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    Plenarprotokoll 12/58 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 58. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. November 1991 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 4839 A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde, den Richtlinien für Aktuelle Stunden und der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzungswoche ab 25. November 1991 4839 B Tagesordnungspunkt 13: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verminderung der Personalstärke der Streitkräfte (Personalstärkegesetz) Drucksachen 12/1269, 12/1564, 12/1565) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Zahl der Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung an die Verringerung der Streitkräfte (Bundeswehrbeamtenanpassungsgesetz — BwBAnpG) (Drucksachen 12/1281, 12/1558, 12/1559) Johannes Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 4839 D Heinz-Alfred Steiner SPD 4842 B Heinz-Dieter Hackel FDP 4843 D Jutta Braband PDS/Linke Liste 4844 B Fritz Rudolf Körper SPD 4844 D Hans-Werner Müller (Wadern) CDU/CSU 4846 C Günther Friedrich Nolting FDP 4847 C Willy Wimmer, Parl. Staatssekretär BMVg 4848 D Brigitte Schulte (Hameln) SPD 4850 D Meinrad Belle CDU/CSU 4852 D Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zur Lage in Jugoslawien (Drucksache 12/1591) Heinrich Lummer CDU/CSU 4855 A Günter Verheugen SPD 4856 B Ulrich Irmer FDP 4858 A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 4859 A Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 4859 C Helmut Schäfer, Staatsminister AA 4860 A Tagesordnungspunkt 15: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gernot Erler, Hans Gottfried Bernrath, Lieselott Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Soforthilfeprogramm für die Sowjetunion und ihre Republiken (Drucksache 12/1321) b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Sowjetunion und zu den baltischen Staaten (Drucksache 12/1250) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Hilfe zur Selbsthilfe für die Sowjetunion und ihre Republiken (Drucksache 12/1580) Gernot Erler SPD 4861 C Dr. Rudolf Sprung CDU/CSU 4863 A Gerhard Schüßler FDP 4864 A Andrea Lederer PDS/Linke Liste 4865 A Wolfgang Schulhoff CDU/CSU 4866 B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1991 Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 4867 B Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 4868 C Dr. Uwe Jens SPD 4869 C Ulrich Schmalz CDU/CSU 4871 C Helmut Schäfer, Staatsminister AA 4872 C Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes und der Unterhaltssicherungsverordnung (Drucksache 12/1523) Roswitha Verhülsdonk, Parl. Staatssekretärin BMFuS 4873D Erika Simm SPD 4874 C Winfried Fockenberg CDU/CSU 4875D Uta Würfel FDP 4876 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 4877 C Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes (Drucksache 12/1461) 4878D Nächste Sitzung 4878 D Anlage 1 Berichtigte Liste der entschuldigten Abgeordneten für die 57. Sitzung am 14. November 1991 4879* A Anlage 2 Liste der entschuldigten Abgeordneten für die 58. Sitzung am 15. November 1991 4879* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes) 4880*D Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 4881* C Peter Kittelmann CDU/CSU 4882* B Dr. Uwe Jens SPD 4883* B Dr. Heinrich L. Kolb FDP 4884* A Andrea Lederer PDS/Linke Liste 4884* C Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 4884* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1991 4839 58. Sitzung Bonn, den 15. November 1991 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Berichtigte Liste der entschuldigten Abgeordneten für die 57. Sitzung am 14. November 1991 **) Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 14. 11. 91 Dr. Altherr, Walter CDU/CSU 14. 11. 91 Antretter, Robert SPD 14. 11. 91* Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 14. 11. 91 Berger, Johann Anton SPD 14. 11. 91 Bindig, Rudolf SPD 14. 11. 91* Dr. Brecht, Eberhard SPD 14. 11. 91 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 14. 11. 91* Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 14. 11. 91 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 14. 11. 91 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 14. 11. 91 Duve, Freimut SPD 14. 11. 91 Ehrbar, Udo CDU/CSU 14. 11. 91 Dr. Feige, Klaus-Dieter Bündnis 14. 11. 91 90/GRÜNE Fischer SPD 14. 11.91 (Gräfenhainichen), Evelin Friedhoff, Paul FDP 14. 11. 91 Ganschow, Jörg FDP 14. 11. 91 Gattermann, Hans H. FDP 14. 11. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 14. 11. 91 Göttsching, Martin CDU/CSU 14. 11. 91 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 14. 11. 91 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 14. 11. 91 Henn, Bernd fraktionslos 14. 11. 91 Janovsky, Georg CDU/CSU 14. 11. 91 Koltzsch, Rolf SPD 14. 11. 91 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 14. 11. 91 Kretkowski, Volkmar SPD 14. 11. 91 Mascher, Ulrike SPD 14. 11. 91 Dr. Menzel, Bruno FDP 14. 11. 91 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 14. 11. 91* Reinhard Dr. Modrow, Hans PDS 14. 11. 91 Molnar, Thomas CDU/CSU 14. 11. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 14. 11. 91* Nolte, Claudia CDU/CSU 14. 11. 91 Paintner, Johann FDP 14. 11. 91 Dr. Pfaff, Martin SPD 14. 11. 91 Pfuhl, Albert SPD 14. 11. 91* Rauen, Peter Harald CDU/CSU 14. 11. 91 Reimann, Manfred SPD 14. 11. 91* Rempe, Walter SPD 14. 11. 91 Reuter, Bernd SPD 14. 11. 91 Dr. Riege, Gerhard PDS 14. 11. 91 Roth, Wolfgang SPD 14. 11. 91 Sauer (Salzgitter), Helmut CDU/CSU 14. 11. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Schaich-Walch, Gudrun SPD 14. 11. 91 Graf von CDU/CSU 14. 11. 91 Schönburg-Glauchau, Joachim Schütz, Dietmar SPD 14. 11. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 14. 11. 91 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 14. 11. 91 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 14. 