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    Plenarprotokoll 12/71 BundestagDeutscher Stenographischer Bericht 71. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 Inhalt: Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 12/1869) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 12/988) Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 6003 B Edgar Meister, Minister des Landes Rheinland-Pfalz 6005 B Martin Grüner FDP 6007 B Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 6008 A Eike Ebert SPD 6008 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 6010B Gunnar Uldall CDU/CSU 6011B Dr. Norbert Wieczorek SPD 6013A, B Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Willfried Penner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verwaltungsaufbau in den neuen Bundesländern (Drucksachen 12/176, 12/916) Rolf Schwanitz SPD 6014 C Werner H. Skowron CDU/CSU 6016A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 6017 D Heinz-Dieter Hackel FDP 6019B Jochen Welt SPD 6020 B Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 6022 D Dr. Jürgen Schmieder FDP 6024 B Gisela Schröter SPD 6026 B Dr. Michael Luther CDU/CSU 6028 B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 6029 C Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Freimut Duve, Wolfgang Thierse, Dr. Willfried Penner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Deutsche Historische Museum (Drucksache 12/736) Dieter Schloten SPD 6032 A Dr. Roswitha Wisniewski CDU/CSU . . 6033 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 6034 B Dr. Jürgen Starnick FDP 6034 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 6035 C Nächste Sitzung 6036 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 6037* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6038* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 6003 71. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1992 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 17.01.92 Braband, Jutta PDS/LL 17.01.92 Brähmig, Klaus CDU/CSU 17.01.92 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 17.01.92 Dr. von Bülow, Andreas SPD 17.01.92 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 17.01.92 Clemens, Joachim CDU/CSU 17.01.92 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 17.01.92 Herta Dr. Diederich (Berlin), SPD 17.01.92 Nils Dörflinger, Werner CDU/CSU 17.01.92 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 17.01.92 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 17.01.92 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 17.01.92* Gallus, Georg FDP 17.01.92 Gattermann, Hans H. FDP 17.01.92 Dr. Gautier, Fritz SPD 17.01.92 Dr. Glotz, Peter SPD 17.01.92 Graf, Günter SPD 17.01.92 Grünbeck, Josef FDP 17.01.92 Günther (Plauen), FDP 17.01.92 Joachim Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 17.01.92 Haack (Extertal), SPD 17.01.92 Karl-Hermann Haschke CDU/CSU 17.1.92 (Großhennersdorf), Gottfried Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 17.01.92 Dr. Haussmann, Helmut FDP 17.01.92 Heistermann, Dieter SPD 17.01.92 Henn, Bernd fraktionslos 17.01.92 Heyenn, Günther SPD 17.01.92 Dr. Hoffacker, Paul CDU/CSU 17.01.92 Hollerith, Josef CDU/CSU 17.01.92 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 17.01.92 Huonker, Gunter SPD 17.01.92 Iwersen, Gabriele SPD 17.01.92 Jaunich, Horst SPD 17.01.92 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 17.01.92 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 17.01.92 Dr. Kappes, CDU/CSU 17.01.92 Franz-Hermann Kastner, Susanne SPD 17.01.92 Klein (München), Hans CDU/CSU 17.01.92 Klemmer, Siegrun SPD 17.01.92 Kolbe, Manfred CDU/CSU 17.01.92 Krause, Rudolf CDU/CSU 17.01.92 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 17.01.92 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 17.01.92 Kubicki, Wolfgang FDP 17.01.92 Lamers, Karl CDU/CSU 17.01.92 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lamp, Helmut Johannes CDU/CSU 17.01.92 Lüder, Wolfgang FDP 17.01.92 Matschie, Christoph SPD 17.01.92 Meinl, Rudolf Horst CDU/CSU 17.01.92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 17.01.92 Dorothea Dr. Mertens (Bottrop), SPD 17.01.92 Franz-Josef Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 17.01.92 Gerhard Mosdorf, Siegmar SPD 17.01.92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 17.01.92* Müller (Pleisweiler), SPD 17.01.92 Albrecht Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 17.01.92 Neumann (Bremen), CDU/CSU 17.01.92 Bernd Nitsch, Johannes CDU/CSU 17.01.92 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 17.01.92 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 17.01.92* Rawe, Wilhelm CDU/CSU 17.01.92 Rempe, Walter SPD 17.01.92 Reuschenbach, Peter W. SPD 17.01.92 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 17.01.92 Schaich-Walch, Gudrun SPD 17.01.92 Schmidbauer (Nürnberg), SPD 17.01.92 Horst Schmidt (Dresden), Arno FDP 17.01.92 Dr. Schneider CDU/CSU 17.01.92 (Nürnberg), Oscar Seibel, Wilfried CDU/CSU 17.01.92 Dr. Seifert, Ilja PDS/LL 17.01.92 Seiler-Albring, Ursula FDP 17.01.92 Dr. Semper, Sigrid FDP 17.01.92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 17.01.92 Stockhausen, Karl CDU/CSU 17.01.92 Stübgen, Michael CDU/CSU 17.01.92 Thiele, Carl-Ludwig FDP 17.01.92 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 17.01.92 90/GRÜNE Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 17.01.92 Voigt (Frankfurt), SPD 17.01.92 Karsten D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 17.01.92 Vosen, Josef SPD 17.01.92 Weis (Stendal), Reinhard SPD 17.01.92 Weiß (Berlin), Konrad BÜNDNIS 17.01.92 90/GRÜNE Dr. Wilms, Dorothee CDU/CSU 17.01.92 Wollenberger, Vera BÜNDNIS 17.01.92 90/GRÜNE Zurheide, Burkhard FDP 17.01.92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 6038* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 638. Sitzung vom 19. Dezember 1991 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Erstes Gesetz zur Änderung des Flächenstillegungsgesetzes 1991 Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht und zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes Gesetz zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes und der Unterhaltssicherungsverordnung Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz — StUG) Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Gesetz zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz Gesetz über die Verminderung der Personalstärke der Streitkräfte (Personalstärkegesetz — PersStärkeG) Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 1992 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1992) Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Dezember 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Juni 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen einschließlich schweren Unglücksfällen Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes Gesetz zu der Vereinbarung vom 21. Dezember 1989 über Gemeinschaftspatente und zu dem Protokoll vom 21. Dezember 1989 über eine etwaige Änderung der Bedingungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung über Gemeinschaftspatente sowie zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Zweites Gesetz über das Gemeinschaftspatent) Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1992 (Haushaltsgesetz 1992) Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 (Nachtragshaushaltsgesetz 1991) Gesetz zur Regelung des Verhältnisses von Kriegsfolgengesetzen zum Einigungsvertrag Gesetz zur Anpassung der Zahl der Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung an die Verringerung der Streitkräfte (BundeswehrbeamtenanpassungsgesetzBwBAnpG) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: Zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1992 (Haushaltsgesetz 1992) 1. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, daß — seine Mitwirkungsrechte dadurch erheblich beeinträchtigt wurden, daß die Bundesregierung gewichtige Programme und Änderungen der Etatansätze nachgeschoben hat (wohnungspolitisches Konzept, Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in den neuen Ländern) und damit eine in sich geschlossene Beratung des Haushalts nicht möglich war, — der Bundeshaushalt 1992 auch nach Abschluß der Beratungen im Deutschen Bundestag weiterhin der gegenwärtigen schwierigen finanzpolitischen Lage nicht gerecht wird. Die insoweit vom Bundesrat im ersten Durchgang geäußerten Bedenken — Drs. 450/91 (Beschluß) — gelten unverändert fort. 2. Nach wie vor fehlt eine klare und realistische Bestandsaufnahme der Entwicklung der Staatsfinanzen für die nächsten Jahre. Eine umfassende Darstellung des Finanzierungsbedarfs und der Defizitentwicklung ist zwingend erforderlich. Die Finanzpolitik kann ihren Aufgaben nur gerecht werden, wenn es gelingt, den wirtschaftlichen Akteuren eine klare und eindeutige Perspektive zu vermitteln. Dazu gehört insbesondere eine glaubwürdige Konsolidierungsstrategie, die finanzielle Spielräume schafft. 3. Die Neuverschuldung muß auf ein gesamtwirtschaftlich vertretbares Maß zurückgeführt werden. Auf dem Weg zur Konsolidierung sind Steuererhöhungen — wenn irgend möglich — zu vermeiden. Es ist insbesondere sozialpolitisch nicht zu vertreten, auf der einen Seite die Umsatzsteuer zu erhöhen und gleichzeitig die Unternehmensteuer zu senken. Dem Prinzip der fairen Lastenverteilung wird dadurch nicht Rechnung getragen. Die Lage der Staatsfinanzen verlangt nach verstärkten Sparanstrengungen. Konkrete Einsparmöglichkeiten beim Verteidigungshaushalt, bei aufwendigen Großprojekten, bei den Subventionen für die Kernenergie oder bei den Kosten der Teilung wurden nicht ausreichend genutzt. Verzichtbare Subventionen wurden entgegen wiederholten Ankündigungen nicht abgebaut. Stattdessen hat die Bundesregierung sogar noch Subventionen erheblich aufgestockt, um Besitzstände zu sichern. Während aus diesem Grunde 1992 nur ein geringer Subventionsabbau zu verzeichnen ist, erhöhen sich ab 1993 die Steuersubventionen um fast 2 Milliarden DM. Das Konzept der Bundesregierung, 1992 und in den Folgejahren Steuersubventionen in Höhe von je 5 Milliarden DM abzubauen, ist damit gescheitert. 4. Der Bundesrat erinnert nochmals an die entscheidende Verantwortung des Bundes für die Entwicklung des öffentlichen Gesamthaushalts und der öffentlichen Defizite. Dieser Verantwortung gegenüber Ländern und Gemeinden ist der Bund bisher nicht gerecht geworden. Der Bundesrat verweist insoweit auf seinen Beschluß vom 27. 9. 1991 — Drs. 450/91 (Beschluß), Ziffer 5 —. Der Bundesrat sieht sich in seiner Kritik durch das Jahresgutachten 1991/92 des Sachverständigenrates bestätigt, das der Bundesregierung bescheinigt, fast keinen Konsolidierungsbeitrag zu leisten. 5. Die Versäumnisse der Finanzpolitik führen zur Unsicherheit über den kurz- und mittelfristigen Kurs der Bundesregierung. Die Finanzpolitik befindet sich damit zwangsläufig in einer schweren Glaubwürdigkeitskrise. Die hohe Neuverschuldung ist eine schwere Hypothek für die Zukunft. Sie führt zu einer weitgehenden Beschränkung der politischen Gestaltungsfreiheit. 6. Nach der Parteienvereinbarung vom 10. 10. 1991 über die Beschleunigung von Asylverfahren hat der Bund sich verpflichtet, den Ländern alsbald geeignete Liegenschaften für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich die gesetzlichen Voraussetzungen für die unentgeltliche Bereitstellung von Liegenschaften des Bundes für diesen Zweck zu schaffen. Auch im Zusammenhang mit der Verlegung von Parlament und Regierungssitz von Bonn nach Berlin sollen freiwer- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 6039* dende Liegenschaften des Bundes bei entsprechendem Bedarf staatlichen und kommunalen Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 7. Die finanzielle Schieflage zu Lasten von Ländern und Gemeinden hat sich weiter verstärkt. Der Solidaritätszuschlag fließt in die Kassen des Bundes. Die Anhebung der Mineralölsteuer, der Tabaksteuer und der Versicherungsteuer verbessert allein die Bundeseinnahmen. Demgegenüber würde die Senkung der Unternehmensteuer die Finanzausstattung der Länder und Kommunen aushöhlen. Der Bundesrat erwartet, daß die Länder und Kommunen unverzüglich einen größeren Anteil am Steueraufkommen erhalten. 8. Die neuen Länder werden 1992 auch einen anhaltend hohen Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich haben. Aufgrund der positiven Erfahrung mit der kommunalen Investitionspauschale sollte diese Förderung 1992 fortgesetzt werden. Die Finanzierung kann durch Umschichtung im Rahmen des Gemeinschaftswerkes Aufschwung Ost sichergestellt werden. Darüber hinaus ist es notwendig, den Fonds „Deutsche Einheit" auf dem Niveau des Jahres 1991 zu verstetigen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, hierfür die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. 