jetzt gefordert wird, daß das Bundesamt bei asylbegehrenden Ausländern für sämtliche ausländerrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen zuständig werden müsse, so hat dies mit den Vereinbarungen in den Zielvorstellungen vom 10. Oktober nichts zu tun. Nirgendwo ist dort erwähnt, daß eine neue „Bundesausländerbehörde" für alle paß- und ausländerrechtlichen Entscheidungen gegenüber asylbegehrenden Ausländern zuständig werden solle. Damit würde nämlich eine neue flächendeckende Ausländerverwaltung geschaffen. Dies wäre im übrigen ohne eine Änderung des Art. 87 unseres Grundgesetzes gar nicht möglich. Es ist mehr als unbegreiflich, wenn auf der einen Seite die Zustimmung zu einer das Problem bewältigenden Ergänzung des Art. 16 GG verweigert wird, auf der anderen Seite aber von diesen Verweigerern eine Grundgesetzesänderung in Kauf genommen, ja verlangt wird. Und das alles nur, weil eine wirklich vernünftige von allen anderen Staaten Europas praktizierte Lösung zur Zeit noch tabuisiert und blockiert wird. Wir dürfen nicht zum Bremser der europäischen Einigung werden! Ebenso unverständlich muß die von der SPD immer wieder erhobene Forderung wirken, den Ländern freiwerdende Liegenschaften (Kasernen) „kostenlos" zur Verfügung zu stellen, zumal völlig unstreitig ist, daß durch den Bund in dieser Frage eine „äußerst großzügige Regelung" bereits angekündigt worden ist. Und zu einer solchen großzügigen Regelung wird es kommen, weil wir alle mithelfen wollen, eine schnelle Asylentscheidung zu treffen. Wer politisch verfolgt wird, soll in kurzer Zeit als Asylbewerber anerkannt werden; wer aber nicht politisch verfolgt wird, soll genauso schnell seine Ablehnung erfahren. Gerade deswegen wollen wir die Klagefrist verkürzen, in der Regel den Einzelrichter entscheiden lassen und insbesondere bei offensichtlich unbegründeten Asylbegehren eine schnelle, unanfechtbare — d. h. endgültige — Entscheidung anstreben. Dieser Gesetzentwurf ist das Ergebnis stundenlanger Beratungen der drei großen Fraktionen dieses Hauses. Ich finde, es ist richtungsweisend, daß es gelungen ist, die verschiedenen politischen Gruppierungen zu diesem wichtigen Gesetz an einen Tisch zu bekommen und daß wir diesen Entwurf gemeinsam eingebracht haben. Ich meine, dieser Gesetzentwurf ist geeignet, das primäre Gesetzesziel „Beschleunigung des Asylverfahrens" zu erreichen. Im Zuge der kommenden parlamentarischen Beratungen werden wir das Asylverfahrensgesetz selbstverständlich noch in seinen Einzelpunkten eingehend diskutieren. Wir werden am 18. März eine Sachverständigen-Anhörung haben. Unser Ziel muß es sein, die beabsichtigten Verfahrensverkürzungen möglichst schnell in die Praxis umzusetzen. Was der Bürger von uns verlangt, ist Entschiedenheit im Handeln. Michael Stübgen (CDU/CSU): Ich begrüße außerordentlich, daß sich alle großen Parteien auf einen Gesetzentwurf verständigt haben, dessen Hauptanliegen die Beschleunigung und Vereinfachung des Asylverfahrens ist. Wie nötig wirkungsvolle Schritte mit dem Ziel sind, den immer stärker außer Kontrolle geratenden Zustrom von Asylbewerbern einzudämmen und bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen schneller und wirkungsvoller entscheiden zu können, muß ich als Abgeordneter mit einem Wahlkreis in den neuen Ländern noch einmal deutlich unterstreichen. Die Bürger und Kommunalpolitiker, gleich welcher Partei sie angehören, haben keinerlei Verständnis dafür, daß einerseits die Zahl der Asylbewerber ständig steigt, andererseits aber die Anerkennungsquote ständig sinkt und wir in Bonn bisher nicht in der Lage waren, die Belastungen, die durch die große Zahl von Asylbewerbern mit offensichtlich unbegründeten Anträgen entstehen, wirksam einzuschränken. Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist ein notwendiger erster Schritt in diesem Bereich. Besondere Bedeutung kommt hierbei der im Entwurf vorgesehenen zentralen Stellung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu: Durch die dem Bundesamt zugewiesenen Kompetenzen schafft der Bund entsprechend den im All-Parteien-Gespräch festgelegten Zielvorstellungen die Voraussetzung dafür, daß über Asylanträge — bis hin zur Ausreiseaufforderung und Abschiebeandrohung — einheitlich entschieden werden kann. Darüber hinaus sind die Verkürzung des Verwaltungsverfahrens, der Ausschluß des Widerspruchs (§ 11), in vielen Fällen die Beschränkung auf nur eine Gerichtsinstanz, sowie die Verkürzung der Klagefristen ein Schritt in die richtige Richtung. Zumindest in 6596' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1992 den Fällen, in denen dem Asylbewerber nur eine Instanz zur Verfügung steht, wird sich der Zeitraum bis zu einer endgültigen Entscheidung deutlich verkürzen. Auch die Einrichtung von Sammelunterkünften wird dazu beitragen, eine Reihe von Problemen zu mindern. So wird für die Zeit des Aufenthaltes in diesen Unterkünften die Möglichkeit, in mehreren deutschen Städten Anträge auf Asyl zu stellen, erheblich erschwert, denn gerade hier wurde von einer nicht konkret zu fassenden Zahl von Asylbewerbern bewußt und gezielt Mißbrauch getrieben. Unterstützt wird die Beschleunigung durch die Einrichtung von Außenstellen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Unterkünften von mindestens 500 Plätzen. Dadurch ist mit einer schnelleren verwaltungsmäßigen Erfassung und Bearbeitung der Asylanträge zu rechnen. Allerdings habe ich neben den positiven Erwartungen hinsichtlich der Sammelunterkünfte auch erhebliche Bedenken, die bei den Beratungen zu diesem Gesetz geklärt werden müssen. Ich will einige wenige herausgreifen: In den neuen Bundesländern ist gerade die Einrichtung von Sammelunterkünften wegen der schwierigen Finanzsituation und den ungeklärten Vermögensverhältnissen erschwert. Es steht zu befürchten, daß es lange dauern wird, bis die im Entwurf beschriebenen Unterkünfte eingerichtet und funktionsfähig sind. Dies würde aber mehr und mehr zu einer unerträglichen Belastung der Kommunen und Kreise führen, die ohnehin mit unüberschaubaren Problemen zu kämpfen haben. In Brandenburg sind mir keinerlei Vorbereitungen von Seiten der Landesregierung in dieser Hinsicht bekannt, und es scheint dafür auch kein besonderes Interesse vorzuliegen, da es für das Innnenministerium leichter ist, die Asylbewerber in die Kreise abzuschieben und lediglich Finanzhilfe zu leisten. Durch derartige Inaktivitäten können alle positiven Ansätze dieses Gesetzes zunichte gemacht werden. Über die prekäre Personalsituation der Gerichte in den neuen Ländern ist in diesem Hause zu anderer Zeit berichtet und debattiert worden. Es ist kaum anzunehmen, daß die Verkürzung der Antragsfristen und Übertragung der Asylfälle auf Einzelrichter ohne eine deutliche Personalaufstockung den gewünschten und vom Gesetzentwurf beabsichtigten Erfolg zeigen wird. Das zentrale Problem scheint weiterhin die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu sein. Eine Lösung hierfür bietet der Entwurf zunächst nicht, denn auch weiterhin sind abgelehnte Asylbewerber in der Lage, ihre endgültige Abschiebung, beispielsweise durch Vernichtung ihres Passes, erheblich hinauszuzögern, und das sind ja gerade diejenigen, die unser Asylrecht bewußt mißbrauchen. In den folgenden Ausschußgesprächen müssen hierzu Lösungsvarianten erarbeitet werden. Gestatten Sie mir zum Schluß noch eine Anmerkung: Als Mitglied im Ausschuß für Europa-Fragen ist es mir ein Anliegen, den vorliegenden Entwurf unter Berücksichtigung der Bestrebung zur Harmonisierung des europäischen Asylrechts zu betrachten: Dabei tritt klar zutage, daß der hier vorliegende Entwurf nur ein erster Schritt hin zu einer europaweiten Regelung sein kann, dem zwingend ein weiterer folgen muß, nämlich eine Ergänzung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 und des Art. 24 GG, wie es meine Fraktion in einem Entwurf eingebracht hat. Ein Beispiel sind die Dubliner Vereinbarungen, wonach zum einen sichergestellt ist, daß jedem Asylbewerber ein Verfahren zur Prüfung seines Asylbegehrens durch einen der Vertragsstaaten garantiert wird, die zum anderen aber die Einreichung paralleler oder sukzessiver Asylanträge in den Vertragsstaaten vermeiden sollen. Der Nutzen dieser Vereinbarung wäre für die Bundesrepublik Deutschland nur ein geringer, da wir durch unsere Verfassungslage gezwungen sind, in nahezu allen Fällen, so auch bei im Ausland negativ abgeschlossenen Asylverfahren eine erneute, wenn auch verkürzte, Überprüfung durchzuführen. Daher würde unter den gegebenen Bedingungen eine Ratifizierung des Schengener Abkommens bzw. der Vereinbarungen von Dublin eher zu einer Mehrbelastung, denn zu einer Entlastung führen. Wir müssen also handeln. Das sind wir den Bürgern, die wir hier zu vertreten haben — ganz egal für welche Partei —, schuldig. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 8 (Bericht der Bundesregierung zu Stand und Perspektiven der politischen Bildung in der Bundesrepublik Deutschland) Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) (PDS/Linke Liste): Besonders die Aufgaben der politischen Bildung im schwierigen Prozeß des Zusammenwachsens sollte der Bericht der Bundesregierung formulieren. Der Bericht selbst geht allerdings sowenig wie die Realität von einem Prozeß des Zusammenwachsens aus. Institutionell und inhaltlich wird geradezu stolz verkündet, wie weit die Übertragung der ehemals nur im Westen geltenden Prinzipien der Politischen Bildung auf den Osten übertragen worden sind. Entsprechend sehen natürlich auch die Perspektiven aus: Weiter so! Übertragung des westdeutschen Träger-und Finanzierungssystems politischer Bildung sowie der entsprechenden methodischen und inhaltlichen Zielsetzung. Nun könnte man ja sagen, das alles habe sich ja auch außerordentlich bewährt. Das ist aber leider nicht so. Im Bereich der sogenannten freien Träger gibt es eine Vielzahl finanzieller Zusammenbrüche. Die Institutionen sind in den letzten Jahren mehr und mehr gezwungen gewesen, auf Honorarbasis, d. h. auf ökonomisch ziemlich unsicherer Basis, MitarbeiterInnen zu beschäftigen. Mehr und mehr sind diese Einrichtungen nicht nur auf der Jagd nach Teilneh- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1992 6597* merinnen, sondern auch nach förderungswürdigen Themen, d. h. nach Geld zur Existenzsicherung. Für den ursprünglichen Berichtszeitraum bemängelt z. B. der Arbeitsausschuß für Politische Bildung, daß für 1991 im Nachtragshaushalt gerade keine Mittel zum Aufbau von Strukturen der freien Träger bereitgestellt worden sind. Lediglich die Politischen Stiftungen sind besser bedacht worden; bis auf die PDS-nahe Stiftung natürlich. Der Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben stellt für 1990/91 fest, daß der Wegfall bestimmter Förderungsmittel auf Grund der Entwicklung in Deutschland auch nicht annähernd durch die Einbeziehung anderer Förderungsbereiche kompensiert werden könne. Die im Bericht genannten Etaterhöhungen für die politische Bildung im Etat der Bundeszentrale für Politische Bildung täuschen denn auch. Denn hier wurden ja zunächst einfach früher getrennte Titel zusammengefaßt, die zudem teilweise noch zweckgebunden, z. B. nur für Integrationsprogramme für Aussiedler einzusetzen sind. Schlimmer allerdings als diese finanziellen Probleme finde ich folgendes. Der Bericht ist vollgestopft mit Abschnitten, in denen die Bürgerinnen und Bürger der neuen Bundesländer nur noch als Objekt von Bildungsmaßnahmen auftauchen. Ihre Probleme mit Inhalt und Methoden der politischen Bildung erscheinen ausschließlich als Hindernisse bei der Vermittlung inhaltlicher und methodischer Grundsätze. An keiner Stelle des Berichtes ist von „gegenseitigem Lernen" die Rede, allenfalls nicht vom besseren Kennenlernen, und zwar in allen schulischen und außerschulischen Bereichen der politischen Bildung. Auf platteste Art und Weise wird hier davon gesprochen, vierzig Jahre Sozialismus und kommunistisches Staatswesen seien kritisch aufzuarbeiten, und bei der Orientierungssuche nach demokratischen Denk- und Verhaltensmustern müsse man behilflich sein, und die sind natürlich fast ausschließlich im Westen zu-hause. Aufarbeitung bedeutet dann „zunächst einmal eine Auseinandersetzung mit den Herrschaftsstrukturen, mit dem Prozeß der Machterringung der SED und den Formen der Kontrolle, den Repressionen, der Pervertierung des Strafrechts und der idologischen Indoktrination der gesamten Gesellschaft. Hierbei sind insbesondere auch die Auswirkungen dieser Herrschaftsausübung auf die Individuen zu beleuchten." (S. 3) Und „in der ehemaligen DDR (hat) auch keine wirkliche Aufarbeitung des Nationalsozialismus und seiner Ursachen stattgefunden ... " „Man ließ eine Analyse des Nationalsozialismus bewußt und gewollt beiseite ... " Diese unglaublich bornierte Sicht der Geschichte soll einiges vergessen machen, z. B. daß Wissenschaftler und Publizisten, Künstler und Literaten lange Zeit auf Bücher und wissenschaftliche Debatten aus der DDR angewiesen waren, wenn sie bestimmte Bereiche der Geschichte, gerade auch des Nationalsozialismus, der Wirtschaftstheorie, der Literatur oder Kulturtheorie studieren wollten. Vergessen werden soll z. B. auch, daß die Ursprünge der BRD-Entwicklungshilfe und -politik auch ihren Grund darin hatten, daß die BRD ihr Ansehen und ihren Einfluß gegenüber der DDR in der Dritten Welt aufpolieren mußte. Zu erwähnen sind hier auch die Debatten um die Schulund Hochschulreform, bei denen auch das Bildungssystem der damaligen DDR eine positive Rolle spielte. Sie mögen das heute ja als Schnee von gestern, als Schönfärberei — oder als beides — abtun. Das zeigt ja nur, wieweit Sie von konkreter Wahrheit weg sind und wie sehr politische Bildung für Sie formelhafte Propaganda im westlichen Gewande geworden ist. Es wundert nicht, daß dann in dem Bericht „gerade die Unkenntnis des Nationalsozialismus Jugendliche heute in den neuen Ländern leichtfertig mit ideologischen Versatzstücken und Symbolen dieser Vergangenheit umgehen läßt". Damit wären dann auch der Erfolg der politischen Bildung und die Ursachen der neofaschistischen Wellen hier im Westen endgültig geklärt. Und Gerster spräche zurecht vom Prozeß gegen Mielke als Teil der Aufarbeitung des Nationalsozialismus. Diese klobige Art und Weise, sich die Wahrheit der Geschichte unter den Nagel zu reißen, muß auch vor dem Hintergrund der zigtausendfachen Entlassung von Pädagoginnen und Pädagogen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Journalistinnen und Journalisten, der Ausschaltung und Abwicklung einer ganzen Schicht von bildungsmäßig und pädagogisch tätiger Menschen und der massenmedial vollzogenen Abrechnung mit der eigenen Geschichte gesehen werden. Ein einziger Satz dazu: „Eine Reihe von Trägern politischer Bildung haben ihre Dialogfähigkeit durch die Gewinnung von pädagogischen Mitarbeitern aus den neuen Ländern zu steigern versucht." (S. 20) Das ist wirklich nett, diese Versuche zur Steigerung der Dialogfähigkeit. Abgewickelt und aufgelöst wurden zuvor aber jede Menge Forschungs-und Schulungsinstitute samt der darin arbeitenden Menschen. Vor diesem Hintergrund wird das Ausmaß der Kolonialisierung auch in diesem Bereich sichtbar. Es gibt keine Spur eines Prozesses des Zusammenwachsens. Kollege Thierse hat in einer der vielen Talkshows von der Ausschaltung einer ganzen politischen Klasse und damit auch der Unterdrückung authentischer Erfahrungen gesprochen. Exakt dieser Prozeß spielt sich auch im Bildungsbereich und ganz besonders im Bereich der Politischen Bildung ab. Dieser reale Prozeß macht praktisch große Teile des vorliegenden Berichts zu reiner Propaganda. Geradezu lächerlich angesichts der Situation in der Bundesrepublik ist die Darstellung des Punktes „Ausländer" unter der Überschrift „Neue Herausforderung für die politische Bildung" . Da soll Verständnis für die ausländischen Bürgerinnen und Bürger und ihre Situation in Deutschland geweckt werden. Fremdenfeindlichkeit ist zwar eine Gefahr, hat aber nichts mit politischen, institutionellen und gesellschaftlichen Bedingungen in diesem Lande zu tun: Offensichtlich — so kann man einer anderen Passage des Berichts entnehmen — genügen weitgehend der Abbau von Vorurteilen und die Vermittlung von Kenntnissen 6598' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1992 über fremde Kulturen, um mit diesen Problemen fertigzuwerden. Konsequenterweise wird im Abschnitt zur Gewalt denn auch als wesentliches Ziel genannt, die Notwendigkeit des staatlichen Gewaltmonopols sowie die Flexibilität und die Reformoffenheit der Demokratie darzustellen; letzteres vor allem deshalb, weil terroristische Gewalttäter von der Wandlungsunfähigkeit des Staates ausgehen. Gerade diese letztgenannten Abschnitte belegen, daß hier im wesentlichen mit Text- und Satzbausteinen aus dem Handbuch zur politischen Bildung gearbeitet worden ist. Die Menschen aus den neuen Bundesländern sind auch in der politischen Bildung gezwungen, sich den vorgegebenen Maßstäben anzupassen. Einmal mehr werden die Grundsätze der politischen Bildung in den Dienst der aktuellen Regierungspolitik gestellt. Spielräume und eine gewisse finanzielle und inhaltliche Unabhängigkeit werden sich Schulen und Freie Träger ziemlich mühsam erarbeiten müssen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 10 (Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes — Menschenhandel —) Dr. Edith Niehuis (SPD): Heute debattieren wir über eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes insbesondere ausländischer Mädchen und Frauen vor sexueller Ausbeutung. Diese Initiative, die vom Bundesrat ergriffen wurde, ist gut, aber, muß ich auch hinzufügen: längst überfällig. Seit Jahren wissen wir von dem Problem des Frauenhandels, der Zwangsprostitution und des Sextourismus. Doch blieb das Handeln der Bundesregierung aus. So sehr ich es begrüße, daß die Bundesregierung sich geläutert hat und nun bereit ist, dieses Problem auch im strafrechtlichen Sinne anzugehen, so wenig kann ich es Ihnen auf der Regierungsbank ersparen, ein wenig in die Parlamentsgeschichte zu gehen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat Anfang 1988 eine Große Anfrage zum Thema „Menschenhandel mit ausländischen Mädchen und Frauen, sogenannte Heiratsvermittlung und Prostitutionstourismus" im Deutschen Bundestag eingebracht, die im November 1988 von der Bundesregierung beantwortet wurde. In dieser Antwort — vor dreieinhalb Jahren — war die Bundesregierung nicht bereit, die Notwendigkeit einer Strafrechtsänderung einzusehen. Ich zitiere aus der damaligen Antwort der Bundesregierung (Drucksache 11/ 3580): „Wie schon