Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Berger, Johann Anton SPD 17.01.92
Braband, Jutta PDS/LL 17.01.92
Brähmig, Klaus CDU/CSU 17.01.92
Brudlewsky, Monika CDU/CSU 17.01.92
Dr. von Bülow, Andreas SPD 17.01.92
Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 17.01.92
Clemens, Joachim CDU/CSU 17.01.92
Dr. Däubler-Gmelin, SPD 17.01.92
Herta
Dr. Diederich (Berlin), SPD 17.01.92
Nils
Dörflinger, Werner CDU/CSU 17.01.92
Doppmeier, Hubert CDU/CSU 17.01.92
Doss, Hansjürgen CDU/CSU 17.01.92
Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 17.01.92*
Gallus, Georg FDP 17.01.92
Gattermann, Hans H. FDP 17.01.92
Dr. Gautier, Fritz SPD 17.01.92
Dr. Glotz, Peter SPD 17.01.92
Graf, Günter SPD 17.01.92
Grünbeck, Josef FDP 17.01.92
Günther (Plauen), FDP 17.01.92
Joachim
Dr. Gysi, Gregor PDS/LL 17.01.92
Haack (Extertal), SPD 17.01.92
Karl-Hermann
Haschke CDU/CSU 17.1.92
(Großhennersdorf),
Gottfried
Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 17.01.92
Dr. Haussmann, Helmut FDP 17.01.92
Heistermann, Dieter SPD 17.01.92
Henn, Bernd fraktionslos 17.01.92
Heyenn, Günther SPD 17.01.92
Dr. Hoffacker, Paul CDU/CSU 17.01.92
Hollerith, Josef CDU/CSU 17.01.92
Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 17.01.92
Huonker, Gunter SPD 17.01.92
Iwersen, Gabriele SPD 17.01.92
Jaunich, Horst SPD 17.01.92
Jung (Düsseldorf), Volker SPD 17.01.92
Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 17.01.92
Dr. Kappes, CDU/CSU 17.01.92
Franz-Hermann
Kastner, Susanne SPD 17.01.92
Klein (München), Hans CDU/CSU 17.01.92
Klemmer, Siegrun SPD 17.01.92
Kolbe, Manfred CDU/CSU 17.01.92
Krause, Rudolf CDU/CSU 17.01.92
Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 17.01.92
Günther
Kretkowski, Volkmar SPD 17.01.92
Kubicki, Wolfgang FDP 17.01.92
Lamers, Karl CDU/CSU 17.01.92
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Lamp, Helmut Johannes CDU/CSU 17.01.92
Lüder, Wolfgang FDP 17.01.92
Matschie, Christoph SPD 17.01.92
Meinl, Rudolf Horst CDU/CSU 17.01.92
Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 17.01.92
Dorothea
Dr. Mertens (Bottrop), SPD 17.01.92
Franz-Josef
Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 17.01.92
Gerhard
Mosdorf, Siegmar SPD 17.01.92
Dr. Müller, Günther CDU/CSU 17.01.92*
Müller (Pleisweiler), SPD 17.01.92
Albrecht
Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 17.01.92
Neumann (Bremen), CDU/CSU 17.01.92
Bernd
Nitsch, Johannes CDU/CSU 17.01.92
Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 17.01.92
Dr. Probst, Albert CDU/CSU 17.01.92*
Rawe, Wilhelm CDU/CSU 17.01.92
Rempe, Walter SPD 17.01.92
Reuschenbach, Peter W. SPD 17.01.92
Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 17.01.92
Schaich-Walch, Gudrun SPD 17.01.92
Schmidbauer (Nürnberg), SPD 17.01.92
Horst
Schmidt (Dresden), Arno FDP 17.01.92
Dr. Schneider CDU/CSU 17.01.92
(Nürnberg), Oscar
Seibel, Wilfried CDU/CSU 17.01.92
Dr. Seifert, Ilja PDS/LL 17.01.92
Seiler-Albring, Ursula FDP 17.01.92
Dr. Semper, Sigrid FDP 17.01.92
Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 17.01.92
Stockhausen, Karl CDU/CSU 17.01.92
Stübgen, Michael CDU/CSU 17.01.92
Thiele, Carl-Ludwig FDP 17.01.92
Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 17.01.92
90/GRÜNE
Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 17.01.92
Voigt (Frankfurt), SPD 17.01.92
Karsten D.
Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 17.01.92
Vosen, Josef SPD 17.01.92
Weis (Stendal), Reinhard SPD 17.01.92
Weiß (Berlin), Konrad BÜNDNIS 17.01.92
90/GRÜNE
Dr. Wilms, Dorothee CDU/CSU 17.01.92
Wollenberger, Vera BÜNDNIS 17.01.92
90/GRÜNE
Zurheide, Burkhard FDP 17.01.92
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
6038* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Der Bundesrat hat in seiner 638. Sitzung vom 19. Dezember 1991 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen:
Erstes Gesetz zur Änderung des Flächenstillegungsgesetzes 1991
Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes
Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht und zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes
Gesetz zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen
Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes und der Unterhaltssicherungsverordnung
Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz — StUG)
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Gesetz zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz
Gesetz über die Verminderung der Personalstärke der Streitkräfte (Personalstärkegesetz — PersStärkeG)
Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren
Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 1992 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1992)
Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Dezember 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Juni 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen einschließlich schweren Unglücksfällen
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes
Gesetz zu der Vereinbarung vom 21. Dezember 1989 über Gemeinschaftspatente und zu dem Protokoll vom 21. Dezember 1989 über eine etwaige Änderung der Bedingungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung über Gemeinschaftspatente sowie zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Zweites Gesetz über das Gemeinschaftspatent)
Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1992 (Haushaltsgesetz 1992)
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 (Nachtragshaushaltsgesetz 1991)
Gesetz zur Regelung des Verhältnisses von Kriegsfolgengesetzen zum Einigungsvertrag
Gesetz zur Anpassung der Zahl der Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung an die Verringerung der Streitkräfte (BundeswehrbeamtenanpassungsgesetzBwBAnpG)
Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt:
Zum
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 1992 (Haushaltsgesetz 1992)
1. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, daß
— seine Mitwirkungsrechte dadurch erheblich beeinträchtigt wurden, daß die Bundesregierung gewichtige Programme und Änderungen der Etatansätze nachgeschoben hat (wohnungspolitisches Konzept, Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in den neuen Ländern) und damit eine in sich geschlossene Beratung des Haushalts nicht möglich war,
— der Bundeshaushalt 1992 auch nach Abschluß der Beratungen im Deutschen Bundestag weiterhin der gegenwärtigen schwierigen finanzpolitischen Lage nicht gerecht wird. Die insoweit vom Bundesrat im ersten Durchgang geäußerten Bedenken — Drs. 450/91 (Beschluß) — gelten unverändert fort.
2. Nach wie vor fehlt eine klare und realistische Bestandsaufnahme der Entwicklung der Staatsfinanzen für die nächsten Jahre. Eine umfassende Darstellung des Finanzierungsbedarfs und der Defizitentwicklung ist zwingend erforderlich. Die Finanzpolitik kann ihren Aufgaben nur gerecht werden, wenn es gelingt, den wirtschaftlichen Akteuren eine klare und eindeutige Perspektive zu vermitteln. Dazu gehört insbesondere eine glaubwürdige Konsolidierungsstrategie, die finanzielle Spielräume schafft.
3. Die Neuverschuldung muß auf ein gesamtwirtschaftlich vertretbares Maß zurückgeführt werden. Auf dem Weg zur Konsolidierung sind Steuererhöhungen — wenn irgend möglich — zu vermeiden. Es ist insbesondere sozialpolitisch nicht zu vertreten, auf der einen Seite die Umsatzsteuer zu erhöhen und gleichzeitig die Unternehmensteuer zu senken. Dem Prinzip der fairen Lastenverteilung wird dadurch nicht Rechnung getragen.
Die Lage der Staatsfinanzen verlangt nach verstärkten Sparanstrengungen. Konkrete Einsparmöglichkeiten beim Verteidigungshaushalt, bei aufwendigen Großprojekten, bei den Subventionen für die Kernenergie oder bei den Kosten der Teilung wurden nicht ausreichend genutzt.
