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    Plenarprotokoll 12/63 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 63. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1991 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Aktivitäten der Bundesregierung zur Tropenwalderhaltung; Förderung der Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst des Bundes; weitere aktuelle Themen) Bernd Schmidbauer, Parl. Staatssekretär BMU 5327 B Hans Wallow SPD 5328 A Bernd Schmidbauer, Parl. Staatssekretär BMU 5328A Hans Wallow SPD 5328 B Bernd Schmidbauer, Parl. Staatssekretär BMU 5328 B Hans Wallow SPD 5328 C Bernd Schmidbauer, Parl. Staatssekretär BMU 5328 C Hans Wallow SPD 5328 D Bernd Schmidbauer, Parl. Staatssekretär BMU 5328 D Hans Wallow SPD 5328 D Bernd Schmidbauer, Parl. Staatssekretär BMU 5329 A Günther Heyenn SPD 5329 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 5329 C Günther Heyenn SPD 5330 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 5330 B Regina Kolbe SPD 5330 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 5330 D Regina Kolbe SPD 5331A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 5331 B Heinz Schemken CDU/CSU 5331 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 5331 C Heinz Schemken CDU/CSU 5331 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 5331D Ulrike Mascher SPD 5332 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 5332 A Friedhelm Julius Beucher SPD 5332 B Friedrich Bohl, Bundesminister ChefBK . 5332 B Friedhelm Julius Beucher SPD 5332 C Friedrich Bohl, Bundesminister ChefBK . 5332 C Detlev von Larcher SPD 5332 C Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 5332 D Detlev von Larcher SPD 5332 D Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 5333 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksachen 12/1697 vom 3. 12. 91 und 12/1684 vom 29. 11. 91 — Maßnahmen gegen die zunehmende Obdachlosigkeit MdlAnfr 5 Wolfgang Meckelburg CDU/CSU Antw PStSekr Jürgen Echternach BMBau . 5333 B ZusFr Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . 5333 D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1991 Auswirkungen des Grundsatzes „Rückgabe vor Entschädigung"; Erfahrungen mit dem Investitions- und Vermögensgesetz MdlAnfr 27, 28 Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 5334 A, C ZusFr Wolfgang Roth SPD 5334 D Bemühungen von Bundeskanzler Dr. Kohl um Klärung offener Vermögensfragen in den neuen Bundesländern MdlAnfr 31, 32 Renate Jäger SPD Antw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 5335A, C ZusFr Renate Jäger SPD 5335B, D ZusFr Wolfgang Roth SPD . . . 5335C, 5336 A Verhinderung der Verschlechterung der deutschen und europäischen Wettbewerbsposition im Bereich der Technologie MdlAnfr 39 Siegmar Mosdorf SPD Antw PStSekr Klaus Beckmann BMWi . 5336 C ZusFr Siegmar Mosdorf SPD 5336 D ZusFr Wolfgang Roth SPD 5337 B Klagen der deutschen Textilindustrie über die Dumping-Methoden Chinas MdlAnfr 40 Ortwin Lowack fraktionslos Antw PStSekr Klaus Beckmann BMWi . . 5337 C ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . . 5337 D Aufbau einer nationalen Spenderkartei für Knochenmark zur Unterstützung von Krebskranken MdlAnfr 53, 54 Arne Fuhrmann SPD Antw PStS'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 5338B, D ZusFr Arne Fuhrmann SPD 5338B, D Künftige Standorte für die Instandsetzung der auch nach Elektrifizierung der Hauptverbindungsstrecken noch benötigten Brennkrafttriebfahrzeuge (Dieselloks), insbesondere in Schleswig-Holstein MdlAnfr 57, 58 Manfred Opel SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 5339B, D ZusFr Manfred Opel SPD 5339C, D Geplante Änderung der Revierlotsenverordnungen; Reaktion der betroffenen Verbände MdlAnfr 59 Dr. Margrit Wetzel SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . 5340 B ZusFr Margrit Wetzel SPD 5340 C Konsequenzen aus dem Bericht des Bundesrechnungshofs zur Vergabe von Standorten für Autobahnraststätten MdlAnfr 60, 61 Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . . 5340D, 5341 B ZusFr Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP 5341A, 5341B Aufgabe des bisherigen Konzepts der Aufgabenteilung zwischen Herleshausen (Rast-und Tankanlage für Pkw) und Wartha (Rasthof nur für Lkw); Unwirksamkeit des Vertrages mit der Firma LOMO wegen rechtswidrigen Vorgehens beim Bau der Rastanlage Wartha MdlAnfr 62, 63 Joachim Tappe SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . . 5341 C, 5342 B ZusFr Joachim Tappe SPD . . . 5341D, 5342 C Umleitung des Binnenschiffsverkehrs über den Elbe-Seitenkanal und den Mittellandkanal zum Schutz der mittleren Elbe MdlAnfr 68 Dietmar Schütz SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . 5342 D ZusFr Dietmar Schütz SPD 5343 A Kosten für die USA-Reise des Bundesverkehrsministers mit der Flugbereitschaft BMVg MdlAnfr 72 Rudolf Bindig SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . 5343 C ZusFr Rudolf Bindig SPD 5343 C ZusFr Otto Schily SPD 5344 A ZusFr Ernst Hinsken CDU/CSU 5344 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Strukturkrise im Raum Friesland/Wilhelmshaven unter Beachtung der Schließung des AEG-Olympia-Werkes Gabriele Iwersen SPD 5344 C Wilfried Bohlsen CDU/CSU 5345 B Günther Bredehorn FDP 5346 C Dr. Ulrich Briefs PDS/Linke Liste . . . 5347 B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1991 III Bernd Henn fraktionslos 5348 A Dr. Uwe Jens SPD 5348 D Jürgen Timm FDP 5349 D Ernst Hinsken CDU/CSU 5350 C Ernst Schwanhold SPD 5351 D Thomas Kossendey CDU/CSU 5352 D Dietmar Schütz SPD 5353 D Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 5355 A Erich Maaß (Wilhelmshaven) CDU/CSU 5355 D Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 5356 D Nächste Sitzung 5357 D Berichtigungen 5358 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5359* A Anlage 2 Möglichkeiten zur Erreichung eines tatsächlichen Waffenstillstandes in Jugoslawien DringlAnfr — Drs 12/1697 —Claus Jäger CDU/CSU SchrAntw StMin Ursula Seiler-Albring AA 5359* C Anlage 3 Gewährung von Arbeitslosenunterstützung oder Vorruhestandsgeld an Bürger der neuen Bundesländer, die mehrere Jahre Verwandte gepflegt und danach keine Arbeitsstelle mehr gefunden haben MdlAnfr 3, 4 — Drs 12/1684 — Dr. Immo Lieberoth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Seehofer BMA . 