erwähnt, reichen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches über Menschenhandel und die Förderung der Prostitution ... grundsätzlich ebenso aus wie die strafrechtlichen Bestimmungen des Ausländergesetzes." Ich sage dieses nicht aus Häme: Es bedurfte erst einer Bundesratsinitiative aus Nordrhein-Westfalen, damit wir hier im Bundestag zu ersten Beschlüssen in die richtige Richtung kommen, die auch von der Bundesregierung und den Regierungskoalitionen getragen werden und damit mehrheitsfähig sind. Ich erwähne diese parlamentarische Geschichte, weil es mich betroffen macht, daß sogar bei so menschenunwürdigen Geschehnissen wie dieser modernen Form des Sklavinnenhandels der Gesetzgeber zögert zu handeln, und das, obwohl auf UN-Ebene seit der Verkündigung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten aus dem Jahre 1950 die Sklaverei und Zwangsarbeit verboten ist. Obwohl dann mehrere internationale Übereinkommen zur Bekämpfung des Frauen-, Mädchen- und Kinderhandels folgten, stellen wir dieses zögernde gesetzgeberische Handeln fest. Ich denke, wenn wir über diese Strafrechtsänderung debattieren, dann dürfen wir uns auch nicht scheuen, ein wenig intensiver über die Ursachen von Frauen- und Mädchenhandel nachzudenken. Hier geht es um international organisierte Kriminalität; aber diese ist nur möglich, weil nach wie vor ein bestimmtes herabwürdigendes Frauenbild in dieser Gesellschaft vorherrscht. Und dieses abwertende Frauenbild, das in noch zu vielen Männerköpfen vorherrscht, ermöglicht es, daß Straftatbestände wie Frauenhandel zu Kavaliersdelikten verkommen. Hier gibt es eine ganze Palette von Delikten unterschiedlicher Qualität, die weitaus vielfältiger sind, als diese Strafrechtsänderung erfassen kann. Und so mancher sogenannte deutsche Biedermann ist vorneweg beteiligt. Ich meine den sogenannten Sextourismus. Das sind die deutschen Männer, die in asiatische, afrikanische und lateinamerikanische Länder reisen, um dort den Kontakt zu Prostituierten zu suchen. Hand in Hand mit Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften werfen diese Männer alle Grundsätze einer zivilisierten Gesellschaft über Bord. Rücksichtslosigkeit und Menschenverachtung ist das Grundprinzip. Denn es stört sie nicht, daß sie den Kinderstrich in diesen Ländern ausweiten, sich mit AIDS infizieren und mit dieser Krankheit als nächstes ihre Frauen und Freundinnen in Deutschland anstekken. Diese Männer sind Täter, und wir sollten uns auch nicht scheuen, sie so zu nennen. Ähnliches gilt für den Heirats-Handel mit Exotinnen. An die 100 Heiratsvermittler sollen hier im Geschäft sein. Frauen nach Katalog, Frauen zur Probe, Frauen für Geld ist in diesem Geschäft die Maxime. Und am Schluß landen diese unter dubiosen Versprechungen in unser Land gelockten Frauen nach gescheiterten Ehen in der Prostitution. Der Schritt zum professionellen Frauenhandel, der ausländische Frauen nach Deutschland lockt und hier zur Prostitution zwingt, ist nicht mehr weit. Ich finde es erschreckend, daß es in unserer Gesellschaft so viele Männer gibt, denen man die sittliche Reife absprechen muß. Denn würden sie sich nicht als Kunden jeglicher Art anbieten, hätten wir das Problem, das wir heute debattieren, nicht in dem Maße. Angesichts dieser sichtbaren Ausschweifungen von Männern wäre so eine Debatte wie heute ein guter Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1992 6599* Anlaß, über eine Verbesserung der sittlichen Erziehung von Männern nachzudenken. Wir hätten das Problem auch nicht in diesem Maße, wenn es nicht die unsägliche Not in den Entwicklungs- und Schwellenländern gäbe. Die Frauen, Mädchen und Kinder, die sich als exotische Sexpartnerinnen zur Verfügung stellen, tun dieses aus nackter Not. Eltern opfern ihre Töchter, Männer ihre Ehefrauen für dieses Geschäft, weil es ihnen die einzige Möglichkeit zu sein scheint, die Familie vor dem Verhungern zu bewahren. In diesem Bereich gibt es eine hohe Dunkelziffer. Doch es sind Hunderttausende von Minderjährigen, denen aus diesen Gründen der Kinderstrich zugemutet wird. Und die Zahlen steigen. Dieses alles spricht der UN-Kinderkonvention Hohn. Es sind Frauen, die wegen Arbeitsplatzversprechen in die Bundesrepublik gelockt werden, die sich hoch verschulden, um die Flugtickets bezahlen zu können, die dieses alles tun, um ihre Familie im Heimatland zu ernähren, die hier dafür wie Gefangene unter unwürdigen Bedingungen gehalten werden. Ich glaube, nur wenn wir die Armut der Menschen in den Entwicklungs- und auch in den Schwellenländern uns immer wieder in Erinnerung rufen, werden wir in der Lage sein, das Ausmaß des Grauens zu verstehen. Ich stimme dem Gedanken in der Stellungnahme der Bundesregierung zu der Bundesratsinitiative ausdrücklich zu, zu erwägen, ob nicht auch die Frauen, die zur Zeit der Tat bereits der Prostitution in ihrem Heimatland nachgehen, zu schützen seien, wenn sie angeworben, getäuscht, ihre Hilflosigkeit ausgenutzt wurde. Ich ahne durchaus, welche Ermessensspielräume, Ermittlungs- und Beweisführungsprobleme hier auftreten können. Doch wir dürfen die Machenschaften der Händlerringe nicht dann gutheißen, wenn die Frauen schon vorher der Prostitution nachgegangen sind. Denn unlautere Machenschaften bleiben Machenschaften, ungeachtet der Person. Wenn wir dieses Problem ausklammern, dann werden die Frauenhändler demnächst zunächst für die Prostitution im Heimatland anwerben, um im zweiten Schritt die Ausreise nach Deutschland schmackhaft zu machen. Dieses kann nicht der Sinn der Gesetzesinitiative sein. Darum sollten die Beratungen in den Ausschüssen auch die Ergänzung in dieser Richtung vorsehen. Dies ist auch noch aus einem anderen Grund notwendig. Ich denke, diese Gesetzesinitiative dient dem Schutz von Frauen vor Zwangsprostitution und ist gegen die Menschenhändler gerichtet. Wir müssen im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens darauf achten, daß nicht ungewollt eine Diskriminierung von Prostituierten schlechthin entsteht. Diese Vorsicht gebietet es, daß es hinsichtlich des Schutzes keinen Unterschied zwischen Nichtprostituierten und Prostituierten geben darf. Wir alle wissen, daß wir mit diesem Gesetzentwurf versuchen, das schmutzige Handwerk der Händlerringe über die Strafgesetzgebung zu ahnden. Aber wir wissen auch, daß das Strafgesetz nur bedingt das Problem, um das es wirklich geht, lösen kann. Das wirkliche Problem ist die Armut in dieser Welt. Die Armut der Welt zu bekämpfen, ist nun kein Problem der Rechts-, Frauen- und Jugendpolitikerinnen allein, sondern hier sind fast alle Politikbereiche gefragt, in erster Linie die Wirtschaftspolitik. Solange es keine gerechte Weltwirtschaftsordnung gibt, werden wir strukturell den krassen Unterschied zwischen armen und reichen Ländern dieser Welt nicht überwinden können. Die nahezu unendliche Geschichte der GATT-Verhandlungen zeigt leider, wie wenig insbesondere die reichen Industrieländer bereit sind, sich zu bewegen. Wenn sich hier nichts verändert, dann wird die Entwicklungspolitik, die hier im Hause irreführenderweise wirtschaftliche Zusammenarbeit heißt, nur der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein sein. Aus dem ohnehin kleinen Haushaltstitel für Entwicklungszusammenarbeit von 8 Milliarden fließen nur 7 Millionen DM in Frauenprojekte. Wenn Sie das mit den Kosten der deutschen Einheit vergleichen, dann können Sie ermessen, wie wenig Geld zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen in dem armen Teil der Welt ausgegeben wird. Die deutsche Politik ist von dem Motto des Weltbevölkerungsberichts 1989 „Vorrang für Frauen" noch weit entfernt. Der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen bezeichnet die Frauen in diesem Bericht als „Motor des Fortschritts" und wirbt mit vielen guten Gründen um mehr Hilfe für die Frauen in dieser Welt. Nach wie vor wird die Situation von Frauen mit einem Satz aus dem „UN-Report" 1980 am besten beschrieben. Dort heißt es: „Frauen sind die Hälfte der Menschheit, leisten zwei Drittel aller Arbeitsstunden, erhalten ein Zehntel des Welteinkommens und besitzen weniger als ein Hundertstel des Eigentums". Die Feststellungen in diesem Satz haben sehr viel mit unserem Thema zu tun. Warum sind es die Frauen, die auf zwei Drittel aller Arbeitsstunden kommen? Weil sie sich als „Ernährerin der Familie" sehen. Und dafür arbeiten sie hart. In der Landwirtschaft, als Straßenhändlerin, Botin, Hilfsarbeiterin, sind zuständig für Haushalt, Kinder, für Wasser und Feuerholz, Kleinvieh, Garten, Verarbeitung der Nahrungsmittel usw. Je ärmer die Frau ist, desto härter muß sie arbeiten. Dieser Überlebenskampf der Frauen für ihre Familie — nicht für sich selbst, denn ihre Arbeits-, Bildungs- und Gesundheitssituation ist schlechter als die der anderen — ist der wesentliche Inhalt unseres Themas, weil er die Frauen noch zusätzlich der Ausbeutung durch skrupellose Männer aus den reichen Industrieländern ausliefert. Diese Situation gibt Anlaß genug, über das Strafrecht hinaus Politik für diese Frauen zu machen. Wenn man all dieses weiß, dann kann man eine Urteilsbegründung einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart aus dem Jahre 1990, wo es um Menschenhandel ging, nur verständnislos zur Kenntnis nehmen. Dort vertrat der Vorsitzende Richter die Auffassung, alles sei nicht so schlimm, weil es den angeworbenen Frauen hier nicht schlechter ergangen sei als in Bangkok. 