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    Plenarprotokoll 12/56 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 56. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. November 1991 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 12/1513 vom 8. November 1991 — Zunahme von Wohnungskündigungen wegen Eigenbedarfs nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1989 MdlAnfr 5, 6 Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD Antw PStSekr Dr. Reinhard Göhner BMJ . 4643B, 4644 A ZusFr Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . . . 4643C, 4644 D ZusFr Dr. Peter Struck SPD 4643 D ZusFr Ludwig Stiegler SPD 4645 A Beachtung der im Gesundheits-Reformgesetz festgelegten Regelungen für die Berechnung kassenärztlicher Leistungen; Durchschnittseinkommen der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte MdlAnfr 13, 14 Klaus Kirschner SPD Antw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 4645C, 4646 B ZusFr Klaus Kirschner SPD . . 4645D, 4646 C ZusFr Karl Hermann Haack (Extertal) SPD 4646A, 4647 A Gespräch von Bundeswirtschaftsminister Möllemann und dem Parlamentarischen Staatssekretär Rawe über die Vergabe des Starts des DFS 3 „Kopernikus" an die amerikanische Firma McDonnell-Douglas; Gespräche von Staatssekretären mit der europäischen Firma ARIANESPACE im Winter 1990/91 MdlAnfr 20, 21 Josef Vosen SPD Antw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT . . . 4647 C, 4648 A ZusFr Josef Vosen SPD 4647 C, 4648 B ZusFr Lothar Fischer (Homburg) SPD . . 4647 D, 4649 A ZusFr Dr. Peter Struck SPD 4648 C ZusFr Siegmar Mosdorf SPD 4648 D Angebote der Firmen McDonnell-Douglas und ARIANESPACE für den im Herbst 1992 vorgesehenen Start des DFS 3 „Kopernikus" MdlAnfr 22, 23 Siegmar Mosdorf SPD Antw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT . . 4649 B ZusFr Siegmar Mosdorf SPD 4649 C ZusFr Lothar Fischer (Homburg) SPD . 4649 D Vergabe des Starts des DFS 3 „Kopernikus" an die amerikanische Firma McDonnell-Douglas anstelle der europäischen Firma ARIANESPACE; an der Entscheidung beteiligte Stellen MdlAnfr 24, 25 Lothar Fischer (Homburg) SPD Antw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT . . . 4649D, 4650 D ZusFr Lothar Fischer (Homburg) SPD . . 4650A, 4651A ZusFr Josef Vosen SPD 4650 B ZusFr Gerhard O. Pfeffermann CDU/CSU 4650 B ZusFr Ilse Janz SPD 4650 D Vergabe des Starts des DFS 3 „Kopernikus" an die amerikanische Firma McDonnell-Douglas anstelle der europäischen Firma ARIANESPACE II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1991 MdlAnfr 26, 27 Ilse Janz SPD Antw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT . . 4651 C ZusFr Ilse Janz SPD 4651 D ZusFr Josef Vosen SPD 4652 A ZusFr Lothar Fischer (Homburg) SPD . 4652 B Gewährung eines Kredits zu Sonderkonditionen an die staatliche chinesische Schifffahrtsgesellschaft Cosco durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau; Beteiligung des BMZ MdlAnfr 31, 32 Dr. Ingomar Hauchler SPD Antw PStSekr Hans-Peter Repnik BMZ . . 4652D, 4653 B ZusFr Dr. Ingomar Hauchler SPD 4653A, 4653 C ZusFr Christoph Matschie SPD 4654 A ZusFr Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU 4654 B Zusatztagesordnungspunkt: Aktuelle Stunde betr. Situation von Studium und Lehre im geeinten Deutschland Eckart Kuhlwein SPD 4654 D Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 4655 D Dirk Hansen FDP 4656 C Stephan Hilsberg SPD 4657 C Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 4658 B Dr. Peter Eckardt SPD 4659 B Dr. Karlheinz Guttmacher FDP 4660 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 4661B Dr. Egon Jüttner CDU/CSU 4662 A Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 4663 A Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 4663 D Doris Odendahl SPD 4664 D Josef Hollerith CDU/CSU 4665 D Dr. Michael Luther CDU/CSU 4666 C Nächste Sitzung 4667 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4669* A Anlage 2 Vorübergehende Lagerung der Teilgenehmigungsunterlagen für die Hanauer Plutoniumverarbeitung beim Antragsteller wegen Umzugs des hessischen Ministers für Umwelt und Reaktorsicherheit MdlAnfr 3, 4 — Drs 12/1513 — Harald B. Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Horst Schmidbauer BMU 4669* C Anlage 3 Absenkung der Entgelthöhe für Beschäftigte in Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften unter das Niveau der Tariflöhne in den neuen Ländern MdlAnfr 7, 8 — Drs 12/1513 — Adolf Ostertag SPD SchrAntw PStSekr Horst Seehofer BMA . 4670* A Anlage 4 Höhe der Pflichtversicherungsbeiträge und des notwendigen Finanzvolumens bei Realisierung der Pflegefall-Versicherung MdlAnfr 9, 10 — Drs 12/1513 — Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Seehofer BMA . 