5359* D Anlage 4 Verkehrsreduzierung bei konsequenter Handhabung von Flächensteuerung und Standortpolitik laut Meinung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung; Vorlage eines Konzepts, insbesondere für die neuen Bundesländer MdlAnfr 6 — Drs 12/1684 — Dr. Klaus Feige Bündnis 90/GRÜNE SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMBau 5360* B Anlage 5 Einbeziehung der bayerischen Beschlüsse zum Ausbau der Fachhochschulen in das Bund-Länder-Programm für den Hochschulbau MdlAnfr 8 — Drs 12/1684 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Torsten Wolf gramm BMBW 5360* C Anlage 6 Erfahrungen der Bundesregierung mit § 4 Abs. 2 Vermögensgesetz (Unredlichkeit des Grundstückserwerbs nach dem 18. Oktober 1989), insbesondere im Hinblick auf die Rückgängigmachung von Grundstücksveräußerungen MdlAnfr 26 — Drs 12/1684 — Siegrun Klemmer SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 5360* D Anlage 7 Eindeutige und sozialstaatsgerechte Kodifikation des Mieterschutzes für die Fälle gewerblicher Zwischenvermietung; Rechtsstellung des Vermieters beim Konkurs des gewerblichen Zwischenmieters MdlAnfr 29, 30 — Drs 12/1684 — Horst Gibtner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 5361' B Anlage 8 Solidaritätsfonds der Treuhandanstalt MdlAnfr 33, 34 — Drs 12/1684 — Dr. Sigrid Hoth FDP SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 5362* B Anlage 9 Aussage des Bundesfinanzministers zur Weiterführung von Strukturhilfemaßnahmen 1992; Verantwortbarkeit der Streichung von Strukturhilfemitteln angesichts der Lage finanzschwacher Länder MdlAnfr 35, 36 — Drs 12/1684 — Edelgard Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 5362* D Anlage 10 Stand der Verhandlungen über eine Revision des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens; Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Regelung der Grenzgängerbesteuerung MdlAnfr 37, 38 — Drs 12/1684 — Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 5363* C Anlage 11 Sanierungskonzeption der Wismut AG MdlAnfr 41 — Drs 12/1684 — Siegrun Klemmer SPD SchrAntw PStSekr Klaus Beckmann BMWi 5364* A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1991 Anlage 12 Konsequenzen aus der AOK-Studie über den Arzneimittelverbrauch älterer Menschen; hoher Anteil an Psychopharmaka sowie Schlaf- und Beruhigungsmitteln MdlAnfr 55, 56 — Drs 12/1684 — Ingrid Walz FDP SchrAntw PStS'in Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 5364* C Anlage 13 Aufrechterhaltung der Eisenbahnstrecke Neustadt a. d. Waldnaab-Floß; Auswirkungen des neuen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes auf den öffentlichen Personennahverkehr MdlAnfr 64, 65 — Drs 12/1684 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 5365* B Anlage 14 Stand der deutsch-tschechoslowakischen Gespräche über die Verbesserung des grenzüberschreitenden Verkehrs MdlAnfr 66 — Drs 12/1684 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 5365' D Anlage 15 Umstellung des Transports von Zuckerrüben von der Schiene auf die Straße MdlAnfr 69, 70 — Drs 12/1684 — Karl Stockhausen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 5366* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1991 5327 63. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1991 Beginn: 13.00 Uhr
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    5358 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1991 Berichtigungen 61. Sitzung Seite 5177, Zeile 1: Statt „diese" ist „diesem" zu lesen. 62. Sitzung Seite 5309A, Zeile 17: Statt „20 Millionen DM" ist „120 Millionen DM" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 04. 12. 91* Blunck, Liselott SPD 04. 12. 91* Böhm (Melsungen), CDU/CSU 04. 12. 91* Wilfried Büchler (Hof), Hans SPD 04. 12. 91* Clemens, Joachim CDU/CSU 04. 12. 91 Dempwolf, Gertrud CDU/CSU 04. 12. 91 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 04. 12. 91 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 04. 12. 91* Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 04. 12. 91 Friedhoff, Paul FDP 04. 12. 91 Geiger, Michaela CDU/CSU 04. 12. 91 Genscher, Hans-Dietrich FDP 04. 12. 91 Dr. Gysi, Gregor PDS 04. 12. 91 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 04. 12. 91 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 04. 12. 91 Klemmmer, Siegrun SPD 04. 12. 91 Koschnick, Hans SPD 04. 12. 91 Koschyk, Hartmut CDU/CSU 04. 12. 91 Kubicki, Wolfgang FDP 04. 12. 91 Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 04. 12. 91 Löwisch, Sigrun CDU/CSU 04. 12. 91 Lummer, Heinrich CDU/CSU 04. 12. 91* Marten, Günter CDU/CSU 04. 12. 91* Dr. Menzel, Bruno FDP 04. 12. 91* Dr. Mertens (Bottrop), SPD 04. 12. 91 Franz-Josef Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 04. 12. 91* Reinhard Dr. Mildner, Klaus CDU/CSU 04. 12. 91 Gerhard Dr. Müller, Günther CDU/CSU 04. 12. 91* Pfuhl, Albert SPD 04. 12. 91* Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 04. 12. 91 Poß, Joachim SPD 04. 12. 91 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 04. 12. 91* Reddemann, Gerhard CDU/CSU 04. 12. 91* Reimann, Manfred SPD 04. 12. 91* Rennebach, Renate SPD 04. 12. 91 von Schmude, Michael CDU/CSU 04. 12. 91* Dr. Schneider CDU/CSU 04. 12. 91 (Nürnberg), Oscar Schuster, Hans Paul FDP 04. 12. 91 Hermann Dr. Soell, Hartmut SPD 04. 12. 91* Dr. Sperling, Dietrich SPD 04. 12. 91 Steiner, Heinz-Alfred SPD 04. 12. 91* Dr. von Teichman, FDP 04. 12. 91 Cornelie Terborg, Margitta SPD 04. 12. 91* Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 04. 12. 91* Friedrich Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 04. 12. 91 Neisskirchen (Wiesloch), SPD 04. 12. 91 Gert * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Dringlichkeitsfrage des Abgeordneten Claus Jäger (CDU/CSU) (Drucksache 12/1697): Sieht die Bundesregierung noch eine Chance dafür, das Blutvergießen und die sinnlosen Zerstörungen in Kroatien durch die serbische Aggression mittels eines tatsächlichen von beiden Seiten eingehaltenen Waffenstillstandes noch in dieser Woche zu stoppen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zu diesem Zweck getroffen oder vorbereitet? Die Bundesregierung kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht unmittelbar auf das Kampfgeschehen in Kroatien einwirken. Sie hält es für dringend erforderlich, daß möglichst bald Friedenstruppen der Vereinten Nationen nach Jugoslawien entsandt werden. Zu diesem Zweck hat sie am 21. 