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    Plenarprotokoll 12/72 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 72. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1992 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Ausfuhrgewährleistungen gegenüber Staaten der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS); weitere aktuelle Themen) Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 6041 B Wolfgang Roth SPD 6042 A Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 6042 B Dr. Rudolf Sprung-CDU/CSU 6042 D Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 6042 D Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 6043 A Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 6043 B Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 6043 C Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 6043 D Dr. Christine Lucyga SPD 6044 B Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 6044 C Dr. Christine Lucyga SPD 6044 D Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 6045 A Wolfgang Roth SPD 6045B Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 6045 C Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 6045 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 6045 D Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 6045 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 6045 D Dr. Peter Struck SPD 6046A Friedrich Bohl, Bundesminister BK 6046 B Dr. Peter Struck SPD 6046 C Friedrich Bohl, Bundesminister BK 6046 D Peter Conradi SPD 6046 D Friedrich Bohl, Bundesminister BK 6047 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/1958 vom 17. Januar 1992 — Unverzichtbarkeit der Braunkohlenförderung in der Lausitz aus regionalpolitischen Gesichtspunkten MdlAnfr 3 Holger Bartsch SPD Antw PStS Klaus Beckmann BMWi . . 6047 C ZusFr Holger Bartsch SPD 6047 D ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 6048 A Beauftragung der Unternehmensberatungsfirma McKinsey mit der Prüfung personeller Einsparmöglichkeiten bei Postdienststellen; öffentliche Ausschreibung dieses Auftrages MdlAnfr 8, 9 Bernd Reuter SPD Antw StS Frerich Görts BMPT 6048 C ZusFr Bernd Reuter SPD 6048 D Erkenntnisse über die Tätigkeit irakischer Staatsbürger in der von deutschen Forschungseinrichtungen und Firmen entwikkelten Gaszentrifugentechnik MdlAnfr 10 Wolf-Michael Catenhusen SPD Antw PStS Bernd Neumann BMFT 6049 C ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD . 6049 C ZusFr Ernst Schwanhold SPD 6050 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1992 Weiterführung des Jugendradios DT 64 der früheren DDR MdlAnfr 11 Ortwin Lowack fraktionslos Antw PStS Eduard Lintner BMI 6050 B ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos 6050 B Finanzierungsplan für den Umzug von Parlament und Regierung nach Berlin entsprechend der Entschließung des Bundesrates MdlAnfr 12, 13 Dr. Günther Müller CDU/CSU Antw PStS Eduard Lintner BMI 6050 C, 6051 A ZusFr Dr. Günther Müller CDU/CSU 6050 D, 6051 A Erkenntnisse über den Rechtsextremismus und -radikalismus MdlAnfr 17 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStS Eduard Lintner BMI 6051 C ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 6051 D Stand der Ermittlungen bezüglich der Verfassungskonformität der PDS MdlAnfr 18 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStS Eduard Lintner BMI 6052 A Zulieferungen deutscher Firmen für das irakische Gaszentrifugenprogramm MdlAnfr 26 Wolf-Michael Catenhusen SPD Antw PStS Dr. Joachim Grünewald BMF 6052 B ZusFr Wolf-Michael Catenhusen SPD 6052C ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos 6052 D ZusFr Ernst Schwanhold SPD 6052 D Bevorzugung französischer Projekte durch die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung in London; Anzahl der deutschen Bankmitarbeiter/innen MdlAnfr 29, 30 Dr. Karl H. Fell CDU/CSU Antw PStS Dr. Joachim Grünewald BMF 