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    Plenarprotokoll 12/72 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 72. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1992 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Ausfuhrgewährleistungen gegenüber Staaten der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS); weitere aktuelle Themen) Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 6041 B Wolfgang Roth SPD 6042 A Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 6042 B Dr. Rudolf Sprung-CDU/CSU 6042 D Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 6042 D Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 6043 A Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 6043 B Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 6043 C Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 6043 D Dr. Christine Lucyga SPD 6044 B Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 6044 C Dr. Christine Lucyga SPD 6044 D Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 6045 A Wolfgang Roth SPD 6045B Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 6045 C Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 6045 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 6045 D Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 6045 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 6045 D Dr. Peter Struck SPD 6046A Friedrich Bohl, Bundesminister BK 6046 B Dr. Peter Struck SPD 6046 C Friedrich Bohl, Bundesminister BK 6046 D Peter Conradi SPD 6046 D Friedrich Bohl, Bundesminister BK 6047 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/1958 vom 17. Januar 1992 — Unverzichtbarkeit der Braunkohlenförderung in der Lausitz aus regionalpolitischen Gesichtspunkten MdlAnfr 3 Holger Bartsch SPD Antw PStS Klaus Beckmann BMWi . . 6047 C ZusFr Holger Bartsch SPD 6047 D ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 6048 A Beauftragung der Unternehmensberatungsfirma McKinsey mit der Prüfung personeller Einsparmöglichkeiten bei Postdienststellen; öffentliche Ausschreibung dieses Auftrages MdlAnfr 8, 9 Bernd Reuter SPD Antw StS Frerich Görts BMPT 6048 C ZusFr Bernd Reuter SPD 6048 D Erkenntnisse über die Tätigkeit irakischer Staatsbürger in der von deutschen Forschungseinrichtungen und Firmen entwikkelten Gaszentrifugentechnik MdlAnfr 10 Wolf-Michael Catenhusen SPD Antw PStS Bernd Neumann BMFT 6049 C ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD . 6049 C ZusFr Ernst Schwanhold SPD 6050 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1992 Weiterführung des Jugendradios DT 64 der früheren DDR MdlAnfr 11 Ortwin Lowack fraktionslos Antw PStS Eduard Lintner BMI 6050 B ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos 6050 B Finanzierungsplan für den Umzug von Parlament und Regierung nach Berlin entsprechend der Entschließung des Bundesrates MdlAnfr 12, 13 Dr. Günther Müller CDU/CSU Antw PStS Eduard Lintner BMI 6050 C, 6051 A ZusFr Dr. Günther Müller CDU/CSU 6050 D, 6051 A Erkenntnisse über den Rechtsextremismus und -radikalismus MdlAnfr 17 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStS Eduard Lintner BMI 6051 C ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 6051 D Stand der Ermittlungen bezüglich der Verfassungskonformität der PDS MdlAnfr 18 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStS Eduard Lintner BMI 6052 A Zulieferungen deutscher Firmen für das irakische Gaszentrifugenprogramm MdlAnfr 26 Wolf-Michael Catenhusen SPD Antw PStS Dr. Joachim Grünewald BMF 6052 B ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD 6052C ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos 6052 D ZusFr Ernst Schwanhold SPD 6052 D Bevorzugung französischer Projekte durch die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung in London; Anzahl der deutschen Bankmitarbeiter/innen MdlAnfr 29, 30 Dr. Karl H. Fell CDU/CSU Antw PStS Dr. Joachim Grünewald BMF 6053 B, 6053 D ZusFr Dr. Karl H. Fell CDU/CSU 6053 B, 6053 D ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos 6053 C Verzögerungen bei der Privatisierung der ostdeutschen Braunkohlenindustrie auf Grund des gemeinsamen Verkaufs der Laubag und der Mibrag durch die Treuhandanstalt MdlAnfr 33 Holger Bartsch SPD Antw PStS Dr. Joachim Grünewald BMF 6054 B ZusFr Holger Bartsch SPD 6054 B ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 6054 D Auswirkung der vom Bundeswirtschaftsminister geforderten Halbierung der Dauer von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf die Bereiche Wissenschaft, Forschung und technologische Entwicklung MdlAnfr 34 Dr. Gerhard Riege PDS/LL Antw PStS Horst Günther BMA 6055 B ZusFr Dr. Gerhard Riege PDS/Linke Liste 6055 C ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 6056 A Verzögerungen bei der Auszahlung von Leistungen beim Arbeitsamt Leipzig zwischen Juli und Dezember 1991 MdlAnfr 35, 36 Regina Kolbe SPD Antw PStS Horst Günther BMA 6056 C ZusFr Regina Kolbe SPD 6057 A ZusFr Ernst Schwanhold SPD 6058 A Notwendigkeit der Verbeamtung von Beschäftigten der ostdeutschen Arbeitsverwaltung; Prüfung der politischen