Verzichtbare Subventionen wurden entgegen wiederholten Ankündigungen nicht abgebaut. Stattdessen hat die Bundesregierung sogar noch Subventionen erheblich aufgestockt, um Besitzstände zu sichern. Während aus diesem Grunde 1992 nur ein geringer Subventionsabbau zu verzeichnen ist, erhöhen sich ab 1993 die Steuersubventionen um fast 2 Milliarden DM. Das Konzept der Bundesregierung, 1992 und in den Folgejahren Steuersubventionen in Höhe von je 5 Milliarden DM abzubauen, ist damit gescheitert.
4. Der Bundesrat erinnert nochmals an die entscheidende Verantwortung des Bundes für die Entwicklung des öffentlichen Gesamthaushalts und der öffentlichen Defizite. Dieser Verantwortung gegenüber Ländern und Gemeinden ist der Bund bisher nicht gerecht geworden. Der Bundesrat verweist insoweit auf seinen Beschluß vom 27. 9. 1991 — Drs. 450/91 (Beschluß), Ziffer 5 —. Der Bundesrat sieht sich in seiner Kritik durch das Jahresgutachten 1991/92 des Sachverständigenrates bestätigt, das der Bundesregierung bescheinigt, fast keinen Konsolidierungsbeitrag zu leisten.
5. Die Versäumnisse der Finanzpolitik führen zur Unsicherheit über den kurz- und mittelfristigen Kurs der Bundesregierung. Die Finanzpolitik befindet sich damit zwangsläufig in einer schweren Glaubwürdigkeitskrise. Die hohe Neuverschuldung ist eine schwere Hypothek für die Zukunft. Sie führt zu einer weitgehenden Beschränkung der politischen Gestaltungsfreiheit.
6. Nach der Parteienvereinbarung vom 10. 10. 1991 über die Beschleunigung von Asylverfahren hat der Bund sich verpflichtet, den Ländern alsbald geeignete Liegenschaften für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich die gesetzlichen Voraussetzungen für die unentgeltliche Bereitstellung von Liegenschaften des Bundes für diesen Zweck zu schaffen.
Auch im Zusammenhang mit der Verlegung von Parlament
und Regierungssitz von Bonn nach Berlin sollen freiwer-
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992 6039*
dende Liegenschaften des Bundes bei entsprechendem Bedarf staatlichen und kommunalen Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
7. Die finanzielle Schieflage zu Lasten von Ländern und Gemeinden hat sich weiter verstärkt.
Der Solidaritätszuschlag fließt in die Kassen des Bundes. Die Anhebung der Mineralölsteuer, der Tabaksteuer und der Versicherungsteuer verbessert allein die Bundeseinnahmen. Demgegenüber würde die Senkung der Unternehmensteuer die Finanzausstattung der Länder und Kommunen aushöhlen.
Der Bundesrat erwartet, daß die Länder und Kommunen unverzüglich einen größeren Anteil am Steueraufkommen erhalten.
8. Die neuen Länder werden 1992 auch einen anhaltend hohen Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich haben. Aufgrund der positiven Erfahrung mit der kommunalen Investitionspauschale sollte diese Förderung 1992 fortgesetzt werden. Die Finanzierung kann durch Umschichtung im Rahmen des Gemeinschaftswerkes Aufschwung Ost sichergestellt werden. Darüber hinaus ist es notwendig, den Fonds „Deutsche Einheit" auf dem Niveau des Jahres 1991 zu verstetigen.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, hierfür die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.