6053 B, 6053 D ZusFr Dr. Karl H. Fell CDU/CSU 6053 B, 6053 D ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos 6053 C Verzögerungen bei der Privatisierung der ostdeutschen Braunkohlenindustrie auf Grund des gemeinsamen Verkaufs der Laubag und der Mibrag durch die Treuhandanstalt MdlAnfr 33 Holger Bartsch SPD Antw PStS Dr. Joachim Grünewald BMF 6054 B ZusFr Holger Bartsch SPD 6054 B ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 6054 D Auswirkung der vom Bundeswirtschaftsminister geforderten Halbierung der Dauer von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf die Bereiche Wissenschaft, Forschung und technologische Entwicklung MdlAnfr 34 Dr. Gerhard Riege PDS/LL Antw PStS Horst Günther BMA 6055 B ZusFr Dr. Gerhard Riege PDS/Linke Liste 6055 C ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 6056 A Verzögerungen bei der Auszahlung von Leistungen beim Arbeitsamt Leipzig zwischen Juli und Dezember 1991 MdlAnfr 35, 36 Regina Kolbe SPD Antw PStS Horst Günther BMA 6056 C ZusFr Regina Kolbe SPD 6057 A ZusFr Ernst Schwanhold SPD 6058 A Notwendigkeit der Verbeamtung von Beschäftigten der ostdeutschen Arbeitsverwaltung; Prüfung der politischen Vorbelastung von Beschäftigten in Führungspositionen MdlAnfr 39, 40 Adolf Ostertag SPD Antw PStS Horst Günther BMA 6058 B ZusFr Adolf Ostertag SPD 6058 D Zusatztagesordnungspunkt: Aktuelle Stunde betr. Kontroverse über die zügige Unterzeichnung des Vertrages mit der CSFR Günter Verheugen SPD 6059 A Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU 6060 A Josef Grünbeck FDP 6061 A Angela Stachowa PDS/Linke Liste 6062 B Ortwin Lowack fraktionslos 6063 B Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 6064 A Helmut Schäfer, Staatsminister AA 6064 D Markus Meckel SPD 6066 A Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU 6066 D Karsten D. Voigt (Frankfurt) SPD 6067 D Ulrich Irmer FDP 6068 D Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 6069 C Hans Koschnick SPD 6070 B Karl Lamers CDU/CSU 6071 C Dr. Thomas Goppel, Staatsminister des Freistaates Bayern 6072 B Nächste Sitzung 6074 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1992 III Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6075* A Anlage 2 Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung" bei der Regelung offener Vermögensfragen in den neuen Bundesländern MdlAnfr 1, 2 — Drs 12/1958 — Renate Jäger SPD SchrAntw PStS Rainer Funke BMJ 6075* B Anlage 3 Kontrolle der Einhaltung des Treibnetzfischverbots MdlAnfr 4, 5 — Drs 12/1958 — Ingrid Walz FDP SchrAntw PStS Georg Gallus BML 6076* A Anlage 4 Erkennungsdienstliche Behandlung von Asylbewerbern (z. B. Abnahme von Fingerabdrücken) MdlAnfr 16 — Drs 12/1958 —Dietrich Austermann CDU/CSU SchrAntw PStS Eduard Lintner BMI 6076* C Anlage 5 Auswirkung der Leistungen der alten an die neuen Bundesländer 1991 auf Westdeutschland MdlAnfr 21 — Drs 12/1958 — Dietrich Austermann CDU/CSU SchrAntw PStS Dr. Joachim Grünewald BMF 6076* D Anlage 6 Vorlage eines Gesetzes zur Kürzung von Finanzhilfen, Steuervergünstigungen und subventionsähnlichen Leistungen MdlAnfr 22 — Drs 12/1958 — Steffen Kampeter CDU/CSU SchrAntw PStS Dr. Joachim Grünewald BMF 6077* B Anlage 7 Verdacht der illegalen Lieferung von Atomtechnik durch deutsche Firmen in den Irak; Einleitung von Strafverfahren MdlAnfr 23, 24 — Drs 12/1958 — Hans Wallow SPD SchrAntw PStS Dr. Joachim Grünewald BMF 6077* C Anlage 8 Strafverfahren nach dem Außenwirtschaftsgesetz wegen ungenehmigter Lieferungen in den Irak MdlAnfr 25 — Drs 12/1958 — Norbert Gansel SPD SchrAntw PStS Dr. Joachim Grünewald BMF 6078* A Anlage 9 Berücksichtigung von Treuhandunternehmen bei der Vergabe von Aufträgen durch andere Treuhandunternehmen; Unterstützung der Unternehmen bei der Vermarktung ihrer Produkte durch die Treuhandanstalt MdlAnfr 27, 28 — Drs 12/1958 — Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStS Dr. Joachim Grünewald BMF 6078* A Anlage 10 Anzahl der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften, insbesondere Anteil der Ortskräfte; Stand der Bemühungen um Lärmschutzmaßnahmen am Truppenübungsplatz Grafenwöhr MdlAnfr 31, 32 — Drs 12/1958 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStS Dr. Joachim Grünewald BMF 6078* C Anlage 11 Anpassung des in den neuen Bundesländern gezahlten Altersübergangsgeldes an westdeutsches Niveau MdlAnfr 37, 38 — Drs 12/1958 — Clemens Schwalbe CDU/CSU SchrAntw PStS Horst Günther BMA 6078* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1992 6041 72. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1992 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 22. 01. 92 Blunck, Liselott SPD 22. 01. 92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 22. 01. 92 * Wilfried Braband, Jutta PDS/LL 22. 01. 92 Brandt-Elsweier, Anni SPD 22. 01. 92 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 22. 01. 92 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 22. 01. 92 Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 22. 01. 92 Genscher, Hans Dietrich FPD 22. 01. 92 Dr. Glotz, Peter SPD 22. 01. 92 Günther (Plauen), FDP 22. 01. 92 Joachim Haschke CDU/CSU 22.01.92 (Grol3hennersdorf), Gottfried Hedrich, Klaus-Jürgen CDU/CSU 22. 01. 92 Mascher, Ulrike SPD 22. 01. 92 * Meinl, Rudolf Horst CDU/CSU 22. 01. 92 Dr. Menzel, Bruno FDP 22. 01. 92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 22. 01. 92 Dorothea Poß, Joachim SPD 22. 01. 92 Rawe, Wilhelm CDU/CSU 22. 01. 92 Rempe, Walter SPD 22. 01. 92 Reschke, Otto SPD 22. 01. 92 Schily, Otto SPD 22. 01. 92 Schmidt (Dresden), Arno FPD 22. 01. 92 Dr. Semper, Sigrid FDP 22. 01. 92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 22. 01. 92 Thiele, Carl-Ludwig FDP 22. 01. 92 Weis (Stendal), Reinhard SPD 22. 01. 92 Weiß (Berlin), Konrad BÜNDNIS 22. 01. 92 90/GRÜNE Welt, Jochen SPD 22. 01. 92 Wetzel, Kersten CDU/CSU 22. 01. 92 Dr. Wilms, Dorothee CDU/CSU 22. 01. 92 Zierer, Benno CDU/CSU 22. 01. 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen der Abgeordneten Renate Jäger (SPD) (Drucksache 12/1958 Fragen 1 und 2): Ist die Bundesregierung nach wie vor der Meinung (siehe Plenarprotokoll 12/63), daß vom Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen eingeräumte Rückübertragungsansprüche an Grundeigentum der Eigentumsgarantie des Artikels 14 Grundgesetz unterliegen? Anlagen zum Stenographischen Bericht Vertritt die Bundesregierung den Standpunkt, daß der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gedanke des Vertrauensschutzes gebiete, dem Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung" Vorrang einzuräumen, und wenn ja, gilt dies auch bei der Umsetzung des Artikels 41 Abs. 2 des Einigungsvertrages? Zu Frage 1: Die vom Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen eingeräumten Rückübertragungsansprüche sind Ausfluß einer Wiedergutmachungsleistung des Staates, d. h. eines Ausgleichs für erlittenes Unrecht. Auf diesen Gedanken einer Wiedergutmachung, die ihre Wurzeln nur im Rechts- und Sozialstaatsprinzip haben kann, stellt auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Bodenreform-Urteil vom 23. April 1991 ab, und zwar gerade auch für die - hier in Rede stehenden - Enteignungen, die nicht unter Nr. 1 der Gemeinsamen Erklärung fallen. Wiedergutmachungsleistungen unterliegen aber nach hergebrachter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dem Artikel 14 GG. Hinzu kommt: Mit dem Einigungsvertrag und der Schaffung der Restitutionsansprüche ist gleichzeitig der neue Artikel 135a Abs. 2 GG in Kraft getreten. Dies bedeutet: Der Gesetzgeber ist bei der Regelung von Verbindlichkeiten der DDR und von Verbindlichkeiten des Bundes, die mit dem Übergang von Vermögenswerten der DDR auf den Bund im Zusammenhang stehen, nicht an Artikel 14 GG gebunden. Artikel 135 a Abs. 2 GG erfaßt alle Verbindlichkeiten, also sowohl Verpflichtungen zu Geldzahlungen als auch Verpflichtungen zur Rückgabe von Sachen (z. B. Grundstücken). Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Funke auf die mündlichen Fragen Nr. 31 und 32 der Abgeordneten Jäger in der 63. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 4. Dezember 1991 besagt nichts Gegenteiliges. Die dortige Äußerung, „daß wir auch auf Grund unseres grundgesetzlichen Auftrages davon ausgegangen sind, daß hier zunächst Restitution vor Entschädigung gehen soll", bezieht sich auf etwas anderes, nämlich auf die Beweggründe, die die Bundesregierung im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung seinerzeit veranlaßt haben, sich für den Grundsatz Restitution vor Entschädigung auszusprechen. Das Restitutionsprinzip kommt den Wertvorstellungen des Grundgesetzes näher als das Entschädigungsprinzip. Zu Frage 2: Das in Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes verankerte Rechtsstaatsprinzip gilt - selbstverständlich - auch bei der Umsetzung des Artikels 41 Abs. 2 des Einigungsvertrages. Das Rechtsstaatsprinzip enthält nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote oder Verbote von Verfassungsrang, sondern ist ein Verfassungsgrundsatz, der der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten bedarf; dabei müssen allerdings fundamentale Elemente des Rechtsstaats and der Rechtsstaatlichkeit im Ganzen gewahrt blei- 6076* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1992 ben. Wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips ist neben der Idee der materiellen Gerechtigkeit der Grundsatz der Rechtssicherheit, zu dem die Prinzipien des Vertrauensschutzes und der Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns gehören. Diese Grundsätze muß der Gesetzgeber auch im Zusammenhang mit der Diskussion um das Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung" beachten. Mit der Zustimmung zum Einigungsvertrag hat sich der Bundesgesetzgeber für den grundsätzlichen Vorrang von Restitutionsansprüchen vor Entschädigungsansprüchen entschieden und demgemäß den Betroffenen einen entsprechenden gesetzlichen Anspruch eingeräumt. Mit einer prinzipiellen Abkehr vom Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung" würde in bestehende gesetzliche Ansprüche eingegriffen. Die Betroffenen haben sich auf den Bestand dieser Ansprüche seit mehr als einem Jahr eingestellt. Im Hinblick auf das verfassungsrechtlich verankerte Rechtsstaatsprinzip dürfte der Gesetzgeber in diese Ansprüche nur eingreifen, wenn außerordentlich schwerwiegende Gründe eine solche Maßnahme rechtfertigen würden. Derartige sachliche Gründe für eine prinzipielle Abkehr vom Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung" bestehen aus heutiger Sicht aber nicht. Anlage 3 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Georg Gallus auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Walz (FDP) (Drucksache 12/1958 Fragen 4 und 5): Welche Konsequenzen hält die Bundesregierung für erforderlich angesichts der Tatsache, daß einige Importeure von Thunfischkonserven sich von ihren Lieferanten schriftlich zusichern lassen, daß die Fänge ohne Treibnetze erfolgt seien und dies auf den Konserven durch Aufkleber „Delphinfreundlich gefangen" dokumentieren, obwohl die Einhaltung des Treibnetzfischverbotes in internationalen Gewässern von keiner offiziellen Einrichtung kontrolliert und überprüft wird? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, Projekte zu fördern, die die Länder des Südens in die Lage versetzen, im Rahmen ihrer territorialen Zuständigkeiten den Fischfang entsprechend der internationalen Übereinkünfte zu kontrollieren? Zu Frage 4: Die Bundesregierung hält gegenwärtig keine Maßnahmen für erforderlich. Die Verwendung des Zeichens „Delphinfreundlich gefangen" im Handel unterliegt wie andere Zeichen dieser Art insbesondere den Vorschriften §§ 1 und 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Von Klagebefugten (§ 13) kann gegen irreführende Angaben die Entscheidung der Gerichte begehrt werden. Zu Frage 5: Die Bundesregierung ist generell bestrebt, im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit auch die Entwicklung und Verbesserung des Fischfangs der Partnerländer durch geeignete Projekte zu fördern, da der Fischfang in vielen Ländern ein wichtiger beschäftigungsintensiver Wirtschaftszweig ist, der einen grundlegenden Beitrag zur Ernährungssicherheit der Bevölkerung, speziell zur entscheidenden Proteinversorgung leistet. Daß die Partnerländer dabei in die Lage versetzt werden, ihre Fischbestände und ihren Fischfang im Rahmen ihrer territorialen Zuständigkeiten gegen Überfischung oder Raubfischer zu schützen und eine nachhaltige Bewirtschaftung durchzuführen, ist ein entwicklungspolitischer und ökologischer Aspekt, der aus der Sicht der Bundesregierung durchaus Ziel oder Teilziel von Projekten der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit sein kann. Solche Projekte werden jedoch nur in Abstimmung mit den Empfängerländern vereinbart. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 12/1958 Frage 16): Weshalb wird die erkennungsdienstliche Behandlung (z. B. Fingerabdrücke) von Asylbewerbern zur Verhinderung von Mißbräuchen nicht vorgenommen? Nach geltendem Recht ist eine erkennungsdienstliche Behandlung von. Asylbewerbern nur zulässig, soweit die Identität im jeweiligen Einzelfall zweifelhaft ist (§ 13 Abs. 1 AsylVfG). Zu dem Verfahren im einzelnen hat sich die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 14. November 1991 (BT-Drs. 12/1544) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe PDS/Linke Liste vom 23. Oktober 1991 (BT-Drs. 12/1376) geäußert. In den im Parteiengespräch beim Bundeskanzler am 10. Oktober 1991 vereinbarten Zielvorstellungen hinsichtlich einer Reform des Asylrechts ist die Forderung nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung aller Asylbewerber enthalten. Die gesetzgeberische Umsetzung der Zielvorstellungen wird derzeit zwischen den Fraktionen des Deutschen Bundestages beraten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Dietrich Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 12/1958 Frage 21): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang im Jahre 1991 von den alten Bundesländern Leistungen an die neuen Bundesländer geflossen sind, und inwieweit positive Wirkungen aus der Wiedervereinigung bei den alten Bundesländern zu verzeichnen waren? Die Leistungen der alten Länder an die jungen Länder lassen sich in ihrer Gesamtheit nicht eindeutig quantifizieren. Zu den Leistungen gehört der Anteil der alten Länder und ihrer Gemeinden am Schuldendienst für Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1992 6077* den Fonds „Deutsche Einheit" in Höhe von 1 Milliarde DM in 1991. Ferner ergibt sich auch eine Leistung der alten Länder aus der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer nach dem Einwohnerschlüssel. Im Rahmen dieser horizontalen Umsatzsteuer-Verteilung erhalten die jungen Länder nach vorläufigen Schätzungen für das Jahr 1991 rund 10,5 Milliarden DM über das hinaus, was in ihrem Bereich selbst vereinnahmt wird. Diese Differenz zwischen örtlichem Aufkommen und dem Ergebnis der horizontalen Verteilung kann — wenn überhaupt — nur sehr eingeschränkt als Leistung der alten an die jungen Länder angesehen werden. Zu berücksichtigen sind auch die Leistungen der alten Länder, die in Form von personeller und technischer Hilfe erbracht werden. Nach grober Schätzung kann hierfür ein Wert von bis zu 2 Milliarden DM in 1991 angesetzt werden. Von der deutschen Vereinigung gingen — aufgrund des Nachfragesogs aus den jungen Ländern — erhebliche konjunkturelle Impulse auf das Wirtschaftsgebiet