11. 91* Friedrich Voigt (Frankfurt), SPD 14. 11. 91 Karsten D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 14. 11. 91 Vosen, Josef SPD 14. 11. 91 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 14. 11. 91 Welt, Jochen SPD 14. 11. 91 Wollenberger, Vera Bündnis 14. 11. 91 90/GRÜNE Zierer, Benno CDU/CSU 14. 11. 91* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** Die im Stenographischen Bericht der 57. Sitzung abgedruckte Liste der entschuldigten Abgeordneten (Anlage 1) ist ungültig. Anlage 2 Liste der entschuldigten Abgeordneten für die 58. Sitzung am 15. November 1991 Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 15. 11. 91* Austermann, Dietrich CDU/CSU 15. 11. 91 Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 15. 11. 91 Baumeister, Brigitte CDU/CSU 15. 11. 91 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 15. 11. 91 Brähmig, Klaus CDU/CSU 15. 11. 91 Dr. Brecht, Eberhard SPD 15. 11. 91 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 15. 11. 91 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 15. 11. 91 Conradi, Peter SPD 15. 11. 91 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 15. 11. 91 Herta Daubertshäuser, Klaus SPD 15. 11. 91 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 15. 11. 91 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 15. 11. 91 Duve, Freimut SPD 15. 11. 91 Ehrbar, Udo CDU/CSU 15. 11. 91 Eimer (Fürth), Norbert FDP 15. 11. 91 Dr. Faltlhauser, Kurt CDU/CSU 15. 11. 91 Dr. Feige, Klaus-Dieter Bündnis 15. 11. 91 90/GRÜNE Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Fischer SPD 15. 11.91 (Gräfenhainichen), Evelin Ganschow, Jörg FDP 15. 11. 91 Gansel, Norbert SPD 15. 11. 91 Gattermann, Hans H. FDP 15. 11. 91 Dr. Gautier, Fritz SPD 15. 11. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 15. 11. 91 Göttsching, Martin CDU/CSU 15. 11. 91 Graf, Günter SPD 15. 11. 91 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 15. 11. 91 Haungs, Rainer CDU/CSU 15. 11. 91 Dr. Haussmann, Helmut FDP 15. 11. 91 Henn, Bernd fraktionslos 15. 11. 91 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 15. 11. 91 Huonker, Gunter SPD 15. 11. 91 Jeltsch, Karin CDU/CSU 15. 11. 91 Kalb, Bartholomäus CDU/CSU 15. 11. 91 Kauder, Volker CDU/CSU 15. 11. 91 Klein (München), Hans CDU/CSU 15. 11. 91 Koltzsch, Rolf SPD 15. 11. 91 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 15. 11. 91 Kraus, Rudolf CDU/CSU 15. 11. 91 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 15. 11. 91 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 15. 11. 91 Dr.-Ing. Krüger, Paul CDU/CSU 15. 11. 91 Kubicki, Wolfgang FDP 15. 11. 91 Kuessner, Hinrich SPD 15. 11. 91 Lamp, Helmut Johannes CDU/CSU 15. 11. 91 Leidinger, Robert SPD 15. 11. 91 Meckel, Markus SPD 15. 11. 91 Dr. Mertens (Bottrop), SPD 15. 11. 91 Franz-Josef Dr. Meyer (Ulm), Jürgen SPD 15. 11. 91 Michels, Meinolf CDU/CSU Dr. Modrow, Hans PDS 15. 11. 91 Dr. Möller, Franz CDU/CSU 15. 11. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 15. 11. 91 * Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 15. 11. 91 Neumann (Bramsche), SPD 15. 11. 91 Volker Niggemeier, Horst SPD 15. 11. 91 Nolte, Claudia CDU/CSU 15. 11. 91 Oostergetelo, Jan SPD 15. 11. 91 Paintner, Johann FDP 15. 11. 91 Peters, Lisa FDP 15. 11. 91 Dr. Pfaff, Martin SPD 15. 11. 91 Pfuhl, Albert SPD 15. 11. 91 * Poß, Joachim SPD 15. 11. 91 Rauen, Peter Harald CDU/CSU 15. 11. 91 Reimann, Manfred SPD 15. 11. 91 Rempe, Walter SPD 15. 11. 91 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 15. 11. 91 Reschke, Otto SPD 15. 11. 91 Reuschenbach, Peter W. 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Das Bundeskabinett hatte deshalb im Februar 1991 auf Initiative von Bundesminister Möllemann ein 10- Punkte-Programm zur Verschärfung der Ausfuhrkontrollen beschlossen. Als Folge davon hat die Bundesregierung u. a. ein Gesetz zur Errichtung des Bundesausfuhramtes vorbereitet, das Ihnen jetzt als Gesetzentwurf vorliegt. Zur Stärkung der Exportkontrollen hält die Bundesregierung die Bildung eines selbständigen Bundesausfuhramtes durch Ausgliederung der Exportkon- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1991 4881* trollabteilung aus dem Bundesamt für Wirtschaft für dringend erforderlich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird hierfür die gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Bundesrat hat bereits über den Gesetzentwurf beraten. Lassen Sie mich zu zwei Fragen näher Stellung nehmen. Erstens: Besoldungsregelung. Eine wesentliche Voraussetzung für die mit der Errichtung des Bundesausfuhramtes angestrebte Verstärkung der Effizienz der Exportkontrollen sind die in Art. 6 des Gesetzentwurfes enthaltenen Besoldungsregelungen. Sie sehen eine Stellenzulage für die Bediensteten des BAA, die Einstufung seines Präsidenten in die Besoldungsgruppe B 7 sowie eine Stellenzulage für den ersten Präsidenten vor, der die besondere Verantwortung für den Aufbau dieses politisch bedeutsamen Amtes trägt. Die vom Bundesausfuhramt durchzuführende Ausfuhrkontrolle ist wegen der großen politischen Bedeutung und Komplexität des Außenwirtschaftsverkehrs eine besonders verantwortungsvolle und schwierige Aufgabe. Ihre wirksame Erfüllung berührt wesentliche außen- und wirtschaftspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Die Kontrolle des Außenhandelsverkehrs mit sensitiven Waren, Unterlagen, Technologien und Dienstleistungen dient der Gewährleistung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Verhütung von Störungen des friedlichen Zusammenlebens der Völker sowie der Verhütung von Störungen der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt zu verhindern, daß deutsche Unternehmen sich an Rüstungsprogrammen in Fabriken zur Herstellung chemischer, biologischer und nuklearer Waffen im Ausland beteiligen. Derartige Geschäftspraktiken sind dem Völkerfrieden und dem internationalen Ansehen der Bundesrepublik Deutschland