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ID1205901800

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    Plenarprotokoll 12/59 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 59. Sitzung Bonn, Dienstag, den 26. November 1991 Inhalt: Tagesordnungspunkt I: Eidesleistung eines Ministers Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 4885 A Friedrich Bohl, Bundesminister (ChefBK) 4885 B Tagesordnungspunkt II: Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1992 (Haushaltsgesetz 1992) (Drucksachen 12/1000, 12/1329) Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksachen 12/1401, 12/1600) 4885D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksachen 12/1402, 12/1600) 4885 D Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksachen 12/1403, 12/1600) 4886A Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksachen 12/1408, 12/1600) in Verbindung mit Einzelplan 32 Bundesschuld (Drucksachen 12/1426, 12/1600) in Verbindung mit Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksachen 12/1430, 12/1600) in Verbindung mit Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksachen 12/1420, 12/1600) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt III: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 (Nachtragshaushaltsgesetz 1991) (Drucksachen 12/1300, 12/1587, 12/1599) Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD 4886 C Jochen Borchert CDU/CSU 4892 B Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD 4892D, 4923 B Helmut Esters SPD 4893 A Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) FDP 4897 A Dr. Willfried Penner SPD 4899 C Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 4900 C Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 4903 D Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 4907 B Joachim Poß SPD 4913 D Josef Duchac, Ministerpräsident des Landes Thüringen 4917 D Helmut Esters SPD 4920 A Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU 4920 D II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. November 1991 Adolf Roth (Gießen) CDU/CSU 4922 C Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD 4926 B Hans-Werner Müller (Wadern) CDU/CSU 4927C Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 12/1412, 12/1600) Ernst Waltemathe SPD 4930 A Dr. Peter Struck SPD 4931 C Wilfried Bohlsen CDU/CSU 4933D Werner Zywietz FDP 4936 A Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE 4938 A Dr. Günther Krause, Bundesminister BMV 4940 A Ernst Waltemathe SPD 4940 C Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/ GRÜNE 4941 D Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Drucksachen 12/1422, 12/1600) Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD 4943 A Hans-Wilhelm Pesch CDU/CSU 4946 A Carl-Ludwig Thiele FDP 4948 A Rolf Rau CDU/CSU 4949 C Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 4951A Namentliche Abstimmung 4952 D Ergebnis 4967 A Einzelplan 16 Geschäftsbereich des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Drucksachen 12/1416 [neu], 12/1600) Hans Georg Wagner SPD 4953 A Dr. Klaus-Dieter Uelhoff CDU/CSU 4953 B Michael von Schmude CDU/CSU 4956 D Jutta Braband PDS/Linke Liste 4958 C Gerhart Rudolf Baum FDP 4961 C Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/ GRÜNE 4961 D Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE 4963 B Bernd Schmidbauer, Parl. Staatssekretär BMU 4964 A Nächste Sitzung 4969 C Berichtigung 4969 Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 4971 * A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. November 1991 4885 59. Sitzung Bonn, den 26. November 1991 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 57. Sitzung, Seite 4676A: Die unter ZP 2 und ZP 3 abgedruckten Texte sind zu streichen. Folgende Fassung ist einzufügen: ZP2 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Verhältnisses von Kriegsfolgengesetzen zum Einigungsvertrag — Drucksache 12/1504 — Überweisungsvorschlag: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Haushaltsausschuß ZP3 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung und weiterer Bundesgesetze für Heilberufe — Drucksache 12/1524 — Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Gesundheit Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 26. 11. 91 * Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 26. 11. 91 Bernrath, Hans Gottfried SPD 26. 11. 91 Blunck, Lieselott SPD 26. 11. 91 ** Börnsen (Ritterhude), SPD 26. 11. 91 Arne Büchler (Hof), Hans SPD 26. 11. 91 Clemens, Joachim CDU/CSU 26. 11. 91 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 26. 11. 91 Herta Doppmeier, Hubert CDU/CSU 26. 11. 91 Genscher, Hans-Dietrich FDP 26. 11. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 26. 11. 91 Helmrich, Herbert CDU/CSU 26. 11. 91 Jaunich, Horst SPD 26. 11. 91 Koschnick, Hans SPD 26. 11. 91 Kretkowski, Volkmar SPD 26. 11. 91 Kubicki, Wolfgang FDP 26. 11. 91 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 26. 11. 91 Meißner, Herbert SPD 26. 11. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 26. 11. 91 ** Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 26. 11. 91 Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Nolte, Claudia CDU/CSU 26. 11. 91 Dr. Paziorek, Peter Paul CDU/CSU 26. 11. 91 Reddemann, Gerhard CDU/CSU 26. 11. 91 * Rempe, Walter SPD 26. 11. 91 Rennebach, Renate SPD 26. 11. 91 Rixe, Günter SPD 26. 11. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 26. 11. 91 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 26. 11. 91 Andreas Schuster, Hans Paul FDP 26. 11. 91 Hermann Seidenthal, Bodo SPD 26. 11. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 26. 11. 91 ** Stübgen, Michael CDU/CSU 26. 11. 91 Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 26. 11. 91 Dr. Ullmann, Wolfgang Bündnis 26. 11. 91 90/GRÜNE Voigt (Frankfurt), SPD 26. 11. 91 Karsten D. Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 26. 11. 91 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 26. 11. 91 Wollenberger, Vera Bündnis 26. 11. 91 90/GRÜNE Zierer, Benno CDU/CSU 26. 11. 91 ** * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Willfried Penner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Weng, wollen Sie tatsächlich Vorsitzender der FDP werden?