Vorbelastung von Beschäftigten in Führungspositionen MdlAnfr 39, 40 Adolf Ostertag SPD Antw PStS Horst Günther BMA 6058 B ZusFr Adolf Ostertag SPD 6058 D Zusatztagesordnungspunkt: Aktuelle Stunde betr. Kontroverse über die zügige Unterzeichnung des Vertrages mit der CSFR Günter Verheugen SPD 6059 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU 6060 A Josef Grünbeck FDP 6061 A Angela Stachowa PDS/Linke Liste 6062 B Ortwin Lowack fraktionslos 6063 B Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 6064 A Helmut Schäfer, Staatsminister AA 6064 D Markus Meckel SPD 6066 A Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU 6066 D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD 6067 D Ulrich Irmer FDP 6068 D Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 6069 C Hans Koschnick SPD 6070 B Karl Lamers CDU/CSU 6071 C Dr. Thomas Goppel, Staatsminister des Freistaates Bayern 6072 B Nächste Sitzung 6074 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1992 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6075* A Anlage 2 Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung" bei der Regelung offener Vermögensfragen in den neuen Bundesländern MdlAnfr 1, 2 — Drs 12/1958 — Renate Jäger SPD SchrAntw PStS Rainer Funke BMJ 6075* B Anlage 3 Kontrolle der Einhaltung des Treibnetzfischverbots MdlAnfr 4, 5 — Drs 12/1958 — Ingrid Walz FDP SchrAntw PStS Georg Gallus BML 6076* A Anlage 4 Erkennungsdienstliche Behandlung von Asylbewerbern (z. B. Abnahme von Fingerabdrücken) MdlAnfr 16 — Drs 12/1958 —Dietrich Austermann CDU/CSU SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI 6076* C Anlage 5 Auswirkung der Leistungen der alten an die neuen Bundesländer 1991 auf Westdeutschland MdlAnfr 21 — Drs 12/1958 — Dietrich Austermann CDU/CSU SchrAntw PStS Dr. Joachim Grünewald BMF 6076* D Anlage 6 Vorlage eines Gesetzes zur Kürzung von Finanzhilfen, Steuervergünstigungen und subventionsähnlichen Leistungen MdlAnfr 22 — Drs 12/1958 — Steffen Kampeter CDU/CSU SchrAntw PStS Dr. Joachim Grünewald BMF 6077* B Anlage 7 Verdacht der illegalen Lieferung von Atomtechnik durch deutsche Firmen in den Irak; Einleitung von Strafverfahren MdlAnfr 23, 24 — Drs 12/1958 — Hans Wallow SPD SchrAntw PStS Dr. Joachim Grünewald BMF 6077* C Anlage 8 Strafverfahren nach dem Außenwirtschaftsgesetz wegen ungenehmigter Lieferungen in den Irak MdlAnfr 25 — Drs 12/1958 — Norbert Gansel SPD SchrAntw PStS Dr. Joachim Grünewald BMF 6078* A Anlage 9 Berücksichtigung von Treuhandunternehmen bei der Vergabe von Aufträgen durch andere Treuhandunternehmen; Unterstützung der Unternehmen bei der Vermarktung ihrer Produkte durch die Treuhandanstalt MdlAnfr 27, 28 — Drs 12/1958 — Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStS Dr. Joachim Grünewald BMF 6078* A Anlage 10 Anzahl der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften, insbesondere Anteil der Ortskräfte; Stand der Bemühungen um Lärmschutzmaßnahmen am Truppenübungsplatz Grafenwöhr MdlAnfr 31, 32 — Drs 12/1958 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStS Dr. Joachim Grünewald BMF 6078* C Anlage 11 Anpassung des in den neuen Bundesländern gezahlten Altersübergangsgeldes an westdeutsches Niveau MdlAnfr 37, 38 — Drs 12/1958 — Clemens Schwalbe CDU/CSU SchrAntw PStS Horst Günther BMA 6078* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1992 6041 72. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1992 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 22. 01. 92 Blunck, Liselott SPD 22. 01. 92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 22. 01. 92 * Wilfried Braband, Jutta PDS/LL 22. 01. 92 Brandt-Elsweier, Anni SPD 22. 01. 92 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 22. 01. 92 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 22. 01. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 22. 01. 92 Genscher, Hans Dietrich FPD 22. 01. 92 Dr. Glotz, Peter SPD 22. 01. 92 Günther (Plauen), FDP 22. 01. 92 Joachim Haschke CDU/CSU 22.01.92 (Grol3hennersdorf), Gottfried Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 22. 01. 92 Mascher, Ulrike SPD 22. 01. 92 * Meinl, Rudolf Horst CDU/CSU 22. 01. 92 Dr. Menzel, Bruno FDP 22. 01. 92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 22. 01. 92 Dorothea Poß, Joachim SPD 22. 01. 92 Rawe, Wilhelm CDU/CSU 22. 01. 92 Rempe, Walter SPD 22. 01. 92 Reschke, Otto SPD 22. 01. 92 Schily, Otto SPD 22. 01. 92 Schmidt (Dresden), Arno FPD 22. 01. 92 Dr. Semper, Sigrid FDP 22. 01. 92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 22. 01. 92 Thiele, Carl-Ludwig FDP 22. 01. 92 Weis (Stendal), Reinhard SPD 22. 01. 92 Weiß (Berlin), Konrad BÜNDNIS 22. 01. 92 90/GRÜNE Welt, Jochen SPD 22. 01. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 22. 01. 92 Dr. Wilms, Dorothee CDU/CSU 22. 01. 92 Zierer, Benno CDU/CSU 22. 01. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen der Abgeordneten Renate Jäger (SPD) (Drucksache 12/1958 Fragen 1 und 2): Ist die Bundesregierung nach wie vor der Meinung (siehe Plenarprotokoll 12/63), daß vom Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen eingeräumte Rückübertragungsansprüche an Grundeigentum der Eigentumsgarantie des Artikels 14 Grundgesetz unterliegen? Anlagen zum Stenographischen Bericht Vertritt die Bundesregierung den Standpunkt, daß der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gedanke des Vertrauensschutzes gebiete, dem Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung" Vorrang einzuräumen, und wenn ja, gilt dies auch bei der Umsetzung des Artikels 41 Abs. 2 des Einigungsvertrages? Zu Frage 1: Die vom Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen eingeräumten Rückübertragungsansprüche sind Ausfluß einer Wiedergutmachungsleistung des Staates, d. h. eines Ausgleichs für erlittenes Unrecht. Auf diesen Gedanken einer Wiedergutmachung, die ihre Wurzeln nur im Rechts- und Sozialstaatsprinzip haben kann, stellt auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Bodenreform-Urteil vom 23. April 1991 ab, und zwar gerade auch für die - hier in Rede stehenden - Enteignungen, die nicht unter Nr. 1 der Gemeinsamen Erklärung fallen. Wiedergutmachungsleistungen unterliegen aber nach hergebrachter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dem Artikel 14 GG. Hinzu kommt: Mit dem Einigungsvertrag und der Schaffung der Restitutionsansprüche ist gleichzeitig der neue Artikel 135a Abs. 2 GG in Kraft getreten. Dies bedeutet: Der Gesetzgeber ist bei der Regelung von Verbindlichkeiten der DDR und von Verbindlichkeiten des Bundes, die mit dem Übergang von Vermögenswerten der DDR auf den Bund im Zusammenhang stehen, nicht an Artikel 14 GG gebunden. Artikel 135 a Abs. 2 GG erfaßt alle Verbindlichkeiten, also sowohl Verpflichtungen zu Geldzahlungen als auch Verpflichtungen zur Rückgabe von Sachen (z. B. Grundstücken). Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Funke auf die mündlichen Fragen Nr. 31 und 32 der Abgeordneten Jäger in der 63. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 4. Dezember 1991 besagt nichts Gegenteiliges. Die dortige Äußerung, „daß wir auch auf Grund unseres grundgesetzlichen Auftrages davon ausgegangen sind, daß hier zunächst Restitution vor Entschädigung gehen soll", bezieht sich auf etwas anderes, nämlich auf die Beweggründe, die die Bundesregierung im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung seinerzeit veranlaßt haben, sich für den Grundsatz Restitution vor Entschädigung auszusprechen. Das Restitutionsprinzip kommt den Wertvorstellungen des Grundgesetzes näher als das Entschädigungsprinzip. Zu Frage 2: Das in Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes verankerte Rechtsstaatsprinzip gilt - selbstverständlich - auch bei der Umsetzung des Artikels 41 Abs. 2 des Einigungsvertrages. Das Rechtsstaatsprinzip enthält nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote oder Verbote von Verfassungsrang, sondern ist ein Verfassungsgrundsatz, der der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten bedarf; dabei müssen allerdings fundamentale Elemente des Rechtsstaats and der Rechtsstaatlichkeit im Ganzen gewahrt blei- 6076* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1992 ben. Wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips ist neben der Idee der materiellen Gerechtigkeit der Grundsatz der Rechtssicherheit, zu dem die Prinzipien des Vertrauensschutzes und der Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns gehören. Diese Grundsätze muß der Gesetzgeber auch im Zusammenhang mit der Diskussion um das Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung" beachten. Mit der Zustimmung zum Einigungsvertrag hat sich der Bundesgesetzgeber für den grundsätzlichen Vorrang von Restitutionsansprüchen vor Entschädigungsansprüchen entschieden und demgemäß den Betroffenen einen entsprechenden gesetzlichen Anspruch eingeräumt. Mit einer prinzipiellen Abkehr vom Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung" würde in bestehende gesetzliche Ansprüche eingegriffen. Die Betroffenen haben sich auf den Bestand dieser Ansprüche seit mehr als einem Jahr eingestellt. Im Hinblick auf das verfassungsrechtlich verankerte Rechtsstaatsprinzip dürfte der Gesetzgeber in diese Ansprüche nur eingreifen, wenn außerordentlich schwerwiegende Gründe eine solche Maßnahme rechtfertigen würden. Derartige sachliche Gründe für eine prinzipielle Abkehr vom Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung" bestehen aus heutiger Sicht aber nicht. Anlage 3 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Georg Gallus auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Walz (FDP) (Drucksache 12/1958 Fragen 4 und 5): Welche Konsequenzen hält die Bundesregierung für erforderlich angesichts der Tatsache, daß einige Importeure von Thunfischkonserven sich von ihren Lieferanten schriftlich zusichern lassen, daß die Fänge ohne Treibnetze erfolgt seien und dies auf den Konserven durch Aufkleber „Delphinfreundlich gefangen" dokumentieren, obwohl die Einhaltung des Treibnetzfischverbotes in internationalen Gewässern von keiner offiziellen Einrichtung kontrolliert und überprüft wird? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, Projekte zu fördern, die die Länder des Südens in die Lage versetzen, im Rahmen ihrer territorialen Zuständigkeiten den Fischfang entsprechend der internationalen Übereinkünfte zu kontrollieren? Zu Frage 4: Die Bundesregierung hält gegenwärtig keine Maßnahmen für erforderlich. Die Verwendung des Zeichens „Delphinfreundlich gefangen" im Handel unterliegt wie andere Zeichen dieser Art insbesondere den Vorschriften §§ 1 und 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Von Klagebefugten (§ 13) kann gegen irreführende Angaben die Entscheidung der Gerichte begehrt werden. Zu Frage 5: Die Bundesregierung ist generell bestrebt, im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit auch die Entwicklung und Verbesserung des Fischfangs der Partnerländer durch geeignete Projekte zu fördern, da der Fischfang in vielen Ländern ein wichtiger beschäftigungsintensiver Wirtschaftszweig ist, der einen grundlegenden Beitrag zur Ernährungssicherheit der Bevölkerung, speziell zur entscheidenden Proteinversorgung leistet. Daß die Partnerländer dabei in die Lage versetzt werden, ihre Fischbestände und ihren Fischfang im Rahmen ihrer territorialen Zuständigkeiten gegen Überfischung oder Raubfischer zu schützen und eine nachhaltige Bewirtschaftung durchzuführen, ist ein entwicklungspolitischer und ökologischer Aspekt, der aus der Sicht der Bundesregierung durchaus Ziel oder Teilziel von Projekten der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit sein kann. Solche Projekte werden jedoch nur in Abstimmung mit den Empfängerländern vereinbart. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 12/1958 Frage 16): Weshalb wird die erkennungsdienstliche Behandlung (z. B. Fingerabdrücke) von Asylbewerbern zur Verhinderung von Mißbräuchen nicht vorgenommen? Nach geltendem Recht ist eine erkennungsdienstliche Behandlung von. Asylbewerbern nur zulässig, soweit die Identität im jeweiligen Einzelfall zweifelhaft ist (§ 13 Abs. 1 AsylVfG). Zu dem Verfahren im einzelnen hat sich die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 14. November 1991 (BT-Drs. 12/1544) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe PDS/Linke Liste vom 23. Oktober 1991 (BT-Drs. 12/1376) geäußert. In den im Parteiengespräch beim Bundeskanzler am 10. Oktober 1991 vereinbarten Zielvorstellungen hinsichtlich einer Reform des Asylrechts ist die Forderung nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung aller Asylbewerber enthalten. Die gesetzgeberische Umsetzung der Zielvorstellungen wird derzeit zwischen den Fraktionen des Deutschen Bundestages beraten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 12/1958 Frage 21): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang im Jahre 1991 von den alten Bundesländern Leistungen an die neuen Bundesländer geflossen sind, und inwieweit positive Wirkungen aus der Wiedervereinigung bei den alten Bundesländern zu verzeichnen waren? Die Leistungen der alten Länder an die jungen Länder lassen sich in ihrer Gesamtheit nicht eindeutig quantifizieren. Zu den Leistungen gehört der Anteil der alten Länder und ihrer Gemeinden am Schuldendienst für Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1992 6077* den Fonds „Deutsche Einheit" in Höhe von 1 Milliarde DM in 1991. Ferner ergibt sich auch eine Leistung der alten Länder aus der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer nach dem Einwohnerschlüssel. Im Rahmen dieser horizontalen Umsatzsteuer-Verteilung erhalten die jungen Länder nach vorläufigen Schätzungen für das Jahr 1991 rund 10,5 Milliarden DM über das hinaus, was in ihrem Bereich selbst vereinnahmt wird. Diese Differenz zwischen örtlichem Aufkommen und dem Ergebnis der horizontalen Verteilung kann — wenn überhaupt — nur sehr eingeschränkt als Leistung der alten an die jungen Länder angesehen werden. Zu berücksichtigen sind auch die Leistungen der alten Länder, die in Form von personeller und technischer Hilfe erbracht werden. Nach grober Schätzung kann hierfür ein Wert von bis zu 2 Milliarden DM in 1991 angesetzt werden. Von der deutschen Vereinigung gingen — aufgrund des Nachfragesogs aus den jungen Ländern — erhebliche konjunkturelle Impulse auf das Wirtschaftsgebiet der alten Bundesrepublik Deutschland aus. Die Bundesregierung hat die direkten Effekte der Vereinigung Deutschlands auf das Wachstum in den alten Ländern im Jahreswirtschaftsbericht 1991 auf 1 vom Hundert des realen Bruttosozialprodukts geschätzt. Aus heutiger Sicht können 1 1/2 bis 2 Prozentpunkte veranschlagt werden. Dies entspricht knapp zwei Dritteln des für 1991 zuletzt auf gut 3 vom Hundert prognostizierten Wachstums in den alten Ländern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Steffen Kampeter (CDU/ CSU) (Drucksache 12/1958 Frage 22): Ist die Bundesregierung der Überzeugung, daß nach den außerordentlich schwierigen Verhandlungen zum Subventionsabbau darüber nachgedacht werden sollte, ob nicht lineare Kürzungen von Finanzhilfen, Steuervergünstigungen und subventionsähnlichen Leistungen durch ein Gesetz erforderlich sind, um einen befriedigenden