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    Plenarprotokoll 12/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1992 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 12/1912 vom 10. Januar 1992 — Unterstützung eines privaten Investitionsvorhabens in Börgerende durch Bundesminister Dr. Günther Krause; Grundlage für die Zuständigkeit des Bundesverkehrsministeriums MdlAnfr 3, 4 Hans-Joachim Hacker SPD Antw BM Dr. Günther Krause BMV . . 5841B, C ZusFr Hans-Joachim Hacker SPD . . . . 5841D Stabilisierung der 338 kleinen, bisher vorwiegend ehrenamtlich geführten Wohnungsgenossenschaften in den neuen Bundesländern MdlAnfr 9 Dieter Maaß (Herne) SPD Antw PStSekr Jürgen Echternach BMBau 5842 A ZusFr Dieter Maaß (Herne) SPD 5842 B Beschleunigte Eintragung der Wohnungsgenossenschaften in den neuen Bundesländern bei den Registergerichten MdlAnfr 12 Dieter Maaß (Herne) SPD Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMJ 5842D ZusFr Dieter Maaß (Herne) SPD 5843 B Aufklärung der Ursachen für die hohe Zahl von Kinder-Leukämie-Fällen in Sittensen MdlAnfr 13 Dr. Margrit Wetzel SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA . . . 5844 A ZusFr Dr. Margrit Wetzel SPD 5844 B Arbeitslosenquote unter den Ingenieuren in den neuen Bundesländern; Teilnahme an AB-Maßnahmen und Umschulungen; Entwicklung der Beschäftigung von Ingenieuren MdlAnfr 14, 15 Dr. Ulrich Janzen SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA 5844D, 5845 A ZusFr Dr. Ulrich Janzen SPD . . 5844D, 5845 B ZusFr Manfred Opel SPD 5846 A Anstieg der Berufskrankheiten im Bereich der Hauterkrankungen 1990; Sicherstellung der Entschädigung MdlAnfr 17, 18 Adolf Ostertag SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA . . 5846 C ZusFr Adolf Ostertag SPD 5847 A ZusFr Dr. Margrit Wetzel SPD 5847 B Unterrichtung der an der „wehrtechnischen Zusammenarbeit" des BND, der Bundeswehr und des Bundeskanzleramtes Beteiligten über die dafür geltenden Grundlagen; II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1992 Kenntnis von Bundesminister Dr. Stoltenberg über den Umfang dieser Zusammenarbeit mit Nicht-NATO-Staaten MdlAnfr 21, 22 Manfred Opel SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg 5847D, 5848 B ZusFr Manfred Opel SPD . . . . 5847D, 5848 B ZusFr Hans Wallow SPD 5848 C Transport von dem Notärztekomitee „Cap Anamur" zugesicherten 20 Minenräumpanzern nach Somalia MdlAnfr 23 Horst Kubatschka SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . . 5848D ZusFr Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/ CSU 5849A Einsatz von Minenräumpanzern in Somalia entsprechend dem Antrag der Hilfsorganisation Cap Anamur MdlAnfr 24 Hans Wallow SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . 5849B ZusFr Hans Wallow SPD 5849 B Konditionen für die Übergabe von Objekten der Bundeswehr in den neuen Bundesländern an die Firma Materialdepot Service Gesellschaft (MDSG); Beteiligung der MDSG am Export von NVA-Material in Nicht-NATO-Staaten MdlAnfr 25, 26 Dr. Dagmar Enkelmann PDS/LL Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg 5849C, 5850D ZusFr Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 5849D, 5850D ZusFr Manfred Opel SPD 5850 B Lieferung von NVA-Waffenbeständen an die Türkei, insbesondere an die dortige Polizei MdlAnfr 27, 28 Jürgen Koppelin FDP Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . 5851A, D ZusFr Jürgen Koppelin FDP 5851B, D ZusFr Manfred Opel SPD 5851 C ZusFr Robert Antretter SPD 5852 A ZusFr Dr. Ulrich Janzen SPD 5852 B Möglichkeiten einer europäischen kollektiven Luftraumkontrolle und Luftverteidigung; Suche nach kostengünstigeren Alternativen zu den Jagdflugzeugen Phantom, Jäger 90 u. a.; europäische Beteiligung an der Entwicklung der amerikanischen F-2 MdlAnfr 29, 30 Dr. Olaf Feldmann FDP Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg 5852C, 5853 D ZusFr Dr. Olaf Feldmann FDP . . 5852D, 5853 D ZusFr Manfred Opel SPD 5854 B Hilfen seitens der Bundeswehr für von Verminungen besonders betroffene Staaten MdlAnfr 31 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . . 5854 C ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . 5854 D ZusFr Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/ CSU 5855 B Zusatztagesordnungspunkt: Aktuelle Stunde betr. Bodenpolitik der Bundesregierung, auch in bezug auf verfügbare, bisher militärisch genutzte Einrichtungen, und die Konsequenzen dieser Politik für den Wohnungsbau Franz Müntefering SPD 5855 B Werner Dörflinger CDU/CSU 5856 C Uwe Lühr FDP 5857 C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 5858 C Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 5859 A Wieland Sorge SPD 5860 C Hans-Werner Müller (Wadern) CDU/CSU 5861 B Dr. Walter Hitschler FDP 5862 B Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMF 5863 B Hans-Joachim Hacker SPD 5864 C Norbert Geis CDU/CSU 5865 B Achim Großmann SPD 5866 C Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU . . 5867 B Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . . 5868B Nächste Sitzung 5869 C Berichtigung 5869 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5870 * A Anlage 2 Bereitstellung von Privatkapital bei der Beseitigung der Umweltlasten in den neuen Bundesländern MdlAnfr 5 — Drs 12/1912 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . 5870* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1992 III Anlage 3 Förderung des Einsatzes von Holzabfällen zur betrieblichen Energieerzeugung im Rahmen der Kraft-Wärme-Kopplung MdlAnfr 6 — Drs 12/1912 — Steffen Kampeter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . 5871* B Anlage 4 Zusammenlegung der Zentralstelle Postbank in Darmstadt mit der Generaldirektion Postbank in Bonn; Wahrung des Beteiligungsrechts des Personalrats MdlAnfr 7, 8 — Drs 12/1912 — Gerhard O. Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw StS Frerich Görts BMP . . . . 5871* D Anlage 5 Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Lohnfortzahlungsanspruch geringfügig Beschäftigter im Krankheitsfalle MdlAnfr 16 — Drs 12/1912 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 5872* A Anlage 6 Zahl der Rentner in den neuen Bundesländern mit niedrigerer Rentenauszahlung ab Januar 1992 auf Grund des Wegfalls des Sozialzuschlags; Fehlen eines Hinweises auf geringere Rentenauszahlungen in der BMA- Broschüre „Die neue Rente" MdlAnfr 19, 20 — Drs 12/1912 — Manfred Kolbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 5872* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1992 5841 69. Sitzung Bonn, den 15. Januar 1992 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 68. Sitzung, Seite 5839'D, drittletzte Zeile: Statt „Drucksache 12/1229" ist „Drucksache 12/1220" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Braband, Jutta PDS/LL 15.01.92 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 15.01.92 Büchler (Hof), Hans SPD 15.01.92 * Doppmeier, Hubert CDU/CSU 15.01.92 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 15.01.92 * Fockenberg, Winfried SPD 15.01.92 Formanski, Norbert SPD 15.01.92 Gallus, Georg FDP 15.01.92 Dr. Glotz, Peter SPD 15.01.92 Grünbeck, Josef FDP 15.01.92 Günther (Plauen), FDP 15.01.92 Joachim Haschke CDU/CSU 15.01.92 (Großhennersdorf), Gottfried Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 15.01.92 Henn, Bernd fraktionslos 15.01.92 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 15.01.92 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 15.01.92 Dr. Kappes, CDU/CSU 15.01.92 Franz-Hermann Kastner, Susanne SPD 15.01.92 Kubicki, Wolfgang FDP 15.01.92 Lamp, Helmut Johannes CDU/CSU 15.01.92 Lenzer, Christian CDU/CSU 15.01.92* Lummer, Heinrich CDU/CSU 15.01.92 * Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 15.01.92 Meinl, Rudolf Horst CDU/CSU 15.01.92 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 15.01.92 Dorothea Dr. Mertens (Bottrop), SPD 15.01.92 Franz-Josef Dr. Müller, Günther CDU/CSU 15.01.92 * Müller (Pleisweiler), SPD 15.01.92 Albrecht Nitsch, Johannes CDU/CSU 15.01.92 Poß, Joachim SPD 15.01.92 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 15.01.92 * Rawe, Wilhelm CDU/CSU 15.01.92 Rempe, Walter SPD 15.01.92 Dr. Scheer, Hermann SPD 15.01.92 * Schmidt (Dresden), Arno FDP 15.01.92 Seiler-Albring, Ursula FDP 15.01.92 Dr. Semper, Sigrid FDP 15.01.92 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 15.01.92 Thiele, Carl-Ludwig FDP 15.01.92 Dr. Vogel, Hans-Joachim SPD 15.01.92 Voigt, Karsten D. SPD 15.01.92 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 15.01.92 Weis (Stendal), Reinhard SPD 15.01.92 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Weiß (Berlin), Konrad BÜNDNIS 15.01.92 90/GRÜNE Welt, Jochen SPD 