    (Heiterkeit bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Wolfgang Weng
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Penner, das ist natürlich eine sehr gute Frage; das wissen Sie. Nur, diese Frage durfte hier nicht gestellt werden; um so weniger kann ich sie hier beantworten.

(Heiterkeit bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)

Erst im Licht der neuen Verteidigungskonzeption und der künftigen Aufgaben der Bundeswehr, möglicherweise auch im internationalen Bereich, können künftig die Ausgaben für Verteidigung abschließend festgelegt werden. Erst in diesem Licht wird über die Frage zusätzlicher, zum Teil ja außerordentlich teurer Beschaffungsvorhaben, die sich im politischen Raum bewegen, zu entscheiden sein. Sie wissen, daß ich hier an den vieldiskutierten Jäger 90 und daß ich auch an zusätzliche moderne Unterseeboote denke, über die in der Öffentlichkeit heftig diskutiert wird. Wir werden unter den genannten Aspekten und zum gegebenen Zeitpunkt, der heranrückt und der wahrscheinlich im nächsten Jahr liegen wird, über diese Einzelmaßnahmen zu entscheiden haben.
Meine Damen und Herren, ich signalisiere der Bundesregierung in diesem Zusammenhang in großer Deutlichkeit: Das Parlament, hier die verantwortliche Parlamentsmehrheit, d. h. die Fraktionen der Koalition, werden diese Entscheidungen eigenständig treffen und dann auch politisch vertreten.

(Helmut Wieczorek [Duisburg] [SPD]: Gibt es neue Verhältnisse bei euch?)

— Es gibt keine neuen Verhältnisse bei uns, sondern wer weiterhin gut zuhört, hört dann noch manches, Herr Kollege Wieczorek.

(Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Aber die Geschichte mit dem Vorsitzenden erfahren wir noch?)

Eine weitere Anmerkung. Gerade bei der Einrichtung neuer Behörden, wie des neuen Bundesausfuhramtes zur Verbesserung der Kontrolle im sensiblen Bereich von Ausfuhren und damit zu einer verbesserten Vermeidung rechtswidriger Rüstungsexporte, bei der Verstärkung der Gauck-Behörde zur Aufarbeitung des Stasi-Unrechts oder bei der Vergrößerung des Bundesamtes für Flüchtlinge, die dringend erfor-



Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen)

derlich ist, um die Beschlüsse der Koalition einschließlich der SPD zur Abwehr des Mißbrauchs unseres Asylrechts umzusetzen, hat der Haushaltsausschuß nicht nur zusätzliche Mittel beschlossen, sondern er hat in diesem Zusammenhang von der Bundesregierung folgendes gefordert: Wir legen großen Wert darauf, daß seither in anderen öffentlichen Bereichen Beschäftigte bestmöglich in den neuen Behörden eingesetzt werden. Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, daß teurer Vorruhestand an einer Stelle des öffentlichen Dienstes und verzweifelte Suche nach sachkundigen Mitarbeitern in anderen Bereichen parallel laufen. Hier müssen Wege gesucht werden — und wenn sie ernsthaft gesucht werden, werden sie auch gefunden —, um denjenigen, die auf Grund politischer Entscheidungen nicht im Bereich ihrer seitherigen Tätigkeit bleiben können, auch in vernünftiger Weise einen Weg zu anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes zu öffnen. Ich sage das mit Blick darauf, daß gerade die Führung des Innenministeriums gewechselt hat und der bisherige Innenminister jetzt an anderer Stelle Verantwortung trägt: Sie werden daran mitwirken können, daß dem, was uns das Innenministerium hierzu im Ausschuß gesagt hat, daß nämlich alles mögliche nicht gehe, durch den Versuch begegnet wird, es bestmöglich gehend zu machen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Wir müssen uns selbst immer die Frage stellen, ob wir dieses Recht genutzt haben, ob wir es nutzen. Ich meine, wir müssen der Regierung künftig noch stärker zeigen, daß wir als Parlamentarier nicht nur bescheidene Korrekturen, sondern auch strukturelle Veränderungen durchsetzen können, daß das Parlament nicht reines Vollzugsorgan von Regierungswollen werden kann.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Das Selbstverständnis der Kollegen im Haushaltsausschuß ist im Laufe dieses Jahres auch erheblich gewachsen. Das darf ich hier für alle Kollegen feststellen.

(Zuruf von der FDP: Konnte das überhaupt noch wachsen? — Heiterkeit bei der FDP)

Meine Damen und Herren, nach dem gestrigen Tag ist in der Führung aller drei Fraktionen des Deutschen Bundestages ein Generationswechsel vollzogen worden. Die morgige Runde der sogenannten Elefanten, die Debattenbeiträge der Fraktionsvorsitzenden müssen Aufschluß darüber geben, ob die Regierung künftig mit einem stärkeren Parlament zu rechnen haben wird.
Ich bin mir sicher, daß die FDP-Fraktion in der Tradition großer Parlamentarier in ihren Reihen künftig im Kräftespiel zwischen Regierung, Verwaltung und Deutschem Bundestag ihren Platz selbstbewußt einnehmen wird.

(Dr. Wilfried Penner [SPD]: Der Waigel zittert schon! — Heiterkeit)

— Wer auch immer zittert — es wird sich wieder legen.
Meine Damen und Herren, nach engagierter innerfraktioneller Diskussion über den Bundeshaushalt 1992 und nach intern auch härterem Ringen um einzelne Positionen des Zahlenwerks, als dies vielleicht in früheren Jahren der Fall gewesen ist, und obgleich natürlich wie in jedem Jahr auch diesmal nach den Etatberatungen Wünsche offenbleiben, wird die FDP-Bundestagsfraktion dem Bundeshaushalt 1992 mit den Änderungen, die der Haushaltsausschuß an der Regierungsvorlage angebracht hat, in zweiter Lesung zustimmen.

(Detlev von Larcher [SPD]: Überraschend! Welche Überraschung!)

