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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/57 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 57. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeordneten Johann Paintner 4675 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 4675 A Tagesordnungspunkt 2: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Heimkehrerstiftung und die Aufhebung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksache 12/1435) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Inverkehrbringen von und den freien Warenverkehr mit Bauprodukten zur Umsetzung der Richtlinie 89/106:EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (ABI. EG-Nr. L 40 S. 12) (Bauproduktengesetz) (Drucksache 12/1462) c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und des Bundesjagdgesetzes (Drucksache 12/1171) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet (Drucksache 12/ 1522) e) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt), Dr. Ilja Seifert, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur teilweisen Erstattung des bei der Währungsumstellung am 2. Juli 1990 zwei zu eins reduzierten Betrages für ältere Bürgerinnen und Bürger (Drucksache 12/1400) 4675 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Verhältnisses von Kriegsfolgengesetzen zum Einigungsvertrag (Drucksache 12/1504) 4676A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung und weiterer Bundesgesetze für Heilberufe (Drucksache 12/1524) 4676A Andrea Lederer PDS/Linke Liste (zur GO) 4676B, C Friedrich Bohl CDU/CSU (zur GO) 4676 C Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz) (Drucksachen 12/723, 12/1093, 12/1540, 12/1541) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 b) Zweite und dritte Beratung des von der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherung und Nutzung der Daten und Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksachen 12/ 692, 12/1540) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN I. Gesetzliche Regelungen für die Lagerung, Verwaltung, Sicherung und Nutzung von Unterlagen und Daten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit II. Gesetzliche Regelungen für die Lagerung, Verwaltung, Sicherung und Nutzung staatsbezogener Parteiakten der SED, der Blockparteien und von Massenorganisationen in der ehemaligen DDR (Drucksachen 12/283, 12/1540) Hans Gottfried Bernrath SPD 4677 C Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 4678A Rolf Schwanitz SPD 4680 B Dr. Jürgen Schmieder FDP 4683 A Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE 4686 B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 4688 C Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU 4691B, 4722 C Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE 4692A, 4701D Dieter Wiefelspütz SPD 4694 D Dr. Burkhard Hirsch FDP 4696C, 4707 C Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 4698 C Michael Stübgen CDU/CSU 4700 A Angelika Barbe SPD 4702 B Ortwin Lowack fraktionslos 4704B, 4708 B Otto Schily SPD 4705 D Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 4706 A Dorle Marx SPD 4708 D Monika Brudlewsky CDU/CSU 4710 A Dr. Willfried Penner SPD 4711D Gisela Schröter SPD 4712 B Rainer Eppelmann CDU/CSU 4713D Wolfgang Thierse SPD 4714 D Dr. Berthold Reinartz CDU/CSU 4716 B Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 4718B Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 4720 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 4721 D Markus Meckel SPD 4722 C Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP (Erklärung nach § 31 GO) 4722 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 4723 D Tagesordnungspunkt 4: Befragung der Bundesregierung (Dritte Verordnung zur Anpassung der Renten und über maßgebliche Rechengrößen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet; 3. Rentenanpassungsverordnung; Waldzustandsbericht der Bundesregierung 1991; weitere aktuelle Themen) Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 4725 B Rudolf Dreßler SPD 4726 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 4726 A Volker Kauder CDU/CSU 4726 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 4726 B Rudolf Dreßler SPD 4726 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 4726 D Heinz Rother CDU/CSU 4727 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 4727 A Klaus Kirschner SPD 4727 A Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 4727 B Karl-Josef Laumann CDU/CSU 4727 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 4727 D Julius Louven CDU/CSU 4728 B Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 4728 B Volker Kauder CDU/CSU 4728 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 4728 C Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 4728D Dr. Erich Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 4728 D Gerd Andres SPD 4729 B Anton Pfeifer, Staatsminister BK 4729 B Dr. Burkhard Hirsch FDP 4729 C Anton Pfeifer, Staatsminister BK 4729 D Otto Schily SPD 4730 A Gottfried Haschke, Parl. Staatssekretär BML 4730A Otto Schily SPD 4730 B Gottfried Haschke, Parl. Staatssekretär BML 4730 C Marianne Klappert SPD 4730 D Gottfried Haschke, Parl. Staatssekretär BML 4730D Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur gemeinsamen Innenpolitik im Europa der Demokratien nach dem Außenminister-Konklave in Noordwijk Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 III Wolfgang Lüder FDP 4731 A Dr. Christoph Zöpel SPD 4732 A Peter Kittelmann CDU/CSU 4733 A Andrea Lederer PDS/Linke Liste 4734 B Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 4735 B Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 4737 A Dr. Andreas Schockenhoff CDU/CSU 4737 D Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 4738 C Dr. Burkhard Hirsch FDP 4739 D Johannes Singer SPD 4740 D Brigitte Baumeister CDU/CSU 4741 C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 4742 B Gerd Andres SPD 4743 C Wilfried Seibel CDU/CSU 4744 C Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU 4745 C Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksachen 12/1513 vom 8. November 1991 und 12/1550 vom 13. November 1991 — Auswirkungen einer möglichen Zahlungsunfähigkeit der UdSSR und deren Außenhandelsbank DringlAnfr Otto Schily SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMF 4746 B ZusFr Otto Schily SPD 4746 D ZusFr Detlef Kleinert (Hannover) FDP 4747 B Auffassung der Bundesregierung über eine Grundgesetzänderung für den Einsatz der Bundeswehr außerhalb der NATO nach der Ratifizierung des Vertrags über eine Europäische Politische Union MdlAnfr 35, 36 Uta Zapf SPD Antw StM Helmut Schäfer AA 4747C, 4748A ZusFr Uta Zapf SPD 4747D, 4748 B ZusFr Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 4747D, 4748 C ZusFr Otto Schily SPD 4749 B Zunahme der Menschenrechtsverletzungen in Südkorea seit 1990 MdlAnfr 40 Dr. Klaus Kübler SPD Antw StM Helmut Schäfer AA 4749 C ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD 4749 D Beteiligung deutscher Firmen an der Bekämpfung von Katastrophen großen Ausmaßes im Ausland MdlAnfr 41 Dr. Klaus Kübler SPD Antw StM Helmut Schäfer AA 4750 B ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD 4750 C Strahlenbelastung des Grundwassers durch Verlagerung uranhaltigen Materials im Zusammenhang mit der Sanierung der Wismut AG MdlAnfr 63 Siegrun Klemmer SPD Antw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 4751 A ZusFr Siegrun Klemmer SPD 4751 B Wiederaufnahme der Uranproduktion bei der Wismut AG durch ein deutsch-französisches Gemeinschaftsunternehmen unter Beteiligung der COGEMA MdlAnfr 64 Siegrun Klemmer SPD Antw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 4751D ZusFr Siegrun Klemmer SPD 4752 A Tagesordnungspunkt 5: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 1991 (Drucksachen 12/348, 12/1562) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Aktionsprogramm zur Sicherung der beruflichen Bildung in den neuen Ländern (Drucksachen 12/416, 12/982) Engelbert Nelle CDU/CSU 4752 C Günter Rixe SPD 4754 A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 4755 D Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP 4756 D Marianne Birthler, Ministerin des Landes Brandenburg 4758 C Maria Eichhorn CDU/CSU 4760 B Doris Odendahl SPD 4761 B Maria Michalk CDU/CSU 4763 A Doris Odendahl SPD 4763 D Torsten Wolfgramm, Parl. Staatssekretär BMBW 4764 C Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes (Drucksachen 12/42, 12/1535) in Verbindung mit IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Eckhart Pick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Ratifizierung der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes (Drucksache 12/1547) Heinrich Seesing CDU/CSU 4766 A Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD 4767 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP 4769 C Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 4770 B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 4771 C Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister BMJ 4772 C Dr. Eckhart Pick SPD 4774 A Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU 4775 A Norbert Eimer (Fürth) FDP 4776 A Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz (Drucksachen 12/1091, 12/1537, 12/1538) Joachim Clemens CDU/CSU 4777 B Tagesordnungspunkt 8: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Zusatzprotokoll vom 21. Mai 1991 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Drucksachen 12/1241, 12/1560, 12/1561) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission: Bericht über die Möglichkeit einer Gruppenfreistellung für Konsortialverträge in der Linienschiffahrt Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung des Artikels 85 Abs. 3 des Vertrags auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Seeschiffahrtsunternehmen (Drucksachen 12/210 Nr. 170, 12/1219) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 37 zu Petitionen (Drucksache 12/1486) 4777 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht und zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Druck sachen 12/1483, 12/1551) 4777 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 12/990, 12/1517) 4778 A Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (Drucksache 12/1217) Dr. Eckhart Pick SPD 4778 D Norbert Geis CDU/CSU 4780 D Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 4782 B Dr. Wolfgang Götzer CDU/CSU 4783 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 4784 B Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister BMJ . 4786 B Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 4788 A Norbert Geis CDU/CSU 4789 C Horst Eylmann CDU/CSU 4790 C Detlef Kleinert (Hannover) FDP 4791 C Dr. Franz-Hermann Kappes CDU/CSU 4793 A Dr. Mathilde Berghofer-Weichner, Staatsministerin des Freistaates Bayern 4794 A Tagesordnungspunkt 10: Vereinbarte Debatte zur deutschen und europäischen Weltraumpolitik Christian Lenzer CDU/CSU 4795 D Lothar Fischer (Homburg) SPD 4797 C Christian Lenzer CDU/CSU 4797 D Jürgen Timm FDP 4798 C Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann FDP 4799 C Siegmar Mosdorf SPD 4800B, 4803 B Edelgard Bulmahn SPD 4800 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 V Bernd Neumann, Parl. Staatssekretär BMFT 4801 D Ilse Janz SPD 4804 B Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) CDU/ CSU 4806 A Tagesordnungspunkt 11: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur dauerhaften sozialen Verbesserung der Wohnungssituation im Land Berlin (Drucksache 12/ 1459) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Achim Großmann, Norbert Formanski, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mietpreisbindung Berlin (Drucksache 12/1276) Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU 4807 D Dr. Nils Diederich (Berlin) SPD 4810A Siegfried Scheffler SPD 4810B Joachim Günther, Parl. Staatssekretär BMBau 4812C Dr. Walter Hitschler FDP 4813 D Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 4814 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 4815 C Wolfgang Nagel, Senator des Landes Berlin 4817 A Dr. Walter Hitschler FDP 4818 B Wolfgang Lüder FDP 4819B Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU 4819D Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 4820 D Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags der Gruppe der PDS/Linke Liste: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksache 12/ 1397) Andrea Lederer PDS/Linke Liste 4821 B Nächste Sitzung 4822 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4823* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 7 (Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz) Joachim Clemens CDU/CSU 4823* C Günter Graf SPD 4824* D Dr. Burkhard Hirsch FDP 4826* A Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 4826* D Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE 4827* C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 4828* A Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Antrag betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses) Thomas Kossendey CDU/CSU 4829* B Walter Kolbow SPD 4829* D Jürgen Koppelin FDP 4830* D Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 4831* B Anlage 4 Bereitstellung des Truppenübungsplatzes Nochten der ehemaligen NVA für den Braunkohlenabbau MdlAnfr 1 — Drucksache 12/1513 — Angela Stachowa PDS/Linke Liste Antw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 4831* D Anlage 5 Bedrohungsanalyse für die beim NATO-Gipfel in Rom vereinbarte Personalstärke des Bündnisses MdlAnfr 2 — Drucksache 12/1513 — Hans Wallow SPD Antw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 4832* A Anlage 6 Positionen ehemaliger Angehöriger der NVA und des MfS in Sicherheits- und Militärdienststellen in Ländern der Dritten Welt MdlAnfr 34 — Drucksache 12/1513 — Rolf Schwanitz SPD SchrAntw StM Helmut Schäfer AA 4832* B Anlage 7 