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    Plenarprotokoll 12/58 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 58. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. November 1991 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 4839 A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, den Richtlinien für Aktuelle Stunden und der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 25. November 1991 4839 B Tagesordnungspunkt 13: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verminderung der Personalstärke der Streitkräfte (Personalstärkegesetz) Drucksachen 12/1269, 12/1564, 12/1565) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Zahl der Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung an die Verringerung der Streitkräfte (Bundeswehrbeamtenanpassungsgesetz — BwBAnpG) (Drucksachen 12/1281, 12/1558, 12/1559) Johannes Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 4839 D Heinz-Alfred Steiner SPD 4842 B Heinz-Dieter Hackel FDP 4843 D Jutta Braband PDS/Linke Liste 4844 B Fritz Rudolf Körper SPD 4844 D Hans-Werner Müller (Wadern) CDU/CSU 4846 C Günther Friedrich Nolting FDP 4847 C Willy Wimmer, Parl. Staatssekretär BMVg 4848 D Brigitte Schulte (Hameln) SPD 4850 D Meinrad Belle CDU/CSU 4852 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zur Lage in Jugoslawien (Drucksache 12/1591) Heinrich Lummer CDU/CSU 4855 A Günter Verheugen SPD 4856 B Ulrich Irmer FDP 4858 A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 4859 A Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 4859 C Helmut Schäfer, Staatsminister AA 4860 A Tagesordnungspunkt 15: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gernot Erler, Hans Gottfried Bernrath, Lieselott Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Soforthilfeprogramm für die Sowjetunion und ihre Republiken (Drucksache 12/1321) b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Sowjetunion und zu den baltischen Staaten (Drucksache 12/1250) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Hilfe zur Selbsthilfe für die Sowjetunion und ihre Republiken (Drucksache 12/1580) Gernot Erler SPD 4861 C Dr. Rudolf Sprung CDU/CSU 4863 A Gerhard Schüßler FDP 4864 A Andrea Lederer PDS/Linke Liste 4865 A Wolfgang Schulhoff CDU/CSU 4866 B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1991 Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 4867 B Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 4868 C Dr. Uwe Jens SPD 4869 C Ulrich Schmalz CDU/CSU 4871 C Helmut Schäfer, Staatsminister AA 4872 C Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes und der Unterhaltssicherungsverordnung (Drucksache 12/1523) Roswitha Verhülsdonk, Parl. Staatssekretärin BMFuS 4873D Erika Simm SPD 4874 C Winfried Fockenberg CDU/CSU 4875D Uta Würfel FDP 4876 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 4877 C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes (Drucksache 12/1461) 4878D Nächste Sitzung 4878 D Anlage 1 Berichtigte Liste der entschuldigten Abgeordneten für die 57. Sitzung am 14. November 1991 4879* A Anlage 2 Liste der entschuldigten Abgeordneten für die 58. Sitzung am 15. November 1991 4879* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes) 4880*D Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 4881* C Peter Kittelmann CDU/CSU 4882* B Dr. Uwe Jens SPD 4883* B Dr. Heinrich L. Kolb FDP 4884* A Andrea Lederer PDS/Linke Liste 4884* C Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 4884* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1991 4839 58. Sitzung Bonn, den 15. November 1991 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Berichtigte Liste der entschuldigten Abgeordneten für die 57. Sitzung am 14. November 1991 **) Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 14. 11. 91 Dr. Altherr, Walter CDU/CSU 14. 11. 91 Antretter, Robert SPD 14. 11. 91* Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 14. 11. 91 Berger, Johann Anton SPD 14. 11. 91 Bindig, Rudolf SPD 14. 11. 91* Dr. Brecht, Eberhard SPD 14. 11. 91 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 14. 11. 91* Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 14. 11. 91 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 14. 11. 91 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 14. 11. 91 Duve, Freimut SPD 14. 11. 91 Ehrbar, Udo CDU/CSU 14. 11. 91 Dr. Feige, Klaus-Dieter Bündnis 14. 11. 91 90/GRÜNE Fischer SPD 14. 11.91 (Gräfenhainichen), Evelin Friedhoff, Paul FDP 14. 11. 91 Ganschow, Jörg FDP 14. 11. 91 Gattermann, Hans H. FDP 14. 11. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 14. 11. 91 Göttsching, Martin CDU/CSU 14. 11. 91 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 14. 11. 91 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 14. 11. 91 Henn, Bernd fraktionslos 14. 11. 91 Janovsky, Georg CDU/CSU 14. 11. 91 Koltzsch, Rolf SPD 14. 11. 91 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 14. 11. 91 Kretkowski, Volkmar SPD 14. 11. 