abträglich. Gleichzeitig soll jedoch der legale Außenwirtschaftsverkehr sowenig wie möglich behindert werden. Daher ist ein besonders sorgfältiges, aber auch rasches Prüfen der Genehmigungsanträge erforderlich. Eine zügige Genehmigungserteilung dient auch den Interessen der Exportwirtschaft, die berechtigterweise über noch zu lange Genehmigungsverfahren klagt. Diese besonders anspruchs- und verantwortungsvollen Aufgaben des neuen Amtes können in der erforderlichen hohen Qualität nur mit hochqualifizierten und hochmotivierten Mitarbeitern erfüllt werden. Als Präsident des Bundesausfuhramtes muß eine qualifizierte Persönlichkeit gewonnen werden, die den hohen Anforderungen der übertragenen hoheitlichen Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung gerecht wird. Hierfür sind die im Gesetzentwurf enthaltenen Besoldungsregelungen unbedingt erforderlich. Zweitens: zur Sitzfrage. Der Sitz des Bundesausfuhramtes ist im Gesetzentwurf nicht geregelt. Über den Sitz des Bundesausfuhramtes soll nach Auffassung der Bundesregierung erst entschieden werden, wenn die Konzepte für die künftige räumliche Behördenverteilung auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 vorliegen. Ich bitte Sie alle um Ihre Unterstützung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Peter Kittelmann (CDU/CSU): Wir sind jetzt endlich soweit, daß die neuen Regelungen zu einer effektiven Rüstungskontrolle auf den Weg gebracht werden. Nun geht es um Fragen der praktischen Umsetzung und um das Schaffen von Strukturen, die Handlungsfähigkeiten garantieren. Wir haben an dieser Stelle mehrfach über restriktive Regelungen im Rüstungsexport, um illegale Ausfuhren zu unterbinden, gesprochen und kontrovers diskutiert. Wiederholt haben die Christdemokraten rigide Strafen bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz eingefordert. In gleichem Maße haben wir immer wieder daran erinnert, daß die strukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, daß die Eingriffsmöglichkeiten im präventiven Bereich ebenso gewährleistet sind wie die reibungslosen Genehmigungsverfahren und effektiven Ausfuhrkontrollen. Eine solche intensive und am Ende effektive Ausfuhrkontrolle ist von besonderer Wichtigkeit. Die vergangenen Monate zeigen, daß der Export sensitiver Waren, Technologien und Dienstleistungen im nationalen und internationalen Bereich in der Öffentlichkeit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt wird. Zu Recht. Tatsächlich hat der Außenhandelsverkehr in diesen Fragen einen nicht unerheblichen Stellenwert erhalten. Dem trägt die Bundesregierung nun insofern Rechnung, als sie mit einer Reihe von Regelungen die Ausfuhrkontrollen effizienter gestalten will, um auch der besonderen sachlichen Komplexität der Thematik gerecht zu werden. In Anpassung an diesen Prozeß ist das Bundesamt für Wirtschaft in Eschborn in den vergangenen Jahren bereits entsprechend erweitert worden. Die besondere Wichtigkeit einer starken Ausfuhrkontrolle aber macht die Einrichtung einer eigenständigen Bundesbehörde unabdingbar. Nur so können die anstehenden Fragen und Aufgaben im Ausfuhrbereich überzeugend angegangen und gelöst werden. Für das einzurichtende Bundesausfuhramt (BAA) ergibt sich im Rahmen des Außenwirtschaftsrechts ein umfangreiches Aufgabengebiet: erstens die Prüfung und Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Genehmigungen im Außenwirtschaftsverkehr. Darunter fallen beispielsweise die üblichen Ausfuhrgenehmigungen ebenso wie Genehmigungen für sensitive Dienstleistungen im Ausland. Zweitens die Prüfung und anschließende Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Bescheinigungen. Drittens eine Reihe von darüber hinausgehenden Aufgaben im Rahmen des Außenwirtschaftsverkehrs. Hier sind beispielsweise fachlich qualifizierte Stellungnahmen zu Prüfungsberichten der Zollverwaltung zu nennen; ebenso die wichtigen Zuverlässigkeitsprüfungen von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern. Viertens die Überwachungsaufgaben im Rahmen des Kriegswaffenkontrollgesetzes, wo es etwa um Betriebsbesichtigungen oder die Überprüfung betrieblicher Unterlagen geht. 4882* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1991 Fünftens die Prüfung und Entscheidung über solche Anträge, mit denen atomrechtliche Ein- und Ausfuhrgenehmigungen erlangt werden sollen. Sechstens schließlich die Mitwirkung in unterschiedlichen internationalen Gremien, etwa COCOM. Meine Damen und Herren, Sie sehen, hier tut sich ein breites und verantwortungsvolles Betätigungsfeld auf. Ein so großes Aufgabengebiet, das besonders gewissenhaft bearbeitet sein will, braucht besonders engagierte und qualifizierte Mitarbeiter. Aus dem bisherigen Bundesamt für Wirtschaft in Eschborn soll die entsprechende Abteilung VI ausgegliedert werden. Damit wird die Rekrutierung der neuen Bundesbehörde primär aus dem Personal des Bundesamtes für Wirtschaft erfolgen. Besondere Besoldungsregeln bzw. eine allgemeine Stellenzulage sind zu befürworten, wenn wir für diese Aufgaben nicht nur entsprechend qualifizierte, sondern auch motivierte Kräfte gewinnen wollen. Sollte ein entsprechender finanzieller Anreiz ausbleiben, werden auch die fähigen Mitarbeiter ausbleiben, die sich dann vor allem in der Wirtschaft ansiedeln werden. Auch die exponierte Position des Leiters für das neue Amt verdient vor allem wegen der erheblichen politischen Verantwortung eine entsprechende Besoldung. Der Hintergrund der anhaltenden Diskussion um Rüstungsexporte und die immer wieder geäußerten, größtenteils unbestätigten Vermutungen, daß einige deutsche Firmen möglicherweise an Rüstungsproduktionen oder der Herstellung chemischer Waffen vor allem durch Zulieferungen im Ausland Anteil hatten, machen eines überaus deutlich: Bei dem neu zu gründenden Bundesausfuhramt geht es nicht einfach um die Einrichtung einer neuen x-beliebigen Behörde. Auf dem Bundesausfuhramt wird besondere Verantwortung und erheblicher Erwartungsdruck der Öffentlichkeit