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    Plenarprotokoll 12/75 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 75. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1992 Inhalt: Bestimmung des Abgeordneten Dr. Friedrich Adolf Jahn (Münster) als ordentliches Mitglied in der Gemeinsamen Verfassungskommission für den ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Paul Laufs 6231 A Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Gesetz zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen; Hilfen zur Entlastung von Altschulden der Wohnungswirtschaft in den neuen Bundesländern; Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), wegen Nichtbefolgung von Ziffer 1 der Weisung des BMU vom 29. Januar 1992 durch das Land Hessen) Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . . 6231 B Dr. Willfried Penner SPD 6232 B Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 6232 C Josef Vosen SPD 6232 C Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 6232 C Detlev von Larcher SPD 6232 D Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 6233 A Otto Schily SPD 6233 A Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 6233 B Hans Gottfried Bernrath SPD 6233 B Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 6233 B Günter Graf SPD 6233 C Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 6233 C Bernd Reuter SPD 6233 D Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 6233 D Dr. Walter Hitschler FDP 6234 A Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 6234 B Dr. Burkhard Hirsch FDP 6234 B Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 6234 C Johannes Singer SPD 6235 A Rudolf Seiters, Bundesminister BMI 6235 A Dietmar Schütz SPD 6235 B Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 6235 B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 6235 B Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 6235 C Achim Großmann SPD 6235 D Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 6236 A Dr. Uwe Küster SPD 6236 C Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 6236 C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 6236 D Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 6237 A Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 6237 B Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 6237 B Dr. Klaus Kübler SPD 6237 C Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU . 6237 C Otto Schily SPD 6237 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU . 6237 D Dietmar Schütz SPD 6238 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1992 Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 6238 A Bernd Reuter SPD 6238 C Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU . 6238C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/2051 vom 7. Februar 1992 — Zunahme der Gewaltdarstellungen im Fernsehen und deren Auswirkungen auf Jugendliche MdlAnfr 2 Hans Wallow SPD Antw PStSekr Peter Hintze BMFJ . . . 6239 A ZusFr Hans Wallow SPD 6239B ZusFr Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD . . 6239 C Sofortmaßnahmen gegen den Intensivpflegekräftemangel in der Herzchirurgie für Kinder MdlAnfr 66, 67 Regina Schmidt-Zadel SPD Antw PStSekr Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 6239D, 6240 A ZusFr Regina Schmidt-Zadel SPD 6239 D, 6240 B Auswirkung der Beitragserhöhungen der Krankenkassen ab 1992 auf die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung; Verbindlichkeit des Grundsatzes der Beitragsstabilität MdlAnfr 68, 69 Klaus Kirschner SPD Antw PStSekr Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 6240 C, 6241 A ZusFr Klaus Kirschner SPD 6240 D, 6241 B Inhaltliche und zeitliche Vorstellungen der Bundesregierung für ein Psychotherapeuten-Gesetz MdlAnfr 71, 72 Horst Jaunich SPD Antw PStSekr Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 6241 C, 6242 A ZusFr Horst Jaunich SPD 6241 D, 6242 B ZusFr Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 6242 A Nichtverarbeitung des bei der nuklearen Abrüstung der GUS