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    Plenarprotokoll 12/78 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 78. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1992 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 12/2098 vom 14. Februar 1992 — Aufklärung von Verbrechen an Deutschen in der Zeit der Vertreibung durch Polen und Tschechen, vor allem nach Kriegsende MdlAnfr 1 Ortwin Lowack fraktionslos Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMJ . 6425 B ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . 6425 C Tätigkeit ehemaliger Funktionäre der SED in der Treuhandanstalt MdlAnfr 5, 6 Friedhelm Julius Beucher SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMF . . 6425D, 6426 C ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD 6426A, D ZusFr Peter Conradi SPD 6426A, D ZusFr Otto Schily SPD 6426B, 6427A ZusFr Rolf Schwanitz SPD . . . . . . 6427 A Kostenlose Übereignung geschützter bundeseigener Flächen an Gemeinden zum Zwecke der naturschutzorientierten Pflege MdlAnfr 7 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMF . 6427 B ZusFr Ulrike Mehl SPD 6427 B Sanierung von Industriebetrieben in den neuen Bundesländern durch Beteiligung der öffentlichen Hand; Finanzierung MdlAnfr 8, 9 Holger Bartsch SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMF . 6427D, 6428 B ZusFr Holger Bartsch SPD 6428 A Unterstützung der neuen Bundesländer, insbesondere Sachsens, bei der Abwasser- und Trinkwassersanierung MdlAnfr 33 Susanne Kastner SPD Antw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 6428 C ZusFr Susanne Kastner SPD . . . . . . 6428 D ZusFr Ulrike Mehl SPD 6429 A ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 6429A Durchschnittseinkommen niedergelassener Zahnärzte und Neuregelung der Kostenerstattung für Zahnärzte MdlAnfr 36, 37 Klaus Kirschner SPD Antw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 6429B, 6430 A ZusFr Klaus Kirschner SPD . . 6429C, 6430B Einleitung des planungsrechtlichen Verfahrens für die direkte Anbindung der Bahnlinie Landshut-Flughafen München II-München (über die „Marzlinger Spange") MdlAnfr 38 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 6430 C ZusFr Horst Kubatschka SPD 6430 C ZusFr Susanne Kastner SPD . . . . . . 6430 D ZusFr Christel Hanewinckel SPD . . . 6431A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1992 Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Hamburg-Puttgarden und Ausbau der Strecke Lübeck-Puttgarden MdlAnfr 39, 40 Antje-Marie Steen SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . . 6431B, C ZusFr Antje-Marie Steen SPD . . . . . 6431B, D Aufnahme der geplanten A 98 in den „vordringlichen Bedarf " des Bundesverkehrswegeplans MdlAnfr 43, 44 Robert Antretter SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 6432A, D ZusFr Robert Antretter SPD . . . . 6432A, D ZusFr Rudolf Bindig SPD . . . . 6432C, 6433 A Anzahl der Straf- und Bußgeldverfahren wegen Nichteinhaltung der zulässigen Geschwindigkeit auf der A 8 zwischen Ulm und Raststätte Gruibingen MdlAnfr 47 Claus Jäger CDU/CSU Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . . 6433 A ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 6433 B ZusFr Robert Antretter SPD 6433 C Grundwasserbelastung und Kosten der Sanierungsmaßnahmen in den neuen Bundesländern; Forderung des BUND auf Bereitstellung von Sondermitteln MdlAnfr 50 Susanne Kastner SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . . 6434 A ZusFr Susanne Kastner SPD 6434 B ZusFr Antje-Marie Steen SPD 6434 C ZusFr Horst Kubatschka SPD . . . . . 6435 A Erneuter Vorstoß zur Verabschiedung eines Abkommens über eine Kohlendioxid-Reduzierung auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung MdlAnfr 52 Dr. Klaus Kübler SPD Antw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . 6435 B ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD . . . . . . . 6435 C Zusatztagesordnungspunkt: Aktuelle Stunde betr. Fortschritte und Hindernisse bei der Herstellung der inneren Einheit Deutschlands Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU . . . . 6436 A Wolfgang Thierse SPD 6437 A Heinz Werner Hübner F.D.P. 6438 C Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 6439 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . . 6440 B Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 6441 B Johannes Nitsch CDU/CSU . . . . . . 