lasten. Tatsächlich geht es ja vor allem um die Garantie besonders schützenswerter Rechtsgüter: die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, das friedliche Zusammenleben der Völker sowie die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik. Wenn wir dafür Sorge tragen wollen, daß diese Rechtsgüter geschützt werden, illegaler Rüstungsexport unterbunden und gleichzeitig eine zügige Prüfung von Genehmigungsanträgen garantiert sein sollen, müssen wir die entsprechenden strukturellen Voraussetzungen schaffen. Die Einrichtung eines Bundesausfuhramtes und seine Bestellung mit hochqualifizierten und engagierten Mitarbeitern ist dafür Bedingung und muß darum von uns unbedingt unterstützt werden. Uwe Jens (SPD): Lassen Sie mich zunächst ein paar grundsätzliche Bemerkungen zu dem Sachverhalt machen, den wir heute diskutieren. Die letzten 12 Monate sind von einem beeindruckenden Meinungswandel der Bundesregierung geprägt. Während wir früher den Eindruck hatten, die Bundesregierung zur Jagd tragen zu müssen, haben wir nun den Eindruck, daß — um im Bild zu bleiben — sie jetzt der Jagdgesellschaft vorneweg galoppieren will. In etwas mehr als einem Jahr hat die Bundesregierung viermal grundsätzliche Änderungen im Rüstungsexportrecht vornehmen müssen. Sie hat durch unser kräftiges Drängen und durch die Arbeit des Vermittlungsausschusses das Kriegswaffenkontrollgesetz verbessert, sie hat Ausfuhrverantwortliche bei der Industrie geschaffen, sie hat die Dual-use-Problematik angefaßt und eine Strafverschärfung in der neuen Novelle vorgelegt. Das sind ungewöhnlich viele Aktivitäten in einer kurzen Zeit, in einem Bereich, bei dem die Bundesregierung in den letzten 7 Jahren nicht zu Reformen zu bewegen war. Diese positiv anmutende Bilanz kann aber nicht darüber hinwegzutäuschen, daß sich im wesentlichsten Feld der Rüstungsexportkontrolle überhaupt nichts getan hat. Ich spreche von der Genehmigungspraxis der Bundesregierung für Rüstungsexporte. All ihre Aktivitäten in den letzten 12 Monaten waren durchaus mit unserer Zustimmung auf den illegalen und kriminellen Bereich der Rüstungsexporteure gerichtet. Gleichzeitig leistet sich die Bundesregierung einen legalen Störfall nach dem anderen. Der „größte anzunehmende Unfall" wird im Augenblick im Bundessicherheitsrat vorbereitet: Ich spreche von dem 20 Milliarden-Auftrag für Kriegsschiffe nach Taiwan. Die besten Behörden und Gesetzentwürfe nutzen überhaupt nichts, solange die Genehmigungspraxis der Bundesregierung so bleibt, wie sie ist. Als Sie, Herr Minister Möllemann, am 29. Januar 1991 der staunenden Öffentlichkeit verkündeten, es werde ein Exportkontrollamt errichtet, haben wir dieses für einen positiven, unterstützenswerten Ansatz gehalten. Zehn Monate später legen Sie einen dürren Gesetzentwurf vor, dessen Inhalt sich darauf beschränkt, überall im Gesetz, wo bislang „Bundesamt für Wirtschaft" stand, zukünftig „Bundesausfuhramt" zu sagen. Dieses hätten Sie auch im Januar schon vorlegen können. Wir fordern ein Exportkontrollamt, das sowohl für die Genehmigung von Ausfuhranträgen als auch für die Verhinderung illegaler Exporte zuständig ist. Das von Ihnen vorgeschlagene Bundesausfuhramt hat die Medien bislang nur in einem Punkt beschäftigt: Wird dieses Amt in Bonn oder in Berlin etabliert? Die personelle Aufstockung und Ausgliederung der Abteilung 6 des Bundesamtes für Wirtschaft in das Bundesausfuhramt reicht nicht, um den illegalen Rüstungshändlern das Handwerk zu legen. Wir begrüßen die personelle Aufstockung von nunmehr schon 200 auf dann insgesamt 430 Mitarbeiter im Ausfuhramt. Wenn aber die Effektivität dieses Amtes gesteigert werden soll, dann reicht es nicht aus, mehr Beamte hinzusetzen. Diese führen zwar zu einer verbesserten Genehmigungspraxis, also zu geringeren Wartezeiten, aber nicht zu einer Verhinderung illegaler Exporte. Bei unserem gemeinsamen Ziel, den illegalen Rüstungsexporteuren das Handwerk zu legen und die Schwarzen Schafe aus der Industrie auszusortieren, brauchen wir zwischen Genehmingung und Kontrolle Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1991 4883* eine enge Zusammenarbeit. Diese enge Zusammenarbeit ist nur dann gegeben, wenn sie in einem Haus organisiert werden kann. Eine Aufteilung zwischen Genehmigung im Ausfuhramt und Kontrolle mit einer rechtsstaatlich umstrittenen Abhörbefugnis im Zollkriminalinstitut führt zu unkoordinierten Informations- und Handlungsabläufen. Dabei haben Sie diese notwendige Zusammenarbeit selbst so beschlossen. Ich zitiere den Kabinettsbeschluß vom 6. Februar 1991: „Neben den gesetzlichen Maßnahmen steht gleichwertig die Verbesserung der administrativen Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs. Durch Ausgliederung aus dem Bundesamt für Wirtschaft in Eschborn wird ein selbständiges Ausfuhramt geschaffen. " Und weiter: „Das Zollkriminalinstitut ist die für diesen Zweck (gemeint ist die Telefonabhörbefugnis) effizienteste Behörde, da sie sowohl den Außenwirtschaftsverkehr überwacht, als auch bei Verstößen gegen die Vorschriften die Ermittlungen koordiniert. " Wir meinen, Sie haben das, was Sie selber beschlossen haben, nicht bis zu Ende gedacht. Nur dann, wenn eine Behörde auf diesen beiden Ebenen Informationen sammeln und koordinieren kann, kann sie auch effektiv sein. Oder meinen Sie etwa, daß das Zollkriminalinstitut auch das Ausfuhramt überwachen soll? Manche Hinweise auf Ungereimtheiten in der Vergangenheit geben hierzu durchaus Anlaß. Überhaupt nicht zustimmen können wir Ihrer Auffassung, das Bundesausfuhramt könne nur dann hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiter beschäftigen, wenn es für diese Mitarbeiter einen kräftigen Gehaltszuschlag gibt. Dieses liest sich in Ihrem Entwurf so, als würden in den anderen Bundesbehörden nicht hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiter tätig sein. Das soll damit zu tun haben, daß man diesen Beamten zu wenig Geld bezahlt. Mit dieser Ohrfeige bringen Sie mit einem Schlag unsere Verwaltungseliten in Mißkredit und fördern die Staatsverdrossenheit bei der Bevölkerung. Ich gehe davon aus, daß die Beamten und Angestellten in den Behörden für ihre Tätigkeit qualifiziert sind und motiviert ihre Arbeit machen. Das heute in der ersten Lesung anstehende Fundament des Bundesausfuhramtes entspricht zwar nicht unserem Exportkontrollamt, ist aber auch nicht weiter schädlich. Ich befürchte nur, hilfreich für die Verhinderung illegaler Exporte kann es wegen der Konstruktionsmängel auch nicht sein. Ihre Absicht, die Mitarbeiter dieses Amtes den anderen Beamten gegenüber zu bevorzugen, ist aber ein Skandal. Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Gute Politik erkennt man auch daran, daß Ankündigungen Taten folgen. Ich begrüße daher für die FDP-Fraktion die heute zu beratende Gesetzesvorlage, da damit ein weiterer Punkt des vom Kabinett beschlossenen 10-PunkteProgramms zur wirksamen Verhinderung illegaler Exporte abgearbeitet wird. Denn dieses ist klar: Es besteht zwar ein breiter Konsens, daß Kontrollen der Exportwirtschaft unumgänglich sind — auch die Vertreter der Industrie haben dies bei der unlängst stattgefundenen Anhörung im Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages ausdrücklich bejaht — , aber ebenso besteht Einigkeit: Exportkontrollen dürfen nicht zur Exportbehinderung oder gar zur De-factoExportverhinderung werden, weil der deutsche Anbieter für die Erlangung der Exportgenehmigung ein mehrfaches der Normallieferzeit seines Produktes braucht. Verzögerungen traten bisher in der Praxis vor allem dann auf, wenn Rückfragen in Bonn erforderlich wurden, weil die Kompetenz des Eschborner Bundesamtes für Wirtschaft (BAW) überschritten war. Vor diesem Hintergrund erscheint die Ausgliederung der Abteilung VI zu einem Bundesausfuhramt als selbständiger Bundesoberbehörde bei gleichzeitiger Kompetenzerweiterung folgerichtig. Durch die Ausgliederung wird es möglich auf das Kernproblem zu reagieren: Exportkontrolle heute braucht qualifizierte Mitarbeiter zur Bewertung komplexer technischer Sachverhalte. Die Einführung einer Stellenzulage bedeutet daher nicht nur Verbesserung der Motivation der in der Abteilung VI des BAW bereits vorhandenen Mitarbeiter, die ja übernommen werden sollen. Dies ist auch Voraussetzung für die weitere planmäßige Aufstockung des Personalbestandes auf hohem qualitativen Niveau. Aber: Im Vorfeld unserer Beratungen sind bereits Schwierigkeiten deutlich geworden. Die ursprünglich in Erwägung gezogene weitergehende politische Verantwortlichkeit des Amtsleiters ist mit der jetzt vorgesehenen Besoldung nach B 7 nicht zu erreichen. Der Bundesrat hat überdies in seiner Stellungnahme vom 27. September 1991 für die Streichung der in Art. 6 der Gesetzesvorlage vorgesehenen Stellenzulagen für alle Beamten dieser Behörde votiert. Ich will daher an dieser Stelle deutlich sagen: Die Besoldungsregeln sind ein essentieller Bestandteil der Ausgliederung. Fallen Sie weg, macht die Ausgliederung wenig Sinn. Was wir Liberale hier nicht wollen, das ist weitere Bürokratisierung. Der Aufbau des Bundesausfuhramtes muß hart an der Sache, hart an der Zielsetzung einer effektiven und effizienten Exportkontrolle erfolgen. Das heißt: Hinreichend breite Kontrollen bei möglichst geringer Verzögerung der genehmigungsfähigen Exporte. Falls das durch ein Bundesausfuhramt nicht erreicht werden kann, sind wir eher bereit, auf Ausgliederung zu verzichten. Diese Zielorientierung muß daher in den anstehenden Ausschußberatungen in das Gesetz erkennbar eingearbeitet werden. Bloße Absichtserklärungen genügen hier nicht. In diesem Zusammenhang: Es gibt in der Wirtschaft ein Informationsproblem, eine Unsicherheit, was die Abwicklung von Exporten anbelangt. Wir haben in den Anhörungen erfahren, daß Unternehmen in vielen Fällen — um ganz sicher zu gehen — Genehmigungen beantragen, obwohl dies eigentlich nicht erforderlich wäre. Es muß selbstverständlich sein, daß die Neuorganisation auf dieses Informationsverlangen eingeht. Die Wirtschaft muß in Exportfragen jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner finden. Der Griff zum Telefon darf für den Exportverantwortlichen eines Unternehmens nicht zur Verbindung mit einem Anrufbeantworter führen. Diejenigen Unter- 4884* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1991 nehmen, die in Übereinstimmung mit Recht und Gesetz die hohe Exportleistung unserer Volkswirtschaft erbringen, dürfen nicht Bittsteller sein, sondern haben Anspruch auf unverzügliche Behandlung ihrer Anliegen. Die Zielorientierung gilt auch für die Frage des Standortes. Daher ist klar: Der Aufbau des Bundesausfuhramtes, wenn er beschlossen wird, muß in Eschborn erfolgen, nicht nur weil hier eine schnelle Ausgründung auf technisch kleinstem Nennner in vorhandenen Räumlichkeiten möglich ist, sondern weil sonst auch die dringende Gefahr des Verlustes eingearbeiteter Mitarbeiter besteht. Auf Dauer muß der Sitz dort sein, wo die Kontrolle im Sinne des oben Gesagten mit — aus der Sicht der betroffenen Exportwirtschaft — möglichst geringen Reibungs- und das heißt Zeitverlusten erfolgen kann. Andrea Lederer (PDS/Linke Liste): Eine neue Behörde wird geboren — zu einem guten Zweck, schenkt man den Ausführungen der Bundesregierung Glauben; denn sie soll künftig die Überwachung und Kontrolle bei Ausfuhren sensitiver Waren, Unterlagen, Technologien und Dienstleistungen besser gewährleisten, als dies bisher seitens des Bundesamtes für Wirtschaft der Fall war. Aber das Amt heißt nicht etwa Rüstungskontrollbehörde, sondern Bundesausfuhramt. Das hat schon seinen guten Grund. Denn nicht zu Beschränkungen des Rüstungsexportes wird dieses Amt beitragen, sondern lediglich die bisherige Praxis unter neuen Namen fortsetzen. Kosmetische Korrekturen und Beschwichtigung der Öffentlichkeit sind die Antwort, die die Bundesregierung auf all die in den letzten Monaten bekannt gewordenen Skandale parat hat. Die Waffen- und