11. eine Dringlichkeitssitzung des VN-Sicherheitsrats beantragt. Daraufhin hat der VN-Sicherheitsrat am 27. 11. eine Resolution beschlossen, in der die Vorbereitungen des Generalsekretärs für die Entsendung von Friedenstruppen unterstützt werden. Die Bundesregierung unterstützt auf dieser Grundlage die weiteren Bemühungen des Generalsekretärs und seines Beauftragten, Cyrus Vance. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Seehofer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Immo Lieberoth (CDU/CSU) (Drucksache 12/1684 Fragen 3 und 4): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Bürgern der neuen Bundesländer, die mehrere Jahre wegen der Pflege von Verwandten aus dem Arbeitsprozeß ausgeschieden waren, nach Beendigung der Pflegeleistung Arbeitslosenunterstützung zu zahlen, wenn der ehemalige Betrieb sie jetzt nicht mehr einstellen kann? Ist es möglich, Vorruhestandsgeld zu erhalten, wenn der Beantragende fünf Jahre wegen eines Pflegefalles aus dem Berufsleben ausscheiden mußte und nunmehr keine Arbeitsstelle mehr findet? Der Anspruch auf Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Altersübergangsgeld) setzt in der Arbeitslosenversicherung - wie in allen Risikoversicherungen - grundsätzlich voraus, daß der Anspruchsberechtigte der Gemeinschaft der Beitragszahler im Zeitpunkt des Schadenseintritts angehört. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld erfordert daher grundsätzlich, daß der Arbeitslose zuletzt eine (die Beitrags- 5360* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1991 pflicht nach dem Arbeitsförderungsgesetz begründende) Beschäftigung ausgeübt hat. Von diesem Grundsatz weicht das Recht der Arbeitslosenversicherung im Interesse des sozialen Schutzes der Arbeitnehmer bereits erheblich ab. Arbeitslosengeld kann auch noch beanspruchen, wer der Versichertengemeinschaft bei Eintritt der Arbeitslosigkeit nicht mehr angehört, jedoch in den letzten drei Jahren mindestens ein Jahr beitragspflichtig beschäftigt war. Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR mit einer Arbeitszeit von mindestens 18 Wochenstunden werden dabei ohne Rücksicht auf die fehlenden Beiträge wie Zeiten beitragspflichtiger Beschäftigungen behandelt. Arbeitnehmern, die ihre Beschäftigung wegen der Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen unterbrechen mußten, bleibt der Anspruch auf Lohnersatz bei Arbeitslosigkeit daher noch für weitere zwei Jahre nach dem Ende der Beschäftigung erhalten. Für das Anliegen, Zeiten der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger in der Arbeitslosenversicherung unmittelbar wie Zeiten einer Beschäftigung zu behandeln, und den Versicherungsschutz insoweit über das bestehende Recht hinaus auszuweiten, habe ich Verständnis. Es ist beabsichtigt, diese Problematik im Zusammenhang mit der Einführung einer Pflegeversicherung zu erörtern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/1684 Frage 6) : Wie beurteilt die Bundesregierung die im Wochenbericht 25/91 des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung geäußerte Ansicht, daß „nach heutiger Kenntnis bei konsequenter Handhabung von Flächensteuerung und Standortpolitik erhebliche Verkehrseinsparungen in den Regionen möglich sind, ohne daß dabei die Lebensqualität und die wirtschaftlichen Möglichkeiten eingeschränkt werden", und bis wann gedenkt sie ein entsprechendes Konzept — insbesondere für die neuen Länder — vorzulegen bzw. umzusetzen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß es Ziel von Raumordnung und Landesplanung sowie von regionaler Wirtschafts- und Verkehrspolitik sein muß, eine möglichst energie- und umweltschonende Zuordnung von Standorten, Investitionen und Flächen zu ermöglichen. Dazu müssen das Zentrale-Orte-System im Zusammenhang mit dem jeweiligen Umland funktional ausgebaut und die Erreichbarkeit im öffentlichen Personennahverkehr verbessert werden. Der Ausweis des Zentrale-Orte-Systems im Zusammenhang mit der Flächensteuerung ist Aufgabe der jeweiligen Landesplanung. Die entsprechenden Gesetze und Programme oder Pläne der neuen Länder befinden sich derzeit in den parlamentarischen Beratungen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Torsten Wolfgramm auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/1684 Frage 8): Wie beurteilt die Bundesregierung die jüngsten Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung zum Ausbau der Fachhochschulen, und wie beurteilt sie die finanziellen Möglichkeiten, dieses Ausbauprogramm in das Bund-Länder-Programm für den Hochschulbau einzuplanen? Einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 27. November 1991 ist zu entnehmen, daß der Ministerrat einen umfassenden Ausbau der bayerischen Fachhochschulen beschlossen und die Standorte festgelegt hat, an denen neue Fachhochschulen errichtet werden sollen. Danach ist die Gründung einer Fachhochschule in Ingolstadt, in Deggendorf und in der Oberpfalz mit den Standorten Amberg und Weiden vorgesehen. Ferner sollen in Hof, Aschaffenburg, Ansbach und Neu-Ulm — zum Teil in Kooperation mit benachbarten Fachhochschulen — selbständige Fachhochschulen oder Fachhochschuleinrichtungen geschaffen werden. Die Bundesregierung begrüßt, daß der Ministerrat einen weiteren Ausbau der bayerischen Fachhochschulen beschlossen hat. Er trägt damit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates und dem Beschluß des Planungsausschusses für den Hochschulbau Rechnung, die einen verstärkten Ausbau der Fachhochschulkapazität in den alten Ländern um 50 000 Studienplätze auf 200 000 Studienplätze beinhalten. Wenn Bayern mit dem jetzt beschlossenen Ausbauprogramm sein Ausbauziel von insgesamt 34 700 Studienplätzen im Fachhochschulbereich erreicht, entspräche dies einem Prozentanteil, der dem gegenwärtigen Bevölkerungsanteil etwa proportional wäre. Die Finanzierung des Ausbaus der Fachhochschulen erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Hochschulbau" . Eine Mitfinanzierung durch den Bund setzt eine positive Empfehlung des Wissenschaftsrates und die Aufnahme in den Rahmenplan für den Hochschulbau nach dem Hochschulbauförderungsgesetz voraus. Dem Ergebnis dieser Beratungen kann ich nicht