15.01.92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/CSU) (Drucksache 12/1912 Frage 5): Hat sich die Erwartung der Bundesregierung bestätigt, daß bei der Sanierung der Umweltaltlasten in den neuen Bundesländern (z. B. durch den Bau von Abwasseranlagen und neuen Deponien) Privatkapital - gegebenenfalls in welcher Höhe - zur Verfügung gestellt wurde? Der immense Kapitalbedarf für den Aufbau einer effizienten Umweltschutzinfrastruktur in den neuen Bundesländern kann von den öffentlichen Haushalten allein nicht gedeckt werden. Die Durchsetzung privater Organisationsformen gestaltet sich nach wie vor schwierig. Besonders im Trinkwasser- und Abwasserbereich hat die bisherige Entwicklung seit dem Beitritt gezeigt, daß - neben anderen Hemmnissen - von westdeutscher, insbesondere kommunaler Seite, aus Gründen der Besitzstandswahrung durch schablonenhafte Übertragung der westdeutschen Verhältnisse versucht wird, privatwirtschaftliche Modelle auch in den neuen Ländern möglichst zu verhindern. Trotz dieser Schwierigkeiten zeigt die Zahl von ca. zwanzig konkreter Kläranlagenprojekte mit privater Beteiligung, daß diese Organisationsform für eine Reihe von Kommunen bzw. Abwasserverbände eine wichtige Alternative darstellt, notwendige Entsorgungsanlagen schnellstmöglich zu errichten. Darunter ist besonders hinzuweisen auf das erste größere und flächendeckende Projekt, das von der Hansestadt Rostock unter Einbeziehung des Landkreises mit einem privaten Konsortium vorbereitet wird und dem, verteilt auf einen Mehrjahreszeitraum, ein prognostiziertes Investitionsvolumen in einer Größenordnung von 700 Millionen DM zugrunde liegt. Folgende Projekte im Kläranlagenbereich mit privatwirtschaftlicher Beteiligung lassen sich beispielhaft aufzählen. 1. In Plau am See ist eine als Betreibermodell errichtete Kläranlage bereits in Betrieb gegangen. Das Investitionsvolumen lag bei 7,5 Millionen DM für ca. 15 000 Einwohnerwerte. 2. In Bitterfeld wird im Wege eines Kooperationsmodells eine Gemeinschaftskläranlage der Chemie AG Bitterfeld/-Wolfen mit den umliegenden Kommunen realisiert. Das Projekt hat ein Investitionsvolumen von ca. 350 Millionen DM einschließlich Pumpwerken und Druckleitungen für ca. 400 000 Einwohnerwerte. Dieses Projekt wird vom BMU gefördert. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1992 5871* 3. Mit einem Investitionsvolumen von ca. 25 Millionen DM wird in Heckling en, Sachsen-Anhalt ein Betreibermodell durchgeführt. 4. Ein Betreibermodell in Neubuckow, Mecklenburg-Vorpommern, weist ein Investitionsvolumen von ca. 5-10 Millionen DM für ca. 15 000 Einwohnerwerte auf. Darüber hinaus fördert der Bundesumweltminister durch umfassende Beratungsleistungen bisher 7 Pilotprojekte im Kläranlagenbereich mit privatwirtschaftlicher Beteiligung. Vertraglich gesichert ist der Erweiterungsbau einer Kläranlage in Kahla, Thüringen. Hier liegt das Investitionsvolumen bei ca. 19 Millionen DM für ca. 20 000 Einwohnerwerte. Zur Beschleunigung des laufenden Kommunalisierungs- und Privatisierungsprozesses haben der Bundeswirtschaftsminister sowie der Bundesumwelt-, der Bundesinnenminister und die zuständigen Landesminister am 4. Dezember 1991 in einer Gemeinsamen Erklärung Empfehlungen, Grundsätze und Handlungsleitlinien zur strukturellen Entwicklung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den neuen Ländern beschloss en (Veröffentlichung im InfoDienst Kommunal Nr. 41, Januar 1992). Eine beschleunigte Realisierung des wasserwirtschaftlichen Sanierungsprozesses durch verstärkten Rückgriff auf private Dienstleistungserbringer würde die Standortqualität der Kommunen verbessern und positive Wachstums- und Beschäftigungswirkungen gerade in den neuen Ländern eröffnen ohne Abstriche hinsichtlich Zuverlässigkeit, Gesundheitsschutz und Umweltvorsorge. II. Der Bundesregierung sind zur Zeit keine Vorhaben zur Einrichtung neuer Deponien mit privatwirtschaftlicher Beteiligung bekannt. Die neuen Länder befinden sich derzeit noch in einer Phase der Bewertung und teilweisen Schließung der vorhandenen Entsorgungsanlagen. Die Entsorgungsplanung nach § 6 AbfG ist in den neuen Ländern angelaufen bzw. läuft an. Neue Deponiestandorte sind noch nicht ausgewiesen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Steffen Kampeter (CDU/CSU) (Drucksache 12/1912 Frage 6): Wie beurteilt die Bundesregierung unter umwelt- aber