9. Die Beratungen im Vermittlungsausschuß zum Steueränderungsgesetz 1992 und zum Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" sind noch nicht abgeschlossen. Auch ist der Bund seinen wiederholten Zusagen, den Ländern ein Angebot über die Finanzierung der Lasten von Ländern und Gemeinden aus der Konversion zu machen, nicht nachgekommen. Der Haushalt des Bundes 1992 und auch der Nachtragshaushalt 1991 unterstellen insoweit die Positionen der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages. Ein Beschluß des Bundesrates, zum Haushaltsgesetz 1992 und zum Nachtragshaushaltsgesetz 1991 den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen, bedeutet nicht, daß der Bundesrat in den im Vermittlungsausschuß zu beratenden Gesetzen die Haltung der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages teilt. Der Bundesrat erwartet, daß die Ergebnisse des Vermittlungsverfahrens — soweit erforderlich — unverzüglich durch Änderungen und Ergänzungen im Bereich des Bundeshaushalts umgesetzt werden. 10. Der Bundesrat nimmt mit Befremden zur Kenntnis, daß die von ihm wegen der erheblich angewachsenen Aufgaben geforderten Personalstellen in dem Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 1992 nur zu einem kleinen Teil berücksichtigt sind. Personalreserven bestehen im Sekretariat des Bundesrates nicht. Die in die Haushaltsberatungen 1992 eingebrachten Stellenanforderungen des Bundesrates sind daher in vollem Umfang zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit seines Sekretariats unbedingt erforderlich. 11. Bundestag und Bundesrat sind nach dem Grundgesetz zwei voneinander unabhängige Verfassungsorgane mit jeweils besonderen Aufgabenstellungen. Die Ablehnung der Stellenanforderungen des Bundesrates durch den Deutschen Bundestag ist gleichbedeutend mit der Beschneidung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des einen Gesetzgebungsorgans durch das andere. Das ist mit dem Verhältnis der beiden gesetzgebenden Körperschaften zueinander nicht vereinbar. 12. Die Nichtberücksichtigung der Anforderungen des Bundesrates fällt mit der erneuten großzügigen Bewilligung von Stellen für den Deutschen Bundestag zusammen. Der Bundesrat sieht seine Aufgabe als an der Haushaltsgesetzgebung Beteiligter nicht darin, den Personalbedarf des anderen Gesetzgebungsorgans zum Gegenstand einer eigenen, abweichenden Beurteilung zu machen. Er erwartet allerdings, daß seine Anforderungen in Zukunft ebenso behandelt werden. 13. Um eine Verzögerung des Inkrafttretens des dringend erforderlichen Haushaltsgesetzes zu vermeiden, sieht der Bundesrat von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses ab. Er wird allerdings in Zukunft die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um sicherzustellen, daß er die zur Wahrung seiner Funktionsfähigkeit erforderlichen Haushaltsmittel erhält. Zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 (Nachtragshaushaltsgesetz 1991) 1. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, daß — seine Mitwirkungsrechte dadurch erheblich beeinträchtigt wurden, daß die Bundesregierung gewichtige Programme und Änderungen der Etatansätze nachgeschoben hat (wohnungspolitisches Konzept, Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in den neuen Ländern) und damit eine in sich geschlossene Beratung des Haushalts nicht möglich war, — der Bundeshaushalt 1992 auch nach Abschluß der Beratungen im Deutschen Bundestag weiterhin der gegenwärtigen schwierigen finanzpolitischen Lage nicht gerecht wird. Die insoweit vom Bundesrat im ersten Durchgang geäußerten Bedenken — Drs. 450/91 (Beschluß) — gelten unverändert fort. 2. Nach wie vor fehlt eine klare und realistische Bestandsaufnahme der Entwicklung der Staatsfinanzen für die nächsten Jahre. Eine umfassende Darstellung des Finanzierungsbedarfs und der Defizitentwicklung ist zwingend erforderlich. Die Finanzpolitik kann ihren Aufgaben nur gerecht werden, wenn es gelingt, den wirtschaftlichen Akteuren eine klare und eindeutige Perspektive zu vermitteln. Dazu gehört insbesondere eine glaubwürdige Konsolidierungsstrategie, die finanzielle Spielräume schafft. 3. Die Neuverschuldung muß auf ein gesamtwirtschaftlich vertretbares Maß zurückgeführt werden. Auf dem Weg zur Konsolidierung sind Steuererhöhungen — wenn irgend möglich — zu vermeiden. Es ist insbesondere sozialpolitisch nicht zu vertreten, auf der einen Seite die Umsatzsteuer zu erhöhen und gleichzeitig die Unternehmensteuer zu senken. Dem Prinzip der fairen Lastenverteilung wird dadurch nicht Rechnung getragen. Die Lage der Staatsfinanzen verlangt nach verstärkten Sparanstrengungen. Konkrete Einsparmöglichkeiten beim Verteidigungshaushalt, bei aufwendigen Großprojekten, bei den Subventionen für die Kernenergie oder bei den Kosten der Teilung wurden nicht ausreichend genutzt. Verzichtbare Subventionen wurden entgegen wiederholten Ankündigungen nicht abgebaut. Stattdessen hat die Bundesregierung sogar noch Subventionen erheblich aufgestockt, um Besitzstände zu sichern. Während aus diesem Grunde 1992 nur ein geringer Subventionsabbau zu verzeichnen ist, erhöhen sich ab 1993 die Steuersubventionen um fast 2 Milliarden DM. Das Konzept der Bundesregierung, 1992 und in den Folgejahren Steuersubventionen in Höhe von je 5 Milliarden DM abzubauen, ist damit gescheitert. 4. Der Bundesrat erinnert nochmals an die entscheidende Verantwortung des Bundes für die Entwicklung des öffentlichen Gesamthaushalts und der öffentlichen Defizite. Dieser Verantwortung gegenüber Ländern und Gemeinden ist der Bund bisher nicht gerecht geworden. Der Bundesrat verweist insoweit auf seinen Beschluß vom 27. 9. 1991 — Drs. 450/91 (Beschluß), Ziffer 5 —. Der Bundesrat sieht sich in seiner Kritik durch das Jahresgutachten 1991/92 des Sachverständigenrates bestätigt, das der Bundesregierung bescheinigt, fast keinen Konsolidierungsbeitrag zu leisten. 5. Die Versäumnisse der Finanzpolitik führen zur Unsicherheit über den kurz- und mittelfristigen Kurs der Bundesregierung. Die Finanzpolitik befindet sich damit zwangsläufig in einer schweren Glaubwürdigkeitskrise. Die hohe Neuverschuldung ist eine schwere Hypothek für die Zukunft. Sie führt zu einer weitgehenden Beschränkung der politischen Gestaltungsfreiheit. 