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    Plenarprotokoll 12/66 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 66. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 Inhalt: Umstellung der Tagesordnung 5617 A Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung (Bericht des Arbeitsstabes Berlin/Bonn; Zwischenbilanz zur Umsetzung des Gemeinschaftswerkes Aufschwung Ost; weitere aktuelle Themen) Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 5617 B Franz Müntefering SPD 5618 C Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 5618 D Dr. Franz Möller CDU/CSU 5619 B Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 5619 B Peter Conradi SPD 5619 D Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 5620 A Wolfgang Lüder FDP 5620 B Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 5620 C Dr. Horst Ehmke (Bonn) SPD 5620 D Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 5621 A Jochen Feilcke CDU/CSU 5621 B Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 5621 B Gudrun Weyel SPD 5621 D Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 5622 A Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 5622 C Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 5622 D Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 5623 B Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 5623 C Editha Limbach CDU/CSU 5623 D Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 5624 B Dr. Liesel Hartenstein SPD 5624 B Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 5624 C Dr. Klaus Röhl FDP 5624 D Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 5625 A Otto Schily SPD 5625 B Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 5625 B Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 12/1765 vom 6. Dezember 1991 — Inhalt des Berichts der wegen geheimdienstlicher Tätigkeit angeklagten Mitarbeiterin des BND über eine mögliche Beteiligung deutscher Firmen am Bau eines Chemiewerks im libyschen Rabta MdlAnfr 3 Norbert Gansel SPD Antw ChefBK Friedrich Bohl BK 5626 A ZusFr Norbert Gansel SPD 5626 B ZusFr Ulrike Mehl SPD 5627 A ZusFr Dietmar Schütz SPD 5627 A ZusFr Otto Schily SPD 5627 B ZusFr Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD 5627 C Maßnahmen gegen die Organisatoren der Haßkampagne gegen Ausländer MdlAnfr 4, 5 Dr. Günther Müller CDU/CSU Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 5627 D, 5628 A ZusFr Dr. Günther Müller CDU/CSU . . 5627 D, 5628 B ZusFr Ottmar Schreiner SPD 5628 C ZusFr Dr. Burkhard Hirsch FDP 5628 D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 Anpassung der Barbeträge nach § 88 BSHG im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Arbeitslosenhilfe an die Preisentwicklung MdlAnfr 7 Gerd Andres SPD Antw PStSin Roswitha Verhülsdonk BMFuS 5629 A ZusFr Gerd Andres SPD 5629 B ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 5629 C Räumung von im Laufe von Kriegen oder sonstigen bewaffneten Auseinandersetzungen gelegten Land- oder Seeminen MdlAnfr 10, 11 Jürgen Augustinowitz CDU/CSU Antw StMin Helmut Schäfer AA 5629 D, 5630 B ZusFr Jürgen Augustinowitz CDU/CSU 5630 A, B Vertragsbedingungen für den Kauf der Pferdemarktkaserne in Oldenburg durch den britischen Investor; Beurteilung der Angebote anderer Investoren angesichts des Preisnachlasses für die Schaffung studentischen Wohnraums MdlAnfr 18, 19 Dietmar Schütz SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMF 5631 A, D ZusFr Dietmar Schütz SPD 5631 B, D ZusFr Ulrike Mehl SPD 5631 C Leistungen der Bundesrepublik Deutschland an Frankreich im Zusammenhang mit dem Golfkrieg angesichts des erzielten französischen Gewinns in Höhe von rund 6 Milliarden Franc MdlAnfr 22 Otto Schily SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMF . 5632 B ZusFr Otto Schily SPD 5632 B ZusFr Dr. Burkhard Hirsch FDP 5633 B ZusFr Gerd Andres SPD 5633 C ZusFr Ottmar Schreiner SPD 5633 D ZusFr Gabriele Iwersen SPD 5634 A ZusFr Siegfried Vergin SPD 5634 B Bereitschaft japanischer Wirtschaftsvertreter zu Investitionen in den neuen Bundesländern auf Grund der jüngsten Bemühungen von Bundeswirtschaftsminister Möllemann MdlAnfr 23 Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 5634 C ZusFr Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU 5634 D ZusFr Regina Kolbe SPD 5635 B Realisierung der in der Kohlerunde 1991 unter Punkt 8 getroffenen Vereinbarung durch vom Bund sowie den Ländern NordrheinWestfalen und Saarland unterstützte regionalpolitische Maßnahmen angesichts der Eigenanstrengungen der Regionen in den betroffenen Standorten MdlAnfr 24 Wolfgang Meckelburg CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 5635 D ZusFr Wolfgang Meckelburg CDU/CSU 5636 A Finanzierung der Förderungsprogramme für die Bergbauregionen in Nordrhein-Westfalen bis 1995 MdlAnfr 25 Wolfgang Meckelburg CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 5636 B ZusFr Wolfgang Meckelburg CDU/CSU 5636 B ZusFr Lothar Fischer (Homburg) SPD 5636 C Gewährung von Krediten in Höhe von 604 Millionen DM aus Werfthilfemitteln an China angesichts der Menschenrechtsverletzungen in diesem Land MdlAnfr 28 Hans Wallow SPD Antw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 5637 A ZusFr Hans Wallow SPD 5637 A ZusFr Norbert Gansel SPD 5637 B ZusFr Otto Schily SPD 5637 B Bewilligung von Bundesmitteln für den Bau einer neuen Werft im Nationalpark Jasmund vor Rügen MdlAnfr 29 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 5637 D ZusFr Ulrike Mehl SPD 5637 D Abwälzung der überhöhten Kosten durch den Einsatz von MOX-Brennelementen in deutschen Atomkraftwerken auf die Stromkunden MdlAnfr 30 Otto Schily SPD Antw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 5638 B ZusFr Otto Schily SPD 5638 C Zusatztagesordnungspunkt: Aktuelle Stunde betr. Kostenexplosion im Gesundheitswesen Klaus Kirschner SPD 5639 B Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU 5640 B Dr. Bruno Menzel FDP 5641 B Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste 5642 B Wolfgang Zöller CDU/CSU 5643 B Antje-Marie Steen SPD 5644 C Dr. Dieter Thomae FDP 5645 D Gerda Hasselfeldt, Bundesministerin BMG 5647 A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 III Dr. Martin Pfaff SPD 5648 C Dr. Hans-Joachim Sopart CDU/CSU . . 5649 C Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . 5650 B Bernhard Jagoda CDU/CSU 5651 D Editha Limbach CDU/CSU 5652 D Nächste Sitzung 5653 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5655* A Anlage 2 Beispiele für die Reduzierung nationaler Geheimdienste; Grad des Interesses der Bundesregierung an Nachrichten nach Herstellung der Einheit MdlAnfr 1, 2 — Drs 12/1765 — Benno Zierer CDU/CSU SchrAntw ChefBK Friedrich Bohl BK 5655* B Anlage 3 Aufschlüsselung der Krankenbehandlungskosten für Asylbewerber MdlAnfr 6 — Drs 12/1765 — Alfons Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSin Roswitha Verhülsdonk BMFuS 5655* D Anlage 4 Ausgleich technischer Defizite durch FuE-Anstrengungen bei der Nutzung der Wasserkraft MdlAnfr 8 — Drs 12/1765 — Edelgard Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 5656* A Anlage 5 Förderung der Entwicklungsarbeiten der Firma Flachglas Solartechnik für neue Solarkraftwerke MdlAnfr 9 — Drs 12/1765 — Monika Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 5656* A Anlage 6 Beteiligung der Bundeswehr an militärischen Einsätzen kollektiver Sicherheitssysteme (Vereinte Nationen, NATO und WEU) MdlAnfr 12, 13 — Drs 12/1765 — Wilfried Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 5656* C Anlage 7 Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in Togo; Hilfe für Botschaftsangehörige aus afrikanischen Ländern bei einer instabilen innenpolitischen Lage MdlAnfr 14, 15 — Drs 12/1765 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 5656* D Anlage 8 Verbilligte Veräußerung bundeseigener Grundstücke, insbesondere durch die Treuhandanstalt MdlAnfr 16, 17 — Drs 12/1765 — Jürgen Türk FDP SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 5657* B Anlage 9 Gesamtleistungen der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Golfkrieg MdlAnfr 20 — Drs 12/1765 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 5657* D Anlage 10 Mittelabfluß zur Kirchenrestaurierung und Krankenhaussanierung in den neuen Bundesländern nach dem 3. Oktober 1990 MdlAnfr 21 — Drs 12/1765 — Horst Gibtner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 5658* A Anlage 11 Abschluß der Gerichtsverfahren zwischen den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und einigen Gemeinden in den neuen Bundesländern; Weiterführung der unterbrochenen Investitionen im Kraftwerksbau MdlAnfr 26, 27 — Drs 12/1765 — Dr. Uwe Jens SPD SchrAntw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 5658* A Anlage 12 Förderung der Absatzchancen für nachwachsende Rohstoffe MdlAnfr 31, 32 — Drs 12/1765 — Albert Deß CDU/CSU SchrAntw PStSekr Georg Gallus BML 5658* D Anlage 13 Einrichtung einer „Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe" MdlAnfr 33 — Drs 12/1765 — Dr. Bernd Protzner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Georg Gallus BML 5659* C IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 Anlage 14 Verhältnis der Streulagen- zur Nichtstreulagen-Obstbaumproduktion MdlAnfr 34, 35 — Drs 12/1765 — Dr. Burkhard Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Georg Gallus BML 5659* C Anlage 15 Scheitern der Verlängerung des Altersübergangsgeldes angesichts der Arbeitsmarktlage in den neuen Bundesländern MdlAnfr 36, 37 — Drs 12/1765 — Ottmar Schreiner SPD SchrAntw StS Dr. Werner Tegtmeier BMA 5660* A Anlage 16 Gewährleistung der Mobilität von Behinderten auf bundeseinheitlichem Niveau MdlAnfr 38, 39 — Drs 12/1765 — Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste SchrAntw StS Dr. Werner Tegtmeier BMA 5660 * C Anlage 17 Anspruch auf Arbeitslosenhilfe erst nach Verbrauch der Ersparnisse bis auf den BSHG-Satz von DM 2 500 MdlAnfr 40 — Drs 12/1765 — Gerd Andres SPD SchrAntw StS Dr. Werner Tegtmeier BMA 5661* B Anlage 18 Ausbildungsplätze im Marinearsenal in Wilhelmshaven bis 1996 MdlAnfr 41 — Drs 12/1765 — Gabriele Iwersen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 5661* D Anlage 19 Auflösung der Standortverwaltung Grafenwöhr; Übungskonzept der Bundeswehr an Wochenenden, Feiertagen und nachts; Unterrichtung der US-Streitkräfte MdlAnfr 42, 43 — Drs 12/1765 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 5662* A Anlage 20 Auflösung der Standortverwaltung Bayreuth MdlAnfr 44, 45 — Drs 12/1765 — Günter Verheugen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 5662* C Anlage 21 Rücknahme von Abschnitt 3 des Berichts zur Überlassung von Wehrmaterial der ehemaligen NVA an Israel durch Bundesminister Dr. Stoltenberg MdlAnfr 46 — Drs 12/1765 — Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 5662* D Anlage 22 Auflagen im Zusammenhang mit der Weitergabe von Spürpanzern der Bundeswehr an Ägypten während des Golfkriegs; Beschreibung des juristischen Vorgangs des Besitzwechsels MdlAnfr 47, 48 — Drs 12/1765 — Gernot Erler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 5663* B Anlage 23 Verantwortliche für die illegalen Waffenexporte an Israel MdlAnfr 49 — Drs 12/1765 — Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 5663* C Anlage 24 Erlöse aus dem Verkauf