6442 D Eva Rühmkorf, Ministerin des Landes Schleswig-Holstein . . . . . . . . . . . 6443 C Jürgen Türk F.D.P 6445 C Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 6446 C Dietrich Austermann CDU/CSU 6447 D Rolf Schwanitz SPD . . . . . . . . . 6449 A Dr. Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . . 6449 D Ingrid Matthäus-Maier SPD . . . . . . 6450 D Dr. Heribert Blens CDU/CSU 6451 D Ortwin Lowack fraktionslos 6452 D Vizepräsident Helmuth Becker . . . . 6453 D Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung (Stand der Bundeswehrplanung und Weiterentwicklung der Bundeswehr in den 90er Jahren) Dr. Gerhard Stoltenberg, Bundesminister BMVg 6454 A Walter Kolbow SPD 6454 D Dr. Gerhard Stoltenberg, Bundesminister BMVg 6454 D Gernot Erler SPD . . . . . . . . . . 6455A Dr. Gerhard Stoltenberg, Bundesminister BMVg 6455 B Brigitte Schulte (Hameln) SPD . . . . . 6455 D Dr. Gerhard Stoltenberg, Bundesminister BMVg 6455 D Dieter Heistermann SPD 6456 A Dr, Gerhard Stoltenberg, Bundesminister BMVg 6456 A Fritz Rudolf Körper SPD 6456 B Dr. Gerhard Stoltenberg, Bundesminister BMVg 6456 C Nächste Sitzung 6456 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6457* A Anlage 2 Ergebnis der Verhandlungen über das Grenzabfertigungsabkommen mit der CSFR; Erfahrungen mit der Grenzgängerregelung an der Grenze zur CSFR MdlAnfr 2, 3 — 12/2098 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 6457* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1992 III Anlage 3 Beschleunigung der Grenzabfertigung zur CSFR und Polen für Frischwarentransporte MdlAnfr 4 — 12/2098 — Hartmut Koschyk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 6457* D Anlage 4 Nachfrage nach Teilzeitstellen; Schaffung zusätzlicher Teilzeitarbeitsplätze bei Bundesbehörden MdlAnfr 10, 11 — 12/2098 — Dr. Helga Otto SPD SchrAntw PStSekr Horst Seehofer BMA . 6458* A Anlage 5 Vor- und Nachteile einer allgemeinen Sozialversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigungen MdlAnfr 12, 13 — 12/2098 — Maria Eichhorn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Seehofer BMA . 6458* C Anlage 6 Nachzahlung in die Freiwillige Zusatzrentenversicherung durch die Beschäftigten des VEB Carl Zeiss Jena MdlAnfr 14, 15 — 12/2098 — Wieland Sorge SPD SchrAntw PStSekr Horst Seehofer BMA . 6459* D Anlage 7 Gewährung von Bundeszuwendungen zum Aufbau sozialpädiatrischer Zentren in den neuen Bundesländern 1991 und 1992; Einbeziehung der unter nervenärztlicher Leitung stehenden Kinderneuropsychiatrie MdlAnfr 34, 35 — 12/2098 — Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD SchrAntw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 6460* A Anlage 8 Trassenführung der geplanten TransrapidStrecke Hamburg-Berlin und Haltepunkt in Hamburg MdlAnfr 41, 42 — 12/2098 — Eckart Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 6460* D Anlage 9 Verbot des Überfliegens der Bundesrepublik Deutschland in einer Höhe von 8000 oder 10 000 Metern MdlAnfr 45, 46 — 12/2098 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 6461* A Anlage 10 Umweltverträglichkeitsprüfung für Sportartikel MdlAnfr 48, 49 — 12/2098 — Dr. Maria Böhmer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . 6461* B Anlage 11 Einrichtung eines Zwischenlagers für die Brennstoffelemente aus den Atomkraftwerken Greifswald und Rheinsberg MdlAnfr 51 — 12/2098 — Reinhard Weis (Stendal) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . 6461* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1992 6425 78. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1992 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Böhm (Melsungen), CDU/CSU 19. 02. 92 * Wilfried Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 19. 02. 92 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 19. 02. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 19. 02. 92 Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 19. 02. 92 Hackel, Heinz-Dieter F.D.P. 19. 02. 92 Hilsberg, Stephan SPD 19. 02. 92 Dr. Jens, Uwe SPD 19. 02. 92 Koppelin, Jürgen F.D.P. 19. 02. 92 Dr.-Ing. Krüger, Paul CDU/CSU 19. 02. 92 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 19. 02. 92 Leidinger, Robert SPD 19. 02. 92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 19. 02. 92 Dorothea Dr. Mertens (Bottrop), SPD 19. 02. 92 Franz-Josef Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 19. 02. 92 Gerhard Niggemeier, Horst SPD 19. 