6. Nach der Parteienvereinbarung vom 10. 10. 1991 über die Beschleunigung von Asylverfahren hat der Bund sich verpflichtet, den Ländern alsbald geeignete Liegenschaften für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich die gesetzlichen Voraussetzungen für die unentgeltliche Bereitstellung von Liegenschaften des Bundes für diesen Zweck zu schaffen. Auch im Zusammenhang mit der Verlegung von Parlament und Regierungssitz von Bonn nach Berlin sollen freiwerdende Liegenschaften des Bundes bei entsprechendem Bedarf staatlichen und kommunalen Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 6040* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 7. Die finanzielle Schieflage zu Lasten von Ländern und Gemeinden hat sich weiter verstärkt. Der Solidaritätszuschlag fließt in die Kassen des Bundes. Die Anhebung der Mineralölsteuer, der Tabaksteuer und der Versicherungsteuer verbessert allein die Bundeseinnahmen. Demgegenüber würde die Senkung der Unternehmensteuer die Finanzausstattung der Länder und Kommunen aushöhlen. Der Bundesrat erwartet, daß die Länder und Kommunen unverzüglich einen größeren Anteil am Steueraufkommen erhalten. 8. Die neuen Länder werden 1992 auch einen anhaltend hohen Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich haben. Aufgrund der positiven Erfahrung mit der kommunalen Investitionspauschale sollte diese Förderung 1992 fortgesetzt werden. Die Finanzierung kann durch Umschichtung im Rahmen des Gemeinschaftswerkes Aufschwung Ost sichergestellt werden. Darüber hinaus ist es notwendig, den Fonds „Deutsche Einheit" auf dem Niveau des Jahres 1991 zu verstetigen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, hierfür die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. 9. Die Beratungen im Vermittlungsausschuß zum Steueränderungsgesetz 1992 und zum Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" sind noch nicht abgeschlossen. Auch ist der Bund seinen wiederholten Zusagen, den Ländern ein Angebot über die Finanzierung der Lasten von Ländern und Gemeinden aus der Konversion zu machen, nicht nachgekommen. Der Haushalt des Bundes 1992 und auch der Nachtragshaushalt 1991 unterstellen insoweit die Positionen der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages. Ein Beschluß des Bundesrates, zum Haushaltsgesetz 1992 und zum Nachtragshaushaltsgesetz 1991 den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen, bedeutet nicht, daß der Bundesrat in den im Vermittlungsausschuß zu beratenden Gesetzen die Haltung der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages teilt. Der Bundesrat erwartet, daß die Ergebnisse des Vermittlungsverfahrens — soweit erforderlich — unverzüglich durch Änderungen und Ergänzungen im Bereich des Bundeshaushalts umgesetzt werden. Zum Gesetz zur Regelung des Verhältnisses von Kriegsfolgengesetzen zum Einigungsvertrag Der Bundesrat bedauert, daß die Bundesregierung sich nicht in der Lage sah, rechtzeitig unter Einhaltung der vom Einigungsvertrag gesetzten Fristen den Entwurf eines Kriegsfolgenabschlußgesetzes vorzulegen, und nun zu der Lösung einer Verlängerung der Übergangsregelungen gegriffen werden muß. Die Bundesregierung hat offenbar Schwierigkeiten, in dem Gesetz auch zu Regelungen zu kommen, die die privilegierte Zuwanderung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern nach Ende der Nachkriegszeit und Wegfall des Vertreibungsdruckes in einem absehbaren Zeitraum zum Ende bringen. Der Bundesrat hält eine solche Regelung — eingebettet in eine zukunftsweisende Zuwanderungspolitik — für dringend notwendig. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren nunmehr zügig einleitet. Zum Gesetz zur Anpassung der Zahl der Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung an die Verringerung der Streitkräfte (Bundeswehrbeamtenanpassungsgesetz — BwBAnpG) Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, daß die anderweitige Verwendung Vorrang vor der Zurruhesetzung haben muß. Angesichts der Tatsache, daß sowohl im Bundesbereich (z. B. Entscheider beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) als auch in den fünf neuen Ländern ein auf lange Zeit nicht zu befriedigender Bedarf an qualifiziertem Verwaltungs- und Führungspersonal bestehen wird, muß in jedem Falle der anderweitige Einsatz geprüft werden. Die Entlassung tausender von Bundeswehrbeamten und Soldaten in den vorzeitigen Ruhestand würde in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes und in der Öffentlichkeit auf völliges Unverständnis stoßen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, flankierende gesetzliche Regelungen zu schaffen, die den Ländern und Gemeinden einen Anreiz geben, betroffene Beamte zu übernehmen. Dies könnte z. B. in der Weise geschehen, daß der Bund den Ländern und Gemeinden während der aktiven Verwendung Personalkosten in Höhe von z. B. 90 v. H. des im Fall der Zurruhesetzung zu zahlenden Ruhegehalts erstattet und sich an den später anfallenden Versorgungsausgaben angemessen beteiligt. Gegebenenfalls wäre auch eine vorübergehende Überschreitung der Stellenobergrenzenverordnung nach dem Bundesbesoldungsgesetz denkbar. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/1045 Drucksache 12/1184 Drucksache 12/1228 Ausschuß für Frauen und Jugend Drucksache 12/447 Drucksache 12/594 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/8267 Drucksache 12/47 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/203 EG-Ausschuß Drucksache 11/8539 Drucksache 12/45 Drucksache 12/948 Drucksache 12/949 Drucksache 12/999 Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 12/210 Nrn. 167, 169 Drucksache 12/1449 Nrn. 2.9, 2.11
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    Rede von Dr. Michael Luther


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht vorweg etwas in Richtung der SPD: Ich habe heute von Ihnen viel gelernt, und, Herr Welt, vielleicht kann ich das im folgenden Merksatz zusammenfassen: Der Bundeskanzler Helmut Kohl sollte endlich die Ortssatzung von Schmalkalden machen.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Eine wichtige Säule für die Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland ist der Aufbau einer leistungsfähigen Verwaltung.