91 Mascher, Ulrike SPD 14. 11. 91 Dr. Menzel, Bruno FDP 14. 11. 91 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 14. 11. 91* Reinhard Dr. Modrow, Hans PDS 14. 11. 91 Molnar, Thomas CDU/CSU 14. 11. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 14. 11. 91* Nolte, Claudia CDU/CSU 14. 11. 91 Paintner, Johann FDP 14. 11. 91 Dr. Pfaff, Martin SPD 14. 11. 91 Pfuhl, Albert SPD 14. 11. 91* Rauen, Peter Harald CDU/CSU 14. 11. 91 Reimann, Manfred SPD 14. 11. 91* Rempe, Walter SPD 14. 11. 91 Reuter, Bernd SPD 14. 11. 91 Dr. Riege, Gerhard PDS 14. 11. 91 Roth, Wolfgang SPD 14. 11. 91 Sauer (Salzgitter), Helmut CDU/CSU 14. 11. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Schaich-Walch, Gudrun SPD 14. 11. 91 Graf von CDU/CSU 14. 11. 91 Schönburg-Glauchau, Joachim Schütz, Dietmar SPD 14. 11. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 14. 11. 91 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 14. 11. 91 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 14. 11. 91* Friedrich Voigt (Frankfurt), SPD 14. 11. 91 Karsten D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 14. 11. 91 Vosen, Josef SPD 14. 11. 91 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 14. 11. 91 Welt, Jochen SPD 14. 11. 91 Wollenberger, Vera Bündnis 14. 11. 91 90/GRÜNE Zierer, Benno CDU/CSU 14. 11. 91* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** Die im Stenographischen Bericht der 57. Sitzung abgedruckte Liste der entschuldigten Abgeordneten (Anlage 1) ist ungültig. Anlage 2 Liste der entschuldigten Abgeordneten für die 58. Sitzung am 15. November 1991 Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 15. 11. 91* Austermann, Dietrich CDU/CSU 15. 11. 91 Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 15. 11. 91 Baumeister, Brigitte CDU/CSU 15. 11. 91 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 15. 11. 91 Brähmig, Klaus CDU/CSU 15. 11. 91 Dr. Brecht, Eberhard SPD 15. 11. 91 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 15. 11. 91 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 15. 11. 91 Conradi, Peter SPD 15. 11. 91 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 15. 11. 91 Herta Daubertshäuser, Klaus SPD 15. 11. 91 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 15. 11. 91 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 15. 11. 91 Duve, Freimut SPD 15. 11. 91 Ehrbar, Udo CDU/CSU 15. 11. 91 Eimer (Fürth), Norbert FDP 15. 11. 91 Dr. Faltlhauser, Kurt CDU/CSU 15. 11. 91 Dr. Feige, Klaus-Dieter Bündnis 15. 11. 91 90/GRÜNE Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Fischer SPD 15. 11.91 (Gräfenhainichen), Evelin Ganschow, Jörg FDP 15. 11. 91 Gansel, Norbert SPD 15. 11. 91 Gattermann, Hans H. FDP 15. 11. 91 Dr. Gautier, Fritz SPD 15. 11. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 15. 11. 91 Göttsching, Martin CDU/CSU 15. 11. 91 Graf, Günter SPD 15. 11. 91 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 15. 11. 91 Haungs, Rainer CDU/CSU 15. 11. 91 Dr. Haussmann, Helmut FDP 15. 11. 91 Henn, Bernd fraktionslos 15. 11. 91 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 15. 11. 91 Huonker, Gunter SPD 15. 11. 91 Jeltsch, Karin CDU/CSU 15. 11. 91 Kalb, Bartholomäus CDU/CSU 15. 11. 91 Kauder, Volker CDU/CSU 15. 11. 91 Klein (München), Hans CDU/CSU 15. 11. 91 Koltzsch, Rolf SPD 15. 11. 91 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 15. 11. 91 Kraus, Rudolf CDU/CSU 15. 11. 91 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 15. 11. 91 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 15. 11. 91 Dr.-Ing. Krüger, Paul CDU/CSU 15. 11. 91 Kubicki, Wolfgang FDP 15. 11. 91 Kuessner, Hinrich SPD 15. 11. 91 Lamp, Helmut Johannes CDU/CSU 15. 11. 91 Leidinger, Robert SPD 15. 11. 91 Meckel, Markus SPD 15. 11. 91 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 15. 11. 91 Franz-Josef Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 15. 11. 91 Michels, Meinolf CDU/CSU Dr. Modrow, Hans PDS 15. 11. 91 Dr. Möller, Franz CDU/CSU 15. 11. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 15. 11. 91 * Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 15. 11. 91 Neumann (Bramsche), SPD 15. 11. 91 Volker Niggemeier, Horst SPD 15. 11. 91 Nolte, Claudia CDU/CSU 15. 11. 91 Oostergetelo, Jan SPD 15. 11. 91 Paintner, Johann FDP 15. 11. 91 Peters, Lisa FDP 15. 11. 91 Dr. Pfaff, Martin SPD 15. 11. 91 Pfuhl, Albert SPD 15. 11. 91 * Poß, Joachim SPD 15. 11. 91 Rauen, Peter Harald CDU/CSU 15. 11. 91 Reimann, Manfred SPD 15. 11. 91 Rempe, Walter SPD 15. 11. 91 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 15. 11. 91 Reschke, Otto SPD 15. 11. 91 Reuschenbach, Peter W. SPD 15. 11. 91 Reuter, Bernd SPD 15. 11. 91 Dr. Riege, Gerhard PDS 15. 11. 91 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 15. 11. 91 Hannelore Roth, Wolfgang SPD 15. 11. 91 Sauer (Salzgitter), Helmut CDU/CSU 15. 11. 91 Schaich-Walch, Gudrun SPD 15. 11. 91 Schmalz-Jacobsen, FDP 15. 11. 91 Cornelia Schmidbauer (Nürnberg), SPD 15. 