9. Die Beratungen im Vermittlungsausschuß zum Steueränderungsgesetz 1992 und zum Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" sind noch nicht abgeschlossen. Auch ist der Bund seinen wiederholten Zusagen, den Ländern ein Angebot über die Finanzierung der Lasten von Ländern und Gemeinden aus der Konversion zu machen, nicht nachgekommen. Der Haushalt des Bundes 1992 und auch der Nachtragshaushalt 1991 unterstellen insoweit die Positionen der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages. Ein Beschluß des Bundesrates, zum Haushaltsgesetz 1992 und zum Nachtragshaushaltsgesetz 1991 den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen, bedeutet nicht, daß der Bundesrat in den im Vermittlungsausschuß zu beratenden Gesetzen die Haltung der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages teilt. Der Bundesrat erwartet, daß die Ergebnisse des Vermittlungsverfahrens — soweit erforderlich — unverzüglich durch Änderungen und Ergänzungen im Bereich des Bundeshaushalts umgesetzt werden.
10. Der Bundesrat nimmt mit Befremden zur Kenntnis, daß die von ihm wegen der erheblich angewachsenen Aufgaben geforderten Personalstellen in dem Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 1992 nur zu einem kleinen Teil berücksichtigt sind. Personalreserven bestehen im Sekretariat des Bundesrates nicht. Die in die Haushaltsberatungen 1992 eingebrachten Stellenanforderungen des Bundesrates sind daher in vollem Umfang zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit seines Sekretariats unbedingt erforderlich.
11. Bundestag und Bundesrat sind nach dem Grundgesetz zwei voneinander unabhängige Verfassungsorgane mit jeweils besonderen Aufgabenstellungen. Die Ablehnung der Stellenanforderungen des Bundesrates durch den Deutschen Bundestag ist gleichbedeutend mit der Beschneidung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des einen Gesetzgebungsorgans durch das andere. Das ist mit dem Verhältnis der beiden gesetzgebenden Körperschaften zueinander nicht vereinbar.
12. Die Nichtberücksichtigung der Anforderungen des Bundesrates fällt mit der erneuten großzügigen Bewilligung von Stellen für den Deutschen Bundestag zusammen. Der Bundesrat sieht seine Aufgabe als an der Haushaltsgesetzgebung Beteiligter nicht darin, den Personalbedarf des anderen Gesetzgebungsorgans zum Gegenstand einer eigenen, abweichenden Beurteilung zu machen. Er erwartet allerdings, daß seine Anforderungen in Zukunft ebenso behandelt werden.
13. Um eine Verzögerung des Inkrafttretens des dringend erforderlichen Haushaltsgesetzes zu vermeiden, sieht der Bundesrat von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses ab. Er wird allerdings in Zukunft die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um sicherzustellen, daß er die zur Wahrung seiner Funktionsfähigkeit erforderlichen Haushaltsmittel erhält.
Zum
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags
zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991
(Nachtragshaushaltsgesetz 1991)
1. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, daß
— seine Mitwirkungsrechte dadurch erheblich beeinträchtigt wurden, daß die Bundesregierung gewichtige Programme und Änderungen der Etatansätze nachgeschoben hat (wohnungspolitisches Konzept, Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in den neuen Ländern) und damit eine in sich geschlossene Beratung des Haushalts nicht möglich war,
— der Bundeshaushalt 1992 auch nach Abschluß der Beratungen im Deutschen Bundestag weiterhin der gegenwärtigen schwierigen finanzpolitischen Lage nicht gerecht wird. Die insoweit vom Bundesrat im ersten Durchgang geäußerten Bedenken — Drs. 450/91 (Beschluß) — gelten unverändert fort.
2. Nach wie vor fehlt eine klare und realistische Bestandsaufnahme der Entwicklung der Staatsfinanzen für die nächsten Jahre. Eine umfassende Darstellung des Finanzierungsbedarfs und der Defizitentwicklung ist zwingend erforderlich. Die Finanzpolitik kann ihren Aufgaben nur gerecht werden, wenn es gelingt, den wirtschaftlichen Akteuren eine klare und eindeutige Perspektive zu vermitteln. Dazu gehört insbesondere eine glaubwürdige Konsolidierungsstrategie, die finanzielle Spielräume schafft.
3. Die Neuverschuldung muß auf ein gesamtwirtschaftlich vertretbares Maß zurückgeführt werden. Auf dem Weg zur Konsolidierung sind Steuererhöhungen — wenn irgend möglich — zu vermeiden. Es ist insbesondere sozialpolitisch nicht zu vertreten, auf der einen Seite die Umsatzsteuer zu erhöhen und gleichzeitig die Unternehmensteuer zu senken. Dem Prinzip der fairen Lastenverteilung wird dadurch nicht Rechnung getragen.