der alten Bundesrepublik Deutschland aus. Die Bundesregierung hat die direkten Effekte der Vereinigung Deutschlands auf das Wachstum in den alten Ländern im Jahreswirtschaftsbericht 1991 auf 1 vom Hundert des realen Bruttosozialprodukts geschätzt. Aus heutiger Sicht können 1 1/2 bis 2 Prozentpunkte veranschlagt werden. Dies entspricht knapp zwei Dritteln des für 1991 zuletzt auf gut 3 vom Hundert prognostizierten Wachstums in den alten Ländern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Steffen Kampeter (CDU/ CSU) (Drucksache 12/1958 Frage 22): Ist die Bundesregierung der Überzeugung, daß nach den außerordentlich schwierigen Verhandlungen zum Subventionsabbau darüber nachgedacht werden sollte, ob nicht lineare Kürzungen von Finanzhilfen, Steuervergünstigungen und subventionsähnlichen Leistungen durch ein Gesetz erforderlich sind, um einen befriedigenden und dauerhaften Erfolg bei der Umsetzung dieses politischen Zieles zu erreichen? Der Abbau von Subventionen ist und bleibt eine Daueraufgabe. Dabei müssen die Zielsetzung und der Umfang jeder Maßnahme einzeln überprüft werden. Eine pauschale Kürzung aller Finanzhilfen und Steuervergünstigungen ist aus sachlichen, rechtlichen und technischen Gründen weder praktikabel noch sinnvoll. Gegen eine pauschale Kürzung lassen sich insbesondere folgende Gesichtspunkte anführen: — Auch aus guten Gründen neu eingeführte Maßnahmen wären betroffen; — für viele Finanzhilfen bestehen teilweise langfristig unwiderrufbare Verpflichtungen; — ein Teil der Steuervergünstigungen entspricht EG-Recht; — die Umsetzung einer linearen Kürzung würde vor allem bei den Steuervergünstigungen große Schwierigkeiten bereiten, weil jede einzelne steuerliche Maßnahme speziell geändert werden müßte. Dagegen war die auf Einzelüberprüfung gerichtete Politik der Bundesregierung im letzten Jahrzehnt erfolgreich: Der Anteil der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes am Bruttosozialprodukt verringerte sich von 1982 bis 1990 von 1,5 vom Hundert auf 1,2 vom Hundert und wird nach dem vereinigungsbedingten Anstieg 1991 im Jahre 1992 wieder auf knapp 1,3 vom Hundert zurückgeführt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/1958 Fragen 23 und 24): Auf Grund welcher konkreter Informationen erhärtete sich der Anfangsverdacht, auf dessen Basis die Bundesregierung Strafverfahren gegen mehrere deutsche Firmen wegen illegaler Lieferungen von Atomtechnik angestrengt hat? Seit wann und durch wen ist die Bundesregierung darüber informiert, daß Anlaß zum Verdacht auf illegale Lieferung von Atomtechnik in den Irak besteht? Zu Frage 23: Es ist Sache der zuständigen Staatsanwaltschaften zu prüfen, ob hinreichende Anhaltspunkte für Vergehen gegen die Außenwirtschaftsbestimmungen vorliegen und somit strafrechtliche Ermittlungsverfahren einzuleiten sind. Die Bundesregierung hat die ihr zugegangenen Hinweise auf mögliche ungenehmigte Warenausfuhren deutscher Unternehmen nach dem Irak jeweils sofort den zuständigen Ermittlungsbehörden zugeleitet. Einzelne Hinweise betrafen dabei mögliche Lieferungen von Waren, die dem Hinweis zufolge für das irakische Nuklearprogramm bestimmt sein sollten. In anderen Fällen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung erst im Zuge von Ermittlungen Anhaltspunkte ergeben, daß auch Teile ausgeführt worden waren, die für den Bau von Gasultrazentrifugen verwendet werden können. Diese sind für die Urananreicherung geeignet. Zu Frage 24: Der Bundesregierung gingen aus vertraulichen Quellen seit Mitte 1988 erste nicht spezifizierte Hinweise auf irakische Beschaffungsaktivitäten für die Urananreicherung nach dem Gasultrazentrifugenverfahren bei westeuropäischen Firmen zu. 6078* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1992 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/1958 Frage 25): In wie vielen Fällen sind seit dem 1. August 1990 mit welchem Ergebnis Strafverfahren nach dem Außenwirtschaftsgesetz wegen ungenehmigter Lieferungen in den Irak eingeleitet worden? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind zur Zeit — Stand: Dezember 1991 — bei den zuständigen Staatsanwaltschaften 29 Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Vergehens gegen die Außenwirtschaftsbestimmungen anhängig, in denen ungenehmigte Ausfuhren nach dem Irak Gegenstand der Ermittlungen sind. In 3 dieser Fälle wurde bisher Anklage erhoben. Weitergehende Zahlen könnten nur durch eine Anfrage bei den Landesjustizbehörden erlangt werden. Dies ist jedoch kurzfristig nicht möglich. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/ CSU) (Drucksache 12/1958 Fragen 27 und 28): Werden bei der Vergabe von Aufträgen durch Treuhandunternehmen andere Treuhandunternehmen — insbesondere solche, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage oder in einer strukturschwachen Region befinden — besonders berücksichtigt, oder werden alle potentiellen Anbieter gleich behandelt? Unterstützt die Treuhandanstalt ihre Unternehmen bei der Vermarktung ihrer Produkte allgemein und insbesondere auf dem westdeutschen Markt? Zu Frage 27: Die Unternehmen der Treuhandanstalt handeln bei der Vergabe von Aufträgen grundsätzlich selbständig und nach eigenem Ermessen. Es ist davon auszugehen, daß alle Anbieter gleich behandelt werden. Die Treuhandanstalt als bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts hat aus grundsätzlichen — konzernrechtlichen — Erwägungen ihren Unternehmen keine Vorgaben zur vorrangigen Berücksichtigung von Treuhandunternehmen bei der Auftragsvergabe gemacht; sie wird dies auch künftig nicht tun. Zu Frage 28: Die Treuhandanstalt unterstützt ihre Unternehmen bei der Vermarktung ihrer Produkte durch vielfältige Maßnahmen. So setzte sie sich für den Erlaß des Bundesministeriums für Wirtschaft über Ausnahmeregelungen zugunsten von Firmen aus den neuen Bundesländern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Verdingungsordnung ein. Ferner engagierte sie sich zugunsten der Aufnahme von Produkten aus den neuen Bundesländern in die Vertriebsprogramme großer Handelsfirmen der alten Bundesländer. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/1958 Fragen 31 und 32): Wie viele Arbeitnehmer sind derzeit bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigt, und wie viele davon sind Ortskräfte und Mitglieder des jeweiligen Gefolges der Truppe? Wie ist der derzeitige Stand der Bemühungen um Lärmschutzmaßnahmen am Truppenübungsplatz Grafenwöhr, und bis wann werden die einzelnen Vorhaben realisiert werden? Zu Frage 31: Die Stationierungsstreitkräfte beschäftigen nach den Ermittlungen der Verteidigungslastenverwaltung der Länder nach dem Stande vom 30. November 1991 etwa 77 000 örtliche Arbeitnehmer. Über die Zahl der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Mitglieder des zivilen Gefolges liegen der Bundesregierung keine aktuellen Zahlen vor. Ende 1989 betrug die Gesamtzahl der Zivilbeschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften rund 175 000; davon waren 96 000 örtliche Arbeitnehmer und 79 000 Mitglieder des zivilen Gefolges. Zu Frage 32: Die Verlegung der Schießbahn 112 auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr ist noch in der Planung. Eine Aussage zum voraussichtlichen Abschluß der Maßnahme kann erst nach Vorliegen einer konkreten Verlegungsplanung getroffen werden. Zur Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen, zum Beispiel Lärmschutzfenster, am Truppenübungsplatz Grafenwöhr liegen zur Zeit 431 Anträge vor. Hiervon wurden 325 Anträge mit Haushaltsmitteln in Höhe von rund 4,6 Millionen DM positiv beschieden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Clemens Schwalbe (CDU/CSU) (Drucksache 12/1958 Fragen 37 und 38): Läßt sich das im Beitrittsgebiet gezahlte Altersübergangsgeld an