und dauerhaften Erfolg bei der Umsetzung dieses politischen Zieles zu erreichen? Der Abbau von Subventionen ist und bleibt eine Daueraufgabe. Dabei müssen die Zielsetzung und der Umfang jeder Maßnahme einzeln überprüft werden. Eine pauschale Kürzung aller Finanzhilfen und Steuervergünstigungen ist aus sachlichen, rechtlichen und technischen Gründen weder praktikabel noch sinnvoll. Gegen eine pauschale Kürzung lassen sich insbesondere folgende Gesichtspunkte anführen: — Auch aus guten Gründen neu eingeführte Maßnahmen wären betroffen; — für viele Finanzhilfen bestehen teilweise langfristig unwiderrufbare Verpflichtungen; — ein Teil der Steuervergünstigungen entspricht EG-Recht; — die Umsetzung einer linearen Kürzung würde vor allem bei den Steuervergünstigungen große Schwierigkeiten bereiten, weil jede einzelne steuerliche Maßnahme speziell geändert werden müßte. Dagegen war die auf Einzelüberprüfung gerichtete Politik der Bundesregierung im letzten Jahrzehnt erfolgreich: Der Anteil der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes am Bruttosozialprodukt verringerte sich von 1982 bis 1990 von 1,5 vom Hundert auf 1,2 vom Hundert und wird nach dem vereinigungsbedingten Anstieg 1991 im Jahre 1992 wieder auf knapp 1,3 vom Hundert zurückgeführt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/1958 Fragen 23 und 24): Auf Grund welcher konkreter Informationen erhärtete sich der Anfangsverdacht, auf dessen Basis die Bundesregierung Strafverfahren gegen mehrere deutsche Firmen wegen illegaler Lieferungen von Atomtechnik angestrengt hat? Seit wann und durch wen ist die Bundesregierung darüber informiert, daß Anlaß zum Verdacht auf illegale Lieferung von Atomtechnik in den Irak besteht? Zu Frage 23: Es ist Sache der zuständigen Staatsanwaltschaften zu prüfen, ob hinreichende Anhaltspunkte für Vergehen gegen die Außenwirtschaftsbestimmungen vorliegen und somit strafrechtliche Ermittlungsverfahren einzuleiten sind. Die Bundesregierung hat die ihr zugegangenen Hinweise auf mögliche ungenehmigte Warenausfuhren deutscher Unternehmen nach dem Irak jeweils sofort den zuständigen Ermittlungsbehörden zugeleitet. Einzelne Hinweise betrafen dabei mögliche Lieferungen von Waren, die dem Hinweis zufolge für das irakische Nuklearprogramm bestimmt sein sollten. In anderen Fällen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung erst im Zuge von Ermittlungen Anhaltspunkte ergeben, daß auch Teile ausgeführt worden waren, die für den Bau von Gasultrazentrifugen verwendet werden können. Diese sind für die Urananreicherung geeignet. Zu Frage 24: Der Bundesregierung gingen aus vertraulichen Quellen seit Mitte 1988 erste nicht spezifizierte Hinweise auf irakische Beschaffungsaktivitäten für die Urananreicherung nach dem Gasultrazentrifugenverfahren bei westeuropäischen Firmen zu. 6078* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1992 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/1958 Frage 25): In wie vielen Fällen sind seit dem 1. August 1990 mit welchem Ergebnis Strafverfahren nach dem Außenwirtschaftsgesetz wegen ungenehmigter Lieferungen in den Irak eingeleitet worden? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind zur Zeit — Stand: Dezember 1991 — bei den zuständigen Staatsanwaltschaften 29 Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Vergehens gegen die Außenwirtschaftsbestimmungen anhängig, in denen ungenehmigte Ausfuhren nach dem Irak Gegenstand der Ermittlungen sind. In 3 dieser Fälle wurde bisher Anklage erhoben. Weitergehende Zahlen könnten nur durch eine Anfrage bei den Landesjustizbehörden erlangt werden. Dies ist jedoch kurzfristig nicht möglich. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/ CSU) (Drucksache 12/1958 Fragen 27 und 28): Werden bei der Vergabe von Aufträgen durch Treuhandunternehmen andere Treuhandunternehmen — insbesondere solche, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage oder in einer strukturschwachen Region befinden — besonders berücksichtigt, oder werden alle potentiellen Anbieter gleich behandelt? Unterstützt die Treuhandanstalt ihre Unternehmen bei der Vermarktung ihrer Produkte allgemein und insbesondere auf dem westdeutschen Markt? Zu Frage 27: Die Unternehmen der Treuhandanstalt handeln bei der Vergabe von Aufträgen grundsätzlich selbständig und nach eigenem Ermessen. Es ist davon auszugehen, daß alle Anbieter gleich behandelt werden. Die Treuhandanstalt als bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts hat aus grundsätzlichen — konzernrechtlichen — Erwägungen ihren Unternehmen keine Vorgaben zur vorrangigen Berücksichtigung von Treuhandunternehmen bei der Auftragsvergabe gemacht; sie wird dies auch künftig nicht tun. Zu Frage 28: Die Treuhandanstalt unterstützt ihre Unternehmen bei der Vermarktung ihrer Produkte durch vielfältige Maßnahmen. So setzte sie sich für den Erlaß des Bundesministeriums für Wirtschaft über Ausnahmeregelungen zugunsten von Firmen aus den neuen Bundesländern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Verdingungsordnung ein. Ferner engagierte sie sich zugunsten der Aufnahme von Produkten aus den neuen Bundesländern in die Vertriebsprogramme großer Handelsfirmen der alten Bundesländer. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/1958 Fragen 31 und 32): Wie viele Arbeitnehmer sind derzeit bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigt, und wie viele davon sind Ortskräfte und Mitglieder des jeweiligen Gefolges der Truppe? Wie ist der derzeitige Stand der Bemühungen um Lärmschutzmaßnahmen am Truppenübungsplatz Grafenwöhr, und bis wann werden die einzelnen Vorhaben realisiert werden? Zu Frage 31: Die Stationierungsstreitkräfte beschäftigen nach den Ermittlungen der Verteidigungslastenverwaltung der Länder nach dem Stande vom 30. November 1991 etwa 77 000 örtliche Arbeitnehmer. Über die Zahl der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Mitglieder des zivilen Gefolges liegen der Bundesregierung keine aktuellen Zahlen vor. Ende 1989 betrug die Gesamtzahl der Zivilbeschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften rund 175 000; davon waren 96 000 örtliche Arbeitnehmer und 79 000 Mitglieder des zivilen Gefolges. Zu Frage 32: Die Verlegung der Schießbahn 112 auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr ist noch in der Planung. Eine Aussage zum voraussichtlichen Abschluß der Maßnahme kann erst nach Vorliegen einer konkreten Verlegungsplanung getroffen werden. Zur Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen, zum Beispiel Lärmschutzfenster, am Truppenübungsplatz Grafenwöhr liegen zur Zeit 431 Anträge vor. Hiervon wurden 325 Anträge mit Haushaltsmitteln in Höhe von rund 4,6 Millionen DM positiv beschieden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Clemens Schwalbe (CDU/CSU) (Drucksache 12/1958 Fragen 37 und 38): Läßt sich das im Beitrittsgebiet gezahlte Altersübergangsgeld an das Niveau des Nettobetrages des in den alten Bundesländern gezahlten Altersübergangsgeldes anpassen — analog zur stufenweisen Anhebung der Bestandsrenten im Beitrittsgebiet —, und wie ist diese Anpassung durchführbar? In welchem zeitlichen Rahmen kann eine derartige Maßnahme vollzogen werden, und welche Schritte erfordert diese Dynamisierung? Die Löhne und Gehälter in den fünf neuen Bundesländern werden insbesondere durch tarifvertragliche Regelungen stufenweise an den Stand der elf alten Bundesländer herangeführt. Dementsprechend wird Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1992 6079* auch das Arbeitsentgelt, nach dem sich im Einzelfall das Altersübergangsgeld richtet, regelmäßig nach halbjährigem Leistungsbezug angehoben. Die Anhebung entspricht dem allgemeinen Anstieg der Bruttoarbeitsentgelte, der bei der jeweils letzten Rentenanpassung berücksichtigt ist. Demgemäß sind nach näherer gesetzlicher Regelung die für das Altersübergangsgeld maßgeblichen Arbeitsentgelte nach dem 1. Januar 1991 um 17,2 v. H. und nach dem 1. Juli 1991 um 21,6 v. H. erhöht worden und werden im ersten Halbjahr 1992 um rund 14 v. H. angehoben. Diese Regelung gewährleistet eine Gleichbehandlung aller Arbeitslosen und sichert die Anpassung der Lohnersatzleistungen ohne größeren Zeitverzug und Verwaltungsaufwand.
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    Rede von Helmut Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit wird im Februar unterzeichnet. Gleichzeitig mit der Unterzeichnung findet der ergänzende Briefwechsel der beiden Außenminister statt. Vertragstext und Briefwechsel werden in der Fassung unterschrieben, die am 7. Oktober 1991 durch die beiden Außenminister paraphiert wurde.
    Die Bundesregierung stellt das erreichte Verhandlungsergebnis nicht in Frage.
    Der Nachbarschaftsvertrag wird den deutschtschechoslowakischen Beziehungen einen neuen, umfassenden Rahmen geben. Staatspräsident Havel hat bereits im Januar 1990, als er Deutschland bewußt zum Ziel seiner ersten Auslandsreise als Präsident wählte, die besondere Bedeutung unterstrichen, die dem deutschen Nachbarn aus tschechoslowakischer Sicht beigemessen wird. Auch in der Folge hat die tschechoslowakische Regierung immer wieder erkennen lassen, wie sehr sie insbesondere bei der wirtschaftlichen Umgestaltung des Landes und der Ein-



    Staatsminister Helmut Schäfer
    gliederung der CSFR in bestehende europäische Strukturen auf die Hilfe der Deutschen rechnet.
    Die Bundesregierung stellt sich dieser Verantwortung. Vor diesem Hintergrund wurden im Februar 1991 die Verhandlungen mit der CSFR zum Nachbarschaftsvertrag aufgenommen. Sie fanden nach fünf Verhandlungsrunden in der feierlichen Paraphierung am 7. Oktober 1991 in Prag im Beisein des Herrn Bundespräsidenten und des Staatspräsidenten Havel ihren Abschluß.
    Das Ergebnis ist ein Vertrag, der die bilateralen Beziehungen in der Tat in allen wesentlichen Bereichen beschreibt und zukunftsgewandt regelt, in der Politik, insbesondere der Sicherheitspolitik, in Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, in der regionalen Zusammenarbeit im Umweltschutz, bei Verkehr und Kommunikation, in der Kultur und bei der Begegnung zwischen den Menschen, insbesondere der jungen Generation.