    Ich möchte mich speziell mit dem Thema Aufbau der Justizverwaltung in den fünf Ländern Mitteldeutschlands widmen. Dieser Bereich hatte zu DDR- Zeiten besonders wenig mit dem zu tun, was heute eine Justizverwaltung leisten muß und welche Stellung diese heute einnehmen soll. Wie sieh immer deutlicher zeigt, war die Verstrickung des Justizbereiches mit der SED und dem Stasi am intensivsten, denn Ziel dieses Apparates war es nicht, Demokratie und Recht zu wahren, sondern Diktatur und die Interessen der Diktatoren durchzusetzen. Aber auch das Recht auf Eigentum war in der DDR kein Thema, und die
    katastrophale Situation der ungeklärten Eigentumsverhältnisse haben wir heute auszubaden.
    Damit stellen sich für den Aufbau einer Justizverwaltung drei Schwerpunkte: Erstens. Die Richter und Staatsanwälte und die alte Justizverwaltung mußten überprüft, personell neu besetzt und erweitert werden. Zweitens. Die Grundbuchämter müssen arbeitsfähig gestaltet werden. Und drittens. Die Verantwortlichen des alten Systems müssen bestraft werden.
    Die Überprüfung der Richter und Staatsanwälte sowie des Personals in der Justizverwaltung bezüglich ihrer früheren persönlichen Stellung zum SED- Regime ist eine politische Notwendigkeit; denn niemand wird verstehen, wenn das politisch motivierte Urteil und dessen Aufhebung von ein und derselben Person unterschrieben werden.
    Im Ergebnis dieser Überprüfung konnten nur ca. 50 % der Richter und Staatsanwälte übernommen werden. Auch bei der Überprüfung des nichtrichterlichen Personals mußten ca. 10 % der Mitarbeiter aus den genannten Gründen entlassen werden. Somit stand die Justiz Mitte des Jahres 1991 in den Ländern Mitteldeutschlands vor dem Problem, daß die eingehenden Verfahren mit einem deutlich verminderten Personalbestand zeitgerecht abzuwickeln sind. Es bestand das zusätzliche Problem, daß das übernommene Personal qualitativ auf Grund fehlender Rechtskenntnisse nur in mäßigem Umfang in der Lage war, die anstehenden und die eingehenden Verfahren abzuwickeln.
    Der Verfahrenseingang zeigt, daß die Entwicklung in den klassischen Rechtsgebieten — Zivil-, Familien- und Strafverfahren — und auch bei Asylverfahren deutlich unter dem westdeutschen Niveau liegt. Den Schwerpunkt der Belastung stellten die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Rehabilitationsverfahren dar. Bemerkenswert ist, daß trotz der vielen Anträge bei den Ämtern für offene Vermögensfragen wegen der langsamen Bearbeitung in den Vermögensämtern nur wenige Verfahren bei Gericht anhängig geworden sind.
    Letzteres zeigt, daß eine Schwerpunktaufgabe des Justizverwaltungsaufbaus die Fragen der Rechtspflege sind. 1991 gab es in der Justizverwaltung Mitteldeutschlands nur wenig und dazu unzureichend qualifiziertes eigenes Personal. Deshalb waren und sind hier die westdeutschen Bundesländer gefragt, und sie haben auch eine Menge geleistet. Bis zum 3. Oktober 1991 kamen z. B. 545 Richter, 170 Staatsanwälte und 322 Rechtspfleger in die mitteldeutschen Länder.
    Mit den in Sachsen insgesamt 852 übernommenen, neu eingestellten und abgeordneten Richtern und Staatsanwälten ist die Pro-Kopf-Belastung der Richter und Staatsanwälte heute geringer als in den westdeutschen Ländern. Das rechtfertigt sich derzeit auf Grund folgender Umstände:
    Erstens. Es finden eine ganze Reihe von Schulungsmaßnahmen für übernommene und neu eingestellte Richter und Staatsanwälte statt. Zweitens. Die Richter müssen zum Teil Rechtspflegertätigkeit übernehmen, da der Mangel an Rechtspflegern in Mitteldeutschland sehr groß ist. Drittens. Die Richter müssen bei der



    Dr. Michael Luther
    Organisation der Geschäftsstellen mangels entsprechend qualifizierten Geschäftsstellenpersonals mithelfen.
    Ein Schwerpunkt der Hilfen beim Aufbau der Justizverwaltung in den mitteldeutschen Ländern bildet die Entsendung von Verwaltungsfachleuten und Rechtspflegern. Diese Hilfe hat für die mitteldeutschen Länder besondere Bedeutung, da häufig nur die westdeutschen Länder über Mitarbeiter verfügen, die die benötigte spezifische Qualifikation besitzen.