auch energiepolitischen Gesichtspunkten den Einsatz von verarbeitungsbedingten Holzabfällen zur betrieblichen Energieerzeugung im Rahmen der Kraft-Wärme-Kopplung, und welche Möglichkeiten sieht sie zur Förderung dieses energetischen Recyclings in finanzieller, aber auch gesetzlicher Hinsicht? In allen drei bisherigen Beschlüssen zur Verminderung der energiebedingten CO2-Emissionen in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2005 (13. Juni 1990, 7. November 1990, 11. Dezember 1991) hat die Bundesregierung die Bedeutung einer verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien als wichtige Handlungsoption unterstrichen. Sie ist der Auffassung, daß das längerfristig wirtschaftliche Potential der erneuerbaren Energien — zu denen auch Holz als nachwachsender Rohstoff zählt — im Hinblick auf deren Lösungsbeitrag zur CO2-Verminderung so rasch wie möglich erschlossen werden muß. Die Rahmenbedingungen für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung sind durch das am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Stromeinspeisungsgesetz wesentlich verbessert worden. Für in das öffentliche Netz eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien ist eine nach Erzeugungsarten differenzierte Mindestvergütung zu zahlen. Diese Vergütung ist an die allgemeine Strompreisentwicklung gekoppelt und liegt deutlich über den bisher gezahlten Vergütungen. Auch Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung fällt unter das Stromeinspeisungsgesetz, sofern die Anlage z. B. mit Deponie- oder Klärgas und nicht mit konventionellen Energieträgern betrieben wird. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag spätestens Ende 1994/Anfang 1995 über die Erfahrungen mit diesem Gesetz berichten. Dabei wird auch der Anwendungsbereich des Gesetzes, insbesondere die Forderung nach Einbeziehung der Kraft-WärmeKopplung nochmals überprüft. In diese Prüfungen einbezogen wird die Frage der Berücksichtigung der gewerblichen Holzabfälle. Darüber hinaus wird die Bundesregierung bei der Fortschreibung der Finanzpläne und im Zusammenhang mit der Einführung einer CO2-Steuer/Abgabe entscheiden, inwieweit für erneuerbare Energien Förderungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Dabei wird ebenfalls die Behandlung von gewerblichen Holzabfällen zu klären sein. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Frerich Görts auf die Fragen des Abgeordneten Gerhard O. Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 12/1912 Fragen 7 und 8): Wie beurteilt die Bundesregierung die beabsichtigte Zusammenlegung der Zentralstelle POSTBANK in Darmstadt mit der Generaldirektion POSTBANK in Bonn aus „betriebswirtschaftlichen Gründen", wenn gleichzeitig die Bundesregierung sogar Bundesministerien aus besonderem Anlaß an zwei Standorten anzusiedeln beabsichtigt? In welcher Weise muß vor der Einleitung von Maßnahmen zur eventuellen Auflösung von Dienststellen wie z. B. der Zentralstelle POSTBANK Darmstadt das förmliche Beteiligungsrecht des Personalrates (Hauptpersonalrat) nach § 78 Abs. 1 Satz 2 Bundespersonalvertretungsgesetz gewahrt werden? Zu Frage 7: Die Standortentscheidungen über den künftigen Sitz der Bundesregierung und über die Eingliederung der Zentralstelle POSTBANK sind nicht miteinander vergleichbar. Die Entscheidung über den Regierungssitz ist politischer Natur, während die Entscheidung der Deutschen Bundespost POSTBANK auf unternehmerischen und betrieblichen Gesichtspunkten beruht. 5872* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1992 Unabhängig davon, daß die Bundesregierung nach der Postreform auf unternehmerische und betriebliche Entscheidungen der Deutschen Bundespost POSTBANK keinen Einfluß nimmt, vermag sie sich auch den von der Deutschen Bundespost POSTBANK für die Zusammenlegung der Dienststellen genannten Gründen nicht zu verschließen. Zu Frage 8: Der Hauptpersonalrat wird im gesetzlichen Rahmen entsprechend den Vorschriften des § 78 Abs. 1 Nr. 