4670* C Anlage 5 Anträge auf Genehmigung einer somatischen Gentherapie bei der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit; Beteiligung der Ethikkommission MdlAnfr 11, 12 — Drs 12/1513 — Wolf-Michael Catenhusen SPD SchrAntw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 4670* D Anlage 6 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zur Ermöglichung eines flächendeckenden Personennahverkehrs MdlAnfr 15 — Drs 12/1513 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 4671* B Anlage 7 Ausgleichszahlungen z. B. für die Schülerbeförderung, nach der Privatisierung der Regionalbusgesellschaften der Bundesbahn; Sicherstellung der Vernetzung von Bahn-und Busverkehr MdlAnfr 16, 17 — Drs 12/1513 — Dr. Maria Böhmer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 4671* C Anlage 8 Hochgeschwindigkeitsstrecken (mindestens 200 km/h) zwischen Mannheim, Saarbrükken und Ostfrankreich, insbesondere auf der Strecke Hochspeyer—Neustadt an der Weinstraße MdlAnfr 18, 19 — Drs 12/1513 — Elke Ferner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 4671' D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1991 III Anlage 9 Beurteilung der Studie über den Einsatz bio-abbaubarer Kunststoffe im Verpackungsbereich MdlAnfr 28 — Drs 12/1513 — Simon Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 4672* B Anlage 10 Soziale Absicherung der zu entlassenden Mitarbeiter der Akademien in der ehemaligen DDR; Herstellung des Gleichgewichts im Forschungsbereich zwischen alten und neuen Bundesländern MdlAnfr 29, 30 — Drs 12/1513 — Renate Jäger SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 4672* D Anlage 11 Entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit den nach Atomwaffen strebenden Ländern Algerien, Argentinien, Brasilien, Indien und Pakistan und Rolle Chinas in diesem Zusammenhang MdlAnfr 33 — Drs 12/1513 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Hans-Peter Repnik BMZ 4673* B Anlage 12 Zahl der Asylbewerber aus sogenannten Nichtverfolgerstaaten im ersten Halbjahr 1991; Einzelfallprüfung gemäß Art. 16 GG bei Argumenten über eine Bedrohung bei Rückkehr ins Heimatland MdlAnfr 52, 53 — Drs 12/1513 — Rudolf Bindig SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 4673* C Anlage 13 Adressat für die Entscheidung über die Zuweisung von Asylbewerbern an Städte und Gemeinden MdlAnfr 54 — Drs 12/1513 — Robert Antretter SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 4674* A Anlage 14 Bereitstellung von Kasernen in Schwäbisch Gmünd als Sammellager für Asylbewerber MdlAnfr 55 — Drs 12/1513 — Robert Antretter SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 4674* A Anlage 15 Flugbewegungen auf dem US-Militärflugplatz Heidelberg-Pfaffengrund seit 1986; Reduzierung der Lärm- und Abgasbelästigungen für die betroffene Bevölkerung MdlAnfr 59, 60 — Drs 12/1513 — Dr. Hartmut Soell SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 4674* B Anlage 16 Ausschöpfung der Beförderungsmöglichkeiten für den mittleren Zolldienst nach Verabschiedung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 1991 MdlAnfr 61 — Drs 12/1513 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 4674* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1991 4643 56. Sitzung Bonn, den 13. November 1991 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adam, Ulrich CDU/CSU 13.11.91 Dr. Altherr, Walter CDU/CSU 13.11.91 Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 13.11.91 Bindig, Rudolf SPD 13.11.91* Böhm (Melsungen), CDU/CSU 13.11.91* Wilfried Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 13.11.91* Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 13.11.91 Peter Harry Cronenberg (Arnsberg), FDP 13.11.91 Dieter-Julius Doppmeier, Hubert CDU/CSU 13.11.91 Ehrbar, Udo CDU/CSU 13.11.91 Dr. Feige, Klaus-Dieter Bündnis 13.11.91 90/GRÜNE Friedhoff, Paul FDP 13.11.91 Genscher, Hans-Dietrich FDP 13.11.91 Göttsching, Martin CDU/CSU 13.11.91 Henn, Bernd fraktionslos 13.11.91 Janovsky, Georg CDU/CSU 13.11.91 Koltzsch, Rolf SPD 13.11.91 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 13.11.91 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 13.11.91 * Reinhard Mischnick, Wolfgang FDP 13.11.91 Dr. Modrow, Hans PDS 13.11.91 Nolte, Claudia CDU/CSU 13.11.91 Paintner, Johann FDP 13.11.91 Poß, Joachim SPD 13.11.91 Rauen, Peter Harald CDU/CSU 13.11.91 Reimann, Manfred SPD 13.11.91 * Rempe, Walter SPD 13.11.91 Reuter, Bernd SPD 13.11.91 Dr. Riege, Gerhard PDS 13.11.91 Sauer (Salzgitter), Helmut CDU/CSU 13.11.91 Schäfer (Offenburg), SPD 13.11.91 Harald B. Schmidt-Zadel, Regina SPD 13.11.91 Schütz, Dietmar SPD 13.11.91 Schulhoff, Wolfgang CDU/CSU 13.11.91 Seiler-Albring, Ursula FDP 13.11.91 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 13.11.91 Stachowa, Angela PDS 13.11.91 Vogel, (Ennepetal), CDU/CSU 13.11.91 * Friedrich Voigt (Frankfurt), SPD 13.11.91 Karsten D. . Wollenberger, Vera Bündnis 90/GRÜNE 13.11.91 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Schmidbauer auf die Fragen des Abgeordneten Harald B. Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 12/1513 Fragen 3 und 4): Ist dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als der zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde und wenn ja, seit wann, bekannt, daß Akten für die Teilgenehmigung der Hanauer Plutoniumverarbeitung vom Dezember 1990 an vorübergehend beim Antragsteller gelagert wurden? Ist dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Erklärung der Firma Siemens bekannt, daß die Zwischenlagerung der Genehmigungsunterlagen auf Bitten des ehemaligen hessischen Ministers für Umwelt und Reaktorsicherheit, Karlheinz Weimar, aufgrund des Umzugs des Ministeriums für Umwelt und Reaktorsicherheit erfolgt ist? Zu Frage 3: Nachdem der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 2. November 1991 außerhalb des bundesaufsichtlichen Behördenverkehrs Kenntnis davon erhalten hatte, daß Ende 1990 Akten der Genehmigungsbehörde ausgelagert worden sein sollen, hat er mit Schreiben vorn 6. November 1991 den Hessischen Minister für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten um Bericht zu diesem Vorgang und um Bewertung gebeten. Der Bericht wurde am 8. November 1991 übermittelt. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten teilt darin mit, im Rahmen einer Bestandsaufnahme im Januar 1991 sei festgestellt worden, daß die Unterlagen zur 5. Teilerrichtungsgenehmigung Siemens-MOX-Verarbeitung, erteilt am 29. Oktober 1990, in der zuständigen Abteilung über einen längeren Zeitraum nicht verfügbar waren. Die Unterlagen seien Anfang Dezember 1990 zur Firma Siemens verbracht worden. In dem Bericht hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten offengelassen, ob es sich um Behördenakten handelte. Aus dem „Bericht über die bisherigen Erkenntnisse zur Auslagerung von Akten der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde bei der Firma Siemens" des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten vom 11. November 1991, der am 12. November 1991 in öffentlicher Sitzung des Unterausschusses für Atomangelegenheiten des Umweltausschusses des Hessischen Landtags vorgetragen und am 13. November 1991 dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übermittelt worden ist, ergibt sich, daß der dortige Staatssekretär bereits am 21. Oktober 1991 über „Verfahrensauffälligkeiten bei der Erteilung der 5. und 6. Teilerrichtungsgenehmigung für die Siemens MOX-Anlage unterrichtet" worden ist. Zu Frage 4: Auf die Anfrage des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 6. November 1991 hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten mit Schreiben vom 8. November 1991 mitgeteilt, daß aufgrund einer tele- 4670* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1991 fonischen Anfrage vom 7. November 1991 die Fa. Siemens erklärt habe, die Unterlagen seien auf ausdrücklichen Wunsch des Hessischen Umweltministeriums am 3. Dezember 1990 im Dokumentationszentrum des Siemens-Brennelementewerkes Hanau eingelagert worden. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten hat darüber hinaus mitgeteilt, daß sich der Staatsanwalt seit dem 7. November 1991 aufgrund von Presseveröffentlichungen mit dem Vorgang befasse. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Seehofer auf die Fragen des Abgeordneten Adolf Ostertag (SPD) (Drucksache 12/1513 Fragen 7 und 8): Treffen Pressemeldungen zu (Wirtschaftswoche Nr. 44 vom 25. Oktober 1991), wonach die Bundesregierung bestrebt ist, die Entgelthöhe für Beschäftigte in Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften soweit abzusenken, daß sie deutlich unter dem Niveau der Tariflöhne in den neuen Ländern liegen, und wenn ja, welche gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit eine derartige Absenkung möglich ist? Stehen die in Frage 7 genannten Bestrebungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Koalitionsvereinbarungen der Regierung, die auch eine Deregulierung der arbeitsmarktspezifischen Gesetzgebung vorsehen, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung bislang hierbei gekommen? Zu Frage 7: Aufgrund einer Koalitionsabsprache von August des Jahres hat sich eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung u. a. mit der Frage beschäftigt, ob ein ,,Tarifabschlag" auf Arbeitsentgelte von Arbeitnehmern, die in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) beschäftigt sind, durch gesetzliche oder tarifvertragliche Regelung rechtlich zulässig sei. Noch während der Tätigkeit der Arbeitsgruppe sind unterschiedliche Standpunkte der Öffentlichkeit zugänglich geworden (vgl. Handelsblatt vom 26. September 1991, S. 6, und vom 30. September 1991, S. 5). Gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Tarifabschlag für ABM-Arbeitnehmer bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das gilt auch für ABM-Arbeitnehmer in Gesellschaften zur Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung im Sinne der Rahmenvereinbarung der Treuhandanstalt vom 17. Juli 1991. Ein eigener Tarifvertrag für ABMArbeitnehmer wäre jedoch zulässig. Zu Frage 8: In den Koalitionsvereinbarungen ist keine Deregulierung der arbeitsmarktspezifischen Regelungen vorgesehen. Die Koalitionsvereinbarungen enthalten nur die Abrede, daß die Ergebnisse der von der Bundesregierung eingesetzten Deregulierungskommission in einer Arbeitsgruppe der Koalition beraten werden sollen. Die Vorschläge der Deregulierungskommission betreffen jedoch nicht die Regelungen über die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Seehofer auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/ CSU) (Drucksache 12/1513 Fragen 9 und 10): Ist es nach bisherigen Erkenntnissen möglich, mit einem Pflichtversicherungsbeitrag von 35 bis 45 DM pro erwachsener Person, eine umfassende Pflegeversicherung mit sofortiger Wirkung zu realisieren, oder wie hoch müßten nach Erkenntnissen der damit befaßten Ministerien die Beiträge für eine Privatpflichtversicherung angesetzt werden? Wie groß müßte das Finanzvolumen sein, um den Bedarf bei einem Eintritt in eine umfassende Pflegepflichtversicherung bei den Leistungen an die Betroffenen abdecken zu können, und könnte dies durch eine private Pflegepflichtversicherung unverzüglich erreicht werden? Zu Frage 9: Nach allgemeiner Auffassung muß es das Ziel einer Pflegeversicherung sein, die Pflegebedürftigen weitgehend von der Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen unabhängig zu machen. Dafür erforderlich sind bei stationärer Pflege Leistungen bis zu 2 000 DM monatlich. Für diese Leistungen reichen monatliche Beiträge von 35 DM bis 45 DM nicht aus. Ein einheitlicher Beitrag, der für alle Pflegebedürftigen ein Pflegegeld bis zu 2 000 DM monatlich vorsieht, müßte für das Einführungsjahr bei ca. 100 DM monatlich liegen, wenn man den Durchschnittsbeitrag aus den altersspezifischen risikoäquivalenten Prämien für die