Intervention gegen die Verdreifachung der Hinrichtungen im Iran und die zunehmenden Verhaftungen von Frauen wegen „ungenügender Verschleierung" MdlAnfr 37 — Drucksache 12/1513 — Heinz Seesing CDU/CSU SchrAntw StM Helmut Schäfer AA 4832* C Anlage 8 Ursachen für den Anstieg der Zahl der Asylbewerber aus der Türkei MdlAnfr 38 — Drucksache 12/1513 — Hans Wallow SPD SchrAntw StM Helmut Schäfer AA 4832* D VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 Anlage 9 Abschneidung der im Norden des Iraks lebenden Kurden von der Versorgung durch die irakische Regierung und Armee MdlAnfr 39 — Drucksache 12/1513 — Monika Ganseforth SPD SchrAntw StM Helmut Schäfer AA 4833* A Anlage 10 Berücksichtigung deutscher Sicherheitsinteressen hinsichtlich der HADES Kurzstrekkenraketen im Rahmen der deutsch-französischen militärischen Zusammenarbeit MdlAnfr 42 — Drucksache 12/1513 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw StM Helmut Schäfer AA 4833* B Anlage 11 Bereitstellung von Bundesmitteln für ein Soforthilfeprogramm für die Sowjetunion und ihre Republiken MdlAnfr 43, 44 — Drucksache 12/1513 — Gernot Erler SPD SchrAntw StM Helmut Schäfer AA 4833* C Anlage 12 Bemühungen um ein gemeinsames Soforthilfeprogramm der Industrieländer für die Sowjetunion und ihre Republiken MdlAnfr 45, 46 — Drucksache 12/1513 — Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw StM Helmut Schäfer AA 4834* A Anlage 13 Integrierung der Angebote aus den mittel-und osteuropäischen Ländern in das Soforthilfeprogramm für die Sowjetunion und ihre Republiken MdlAnfr 47, 48 — Drucksache 12/1513 — Renate Rennebach SPD SchrAntw StM Helmut Schäfer AA 4834* C Anlage 14 Beseitigung der Probleme im Zusammenhang mit dem Transport, der Zwischenlagerung und der Verteilung von Hilfsgütern in der Sowjetunion und ihren Republiken MdlAnfr 49, 50 — Drucksache 12/1513 — Norbert Gansel SPD SchrAntw StM Helmut Schäfer AA 4835* B Anlage 15 Verhinderung der Zerstörung sorbischer Ortschaften durch den Braunkohlenabbau in der Region Weißwasser MdlAnfr 62 — Drucksache 12/1513 — Angela Stachowa PDS/Linke Liste SchrAntw StSekr Dr. Erich Riedl BMWi 4835* C Anlage 16 Stand der Verhandlungen über das Rüstungs- und Standortekonversionsprogramm nach der Ministerpräsidentenkonferenz MdlAnfr 65 — Drucksache 12/1513 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi 4836* A Anlage 17 Anzahl der deutsch-sowjetischen Joint Ventures (Vergleich Nov. 90/91); Beseitigung der Probleme MdlAnfr 66, 67 — Drucksache 12/1513 — Markus Meckel SPD SchrAntw PStSekr Klaus Beckmann BMWi 4836* B Anlage 18 Beratungshilfe für die Sowjetunion; Einrichtung von Handelskammern in sowjetischen Städten im Rahmen der deutsch-sowjetischen Wirtschaftshilfe MdlAnfr 68, 69 — Drucksache 12/1513 — Dr. Uwe Jens SPD SchrAntw PStSekr Klaus Beckmann BMWi 4837* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 4675 57. Sitzung Bonn, den 14. November 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 15. 11. 91 Dr. Altherr, Walter CDU/CSU 15. 11. 91 Antretter, Robert SPD 15. 11. 91 * Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 15. 11. 91 Berger, Johann Anton SPD 15. 11. 91 Bindig, Rudolf SPD 15. 11. 91 * Dr. Brecht, Eberhard SPD 15. 11. 91 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 15. 11. 91 * Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 15. 11. 91 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 15. 11. 91 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 15. 11. 91 Duve, Freimut SPD 15. 11. 91 Ehrbar, Udo CDU/CSU 15. 11. 91 Dr. Feige, Klaus-Dieter Bündnis 15. 11. 91 90/GRÜNE Fischer SPD 15.11.91 (Gräfenhainichen), Evelin Friedhoff, Paul FDP 15. 11. 91 Ganschow, Jörg FDP 15. 11. 91 Gattermann, Hans H. FDP 15. 11. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 15. 11. 91 Göttsching, Martin CDU/CSU 15. 11. 91 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 15. 11. 91 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 15. 11. 91 Henn, Bernd fraktionslos 15. 11. 91 Janovsky, Georg CDU/CSU 15. 11. 91 Koltzsch, Rolf SPD 15. 11. 91 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 15. 11. 91 Kretkowski, Volkmar SPD 15. 11. 91 Mascher, Ulrike SPD 15. 11. 91 Dr. Menzel, Bruno FDP 15. 11. 91 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 15. 11. 91 * Reinhard Dr. Modrow, Hans PDS 15. 11. 91 Molnar, Thomas CDU/CSU 15. 11. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 15. 11. 91 * Nolte, Claudia CDU/CSU 15. 11. 91 Paintner, Johann FDP 15. 11. 91 Dr. Pfaff, Martin SPD 15. 11. 91 Pfuhl, Albert SPD 15. 11. 91 * Rauen, Peter Harald CDU/CSU 15. 11. 91 Reimann, Manfred SPD 15. 11. 91 * Rempe, Walter SPD 15. 11. 91 Reuter, Bernd SPD 15. 11. 91 Dr. Riege, Gerhard PDS 15. 11. 91 Roth, Wolfgang SPD 15. 11. 91 Sauer (Salzgitter), Helmut CDU/CSU 15. 11. 91 Schaich-Walch, Gudrun SPD 15. 11. 91 Graf von CDU/CSU 15. 11. 91 Schönburg-Glauchau, Joachim Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schütz, Dietmar SPD 15. 11. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 15. 11. 91 Dr. Stavenhagen, Lutz G. CDU/CSU 15. 11. 91 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 15. 11. 91 * Friedrich Voigt (Frankfurt), SPD 15. 11. 91 Karsten D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 15. 11. 91 Vosen, Josef SPD 15. 11. 91 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 15. 11. 91 Welt, Jochen SPD 15. 11. 91 Wollenberger, Vera Bündnis 15. 11. 91 90/GRÜNE Zierer, Benno CDU/CSU 15. 11. 91 * *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 7 (Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz) Joachim Clemens (CDU/CSU): Erstens. Der Bundesgrenzschutz hat durch die Überwindung der deutschen Teilung einen nicht unwesentlichen Teil seiner Grenzsicherungs- und Kontrollaufgaben entlang der früheren deutsch-deutschen Grenze - Gott sei dank - eingebüßt. Durch das zwischen einigen europäischen Staaten vereinbarte, wenn auch vom Deutschen Bundestag noch nicht ratifizierte Schengener Abkommen sind die Kontrollen entlang der Grenze zu Frankreich und den Benelux-Staaten erheblich reduziert worden. Sie werden in den nächsten Jahren völlig beseitigt, auch wenn der Bundesgrenzschutz mit reduzierter Stärke in diesem Grenzbereich noch präsent bleibt. Der Wegfall der Binnengrenzen im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft wird bzw. hat teilweise schon im Vorgriff darauf zu einer weiteren Reduzierung von Aufgaben des Bundesgrenzschutzes geführt. Grenzsicherungs- und Kontrollaufgaben finden in Zukunft nur noch an den EG-Außengrenzen statt, d. h. vornehmlich an der Grenze zu Polen und der CSFR, entlang der Nordsee- und Ostseeküste, in den Seehäfen und den Flughäfen. Zweitens. Bei den Flughäfen bietet sich aus rationellen Gründen die völlige Sicherheitsüberwachung durch den BGS, d. h. die Übernahme sämtlicher Luftsicherheitsaufgaben an, die zumindest teilweise eigentlich den Ländern obliegen. Entsprechende Übertragungsanträge der Länder auf den Bundesgrenzschutz sind für alle großen Flughäfen schon jetzt angekündigt. Außerdem ist im Rahmen einer rationellen Zentralisierung aller bundespolizeilichen Aufgaben auch für die bundesinterne Übernahme der Bahnpolizei und des Fahndungsdienstes der Deutschen Bundesbahn durch den BGS zu plädieren. 4824* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 Im Einigungsvertrag sind schon mit der Unterstützung der Länder die bahnpolizeilichen Aufgaben in den neuen Bundesländern auf den BGS übertragen worden. Es ist absolut unverständlich, was die A-Länder — eigentlich ist es nur das Land Nordrhein-Westfalen — anficht, gegen die Übertragung dieser neuen Aufgaben auf den BGS verfassungsmäßige Bedenken vortragen zu müssen. Diese Bedenken sind rechtlich völlig unerheblich. Der Bund hat nach Art. 73 Nr. 6 GG die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die Bahnpolizei. Auch liegt die Verwaltungskompetenz für diesen Bereich nach Art. 87 GG bzw. Art. 87 d GG beim Bund. Die Aufzählung der einzelnen Verwaltungszweige in Art. 87 ff. GG ist lediglich in Abgrenzung zu den Länderkompetenzen vorgenommen worden. Sie schließt eine Verlagerung von Aufgaben innerhalb der Bundesverwaltung in keiner Weise aus. An der Rechtsstaatlichkeit des Entwurfs kann damit kein begründeter Zweifel bestehen. Die Bedenken des Landes NRW sind völlig unverständlich angesichts der Tatsache, daß der Bund die Luftsicherheitsaufgaben der Länder übernimmt, die zu einer Entlastung der Länder bei entsprechender Belastung des Bundes führen. Das Land NRW muß sich fragen lassen, warum es den entsprechenden Passagen des Einigungsvertrages und damit der Übernahme der Bahnpolizei im Beitrittsgebiet durch den Bundesgrenzschutz zugestimmt hat. Schließlich sind mit diesem Gesetz theoretisch mögliche Kompetenzrangeleien zwischen Bundes- und Länderpolizeien auf dem Bahnhofsgelände vernünftig abgegrenzt worden, ganz abgesehen davon, daß es in der Praxis vor Ort schon in der Vergangenheit zwischen Bahnpolizei und Landespolizei gut geklappt hat. Es besteht keinerlei Grund für die Länder, ihre Zustimmung zu diesem Gesetz zu versagen — ganz im Gegenteil! Mit der Übertragung der beiden neuen Einzeldiensttätigkeiten auf den BGS, d. h. die Polizei des Bundes, wird das Spektrum der Bundesgrenzschutzaufgaben abgerundet, die weggefallenen Tätigkeiten werden mehr als kompensiert. Durch die Übernahme dieser Aufgaben wird aber die bisherige Struktur des Bundesgrenzschutzes verändert. Bei einer Sollstärke von rund 30 000 Polizeivollzugs- und Verwaltungsbeamten bzw. Angestellten und Arbeitern wird der Anteil der Einzeldiensttätigkeiten erheblich aufgestockt, zu Lasten der für die Gewährleistung der inneren Sicherheit dringend benötigten Bundesgrenzschutzverbände. Die Zunahme von Einzeldiensttätigkeiten ist für das für den BGS noch zu schaffende attraktive Berufsbild von positiver Bedeutung. Ich möchte das für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion klar herausstellen. Auf der anderen Seite stellen die verbandsmäßig gegliederten Einsatzkräfte des BGS das Rückgrat der Bundespolizei zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit dar, auch dann, wenn es sich dabei für den BGS nicht um originäre Aufgaben handelt, sondern der BGS nur auf Anforderung der Bundesländer tätig werden kann. Trotz unbesetzter Planstellen in einer Größenordnung von 4 000 mit einer Tendenz bis zu 6 000 und trotz eines personalmäßig unzureichend ausgestatteten Einzeldienstes (GSE) sind die BGS-Verbände verpflichtet, erhebliche Kräfte für die neuen Einzeldienstaufgaben (Tagesaufgaben) abzustellen. Beispiel: Der im nächsten Jahr in Betrieb gehende neue Flughafen München verlangt 600 Einsatzkräfte, die überwiegend vom Grenzschutzkommando Süd, d. h. von den Verbänden gestellt werden müssen. Diese Kräfte fehlen bei Einsätzen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den aufkommenden Rechtsextremismus, aber auch auf den vorhandenen Linksextremismus. Außerdem kommt erschwerend hinzu, daß die ebenfalls verbandsmäßig gegliederten Bereitschaftspolizeien der Länder nur sehr begrenzt über Einsatzkräfte verfügen. Bei diversen Ländern stehen sie überwiegend nur auf dem Papier. Daraus folgt, daß bei der Schwächung der BGS-Verbände und fehlenden Bereitschaftspolizeieinheiten eine Gefahr für die innere Sicherheit und damit für die Sicherheit unserer Bürger bei schwierigen Sicherheitslagen entsteht. Da eine notwendige, personelle Aufstockung des Bundesgrenzschutzes nicht realistisch erscheint — es muß erst einmal die riesige Anzahl von Fehlstellen durch verstärkte Ausbildung, d. h. „über Bedarf" abgebaut werden — , bedarf es zunächst einer von der IMK vorzunehmenden Sicherheitsanalyse und darauf aufbauend eines Sicherheitskonzeptes für ein Zusammenwirken aller polizeilichen Verbandskräfte von Bund und Ländern im Interesse der inneren Sicherheit der Bundesrepublik. Dieses Sicherheitskonzept ist mehr als überfällig! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Übernahme der neuen Bundesgrenzschutzaufgaben. Das schließt aber nicht aus, auf die von diesem Gesetz zugleich ausgelösten unerwünschten Folgen hinzuweisen. Dieser Pferdefuß darf nicht unerwähnt bleiben. Unsere Devise muß lauten, einerseits mehr Attraktivität durch zusätzliche Einzeldiensttätigkeiten für die Beamten des Bundesgrenzschutzes zu schaffen, ohne aber dadurch die BGS-Verbandsaufgaben zu beeinträchtigen, also alles zu tun, um die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit trotz einer schwierig werdenden Sicherheitslage zu gewährleisten. Günter Graf (SPD): Der Bundesgrenzschutz ist ein unverzichtbarer Teil der Sicherheitseinrichtungen des Bundes und der Länder. Sein Auftrag ist es, den Bürger und seinen Staat vor Gefahren zu schützen. Die Bilanz seiner Leistungen, wie sehr nachdrücklich im letzten Tätigkeitsbericht von 1990 dargestellt, ist beachtlich, und den Angehörigen des Bundesgrenzschutzes gebührt dafür Dank und Anerkennung. Die gestiegenen Anforderungen, die heute an die Sicherheitsorgane unseres Landes gestellt werden, haben sich auch auf den Bundesgrenzschutz ausgewirkt. Der dem Bundesgrenzschutz im Jahre 1951 übertragene Auftrag der polizeilichen Sicherung der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland beschreibt heute nur noch einen ganz geringen Teil der Verantwortung, die der Bundesgrenzschutz für die innere Sicherheit unseres Landes übernimmt. Nicht zuletzt der Wegfall der innerdeutschen Grenze und der geplante Abbau der polizeilichen Kontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs an Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 4825 * den EG-Binnengrenzen haben dazu geführt, die Situation des Bundesgrenzschutzes neu zu überdenken. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten stets in aller Deutlichkeit dafür ausgesprochen, den Bundesgrenzschutz zu einer leistungsfähigen und stets einsatzbereiten Polizei des Bundes fortzuentwickeln. Die Voraussetzungen hierfür hat der Deutsche Bundestag mit dem 1972 verabschiedeten Bundesgrenzschutzgesetz geschaffen. Dieses damals verabschiedete Gesetz erschloß dem BGS, unter Verzicht auf polizeifremde, dem Soldatenrecht entlehnte Regelungen, eine gesicherte polizeiliche Zukunft. Es ist unzweifelhaft, daß der Bundesgrenzschutz heute ein integrierter Bestandteil im System der Sicherheitseinrichtungen von Bund und Ländern ist, dessen Aufgaben eindeutig polizeilichen Charakter haben. In diese Richtung zielt auch der hier heute zur Beratung anstehende Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz. Mit diesem Gesetz werden die Rechtsgrundlagen dafür geschaffen, daß die bahnpolizeilichen Aufgaben einschließlich der Aufgaben des Fahndungsdienstes der Deutschen Bundesbahn sowie auf Antrag des jeweiligen Landes die Aufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs auf den Bundesgrenzschutz übertragen werden. Im übrigen dient dieses Gesetz auch dem Zweck der Rechtsangleichung, da der Bundesgrenzschutz in den neuen Bundesländern die genannten Aufgaben auf Grund des Einigungsvertrages bereits wahrnimmt. Darüber hinaus wird mit diesem Gesetz die Zuständigkeitsabgrenzung und die Zusammenarbeit zwischen einem bahnpolizeilichen Dienstzweig im Bundesgrenzschutz und der Landespolizei gesetzlich präzisiert. Damit wird der berechtigten Forderung der Ständigen Konferenz der Innenminister/-senatoren der Länder vom 3. Mai 1991 Rechnung getragen, die seinerzeit durch Beschluß eine Abgrenzungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gefordert hat. Dieses ist nunmehr erfolgt. Außerdem erhält erstmalig die Unterstützung des Bundeskriminalamtes durch den Bundesgrenzschutz bei der Wahrnehmung von Personenschutzaufgaben eine gesetzliche Grundlage. Kritisch ist hier allerdings anzumerken, daß eine Lösung hinsichtlich der Gleichbehandlung der Unterstützungskräfte im Bereich des Personenschutzes für das BKA nicht gegeben ist. Zur Klarstellung: Die Beamten des Bundeskriminalamtes gehören sämtlich dem gehobenen und höheren Dienst an — Besoldungsgruppen ab A 9 aufwärts — , die im Personenschutz eingesetzten Beamten des BGS hingegen durchweg dem mittleren Dienst — Besoldungsstufen A 6 bis A 9. Diese Ungleichbehandlung kann nicht richtig sein und bedarf einer entsprechenden gesetzlichen Regelung, die zumindest eine Gleichstellung in der Bezahlung für eine gleiche Arbeit sicherstellt. Die sicherheitspolitischen Defizite in der Bundesrepublik Deutschland werden immer unübersehbarer. Dieses gilt in ganz besonderer Weise für die neuen Bundesländer, in denen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei Tag für Tag schwindet und die Gewaltbereitschaft zunimmt. Es scheint, als sei die Polizei einschließlich des Bundesgrenzschutzes vollkommen überfordert. Ich denke, wir stimmen überein, daß dieser Zustand nicht länger hingenommen werden kann. Das Miteinander der Länderpolizeien und des Bundesgrenzschutzes in den neuen Bundesländern muß neu überdacht werden. Es muß auch seinen Niederschlag in der wiederholt angemahnten Fortschreibung des Konzepts zur inneren Sicherheit finden. Insoweit fordert die SPD-Bundestagsfraktion eine massive materielle und personelle Unterstützung der Polizei in den neuen Bundesländern. Dies allein reicht sicherlich nicht aus, sondern vielmehr ist es notwendig, auch die Motivation der Beamtinnen und Beamten in erheblichem Maße zu steigern. Es ist sicher nicht motivierend, wenn Unterstützungskräfte des BGS-West in den neuen Ländern in menschenunwürdigen Unterkünften — wie z. B. in Zittau — untergebracht werden. Ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, daß derzeitig dort Jagd auf Mäuse und Kakerlaken gemacht wird, die, so wurde mir berichtet, in aller Kürze dem Bundesinnenminister übersandt werden, um auf diese sicherlich sehr drastische Weise auf diese Mißstände aufmerksam zu machen. Notwendig ist ganz sicherlich auch eine Neukonzeption in Richtung Ausbildung mit dem Ziel, diese der der Länderpolizeien anzugleichen. Demotivierend wirkt sicherlich auch, wenn Unterstützungskräfte des BGS-West mit Dienstkraftfahrzeugen auf eine fast 20stündige Dienstreise geschickt werden, um „Westkräfte" in den neuen Bundesländern abzulösen, die dann erneut eine fast 20stündige Fahrt vor sich haben. Dieses vor dem Hintergrund, daß Hubschrauber leerstehen und sicherlich sinnvoll für den Transport derartiger Kräfte eingesetzt werden könnten. Das heute hier zur Debatte stehende Aufgabenübertragungsgesetz kann sicherlich nur als ein erster Schritt verstanden werden, die strukturellen, personellen und sozialen Probleme des Bundesgrenzschutzes zu lösen. Insoweit erscheint es der SPD-Bundestagsfraktion dringend geboten, das BGS-Gesetz in seiner Gänze zu novellieren. Dabei wird auch daran zu denken sein, künftig auf den Namen „Bundesgrenzschutz" zu verzichten sowie den Kombattantenstatus des BGS der Vergangenheit angehören zu lassen. Die Neubewertung einschließlich der Aufstiegs- und Besoldungsfragen muß in enger Anlehnung an die Polizeien der Länder erfolgen. Diese grundsätzliche Novellierung des BGS-Gesetzes wird sicherlich dann auch Auswirkungen auf die Neustrukturierung des Bundesgrenzschutzes in seiner Gesamtheit mit den damit verbundenen Standortfragen haben. Es kommt einer Mißachtung des Parlaments gleich, wenn der Innenminister, vertreten durch seinen Staatssekretär, noch am gestrigen Tage im Innenausschuß gegenüber den Innenausschußmitgliedern den Eindruck erweckt, in der Standortfrage 4826* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 sei eine abschließende, endgültige Entscheidung noch nicht gefallen, einen Tag später jedoch bereits die Kommandeure des BGS nach St. Augustin einlädt, um ihnen dort das endgültige Konzept der BGS-Neustrukturierung inklusive der Festlegung der Standorte vorzustellen. So gesehen war die Innenausschußsitzung zu diesem Punkte vertane Zeit und somit eine reine „Showveranstaltung". Ich würde mir wünschen, daß es in Kürze im Plenum des Deutschen Bundestages Gelegenheit geben wird, die so dringenden akuten Probleme der inneren Sicherheit miteinander zu diskutieren. Was den heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und Luftsicherheit angeht, stimmt die SPD-Bundestagsfraktion diesem zu. Dr. Burkhard Hirsch (FDP): Das ist ein wichtiges Gesetz, weil es eine neue Entwicklung im Bereich des Bundesgrenzschutzes einleitet. Es stärkt die Luftsicherheit und entlastet in diesem Bereich die Polizei der Länder. Es stärkt die Sicherheit im Bahnbereich und entlastet auch hier die Polizei der Länder. Aber es regelt gleichzeitig, entgegen der ursprünglichen Regierungsvorlage, die Zusammenarbeit zwischen dem BGS auf der einen Seite und den Polizeien der Länder auf der anderen Seite. Diese Regelung ist nicht kleinlich und nicht kasuistisch, sondern verlangt die vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Praxis, die gegenseitige Abstimmung, ohne die die innere Sicherheit nicht funktionieren kann. Wir haben die begründete Hoffnung, daß die im ersten Durchgang vom Bundesrat streitig gestellte Verfassungsfrage von den Ländern nun anders gesehen wird. Wir haben immer betont, daß wir für diese Haltung der Länder Verständnis haben und daß wir uns die Übernahme der Aufgaben der Bahnpolizei nicht anders vorstellen können als in völliger Übereinstimmung mit den Ländern. Diesem Ziel sind wir nun wesentlich nähergekommen. Gleichzeitig beinhaltet das Gesetz aber auch wesentliche neue Regelungen über die innere Struktur des BGS. Die traditionelle Trennung von Grenzschutzkommandos und Grenzschutzdirektionen — also Exekutive und Verwaltung — wird aufgehoben. Sie werden zu Grenzschutzpräsidien zusammengeführt. Das entspricht der allgemein bewährten Organisation der Polizeien der Länder und entspricht im übrigen der erheblich gewachsenen Bedeutung des polizeilichen Einzeldienstes. Der BGS wird einen Schritt weiter zur normalen Polizei. Das wiederum führt zu der Frage, wie das Verhältnis der Polizei des Bundes zu den Polizeien der Länder insgesamt geregelt werden soll. Wir haben immer wieder betont, daß die Fortschreibung des gemeinsamen Sicherheitsprogramms von Bund und Ländern aus den 70er Jahren eine wesentliche und für die innere Sicherheit entscheidende Aufgabe ist, der sich die Innenministerkonferenz nicht länger entziehen darf. Hier ist es nicht mit punktuellen Aufträgen getan, sondern es geht um die Fortschreibung gemeinsamer Stärkevorstellungen, um die Abstimmung der Laufbahnregelungen, um die Anpassung der Besoldungsregelungen und um die Angleichung der Stellenpläne von BGS und Landespolizeien. Es geht auch um das gemeinsam festzulegende Stärkeverhältnis zwischen den Bereitschaftspolizeien der Länder und dem Bundesgrenzschutz. Das ist in einer Zeit, in der die Polizeien der fünf neuen Bundesländer ihre Aufgabe noch nicht voll erfüllen können, von elementarer Bedeutung für alle. Ebenso mahne ich die Innenministerkonferenz, endlich über die politischen Grenzen hinaus zu einer Abstimmung der Polizeigesetzgebung zu kommen, die sich immer mehr auseinanderentwickelt. Gegenüber dem Bundesinnenminister ist die baldige Vorlage eines Gesetzentwurfes anzumahnen, der die spezifischen Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung und Datenverarbeitung des BGS regelt und der endlich die polizeilichen Befugnisse, insbesondere für die verstärkt wahrzunehmenden einzeldienstlichen Aufgaben, festlegt. Wir fragen uns auch, ob wir noch eine Grenzschutzdienstpflicht brauchen oder den Kombattantenstatus für die BGS-Verbände. Die Beamten des Grenzschutzes haben ein Anspruch darauf, daß der Gesetzgeber hier bald klare Verhältnisse schafft. Lassen Sie mich mit zwei Äußerlichkeiten schließen. Ich will keine Empfindlichkeiten wecken, aber natürlich muß man die Frage stellen, ob der Bundesgrenzschutz auch dann weiter so heißen soll, wenn sich seine Aufgaben in der Wirklichkeit doch erheblich verändern. Schließlich möchte ich eine Frage wiederholen, die ich schon bei anderer Gelegenheit mit großer Offenheit gestellt habe: ob es nicht wirklich an der Zeit sein könnte, nun auch das äußere Erscheinungsbild des BGS dem der Polizeien aller Bundesländer anzupassen. Wenn aus Kommandeuren Präsidenten werden, dann ist das ja kein Abstieg, sondern ein Ausdruck für den Wandel der Zeit, für ein sich wandelndes Selbstverständnis, und es sollte niemandem schwerfallen, das auch äußerlich sichtbar zu machen. Wir hoffen, daß dieses Gesetz schnell in Kraft tritt und daß der Bundesrat es nun akzeptieren wird. Auf diesem Gesetz beruht auch die Zukunftsplanung des BGS, und wir haben eine Verantwortung den Beamten gegenüber, ihnen nach so langer Unsicherheit die Gewißheit zu geben, daß und wo sie gebraucht werden. Ulla Jelpke (PDS/Linke Liste): Vor fast genau drei Jahren schrieb der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern Neusel einen Brief an den Innenausschuß zur „Entwicklung und Gestaltung des Bundesgrenzschutzes als Polizei des Bundes über das Jahr 2000 hinaus". In diesem Schreiben ging Neusel wie selbstverständlich auch auf die Aufgabenerweiterung des BGS ein. „Verfassungsrechtliche Fragen und Fragen der politischen Durchsetzbarkeit" sah er auf sich zukommen. Im Zuge dieser Aufgabenerweiterung wurde die erste Hürde 1989 mit dem Auslandseinsatz des BGS in Namibia genommen. Vor dem Bundestag erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP Hirsch sinngemäß, Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 4827* daß es keiner Verfassungsänderung bedürfe, da es sich nur um einen singulären Fall handele. Für die im Gesetz vorgeschlagenen Aufgabenerweiterungen sind die verfassungsrechtlichen Probleme genauso geblieben. Wäre es nach der CDU/ CSU gegangen, dann hätte man diese Ausdehnung der Befugnisse des BGS auf dem Verordnungswege geregelt. Der Kollege Hirsch wollte immerhin eine gesetzliche Regelung. Verfassungsrechtliche Probleme mochte er bei dem weiteren Ausbau des BGS zur Bundespolizei wiederum nicht erkennen. Der Bundesgrenzschutz wird also in der Zukunft Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit übernehmen. Diejenigen, die meinten, daß mit dem Zerfall des ehemaligen Ostblocks, besonders durch den Anschluß der DDR, der ursprüngliche Auftrag des BGS wegfallen würde, mußten erkennen, daß die Umstrukturierungen im bundesdeutschen Sicherheitsapparat sehr weitreichend gemeint waren. Und so werden sie in dem Gesetz jetzt auch angewandt. Demnächst wird man sich an Bilder gewöhnen müssen, die man bisher eher aus Militärdiktaturen gewohnt war. Schwer bewaffnete Grenzschützer, die auf Bahnhöfen und Flugplätzen patroullieren. Und welche Grenzen wird der Bundesgrenzschutz auf bundesdeutschen Bahnhöfen und Flugplätzen schützen? Offensichtlich die der Festung Europa. Was heute schon BGS-Einheiten auf ausländischen Flughäfen in der sogenannten Dritten Welt verrichten, sollen sie hier perfektionieren: die Abschottung und Aussortierung von einreisenden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Immigrantinnen und Immigranten beispielsweise. Aber auch allgemeine kriminalpolizeiliche Aufgaben und Aufgaben der allgemeinen Gefahrenabwehr sollen wahrgenommen werden. Die Bundesregierung strebt das Ziel an, dem BGS neue Tagesaufgaben im Bereich der inneren Sicherheit zu übertragen. Die Aufgabenstruktur des BGS erweitert sich in qualitativer Hinsicht; es wird eine neue komplexe polizeiliche Aufgabenwahrnehmung durch den BGS geschaffen. Das Bundesinnenministerium als nationale Sicherheitsbehörde, wie es sich heute selbst bezichtigt, würde damit seine Machtfülle erweitern und die staatliche Macht weiter zentralisieren. Einmal mehr sieht auch die Bundesregierung keine „verfassungsrechtlichen Hindernisse" für die Aufgabenerweiterung des BGS. Dabei weiß sie sehr wohl, daß sie den Aufbau einer zentralen Bundespolizei mit allgemeinen und kriminalpolizeilichen Aufgaben weiter vorantreibt. Vor allem in diesem Punkt teilen wir die Kritik des Bundesrates an diesem Gesetzentwurf. Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme vom 5. Juli 1991 mit Recht darauf hin, daß die Zuweisung von Aufgaben an den Bundesgrenzschutz durch den Gesetzentwurf eine Qualität erreicht, „die geeignet ist, die vom Grundgesetz den Ländern — und eben aus wohlerwogenen Gründen nicht dem Bund — vorbehaltene grundsätzliche Zuständigkeit für die Polizei auszuhöhlen". Wir stimmen deshalb gegen den Gesetzentwurf. Ingrid Köppe (Bündnis 90/GRÜNE): Der zur Abstimmung anstehende Gesetzentwurf will insbesondere dem Einzeldienst des Bundesgrenzschutzes zusätzliche Aufgaben übertragen: — durch Übernahme des Bahnpolizeidienstes, — von dessen Fahndungsdienst, — zur Sicherung der Flughäfen, — im Bereich Personenschutz ergänzend zum BKA. Zugleich wird die Umorganisation des BGS geregelt. Ich kann mich kurz fassen: Die Gruppe Bündnis 90/ DIE GRÜNEN wird diesen Entwurf ablehnen, und zwar aus folgenden Gründen: Erstens. Die Entwurfsbegründung und der Bericht des federführend beratenden Innenausschusses machen deutlich, daß es bei diesen Änderungen weniger um verkehrspolitische Notwendigkeiten geht, sondern darum, den BGS insgesamt attraktiver zu machen und in seinem truppenpolizeilichen Kern zu stärken. Da können wir nicht folgen. Uns erscheint die nun schon Jahre währende krampfhafte Suche nach neuen Tagesaufgaben für den BGS ziemlich skurril; als Beleg für diese beliebige Suche nenne ich nur das Stichwort „BGS 2000" — die Kundigen unter Ihnen wissen Bescheid. Skurril ist dies angesichts der ideologischen Sturheit, mit der am Fortbestand einer teuren Bundes-Truppenpolizei festgehalten wird, zu deren politischer und haushaltsmäßiger Legitimation seit geraumer Zeit eine Art „Garnierung" mit mehr Tagesaufgaben ersonnen wird. Aus anderen Bereichen wie etwa der Zivilverteidigung kennen wir ja allerdings dieses ordnungspolitisch motivierte, krampfhafte Festhalten an überlebten Strukturen ebenso; die angestrebte „Frischzellenkur" ist dort genausowenig überzeugend. Ich gehe auf zwei mögliche Einwände ein: Erster Einwand: das BKA werde doch entlastet. Aber glaubt ernsthaft jemand, daß dies erstmals weitere Stellenforderungen des Amtes verhindern würde? Zweiter Einwand: Die Länder, insbesondere im Osten, können ihre Aufgaben bei „großen Lagen" nicht allein bewältigen, im übrigen sei auch die Entlastung von der Flugsicherung nötig. Aber mit diesem Argument kann nicht die grundsätzliche — und aus guten Gründen in der Verfassung stehende — Länderzuständigkeit für Polizeifragen nach und nach ausgehöhlt werden. Auch aus dieser Erwägung hat der Bundesrat das Vorhaben — u. a. auf Grundlage des Rechtsgutachtens von Herrn Prof. Papier — wegen Verfassungswidrigkeit abgelehnt. Wessen politische Phantasie sich in der Alternative erschöpft, der Bund müsse mit dem BGS einspringen, ist zu bedauern. Hier kann und muß den Ländern stattdessen durch Modifizierung des Finanzausgleichs bei der Verteilung des Steueraufkommens geholfen werden, auf eigenen Beinen zu stehen. Wir sagen: Abbau des Bundesgrenzschutzes auf null; großzügige Hilfen für die dort Beschäftigten zum 4828* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 Umstieg in die Länderpolizeien oder in andere Behörden. Zweitens. Ich vermisse etwas in diesem Gesetz, was überfällig ist und dringlicher gewesen wäre als dieser Aufgaben- Zuwachs: die schon lange angemahnten und seit bald 10 Jahren ausstehenden Regelungen der Datenverarbeitung beim BGS. Und auffällig scheint mir auch, daß die Novelle des BGS-Gesetzes nicht genutzt wurde, endlich die bisher nicht vorhandene Rechtsgrundlage für Auslandseinsätze des BGS über § 4 hinaus vorzuschlagen und auch die öffentliche Diskussion über deren Sinn und Unsinn zu riskieren. Stattdessen schickt man die BGS-Beamten anscheinend lieber weiter rechtswidrig hinaus nach Marokko oder anderswo. Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär bei Bundesminister des Innern: Bei der heutigen Beschlußfassung über das Gesetz zur Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit auf den Bundesgrenzschutz geht es um eine wichtige Entscheidung für die Zukunft des Bundesgrenzschutzes. Es geht vor allem aber auch um einen Beitrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Vollendung der staatlichen Einheit Deutschlands hat sich der Auftrag des Bundesgrenzschutzes, die mitten durch unser Land gezogene frühere Demarkationslinie zu sichern, erfüllt. Tiefgreifende Folgen für seine grenzpolizeilichen Aufgaben wird auch der geplante Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen des zusammenwachsenden Europas haben. Auf der anderen Seite sind dem Bundesgrenzschutz an den Grenzen zu Polen und zur Tschechoslowakei neue Aufgaben zugewachsen. Zudem nimmt er in den neuen Bundesländern die bahnpolizeilichen Aufgaben und die Aufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs schon seit dem 3. Oktober 1990 wahr. Damit ist eine Neuorientierung des Bundesgrenzschutzes unerläßlich. Sie wird mit der Entscheidung über den vorliegenden Gesetzentwurf und den Entscheidungen von Bundesinnenminister Dr. Schäuble über die künftige Organisation des Bundesgrenzschutzes abgeschlossen sein. Ausgangspunkt dafür ist die nach Überzeugung der Bundesregierung unverändert bestehende Notwendigkeit, zur Bewältigung besonderer Sicherheitslagen effiziente Polizeiverbände vorzuhalten. In dieser Funktion sind verbandsmäßig gegliederte Polizeikräfte des Bundesgrenzschutzes unverzichtbar. Sie ergänzen komplementär die Bereitschaftspolizeien der Länder. In der zwischen Bund und Ländern abgestimmten Konzeption für die innere Sicherheit ist der Bundesgrenzschutz ein integraler Bestandteil. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, daß alle Bundesländer auf die Unterstützung durch den Bundesgrenzschutz angewiesen sind. Dies gilt heute in besonderem Maße für die neuen Länder. Seit dem 3. Oktober 1990 ist kaum eine Woche vergangen, in der Verbände des Bundesgrenzschutzes nicht bei besonderen Anlässen in den neuen Bundesländern eingesetzt gewesen sind. Vor diesem Hintergrund dient die geplante Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei und der Luftsicherheit vor allem zwei sicherheitspolitisch bedeutsamen Zielen. Zum einen geht es um eine unmittelbare Entlastung der Landespolizei, die frei werdenden Kräfte in Schwerpunktbereichen der Kriminalitätsbekämpfung einsetzen können. Dieser Effekt ist bei Übernahme der Luftsicherheitsaufgaben besonders augenfällig. Er tritt aber auch bei Übernahme der bahnpolizeilichen Aufgaben ein. Zum anderen muß der Bundesgrenzschutz im gesamtstaatlichen Interesse auch künftig in der Lage bleiben, die ihm zugedachte verbandspolizeiliche Unterstützungsfunktion für die Länder wahrzunehmen. Dazu bedarf der Bundesgrenzschutz einer gesicherten Zukunftsperspektive durch ein abgerundetes Spektrum polizeilicher Aufgaben im Kompetenzbereich des Bundes. Der Beruf eines Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz wird angesichts der demographischen Entwicklung nur dann genügend Anziehungskraft für den Nachwuchs haben, wenn er ein breites Angebot an künftigen Verwendungsmöglichkeiten in attraktiven eigenen Dienstzweigen vorweisen kann. Damit ist die Übertragung der neuen Aufgaben eine Frage von grundlegender Bedeutung. Ohne diese Weiterentwicklung bliebe der Bundesgrenzschutz auch in Zukunft hauptsächlich auf seine Funktion als Verbandspolizei beschränkt. Angesichts der zunehmend schwierigeren Personalsituation, die sich überdies durch die in den Ländern verfolgte Aufwertung des polizeilichen Einzeldienstes weiter verschärfen wird, wäre der BGS auf Dauer kaum lebensfähig. Die Leistungsfähigkeit des Bundesgrenzschutzes und seiner Verbände wird folglich durch die Übertragung der neuen Aufgaben nicht etwa geschwächt, wie gelegentlich zu hören ist. Im Gegenteil: Die neuen Aufgaben sind wichtige Voraussetzungen dafür, den Bestand des Bundesgrenzschutzes als eigenständige Polizeiorganisation des Bundes zu sichern. Bei alledem werden die Verbände des Bundesgrenzschutzes trotz der unvermeidlichen Personalumschichtungen zu den einzeldienstlichen Aufgaben in bezug auf personelle Stärke und Effizienz auch künftig ein zentrales sicherheitspolitisches Instrument bleiben. Für den Personalbestand des Bundesgrenzschutzes erweist sich im übrigen positiv, daß sich mehr als 90 % der Beamten der Bahnpolizei für den Wechsel in den Bundesgrenzschutz ausgesprochen haben. Diese Mitarbeiter sind in den Reihen des Bundesgrenzschutzes herzlich willkommen. Nicht zuletzt das Anliegen, auch künftig über leistungsfähige BGS-Verbände zu verfügen, ist maßgebliche Grundlage für die Entscheidungen, die Minister Dr. Schäuble in diesen Tagen über die neue Organisation des Bundesgrenzschutzes trifft. Eine Expertenkommission aus Vertretern des Ministeriums, der Bundesgrenzschutzbehörden sowie der Personalvertretungen hat dafür die entsprechenden Vorschläge vorgelegt, um dem Bundesgrenzschutz den passenden organisatorischen Rahmen für seine veränderte Aufgabenstellung zu geben. Der Bericht dieser Arbeitsgruppe wurde allen Beteiligten in Politik und Verwaltung zugeleitet mit dem Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 4829* Ziel, durch eine breite Diskussion der darin enthaltenen Vorschläge eine möglichst hohe Akzeptanz der anstehenden Entscheidungen unter Einbeziehung aller relevanten Gesichtspunkte zu ermöglichen. Ein wichtiger Punkt der Neuorganisation, der mit einem Änderungsvorschlag des Innenausschusses bereits in die jetzt vorliegende Fassung des Gesetzentwurfes eingeflossen ist, liegt darin, die Organisation des Bundesgrenzschutzes an die polizeilichen Strukturen in den Ländern anzugleichen. Dies entspricht seiner geänderten Aufgabenstellung und scheint mir auch BGS-politisch bedeutsam. Mit der Übernahme der neuen Aufgaben wird der Bundesgrenzschutz über einen abgerundeten Aufgabenbestand verfügen. Er bewegt sich in verfassungsrechtlich einwandfreier Weise ausschließlich im Rahmen der nach dem Grundgesetz dem Bund zugewiesenen Kompetenzen. Die Länder brauchen keinerlei Einschränkung ihrer Polizeihoheit zu befürchten. Die Weichen für die Zukunft des Bundesgrenzschutzes sind gestellt. Wir erwarten, daß die gesetzgeberischen und organisatorischen Entscheidungen von allen Angehörigen des Bundesgrenzschutzes loyal mitgetragen und umgesetzt werden. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (Antrag betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses) Thomas Kossendey (CDU/CSU): Die CDU/CSU- Fraktion erwartet eine vollständige Aufklärung des in Rede stehenden Sachverhaltes, so wie sie dem Verteidigungsausschuß gegenüber von den zuständigen Ministern angekündigt worden ist. Danach erst werden wir entscheiden, ob und wie in den parlamentarischen Gremien weiterverfahren wird und welche Konsequenzen wir ziehen müssen. Aus diesem Grunde lehnen wir den Antrag der PDS-Fraktion zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 44 des Grundgesetzes ab. Lassen Sie mich aber für unsere weitere Arbeit an diesem Problem einige deutliche Markierungspunkte aufzeigen: 1. Wir sind der Meinung, daß die wehrtechnische Zusammenarbeit mit Israel einen hohen Stellenwert hat. Sie ist für uns eine moralische Verpflichtung, sie ist politisch sinnvoll und sie ist auch rechtlich zulässig. Gerade deswegen dürfen die von uns gewollten wehrtechnischen Unterstützungen nicht ins rechtliche Zwielicht geraten, wie dies in Hamburg durch das Handeln von Mitarbeitern bei Bundesbehörden geschehen ist. 2. Wir wollen vollständige Aufklärung über die Aktivitäten des BND und des BMVg. Nichts darf in diesem Zusammenhang unklar bleiben. Die verantwortlichen Minister und der BND-Chef sind aufgefordert, den rechtlichen und tatsächlichen Grauschleier endlich zu lüften. Alle Berichte und Aussagen, die wir im Verteidigungsausschuß zu diesem Thema hören werden, müssen auch das Kriterium der politischen Verantwortung beinhalten. 3. Diese politische Verantwortung ist mehr als die strafrechtliche Verantwortung, sie ist mehr als die zivilrechtliche oder auch die moralische Verantwortung. Sie ist vielmehr der demokratische Schutz vor Willkür, Ermessensmißbrauch oder gar gesetzwidrigem Handeln der Bürokratie. Ohne politische Verantwortung hätten wir die Alleinherrschaft der Bürokratie, die Hannah Arendt treffend als „Herrschaft des Niemand" bezeichnet hat. 4. Bei der Beurteilung dieses Falles sollten wir im Verteidigungsausschuß auch andere gleich und ähnlich gelagerte Fälle seit dem Tage der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Bundesnachrichtendienst und Bundeswehr im Jahre 1979 auf den Tisch bringen. Es ist für uns nämlich höchst unangenehm, mit der Realität nur scheibchenweise konfrontiert zu werden. Es stärkt übrigens auch nicht das Vertrauen in die politische Kontrolle der beteiligten Häuser, wenn man das Gefühl bekommt, daß die jeweilig zuständigen Mitarbeiter gewissermaßen lebende „tote Briefkästen" sind, die man erst mit dem politischen und juristischen Hebel öffnen kann. 5. Dankbar bin ich über die schnelle Reaktion der Mitglieder der parlamentarischen Kontrollkommission, die die entsprechenden Spielregeln für die demokratische Kontrolle der Dienste verbessern wollen. Auf diese Art und Weise können wir demnächst hoffentlich effektiver verhindern, daß sich durch vielleicht gutgemeinte, politisch aber so nicht gewollte Aktivitäten — die sich möglicherweise auch parallel zum geltenden Recht abspielen — einen Art von Schattenaußenpolitik entwickelt, die unter dem Motto „Pleiten, Pech und Panzer" Schatten auf unsere Beziehungen zu Israel werfen. 