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes vor der Realisierung der Maßnahme formell beteiligt. Die vorangehende interne Willensbildung des Vorstands unterliegt keinen Beteiligungsrechten. Nach der bereits erfolgten Information der Betroffenen am 2. und 9. Januar 1992 durch den Vorstand wird dieser nun das Beteiligungsverfahren unverzüglich einleiten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/1912 Frage 16): Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Lohnfortzahlungsanspruch geringfügig Beschäftigter im Krankheitsfalle ziehen, und bis wann ist mit entsprechenden Gesetzesinitiativen zu rechnen? Nach dem Wortlaut des § 1 Abs. 3 Nr. 2 Lohnfortzahlungsgesetz sind geringfügig beschäftigte Arbeiter, deren Arbeitszeit regelmäßig nicht mehr als 10 Stunden pro Woche oder 45 Stunden monatlich beträgt, von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle ausgeschlossen. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Oktober 1991, gestützt auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Juli 1989, entschieden, daß diese Regelung gegen den im Artikel 119 EWG-Vertrag niedergelegten Grundsatz verstößt, nach dem für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit das gleiche Entgelt zu zahlen ist. Beide Entscheidungen gehen davon aus, daß von diesem Ausschluß aus der Lohnfortzahlung mehr Frauen als Männer betroffen sind, ohne daß dies durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist. Wegen dieser mittelbaren Diskriminierung hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß diese Vorschrift nicht mehr anzuwenden ist. Obwohl die Vorschrift demnach keine Rechtsfolgen mehr auslöst, ist es im Interesse der Rechtssicherheit geboten, die Vorschrift auch formal aufzuheben. Dies soll im Rahmen der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften von Arbeitern und Angestellten im Bereich der Lohnfortzahlung erfolgen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksache 12/1912 Fragen 19 und 20): Wie viele Rentner in den östlichen Bundesländern erhalten ab 1. Januar 1992 weniger Geld ausgezahlt (Rente plus Sozialzuschlag)? Warum findet sich in der Broschüre „Die neue Rente" des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom Oktober 1991 kein einziger deutlicher Hinweis darauf, daß wegen der möglichen Begrenzung/Wegfall des Sozialzuschlags der die Rentner primär interessierende Auszahlungsbetrag ab 1. Januar 1992 auch niedriger sein kann als bisher? Zu Frage 19: Genaue Informationen über die Zahl der Rentner in den östlichen Bundesländern, deren Gesamteinkommen — bestehend aus Rente und besonderen Zusatzleistungen der Rentenversicherung — im Januar 1992 geringer ist als im Dezember 1991, liegen der Bundesregierung und auch dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger nicht vor. Alleinstehende Empfänger eines Sozialzuschlags und verheiratete Empfänger eines Sozialzuschlags, die beide eine Invalidenrente für Behinderte beziehen, erhalten auch ab Januar 1992 mindestens den im Dezember 1991 gezahlten Gesamtbetrag aus Rente und Sozialzuschlag. Soweit bei den übrigen Verheirateten ein vor dem 1. Januar 1992 geleisteter Sozialzuschlag weggefallen oder gekürzt worden ist, wird dieser Wegfall oder diese Kürzung in einer großen Zahl von Fällen durch die Anpassung der Renten ausgeglichen. Wenn beispielsweise bis zum 31. Dezember 1991 der Mann eine Rente von monatlich 1 000 DM und die Frau eine monatliche Rente von 500 DM und dazu einen Sozialzuschlag von 120 DM erhalten hat, dürften die Erhöhungsbeträge, die dem Ehepaar durch die Anpassung der Renten zum 1. Januar 1992 um 11,65 v. H. zugeflossen sind, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß nur die anpassungsfähigen Rententeile der Anpassung unterliegen, höher sein als der weggefallene Sozialzuschlag. Es gibt allerdings auch Fallkonstellationen, in denen die Rentenerhöhung den wegfallenden Sozialzuschlag nicht kompensieren. Ein solches Ergebnis ist bei dem Charakter des Sozialzuschlags als pauschalierte Sozialhilfe aber sozialpolitisch gerechtfertigt und im Interesse einer möglichst schnellen Gleichbehandlung der Menschen im geeinten Deutschland sogar geboten. Zu Frage 20: In der Broschüre „Die neue Rente" des Bundesministerums für Arbeit und Sozialordnung wird hinsichtlich der Höhe eines ab 1. Januar 1992 zu zahlenden Sozialzuschlags stets (Seiten 21, 38/39 und 57) eindeutig darauf hingewiesen, daß der Sozialzuschlag nur noch in Höhe des Betrages gezahlt wird, um den bei Alleinstehenden das monatliche Einkommen den Betrag von 600 DM und bei Verheirateten das monatliche Gesamteinkommen den Betrag von 960 DM unterscheidet.
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    Rede von Manfred Carstens