02. 92 Poß, Joachim SPD 19. 02. 92 Rappe (Hildesheim), SPD 19. 02. 92 Hermann Rempe, Walter SPD 19. 02. 92 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 19. 02. 92 Schmidt (Dresden), Arno F.D.P. 19. 02. 92 Dr. Schmieder, Jürgen F.D.P. 19. 02. 92 Skowron, Werner H. CDU/CSU. 19. 02. 92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 19. 02. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 19. 02. 92 Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 19. 02. 92 Wimmer (Neuötting), SPD 19. 02. 92 Hermann Wollenberger, Vera BÜNDNIS 19. 02. 92 90/GRÜNE Zierer, Benno CDU/CSU 19. 02. 92 Zywietz, Werner F.D.P. 19. 02. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/2098 Fragen 2 und 3): Mit welchem Ergebnis wurden die Verhandlungen über das Grenzabfertigungsabkommen mit der Tschechoslowakei abgeschlossen, und bis wann ist mit einer wesentlichen Verbesserung der Grenzabfertigung zu rechnen? Verfügt die Bundesregierung über Erfahrungsberichte mit der Grenzgängerregelung an der Grenze zur CSFR, und sind in nächster Zeit Initiativen zur Bekämpfung von Mißbräuchen zu erwarten? Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu Frage 2: Der Text des Abkommens zur Erleichterung der Grenzabfertigung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSFR ist seit Juli 1991 fertig ausgehandelt. Einige sprachliche Unstimmigkeiten zwischen der deutschen und der tschechischen Fassung sind noch abzuklären, ehe der Text für die Unterzeichnung hergestellt werden kann. Dazu steht die Stellungnahme der tschechoslowakischen Regierung noch aus. Die Regierung der CSFR muß daneben noch die Voraussetzungen für die Unterzeichnung des Abkommens prüfen. Hierzu hat sie sich noch nicht abschließend erklärt. Beide Seiten erkennen jedoch die Dringlichkeit einer Unterzeichnung des Abkommens an, um möglichst rasch die Rechtsgrundlage für eine gemeinsame Grenzabfertigung zu schaffen. Die bisherigen Verzögerungen auf Seiten der CSFR sind mir nicht bekannt. Die Bundesregierung rechnet mit einer wesentlichen Verbesserung der Grenzabfertigung, wenn die CSFR alle dafür vorgesehenen Lkw-Auffangparkplätze in Betrieb genommen hat; das wird voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres 1992 der Fall sein. Im übrigen beziehe ich mich auf meine Antwort zu Ihrer Frage im Januar bezüglich der Maßnahmen zur Entschärfung der Situation an der deutschtschechoslowakischen Grenze. Zu Frage 3: Die Bundesregierung verfügt nicht über Erfahrungsberichte mit der Grenzgängerregelung an der Grenze zur CSFR. Festgestellte Mißbräuche werden in konkreten Einzelfällen verfolgt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/ CSU) (Drucksache 12/2098 Frage 4): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Erleichterung und Beschleunigung des grenzüberschreitenden Verkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSFR bzw. der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen für den Transport von Frischwaren und leichtverderblichen Gütern, und werden bei diesen Planungen auch Überlegungen wie die Ermöglichung einer Sonderabfertigung, einer Sonderverzollung oder die Errichtung von Sonderübergängen für Frischwarentransporte einbezogen? Aufgrund von Absprachen zwischen der deutschen und der tschechoslowakischen Zollverwaltung wird diese ab etwa Mitte dieses Jahres in der Nähe der großen Grenzübergänge auf tschechoslowakischem Hoheitsgebiet Lkw-Auffangparkplätze zur Verfügung stellen, auf denen mit Beteiligung der deutschen Zollverwaltung eine Vorsortierung in sog. Normalverkehr und Schnellverkehr vorgenommen werden soll. Der Schnellverkehr wird dann bevorzugt zu den Zollanlagen geführt und rund um die Uhr auf beson- 6458* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1992 deren Spuren abgefertigt. Auf diese Sonderspur werden auch Transporte von Frischwaren und leichtverderblichen Gütern geleitet und dann bevorzugt abgefertigt. Gegenwärtig wird eine Vorsortierung noch auf den Zufahrtsstraßen oder innerhalb der tschechoslowakischen Zollanlage vorgenommen. Hierdurch konnte bereits eine spürbare Entspannung erreicht werden. Auch mit der polnischen Zollverwaltung besteht Einvernehmen, bei den am stärksten belasteten Grenzübergängen Frankfurt/Oder-Autobahn, Pomellen-Autobahn und Görlitz bis Ende dieses Jahres Lkw-Stauräume fertigzustellen, die dann eine bevorzugte Abfertigung der genannten Warensendungen