6. Zum Schluß möchte ich noch eine Einladung an die Kollegen der PDS/Linke Liste aussprechen. Schauen Sie, wir sprechen so oft in diesem Zusammenhang von parlamentarischer Kontrolle: Der Verteidigungsausschuß ist auch ein parlamentarisches Gremium, in dem die Regierung kontrolliert wird, ein Gremium, in dem es etliche Informationen gibt, manche zugegebenermaßen erst auf intensive Nachfrage. Gerade gestern haben Sie dort — wie so häufig — gefehlt. Schauen Sie doch mal rein, hören Sie doch mal zu, diskutieren und fragen Sie mit uns die Regierung zu diesem Sachverhalt! Das Risiko, dabei klüger zu werden, müßten Sie allerdings in Kauf nehmen. Solange Sie sich allerdings in den schon zur Verfügung stehenden Gremien nicht um die Aufklärung des Sachverhaltes gemeinsam mit uns bemühen, solange können wir Ihre Forderung nach Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses auch nicht recht ernst nehmen und lehnen deshalb Ihren Antrag ab. Walter Kolbow (SPD): Die SPD lehnt den Antrag aus zwei Gründen ab: Zum einen sprechen formale Gründe dagegen, denn nach Art. 44 des Grundgesetzes konstituiert sich der Verteidigungsausschuß als 4830* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 Untersuchungsausschuß, wenn dafür ein entsprechender Beschluß gefaßt wird. Ein Sonderausschuß ist in der Verfassung nicht vorgesehen. Zum anderen zielt der Antrag in die falsche Richtung. Nicht der BND, sondern das Verteidigungsministerium und Bundesminister Dr. Stoltenberg sind in das Zentrum der Affäre gerückt. Der BND war zwar im Hamburger Fall als „Abwickler" tätig, das BMVg jedoch stellte gesetzeswidrig Kriegswaffen und Geräte zur Verfügung. Wir wissen darüber hinaus inzwischen, daß es zu anderen „Material"-Übergaben gekommen ist, an denen der BND überhaupt nicht beteiligt war: Indizien dafür, daß die Dienstaufsicht auf höchster Ebene und die politische Kontrolle der Leitung des BMVg nicht funktioniert hat. Die SPD bleibt dessenungeachtet bei ihrer Position — die ich letzte Woche bereits öffentlich vertreten habe — , daß der Verteidigungsausschuß als Untersuchungsausschuß tätig werden muß, wenn der bis Ende des Monats angekündigte Abschlußbericht die off enen Fragen nicht lückenlos und umfassend beantwortet sowie zur Abstellung der offenkundigen Mängel weitere zufriedenstellende Änderungen von Verfahren und Kontrolle der Zusammenarbeit von BMVg und BND vorschlägt. Zur Zeit sieht es jedoch eher nach dem Gegenteil aus: Mit jeder neuen Erklärung oder dem Schweigen des Verteidigungsministeriums werden neue Fragen aufgeworfen. So zeigt der im Hamburger Hafen aufgedeckte ungenehmigte Waffentransport, daß das BMVg offenbar munter zwischen wehrtechnischer Zusammenarbeit und Ersatzteillieferungen an Israel mischte. Wie sonst ließe sich die Anwesenheit von zwei Ersatzteilpaketen für ehemalige NVA-Schützenpanzer BMP 1 und BMP 2 in dieser Lieferung erklären, die doch offiziell der wehrtechnischen Erprobung dienen sollte? Ist der daraus zu ziehende Schluß nicht logisch, daß es mindestens eine weitere Lieferung mit solchen Schützenpanzern an Israel gegeben haben muß? Die SPD hat zwar Hinweise darauf, aber auch hier ist der Verteidigungsminister nicht in der Lage, eine befriedigende Erklärung zu geben. Wir fragen uns allerdings auch, was eigentlich der Bundesfinanzminister über die Hamburger Waffenaffäre weiß, wo doch die Zollbehörde, die ihm untersteht, über den abwickelnden BND Informationen erhalten hatte. Uns ist inzwischen zwar die Rahmenvereinbarung zwischen Kanzleramt und BMVg über die Zusammenarbeit mit dem BND bekannt. Auf welcher Grundlage und mit welcher Legitimation aber „regiert" der BND in andere Ressorts hinein? Einer „Welt"-Veröffentlichung vom 3. November 1991 wurde nicht widersprochen, daß der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr Admiral Dieter Wellershoff über alle Vorgänge, die die Zusammenarbeit des BMVg mit dem BND betrafen, unterrichtet war. Von ihm wurde kein negatives Votum zu den Waffenlieferungen bekannt: Eine „feine" Qualifikation wäre das für einen Präsidenten der Bundessicherheitsakademie. Eine „ddp"-Meldung vom 12. November 1991 legt nahe, daß noch mehr an unangenehmen Enthüllungen für die Hardthöhe zu erwarten ist. Die Agentur hatte unter Berufung auf eine Aussage des PDS-Fraktionsvorsitzenden im Schweriner Landtag berichtet, daß offensichtlich auch ein Raketenschiff der NVA — richtiger: ein Flugkörperschnellboot — an Israel verkauft oder abgegeben wurde. Auch dazu erfolgte bisher kein Dementi aus dem BMVg. Die SPD stellt außerdem die Frage, wer denn den Rest des NVA-Gerätes erhalten hat, der bisher abgegeben wurde, wenn nur ein Teil nach Israel ging? Meine Vermutung, daß die „Hennig-Liste" vom 10. Oktober 1991 nicht nur Israel nicht enthielt, dürfte damit nicht unzutreffend sein. Schließlich ist die Frage zu stellen, welche Rolle der Verteidigungsminister selbst in dieser Affäre spielt. Ist er nur, wie der „Spiegel" am Montag in der Überschrift seines Berichtes schrieb, „ahnungslos und vergeßlich" oder ist nicht doch, wie ich Ende März bereits erklärte, „seine Autorität zunehmend verfallen" ? Hat die Ebene der beamteten Staatssekretäre auf eigene Faust Politik getrieben, als die Marine Schiff-SchiffFlugkörper mit Kenntnis hoher militärischer und ziviler Amtsinhaber auf der Hardthöhe nach Israel lieferte, oder wurden diese Soldaten und Beamten bewußt als „Filter und Koordinatoren" eingesetzt, um im Falle der Entdeckung der ungesetzlichen Handlungen die politische Leitung aus der Schußlinie zu halten? Sollen wir wirklich glauben, daß eher preußischkorrekte Beamte als Dunkelmänner gearbeitet haben? Deutet nicht alles darauf hin, daß jetzt ein Stabsabteilungsleiter als Bauernopfer vorgesehen ist? Fragen über Fragen. Die SPD ist gespannt auf die Vorlage des Abschlußberichtes in zwei Wochen. Von dessen inhaltlicher Auswertung wird sie die Einsetzung des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuß abhängig machen. Dann wird auch über die politische Zukunft des Verteidigungsministers Stoltenberg zu reden sein — wenn es denn noch eine gibt. Jürgen Koppelin (FDP): Eigentlich hätte ich erwartet, daß dieser Antrag zurückgezogen worden wäre. Fast alle im Antrag genannten und aufgestellten Fragen sind inzwischen beantwortet worden, u. a. in der Sitzung des Verteidigungsausschusses am 6. November. Und damit könnten wir eigentlich zur Tagesordnung übergehen, außer daß ich noch einmal anmerken möchte, daß wir zu Beginn der Legislaturperiode lange über die Beteiligung der parlamentarischen Gruppen in der Ausschußarbeit diskutiert haben. Dadurch ist auch Ihnen von der PDS/Linke Liste ein Sitz im Verteidigungsausschuß eingeräumt worden. Wenn Sie Ihren Sitz wahrnehmen würden, dann hätten Sie diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nicht gestellt, sondern hätten sich an der Ausschußarbeit und an der Aufklärungsarbeit beteiligt. Die FDP wird Ihren Antrag nicht unterstützen, sondern ablehnen. Das wird die FDP jedoch nicht davon abhalten, eine lückenlose Aufklärung über die Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes und des Verteidigungsministeriums bei Waffenlieferungen — und zwar nicht nur an Israel — zu fordern. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 4831* Viele gestellte Fragen sind bereits beantwortet, viele Fragen sind noch offen. Darüber besteht unter allen Einvernehmen. Wir haben uns ja selbst eine Frist bis Ende des Monats gesetzt, damit noch offene Fragen beantwortet werden können. Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit eine Bemerkung zu Rücktrittsforderungen machen. Ich kann nur davor warnen, bereits heute Urteile über Personen zu fällen oder Rücktritte zu fordern, ohne daß wir uns bereits abschließend eine Meinung gebildet haben. Ich selber werde in der Presse auch mit einer Rücktrittsforderung zitiert. Eine eindeutige Presseente! Vorschnelle Urteile helfen nicht bei der Aufklärung des Falles. Wir haben das Ergebnis abzuwarten und dann zu werten. Diesen Anspruch haben auch die Betroffenen, und so halte ich es schon für einen schlechten Stil, wenn Kollegen von der SPD in die Sitzung des Verteidigungsausschusses gehen, um die Berichte und die Antworten auf unsere Fragen durch den Bundesverteidigungsminister, durch den Staatsminister im Kanzleramt und durch den Chef des Bundesnachrichtendienstes zu hören, diese Kollegen von der SPD aber bereits draußen vor der Tür ihre fertigen Presseerklärungen abgeben, ohne die Berichterstattung abzuwarten. Unsere Haltung ist klar: Wir arbeiten an der präzisen Aufklärung des Falles, ohne Schonung und Berücksichtigung des Ansehens der Personen — aber mit Fairneß, die jeder Betroffene erwarten darf. Bis zum Monatsende erwarten wir die Aufklärung aller noch offenen Fragen. Dann werden wir uns unsere Meinung bilden, und es kann sein — das schließe ich nicht aus —, daß wir dann einen Untersuchungsausschuß fordern werden. Aber dann fordern wir ihn, weil wir unzufrieden sind mit dem, was uns an Antworten gegeben wurde. Als Zwischenstand kann ich heute nur sagen: Ich sehe nicht, daß die Bundesregierung zu irgendeinem Zeitpunkt irgendeine Antwort schuldig geblieben ist, im Gegenteil, der Eindruck der FDP ist, daß die Bundesregierung selbst an der Aufklärung dieser Affäre mitarbeitet und Interesse daran hat, alle gestellten Fragen zu beantworten. Gerd Poppe (Bündnis 90/DIE GRÜNEN): Der Verlauf der Geschichte ist bekannt: Das Bundesministerium der Verteidigung übergibt dem BND Kriegsgerät der ehemaligen Nationalen Volksarmee, die dann vom BND als Landwirtschaftsgeräte deklariert werden. Die Wasserschutzpolizei Hamburg findet — da nicht informiert — Landwirtschaftsgeräte mit Ketten und Tarnanstrich, als deren Empfänger wird der israelische Geheimdienst Mossad enttarnt. Der weitere Gang ist ebenfalls bekannt: Obwohl es sich hier um einen besonders dreisten Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz handelt, hat niemand der politisch Verantwortlichen etwas gewußt. Verantwortung übernehmen will natürlich niemand. Nach wie vor besteht Staatsminister Stavenhagen darauf, daß das Kanzleramt mit der Sache nicht befaßt war, obwohl es seit dem 11. September 1971 eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Chef des Bundeskanzleramtes und dem Bundesminister der Verteidigung über die Zusammenarbeit von BND und Bundeswehr gibt. In dieser Vereinbarung ist vorgeschrieben, daß sich Bundeswehr und BND, erforderlichenfalls der Verteidigungsminister und der Chef des Bundeskanzleramtes, abstimmen müssen. Nachdem die Bundesregierung die Normalität geheimdienstlicher Waffentauschprojekte proklamiert hat, versucht nun jeder Verantwortliche den Schwarzen Peter loszuwerden. Aber so kann man sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Dieser Waffendeal verdeutlicht, daß Geheimdienste nicht durch einen kleinen, ohnehin Teilen des Parlamentes verschlossenen Zirkel kontrollierbar sind. Außerdem erschweren die personellen Austauschprozesse zwischen Regierung und Geheimdienstführung eine wirksame Kontrolle. Dieser neuerliche Versuch des BND, seine eigene Außenpolitik zu betreiben, unterstreicht die Notwendigkeit, unserer Gruppe einen Sitz in der PKK einzuräumen und diese Kontrollfunktion nicht durch eine Scheinreform weiter abzuschotten. „Mein Name ist Hase" reicht als Entschuldigung für mangelhafte und dilletantische Kontrolle nicht aus. Nach wie vor schließt das Bündnis 90/GRÜNE die Notwendigkeit eines Untersuchungsausschusses nicht aus, um diese geheimdienstlichen Waffengeschäfte aufzudecken. Unsere Fragen in den Fachausschüssen sind in keinster Weise befriedigend beantwortet worden. So möchten wir wissen, ob neben dem Kriegswaffenkontrollgesetz auch die Rahmenvereinbarung verletzt wurde, oder ob die Behauptung von Staatsminister Stavenhagen unwahr ist. Dennoch wollen wir erst den Bericht der Bundesregierung abwarten und dann entscheiden, ob eine parlamentarische Untersuchung des Vorgangs notwendig ist. Aus unserer Sicht muß der Bericht der Bundesregierung allerdings auf frühere Verwicklungen des BND in Waffengeschäfte eingehen und glaubhafte Versicherungen enthalten, die derartige Waffenschiebereien zukünftig ausschließen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Frage der Abgeordneten Angela Stachowa PDS/ Linke Liste (Drucksache 12/1513 Frage 1): Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen bzw. die Bereitschaft, das unbewohnte Militärgebiet (Truppenübungsplatz Nochten der ehemaligen NVA der DDR, jetzt der Bundeswehr) nördlich des gegenwärtigen Tagebaus für den Abbau zur Verfügung zu stellen und damit die Devastation der genannten Ortschaften und der unersetzbaren Landschaft zu verhindern? Nach dem heutigen Stand der Planungen erscheint es erforderlich, den Truppenübungsplatz Nochten auch zukünftig für die Ausbildung der Bundeswehr zu nutzen. Beim Truppenübungsplatz handelt es sich um ein schmales, in West-Ost-Richtung langgestrecktes Gelände. Die Abgabe von Flächen nord-ostwärts des Tagebaus Reichwalde zur Vermeidung einer Devastation der Ortschaften Viereichen und Hammerstadt würde eine Teilung des Platzes bewirken. Die weitere militärische Nutzung müßte aus Effektivitätsgründen 4832* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 in Frage gestellt werden, da bereits erhebliche Flächen zur Abgabe aus der militärischen Nutzung vorgesehen sind. Der Truppenübungsplatz Nochten ist für die Truppenteile des Heeres/Territorialkommando Ost in seinem so bereits jetzt verkleinerten Umfang unverzichtbar. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/1513 Frage 2): Welche Bedrohungsanalyse liegt der beim NATO-Gipfel in Rom vereinbarten Personalstärke des Bündnisses zugrunde? Auf dem NATO-Gipfel in Rom wurde neben der allgemeinen Gipfel-Erklärung das neue strategische Konzept des Bündnisses verabschiedet. Das Strategiedokument stellt bezüglich der Bedrohung sinngemäß fest: Die NATO ist der Bedrohung durch einen großangelegten Angriff nicht mehr ausgesetzt. Es bleiben jedoch Risiken und Herausforderungen unterschiedlicher Art und Ausprägung aus vielen Richtungen. Sie sind schwer vorherzusehen und schwer einzuschätzen. Zur Personalstärke des Bündnisses wurde während des NATO-Gipfels in Rom keine Festlegung getroffen. In der Gipfel-Erklärung wird allgemein ausgesagt, daß die Streitkräfte kleiner und flexibler werden. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Rolf Schwanitz (SPD) (Drucksache 12/1513 Frage 34): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob ehemalige Angehörige der NVA und des Ministeriums für Staatssicherheit bis zum heutigen Tage in hohen Positionen der Sicherheits- und Militärapparate verschiedener Staaten der Dritten Welt Dienst tuen, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit hierdurch das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Dritten Welt nicht Schaden nimmt? Der Bundesregierung liegen bisher keine Erkenntnisse vor, in welchen Staaten der Dritten Welt ehemalige Angehörige der NVA oder des MFS in Positionen der Sicherheits- bzw. Militärapparate tätig sind. Sollten solche Fälle bekannt werden, stehen der Bundesregierung Maßnahmen zur Verfügung, um hierauf zu reagieren. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Heinrich Seesing (CDU/CSU) (Drucksache 12/1513 Frage 37): Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung angesichts der offiziell bestätigten Verdreifachung der Hinrichtungen im Iran in den ersten sieben Monaten des Jahres 1991 und der immer zahlreicher werdenden Verhaftungen von Frauen wegen angeblich „ungenügender Verschleierung", um auf die Einhaltung der Menschenrechte im Iran hinzuwirken? Die u. a. von der iranischen Volksmojahedin verbreiteten Informationen zu der Zunahme von Hinrichtungen in Iran sowie den Verhaftungen von Frauen wegen angeblich ungenügender Verschleierung hat die VN-Unterkommission zur Verhinderung der Diskriminierung und zum Schutze von Minderheiten in einer Resolution im August 1991 aufgegriffen. Die Bundesregierung nimmt Hinweise auf Verletzungen der Menschenrechte in Iran sehr ernst. Auf nachhaltiges Drängen der Bundesregierung und anderer westlicher Regierungen hat sich die iranische Regierung 1989 bereiterklärt, mit dem Sonderberichterstatter der VN-Menschenrechtskommission die Zusammenarbeit aufzunehmen. Die Bundesregierung hat auf der Grundlage von zwei Berichten des Sonderberichterstatters gemeinsam mit ihren EG-Partnern und anderen westlichen Ländern im März 1991 eine Resolution zur Frage der Menschenrechte in Iran miteingebracht. Iran hat sich nach schwierigen Verhandlungen und nicht zuletzt auf Grund deutschen Einflusses bereiterklärt, diese Resolution mitzutragen. In dieser Resolution wurde die Sorge über anhaltende Vorwürfe, daß es immer noch Menschenrechtsverletzungen in Iran gibt, zum Ausdruck gebracht und Iran aufgefordert, Abhilfe zu schaffen. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus alle Initiativen der laufenden VN-Generalversammlung, mit denen auf eine Verbesserung der Menschenrechtssituation in Iran hingewirkt wird. Die iranische Regierung hat u. a. auch Vertretern der Bundesregierung versichert, daß der Sonderberichterstatter der Menschenrechtskommission der VN zu dem mandatsmäßig vorgesehenen Besuch in Iran willkommen ist. Der Sonderberichterstatter soll dabei Vorwürfen über Menschenrechtsverletzungen nachgehen. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß dies der geeignete Weg ist, um zu einer schrittweisen Verbesserung der Menschenrechtslage in Iran zu gelangen. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/1513 Frage 38) : Welche konkreten Ursachen sind nach Auffassung der Bundesregierung dafür maßgeblich, daß aus dem NATO-Partnerstaat Türkei bis zum 31. Oktober 1991 in diesem Jahr mit 19 132 Personen die drittgrößte Nationalitätengruppe in der Bundesrepublik Deutschland um politisches Asyl nachsuchte? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 4833* Die Gründe für den von Ihnen geschilderten Vorgang sind vielfältig. Vorausschicken möchte ich, daß die Anerkennungsquote unter 10 % liegt. Schon dies macht deutlich, daß — wie bei anderen Staaten — in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle andere Motive als die politische Verfolgung eine Rolle spielen. Bei der Türkei sind dies aber nicht nur wirtschaftliche Gründe, sondern auch verwandtschaftliche und freundschaftliche Bindungen zu den etwa 1,6 Millionen türkischen Staatsangehörigen, die sich ständig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 12/1513 Frage 39): Treffen Meldungen zu, nach denen die überwiegend von Kurden bewohnten Gebiete im Norden des Iraks durch die irakische Regierung und Armee von der Versorgung abgeschnitten sind, die Straßen gesperrt, und tausende öffentlich Bedienstete ihre Arbeit niederlegen müssen, und was unternimmt die Bundesregierung? Nach den der Bundesregierung zur Kenntnis gelangten Meldungen muß davon ausgegangen werden, daß die irakische Führung tatsächlich solche Maßnahmen eingeleitet hat oder noch durchzuführen gedenkt. Die Bundesregierung wurde vom Generalsekretär der Patriotischen Union Kurdistan, Jalal Talabani, von dieser Entwicklung unterrichtet. Die Bundesregierung hat umgehend ihre Partner in der EG unterrichtet. Diese Unterrichtung hat dazu beigetragen, daß die drei ständigen westlichen Sicherheitsratsmitglieder bei dem Ständigen Vertreter Iraks bei den Vereinten Nationen vorstellig geworden sind. Die Bundesregierung hat ihren Partnern in der Europäischen Gemeinschaft darüber hinaus vorgeschlagen, eine Erklärung abzugeben und Saddam Hussein zum Einlenken aufzufordern. Unabhängig davon leistet die Bundesregierung im Rahmen der humanitären Hilfe Beiträge, mit denen der kurdischen Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, Kleidung, aber auch Baumaterial und anderen dringend benötigten Dingen verstärkt geholfen werden soll, um sie in ihrer schwierigen Lage nach Kräften weiterhin zu unterstützen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/1513 Frage 42): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß gerade im Zuge der verstärkten deutsch-französischen Zusammenarbeit auf militärischem Gebiet auch von Frankreich mehr Rücksichtnahme auf deutsche Sicherheitsinteressen, die von HADES Kurzstreckenraketen mit einer Reichweite von unter 500 km selbstverständlich berührt werden, erwartet werden sollte, und welche Initiativen hat sie bereits ergriffen bzw. wird sie ergreifen? Die Bundesregierung hat ihre Haltung gegenüber allen Gesprächspartnern nachdrücklich vertreten, daß landgestützte Nuklearwaffen kürzerer Reichweite nicht in die neue europäische Sicherheitsstruktur passen. Sie erwartet, daß die diesbezüglichen begrüßenswerten Entscheidungen der Präsidenten Bush und Gorbatschow im Prozeß der nuklearen Abrüstung über die beiden Großmächte hinaus eine neue Dynamik bewirken. Die französische Regierung hat sich die Entscheidung, welche Folgerungen sie für das Hadès-Programm zieht, selbst vorbehalten. Die französische Nuklearpolitik ist nicht Gegenstand der deutsch-französischen Zusammenarbeit auf militärischem Gebiet. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 12/1513 Fragen 43 und 44): In welchem Umfang ist die Bundesregierung darauf vorbereitet, im bevorstehenden Winter kurzfristig im Rahmen eines Soforthilfeprogramms Güter des alltäglichen Lebensbedarfs in die Sowjetunion und ihre Republiken zu liefern, wenn dort ernsthafte Versorgungsengpässe auftreten? Welche Finanzmittel hält die Bundesregierung für ein solches Soforthilfeprogramm bereit, bzw. welche Mittel können kurzfristig für ein solches Programm bereitgestellt werden? Zu Frage 43: Bereits im Winter 1990/91 wurde zur Koordinierung der Hilfsprogramme in der Sowjetunion unter Federführung des Auswärtigen Amtes eine entsprechende interministerielle Koordinierungsstelle geschaffen. Der in diesem Zusammenhang eingerichtete „Arbeitsstab Sowjetunionhilfe" im Auswärtigen Amt setzt auch im Winter 1991/92 seine Arbeit fort. Die dort vorliegenden Erfahrungen und geschaffenen Organisationsstrukturen erlauben eine kurzfristige Reaktion durch humanitäre Hilfslieferungen auf evtl. auftretende Versorgungsengpässe im Winter 1991/92. Das Auswärtige Amt ist in diesem Zusammenhang in fortlaufendem Kontakt mit der Unionsregierung und den interessierten Republiken. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind durch die Zurverfügungstellung von Transportkapazitäten auf dem Land- und Luftweg für Aktionen der nichtstaatlichen Träger von Hilfslieferungen die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen worden. Eine Erhöhung der Transportkapazität wäre ggf. kurzfristig möglich. Zu Frage 44: Die der Bundesregierung vorliegenden Informationen lassen noch kein klares Bild für etwa im Winter 1991/92 zu erwartende Versorgungsstörungen zu. Die Bundesregierung ist derzeit mit den Partnern der Europäischen Gemeinschaft und des G-7-Kreises um eine entsprechende Klärung bemüht. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß derartige Versorgungsengpässe sich verschärft erst im weiteren Verlauf des Winters 1991/92 zeigen werden. Die Bundesregierung 4834* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 wird dann im Rahmen einer ausgeglichenen internationalen Lastenteilung reagieren. Bereits auf der Sitzung am 7. Oktober 1991 hat der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Gemeinschaft eine von der Bundesregierung mitgetragene Grundsatzentscheidung getroffen, über die bisher gewährte Nahrungsmittelhilfe im Wert von 250 Millionen ECU und die Kreditbürgschaft über 500 Millionen ECU hinaus der Sowjetunion eine Kreditfazilität in Höhe von 1,25 Milliarden ECU für den Import von Nahrungsmitteln und Medikamenten einzuräumen. Die Gesamthilfe der Europäischen Gemeinschaft beläuft sich somit auf 2 Milliarden ECU. Von den auf die Europäische Gemeinschaft in diesem Zusammenhang zukommenden Lasten entfallen entsprechend dem derzeit gültigen Schlüssel für den EG-Haushalt ca. 28 % auf die Bundesrepublik Deutschland. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Albrecht Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 12/1513 Fragen 45 und 46): Welche Erfolge haben bisher die Bemühungen der Bundesregierung gehabt, andere Industrieländer zu gemeinsamen Anstrengungen zugunsten einer kurzfristig wirksamen Wirtschafts- und Soforthilfe für die Sowjetunion und ihre Republiken zu gewinnen? Wie viele Mittel halten andere Industrieländer nach Erkenntnissen der Bundesregierung für ein kurzfristig umzusetzendes Soforthilfeprogramm für die Sowjetunion und ihre Republiken bereit? Zu Frage 45: Die Bundesregierung war maßgeblich am Zustandekommen der Beschlüsse der EG beteiligt, der Sowjetunion technische Hilfe (400 Millionen ECU) und Nahrungsmittelhilfe zu leisten. Die Nahrungsmittelhilfe wird in Höhe von 250 Millionen ECU kostenlos gewährt. Für Lebensmittelimporte stellt die EG darüber hinaus Kreditgarantien zur Verfügung (500 Millionen ECU). Die EG faßte am 7. Oktober 1991 schließlich den Beschluß, der Sowjetunion und deren Republiken für Bezüge von Agrarerzeugnissen, Nahrungsmitteln und Erzeugnissen des medizinischen Bedarfs ein weiteres mittelfristiges Darlehen von bis zu 1,25 Milliarden ECU zu gewähren. Die Bundesregierung drängt auf rasche Umsetzung der Beschlüsse. Auf Deutschland entfallen jeweils 28 % der Kosten, entsprechend EG-Haushaltsanteil. Bei Lieferung für die Sowjetunion aus den mittelosteuropäischen Ländern (Dreiecksgeschäfte) sollen deren Liefermöglichkeiten berücksichtigt werden. Die Bundesregierung hat sich mit der EG-Kommission und den EG-MS nachdrücklich dafür eingesetzt, daß andere Industriestaaten, insbesondere die USA und Japan, ähnliche Anstrengungen unternehmen. Zu diesem Zweck hat sich die Bundesregierung engagiert an Koordinierungsgesprächen im Rahmen der G 7 beteiligt. Zu Frage 46: Die Bundesregierung setzt sich für eine ausgewogene Aufteilung der Lasten zwischen den Mitgliedern der Gruppe der 7 bei der Finanzierung von Nahrungsmittellieferungen ein. Sie steht mit den Partnern in ständigem Kontakt. Nach Kenntnis der Bundesregierung stellen die USA 1991 Kreditgarantien in Höhe von 1,5 Milliarden US-$ und für 1992 eine weitere Mrd. zur Verfügung. Japan hat Kreditgarantien von 2,5 Milliarden US-$ angekündigt, hiervon 500 Millionen US-$ als Kredite für Käufe von Nahrungsmitteln und Medikamenten. Kanada hat für 1991/92 1,5 Milliarden US-$ für Kredite für Weizenkäufe zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurden 150 Millionen US-$ zum Kauf anderer Nahrungsmittel eingeräumt. Einzelheiten über Vorsorgemaßnahmen anderer westlicher Staaten sind der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Renate Rennebach (SPD) (Drucksache 12/1513 Fragen 47 und 48): Welche Angebote und Wünsche aus den mittel- und osteuropäischen Ländern liegen der Bundesregierung vor oder sind ihr bekannt, kurzfristig Lebensmittel und andere Güter des unmittelbaren Bedarfs in die Sowjetunion und ihre Republiken zu liefern, wenn dies von dritter Seite finanziert bzw. kreditiert wird? In welcher Weise ist die Bundesregierung bereit und darauf vorbereitet, diese Angebote wahrzunehmen und im Rahmen eines Soforthilfeprogramms für die Sowjetunion und ihre Republiken Lieferungen aus den mittel- und osteuropäischen Staaten in besonderer Weise zu berücksichtigen? Zu Frage 47: Die Bundesregierung ist von den Regierungen Polens, Ungarns und der CSFR über Liefermöglichkeiten dieser Staaten bei den sog. Dreiecksgeschäften unterrichtet worden. Auch in den baltischen Staaten sowie in Bulgarien besteht grundsätzlich Interesse. Die Durchführung der Dreiecksgeschäfte, d. h. Lieferung insbesondere von Lebensmitteln dieser Staaten an die Sowjetunion bzw. die Republiken bei Bezahlung durch Mittel, die von der EG zur Verfügung gestellt werden, liegt bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaft. Die Bundesregierung hat daher diesen Staaten geraten, ihre Lieferungen im unmittelbaren Kontakt mit der EG-Kommission zu konkretisieren. Die EG-Kommission hat sich bereits an die Mission der infragekommenden Staaten in Brüssel gewandt, um die tatsächlichen Liefermöglichkeiten zu erfahren. Nach erster Einschätzung der EG-Kommission beträgt Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 4835* das wertmäßige Volumen der Lieferfähigkeit der MOE-Staaten ca. 750 Millionen ECU. Dies entspricht in etwa dem Betrag, den die EG für Dreiecksgeschäfte zur Verfügung stellt (25 % des von der EG verbürgten Kredits in Höhe von 500 Millionen ECU = 125 Millionen ECU; 50 % des von der EG gewährten Kredits in Höhe von 1 250 Millionen ECU = 625 Millionen ECU). Zu Frage 48: Die praktische und technische Durchführung der Lieferungen von Nahrungsmitteln aus den mittel- und osteuropäischen Staaten an die Sowjetunion und ihre Republiken im Rahmen der Dreiecksgeschäfte liegt bei der EG-Kommission. Die Bundesregierung setzt sich in der Gemeinschaft für eine weitgehende Nutzung der Lief ermöglichkeiten der mittel- und osteuropäischen Staaten ein. Dies liegt im Interesse einer raschen und effizienten Hilfe für die Sowjetunion und ihre Republiken wie auch im Interesse der liefernden Staaten. In einigen dieser Staaten sind durch den weitgehenden Zusammenbruch des Handels mit Agrargütern unter den Partnern des ehemaligen RGW Überschüsse entstanden, die auf diesem Wege abgebaut werden und für Deviseneinkünfte sorgen. Die Dreiecksgeschäfte liegen auch im Interesse einer Wiederbelebung des Handels in Osteuropa. Auf deutschen Vorschlag hin wurden die baltischen Staaten in die Liste der Lieferländer aufgenommen. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/1513 Fragen 49 und 50): Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung aus der Vergangenheit und in besonderer Weise aus den Hilfsprogrammen des Winters 1990/1991 über technische und logistische Probleme beim Transport, der Zwischenlagerung und Verteilung von Hilfsgütern in die Sowjetunion und ihrer Republiken vor? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zur Beseitigung solcher Engpässe und Schwierigkeiten kurzfristig vor dem Anlaufen eines Soforthilfeprogramms für die Sowjetunion und ihre Republiken in diesem Winter beizutragen? Zu Frage 49: Bei einer Abgabe von Hilfsgütern in die staatlichen sowjetischen Verteilungskanäle unterliegen auch diese den dort feststellbaren Verlusten bei Transport, Lagerung und Verteilung. Angesichts des durchaus ausreichenden landwirtschaftlichen Bruttoproduktionsniveaus sind es jedoch gerade diese Umstände, die zu den bereits im Winter 1990/91 zu beobachtenden Versorgungsengpässen geführt haben. Bei den Hilfsprogrammen, insbesondere der nichtstaatlichen karitativen Träger, ist es demgegenüber gelungen, durch eine Durchführung der Transporte in eigener Regie und eine Übergabe der Hilfsgüter unmittelbar an Bedürftige bzw. entsprechende soziale Institutionen derartige Verluste weitgehend auszuschließen. Zu Frage 50: Der Arbeitsstab Sowjetunionhilfe im Auswärtigen Amt wird auch im Winter 1991/92 seine Arbeit fortsetzen. Neben der weiteren Zurverfügungstellung von Transportkapazitäten auf dem Land- und Luftweg sind dadurch die organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen geschaffen, um kurzfristig auch entsprechende Programme der deutschen nichtstaatlichen Träger von Hilfslieferungen effizient zu unterstützen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Frage der Abgeordneten Angela Stachowa (PDS/Linke Liste) (Drucksache 12/1513 Frage 62): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Einflußnahme auf die Weiterführung des Braunkohleabbaus in der Region Weißwasser bei gleichzeitiger Berücksichtigung der berechtigten Forderungen der Einwohner, die sorbischen Orte Viereichen, Hammerstadt und Umgebung zu erhalten und nicht Opfer der Bagger werden zu lassen? In der Fragestunde am 20. März dieses Jahres habe ich ausgeführt, daß die von der ehemaligen DDR ohne Rücksicht auf die Belange von Mensch und Umwelt ausgebaute Braunkohleförderung sehr deutlich zurückgeführt werden wird, aus heutiger Sicht auf unter 150 Millionen t jährlich. Von 38 Tagebauen fördern gegenwärtig noch 20, langfristig werden es voraussichtlich höchstens noch 8 sein. In der Region Weißwasser arbeiten drei Großtagebaue, von denen der Tagebau Bärwalde bereits gestundet wurde. Damit können auch mehrere große sorbische Dörfer erhalten bleiben. Die Tagebaue Nochten und Reichwalde versorgen das Großkraftwerk Boxberg, das nach dem Konzept der Stromversorgungsunternehmen modernisiert und erweitert werden soll. Im Vorfeld des Tagebaus Reichwalde liegen die beiden kleinen Orte Viereichen und Hammerstadt mit zusammen 170 Einwohnern. Die künftige Abbaukonzeption des Unternehmens und damit auch die Entscheidung über Erhalt oder Verlegung der Orte werden nach den Regeln des Raumordnungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahrens des Freistaates Sachsen behandelt, das auch eine Anhörung der Einwohner einschließt. Der Bund hat hier keine eigene Kompetenz. Die unvermeidbare Reduzierung des Braunkohlebergbaus und der Kohleverarbeitung in der Lausitz erfordert einen drastischen Abbau der Arbeitsplätze. Die Bemühungen, den Braunkohlebergbau in der Lausitz unter Wahrung ökologischer Kriterien zu erhalten — wenn auch auf niedrigerem Niveau — , ist für die Wirtschaftskraft des Lausitzer Raumes von erheblicher Bedeutung und damit unmittelbar auch für 4836' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 die Sorben. Umsiedlungen und Verlegungen von einzelnen Ortschaften sind dabei unvermeidbar. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/1513 Frage 65): Wie ist der Stand der Verhandlungen über das Rüstungs- und Standortekonversionsprogramm nach der Ministerpräsidentenkonferenz, und bis wann ist mit einer Konkretisierung der politischen Versprechungen zu rechnen? Die Bundesregierung hatte sich auf der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 14. Juli 1991 mit den Bundesländern verständigt, ein Konversionsprogramm bis zum 30. September 1991 zu erstellen. In der Zwischenzeit hat auf den verschiedenen Ebenen eine Vielzahl von Gesprächen über das Konversionsprogramm stattgefunden. Im September 1991 zeichnete sich ab, daß der seinerzeit im Vermittlungsausschuß ins Auge gefaßte Termin für die Ausarbeitung eines Konversionsprogramms nicht zu halten war. Deshalb haben die Ministerpräsidenten in dem Gespräch beim Bundeskanzler am 19. September 1991 eine Arbeitsgruppe auf politischer Ebene eingesetzt, um die Entscheidung über ein Konversionsprogramm vorzubereiten. Diese Arbeitsgruppe ist am 12. November 1991 zu einer Sitzung unter Vorsitz des Bundesministers für Wirtschaft zusammengekommen. Der Bund hat auf dieser Sitzung sein Angebot für ein Konversionsprogramm vorgestellt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Beckmann auf die Fragen des Abgeordneten Markus Meckel (SPD) (Drucksache 12/1513 Fragen 66 und 67): Wie viele deutsch-sowjetische Joint-ventures bestehen im November 1991 im Vergleich zum November 1990 und welche aktuellen Probleme, die in der innenpolitischen Entwicklung der Sowjetunion und ihrer Republiken ihren Ursprung haben, sind der Bundesregierung bekanntgeworden? Welche Möglichkeiten wird die Bundesregierung nutzen, um zur Überbrückung aktueller Schwierigkeiten der deutsch-sowjetischen Gemeinschaftsunternehmen beizutragen und ihre wirtschaftlichen Aktivitäten auch für die Zukunft sicherzustellen? Zu Frage 66: Die genaue Zahl deutsch-sowjetischer Joint Ventures ist der Bundesregierung nicht bekannt: Das hängt damit zusammen, daß deutsche Unternehmen bei der Gründung von Joint Ventures im Ausland nicht meldepflichtig sind. Es gibt lediglich eine statistische Erfassung von Beteiligungen an Unternehmen im Ausland, deren Bilanzsumme 500.00 DM übersteigt und an denen die deutsche Beteiligung mindestens 20 % beträgt. Ende 1989 gab es nach der Bestandsstatistik der Deutschen Bundesbank 14 deutsch-sowjetische Gemeinschaftsunternehmen mit deutschen Beteiligungen in Höhe von 206 Millionen DM. Wir wissen aus der Transferstatistik, daß im Jahr 1990 24 Millionen DM und im ersten Halbjahr 1991 13 Millionen DM neu in der Sowjetunion investiert worden sind. Über weitere deutschsowjetische Joint-Ventures, deren Zahl auf ca. 400 geschätzt wird, gibt es keine näheren Angaben, weil sie meist nur auf dem Papier stehen oder nur geringfügige Anfangsinvestitionen vorgenommen haben. Allgemein werden die Gründung und das Funktionieren von Joint Ventures in der Sowjetunion durch das Fehlen eines marktwirtschaftlichen Umfeldes und unklare Rahmenbedingungen behindert. Insbesondere hemmen auch die weiterhin unklare Rechtslage auf dem Gebiet der Wirtschaftsgesetzgebung sowie der akute Kapitalmangel potentieller sowjetischer Joint Venture-Partner den Ausbau bestehender Partnerschaften. Ein ernstes Hindernis für ein verstärktes Engagement der deutschen Wirtschaft ist ferner die unklare Zuständigkeitsverteilung zwischen der Union und den Republiken. Es fehlt derzeit vor allem an Ansprechpartnern mit eindeutigem und verläßlichem Zuständigkeitsbereich. Zu Frage 67: Seit dem gescheiterten Putsch vom August 1991 unternimmt die Bundesregierung durch intensive Kontakte mit der Unionsregierung und den Regierungen der Republiken alles ihr Mögliche, um eine Kontinuität der bilateralen wirtschaftlichen Zusammenarbeit sicherzustellen. Die Bundesregierung ist seit dem Inkrafttreten des deutsch-sowjetischen Investitionsschutzvertrages am 5. August 1991 in der Lage, Bundesgarantien für deutsche Direktinvestitionen in der Sowjetunion zu übernehmen und trägt hiermit dazu bei, die Risiken zu mildern, die mit solchen Kapitalanlagen verbunden sind. Der Bund hat seit August 1991 für drei Investitionsvorhaben Bundesgarantien über 50 Millionen DM übernommen. Außerdem liegen derzeit weitere 41 Anträge über eine Summe von 187 Millionen DM vor. Die Kapitalanlagegarantie, die den Investor vor politischen Risiken schützt, ist ein wichtiger Beitrag zur Gründung und Fortentwicklung deutsch-sowjetischer Joint Ventures. Die Bundesregierung plant außerdem vor allem folgende Maßnahmen, um das Umfeld für deutsch-sowjetische Joint Ventures zu verbessern: 1. Entsendung von deutschen Experten für die Beratung der RSFSR bei ihrer Wirtschaftsgesetzgebung. 2. Durchführung von Seminaren und Gesprächskreisen für Entscheidungsträger in der Wirtschaftspolitik auf der Ebene der Union und der Republiken. 3. Förderung der Projektbetreuung durch deutsche Wirtschaftsberater. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. November 1991 4837 * 4. Unterstützung von Exportförderungsseminaren für die sowjetische Wirtschaft. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Beckmann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Uwe Jens (SPD) (Drucksache 12/1513 Fragen 68 und 69): In welchem Umfang sind derzeit deutsche Einrichtungen und Organisationen in Programme von Beratungshilfe für die Sowjetunion und ihre Republiken einbezogen, und in welcher Weise plant die Bundesregierung, diese Beratungshilfe auszuweiten? In welchen Städten der Sowjetunion und ihrer Republiken unterhält oder plant die Bundesregierung Handelskammern, und welche Bedeutung mißt die Bundesregierung den Handelskammern im Rahmen deutsch-sowjetischer Wirtschaftshilfe zu? Zu Frage 68: Die Beratungshilfe für die Sowjetunion und die Republiken ist innerhalb der Bundesregierung auf das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft konzentriert. Im Etat des Auswärtigen Amtes sind im Rahmen eines Haushaltsgesamtansatzes von 14 Millionen DM für das Jahr 1991 für Maßnahmen für Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften der Wirtschaft in der Sowjetunion Mittel in Höhe von rd. 11 Millionen DM vorgesehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft leistet Beratungshilfe in folgenden Bereichen: — Gefördert werden Informations- und Beratungsveranstaltungen zu Fragen der wirtschaftlichen Kooperation und der Annäherung der sowjetischen Wirtschaft an den Weltmarkt. Dafür stehen 1991 Mittel in Höhe von 200 000 DM zur Verfügung. Für 1992 ist ein gleicher Haushaltsansatz beantragt. — Für Kurzzeitseminare für sowjetische Führungskräfte steht 1991 ebenfalls ein Betrag von 200 000 DM zur Verfügung. Ein Bleichhoher Betrag ist für 1992 vorgesehen. — Die Durchführung von Consultingprojekten zur Umstrukturierung von Unternehmen in der Sowjetunion wird 1991 — im Rahmen eines Gesamtförderprogramms für alle osteuropäischen Länder in Höhe von 10 Millionen DM — mit einem Betrag von rd. 3,5 Millionen DM gefördert. Für 1992 — im Rahmen eines beantragten Gesamtansatzes von 16,6 Millionen DM — ist für das Gebiet der Sowjetunion ein Betrag in Höhe von rd. 6 Millionen DM vorgesehen. — Schließlich ist für Beratungszwecke die Einrichtung von Büros von Delegierten der deutschen Wirtschaft in einzelnen Republiken der Sowjetunion vorgesehen. Träger dieser Einrichtungen sind DIHT und BDI (Ost-Ausschuß der Deutschen Wirtschaft). Die Büros werden vom Wirtschaftsministerium mit Haushaltsmitteln gefördert. Dafür sind 1991 rd. 800 000 DM vorgesehen. Für 1992 ist ein Betrag von 3,5 Millionen DM geplant. Zu Frage 69: Die Bundesregierung plant derzeit nicht die Einrichtung von bilateralen Auslandshandelskammern in Republiken der Sowjetunion. Die vorerwähnten Büros von Delegierten der deutschen Wirtschaft nehmen allerdings im Rahmen ihrer organisatorischen und personellen Möglichkeiten auch die Funktionen von Auslandskammern wahr. Sie können im übrigen als Vorstufe für die Einrichtung solcher Kammern angesehen werden. Es ist daher möglich, daß Auslandshandelskammern zu einem späteren Zeitpunkt gegründet werden, wenn das wirtschaftliche Umfeld dies erlaubt und als zweckmäßig erscheinen läßt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Wolfgang Thierse.


Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie gehen wir auf befreiende Weise mit einer Vergangenheit um, die uns noch immer gefangen hält? Das ist das Thema, von dem wir heute einen Ausschnitt — nur einen Ausschnitt — behandeln. Die moralische, juristische, menschliche Aufarbeitung der Stasi- und SED-Vergangenheit in der ExDDR ist bisher nicht so recht in Gang gekommen. Vielleicht wäre das auch zuviel verlangt nach zwei Jahren des deutschen Einigungsprozesses, in denen mit einer gewissen Unausweichlichkeit ökonomische, finanzielle , soziale Probleme im Vordergrund gestanden haben. Bisher jedenfalls ist es uns nur gelungen, den atavistischen Akt eines Schauprozesses mundgerecht in seine medienwirksamen Bestandteile zu zerlegen und zu konsumieren: telegene Talkshows mit dem frischgebackenen Biedermann vom Tegernsee, tägliche Prozeßberichte über die Mauerschützen und das wöchentliche Interview mit Markus Wolf. Was hängen bleibt, ist der populäre und böse Verdacht, die Kleinen



Wolfgang Thierse
hängt man und die Großen läßt man laufen. Ich hoffe, dieser Verdacht bestätigt sich nicht.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und dem Bündnis 90/GRÜNE)

Aber dieser Verdacht wird ostzulande verstärkt, wenn man in Betrieben, auf Behörden, in Parteien, ja selbst in Regierungsämtern altvertrauten Vertretern wieder begegnet, die nicht den Umweg über die herbstlichen Straßen gemacht haben, sondern besonders wendig auf den Stühlen sitzen geblieben sind, auf denen sie vorher schon waren. Da machen sich Unzufriedenheit, Enttäuschung, Verbitterung breit. Der Versuch, wie Schlemihl schattenlos aus der Vergangenheit in die Gegenwart zu gelangen, ist vergeblich, wie es die wiederholten Übungen von mancherlei Parteigängern zeigen. Mit Schuldverschiebungen, mit Abwendung von der eigenen Vergangenheit, also ohne Schatten, ohne Erinnerung kann man sich nicht aus der Geschichte stehlen. „Und ist so gut, als wär es nicht gewesen" , läßt Goethe Mephisto als teuflische Verführung formulieren. Man täusche sich nicht! Die Schatten werden je länger, je später die Stunde.
„Vergebung um der Gebrechlichkeit der menschlichen Einrichtungen willen" , wie es die Kleistsche Marquise von O. in schöner Anstrengung sich selber abverlangt, wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine allzu schnelle, allzu glatte Lösung, ein Akt individueller Größe, gewiß; aber als Maxime der Gesellschaft kommt der Verzicht auf Strafe dem Verzicht auf Recht gleich, so wie der Verzicht auf Erinnerung dem Verzicht auf Geschichte gleichkommt. Bleibt uns also die Strafjustiz, die mit ihren strengen und zugleich notwendigerweise beschränkten Methoden Herrschaftskriminalität, systemimmanente Menschenrechtsverletzungen und schlichte Verbrechen in die Balance der Gerechtigkeit zu bringen versuchen muß.
Das ist das eine und das Notwendige. Auch dafür schafft das Gesetz, das wir heute verhandeln, notwendige Voraussetzungen.
Andererseits aber ist es üblich geworden, Pauschalurteile zu fällen, ganz flott, von robuster Klarheit. So lese ich in der „taz" vom 11. 11. — um nur ein Beispiel von vielen zu zitieren — wörtlich:
Die Stasi war kein Ministerium, sie war die DDR-Gesellschaft sui generis. Ein Volk, das sich aus mindestens einer halben Million aktiven Spitzeln zusammensetzt, ein paar Millionen Mitläufer und einige hunderttausend Unzufriedene und Kritiker zählte, ist ein Spitzelvolk.
Recht so! Aber ich habe da gelebt, wir haben da gelebt mit unserer kleinen hilflosen Anständigkeit. Also wehre ich mich, verlange Differenzierung ohne Beschönigung, bestehe auf der Unterscheidung von Tätern und Opfern, so viele Grauzonen es dazwischen gab. Es gibt den Unterschied!

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und dem Bündnis 90/GRÜNE sowie des Abg. Dr. Ulrich Briefs [PDS/Linke Liste])

Ich wehre mich gleichermaßen gegen Dämonisierung und Mystifizierung und vor allem gegen diese barmherzig-erbarmungslosen Pauschalierungen. Wo
alle irgendwie schuldig sind, sind ja alle irgendwie unschuldig!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und der Abg. Jutta Braband [PDS/Linke Liste])

Dabei weiß ich doch: Wir bringen ein schlimmes Erbe mit in die deutsche Einheit. Unfreiwillig gewiß, aber was hilft uns das schon? Es war ein System der Angst. Jürgen Fuchs hat es in einer sehr dramatischen Formulierung so genannt: Ein Auschwitz in unseren Seelen bereite sich da vor. Die Allmacht der Stasi, es war eine Realität. Sie hat nicht nur die ganze Gesellschaft durchdrungen, sie hat auch Besitz von Personen ergriffen und sie verwandelt, wie man an den Fällen Schnur, Böhme, Anderson sehen kann. Das Erschrekken verlangt uns Mut zur Anstrengung der Differenzierung ab und nicht vorauseilende Resignation, das zynische, sich weise gebende Sein-Lassen und auch nicht das allzu schnelle Wedeln mit dem Mantel der Nächstenliebe. Aufarbeitung tut not.
Ich will ausdrücklich sagen: Ich finde, die Leistung dieses Gesetzes liegt zunächst, von allen Einzelheiten abgesehen, in zwei Punkten. Erstmalig in der deutschen Geschichte vielleicht in der Geschichte überhaupt gelingt es, die Akten, die Archive eines Geheimdienstes zu öffnen und den Opfern zugänglich zu machen. In der deutschen Geschichte ist das schon einmal — nach 1945 — nicht passiert.
Zweitens sehe ich die Leistung darin, daß sich hier — das finde ich phantastisch — wirkliche Annäherung zwischen den Deutschen vollzogen hat

(Vorsitz: Vizepräsidentin Renate Schmidt)

in dem mühevollen schmerzlichen Prozeß der Annäherung von Gefühlen, von Einsichten, der Überwindung von Vorbehalten gegeneinander. Denn das wissen wir doch: Es gab eine ganz unterschiedliche Gefühlslage zwischen Ost und West, die Angst vor der Regelanfrage im Westen, die Angst vor dem gläsernen Menschen, die Sorge um die Pressefreiheit.
Auch so ein Satz, Herr Kollege Gerster, den Sie heute früh gesagt haben — „Die Akten gehören dem Staat" —, und die Emphase, in der Sie es gesagt haben: Ich verstehe das formal durchaus. Aber können Sie verstehen, daß ich anders darüber rede? Meine Akte ist ein mir bisher unbekannter Teil meiner selbst, vielleicht gefährlich, vielleicht harmlos, wahrscheinlich lächerlich, finster oder grotesk, ein trüber Spiegel von mir, ein Zerrspiegel, aber ein Teil von mir selbst, nicht nur Eigentum des Staates.

(Beifall bei der SPD, der FDP und dem Bündnis 90/GRÜNE — Johannes Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Ich habe gesagt „zunächst"!)

— Ich habe ja zugestanden, daß ich das formal durchaus verstehe. Ich wollte noch einmal die Unterschiede in der Ausgangslage beschreiben.
Ich denke, daß in einer mühevollen einjährigen Arbeit wirklich Annäherung passiert ist. Das ist — trotz aller Mängel im einzelnen — ein Beispiel dafür, wie Einigung erfolgen kann. Wir sind uns sicher einig: Dieses Gesetz bietet bestenfalls einen Rahmen für das, was passiert. § 19 z. B. verursacht bei mir keine jubelnde Zustimmung.



Wolfgang Thierse
Was wird ab Januar 1992 passieren? Ich glaube nicht — ich wundere mich fast darüber —, daß es Rachefeldzüge geben wird, sondern es wird ein massenhaftes Gesprächsbedürfnis geben. Ich will verstehen, warum der, der ein Nachbar ist, ein Freund, ein Verwandter, der genauso ist wie ich, zum Denunzianten geworden ist, an einer ganz kleinen Stelle plötzlich anders gehandelt hat als ich selbst. Es wird ein massenhaftes Gesprächsbedürfnis geben, den Versuch, die anderen zu verstehen, sich selbst zu verstehen. Das ist die eigentliche Dimension, um die es bei der Aufarbeitung der Vergangenheit geht.
Hannah Arendt hat in einem Essay über Lessing mit dem Untertitel „Von der Menschlichkeit in finsteren Zeiten" geschrieben:
Sofern es überhaupt ein Bewältigen der Vergangenheit gibt, besteht es in dem Nacherzählen dessen, was sich ereignet hat. Aber auch dieses Nacherzählen, das Geschichte formt, löst keine Probleme und beschwichtigt kein Leiden, es bewältigt nichts endgültig. Vielmehr regt es, solange der Sinn des Geschehens lebendig bleibt — dies kann durch sehr lange Zeiträume der Fall sein — , zu immer wiederholendem Erzählen an.
Dies ist übrigens das Ziel des Vorschlags, der mit dem Stichwort „Tribunal" nur sehr verzerrt wiedergegeben ist: eine strenge, auch öffentliche Form zu finden, in der wir uns die bitteren Wahrheiten zumuten können.
Recht und Moral sind — leider — nicht unbedingt identische Dinge. Die schmerzliche Erfahrung dieser Differenz, so uralt sie ist, werden auch wir wieder machen müssen. Sie darf nicht zu moralischer Überheblichkeit oder zu Zynismus führen. Beides sind Gefährdungen, die vor uns liegen. Man muß sie nüchtern sehen und das Notwendige trotzdem tun.
Versöhnung ist nicht Resignation. Sie setzt die Anstrengung um die Wahrheit voraus. Dieser Anstrengung können wir nicht ausweichen. Ihr Ziel ist aber — zuletzt — Versöhnung.

(Beifall im ganzen Hause)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Renate Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Kollege Dr. Bertold Reinartz.