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wer sich die Statistik ansieht, wie viele Wohnungen vor allen Dingen in den letzten Jahren fertiggestellt wurden, stellt fest, daß es diesbezüglich einen ständigen Anstieg gab.

    (Franz Müntefering [SPD]: Aber ganz im Keller angefangen!)

    Dieser Vergleich macht deutlich, daß für die Bewertung der Lage nicht die Angebotsseite das entscheidende Kriterium ist, sondern die außerordentlich starke Nachfrage nach Wohnungen. Eine so überdurchschnittlich starke Nachfrage kann in anderen Ländern gar nicht erst vermutet werden. Jedes Land in einer solchen Situation hätte gewisse Engpässe zu verzeichnen. Ich denke an Asylbewerber, an Aussiedler, an das Einrichten von Single-Wohnungen usw.

    (Franz Müntefering [SPD]: Das ist die zweite Ausrede!)

    Das heißt, die Herausforderung, deren Existenz ich gar nicht bestreiten will, ist derartig groß, daß sich alle beteiligten Stellen Mühe geben sollten, Abhilfe zu schaffen und das Bestmögliche für Wohnungssuchende zu tun.
    Zum einen ist der Bedarf an Boden, an Grundstücksfläche zu nennen. Hier spielt die Zinshöhe eine große Rolle. Andere Dinge kommen hinzu.
    Zunächst die Zurverfügungstellung von Grundstücksflächen: Jeder, der ein bißchen mit Kommunalpolitik zu tun gehabt hat, weiß, daß es in jeder Kommune wichtig ist, eine kluge Grundstückspolitik zu betreiben, rechtzeitig Flächen aufzukaufen und auszuweisen, auch rechtzeitig Austauschflächen zu besorgen, damit Landwirte, die von ihrem Hof leben, diese Flächen im Austausch erhalten können. Diese Probleme werden in den Kommunen in unterschiedlicher Art und Weise gelöst. An vielen Stellen läuft es sehr gut, an anderen nicht so gut.
    Bei den Zinsen hat sich in den letzten Monaten die Lage Gott sei Dank ein wenig stabilisiert. Aber im Vergleich zum Durchschnitt der 70er und 80er Jahre ist das derzeitige Zinsniveau noch relativ hoch.
    Hier im Deutschen Bundestag stellt sich die Frage, was der Bund über das bisher schon Geleistete hinaus tun kann, um für eine bessere Versorgung mit Wohnungen zu sorgen. Die zuständige Ministerin hat eben schon darauf hingewiesen, was wir auf dem steuerlichen Sektor beschlossen haben, welche Fördertatbestände wir eingeführt haben. Das alles läßt sich ganz gut an. Ich darf sagen, daß wir dieses Paket damals gemeinsam bearbeitet und dann im Kabinett auch zur Verabschiedung gebracht haben. Ich bin sicher, daß es entsprechende Wirkungen erzielen wird. Schon Ende 1992 wird man es an den Zahlen ablesen können.
    Aber der Bund kann und will jetzt noch die Grundstücke und Gebäude zur Verfügung stellen, die freiwerden, weil das militärische Potential im Vergleich zu dem, was bislang als nötig erachtet wurde, abgebaut wird.
    Nur darf man jetzt nicht Wunderdinge erwarten. Wenn ich hier mitteilte — ich will das nicht in Einzelheiten tun —, wieviel Liegenschaften z. B. die Bundeswehr in den nächsten Jahren aufgeben wird, dann würden Sie feststellen, daß es sich im Jahre 1991 erst um wenige Prozentpunkte der Gesamtliegenschaften handelte und daß es 1992 wiederum nur wenige Prozentpunkte sein werden; das Gros kommt 1993 und in den Jahren danach.