Die Lage der Staatsfinanzen verlangt nach verstärkten Sparanstrengungen. Konkrete Einsparmöglichkeiten beim Verteidigungshaushalt, bei aufwendigen Großprojekten, bei den Subventionen für die Kernenergie oder bei den Kosten der Teilung wurden nicht ausreichend genutzt.
Verzichtbare Subventionen wurden entgegen wiederholten Ankündigungen nicht abgebaut. Stattdessen hat die Bundesregierung sogar noch Subventionen erheblich aufgestockt, um Besitzstände zu sichern. Während aus diesem Grunde 1992 nur ein geringer Subventionsabbau zu verzeichnen ist, erhöhen sich ab 1993 die Steuersubventionen um fast 2 Milliarden DM. Das Konzept der Bundesregierung, 1992 und in den Folgejahren Steuersubventionen in Höhe von je 5 Milliarden DM abzubauen, ist damit gescheitert.
4. Der Bundesrat erinnert nochmals an die entscheidende Verantwortung des Bundes für die Entwicklung des öffentlichen Gesamthaushalts und der öffentlichen Defizite. Dieser Verantwortung gegenüber Ländern und Gemeinden ist der Bund bisher nicht gerecht geworden. Der Bundesrat verweist insoweit auf seinen Beschluß vom 27. 9. 1991 — Drs. 450/91 (Beschluß), Ziffer 5 —. Der Bundesrat sieht sich in seiner Kritik durch das Jahresgutachten 1991/92 des Sachverständigenrates bestätigt, das der Bundesregierung bescheinigt, fast keinen Konsolidierungsbeitrag zu leisten.
5. Die Versäumnisse der Finanzpolitik führen zur Unsicherheit über den kurz- und mittelfristigen Kurs der Bundesregierung. Die Finanzpolitik befindet sich damit zwangsläufig in einer schweren Glaubwürdigkeitskrise. Die hohe Neuverschuldung ist eine schwere Hypothek für die Zukunft. Sie führt zu einer weitgehenden Beschränkung der politischen Gestaltungsfreiheit.
6. Nach der Parteienvereinbarung vom 10. 10. 1991 über die Beschleunigung von Asylverfahren hat der Bund sich verpflichtet, den Ländern alsbald geeignete Liegenschaften für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich die gesetzlichen Voraussetzungen für die unentgeltliche Bereitstellung von Liegenschaften des Bundes für diesen Zweck zu schaffen.
Auch im Zusammenhang mit der Verlegung von Parlament und Regierungssitz von Bonn nach Berlin sollen freiwerdende Liegenschaften des Bundes bei entsprechendem Bedarf staatlichen und kommunalen Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
6040* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1992
7. Die finanzielle Schieflage zu Lasten von Ländern und Gemeinden hat sich weiter verstärkt.
Der Solidaritätszuschlag fließt in die Kassen des Bundes. Die Anhebung der Mineralölsteuer, der Tabaksteuer und der Versicherungsteuer verbessert allein die Bundeseinnahmen. Demgegenüber würde die Senkung der Unternehmensteuer die Finanzausstattung der Länder und Kommunen aushöhlen.
Der Bundesrat erwartet, daß die Länder und Kommunen unverzüglich einen größeren Anteil am Steueraufkommen erhalten.
8. Die neuen Länder werden 1992 auch einen anhaltend hohen Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich haben. Aufgrund der positiven Erfahrung mit der kommunalen Investitionspauschale sollte diese Förderung 1992 fortgesetzt werden. Die Finanzierung kann durch Umschichtung im Rahmen des Gemeinschaftswerkes Aufschwung Ost sichergestellt werden. Darüber hinaus ist es notwendig, den Fonds „Deutsche Einheit" auf dem Niveau des Jahres 1991 zu verstetigen.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, hierfür die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.