    In den Verhandlungen kamen auch schwierige Fragen des bilateralen Verhältnisses offen zur Sprache. Der Bundesminister des Auswärtigen und sein tschechoslowakischer Kollege haben gerade in diesen Verhandlungen immer wieder die Bereitschaft beider Seiten zum Ausdruck gebracht, im Geiste der Verständigung und der Versöhnung nach konstruktiven Lösungen zu suchen. Das ist gelungen.
    Der Vertrag verbindet die bilateralen Beziehungen fest mit den europäischen Strukturen. Die Abschnitte zur Sicherheit, Abrüstung und Rüstungskontrolle sind geprägt von dem Verständnis des gemeinsamen Aufbaus kooperativer Strukturen der Sicherheit in Europa auf der Grundlage der Schlußakte von Helsinki, der Charta von Paris für ein neues Europa sowie den anderen KSZE-Dokumenten.
    Besonderes Augenmerk wurde dem Prozeß der Heranführung und Eingliederung der CSFR in die Europäische Gemeinschaft gewidmet. Auch nach der Assoziierung wird die Bundesrepublik Deutschland fortfahren, die CSFR bei der Schaffung von Bedingungen für die volle Mitgliedschaft zu unterstützen. Priorität soll dabei der Überwindung des Entwicklungsgefälles zukommen.
    Ein wichtiger Aspekt der bilateralen Beziehungen ist die Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Bereich. Erfolgreich begonnene Kooperationsvorhaben weisen die Richtung, in die wir gehen wollen. Diese Kooperation soll durch den Ausbau der grenznahen und regionalen Zusammenarbeit eine wichtige Ergänzung finden.
    Mit weitgehenden Regelungen zur Minderheitenfrage konnte eine rechtlich gesicherte Grundlage für die Entfaltung der Deutschen in der CSFR in ihrer angestammten Heimat geschaffen werden. Wir hatten besonderen Wert darauf gelegt — das galt auch schon vorher bei den Verhandlungen mit Polen —, die europäischen Minderheitenrechte dem Minderheitenrechtestandard anzugleichen, wie er sich insbesondere im Dokument des Kopenhagener Treffens der Konferenz über die menschliche Dimension der KSZE niedergeschlagen hat. Das ist im Vertrag völkerrechtlich verbindlich verankert.
    Zugleich sind Perspektiven für weitere Verbesserungen und ein ausdrücklicher Bezug auf den KSZE-Mechanismus zur Streitbeilegung im Vertrag enthalten.
    In dem ergänzenden Briefwechsel der Außenminister wird die Offenhaltung vermögensrechtlicher Fragen bestätigt. Dies entspricht der Regelung, die mit der Republik Polen getroffen wurde.
    Die Bundesregierung hat in den Verhandlungen deutlich gemacht, daß sie die Vertreibung der Deutschen und die damit im Zusammenhang stehende entschädigungslose Einziehung des deutschen Vermögens stets als völkerrechtswidrig angesehen hat und daß ein Verzicht auf bestehende Ansprüche durch die Bundesregierung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Frage kommen kann.

    (Herbert Werner [Ulm] [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Die im Briefwechsel gefundene Regelung macht deutlich, daß Meinungsverschiedenheiten, die heute nicht zu überwinden sind, der zukunftsgerichteten Gestaltung der deutsch-tschechoslowakischen Beziehungen nicht im Wege stehen sollen.
    Eine wichtige Frage war auch die Möglichkeit der Niederlassung Deutscher in der CSFR. Auch hierzu findet sich eine Regelung im ergänzenden Briefwechsel. Wir hatten die tschechoslowakische Seite gebeten, in der Perspektive ihrer vollen Eingliederung in die Europäische Gemeinschaft schon jetzt die Möglichkeit zu schaffen, daß Bürger aus der Bundesrepublik Deutschland sich in der CSFR niederlassen können. Die CSFR sah sich dazu noch nicht in der Lage.
    Beide Seiten sind sich aber einig, daß die fortschreitende Annäherung der CSFR an europäische Strukturen auch in diesem Punkt in der Sache schon bald weitere Erleichterungen mit sich bringen kann und nach meiner Auffassung auch bringen wird.
    In diesem Sinne wird in der Präambel des Vertrages auch auf das Vertreibungsunrecht ausdrücklich Bezug genommen. Staatspräsident Havel und andere namhafte tschechoslowakische Regierungsvertreter haben sich in der Vergangenheit mehrfach — das ist in dieser Debatte bereits zum Ausdruck gekommen — zum Unrecht der Vertreibung bekannt. Aus der Erinnerung an die traurigen Abschnitte der Geschichte schöpfen beide Seiten die Kraft, eine gemeinsame Zukunft in einem zusammenwachsenden Europa aufzubauen.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren, die sensiblen Reaktionen in bezug auf das Vertragswerk aus der tschechoslowakischen und aus der deutschen Öffentlichkeit, die hier angesprochen worden sind, haben uns in diesen Tagen vor Augen geführt, daß es bis zur völligen Normalisierung unserer Beziehungen noch einige Zeit braucht.
    Der Vertrag ist auch kein Abschluß, sondern vielmehr ein Neuanfang. Es geht jetzt darum, den Vertragsrahmen auch mit Leben zu erfüllen. Die bevorstehende Unterzeichnung wird dafür die Voraussetzung schaffen. Mit ihren Unterschriften werden sich



    Staatsminister Helmut Schäfer
    beide Regierungen verbindlich zu diesem Vertrag bekennen.