    (Dr. Hartmut Soell [SPD]: Das hatten wir auch bei den Amerikanern, Herr Carstens!)

    Insgesamt gesehen wird dadurch auf dem bundesdeutschen Markt kein zusätzlicher Freiraum geschaffen, da die Einwohnerzahl der Bundesrepublik Deutschland nicht abnehmen wird. Diejenigen, die die Gebäude verlassen, werden ja woanders wieder Wohnraum suchen. Insofern handelt es sich dabei eher um eine Verschiebung von Engpässen. Möglicherweise hilft es vor Ort an einigen Stellen mehr, als wir jetzt annehmen können.

    (Robert Antretter [SPD]: Die Alliierten!)




    Parl. Staatssekretär Manfred Carstens
    Aber — ich komme gern auf den Zwischenruf zurück — anders sieht es bei den Wohnungen aus, die von den Alliierten freigegeben werden. Dies erfolgt z. B. schon jetzt relativ zügig durch die Amerikaner und in den neuen Ländern durch die sowjetischen Truppen. Uns stellt sich in bezug auf die Amerikaner und auch auf die Franzosen wiederum das Problem, daß diese Freigaben nicht im Jahre 1991 erfolgt sind und nur in ganz wenigen Einzelfällen im Jahre 1992 erfolgen werden, sondern daß es auch dort meist erst in den Jahren 1993, 1994 und den Jahren danach zur Räumung der Wohnungen kommen wird. Wir stehen mit den Ländern und den Kommunen in enger Abstimmung, damit sie rechtzeitig ihr Interesse bekunden und damit wir rechtzeitig zu Vertragsabschlüssen kommen können. Der Verkauf wird zum Teil, je nachdem wofür der Wohnraum verwandt wird, sehr verbilligt erfolgen. Die Formalitäten hierzu und die hier im Bundestag getroffenen diesbezüglichen Beschlüsse sind Ihnen ja bekannt.
    Möglicherweise könnte jetzt das Belegen der von den Sowjets freigegebenen Wohnungen schneller vonstatten gehen; das wurde ja hier eben in einem Einzelfall angesprochen.

    (Franz Müntefering [SPD]: Das war ein Beispiel, das war kein Einzelfall!)

    — Nein, das war in der Tat ein Einzelfall.

    (Zuruf von der SPD: Wie war das im Fernsehen?)

    — Ja, was im Fernsehen gesagt wird, das will ich hier lieber nicht zur Sprache bringen.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. Hartmut Soell [SPD]: Im Fernsehen erscheinen Sie gern, Herr Staatssekretär!)

    Dabei müssen wir uns mit den Sowjets über den Wert dessen verständigen, was dort freigegeben wird. Es gibt auch viele Restitutionsansprüche.

    (Zuruf von der SPD: Nein, dort nicht!)

    — Ja, im Einzelfall möglicherweise nicht, aber insgesamt.
    Das heißt, es muß sehr wohl im Einzelfall geprüft werden. Sie können sich darauf verlassen, daß wir das alles sehr zügig abwickeln werden, obwohl es hier und da — das gebe ich schon zu — auch personelle Engpässe gibt. Aber Herr Kollege Müller (Wadern) hat ja eben schon zum Ausdruck gebracht, daß der Haushaltsausschuß dem Bundesfinanzministerium eine Menge neuer Stellen bewilligt hat, um auch dieses Problem sehr schnell meistern und regeln zu können.
    Wir sind jedenfalls in allen Einzelfällen bemüht, dafür zu sorgen, daß freiwerdende Wohnungen schnellstmöglich wieder belegt werden. Wenn Sie mir den erwähnten Einzelfall auf den Schreibtisch legen, bin ich gerne bereit, diesem insonderheit nachzugehen.

    (Zuruf von der SPD: Ich geben Ihnen noch weitere!)