anfallenden Plutoniums in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 3 Dr. Klaus Kübler SPD Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 6242 B ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD 6242 C Atommüll-Lagerstätten in Tibet; Einbeziehung des Landes in die Entsorgungspläne zwischen China und Taiwan MdlAnfr 4 Dr. Klaus Kübler SPD Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 6242 D ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD 6242 D Wiederverwendungsmöglichkeiten von gebrauchten Getränkeverpackungen bzw. Tetrapack-Tüten MdlAnfr 5, 6 Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 6243 A, B ZusFr Ernst Schwanhold SPD 6243 C Auffassung des bayerischen Staatsministers Dr. Gauweiler zum „Grünen Punkt" des „Dualen Systems Deutschlands" MdlAnfr 7 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 6243 D ZusFr Horst Kubatschka SPD 6244 A ZusFr Steffen Kampeter CDU/CSU 6244 B ZusFr Ernst Schwanhold SPD 6244 C ZusFr Jutta Müller (Völklingen) SPD . . 6244 D ZusFr Marion Caspers-Merk SPD . . . 6245 A ZusFr Ulrich Heinrich FDP 6245 B ZusFr Siegrun Klemmer SPD 6245 C Verzicht auf Nachbelegung freiwerdender Dienst- und Bundesmietwohnungen entsprechend der Dienstverfügung der Deutschen Bundespost POSTDIENST vom 3. Dezember 1991 MdlAnfr 9 Marion Caspers-Merk SPD Antw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT 6246 A ZusFr Marion Caspers-Merk SPD 6246 A Größenordnung und Art der Warenlieferungen an die Regierung der ehemaligen DDR für den Freikauf politischer Gefangener MdlAnfr 23, 24 Dr. Günther Müller CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 6246 C, 6247 A ZusFr Dr. Günther Müller CDU/CSU 6246 C, 6247 A ZusFr Ernst Schwanhold SPD 6246D, 6247 C ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP 6247 B Realisierung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 sowie des Ministerpräsidentenbeschlusses und der Protokollerklärung aller Länder; Beibehaltung der Rundfunkprogramme von RIAS Berlin und DS Kultur Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1992 III MdlAnfr 27, 28 Siegrun Klemmer SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 6247 C, 6248 B ZusFr Siegrun Klemmer SPD 6247 D, 6248 C ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP 6248 A Stand der Verhandlungen über einen Vollstreckungshilfe-Vertrag mit Thailand MdlAnfr 30 Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ 6248 D ZusFr Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 6249 B Anhebung der Unterhaltssätze für Minderjährige in den neuen Bundesländern MdlAnfr 33, 34 Maria Michalk CDU/CSU Antw PStSekr Rainer Funke BMJ 6249 D ZusFr Maria Michalk CDU/CSU 6250 A Zusatztagesordnungspunkt: Aktuelle Stunde betr. dramatische Abnahme der Ozonschicht und politische Konsequenzen Michael Müller (Düsseldorf) SPD 6250 C Klaus Harries CDU/CSU 6251 C Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 6252 B Marita Sehn FDP 6253 A Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD 6253 D Bärbel Sothmann CDU/CSU 6254 D Monika Ganseforth SPD 6255 D Dr. Jürgen Starnick FDP 6256 D Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE 6257 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 6258 D Harald B. Schäfer (Offenburg) SPD 6260 C Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 6262 A Joseph Fischer, Staatsminister des Landes Hessen 6263 A Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU 6264 D Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 6266 A Nächste Sitzung 6267 C Berichtigung 6267 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6269* A Anlage 2 Verschärfung der gesetzlichen Regelung über die Massentier- und Käfighaltung MdlAnfr 1 — Drs 12/2051 — Adolf Ostertag SPD SchrAntw PStSekr Gottfried Haschke BML 6269* A Anlage 3 Einbeziehung privatrechtlicher Ersatzansprüche nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in die Sportanlagenlärmschutzverordnung MdlAnfr 8 — Drs 12/2051 — Eckart Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 6269* D