    Vor diesem Hintergrund haben z. B. die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen die Aufgabe übernommen, im Wege der Koordinierung die personelle Versorgung der Grundbuch- und Katasterämter in Mitteldeutschland flächendeckend sicherzustellen. Die so gewonnenen Mitarbeiter reichen aber für die Bewältigung der Aufgaben der Grundbuchverwaltung bei weitem nicht aus.
    Die fehlenden Rechtspfleger wurden bisher dadurch ersetzt, daß besonders qualifizierte Mitarbeiter auf den Geschäftsstellen eine Kurzausbildung für spezielle Bereiche der Rechtspflegetätigkeit erhalten haben. Derzeit werden bei den meisten Grundbuchämtern, z. B. in Sachsen, Eintragungsanträge mit deutlich investivem Charakter innerhalb sehr kurzer Zeit erledigt. Auskünfte aus den Grundbüchern werden innerhalb weniger Tage erteilt. Rückstände in erheblichem Umfang gibt es bei den Grundbuchberichtigungen, soweit diese nicht durch Eintragung von Anträgen mit investivem Charakter zu erledigen sind.
    Leider ist es so, daß in den örtlichen Grundbuchämtern für manche Grundstücke kein Grundbuchblatt vorhanden ist. Dann muß im zentralen Grundbucharchiv in Barby nachgefragt werden. Die durchschnittliche Nachfragezeit von vier Monaten kann — hier gilt mein Dank dem persönlichen Einsatz unseres Kanzlers Helmut Kohl — in Zukunft durch die Einstellung von zusätzlichem Personal reduziert werden.
    Zum Jahresende 1991 kann festgestellt werden, daß der erste Schritt zum Umbau- und Neuaufbau der Justiz im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften erfolgreich abgeschlossen worden ist. Die Verfahren werden im Großen und Ganzen zeitgerecht abgewickelt. Probleme gibt es nach wie vor im Bereich der Rechtspflegerzuständigkeiten sowie in der Qualität des sogenannten Unterbaus. Diese Probleme werden durch Aus- und Fortbildungslehrgänge behoben.
    Für die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland ist es wichtig, daß sie fähig ist, die Verantwortlichen des DDR-Systems zu bestrafen. Die Strafverfolgung von Unrechtstaten des ehemaligen DDR-Regimes ist eine Aufgabe aller Bundesländer. Die westdeutschen Länder und der Bund hatten zugesagt, der Arbeitsgruppe Regierungskriminalität in Berlin insgesamt 60 Staatsanwälte oder Beamte des höheren Dienstes zur Verfügung zu stellen. Diese Verantwortung wurde zum Teil — und hier nenne ich das Beispiel Nordrhein-Westfalen an der Spitze — nur sehr schleppend wahrgenommen. Deshalb freue ich mich, daß die vielseitigen Forderungen endlich dazu geführt haben, daß die geforderten Staatsanwälte zur Verfügung stehen. Ich hoffe und wünsche mir, daß
    diese Arbeitsgruppe endlich Ergebnisse auf den Tisch legt. Der Mauerschütze ist nicht unschuldig, aber hauptverantwortlich für die geschehenen Greueltaten sind die Mitglieder des Politbüros und die Mitglieder der alten DDR-Regierung.
    Alles in allem kann gesagt werden, daß der Aufbau der Justizverwaltung erhebliche Probleme bereitet hat. Wir sind auf die Hilfe der westdeutschen Länder angewiesen. Man kann sich hinstellen und mehr wünschen, aber wir sehen nicht nur unsere eigenen Probleme, sondern auch die großen Anstrengungen der westdeutschen Länder. An dieser Stelle möchte ich den westdeutschen Ländern — und als Sachse besonders Baden-Württemberg und Bayern — für ihre Hilfe danken. Ich weiß, daß sie uns gerne helfen, und sie sollen wissen, daß diese Hilfe in Sachsen dankbar angenommen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nun hat das Wort der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Horst Waffenschmidt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Horst Waffenschmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte für die Bundesregierung meine Ausführungen mit einem ganz herzlichen Wort des Dankes an alle diejenigen beginnen, die aus Bund, Ländern und Kommunen geholfen haben, sich tatkräftig persönlich für den Verwaltungsaufbau in den neuen Ländern eingesetzt haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Hier ist ganz Großartiges geschehen. Als derjenige, der eine große Zahl von Kommunalkonferenzen mit den Kommunalpolitikern in den neuen Ländern durchgeführt hat, möchte ich hier ganz besonders die außerordentliche Leistung der Frauen und Männer hervorheben, die nach den ersten freien Kommunalwahlen in der damaligen DDR Funktionen als Bürgermeister, Landräte, Oberbürgermeister, Mitglieder der kommunalen Vertretungen und in den Verwaltungen übernommen haben. Was hier geleistet worden ist, meine Damen und Herren, ist beispielhaft für Bürgereinsatz zugunsten der Mitbürger.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Dafür schulden wir ganz großen Dank und Anerkennung. Wenn man einmal sieht, daß dort Menschen durch das Vertrauen der Mitbürgerinnen und Mitbürger Aufgaben übernommen haben, die sicherlich nur kurze Zeit vorher niemals daran gedacht hätten, eine Verwaltung zu führen oder einen Kreistag zu leiten, dann muß man ein ganz herzliches Wort des Dankes herausstellen, auch für den persönlichen Mut, diese Aufgabe in einer Zeit zu übernehmen, wo ganz neue Rechtsvorschriften, neu für die Mitbürgerinnen und Mitbürger in den neuen Ländern, angewendet werden mußten. Was hier geleistet worden ist, meine Damen und Herren — das will ich heute morgen einmal sagen, gerade weil bisweilen auch eine ungerechte Kritik an den Verwaltungen der Kommunen und Länder geübt wird —, ist Grundlage mit dafür gewesen und ist weiterhin Grundlage, daß wir heute, zu Beginn des Jahres 1992, mit guten Gründen davon



    Parl. Staatssekretär Dr. Horst Waffenschmidt
    sprechen können, daß sich in diesem Jahr Aufwärtsentwicklungen zugunsten der Menschen in den neuen Ländern ereignen. Die Landräte, Bürgermeister und Mitarbeiter vor Ort haben die Weichen gestellt, aber auch die neuen Landesverwaltungen. Dafür ganz, ganz großen Dank! Das muß hier gesagt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Meine Damen und Herren, mit Recht ist schon erwähnt worden, daß aus den westlichen Bundesländern, aus den alten Bundesländern, rund 20 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Aufbau und bei der Leistungsfähigkeit von Verwaltungsdienststellen des Bundes, der Länder und der Kommunen in den neuen, in den jungen Bundesländern helfen. An dieser Stelle sollten wir in dieser Debatte auch vielen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger in den alten Bundesländern deutlich machen: Wir sagen auch Dank für die Einsatzbereitschaft, in die neuen Länder zu gehen. Wir sagen auch denen Dank, die es zumindest für eine Zeit übernommen haben, hier Arbeit mit dafür zu leisten, daß andere zu Tausenden in die Aufbauarbeit in die neuen Länder gegangen sind.