6600* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1992 Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Willy Wimmer auf die Fragen der Abgeordneten Uta Zapf (SPD) (Drucksache 12/2098 Fragen 19 und 20): In welchem Umfang hat die Bundesregierung vom Transfer von Waffen und Geräten gemäß KSE-Vertrag Gebrauch gemacht, oder inwieweit bestehen Planungen und Absichten dazu? An welche KSE-Länder sind derartige Waffen und Gerätemengen in welchem Umfang geliefert worden bzw. sollen noch geliefert werden? Die Bundesrepublik Deutschland hat bisher westliche Kampfpanzer an Dänemark (70 Leopard) und die Türkei (15 Leopard) sowie östliche Schützenpanzer (300 BTR 60) an die Türkei transferiert. Der Transfer von 200 östlichen Schützenpanzern BMP 1 an Griechenland ist verhandelt. Über weitere Transfers wird derzeit noch mit mehreren Ländern verhandelt. Über diese Verhandlungen wurde Vertraulichkeit vereinbart. Die Bundesregierung wird — wie zugesagt — im Rahmen der periodischen Unterrichtung die parlamentarischen Gremien weiter informieren. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Willy Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Joachim Tappe (SPD) (Drucksache 12/2098 Fragen 21 und 22): Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die in der Verfassung garantierte Wehrgerechtigkeit z. B. für den Jahrgang 1970 — mit ca. 400 000 wehrdienstfähigen jungen Männern — sicherzustellen, wenn nach Auskunft des Bundesministeriums der Verteidigung pro Jahr nur ca. 200 000 Wehrdienstfähige eingezogen werden? Welche Anweisungen haben die Kreiswehrersatzämter erhalten, auf Freistellungsanträge von Studierenden zu reagieren, die direkt nach dem Abitur einen Studienplatz erhalten und voraussichtlich das Studium nicht vor dem 25. Lebensjahr beenden werden? Zu Frage 21: Nach dem Wehrpflichtgesetz können Wehrpflichtige bis zum 28. Lebensjahr zum Grundwehrdienst einberufen werden. Die Inanspruchnahme eines Geburtsjahrgangs läßt sich daher erst beurteilen, wenn die Wehrpflichtigen dieses Lebensalter erreicht haben. Die letzte aktuelle Statistik liegt für den Geburtsjahrgang 1962 vor, dessen Angehörige 1990 das 28. Lebensjahr vollendet haben. Die Prozentzahlen des statistisch ausgewerteten Jahrgangs 1962 sind daher der hypothetischen Auswertung des Jahrgangs 1970 zugrundegelegt. Unter Berücksichtigung der einzelnen Ausschöpfungsanteile dieses Jahrgangs und der Planungsdaten für den Bedarf an Grundwehrdienstleistenden und Längerdienern sowie des Personalbedarfs anderer Bedarfsträger kann die voraussichtliche Inanspruchnahme des Geburtsjahrgangs 1970 errechnet werden. Dabei wird davon ausgegangen, daß sich die Ausschöpfungsanteile nicht wesentlich verändern, wenn die Wehrpflichtigen dieses Jahrgangs nicht bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres, sondern nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zum Grund wehrdienst herangezogen werden. Den Wehrersatzbehörden verbleibt dann ein entsprechend kürzerer Zeitraum, um diese Wehrpflichtigen vor Vollendung des 25. Lebensjahres einzuberufen. Stärke des Geburtsjahrgangs 1970 483 854 Wehrdienstfähige (76,9 Prozent der Er- 372 084 faßten) davon: Bedarf an Grundwehrdienstleistenden 200 000 (Durchschnitt 1991 bis 1994) Bedarf an Längerdienern 20 000 (Durchschnitt 1991 bis 1994) Bedarf Polizei/Bundesgrenzschutz 8 000 Bedarf Zivil-/Katastrophenschutz 17 000 Anerkannte Kriegsdienstverweigerer 59 697 (90 Prozent der Antragsteller nach dem Stand 31. Dezember 1991) Wehrpflichtige, die wegen Wehrdienst- 43 905 ausnahmen/Einberufungshindernissen nicht einberufen werden können (11,8 Prozent der Wehrdienstfähigen) Hieraus ergibt sich ein rein rechnerischer, fiktiver Überhang von 23 482 verfügbaren Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1970. Es ist damit zu rechnen, daß auch diese Wehrpflichtigen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Wehrdienst herangezogen werden, weil gegenüber der Auswertung des Jahrgangs 1962 der Anteil der KDV-Antragsteller heute höher liegt, der Bedarf des Zivil-/Katastrophenschutzes ab Geburtsjahrgang 1972 auf 27 000 ansteigt und der Bedarf an Grundwehrdienstleistenden wegen der geringeren Stärken der nachfolgenden Geburtsjahrgänge aus diesen allein nicht gedeckt werden kann. Es ist also davon auszugehen, daß in den nächsten Jahren nahezu alle verfügbaren Wehrpflichtigen zur Dienstleistung herangezogen werden. Besondere Maßnahmen zur Sicherstellung der Wehrgerechtigkeit sind deshalb nicht erforderlich. Zu Frage 22: Eine Zurückstellung vom Wehrdienst für ein erst beabsichtigtes Studium sieht das Wehrpflichtgesetz nicht vor. Deshalb werden wehrpflichtige Abiturienten und Fachoberschulabsolventen, die ein Studium aufnehmen wollen, vorrangig unmittelbar nach dem Schulabschluß zum Grundwehrdienst einberufen, damit sie nach Beendigung des Wehrdienstes ohne zeitliche Verzögerung mit dem Studium beginnen können. Die Kreiswehrersatzämter können nach den Bestimmungen des § 12 Absatz 4 Nr. 3 a Wehrpflichtgesetz Wehrpflichtige aus Studiengründen nur dann zurückstellen, wenn das Studium zum nächstmöglichen Einberufungstermin weitgehend, das heißt zu einem Drittel gefördert ist. Für Abiturienten/Fachobeischulabsolventen, die unmittelbar nach dem Schulabschluß studieren wollen, treffen diese Voraussetzungen nicht zu. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1992 6601* Zu berücksichtigen ist auch, daß Wehrpflichtige mit zunehmendem Lebensalter den noch abzuleistenden Grundwehrdienst sowohl aus persönlichen als auch beruflichen Gründen weit schwerer in ihre Lebensplanungen einbeziehen können. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Manfred Hampel (SPD) (Drucksache 12/2098 Frage 55): Wie schätzt die Bundesregierung die Zwischenlagerkapazität bei den Radionuklidanwendern und die Arbeitsfähigkeit der Landessammelstellen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle in den neuen Bundesländern ein? Solange die neuen Bundesländer die Landessammelstellen für radioaktive Abfälle aus Industrie, Medizin und Forschung, die zu errichten sie nach § 9a Abs. 3 AtG verpflichtet sind, noch nicht eingerichtet haben, verbleiben diese Abfälle bei den Radionuklidanwendern. Bisher gab es keine Hinweise dafür, daß eine begrenzte Zwischenlagerkapazität bei den Abfallerzeugern die Zwischenlagerung in Frage zu stellen drohte. Allerdings gab es Fälle, in denen der Radionuklidanwender durch Konkurs oder andere Vorkommnisse umgehend von den Abfällen entsorgt werden mußte. In solchen Fällen wurden die Abfälle von den zuständigen Aufsichtsbehörden des Landes mit Hilfe einer Anordnung nach § 19 Abs. 3 AtG entsorgt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wilhelm Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Dietrich Mahlo (CDU/CSU) (Drucksache 12/2098 Fragen 56 und 57): Ist es richtig, daß die Deutsche Bundespost beabsichtigt, die Postleitzahlen nicht nur in den neuen Bundesländern, sondern überhaupt in ganz Deutschland insgesamt zu verändern, obgleich es ohne weiteres möglich wäre, unter Beibehaltung der Postleitzahlen in den alten Bundesländern die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg mit Tausender-Nummern, die Länder Sachsen und Thüringen mit Neuntausender-Nummern und das Land Sachsen-Anhalt mit Dreitausender-Nummern zu versorgen? Wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung eine solche Entscheidung angesichts der Tatsache, daß damit private Folgekosten in Milliardenhöhe durch Änderung aller Anschriften in Deutschland veranlaßt werden? Zu Frage 56: Die Deutsche Bundespost POSTDIENST beabsichtigt, im Jahre 1993 ein neues gesamtdeutsches Postleitzahlensystem einzuführen. Dabei ist es nicht ohne weiteres möglich, unter Beibehaltung der Postleitzahlen in den alten Bundesländern die neuen Bundesländer mit TausenderNummern zu versorgen. Im System der Deutschen Bundespost POSTDIENST wurden zwar Leitzahlengruppen für den Fall einer Vereinigung der beiden Postgebiete freigehalten, doch ist es mit diesem Zahlenvorrat nicht möglich, den feinen Aufteilgrad zu erhalten, wie er im Bereich der früheren Deutschen Post gegeben war. Bei einer derartigen Lösung würden sich die im Verkehrsgebiet Ost gegebenen leitorganisatorischen Bedingungen verschlechtern und die im Verkehrsgebiet West erkennbaren Mängel bleiben, wie z. B. — zu wenig Postleitzahlen für Bearbeitungsziele, also nur 3 409 Postleitzahlen für 7 318 Zustellämter und — die vielfach überholte räumliche Zuordnung infolge geänderter Verkehrsstrukturen. Zu Frage 57: Die privaten Folgekosten werden sich keineswegs in Milliardenhöhe bewegen. Durch rechtzeitige Information und Beratung aller betroffenen Kundengruppen soll erreicht werden, daß Vorräte und Bestellungen für Geschäftspapiere, Visitenkarten und anderer Druckerzeugnisse so dimensioniert werden, daß Reste mit altem Anschriftenmaterial möglichst vermieden werden. Dem sicher unvermeidlichen Aufwand für die Änderung des Anschriftenmaterials stehen erhebliche Vorteile für die Kunden gegenüber: 1. Die Anschriften werden vereinfacht, d. h. künftig keine W-/O-Kennung und keine Zustellamtsnummer mehr; 2. der Postdienst wird zuverlässiger, rationeller, schneller und damit kundenfreundlicher. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wilhelm Rawe auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/2098 Frage 58): Welche Gründe sind dafür maßgeblich, daß im Bereich der Oberpostdirektion Koblenz bei TELEKOM ab 1. Januar 1992 von 153 technischen Lehrlingen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, keiner ein Arbeitsplatzangebot im Bereich der Oberpostdirektion erhält? Die haushaltsmäßigen Gegebenheiten haben Vorstand und Aufsichtsrat des Unternehmens Deutsche Bundespost TELEKOM veranlaßt, Arbeitsplätze für Kommunikationselektroniker lediglich in den Regionen anzubieten, in denen die höchsten Bedarfe bestehen. Danach ist die Übernahme von Kommunikationselektronikern konkret nur in den Ballungsgebieten Frankfurt am Main, München, Stuttgart, Freiburg im Breisgau, Nürnberg und Berlin sowie bei den Direktionen Erfurt, Leipzig, Magdeburg, Potsdam und Rostock möglich. Der Bezirk der Oberpostdirektion Koblenz konnte bei dieser Prioritätssetzung im Hinblick auf die aktuelle personalwirtschaftliche Situation und insbesondere unter Berücksichtigung der kurzfristigen Bedarfsentwicklung keine Übernahmequote erhalten. 6602* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1992 Anlage 10 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/2098 Frage 62): Warum hat die Republik Polen die Zusatzprotokolle Nr. 1, IV (Vertreibungsverbot), VI, VII und IX der Europäischen Menschenrechtskonvention ebensowenig unterzeichnet wie die Erklärung über die Anerkennung der Zuständigkeit der Menschenrechtskommission bei Individualbeschwerden, und wird die Bundesregierung aufgrund des Nachbarschaftsvertrages bei der polnischen Regierung dahin gehend intervenieren, daß die entsprechenden Regelungen unterzeichnet und ratifiziert werden? Die von der Republik Polen anläßlich ihres Beitritts zum Europarat am 26. November 1991 unterzeichnete Fassung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) umfaßt die verfahrensrechtlichen Zusatzprotokolle Nr. 2, 3, 5 und 8. Die Zusatzprotokolle Nr. 1, 4, 6, 7 und 9 liegen einzeln zur Zeichnung auf, diesen Konventionen sind nicht alle Mitgliedstaaten beigetreten. Nicht ratifiziert wurden bisher: — Zusatzprotokoll Nr. 1: von 4 Staaten — Zusatzprotokoll Nr. 4: von 9 Staaten — Zusatzprotokoll Nr. 6: von 9 Staaten — Zusatzprotokoll Nr. 7: von 14 Staaten — Zusatzprotokoll Nr. 9: von keinem Mitgliedstaat ratifiziert Die Bundesrepublik Deutschland hat das Zusatzprotokoll Nr. 7 bisher nicht ratifiziert und Nr. 9 nicht gezeichnet. Die Abgabe einer Erklärung über die Anerkennung der Zuständigkeit der Europäischen Menschenrechtskommission gem. Art. 25 EMRK ist erst möglich, nachdem der Beitritt durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in Kraft tritt. Das Ratifikationsverfahren in Polen ist jedoch — wie auch bei den beiden anderen neuen Mitgliedstaaten Ungarn (Beitritt 6. November 1990) und CSFR (Beitritt 21. Februar 1991) — noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Republik Polen im Rahmen ihrer Annäherung an die europäische Staatengemeinschaft weitere Schritte hin zu ihrer Integration in den gesamteuropäischen Rechtsraum unternehmen wird. Auf dieses Ziel hin ist auch der Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen am 17. Juni 1991 geschlossen wurde, angelegt. Anlage 11 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer (PDS/Linke Liste) (Drucksache 12/2098 Fragen 64 und 65): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der katastrophalen Lage der kurdischen Bevölkerung im Norden Iraks, die durch die von Saddam Hussein gegen sie verhängte Wirtschaftsblockade unter anderem von der Versorgung mit lebensnotwendigen Brennstoffen abgeschnitten ist? Welche Maßnahmen auf bilateraler Ebene und auf internationaler Ebene unternimmt bzw. erwägt die Bundesregierung, um die Lage der betroffenen Menschen im irakischen Teil Kurdistans zu verbessern? Zu Frage 64: Der Bundesregierung ist die katastrophale Lage der kurdischen Bevölkerung im Nordirak bekannt. Zu Frage 65: Ich möchte auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerd Poppe und der Gruppe Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 7. Januar 1992 (Bundestagsdrucksache Nr. 12/1902) verweisen, die nach wie vor gültig ist und aus der sich eine genaue Aufschlüsselung unserer Hilfe für die notleidende kurdische Bevölkerung im Nordirak ergibt. Hierfür hat die Bundesregierung 1991 einschließlich der Hilfe für die anderen bedrängten Minderheiten im Irak insgesamt fast 86 Millionen DM ausgegeben. Zur Zeit laufen für die kurdische Bevölkerung im Nordirak noch verschiedene Nothilfeprogramme über nationale und internationale Hilfsorganisationen im Wert von 28 Millionen DM. Schwerpunkte: VN-Wachmannschaften, Medikamente, Nahrungsmittel, Wasserversorgung und Materialien zum Bau von Unterkünften für die zurückgekehrten Flüchtlinge. Behindert bzw. verzögert werden diese Maßnahmen (mit Ausnahme der VN-Wachmannschaften) durch die irakische Blockadepolitik und durch die z. Zt. herrschenden schlechten Wetterbedingungen. Da die Notlage andauert, plant die Bundesregierung weitere Hilfsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Organisationen. Anlage 12 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Clemens Schwalbe (CDU/CSU) (Drucksache 12/2098 Frage 66): Welche finanziellen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Verringerung der Postgebühren für Hilfssendungen in die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, um speziell auch Bürgern der neuen Bundesländer, denen aufgrund der Einkommensverhältnisse durchschnittlich 30 bis 40 DM pro Paket nicht zuzumuten sind, die Möglichkeit einzuräumen, ihnen persönlich bekannte Personen in der GUS mit Hilfspaketen individuell zu unterstützen? Zu dem Thema Portofreiheit bzw. Gebührensenkungen für Hilfspakete in die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten hat die Bundesregierung bereits in der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Kubatschka am 16. Januar 1992 Stellung genommen. Die vor einem Monat genannten Gründe, eine solche Maßnahme nicht ins Auge zu fassen, gelten unverändert: Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1992 6603* 1. Die Nachfolgestaaten der Sowjetunion verfügen zur Zeit nicht über zuverlässig funktionierende Postverwaltungen. Unter diesen Umständen ist zu befürchten, daß die Hilfspakete ihre Empfänger nicht oder mit erheblicher Verspätung erreichen würden. 2. Verringerungen der Postgebühren müßten aus den Mitteln für humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amts finanziert werden. Diese äußerst begrenzten Mittel können bei weitem effizienter und direkter eingesetzt werden, wenn mit ihnen die Hilfslieferungen anerkannter deutscher karitativer Organisationen unterstützt werden. Eine spezielle finanzielle Unterstützungsmaßnahme für individuelle Hilfssendungen an persönliche Bekannte in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten über karitative Organisationen hält die Bundesregierung nicht für sinnvoll, da sie mit einem unverhältnismäßig hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden wäre und eine beträchtliche Verlangsamung und Verteuerung der Hilfsaktionen zur Folge hätte. Anlage 13 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/2098 Frage 67): Welche insbesondere politischen, finanziellen oder organisatorischen Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, die von der VN-Generalversammlung im Oktober 1991 in die deutsche Hauptstadt Berlin vergebene Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen 1993, um die sich die Bundesregierung monatelang bemüht und mehrere andere Interessenten aus dem Feld geschlagen hatte, kurzfristig abzusagen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Reaktionen der VN und die der anderen Staaten? Eine Prüfung der Anforderungen, welche die Vereinten Nationen an die Ausrichtung einer Konferenz dieses Volumens (geschätzte Teilnehmerzahl 15 000) stellen, führte zu dem Ergebnis, daß die von Vereinten Nationen als unerläßlich bezeichneten Voraussetzungen in Berlin gegenwärtig nicht vorliegen und nur mit einem finanziell unvertretbaren Aufwand für Lösungen ohne bleibenden Infrastrukturnutzen hätten geschaffen werden können. Angesichts der besonderen Belastung in Folge der deutschen Vereinigung und des Umzugs von Parlament und Regierung nach Berlin sah sich die Bundesregierung zu ihrem Bedauern gezwungen, am 12. Februar 1992 das Mandat zur Ausrichtung der Konferenz an die VN zurückzugeben. Diese Entscheidung wurde allgemein mit Verständnis aufgenommen. Inzwischen hat Italien seine Bereitschaft zur Ausrichtung der Konferenz erklärt. Die Bundesregierung begrüßt diesen Schritt. Anlage 14 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Günter Verheugen (SPD) (Drucksache 12/2098 Frage 68): Welche organisatorischen und finanziellen Vorkehrungen hat die Bundesregierung zur Durchführung der Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen, die 1993 in Berlin stattfinden soll, bisher getroffen? Die Bundesregierung hatte nach Übermittlung der Einladung, die Konferenz in Berlin auszurichten, im Zusammenwirken der betroffenen Ressorts die Vorarbeiten aufgenommen. Konkrete Schritte konnten erst in zeitlichem Zusammenhang mit der am 17. Dezember 1991 getroffenen Entscheidung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, daß die Menschenrechtsweltkonferenz 