Anlage 4 Verlagerung von Aufgaben des Posttechnischen Zentralamtes (PTZ) Darmstadt zur Generaldirektion nach Bonn oder Berlin; Kosten MdlAnfr 10, 11 — Drs 12/2051 — Eike Ebert SPD SchrAntw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT 6270* A Anlage 5 Übernahme von Angehörigen des Zollgrenzdienstes oder von Zeitsoldaten als Polizeivollzugsbeamte in den Bundesgrenzschutz; Schaffung einer eigenen Besoldungsregelung für den Bundesgrenzschutz MdlAnfr 25, 26 — Drs 12/2051 — Hartmut Koschyk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 6270* B Anlage 6 Zukunft des Bundesverbandes für den Selbstschutz MdlAnfr 29 — Drs 12/2051 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 6270* D Anlage 7 Bestrafung der heimlichen Beobachtung einer Auszubildenden in der Toilette per Videofilm MdlAnfr 31, 32 — Drs 12/2051 — Uta Würfel FDP SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ 6271* B IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1992 Anlage 8 Bundesanwaltschaftliche und polizeiliche Pannen bei den Ermittlungen zur Aufklärung des Mordes an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer; Begnadigung von Angelika Speitel MdlAnfr 35 — Drs 12/2051 — Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ 6271* C Anlage 9 Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Berufe in der Massage und Krankengymnastik; Aufnahme von Übergangsvorschriften MdlAnfr 70 — Drs 12/2051 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sabine BergmannPohl BMG 6272* A Anlage 10 Zusammenhang zwischen den in jüngster Zeit vermehrt auftretenden Salmonellenerkrankungen und der die Gesundheit der Tiere belastenden Massentierhaltung MdlAnfr 73 — Drs 12/2051 — Adolf Ostertag SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sabine BergmannPoh1 BMG 6272* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1992 6231 75. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1992 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 73. Sitzung, Seite 6182A, Zeile vier von oben: Statt: „Zuverlässigkeit" ist „Zulässigkeit" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 12. 02. 92 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 12. 02. 92 Braband, Jutta PDS/LL 12. 02. 92 Clemens, Joachim CDU/CSU 12. 02. 92 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 12. 02. 92 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 12. 02, 92 *** Francke (Hamburg), CDU/CSU 12. 02. 92 ** Klaus Genscher, Hans-Dietrich FDP 12. 02. 92 Habermann, Frank SPD 12. 02. 92 Michael Hämmerle, Gerlinde SPD 12. 02. 92 Hansen, Dirk FDP 12. 02. 92 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 12. 02. 92 Horn, Erwin SPD 12. 02. 92 ** Ibrügger, Lothar SPD 12. 02. 92 ** Jung (Düsseldorf), Volker SPD 12. 02. 92 Kolbe, Manfred CDU/CSU 12. 02. 92 Kubicki, Wolfgang FDP 12. 02. 92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 12. 02. 92 Dorothea Mischnick, Wolfgang FDP 12. 02. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 12. 02. 92 * Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 12. 02. 92 Raidel, Hans CDU/CSU 12. 02. 92 Rau, Rolf CDU/CSU 12. 02. 92 Reichenbach, Klaus CDU/CSU, 12. 02. 92 Rempe, Walter SPD 12. 02. 92 Schmidt (Dresden), Arno FDP 12. 02. 92 Schulte (Hameln), SPD 12. 02. 92 ** Brigitte Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 12. 02. 92 Christian Skowron, Werner H. CDU/CSU 12. 02. 92 Dr. Soell, Hartmut SPD 12. 02. 92 * Dr. Sperling, Dietrich SPD 12. 02. 92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 12. 02. 92 Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 12. 02. 92 Wolfgang Stübgen, Michael CDU/CSU 12. 02. 92 Weißgerber, Gunter SPD 12. 02. 92 Wimmer (Neuötting), SPD 12. 02. 92 Hermann Wollenberger, Vera BÜNDNIS 12. 02. 92 90/GRÜNE Zierer, Benno CDU/CSU 12. 02. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung *** für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gottfried Haschke auf die Frage des Abgeordneten Adolf Ostertag (SPD) (Drucksache 12/2051 Frage 1): Sieht sich die Bundesregierung aufgrund der aktuellen Salmonellenerkrankungen veranlaßt, entsprechende gesetzliche Regelungen hinsichtlich der artfremden Massentier- und Käfighaltung mit dem Ziel zu verschärfen, daß Gesundheit und natürliche Abwehrkräfte der Tiere im Interesse der Menschen und der Tiere gewährleistet werden? In der Bundesrepublik Deutschland schöpfen die Vorschriften in allen relevanten Rechtsbereichen die nach derzeitigem Wissen vorhandenen Möglichkeiten zur Bekämpfung der Salmonellose aus. Eine Verschärfung bestehender gesetzlicher Regelungen ist daher nicht notwendig. Andererseits ist eine dauernde salmonellafreie Tierproduktion auch nicht möglcih. Salmonella-Bakterien können jederzeit im Kot und in der Umwelt vorkommen. Aus diesem Grunde wurden u. a. die modernen Tierhaltungssysteme entwickelt. Nach einer vom BML bereits 1984/85 veranlaßten Nutzen-Kosten-Untersuchung der Salmonella-Bekämpfung wurde es nicht für erforderlich erachtet, die bestehenden Maßnahmen zur Salmonellabekämpfung im Bundesgebiet - soweit sie die Tierbestände betreffen - zu erweitern oder zu verschärfen. Neben der konsequenten Durchführung der vorhandenen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Salmonellose ist aber auch die Aufklärung der mit dem Endprodukt Lebensmittel umgehenden Personen entscheidend; hierauf wird immer wieder von namhaften Wissenschaftlern hingewiesen. Wichtig ist die lückenlose Einhaltung der Kühlkette und die ausreichende Erhitzung der Speisen. Daneben sind sowohl in der Futtermittel- als auch in der Nahrungsmittelindustrie strengste Maßstäbe hinsichtlich Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen anzulegen. Dies ist Bestandteil der bestehenden gesetzlichen Regelungen. Die Bundesregierung unterstützt auch die zur Zeit in Brüssel in der Fachberatung befindliche „EG- Zoonosen-Richtlinie", die in bezug auf Salmonella-Bakterien eine laufende Untersuchung in Geflügelzuchtbeständen, im Einzelfall auch die Tötung und unschädliche Beseitung der Tiere vorsieht. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage des Abgeordneten Eckart Kuhlwein (SPD) (Drucksache 12/2051 Frage 8): Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, wonach dem Anliegen des Sports, auch in Wohnraumnähe Sportanlagen zur Verfügung zu haben, durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung „in ausreichendem Maße Rechnung getragen" wird (Drucksache 12/1866), oder wird die Bundesregierung im weiteren Verfahren den Gesetzentwurf des Bundesrates unterstützen, der auch die privatrechtlichen Abwehr- und Ersatzansprüche an die öffentlich-rechtlichen Vorschriften nach dem BundesImmissionsschutzgesetz anpassen will? 6270* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1992 In den acht Wochen, die seit Erscheinen der BT-Drucksache 12/1866 verstrichen sind, haben sich für die Bundesregierung keine neuen Gesichtspunkte in dieser Frage ergeben. Auf die detaillierten Ausführungen der Bundesregierung, die sie in ihrer Stellungnahme in der genannten Drucksache abgegeben hat, wird verwiesen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wilhelm Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Eike Ebert (SPD) (Drucksache 12/2051 Fragen 10 und 11): In welchem Umfang ist beabsichtigt, Aufgaben des Posttechnischen Zentralamtes (PTZ) in Darmstadt zur Generaldirektion nach Bonn oder nach Berlin zu verlagern, und welche zeitlichen Rahmenbedingungen sind hierfür vorgesehen? Sind von der Deutschen Bundespost POSTBANK in den erwarteten Einsparungen von ca. 10 Mio. DM durch eine Verlagerung der Zentralstelle POSTBANK in Darmstadt zur Generaldirektion POSTBANK in Bonn Kosten, und — wenn ja — in welcher I löhe, für die Umsiedlung der 300 Mitarbeiter und ihrer Familien nach Bonn berücksichtigt? Es ist von der Deutschen Bundespost POSTDIENST weder eine Aufgabenverlagerung nach Berlin noch eine völlige Verlagerung von Aufgaben nach Bonn beabsichtigt. Es ist richtig, daß durch die Verlagerung der Zentralstelle Postbank in Darmstadt zur Generaldirektion