ermöglichen werden. Die Einrichtung von Grenzübergängen für die ausschließliche Abfertigung von Frischwarentransporten ist nicht vorgesehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Seehofer auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Helga Otto (SPD) (Drucksache 12/2098 Fragen 10 und 11): Treffen Presseberichte zu, wonach die Nachfrage nach Teilzeitstellen derzeit bei über 200 000 liegt, und wenn ja, sind in diesem Personenkreis bereits diejenigen arbeitsuchenden Frauen und Männer eingerechnet, die sich derzeit in Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen bzw. in Kurzarbeit Null bzw. in der Warteschleife befinden? Hält es die Bundesregierung zur Schaffung von vermehrten Teilzeitarbeitstellen für sinnvoll, bei jeder freiwerdenden Ganztagsstelle bei Bundesbehörden zu prüfen, ob diese Stellen auch so eingerichtet werden können, daß jeweils zwei Teilzeitkräfte sich diese teilen und falls nein, wie will die Bundesregierung die Ankündigung von Bundesministerin für Familie und Senioren, Hannelore Rönsch, sonst umsetzen, um mehr Teilzeitarbeitsplätze — auch im öffentlichen Bereich — zu schaffen? Zu Frage 10: Die Zahl der teilzeitarbeitsuchenden Arbeitslosen in West- und Ostdeutschland liegt nach der letzten Erhebung der Bundesanstalt für Arbeit im Januar 1992 bei rd. 264 000. In dieser Zahl können Männer und Frauen, die an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen teilnahmen oder Kurzarbeitergeld bezogen, nicht enthalten sein, da sie nicht arbeitslos gemeldet waren. Entsprechendes galt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst in den neuen Bundesländern, die sich in der inzwischen ausgelaufenen sogenannten „Warteschleifen-Regelung" aufgrund des Einigungsvertrages befunden haben. Zu Frage 11: Die Bundesregierung fördert seit jeher Teilzeitbeschäftigung, wo immer das möglich ist. Gerade auch im öffentlichen Dienst ist das der Fall. 1990 war bei einer Quote von 18,7 v. H. beinahe jeder fünfte Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes teilzeitbeschäftigt. Es bleibt das Ziel der Bundesregierung, die Anteile an Teilzeitarbeitsplätzen im öffentlichen Dienst weiter zu erhöhen. So wird eine nochmalige Erweiterung der beamtengesetzlichen Regelungen über Teilzeitbeschäftigung zur Zeit geprüft. Auch die Personalverwaltungen des Bundes — wie die der Länder — sind bestrebt, durch administrative Maßnahmen den Anteil an Teilzeitarbeitsplätzen auszuweiten. Die in Ihrer Frage dabei angesprochene Prüfung wird grundsätzlich bei jeder Stellenbesetzung vorgenommen. Eine entsprechende Regelung enthält auch die Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung in der Fassung vom 15. Oktober 1990. Die Stellenbesetzung in der öffentlichen Verwaltung muß jedoch stets den Erfordernissen einer sachgerechten Erfüllung der öffentlichen Aufgaben entsprechen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Seehofer auf die Fragen der Abgeordneten Maria Eichhorn (CDU/CSU) (Drucksache 12/2098 Fragen 12 und 13): Worin sieht die Bundesregierung die Vor- und Nachteile einer allgemeinen Sozialversicherungspflicht, auch für die sogenannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in bezug auf Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung für die Betroffenen und aus der Sicht der Sozialversicherungsträger, und wie hoch schätzt sie den Ausfall der Sozialversicherungsbeiträge durch die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse? Gibt es gesicherte Zahlen über die Anzahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und die Zusammensetzung des Personenkreises geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer, beispielsweise der Anteil der Männer und Frauen, Alleinerziehenden, Rentner, Schüler/Studenten, Hausfrauen? Die Thematik einer allgemeinen Sozialversicherungspflicht geringfügig Beschäftigter ist mit allen von einer solchen gesetzlichen Regelung Betroffenen, d. h. Arbeitgebern, Gewerkschaften, Sozialversicherungsträgern etc., immer wieder erörtert worden. Je nach Interessenlage der Betroffenen wurden hierbei Vor- oder Nachteile herausgestellt. Zuletzt war diese Thematik im Rahmen des Rentenreformgesetzes 1992 Gegenstand eingehender Diskussionen. Die Positionen stellen sich im wesentlichen wie folgt dar: — Von Arbeitgeberseite wird eine Änderung der gegenwärtigen Regelung grundsätzlich abgelehnt. Sie stellt die Erhöhung der Lohnnebenkosten