Technologieausfuhr aber geht weiter, business as usual. Die Beamten, die in der neuen Behörde beschäftigt werden, übernommen aus dem bisherigen Bundesamt für Wirtschaft, sollen freilich hochmotiviert und besonders qualifiziert sein. Das soll ihnen nicht in Abrede gestellt werden, aber in dieser brisanten Frage macht eben die Politik die Musik. Eine Bundesregierung, die sich der Fortsetzung und der Verfeinerung des Rüstungsexports verschreibt, bestimmt natürlich auch das Ergebnis eines Einsatzes hochqualifizierter Beamter. Ob die vorgesehene Besoldungshöherstufung zu einer besseren Kontrolle des Rüstungsexports führen wird, darf also herzlich bezweifelt werden. Dazu fehlt es eben, wie schon so oft beklagt, am politischen Willen, tatsächlich Rüstungsexport drastisch einzuschränken und langfristig abzuschaffen. U-Boot-Blaupausen nach Südafrika, Giftgas an den Irak, NVA-Waffen in die Welt, der BND als sensitive Drehscheibe für sensitiven Waffenhandel im Staatsauftrag, das sind die charakteristischen Merkmale der Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung. Eine neue Bundsoberbehörde soll und wird hieran nichts ändern, wir lehnen diesen Antrag daher ab. Anlage 4 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 636. Sitzung am 8. November 1991 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zu dem Vertrag vom 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Mai 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bangladesch zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/225 Drucksache 12/955 Drucksache 12/1017 Haushaltsausschuß Drucksache 12/894 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksachen 11/7352, 11/7627 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/152 Nr. 69 Drucksache 12/210 Nr. 201 Drucksache 12/210 Nr. 204 Drucksache 12/269 Nr. 2.33 Drucksache 12/458 Nr. 2.16 Drucksache 12/557 Nr. 3.11 Drucksache 12/1122 Nr. 3.17 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 12/1174 Nr. 2.25
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung begrüßt den Entschließungsentwurf zu Jugoslawien nachdrücklich. Sie sieht darin eine Unterstützung ihrer Politik. Von Anfang an war es Auffassung der Bundesregierung, daß die Völker Jugoslawiens allein über die Zukunft des Landes zu entscheiden haben. Diesen Grundsatz hat der Außenministerrat der KSZE am 19. Juni 1991 in Berlin festgelegt. Diesem Prinzip ist auch die Bundesregierung verpflichtet.
    Gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Gemeinschaft tut die Bundesregierung alles in ihrer Macht Stehende, um den Konflikt friedlich und auf dem Verhandlungsweg beizulegen. Dabei gilt es, im Einklang mit den Prinzipien der Schlußakte von Helsinki und der Pariser „Charta für ein Neues Europa" eine Regelung zu finden, die zugleich die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts, die Achtung der Menschenrechte und einen umfassenden Schutz der Minderheiten gewährleistet. Keines dieser Postulate kann absolut gesetzt werden; sie stehen vielmehr in einem engen untrennbaren Zusammenhang. Der Kampf um Grenzen hat nur Leid und Unglück über Europa gebracht. Er muß endlich aufhören. Für die Stabilität in Europa ist die Einhaltung des im Völkerrecht und in den KSZE-Verpflichtungen verankerten Prinzips der Unverletzlichkeit der Grenzen unverzichtbar.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Daher wird die Europäische Gemeinschaft gewaltsamen Gebietserwerb oder einseitige Verschiebungen der inneren oder äußeren Grenzen Jugoslawiens nicht anerkennen.
    Auf Vorschlag von Frankreich und Deutschland hat die Europäische Gemeinschaft die Konferenz über Jugoslawien einberufen. Seit dem 7. September 1991 wird unter dem Vorsitz von Lord Carrington in Den Haag verhandelt. Der Vertragsentwurf von Lord Carrington für die Neugestaltung Jugoslawiens trägt den berechtigten Anliegen aller Republiken und aller nationalen Gemeinschaften und ethnischen Gruppen in Jugoslawien Rechnung. Dies erlaubt den Republiken, die es wünschen, den Weg in die Unabhängigkeit. Sie bietet ihnen aber auch die Möglichkeit, künftig in lokkerer Assoziierung oder in engeren Formen der Zusammengehörigkeit, insbesondere im wirtschaftlichen Bereich, zusammenzuarbeiten. Die Entscheidung darüber müssen die Republiken frei und ohne Zwang treffen können.
    Am 8. November 1991 hat die Europäische Gemeinschaft in Rom die Verhängung von Sanktionen gegen die Verhandlungsstörer und gegen den Hauptverantwortlichen für die Verletzungen der Waffenstillstandsvereinbarungen beschlossen. Die Sanktionen werden von positiven, noch endgültig zu beschließenden Kompensationsmaßnahmen zugunsten der friedensbereiten, kooperationswilligen Republiken begleitet werden.
    Die Europäische Gemeinschaft hat sich erneut an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gewandt, um ein Ölembargo der gesamten Völkergemeinschaft gegen Jugoslawien durchzusetzen. Es zielt auf die jugoslawische Volksarmee, denn es ist vor allem diese sogenannte „Volksarmee", die für die massive Eskalation der Gewalt in Kroatien verantwortlich ist. Was sie tut und was sie getan hat, steht in keinem Verhältnis zu dem, was auch die kroatische Seite zu verantworten hat.
    Serbien hat mit seinen kaum verhüllten Territorialansprüchen den Haager Verhandlungsprozeß immer wieder auf unzumutbare Weise aufgehalten. Diese Politik darf nicht hingenommen werden. Am 10. Oktober ist in Den Haag ein Zeitrahmen von höchstens zwei Monaten für den Abschluß der Verhandlungen vereinbart worden mit der Perspektive der Anerkennung der Republiken, die dies wünschen, und mit dem gleichzeitigen vollständigen Abzug der jugoslawischen Volksarmee aus Kroatien. Er muß eingehalten werden. Daher müssen die Verhandlungen, wenn nicht anders möglich, auch ohne Serbien zügig fortgesetzt werden. Serbien bleibt aber aufgefordert, jederzeit an den Verhandlungstisch zurückzukehren, muß aber endlich mit einer konstruktiven Haltung zur Lösung der Krise beitragen.
