Rede:
ID1206101600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 39
    1. für: 2
    2. die: 2
    3. diese: 2
    4. Ich: 2
    5. denke,: 2
    6. daß: 2
    7. auch: 2
    8. von: 2
    9. dieser: 2
    10. Stelle: 2
    11. zu: 2
    12. Frau: 1
    13. Kollegin,: 1
    14. ich: 1
    15. bin: 1
    16. Ihnen: 1
    17. sehr: 1
    18. dankbar: 1
    19. Frage: 1
    20. und: 1
    21. den: 1
    22. Hinweis: 1
    23. auf: 1
    24. Föderalismuskommission.: 1
    25. es: 1
    26. wichtig: 1
    27. ist,: 1
    28. gerade: 1
    29. solche: 1
    30. Dinge: 1
    31. benennen,: 1
    32. historisch: 1
    33. benennen: 1
    34. sind.: 1
    35. Sie: 1
    36. Anregung: 1
    37. aufnehmen: 1
    38. werden.: 1
    39. Danke.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/61 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 61. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. November 1991 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 5131 A Wahl der Abgeordneten Antje-Marie Steen zur Schriftführerin als Nachfolgerin der Abgeordneten Margitta Terborg 5131 B Tagesordnungspunkt II: Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1992 (Haushaltsgesetz 1992) (Drucksachen 12/1000, 12/1329) Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksachen 12/1407, 12/1600) in Verbindung mit Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksachen 12/1419, 12/1600) Dr. Hans de With SPD 5131D Michael von Schmude CDU/CSU . . . 5135 C Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 5137 D Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste 5138 C Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister BMJ . 5139D Dr. Michael Luther CDU/CSU 5142A Gerlinde Hämmerle SPD . . . 5142D, 5143B Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) FDP . 5143A Detlef Kleinert (Hannover) FDP 5143 C Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 12/1406, 12/1600) in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Verteidigung (Drucksachen 12/1429, 12/1600) in Verbindung mit Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache 12/1427) Rudolf Purps SPD 5145A Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) FDP . 5148B Karl Deres CDU/CSU 5149B Rudi Walther (Zierenberg) SPD . . . 5152B Ina Albowitz FDP 5153A, 5159A Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 5156 C Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 5158A Dr. Klaus-Dieter Uelhoff CDU/CSU . . 5159B Günter Graf SPD 5160 C Dr. Burkhard Hirsch FDP 5163 A Rudolf Seiters, Bundesminister BMI . . 5163D Dr. Willfried Penner SPD 5165B Hans Gottfried Bernrath SPD 5167 D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1991 Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen 12/1409, 12/1600) Wolfgang Roth SPD 5169D, 5191A Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . . 5170 C Ernst Hinsken CDU/CSU 5171 C Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 5173 C Dr. Otto Graf Lambsdorff FDP . . 5177A, 5191C Matthias Wissmann CDU/CSU . . . . 5179D Dr. Uwe Jens SPD 5180B Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 5181A Josef Grünbeck FDP 5182A Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE 5182 C Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 5185 A Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) FDP . 5185D Dr. Otto Graf Lambsdorff FDP 5186 C Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 5187A Wolfgang Roth SPD 5188A, C Dr. Uwe Jens SPD 5188C, 5189D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . . . . 5190D Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für Post und Telekommunikation (Drucksachen 12/1413, 12/1600) Iris Gleicke SPD 5192A Manfred Kolbe CDU/CSU 5193 C Wieland Sorge SPD 5195C Jürgen Timm FDP 5197 B Dr. Christian Schwarz-Schilling, Bundesminister BMPT 5199A Arne Börnsen (Ritterhude) SPD . . . 5200 C Rudi Walther (Zierenberg) SPD . . . 5202 A Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 12/1410, 12/1600) Ernst Kastning SPD 5202 C Georg Gallus FDP 5205 C Dr. Gerald Thalheim SPD 5206 C Bartholomäus Kalb CDU/CSU 5207 A Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD . . 5207 B Jan Oostergetelo SPD 5208 A Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 5210 B Dr. Sigrid Hoth FDP 5211D Ignaz Kiechle, Bundesminister BML . . . 5213 D Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 12/1411, 12/1600) Karl Diller SPD 5215 D Hans-Gerd Strube CDU/CSU 5219 C Ina Albowitz FDP 5221 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 5224 B Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 5226 B Heinz-Jürgen Kronberg CDU/CSU . . . 5228 C Ottmar Schreiner SPD 5229 B Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 5230 D Dr. Gisela Babel FDP 5232 D Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 5234 B Dr. Gisela Babel FDP 5234 C Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheit (Drucksachen 12/1415, 12/1600) Uta Titze SPD 5237 B Arnulf Kriedner CDU/CSU 5241 C Ernst Schwanhold SPD 5242 A Uta Titze SPD 5243C, 5249B Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 5244 A Dr. Dieter Thomae FDP 5245 B Gerda Hasselfeldt, Bundesministerin BMG 5246 B Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 5246 D Klaus Kirschner SPD 5248 A Rudolf Dreßler SPD 5248 D Tagesordnungspunkt VI: Beratung der Beschlußempfehlung des Ältestenrates a) zu dem Antrag der Fraktion der SPD Weiterentwicklung des Grundgesetzes zur Verfassung für das geeinte Deutschland — Einsetzung eines Verfassungsrates — b) zu dem Antrag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vom Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung — Einrichtung und Aufgaben eines Verfassungsrates — c) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP — Einsetzung eines Gemeinsamen Verfassungsausschusses — (Drucksachen 12/415, 12/563, 12/567, 12/787, 12/1590) Dr. Paul Laufs CDU/CSU 5250 B Dr. Hans-Jochen Vogel SPD 5251 C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1991 III Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 5253 D Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 5255 A Detlef Kleinert (Hannover) FDP 5255 B Dr. Jürgen Schmude SPD 5256 B Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/ GRÜNE 5256 C Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU . . . 5257 C Gerlinde Hämmerle SPD 5258 C Freimut Duve SPD 5259 B Dr. Gerhard Riege PDS/Linke Liste . . 5259 D Einzelplan 17 Geschäftsbereich des Bundesministers für Frauen und Jugend (Drucksachen 12/1417, 12/1600) Dr. Konstanze Wegner SPD 5260 D Ingrid Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU 5261 B Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD . . 5261 C Karl Diller SPD 5261 C Petra Bläss PDS/Linke Liste 5263 D Freimut Duve SPD 5264 D Ingrid Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 5265 A Einzelplan 18 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Senioren (Drucksachen 12/1418, 12/1600) 5265 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt Beratung des Antrags der Abgeordneten Gabriele Iwersen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Wohnen im Alter (Drucksache 12/1571) 5265 C Haushaltsgesetz 1992 (Drucksachen 12/1601, 12/1602) 5265D Tagesordnungspunkt V: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Der Finanzplan des Bundes 1991 bis 1995 (Drucksachen 12/1001, 12/1329, 12/ 1629) 5266 A Nächste Sitzung 5266 C Berichtigung 5266 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5267 *A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Einzelplans 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für Post und Telekommunikation — Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 5267 *B Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Einzelplans 15 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheit — Dr. Dieter Thomae FDP 5268 *A Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Einzelplans 17 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Frauen und Jugend — Susanne Jaffke CDU/CSU 5268 * C Dr. Angela Dorothea Merkel, Bundesministerin BMFJ 5269 *B Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Einzelplans 18 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Senioren — und Beratung des Antrags betr. Wohnen im Alter Irmgard Karwatzki CDU/CSU 5271 * C Dr. Konstanze Wegner SPD 5273 *A Dr. Sigrid Hoth FDP 5274 *B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 5275 * A Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 5276 *A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1991 5131 61. Sitzung Bonn, den 28. November 1991 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 28. 11. 91 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 28. 11. 91 Herta Doppmeier, Hubert CDU/CSU 28. 11. 91 Eymer, Anke CDU/CSU 28. 11. 91 Dr. Funke-Schmitt-Rink, FDP 28. 11. 91 Margret Dr. Glotz, Peter SPD 28. 11. 91 Haschke CDU/CSU 28.11.91 (Großhennersdorf), Gottfried Dr. Haussmann, Helmut FDP 28. 11. 91 Dr. Holtz, Uwe SPD 28. 11. 91 * Huonker, Gunter SPD 28. 11. 