1993 in Berlin stattfinden soll, eingeleitet werden. Drei Tage nach der Entscheidung der Generalversammlung, am 20. Dezember 1991, wurde ein Arbeitsstab zur organisatorischen Vorbereitung der Konferenz eingerichtet. Im Vorgriff auf diese Entscheidung der Generalversammlung wurde im November 1991 im Kontakt mit dem VN-Sekretariat in Genf das Ausmaß der zu übernehmenden Verpflichtungen untersucht und mit den Möglichkeiten in Berlin verglichen. Das Ergebnis dieser Überprüfung hat dazu geführt, daß am 12. Februar 1992 das Mandat zur Ausrichtung der Konferenz an die VN zurückgegeben wurde. Anlage 15 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Wilfried Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 12/2098 Frage 69): Wie bewertet die Bundesregierung den Auftritt von Günter Grass und Stefan Heym anläßlich einer Podiumsdiskussion des Brüsseler Goethe-Instituts im „Palais des Beaux Artes" Mitte Dezember vergangenen Jahres, die auf dieser Veranstaltung einem Bericht der FAZ vom 18. Dezember 1991 zufolge die Aussage der friedlichen Revolution vom November 1989 „Wir sind ein Volk" mit der nationalsozialistischen Parole „Ein Volk ein Führer" assoziierten, die Nürnberger Rassegesetze mit der heutigen Asylantengesetzgebung verglichen sowie in gezielter Strategie europäischer Ängste vor Deutschland schürten, und welche finanziellen Mittel hat der deutsche Steuerzahler für diese Veranstaltung des Goethe-Instituts im einzelnen aufbringen müssen? Die Veranstaltung mit Günter Grass und Stefan Heym war Teil einer vom Goethe-Institut Brüssel auf ca. 3 Monate angelegten Veranstaltungsreihe „Nachdenken über Deutschland". Die Absicht des GoetheInstituts Brüssel war, in dieser Veranstaltungsreihe ein möglichst breites Spektrum der in Deutschland zu dem Thema vertretenen Meinungen zur Geltung kommen zu lassen. Diese Absicht entspricht dem Auftrag des Goethe-Instituts, durch seine Veranstaltungen insgesamt ein ausgewogenes und realistisches Bild der Meinungsvielfalt unseres Landes zu geben. Dabei sollen weder Meinungen überzeichnet noch übergangen werden. Die auf drei Monate berechnete Veranstaltungsreihe „Nachdenken über Deutschland" ist dem belgischen Publikum als Gesamtveranstaltung angeboten und durch eingehende Pro- 6604* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1992 grammdarstellungen bekanntgemacht worden und soll ihr Ziel als Gesamtveranstaltung und nicht durch die isoliert betrachteten Einzelveranstaltungen erreichen. Das Goethe-Institut hat sich entschlossen, Grass und Heym einzuladen, weil diese in einer ähnlichen Veranstaltung in Belgien im Jahre 1984 mit Nachdruck dafür eingetreten waren, die Identität der deutschen Kulturnation aufrechtzuerhalten (Grass) und die Überzeugung geäußert hatten, daß es über kurz oder lang auch zur Einheit der beiden deutschen Staaten kommen werde (Heym). Das Goethe-Institut ging davon aus, daß dieser Umstand nicht zuletzt ein besonders starkes Interesse des belgischen Publikums auslösen und damit der Veranstaltungsreihe ein umfangreiches Echo sichern würde. Das Goethe-Institut bekommt für seine verschiedenen Aktivitäten pro Haushaltsjahr entsprechend den Ansätzen des Bundeshaushalts globale Summen zugewiesen, die es für die Durchführung seiner Vertragsaufgaben in eigener Verantwortung einsetzt. Wieviel von diesen Ansätzen für einzelne Veranstaltungen bei Instituten im Ausland verwendet werden, ist dem Auswärtigen Amt nicht bekannt. Für die Honorierung von Vortragsrednern, Teilnehmern an Podiumsdiskussionen etc. bestehen im Goethe-Institut Richtlinien. Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) (Drucksache 12/2098 Fragen 70 und 71): Kann die Bundesregierung angeben, ob die Verantwortlichen der blutigen Massaker, die im November 1991 in Burundi stattgefunden haben, zur Rechenschaft gezogen werden und inzwischen Verfahren gegen sie eingeleitet wurden? Wird die Bundesregierung, da sich die Berichte und Vorwürfe über massive Menschenrechtsverletzungen im November 1991 an der Hutu-Bevölkerung in Burundi bewahrheitet haben, die Ausstattungshilfe für Burundi einstellen, wie sie es für diesen Fall vorgesehen hat? Zu Frage 70: Der burundische PM Sibomana hatte bereits am 27. Dezember 1991 zugesagt, daß alle Verantwortlichen an den Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen würden. Die Bundesregierung hat bei der burundischen Regierung die Untersuchung der Vorfälle und die Bestrafung der Verantwortlichen verlangt. Die burundische Regierung hat eine militärische und eine zivile Untersuchungskommission eingesetzt, die mit der vollständigen Aufklärung aller Ausschreitungen und Straftaten im Zusammenhang mit den November-Ereignissen beauftragt worden sind. Am 8. Januar 1992 wurde die burundische Regierung in einer gemeinsamen Erklärung der Zwölf aufgefordert, auch unabhängige Untersuchungen zuzulassen. Als positives Zeichen betrachtet die Bundesregierung die Genehmigung einer AI-Beobachtermission durch die burundische Regierung. In der Vergangenheit mußten wir aber feststellen, daß selbst von Präsident Buyoya angeordnete Untersuchungen gegen Militärangehörige in Burundi nur schwer durchzusetzen waren. Auch scheint es innerhalb der Armee erhebliche Widerstände gegen die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse zu geben. Zu Frage 71: Die Ausstattungshilfe wurde im vergangenen Januar eingestellt. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Gerd Poppe (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/2098 Fragen 72 und 73): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Kreisgruppe München der Sudetendeutschen Landsmannschaft Formulare entwickelt hat und an das Finanzministerium sowie an die betroffenen Gemeinden in der CSFR verschickt, auf denen Angehörige der Sudetendeutschen Landsmannschaft Rückgabeforderungen hinsichtlich ihrer im Zusammenhang mit ihrer Vertreibung enteigneten Grundstücke stellen, und erkennt die Bundesregierung diesen Vorgang im Hinblick auf die ausstehende Ratifizierung des deutsch-tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages durch die Parlamente beider Staaten als problematisch? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, im Hinblick auf die Bildung von Vertrauen in die Gültigkeit von Geist und Buchstaben des Nachbarschaftsvertrages, die genannten Vorgänge auf geeignete Weise zu beeinflussen oder zu kommentieren? Zu Frage 72: Der Bundesregierung sind die Formschreiben an das Föderale Finanzministerium der CSFR bekannt, da ihr diese mehrfach im Doppel zugesandt worden sind. Der Bundesregierung ist jedoch nicht bekannt, wer diese Formschreiben ausgearbeitet hat. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Nach Unterzeichnung des Deutsch-tschechoslowakischen Vertrags, die am 27./28. Februar 1992 in Prag erfolgen wird, wird der Vertrag den beiden Parlamenten zur Ratifizierung zugeleitet. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, daran zu zweifeln, daß er von den gesetzgebenden Körperschaften beider Staaten gebilligt werden wird. Zu Frage 73: In unserer Gesellschaftsordnung ist es nicht Sache der Bundesregierung, auf die Entscheidung Einzelner, sich zu bestimmten Fragen zu Wort zu melden, Einfluß zu nehmen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) (Drucksache 12/2098 Fragen 74 und 75): Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1992 6605* Auf welche Vorgänge und Streitfälle zwischen Bund und Ländern hat sich der Parlamentarische Staatssekretär Eduard Lintner in der Debatte am 17. Januar 1992 bezogen, wenn er von einer besonderen „Paketlösung" und langjährigen Streitfällen zwischen Bund und Ländern spricht? Hält die Bundesregierung den Hinweis des Parlamentarischen Staatssekretärs Eduard Lintner auf sogenannte „Paketlösungen" zwischen Bund und Ländern für angemessen bei einer kulturpolitischen Frage wie der Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums, und sollte diese nicht in einer der Demokratie angemessenen Öffentlichkeit diskutiert werden? Zu Frage 74: Gegenstand der seinerzeitigen Absprachen zwischen Bund und Ländern waren einerseits die Kulturstiftung der Länder und die Mitwirkung des Bundes an dieser Stiftung, andererseits das Haus der Geschichte und die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland. Zu Frage 75: Die inhaltliche Konzeption des Deutschen Historischen Museums ist von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet und eingehend in der Öffentlichkeit erörtert worden. Der Deutsche Bundestag wurde fortlaufend informiert und war auch an den drei Anhörungen zur Konzeption beteiligt. Verlauf und Ergebnis der Diskussion sind in einer über 700 Seiten starken Dokumentation nachzulesen. ' ) Die Trägerschaft des Museums ist demgegenüber eine Rechts- und Organisationsfrage. Die mit den Ländern getroffenen Absprachen tragen der Verfassungslage Rechnung. Die endgültige Regelung muß unter Einbeziehung der neuen Länder getroffen werden. Der Deutsche Bundestag wird hierüber im Unterausschuß Kultur des Innenausschusses laufend unterrichtet werden. *) Christoph Stölzl (Herausgeber), Deutsches Historisches Museum, Ideen, Kontroversen, Perspektiven, Propyläm-Verlag, Frankfurt am Main/Berlin 1988 Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretär Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (F.D.P.) (Drucksache 12/2098 Fragen 