vorgreifen. Hier muß das übliche Verfahren durchlaufen werden. Heute kann ich nur sagen, daß auch die Bundesregierung den Ausbau der Fachhochschulen für vorrangig hält und ihm eine besondere Priorität beimißt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage der Abgeordneten Siegrun Klemmer (SPD) (Drucksache 12/1684 Frage 26): Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit § 4 Abs. 2 Vermögensgesetz (Unredlichkeit des Grundstückerwerbs nach dem 18. Oktober 1989), insbesondere im Hinblick auf die Rückgängigmachung von Grundstücksveräußerungen nach dem 18. Oktober 1989 gemacht? Der Bundesregierung ist die Problematik der Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG aus einer Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1991 5361 * Vielzahl von Eingaben Betroffener aus den neuen Bundesländern bekannt. Diese Regelung kann wie jede Stichtagsregelung in Einzelfällen zu Härten führen. In vielen Fällen aber ist die Besorgnis der Betroffenen, aus dem oft jahrzehntelang bewohnten Haus ausziehen zu müssen, unberechtigt. Häufig hatten die Betroffenen bereits vor dem 18. Oktober 1989 ein dingliches Nutzungsrecht zur Errichtung eines Eigenheimes verliehen bekommen und an dem daraufhin errichteten Gebäude persönliches Eigentum erlangt. Nach dem 18. Oktober 1989 wurde dann lediglich der Grund und Boden dazugekauft. Das dingliche Nutzungsrecht sowie das persönliche Gebäudeeigentum bleiben nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages grundsätzlich bestehen. Der redliche Erwerb eines dinglichen Nutzungsrechts vor dem 18. Oktober 1989 schließt die Rückgabe ebenso aus wie der redliche Erwerb des Eigentums. Diese Rechtslage ist den Betroffenen teilweise nicht ausreichend bekannt. Nicht zu bestreiten ist allerdings, daß es in anders gelagerten Fällen durchaus zu Härten kommen kann. Diese Härten werden von der Bundesregierung gesehen. Es wird daher darüber nachgedacht, die Stichtagsregelung zu modifizieren, mit dem Ziel, die Interessen derjenigen zu wahren, die sich schon vor dem Stichtag um die Einräumung dinglicher Nutzungsrechte bemüht haben, der Rechtserwerb aber erst nach dem Stichtag erfolgte. Besonders ungerecht wird von den Betroffenen der — angebliche — Vorwurf der Unredlichkeit empfunden, der mit der Stichtagsregelung verbunden sei. Bei § 4 Abs. 2 VermG geht es aber nicht um die Unredlichkeit des Grundstückserwerbs nach dem 18. Oktober 1989, sondern um die mangelnde Schutzwürdigkeit der Erwerber. Vor dem Hintergrund der gesellschaftspolitischen Entwicklung im Herbst 1989 und im Frühjahr 1990 ist davon auszugehen, daß diejenigen, die nach der Wende ein dingliches Nutzungsrecht oder Eigentum an Immobilien erworben haben, deren Rückübertragung aus Volkseigentum bzw. Rückgabe aus staatlicher Zwangsverwaltung aufgrund des Vermögensgesetzes verlangt werden kann, grundsätzlich weniger schutzwürdig sind als diejenigen, die solche Rechte zu einem früheren Zeitpunkt erlangt haben. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Horst Gibtner (CDU/CSU) (Drucksache 12/1684 Fragen 29 und 30): Beabsichtigt die Bundesregierung einerseits angesichts der Tatsache, daß sich der Gesetzgeber grundsätzlich für den Wohnraumkündigungsschutz als Konkretisierung der Sozialbindung des Eigentums entschieden hat, zweitens angesichts der Tatsache, daß von Mietern nicht grundsätzlich eigene substantiierte Rechtskenntnisse oder juristische Dritt-Beratung erwartet werden kann, sowie drittens angesichts der Tatsache, daß die Rechtsprechung insoweit unterschiedliche Kriterien angelegt hat (vgl. BGHZ 84, 90; BGH NJW 1991, 1815; zuletzt BVerfG 1991, 2272), eine eindeutige und sozialstaatsgerechte Kodifikation des Mieterschutzes für die Fälle gewerblicher Zwischenvermietung zu schaffen? Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Kodifikation der von ihr wie beurteilten Rechtsstellung des Endmieters im Konkurs des gewerblichen Zwischenmieters? Zu Frage 29: In der Länge Ihrer Frage, Herr Kollege Gibtner, scheint bereits die Vielschichtigkeit der Problematik auf. Diese macht es erforderlich, etwas eingehender zu begründen, weshalb die Bundesregierung hier zumindest keinen vordringlichen Handlungsbedarf sieht. Auch wer die — von allen Gerichten anerkannte — Grundentscheidung des Gesetzgebers für den Wohnraumkündigungsschutz respektiert, kommt nicht daran vorbei, daß der Gesetzgeber diesen Kündigungsschutz ursprünglich an das Bestehen eines vertraglich begründeten Mietverhältnisses geknüpft hat. Bei der gewerblichen Zwischenvermietung fehlt es aber gerade an einem solchen Mietverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer der Wohnung, also dem Endmieter. Der Endmieter ist aber gegenüber dem Räumungsanspruch des Eigentümers nicht schutzlos. Nachdem der Bundesgerichtshof die Position des Mieters durch die in Ihrer Frage genannten Entscheidungen schrittweise verbessert hat, hat nunmehr das Bundesverfassungsgericht durch den von Ihnen zitierten Beschluß vom 11. Juni 1991 den Schutz des Mieters auch in dieser Frage sichergestellt. Hiernach „verstößt es gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, einem Mieter, der — in Kenntnis der Eigentumsverhältnisse — Wohnraum von einem gewerblichen Zwischenmieter und nicht unmittelbar vom Eigentümer gemietet hat, den Kündigungsschutz des sozialen Mietrechts zu versagen". Zu diesem Schutz des sozialen Mietrechts gehört es auch, daß abweichende vertragliche Bestimmungen unwirksam sind. Dies ist in den zentralen Mieterschutzvorschriften ausdrücklich bestimmt: In § 564 b Abs. 6 BGB für den Kündigungsschutz, in § 556 a Abs. 7 BGB für die Sozialklausel. Die Bundesregierung hat die Öffentlichkeit unverzüglich in ihrer Mietrechtsbroschüre auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen. Auch Mieter ohne eigene Rechtskenntnisse können sich somit über das Ausmaß ihres Schutzes bei gewerblichen Zwischenmietverhältnissen unterrichten. Erhebt der Eigentümer ganz konkret einen Räumungsanspruch gegen den Endmieter, so wird dieser in den meisten Fällen doch nicht ohne juristische Beratung auskommen — genauso wie übrigens der Eigentümer selbst, bevor er einen solchen Schritt unternimmt. Im Ergebnis, Herr Kollege Gibtner, will ich die Möglichkeit einer gesetzgeberischen Aufarbeitung dieser Rechtsprechung nicht grundsätzlich verneinen. Da