in den Vordergrund; eine verstärkte Rationalisierung sei die Folge. Caritative Einrichtungen befürchten z. T. eine Beeinträchtigung ihrer Funktionen, wenn sie für alle ehrenamtlich Tätigen mit einer Quasi-Aufwandsentschädigung Sozialversicherungsbeiträge zahlen müßten. Die Zeitungsverleger sehen die Pressefreiheit wegen mangelnder Zustellungsmöglichkeiten gefährdet. Von den Bauernverbänden wird ein Mangel an ausreichenden Kräften für Saisonarbeiten vorausgesagt. — Die Gewerkschaften und Frauenverbände erwarten demgegenüber eine Verbesserung der eigenständigen sozialen Sicherung der Frauen. Sie tre- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1992 6459* ten grundsätzlich für eine umfassende allgemeine Sozialversicherungspflicht ein. — Die Träger der Sozialversicherung befürworten die grundsätzliche Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage. Die Bundesregierung hat immer wieder darauf hingewiesen, daß mit undifferenzierten Maßnahmen kaum eine alle Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann. Dies gilt auch hinsichtlich des Schutzbedürfnisses der geringfügig Beschäftigten. Die jetzt geltende Regelung beruht letztlich auf der Erwägung, daß der Beschäftigte bei einem so geringfügigen Entgelt seine Existenz auf andere Weise sichert und deshalb solidarischer Schutz in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung nicht erforderlich ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist für diese Beschäftigten in der Regel ein Krankenversicherungsschutz durch eine krankenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung oder über die Familienhilfe gewährleistet. In der gesetzlichen Rentenversicherung kann im Regelfall von einer Sicherung im Rahmen der Haupterwerbstätigkeit durch einen eigenen Rentenanspruch oder innerhalb der Ehe durch die Rente des Ehegatten bzw. die Hinterbliebenenversorgung ausgegangen werden. Die aus geringfügigen Entgelten zu erwartenden Rentenansprüche dürfen im übrigen auch nicht überschätzt werden. Bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung bei einem monatlichen Entgelt von ca. 250 DM entsteht nach den Werten für 1992 ein monatlicher Rentenanspruch von 2,70 DM; bei Ausübung einer solchen Beschäftigung über 10 Jahre also ein monatlicher Rentenanspruch von 27 DM. In der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen auch sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigungen grundsätzlich dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Die Arbeitslosenversicherung schließt Beschäftigungen, die im allgemeinen nicht die Lebensgrundlage des Beschäftigten bilden, vom Versicherungsschutz aus, gewährleistet aber zugleich, daß Arbeitslose bei Aufnahme von Beschäftigungen mit einer Arbeitszeit von weniger als 18 Stunden wöchentlich weiterhin Arbeitslosengeld erhalten und das Arbeitsentgelt aus einer solchen Beschäftigung lediglich als Nebenverdienst teilweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Die Aufhebung dieser speziell in der Arbeitslosenversicherung sog. Kurzzeitigkeitsgrenze hätte unvertretbare sozialpolitische Nachteile zur Folge. Bei dem doch sehr differenzierten Meinungsbild der Betroffenen ist es schwer, eine den Interessen aller Beteiligten Rechnung tragende Lösung zu finden. Die Bundesregierung hat bei dieser Situation zunächst die Bekämpfung des Mißbrauchs der Sozialversicherungsfreiheit dieser Beschäftigungen in den Vordergrund ihrer Aktivitäten gestellt und eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. Die mit den eingeleiteten Maßnahmen erzielten Erfahrungen reichen noch nicht aus, um bereits jetzt Überlegungen zu weiteren gesetzlichen Maßnahmen anzustellen. Das Beitragsvolumen zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung) hätte nach einer Schätzung des Forschungsberichts 1987 für die sozialversicherungsfreien Beschäftigungen bei rd. 5 Milliarden DM und für die geringfügigen Nebentätigkeiten bei 1,1 Milliarden DM gelegen. Die Beträge stellen Maximalwerte dar, insofern alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab der ersten verdienten Mark in die Berechnung aufgenommen und mögliche einnahmesenkende Effekte der Beitragsbemessungsgrenzen bei geringfügigen Nebentätigkeiten nicht berücksichtigt wurden. Je nach Ausgestaltung einer Sozialversicherungspflicht (z. B. Ausklammerung bestimmter Personengruppen oder Belassen bestimmter Freigrenzen) wären die Beitragsvolumina entsprechend kleiner. Im Hinblick auf die Sozialversicherungsfinanzen ist darüber hinaus zu berücksichtigen, daß mit den Beitragszahlungen Leistungsansprüche entstehen. In der Krankenversicherung könnte z. B. ein zuvor privat Versicherter mit niedrigsten Beiträgen den vollen Sachleistungsanspruch zu Lasten der Solidargemeinschaft erwerben. In der Rentenversicherung könnte mit geringen Beiträgen der Anspruch auf Rehabilitationsleistungen erworben werden. Die so entstehenden Mehraufwendungen für Leistungen und Verwaltungsaufwand stünden aus der Sicht der Sozialversicherung in einem sehr ungünstigen Verhältnis zu den Beitragseinnahmen. Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: An verwertbaren Zahlen über die geringfügige Beschäftigung liegen z. Z. nur die Ergebnisse der Sondererhebung aus dem Jahr 1987 und des Mikrozensus aus dem Jahr 1990 vor. Eine Wiederholung der 87er Sondererhebung in diesem Jahr ist in Vorbereitung. 1987 gab es nach der Sondererhebung 2,3 Millionen sozialversicherungsfrei Beschäftigte und 0,5 Millionen geringfügig Nebentätige. Im Mikrozensus wurden 1990 1,55 Millionen geringfügig Beschäftigte gezählt. Wegen unterschiedlicher Erhebungskonzepte sind die Zahlen nicht miteinander vergleichbar. Es läßt sich daher auch nicht auf eine entsprechende Entwicklung 1987/1990 schließen. Der Frauenanteil lag 1987 unter den sozialversicherungsfrei Beschäftigten bei 60 %. Von den 2,3 Millionen waren gut 23 % Schüler und Studenten, 15,4 % Arbeitslose, 9,8 % Rentner und Pensionäre und 40,5 % Haushaltsführende. Unter den 925 000 Haushaltsführenden waren 881 000 Hausfrauen. Angaben über Alleinerziehende liegen nicht vor. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Seehofer auf die Fragen des Abgeordneten Wieland Sorge (SPD) (Drucksache 12/2098 Fragen 14 und 15): Da die Beschäftigten des ehemaligen VEB Carl Zeiss Jena, Jenaer Glaswerke und Jenapharm bekanntlich einen Renten- und Pensionsanspruch im vollen Umfang ihres Gehaltes erhielten und daher kaum Anlaß hatten, in die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) einzutreten, um höhere Pensionsleistun- 6460* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1992 gen zu erzielen — dieses Pensionsstatut wurde zum 1. Februar 1991 eingestellt, der Anspruch mit einer Abfindung abgegolten —, frage ich, ob die Bundesregierung daher dem Vorschlag zustimmt, daß die o. g. Werksangehörigen die Gelegenheit erhalten, durch eine freiwillige Nachzahlung in die FZR aus den genannten Abfindungszahlungen an die BfA diese Benachteiligung auszugleichen? Ich frage die Bundesregierung, welche Gründe bisher dazu führten, daß es zu keiner Zustimmung kam, zumal doch weder dem Land noch dem Unternehmen Jenoptik oder auch der Treuhandanstalt durch diese Maßnahmen Kosten entstünden? Eine Nachzahlung von Beiträgen zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung der Sozialversicherung (FZR) der ehemaligen DDR ist rechtlich nicht möglich, weil diese bereits zum 1. Juli 1990 geschlossen worden ist. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Hinrich Knaape (SPD) (Drucksache 12/2098 Fragen 34 und 35): War es Absicht der Bundesregierung, 1991 Bundeszuwendungen zum Aufbau sozialpädiatrischer Zentren in den neuen Bundesländern nur jenen Zentren zu überweisen, die ausschließlich unter kinderärztlicher Leitung stehen und solche auszuschließen, die unter nervenärztlicher Leitung mit der Subspezialisierung Kinderneuropsychiatrie schon zu DDR-Zeiten sozialpädiatrisch arbeiteten, und wenn ja, warum? An welche sozialpädiatrischen Zentren in den neuen Bundesländern wurden 1991 Bundeszuwendungen in welcher Höhe gezahlt und wofür waren sie vorgesehen, und welche Zuwendungen sind für welche Zentren für welche Anschaffungen 1992 vorgesehen? Zu Frage 34: Die Zuwendungen des Bundes zum Aufbau sozialpädiatrischer Zentren haben unverändert zum Ziel, auch in den neuen Bundesländern sozialpädiatrische Zentren möglichst zügig dem Versorgungsstand in den alten Bundesländern zum Wohle der betroffenen Kinder anzugleichen. Ganz besondere Defizite bestanden in der Ausstattung mit Geräten zur neurophysiologischen Diagnostik. Kriterium für die Förderung ist und war die Ermächtigung der Zentren durch die jeweils zuständigen Zulassungsausschüsse gemäß § 119 in Verbindung mit § 96 SGB V. Nach § 119 Absatz 1 SGB V haben die sozialpädiatrischen Zentren fachlich medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung zu stehen. Inwieweit diese ständige ärztliche Leitung von Kinderärzten, Kinderneuropsychiatern der ehemaligen DDR oder Ärzten anderer Fachrichtung wahrgenommen wird, war für die Förderung nicht erheblich. Die fachliche Beurteilung und Entscheidung, ob ein Sozialpädiatrisches Zentrum ermächtigt werden kann, ist von den paritätisch aus Vertretern der Ärzte und Krankenkassen zusammengesetzten Zulassungsausschüssen zu treffen. Zu Frage 35: Die Förderung im Jahre 1991 ergibt sich aus der folgenden Aufstellung Sozialpädiatrisches Zentrum Gerät Betrag Berlin-Buch EEG 78 700,- Berlin-Lindenhof EEG 78 700,— Magdeburg EEG 78 700,— Reifenstein EEG 78 700,— Schwerin EEG 78 700,— Suhl EEG 78 700,— Berlin- EP/EMG 68 300,— Friedrichshain Brandenburg EP/EMG 68 300,— Leipzig EP/EMG 68 300,— Cottbus EEG/EP-EMG/ Videometrie 283 000,— Erfurt EEG/EP-EMG/ Videometrie 283 000,— Greifswald EEG/EP-EMG/ Videometrie 235 000,- 1 478 100,— Im Haushalt 1992 sind weitere Mittel, insbesondere für Fortbildungsveranstaltungen, vorgesehen. Die Vergabe dieser Mittel wird in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und der Arbeitsgemeinschaft sozialpädiatrischer Zentren erfolgen. Eine Konzeption wird derzeit erarbeitet. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Eckart Kuhlwein (SPD) (Drucksache 12/2098 Fragen 41 und 42): Welchen Standort sieht die Bundesregierung für den Bahnhof Hamburg der von ihr geplanten Transrapid-Strecke HamburgBerlin vor, und welche Autobahntrasse im Raum östlich von Hamburg soll nach Meinung der Bundesregierung gleichzeitig für den Transrapid genutzt werden? Kann die Bundesregierung Äußerungen bestätigen ( „ Ahrensburger Zeitung" vom 7. Februar 1992), wonach es im Bundesministerium für Verkehr keine Überlegungen gebe, den Transrapid durch den Kreis Stormarn zu führen und wonach vielmehr beabsichtigt sei, die Trasse der A 25 zu nutzen und die Strecke von Geesthacht aus über Büchen nach Mecklenburg-Vorpommern zu bauen? Zu Frage 41: Es werden derzeit im Auftrag der Bundesregierung mehrere Alternativen für eine Anwendungsstrecke des Transrapid untersucht. Diese Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen scheint die Strecke Hamburg-Berlin am ehesten geeignet zu sein. Aussagen über Detailfragen einer Strecke sind zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Eine Autobahntrasse kann aus technischen Gründen nicht gleichzeitig als Magnetbahntrasse genutzt werden. Zu Frage 42: Im Hinblick auf den noch nicht abgeschlossenen Stand der Untersuchungen sind Aussagen über Trassenführungen derzeit nicht möglich. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1992 6461* Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/CSU) (Drucksache 12/2098 Fragen 45 und 46): Sieht die Bundesregierung rechtliche und politische Möglichkeiten, das Überfliegen der Bundesrepublik Deutschland mit eigenen und fremden Flugzeugen über acht- oder zehntausend Metern Höhe aus Gründen des Umweltschutzes zu untersagen oder einzuschränken? Falls ein Überflugverbot in großer Höhe nur international vereinbart oder geregelt werden kann, ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen? Es ist rechtlich grundsätzlich möglich, nach nationalem Recht für Flüge eigener oder fremder Luftfahrzeuge über dem Bundesgebiet eine maximale Höhenbeschränkung festzulegen. Insofern gibt das Verbot des zivilen Überschallfluges über Deutschland ein Beispiel. Auf folgendes ist jedoch hinzuweisen: 1. Ab 7 500 m beginnt der sogenannte Obere Luftraum. Er wird von der Flugsicherung kontrolliert. Strahlflugzeuge nutzen ihn vornehmlich der betrieblichen Eigenheiten der Strahltriebwerke wegen (wirtschaftlich nur dort einsetzbar). Mit sinkender Flughöhe steigt der Kraftstoffverbrauch von Strahltriebwerken. Dies verursacht auch stärkere Emissionen. 