Plenarprotokoll 12/69
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
69. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1992
Inhalt:
Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde
— Drucksache 12/1912 vom 10. Januar 1992 —
Unterstützung eines privaten Investitionsvorhabens in Börgerende durch Bundesminister Dr. Günther Krause; Grundlage für die Zuständigkeit des Bundesverkehrsministeriums
MdlAnfr 3, 4 Hans-Joachim Hacker SPD
Antw BM Dr. Günther Krause BMV . . 5841B, C
ZusFr Hans-Joachim Hacker SPD . . . . 5841D
Stabilisierung der 338 kleinen, bisher vorwiegend ehrenamtlich geführten Wohnungsgenossenschaften in den neuen Bundesländern
MdlAnfr 9
Dieter Maaß (Herne) SPD
Antw PStSekr Jürgen Echternach BMBau 5842 A
ZusFr Dieter Maaß (Herne) SPD 5842 B
Beschleunigte Eintragung der Wohnungsgenossenschaften in den neuen Bundesländern bei den Registergerichten
MdlAnfr 12
Dieter Maaß (Herne) SPD
Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMJ 5842D
ZusFr Dieter Maaß (Herne) SPD 5843 B
Aufklärung der Ursachen für die hohe Zahl von Kinder-Leukämie-Fällen in Sittensen
MdlAnfr 13
Dr. Margrit Wetzel SPD
Antw PStSekr Horst Günther BMA . . . 5844 A
ZusFr Dr. Margrit Wetzel SPD 5844 B
Arbeitslosenquote unter den Ingenieuren in den neuen Bundesländern; Teilnahme an AB-Maßnahmen und Umschulungen; Entwicklung der Beschäftigung von Ingenieuren
MdlAnfr 14, 15
Dr. Ulrich Janzen SPD
Antw PStSekr Horst Günther BMA 5844D, 5845 A
ZusFr Dr. Ulrich Janzen SPD . . 5844D, 5845 B
ZusFr Manfred Opel SPD 5846 A
Anstieg der Berufskrankheiten im Bereich der Hauterkrankungen 1990; Sicherstellung der Entschädigung
MdlAnfr 17, 18 Adolf Ostertag SPD
Antw PStSekr Horst Günther BMA . . 5846 C
ZusFr Adolf Ostertag SPD 5847 A
ZusFr Dr. Margrit Wetzel SPD 5847 B
Unterrichtung der an der „wehrtechnischen Zusammenarbeit" des BND, der Bundeswehr und des Bundeskanzleramtes Beteiligten über die dafür geltenden Grundlagen;
II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1992
Kenntnis von Bundesminister Dr. Stoltenberg über den Umfang dieser Zusammenarbeit mit Nicht-NATO-Staaten
MdlAnfr 21, 22 Manfred Opel SPD
Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg 5847D, 5848 B
ZusFr Manfred Opel SPD . . . . 5847D, 5848 B
ZusFr Hans Wallow SPD 5848 C
Transport von dem Notärztekomitee „Cap Anamur" zugesicherten 20 Minenräumpanzern nach Somalia
MdlAnfr 23
Horst Kubatschka SPD
Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . . 5848D
ZusFr Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/
CSU 5849A
Einsatz von Minenräumpanzern in Somalia entsprechend dem Antrag der Hilfsorganisation Cap Anamur
MdlAnfr 24
Hans Wallow SPD
Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . 5849B
ZusFr Hans Wallow SPD 5849 B
Konditionen für die Übergabe von Objekten der Bundeswehr in den neuen Bundesländern an die Firma Materialdepot Service Gesellschaft (MDSG); Beteiligung der MDSG am Export von NVA-Material in Nicht-NATO-Staaten
MdlAnfr 25, 26
Dr. Dagmar Enkelmann PDS/LL
Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg 5849C, 5850D
ZusFr Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke
Liste 5849D, 5850D
ZusFr Manfred Opel SPD 5850 B
Lieferung von NVA-Waffenbeständen an die Türkei, insbesondere an die dortige Polizei
MdlAnfr 27, 28 Jürgen Koppelin FDP
Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . 5851A, D
ZusFr Jürgen Koppelin FDP 5851B, D
ZusFr Manfred Opel SPD 5851 C
ZusFr Robert Antretter SPD 5852 A
ZusFr Dr. Ulrich Janzen SPD 5852 B
Möglichkeiten einer europäischen kollektiven Luftraumkontrolle und Luftverteidigung; Suche nach kostengünstigeren Alternativen zu den Jagdflugzeugen Phantom, Jäger 90 u. a.; europäische Beteiligung an der Entwicklung der amerikanischen F-2
MdlAnfr 29, 30
Dr. Olaf Feldmann FDP
Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg 5852C, 5853 D
ZusFr Dr. Olaf Feldmann FDP . . 5852D, 5853 D
ZusFr Manfred Opel SPD 5854 B
Hilfen seitens der Bundeswehr für von Verminungen besonders betroffene Staaten
MdlAnfr 31
Jürgen Augustinowitz CDU/CSU
Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . . 5854 C
ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . 5854 D
ZusFr Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/
CSU 5855 B
Zusatztagesordnungspunkt:
Aktuelle Stunde betr. Bodenpolitik der Bundesregierung, auch in bezug auf verfügbare, bisher militärisch genutzte Einrichtungen, und die Konsequenzen dieser Politik für den Wohnungsbau
Franz Müntefering SPD 5855 B
Werner Dörflinger CDU/CSU 5856 C
Uwe Lühr FDP 5857 C
Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 5858 C
Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin
BMBau 5859 A
Wieland Sorge SPD 5860 C
Hans-Werner Müller (Wadern) CDU/CSU 5861 B
Dr. Walter Hitschler FDP 5862 B
Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär
BMF 5863 B
Hans-Joachim Hacker SPD 5864 C
Norbert Geis CDU/CSU 5865 B
Achim Großmann SPD 5866 C
Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU . . 5867 B
Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . . 5868B
Nächste Sitzung 5869 C
Berichtigung 5869
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5870 * A Anlage 2
Bereitstellung von Privatkapital bei der Beseitigung der Umweltlasten in den neuen Bundesländern
MdlAnfr 5 — Drs 12/1912 — Klaus Harries CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . 5870* C
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1992 III
Anlage 3
Förderung des Einsatzes von Holzabfällen zur betrieblichen Energieerzeugung im Rahmen der Kraft-Wärme-Kopplung
MdlAnfr 6 — Drs 12/1912 —
Steffen Kampeter CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Paul Laufs BMU . . 5871* B
Anlage 4
Zusammenlegung der Zentralstelle Postbank in Darmstadt mit der Generaldirektion Postbank in Bonn; Wahrung des Beteiligungsrechts des Personalrats
MdlAnfr 7, 8 — Drs 12/1912 — Gerhard O. Pfeffermann CDU/CSU
SchrAntw StS Frerich Görts BMP . . . . 5871* D
Anlage 5
Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Lohnfortzahlungsanspruch geringfügig Beschäftigter im Krankheitsfalle
MdlAnfr 16 — Drs 12/1912 — Ludwig Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 5872* A Anlage 6
Zahl der Rentner in den neuen Bundesländern mit niedrigerer Rentenauszahlung ab Januar 1992 auf Grund des Wegfalls des Sozialzuschlags; Fehlen eines Hinweises auf geringere Rentenauszahlungen in der BMA- Broschüre „Die neue Rente"
MdlAnfr 19, 20 — Drs 12/1912 — Manfred Kolbe CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . 5872* C
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1992 5841
69. Sitzung
Bonn, den 15. Januar 1992
Beginn: 13.00 Uhr
Berichtigung
68. Sitzung, Seite 5839'D, drittletzte Zeile: Statt „Drucksache 12/1229" ist „Drucksache 12/1220" zu lesen.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Braband, Jutta PDS/LL 15.01.92
Brudlewsky, Monika CDU/CSU 15.01.92
Büchler (Hof), Hans SPD 15.01.92 *
Doppmeier, Hubert CDU/CSU 15.01.92
Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 15.01.92 *
Fockenberg, Winfried SPD 15.01.92
Formanski, Norbert SPD 15.01.92
Gallus, Georg FDP 15.01.92
Dr. Glotz, Peter SPD 15.01.92
Grünbeck, Josef FDP 15.01.92
Günther (Plauen), FDP 15.01.92
Joachim
Haschke CDU/CSU 15.01.92
(Großhennersdorf),
Gottfried
Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 15.01.92
Henn, Bernd fraktionslos 15.01.92
Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 15.01.92
Jung (Düsseldorf), Volker SPD 15.01.92
Dr. Kappes, CDU/CSU 15.01.92
Franz-Hermann
Kastner, Susanne SPD 15.01.92
Kubicki, Wolfgang FDP 15.01.92
Lamp, Helmut Johannes CDU/CSU 15.01.92
Lenzer, Christian CDU/CSU 15.01.92*
Lummer, Heinrich CDU/CSU 15.01.92 *
Meckelburg, Wolfgang CDU/CSU 15.01.92
Meinl, Rudolf Horst CDU/CSU 15.01.92
Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 15.01.92
Dorothea
Dr. Mertens (Bottrop), SPD 15.01.92
Franz-Josef
Dr. Müller, Günther CDU/CSU 15.01.92 *
Müller (Pleisweiler), SPD 15.01.92
Albrecht
Nitsch, Johannes CDU/CSU 15.01.92
Poß, Joachim SPD 15.01.92
Dr. Probst, Albert CDU/CSU 15.01.92 *
Rawe, Wilhelm CDU/CSU 15.01.92
Rempe, Walter SPD 15.01.92
Dr. Scheer, Hermann SPD 15.01.92 *
Schmidt (Dresden), Arno FDP 15.01.92
Seiler-Albring, Ursula FDP 15.01.92
Dr. Semper, Sigrid FDP 15.01.92
Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 15.01.92
Thiele, Carl-Ludwig FDP 15.01.92
Dr. Vogel, Hans-Joachim SPD 15.01.92
Voigt, Karsten D. SPD 15.01.92
Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 15.01.92
Weis (Stendal), Reinhard SPD 15.01.92
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Weiß (Berlin), Konrad BÜNDNIS 15.01.92
90/GRÜNE
Welt, Jochen SPD 15.01.92
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/CSU) (Drucksache 12/1912 Frage 5):
Hat sich die Erwartung der Bundesregierung bestätigt, daß bei der Sanierung der Umweltaltlasten in den neuen Bundesländern (z. B. durch den Bau von Abwasseranlagen und neuen Deponien) Privatkapital - gegebenenfalls in welcher Höhe - zur Verfügung gestellt wurde?
Der immense Kapitalbedarf für den Aufbau einer effizienten Umweltschutzinfrastruktur in den neuen Bundesländern kann von den öffentlichen Haushalten allein nicht gedeckt werden.
Die Durchsetzung privater Organisationsformen gestaltet sich nach wie vor schwierig. Besonders im Trinkwasser- und Abwasserbereich hat die bisherige Entwicklung seit dem Beitritt gezeigt, daß - neben anderen Hemmnissen - von westdeutscher, insbesondere kommunaler Seite, aus Gründen der Besitzstandswahrung durch schablonenhafte Übertragung der westdeutschen Verhältnisse versucht wird, privatwirtschaftliche Modelle auch in den neuen Ländern möglichst zu verhindern.
Trotz dieser Schwierigkeiten zeigt die Zahl von ca. zwanzig konkreter Kläranlagenprojekte mit privater Beteiligung, daß diese Organisationsform für eine Reihe von Kommunen bzw. Abwasserverbände eine wichtige Alternative darstellt, notwendige Entsorgungsanlagen schnellstmöglich zu errichten. Darunter ist besonders hinzuweisen auf das erste größere und flächendeckende Projekt, das von der Hansestadt Rostock unter Einbeziehung des Landkreises mit einem privaten Konsortium vorbereitet wird und dem, verteilt auf einen Mehrjahreszeitraum, ein prognostiziertes Investitionsvolumen in einer Größenordnung von 700 Millionen DM zugrunde liegt.
Folgende Projekte im Kläranlagenbereich mit privatwirtschaftlicher Beteiligung lassen sich beispielhaft aufzählen.
1. In Plau am See ist eine als Betreibermodell errichtete Kläranlage bereits in Betrieb gegangen. Das Investitionsvolumen lag bei 7,5 Millionen DM für ca. 15 000 Einwohnerwerte.
2. In Bitterfeld wird im Wege eines Kooperationsmodells eine Gemeinschaftskläranlage der Chemie AG Bitterfeld/-Wolfen mit den umliegenden Kommunen realisiert. Das Projekt hat ein Investitionsvolumen von ca. 350 Millionen DM einschließlich Pumpwerken und Druckleitungen für ca. 400 000 Einwohnerwerte. Dieses Projekt wird vom BMU gefördert.
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1992 5871*
3. Mit einem Investitionsvolumen von ca. 25 Millionen DM wird in Heckling en, Sachsen-Anhalt ein Betreibermodell durchgeführt.
4. Ein Betreibermodell in Neubuckow, Mecklenburg-Vorpommern, weist ein Investitionsvolumen von ca. 5-10 Millionen DM für ca. 15 000 Einwohnerwerte auf.
Darüber hinaus fördert der Bundesumweltminister durch umfassende Beratungsleistungen bisher 7 Pilotprojekte im Kläranlagenbereich mit privatwirtschaftlicher Beteiligung. Vertraglich gesichert ist der Erweiterungsbau einer Kläranlage in Kahla, Thüringen. Hier liegt das Investitionsvolumen bei ca. 19 Millionen DM für ca. 20 000 Einwohnerwerte.
Zur Beschleunigung des laufenden Kommunalisierungs- und Privatisierungsprozesses haben der Bundeswirtschaftsminister sowie der Bundesumwelt-, der Bundesinnenminister und die zuständigen Landesminister am 4. Dezember 1991 in einer Gemeinsamen Erklärung Empfehlungen, Grundsätze und Handlungsleitlinien zur strukturellen Entwicklung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den neuen Ländern beschloss en (Veröffentlichung im InfoDienst Kommunal Nr. 41, Januar 1992).
Eine beschleunigte Realisierung des wasserwirtschaftlichen Sanierungsprozesses durch verstärkten Rückgriff auf private Dienstleistungserbringer würde die Standortqualität der Kommunen verbessern und positive Wachstums- und Beschäftigungswirkungen gerade in den neuen Ländern eröffnen ohne Abstriche hinsichtlich Zuverlässigkeit, Gesundheitsschutz und Umweltvorsorge.
II.
Der Bundesregierung sind zur Zeit keine Vorhaben zur Einrichtung neuer Deponien mit privatwirtschaftlicher Beteiligung bekannt. Die neuen Länder befinden sich derzeit noch in einer Phase der Bewertung und teilweisen Schließung der vorhandenen Entsorgungsanlagen. Die Entsorgungsplanung nach § 6 AbfG ist in den neuen Ländern angelaufen bzw. läuft an. Neue Deponiestandorte sind noch nicht ausgewiesen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Paul Laufs auf die Frage des Abgeordneten Steffen Kampeter (CDU/CSU) (Drucksache 12/1912 Frage 6):
Wie beurteilt die Bundesregierung unter umwelt- aber auch energiepolitischen Gesichtspunkten den Einsatz von verarbeitungsbedingten Holzabfällen zur betrieblichen Energieerzeugung im Rahmen der Kraft-Wärme-Kopplung, und welche Möglichkeiten sieht sie zur Förderung dieses energetischen Recyclings in finanzieller, aber auch gesetzlicher Hinsicht?
In allen drei bisherigen Beschlüssen zur Verminderung der energiebedingten CO2-Emissionen in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2005 (13. Juni 1990, 7. November 1990, 11. Dezember 1991) hat die Bundesregierung die Bedeutung einer verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien als wichtige
Handlungsoption unterstrichen. Sie ist der Auffassung, daß das längerfristig wirtschaftliche Potential der erneuerbaren Energien — zu denen auch Holz als nachwachsender Rohstoff zählt — im Hinblick auf deren Lösungsbeitrag zur CO2-Verminderung so rasch wie möglich erschlossen werden muß.