    Ich will an der Stelle bewußt auch einmal sagen, weil ja immer wieder manche Kritik auch in Richtung öffentliche Verwaltung laut wird: Die öffentliche Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland, in Bund, Ländern und Kommunen hat viele gute Beispiele für die Einsatzbereitschaft, für gegenseitige Hilfe und Unterstützung gesetzt. Dafür gilt Dank in Ost und West.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Meine Damen und Herren, wir haben aber noch Aufgaben vor uns. Ich sehe den Schwerpunkt der Aufgaben der Verwaltung in den neuen Ländern ganz besonders bei der Regelung all der Probleme und Aufgaben, die mit den Vermögensfragen zusammenhängen. Es geht zunächst einmal um die Anträge, welche die Kommunen stellen. Wir haben ein Sonderprogramm aufgelegt, mit Unterstützung des Bundesinnenministeriums und des Bundesfinanzministeriums Juristen den Kreisen und Städten anzubieten, damit die Anträge auf Zuweisung der Grundstücke und Liegenschaften schneller und effektiver bearbeitet werden können. Dieses Programm mit über 100 Juristen, zu 90 % aus Bundesmitteln gefördert, ist sehr gut angelaufen. Es muß fortgeführt werden. Ebenfalls muß das sogenannte Rechtsanwälteprogramm fortgeführt werden, das helfen soll, bei den Vermögensämtern die privaten Ansprüche schneller zu regeln, die dort anstehen. Hinter jeder dieser Fragen steht auch ein Problem im Bereich der künftigen Investitionen.
    Meine Damen und Herren, wir müssen heute auch zur Kenntnis nehmen, daß uns die Verantwortlichen in Ländern und Kommunen in den neuen Bundesländern sagen: Wir wollen aus guten Gründen unsere eigenen Landeskinder ausbilden, damit sie auch auf Zukunft alles das können, was sie können müssen, um eine leistungsfähige Verwaltung aufrechtzuerhalten und anzubieten.
    Es wurde schon erwähnt — aber ich will es ganz offiziell für die Bundesregierung noch einmal sagen —, wir bieten nicht nur den Mitarbeiterinnen
    und Mitarbeitern in den neuen Bundesländern, die bei der Bundesverwaltung tätig sind, sondern auch denen bei den Landes- und Kommunalverwaltungen ein großes Programm an Aus- und Fortbildung an. Wir wollen eng mit den entsprechenden Stellen der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zusammenarbeiten. Wir wollen Zehntausende Plätze für Aus- und Fortbildung haben, damit unsere Kolleginnen und Kollegen in den neuen Bundesländern das alles aus eigener Kenntnis, aus eigener Möglichkeit gestalten können. Das ist unser Ziel.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Das muß ein Schwerpunkt in den Monaten sein, die vor uns liegen.
    Meine Damen und Herren, wir können über das hinaus, was schon in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage stand, zum Wirken in den kommenden Monaten noch einmal herausstellen, daß ungewöhnliche Wege in der Verwaltungshilfe beschritten worden sind. Heute wurde schon einmal als Beispiel der bekannte Info-Dienst „Kommunal" erwähnt. Wann hat es das je gegeben? Ich muß sagen, es war eine gute Sache, daß wir das haben realisieren können. Jede Ausgabe des Info-Dienstes „Kommunal" geht in einer Auflage von 40 000 in die Rathäuser und Kreisverwaltungen. Er wird auf möglichst direkten Wegen nach dort gebracht. Es ist eine Hilfe aus der Praxis für die Praxis. Das werden wir fortsetzen, solange unsere Kolleginnen und Kollegen diese unmittelbare Amtshilfe brauchen. Das hat sich bewährt, und das sollten wir weiter fortführen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Meine Damen und Herren, ich habe mit den Landesregierungen, die jetzt Kommunalminister haben, abgesprochen, daß wir auch in diesem Jahr 1992 die Serie der Kommunalkonferenzen fortsetzen. Es war eine gute Sache, daß wir, die entsprechenden Ansprechpartner aus den einzelnen Bundesressorts und aus den kommunalen Spitzenverbänden, uns jeweils viele Stunden lang Zeit genommen haben, den Landesverwaltungen der neuen Länder, den Bürgermeistern, den Landräten, den Kommunal-, Verwaltungs- und Ratsvertretern Rede und Antwort zu stehen.