heutige Bevölkerung ermittelt. Dieser einheitliche Beitrag von ca. 100 DM monatlich müßte von jedem Versicherten entrichtet werden, also auch von einer nicht erwerbstätigen Ehefrau. Zu Frage 10: Nach den Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ist für 1991 ein Finanzvolumen von 25,2 Milliarden DM erforderlich, um die Leistungen für die heute bereits Pflegebedürftigen (22,2 Milliarden DM) und die soziale Sicherung der häuslichen Pflegepersonen (3 Milliarden DM) bezahlen zu können. Die heute bereits Pflegebedürftigen können nicht in eine private Pflegepflichtversicherung aufgenommen werden, weil der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Für diesen Personenkreis stehen daher keine Leistungen einer privaten Pflegepflichtversicherung zur Verfügung. Zur Sicherung der Finanzierung der Pflegeleistungen an diesen Personenkreis muß ein Finanzierungsfonds eingerichtet werden. Es liegen der Bundesregierung keine Schätzungen darüber vor, ab welchem Zeitpunkt ein solcher Fonds seine Arbeit aufnehmen könnte. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Wolf-Michael Catenhusen (SPD) (Drucksache 12/1513 Fragen 11 und 12): Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1991 4671* Sind in der Bundesrepublik Deutschland schon Anfragen oder Anträge zur Durchführung einer somatischen Gentherapie bei der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit gestellt worden, und um welche Projekte handelt es sich dabei im einzelnen? Welche Genehmigungen sind für die Durchführung eines Vorhabens zur somatischen Gentherapie in Deutschland erforderlich, und wie wird dabei die Einbeziehung einer für therapeutische Versuche am Menschen erforderlichen zentralen Ethik-Kommission sichergestellt? Zu Frage 11: Der Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit liegen bislang Anfragen oder Anträge zur Durchführung einer somatischen Gentherapie am Menschen in der Bundesrepublik nicht vor. Es liegen auch keine Anträge, Anmeldungen oder Anfragen zu gentechnischen Arbeiten im Sinne des Gentechnikgesetzes vor, die erkennbar im unmittelbaren Zusammenhang mit einer somatischen Gentherapie stehen. Zu Frage 12: a) Eine Genehmigungspflicht für die somatische Gentherapie am Menschen als solche gibt es nicht. Das Einbringen von neuen Erbinformationen in somatische Zellen des Menschen mit gentechnischen Methoden ist aber eine gentechnische Arbeit im Sinne des Gentechnikrechts und muß nach dessen Vorschriften gegebenenfalls angemeldet und jedenfalls in einer gentechnischen Anlage durchgeführt werden. b) Beim gegenwärtigen Kenntnisstand ist wohl jede Gentherapie als klinischer Versuch am Menschen anzusehen. Für solche klinischen Versuche schreiben die Berufsordnungen der Ärzte in den alten Bundesländern vor, daß sich der Arzt vor ihrer Durchführung von einer bei den Landesärztekammern oder bei einer medizinischen Fakultät gebildeten Ethik-Kommission über die mit seinem Vorhaben verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen beraten läßt. Eine zentrale Ethik-Kommission zur somatischen Gentherapie etwa bei der Bundesärztekammer besteht nicht. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/1513 Frage 15): Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß das Personenbeförderungsgesetz dahin gehend geändert werden muß, daß die Streckenkonzessionen durch Gebietskonzessionen ersetzt werden müssen, um flächendeckende Lösungen für den Personennahverkehr zu ermöglichen? Der Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages hat am 30. Mai 1990 im Zusammenhang mit den Beratungen über den Bericht der Bundesregierung über den öffentlichen Personennahverkehr in der Fläche festgestellt, daß sich der Ordnungsrahmen des Personenbeförderungsgesetzes bewährt hat und genügend Gestaltungsspielraum bietet. Dabei ist an die Regelung des § 2 Absatz 7 des Personenbeförderungsgesetzes ( „Experimentierklausel") zu denken und an die durch das Dritte Rechtsbereinigungsgesetz geschaffene Möglichkeit, den Schülerverkehr als Sonderform des Linienverkehrs vom Verbot der Mitnahme anderer Fahrgäste zu befreien (§ 2 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes). Auch die Bundesregierung will daher an dem Grundsatz der freiwilligen Zusammenarbeit der Verkehrsunternehmen festhalten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Maria Böhmer (CDU/ CSU) (Drucksache 12/1513 Fragen 16 und 17): Wird die Bundesregierung nach einer Privatisierung der Regionalbusgesellschaften der Deutschen Bundesbahn Ausgleichszahlungen für nicht kostendeckende Leistungen der Nachfolgegesellschaften z. B. bei der Beförderung von Schülern leisten? Wird es seitens der Bundesregierung Vorgaben geben, die auch für die Zukunft die Vernetzung von Bahn- und Busverkehr sicherstellen? Zu Frage 16: Nein. Ausgleichszahlungen für nicht kostendekkende Leistungen, — z. B. bei der Beförderung von Schülern — obliegen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 45a Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes den Ländern, in deren Gebiet der Verkehr betrieben wird. Das gilt nach der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes durch das Haushaltsbegleitgesetz 1991 unabhängig davon, ob sich die jeweilige Regionalbusgesellschaft noch im Eigentum der Deutschen Bundesbahn oder bereits in privatem Eigentum befindet. Zu Frage 17: Ja. Zu den Rahmenbedingungen der Bahnbus-Holding GmbH (BBHG) beim Verkauf der Regionalbus-gesellschaften gehört u. a., daß die Erwerber vertraglich in die mit der Deutschen Bundesbahn bestehenden Verträge zur Abstimmung der Fahrpläne von Schiene und Bus und zur Schaffung gemeinsamer Tarifangebote eintreten müssen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 12/1513 Fragen 18 und 19): Auf welchen Teilstücken der Strecke Saarbrücken—Mannheim werden nach den Plänen der Bundesregierung zur Realisierung einer Hochgeschwindigkeitsverbindung zwischen Ostfrankreich und Mannheim über Saarbrücken Geschwindigkeiten von mindestens 200 km/h erreicht, und welche Konzeption verfolgt die Bundesregierung zur Beseitigung der Langsamfahrstrecken, insbesondere zwischen Hochspeyer und Neustadt? 