    Auf Vorschlag von Bundesaußenminister Genscher hatten die Außenminister der Europäischen Gemeinschaft am Dienstag in dieser Woche in Noordwijk beschlossen, Lord Carrington nach Jugoslawien zu entsenden — was inzwischen bereits geschehen ist —, um dort zu erkunden, ob nunmehr der Einsatz einer VN-Friedenstruppe in den Krisengebieten in Frage kommt. Dies fordern inzwischen alle Konfliktparteien in Jugoslawien. Eine solche Truppe kann jedoch nur entsandt werden, wenn zuvor ein wirksamer Waffenstillstand hergestellt ist. Sie müßte so zwischen den Parteien stationiert sein, daß sie Grenzänderungen in keinerlei Weise präjudiziert. Bundeskanzler Kohl hat die Präsidenten von Slowenien und Kroatien zu einem baldigen Besuch nach Bonn eingeladen. Wir werden mit ihnen darüber sprechen, unter welchen Modalitäten ihr Anspruch auf Unabhängigkeit zu verwirklichen ist.
    Von allen Republiken, die unabhängig werden wollen, wird — zu Recht und möglichst unverzüglich — der umfassende, verfassungsrechtlich abgesicherte und internationaler Kontrolle unterliegende Schutz der Minderheiten, so wie es Lord Carrington in seinem Vertragsentwurf vorschlägt, erwartet. Dies ist um so wichtiger, als festeht, daß keine der Republiken eine ethnisch homogene Bevölkerung haben wird. In allen Republiken muß für alle nationalen Gemein-



    Staatsminister Helmut Schäfer
    schaften und Minderheiten der gleiche Rechtsstandard gelten, also nicht etwa nur für die Serben in Kroatien, sondern — wie das hier mehrfach heute schon ausgeführt worden ist — z. B. auch für die Albaner im Kosovo und für die ungarische Minderheit in der Wojvodina. Die am 22. Oktober in Prag beschlossene KSZE-Menschenrechtsmission wird bei der Prüfung der Menschenrechtslage eine wichtige Rolle spielen.
    Die Menschen in Jugoslawien, meine Damen und Herren, denen wir in Freundschaft verbunden sind, haben genug gelitten und unbeschreibliche Opfer gebracht. Was wir in dieser bedrückenden Situation an humanitärer Hilfe leisten können, tun wir. Die EG-Außenminister haben zudem auf Frankreichs Vorschlag vor drei Tagen beschlossen, die UNICEF mit dem Ziel einzuschalten, Kinder aus Dubrovnik und anderen bedrohten Städten in Kroatien zu evakuieren.
    Die Zeit der Zerstörung muß enden. Die Völker Jugoslawiens verdienen Frieden und eine gedeihliche Zukunft. Dazu wollen wir mit allen unseren Kräften beitragen. Der Deutsche Bundestag geht heute mit seiner gemeinsamen Entschließung einen weiteren Schritt in diese Richtung.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem Bündnis 90/GRÜNE)



Rede von Helmuth Becker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP sowie der Gruppe Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 12/1591. Wer stimmt dafür? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.
Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 15 und den Zusatzpunkt 9 der Tagesordnung auf:
15. a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gernot Erler, Hans Gottfried Bernrath, Lieselott Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Soforthilfeprogramm für die Sowjetunion und ihre Republiken
— Drucksache 12/1321 —
b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung zur Sowjetunion und zu den baltischen Staaten
— Drucksache 12/1250 —
ZP 9 Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP Hilfe zur Selbsthilfe für die Sowjetunion und ihre Republiken
— Drucksache 12/1580 —
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Wirtschaft
Auswärtiger Ausschuß
Finanzausschuß
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
EG-Ausschuß Haushaltsausschuß
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die gemeinsame Aussprache eine Stunde vorgesehen. Ich höre und sehe keinen Widerspruch.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem unserem Kollegen Gernot Erler das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Gernot Erler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wovon reden wir? Nicht von Dingen, die man aus Geberlaune tut oder auch läßt, nicht vom Wohlwollen gegenüber einem Nachbarn, dem wir uns verpflichtet fühlen, sondern davon, ob in einem Sechstel der Erde auch nach diesem Winter der Weg zu Demokratie und ökonomischem Aufbau noch weitergehen wird oder ob dort die Fahnen der Anarchie wehen werden oder gar das Chaos des sogenannten „bunt", des Volksaufstands, ausbrechen wird, davon, was eine aus Not außer Kontrolle geratene Entwicklung in einem Nachbarland bedeutet, das immer noch vollgestopft ist mit gefährlichsten Waffen, auch solchen mit atomarer Vernichtungskraft, und schließlich davon, was eine solche Worst-case-Entwicklung die Weltgesellschaft kosten würde.
    Mit anderen Worten: Wir sprechen von existentiellen westlichen, deutschen Interessen und von der Frage: Tun wir genug für diese Interessen, kommen wir unserer Verantwortung ausreichend nach, abgelenkt wie wir sind durch die Herausforderungen der wirtschaftlichen und sozialen Integration des größeren Deutschland?
    Es wäre gefährlich, wenn das Bewußtsein des Westens beim 21. August 1991 stehenbliebe. Damals gab es etwas zu feiern: den Sieg der Heldenfigur Jelzin über einen dilettantischen Putsch der Reaktionäre und danach das Beiseiteschieben jener Blockierungsmacht aus KGB, Apparat und KP, die den Reformkräften immer wieder in den Arm fielen. Diese Blockierungskräfte haben im August ihre institutionelle Macht verloren, endlich. Ihre Vertreter überleben im Dickicht der Schattenwirtschaft oder mit Techniken chamäleonartiger Anpassung.
    Aber Siege kann man nicht essen. In Rußland und den anderen Republiken des bisherigen Sowjetreiches breitet sich Hunger aus. Jelzin schätzt, daß 80 Millionen der 142 Millionen Einwohner seiner Riesenrepublik arm sind und Not leiden. Das sind fast 60 % der Menschen in dieser Republik — und in den anderen ist die Lage noch schlechter.
    Heute, zwölf Wochen nach dem Putsch, ist es schwieriger geworden, die Krisensituation konservativen Sündenböcken anzulasten. Was jetzt nicht besser wird, geht auf die Kappe der Demokraten, der Sieger der August-Tage. Wehe den Völkern der Sowjetunion, wehe uns, wenn sie scheitern! Andere politische Kräfte stehen bereit, sie zu ersetzen. Was dann staatliche Gewalt und damit auch Kontrolle über Großtechnik und Waffen noch vermögen werden, läßt sich nur ahnen. Auf jeden Fall steckt im Scheitern derer, die nach dem Putsch Verantwortung übernommen haben, ein unabsehbares Risiko für Deutschland und für Europa.