76 und 77): Weshalb hat die Bundesregierung laut Presseberichten die Intendanz des Deutschlandfunks aufgefordert, bereits jetzt einen Haushalt für 1993 aufzustellen? Bestünden verfassungsrechtliche Bedenken, den Deutschlandfunk mit einem europapolitischen Programmauftrag zu versehen und als Bundesrundfunkanstalt fortzuführen, falls die Verhandlungen über die Struktur des nationalen Hörfunks in absehbarer Zeit nicht zu einem für den Bund akzeptablen Ergebnis führen? Zu Frage 76: Der Deutschlandfunk ist nach dem Bundesrundfunkgesetz vom 29. November 1960 eine Bundesrundfunkanstalt und hat deswegen gegen den Bund einen Anspruch auf hinreichende Finanzierung zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrages. Solange dieses Gesetz nicht geändert worden oder nicht sichergestellt ist, daß die beabsichtigte Neuordnung des nationalen Hörfunks spätestens zum 1. Januar 1993 in Kraft tritt, muß der Bund Vorsorge treffen, um seiner Finanzierungspflicht genügen zu können. Das Verfahren für die Aufstellung der Haushaltsvoranschläge für das Haushaltsjahr 1993 richtet sich nach dem sog. Haushaltsaufstellungsrundschreiben des Bundesministers der Finanzen vom 3. Januar 1992. Um die darin vorgegebenen Fristen einhalten zu können, mußte der Deutschlandfunk schon jetzt um die Zuleitung des Entwurfs für den Wirtschaftsplan 1993 gebeten werden. Zu Frage 77: Nach § 5 Absatz 1 des Bundesrundfunkgesetzes hat der Deutschlandfunk bereits einen Programmauftrag für Deutschland und das europäische Ausland, der ohne Gesetzesänderung unverändert fortbesteht. Dabei mißt die Bundesregierung beiden Teilen dieses Programmauftrages große Bedeutung bei. Eine Hörfunkversorgung auf nationaler Ebene ist in jedem Fall erforderlich, weil das Zusammenwachsen beider Teile Deutschlands durch nationale Informations- und Kulturprogramme wesentlich gefördert werden kann. Wenn die Länder diese in zufriedenstellender Weise gewährleisten, wird sich der Bund hier zurückziehen. Der europabezogene Programmauftrag bleibt aber nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in jedem Falle Aufgabe des Bundes und soll nach den bisherigen Überlegungen künftig von der Deutschen Welle wahrgenommen werden. Vor einer Einigung mit den Ländern über die Neuordnung des nationalen Hörfunks kommt eine Änderung des Bundesrundfunkgesetzes aber nicht in Betracht. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Wilfried Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 12/2098 Frage 78): Welche Rechte haben Asylanten und Asylbewerber im Hinblick auf eine politische Betätigung, bezogen auf die Politik in der Bundesrepublik Deutschland und bezogen auf die Politik in ihrem Herkunftsland? § 37 Abs. 1 Satz 1 des Ausländergesetzes stellt ausdrücklich fest, daß sich auch Ausländer im Rahmen der allgemeinen Rechtsvorschriften politisch betätigen dürfen. Dies gilt auch für Asylbewerber und Asylberechtigte. Gewisse faktische Beschränkungen können sich bei Asylbewerbern auf Grund der gesetzlichen Aufenthaltsbeschränkungen während des Asylverfahrens (§§ 20 ff AsylVfG) ergeben. Das Gesetz trifft keine Differenzierung hinsichtlich der politischen Betätigung von Ausländern bezogen auf die Politik in der Bundesrepublik Deutschland und in ihrem Herkunftsland. 6606* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1992 Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dieter Wiefelspütz (SPD) (Drucksache 12/2098 Frage 79): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, die die Auffassung des Vorsitzenden der Gesellschaft der Deutschen der ehemaligen UdSSR, Groth, unterstützen, daß 90 Prozent der Rußlanddeutschen in die Bundesrepublik Deutschland übersiedeln wollen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die den Schluß nahelegten, daß bereits 90 % der Deutschen in der Russischen Föderation und den Nachfolgestaaten der UdSSR zur Ausreise in die Bundesregierung entschlossen seien. Nach wie vor ist davon auszugehen, daß es neben einem Teil der Rußlanddeutschen, der auf jeden Fall ausreisen wird, und einem anderen Teil, der seine Heimat unter keinen Umständen verlassen wird, einen dritten Teil gibt, der noch abwartet, ob sich in der angestammten Heimat Zukunftsperspektiven eröffnen. Dies zeigt sich deutlich daran, daß viele Rußlanddeutsche, die bereits einen Aufnahmebescheid besitzen, gleichwohl noch nicht in die Bundesrepublik ausgereist sind. Überall dort, wo sich aufgrund der vielfältigen Hilfen der Bundesregierung die Zeichen für eine positive wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der deutschen Volksgruppe mehren, schöpfen die Menschen wieder neuen Mut. So übt z. B. der deutsche nationale Rayon Halbstadt im Altaigebiet nach Auskunft des deutschen Landrats des Rayons, Josef Bernhard, große Anziehungskraft auf Deutsche in anderen Gebieten aus. Gleiches ist von dem im Entstehen begriffenen nationalen Rayon Assowo im Gebiet Omsk sowie anderen nationalen Rayons innerhalb der GUS, deren Gründung in Aussicht gestellt ist, zu erwarten. Daneben dürfte für viele Rußlanddeutsche die Wiedererrichtung der autonomen Republik der Deutschen an der Wolga ein Motiv zum Verbleiben in der angestammten Heimat werden. Wie viele Rußlanddeutsche sich letztlich zur Ausreise entschließen werden, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Es dürfte auch davon abhängen, ob es der Bundesregierung gelingt, durch tatkräftige Hilfe die Lebensverhältnisse und Zukunftsaussichten der Rußlanddeutschen in ihrer Heimat nachhaltig zu verbessern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung unterstützt den vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution. Wir stehen vor der Tatsache, daß sich in diesem Bereich neue Erscheinungsformen der internationalen organisierten Kriminalität entwickelt haben, denen dringend Einhalt geboten werden muß. Die Bundesregierung begrüßt daher die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes insbesondere ausländischer Mädchen und Frauen vor den Gefahren des Menschenhandels und der Zwangsprostitution.
    Besonders schutzwürdig sind ausländische Mädchen und Frauen, denen in ihrem Heimatland vorgespiegelt wird, sie könnten ihre schlechte wirtschaftliche und soziale Situation in Deutschland verbessern. Die traurige Wirklichkeit sieht dann oft so aus, daß die in der Regel als Touristinnen eingereisten Frauen — unter Ausnutzung ihrer I lilflosigkeit, die sich oft schon aus fehlenden Sprachkenntnissen ergibt — in Bordelle und Peepshows, aber auch auf dem Heiratsmarkt vermittelt werden.
    Es darf nicht länger hingenommen werden, daß international operierende Zuhälterbanden aus der Not und dem Elend von Mädchen und Frauen vor allem aus der Dritten Welt rücksichtslos Kapital schlagen. Jede Form der sexuellen Ausbeutung von Frauen ist schärfstens zu mißbilligen und mit den Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen.

    (Beifall bei der F.D.P., der CDU/CSU und der SPD)

    Die notwendige Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes und damit der Strafverfolgung ist jedoch kein Allheilmittel. Sie wird sich in der Praxis der Strafverfolgung nur dann als wirksam erweisen, wenn die Situation der betroffenen Frauen durch flankierende Maßnahmen in anderen Bereichen insgesamt verbessert werden kann.
    Zu denken ist z. B. an entwicklungspolitische Maßnahmen, die bereits in einem Expertengespräch angesprochen worden sind, das auf Initiative der entwicklungspolitischen Sprecherin der F.D.P.-Fraktion, Frau Walz, im Oktober letzten Jahres stattgefunden hat. Zu nennen sind hier außerdem Maßnahmen zur Verbesserung des Zeugenschutzes, wie sie in dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität vorgesehen sind.
    In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates empfiehlt die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes im Bereich des Menschenhandels und der Zwangsprostitution. Dazu gehört vor allem der Vorschlag, den strafrechtlichen Schutz auch solcher ausländischer Frauen zu verstärken, die zur Zeit der Tat in ihrem Heimatland bereits der Prostitution nachgehen und zur Fortsetzung der Prostitution in einem für sie fremden Land veranlaßt werden. Damit soll der Erkenntnis Rechnung getragen werden, daß Frauen aus der Dritten Welt dort häufig allein aus krasser Not Prostituierte sind und sie nach ihrer Anwerbung in Deutschland ebenfalls kaum eine Chance haben, sich hier aus ihrem Milieu zu lösen.
    Hervorheben möchte ich außerdem die Empfehlung, die im Gesetzentwurf des Bundesrates zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität vorgeschlagenen Maßnahmen zur Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten, insbesondere die dort vorgesehene neue Rechtsfolge des Erweiterten Verfalls, unter bestimmten Voraussetzungen auch im Falle eines Menschenhandels nach § 180b des Strafgesetzbuches anzuwenden.
    Lassen Sie mich noch eines erwähnen: Wir haben in diesem Gesetzesvorschlag der Bundesregierung das erste Mal begonnen, maskuline Personenbezeichnungen im Strafgesetzbuch soweit wie möglich durch geschlechtsindifferente Formulierung en zu ersetzen, zumal es hier um den Schutz insbesondere von Mädchen und Frauen geht. Dies ist zurückzuführen auf einen ausdrücklichen Wunsch des Deutschen Bundestages. Wir versuchen, hier mit vernünftigen sprachlichen Formen die maskulinen Formen zu vermeiden.