    Lassen Sie mich einmal eines sagen, weit über Verwaltungsthemen hinaus. Was mich bei all diesen Kommunalkonferenzen, die viele Stunden gedauert haben, besonders berührt hat, waren zum einen die große Einsatzbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen aus den neuen Bundesländern, aber auch — das sage ich mit Betonung vor dem Deutschen Bundestag — die nach wie vor anhaltende Freude und Einsatzbereitschaft, daß wir aus Ost und West in einer geschichtlichen Stunde zusammenarbeiten dürfen, nachdem endlich Freiheit und Einheit für unser Volk und Vaterland gefunden ist. Das ist nach wie vor Impuls und geht weit über Verwaltungshilfen hinaus.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Lassen Sie mich noch eines ansprechen — ich glaube, davon sollte auch hier berichtet werden —, weil mich das geradezu glücklich gemacht hat. Es war



    Parl. Staatssekretär Dr. Horst Waffenschmidt
    zu Beginn des Jahres 1991, da haben wir überlegt: Wie können wir denn einen Startschuß für die kommunalen Investitionen geben? Ich habe damals mit einigen Kollegen aus den kommunalen Spitzenverbänden dem Bundeskanzler und dem Bundesfinanzminister den Vorschlag gemacht, jene inzwischen oft angesprochene Investitionspauschale von 5 Milliarden DM zu nehmen, die wir nun ohne jedes Antrags- und Bewilligungsverfahren einfach nach der Einwohnerzahl den Städten, Gemeinden und Kreisen zur Verfügung gestellt haben. Einfacher ist es nimmer gegangen.
    Ich sage ganz offen: Mancher ergraute Mitarbeiter in der Ministerialverwaltung hat mir gesagt: So etwas auf diese Weise so einfach zu überweisen, das haben wir noch nie gemacht! Ich habe immer geantwortet: Wir hatten auch noch nie solch historische Aufgaben und solche Vorgänge.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich will an dieser Stelle ausdrücklich dem Bundeskanzler und dem Bundesfinanzminister dafür danken, daß sie auf die Anregungen aus dem kommunalen Bereich eingegangen sind. Die Investitionspauschale von 5 Milliarden DM war eine Initialzündung für viele mittelständische Investitionen. Wir können heute gemeinsam froh darüber sein, daß das so gelaufen ist.
    Von der SPD ist der Sicherheitsbereich angesprochen worden. Meine Kollegen haben schon darauf hingewiesen, daß für die Hilfe beim Aufbau der Polizei natürlich in erster Linie die Länder zuständig sind. Aber wir haben ich sage das ausdrücklich — auch mit den Ländern zusammengearbeitet, wie ich überhaupt sage, daß der Bund in all diesen Bereichen über die Clearingstelle, über vielfältige Gespräche in der Ministerpräsidentenkonferenz die Zusammenarbeit gesucht hat.
    Aber ich will für den Bund sagen: Wir haben Angebote für den Aufbau der Bereitschaftspolizei in den neuen Ländern gemacht. Wir haben — das wissen die Kollegen im Hause aus ihren jeweiligen Wahlkreisen — da, wo es notwendig wurde und wo es von den Landesregierungen angefordert wurde, auch den Bundesgrenzschutz eingesetzt, um Sicherheit zu gewährleisten. Ich danke ausdrücklich den Beamtinnen und Beamten des Bundesgrenzschutzes, die in zahlreichen Einsätzen geholfen haben, öffentliche Sicherheit mit Recht und guten Gründen für die Mitbürger in den neuen Ländern herzustellen. Ich finde, das war manchmal geboten, und sie haben es gut gemacht.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Meine Damen und Herren von der SPD, weil Sie die Finanzausstattung angesprochen haben, möchte ich auf eines hinweisen: Wir bleiben ja in der gemeinsamen Verantwortung von Bundestag und Bundesrat, auch 1992 zu helfen. Wenn hier eben ein Brief von Finanzminister Waigel vorgelesen wurde, der die 6 Milliarden DM für die Haushalte der Länder und Kommunen im Jahre 1992 betraf, kann ich nur sagen: Es liegt in Ihrer Hand mitzuhelfen, daß das Geld bald auf den Weg kommt. Geben Sie Ihre Haltung im
    Vermittlungsausschuß, die bisher blockiert, auf! Dann gehen die 6 Milliarden DM in die neuen Länder.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Peter Struck [SPD]: Davon haben Sie doch keine Ahnung!)

    Man kann sich doch nicht hier hinstellen und sagen: „Da kommt zu wenig Geld", und im Bundesrat jammern, daß die Strukturhilfe für die alten Länder aufhört. Meine Damen und Herren, wenn Sie uns so kommen und solche Redner von der SPD hier herschicken, dann müssen Sie hören, daß z. B. die Sozialdemokraten, im Land Brandenburg an der Spitze der Landesregierung stehend, das Gesetz über die Beschleunigung der Verkehrsausbauten nicht unterstützt haben. Man stellt sich hier hin und sagt: Es muß mehr und schneller laufen. Es sind alle eingeladen, daran mitzutun. Ich rufe die SPD auf, in Ländern, Kommunen, aber auch im Bundestag und mit ihrer Mehrheit im Bundesrat dabei zu helfen. Erst dann wird das, was Sie heute hier vorgetragen haben, stimmig.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammengefaßt sagen: Das Jahr 1991 hat viele sichtbare Erfolge für die Menschen in den neuen Ländern gebracht. Das Stimmungsbild, das wir hören und sehen, zeigt uns dies. Es ist eine große Gemeinschaftsleistung. Auch hier will ich wieder sagen: Über manche trennende Ansicht politischer Fraktionen hinweg ist es nach wie vor eine große Gemeinschaftsleistung, die wir sehen können, gerade durch die Verantwortlichen in den neuen Ländern erbracht.
    Aber wir stehen vor weiteren Herausforderungen, diese Arbeit 1992 fortzusetzen. Wir haben den wackeren Einsatz der neuen Länder und Kommunen; aber wir brauchen auch weiter den Einsatz des Bundes und der alten Bundesländer. Ich lade alle ein, die Bundesregierung bei der Fortsetzung der Hilfen und der Initiativen für die Verwaltungen und damit für die Mitbürgerinnen und Mitbürger in den neuen Ländern im vereinten Deutschland zu unterstützen. Wir sind bereit, diese Arbeit zielbewußt fortzusetzen.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)