    Gernot Erler
    Die aktuellen Nachrichten aus Moskau und den Republiken erschrecken uns. Die Bevölkerung wird mit einer Verachtfachung der Preise für Brot und Zucker konfrontiert; der Preis anderer Grundnahrungsmittel steigt um das Sechsfache. Schon zeichnet sich ab, daß die Energievorräte nicht ausreichen werden, um alle Zimmer über den Winter, der bereits angefangen hat, zu heizen. Selbst Wasser soll knapp werden.
    Es ist gut, daß zwischen Regierung und Opposition Einigkeit darüber herrscht, daß jetzt gehandelt werden muß. Wir begrüßen es, daß nach Vorlage unseres Antrags „Soforthilfeprogramm für die Sowjetunion und ihre Republiken" am 16. Oktober jetzt die CDU/ CSU und die FDP vor zwei Tagen einen Antrag unter dem Titel „Hilfe zur Selbsthilfe für die Sowjetunion und ihre Republiken" vorgelegt haben.
    Es gibt mehrere Punkte, in denen diese Anträge in dieselbe Richtung gehen. Als einen davon möchte ich hervorheben, daß bei Nahrungsmittellieferungen einmütig erwartet wird, daß diese durch Ankauf und Lieferung von Agrarüberschüssen aus den mittel- und osteuropäischen Ländern, den traditionellen Lieferanten für die Republiken der Sowjetunion, realisiert werden sollen. Das ist eine gute Botschaft nach Warschau, Budapest, Sofia und anderswohin.
    Aber es gibt auch Unterschiede. Vielleicht hängen sie damit zusammen, daß die Kollegen von den Regierungsparteien die Situation als noch nicht so dramatisch einschätzen. In ihrem Antrag ist von „Störungen im Wirtschaftsprozeß" beim Übergang zur Marktwirtschaft und von der Gefahr die Rede, daß die Menschen dort diese womöglich als ein „Abgleiten in wirtschaftliche Unsicherheit oder gar Hunger und Not" empfinden könnten. Aus meiner Sicht ist das eine zu romantisierende Verharmlosung des schon heute erreichten Zustands, verbunden mit einem Verzicht darauf, die soeben angesprochenen politischen Folgemöglichkeiten zu berücksichtigen.
    Der Tenor des Antrags der Regierungsparteien läßt sich mit einem Satz beschreiben: Jetzt sind erst die anderen dran. Richtig ist, daß kein Land in den letzten Monaten mehr Hilfe für die Republiken der Sowjetunion geleistet hat als Deutschland. Das rechtfertigt aber nicht, in dieser Situation jetzt allein auf die Leistungen der EG zu verweisen und einen erwartungsvollen Blick auf die anderen großen Industrienationen der Welt zu richten.
    Wir müssen weiter vorangehen. Dazu reicht das nicht, was Sie hier unter dem Titel „Hilfe zur Selbsthilfe" aufgeschrieben haben.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Sie verweisen z. B. auf die Möglichkeiten der Beratung beim Aufbau neuer politischer und ökonomischer Strukturen, ohne eine Erweiterung der bisherigen Programme zu fordern.
    Wissen Sie eigentlich, daß die Bundesregierung im Jahr 1991 ganze 11 Millionen DM für die Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften der Sowjetwirtschaft ausgibt, daß aus Mitteln des BMWi für Beratungs- und Seminarveranstaltungen weitere 400 000 DM zur Verfügung stehen und für Unternehmens-Consulting nicht mehr als 3,5 Millionen in diesem Jahr investiert werden — ein Betrag, der übrigens im Haushalt für 1992 wenigstens auf 6 Millionen erhöht werden soll? Das ist nicht genug, um Kenntnisse und Erfahrungen einer der stärksten Industrienationen der Welt an zwölf im Umbruch und Aufbau befindliche Republiken weiterzugeben.
    Sie rufen außerdem die deutsche Wirtschaft auf, sich in den sowjetischen Republiken zu engagieren, gestehen aber im selben Satz ein, daß die Voraussetzungen dafür nicht zureichend sind. Wissen Sie eigentlich, daß die deutsche Industrie dort — niemand wird ihr das übelnehmen können — im Jahr 1990 ganze 24 Millionen DM und im Jahr 1991 bisher 13 Millionen DM investiert hat? Wenn man sich diese Zahlen anschaut und sich ein bißchen darüber informiert, in welch aktueller Not sogar die deutsch-sowjetischen Gemeinschaftsunternehmen, die Pionierleistungen erbracht haben, jetzt geraten sind, dann kann man nur sagen: Ihr Aufruf geht schlicht an den Realitäten vorbei. Er hat vielleicht in drei bis vier Jahren einen Sinn.
    Nein, meine Damen und Herren, wir müssen über die 2 Milliarden ECU Gesamthilfe der Europäischen Gemeinschaft, von denen die Bundesrepublik 560 Millionen ECU übernehmen wird, hinauskommen und jetzt mehrere konkrete Hilfsprojekte parallel vorbereiten.
    Der Antrag der SPD nennt sie: Es sind Lieferungen von Hilfsgütern in die sowjetischen Republiken im Umfang von etwa 10 Milliarden DM durch die Industrienationen vorzubereiten. Dabei müssen wenigstens vorübergehend die traditionellen Lieferbeziehungen unserer osteuropäischen Nachbarn in die Sowjetunion wiederbelebt werden. Das Lieferprogramm ist in intelligenter Weise mit einem Anschub für die überfälligen Wirtschaftsreformen — in diesem Fall mit der Agrarreform — in der Sowjetunion zu verbinden. Spezielle Maßnahmen zur Beseitigung der logistischen Engpässe für die Lieferung und Verteilung von Hilfsgütern sind sofort in Angriff zu nehmen.
    Bei den deutsch-sowjetischen Wirtschaftsbeziehungen ist eine strikte Konzentration auf Einzelprojekte notwendig, die durch einen deutsch-sowjetischen Projektförderrat zu leisten ist. Jede Förderung nach der Gießkannenmethode ist sinnlos. Einige der deutsch-sowjetischen Joint-ventures brauchen dringend eine Überbrückungshilfe. Und schließlich: Die Beratungshilfe insgesamt und dabei auch die Abstimmung und Beratung auf der Ebene der Parlamente muß umgehend intensiviert werden.
    Meine Damen und Herren, wir hoffen, daß wir uns in den Fachausschüssen mit Ihnen über diese Vorschläge verständigen können. Dies wird eine Diskussion über den richtigen Weg zu einem Ziel sein, über dessen Bedeutung wir uns einig sind; und das ist gut so.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)