4672* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1991 Wie steht die Bundesregierung zu einer Stufenlösung, in der kurzfristig der Ausbau von Teilstücken der Strecke Saarbrükken—Mannheim realisiert wird und gleichzeitig die erforderlichen Verfahren (Raumordnungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung etc.) eingeleitet werden, uni mittelfristig die Langsamfahrstrecken durch Neubauten zu umgehen? Zu Frage 18: Im Rahmen der Schnellbahnverbindung Paris—Ostfrankreich—Südwestdeutschland ist geplant, in der Relation Saarbrücken — Mannheim zwischen St. Ingbert und Kaiserslautern sowie zwischen Neustadt/ Weinstraße und Ludwigshafen, also auf rund 2/3 der deutschen Teilstrecke, Geschwindigkeiten von 200 km/h zu erreichen. Die Bundesregierung beabsichtigt, nach Abschluß der Vereinbarung mit Frankreich zum Bau der Schnellbahnverbindung für die Strecke zwischen Hochspeyer und Neustadt weitere Untersuchungen mit dem Ziel einer Fahrzeitverbesserung durch kostengünstigere Lösungen als den Pfalztunnel durchzuführen. Zu Frage 19: Ausbaumaßnahmen für Teilstücke der Strecke Saarbrücken—Ludwigshafen/Mannheim, für die keine planungsrechtlichen Verfahren notwendig sind, können kurzfristig nach Abschluß der Vereinbarung mit Frankreich, der im Zeitraum März/Juni 1992 erwartet wird, begonnen werden. Ebenso können dann die planungsrechtlichen Verfahren eingeleitet werden. Raumordnungsverfahren sind im Saarland voraussichtlich nicht erforderlich. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Simon Wittmann (Tännesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 12/1513 Frage 28): Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Fraunhofer-Institut für Lebensmitteltechnologie und Verpackung im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung und Technologie erstellte und im August 1991 veröffentlichte Studie „Untersuchungen zum Einsatz bioabbaubarer Kunststoffe im Verpackungsbereich", und welchen politischen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab? Der Einsatz bioabbaubarer Kunststoffe insbesondere im Verpackungsbereich wird seit einiger Zeit als eine Möglichkeit zur Reduktion des anfallenden Mülls diskutiert. Der BMFT hatte diesen Gedanken frühzeitig aufgegriffen und die FhG Anfang 1989 beauftragt, mit der genannten Studie das Anwendungspotential dieser Kunststoffe im Verpackungsbereich zu analysieren und die Rahmenbedingungen für einen breiten Einsatz zu untersuchen. Die Studie ist u. a. zu folgenden Ergebnissen gekommen: — Es gibt bereits eine große Zahl bioabbaubarer Kunststoffe auf dem Markt oder kurz vor der Markteinführung. Diese Stoffe sind aber bezüglich der technischen Anforderungen und in wirtschaftlicher Hinsicht im Vergleich zu den konventionellen Standardmaterialien nicht konkurrenzfähig. Trotz erheblicher weltweiter FuE-Bemühungen ist ein entscheidender Durchbruch nicht zu erkennen. — Über die Umweltverträglichkeit der Abbauprodukte liegen bisher nur geringfügige Erfahrungen vor. Dazu wären für jedes Produkt umfangreiche Untersuchungen anzustellen. Solche produktbezogenen Untersuchungen sollten nach Meinung anderer Experten auch eine (Gesamt-)Ökobilanz beinhalten, da Ressourcenverbrauch und Herstellungsverfahren in die Bewertung einzubeziehen seien. — Um die angestrebten Ziele, nämlich Deponieentlastung und die Gewinnung biologisch einwandfreien Kompostes, zu erreichen, ist eine sortenreine Sammlung und die Bereitstellung entsprechender Verwertungsanlagen erforderlich. Die Sammlung und stoffliche Wiederverwertung von Verpackungen ist in der am 21. Juni 1991 in Kraft getretenen „Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen " geregelt, deren 1. Stufe am 1. Dezember 1991 anläuft. Die Art der stofflichen Verwertung ist aus marktwirtschaftlichen Gründen den betroffenen Herstellern und dem Handel weitgehend freigestellt. Nach den bisherigen Erkenntnissen weisen demnach bioabbaubare Kunststoffe im Verpackungsbereich keine so überzeugenden Vorteile gegenüber herkömmlichen Materialien auf, daß sie umfangreichere Fördermaßnahmen zur Stimulierung eines breiten Einsatzes rechtfertigen würden. Es bleibt zunächst einmal abzuwarten, welche Wege Industrie und Handel bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung beschreiten werden. Der BMFT beobachtet die weitere Entwicklung, um ggf. in Abstimmung mit den anderen beteiligten Ressorts die Intentionen der Abfallpolitik der Bundesregierung durch flankierende Fördermaßnahmen zu unterstützen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen der Abgeordneten Renate Jäger (SPD) (Drucksache 12/1513 Fragen 29 und 30): Bleibt die Bundesregierung dabei, daß es laut Einigungsvertrag für die zu entlassenden Mitarbeiter der ehemaligen Akademieinstitute der Deutschen Demokratischen Republik keine soziale Absicherung gibt, und würde sie bei notwendig werdenden Einsparungsmaßnahmen in den Altbundesländern gleichermaßen vorgehen? Auf welchem Wege will die Bundesregierung ein annäherndes Gleichgewicht sowie eine gerechte Verteilung in den Forschungslandschaften der neuen und alten Bundesländer herstellen? Zu Frage 29: Nach Art. 38 Einigungsvertrag enden mit Ablauf des Jahres 1991 alle Arbeitsverträge der Mitarbeiter der ehemaligen Akademien AdW, AdL und Bauakademie der DDR. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1991 4673* Wegen der durch den Wissenschaftsrat durchgeführten Evaluierung gab es in den Akademie-Instituten im Unterschied zum sonstigen öffentlichen Dienst der ehemaligen DDR eine längere Übergangszeit von 15 Monaten bei voller Arbeitsfähigkeit und vollen Gehältern bis Ende 1991. Das Ergebnis der Evaluierung führt zum Aufbau neuer Institute zum Jahreswechsel mit Arbeitsmöglichkeiten für über die Hälfte der jetzt noch vorhandenen Beschäftigten, die Maßnahmen des Hochchulerneuerungsprogramms eingeschlossen. Für den verbleibenden kleineren Teil — soweit er keinen neuen Arbeitsplatz gefunden hat oder findet — greifen die allgemeinen Hilfen der Bundesanstalt für Arbeit sowie die Sonderregelungen für das Beitrittsgebiet wie beispielsweise die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) oder die Vorruhestandsregelung. Eine soziale Absicherung ist somit gegeben. Ein Vergleich mit Einsparungsmaßnahmen in den Altbundesländern ist irreführend, da es sich im Beitrittsgebiet um einen völligen Neuaufbau der öffentlich getragenen außeruniversitären Forschung handelt. Der Übergang von zentralistischen Wissenschaftssystemen der DDR in unsere föderale, vom wissenschaftlichen Wettbewerb gekennzeichnete Forschungslandschaft muß auch im Interesse der Wissenschaft selbst den vorgefundenen personellen Überhang abbauen. Zu Frage 30: Nach der grundgesetzlichen Ordnung sind für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Länder verantwortlich. Die Bundesregierung wird im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung nach Art. 91 b GG wie bisher auch auf eine angemessene Verteilung zwischen den Ländern achten, dies gilt auch für die Ressortforschung des Bundes. Jedoch kann dieser Aspekt gegenüber dem Engagement der einzelnen Länder und qualitativen Gesichtspunkten nicht im Vordergrund stehen. Die großen Unterschiede auch in den alten Ländern spiegeln dies wider. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Peter Repnik auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/1513 Frage 33): Welche Auswirkungen hat das Streben nach Atomwaffen von Pakistan, Indien, Argentinien, Brasilien, Algerien für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland, und wie ist die Rolle von China in diesem Zusammenhang zu beurteilen? Grundlage für Entscheidungen der Bundesregierung können nicht Mutmaßungen über das Streben nach Atomwaffen, sondern müssen Tatsachen sein. Unter den von Ihnen genannten Ländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Algerien, Argentinien und Brasilien nicht in der Lage, Atomwaffen zu produzieren. Dennoch beobachten wir Entwicklungen in diesem Bereich sorgfältig. Art und Umfang der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit unseren Partnern im Süden richten sich nach der Beurteilung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. Eines unter den Kriterien zur Bewertung der politischen Rahmenbedingungen ist die Höhe der Rüstungsausgaben eines Landes. Dabei findet auch die Atomrüstung Berücksichtigung. Andere Kriterien sind: Beachtung der Menschenrechte, Beteiligung der Bevölkerung am politischen Prozeß, Gewährleistung von Rechtssicherheit, Schöpfung einer marktfreundlichen Wirtschaftsordnung und Entwicklungsorientierung des staatlichen Handelns. China ist ein Kernwaffenstaat. Die chinesische Regierung hat in diesem Jahr erklärt, dem internationalen Vertrag zur Nichtverbreitung von Kernwaffen beitreten zu wollen. Über eine mögliche Beteiligung Chinas an der atomaren Aufrüstung anderer Entwicklungsländer liegen derzeit keine gesicherten Erkenntnisse vor. Im übrigen führen wir entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 30. 10. 1990 nur solche Vorhaben mit der VR China durch, die unmittelbar der Bevölkerung bzw. dem Schutz und der Erhaltung der Umwelt dienen oder zur Reform der chinesischen Wirtschaft beitragen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) (Drucksache 12/1513 Fragen 52 und 53): Kann die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Asyldebatte eine Liste mit mindestens fiinf sogenannten Nichtverfolgerstaaten nennen, aus denen in größerer Zahl Asylbewerber nach Deutschland kommen und in denen es eine politische Verfolgung praktisch nicht gibt, und kann die Bundesregierung für diese Länder zugleich angeben, wieviel Prozent der Gesamtzahl der Asylbewerber im ersten Halbjahr 1991 jeweils aus diesen Staaten als Asylbewerber nach Deutschland gekommen sind? Kann die Bundesregierung angehen, wenn in Deutschland eine Regelung bestiinde, nach der einige sogenannte Nichtverfolgerstaaten festgelegt worden sind, ob, falls jemand aus einem solchen Land in Deutschland vorbringt, daß gerade er doch verfolgt sei und ihm bei einer Rückkehr in sein Heimatland Gefahr drohe und er dafür einige Argumente vorbringt, dann doch eine Einzelfallprüfung nach Artikel 16 GG bzw. der Genfer Flüchtlingskonvention durchgeführt werden müßte? Zu Frage 52: Die Bundesregierung hat in der laufenden Asyldiskussion stets die Auffassung vertreten, daß eine Liste sogenannter Nichtverfolgerstaaten vor dem Hintergrund der geltenden Verfassungslage ohne Bedeutung wäre, weil die grundrechtliche Ausgestaltung des Asylrechts in der Bundesrepublik Deutschland eine individuelle auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Prüfung von Asylbegehren gebietet. Sie hat deshalb bisher keine Veranlassung gehabt, sich über exploratorische Gespräche mit dem UNHCR, Innenministern anderer EG-Mitgliedstaaten und der EG-Kommission hinaus detailliert mit der Frage von Nichtverfolgerstaaten zu befassen. Zu Frage 53: Wie bereits erläutert, hätte eine solche Regelung keinen Einfluß auf die nach geltendem Verfassungsrecht durchzuführende Einzelfallprüfung. 