aber der Endmieter nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jetzt im Ergebnis dem Mieter gleichgestellt wird, der seine Wohnung unmittelbar vom Eigentümer gemietet hat, also den Mieterschutz in unmittelbarer Anwendung des Gesetzes genießt, würde eine gesetzliche Klarstellung dem Mieter keinen zusätzlichen Schutz verschaffen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zielt auf eine 5362' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1991 verfassungskonforme Auslegung des geltenden Rechts ab, nicht auf ein Tätigwerden des Gesetzgebers. Zu Frage 30: Meine Ausführungen zu Ihrer vorigen Frage, Herr Kollege Gibtner, gelten auch für den Fall, daß der Zwischenvermieter in Konkurs gerät. Zwei Ebenen der Rechtsbeziehungen sind hier zu unterscheiden: In aller Regel hat der Eigentümer dem Zwischenvermieter die Mietwohnung vor der Eröffnung des Konkursverfahrens überlassen. Dieses Mietverhältnis kann sowohl vom Eigentümer als auch vom Konkursverwalter des Zwischenvermieters gekündigt werden. Im Verhältnis des in Konkurs gegangenen Zwischenvermieters zum Endmieter gilt: Der Mietvertrag ist, sofern die vermietete Wohnung dem Endmieter vor der Eröffnung des Konkursverfahrens überlassen worden war, auch der Konkursmasse gegenüber wirksam. Der Konkursverwalter hat kein Sonderkündigungsrecht. Hat der Eigentümer das Hauptmietverhältnis gegenüber dem Konkursverwalter gekündigt und ein Räumungsurteil erlangt, so kann er aus diesem Urteil gegen den Zwischenvermieter hier Räumung betreiben. Hat dieser aber das Mietobjekt schon vor der Eröffnung des Verfahrens dem Endmieter überlassen, so ist der Konkursverwalter zur außerordentlichen Kündigung des Untermietverhältnisses nicht berechtigt. Der Konkursverwalter kann das Hauptmietverhältnis gegenüber dem Eigentümer kündigen. Wird auf diese Weise das Hauptmietverhältnis aufgelöst, so kann der Eigentümer die Herausgabe der Wohnung auch vom Endmieter verlangen. Auch in diesen Fällen werden die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 11. Juni 1991 aufgestellten Grundsätze anzuwenden sein mit der Folge, daß der Eigentümer vom Endmieter nur dann die Räumung verlangen darf, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Räumung der Wohnung hat. Außerdem kann der Endmieter sich gegenüber einem solchen Räumungsanspruch auf die mietrechtliche Sozialklausel berufen und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Kündigung für ihn oder seine Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte wäre. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Sigrid Hoth (FDP) (Drucksache 12/1684 Fragen 33 und 34): Ist es richtig, daß von der Treuhand ein sogenannter Solidaritätsfonds verwaltet wird, und wenn ja, wie groß sind die in ihm vorhandenen Mittel? Für welchen Zweck sind die Mittel bestimmt, und wer entscheidet über ihre endgültige Verwendung? Zu Frage 33: Ein sogenannter „Solidaritätsfonds" wird von der Treuhandanstalt nicht verwaltet. Soweit mit Solidaritätsfonds der zentrale Solidaritätsfonds der ehem. DDR gemeint ist, trifft es zu, daß die Treuhandanstalt die Mittel derzeit treuhänderisch verwaltet, die bei diesem zentralen Solidaritätsfonds der ehem. DDR vorhanden waren. Das Solidaritätskomitee war eine Organisation im Sinne der §§ 20a und 20b ParteienG der ehem. DDR. Nach entsprechender Feststellung durch die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehem. DDR hat die Treuhandanstalt gemäß § 20 b ParteienG der ehem. DDR in Verbindung mit der Anlage II Kapitel II Sachgebiet A Abschnitt III d des Einigungsvertrages solches Vermögen im Einvernehmen mit der Unabhängigen Kommission zu verwalten. Die vormals bei dem zentralen Solidaritätsfonds vorhandenen Gelder sind auf Konten des Solidaritätsdienstes-International e. V. übertragen worden. Sämtliches Vermögen des Solidaritätsdienstes-International e. V. untersteht der treuhänderischen Verwaltung. Das gesamte liquide Umlaufvermögen des Solidaritätsdienstes-International e. V. beläuft sich derzeit auf ca. 49 Millionen DM. Darin sind auch die Gelder des ehemaligen Solidaritätsfonds enthalten. Zu Frage 34: Die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehem. DDR hat zu entscheiden, ob und inwieweit in dieser nunmehr einheitlichen Vermögensmasse Mittel des ehemaligen Solidaritätsfonds enthalten sind. Wenn die Unabhängige Kommission entscheiden sollte, daß das Vermögen des Solidaritätsfonds in Gänze oder teilweise auf den Konten des Solidaritätsdienstes-International e. V. vorhanden ist und die Gelder nicht nach materiell-rechtsstaatlichen Grundsätzen im Sinne des Grundgesetzes erworben worden sein sollten, dann werden diese für gemeinnützige Zwecke im Beitrittsgebiet verwandt werden. Dies schreibt der Einigungsvertrag zwingend vor. Sollte die Unabhängige Kommission jedoch zu dem Ergebnis kommen, die Gelder des Solidaritätsfonds der ehem. DDR sind nach materiell-rechtsstaatlichen Grundsätzen im Sinne des Grundgesetzes erworben und wirksam auf den Solidaritätsdienst-International e. V. übertragen worden, dann werden diese dem Solidaritätsdienst-International e. V. zur freien Verfügung belassen werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen der Abgeordneten Edelgard Bulmahn (SPD) (Drucksache 12/1684 Fragen 35 und 36): Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1991 5363* Wie läßt sich die Aussage des Bundesministers der Finanzen, daß „bisherige Bescheide, die die Förderfähigkeit von Maßnahmen anerkannten, deren Durchführung auch über 1991 hinaus geplant war, " nicht bedeuten, „daß auch Finanzierungszusagen des Bundes zum Förderjahr 1992 und darüber hinaus dem Land erteilt worden sind" (Schreiben an die Abgeordnete Edelgard Bulmahn vom 21. November 1991), mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes und der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft in den Ländern (Drucksache 11/3263), derzufolge „die Länder (...) bei ihren Investitionsplanungen auf eine stetige langfristige Unterstützung durch den Bund rechnen können" sollen, vereinbaren? Hat die Aussage des Finanzberichtes 1992, demzufolge sich „die Verschuldung pro Einwohner (zwischen den Bundesländern) immer weiter auseinanderentwickelt " nach Auffassung der Bundesregierung noch Gültigkeit, und wie läßt sich in diesem Zusammenhang die Streichung der