    Meine Damen und Herren, ich habe zweimal auf den engen Sachzusammenhang des hier beratenen Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des Menschenhandels mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität hingewiesen. Mit diesem Hinweis verknüpfe ich die Hoffnung, daß beide Gesetze möglichst schnell hier, im Bundestag, verabschiedet werden können.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nun hat die Kollegin Margot von Renesse das Wort.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margot von Renesse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist eigentlich schon verblüffend, daß man im Jahre 1992 über Menschenhandel, genauer gesagt über Frauen- und Mädchenhandel sprechen muß, über eine Form der Sklaverei. Das ist um so verblüffender, als seit dem Jahr 1904 — das habe ich nachgeprüft; da passierte dies erstmals — insgesamt sieben internationale Übereinkommen über die Bekämpfung, die Verhinderung von Mädchenhandel, Frauenhandel, ausbeuterischer Prostitution, Kinderhandel und Sklaverei über die Bühne gegangen sind.
    Es ist offensichtlich nicht genug geschehen; denn wir haben damit — Sie sagten es — eine neue Art der Kriminalität. Ich glaube das ehrlich gesagt nicht, wenn sie sich auch im Augenblick sehr verbreitet hat.
    Wir haben im Augenblick offensichtlich ein äußerst harmloses Recht, das diesem Phänomen, mit dem wir es zu tun haben, nicht genügend Rechnung trägt. Die bisherige Situation nach dem heutigen Recht ist, daß es möglich ist, Frauen und Mädchen als Sklavinnen, privat und in Bordellen zu halten, mitunter in den reinsten Folterkammern.
    Gestern noch habe ich mit einer Frau gesprochen, die sich solcher Frauen annimmt. Sie hatte gerade mit einer Betroffenen zu tun, die von ausgedrückten Zigaretten Brandspuren an den Innenseiten ihrer Oberschenkel bis in die Schamgegend hatte. Quälerei, Mißhandlung, Sklaverei!
    Wenn diese Frauen, diese Opfer, den Weg zu Hilfestellen finden — es sind im wesentlichen kirchliche Frauenorganisationen oder Frauenbewegungen —, dann werden sie von ihren bisherigen Besitzern, so muß man sie nennen, gejagt, sie werden von Behörden ausländerrechtlich auf der Stelle verfolgt, und sie werden, erst einmal ins Heimatland zurückgekehrt, von den Schlepperorganisationen, denen sie ihr Schicksal verdanken, sehr häufig schon am Flughafen in Empfang genommen und weiter unter Druck gesetzt.
    Es ist schon erstaunlich, daß es einer Initiative des Bundesrates bedurfte, damit nun gehandelt wird. Das ist um so erstaunlicher, als eine offizielle Regierungsdelegation im Jahre 1985 bei der Weltfrauenkonferenz in Nairobi hier Abhilfe versprochen hat. Nichts ist aber geschehen. Um so lobenswerter ist die Initiative des Bundesrates, genaugenommen der Ursprungsantrag aus dem Hause der Gleichstellungsministerin in NRW.
    Wir wissen aber — das wird auch in beiden Begründungen, der Regierung wie des Bundesrates, deutlich gesagt —: Es handelt sich um eine Form der organisierten Kriminalität. Mit einer Verschärfung des Strafrechts allein wäre dem nicht beizukommen.

    (Zuruf von der F.D.P.: Sehr richtig!)

    Es geht auch um die Formulierung der Straftatbestände, die im Augenblick zahnlos sind.
    Hier haben wir dieselben Probleme mit der Regierung wie bei anderen Bereichen der organisierten Kriminalität. Im übrigen erscheint auch diese sehr häufig in Tateinheit mit organisiertem Drogenhandel, mit organisierter internationaler Hehlerei. Die Probleme liegen eigentlich in der Sachverhaltsaufklärung. Wir brauchen aussagebereite Zeugen. Ihr Gesetzentwurf zur organisierten Kriminalität geht davon aus, daß man die Aussagebereitschaft der Zeugen im wesentlichen mit Hilfe eines Bereichs der Anonymität in der Hauptversammlung erreichen kann. Hier sind wir ganz anderer Meinung, nämlich jener, wie sie die Organisationen vertreten, die solchen Frauen Hilfestellung gewähren.
    Wir meinen, die Zeuginnen, die Opfer, bedürfen, um aussagen zu können, nicht nur des Schutzes durch die Anonymität in der Hauptverhandlung, sondern auch der Hilfe danach. Das gilt für Zeugen in anderen Bereichen auch. Sie dürfen nach ihrer Aussage nicht wieder in das tiefe Dunkel zurückfallen. Mitunter wird es für sie sogar noch schwieriger, vor allem nach der Abschiebung in ihr Herkunftsland.
    Diese Zeugen brauchen sofort, wenn sie entdeckt werden — mitunter durch eine polizeiliche Razzia —, Hilfe. Sie brauchen Hilfe, um aus dem Milieu herauszukommen. Sie brauchen eine geschützte Umgebung, in der sie Sicherheit erfahren, und sie brauchen zumindest ausländerrechtliche Duldungen, einen Schutz vor Abschiebungen, um Perspektiven aufbauen zu können, um nachher, wenn sie zurückkehren, so etwas wie eine behutsame Rückführung zu erleben.
    Wenn das nicht gegeben ist, wird die Aussagebereitschaft nicht existieren. Diese brauchen wir aber dringend, um hinter diejenigen zu kommen, die eigentlich verantwortlich sind; denn diese Zeuginnen sind die Opfer.
    Die Opfer brauchen Zeit, um Schadensersatzansprüche gegen ihre Peiniger geltend zu machen. Sie brauchen Zeit, um Vaterschaften feststellen zu können, um Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
    Dies alles ist nicht vorhanden. Ich weiß, daß das Land Nordrhein-Westfalen schon bei der Abschiebung behutsam vorgeht, sehr zum Ärger der Opposition in Nordrhein-Westfalen; das ist dort die CDU.
    Es ist, wenn wir die Täter dingfest machen wollen, ungeheuer wichtig, daß auf dem Gebiet der sozialen Maßnahmen für die Opfer sehr viel mehr passiert, und sei es auch nur um der Wahrheitsfindung willen. Ich hoffe, daß in der Anhörung von den Hilfsorganisationen, aus dem Bereich der Kirchen und der Frauenbewegung Anregungen zu diesem Bereich gegeben werden, die hoffentlich auf offene Ohren und Herzen treffen.
    Ich denke, wir müssen auch noch sehr über den Tatbestand nachdenken. Hierzu besteht sicherlich ganz erheblicher Beratungsbedarf. Ich will zu diesem Themenkomplex zunächst auf eine witzige Sache zu sprechen kommen. Eben wurde gesagt, die Formulierungen sollten geschlechtsneutral sein. Dieser Meinung war der Bundesrat auch. Er meinte, auch wenn der Schutz im wesentlichen Frauen zu gelten habe, wolle er doch dabei bleiben, geschlechtsneutral zu formulieren. Der Bundesrat hat dies mit folgender Formulierung getan: „Wer auf einen anderen seines Vermögensvorteils wegen einwirkt, um ihn dazu zu bringen, daß er der Prostitution nachgeht, oder um ihn zur Prostitutionsausübung ...". Dies nennt der Bun-



    Margot von Renesse
    desrat geschlechtsneutral. Man sollte es nicht für möglich halten.
    Aber das nur als Arabeske. Viel wichtiger ist, daß im Bereich der Systematik zwischen § 180a StGB und dem neuen Tatbestand des § 180b StGB das Verbringen einer einheimischen Frau in ein fremdes Land zum Zwecke der Prostitution um eines Vermögensvorteils willen unter dem Begriff Menschenhandel rangiert. Ich denke, hier müssen wir über die Systematik nachdenken. Ich halte folgenden inhaltlichen Gesichtspunkt für sehr wichtig. Menschenhandel ist Menschenhandel, auch wenn das einer Frau widerfährt, die bereits der Prostitution nachgegangen ist. Hier dürfen wir nicht eine merkwürdige Doppelmoral an den Tag legen, sondern wir müssen bei den Tatbeständen bleiben, die wir meinen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ich meine, wir bekommen in letzter Zeit im Bereich des Sozialstrafrechts ein bißchen viel Einzelstücke, immer neue Mosaiksteine. Es mag ja sein, daß nach 15 bis 20 Jahren ein solches Recht der Generalüberholung bedarf. Frau Rahardt-Vahldieck, wir haben auch einen Punkt gefunden, den wir demnächst einmal zur Sprache bringen, bei dem es um das Interesse eines Vormunds an der sexuellen Integrität seines über 16 Jahre alten Schützlings geht. Aber es gibt die Kinderpornographie, es gibt die Vergewaltigung in der Ehe. Ich glaube, es ist an der Zeit, hier zu systematisieren, damit Wortwahl und Strafrahmen stimmen.
    Meine Damen und Herren, es ist schon merkwürdig, daß die Bundesregierung erst durch den Bundesrat ein bißchen auf den Pfad geführt wurde. In anderen Fällen ist sie sehr, sehr pingelig und malt Katastrophenbilder, etwa wenn es um Formen der Zuwanderung geht. In diesem Bereich, in dem es um den Import von gelben, schwarzen, braunen oder and ersfarbigen Frauen geht, hat man sich sehr viel Zeit gelassen. Im Grunde hat erst der Bundesrat diesen Zeitablauf gestoppt.
    Ich denke, es ist in der Tat höchste Zeit. Ich meine, wir werden mit der Anhörung von Betroffenen bzw. Verbänden, die Betroffenen helfen, ein gutes Stück weiterkommen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.)