91 Koschnick, Hans SPD 28. 11. 91 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 28. 11. 91 Günther Kubicki, Wolfgang FDP 28. 11. 91 Lenzer, Christian CDU/CSU 28. 11. 91 * * Meißner, Herbert SPD 28. 11. 91 Mischnick, Wolfgang FDP 28. 11. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 28. 11. 91 * * Nolte, Claudia CDU/CSU 28. 11. 91 Dr. Paziorek, Peter Paul CDU/CSU 28. 11. 91 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 28. 11. 91 * Rempe, Walter SPD 28. 11. 91 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 28. 11. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 28. 11. 91 Schuster, Hans Paul FDP 28. 11. 91 Hermann Seidenthal, Bodo SPD 28. 11. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 28. 11. 91 * * Dr. von Teichman FDP 28. 11. 91 * Cornelia Voigt (Frankfurt), SPD 28. 11. 91 Karsten D. Wollenberger, Vera Bündnis 28. 11. 91 90/GRÜNE * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Einzelplans 13 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Post und Telekommunikation - Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) (PDS/Linke Liste): Die Kritik, die wir am Einzelplan 13 üben müs- Anlagen zum Stenographischen Bericht sen, stützt sich im wesentlichen auf einen Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofes vom Juli 1991, den der Rechnungsprüfungsausschuß einstimmig - also mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen - zur Kenntnis genommen hat. Der Rechnungshof kritisiert, daß die Bundespost bzw. die TELEKOM bei der Vorbereitung der Beteiligung an der bundesweiten Gründung und Initiierung von regionalen Kabel-Servicegesellschaften von erkennbar zu günstigen Absatzzahlen ausging. Die Beteiligungskonzeption entsprach nicht den Markterfordernissen, die Annahmen über Marktvolumen und deren Erschließungsmöglichkeiten durch regionale Kabel-Servicegesellschaften haben sich als völlig unzureichend erwiesen. Das Ziel der vom Hause Schwarz-Schilling betriebenen Politik der forcierten Breitbandverkabelung, nämlich die Steigerung der Anschlüsse ans Netz, mit deren Hilfe die Wirtschaftlichkeit des ganzen Projekts erhöht werden sollte, ist auch nach Ansicht des Rechnungshofes wirtschaftlich gescheitert. Die Breitbandverkabelung zählt zu den gewissermaßen „verläßlichen" Verlustposten der TELEKOM. Die TELEKOM verfügt nicht über die im Postverfassungsgesetz festgelegte Eigenkapitalquote von 33 des ausgewiesenen Geamtkapitals. Um diesen Prozentsatz zu erreichen, müßten 10 Milliarden DM zusätzlich bereitgestellt werden. Mittlerweile machen bei der TELEKOM die Kapitalkosten 50 % des Gesamtaufwandes aus. Rechnet man die Personalkosten hinzu, dann kommt man auf einen Anteil von 68 % am Etat der TELEKOM, der durch Kapital- und Personalkosten gebunden ist. Um Herrn Schwarz-Schillings ehrgeizige Projekte verwirklichen, d. h. finanzieren zu können, muß eine steigende Netto-Neuverschuldung in Kauf genommen werden; die Neuverschuldung bei der TELEKOM hat sich von 6 Milliarden DM im Jahre 1990, auf 15 Milliarden DM in 1991 erhöht. Im kommenden Jahr wird sich die TELEKOM mit weiteren 17 Milliarden DM verschulden. Bei Beibehaltung der ergebnisunabhängigen Ablieferung an den Bundeshaushalt, die 10 % des Umsatzes beträgt, würde die Eigenkapitalquote der TELEKOM von 29 % im Jahre 1990 auf 20 % im Jahre 1998 sinken. Da der Bund als Eigentümer der TELEKOM zuschußpflichtig ist, wird der Finanzminister weitere Kreditaufnahmen in einem Schattenhaushalt unterbringen müssen, um die im Bundeshaushalt ausgewiesene Netto-Neuverschuldung in Höhe von rund 45 Milliarden DM beibehalten zu können. Der von Herrn Schwarz-Schilling ins Werk gesetzte Ausbau des Kabel-Fernsehens wird der TELEKOM im kommenden Jahr einen Verlust von mehr als 1 Milliarde DM bescheren; die Kabelfernseh-Kunden dürfen sich schon jetzt auf eine 24 %ige Gebührenerhöhung freuen. Um sich und seine ehrgeizigen Verkabelungspläne international gebührend würdigen zu lassen, hat der Minister in seinem Etat 300 000 DM für die Beteiligung an Messen und Ausstellungen veranschlagen lassen. International soll die Bundesrepublik als „füh- 5268* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1991 rende Post- und Telekommunikation" gefeiert werden, national wird sie mit Gerichtsverfahren auf Grund von Neuregelungen im Telekommunikationsbereich überzogen, die eine Erhöhung des entsprechenden Haushaltstitels um 100 % erforderlich machen. Die 3,2 Millionen DM, die für Forschungsaufträge und Untersuchungen ausgegeben werden sollen, stehen in einem direkten Zusammenhang mit der Regulierung des Kommunikationsmarktes à la Schwarz-Schilling. Die Erhöhung der Kosten für internationale Tagungen und Konferenzen um 200 000 auf 550 000 DM, die der NATO, d. h. dem dortigen Planungsausschuß für zivilen Fernmeldeverkehr und dem „Alliierten Amt für Fernmeldeverkehr" zugute kommen sollen, sind auch nicht geeignet, uns für eine Zustimmung zum Einzelplan 13 zu erwärmen. Herr Bundesminister, für diesen Etat gilt: „Annahme verweigert" bzw. alternativ: „Zurück an den Absender! " Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Einzelplans 15 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheit — Dr. Dieter Thomae (FDP): Ich bin der festen Überzeugung, daß die Umstellung der gesetzlichen Krankenkassen vom Sachleistungs- zum Kostenerstattungsprinzip zur Entscheidung ansteht, denn auf Dauer wird das Sachleistungsprinzip nicht zu halten sein. Ich bin froh, daß der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen die Überlegungen der FDP aufgegriffen hat und die Abkehr von der Planwirtschaft fordert und die marktwirtschaftlichen Anreizsysteme nach den Vorstellungen der FDP in den Mittelpunkt der Überlegungen stellt. Ich halte sozial ausgewogene Anreizsysteme für wesentlich sozialer und erträglicher, als die Versicherten und im übrigen auch die Arbeitgeber Jahr für Jahr mit den Zusatzkosten zu belasten, die durch Unwirtschaftlichkeiten in unserem Gesundheitswesen entstehen. Ich halte ein solches Anreizsystem im übrigen auch für sozial ausgewogener als eine Politik der Leistungsbegrenzung oder der Leistungsdeckelung. Denn zu solchen Notwendigkeiten kommen Sie zwangsläufig, wenn wir nicht heute die Voraussetzungen für eine solide Finanzierung der Leistung von morgen schaffen. Mit der Verabschiedung des Einzelplanes 15 für das Gesundheitsministerium werden wir heute zugleich den Grundstein für eine erfolgreiche Gesundheitspolitik im Jahre 1992 legen. Den zweifellos schwierigen Diskussionen über den richtigen Kurs dafür stehen wir Liberalen in den kommenden Wochen und Monaten vorbehaltlos und aufgeschlossen gegenüber. Lassen Sie uns die Vorschläge des Gutachtens in die Überlegungen einbeziehen. Ich kann nur an Sie alle appellieren, sich mit der gleichen Offenheit an dem Gelingen dieser Aufgabe zu beteiligen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Einzelplans 17 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Frauen und Jugend —Susanne Jaffke (CDU/CSU): Erfahrungsgemäß ist das Plenum nicht nur zu vorgerückter Stunde leer, sondern auch beim Thema „Frauen und Jugendpolitik". Das ist recht bedauerlich; denn allgemein wird — ganz besonders von der Opposition — dieses Thema populistisch in der Öffentlichkeit verkauft. Es zeigt einmal mehr, daß sowohl Frauen als auch Jugendliche andere Strategien entwickeln müssen, wenn sie in der deutschen Gesellschaft ernster genommen werden wollen. Leider erfahren wir — besonders in letzter Zeit — nachhaltig Aktivitäten von Jugendlichen, die unserem Volk schlecht zu Gesicht stehen. Wer eine solche „Beweglichkeit" entwickelt, warum, mit welchem Hintergrund und woher die Finanzen dafür kommen, sollte uns doch sicherlich im Fachausschuß gesondert interessieren. Sicher ist aber, daß aus dem Staatshaushalt keine Gelder für „gesellschaftliche Entgleisungen" fließen! Wobei wir beim heutigen Thema wären: Verabschiedung des Haushalts Einzelplan 17 in der Ausschußfassung. Sicher, es ist nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Opposition, alles in Frage zu stellen. Besondere Schwerpunkte nehmen nun mal Kindergärten und Frauenhäuser ein. Unumstritten ist auch, daß unsere politischen Intentionen diesbezüglich gar nicht so weit auseinanderdriften. Es sind die unterschiedlichen Wege und Zuständigkeiten, die uns den Streit in der Sache bescheren. Berufstätigkeit und Kinderbetreuung zu verknüpfen ist für manche Frauen schwer. Andere wollen entweder das eine oder das andere nicht. Man muß es als gegeben hinnehmen. Deshalb sind die diesbezüglichen Zuständigkeiten eben nicht zentral, sondern regional vergeben worden. Und die Länder, die diesbezüglich die Verantwortung tragen, sind in allen anderen Bereichen mehr als selbstbewußt. Warum sollten sie deshalb eigentlich nicht in der Lage sein können, ihrer Verantwortung nachzukommen? Gleiches trifft auch für die Problematik der Frauenhäuser zu. Dennoch gibt es auch in diesem Haushalt wieder Hilfen für Maßnahmen auf dem Gebiet der rechtlichen und sozialen Stellung der Frau. Schwerpunkte dieser Förderung sind mit 7,1 Millionen DM „Verbesserung der Situation von Mädchen und Frauen in den neuen Bundesländern" als größtem Posten von 20 Millionen DM. Mit 6,8 Millionen DM rangiert hier an zweiter Stelle die Position „Wiedereingliederung von Frauen nach der Familienphase". „Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt" — eben auch Förderung von Frauenhäusern — um- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1991 5269* faßt ein Volumen von 1,25 Millionen DM bundesseitig. Bei voller Ausnutzung aller Verantwortlichkeiten, denke ich, sollte es recht gut möglich sein, in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen gute begonnene Arbeiten weiterzuführen. Lassen Sie mich nun ein paar Worte zum Thema Jugendpolitik vorbringen: Hier hat sich in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesjugendplan als hervorragendes Instrument zur zentralen Förderung freier Jugendverbände gut bewährt. Es steht für mich dennoch außer Frage, daß durch die deutsche Einheit bezüglich Jugendpolitik ebenfalls eine neue Situation entstanden ist. Deshalb darf eben nicht geschehen, die Mittel des Bundesjugendplans prozentual der Einheit zu erweitern — wenn es auch für manche Verbände einfach wäre. Nein, wir müssen neue Dinge tun — neu und jugendgemäß. Auch Inhalte der Förderung bedürfen einer dringenden Reformierung. Aus diesem Grunde haben wir im Rahmen dessen die Möglichkeit geschaffen, freien Trägern für neue Maßnahmen ein Volumen von 5,3 Millionen DM anzubieten. Auch die von mir eingangs erwähnten Problemfelder Gewalt von Jugendlichen gegen „Schwache" oder „Andere" in unserem Land wurden besonders gewertet. 20 Millionen DM stehen in einem Aktionsprogramm „Zielgruppenorientierte Prävention" diesbezüglich den Verbänden zur Verfügung. Ein besonderes Anliegen ist es nach wie vor, Jugendverbandsstrukturen in den neuen Bundesländern aufzubauen. Ich freue mich deshalb ganz besonders, daß es der Koalition gelungen ist, für 50 Millionen DM ein Sonderprogramm für 1992 zu begründen. Mit einer qualifizierten Sperre wollen wir auch in diesem Zusammenhang erreichen, daß es eben kein „Überschwappen" der „alten" Strukturen aus den „alten" Bundesländern gibt. Wir wollen den Jugendlichen in den neuen Bundesländern die Chance geben, eigene Ideen zu verwirklichen. Damit das auch geschieht, behält sich der Haushaltsausschuß die Kontrolle des Ministeriums vor. Bleibt nur zu hoffen, daß von den vielfältigen Möglichkeiten rege Gebrauch gemacht wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn auch die Kollegin Dr. Wegner hier wieder viele, ausschließlich kritische Worte finden mußte, möchte ich mich dennoch bei ihr und natürlich bei der Kollegin Albowitz herzlich für die gute, konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Dank gilt auch dem gesamten Haus, das es sicher nicht besonders schwer hat, denn es ist ein übersichtliches und leicht zu durchschauendes Ministerium. Aber das macht die Sache an sich auch interessant und erfolgreich. Und erfolgreich werden wir die bewährte Politik weiterführen. Dr. Angela Dorothea Merkel, Bundesministerin für Frauen und Jugend: Der neue Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion hat gestern in seiner Jungfernrede behauptet, die Bundesregierung habe die Frauen in den neuen Bundesländern im Stich gelassen und lasse es zu, daß sich die Gewalt unter jungen Menschen immer mehr verbreite. Dazu drei Klarstellungen. Erstens: Kinderbetreuungseinrichtungen. Wir sind froh, daß die sozialistische Vorstellung von Kinderbetreuung ein für allemal ein Ende gefunden hat. Vielleicht unterscheiden wir uns darin von der SPD: Ich hoffe aber, daß das nicht so ist. Richtig ist, daß das Angebot von Einrichtungen in der DDR flächendekkend war. Nicht verstehen kann ich Herrn Kloses Behauptung, wir hätten nichts getan, ein bedarfsdeckendes Angebot zu sichern. Vielleicht hat die SPD-Fraktion aber nur versäumt, ihren neuen Vorsitzenden richtig zu informieren. Die Bundesregierung hat 1 Milliarde DM zur Verfügung gestellt, um die Einrichtungen zu sichern. Es wird auch großer Anstrengungen der Länder bedürfen, die Kosten in den Haushalten aufzubringen. Aber das Problem Kinderbetreuung ist als eine politische Herausforderung erkannt worden. Deshalb ist die von der SPD prophezeite Welle der Zusammenbrüche und Schließungen ausgeblieben. Und es waren und sind CDU-geführte Länder — Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen —, die den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz festgeschrieben haben. Ich wäre froh, wenn Sie hier mitteilen würden, daß auch SPD-regierte Länder diesen Schritt tun. Zweitens: Frauenarbeitslosigkeit. Ich stimme Ihnen zu, wenn Sie die hohe Frauenarbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern beklagen. Dies ist eines der dringlichsten Probleme, die wir lösen müssen. Herr Klose weiß so gut wie ich, daß der wesentliche Grund darin liegt, daß Frauen in der Planwirtschaft in erster Linie in Industriezweigen eingesetzt waren, die unproduktiv arbeiteten, veraltete Strukturen hatten und die in einer Konkurrenzsituation nicht mehr aufrechterhalten werden können. Deshalb dient ein großer Teil unserer Bemühungen dem Chancenausgleich für Frauen. Die Bundesregierung hat mit der Bundesanstalt für Arbeit festgelegt, daß Frauen bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ihrem Anteil an den Arbeitslosen entsprechend berücksichtigt werden sollen. In Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sind Frauen entsprechend ihrem Arbeitslosenanteil vertreten. Von Januar bis Oktober haben 400 000 Frauen an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen; im Oktober waren es allein 54 000. Das sind 59,4 % aller beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen. Hinzu kommt, daß ein besonderer Anreiz geschaffen wurde, AB-Maßnahmen für Frauen einzurichten. Wenn überwiegend Frauen an einer Maßnahme beteiligt werden, können zur Zeit 100 % der Lohnkosten als Zuschuß übernommen werden. Ich danke Norbert Blüm und der Bundesanstalt für Arbeit. Sie haben sich, wenn es um die Interessen der Frauen geht, außerordentlich kooperativ gezeigt. Unsere Sorge dokumentiert sich insbesondere gegenüber älteren Frauen. Ich halte es für einen bedeutenden Erfolg unserer Sozialpolitik, daß inzwischen das durchschnittliche Rentenniveau für Frauen in den neuen Ländern 90 % von dem in den alten erreicht hat. 5270* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1991 Mit den arbeits- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung überbrücken wir die jetzt schwierige Zeit des Wechsels von einem zum anderen System. Es ist aber nicht nur die Bundesregierung gefordert. Auch die Tarifpartner dürfen in ihren Anstrengungen nicht nachlassen. Noch immer sind Frauen bei Neueinstellungen unterrepräsentiert. Ich bitte auch die Arbeitsverwaltung, bei ihren Vermittlungen darauf zu achten, daß Frauen nicht unterdurchschnittlich berücksichtigt werden. Drittens: Aggression und Gewalt. Gewalt ist kein Phänomen, das uns nur in den neuen Bundesländern begegnet. Gewalt gab und gibt es auch in den alten Bundesländern. Als Hamburger dürfte Herrn Klose das aus der Hafenstraße nicht unbekannt sein. Die gewalttätigen Ausschreitungen insbesondere gegenüber ausländischen Mitbürgern in ganz Deutschland müssen wir sehr ernst nehmen. Aber wir dürfen auch nicht vorschnell urteilen, um dann womöglich falsche Konsequenzen zu ziehen. Wir müssen vielmehr genau hinsehen, um der Gewalt zu begegnen. 1992 wird das BMFJ 20 Millionen DM für ein Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt einsetzen. In enger Zusammenarbeit mit den neuen Bundesländern, den jeweils örtlichen Jugendhilfeinstitutionen und mit wissenschaftlicher Begleitung wollen wir dort, wo bestimmte Schwerpunkte der Gewalt in den neuen Bundesländern liegen, konkrete Präventions- und Hilfsmaßnahmen durchführen. Wir wollen in einzelnen Regionen wissen, wo genau die jeweiligen Ursachen für die Gewalt von Jugendlichen liegen, und wir wollen Wege und Maßnahmen aufzeigen, wie jungen Menschen eine aussichtsreiche Perspektive vermittelt werden kann. Den bundeszentralen freien Trägern und Dachverbänden haben wir die vorgesehenen Brennpunkt-Regionen mitgeteilt. Ich hoffe darauf, daß sie sich vor Ort beteiligen. So wird sich auch die freie und plurale Jugendhilfestruktur in den neuen Ländern entwikkeln. Wichtig erscheint mir die Frage, aus welchen Gründen eigentlich insbesondere jüngere Leute unserem Staat und der Politik insgesamt so reserviert gegenüberstehen und sich nicht mehr vertreten fühlen. Vielleicht liegt ein Grund darin, daß wir das Ritual des Gegeneinanders mehr pflegen als die vorhandenen Gemeinsamkeiten. Viele Menschen haben gerade heute das Gefühl, daß zur Schaffung der Einheit gemeinsame Anstrengungen wichtiger sind als parteipolitische Profilierung. Deshalb hätte ich mich über mehr konstruktive Hinweise aus der SPD-Fraktion gefreut. Wie in allen anderen Politikbereichen stehen auch in der Jugend- und in der Frauenpolitik die Fragen der inneren Einheit unseres Landes im Vordergrund. Dem trägt der Haushaltsentwurf für 1992 Rechnung. Sowohl Frauen als auch junge Menschen in den neuen Bundesländern brauchen unsere besondere Aufmerksamkeit. Für sie hat es in so gut wie allen Lebensbereichen grundlegende Umwälzungen und Veränderungen gegeben: Junge Menschen haben vor allem mit veränderten Rahmenbedingungen, Normen und Erwartungen im Bereich von Schule und Ausbildung zu tun. Für viele ist es nicht einfach, sich in der Vielfalt neu zu orientieren. Hinzu kommt: Altes ist weggebrochen, und Neues entsteht erst. Frauen sind vom Strukturwandel in besonderem Maße betroffen. Ob Arbeitslosigkeit oder Umschulung, ob Fragen der Kinderbetreuung oder der Schule, ob der Wandel des Familienbildes oder auch die Veränderungen in den Alltäglichkeiten des Lebens, Frauen in den neuen Ländern sind gefordert, sich damit auseinanderzusetzen, sich auf den tiefgreifenden Wandel einzustellen und oft auch noch Männern und Kindern bei der Umstellung zu helfen. In der Jugendpolitik stehen der Aufbau einer leistungsfähigen Jugendhilfe in den neuen Ländern und die Unterstützung freier Träger in der Jugendarbeit im Vordergrund. Schon in diesem Jahr ist der Zuwachs des Bundesjugendplans in Höhe von 48 Millionen DM nahezu ausschließlich den neuen Ländern zugute gekommen. Auch für 1992 werden die Zuwächse im Haushalt in erster Linie in den neuen Ländern verwandt. Dabei stehen zwei Programme im Vordergrund: zum einen unser Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt. Zum zweiten freue ich mich sehr, daß der Haushaltsausschuß insgesamt 50 Millionen DM für ein Programm zum Aufbau und Ausbau von Trägern der freien Jugendhilfe in den neuen Ländern — AFT-Programm — bewilligt hat. Die Bundesregierung hat immer wieder deutlich gemacht, daß für sie freie Träger Vorrang haben. Die öffentliche Jugendhilfe allein kann den großen und dringenden Bedarf nicht decken. Die wenigen Träger der freien Jugendhilfe sind zumeist noch nicht so weit entwickelt, daß sie bereits voll wirksam sein könnten. Allerdings haben viele Verbände, Vereine und Initiativen begonnen, sich zu formieren. Sie haben zum Ziel, Probleme, vor denen sie stehen, selbst anzupakken und zu lösen. Vor allem wollen sie die Vertretung der eigenen Interessen nicht länger anderen überlassen. Hier ist eine neue soziale und politische Kultur im Werden, die wir unterstützen müssen. Hierin sehe ich einen der wichtigsten Beiträge, die wir in der Jugendpolitik — das gilt auch für die Frauenpolitik — leisten können und müssen. Das AFT-Aktionsprogramm unterstützt Träger der freien Jugendhilfe vor Ort und gibt organisatorische Hilfe und Beratung. Darüber hinaus soll es zu einer Vernetzung der Beratung und der gewonnenen Erfahrungen beitragen. Ebenso wie in der Jugendpolitik kommt es auch in der Frauenpolitik wesentlich darauf an, daß möglichst schnell eine Verbandsstruktur entsteht, mit deren Hilfe sich die spezifischen Interessen von Frauen artikulieren und Gehör verschaffen können. Die Bereitschaft ist groß, sich zusammenzuschließen. Als die Bundesregierung in diesem Jahr ein Son- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1991 5271* derprogramm zur Förderung der Frauenverbandsarbeit in den neuen Ländern in Höhe von 3,8 Millionen DM auflegte, gingen dazu mehr als 1 400 Anträge mit einem Volumen von rund 36 Millonen DM ein. Immerhin konnten mehr als 500 Bewilligungen für Veranstaltungen und Geschäftsstellen ausgesprochen werden. Die Zahl der Anträge zeigt, wie groß das Interesse ist. Deshalb werden wir hier in den kommenden Jahren weiter helfen und unsere Unterstützung in gleicher Höhe fortsetzen. Davon, daß in den neuen Ländern möglichst schnell eine vielfältige Verbandslandschaft entsteht, hängt es ab, ob die pluralistische Demokratie nicht nur als ein vom Westen übernommenes oder sogar übergestülptes System empfunden wird. Davon hängt ab, ob sich ein demokratisches Staatsverständnis entwickelt, das den Staat nicht länger als Institution versteht, die von oben herab alles regelt und bestimmt. Demokratie ist ebenso wie auf leistungsfähige Verbände selbstverständlich auch auf Bürger und Bürgerinnen angewiesen, die ihre Rechte und Pflichten kennen und wahrnehmen. Frauen müssen über die neuen Chancen, die sich ihnen bieten, Bescheid wissen. In jedem neuen Land wurde inzwischen eine Beratungsstelle für Frauen eröffnet, die sie in ihrer Lebenssituation umfassend beraten soll. Diese Beratungsstellen verfügen jeweils über einen Kleinbus, damit auch Frauen, die weiter entfernt leben, erreicht werden können. Insgesamt fördern wir den Aufbau von Beratungseinrichtungen mit 7 Millionen DM über drei Jahre. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Gewalt gegen Frauen und Kinder. In der DDR war dieses Thema ein Tabu, obwohl es diese Gewalt gab. Schon bald nach der Wende haben Fraueninitiativen damit begonnen, sich der betroffenen Frauen und Kinder anzunehmen. Inzwischen gibt es rund 90 Initiativen zur Gründung von Frauen und Kinderschutzhäusern. Schon in diesem Jahr haben wir ein Sonderprogramm in Höhe von 1,2 Millionen DM durchgeführt. Damit haben wir 47 Frauenhaus-Projekten eine Anschubfinanzierung gegeben. Um die Finanzierung von Frauenhäusern in ganz Deutschland auf eine solide Grundlage zu stellen, halte ich ein Rahmengesetz für erforderlich. Die Gespräche mit den Ländern haben begonnen. Ich habe nur auf wenige Punkte hingewiesen. Über das Gleichberechtigungsgesetz, dessen Referentenentwurf zur Zeit entsteht, werden wir in diesem Hause im kommenden Jahr ausführlich diskutieren. In der Jugendpolitik haben wir die Weichen für einen raschen Aufbau einer leistungsfähigen Jugendhilfe und Jugendarbeit gestellt. Daß dies möglich ist, ist vor allem den aufgeschlossenen und konstruktiven Beratungen im Haushaltsausschuß zu danken. Ich möchte insbesondere den Berichterstatterinnen für ihren Einsatz Dank sagen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Einzelplans 18 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Senioren — und Beratung des Antrags betr. Wohnen im Alter Irmgard Karwatzki (CDU/CSU): Die Bundesregierung hat seit 1982 die Familie als die beständigste Form menschlichen Zusammenlebens in den Mittelpunkt ihrer Politik gerückt. Familienleistungen werden ausgehend vom Gedanken der Gleichwertigkeit von Erwerbs- und Familienarbeit anerkannt und gefördert. Den Menschen wird es ermöglicht, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren. Familienfördernde Hilfen erleichtern die Entscheidung für die Familie und ein Leben mit Kindern. Die Bundesregierung hat damit die Voraussetzungen für eine familienund kinderfreundlichere Gesellschaft geschaffen. Die für die Familie erreichten Verbesserungen stellen für die Bundesregierung eine Verpflichtung für die Zukunft dar. Sie wird ihre erfolgreiche Familienpolitik der vergangenen Jahre weiter ausbauen. Ihren sichtbaren Ausdruck findet diese Politik für uns Haushälter in steigenden Haushaltsansätzen. Mit rund 32 Milliarden DM ist der Haushalt des Bundesministers für Familie und Senioren einer der größten des Bundes mit der von allen Ressorts größten Steigerungsrate für das Jahr 1992. Bevor ich zu den Einzelheiten komme, lassen Sie mich bitte vorneweg zwei Dinge sagen: Erstens. Jede staatliche Leistung muß nicht nur sachlich vernünftig, sondern vor allem auch finanzierbar sein. Nicht alles, was nützlich und wünschenswert ist, ist auch machbar, sprich: finanzierbar. Nun kann die Alternative aber nicht „alles oder nichts" lauten. Weniger ist bekanntlich mehr als gar nichts. Ich möchte damit sagen, daß es wenig Sinn macht, Maßnahmen allein deshalb in ein schlechtes Licht rücken zu wollen, weil sie mit Rücksicht auf haushaltspolitische Sachzwänge vielleicht zunächst noch hinter dem zurückbleiben, was letztlich als notwendig erkannt worden ist. Es ist gerade ein Verdienst dieser Bundesregierung, daß sie die wichtigen familienpolitischen Leistungen wie den dualen Familienlastenausgleich, das Erziehungsgeld und den Erziehungsurlaub auch in finanzpolitisch schwierigen Zeiten ständig weiterentwickelt und verbessert. Zweitens. Staatliche Familienpolitik wird auch unter günstigen Voraussetzungen letzlich nie alles das ausgleichen können, was allein oder gemeinsam erziehende Mütter und Väter an Verantwortung und Verzicht und an Pflichten und Lasten für die Familie und die Kinder insgesamt auf sich nehmen. Der Staat kann aber — und dies ist das Anliegen der Bundesregierung — mit gezielten familienfördernden Maßnahmen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, daß Erziehungsaufgaben und Familienarbeit mehr Anerken- 5272* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1991 nung finden und insoweit sich Menschen leichter für die Familie und das Leben mit Kindern entscheiden können. Zu den herausragenden familienpolitischen Leistungen gehört der duale Familienlastenausgleich, mit dem die Bundesregierung ihre Wertschätzung für die Familie unterstreicht. Sie erkennt damit an, daß häusliche Versorgungsleistungen für Kinder zusätzliche finanzielle Belastungen darstellen, die zumindest teilweise ausgeglichen werden müssen. Es geht insoweit vorrangig um einen Einkommensausgleich zwischen kinderlosen Ehepaaren und Eltern mit Kindern und nicht etwa um eine Umverteilung innerhalb der Familien, so wie es wohl den Vorstellungen der SPD entspräche. Kindergeld und Kinderfreibeträge als die zwei tragenden Säulen des Familienlastenausgleichs ermöglichen eine differenzierte, an den Erfordernissen der Bedarfs- und der Steuergerechtigkeit orientierte Förderung der Familie. Eine Zusammenfassung zu einer einheitlichen Leistung würde demgegenüber zu sozial unausgewogenen Ergebnissen führen. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren den dualen Familienlastenausgleich ständig ausgebaut. Sie wird an diesem erfolgreichen Konzept auch in Zukunft festhalten. Der unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts von 1990 für das kommende Jahr beschlossenen Erhöhung des Erstkindergeldes von 50 DM auf 70 DM sowie der Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrages auf 4 104 DM werden weitere Verbesserungen folgen. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion um die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs möchte ich jetzt die Aufmerksamkeit auf solche Maßnahmen im Haushalt des Bundesministers für Familie und Senioren lenken, die gerade auch für den Schutz des ungeborenen Lebens von Bedeutung sind. Ich denke, daß bei allen Meinungsverschiedenheiten über strafrechtliche Fragen in diesem Hause Einigkeit darüber besteht, daß der Schutz menschlichen Lebens eine für Staat und Gesellschaft alles überragende Aufgabe ist und mit allen der Politik zur Verfügung stehenden Mitteln versucht werden muß, die Entscheidungsbedingungen für ein Leben mit Kindern zu verbessern. Keine Frau soll allein deswegen, weil sie ein Kind erwartet, in eine wirtschaftliche Notlage geraten, aus der sie nur durch einen Schwangerschaftsabbruch herauszukommen glaubt. Maßnahmen zum Schutz des ungeborenen Lebens stehen in enger Verbindung zur Familienpolitik. Als zentrale Verbesserungen der Entscheidungssituation von Frauen haben sich Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub sowie die Anerkennung von Erziehungszeiten im Rentenrecht erwiesen. Damit ist es gelungen, die Bedingungen für die Betreuung und Erziehung des kleinen Kindes in der ersten Lebensphase spürbar zu verbessern und Müttern und Vätern wieder mehr Wahlfreiheit zwischen Familien- und Erwerbstätigkeit zu eröffnen. Erziehungsgeld stellt auch für Alleinerziehende eine echte zusätzliche Hilfe dar, da es nicht auf andere Sozialleistungen wie Ausbildungsförderung, Wohngeld, Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe angerechnet wird. Im Haushalt 1992 kommt die erstmalig voll wirksam werdende Verlängerung des Bezugszeitraumes von 18 Monaten zum Tragen. Ein weiterer großer familienpolitischer Fortschritt zeichnet sich ab, wenn ab 1993 das Erziehungsgeld erneut um 6 Monate auf dann insgesamt 24 Monate und darüber hinaus schon ab 1992 der Erziehungsurlaub mit Beschäftigungsgarantie um 11/2 auf insgesamt 3 Jahre verlängert werden. Dabei wäre es sehr wünschenswert, wenn über die besonders familienfreundlichen Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und RheinlandPfalz hinaus sich endlich auch die anderen Bundesländer zu ergänzenden Landeserziehungsgeldgesetzen entschließen könnten. Einen großen Fortschritt zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation Schwangerer ist schließlich das von der CDU/CSU vorgeschlagene Familiengeld in Höhe von 1 000 DM. Unmittelbar lebensschützende Bedeutung kommt dem staatlichen Unterhaltsvorschuß zu, der nach dem Willen der Bundesregierung ab 1993 durch Heraufsetzung des anspruchsberechtigenden Kindesalters von 6 auf 12 Jahre und Verdoppelung der Bezugsdauer von 3 auf 6 Jahre weiter verbessert werden soll. Die werdende Mutter hat damit die Gewißheit, daß der Unterhalt des Kindes auch bei Ausfall der Unterhaltszahlungen des Vaters unabhängig von Einkommen und Vermögen auf jeden Fall aus öffentlichen Mitteln gesichert ist. Ich begrüße es, daß bereits zum 1. Januar 1992 die in den neuen Bundesländern noch geltende Unterhaltssicherungsverordnung abgelöst werden soll. Dies bringt den dort betroffenen Müttern eine wesentliche Erleichterung, da damit das im Beitrittsgebiet bislang ausnahmslos geltende Titelerfordernis entfällt. In der Praxis ist außerdem eine wesentliche Erweiterung des Kreises der Leistungsberechtigten zu erwarten. Anspruchsberechtigt sind künftig nämlich auch diejenigen, die wegen aussichtsloser Rechtsverfolgung keinen Unterhaltstitel erlangen und deshalb von der Unterhaltssicherungsverordnung nicht erfaßt wurden. In den alten Bundesländern macht dieser Personenkreis etwa die Hälfte der nach dem Unterhaltsvorschußgesetz Berechtigten aus. Ich verkenne allerdings nicht die Schwierigkeiten, die sich in Einzelfällen im Hinblick auf die Rückführung der bisherigen nach der Unterhaltssicherungsverordnung geltenden Altersgrenze von 18 Jahren auf 6 bzw. ab 1993 auf 12 Jahre ergeben können. Eine längere Übergangsregelung, wie sie vom Bundesrat und wohl auch von der SPD gefordert wird, wäre aber haushaltspolitisch nicht zu verantworten. Ziel muß es sein, möglichst rasch zu familienpolitisch einheitlichen Verhältnissen zu kommen. Ich denke, daß vor dem Hintergrund der genannten Rechtsverbesserungen und dem erheblich größeren Leistungsumfang des Unterhaltsvorschußgesetzes mit der einjährigen Besitzstandswahrung im Ergebnis ein tragfähiger Kompromiß gefunden worden ist. Beispielhaft für die dem Schutz des ungeborenen Lebens dienende Politik der Bundesregierung ist die 1984 errichtete Bundesstiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens". Die ergänzende Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1991 5273* Unterstützung schwangerer Frauen in Not durch einzelfallbezogene bedarfsorientierte Individualhilfen hat sich als ein richtiges und wichtiges Instrument zum Schutz des ungeborenen Lebens erwiesen. Für die Stiftung stehen auch 1992 wieder 140 Millionen DM zur Verfügung. Für die neuen Bundesländer hat die Bundesregierung einen speziellen Hilfsfonds für schwangere Frauen in Not über 40 Millionen DM eingerichtet. Ich begrüße es außerordentlich, daß aus diesem Hilfsfonds auch Maßnahmen zur Wohnraumsanierung und zum Erwerb kindgerechten Wohneigentums gefördert werden. Dies ist ein gelungenes Beispiel, wie einem besonders drängenden Problem in den neuen Bundesländern gezielt und unbürokratisch begegnet werden kann. Positiv unterstreichen möchte ich schließlich — und damit schließe ich den Bereich der dem Schutz des ungeborenen Lebens dienenden Familienpolitik ab — die Leistung des Bundes beim Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Schwangerschaftsberatungsstellen, die noch bis Ende 1992 zu 90 % vom Bund getragen werden. Damit wird auch in den neuen Bundesländern sichergestellt, daß sich künftig Schwangere über alle persönlichen und sozialen Fragen im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftskonflikt umfassend beraten lassen können. Dr. Konstanze Wegner (SPD): Im Grunde ist es widersinnig, die Bereiche Frauen, Jugend, Familie, Senioren in getrennten Reden zu behandeln, denn sie gehören der Sache nach zusammen. Die Teilung dieser Bereiche des alten Familienministeriums war gegen jede Vernunft, und ich prophezeie Ihnen, wenn die Sozialdemokraten an die Regierung kommen, wird das wieder rückgängig gemacht. Die Folgen der Teilung sind auch im Personalbereich negativ spürbar. Die Leitungsebene der beiden Ministerien wurde zwar entsprechend ausgestattet, aber unten, im Servicebereich, ist es eng, und das geht zu Lasten der dort Beschäftigten. Hier muß im kommenden Haushalt noch etwas geschehen, um die Arbeitsfähigkeit und Arbeitsverteilung in beiden Ministerien zu verbessern. Im Gegensatz zu den letzten Haushaltsberatungen waren meine Berichterstatterkolleginnen von der Koalition diesmal unzugänglich und haben alle vernünftigen Änderungsvorschläge der Opposition abgelehnt. Mitunter hätten Sie wohl ganz gerne zugestimmt, aber Sie waren fest an die Leine des Finanzministers und Ihrer Haushaltsgruppe gelegt und durften sich kaum bewegen. So haben Sie z. B. unseren Antrag abgelehnt, den Revolving Fonds zur Förderung von Einrichtungen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege um 25 Millionen aufzustocken und mit einer Verpflichtungsermächtigung von 175 Millionen bis 1994 auszustatten. Dieser Fonds erlaubt den Verbänden, zinslos Kredite aufzunehmen und damit rasch und unbürokratisch Sanierungsmaßnahmen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen vorzunehmen. Der Revolving Fonds ist ein seit Jahrzehnten erprobtes Instrument der Sozialpolitik; er refinanziert sich, ähnlich wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Ablehnung unseres Antrags ist unverständlich, weil der Instandsetzungsbedarf in den neuen Ländern riesig ist und von den Kommunen allein ohne Mitwirkung der Freien Träger gar nicht bewältigt werden kann. Am falschen Ende gespart haben Sie auch bei der Kürzung der Mittel für die Wohlfahrtsverbände zur Betreuung von Flüchtlingen und Aussiedlern. Zuerst war eine Kürzung des ursprünglichen Ansatzes um 22 Millionen geplant, in der Bereinigungssitzung haben Sie dann auf Druck der Verbände hin wieder um 10 Millionen erhöht, allerdings mit kw-Vermerk für 1993. Es paßt nicht zusammen, über die ständig steigende Flüchtlingsflut zu jammern und gleichzeitig die Mittel für die Betreuung dieser Flüchtlinge zu kürzen. Auch die Aussiedlerzahlen werden sich vermutlich schon in Kürze wieder erhöhen. Die Wohlfahrtsverbände haben ihre Betreuungsprogramme für Flüchtlinge und Aussiedler auf mehrere Jahre angelegt, eine derartig drastische Kürzung zwingt sie jedoch, Entlassungen vorzunehmen. Solche Maßnahmen, für die letztlich Regierungspolitik die Verantwortung trägt, sind weder christlich noch sozial. Auch beim Familienlastenausgleich wird weiter gespart, entgegen dem Votum des Bundesverfassungsgerichts. Auf der Herbsttagung des Familienbunds der Deutschen Katholiken wurde festgestellt: Die Anhebung des Kindergelds nur für das erste Kind und die Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 4 104 Mark stelle einerseits nur auf ein Existenzminimum von Kindern ab, das an der unteren Grenze des Sozialhilfebedarfs ansetze, und schreibe andererseits die bedenkliche Präferenz für Freibetragslösungen im Familienlastenausgleich weiter fest. Dieses Signal gehe eindeutig in die falsche Richtung. — Besser kann man die sozialdemokratische Kritik am Familienlastenausgleich nicht zusammenfassen, obgleich es keine Sozis sind, die so urteilen! Die Familienverbände betonen mit Recht immer wieder, daß es bisher noch gar nicht um die Entlastung der Familien, sondern erst einmal um die Herstellung von Steuergerechtigkeit geht. Noch immer kassiert der Finanzminister verfassungswidrig pro Jahr von Ledigen etwa 500 Mark und von Verheirateten etwa 1 000 Mark zu viel an Steuern. Weitere Klagen der Betroffenen vor dem Verfassungsgericht sind deshalb absehbar, hier steckt eines der zahlreichen Haushaltsrisiken, mit denen die mittelfristige Finanzplanung dieser Regierung belastet ist. Locker geht Ihnen das Geld dagegen von der Hand, wenn es um Ideologietransfer geht wie im Rahmen des Programms „Zukunft der Familie" oder um die Beratung zum Schutz des ungeborenen Lebens. Für Schwangerschaftsberatungsstellen in den neuen Ländern, wurden 1990 8 Millionen, 1991 15 Millionen und 1992 25 Millionen zur Verfügung gestellt. Beratung kann gewiß sehr sinnvoll sein, nur sollte sie aus unserer Sicht nicht ausschließlich dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen, sondern auch den Gedanken der Prävention und die Gesamtsituation der Frau miteinbeziehen. Mit der im Einigungsvertrag festgelegten weltanschaulichen Pluralität der Beratungsstellen ist es allerdings nicht weit her. Das Familienministerium hat 5274* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1991 lange Zeit die kirchlichen Träger und das in der ehemaligen DDR fest etablierte Rote Kreuz bevorzugt und hat weltanschaulich neutrale Träger wie Arbeiterwohlfahrt und Pro Familia, die mangels vorhandener Strukturen Anlaufschwierigkeiten haben, in kleinlicher Weise benachteiligt. Erst nach intensiven parlamentarischen Nachfragen und massiven Protesten der benachteiligten Verbände soll es jetzt 14 Beratungsstellen der Pro Familia und drei der Arbeiterwohlfahrt geben. Derzeit gibt es insgesamt rund 130 Beratungsstellen in den neuen Ländern, davon sind mehr als die Hälfte kirchlich orientiert — das ist angesichts einer weitgehend säkularisierten Gesellschaft noch immer keine ausgeglichene Struktur. Die Mittel für die Altenpolitik werden in diesem Haushalt verdoppelt. Das ist zu begrüßen, vorausgesetzt, sie werden für etwas Vernünftiges eingesetzt. Bisher bleiben die Konturen Ihrer Altenpolitik jedoch nebulös. Das vielbejubelte Kernstück dieser Altenpolitik, der sogenannte Bundesaltenplan, ist für 1992 mit 5 Millionen bestückt und soll mittelfristig erheblich aufgestockt werden. Die Unterlagen zum Bundesaltenplan, die ich zum Berichterstattergespräch erhielt, waren jedoch mehr als dürftig. Sie enthielten lediglich einige allgemeine Ausführungen über die alternde Gesellschaft und eine Liste von Projekten ohne nähere Präzisierung. Auf meine Bitte um weiterführende Erläuterungen erhielt ich zwei Monate später zur Bereinigungssitzung das gleiche Papier nochmals zugestellt. Auf dieser Informationsbasis vermag ich dem Projekt keine Etatreife zu bestätigen. Falls doch schon konkretere, auch schriftlich fixierte Vorstellungen bestehen sollten, wie mir nach der Sitzung aus dem Ministerium gesagt wurde, warum läßt man dann dieses Material den Berichterstattern nicht zugehen? Notwendig ist eine Altenpolitik, die der Wandlung des Altersbegriffs Rechnung trägt, den demographischen Wandel berücksichtigt, die gleichberechtigte Teilhabe der Älteren an der Gesellschaft sichert und versucht, den potentiellen Konflikt der Generationen zu entschärfen. Falls dies auch das Ziel einer künftigen Altenpolitik der Regierung sein sollte, wird sie die Unterstützung der Opposition finden, bisher finden sich hier aber keine Klarheiten, sondern lediglich mehr oder weniger nebulöse Schlagworte. Dr. Sigrid Hoth (FDP): Die Familie ist die zentrale Einheit, der Kern jeder Gesellschaft. Ihrem Schutz und der Erleichterung ihrer Lebensverhältnisse kommt besondere Bedeutung zu. Familienpolitik darf jedoch nicht als Einflußnahme seitens des Staates verstanden werden, sondern als staatliches Angebot, bei der individuellen Entscheidungsfindung zu helfen oder bereits vollzogene Entscheidungen zu unterstützen. Die jüngst verabschiedete Gesetzesänderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes ist Beleg dafür, daß wir genau in diesem Sinne handeln. Der Haushalt des Bundesministers für Familien und Senioren hat im kommenden Jahr ein Volumen von knapp 32 Milliarden DM. Aus haushälterischer Sicht ist besonders hervorzuheben, daß davon allein 31,4 Milliarden DM auf gesetzliche Leistungen entfallen. Diese Mittel kommen den Berechtigten direkt zugute. Den Schwerpunkt staatlicher Leistung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bilden das Kinder- und das Erziehungsgeld. Zum Letztgenannten möchte ich einige Anmerkungen machen. Mit der beschlossenen Gesetzesänderung beim Erziehungsgeldgesetz wird der Bezugszeitraum des Erziehungsgeldes für Kinder, die nach dem 31. Dezember 1992 geboren werden, von derzeit 18 auf 24 Monate verlängert. Dies bedeutet erhebliche zusätzliche Mittel, die wir für Familien mit Kindern bereitstellen, insgesamt 8,05 Milliarden DM. Darüber hinaus haben wir die Anspruchsvoraussetzungen dahingehend geändert, daß künftig auch Väter von nichtehelichen Kindern mit Einverständnis der Mutter Erziehungsgeld beziehen können. Im Rahmen der Gesetzesänderung haben wir zudem vereinbart, daß sich die Behinderten-Pauschale und das Mutterschaftsgeld nicht mehr leistungsmindernd auswirken. Mindestens so wichtig wie die zusätzlichen finanziellen Mittel scheint mir die Verlängerung des Erziehungsurlaubs zu sein. Für Kinder, die nach dem 31. Dezember dieses Jahres geboren werden, beträgt er nun drei satt vorher zwei Jahre. Für die Dauer des Erziehungsurlaubes besteht Kündigungsschutz. Außerdem besteht der Anspruch auf Erziehungsurlaub auch bei nicht leiblichen Kindern. Das von der Regierung erweiterte Gesetz ermöglicht es Eltern noch besser als bisher, ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst betreuen zu können. Zu den Leistungen für die Familie gehören auch die Einlagen in die Stiftungen „Mutter und Kind — Schutz des Ungeborenen Lebens". Für 1992 sind zur Unterstützung dieser Arbeit 140 Millionen DM vorgesehen. Dadurch können werdenden Müttern, die sich in einer Konfliktlage befinden und sich vorher an eine anerkannte Beratungsstelle gewandt haben, finanzielle Hilfen gewährt werden. In den neuen Bundesländern werden entsprechende Hilfestellungen 1992 in Form von Zuschüssen bei Beratungsstellen und durch den Hilfsfonds für schwangere Frauen in Not geleistet. Insgesamt belaufen sich die Aufwendungen für diese beiden Einrichtungen auf 65 Millionen DM. Die notwendige Neuregelung des Paragraphen 218 wird bewirken, daß die Ausgaben in diesem Bereich auf Grund der in allen bekannten Gesetzesvorschlägen geforderten flankierenden Maßnahmen erheblich steigen werden. Ich begrüße dies ausdrücklich, denn je mehr Mittel wir hier als gesetzliche Leistungen bereitstellen können, desto mehr Frauen können sich für ein Kind entscheiden — genau dies ist unser Ziel. Darüber besteht — bei aller Gegensätzlichkeit der einzelnen Gesetzentwürfe — wohl Einvernehmen. Wenn wir die Entscheidung der Frau und ihres Partners für ein Kind erleichtern wollen, muß die Betreu- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1991 5275* ung des Kindes jedoch auch nach dem dritten Lebensjahr sichergestellt werden. Dies wollen wir durch unsere Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bis zum Eintritt ins schulpflichtige Alter sicherstellen. Meine Damen und Herren, die bisherigen Ausführungen belegen — ebenso wie die mit dem Steueränderungsgesetz 1992 vorgesehene Erhöhung des Kindergeldes für das erste Kind von 50 auf 70 D-Mark —, daß die Bundesregierung auch in finanzpolitisch angespannten Zeiten die Förderung der Familie höchste Priorität genießt. Dr. Barbara Höll (PDS/Linke Liste): Das Bundeshaushaltsgesetz 1992 für den Einzelplan 18 — Familie und Senioren — sieht ein Gesamtvolumen von 32,43 Milliarden vor. Das bedeutet eine Steigerung um 4,14 Milliarden gegenüber dem Vorjahr. Prinzipiell begrüßt die PDS/Linke Liste die Erhöhung dieses Haushaltstitels. Trotzdem bleibt natürlich der Etat, den die Bundesregierung für den Bereich der Familien- und Seniorenpolitik zur Verfügung stellt, ein lächerlich geringer im Vergleich z. B. zum Rüstungsetat. Werden diese — wenn auch bescheidenen — Mittel nun tatsächlich entsprechend den drei Säulen bundesdeutscher Familienpolitik eingesetzt? Familienpolitik, die Frau Ministerin Rönsch in einer Presseerklärung vom 27. August 1991 wie folgt definierte: „Wir fördern eine plurale Familienkultur, verbessern die materielle Situation der Familien und leisten Hilfe zur Selbsthilfe. Auf diesen drei Säulen beruht unsere Familienpolitik." Meiner Meinung nach hat die Bundesrepublik Deutschland in allen drei Bereichen einen großen Nachholbedarf. Plurale Familienkultur kann noch nicht vorhanden sein, und verschiedene Ansätze werden nicht gleichberechtigt von der Gesellschaft akzeptiert und gefördert. Die materielle Situation der Familien ist bei weitem nicht so gut, wie man es in einem hochindustrialisierten reichen Land wie der Bundesrepublik vermuten könnte. Sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland leben insbesondere Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit Kindern oft in direkter Abhängigkeit von der Sozialhilfe. Und Hilfe zur Selbsthilfe läßt sich nur in bestimmtem Maße realisieren. Man könnte nun vermuten, daß insbesondere die Erhöhung des Etatansatzes dazu dienen soll, auf alle drei Bereiche der Familienpolitik fördernd einzuwirken. Es zeigt sich jedoch, daß fast die gesamte Erhöhung des Etats zweckgebunden ist an die Erhöhung des Kinder- und Wochengeldes. Dies bedeutet erstens, daß es auch 1992 nicht gelingen wird, bedeutende Defizite in diesen drei Säulen der Familienpolitik zu beseitigen, als auch zweitens, daß insbesondere der zwar begrüßenswerte Ausbau der Kinder- und Wochengeldregelung doch eben einer pluralen Familienkultur deutlich entgegensteht, da die gesetzlich beschlossene Erhöhung der Kindergeld- bzw. Erziehungsgeldzahlung ab 1992 u. a. ohne die gleichzeitige Erörterung und finanzielle Förderung und Sicherstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen eben nicht gewährleistet, daß im Interesse des Kindes Väter und Mütter selbst darüber entscheiden, in welcher Familienkultur sie leben wollen. Auch die materielle Situation von Familien wird durch die gewährte Erhöhung des Etats, insbesondere die Gewährung des Kindergeldes und Erziehungsurlaubes, nicht wesentlich verbessert. Es ist offensichtlich, daß in der Bundesrepublik Deutschland die höchstens zu zahlende Summe von 600 DM Erziehungsgeld allenfalls eine unterstützende Wirkung auf die materielle Situation von Familien und Alleinerziehenden haben kann. Eine wirkliche Verbesserung der familiären materiellen Situation ist auf diese Weise nicht zu erreichen. Denn dies würde erfordern, das Leben mit Kindern in der Gesellschaft tatsächlich zu ermöglichen, anzuerkennen als eine besondere Leistung, die gefördert werden muß, welche aller Unterstützung der Gesellschaft bedarf. Und eine Förderung kann wohl doch erst da beginnen, wo die unmittelbaren Bedürfnisse befriedigt werden können, zumindest die materielle Existenz abgesichert ist. Hier sei nur auf den Familienlastenausgleich verwiesen. Desweiteren betonte Frau Ministerin Rönsch die Möglichkeiten der Hilfe zur Selbsthilfe. In diesem Zusammenhang kann ich nur mit Verwunderung fragen, mit welcher Berechtigung die Bundesregierung die ohnehin schon knapp bemessenen Mittel zur Förderung zentraler Maßnahmen und Organisationen der Selbsthilfe weiter kürzt. Selbsthilfeförderung gilt als Teil des sozialen Netzes, das angesichts der vielfachen sozialen Probleme — wie Arbeitslosigkeit, schlechte Wohnsituation, fehlende Betreuungseinrichtungen für Kinder, unzureichende kulturelle Angebote für Kinder, Pflegenotstand — mehr als gebraucht wird. Sozialstaatliches Handeln gebietet hier nur Aufstockung. Ebenso unverständlich ist mir die gegenüber 1991 unveränderte Ansetzung von 7,76 Millionen für die Förderung von Hilfen für Behinderte. Wenn wir den realen Nachholbedarf bei der Standardausrüstung von Behindertenhilfen in den neuen Bundesländern nach dem Maßstab der Altbundesländer in Rechnung stellen, dann ist eine wesentliche Erhöhung des Haushaltsansatzes vonnöten. Und ich nehme an, die Defizite z. B. an behindertengerechten Zufahrten, Verkehrslösungen wie akustische Ampeln, Ausgestaltungen von öffentlichen Geländen — Verwaltungen, Museen, Theater — sind ein längerfristiges Haushaltsproblem. Jedoch muß es zügig und kontinuierlich angegangen werden. Und ein letztes beschämendes Problem. Gegenüber 1991 werden die Zuschüsse an die Wohlfahrts- und Vertriebenenverbänden für die Betreuung von Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen um 22 Millionen gekürzt. Auch wenn die Ausschußempfehlung lautet, die 22 Millionen für 1992 wieder zuzuschlagen, reicht das nicht aus, um die Probleme zu bewältigen. Angesichts der zugespitzten sozialen und politischen Konflikte in solchen Krisengebieten wie dem Nahen Osten, Jugoslawien, aber auch Osteuropa oder in den sogenannten Dritte-Welt-Ländern ist doch vielmehr mit Kostenanstieg zu rechnen. Dieser haushaltspolitische Schritt läßt mich die Bundesregierung fragen: Soll hier im Zusammenhang mit dem Abbau des 5276* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1991 Asylrechts zu Lasten von Flüchtlingen gespart werden? Insgesamt muß die PDS/Linke Liste dem Haushalt für die Bereiche Familie und Senioren in der vorliegenden Form ablehnen, da er wesentlichen gegenwärtigen Anforderungen nicht entspricht. Hannelore Rönsch, Bundesministerin für Familie und Senioren: Das Haushaltsjahr 1992 wird das Jahr der Familien und der älteren Menschen in Deutschland. Mit einer Steigerungsrate von 12,9 % läßt die Bundesregierung trotz höchster haushaltspolitischer Enge diesen beiden Gruppen im nächsten Jahr wie nie zuvor Förderung und solidarische Zuwendung zuteil werden. Das wundert mich zwar nicht, wenn ich die 70er und den Anfang der 80er Jahre zum Vergleich heranziehe. Doch selbst gegenüber unseren eigenen, schon in der Vergangenheit vorbildlichen Anstrengungen legen wir jetzt nochmals kräftig zu. Einen Gesamtetat von knapp 32 Milliarden DM nenne ich eine ausgezeichnete Ausgangssituation, um weitere entscheidende Schritte zugunsten der Familien mit Kindern und zugunsten der Senioren tun zu können. Ich verweise an dieser Stelle auf: — den Schutz des ungeborenen Lebens und die erheblich verbesserte Lebensperspektive für Eltern mit Kindern auf der einen Seite und — die noch stärkere Angleichung der Lebensverhältnisse der Familien wie der Älteren im Osten und im Westen unseres Landes. Als Familienministerin kommt es mir darauf an, den Müttern und Vätern mit Kindern materiell wie ideell den Rücken zu stärken. Ab 1992 werden die Familien daher ein deutlich erhöhtes Erstkindergeld und einen wesentlich höheren Kinderfreibetrag erhalten. Der duale Familienlastenausgleich füllt die Taschen der Familien im kommenden Jahr nach unserem Willen mit einem Nettoplus von '7 Milliarden DM. Wir haben eben echt was übrig für Kinder und deren Eltern. Genau gesagt, sind es allein aus dem Familienlastenausgleich 38 Milliarden DM, die den Familien in Deutschland 1992 zugute kommen sollen. Wir unternehmen damit deutlich mehr als die SPD, die für die Familienpolitik nichts zusätzlich ausgeben will. Sie will lediglich umschichten und den einen Familien geben, was Sie den anderen nehmen will. Damit spielt sie die Familien gegeneinander aus. Das nenne ich unredlich. Unser Klassenziel haben wir auch beim Erziehungsurlaub und beim Erziehungsgeld erreicht. Für ab 1992 geborene Kinder können Mütter oder Väter drei Jahre Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen, für ab Januar 1993 geborene Kinder beträgt der Anspruch auf Erziehungsgeld volle zwei Jahre. Ich habe mich sehr gefreut, daß Sie von der Opposition schließlich dieser Gesetzesvorlage der Bundesregierung zugestimmt haben. Um so weniger verstehe ich, daß Sie jetzt Nachhutgefechte führen. Denn Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub sollten doch eigentlich unumstritten sein in ihrer nicht hoch genug einzuschätzenden Wirkung — für den Lebensschutz ungeborener Kinder, — zur Ermöglichung der in der Familie erbrachten Erziehungsleistung und — als Instrument der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Daß wir hiermit richtig liegen, zeigen eindrucksvoll die inzwischen vielfachen Betriebs- und Unternehmensvereinbarungen. Auf der Grundlage des gesetzlichen Erziehungsurlaubs sehen sie Rückkehrmöglichkeiten für Mütter und Väter in den Beruf nach oft erst sieben, acht oder gar zehn Jahren vor. Zum Schutz des ungeborenen Lebens haben wir als Bundesfamilienministerium in diesem Jahr zudem weitere, nachhaltig wirkende Verbesserungen erzielt: — Allein bis zum August konnten mit finanzieller Unterstützung des Bundes in den neuen Ländern 127 Schwangerenberatungsstellen in breiter pluraler Trägerschaft eingerichtet werden (sieben verschiedene freie und 14 kommunale Träger). Die seit September verantwortlichen Länder haben diese Arbeit fortgesetzt und weitere Träger in die Förderung einbezogen. — Aus dem mit 40 Millionen DM ausgestatteten Hilfsfonds für schwangere Frauen in Not haben bis Anfang November weit über 2 200 Schwangere in den neuen Bundesländern direkte Lebenshilfe von durchschnittlich mehreren tausend DM erhalten. Die derzeit noch über 1 000 Anträge ermutigen mich, dieses Programm im nächsten Jahr fortzuführen. — Die oft katastrophalen Wohnverhältnisse junger Familien in den neuen Ländern sind leider nur allzuoft ein entscheidender Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Kindgerechten Wohnraum für Schwangere und ihre Familien in Selbsthilfe zu schaffen, das ist daher das Ziel unseres im Oktober angelaufenen Wohnraumsanierungsprogramms. Bis heute konnten wir in rund 200 Fällen Sanierungszuschüsse von durchschnittlich 11 000 DM gewähren. Auch dieses erfolgreiche Programm setzen wir 1992 fort. Indem wir den Lebensschutz und die Familien in Deutschland stärken, leisten wir zugleich einen wichtigen Beitrag zur Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen Ost und West. Dieser Aufgabe habe ich mich insbesondere auch als Bundesseniorenministerin gestellt. Ältere Menschen können eben nicht lange auf bessere Zeiten warten, sie brauchen und verdienen unsere rasche und spürbare Solidarität. Wir sind da auf einem guten Weg, wie ich meine, denn die Haushaltsmittel 1992 (27,85 Millionen DM) werden gegenüber diesem Jahr fast verdoppelt (14,5 Millionen DM), gegenüber 1989 (9,2 Millionen DM) sogar verdreifacht. Die Früchte des bisher Geleisteten können sich sehr gut sehen lassen: — 1 500 Altenheime und Behinderteneinrichtungen in den neuen Ländern haben aus dem Soforthilfe- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. November 1991 5277* programm der Bundesregierung Mittel zur Behebung akuter Notlagen erhalten. — Gemeinsam mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege wurden bis heute mehr als 700 ambulant arbeitende Sozialstationen aufgebaut. Dafür gebührt den Verbänden mein herzlicher Dank, insbesondere da wir davon ausgehen können, daß die ambulante Versorgung mit Sozialstationen innerhalb des nächsten Jahres flächendeckend sichergestellt wird. Das ist ohne Zweifel eine außerordentliche Aufbauleistung in sehr kurzer Frist. — Ein deutliches und dauerhaftes altenpolitisches Zeichen setzen wir ab 1992 auch mit dem Bundesaltenplan. Sein Finanzvolumen soll mittelfristig von zunächst 5 Millionen DM (1992) auf mindestens 15 Millionen DM (1995) steigen. Der Bundesaltenplan fördert mit einem breiten Spektrum spezieller Instrumente die gesellschaftliche Teilhabe der älteren Generation und ist somit ein wichtiger Ansatz zur Bewältigung der demographischen Herausforderung der kommenden Jahre und Jahrzehnte. — Große Sorge bereitet mir allerdings die Situation in den Alten- und Pflegeheimen sowie den Einrichtungen für Behinderte in den neuen Bundesländern. Wir wissen inzwischen, daß etwa 40 % dieser Einrichtungen nach ihrer Bausubstanz abrißreif, 30 % dringend sanierungsbedürftig, 20 % kurzfristig sanierungsfähig sind und nur etwa 10 % dem Mindeststandard entsprechen. Hier besteht mittelfristig ein recht hoher Investitionsbedarf. Bei meinem Magdeburger Treffen mit den Sozialministern der neuen Länder im September waren wir uns darin einig, daß ein Gesamtsanierungsprogramm für die Alten- und Altenpflegeheime in einer Größenordnung von voraussichtlich mehr als 10 Milliarden DM notwendig ist und allein die Finanzkraft der neuen Bundesländer auf absehbare Zeit übersteigen wird. Mit den Sozialministern, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet derzeit mein Ministerium eine genaue Bedarfsanalyse mit dem Ziel, weitgehend gesicherte Grundlagen für ein solches Programm zu erhalten. — Die finanzielle Situation der in den Feierabend- und Pflegeheimen lebenden alten Menschen in den neuen Ländern ist durch die Erhebung kostendeckender Pflegesätze, die überall im Gange ist, schwieriger geworden. Wenn auch die Mindestrente in der früheren DDR mit 330 DM beschämend niedrig war, so mußten in den Heimen doch nur 120 DM monatlich gezahlt werden. Dies allerdings bei einem teilweise erschreckend niedrigen Standard. Weil wir diesen Standard auf das Niveau der westlichen Bundesländer erhöhen wollen und müssen, führt an kostendeckenden Pflegesätzen kein Weg vorbei. Aber dies bedeutet auch, daß die meisten — und am Schluß werden es fast alle sein — der Heimbewohner in den neuen Ländern Sozialhilfeempfänger werden. Die Bundesregierung hat deshalb durch Verordnung festgesetzt, daß ab 1. Oktober dieses Jahres jeder über 60jährige Sozialhilfeempfänger 4 500 DM eigenes Vermögen behalten darf. Dadurch kommt es nicht zu einer völligen vermögensmäßigen Auszehrung. Letztlich werden die Probleme allerdings nur durch die Pflegeversicherung gelöst werden, die wir dringend brauchen. Ich habe vor, im kommenden Jahr eine umfassendere Novellierung des Bundessozialhilfegesetzes vorzulegen, und werde dazu in Kürze Vertreter der Bundesländer zum Gespräch einladen. Das Bundessozialhilfegesetz ist seit den 70er Jahren nicht mehr generell novelliert worden. Es gibt dazu Vorschläge des Deutschen Vereins. In eine solche Gesetzesnovelle könnten auch vorliegende Vorschläge der Ministerpräsidenten und der Sozialminister der Länder einbezogen werden. Um den auch durch die deutsche Einigung gewachsenen Anforderungen an die Sozialhilfe und die freie Wohlfahrtspflege gerecht zu werden, habe ich zum 1. Oktober in meinem Ministerium hierzu eine eigene Abteilung eingerichtet. Einer entsprechenden Entschließung des Deutschen Bundestages wurde damit ebenfalls Genüge getan. Die hier zu leistende, aus Sicht der Betroffenen bisweilen unpopuläre Arbeit — oft in schwieriger Abstimmung mit den ausführenden Ländern und Kommunen — kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ich will daher zum Abschluß meines Beitrages die Gelegenheit nutzen, — den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des von mir geleiteten Ministeriums, — den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuß für Familie und Senioren sowie — in besonderer Weise den Berichterstatterinnen und Mitgliedern des Haushaltsausschusses sehr herzlich zu danken für ihre Mithilfe bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 1992 und ihre stets kooperative, oft freundschaftliche Haltung. Ich bitte Sie alle, dem Haushalt des Bundesfinanzministeriums für Familie und Senioren zuzustimmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerlinde Hämmerle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Lieber Herr Kollege Luther, ich möchte hier jetzt mit Ihnen nicht streiten. Ich möchte Sie nur fragen, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, daß dieses Parlament eine Kommission eingesetzt hat mit dem Namen Föderalismuskommission. Ich habe die Ehre, eine Vorsitzende zu sein, und der Herr Ministerpräsident von Thüringen ist der andere Vorsitzende. Sind Sie weiterhin bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß es der Auftrag dieser Kommission ist, die obersten Bundesbehörden gerecht auf



    Gerlinde Hämmerle
    die neuen und die alten Länder zu verteilen? Und sind Sie dann nicht mit mir der Ansicht, daß das Rednerpult des Deutschen Bundestages heute vielleicht der falsche Platz ist, um die Verlegung einer einzigen Behörde zu behandeln?

    (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Niemals!)



Rede von Dr. Michael Luther
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Kollegin, ich bin Ihnen sehr dankbar für die Frage und für den Hinweis auf diese Föderalismuskommission. Ich denke, daß es wichtig ist, gerade auch von dieser Stelle solche Dinge zu benennen, die historisch zu benennen sind. Ich denke, daß Sie diese Anregung von dieser Stelle auch aufnehmen werden. Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Dr. Luther, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Weng? —