11. 91 Horst Schmidt-Zadel, Regina SPD 15. 11. 91 Schröter, Karl-Heinz SPD 15. 11. 91 Schütz, Dietmar SPD 15. 11. 91 Seehofer, Horst CDU/CSU 15. 11. 91 Seidenthal, Bodo SPD 15. 11. 91 Singer, Johannes SPD 15. 11. 91 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 15. 11. 91 Stübgen, Michael CDU/CSU 15. 11. 91 Dr. Uelhoff, Klaus-Dieter CDU/CSU 15. 11. 91 Voigt (Frankfurt), SPD 15. 11. 91 Karsten D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 15. 11. 91 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 15. 11. 91 Welt, Jochen SPD 15. 11. 91 Wissmann, Matthias CDU/CSU 15. 11. 91 Wohlleben, SPD 15. 11.91 Verena Ingeburg Wollenberger, Vera Bündnis 15. 11. 91 90/GRÜNE Würzbach, Peter Kurt CDU/CSU 15. 11. 91 Zeitlmann, Wolfgang CDU/CSU 15. 11. 91 Zierer, Benno CDU/CSU 15. 11. 91 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes) Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Der Außenhandelsverkehr mit sensitiven Waren, Unterlagen, Technologien sowie Dienstleistungen hat in der nationalen und internationalen Politik einen neuen, erheblich gesteigerten Stellenwert erhalten. Die Notwendigkeit einer raschen und wirksamen Verbesserung der Exportkontrollen bedarf angesichts der Ereignisse im Irak-Krieg keiner weiteren Begründung. Das Bundeskabinett hatte deshalb im Februar 1991 auf Initiative von Bundesminister Möllemann ein 10- Punkte-Programm zur Verschärfung der Ausfuhrkontrollen beschlossen. Als Folge davon hat die Bundesregierung u. a. ein Gesetz zur Errichtung des Bundesausfuhramtes vorbereitet, das Ihnen jetzt als Gesetzentwurf vorliegt. Zur Stärkung der Exportkontrollen hält die Bundesregierung die Bildung eines selbständigen Bundesausfuhramtes durch Ausgliederung der Exportkon- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1991 4881* trollabteilung aus dem Bundesamt für Wirtschaft für dringend erforderlich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird hierfür die gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Bundesrat hat bereits über den Gesetzentwurf beraten. Lassen Sie mich zu zwei Fragen näher Stellung nehmen. Erstens: Besoldungsregelung. Eine wesentliche Voraussetzung für die mit der Errichtung des Bundesausfuhramtes angestrebte Verstärkung der Effizienz der Exportkontrollen sind die in Art. 6 des Gesetzentwurfes enthaltenen Besoldungsregelungen. Sie sehen eine Stellenzulage für die Bediensteten des BAA, die Einstufung seines Präsidenten in die Besoldungsgruppe B 7 sowie eine Stellenzulage für den ersten Präsidenten vor, der die besondere Verantwortung für den Aufbau dieses politisch bedeutsamen Amtes trägt. Die vom Bundesausfuhramt durchzuführende Ausfuhrkontrolle ist wegen der großen politischen Bedeutung und Komplexität des Außenwirtschaftsverkehrs eine besonders verantwortungsvolle und schwierige Aufgabe. Ihre wirksame Erfüllung berührt wesentliche außen- und wirtschaftspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Die Kontrolle des Außenhandelsverkehrs mit sensitiven Waren, Unterlagen, Technologien und Dienstleistungen dient der Gewährleistung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Verhütung von Störungen des friedlichen Zusammenlebens der Völker sowie der Verhütung von Störungen der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt zu verhindern, daß deutsche Unternehmen sich an Rüstungsprogrammen in Fabriken zur Herstellung chemischer, biologischer und nuklearer Waffen im Ausland beteiligen. Derartige Geschäftspraktiken sind dem Völkerfrieden und dem internationalen Ansehen der Bundesrepublik Deutschland abträglich. Gleichzeitig soll jedoch der legale Außenwirtschaftsverkehr sowenig wie möglich behindert werden. Daher ist ein besonders sorgfältiges, aber auch rasches Prüfen der Genehmigungsanträge erforderlich. Eine zügige Genehmigungserteilung dient auch den Interessen der Exportwirtschaft, die berechtigterweise über noch zu lange Genehmigungsverfahren klagt. Diese besonders anspruchs- und verantwortungsvollen Aufgaben des neuen Amtes können in der erforderlichen hohen Qualität nur mit hochqualifizierten und hochmotivierten Mitarbeitern erfüllt werden. Als Präsident des Bundesausfuhramtes muß eine qualifizierte Persönlichkeit gewonnen werden, die den hohen Anforderungen der übertragenen hoheitlichen Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung gerecht wird. Hierfür sind die im Gesetzentwurf enthaltenen Besoldungsregelungen unbedingt erforderlich. Zweitens: zur Sitzfrage. Der Sitz des Bundesausfuhramtes ist im Gesetzentwurf nicht geregelt. Über den Sitz des Bundesausfuhramtes soll nach Auffassung der Bundesregierung erst entschieden werden, wenn die Konzepte für die künftige räumliche Behördenverteilung auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 vorliegen. Ich bitte Sie alle um Ihre Unterstützung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Peter Kittelmann (CDU/CSU): Wir sind jetzt endlich soweit, daß die neuen Regelungen zu einer effektiven