— Es ist interessant, womit Sie sich so alles überraschen lassen.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Dietmar Keller.
    Dr. Dietmar Keller [PDS/Linke Liste]: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bundeshaushalt 1992 legt die Axt an die politische Gestaltungsfähigkeit des Bundes. Selbst der Bundesrechnungshof ist zu dem Ergebnis gekommen, daß die ständig steigende Staatsverschuldung den Handlungsspielraum des Bundes bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung immer stärker verengt.
    Die Bundesregierung ist offensichtlich nicht in der Lage, ihren eigenen vollmundig verkündeten Zielvorgaben gerecht zu werden. Im Haushalt 1992 wollte sie durch den Abbau von Finanzhilfen insgesamt 5 Milliarden DM einsparen. Dieser Subventionsabbau ist nicht zustande gekommen. Mittlerweile kann die Haushalts- und Finanzpolitik der Bundesregierung auch als organisiertes Chaos bezeichnet werden.
    Der Wirtschaftsminister ließ z. B. verkünden, er werde zurücktreten, sollte es nicht möglich sein, einen Subventionsabbau in der Größenordnung von 10 Milliarden DM zu beschließen. Sollte er es doch tun!
    Vielleicht kann uns die Bundesregierung mit Hilfe von Herrn Möllemann auch mitteilen, ob es tatsächlich zutrifft, daß 70 % der von 1988 bis 1990 für Luftfahrt, Werften und Stahl gewährten Subventionen in die Kassen eines einzigen Unternehmens geflossen sind.
    Es ist doch einfach nicht nachvollziehbar, daß über die Treuhand Milliardenbeträge eingesetzt werden, um damit den Abbau von Arbeitsplätzen zu finanzieren. Über die Bundesanstalt für Arbeit wird ja nicht nur Kurzarbeit finanziert, sondern viele der durch das segensreiche Wirken der Treuhand um ihre Arbeitsplätze gebrachten Menschen werden in ABM-Stellen untergebracht.
    In diesem Jahr standen der Treuhand für Sanierungszwecke rund 12 Milliarden DM zur Verfügung. 50 % dieser Mittel konnten für die Erarbeitung und Finanzierung von Sozialplänen ausgegeben werden. 7 Milliarden DM standen für die Ausstattung der Unternehmen mit Eigenkapital bereit. Das heißt, 1991 konnten für die Erhaltung eines Arbeitsplatzes in einem der Verwaltung der Treuhand unterstellten Be-