Postbank in Bonn jährlich Einsparungen von ca. 10 Millionen DM erwartet werden. Kosten für die Umsiedlung der Mitarbeiter sind dabei nicht eingerechnet. Sie sind auf jeden Fall niedriger als die genannten Einsparungen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Hartmut Koschyk (CDU/CSU) (Drucksache 12/2051 Fragen 25 und 26): 1st der Bundesregierung ein Personalfehl beim Bundesgrenzschutz (BGS) von 6 000 bis 7 000 Polizeivollzugsbeamten (PVB) bekannt, und ist die Bundesregierung bereit, zur kurzfristigen Lösung dieses Problems Angehörige des Zollgrenzdienstes, die durch die neue Entwicklung in Europa freigesetzt werden, oder Zeitsoldaten nach einer entsprechenden Anpassungsfortbildung als PVB in den BGS zu übernehmen? Ist die Bundesregierung bereit, für den Bundesgrenzschutz (BGS) als Polizei des Bundes eine eigenständige Besoldung zu schaffen, die u. a. nach Abschluß der Laufbahnprüfung die Einstufung als Polizeimeister (Bes.-Gr. A7) und nach Beendigung der Probezeit die Beförderung zum Polizeiobermeister (Bes.-Gr. AB) vorsieht, wenn nein, warum nicht? Zu Frage 25: Das Fehl im Polizeivollzugsdienst des Bundesgrenzschutzes beträgt bei einer Sollstärke von 26 069 (das sind Planstellen für PVB und Stellen für PVB z. A.) und einer derzeitigen Iststärke von 21 783 rd. 4 300 Polizeivollzugsbeamte. Die Bundesregierung ist bemüht, dieses Fehl durch die erhöhte Einstellung von Laufbahnbewerbern möglichst schnell abzubauen. Zu den Maßnahmen zum Abbau des o. a. Fehls gehört auch die Gewinnung von ausscheidenden Zeitsoldaten der Bundeswehr. Die Zeitsoldaten (Unteroffiziere mit mindestens 4jähriger Dienstzeit) werden als Laufbahnbewerber in den Bundesgrenzschutz eingestellt und nach einem auf 18 Monate abgekürzten Vorbereitungsdienst mit abschließender Prüfung zum Beamten auf Probe ernannt. Angehörige des Zollgrenzdienstes sind für eine Einstellung in den Bundesgrenzschutz derzeit nicht vorgesehen. Zu Frage 26: Das Eingangsamt des mittleren Polizeivollzugsdienstes im Bundesgrenzschutz ist, wie bei den entsprechenden Polizeivollzugsbeamten der Länder, mit der Amtsbezeichnung „Polizeihauptwachtmeister" gesetzlich der Besoldungsgruppe A 6 zugeordnet. Zur Zeit werden im Bereich der Länder — unter Beteilung des Bundes — Vorschläge zur Verbesserung der Polizeibesoldung erörtert. In diese Erörterungen ist auch die Frage einer höheren Einstufung des Eingangsamtes einbezogen. Da Verbesserungen der Polizeibesoldung in erster Linie die Haushalte der Länder belasten, sollte zunächst der Abschluß der Erörterungen im Länderbereich abgewartet werden. Eine diesbezügliche Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes kann aller dings nur in Aussicht gestellt werden, wenn ein entsprechendes positives Votum der Finanzministerkonferenz oder der Mehrheit der Landesregierungen vorliegt. In eine höhere Einstufung des Eingangsamtes für den mittleren Polizeivollzugsdienst wäre auch der mittlere Polizeivollzugsdienst im Bundesgrenzschutz einzubeziehen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/2051 Frage 29): Wie ist der Stand der Beratungen über die institutionelle und personelle Zukunft des Bundesverbandes für den Selbstschutz, und mit welchen konkreten personalwirtschaftlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung versuchen, für Mitarbeiter, die auf ihren alten Arbeitsplätzen nicht mehr beschäftigt werden können, eine sozialverträgliche Lösung zu erreichen? Mit Bericht vom 20. September 1991 an den Innen- und Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat der Bundesminister des Innern seine grundsätzlichen Erwägungen zur künftigen Struktur der zivilen Verteidigung vorgelegt. Danach ist vorgesehen, daß die Aufgaben des Selbstschutzes, die von den Gemeinden mit Unterstützung des Bundesverbandes für den Selbstschutz als Auftragsangelegenheiten wahrgenommen werden, künftig im wesentlichen auf planerische und solche Maßnahmen beschränkt werden, durch die bei einer Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1992 