Strukturhilfemittel rechtfertigen, insofern hierdurch notgedrungen das Gefälle zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern weiter verschärft wird? Zu Frage 35: Die Geschäftsgrundlage für das Strukturhilfegesetz ist durch die deutsche Einheit weggefallen. Spätestens mit den Einigungsvertragsverhandlungen Mitte 1990 mußte für alle Beteiligten klar sein, daß die verfassungsrechtliche Basis für Strukturhilfeleistungen zugunsten der alten Bundesländer nach der deutschen Vereinigung entfallen würde. Angesichts des starken Strukturgefälles zu den neuen Bundesländern widerspräche eine Weitergewährùng der Strukturhilfemittel dem föderativen Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung. Deshalb ist die Umlenkung des Gesamtvolumens der bisherigen Strukturhilfemittel in die neuen Bundesländer durch Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" in den Jahren 1992 bis 1994 vorgesehen. Die Prüfung der Förderfähigkeit von Vorhaben und die Zuweisung von Finanzhilfen erfolgte gemäß § 5 des Strukturhilfegesetzes jahresbezogen. Mit der Anerkennung der Förderfähigkeit einer Maßnahme, die über 1991 hinaus geplant war, ist nicht gleichzeitig eine Finanzierungszusage verbunden gewesen. Ein rechtlich schützenswertes Vertrauen auf Weitergewährung der Strukturhilfe konnte von Anfang an nicht bestehen. Das ergibt sich schon daraus, daß der im Verhältnis zwischen Bürger und Staat entwickelte Grundsatz des Vertrauensschutzes auf das Verhältnis zwischen Bund und Ländern nicht paßt. Im übrigen war im Strukturhilfegesetz von vornherein eine Revision der Verteilung dieser Finanzhilfen zum 1. Januar 1992 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt hätte das Instrument ohnehin überdacht werden müssen. Zu Frage 36: Aus der Aussage des Finanzberichts 1992 über die länderweise Auseinanderentwicklung der Verschuldung pro Einwohner im Beobachtungszeitraum 1970-1990 läßt sich nicht ableiten, daß die Strukturhilfemittel an die alten Bundesländer weitergewährt werden müßten. Angesichts des starken Strukturgefälles zu den neuen Bundesländern steht eine Weitergewährung der Strukturhilfemittel von jährlich 2,45 Milliarden DM an die alten Bundesländer mit dem föderativen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht in Einklang. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht deshalb die Aufhebung des Strukturhilfegesetzes zum 1. Januar 1992 und die Umlenkung des Gesamtvolumens der bisherigen Strukturhilfemittel in die neuen Bundesländer durch Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" in den Jahren 1992 bis 1994 vor. Daneben ist zur Verbesserung der Finanzausstattung der neuen Bundesländer für die Jahre 1992 bis 1994 eine weitere Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" durch zusätzliche Bundesleistungen in Höhe von jährlich 3,45 Milliarden DM vorgesehen. Der Bund verbindet die Umlenkung der Strukturhilf emit-tel mit einer Bereitstellung weiterer eigener Mittel in einem das Volumen der Sturkturhilfemittel erheblich übersteigenden Umfang. Diese Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" hält die Bundesregierung für angezeigt. Damit wird eine angemessene allgemeine Finanzausstattung der neuen Bundesländer und ihrer Gemeinden in den kommenden Jahren sichergestellt. Die Umlenkung der Strukturhilfemittel ist demnach eine wichtige Maßnahme, die zu einer Annäherung der Finanzlage aller Bundesländer beitragen soll. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 12/1684 Fragen 37 und 38): Wie sind die Verhandlungen der Bundesregierung über eine Revision des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens, in denen für die Besteuerung der Grenzgänger eine Besteuerung im Wohnsitzstaat angestrebt wird, mit dem Auftrag des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung zu vereinbaren, einen Gesetzentwurf zur Besteuerung der Grenzgänger im Tätigkeitsstaat vorzulegen? Wann wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag offiziell über den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen-Verhandlungen mit der Schweiz informieren, und wann wird die Bundesregierung den angeforderten Gesetzentwurf zur Grenzgängerbesteuerung vorlegen? Zu Frage 37: Ein Verzicht auf das nach dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen dem Wohnsitzstaat zustehende Besteuerungsrecht für die Grenzgänger zugunsten des Tätigkeitsstaates hätte — bei einem Bestand von fast 40 000 Auspendlern und nur rund 1 000 Einpendlern aus der Schweiz — die schon jetzt von den Grenzgemeinden beklagten negativen Auswirkungen auf deren Steueraufkommen und den Arbeitsmarkt in der Grenzregion noch erheblich verstärkt. Im Interesse dieser Grenzgemeinden und in Übereinstimmung mit dem Finanzministerium BadenWürttemberg hat die Bundesregierung deshalb bei den Revisionsverhandlungen mit der Schweiz am Prinzip der Besteuerung von Grenzgängern im Wohnsitzstaat festgehalten. Der Auftrag des Parlaments zum sog. Pendlergesetz steht dem nach Auffassung der Bundesregierung nicht entgegen, weil dieses nur eine Auffangregelung für die nicht in Doppelbesteuerungsabkommen schon 5364* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1991 anders geregelten Fälle darstellen und sich — im Gegensatz zu der Auspendlerproblematik an der Schweizer Grenze — allein mit der Besteuerung von Einpendlern beschäftigen wird. Zu Frage 38: Die Bundesregierung hat den Finanzausschuß des Deutschen Bundestages mit Schreiben vom 14. November 1991 über den Stand der Revisionsverhandlungen mit der Schweiz unterrichtet. Der Entwurf eines ,,Pendler-Gesetzes" kann erst dann vorgelegt werden, wenn die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 — 2 BvR 1493/89 — bis 1. Januar 1993 geforderte gesetzliche Regelung zur Zinsbesteuerung erarbeitet ist. Davon geht auch der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages aus. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Beckmann auf die Frage der Abgeordneten Siegrun Klemmer (SPD) (Drucksache 12/1684 Frage 41): Wie bringt die Bundesregierung die Meldung der TAGESZEITUNG vom 11. November 1991, wonach sie die von der WISMUT vorgelegte Sanierungskonzeption verworfen und zurückgewiesen habe, in Einklang mit den zweimaligen Zusagen des Parlamentarischen Staatssekretärs im Wirtschaftsministerium, Dr. Erich Riedl, vom 16. Oktober 1991 und 14. November 1991, also noch drei Tage nach Ablehnung durch sein eigenes Ministerium, das Gutachten unverzüglich der Öffentlichkeit vorzulegen, und aufgrund welcher anderer Gutachten oder sonstiger kompetenter Vorgaben wird die laufende und soll die künftige Sanierung durchgeführt werden? Die Meldung der Tageszeitung vom 11. November 1991 ist nicht zutreffend: Die Sanierungskonzeption wurde weder verworfen oder zurückgewiesen, noch vom Bundesminister für Wirtschaft abgelehnt. Richtig ist vielmehr, daß die im Auftrag der Bundesregierung tätigen unabhängigen Gutachter Ende Oktober in einem ersten Gutachtergespräch über die Konzeption Anmerkungen, Bewertungen und Hinweise zum weiteren Verfahren vorgetragen haben. Der Bundesminister für Wirtschaft hat die Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft Wismut beauftragt, die Empfehlungen der Gutachter aufzugreifen und im weiteren Verfahren in die Genehmigungsanträge für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen einzuarbeiten. Gleichzeitig hat der Bundesminister für Wirtschaft das Unternehmen beauftragt, eine standortbezogene, allgemein verständliche Darstellung der Sanierungskonzeption vom 30. August 1991 zu erarbeiten. Diese Unterlagen sollen möglichst noch im Dezember fertiggestellt und den Landräten und Gebietskörperschaften in der Region zur Verfügung gestellt werden. Damit wird die Öffentlichkeit frühzeitig in die laufende Diskussion über die Pläne zur Stillegung der Uranbergbaubetriebe sowie zur Sanierung und Rekultivierung der kontaminierten Flächen und Anlagen der Wismut einbezogen. Wie die Bundesregierung — PStS Dr. Erich Riedl — Ihnen bereits in der Fragestunde am 14. November 1991 mitgeteilt hat, ist es nicht die Absicht der Bundesregierung, die geplanten Sanierungsmaßnahmen unter Verschluß zu halten. Dies belegen auch die zahlreichen Veranstaltungen vor Ort mit den Kommunen, Landkreisen, Interessenverbänden und interessierten Bürgern, in denen Mitarbeiter des Bundeswirtschaftsministeriums gemeinsam mit den zuständigen Genehmigungsbehörden die geplanten Maßnahmen und das Verfahren diskutieren. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Walz (FDP) (Drucksache 12/1684 Fragen 55 und 56): Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung aus der im Auftrag des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales erarbeiteten Studie der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zum Arzneimittelverbrauch von Menschen in höherem Alter, die aufzeigt, daß zwei Drittel der verordneten Psychopharmaka, Schlaf- und Beruhigungsmittel sind mit gravierenden Nebenwirkungen und Medikamentenabhängigkeit und die 16 % der Versicherten über 65 Jahre rund 45 % der gesamten Arzneikosten und rund die Hälfte aller Arzneimittelverordnungen verursachen? Welche Konsequenzen will die Bundesregierung angesichts der zu erwartenden grollen Defizite bei den Krankenkassen daraus ziehen, daß nach dieser Studie Rezeptverschreibungen in einem Ausmaß erfolgen, die auf ein wenig abgestimmtes und in seinen Auswirkungen unwirtschaftliches Therapieverhalten schließen lassen? Die von Ihnen angesprochene Studie trägt den Titel „Arzneimittelverbrauch von Menschen im höheren Lebensalter unter besonderer Berücksichtigung von Arzneimitteln mit Abhängigkeitspotential" . Sie ist vom Leiter des Pharmakologischen Beratungsdienstes bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse Kreis Mettmann, Dr. Gerd Glaeske, durchgeführt worden. In der Zusammenfassung der von Ihnen genannten Studie werden vor allem folgende Probleme beleuchtet: a) das insgesamt sehr große Volumen der Arzneimittelverordnungen und die starke Konzentration dieser Verordnungen auf ältere Patienten: Versicherte mit einem Lebensalter über 65 Jahre machen 16 Prozent der Versicherten aus; nach den Ergebnissen der Studie entfallen auf diese Versicherten jedoch rd. 45 Prozent der gesamten Arzneikosten und rd. 50 Prozent aller Arzneiverordnungen; b) das Ausmaß der Verordnung von Medikamenten mit Abhängigkeitspotential über längere Zeiträume: der Verfasser der Studie kommt auf der Grundlage seiner Analysen zu der Annahme, daß es in der Bundesrepublik ca. 600 000-700 000 Patienten gibt, die solche Mittel über längere Zeit eingenommen haben und damit als potentiell Abhängige gelten könnten. Die Ergebnisse dieser Studie sind mit anderen Untersuchungen vergleichbar, die in den vergangenen Jahren durchgeführt worden sind. Im Auftrag des Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1991 5365* Bundesministers für Gesundheit ist beispielsweise eine Studie zur „Verordnungspraxis von Medikamenten mit Abhängigkeitspotential" durchgeführt worden, die im vergangenen Monat veröffentlicht worden ist. Die Ergebnisse der Studie sind mit der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erörtert worden. Beide Organisationen haben auf ihre vielfältigen Aktivitäten in diesem Zusammenhang hingewiesen. Die Bundesministerin für Gesundheit hat in einer Presseerklärung zur Veröffentlichung der Studie deutlich gemacht, daß Aufklärung und Information von Ärzten und Patienten wichtig sind und offenbar auch Wirkung zeigen. Pauschale Schlußfolgerungen hinsichtlich des Verordnungsverhaltens der Ärzte, wie sie in Ihrer Fragestellung zum Ausdruck kommt, lassen sich aus der Studie nicht ableiten. Ein Ansatzpunkt für Maßnahmen ergibt sich aus den genannten Studien selbst. Beide Studien basieren auf einer Auswertung von Rezeptformularen, die bei den Krankenkassen routinemäßig angefallen sind. Die Erfassung und Auswertung von Routinedaten der Krankenkassen ist auch das Ziel der im GesundheitsReformgesetz enthaltenen Regelungen zur Kosten-und Leistungstransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit diesem Instrumentarium können — unter Wahrung des Datenschutzes — Informationsgrundlagen geschaffen werden, die z. B. eine gezielte Beratung von Ärzten durch die Selbstverwaltung ermöglichen, bei denen eine Häufung von Langzeitverordnungen von Medikamenten mit Abhängigkeitspotential festgestellt wurde. Durch eine verbesserte Transparenz werden zugleich die Informationsgrundlagen für den Einsatz der Instrumente geschaffen, mit denen eine wirtschaftlichere Arzneimittelversorgung erreicht werden soll. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen den Regelungen des Gesundheits-Reformgesetzes Rechnung trägt und angesichts des starken Anstiegs der Arzneimittelausgaben entsprechende Maßnahmen ergreift. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/1684 Fragen 64 und 65) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Zugbetrieb auf der Eisenbahnstrecke Neustadt/Waldnaab — Floß angesichts der Entwicklung an der Grenze zur CSFR im vollen Umfang aufrechterhalten werden muß, und wird die Bundesregierung daher die Anträge der Deutschen Bundesbahn zur Umstellung des Reisezugbetriebes auf Busse ablehnen? Welche Auswirkungen hat das neue Gemeindefinanzierungsgesetz auf den öffentlichen Personennahverkehr, und welche Möglichkeiten des Zusammenwirkens von Bund, Ländern und Kommunen bei Investitionen und Betrieb des ÖPNV ergeben sich daraus? Zu Frage 64: Die Prüfung des Antrages der Deutschen Bundesbahn zur Umstellung des Reiseverkehrs auf Busbedienung für den Streckenabschnitt Neustadt (Waldnaab)—Floß ist noch nicht abgeschlossen. Hierbei wird auch die Entwicklung an der Grenze zur CSFR berücksichtigt. Zu Frage 65: Der Deutsche Bundestag hat mit der Verabschiedung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1992 in zweiter und dritter Lesung am 8. November 1991 auch wesentliche Änderungen an dem geltenden Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vorgenommen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Da der Bundesrat in seiner Sitzung am 29. November 1991 die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen hat, lassen sich verbindliche Aussagen über die zu erwartenden Änderungen im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz noch nicht machen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/1684 Frage 66): Wie ist der Stand der Gespräche innerhalb der Bundesregierung und mit der tschechoslowakischen Regierung über die Verbesserung und Beschleunigung des grenzüberschreitenden Straßen- und Schienenverkehrs, und bis wann ist mit einer echten Abhilfe zu rechnen? Die zwischen der deutschen und tschechoslowakischen Zollverwaltung abgesprochenen Maßnahmen werden derzeit auf örtlicher Ebene umgesetzt. Mit der Einrichtung von Schnellspuren und der Vorsortierung der Lkw im engen Zusammenwirken beider Verwaltungen wird ein schnelleres Abfließen eines Teils des grenzüberschreitenden Verkehrs auf der Straße erwartet. Eine Normalisierung der Verkehrsverhältnisse wird jedoch erst durch die Erweiterung bestehender bzw. Neuerrichtung leistungsfähiger Grenzabfertigungsanlagen mit entsprechender verkehrlicher Infrastruktur eintreten. Mit dem Ziel, einen Teil des Lkw-Verkehrs auf die Schiene zu verlagern, wird derzeit die Einrichtung eines Shuttle zwischen grenznahen Orten untersucht. In diesem Zusammenhang wird auf deutscher Seite der Bahnhof Parkstein-Hütten als Standort für die Verladung von Lkw, auf tschechoslowakischer Seite der Bahnhof Plan (Plana) auf der Strecke Eger (Cheb)Pilsen einer näheren Betrachtung unterzogen. Außerdem ist die Deutsche Gesellschaft für Kombinierten Güterverkehr mit den ungarischen und tschechoslowakischen Eisenbahnen im Gespräch über die 5366* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1991 Einrichtung großräumiger Relationen des Kombinierten Verkehrs. In der 2. Januarhälfte ist hierzu ein Gespräch auf Regierungsebene mit den Gesellschaften des Kombinierten Verkehrs und den betroffenen Bahnen vorgesehen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Karl Stockhausen (CDU/CSU) (Drucksache 12/1684 Fragen 69 und 70): Entspricht die Umstellung des Transports von Zuckerrüben von der Schiene auf die Straße den verkehrs- und umweltpolitischen Grundsätzen der Bundesregierung? Welche Probleme für den Straßenverkehr und welche Belastungen für die betroffenen Gemeinden, die von den Zuckerrübentransporten per Lkw künftig zu erwarten sind, sieht die Bundesregierung? Zu Frage 69: Nach den verkehrs- und umweltpolitischen Grundsätzen der Bundesregierung soil die Deutsche Bundesbahn „künftig in noch stärkerem Maße als bisher" schwerpunktmäßig in den Bereichen des Verkehrsmarktes tätig werden, in denen sie ihre arteigenen Vorteile voll zur Geltung bringen kann. Das bedeutet, Bündelung von Transporten zwischen Knotenpunkten bzw. Wirtschaftszentren mit hohem Frachtaufkommen. Diese Voraussetzungen treffen für den Zuckerrübenverkehr zweifellos nicht zu. Der Zuckerrübenverkehr ist auf wenige Wochen eines Jahres beschränkt. Die durchschnittliche mittlere Transportweite beträgt ca. 20 bis 30 km. Im Hinblick auf diese besonderen Randbedingungen einerseits und moderne Ladetechniken, die eine Reinigung von Rüben direkt am Feldrand ermöglichen andererseits, haben die Anbauer und die Zuckerindustrie ihre Transporte verstärkt auf die Straße verlagert. Die Deutsche Bundesbahn hat sich — leider vergebens — bemüht, Zuckerrübenbauer und Zuckerindustrie für ein gemeinsames Transportkonzept unter Einbeziehung der Schiene zu gewinnen. Es trifft daher nicht zu, daß die Umstellung durch einseitige Maßnahmen der Deutschen Bundesbahn veranlaßt wurde. Zu Frage 70: Angesichts der in der Antwort zur Frage 69 geschilderten Eigenheiten des Zuckerrübenverkehrs einerseits und der höchstunterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten sollten die angesprochenen Belastungen nicht überbewertet werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Kollegin Jäger, eine Zusatzfrage.


Rede von Renate Jäger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Auch wenn Sie sagen, daß diese Angelegenheit ausschließlich den Ländern obliegt, muß doch gesagt werden, daß das ein Grundsatz der Bundesregierung auch im Einigungsvertrag gewesen ist. Deshalb möchte ich trotzdem noch folgende Frage stellen: Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür — wenn ja, welche — , daß die Warnungen aus den Fachkreisen berechtigt waren, bei der Anwendung des Grundsatzes „Rückgabe vor Entschädigung" werde die Regelung offener Vermögensfragen verzögert und damit auch die wirtschaftliche Entwicklung behindert?
Rainer Funke, Parl. Staatssekretär: Ich habe vorhin bereits ausgeführt, daß wir diese Gefahr nicht sehen und daß wir auch auf Grund unseres grundgesetzlichen Auftrages davon ausgegangen sind, daß hier zunächst Restitution vor Entschädigung gehen soll.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage des Kollegen Wolfgang Roth.