Rüstungskontrolle auf den Weg gebracht werden. Nun geht es um Fragen der praktischen Umsetzung und um das Schaffen von Strukturen, die Handlungsfähigkeiten garantieren. Wir haben an dieser Stelle mehrfach über restriktive Regelungen im Rüstungsexport, um illegale Ausfuhren zu unterbinden, gesprochen und kontrovers diskutiert. Wiederholt haben die Christdemokraten rigide Strafen bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz eingefordert. In gleichem Maße haben wir immer wieder daran erinnert, daß die strukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, daß die Eingriffsmöglichkeiten im präventiven Bereich ebenso gewährleistet sind wie die reibungslosen Genehmigungsverfahren und effektiven Ausfuhrkontrollen. Eine solche intensive und am Ende effektive Ausfuhrkontrolle ist von besonderer Wichtigkeit. Die vergangenen Monate zeigen, daß der Export sensitiver Waren, Technologien und Dienstleistungen im nationalen und internationalen Bereich in der Öffentlichkeit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt wird. Zu Recht. Tatsächlich hat der Außenhandelsverkehr in diesen Fragen einen nicht unerheblichen Stellenwert erhalten. Dem trägt die Bundesregierung nun insofern Rechnung, als sie mit einer Reihe von Regelungen die Ausfuhrkontrollen effizienter gestalten will, um auch der besonderen sachlichen Komplexität der Thematik gerecht zu werden. In Anpassung an diesen Prozeß ist das Bundesamt für Wirtschaft in Eschborn in den vergangenen Jahren bereits entsprechend erweitert worden. Die besondere Wichtigkeit einer starken Ausfuhrkontrolle aber macht die Einrichtung einer eigenständigen Bundesbehörde unabdingbar. Nur so können die anstehenden Fragen und Aufgaben im Ausfuhrbereich überzeugend angegangen und gelöst werden. Für das einzurichtende Bundesausfuhramt (BAA) ergibt sich im Rahmen des Außenwirtschaftsrechts ein umfangreiches Aufgabengebiet: erstens die Prüfung und Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Genehmigungen im Außenwirtschaftsverkehr. Darunter fallen beispielsweise die üblichen Ausfuhrgenehmigungen ebenso wie Genehmigungen für sensitive Dienstleistungen im Ausland. Zweitens die Prüfung und anschließende Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Bescheinigungen. Drittens eine Reihe von darüber hinausgehenden Aufgaben im Rahmen des Außenwirtschaftsverkehrs. Hier sind beispielsweise fachlich qualifizierte Stellungnahmen zu Prüfungsberichten der Zollverwaltung zu nennen; ebenso die wichtigen Zuverlässigkeitsprüfungen von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern. Viertens die Überwachungsaufgaben im Rahmen des Kriegswaffenkontrollgesetzes, wo es etwa um Betriebsbesichtigungen oder die Überprüfung betrieblicher Unterlagen geht. 4882* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1991 Fünftens die Prüfung und Entscheidung über solche Anträge, mit denen atomrechtliche Ein- und Ausfuhrgenehmigungen erlangt werden sollen. Sechstens schließlich die Mitwirkung in unterschiedlichen internationalen Gremien, etwa COCOM. Meine Damen und Herren, Sie sehen, hier tut sich ein breites und verantwortungsvolles Betätigungsfeld auf. Ein so großes Aufgabengebiet, das besonders gewissenhaft bearbeitet sein will, braucht besonders engagierte und qualifizierte Mitarbeiter. Aus dem bisherigen Bundesamt für Wirtschaft in Eschborn soll die entsprechende Abteilung VI ausgegliedert werden. Damit wird die Rekrutierung der neuen Bundesbehörde primär aus dem Personal des Bundesamtes für Wirtschaft erfolgen. Besondere Besoldungsregeln bzw. eine allgemeine Stellenzulage sind zu befürworten, wenn wir für diese Aufgaben nicht nur entsprechend qualifizierte, sondern auch motivierte Kräfte gewinnen wollen. Sollte ein entsprechender finanzieller Anreiz ausbleiben, werden auch die fähigen Mitarbeiter ausbleiben, die sich dann vor allem in der Wirtschaft ansiedeln werden. Auch die exponierte Position des Leiters für das neue Amt verdient vor allem wegen der erheblichen politischen Verantwortung eine entsprechende Besoldung. Der Hintergrund der anhaltenden Diskussion um Rüstungsexporte und die immer wieder geäußerten, größtenteils unbestätigten Vermutungen, daß einige deutsche Firmen möglicherweise an Rüstungsproduktionen oder der Herstellung chemischer Waffen vor allem durch Zulieferungen im Ausland Anteil hatten, machen eines überaus deutlich: Bei dem neu zu gründenden Bundesausfuhramt geht es nicht einfach um die Einrichtung einer neuen x-beliebigen Behörde. Auf dem Bundesausfuhramt wird besondere Verantwortung und erheblicher Erwartungsdruck der Öffentlichkeit lasten. Tatsächlich geht es ja vor allem um die Garantie besonders schützenswerter Rechtsgüter: die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, das friedliche Zusammenleben der Völker sowie die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik. Wenn wir dafür Sorge tragen wollen, daß diese Rechtsgüter geschützt werden, illegaler Rüstungsexport unterbunden und gleichzeitig