6271* künftigen krisenhaften Entwicklung das Informationsbedürfnis der Bevölkerung sichergestellt werden kann. Die nach diesem Konzept notwendige schrittweise Rückführung des Personalumfangs soll in erster Linie durch Ausnutzung der Personalfluktuation verwirklicht werden. Außerdem soll die Möglichkeit, das fachliche Wissen und die berufliche Erfahrung der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für andere Bundes-, Landes- oder Kommunaleinrichtungen zu erhalten, verstärkt genutzt werden. Die Überlegungen hinsichtlich der künftigen Strukturen des Zivilschutzes sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Nachdem Mitglieder des Innenausschusses am 20. Januar 1992 die im Zivilschutz tätigen Organisationen in einem Anhörungsgespräch um ihre Stellungnahme zur künftigen Struktur der zivilen Verteidigung gebeten haben, werden nach Mitteilung des Vorsitzenden des Innenausschusses zunächst die Fraktionen des Deutschen Bundestag es informiert und um Stellungnahme gebeten. Danach ist eine abschließende Erörterung im Innenausschuß vorgesehen. Der Haushaltsausschuß erwartet das Votum des Innenausschusses bis spätestens zum 1. Mai 1992. Erst danach wird es möglich sein, abschließende Konsequenzen für die künftige Aufgabengestaltung und Organisation des BVS zu ziehen. Auch wenn die abschließende Entscheidung noch nicht getroffen ist, kann ich versichern, daß auf jeden Fall eine Lösung angestrebt wird, die auch den berechtigten Interessen der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter im Selbstschutz Rechnung trägt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage der Abgeordneten Uta Würfel (FDP) (Drucksache 12/2051 Fragen 31 und 32): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das heimliche Videofilmen einer Auszubildenden auf der Toilette und die dadurch offensichtliche Mißachtung ihrer Intimsphäre ohne strafrechtliche Konsequenzen für den Täter bleibt? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um solche Verletzungen der Würde des Menschen zu bestrafen? Zu Frage 31: Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Strafbarkeit von sexualbezogenen Handlungen als Beleidigung muß davon ausgegangen werden, daß das heimliche Filmen von Frauen in intimen Situationen nicht die Voraussetzungen einer nach § 185 des Strafgesetzbuches strafbaren Beleidigung erfüllt. Die Verletzung des Rechtes am eigenen Bild ist nach dem Kunsturhebergesetz nur strafbar, wenn das unerlaubt aufgenommene Bild verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt wird. Das ist in dem Fall, der Sie, Frau Kollegin Würfel, zu Ihrer Frage veranlaßt hat, offenbar nicht geschehen. Zu Frage 32: Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, Frau Kollegin Würfel, daß das heimliche Filmen von Frauen in intimen Situationen eine grobe Mißachtung der Intimsphäre darstellt, die nicht straffrei bleiben darf. Schmerzensgeldansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts reichen hier nicht aus. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die Intimsphäre mit Rücksicht auf den hohen Rang dieses Rechtsgutes auch mit den Mitteln des Strafrechts zu schützen. Allerdings wirft eine neue Strafvorschrift in diesem Bereich eine Reihe von Problemen auf, die nicht einfach zu lösen sein werden. Ich bitte deshalb um Verständnis, daß sich Ihr berechtigtes Anliegen, Frau Kollegin Würfel, nicht kurzfristig wird verwirklichen lassen. Trotzdem hoffe ich, daß die Bundesregierung in absehbarer Zeit einen Gesetzentwurf vorlegen kann, der diese die Menschenwürde verletzenden Vorgänge unter Strafe stellt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 12/2051 Frage 35): Welche Pannen der bundesanwaltschaftlichen und polizeilichen Ermittlungen am Mord an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer (1977) durch die RAF hat es gegeben, daß gegen die inzwischen begnadigte Angelika Speitel als mögliche Beteiligte nicht ausreichend ermittelt wurde und Frau Speitel zudem nach nur elf Jahren I lalt wegen Mordes an einem Dortmunder