4674* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. November 1991 Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Robert Antretter (SPD) (Drucksache 12/1513 Frage 54): Wird die letzte Entscheidung über die Zahl der Zuweisung von Asylbewerbern an eine Stadt oder Gemeinde von der Bundes- oder der jeweiligen Landesregierung getroffen? Nach den Regelungen des Asylverfahrensgesetzes erfolgt die Verteilung der Asylbewerber auf die einzelnen Bundesländer nach dem in § 22 Abs. 2 AsylVfG vorgesehenen Quotenschlüssel durch den Verteilungsbeauftragten der Bundesregierung, der nach Anhörung der Länder das Land bestimmt, in dem sich die Asylbewerber aufzuhalten haben (§ 22 Abs. 3 AsylVfG). Die Verteilung der zugewiesenen Personen innerhalb des jeweiligen Bundeslandes und somit auch die Entscheidung über die Zuständigkeit für die Unterbringung, die Zahl der aufzunehmenden Personen o. ä. fällt in die Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes. In den meisten Ländern ist das diesbezügliche Verfahren durch Landesaufnahmegesetze geregelt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Robert Antretter (SPD) (Drucksache 12/1513 Frage 55): Sind Informationen zutreffend, denen zufolge die Bundesregierung die Schwäbisch Gmünder Hardt-Kaserne und Bismarck-Kaserne als mögliche Sammelunterkünfte für Asylbewerber vorsieht? Die Entscheidung, ob, wann und wo Sammelunterkünfte für Asylbewerber eingerichtet werden, trifft die jeweilige Landesregierung in alleiniger Verantwortung. Es ist in der Tat richtig, daß der Bund mit der Stadt Schwäbisch Gmünd über die Freigabe und Nutzung der beiden in Rede stehenden Kasernen verhandelt. Der Bund ist bereit, den Teil der von den US-Streitkräften freigegebenen Hardt-Kaserne, an dem das Land Baden-Württemberg für eine spätere Nutzung interessiert ist, ganz oder teilweise zur Einrichtung einer Sammelunterkunft für Asylbewerber vorübergehend zur Verfügung zu stellen. Die Bismarck-Kaserne kommt für die Einrichtung eines Sammellagers für Asylbewerber nicht in Betracht. An einem Teil der Kaserne besteht voraussichtlich Bundesbedarf. Davon abgesehen werden bereits mit der Stadt konkrete Verhandlungen über einen Verkauf für eine bestimmte Nutzung geführt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hartmut Soell (SPD) (Drucksache 12/1513 Fragen 59 und 60): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Zahl der jährlichen Flugbewegungen auf dem US-Militärflugplatz Heidelberg-Pfaffengrund zwischen 1986 und 1990 sowie über die Zahl der Flugbewegungen in den ersten zehn Monaten des Jahres 1991? Sieht die Bundesregierung überhaupt praktische Möglichkeiten, die enorme gesundheitsschädigende Lärm- und Abgasbelästigung sowie die beträchtlichen Sicherheitsrisiken der Anwohner im unmittelbaren und mittelbaren Umfeld des US-Militärflugplatzes Heidelberg-Pfaffengrund, dessen Landebahn in nur rund 150 Metern Entfernung von Wohngebieten verläuft, zu reduzieren, oder stimmt sie der Forderung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg zu, den US-Militärflugplatz HeidelbergPfaffengrund baldig zu schließen? Zu Frage 59: Für das Jahr 1990 und die ersten zehn Monate des Jahres 1991 liegen der Bundesregierung keine Angaben über die Zahl der Flugbewegungen auf dem amerikanischen Flugplatz Heidelberg-Pfaffengrund vor. In den Jahren 1986-1989 wurden durchschnittlich ca. 30-40 Flugbewegungen pro Tag registriert. Zu Frage 60: Die Bundesregierung hat die amerikanischen Streitkräfte gebeten, die besonders lärmintensive Hubschrauberwerkstatt zu verlegen. Die Streitkräfte beabsichtigen nach bisherigen Informationen, Lärmschutzwände zu errichten, um eine Lärmminderung für die angrenzenden Wohngebiete Pfaffengrund und Pleikartsförsterhof zu erreichen. Über beide Maßnahmen haben die Streitkräfte noch nicht abschließend entschieden. Um die Flugsicherheit zu gewährleisten, sind für den Flugplatz eine Kontrollzone und eine Flugverkehrskontrolle eingerichtet. Die An- und Abflugstrekken sind so festgelegt, daß bebaute Gebiete gemieden werden. Die Bundesregierung hat rechtlich keine Möglichkeit, von den amerikanischen Streitkräften betriebene Anlagen zu schließen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/1513 Frage 61): Wie lange wird es nach der Verabschiedung des Besoldungsund Versorgungsanpassungsgesetzes 1991 noch dauern, bis alle Beförderungsmöglichkeiten für den mittleren Zolldienst ausgeschöpft sind, und können die Zollbeamten zumindest damit rechnen, bis Weihnachten die ihnen vom Parlament schon seit dem Sommer zugedachten Beförderungsstellen zu bekommen? Das vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedete Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 1991 wird voraussichtlich am 29. November 1991 vom Bundesrat behandelt werden. Bei Zustimmung des Bundesrates ist mit der Verkündung des Gesetzes im Dezember zu rechnen. Nach Verkündung werden die dann zur Verfügung stehenden Beförderungsmöglichkeiten unverzüglich ausgenutzt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Struck.