eine zügige Prüfung von Genehmigungsanträgen garantiert sein sollen, müssen wir die entsprechenden strukturellen Voraussetzungen schaffen. Die Einrichtung eines Bundesausfuhramtes und seine Bestellung mit hochqualifizierten und engagierten Mitarbeitern ist dafür Bedingung und muß darum von uns unbedingt unterstützt werden. Uwe Jens (SPD): Lassen Sie mich zunächst ein paar grundsätzliche Bemerkungen zu dem Sachverhalt machen, den wir heute diskutieren. Die letzten 12 Monate sind von einem beeindruckenden Meinungswandel der Bundesregierung geprägt. Während wir früher den Eindruck hatten, die Bundesregierung zur Jagd tragen zu müssen, haben wir nun den Eindruck, daß — um im Bild zu bleiben — sie jetzt der Jagdgesellschaft vorneweg galoppieren will. In etwas mehr als einem Jahr hat die Bundesregierung viermal grundsätzliche Änderungen im Rüstungsexportrecht vornehmen müssen. Sie hat durch unser kräftiges Drängen und durch die Arbeit des Vermittlungsausschusses das Kriegswaffenkontrollgesetz verbessert, sie hat Ausfuhrverantwortliche bei der Industrie geschaffen, sie hat die Dual-use-Problematik angefaßt und eine Strafverschärfung in der neuen Novelle vorgelegt. Das sind ungewöhnlich viele Aktivitäten in einer kurzen Zeit, in einem Bereich, bei dem die Bundesregierung in den letzten 7 Jahren nicht zu Reformen zu bewegen war. Diese positiv anmutende Bilanz kann aber nicht darüber hinwegzutäuschen, daß sich im wesentlichsten Feld der Rüstungsexportkontrolle überhaupt nichts getan hat. Ich spreche von der Genehmigungspraxis der Bundesregierung für Rüstungsexporte. All ihre Aktivitäten in den letzten 12 Monaten waren durchaus mit unserer Zustimmung auf den illegalen und kriminellen Bereich der Rüstungsexporteure gerichtet. Gleichzeitig leistet sich die Bundesregierung einen legalen Störfall nach dem anderen. Der „größte anzunehmende Unfall" wird im Augenblick im Bundessicherheitsrat vorbereitet: Ich spreche von dem 20 Milliarden-Auftrag für Kriegsschiffe nach Taiwan. Die besten Behörden und Gesetzentwürfe nutzen überhaupt nichts, solange die Genehmigungspraxis der Bundesregierung so bleibt, wie sie ist. Als Sie, Herr Minister Möllemann, am 29. Januar 1991 der staunenden Öffentlichkeit verkündeten, es werde ein Exportkontrollamt errichtet, haben wir dieses für einen positiven, unterstützenswerten Ansatz gehalten. Zehn Monate später legen Sie einen dürren Gesetzentwurf vor, dessen Inhalt sich darauf beschränkt, überall im Gesetz, wo bislang „Bundesamt für Wirtschaft" stand, zukünftig „Bundesausfuhramt" zu sagen. Dieses hätten Sie auch im Januar schon vorlegen können. Wir fordern ein Exportkontrollamt, das sowohl für die Genehmigung von Ausfuhranträgen als auch für die Verhinderung illegaler Exporte zuständig ist. Das von Ihnen vorgeschlagene Bundesausfuhramt hat die Medien bislang nur in einem Punkt beschäftigt: Wird dieses Amt in Bonn oder in Berlin etabliert? Die personelle Aufstockung und Ausgliederung der Abteilung 6 des Bundesamtes für Wirtschaft in das Bundesausfuhramt reicht nicht, um den illegalen Rüstungshändlern das Handwerk zu legen. Wir begrüßen die personelle Aufstockung von nunmehr schon 200 auf dann insgesamt 430 Mitarbeiter im Ausfuhramt. Wenn aber die Effektivität dieses Amtes gesteigert werden soll, dann reicht es nicht aus, mehr Beamte hinzusetzen. Diese führen zwar zu einer verbesserten Genehmigungspraxis, also zu geringeren Wartezeiten, aber nicht zu einer Verhinderung illegaler Exporte. Bei unserem gemeinsamen Ziel, den illegalen Rüstungsexporteuren das Handwerk zu legen und die Schwarzen Schafe aus der Industrie auszusortieren, brauchen wir zwischen Genehmingung und Kontrolle Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1991 4883* eine enge Zusammenarbeit. Diese enge Zusammenarbeit ist nur dann gegeben, wenn sie in einem Haus organisiert werden kann. Eine Aufteilung zwischen Genehmigung im Ausfuhramt und Kontrolle mit einer rechtsstaatlich umstrittenen Abhörbefugnis im Zollkriminalinstitut führt zu unkoordinierten Informations- und Handlungsabläufen. Dabei haben Sie diese notwendige Zusammenarbeit selbst so beschlossen. Ich zitiere den Kabinettsbeschluß vom 6. Februar 1991: „Neben den gesetzlichen Maßnahmen steht gleichwertig die Verbesserung der administrativen Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs. Durch Ausgliederung aus dem Bundesamt für Wirtschaft in Eschborn wird ein selbständiges Ausfuhramt geschaffen. " Und weiter: „Das Zollkriminalinstitut ist die für diesen Zweck (gemeint ist die Telefonabhörbefugnis) effizienteste Behörde, da sie sowohl den Außenwirtschaftsverkehr überwacht, als auch bei Verstößen gegen die Vorschriften die Ermittlungen koordiniert. " Wir meinen, Sie haben das, was Sie selber beschlossen haben, nicht bis zu Ende gedacht. Nur dann, wenn eine Behörde auf diesen beiden Ebenen Informationen sammeln und koordinieren kann, kann sie auch effektiv sein. Oder meinen Sie etwa, daß das Zollkriminalinstitut auch das