9. Die Beratungen im Vermittlungsausschuß zum Steueränderungsgesetz 1992 und zum Gesetz zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" sind noch nicht abgeschlossen. Auch ist der Bund seinen wiederholten Zusagen, den Ländern ein Angebot über die Finanzierung der Lasten von Ländern und Gemeinden aus der Konversion zu machen, nicht nachgekommen. Der Haushalt des Bundes 1992 und auch der Nachtragshaushalt 1991 unterstellen insoweit die Positionen der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages. Ein Beschluß des Bundesrates, zum Haushaltsgesetz 1992 und zum Nachtragshaushaltsgesetz 1991 den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen, bedeutet nicht, daß der Bundesrat in den im Vermittlungsausschuß zu beratenden Gesetzen die Haltung der Bundesregierung und der Mehrheit des Bundestages teilt. Der Bundesrat erwartet, daß die Ergebnisse des Vermittlungsverfahrens — soweit erforderlich — unverzüglich durch Änderungen und Ergänzungen im Bereich des Bundeshaushalts umgesetzt werden.
Zum
Gesetz zur Regelung des Verhältnisses
von Kriegsfolgengesetzen zum Einigungsvertrag
Der Bundesrat bedauert, daß die Bundesregierung sich nicht in der Lage sah, rechtzeitig unter Einhaltung der vom Einigungsvertrag gesetzten Fristen den Entwurf eines Kriegsfolgenabschlußgesetzes vorzulegen, und nun zu der Lösung einer Verlängerung der Übergangsregelungen gegriffen werden muß.
Die Bundesregierung hat offenbar Schwierigkeiten, in dem Gesetz auch zu Regelungen zu kommen, die die privilegierte Zuwanderung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern nach Ende der Nachkriegszeit und Wegfall des Vertreibungsdruckes in einem absehbaren Zeitraum zum Ende bringen. Der Bundesrat hält eine solche Regelung — eingebettet in eine zukunftsweisende Zuwanderungspolitik — für dringend notwendig.
Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren nunmehr zügig einleitet.
Zum
Gesetz zur Anpassung der Zahl der Beamten im
Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung
an die Verringerung der Streitkräfte
(Bundeswehrbeamtenanpassungsgesetz — BwBAnpG)
Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, daß die anderweitige Verwendung Vorrang vor der Zurruhesetzung haben muß. Angesichts der Tatsache, daß sowohl im Bundesbereich (z. B. Entscheider beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge) als auch in den fünf neuen Ländern ein auf lange Zeit nicht zu befriedigender Bedarf an qualifiziertem Verwaltungs- und Führungspersonal bestehen wird, muß in jedem Falle der anderweitige Einsatz geprüft werden. Die Entlassung tausender von Bundeswehrbeamten und Soldaten in den vorzeitigen Ruhestand würde in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes und in der Öffentlichkeit auf völliges Unverständnis stoßen.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, flankierende gesetzliche Regelungen zu schaffen, die den Ländern und Gemeinden einen Anreiz geben, betroffene Beamte zu übernehmen. Dies könnte z. B. in der Weise geschehen, daß der Bund den Ländern und Gemeinden während der aktiven Verwendung Personalkosten in Höhe von z. B. 90 v. H. des im Fall der Zurruhesetzung zu zahlenden Ruhegehalts erstattet und sich an den später anfallenden Versorgungsausgaben angemessen beteiligt. Gegebenenfalls wäre auch eine vorübergehende Überschreitung der Stellenobergrenzenverordnung nach dem Bundesbesoldungsgesetz denkbar.
Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht:
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/1045
Drucksache 12/1184 Drucksache 12/1228
Ausschuß für Frauen und Jugend
Drucksache 12/447 Drucksache 12/594 Ausschuß für Verkehr
Drucksache 11/8267 Drucksache 12/47
Ausschuß für Post und Telekommunikation
Drucksache 12/203 EG-Ausschuß
Drucksache 11/8539 Drucksache 12/45 Drucksache 12/948 Drucksache 12/949 Drucksache 12/999
Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat:
Drucksache 12/210 Nrn. 167, 169
Drucksache 12/1449 Nrn. 2.9, 2.11