    Dr. Dietmar Keller
    trieb im Durchschnitt 10 000 DM ausgegeben werden — eine Summe, die nicht einmal 5 % des Betrages ausmacht, den seriöse volkswirtschaftliche Berechnungen für den Erhalt eines Arbeitsplatzes veranschlagen.
    Für die Zeiss-Werke in Jena wurde pro Arbeitsplatz zwar das 40fache dieser Summe bereitgestellt. Aber diese, objektiv betrachtet, positive Entscheidung hat natürlich nichts mit der Person des Chefsanierers zu tun. Oder wohl doch?
    1992 wird die Bundesanstalt rund 46 Milliarden DM in die ostdeutschen Länder pumpen, um den totalen Kollaps des Arbeitsmarktes abzuwenden. Hier und da werden zwar Stimmen aus dem Regierungslager laut, die fordern, der Treuhand endlich einen gesetzlichen Sanierungsauftrag zu erteilen. Aber ich habe wenig Hoffnung, daß es gelingen könnte, die Borniertheit, den Starrsinn und die Ignoranz, die im Regierungsdeutsch Verläßlichkeit, Stetigkeit und Berechenbarkeit heißen, zugunsten einer Politik aufzubrechen, die die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler ostdeutscher Betriebe gewährleistet und sichert, die Arbeitsplätze erhält und schafft und damit das in den neuen Ländern vorhandene Produktionspotential fördert.
    Durch das Steueränderungsgesetz 1992 werden vor allem Unternehmen in den Genuß zusätzlicher Steuervergünstigungen kommen. Der Wegfall der Gewerbekapitalsteuer wird die Unternehmen netto um 3,36 Milliarden DM entlasten. Durch die Senkung der Gewerbeertragsteuer werden den steuerlich erfaßten Gewerbebetrieben netto weitere 1,2 Milliarden DM geschenkt. Die Senkung der Vermögensteuer wird den Unternehmen weitere Entlastungen in einer Größenordnung von rund 2,7 Milliarden DM bescheren.
    Die Gemeinden werden im Rechnungsjahr 1993 durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer einen Steuerausfall in Höhe von rund 3,9 Milliarden DM verkraften müssen, fast 1,1 Milliarden DM mehr, als von der Bundesregierung zunächst veranschlagt. Übrigens wird der Wegfall der Gewerbekapitalsteuer dazu führen, daß den sogenannten strukturschwachen Städten und Gemeinden mit einer Senkung der Gewerbesteuerumlage nicht geholfen werden kann. Sie werden durch das Steueränderungsgesetz doppelt bestraft: Zum einen verlieren sie die Einnahmen aus der Gewerbekapitalsteuer, zum anderen bringt die verringerte Umlage deshalb kein Einnahmeplus, weil sich die Strukturschwäche dieser Kommunen im Vorhandensein ertragsarmer Betriebe niederschlägt, die sowieso kaum gewerbeertragsteuerpflichtig sind.
    Diese durch das Steueränderungsgesetz erhöhten indirekten Subventionen werden jedoch nicht, wie die Bundesregierung behauptet, durch steuerlichen Subventionsabbau und die Einschränkung von Abschreibungsmöglichkeiten gegenfinanziert, sondern durch die Anhebung der Mehrwertsteuer. Die Erhöhung um einen weiteren Prozentpunkt lehnt der Finanzminister gegenwärtig zwar noch ab — ich erinnere an dieser Stelle nur an den heldenhaften Kampf der Bundesregierung für und gegen die Quellensteuer — , aber er schließt die Anhebung der Mehrwertsteuer auf 16 To nicht grundsätzlich aus. Das „Handelsblatt" bescheinigt:
    Mit der Ablehnung, Einführung, Abschaffung und Wiedereinführung der Zinsbesteuerung an der Quelle hat sie den Bürgern eine atemberaubende Achterbahnfahrt zugemutet. Für die verantwortlichen Koalitionspolitiker gilt Helmpflicht und die Warnung: ,Achtung: Bumerang!'
    Finanzminister Waigel hatte im Frühjahr 1989 die Förderung und Pflege von Feuchtbiotopen als seine Herzensaufgabe entdeckt und verkündet: Quellen soll man nicht abschöpfen. Man soll sie sprudeln, sich über die Wiesen ergießen lassen.
    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni dieses Jahres verlangt der Gleichheitsgrundsatz, „daß die Steuerpflichtigen durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden". Das Bundesverfassungsgericht verpaßte der Bundesregierung damit eine schallende Ohrfeige; denn es stufte die bisherige Praxis der Besteuerung von Zinserträgen als verfassungswidrig ein, weil diese nach Ansicht der Richter zu ungleichmäßig vollzogen wurde.
    Bereits 1990 hatten die obersten Verfassungshüter die Kinderfreibeträge als verfassungswidrig, weil zu niedrig, eingestuft. 1992 will das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer nicht zu niedrig angesetzt ist. Würde die Bundesregierung die Kinderfreibeträge nur um 100 DM anheben, bedeutete das einen Einnahmeverlust von 440 Millionen DM. Die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags für alle Steuerpflichtigen würde 300 Milliarden DM kosten.
    Hat der Finanzminister die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwingend ergebenden Konsequenzen gezogen? Hat die Bundesregierung ihrer mittelfristigen Finanzplanung überhaupt Zahlenmaterial zugrunde gelegt, das wenigstens den Anschein einer seriösen Haushalts- und Finanzpolitik wahren hilft? Eine Mischung aus Starrköpfigkeit und Gesundbeterei kennzeichnet die Reaktion der Bundesregierung auf diese Urteile der obersten Verfassungshüter.
    Herr Bundesfinanzminister, Sie verhalten sich wie ein Anhänger des ptolemäischen Systems, der noch immer glaubt, daß sich die Sonne um die Erde dreht, und sich weigert, durch das Fernrohr zu schauen und den Zusammenbruch seines Weltbildes mit eigenen Augen zu sehen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Für so was seid ihr Spezialisten!)

    Würden Sie sich den Tatsachen stellen, müßten Sie zugeben, daß eine Verdoppelung des Grundfreibetrags bei einem dieser Berechnung zugrunde gelegten Existenzminimum von 11 000 DM für Ledige bzw. 22 000 DM für Verheiratete Einnahmeausfälle bei der Einkommensteuer in Höhe von 40 Milliarden DM bedeutet.
    Fast 2,7 Millionen unerledigte Einsprüche lagen 1990 bei den Finanzämtern. Das sind nach Auskunft der Deutschen Steuergewerkschaft mehr als doppelt so viele wie 1989. Über 40 000 Beamte fehlen in den Finanzämtern. Experten schätzen, daß Bund, Ländern und Gemeinden dadurch jährlich rund 120 Milliarden DM an Steuereinnahmen verlorengehen. Jeder