    Danach obliegt es den Parlamenten beider Länder, dem Vertrag zuzustimmen. Es gibt, Herr Kollege Lowack, also durchaus eine Mitwirkung.
    Ich darf Sie deshalb bereits an dieser Stelle um Ihre Unterstützung für dieses wichtiges Vertragswerk der Versöhnung bitten.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Markus Meckel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Markus Meckel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier einen Vertrag, den Sie, Herr Staatsminister, eben entsprechend gewürdigt haben und der von unserer Seite her außerordentlich begrüßt wird. Dieser Vertrag soll unter die sehr schwer belastete Geschichte zwischen unseren beiden Völkern einen Schlußstrich ziehen.
    Wenn hier in den letzten Wochen immer wieder das Unrecht der Vertreibung erwähnt wird, so ist das gewiß und mit Recht ein Unrecht zu nennen. Aber es darf hier nicht vergessen werden, daß das Unrecht ja eine Reihenfolge und jeweilige Verursachungen hat, von denen von entsprechender Seite dann nicht mehr geredet wird.
    Völlig unangemessen ist es, aus dem Formalzustand eines Protektorats Böhmen und Mähren und eines Staates von Hitlers Gnaden in der Slowakei zu schließen, daß es dort keinen Kriegszustand gegeben hat. Es gibt — in der Pariser Konferenz nach dem Krieg anerkannt — schwere Kriegsfolgen für die Tschechoslowakei — das ist auch eine zentrale Frage dieser Verhandlungen gewesen —, die von der Tschechoslowakei — uns zugute — hier nicht eingebracht worden sind.
    Es sind also mit Absicht bestimmte Bereiche dieser Geschichte abgeschlossen und manche andere hier nicht behandelt worden, und zwar mit Recht nicht behandelt worden, um diesen Vertrag zu ermöglichen und Chancen für die Zukunft zu eröffnen.
    Hier wurde schon sehr deutlich darauf hingewiesen, mit welcher Größe, so möchte ich sagen, der Präsident der Tschechoslowakei, Vaclav Havel, von den Belastungen auch der eigenen Geschichte und dem Unrecht der Vertreibung gesprochen hat. Solche Worte waren nicht nur Worte, sondern sie haben auch Ausdruck gefunden in dem Vertrag, den wir demnächst — hoffentlich sehr bald — hier vorliegen haben. Diese belastete Geschichte und das angetane Unrecht auf beiden Seiten können nicht durch diese vertragliche Regelung oder durch entsprechende Ansprüche wiedergutgemacht werden. Dies bringt in Prag Assoziationen hervor, die uns als Deutschen nicht gefallen können. Dies ist nicht erst jetzt so. Wir haben im letzten Jahr des öfteren den Verdacht von Großmachtansprüchen uns gegenüber bei unseren Nachbarn vorgefunden. Dagegen haben wir uns immer wieder gewehrt. Ich sage: mit Recht gewehrt. Denn wir haben solche Ansprüche nicht. Das unterstelle ich allen Fraktionen dieses Hauses. Deutschland ist solches Denken fern.
    Aber man muß klar sagen: Was hier zur Zeit vorgeführt wird, kann durchaus verständlich machen, daß in Prag solche Gedanken wieder auf den Tisch kommen. Deshalb muß man sagen, hier ist durch ein innenpolitisches Interesse der Bundesregierung und der CDU außenpolitisch viel Prozellan zerschlagen worden.

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)

    Hier wird von der Tschechoslowakei erwartert, in einem ganz schwierigen Prozeß ihrer Demokratisierung und des Umbaus ihrer Gesellschaft ein Gesetz zu ändern, das dort gerade einmal durchgetragen wird. Hier gibt es nicht nur keine Sonderregelungen für Vertriebene aus Deutschland, sondern auch Tschechen oder Slowaken, die nicht in der Tschechoslowakei leben, können sich an den entsprechenden Versteigerungen nicht beteiligen. Außerdem ist, ebenso wie wir es in bezug auf die frühere DDR gemacht haben, in diesem Falle mit 1948 eine Deadline gezogen worden. Dies gilt es anzuerkennen; denn es ist ein sehr schwieriger Prozeß, der hier intern gemacht wird.
    Es muß in unserem Interesse sein, daß Vaclav Havel und die Regierung in Prag diesen Vertrag verwirklichen können; denn er ist eng eingebunden in den Reformprozeß, der dort, wie wir alle wissen, mit großen Schwierigkeiten und großen innenpolitischen Spannungen durchgeführt wird. Was wir tun, ist Wasser auf die Mühlen derer, die den Reformprozeß zerstören wollen, die die Tschechoslowakei in ihrer Einheit als Föderation zerstören wollen. Wir und, ich denke, auch Sie wollen genau dies erhalten. Insofern sind Sie Ihren eigenen Zielen gegenüber ausgesprochen kontraproduktiv.
    Der Vertrag soll Zukunft eröffnen. Ich denke, so, wie er ist, kann er Zukunft eröffnen und wird Zukunft eröffnen. Wir sollten unsere Kraft dareinlegen und nicht in fruchtlosen Auseinandersetzungen; denn es ist ganz klar, daß in der Vertreibung ein Unrecht geschehen ist. Aber, wir können es weder aufrechnen noch wirklich wiedergutmachen und das Unrecht auf der anderen Seite ebensowenig. Wir können nur versuchen, es in dieser Weise sein zu lassen . . .