Ausfuhramt überwachen soll? Manche Hinweise auf Ungereimtheiten in der Vergangenheit geben hierzu durchaus Anlaß. Überhaupt nicht zustimmen können wir Ihrer Auffassung, das Bundesausfuhramt könne nur dann hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiter beschäftigen, wenn es für diese Mitarbeiter einen kräftigen Gehaltszuschlag gibt. Dieses liest sich in Ihrem Entwurf so, als würden in den anderen Bundesbehörden nicht hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiter tätig sein. Das soll damit zu tun haben, daß man diesen Beamten zu wenig Geld bezahlt. Mit dieser Ohrfeige bringen Sie mit einem Schlag unsere Verwaltungseliten in Mißkredit und fördern die Staatsverdrossenheit bei der Bevölkerung. Ich gehe davon aus, daß die Beamten und Angestellten in den Behörden für ihre Tätigkeit qualifiziert sind und motiviert ihre Arbeit machen. Das heute in der ersten Lesung anstehende Fundament des Bundesausfuhramtes entspricht zwar nicht unserem Exportkontrollamt, ist aber auch nicht weiter schädlich. Ich befürchte nur, hilfreich für die Verhinderung illegaler Exporte kann es wegen der Konstruktionsmängel auch nicht sein. Ihre Absicht, die Mitarbeiter dieses Amtes den anderen Beamten gegenüber zu bevorzugen, ist aber ein Skandal. Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Gute Politik erkennt man auch daran, daß Ankündigungen Taten folgen. Ich begrüße daher für die FDP-Fraktion die heute zu beratende Gesetzesvorlage, da damit ein weiterer Punkt des vom Kabinett beschlossenen 10-PunkteProgramms zur wirksamen Verhinderung illegaler Exporte abgearbeitet wird. Denn dieses ist klar: Es besteht zwar ein breiter Konsens, daß Kontrollen der Exportwirtschaft unumgänglich sind — auch die Vertreter der Industrie haben dies bei der unlängst stattgefundenen Anhörung im Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages ausdrücklich bejaht — , aber ebenso besteht Einigkeit: Exportkontrollen dürfen nicht zur Exportbehinderung oder gar zur De-factoExportverhinderung werden, weil der deutsche Anbieter für die Erlangung der Exportgenehmigung ein mehrfaches der Normallieferzeit seines Produktes braucht. Verzögerungen traten bisher in der Praxis vor allem dann auf, wenn Rückfragen in Bonn erforderlich wurden, weil die Kompetenz des Eschborner Bundesamtes für Wirtschaft (BAW) überschritten war. Vor diesem Hintergrund erscheint die Ausgliederung der Abteilung VI zu einem Bundesausfuhramt als selbständiger Bundesoberbehörde bei gleichzeitiger Kompetenzerweiterung folgerichtig. Durch die Ausgliederung wird es möglich auf das Kernproblem zu reagieren: Exportkontrolle heute braucht qualifizierte Mitarbeiter zur Bewertung komplexer technischer Sachverhalte. Die Einführung einer Stellenzulage bedeutet daher nicht nur Verbesserung der Motivation der in der Abteilung VI des BAW bereits vorhandenen Mitarbeiter, die ja übernommen werden sollen. Dies ist auch Voraussetzung für die weitere planmäßige Aufstockung des Personalbestandes auf hohem qualitativen Niveau. Aber: Im Vorfeld unserer Beratungen sind bereits Schwierigkeiten deutlich geworden. Die ursprünglich in Erwägung gezogene weitergehende politische Verantwortlichkeit des Amtsleiters ist mit der jetzt vorgesehenen Besoldung nach B 7 nicht zu erreichen. Der Bundesrat hat überdies in seiner Stellungnahme vom 27. September 1991 für die Streichung der in Art. 6 der Gesetzesvorlage vorgesehenen Stellenzulagen für alle Beamten dieser Behörde votiert. Ich will daher an dieser Stelle deutlich sagen: Die Besoldungsregeln sind ein essentieller Bestandteil der Ausgliederung. Fallen Sie weg, macht die Ausgliederung wenig Sinn. Was wir Liberale hier nicht wollen, das ist weitere Bürokratisierung. Der Aufbau des Bundesausfuhramtes muß hart an der Sache, hart an der Zielsetzung einer effektiven und effizienten Exportkontrolle erfolgen. Das heißt: Hinreichend breite Kontrollen bei möglichst geringer Verzögerung der genehmigungsfähigen Exporte. Falls das durch ein Bundesausfuhramt nicht erreicht werden kann, sind wir eher bereit, auf Ausgliederung zu verzichten. Diese Zielorientierung muß daher in den anstehenden Ausschußberatungen in das Gesetz erkennbar eingearbeitet werden. Bloße Absichtserklärungen genügen hier nicht. In diesem Zusammenhang: Es gibt in der Wirtschaft ein Informationsproblem, eine Unsicherheit, was die Abwicklung von Exporten anbelangt. Wir haben in den Anhörungen erfahren, daß Unternehmen in vielen Fällen — um ganz sicher zu gehen — Genehmigungen beantragen, obwohl dies eigentlich nicht erforderlich wäre. Es muß selbstverständlich sein, daß die Neuorganisation auf dieses Informationsverlangen eingeht. Die Wirtschaft muß in Exportfragen jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner finden. Der Griff zum Telefon darf für den Exportverantwortlichen eines Unternehmens nicht zur Verbindung mit einem Anrufbeantworter führen. Diejenigen Unter- 4884* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1991 nehmen, die