das Niveau des Nettobetrages des in den alten Bundesländern gezahlten Altersübergangsgeldes anpassen — analog zur stufenweisen Anhebung der Bestandsrenten im Beitrittsgebiet —, und wie ist diese Anpassung durchführbar? In welchem zeitlichen Rahmen kann eine derartige Maßnahme vollzogen werden, und welche Schritte erfordert diese Dynamisierung? Die Löhne und Gehälter in den fünf neuen Bundesländern werden insbesondere durch tarifvertragliche Regelungen stufenweise an den Stand der elf alten Bundesländer herangeführt. Dementsprechend wird Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1992 6079* auch das Arbeitsentgelt, nach dem sich im Einzelfall das Altersübergangsgeld richtet, regelmäßig nach halbjährigem Leistungsbezug angehoben. Die Anhebung entspricht dem allgemeinen Anstieg der Bruttoarbeitsentgelte, der bei der jeweils letzten Rentenanpassung berücksichtigt ist. Demgemäß sind nach näherer gesetzlicher Regelung die für das Altersübergangsgeld maßgeblichen Arbeitsentgelte nach dem 1. Januar 1991 um 17,2 v. H. und nach dem 1. Juli 1991 um 21,6 v. H. erhöht worden und werden im ersten Halbjahr 1992 um rund 14 v. H. angehoben. Diese Regelung gewährleistet eine Gleichbehandlung aller Arbeitslosen und sichert die Anpassung der Lohnersatzleistungen ohne größeren Zeitverzug und Verwaltungsaufwand.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Zusatzfrage.


Rede von Ortwin Lowack
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Staatssekretär, in voller Würdigung Ihrer Antwort frage ich gleichwohl: Glauben Sie nicht, daß eine positive Einstellung der Bundesregierung angesichts ihrer Einflußmöglichkeiten und vor allem der Sicherung der Finanzierung von Rundfunkanstalten in Deutschland, die bei dem Gesamtkonzept in der Zukunft durchaus eine Rolle spielen, doch Gewicht haben kann?
Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Lowack, auch Sympathien der Bundesregierung, wenn sie bei dem einen oder anderen Kabinettsmitglied womöglich vorhanden gewesen sein sollten, würden nichts an der Entscheidungskompetenz der Länder ändern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Keine weitere Zusatzfrage.
    Ich rufe die Frage 12 des Abgeordneten Dr. Günther Müller auf:
    Warum hat die Bundesregierung nicht dem Wunsch des Bundesrates entsprochen, bis 31. Dezember 1991 einen Finanzierungsplan für den Umzug von Parlament und Regierung nach Berlin vorzulegen?
    Herr Parlamentarischer Staatssekretär, Sie haben das Wort.
    Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Der Beschluß des Deutschen Bundestags vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands sieht neben der Verlagerung des Parlaments u. a. die Ansiedlung des Kernbereichs der Regierungsfunktion in Berlin sowie Ausgleichsmaßnahmen für die Region in Bonn vor.
    Die Bundesregierung hat am 11. Dezember 1991 den zweiten Bericht des Arbeitsstabs Berlin/Bonn zustimmend zur Kenntnis genommen, mit dem die Aufteilung der Bundesministerien entsprechend der Schaffung von Politikbereichen für die jeweilige Region vorgeschlagen wurde. Damit ist in kurzer Zeit ein entscheidender Schritt zur Abklärung des Umfangs der Verlagerung der Bundesregierung getan.
    Die Abklärung der übrigen Einzelfragen, z. B. die Unterbringung in Neu- oder Altbauten mit unterschiedlichem Sanierungsbedarf, die Verkehrs- und Wohnungsbauprojekte sowie Art und Umfang von Ausgleichsmaßnahmen, wird mit hoher politischer und zeitlicher Priorität von allen Beteiligten vorangetrieben. Hierbei sind die Vorstellungen des Deutschen Bundestages, der Länder Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie der Region Bonn einzubeziehen. Je nach Fortgang dieser Arbeiten werden sich stufenweise auch Kostenaussagen treffen lassen, wobei im Einzelfall der Zurechnung der Kosten — beispielsweise umzugsbedingte und sonstige Erforderlichkeit — Bedeutung zukommen dürfte.