von Segmenten der Berliner Mauer und von sonstigen Sperranlagen MdlAnfr 50 — Drs 12/1765 — Horst Gibtner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 5663* C Anlage 25 Auswirkungen der vermehrten Anschaffung und Nutzung nicht plangerechter medizinischer Großgeräte nach dem BSG-Urteil vom 1. Oktober 1990 auf die Vergütung von Leistungen durch die Krankenkassen MdlAnfr 51 — Drs 12/1765 — Klaus Kirschner SPD SchrAntw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 5664* A Anlage 26 Jährliche Krankenbehandlungskosten für Asylbewerber MdlAnfr 52 — Drs 12/1765 —Alfons Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 5664* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 V Anlage 27 Erkenntnisse über durch HIV-verseuchte Blutkonserven infizierte Bluter; Ermittlungsverfahren MdlAnfr 53, 54 — Drs 12/1765 — Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD SchrAntw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 5664* C Anlage 28 Grundlage des Planungsverfahrens für den Ausbau der Schnellbahnstrecke Paris—Mannheim MdlAnfr 55, 56 — Drs 12/1765 — Peter Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 5665* B Anlage 29 Einrichtung eines S-Bahn-Rings von Marbach über Backnang durch das Weissacher Tal nach Rudersberg und Schorndorf MdlAnfr 57, 58 — Drs 12/1765 — Robert Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 5665* D Anlage 30 Legaler jährlicher Export von Siedlungs- und Sonderabfall ins Ausland MdlAnfr 59 — Drs 12/1765 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 5666* A Anlage 31 Erlaß von Verwendungsgeboten für Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen (z. B. Treib- und Schmierstoffe in umweltsensiblen Bereichen) MdlAnfr 60 — Drs 12/1765 — Dr. Bernd Protzner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 5666* A Anlage 32 Förderung des Einsatzes von aus Raps oder anderen pflanzlichen Rohstoffen hergestellten Schmierölen MdlAnfr 61, 62 — Drs 12/1765 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 5666* C Anlage 33 Sicherheitsvorkehrungen für die Lagerung schwach radioaktiver Abfälle aus medizinischer Forschung in den neuen Bundesländern MdlAnfr 63 — Drs 12/1765 — Dr. Harald Kahl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 5667* B Anlage 34 Förderung des Baus einer neuen Werft im Nationalpark Jasmund vor Rügen angesichts der in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehenden stillgelegten Werftanlagen und angesichts der Verpflichtung zum Schutz der Ostsee MdlAnfr 64 — Drs 12/1765 — Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 5667* C Anlage 35 Verlegung des Umweltbundesamtes von Berlin nach Bayreuth; Berücksichtigung Bayerns bei den Modellen zur Dezentralisierung des Verwaltungsstandorts Berlin MdlAnfr 65 — Drs 12/1765 — Renate Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 5667* D Anlage 36 Beschäftigung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter bei der TELEKOM; Konsequenzen MdlAnfr 66 — Drs 12/1765 — Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT 5668* A Anlage 37 Verhinderung der durch Rationalisierungsmaßnahmen bedingten Gebührenausfälle bei der Bundespost; Reduzierung der Ausbildungsstellen bei der TELEKOM im OPD-Bereich Regensburg MdlAnfr 67, 68 — Drs 12/1765 — Horst Kubatschka SPD SchrAntw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT 5668* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 5617 66. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1991 Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 11. 12. 91 * Böhm (Melsungen), CDU/CSU 11. 12. 91 * Wilfried Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 11. 12. 91 * Catenhusen, SPD 11. 12.91 Wolf-Michael Doppmeier, Hubert CDU/CSU 11. 12. 91 Dr. Feldmann, Olaf FDP 11. 12. 91 * Dr. Glotz, Peter SPD 11. 12. 91 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 12. 11. 91 ** Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 11. 12. 91 Heyenn, Günther SPD 11. 12. 91 Dr. Holtz, Uwe SPD 11. 12. 91 * Homburger, Birgit FDP 11. 12. 91 Jaunich, Horst SPD 11. 12. 91 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 11. 12. 91 Dr.-Ing. Laermann, FDP 11. 12. 91 Karl-Hans Lohmann (Witten), Klaus SPD 11. 12. 91 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 11. 12. 91 Reinhard Niggemeier, Horst SPD 11. 12. 91 Nitsch, Johannes CDU/CSU 11. 12. 91 Ostertag, Adolf SPD 11. 12. 91 Pfuhl, Albert SPD 11. 12. 91 * Poß, Joachim SPD 11. 12. 91 Rempe, Walter SPD 11. 12. 91 Rennebach, Renate SPD 11. 12. 91 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 11. 12. 91 Schröter, Karl-Heinz SPD 11. 12. 91 Schuster, Hans Paul FDP 11. 12. 91 Hermann Wiechatzek, Gabriele CDU/CSU 11. 12. 91 Wiefelspütz, Dieter SPD 11. 12. 91 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Bundesministers Friedrich Bohl auf die Fragen des Abgeordneten Benno Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 12/1765 Fragen 1 und 2): Gibt es weltweit Beispiele, nationale Geheimdienste zu reduzieren, obwohl die Probleme und Aufgaben, die die Geheimdienste zu lösen haben, eher größer als kleiner werden? Hat das Bundeskanzleramt oder der Bundesminister des Innern nach Herstellung der deutschen Einheit jetzt weniger Interesse an Nachrichten aus aller Welt, die für Regierungsentscheidungen erforderlich sind? Anlagen zum Stenographischen Bericht Zu Frage 1: Die internationale Situation bei der Entwicklung der nationalen Geheimdienste stellt sich zur Zeit noch nicht so eindeutig dar, daß Beispiele für die Reduzierung solcher Dienste definitiv genannt werden können. Dabei müssen solche Fälle vorerst außer Betracht bleiben, in denen sich bisher einheitliche Staaten in Teilstaaten aufzulösen beginnen. Weltweit sind Umstrukturierungen als Folge der veränderten politischen Lage zu beobachten, die auch Personalreduzierungen zur Folge haben; diese beziehen sich aber meist auf Teilbereiche, und es ist noch nicht abzusehen, ob und in welchem Umfang andere Schwerpunktbildungen wiederunm zu einem Personalmehrbedarf führen. Beim französischen Nachrichtendiest DGSE (Direction Generale de Sécurité Étrangère) sind offenbar Maßnahmen geplant, die in Teilbereichen zu Personalmehrungen führen. Zu Frage 2: Das Interesse der Bundesregierung an Auslandsinformationen hat nach der Herstellung der deutschen Einheit nicht abgenommen. Die Verbesserung bei der allgemeinen Informationslage durch die demokratischen Entwicklungen im östlichen Europa wird weitgehend aufgewogen durch die heute größere Vielfalt von politischen Entscheidungszentren und die steigende Bedeutung von aufklärungsbedürftigen Zusammenhängen, wie sie z. B. der internationale Drogenhandel und die Proliferation von Rüstungstechnologie darstellen. Der durch die deutsche Einheit bedingte Aufgabenwegfall beim Bundesnachrichtendienst wird dort jedoch in den kommenden Jahren insgesamt zu einer Minderung des Personalbestandes führen. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Roswitha Verhülsdonk auf die Frage des Abgeordneten Alfons Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 12/1765 Frage 6): Ist gegebenenfalls eine Aufschlüsselung nach entstehenden Verwaltungskosten der Sozialhilfeträger sowie der sog. unmittelelbaren Krankheitskosten möglich? (siehe hierzu Frage 52) Nein. Über Verwaltungskosten bei Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes enthält die Bundesstatistik keine Angaben. Das gleiche gilt für den Anteil der Ausländer insgesamt oder bestimmter Ausländergruppen an den Kosten der Sozialhilfe. Der Sozialhilfestatistik ist nur - aufgeteilt nach Hilfearten - der Anteil der Ausländer an der Gesamtzahl der Hilfeempfänger zu entnehmen. Dieser Anteil betrug bei der Krankenhilfe im Jahre 1989 51,3 v. H. bei stark steigender Tendenz. Zahlen für 1990 und 1991 liegen noch nicht vor. 5656* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Edelgard Bulmahn (SPD) (Drucksache 12/1765 Frage 8): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten zur Nutzung der Wasserkraft bei kleinen Gefällen, und wo sieht sie technische Defizite, die durch verstärkte FuE-Anstrengungen ausgeglichen werden können? Die Bundesregierung beurteilt die Möglichkeiten zur Nutzung der Wasserkraft generell als sehr positiv. Auch die Nutzung der Wasserkraft bei kleinen Gefällen kann einen nützlichen energetischen Beitrag erbringen. Die Bundesregierung hält jedoch die Nutzung der Wasserkraft für eine weitgehend eingeführte Technik. Sie überläßt deshalb die Weiterentwicklung dieser Technik den Interessenten. Verstärkte FuE-Anstrengungen sind aus diesem Grund derzeit nicht beabsichtigt. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß durch das am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Stromeinspeisungsgesetz die Einspeisevergütungen von Strom in das Netz öffentlicher Elektrizitätsversorgungsunternehmen für Kleinwasserkraftwerke bis 5 MW in substantieller Weise verbessert worden sind. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 12/1765 Frage 9): Aus welchem Grund lehnt die Bundesregierung die Förderung des Pilotprojektes der Kölner Firma Flagsol (Flachglas Solartechnik GmbH) ab, wodurch die Entwicklungsarbeiten für eine neue Generation von Solarkraftwerken, die Strom mit Betriebskosten von etwa 10 Pfg/KWh erzeugen sollten, gestoppt werden, obwohl ein Förderantrag zunächst mit einem Letter of Intent bestätigt worden war, und obwohl jetzt die Bedingungen erfüllt werden, die auf meine schriftlichen Fragen 65 und 66 in Drucksache 12/1099 für eine Förderung genannt wurden, und wie verträgt sich das mit den Aussagen zur schwerpunktmäßigen Förderung der Solarenergie? Das Fördervorhaben „Mitteltemperatur-Testanlage (MTA) " war so konzipiert, daß die DLR als Zuwendungsempfänger die Testanlage von der Firma Testsol (einem Tochterunternehmen der Firmen LUZ und Flachglas) auf Festpreisbasis im Auftragswege erwerben sollte. Daneben sind das Zentralinstitut für Solar- und Wasserstofforschung (ZSW) und die Firma Siempelkamp an dem Projekt beteiligt. Durch sich seit Mitte 91 abzeichnende und inzwischen eingetretene Zahlungsschwierigkeiten der Firma LUZ, dem entscheidenden System-Wissensträger dieser Testanlage, ist das Vorhaben von den Firmen zwischenzeitlich gestoppt worden. Es ist richtig, daß für dieses Vorhaben im April 1990 ein Letter of intent an die DLR herausgegeben worden ist. Die seit über 2 Jahren währende Diskussion über dieses Fördervorhaben ist neben der Klärung schwieriger Sachfragen u. a. auch dadurch bedingt, daß wiederholt Zweifel an der wirtschaftlichen Belastbarkeit der Firma LUZ aufgetreten sind. Eine zwischenzeitlich diskutierte Fortführung des Vorhabens durch Gründung einer Auffanggesellschaft unter Beteiligung der Firma ABB konnte leider nicht in die Tat umgesetzt werden. Vor dem Hintergrund der nunmehr anstehenden Einstellung dieses Vorhabens wird die Bundesregierung in Kürze darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang den beteiligten Partnern eine anteilige Erstattung der zwischenzeitlich getätigten Aufwendungen für dieses Vorhaben ermöglicht werden kann. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Wilfried Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 12/1765 Fragen 12 und 13): Stellen die VN, die NATO und die WEU nach Auffassung der Bundesregierung kollektive Sicherheitssysteme im Sinne des Artikels 24 Abs. 2 des Grundgesetzes dar, die zum Ziele haben, „eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeizuführen und zu sichern"? Welche Aussagen des Grundgesetzes stehen nach Auffassung der Bundesregierung einer Beteiligung der Bundeswehr an militärischen Einsätzen kollektiver Sicherheitssysteme wie der VN, der NATO und der WEU entgegen, die zum Ziele haben, „eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeizuführen und zu sichern"? Nach Artikel 87 a des Grundgesetzes darf die Bundeswehr außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz dies ausdrücklich zuläßt. Gegen einen Einsatz der Bundeswehr im Bereich von NATO und WEU bestehen nach Auffassung der Bundesregierung keine Bedenken, da es sich um einen Einsatz im Rahmen von Bündnissystemen handelt, die den Merkmalen des Artikel 24 Absatz 2 Grundgesetz entsprechen und die in der Kollektivität der Bündnispartner auch der Bundesrepublik Deutschland unmittelbaren Schutz vor Angriffen von außen bieten. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/1765 Fragen 14 und 15): Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige innenpolitische Lage in Togo, und welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, damit der Demokratieprozeß in Togo nach dem erneuten Putschversuch gegen die demokratische Übergangsregierung unter Ministerpräsident Koffigoh fortgesetzt werden kann? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Botschaftsangehörigen aus afrikanischen Ländern, die aufgrund einer instabilen innenpolitischen Lage in ihren Ländern keine Gehaltszahlungen mehr erhalten, finanzielle oder andere Hilfen zukommen zu lassen, um den Angehörigen der Botschaften übergangsweise den Lebensunterhalt zu garantieren? Zu Frage 14: Die Bundesregierung sieht in dem Militärputsch vom 28. November 1991 in Togo eine Unterbrechung der friedlichen Demokratisierung des Landes. Sofort Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 5657* mit Beginn des Putsches hat sich die Bundesregierung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für die Wiederherstellung eines verfassungsmäßigen Zustandes eingesetzt. In Lomé hat der deutsche Botschafter im Kontakt mit Premierminister Koffigoh, Mitgliedern des Legislationsorgans HCR (Haut Conseil de la République) und der Presse die demokratischen Kräfte der politisch-moralischen Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland versichert und deutsche Zusammenarbeit mit einer neuerlichen togoischen Diktatur ausgeschlossen. In Presseerklärungen hat die Bundesregierung den Putsch entschieden verurteilt (AA am 3. Dezember 1991) und die Suspendierung der staatlichen deutschen Entwicklungshilfe bis zur Wiederaufnahme des Demokratisierungsprozesses (BMZ am 4. Dezember 1991) bekanntgegeben. Zu Frage 15: Der Bundesregierung stehen keine Haushaltsmittel für derartige Hilfeleistungen an Angehörige ausländischer Botschaften zur Verfügung. Ausländische Diplomaten und andere bevorrechtigte Botschaftsangehörige haben auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe, die ja aus kommunalen Mitteln zu zahlen wäre. Das Gesandtschaftsrecht und die internationale Staatenpraxis gehen davon aus, daß die Entsendestaaten das Personal ihrer Auslandvertretungen zu den jeweiligen Empfangsstaaten reduzieren und notfalls ihre Missionen insgesamt schließen, wenn sie nicht in der Lages sind, diese zu erhalten. Falls sie nicht auf private Mittel zurückgreifen können, bleibt den Botschaftsangehörigen in Bürgerkriegssituationen nur der Ausweg, Unterstützung in Deutschland im Rahmen des Asylverfahrens zu beantragen, sofern die asylrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Antrag kann aber nur unter Verzicht auf den diplomatischen Status gestellt werden. Die Aufrechterhaltung eines privilegierten Status mit Mitteln der Bundesregierung ist nicht möglich. Ich gebe Ihnen zu, daß diese Situation in Härtefällen unbefriedigend ist. Andererseits kann der Empfangsstaat nicht in Vorlage treten für die Aufrechterhaltung eines diplomatischen Status von Botschaftsangehörigen, deren Funktion zweifelhaft geworden ist. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Türk (FDP) (Drucksache 12/1765 Fragen 16 und 17): Warum können bundeseigene Grundstücke, die bei Bindung an die Gemeinnützigkeit bis zu 50 v. H. unter Wert veräußert werden können, nicht auch dann ohne die Bindung an die Gemeinnützigkeit verbilligt veräußert werden, wenn feststeht, daß durch die jeweilige Veräußerung zahlreiche Arbeitsplätze entstehen werden? Warum können dieselben Grundstücke statt nur bis zu 50 v. H. nicht auch bis zu 100 v. H. verbilligt veräußert werden, und warum werden diejenigen Grundstücke, die noch im Besitz der Treuhand sind und die nicht für irgendwelche Produktion benötigt werden, nicht ebenfalls zu 100 v. H. verbilligt abgegeben? Zu Frage 16: Durch die verbilligte Veräußerung bundeseigener Grundstücke fördert die Bundesrepublik den Aufbau der Gebietskörperschaften im Beitrittsgebiet und unterstützt darüber hinaus Länder und Kommunen durch die preiswerte Veräußerung von Liegenschaften für ausgewählte öffentliche und soziale Zwecke. Die verbilligte Veräußerung von Grundstücken ist kein geeignetes Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen, die der Bund im Rahmen seiner Beteiligung an der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" fördert. Zu Frage 17: Die Bundesregierung ist mit der bisher größten Grundstücksverbilligungsaktion in Anbetracht der angespannten Haushaltslage des Bundes an die Grenze des haushaltswirtschaftlich Vertretbaren gegangen. Die Verbilligungsaktion wird bis 1995 zu Mindereinnahmen des Bundes in Höhe von ca. 520 Millionen DM führen. Weitergehende Verbilligungen sind deshalb nicht möglich. Die Grundstücke der Treuhand müssen zum Verkehrswert veräußert werden. Die Haushaltsvermerke gelten nur für die verbilligte Veräußerung bundeseigener Grundstücke. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/1765 Frage 20): In welcher Höhe erbringt oder erbrachte die Bundesrepublik Deutschland Leistungen im Zusammenhang mit dem Golfkrieg an die Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien, Frankreich und andere, vom Golfkrieg betroffene Staaten, wie Israel, Syrien oder Ägypten u. a., durch zugesagte finanzielle Leistungen sowie durch zur Verfügung stellen von militärischer Ausrüstung und Munition? Im Zusammenhang mit dem Golfkonflikt hat die Bundesrepublik Deutschland einen Gesamtbeitrag in Höhe von 17,5 Milliarden DM erbracht. Davon entfallen auf unseren Beitrag im Rahmen der militärischen Lastenteilung rund 14,9 Milliarden DM (3,6 Milliarden DM Sachleistungen; 11,3 Milliarden DM Finanzleistungen). Unser Beitrag für die wirtschaftliche Stabilisierung für die vom Golfkonflikt betroffenen Länder beläuft sich auf rund 2,6 Milliarden DM (einschließlich unseres Anteils am EG-Beitrag in Höhe von rund 400 Millionen DM). 5658* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Horst Gibtner (CDU/CSU) (Drucksache 12/1765 Frage 21): Wie hoch ist der tatsächliche Mittelabfluß aus dem Bundeshaushalt 1990 in der Zeit nach dem 3. Oktober 1990 für Zwecke der Kirchenrestaurierung und für Krankenhäuser? Ihre Anfrage bezieht sich offensichtlich auf Leistungen für die neuen Bundesländer. Wegen der unveränderten Überleitung des Staatshaushalts der ehemaligen DDR für das 2. Halbjahr 1990 und dessen Weiterführung als Teil B des Bundeshaushalts 1990 liegen Zahlenangaben nur für das gesamte 2. Halbjahr 1990 vor. Für diesen Zeitraum stellt sich der tatsächliche Mittelabfluß wie folgt dar: Werterhaltung Krankenhäuser: 33,0 Millionen DM Investitionen Krankenhäuser: 386,1 Millionen DM Zuwendungen an Kirchen: 50,9 Millionen DM Hier ist nicht bekannt, ob aus den vorstehenden Zuwendungen an Kirchen Ausgaben für die Restaurierung geleistet wurden, weil die Verwendung der zugewiesenen Mittel den Kirchen überlassen war. Für 1991 liegen die Angaben über die abgeflossenen Mittel noch nicht vor. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Uwe Jens (SPD) (Drucksache 12/1765 Fragen 26 und 27): Wann erwartet die Bundesregierung einen Abschluß der laufenden Gerichtsverfahren zwischen den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und einigen Kommunen in den neuen Bundesländern, und was hat sie bisher unternommen, um den damit verursachten Investitionsstau aufzulösen? Ist die Bundesregierung bereit, die betroffenen Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu drängen, daß sie sofort mit den unterbrochenen Investitionen im Kraftwerksbau beginnen mit der Maßgabe, daß der Gewinner des Gerichtsverfahrens die in Angriff genommenen Investitionen übernehmen und weiterführen muß? Zu Frage 26: Im Vordergrund der gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Stromversorgung in den neuen Bundesländern stehen die Kommunalverfassungsbeschwerden von 165 ostdeutschen Gemeinden beim Bundesverfassungsgericht. Daneben gibt es Verwaltungsgerichtsverfahren gegen die Treuhandanstalt, wobei mit einem Abschluß dieser Verfahren nicht vor einer Entscheidung in Karlsruhe zu rechnen ist. Prozesse unmittelbar zwischen Kommunen und Versorgungsunternehmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht geführt. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu den Kommunalverfassungsbeschwerden auf das Risiko weiterer Investitionsverzögerungen im Strombereich besonders hingewiesen. Gemeinsames Ziel muß die rasche Schaffung einer sicheren, preiswürdigen und umweltverträglichen Versorgung auch in den neuen Bundesländern sein. Außerdem gilt es, die positiven Impulse zu nutzen, die von Investitionen im Energiesektor für die Wirtschaft insgesamt und damit für den Aufschwung Ost ausgehen können. Vor diesem Hintergrund hofft die Bundesregierung auf eine baldige Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden, ohne aber einen konkreten Termin nennen zu können. Die Bundesregierung unterstützt daher alle Bemühungen, unabhängig vom Ausgang der Gerichtsverfahren rasch zu pragmatischen Lösungen zu kommen. Dazu gehören die Grundsatzverständigung, die bereits im Frühjahr bei der Treuhandanstalt erzielt worden ist, sowie die im Aufbau befindliche ClearingStelle. Zu Frage 27: Der Schwerpunkt im Kraftwerksbau liegt auf der Verbundstufe, die unmittelbar von den gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht erfaßt ist. Hier haben nach Auskunft des Unternehmens Verzögerungen bisher vermieden werden können: — Das neue Kohlekraftwerk in Rostock auf Basis Importkohle ist im Bau. — Die Sanierung der zum Weiterbetrieb vorgesehenen Braunkohleblöcke ist eingeleitet. — Für Neubauvorhaben werden Ingenieurarbeiten planmäßig vergeben und die Genehmigungsverfahren durchgeführt. Auf der Regionalstufe hat es Verzögerungen gegeben. Nach einer Umfrage bei den 14 Regionalversorgern (ohne Berlin) werden 1991 geplante Investitionen von 800 Millionen DM nicht abgewickelt. Dafür sind die Kommunalstreitigkeiten eine wichtige Ursache. Nach Auskunft der Unternehmen ist die Versorgungssicherheit nicht gefährdet. Die dazu notwendigen Arbeiten werden in jedem Fall durchgeführt. Hinzu kommt, daß in einigen Fällen bereits Kompromisse zwischen Kommunen und Regionalversorgungsunternehmen über die gemeinsame Bildung von Stadtwerken zustandegekommen sind. In anderen Fällen wird auch über Investitionsschutzklauseln verhandelt. Die Bundesregierung begrüßt nachdrücklich solche pragmatischen Lösungen zur Beseitigung von Investitionshemmnissen. Dies gilt um so mehr, als die Summe der aufgeschobenen Investitionen ohne derartige Lösungen im Laufe des Jahres 1992 rasch anwachsen könnte. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Georg Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Albert Deß (CDU/CSU) (Drucksache 12/1765 Fragen 31 und 32): Was hat die Bundesregierung von der Koalitionsvereinbarung: „insbesondere müssen die verschiedenartigen Absatzchancen für nachwachsende Rohstoffe konsequenter als bisher erschlossen werden" bisher verwirklicht? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 5659* Welche Überlegungen werden von der Bundesregierung angestellt, um die Ansätze zur Markteinführung von nachwachsenden Rohstoffen beschleunigt fortzuentwickeln? TZu Frage 31: Die Absatzchancen nachwachsender Rohstoffe werden — wie die anderer Rohstoffe — vor allem von den Marktkräften bestimmt. Die Bundesregierung fördert verstärkt Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie Modellvorhaben, um die praktischen Anwendungsmöglichkeiten auszuweiten bzw. zu demonstrieren. Außerdem stellt sie Überlegungen an, wie sonstige Rahmenbedingungen verbessert werden können. Dazu verweise ich auf meine Antwort zur Frage: „Welche Überlegungen werden von der Bundesregierung angestellt, um die Ansätze zur Markteinführung von Nachwachsenden Rohstoffen beschleunigt fortzuentwickeln?" Zu Frage 32: Die Bundesregierung stellt Überlegungen an, — ob und ggf. inwieweit Energieträger aus nachwachsenden Rohstoffen von einer CO2- und Energiesteuer (Abgabe) freizustellen sind. Im Bericht der Kommission an den Rat zu diesem Thema wird eine derartige Freistellung vorgeschlagen. — ob und ggf. inwieweit flüssige biogene Energieträger, z. B. Rapsöl oder Bioethanol, mineralölsteuerrechtlich begünstigt werden können. Derzeit unterliegen biogene Energieträger nur in reiner Form nicht der Mineralölsteuer. Im Zuge der laufenden Verbrauchsteuerharmonisierung wird geprüft, welche Steuerregelungen EG-weit für Mischungen mit mineralischen Kraftstoffen gefunden werden können; die EG-Kommission ist aufgefordert, umgehend einen Richtlinienvorschlag dazu vorzulegen. — ob und ggf. inwieweit bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik auch eine verstärkte Förderung des Anbaus nachwachsender Rohstoffe erreicht werden kann. Die nachwachsenden Rohstoffe spielen bei den Beratungen im Agrarrat eine bedeutende Rolle. Die Bundesregierung bemüht sich um eine positive Mitgestaltung und wird versuchen, erreichte Ergebnisse schnell umzusetzen. — ob aus Gründen des Umweltschutzes Anwendungsgebote oder Mindestnormen erlassen werden können, um den Einsatz biologisch schnell abbaubarer Schmierstoffe und Hydrauliköle — diese sind meist auf Pflanzenölbasis — in umweltsensiblen Bereichen zu begünstigen. — ob und inwieweit die Schaffung einer Organisationseinheit für die Förderung nachwachsender Rohstoffe z. B. durch eine verbesserte Koordinierung der vielfältigen Aktivitäten für eine bessere Akzeptanz nachwachsender Rohstoffe nützlich ist. Die dargestellten Überlegungen zeigen deutlich das hohe Interesse der Bundesregierung an einer Förderung nachwachsender Rohstoffe, dem agrar- und umweltpolitische Überlegungen zugrunde liegen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Georg Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Bernd Protzner (CDU/CSU) (Drucksache 12/1765 Frage 33): Ist die Bundesregierung bereit, eine ,,Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe" einzurichten, um die Forschung, den Einsatz und alle Fragen und Initiativen im Zusammenhang mit nachwachsenden Rohstoffen zu koordinieren? Bislang hat die Bundesregierung noch keinen Entschluß zur Schaffung einer neuen, eigenständigen Organisationseinheit für die Förderung nachwachsender Rohstoffe, einer sogenannten Fachagentur, gefaßt. Eine interministerielle Arbeitsgruppe prüft derzeit, ob eine Fachagentur sinnvoll ist, welche Aufgaben von ihr wahrgenommen werden können, welche Organisationsform in Frage kommt und welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Georg Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Burkhard Hirsch (FDP) (Drucksache 12/1765 Fragen 34 und 35): Was interessiert die Bundesregierung an „Obstbäumen in Streulagen", und in welchem Verhältnis stehen Streulagenobstbäume zu Nichtstreulagenobstbäumen? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Streulagenobstbaumobstproduktion, deren Menge sie feststellen will, für die Gesamtversorgung des Marktes mit Obst und die Nichtstreulagenobstbaumobstproduktion? Zu Frage 34: Die Bundesregierung benötigt statistisches Zahlenmaterial über den Anbauumfang und die Erzeugungsmengen von Obst insbesondere — für die Marktbeurteilung. Der Streuobstbau trägt wesentlich zur Frischobstversorgung bei und ist ein wichtiger Rohwarenlieferant für die Fruchtsaftindustrie und die Obstbrennereien. Dadurch kann er die Entwicklung des Obstmarktes insgesamt erheblich beeinflussen. — für Bilanzierungen zur Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, insbesondere auch im Hinblick auf eine ausreichende Versorgung mit Nahrungsinhaltsstoffen, — für Berechnungen zum Produktionswert und zur Wertschöpfung der Landwirtschaft als Teilbereich der gesamten Volkswirtschaft, entsprechend der Richtlinie der EG zur Berechnung des Sozialprodukts. In der Bundesrepublik und in allen Mitgliedstaaten der EG werden alle fünf Jahre Erhebungen über den Marktobstanbau durchgeführt. Eine vollständige Erhebung über den Obstanbau (einschließlich Streuobstbau) wurde letztmalig 1965 durchgeführt. Dabei zeigte sich, daß bei allen wichtigen Obstarten die Mehrzahl der Bäume auf den sogenannten „übrigen Anbau" entfielen, der im wesentlichen aus dem Streuobstanbau besteht. Da die zuletzt für 1965 ermittelte Zahl der Bäume für die Gegenwart nicht mehr zuverlässig genug geschätzt werden konnte, beauftragte 5660* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 der Bundesminister für Landwirtschaft nach Abstimmung mit den übrigen Ressorts das Statistische Bundesamt, eine Bestandserhebung der Obstbäume in Streulagen durchzuführen. Um die Kosten niedrig zu halten, wurde die Erhebung nur in den Bundesländern durchgeführt, in denen der überwiegende Bestand an Streuobst zu erwarten war (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern). Zu Frage 35: Da die Auswertung des erhobenen Datenmaterials durch die Statistischen Ämter noch nicht abgeschlossen ist, können konkrete Schlußfolgerungen für die Gesamtversorgung des Marktes zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gezogen werden. Mittels der in den nächsten Wochen vorliegenden Ergebnisse wird die Bundesregierung darüber Aufschluß gewinnen, wie sich die Bedeutung des Streuobstanbaus für die Gesamtversorgung des Marktes entwickelt hat. Dabei ist zu berücksichtigen, daß neben der wirtschaftlichen Bedeutung des Streuobstbestandes in zunehmendem Maße auch ökologische Gesichtspunkte an Gewicht gewonnen haben. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Werner Tegtmeier auf die Fragen des Abgeordneten Ottmar Schreiner (SPD) (Drucksache 12/1765 Fragen 36 und 37): Woran sind die Bemühungen um eine Verlängerung des Altersübergangsgeldes innerhalb der Bundesregierung gescheitert, und mit wie vielen Neufällen wurde für 1992 gerechnet? Hält die Bundesregierung die Lage auf dem Arbeitsmarkt der neuen Bundesländer für geeignet, um auf eines der gegenwärtig eingesetzten arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu verzichten bzw. in seiner Wirkung zu schmälern? Die Altersübergangsgeld-Regelung ist bis 31. Dezember 1991 befristet. Sie kann durch Rechtsverordnung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister für Wirtschaft verlängert werden. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, ob eine solche Verlängerung arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und finanzierbar ist, sind noch nicht abgeschlossen. Ich bitte deshalb um Verständnis, daß ich dieser Entscheidung nicht vorgreifen kann. Die Bundesregierung setzt das Instrumentarium der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Überbrückung des Beschäftigungseinschnitts in den neuen Bundesländern in einem im Westen bisher nicht gekannten Ausmaß ein. Mit fast 36 Milliarden DM stellen Bundesanstalt für Arbeit und Bundesregierung zusammen für die aktive Arbeitsmarktpolitik (insbesondere Förderung der beruflichen Bildung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Kurzarbeitergeld, Vorruhestands-/Altersübergangsgeld) im Jahr 1992 für die neuen Bundesländer allein soviele Mittel bereit wie im Jahre 1991 für die alten und neuen Bundesländer gemeinsam. Damit wird Arbeitslosigkeit für eine Personenzahl von rund 2 Millionen vermieden. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Werner Tegtmeier auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (PDS/Linke Liste) (Drucksache 12/1765 Fragen 38 und 39): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Ländern, das Recht auf Mobilität für Behinderte zu gewährleisten? Was tut die Bundesregierung, damit Leistungsvorsprünge einzelner Bundesländer zugunsten der Mobilität von Menschen mit Behinderungen, wie zum Beispiel das in Berlin mit einem Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Forschung und Technologie 1979 entstandene System von Telebusbestellung + Taxi-Coupons, nicht dem Rotstift zum Opfer fallen, sondern zum Standard in allen Bundesländern werden? Zu Frage 38: Ein „Recht auf Mobilität" gibt es für behinderte ebenso wie für nichtbehinderte Menschen nur im Rahmen der Freiheitsgrundrechte, insbesondere des Artikels 2 des Grundgesetzes, nicht dagegen als ein „Recht", jeden beliebigen Ort zu erreichen und dazu staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Ich gehe daher davon aus, daß Sie mit Ihrer Frage vor allem auf die tatsächlichen Möglichkeiten abzielen, auch Behinderten ein Höchstmaß an Mobilität zu gewährleisten. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist die behindertengerechte Gestaltung der Umwelt und der Abbau bestehender Mobilitätshindernisse. Dies betrifft einmal die Zugänglichkeit von öffentlichen und sonstigen für den allgemeinen Zugang bestimmten Gebäuden und Anlagen. Hier ist zunehmend eine Bereitschaft der Verantwortlichen — vor allem der Länder und Gemeinden — festzustellen, die notwendigen baulichen Maßnahmen zu planen und durchzuführen. Auch bei Verkehrsanlagen aller Art sind in den vergangenen Jahren wesentliche Verbesserungen erreicht worden, nicht zuletzt durch den Einsatz von Mitteln des Bundes. Einzelheiten sind insbesondere in den beiden Berichten der Bundesregierung zur Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation dokumentiert. Der öffentliche Personennahverkehr ist trotz einiger Verbesserungen für viele Menschen weiterhin nicht oder nur schwer zugänglich; hierzu gehören nicht nur Behinderte, sondern z. B. auch alte Menschen und Mütter mit kleinen Kindern sowie Reisende mit Traglasten. Die Allgemeine Verwaltungs- und Finanzierungszuständigkeit liegt bei den Ländern und Gemeinden. Durch Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz — auch für Maßnahmen zur Verbesserung der Situation Behinderter — wird ihnen diese Aufgabe erleichtert. Seit 1988 kann nach diesem Gesetz auch die Erst- und Ersatzbeschaffung von Omnibussen mit Bundesfinanzhilfen gefördert werden; sofern die Fahrzeuge zusätzliche Einrichtungen für die Beförderung von Behinderten erhalten, sind auch diese Kosten zuwendungsfähig. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 5661* Zu Frage 39: Seit 1979 haben bestimmte Gruppen von Mobilitätsbehinderten — unabhängig von der Ursache der Behinderung — das Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr. Zur Zeit nutzen rund 1,4 Millionen Behinderte diese Sozialleistung. Für die Erstattung der Fahrgeldausfälle an die Nahverkehrsunternehmer wurden vom Bund und den (alten) Ländern jährlich rund 750 Millionen DM bereitgestellt. Für Behinderte, die wegen ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können, gibt es eine wachsende Zahl von Sonderfahrdiensten. Sie werden von kommunalen Einrichtungen, Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden betrieben und tragen dazu bei, die Mobilität von Behinderten zu verbessern. Es liegt bei den Kommunen, je nach den örtlichen Gegebenheiten Lösungen zu finden, die den Betroffenen die notwendige Mobilität ermöglichen. Versuche, bundeseinheitliche Bestimmungen für diese Fahrdienste zu schaffen, sind bisher am Widerstand der Länder gescheitert. Überlegungen, die Fahrdienste für Behinderte in die Regelungen über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter einzubeziehen, wurden bereits vor einigen Jahren angestellt. Sie führten — neben rechtssystematischen Bedenken — zu dem Ergebnis, daß die finanziellen Lasten einer solchen Regelung nach finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeiten zum weitaus größten Teil die Länder zu tragen hätten. Eine Gesetzesänderung wäre daher nur möglich, wenn die Länder zur Übernahme dieser Kosten bereit wären. Eine im Jahre 1985 durchgeführte Umfrage hat jedoch ergeben, daß nur ein Bundesland bereit wäre, der gewünschten Erweiterung vorbehaltlos zuzustimmen. Die Mehrzahl der Länder erhob finanzielle Bedenken oder hielt eine solche Regelung nicht für erforderlich. Es liegen keine Erkenntnisse vor, die nunmehr eine andere Beurteilung zuließen. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. Werner Tegtmeier auf die Frage des Abgeordneten Gerd Andres (SPD) (Drucksache 12/1765 Frage 40): Welcher Umstand macht es einem Arbeitslosenhilfe-Empfänger nach Ansicht der Bundesregierung zumutbar, künftig seine Ersparnisse bis auf den BSHG-Satz von 2 500 DM im Unterschied zu den jetzt geltenden 8 000 DM zu verbrauchen, bevor er einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hat, und wie soll er sich damit nach Ansicht der Bundesregierung für den Arbeitsmarkt verfügbar halten? Sie sprechen mit Ihrer Frage eine Verordnung an, die der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zur Zeit vorbereitet. Sie soll den sogenannten Vermögensfreibetrag bei der Arbeitslosenhilfe den Freibetragsregelungen in der Sozialhilfe angleichen. Arbeitslosenhilfe wird nur bei Bedürftigkeit gewährt. Im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung ist Vermögen des Arbeitslosen zu berücksichtigen, soweit die Verwertung unter Berücksichtigung eine angemessene Lebenshaltung des Arbeitslosen billigerweise erwartet werden kann. Vom Arbeitslosen wird beispielsweise regelmäßig nicht erwartet, daß er seinen gebrauchten PKW verkauft. Von ihm wird die Verwertung von Vermögen, das zur alsbaldigen Gründung eines angemessenen eigenen Hausstandes bestimmt ist, ebensowenig erwartet, wie die Verwertung von Vermögen, daß zur Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung oder zum alsbaldigen Erwerb des angemessenen Hausgrundstückes bestimmt ist. Das soll auch so bleiben. Die Arbeitslosenhilfe wird aber aus Steuermitteln und damit von Bürgerinnen und Bürgern finanziert, die teilweise über den Notgroschen hinaus über kein Vermögen verfügen. Von Arbeitslosenhilfeempfängern kann und muß deshalb erwartet werden, daß sie ihre freien liquiden Mittel analog den im Sozialhilferecht geltenden Freibetragsregelungen aufbrauchen, bevor sie die Hilfe der Allgemeinheit in Anspruch nehmen. Im übrigen führt das Außerkrafttreten von § 137 Abs. 1 a AFG dazu, daß ab Januar 1992 bei der Arbeitslosenhilfe in weitaus weniger Fällen als bisher Unterhaltsansprüche des Arbeitslosen gegen seine Eltern und Kinder zu berücksichtigen sind. Das bedeutet eine Stärkung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit des Arbeitslosen. Diesem Mehr an wirtschaftlicher Eigenständigkeit entspricht ein Mehr an wirtschaftlicher Eigenverantwortlichkeit des Arbeitslosen, das von ihm durch die Absenkung des Vermögensfreibetrages verlangt wird. Die Verfügbarkeit der Arbeitslosenhilfeempfänger wird dadurch nicht berührt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Iwersen (SPD) (Drucksache 12/1765 Frage 41): Wie viele Ausbildungsplätze (aufgeschlüsselt in Berufsgruppen) werden im Marinearsenal in Wilhelmshaven in den Jahren 1992, 1993, 1994, 1995 und 1996 zur Verfügung stehen? Aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen stehen im Arsenalbetrieb Wilhelmshaven in den Jahren 1992 bis 1996 folgende Ausbildungsplätze zur Verfügung: — in der Fachrichtung Industrieelektroniker/-in der Fachrichtung Gerätetechnik 113, 90, 72, 48, 48, — in der Fachrichtung Kommunikationselektroniker/-in der Fachrichtung Funktechnik 144, 124, 108, 96, 96, — in der Fachrichtung Industriemechaniker/-in der Fachrichtung Betriebstechnik 47, 40, 36, 36, 36, in den Jahren 1992 und 1993 — in der Fachrichtung Industriemechaniker/-in der Fachrichtung Geräte- und Feinwerktechnik 13, 6, 5662* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 — in der Fachrichtung Zerspanungsmechaniker/-in der Fachrichtung Drehtechnik 6, 3, d. h. insgesamt 1992 323 Ausbildungsplätze 1993 263 Ausbildungsplätze 1994 216 Ausbildungsplätze 1995 180 Ausbildungsplätze 1996 180 Ausbildungsplätze. Sofern durch die wirtschaftliche Entwicklung im Raum Wilhelmshaven Ausbildungsplätze in spürbarem Umfang verlorengehen, können zu den ab 1992 bereits vorgesehenen 36 Neueinstellungen vorerst weitere 12 Neueinstellungen pro Jahr erfolgen. Bei der Obergrenze der Ausbildungsplätze wurde diese Möglichkeit vorsorglich berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich jeweils auf den 1. August des Jahres. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/1765 Fragen 42 und 43): Was waren die Gründe für die Entscheidung, die Standortverwaltung in Grafenwöhr aufzulösen und der Stadt eine selbständige Standortverwaltung zu verweigern? Wie ist das Übungskonzept der Bundeswehr an Wochenenden, Feiertagen und zur Nacht, und was unternimmt die Bundesregierung, um den US-Streitkräften dieses Übungskonzept nahezubringen? Zu Frage 42: In Grafenwöhr sind künftig nur 26 Soldaten und 93 zivile Mitarbeiter zu betreuen. Die Hauptaufgabe der zuständigen Standortverwaltung liegt in der Betreuung der Soldaten während des TruppenübungsplatzAufenthalts. Der unter US-Verwaltung stehende Truppenübungsplatz wird jedoch lediglich an 77 Tagen im Jahr durch die Bundeswehr genutzt. Der Umfang der in Grafenwöhr anfallenden Auf gaben erlaubt das Beibehalten der Standortverwaltung nicht. Insbesondere im Hinblick auf die zu erbringenden Personaleinsparungen und aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen aufzulösenden Dienststellen wäre eine eigene Standortverwaltung nicht zu rechtfertigen. Allerdings ist nunmehr vorgesehen, in Grafenwöhr eine Außenstelle der Standortverwaltung Amberg einzurichten. Dadurch werden auch einige höherwertige Dienstposten im Bereich der Verwaltung in Grafenwöhr verbleiben. Mit dieser Änderung gegenüber dem Ressortkonzept vom 20. September 1991 konnte den zahlreichen Anregungen, u. a. auch von der Bayerischen Staatsregierung, zumindest Rechnung getragen werden. Zu Frage 43: Folgende Regelungen gelten für den Schießbetrieb auf Truppenübungsplätzen an Wochenenden, Feiertagen und zur Nacht: Die Bundeswehr schießt an diesen Tagen grundsätzlich nicht mit scharfer Munition. Freitags endet das Schießen um 12.00 Uhr. Nachtschießen findet zweimal in der Woche — im Sommer bis 1.00 Uhr, im Winter bis 24.00 Uhr, evtl. mit geringen Abweichungen — statt. An Wochenenden und an Feiertagen wird auf Truppenübungsplätzen nur geübt. Dabei ist die Verwendung von Manövermunition zulässig. Im Zuge der Verhandlungen zur Überprüfung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut drängt die Bundesregierung darauf, daß die von der Bundeswehr eingehaltenen Beschränkungen der Schießzeiten im Hinblick auf die Lärmbelästigung für die Bevölkerung auch von den US-Streitkräften beachtet werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Frage des Abgeordneten Günter Verheugen (SPD) (Drucksache 12/1765 Fragen 44 und 45): Aus welchen Sachgründen hat der Bundesminister der Verteidigung entschieden, daß entgegen seiner ursprünglichen Planung die Standortverwaltung Bayreuth aufgelöst wird und in Bayreuth lediglich eine Außenstelle der Standortverwaltung Ebern weiterbestehen soll? Ist es zutreffend, daß die Auflösung der Standortverwaltung Bayreuth auf eine Intervention der Bayerischen Staatsregierung bei der Bundesregierung zurückzuführen ist? Zu Frage 44: Bei der Neuorganisation der Territorialen Wehrverwaltung und des Rüstungsbereichs waren neben den rein organisatorischen auch regionale und strukturpolitische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Der Wunsch der Bayerischen Staatsregierung in ihrer Stellungnahme zum Ressortkonzept vom 5. November 1991, den Sitz der Standortverwaltung in Ebern vorzusehen, war dabei ein bedeutsamer Faktor. Dem Wunsch konnte gefolgt werden, weil auch von Ebern aus die Betreuung des Standortes Bayreuth gewährleistet ist. Es ist beabsichtigt, in Bayreuth eine Außenstelle der Standortverwaltung Ebern zu errichten. Zu Frage 45: Die Auflösung der Standortverwaltung Bayreuth und ihre Zusammenlegung mit Ebern steht im Einklang mit den von der Bayerischen Staatsregierung festgestellten strukturpolitischen Erfordernissen und gewährleistet die sachgerechte Aufgabenerfüllung. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/1765 Frage 46): Ist der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Gerhard Stoltenberg, bereit, den Abschnitt 3 auf Seite 15 des „Berichtes zur Überlassung von Wehrmaterial aus Beständen der ehemaligen NVA an Israel zum Zweck der technischen Auswertung vom 2. Dezember 1991" zurückzuziehen, und welche Erklärung hat der Minister für die wahrheitswidrige Darstellung? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 5663" Der Bundesminister der Verteidigung hat in dem Bericht vom 2. Dezember 1991 die in dem „Abweichenden Zwischenbericht der SPD-Fraktion" zum sogenannten U-Boot-Untersuchungsausschuß, Bundestagsdrucksache 11/6141 wiedergegebenen Darstellungen zum beabsichtigten U-Boot-Geschäft mit Israel Anfang der 70er Jahre inhaltlich zutreffend wiedergegeben. Insbesondere hat er sich auf die auf den Seiten 89 und 90 wörtlich wiedergegebenen Bewertungen der SPD-Fraktion abgestützt, daß die damaligen Lieferungen eine Gesetzesumgehung darstellten und daß die Beteiligten sich darauf berufen hätten, die damalige, von der SPD geführte Bundesregierung habe ihnen Rückendeckung für den Fall zugesagt, daß sich Schwierigkeiten ergeben würden. Der Bericht handelt im übrigen nicht von einer Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuß, sondern von der unwidersprochenen Erklärung eines Zeugen. Der Geschäftsführer einer Lübecker Firma, dessen Erklärung vom 6. Oktober 1983 in dem Bericht wörtlich zitiert ist, war Zeuge vor dem Untersuchungsausschuß. Er hat allerdings von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht. Der auf Seite 74 des Zwischenberichts des Untersuchungsausschusses unter Ziffer 13 abgedruckten Erklärung des Zeugen wurde im Verlauf der über 3jährigen parlamentarischen Untersuchung, deren Einzelheiten auch in der Öffentlichkeit breit diskutiert wurden, nicht widersprochen. Es besteht daher keine Veranlassung, die von Ihnen beanstandete Passage aus dem Bericht vom 2. Dezember 1991 zurückzuziehen. Die Darstellung im Bericht entspricht der Wahrheit. Sie stützt sich auf den Bericht der SPD-Fraktion. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 12/1765 Fragen 47 und 48): Welche Auflagen hat der Bundessicherheitsrat im Zusammenhang mit der Weitergabe von Spürpanzern der Bundeswehr an Ägypten während des Golfkrieges erteilt, und kann die Bundesregierung versichern, daß diese Auflagen tatsächlich beachtet wurden? Wie läßt sich der juristische Vorgang des Besitzwechsels dieser Spürpanzer präzise beschreiben? Zu Frage 47: Der Bundessicherheitsrat hat keine Auflagen im Zusammenhang mit der Weitergabe von ABC-Spürfahrzeugen an Ägypten erteilt. Zu Frage 48: Die ABC-Spürfahrzeuge wurden der Arabischen Republik Ägypten unentgeltlich, d. h. als Schenkung überlassen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/1765 Frage 49): Wer trägt nach Auffassung der Bundesregierung für die ungesetzlichen Waffenlieferungen an Israel die konkrete und politische Verantwortung? Die Bundesregierung bekräftigt ihre Auffassung, daß die Unterstützung des Staates Israel einschließlich der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wehrtechnik nicht ungesetzlich war und ist und im Interesse der Bundesrepublik Deutschland seit den 60er Jahren betrieben wird. Zum Fall der jüngsten Überlassungen von Wehrmaterial an Israel zur technischen Auswertung hat der Bundesminister der Verteidigung gemeinsam mit dem Staatsminister Dr. Stavenhagen und dem Präsidenten des BND dem Verteidigungsausschuß einen umfassenden Bericht vorgelegt, der die Verantwortlichkeiten der an den Vorgängen Beteiligten im einzelnen darstellt. Der Bundesminister der Verteidigung hat sich zur parlamentarischen Verantwortung in dieser Angelegenheit bekannt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Frage des Abgeordneten Horst Gibtner (CDU/CSU) (Drucksache 12/1765 Frage 50): In welchem Umfang hat die Bundesregierung nach dem 3. Oktober 1990 Erlöse einerseits aus dem Verkauf von Segmenten der Berliner Mauer und andererseits Erlöse aus dem Verkauf sonstiger „Sperranlagen" erzielt? Die Bundesregierung hat in der Zeit vom 3. Oktober 1990 bis zum 30. September 1991 Erlöse aus dem Verkauf von Mauersegmenten und Sperranlagen erzielt. In dieser Zeit war der Zentrale Auflösungsstab in Pätz mit den Auflösungskommandos in Berlin, Stendal und Erfurt für den Verkauf zuständig. Die Verkaufserlöse für das Abbruchmaterial an der gesamten ehemaligen innerdeutschen Grenze einschließlich Berlin betrugen vom 1. Januar 1991 bis 30. September 1991 3,1 Millionen DM. Für die Zeit vom 3. Oktober 1990 bis 31. Dezember 1990 konnten die Verkaufserlöse nicht ermittelt werden, da sie wegen der völlig anderen Haushalts- und Kassensystematik der ehemaligen DDR, die noch bis zum Ende des Haushaltsjahres 1990 angewandt wurde, nicht mehr identifizierbar sind. Eine statistische Auflösung der Gesamterlöse 1991, die im Einzelplan 14 Kapitel/Titel 14 12-519 01 (Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) mit Zustimmung des BMF als Einnahme verbucht wurden, nach „Erlösen aus dem Verkauf von Segmenten der Berliner Mauer" und „Erlösen sonstiger Sperranlagen im Raum Berlin" ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung nicht vorhanden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die gewünschten Daten — auch für den Zeitraum 3. Oktober 1990 bis 5664* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 31. Dezember 1990 — von der „Gesellschaft zum Abbau und zur Verwertung von Altanlagen und Altlasten mbH" (AVA) ermitteln zu lassen. Die Firma hat hierzu den Auftrag erhalten. Wenn die Daten ermittelt werden können, werden sie unverzüglich mitgeteilt. Ab dem 1. Oktober 1991 erzielte die Bundesregierung keine Erlöse mehr aus dem Verkauf des Abbruchmaterials an der ehemals innerdeutschen Grenze einschließlich der Grenze Berlins. Die Firma AVA, die seit diesem Zeitpunkt den Abbau der Grenzbefestigungsanlagen vertraglich übernommen hat, ist nach dem Vertrage berechtigt, die Verwertungserlöse mit den mit der Verwertung verbundenen Kosten (z. B. Recycling-Kosten, Kosten der Entsorgung bzw. Sonderentsorgung) zu verrechnen. Abschließend bemerke ich, daß nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen 2,1 Millionen DM, die bis zum 3. Oktober 1990 aus dem Verkauf des Abbruchmaterials als Erlöse angefallen sind, im Haushalt des Finanzministeriums für das Haushaltsjahr 1992 veranschlagt sind und im Jahre 1992 an das „Kuratorium zur Verwendung der Erlöse aus dem Verkauf von Segmenten der Berliner Mauer" gezahlt werden sollen. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Klaus Kirschner (SPD) (Drucksache 12/1765 Frage 51): Wie hat sich die vermehrte Anschaffung und Nutzung nicht plangerechter medizinischer Großgeräte nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 1. Oktober 1990 auf die Vergütung von Leistungen durch die Krankenkassen ausgewirkt? Die Auswirkungen der Leistungserbringung mit nicht plangerechten medizinischen Großgeräten auf die Krankenkassen hängen ab von Vergütungsverträgen zwischen den Kassenverbänden und den kassenärztlichen Vereinigungen. Soweit die Regelung der Gesamtvergütung in der Weise erfolgt, daß der Zuwachs in der Menge zu Lasten der Kassenärzte geht (Deckelung), wirkt sich auch der durch nicht plangerechte Großgeräte hervorgerufene Zuwachs zu Lasten der übrigen Kassenärzte (und nicht der Krankenkassen) aus. Nach den gegenwärtig gültigen Vergütungsregelungen tritt diese Auswirkung überwiegend ein. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Alfons Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 12/1765 Frage 52): Ist der Bundesregierung bekannt, welche Kosten Asylbewerber im Krankheitsfalle jährlich verursachen? Die Ausgaben für Asylbewerber im Krankheitsfalle werden nicht gesondert erfaßt. Insbesondere liefert die Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung keine Zahlen über die Ausgaben für die Asylbewerber, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm) (SPD) (Drucksache 12/1765 Fragen 53 und 54) : Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Berichten (vgl. DER SPIEGEL 47/1991) über Bluter-Patienten (Hämophile), die durch HIV-verseuchte Blutkonserven infiziert wurden und bereits in größerer Zahl dadurch gestorben sind? Sind in diesem Zusammenhang Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, und wie ist der Stand der Verfahren? Zu Frage 53: In der Bundesrepublik Deutschland wurden Präparate für Bluter zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf die Gefahr einer möglichen Ansteckung mit HIV untersucht. Mit den vom Bundesgesundheitsamt ergriffenen Maßnahmen wurde frühzeitig und den jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechend gehandelt, um die zum jeweiligen Zeitpunkt überhaupt nur mögliche Sicherheit zu erreichen. Seit 1982 gab es hypothetische Überlegungen, daß das Auftreten bestimmter, bei Homosexuellen, Drogenkonsumenten und Haitianern beobachteter Immundefekte bei Patienten nach einer Bluttransfusion möglicherweise auf die Übertragung eines Wirkstoffes durch das Blutprodukt zurückzuführen sei. Ein begründeter Verdacht, daß Faktor VIII- und IX-Präparate AIDS übertragen können, bestand zunächst nicht; von ihm konnte frühestens seit Ende 1983 ausgegangen werden. Gleichwohl hatte das Bundesgesundheitsamt aufgrund dieser ersten Vermutungen bereits 1982 eine Kommission „Standardisierung der Anwendung von Faktor VIII und Faktor IX-Konzentraten" initiiert und eine AIDS-Kommission berufen. Im Mai 1983 hat das Bundesgesundheitsamt in einem Merkblatt und im September 1983 in einer Bekanntmachung im BGA- Pressedienst sowie im Bundesgesundheitsblatt auf das Risiko einer AIDS-Übertragung hingewiesen. Das Stufenplanverfahren nach § 63 des Arzneimittelgesetzes wurde im September 1983 eingeleitet. Im Juni 1984 wurden vom Bundesgesundheitsamt folgende Maßnahmen angeordnet: — eine Einschränkung der Anwendungsgebiete — Anforderung an die Spenderauswahl und die Kontrolle der Einzelspende — Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Fertigarzneimittel — ein Hinweis auf das AIDS-Risiko in der Packungsbeilage — Durchführung von Labortestuntersuchungen an Blutspendern ab 1. Januar 1985. Im übrigen wurden schon 1983 Inaktivierungsverfahren eingesetzt, um das Risiko der Übertragung ei- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 5665* ner Virushepatitis zu minimieren. 1985 stellte sich heraus, daß diese Verfahren auch zur Inaktivierung der empfindlicheren und damit leichter zu zerstörenden AIDS-Viren geeignet sind. Die entscheidende Maßnahme, die ein Erkennen einer HIV-Kontamination von Blutspenden und damit deren Zurückweisung für die Herstellung von Arzneimitteln erst ermöglichte, war der HIV-Antikörpertest. Dieser Test sollte auf Anordnung des Bundesgesundheitsamtes vom Dezember 1984 ab Mitte 1985 angewendet werden in der Annahme, daß der Test dann in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen werde. Im Februar 1985 mußte diese Anordnung geändert werden, weil der Test noch nicht zur breiten Anwendung zur Verfügung stand und die lebensnotwendige Versorgung der Hämophiliepatienten mit GerinnungsfaktorPräparaten nicht gefährdet werden durfte. Arzneimittel, die ohne Verwendung dieses Labortestes hergestellt wurden, durften ab 1. Oktober 1985 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Von den rund 6 000 an Hämophilie leidenden Bundesbürgern sind etwa 2 500 bis 3 000 als behandlungsbedürftig einzustufen. Dem AIDS-Zentrum des Bundesgesundheitsamtes waren am 30. November 1991 aus dieser Bevölkerungsgruppe 313 AIDS-Kranke berichtet worden. An diagnostizierten HIV-Infektionen bei Blutern sind dem AIDS-Zentrum 1 350 Fälle bekannt. Die Infektionen wurden wahrscheinlich durch die Anwendung von Blutgerinnungsfaktorenkonzentraten aus ungetesteten Blut- oder Plasmaspenden aus der Zeit vor Einführung des HIV-Testes verursacht. Allerdings mußte im Frühjahr 1990 festgestellt werden, daß es nach 1985 noch zu 10 HIV-Infektionen bei Empfängern einer einem Virusinaktivierungsverfahren unterzogenen Charge von Faktorpräparaten eines Herstellers aus getestetem Ausgangsmaterial gekommen ist. Weshalb es trotzdem zu den genannten Infektionen kommen konnte, ist noch nicht geklärt. Das Präparat wurde sofort vom Hersteller vom Markt