in Übereinstimmung mit Recht und Gesetz die hohe Exportleistung unserer Volkswirtschaft erbringen, dürfen nicht Bittsteller sein, sondern haben Anspruch auf unverzügliche Behandlung ihrer Anliegen. Die Zielorientierung gilt auch für die Frage des Standortes. Daher ist klar: Der Aufbau des Bundesausfuhramtes, wenn er beschlossen wird, muß in Eschborn erfolgen, nicht nur weil hier eine schnelle Ausgründung auf technisch kleinstem Nennner in vorhandenen Räumlichkeiten möglich ist, sondern weil sonst auch die dringende Gefahr des Verlustes eingearbeiteter Mitarbeiter besteht. Auf Dauer muß der Sitz dort sein, wo die Kontrolle im Sinne des oben Gesagten mit — aus der Sicht der betroffenen Exportwirtschaft — möglichst geringen Reibungs- und das heißt Zeitverlusten erfolgen kann. Andrea Lederer (PDS/Linke Liste): Eine neue Behörde wird geboren — zu einem guten Zweck, schenkt man den Ausführungen der Bundesregierung Glauben; denn sie soll künftig die Überwachung und Kontrolle bei Ausfuhren sensitiver Waren, Unterlagen, Technologien und Dienstleistungen besser gewährleisten, als dies bisher seitens des Bundesamtes für Wirtschaft der Fall war. Aber das Amt heißt nicht etwa Rüstungskontrollbehörde, sondern Bundesausfuhramt. Das hat schon seinen guten Grund. Denn nicht zu Beschränkungen des Rüstungsexportes wird dieses Amt beitragen, sondern lediglich die bisherige Praxis unter neuen Namen fortsetzen. Kosmetische Korrekturen und Beschwichtigung der Öffentlichkeit sind die Antwort, die die Bundesregierung auf all die in den letzten Monaten bekannt gewordenen Skandale parat hat. Die Waffen- und Technologieausfuhr aber geht weiter, business as usual. Die Beamten, die in der neuen Behörde beschäftigt werden, übernommen aus dem bisherigen Bundesamt für Wirtschaft, sollen freilich hochmotiviert und besonders qualifiziert sein. Das soll ihnen nicht in Abrede gestellt werden, aber in dieser brisanten Frage macht eben die Politik die Musik. Eine Bundesregierung, die sich der Fortsetzung und der Verfeinerung des Rüstungsexports verschreibt, bestimmt natürlich auch das Ergebnis eines Einsatzes hochqualifizierter Beamter. Ob die vorgesehene Besoldungshöherstufung zu einer besseren Kontrolle des Rüstungsexports führen wird, darf also herzlich bezweifelt werden. Dazu fehlt es eben, wie schon so oft beklagt, am politischen Willen, tatsächlich Rüstungsexport drastisch einzuschränken und langfristig abzuschaffen. U-Boot-Blaupausen nach Südafrika, Giftgas an den Irak, NVA-Waffen in die Welt, der BND als sensitive Drehscheibe für sensitiven Waffenhandel im Staatsauftrag, das sind die charakteristischen Merkmale der Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung. Eine neue Bundsoberbehörde soll und wird hieran nichts ändern, wir lehnen diesen Antrag daher ab. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 636. Sitzung am 8. November 1991 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zu dem Vertrag vom 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Mai 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bangladesch zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/225 Drucksache 12/955 Drucksache 12/1017 Haushaltsausschuß Drucksache 12/894 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksachen 11/7352, 11/7627 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/152 Nr. 69 Drucksache 12/210 Nr. 201 Drucksache 12/210 Nr. 204 Drucksache 12/269 Nr. 2.33 Drucksache 12/458 Nr. 2.16 Drucksache 12/557 Nr. 3.11 Drucksache 12/1122 Nr. 3.17 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 12/1174 Nr. 2.25
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Höll.


Rede von Dr. Barbara Höll
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes und der Unterhaltssicherungsverordnung ist für mich ein erneuter Beweis für die übereilte Angliederung der DDR an die Bundesrepublik Deutschland.

(Friedrich Bohl [CDU/CSU]: Ach du liebe Neune! Diese alte Platte!)

Im überhastet zusammengeschusterten Einigungsvertrag wurden vielleicht nicht zufällig, von der Warte der großen Politik aus betrachtet, scheinbar nebensächliche Bereiche, insbesondere soziale Regelmechanismen, die jedoch für die betroffenen Menschen von existentieller Bedeutung sind, schlicht und ergreifend vergessen. Die Vereinigung zweier komplizierter, gewachsener Systeme des sozialen Zusammenlebens ist eben nicht in einer Hauruckaktion zu bewältigen.
Erwachsene Menschen können jedoch versuchen, gegen solche Ungerechtigkeiten zu streiten. Kinder sind dazu nicht in der Lage. Der vorliegende Gesetzentwurf befaßt sich mit einer Gruppe von Kindern, die bereits durch ihre individuelle Biographie in besonderem Maße benachteiligt sind. Die zu regulierenden Unterhaltsvorschußleistungen betreffen ja Kinder, die in nicht mehr intakten Familienverhältnissen leben, in denen sich sogar ein Elternteil nicht mehr in der Lage sieht — oder es nicht will — , weiterhin einen materiellen Zuschuß zum Gedeihen seines Kindes zu leisten.