Polizisten mit Zustimmung des Bundesministers der Justiz zur Begnadigung sich wieder auf freiem Fuß befindet? Zum ersten Teil Ihrer Frage darf ich zunächst feststellen, daß es bei den Ermittlungen gegen Angelika Speitel im Zusammenhang mit dem Attentat auf Dr. Hanns Martin Schleyer und seine vier Begleiter keine Pannen gegeben hat. Auch gibt es keine Anhaltspunkte dafür, daß gegen Angelika Speitel nicht ausreichend ermittelt wurde. Richtig ist folgendes: Bereits seit 1977 besteht der Verdacht, daß Angelika Speitel an dem Attentat auf Dr. Hanns Martin Schleyer beteiligt war. Erste Ermittlungen gegen Angelika Speitel wegen dieses Tatkomplexes wurden eingestellt, nachdem Angelika Speitel am 30. November 1979 wegen Mordes und versuchten Mordes an zwei Polizeibeamten am 24. September 1978 in Dortmund zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erfolgte am 7. Januar 1983 und gründete sich auf § 154 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Strafprozeßordnung. Am 7. Mai 1988 wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen, nachdem sich weitere Verdachtsmomente ergeben hatten. Aber auch diese Verdachtsmomente ließen sich nicht erhärten, so daß das Ermittlungsverfahren am 22. September 1988 erneut einge- 6272* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Februar 1992 stellt wurde. Am 9. Oktober 1990 hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen aber erneut aufgenommen. Anlaß hierfür gaben die Aussagen ehemaliger RAF-Mitglieder, die im Juni 1990 in der ehemaligen DDR festgenommen wurden. Diese Ermittlungen dauern zur Zeit noch an. Zum zweiten Teil Ihrer Frage stelle ich fest, daß der Bundespräsident durch Entscheidung vom 8. März 1989 die lebenslange Freiheitsstrafe mit Wirkung vom 30. Juni 1990 im Wege der Gnade zur Bewährung ausgesetzt hat. Im Zeitpunkt der Haftentlassung hatte Frau Speitel elf Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe verbüßt. Entscheidung en über einen Gnadenerweis hängen von den individuellen Besonderheiten des Falles ab. Zu den Einzelheiten des Meinungsbildungsprozesses im Rahmen einer Gnadenprüfung äußert sich die Bundesregierung nicht. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/2051 Frage 70): Zu welchem Zeitpunkt legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf über die Berufe in der Massage und in der Krankengymnastik vor, und ist sie bereit, ähnliche zumutbare und moderate Übergangsvorschriften aufzunehmen, wie sie in den 50er Jahren für alle Dentisten geschaffen wurden? Seit 1986 hat sich die Bundesregierung in insgesamt zwei vom Bundeskabinett einstimmig und im letzten Fall auch vom Bundesrat im ersten Durchgang gebilligten Gesetzentwürfen zur Neuordnung der Berufe in der Massage und in der Krankengymnastik (BR-Drucksache 366/86; BT-Drucksache 11/5418) darum bemüht, die derzeit auf Grund des Masseur- und Krankengymnastengesetzes vom 21. Dezember 1958 (BGBl. I S. 985) geregelten Ausbildung der Masseure, Masseure und medizinischen Bademeister sowie der Krankengymnasten neu zu ordnen. Widerstände aus dem Bereich der privaten Krankengymnastik-Schulen, die eine Novellierung der Ausbildung ablehnten, führten dazu, daß der erste Gesetzentwurf 1986 im Bundesrat scheiterte. Der zweite Gesetzentwurf konnte wegen der erst während der Beratungen im ersten Durchgang im federführenden Ausschuß zutage getretenen gravierenden Meinungsverschiedenheiten zwischen den Berufskreisen der Masseure einerseits und der Krankengymnasten andererseits nicht verabschiedet werden. Inzwischen hat das Bundesministerium für Gesundheit zur Vorbereitung eines neuen (dritten) Gesetzentwurfs 1991 mit den betroffenen Berufsverbänden Gespräche geführt, deren Ergebnisse z. Zt. den obersten Landesgesundheits- und Kultusbehörden zur Stellungnahme vorliegen. Die Äußerungen der Länder bleiben abzuwarten. Bis dahin lassen sich konkrete Aussagen über künftige Strukturen und Inhalte einer neuen Berufszulassungsregelung sowie terminliche Angaben noch nicht treffen. Auf jeden Fall wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß ein neuer Gesetzentwurf noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden kann und daß in diesem Gesetzentwurf für Masseure sowie Masseure und medizinische Bademeister, die Krankengymnast werden wollen, vertretbare und praktikable Anrechnungsregelungen beim Übergang in den Beruf des Krankengymnasten getroffen werden. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Adolf Ostertag (SPD) (Drucksache 12/2051 Frage 73): Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich eines möglichen Zusammenhangs zwischen den in jüngster Zeit vermehrt auftretenden und für die Erkrankten u. U. lebensbedrohlichen Salmonellenerkrankungen und der die Gesundheit der Tiere belastende Massentierhaltung, und ist die Bundesregierung bereit, mögliche Zusammenhänge durch geeignete Untersuchungen überprüfen zu lassen? Salmonellen sind natürlicherweise in Boden, Wasser und Luft vorkommende Bakterien, die auch über den Kreislauf Futtermittel-Tier in Lebensmittel gelangen können und eine Gefährdung des Menschen darstellen. Nach Erkenntnissen des Bundesgesundheitsamtes und der Weltgesundheitsorganisation kommen als Ursache für die lebensmittelbedingten Salmonelloseerkrankungen des Menschen in erster Linie eine mangelhafte Küchen- und Personalhygiene in Betracht. Die Masse der Erkrankungen erfolgt im häuslichen Bereich. Danach folgen lebensmittelbedingte Infektionen durch die Gemeinschaftsverpflegung. Ein direkter Zusammenhang zwischen Salmonelloseerkrankungen bei Menschen und der Massentierhaltung ist bisher nicht belegt. Die Bundesregierung wird jedoch die Forschung auf diesem Gebiet intensiv weiterführen; das Bundesministerium für Gesundheit wird zu diesem Zweck im Robert von Ostertag-Institut des Bundesgesundheitsamtes einen neuen Arbeitsschwerpunkt setzen. Die EG-Kommission hat dem Rat kürzlich einen Verordnungsvorschlag zur Vermeidung der lebensmittelbedingten Infektionserreger — der sog. Zoonosen — vorgelegt. Diese Vorschrift soll bewirken, daß Infektionserreger auf allen Stufen der Lebensmittelerzeugung vom Futtermittel über das lebende Tier bis hin zum fertigen Lebensmittel soweit wie möglich z. B. von Salmonellen langfristig frei gehalten werden. Die Bundesregierung unterstützt im Grundsatz diesen Vorschlag.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Vosen steht bereit. Bitte sehr, Herr Kollege.


Rede von Josef Vosen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Innenminister, sind Sie bereit, mit wenigen Worten zu erläutern, weshalb Sie glauben, daß das Grundgesetz geändert werden muß? Können Sie das begründen?
Rudolf Seiters, Bundesminister: Ich will die Frage an drei Fallgestaltungen deutlich machen.
Erster Fall: Ein Libanese kommt mit einem italienischen Visum in die Bundesrepublik Deutschland.
Nach dem Schengener Vertragswerk wäre Italien für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig. Die Frage ist, ob wir ihn ohne eine Ergänzung des Grundgesetzes nach Italien zurückschicken können oder nicht. Ich habe von den verfassungsrechtlichen Risiken gesprochen.
Zweiter Fall: Jemand reist als Ausländer durch Frankreich in die Bundesrepublik Deutschland, wo er Asyl begehrt. Nach dem Schengener Abkommen wäre Frankreich für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig. Auch hier verweise ich auf die verfassungsrechtlichen Schranken des Art. 16 des Grundgesetzes.
Dritter Fall: Jemand hat in einem Staat, der sich am Schengener Abkommen beteiligt, ein Asylverfahren durchlaufen. Dieses Verfahren ist beendet; der Antrag ist rechtskräftig abgelehnt. Diese Person kommt in die Bundesrepublik Deutschland und begehrt ein zweites Verfahren. Nach unserer Verfassungsrechtslage müßten wir ihm ein zweites Verfahren gewähren, wenn auch möglicherweise verkürzt.
In diesen drei Fallgestaltungen unterscheidet sich die verfassungsrechtliche Lage der Bundesrepublik Deutschland von der in anderen europäischen Staaten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr von Larcher, bitte.