    Uns allen muß daran liegen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der Wohnungsbauproblematik so gut und so schnell wie möglich fertigzuwerden. Am
    Bund und insbesondere am Finanzminister soll es nicht liegen.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege Hans-Joachim Hacker, Sie haben das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Joachim Hacker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr und mehr wird deutlich, daß nach den großen Worten jetzt die Wirklichkeit die Bundesregierung einholt. Die falschen politischen Ansätze bei der Bewältigung der großen Aufgaben der Schaffung der Einheit Deutschlands in allen Bereichen werden wohl kaum an einer Stelle so deutlich wie auf dem Gebiet der Bodenpolitik.
    Der Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung" wurde von der Regierung zum Fetisch hochstilisiert. Die Möglichkeit einer Kurskorrektur im Zuge des Hemmnissebeseitigungsgesetzes im Frühjahr vergangenen Jahres wurde entgegen den Forderungen der meisten Sachverständigen vertan. Endlich erkennen auch die CDU-Ministerpräsidenten in den neuen Ländern, daß dieser Grundsatz verkehrt ist und nicht die gewünschte Beschleunigung bringen konnte.
    Jetzt werden die Bilder farbig und plastisch, die die SPD bereits vor Monaten entworfen hat, die die Koalition aber wegen ihrer festgefahrenen ideologischen Eigentumsposition nicht wahrnehmen wollte oder konnte.
    Unstrittig ist — darin stimmen wir alle sicherlich überein —: Die eigentlichen Ursachen der scheinbar unlösbaren Eigentumsprobleme liegen in der verfehlten, eigentumsfeindlichen Politik der DDR-Führung in 40 Jahren.

    (Uwe Lühr [FDP]: Das ist wohl wahr!)

    Aber — auch das darf nicht vergessen werden — für die in der DDR Betroffenen ging das Leben weiter. Das Nicht-Erkennen oder das Nicht-Erkennenwollen dieser Lebensrealität hat für Zehntausende, ja, für Hunderttausende von Menschen in den neuen Ländern zur Folge, daß soziale Verunsicherung eintritt und sich existentielle Angst um das fast immer schwer erkämpfte, mit großer Mühe und erheblichem finanziellen Aufwand erworbene Eigenheim, Grundstück oder Wochenendhaus einstellt.
    Deshalb sage ich: In den neuen Ländern, insbesondere im Berliner Randgebiet, tickt eine Zeitbombe, deren Ticken nun endlich auch die Ohren des Bundesministers der Justiz erreicht hat. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wer sich in den neuen Ländern vor Ort umhört, konnte bereits vor Monaten die Stimmen der Betroffenen und Verbände vernehmen, die nachdrücklich Rechtsschutz für den redlichen Erwerb von Grundstücken und Gebäuden forderten. Im wesentlichen geht es um folgendes:
    Erstens. § 4 Abs. 2 des Vermögensgesetzes enthält eine Regelung, nach der Rechtsgeschäfte über Grundstücke und Gebäude, die nach dem 18. Oktober 1989 abgeschlossen wurden, dann nicht redlich sind, wenn diese nach der Anmeldeverordnung nicht hätten genehmigt werden dürfen. Man beachte: Die Anmel-



    Hans-Joachim Hacker
    deverordnung ist Monate nach dem 18. Oktober 1989, d. h. dem Tag des Rücktritts Honeckers, erlassen worden. Daraus resultiert, daß Rechtsgeschäfte, die in der Honecker-Zeit abgeschlossen wurden, einen höheren Rechtsschutz des Staates Bundesrepublik Deutschland als solche genießen, die von den am 6. Mai 1990 demokratisch gewählten Kommunalvertretungen bzw. von ihnen beauftragten Kommunalverwaltungen abgeschlossen oder bestätigt worden sind. Das ist eine unglaubliche Rechtslage. Damit keine Mißverständnisse entstehen, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Rechtsschutz für den unredlichen Erwerb im Sinne des § 4 Abs. 3 des Vermögensgesetzes darf es nicht geben.

    (Beifall bei der FDP) Darin sind wir uns einig.

    Ich frage die Bundesregierung deshalb an dieser Stelle: In wieviel Fällen ist die Rückgabe unredlich erworbener Grundstücke und Gebäude in der Zeit vom 18. Oktober 1989 bis zum Tag der Deutschen Einheit eingefordert und durchgesetzt worden, oder betreiben wir an der Stelle eine Spiegelfechterei und riskieren die soziale Verunsicherung der Betroffenen in den neuen Ländern? Das steht uns allen nicht gut an.
    Zweitens. Die bestehenden Nutzungsverträge bezüglich Grundstücken und Gebäuden sind gemäß § 17 des Vermögensgesetzes geschützt. Andere in der damaligen DDR angewandte Vertragstypen — z. B. Überlassungsverträge — sind unberücksichtigt geblieben. Das soll kein Vorwurf sein. Sicherlich war wegen der Kompliziertheit des Einigungsvertrages nicht immer alles im Detail erkennbar.