Gerade diesen doppelt betroffenen Kindern zu helfen sollte zuvörderst Aufgabe des Staates sein. Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt diesen Anspruch meiner Meinung nach nicht. Mit dem gestrigen, vom Parlament einmütig verabschiedeten Gesetz über die Rechte des Kindes und der damit eingeleiteten Ratifizierung der UNO-Kinderkonvention durch die Bundesrepublik Deutschland sind wir verpflichtet, alles für das Wohl der Kinder zu tun. Dies beinhaltet meines Erachtens zwingend, daß eine Verschlechterung der Lage von Kindern durch staatliche Gesetze Geist und Buchstaben der UNO-Kinderkonvention widerspricht.
Der vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet erstens die Angleichung der rechtlichen Vorschriften der früheren DDR auf dem Gebiet der Unterhaltsvorschußleistungen an die gesetzlichen Regelungen der BRD und zweitens eine Verbesserung der Unterhaltsvorschußleistungen von seiten des Staates ab 1. Januar 1993. Die Heraufsetzung der Altersgrenze von sechs auf zwölf Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung des Bezugs von Unterhaltsvorschußleistungen auf 72 Monate ist eine eindeutige Verbesserung der gesetzlichen Regelung für Anspruchsberechtigte in den alten Bundesländern. Sie ist im Interesse von Kindern und alleinerziehenden Eltern nur zu unterstützen. Warum jedoch die Heraufsetzung der Altersgrenze auf zwölf Jahre beschränkt bleibt, ist für mich nicht nachvollziehbar!
Für die Kinder in den neuen Bundesländern sieht die gesetzliche Neuregelung der Angleichung jedoch nicht so gut aus. Auf ihre Kosten sollen 1992 6 Millio-



Dr. Barbara Höll
nen DM und 1993 14 Millionen DM eingespart werden. Diese — ich zitiere —... Rechtsverschlechterung muß im Interesse der Rechtseinheit und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die angespannte Lage der Haushalte von Bund und Ländern keine weitgehende Verbesserung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz zuläßt, den Betroffenen zugemutet werden.
Das heißt: Im Interesse der Rechtseinheit muß den Betroffenen — und das sind Kinder — eine Verschlechterung zugemutet werden.
Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Was legitimiert die Bundesregierung, ausgerechnet Kinder für die von der Politik zu verantwortende Art und Weise des Prozesses der Vereinigung beider deutscher Staaten zahlen zu lassen? Ist es nicht beschämend, auf Kosten der Kinder, die unabhängig von ihrem Willen in den neuen Bundesländern geboren sind, die in schlechten sozialen Verhältnissen, in vielfach zerstörten Familienbeziehungen leben, 20 Millionen DM einsparen zu wollen? Das ist vielleicht der Preis für überflüssige Bewaffnung, für den überflüssigen Jäger 90. Einer kostet 135 Millionen DM.
Ich bin mir durchaus bewußt, daß es mit der vorgesehenen gesetzlichen Regelung zu einer Verbesserung der Lage eines Teils der Kinder auch in der früheren DDR kommt. Dies darf aber nicht als Begründung dafür dienen, die Lage für eine ganze Reihe von Kindern mit der getroffenen Regelung real zu verschlechtern. Es grenzt für mich schon an Zynismus, wenn ich in der Begründung lese, daß die mit der Ablösung der Unterhaltsvorschußverordnung verbundenen generellen Rechtsverbesserungen und generellen Rechtsverschlechterungen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Wie ein betroffenes Kind das kapieren soll, ist mir unklar.
Für Ostkinder sinkt die Altersgrenze von 18 auf 12 Jahre und die Zahlungsdauer von maximal 216 Monaten auf 72 Monate.
Für den Fall, daß der alleinsorgeberechtigte Elternteil eine Ehe eingeht, entfällt jeglicher Anspruch auf Unterhaltsvorschuß, obwohl der neue Ehepartner gegenüber dem Kind nicht sorgeverpflichtet ist.
Auf Grund unterschiedlicher Regelunterhaltssätze in den alten und in den neuen Bundesländern machen die Anspruchsberechtigten in den neuen Bundesländern auch unter diesem Gesichtspunkt Verlust. Während ein Kind der Altersgruppe 0 bis 6 Jahre im Westen zur Zeit 251 DM bekommt, erhält ein Ostkind nur 165 DM.
Da es sich bei dem Unterhaltsvorschuß in keiner Weise um staatliche Geschenke, sondern um rückklagbare Vorableistungen des Staates im Interesse von Kindern handelt, sollte sich der Staat als Sozialstaat erweisen und die soziale Existenz der Anspruchsberechtigten kreditieren.
Um zu verhindern, daß Kinder durch Ablauf der Altersbegrenzung und des limitierten Zahlungszeitraums in Notlagen und in die Sozialhilfe getrieben werden, fordert die PDS/Linke Liste die Zahlung von Unterhaltsvorschuß für alle Anspruchsberechtigten —

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    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Kollegin Dr. Höll, ich wäre dankbar, wenn meine zarten Hinweise auf die abgelaufende Redezeit Ihre wohlwollende Beachtung finden würden.

    (Heiterkeit)