    Dr. Dietmar Keller
    Steuerfahnder schafft im Durchschnitt 1,2 Millionen DM pro Jahr heran. Allein in den neuen Bundesländern entgehen den Gebietskörperschaften Steuereinnahmen in einer Größenordnung von 16 Milliarden DM.
    Was tun Sie, Herr Bundesfinanzminister, und was tut die Bundesregierung, um diese Finanzquellen zu erschließen? Würde die Bundesregierung nicht nur die Steuergeschenke an die Unternehmer zurücknehmen, sondern auch die Möglichkeiten der Steuerhinterziehung beschneiden, könnte eine Steuerreform finanziert werden, die dem Gleichheitsgrundsatz verpflichtet ist, ja es würde sogar noch Geld für sogenannte soziale Wohltaten in der Kasse sein.
    Die Quellensteuer oder kleine Kapitalertragsteuer oder der Zinsabschlag läßt Steuerhinterziehungen auch weiterhin zu. Ich bin versucht zu sagen: Steuerhinterziehungen werden attraktiver, zumal nicht einmal der Hauch einer Strafandrohung zu spüren sein wird, da der Sparerfreibetrag von den Kreditinstituten verwaltet wird und die Finanzbehörden noch nicht einmal Stichproben durchführen dürfen.
    Die mehrfache Inanspruchnahme des Sparerfreibetrags ist bei der anonymen Abführung der Quellensteuer überhaupt nicht auszuschließen. Die Einhaltung des Freibetrags muß vom Bankkunden nur schriftlich versichert werden. Der der Bank erteilte Freistellungsauftrag wird den Finanzbehörden nicht vorgelegt. Der Anleihenmarkt reagierte prompt auf die Nachricht, daß weder Kontrollmitteilungen noch Stichprobenverfahren zu erwarten sind.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Was verstehen Sie denn vom Anleihenmarkt?)

    Es gab Kursgewinne bis zu 60 Pfennigen, und die Bundesbank mußte 770 Millionen DM in den Markt einschleusen. Es herrschte eine Riesenstimmung. Die „Wirtschaftswoche" erinnert in ihrer Ausgabe vom 15. November 1991 daran,
    ... daß sich die Regierung bei ihrer Entscheidung die Feder von Banken hat führen lassen, deren Abwehrschlacht gegen die Stichproben an Doppelmoral kaum zu überbieten war.
    Die Bundesregierung mißachtet die Gebote der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit. Sie richtet Schattenhaushalte ein, die sie als Sondervermögen deklariert und aus dem Haushaltsplan ausgliedert. Der Erfindungsreichtum der Bundesregierung zeigte sich vor allem bei der Interpretation des Art. 115 Abs. 2 des Grundgesetzes: Immer mehr Kredite werden vom Bund über sogenannte Sondervermögen aufgenommen, die nicht im Haushalt ausgewiesen sind.
    Der Begriff „Sondervermögen" gaukelt den Bürgerinnen und Bürgern vor, die Bonität des Bundes als Kreditnehmer sei gesichert. Von welchem Vermögen sprechen Sie? Wessen Vermögen wird durch diese Politik gemehrt, und wessen Vermögen wird gemindert? Die sogenannten Sondervermögen sind doch die Instrumente, mit deren Hilfe die Bundesregierung das im wahrsten Sinne des Wortes öffentliche Vermögen
    verschleudert. Was laut Verfassung lediglich eine Ausnahme sein sollte, nämlich eine Kreditaufnahme, die über den Ausgaben für Investitionen liegt, hat die Bundesregierung einfach zum Normalfall erklärt. Da Sondervermögen aus den Regelungen herausgenommen werden können, die die Kreditaufnahme begrenzen, ist die Bundesregierung in der für sie glücklichen Lage, einer Aufbringung der Mittel für den Fonds Deutsche Einheit, den Kreditabwicklungsfonds und die Treuhandanstalt über die öffentlichen Haushalte aus dem Weg zu gehen. Dient etwa der Fonds Deutsche Einheit der Erhaltung eines Vermögensbestandes oder nicht vielmehr der Finanzierung zusätzlicher, eben nicht im Haushaltsplan ausgewiesener Kredite? Wie ernst nimmt die Bundesregierung den Grundgesetzartikel 115? Sie weiß doch, daß aus dem Fonds Deutsche Einheit laufende Ausgaben finanziert werden, aber eben nicht Investitionen.
    Dabei schaltet und waltet die Bundesregierung mit diesem Sondervermögen, wie es ihr gefällt. Ein Beispiel: Die Zinsverpflichtungen des Kreditabwicklungsfonds werden nach offizieller Lesart nur zu 50 % vom Bund getragen. Die andere Hälfte belastet den Haushalt der Treuhand. Der Haushalt der Treuhand wird durch Kredite finanziert, für die der Bund bürgt und deren Tilgung er aus seinen Einnahmen erwirtschaften muß. Von 1992 bis 1994 darf die Treuhand, also mittelbar der Bund, bis zu 90 Milliarden DM als Kredit aufnehmen. Im Haushalt 1992 findet man die 30 Milliarden DM, die im kommenden Jahr kreditfinanziert werden sollen, allerdings nicht. Es ist übrigens zu erwarten, daß diese Kredite nicht zur Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen eingesetzt, sondern für Zins- und Tilgungsleistungen beansprucht werden. Die Präsidentin der Treuhand schätzt, daß im kommenden Haushaltsjahr mindestens 25 Milliarden DM für Zinsleistungen benötigt werden. Bis 1995 wird bei der Treuhand ein Nettokreditbedarf von rund 160 Milliarden DM entstanden sein. Die Abwicklung der Treuhand wird dem Bund unter Einbeziehung der Altschulden zusätzliche Schulden in Höhe von rund 265 Milliarden DM bescheren, für die im Haushalt Zins- und Tilgungsleistungen veranschlagt werden müssen.
    Der Fonds Deutsche Einheit hat 1991 rund 20 Milliarden DM an Schulden aufgenommen. Dieser Betrag taucht im Haushaltsplan des Bundes allerdings ebenfalls nicht auf. Statt, wie es haushaltsrechtlich geboten wäre, z. B. in der mittelfristigen Finanzplanung die mit Auflösung des Kreditabwicklungsfonds auf den Bund übergehende Zinsbelastung in Höhe von 5 Milliarden DM als Zinsausgaben des Bundes auszuweisen, behauptet die Bundesregierung, es handle sich auch über das Jahr 1993 hinaus wie in den Jahren zuvor um die Erstattung von Zinsleistungen. Die gegenüber dem Ausgleichsfonds „Währungsumstellung" bestehende Höhe der Verbindlichkeiten des Kreditabwicklungsfonds steht immer noch nicht fest. 1991 war die Bundesregierung bei einem Zinsansatz von 3,94 Milliarden DM von Forderungen in Höhe von 35 Milliarden DM gegenüber dem Kreditabwicklungsfonds ausgegangen. 1992 sollen im Wirtschaftsplan des Fonds 6 Milliarden DM veranschlagt werden, 1 Milliarde DM mehr, als ursprünglich geplant.