2. Eine solche Höhenbeschränkung würde eine vollständige Neuordnung des deutschen und der angrenzenden internationalen Lufträume voraussetzen beziehungsweise nach sich ziehen und zu einer beschränkten Aufnahmefähigkeit des Luftraumes insgesamt führen. Die Geräuschbelastung am Boden würde zunehmen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer (CDU/CSU) (Drucksache 12/2098 Fragen 48 und 49): Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, Sportartikel auf ihre Umweltverträglichkeit, insbesondere mit Blick auf ihre Entsorgung, zu prüfen, und wenn ja, wie sehen diese Überlegungen aus? Plant die Bundesregierung, die Hersteller von Sportartikeln in die Beseitigung alter Sportartikel einzubeziehen, und wenn ja, wie? Die Bundesregierung beabsichtigt in dieser Legislaturperiode — wie in der Koalitionsvereinbarung festgelegt — durch eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der Abfallwirtschaft die Verantwortung von Herstellern und Vertreibern für die von ihnen erzeugten bzw. in Verkehr gebrachten Produkte durch Rücknahme- und Verwertungspflichten festzuschreiben. Mit der Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen vom 12. Juni 1991 hat die Bundesregierung diese neue Produktverantwortung zum ersten Mal gesetzlich geregelt. Die Verordnung verpflichtet Handel und Hersteller, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen, einer erneuten Verwendung zum selben Zweck oder einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen. Nach diesem Modell sind weitere Maßnahmen in Angriff genommen worden. Hierzu zählen die Verordnungsentwürfe zur Rücknahme, stofflichen Verwertung bzw. sonstigen umweltverträglichen Entsorgung von Altpapier, Altautos, Elektronikschrott, Verpakkungen schadstoffhaltiger Füllgüter, schadstoffhaltiger Bauabfälle etc. Auch wenn sich die Verantwortung der Produzenten für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte auf diese Art erzwingen läßt, beabsichtigt die Bundesregierung nicht für alle Wirtschafts- und Produktbereiche gesonderte Verordnungsregelungen zu treffen. Vielmehr ist die Wirtschaft hier selbst gefragt, bei der Produktgestaltung konsequent auch alle Aspekte einer umweltverträglichen Verwertung ihrer Erzeugnisse einzubeziehen. Diese Vorgehensweise birgt den Vorteil, daß marktwirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten nicht unnötig eingeschränkt werden. Nach Auffassung von Fachleuten besteht für den Bereich der Sportartikel derzeit weder aus der Betrachtung der Abfallmengen noch aus der Sicht des Schadstoffgehalts ein Handlungsbedarf der Bundesregierung. Mit führenden Sportartikelherstellern und mit Sportverbänden wurden bereits Gespräche geführt, um das Prinzip der Produktverantwortung des Produzenten für den gesamten Lebenszyklus von Sportartikeln umzusetzen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Reinhard Weis (Stendal) (SPD) (Drucksache 12/2098 Frage 51): Macht sich die Bundesregierung den Mecklenburg-Vorpommerschen Landtagsbeschluß vom 17. Oktober 1991, der in Greifswald nur ein Zwischenlager für die Brennelemente aus den Atomkraftwerken Greifswald und Rheinsberg vorsieht, zu eigen, oder wird die Bundesregierung auf eine Kapazität drängen, die die Entsorgungsprobleme aller bundesdeutschen Atomkraftwerke lösen soll? Die Bundesregierung hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, daß die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle einen Bedürfnisnachweis voraussetzt. Das Bedürfnis könne für die radioaktiven Abfälle aus dem Kernkraftwerk Greifswald ebenso wie für die aus dem 6462* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Februar 1992 Kernkraftwerk Rheinsberg, das früher gleichfalls dem VE Kombinat Bruno Leuschner zugeordnet war und noch heute zu den Energiewerken Nord gehört, bejaht werden. Es ist Sache des Kernkraftwerksbetreibers, der EWN, einen Antrag zu stellen. Dies ist bisher noch nicht geschehen. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat die Umweltministerin Mecklenburg-Vorpommern gebeten, sich den Entsorgungsvorsorgenachweis für die beiden kerntechnischen Anlagen, wozu auch der Nachweis der Zwischenlagerung gehört, so schnell wie möglich vorlegen zu lassen. Wenn ein über die Entsorgungsvorsorge für diese beiden Anlagen hinausgehender Genehmigungsantrag für Zwischenlager gestellt würde, wäre insoweit ein Bedürfnis nachzuweisen; dies ist Sache des Antragstellers.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine weitere Zusatzfrage, bitte sehr.


Rede von Ulrike Mehl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich möchte einmal nachfragen, ob der Bericht auch Sanierungsmaßnahmen enthält.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Sabine Bergmann-Pohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Der Bericht enthält eine umfangreiche Liste der örtlichen Wasserversorgungsanlagen mit den entsprechenden Daten und den notwendigen Maßnahmen, die zu ergreifen sind.