Die Rahmenbedingungen für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung sind durch das am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Stromeinspeisungsgesetz wesentlich verbessert worden. Für in das öffentliche Netz eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien ist eine nach Erzeugungsarten differenzierte Mindestvergütung zu zahlen. Diese Vergütung ist an die allgemeine Strompreisentwicklung gekoppelt und liegt deutlich über den bisher gezahlten Vergütungen. Auch Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung fällt unter das Stromeinspeisungsgesetz, sofern die Anlage z. B. mit Deponie- oder Klärgas und nicht mit konventionellen Energieträgern betrieben wird. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag spätestens Ende 1994/Anfang 1995 über die Erfahrungen mit diesem Gesetz berichten. Dabei wird auch der Anwendungsbereich des Gesetzes, insbesondere die Forderung nach Einbeziehung der Kraft-WärmeKopplung nochmals überprüft. In diese Prüfungen einbezogen wird die Frage der Berücksichtigung der gewerblichen Holzabfälle.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung bei der Fortschreibung der Finanzpläne und im Zusammenhang mit der Einführung einer CO2-Steuer/Abgabe entscheiden, inwieweit für erneuerbare Energien Förderungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Dabei wird ebenfalls die Behandlung von gewerblichen Holzabfällen zu klären sein.
Anlage 4
Antwort
des Staatssekretärs Frerich Görts auf die Fragen des Abgeordneten Gerhard O. Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 12/1912 Fragen 7 und 8):
Wie beurteilt die Bundesregierung die beabsichtigte Zusammenlegung der Zentralstelle POSTBANK in Darmstadt mit der Generaldirektion POSTBANK in Bonn aus „betriebswirtschaftlichen Gründen", wenn gleichzeitig die Bundesregierung sogar Bundesministerien aus besonderem Anlaß an zwei Standorten anzusiedeln beabsichtigt?
In welcher Weise muß vor der Einleitung von Maßnahmen zur eventuellen Auflösung von Dienststellen wie z. B. der Zentralstelle POSTBANK Darmstadt das förmliche Beteiligungsrecht des Personalrates (Hauptpersonalrat) nach § 78 Abs. 1 Satz 2 Bundespersonalvertretungsgesetz gewahrt werden?
Zu Frage 7:
Die Standortentscheidungen über den künftigen Sitz der Bundesregierung und über die Eingliederung der Zentralstelle POSTBANK sind nicht miteinander vergleichbar. Die Entscheidung über den Regierungssitz ist politischer Natur, während die Entscheidung der Deutschen Bundespost POSTBANK auf unternehmerischen und betrieblichen Gesichtspunkten beruht.
5872* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Januar 1992
Unabhängig davon, daß die Bundesregierung nach der Postreform auf unternehmerische und betriebliche Entscheidungen der Deutschen Bundespost POSTBANK keinen Einfluß nimmt, vermag sie sich auch den von der Deutschen Bundespost POSTBANK für die Zusammenlegung der Dienststellen genannten Gründen nicht zu verschließen.
Zu Frage 8:
Der Hauptpersonalrat wird im gesetzlichen Rahmen entsprechend den Vorschriften des § 78 Abs. 1 Nr. 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes vor der Realisierung der Maßnahme formell beteiligt.
Die vorangehende interne Willensbildung des Vorstands unterliegt keinen Beteiligungsrechten.
Nach der bereits erfolgten Information der Betroffenen am 2. und 9. Januar 1992 durch den Vorstand wird dieser nun das Beteiligungsverfahren unverzüglich einleiten.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/1912 Frage 16):
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Lohnfortzahlungsanspruch geringfügig Beschäftigter im Krankheitsfalle ziehen, und bis wann ist mit entsprechenden Gesetzesinitiativen zu rechnen?
Nach dem Wortlaut des § 1 Abs. 3 Nr. 2 Lohnfortzahlungsgesetz sind geringfügig beschäftigte Arbeiter, deren Arbeitszeit regelmäßig nicht mehr als 10 Stunden pro Woche oder 45 Stunden monatlich beträgt, von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle ausgeschlossen. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Oktober 1991, gestützt auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Juli 1989, entschieden, daß diese Regelung gegen den im Artikel 119 EWG-Vertrag niedergelegten Grundsatz verstößt, nach dem für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit das gleiche Entgelt zu zahlen ist. Beide Entscheidungen gehen davon aus, daß von diesem Ausschluß aus der Lohnfortzahlung mehr Frauen als Männer betroffen sind, ohne daß dies durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist. Wegen dieser mittelbaren Diskriminierung hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß diese Vorschrift nicht mehr anzuwenden ist.
Obwohl die Vorschrift demnach keine Rechtsfolgen mehr auslöst, ist es im Interesse der Rechtssicherheit geboten, die Vorschrift auch formal aufzuheben. Dies soll im Rahmen der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften von Arbeitern und Angestellten im Bereich der Lohnfortzahlung erfolgen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Kolbe (CDU/CSU) (Drucksache 12/1912 Fragen 19 und 20):
Wie viele Rentner in den östlichen Bundesländern erhalten ab 1. Januar 1992 weniger Geld ausgezahlt (Rente plus Sozialzuschlag)?
Warum findet sich in der Broschüre „Die neue Rente" des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom Oktober 1991 kein einziger deutlicher Hinweis darauf, daß wegen der möglichen Begrenzung/Wegfall des Sozialzuschlags der die Rentner primär interessierende Auszahlungsbetrag ab 1. Januar 1992 auch niedriger sein kann als bisher?
Zu Frage 19:
Genaue Informationen über die Zahl der Rentner in den östlichen Bundesländern, deren Gesamteinkommen — bestehend aus Rente und besonderen Zusatzleistungen der Rentenversicherung — im Januar 1992 geringer ist als im Dezember 1991, liegen der Bundesregierung und auch dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger nicht vor.
Alleinstehende Empfänger eines Sozialzuschlags und verheiratete Empfänger eines Sozialzuschlags, die beide eine Invalidenrente für Behinderte beziehen, erhalten auch ab Januar 1992 mindestens den im Dezember 1991 gezahlten Gesamtbetrag aus Rente und Sozialzuschlag.
Soweit bei den übrigen Verheirateten ein vor dem 1. Januar 1992 geleisteter Sozialzuschlag weggefallen oder gekürzt worden ist, wird dieser Wegfall oder diese Kürzung in einer großen Zahl von Fällen durch die Anpassung der Renten ausgeglichen. Wenn beispielsweise bis zum 31. Dezember 1991 der Mann eine Rente von monatlich 1 000 DM und die Frau eine monatliche Rente von 500 DM und dazu einen Sozialzuschlag von 120 DM erhalten hat, dürften die Erhöhungsbeträge, die dem Ehepaar durch die Anpassung der Renten zum 1. Januar 1992 um 11,65 v. H. zugeflossen sind, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß nur die anpassungsfähigen Rententeile der Anpassung unterliegen, höher sein als der weggefallene Sozialzuschlag. Es gibt allerdings auch Fallkonstellationen, in denen die Rentenerhöhung den wegfallenden Sozialzuschlag nicht kompensieren. Ein solches Ergebnis ist bei dem Charakter des Sozialzuschlags als pauschalierte Sozialhilfe aber sozialpolitisch gerechtfertigt und im Interesse einer möglichst schnellen Gleichbehandlung der Menschen im geeinten Deutschland sogar geboten.
Zu Frage 20:
In der Broschüre „Die neue Rente" des Bundesministerums für Arbeit und Sozialordnung wird hinsichtlich der Höhe eines ab 1. Januar 1992 zu zahlenden Sozialzuschlags stets (Seiten 21, 38/39 und 57) eindeutig darauf hingewiesen, daß der Sozialzuschlag nur noch in Höhe des Betrages gezahlt wird, um den bei Alleinstehenden das monatliche Einkommen den Betrag von 600 DM und bei Verheirateten das monatliche Gesamteinkommen den Betrag von 960 DM unterscheidet.