    Dr. Dietmar Keller
    Da die D-Mark-Eröffnungsbilanzen der Geldinstitute und Außenhandelsbetriebe immer noch nicht vorliegen — die Bilanzen der anderen Unternehmen wurden erst „zum größten Teil" eingereicht —, ist dieser Zinsansatz mit großen Risiken behaftet. Sind die Auswirkungen der von den ostdeutschen Geldinstituten vorgenommenen Bewertungsabschläge überhaupt schon näher quantifizierbar? Was geschieht mit den Transferrubelguthaben? Ist die Regelung des Rubelsaldos mit den sogenannten Ostblockstaaten immer noch offen? In welcher Höhe wird die Umbewertung der aufgelaufenen Guthaben und die Schuldenregelung Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditabwicklungsfonds begründen? Trifft es zu, Herr Bundesfinanzminister, daß Ihr Haus das Gesamtvolumen des Fonds nicht mehr auf 65 Milliarden DM schätzt, sondern mittlerweile 160 Milliarden DM im Gespräch sind?
    Die neuen Bundesländer werden Ende 1993, wenn der Kreditabwicklungsfonds aufgelöst wird und sie 50 % der aufgelaufenen Gesamtverschuldung übernehmen, ihre Haushalts- und Wirtschaftsführung ganz in den Dienst der Finanzierung dieser Schuldenübernahme stellen müssen. Nach einer Finanzplanungsprojektion des Bundesfinanzministers werden die ostdeutschen Länder 1995 eine Gesamtverschuldung von rund 130 Milliarden DM aufweisen. Die Schuldenübernahme aus dem Kreditabwicklungsfonds wird diesen Schuldenberg noch weiter anwachsen lassen. Wie soll unter diesen Bedingungen eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung möglich sein? Kann von einer mittelfristigen Finanzplanung, die diesen Namen verdient, überhaupt noch die Rede sein? Ist die Bundesregierung überhaupt an einer seriösen und soliden Finanzplanung interessiert? Ich finde, die Haushalts- und Finanzpolitik der Bundesregierung hat keinen Schwerpunkt, keine Achse, sondern besteht aus Reflexen.
    Aufgabe der regierungsamtlichen Schönwetterpropheten ist es nun, den jeweils neuesten Schwenk argumentativ so zu begründen, daß der Eindruck entsteht, Bonn weiche seit Jahren nicht vom gleichen Kurs ab. Wer gar Schuldenberge zu sehen glaubt, die zur Kursänderung zwingen könnten, dem wird vom Bundesfinanzminister eine rosarote Dienstbrille verschrieben, die Herr Waigel bereits seit Jahren erfolgreich im Selbstversuch getestet hat.
    Das Budgetrecht, das jedes Jahr anläßlich der Lesung des Haushaltsentwurfs Rednerinnen und Redner sämtlicher Parteien als die Krone des demokratischen Parlamentarismus preisen, wird ausgehöhlt. Hinzu kommt, daß die Sondervermögen jeder wirksamen parlamentarischen Kontrolle entzogen sind.
    Mit einem Unterausschuß „Treuhand" ist — wie wir erst jüngst feststellen mußten — die Kontrolle dieser Mammutbehörde nicht einmal in Ansätzen möglich.
    Wenn der Vorsitzende des Haushaltsausschusses die Hektik der Etatberatungen beklagt, dann gilt es erst recht, hellhörig zu werden und zu prüfen, ob die Exekutive nicht schon längst diejenigen, die sie kontrollieren sollen, zu Statisten auf parlamentarischer Bühne degradiert hat.