Rede von Dr. Peter Struck
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung denn für wünschenswert, einmal eine solche Statistik aufstellen zu lassen, aus der sich ergibt, wie viele Eigenbedarfskündigungen es seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegeben hat?
Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Struck, wenn es über die beiden letzten Jahre hinaus Anzeichen dafür gäbe, daß es bei der Zahl der Eigenbedarfskündigungen grundlegende Veränderungen gibt, könnte man darüber nachdenken. Aber



Parl. Staatssekretär Dr. Reinhard Göhner
ich weise auf die Frage hin: Wie sollte eine solche Statistik erstellt werden können? Wir könnten uns in der Tat nur auf die Fälle beziehen, die zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen. Ob das Schlußfolgerungen erlaubt, wage ich zu bezweifeln, weil ein großer Teil der Fälle, wie ich noch einmal sagen möchte, vorgerichtlich geklärt wird. Deshalb ist größte Vorsicht angeraten.
Im übrigen müßten wir dann auch erwägen, ob eine solche Statistik nicht besonderer gesetzlicher Grundlagen bedürfte. Ich erinnere an entsprechende gesetzliche Grundlagen für Erhebungen anderer Art außerhalb der Justiz, über die wir ja im Zusammenhang mit dem Mikrozensus, dem Volkszählungsurteil und dergleichen hier oft diskutiert haben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe nun die Frage 6 des Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer auf:
    Hält die Bundesregierung eine Zunahme von Kündigungen infolge der Einschränkung von Kündigungsschutzrechten für politisch wünschenswert, oder erwägt sie eine gesetzliche Einschränkung der gestärkten Position der Vermieter?
    Bitte, Herr Staatssekretär.
    Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung, Herr Kollege Meyer, sieht in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Einschränkung von Kündigungsschutzrechten, sondern die konkrete Ausformung der Eigenbedarfskündigung auf der Basis des Art. 14 des Grundgesetzes durch das hierzu berufene Gericht. Die Bundesregierung akzeptiert dies und sieht davon ab, eine auf dieser Rechtsprechung etwa beruhende Zunahme von Kündigungen, über die wir eben gesprochen haben, als politisch wünschenswert oder unerwünscht einzustufen. Wir respektieren diese Rechtsprechung.
    Wir lassen uns bei der Bewertung dieser Entwicklung auch von folgenden Erwägungen leiten: Erstens. Gegen mißbräuchliche Eigenbedarfskündigungen, wie sie natürlich immer wieder vorkommen und gegen die gesetzliche Maßnahmen kaum etwas bewirken können, sind die Mieter in jedem Falle geschützt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in dem von Ihnen, Herr Kollege Meyer, genannten Urteil sowie in einer Reihe weiterer anderer Entscheidungen betont.
    Zweitens. Auch bei den berechtigten Eigenbedarfskündigungen sind die Mieter ja nicht schutzlos. Sie können vielmehr unter Berufung auf die mietrechtliche Sozialklausel, die jetzt erst recht Bedeutung hat, der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für die Mieter oder ihre Familien eine nicht gerechtfertigte Härte bedeuten würde. Eine Härte liegt nach dem Gesetz eben auch vor — ich zitiere —, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
    Drittens ist noch darauf hinzuweisen, daß in Räumungsrechtsstreitigkeiten den Mietern auf Grund der Zivilprozeßordnung eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist bis zu einem Jahr zusätzlich gewährt werden kann.
    Diese Schutzvorschriften vor allem der Sozialklausel, aber auch der ZPO wirken sich nach der neueren Rechtsprechung, auf die Sie abheben, nach den danach häufiger zulässigen Eigenbedarfskündigungen in stärkerem Maße zugunsten des Mieters aus; denn nach der früheren Rechtsprechung hatten die Eigentümer realistische Chancen mit Eigenbedarfskündigung nur, wenn sie selber in einer konkreten Bedarfssituation waren. Gegenüber einem solchen dringenden Eigenbedarf konnten die Mieter naturgemäß nur schwer überwiegende eigene Interessen zur Geltung bringen. Die Sozialklausel führte auf Grund dieser früheren Rechtsprechung dementsprechend ein Schattendasein.
    Jetzt, nach der neueren Rechtsprechung, wo eben vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Eigenbedarfskündigung ausreichen — wenn ich die Rechtslage zusammenfassend so beschreiben darf —, wiegen aber im Rahmen der Sozialklausel die entgegenstehenden Interessen der Mieter bei der Abwägung mit denen der Vermieter entsprechend schwerer. Diese Wechselwirkung von Sozialklausel und Eigenbedarfskündigung in der gesetzlichen Konzeption des Mieterschutzes muß berücksichtigt werden; sie bewirkt, daß auch in Eigenbedarfsfällen die Interessen der gekündigten Mieter zur Geltung kommen.
    Ich bitte um Nachsicht, daß ich etwas ausführlicher begründet habe; aber das sind die Erwägungen dafür, Herr Kollege Meyer, daß die Bundesregierung nach alledem nicht erwägt, eine Einschränkung der Position der Vermieter gesetzlich vorzusehen.