genommen und gleichzeitig das Ruhen der Zulassung im Rahmen des unverzüglich eingeleiteten Stufenplanverfahrens durch das Bundesgesundheitsamt angeordnet. Zu Frage 54: Im Zusammenhang mit der HIV-1-Infektion von Hämophiliepatienten sind im Jahre 1987 Ermittlungsverfahren gegen 2 leitende Beamte des Bundesgesundheitsamtes und des früheren Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit eingeleitet worden. Diese Verfahren wurden von den zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Peter Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 12/1765 Fragen 55 und 56): Wann und auf der Grundlage welcher Streckenführung hat der Bundesminister für Verkehr die Deutsche Bundesbahn beauftragt, das Planungsverfahren für den Ausbau der Schnellbahnstrecke Paris—Saarbrücken—Kaiserslautern—Mannheim einzuleiten? Welche deutsch-französischen Vereinbarungen liegen der Initiative des Bundesministeriums für Verkehr zugrunde? Zu Frage 55: Der Bundesminister für Verkehr hat am 29. November 1991 die Deutsche Bundesbahn beauftragt, die unverzügliche Vorbereitung und die anschließende Durchführung der Planfeststellungsverfahren des Streckenabschnitts Ludwigshafen/Mannheim—Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Saarland aufzunehmen. Grundlage ist der Ausbau der vorhandenen Strecke auf weitestgehend 200 km/h. In diesem Zusammenhang werden für die Strecke zwischen Hochspeyer und Neustadt (Weinstraße) vertiefende Untersuchungen durchgeführt mit dem Ziel, daß eine deutliche Fahrzeitverbesserung erreicht wird. Zu Frage 56: Der Initiative des Bundesministers für Verkehr liegt das Bestreben zugrunde, die Zeit bis zum Vertragsabschluß mit Frankreich, der im Zeitraum März/Juni 1992 erwartet wird, zu nutzen, um die Basis für die Fertigstellung dieses grenzüberschreitenden Projekts im Zeitraum 1997/1998 zu schaffen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Robert Antretter (SPD) (Drucksache 12/1765 Fragen 57 und 58): Für wie realistisch hält die Bundesregierung Vorschläge aus dem Rems-Murr-Kreis, einen S-Bahn-Ring von Marbach über Backnang durchs Weissacher Tal nach Rudersberg und Schorndorf zu führen, und welche Kostendimension wäre für dieses ÖPNV-Projekt zugrunde zu legen? Welchen Realisierungszeitraum stellt sich die Bundesregierung ggf. für Planung und Ausführung dieses Nahverkehrsringes vor? Zu Frage 57: Die Initiative zu S-Bahn-Vorhaben muß vom jeweiligen Land ausgehen. Dem Bund ist nicht bekannt, daß das Land Baden-Württemberg sich für eine Ring-S-Bahn Marbach—Backnang—Rudersberg—Schorndorf einsetzt. Zu Frage 58: Es gibt bislang keinen Planungsauftrag an die Deutsche Bundesbahn. Dieser wäre Voraussetzung für Aussagen über Kosten und Realisierungschancen. 5666* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/ CSU) (Drucksache 12/1765 Frage 59): Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wieviel prozentuale Abfallmengen (getrennt nach Sonderabfall und Siedlungsabfall) in etwa pro Jahr legal in das Ausland aus der Bundesrepublik Deutschland exportiert werden? Die für das Jahr 1990 bei den Bundesländern abgefragten grenzüberschreitend entsorgten Abfallmengen (Abfallexporte) stellen sich wie folgt dar: Insgesamt wurden 1 079 676 t Abfälle verbracht, davon 396 275 t (14,7 %) besonders überwachungsbedürftige Abfälle nach § 2 Abs. 2 Abfallgesetz, 98 304 t übrige Sonderabfälle, 557 613 t (1,79 %) Siedlungsabfälle und 27 484 t (0,26 %) Klärschlamm. Die eingeklammerten Zahlen entsprechen der prozentualen Berechnung der grenzüberschreitend verbrachten Abfallmengen in Relation zum Abfallaufkommen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1987; neuere Abfallstatistiken liegen nicht vor. Die Grunddaten haben sich nach Einschätzung der Bundesregierung nicht wesentlich geändert. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage des Abgeordneten Dr. Bernd Protzner (CDU/CSU) (Drucksache 12/1765 Frage 60): Strebt die Bundesregierung an, zur Verbesserung des Umweltschutzes Verwendungsgebote für Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen (z. B. Treib- und Schmierstoffe in umweltsensiblen Bereichen) zu erlassen? Verwendungsgebote gehören zu den intensivsten Eingriffsinstrumenten des produktbezogenen Umweltschutzes. Bevor ein solches Instrument eingesetzt wird, muß hinreichend Klarheit darüber bestehen, daß das Produkt, dessen Einsatz erzwungen werden soll, wirklich deutliche Umweltvorteile gegenüber vergleichbaren, jedoch dann nicht mehr erlaubten Produkten hat. Hierbei ist auch die Ökobilanz der Produktlinie mit zu bewerten. Eine solche Klarheit gibt es bisher nur für wenige aus NR hergestellten Produkten, so z. B. biologisch schnell abbaubare Schmierstoffe. Die Verwendung dieser Schmierstoffe wird durch das Umweltzeichen ( „Blauer Engel") wirksam gefördert. Als Alternative ist auch die Festlegung von Mindestnormen zu prüfen. Es ist darauf hinzuweisen, daß es derzeit keine Rechtsgrundlage für derartige produktspezifische Ge- und Verbote gibt. Die bestehenden bundesrechtlichen Vorschriften zum Schutz umweltsensibler Gebiete (vgl. §§ 12 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes und § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes) kennen das Instrument des Verwendungsgebotes nicht. Sie ermächtigen lediglich die zuständigen Stellen der Länder, Verbote für bestimmte Handlungen festzusetzen oder zu konkretisieren. Zu der Thematik hat unter Federführung des BML eine erste Ressortbesprechung auf Arbeitsebene unter Beteiligung von BMU, BMWi und BMJ stattgefunden. BML und BMU werden eine Arbeitsunterlage erstellen, anhand derer die entsprechenden Prüfungen vorzunehmen sind. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/1765 Fragen 61 und 62): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß heute bereits über 90 v. H. des Motorsägenkettenöls auf Rapsölbasis hergestellt wird, obwohl noch im Jahre 1988 die Bundesregierung der Meinung war, daß eine gezielte Gebotsregelung zur Durchsetzung dieses bioabbaubaren und damit umweltfreundlichen Schmieröls aus EG-rechtlichen Gründen nicht möglich sei, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die gezielte Förderung des Einsatzes von Schmierstoffen auf Rapsöl- oder anderer pflanzlicher Basis? In welchem Umfang werden bei den einzelnen Bundesverwaltungen Schmier- und Treibstoffe aus fossilen Rohstoffen verwendet, und wo sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf der Basis der Selbstverpflichtung Treib- und Schmierstoffe einzuführen nach dem Muster der Selbstverpflichtung der staatlichen Forstämter zur Verwendung von Motorsägenkettenöl auf Rapsölbasis oder nach dem Beispiel eines der größten deutschen Trinkwasserversorger, der Gelsenwasser AG, die sämtliche Fahrzeuge, die in ihren Wassergewinnungsgebieten eingesetzt werden, mit Biodiesel betreibt und ausschließlich Hydraulikflüssigkeiten auf Pflanzenölbasis verwendet? Zu Frage 61: Die Subsitution von Schmierstoffen auf Mineralölbasis durch biologisch schnell abbaubare Stoffe auf pflanzlicher Basis ist insbesondere dort, wo es sich um eine „Verlustschmierung" handelt, ein wichtiger Beitrag zum Boden- und Gewässerschutz und trägt auch zur Verminderung von CO2-Emissionen bei. Dieser Substitutionsprozeß wird von der Bundesregierung insbesondere mit Hilfe des Instrumentes „Umweltzeichen" gefördert. Gerade im Bereich der besonders umweltbelastenden Kettenschmieröle hat sich das im Dezember 1987 erstmals an biologisch schnell abbaubare Produkte vergebene Umweltzeichen als hervorragendes Marketing-Instrument erwiesen. Durch entsprechende Erlasse der Forstverwaltungen der Bundesländer, tarifvertragliche Vereinbarungen und Empfehlungen an die Beschaffungsstellen von Bund und Ländern konnte hier binnen weniger Jahre eine fast vollständige Substitution bewirkt werden. Ein Umweltzeichen gibt es inzwischen auch für schnell abbaubare Schmierfette und Schalöle (BetonTrennmittel) auf pflanzlicher Basis, so daß in weiteren Produktbereichen ein vergleichbarer Substitutionsprozeß zu erwarten ist. Während das Umweltzeichen flexibel genutzt und die Kriterien für seine Vergabe dynamisch weiterentwickelt werden können, gehören Verwendungsgebote zu den intensivsten Eingriffsinstrumenten des produktbezogenen Umweltschutzes. Bevor ein solches Instrument eingesetzt wird, muß für jede Produktlinie, deren Verwendung erzwungen werden Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 5667* soll, im Sinne einer Ökobilanz hinreichend Klarheit über die Umweltvorteile gegenüber vergleichbaren, nicht mehr erlaubten Produkten geschaffen sein. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die noch ungenügend gelöste Entsorgung pflanzlicher Öle hinzuweisen. Eine Aufarbeitung ist derzeit noch nicht möglich, d. h. pflanzliche Altöle müssen verbrannt werden. Sie müssen getrennt von mineralischen Ölen entsorgt werden, da sie deren Aufarbeitung erheblich stören. Außerdem ist jeweils zu klären, welche Additive in welcher Menge verwendet werden. Zu Frage 62: Generell läßt sich feststellen, daß im Bereich der Bundesverwaltung heute praktisch ausschließlich Schmier- und Treibstoffe aus fossilen Rohstoffen verwendet werden. Der geschätzte Anteil der nachwachsenden Rohstoffe an diesen Produkten wird auf unter 1 % geschätzt — eine detaillierte Aufschlüsselung auf die einzelnen Bereiche der Bundesverwaltung liegt derzeit nicht vor. Der Bundesumweltminister hat das Umweltbundesamt beauftragt, u. a. die Möglichkeiten und Umweltimplikationen des Einsatzes von Treib- und Schmierstoffen zu prüfen, und dabei einen umfassenden Vergleich mit konventionellen Produkten durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden für Mitte Januar 1992 erwartet. Erwogen wird z. B. der Einsatz von Biodiesel sowie als Zweitaktöle für Motorboote (Nischenbereiche). Hydrauliköle können nach derzeitigem Stand positiv bewertet werden, solange ihre Recyclingfähigkeit gesichert werden kann. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage des Abgeordneten Dr. Harald Kahl (CDU/ CSU) (Drucksache 12/1765 Frage 63): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, unter welchen Sicherheitsvorkehrungen in den neuen Bundesländern schwach radioaktive Abfälle künstlicher Radionuklide aus medizinischer Diagnostik und Forschung gelagert werden? Die genannten radioaktiven Reststoffe werden, sofern es sich nicht um radioaktive Abfälle geringer Halbwertzeit handelt, die beim Anwender abklingen können, auch in den neuen Bundesländern in der Regel von Entsorgungsfirmen übernommen. Verbleibende radioaktive Abfälle werden von der Entsorgungsfirma an die zuständige Landessammelstelle abgegeben oder als Abklingfälle so lange gelagert, bis sie als Gewerbeabfall entsorgt werden können. Die neuen Bundesländer müssen im übrigen wegen der Nichtverfügbarkeit des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Landessammelstellen einrichten, in denen dann auch die radioaktiven Abfälle aus Medizin und Forschung zwischengelagert werden können. Bei den Zwischenlagern werden die Sicherheitsvorkehrungen nach den Vorschriften des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung getroffen, die sich nach Art und Umfang an dem zwischenzulagernden Material orientieren. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 12/1765 Frage 64): Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorhaben der MeyerWerft, im Nationalpark Jasmund vor Rügen, auf einer aufzuspülenden Insel in der Ostsee, mit öffentlichen Mitteln gefördert, eine neue Werft zu bauen, obwohl in Mecklenburg-Vorpommern stillgelegte Werftanlagen zur Verfügung stehen, und wie läßt sich dieses Vorhaben mit den international eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der Ostsee mit dem Bundesnaturschutzgesetz und der im Rahmen des Einigungsvertrages beschlossenen Nationalpark-Verordnung vereinbaren? Die Bundesregierung erwartet von der Errichtung neuer, technologisch hochwertiger Produktionsanlagen wirtschaftliche Impulse und eine Entlastung des Arbeitsmarktes. Dennoch ist nicht zu übersehen, daß das Vorhaben der Meyer-Werft wegen seiner Nähe zum Nationalpark Jasmund und zum Biosphärenreservat Süd-OstRügen sowie wegen seines Umfanges aus umweltpolitischer Sicht erhebliche Probleme aufwirft. Diese Probleme sind im Kontext der gesamtplanerischen Entwicklung der Insel Rügen zu beurteilen. Ihre Bewältigung fällt in die Zuständigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das insbesondere auch über die Förderung von neuen Werftanlagen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zu befinden hat. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 12/1765 Frage 65): Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu dem begrüßenswerten Vorschlag ein, das Bundesumweltamt von Berlin nach Bayreuth zu verlegen, und wie wird der Freistaat Bayern bei den Modellen zur Dezentralisierung des Verwaltungsstandortes Berlin berücksichtigt? In seinem Antwortschreiben an Herrn Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen, Herrn Dr. Peter Gauweiler, hat Herr BM Prof. Dr. Töpfer auf den Vorschlag, das Umweltbundesamt nach Bayreuth zu verlegen, um Verständnis dafür gebeten, wenn er den Ergebnissen der Föderalismuskommission und des von der Bundesregierung eingesetzten Arbeitsstabes, der alle sich aus der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses vom 20. Juni 1991 ergebenden Maßnahmen vorbereiten soll, nicht vorgreifen möchte. Die nach Nr. 6 des Beschlusses des Deutschen Bundestags zur Vollendung der Einheit Deutschlands am 5668* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 20. Juni 1991 zu bildende Föderalismuskommission soll, wie Sie wissen, Vorschläge zur Verteilung nationaler und internationaler Institutionen erarbeiten, die der Stärkung des Föderalismus in Deutschland auch dadurch dienen soll, daß vor allem die neuen Bundesländer Berücksichtigung finden. Ziel soll es sein, in jedem der neuen Bundesländer Institutionen des Bundes anzusiedeln. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sollen von der Bundesregierung und der Kommission dem Deutschen Bundestag so rechtzeitig zugeleitet werden, daß dieser bis zum 30. Juni 1992 dazu Beschlüsse fassen kann. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wilhelm Rawe auf die Frage des Abgeordneten Heinz-Jürgen Kronberg (CDU/ CSU) (Drucksache 12/1765 Frage 66): Mit welchem Ergebnis sind Gebietsbereiche der TELEKOM inzwischen hinsichtlich der Beschäftigung von ehemaligen Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes überprüft worden, und welche personellen sowie organisatorischen Konsequenzen hat das Bundesministerium für Post und Telekommunikation daraus gezogen? Die ca. 650 namentlich bekannten ehemaligen hauptamtlichen Mitarbeiter des früheren Ministeriums für Staatssicherheit, die zur Zeit der Auflösung des Staatssicherheitsdienstes in den Dienst der Deutschen Bundespost TELEKOM gewechselt sind, wurden in den Monaten November 1990 bis Januar 1991 einer Anhörung unterzogen. Daraufhin wurde in ca. 76 v. H. dieser Fälle die außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Ca. 12 v. H. wurden zur weiteren Sachaufklärung dem Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogene Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zugeleitet. Soweit zu diesem Personenkreis mittlerweile Auskünfte des Sonderbeauftragten vorliegen, haben sie in der überwiegenden Zahl der Fälle zur Kündigung geführt. Die Maßnahmen zur Überprüfung sehen so aus: Alle Beschäftigten der Deutschen Bundespost TELEKOM im Beitrittsgebiet wurden hinsichtlich einer früheren Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheitsdienst befragt: Hierbei wurden die Unterlagen von folgenden Personenkreisen von Amts wegen zur Überprüfung dem Sonderbeauftragten vorgelegt: 1. Die derzeitigen Führungskräfte der Direktionen der Deutschen Bundespost TELEKOM, der zentralen Mittelbehörden und der Fernmeldeämter. 2. Die ehemaligen Führungskräfte bei der Deutschen Post soweit sie heute noch bei der Deutschen Bundespost TELEKOM beschäftigt sind, unabhängig von ihrer derzeitigen Funktion. 3. Beschäftigte, die in Eingaben einer Verstrickung mit dem Ministerium für Staatssicherheit beschuldigt werden. 4. Beschäftigte, bei denen sich die Notwendigkeit der Überprüfung aus dem Inhalt der Personalfragebogen und deren laufender Auswertung ergibt. 5. Beschäftigte, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen eingesetzt werden. 6. Beschäftigte, bei denen im Rahmen der ab November 1990 durchgeführten Anhörungsaktion eine Überprüfung wegen einer früheren offiziellen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit geboten erschien. 7. Alle Beschäftigten der Stabsstelle Berlin der Generaldirektion TELEKOM. Dieser aufgeführte Personenkreis umfaßt bisher ca. 2 000 Personen. Darüber hinaus werden in nächster Zukunft alle Beschäftigten in den Bereichen Personalwesen sowie der beruflichen Bildung und alle Abteilungsleiter und Stellenvorsteher bei den Fernmeldeämtern überprüft. Dieser Personkreis umfaßt weitere ca. 1 000 Beschäftigte. Zur Zeit sind 242 Anfragen, ca. 12 v. H., vom Sonderbeauftragten beantwortet worden. Davon waren ca. 150 Personen von vornherein unbelastet, da keine Verstrickung mit dem Ministerium für Staatssicherheit gefunden wurde. In den übrigen Fällen werden in jedem Fall persönliche Anhörungen notwendig, bevor über die Fortführung des Arbeitsverhältnisses entschieden werden kann. Anhörungen werden derzeit dezentral durchgeführt. Organisatorische Maßnahmen wurden dahingehend getroffen, daß Personen, die in begründetem Verdacht standen ,,stasi-belastet" zu sein bzw. dies in geringem Umfang nachweisbar waren, in Einzelfällen umgesetzt wurden. Das gilt besonders für Personen, die im Personalbereich tätig waren. Zudem mußten die durch die fristlosen Kündigungen kurzfristig entstehenden Personallücken durch ablauforganisatorische Übergangsmaßnahmen geschlossen werden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wilhelm Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Horst Kubatschka (SPD) (Drucksache 12/175 Fragen 67 und 68): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es infolge von Rationalisierungsmaßnahmen im Bereich der Deutschen Bundespost zu dramatischen Gebührenausfällen kommt, die sich z. B. im Bereich des Fernmeldeamtes Landshut auf rund 200 000 DM summieren, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um sicherzustellen, daß die durch Personalmangel bedingten Gebührenausfälle künftig vermieden werden? Aus welchen Gründen werden im Gebiet der OPD Regensburg, Bereich TELEKOM, die Ausbildungsstellen für Telekommunikationselektronik, Fachrichtung TELEKOM, von 120 auf 40 verringert, und wird dadurch der Service der TELEKOM langfristig beeinträchtigt? Rationalisierungsmaßnahmen führen in der Regel zu Kosteneinsparungen, ohne daß die Leistungsfähigkeit eingeschränkt wird. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Dezember 1991 5669* Im Spätsommer trat beim Fernmeldeamt Landshut des Unternehmens Deutsche Bundespost TELEKOM ein Arbeitsstau auf. Dies war jedoch nicht auf Rationalisierungsmaßnahmen, sondern auf eine ungünstige personelle Situation zurückzuführen, die mit dem Ausbildungsplatzangebot nicht im Zusammenhang steht. Diese vorübergehende Störung im Betriebsablauf des Spätsommers ist behoben. Es liegen momentan keine Arbeitsrückstände vor. Die Deutsche Bundespost TELEKOM bemißt das bereitzustellende Ausbildungsplatzangebot grundsätzlich so, daß mit den im Rahmen dieser Ausbildungskapazität ausgebildeten Nachwuchskräften der zukünftige Ersatzbedarf für das Unternehmen sicher gedeckt werden kann, und zwar sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht. Grundlage der Bedarfsabschätzung ist eine mittelfristige Personalbedarfs- und -bestandsprognose, bei der alle erkennbaren Entwicklungstendenzen, wie z. B. die Verkehrsentwicklung, Einsatz neuer Techniken, aber auch unternehmensbezogene Strategiekonzepte berücksichtigt werden. Für ein im Wettbewerb stehendes Unternehmen ist die Konsolidierung der Personalkosten von besonderer Bedeutung. Im Rahmen dieses Gesamtkonzeptes sollen bei den Berufsbildungsstellen im Bezirk der Oberpostdirektion Regensburg im Jahr 1992 40 Auszubildende zum Kommunikationselektroniker bzw. zur Kommunikationselektronerin eingestellt werden. Ein Ausbildungsvolumen von 120 Ausbildungsplätzen im Jahr 1991 war eine Ausnahme, weil innerhalb dieser Quote 100 Auszubildende im Auftrag der Oberpostdirektion München ausgebildet werden. Die bedarfsgerechte, regionale Quote lag somit für den Bezirk der Oberpostdirektion Regensburg nur bei 20 Ausbildungsplätzen. Da im nächsten Jahr eine Ausbildung für einen anderen Bezirk nicht erforderlich ist, mußte die Quote folgerichtig dem zukünftigen Bezirksbedarf angepaßt werden. Der Service der Deutschen Bundespost TELEKOM wird durch die Quotenfestlegung weder kurz- noch langfristig beeinträchtigt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Zusatzfrage, Herr Kollege.


Rede von Jürgen Augustinowitz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatsminister, vielen Dank. — Ich gehe davon aus, daß das Auswärtige Amt noch eine Liste nachreichen wird — vielleicht bezogen auf die letzten 15 Jahre — , aus der hervorgeht, wo es zu ähnlichen Aktionen gekommen ist, wie sie hier geschildert werden.
Ich möchte die Zusatzfragen lieber an die Beantwortung meiner weiteren Frage anschließen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich rufe Frage 11 des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz auf :
    Wie kann die Bundesregierung den vorher genannten Ländern beim Minenräumen helfen?
    Helmut Schäfer, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung hat durch die Entsendung einer Minensuchflottille auf Bitten der Golfanrainerstaaten wesentlich zur schnellen Räumung der im Golf verlegten irakischen Seeminen beigetragen. Die Aktion erfolgte zusammen mit unseren WEU-Partnern Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande und Großbritannien. Außerhalb der WEU waren die USA, Japan und Saudi-Arabien beteiligt.
    Die Räumung der Minen in Kuwait wird mit Unterstützung der Alliierten des Golf-Krieges durchgeführt. An die Bundesregierung wurde kein entsprechendes Ersuchen gerichtet.
    Die von den Vereinten Nationen für den Nordirak ausgearbeiteten Pläne der UNDP zur Beseitigung der im Grenzraum zum Irak zahlreich vorhandenen Minen wurden auf Grund der besonderen politischen Umstände vorerst auf Eis gelegt, so daß sich eine mögliche Beteiligung in personeller, materieller oder finanzieller Hinsicht derzeit nicht stellt.