    (Ina Albowitz [FDP]: Wo wart ihr eigentlich die ganze Zeit?)

    Wer profitiert von der Senkung der Vermögensteuer und vom Wegfall der Gewerbekapitalsteuer? Wem wird durch das Steueränderungsgesetz Geld aus der Tasche gezogen, und wem wird es geschenkt? Was hält die Bundesregierung von der Steuergerechtigkeit?
    Die Erhöhung des Freibetrags für Betriebsvermögen kostet die Länder jährlich 265 Millionen DM. Die Erhöhung des Bewertungsabschlags für Betriebsvermögen beschert den Ländern jährliche Mindereinnahmen in Höhe von 1,42 Milliarden DM. Wer profitiert von dieser Entlastung des Betriebsvermögens?
    Schaut man sich die Etatansätze an, so stellt man fest, daß es eine Reihe falscher sachlicher Zuordnungen gibt. Ich möchte Ihnen nur ein Beispiel dafür nennen: Der Verteidigungshaushalt, den die Bundesregierung ursprünglich um 1,5 Milliarden DM kürzen wollte, wird mit 52,1 Milliarden DM nur um 400 Millionen DM unter dem Ansatz von 1991 bleiben.
    Was auf den ersten Blick das Ergebnis einer Sparoperation zu sein scheint, ist in Wirklichkeit eine Mogelpackung, denn im Einzelplan 60, der unverdächtigen „Allgemeinen Finanzverwaltung", finden sich unter der Kapitelüberschrift „Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Golfkrieg" 514 Millionen DM für die Ersatzbeschaffung zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr und Verpflichtungsermächtigungen in einer Gesamthöhe von rund 1,5 Milliarden DM. Entspricht die Auslagerung dieses Haushaltstitels den Grundsätzen einer klaren Haushaltsführung?
    In ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrats zum Haushaltsgesetz 1992 gibt die Bundesregierung einen tiefen Einblick in ihre Trickkiste: „Eine Verlagerung der Ausgaben für Ersatzbeschaffungen im Zusammenhang mit dem Golfkrieg in den Einzelplan 14 würde eine entsprechende Plafonderhöhung des Einzelplans 14 erforderlich machen."
    Herr Bundesfinanzminister, das sind mehr Fragen als Antworten.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste)