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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/55 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 55. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. November 1991 Inhalt: Wahl der Abgeordneten Johannes Nitsch und Dr. Paul Laufs zu ordentlichen Mitgliedern in den Vermittlungsausschuß als Nachfolger für die ausscheidenden Abgeordneten Lothar de Maizière und Dr. Conrad Schroeder (Freiburg) 4589 A Überweisung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Wirtschafts- und Währungsunion im Rahmen der Regierungskonferenz (Drucksache 12/946) . . . 4589 A Tagesordnungspunkt 16: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 — StÄndG 1992) (Drucksachen 12/1108, 12/1368, 12/1466, 12/1506, 12/1507) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Matthäus-Maier, Dr. Rose Götte, Joachim Poß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für einen verfassungsmäßigen und gerechten Familienlastenausgleich zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bericht des Bundesrechnungshofes gemäß § 99 BHO über Vorsteuererstattungen bei der Gründung von Familienpersonengesellschaften in der Land- und Forstwirtschaft (Drucksachen 12/320, 12/1040, 12/1506) Ingrid Matthäus-Maier SPD . . . 4589D, 4597D, 4625 C Michael Glos CDU/CSU 4593 B Peter Harald Rauen CDU/CSU . . . 4593 D Hans H. Gattermann FDP 4594 D Gunnar Uldall CDU/CSU 4595 B Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 4596 C Hans H. Gattermann FDP . . . . 4597D, 4615 C Dankward Buwitt CDU/CSU 4598 A Hermann Rind FDP 4600 B Dr. Ulrich Briefs PDS/Linke Liste . . . 4602 D Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 4605A, 4609C, 4626A Dr. Norbert Wieczorek SPD 4609 C Manfred Hampel SPD 4609 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 4612 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 4612 C Ludwig Eich SPD 4614 B Wilfried Seibel CDU/CSU 4617 B Otto Reschke SPD 4619D, 4623 A Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 4621C, 4623 C Peter Harald Rauen CDU/CSU 4623 D Manfred Hampel SPD (zur GO) 4626 C Hermann Rind FDP (zur GO) 4627 A Hans H. Gattermann FDP (zur GO) . . 4627B Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Auf stokkung des Fonds „Deutsche Einheit" (Drucksachen 12/1227, 12/1374, 12/1494) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 4628A, 4633 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 Detlev von Larcher SPD 4629 A Gunnar Uldall CDU/CSU 4629 C Gunnar Uldall CDU/CSU 4630 D Dr. Ulrich Briefs PDS/Linke Liste . . . 4631D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) FDP . . 4632 C Eike Ebert SPD 4633 A Ingrid Matthäus-Maier SPD 4633 D Nächste Sitzung 4634 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4635* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze — Steueränderungsgesetz 1992 — StÄndG 1992) Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 4636* B Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/Linke Liste 4638* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Gesetzentwurf zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit") Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 4639* D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 4641* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 4589 55. Sitzung Bonn, den 8. November 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 08. 11. 91 Antretter, Robert SPD 08. 11. 91 * Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 08. 11. 91 Beckmann, Klaus FDP 08. 11. 91 Bläss, Petra PDS 08. 11. 91 Brähmig, Klaus CDU/CSU 08. 11. 91 Burchardt, Ulla SPD 08. 11. 91 Clemens, Joachim CDU/CSU 08. 11. 91 Conradi, Peter SPD 08. 11. 91 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 08. 11. 91 Ewen, Carl SPD 08. 11. 91 Eymer, Anke CDU/CSU 08. 11. 91 Dr. Feldmann, Olaf FDP 08. 11. 91 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 08. 11. 91 Gansel, Norbert SPD 08. 11. 91 Dr. von Geldern, CDU/CSU 08. 11. 91 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich FDP 08. 11. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 08. 11. 91 Götz, Peter CDU/CSU 08. 11. 91 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 08. 11. 91 Grünbeck, Josef FDP 08. 11. 91 Grüner, Martin FDP 08. 11. 91 Haack (Extertal), SPD 08. 11. 91 Karl-Hermann Haschke CDU/CSU 08. 11.91 (Großhennersdorf), Gottfried Dr. Hauchler, Ingomar SPD 08. 11. 91 Henn, Bernd fraktionslos 08. 11. 91 Heyenn, Günther SPD 08. 11. 91 Hollerith, Josef CDU/CSU 08. 11. 91 Homburger, Birgit FDP 08. 11. 91 Dr. Hoyer, Werner FDP 08. 11. 91 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 08. 11. 91 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 08. 11. 91 Jungmann (Wittmoldt), SPD 08. 11. 91 Horst Kauder, Volker CDU/CSU 08. 11. 91 Klemmer, Siegrun SPD 08. 11. 91 Körper, Fritz Rudolf SPD 08. 11. 91 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 08. 11. 91 Kohn, Roland FDP 08. 11. 91 Kolbe, Manfred CDU/CSU 08. 11. 91 Koltzsch, Rolf SPD 08. 11. 91 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 08. 11. 91 Koschnick, Hans SPD 08. 11. 91 Kossendey, Thomas CDU/CSU 08. 11. 91 Kubicki, Wolfgang FDP * 08. 11. 91 Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 08. 11. 91 Leidinger, Robert SPD 08. 11. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt big einschließlich Dr. Leonhard-Schmid, SPD 08. 11. 91 Elke Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 08. 11. 91 Lühr, Uwe FDP 08. 11. 91 Dr. Luther, Michael CDU/CSU 08. 11. 91 Marten, Günter CDU/CSU 08. 11. 91 ** Mattischeck, Heide SPD 08. 11. 91 Meckel, Markus SPD 08. 11. 91 Dr. Menzel, Bruno FDP 08. 11. 91 ' Dr. Meseke, Hedda CDU/CSU 08. 11. 91 Möllemann, Jürgen W. FDP 08. 11. 91 Mosdorf, Siegmar SPD 08. 11. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 08. 11. 91 ** Müller (Pleisweiler), SPD 08. 11. 91 Albrecht Neumann (Bramsche), SPD 08. 11. 91 Volker Niggemeier, Horst SPD 08. 11. 91 Nolte, Claudia CDU/CSU 08. 11. 91 Opel, Manfred SPD 08. 11. 91 Ostertag, Adolf SPD 08. 11. 91 Paintner, Johann FDP 08. 11. 91 Dr. Pfaff, Martin SPD 08. 11. 91 Pfuhl, Albert SPD 08. 11. 91 * Dr. Pinger, Winfried CDU/CSU 08. 11. 91 Poß, Joachim SPD 08. 11. 91 Raidel, Hans CDU/CSU 08. 11. 91 Regenspurger, Otto CDU/CSU 08. 11. 91 Rempe, Walter SPD 08. 11. 91 Reuschenbach, Peter W. SPD 08. 11. 91 Roth, Wolfgang SPD 08. 11. 91 Sauer (Salzgitter), Helmut CDU/CSU 08. 11. 91 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 08. 11. 91 Schaich-Walch, Gudrun SPD 08. 11. 91 Schily, Otto SPD 08. 11. 91 Schluckebier, Günther SPD 08. 11. 91 Schmidt (Aachen), Ursula SPD 08. 11. 91 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 08. 11. 91 Andreas Schmidt (Nürnberg), SPD 08. 11. 91 Renate Schmidt-Zadel, Regina SPD 08. 11. 91 Dr. Schmude, Jürgen SPD 08. 11. 91 Dr. Schreiber, Harald CDU/CSU 08. 11. 91 Dr. Schuster, Werner SPD 08. 11. 91 Dr. Seifert, Ilja PDS 08. 11. 91 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 08. 11. 91 Dr. Starnick, Jürgen FDP 08. 11. 91 Steinbach-Hermann, CDU/CSU 08. 11. 91 Erika Tillmann, Ferdi CDU/CSU 08. 11. 91 Titze, Uta SPD 08. 11. 91 Toetemeyer, SPD 08. 11.91 Hans-Günther Dr. Ullmann, Wolfgang Bündnis 08. 11. 91 90/GRÜNE Vergin, Siegfried SPD 08. 11. 91 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 08. 11. 91 * Friedrich 4636 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 08. 11. 91 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 08. 11. 91 Wagner (Eppelborn), SPD 08. 11. 91 Hans Georg Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 08. 11. 91 Welt, Jochen SPD 08. 11. 91 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 08. 11. 91 Dr. Wieczorek CDU/CSU 08. 11. 91 (Auerbach), Bertram Wohlleben, Verena SPD 08. 11. 91 Ingeburg Wollenberger, Vera Bündnis 08. 11. 91 90/GRÜNE Wülfing, Elke CDU/CSU 08. 11. 91 Zierer, Benno CDU/CSU 08. 11. 91 * Dr. Zöpel, Christoph SPD 08. 11. 91 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze — Steueränderungsgesetz 1992 — StÄndG 1992) Werner Schulz (Berlin) (Bündnis 90/GRÜNE): Eine bekannte Wirtschaftszeitung schrieb kürzlich: Enthemmte Verschuldung ist die Signatur der Politik! Der Skandal ist dabei nicht, daß mit dem Einigungsprozeß hohe Transferleistungen von West nach Ost notwendig geworden sind. Das Problem ist vielmehr, daß die Bundesregierung — und leider nicht nur sie — immer noch nicht den Ernst der Lage erkannt hat: Sie möchte mit den traditionellen Mitteln der Finanzpolitik die außergewöhnlich hohen Belastungen aus dem deutschen Einigungsprozeß bewältigen. Dabei ist schon lange abzusehen — die wissenschaftlichen Experten des Sachverständigenrates und der Institute haben darauf mehrfach verwiesen — , daß neue Wege in der Wirtschaftspolitik beschritten werden müssen. Die finanzpolitische Linie der Bundesregierung ist aber trotz ihrer wohltönenden Rhetorik konzeptionslos geblieben. Nicht einmal der angekündigte Kurs einer Konsolidierung der Staatsfinanzen kann eingehalten werden. Hinzu kommt aber auch: Diese Regierung will auch weiterhin mit den bekannten Methoden die finanzpolitische Situation verschleiern. Ein Teil der gewaltigen Belastungen wird einfach in Neben- und Schattenhaushalte verlagert. Die tatsächlichen Schuldenposten werden dadurch der öffentlichen Betrachtung und Beurteilung entzogen. Dabei ist jetzt schon abzusehen, daß gerade im Bereich dieser Nebenhaushalte zusätzliche Lasten entstehen, die in dieser Höhe nicht erwartet worden sind. Dies betrifft nicht nur den Fonds „Deutsche Einheit" , dessen Volumen jetzt erneut erweitert werden muß. Übersehen wird zumeist auch, daß der Kreditabwicklungsfonds, der bisher ein Defizit von knapp 30 Milliarden DM aufweist, nur den vorläufigen Stand der Verschuldung der ehemaligen DDR wiedergibt. Der Finanzminister wird hier noch Überraschungen erleben: Bis Ende 1993 erstatten Bund und Treuhandanstalt je zur Hälfte die Zinausgaben dieses Sondervermögens. Danach soll der Fonds aufgelöst und der Schuldenbestand der Treuhandanstalt übertragen werden. Die Treuhandanstalt, in der Sicht des Finanzministers überhaupt kein Teil der öffentlichen Finanzwirtschaft, wird dem Bundeshaushalt in den kommenden Jahren gewaltige Defizite bescheren. Ich verweise hier nur auf die Darlegungen des Bundesrechnungshofes zu diesem Punkt: Dort wird darauf verwiesen, daß die Finanzrisiken, die aus der Tätigkeit der Treuhandanstalt resultieren, von der Bundesregierung nur unreichend berücksichtigt worden sind. Zum anderen wird betont, daß die Treuhandanstalt als rechtsfähig bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts Teil der mittelbaren Staatsverwaltung sei. Dies sei auch dadurch dokumentiert, daß dem Bundesminister der Finanzen die Fach- und Rechtsaufsicht obliegt. Die Schulden der Treuhandanstalt werden jedenfalls nicht ohne Einfluß auf den Bundeshaushalt bleiben. Als zusätzliche Risiken für die Finanzpolitik sind zu nennen: die außenwirtschaftlichen Gewährleistungen mit Ausfallrisiko, die Defizite bei Bundesbahn und Reichsbahn, nicht zuletzt aber auch die zusätzlichen Haushaltsanforderungen auf Grund des zu regelnden Familienlastenausgleichs. Insgesamt bedeutet dies, daß das Defizit der öffentlichen Haushalte binnen Jahresfrist um rund 65 Milliarden DM auf knapp 75 Milliarden DM im Jahre 1990 emporschnellte. In diesem Jahr wird der Fehlbetrag nach einer Schätzung der Deutschen Bundesbank eine Größenordnung von 130 Milliarden DM erreichen: Die Verschuldung erreicht dann eine Größenordnung von 5 % des gesamtdeutschen Bruttosozialprodukts. Die Bundesbank fordert nun zu Recht, daß die Verschuldung baldmöglichst wieder auf ein normales Maß begrenzt werden muß. Sie verweist auch darauf, daß die Rückführung der Verschuldung auch aus außenwirtschaftlichen Gründen dringlich sei: Die deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik wird weltweit kritisch daraufhin beobachtet, ob sie die mit der Vereinigung gestellten Aufgaben mit den richtigen Maßnahmen und auch in angemessener Frist bewältigen kann. Sogar der Internationale Währungsfonds empfiehlt der Bundesregierung, mit einem ehrlichen Bericht über die wahren Kosten der deutschen Vereinigung an die Öffentlichkeit zu treten. Es zeichnet sich ab: Die Stabilitätspolitik der Bundesregierung wird weltweit zunehmend in Zweifel gezogen. Der Bundesrechnungshof hat die Schuldenpolitik der Bundesregierung ebenfalls gerügt. Er verweist in seinen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung auf die dramatisch ansteigende Zinslastquote: Das Verhältnis der Zinsausgaben zu den Gesamtausgaben wird nach der derzeitigen Finanzplanung des Finanzministeriums im Zeitraum 1991 bis 1995 von 10,3 % auf 13,3 % steigen. Ebenso deutlich wird die Zins-Steuer-Quote ansteigen: Das Verhältnis der Zinsausgaben zu den Steuereinnahmen wird im Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 4637* selben Zeitraum von 13,6 %. auf 15 %. steigen. Zu dem dramatischen Anstieg der Folgekosten der staatlichen Verschuldung trägt auch bei, daß die Schulden des Bundes überhaupt nicht mehr getilgt werden. Der Bundesrechnungshof stellt fest, daß die fälligen Tilgungszahlungen im wesentlichen immer durch neu aufgenommene Kredite finanziert werden. Dies kann im Ergebnis sogar dazu führen, daß heute und in Zukunft Zinsen auch für solche Kredite bezahlt werden, deren Gegenwert ganz oder teilweise schon nicht mehr vorhanden ist. Dies heißt letztlich, daß die Kreditaufnahme als Mittel zur Finanzierung von Investitionen — die klassische, immer noch gültige Formel — immer mehr eingeschränkt wird, an sich nur noch in Sonntagsreden der Koalitionspolitiker eine Rolle spielt. Es bestehen Zweifel, ob die Bundesregierung in der Lage sein wird, den haushaltspolitischen Spielraum durch eine Rückführung der Nettokreditaufnahme wiederherzustellen. Mit den projektierten finanzpolitischen Festlegungen im Finanzplan des Bundes ist dies sicherlich nicht möglich. Es gab kurzfristig eigentlich keine Alternative zur Ausweitung der Verschuldung, um den dringlichen finanziellen Zusatzbedarf, der sich mit der deutschen Einheit ergab, zu finanzieren. Inzwischen ist aber klargeworden, daß die Politik des leichten Geldes nicht beliebig fortgesetzt werden kann. Selbst die Bundesregierung hat erkannt, daß ihre finanzpolitischen Vorstellungen Makulatur geworden sind. Nach dem Versprechen, die Steuern nicht zu erhöhen, fiel es ihr allerdings zunächst schwer, auf das einfachste Mittel der Einnahmepolitik zurückzugreifen. Die ersten Einnahmeverbesserungen bestanden noch in einem befristeten Zuschlag zur Einkommensteuer. Die Schamfrist scheint nun aber endgültig vorüber zu sein. Im vorliegenden Steuerpaket wird wieder einmal auf die Vergeßlichkeit der Bürger und Bürgerinnen vertraut. Nicht nur, daß nun die Mehrwertsteuer erhöht werden soll — eine schon an sich besonders unsoziale Absicht. Die Mehrwertsteuererhöhung soll aber verknüpft werden mit einer gleichzeitigen Senkung von Unternehmensteuern. Dies ist sogar vielen Abgeordneten aus den Reihen der Regierungskoalition zuviel. Sie sehen es wie Heiner Geißler, der schon frühzeitig vor einer Verbindung von Mehrwertsteuererhöhung und Senkung von Unternehmensteuern gewarnt hatte. Nebenbei: Die Absichten dieser Region werden zusätzlich konturiert, wenn man sie um weitere finanzpolitische Auswüchse auf der Ausgabenseite ergänzt. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur auf die skandalösen Zustände in der Zinsbesteuerung verweisen. Seit Jahren wird Steuerhinterziehung in großem Umfang geduldet, sie wird sogar gesetzlich begünstigt, wenn man an die Regelungen im Zusammenhang mit der früheren Quellensteuer denkt. Es ist einfach nicht mehr länger hinzunehmen, daß der Staat jährlich auf zweistellige Milliardenbeträge aus der Einkommensteuer einfach verzichtet. Ich fordere den Finanzminister auf, diesen Zustand baldmöglichst zu beenden. Das Bundesverfassungsgericht hat dies unzweideutig gefordert. Der sich abzeichnende Vorschlag der Bundesregierung wird allerdings das Problem nicht lösen. Die geduldete Steuerhinterziehung bei den Kapitalzinsen kontrastiert deutlich mit der geplanten Steuererhöhung. Nach dem Steueränderungsgesetz 1991 wird jetzt schon der zweite Gesetzentwurf vorgestellt, mit dem die Finanzmisere durch eine Erhöhung der Steuern behoben werden soll. Ich möchte ganz eindeutig sagen: Dieses Steueränderungsgesetz 1992 wird den Anforderungen an die ökonomische Vernunft und soziale Ausgewogenheit nicht gerecht. Ich möchte dies im folgenden begründen: Schon das steuerpolitische Umfeld zeigt, daß diese Regierung es nicht ernst meint mit den von ihr selbst angekündigten steuerpolitischen Reformschritten. In der Koalitionvereinbarung ist festgehalten, die Steuerreform — die schon damals kein großer Wurf war — fortzusetzen, und zwar im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Ökonomen und Juristen sind zu Recht der Meinung, daß die deutsche Unternehmensbesteuerung in ihrer Struktur verfehlt ist. Die Bundesregierung ist aber offenbar mit den Unternehmerverbänden der Meinung, daß es sich weniger um ein Strukturproblem handele, sondern um eine zu hohe steuerliche Belastung der Unternehmen. Die Vorstellung der Unternehmerverbände — die Anhörung im Finanzausschuß hat dies erneut gezeigt — hat der Wirtschaftsrat der CDU so zusammengefaßt: „Die Unternehmensteuern müssen weiter gesenkt werden. " (FAZ 17. Oktober 1991) Bekanntlich wird die Belastung der Unternehmen in den verschiedenen Berechnungen jedoch höchst unterschiedlich beurteilt: Sie reichen von 16,6 bis 72,2 % Gewinnsteuerbelastung der Unternehmen in der Bundesrepublik. Damit kommen auch die internationalen Vergleiche zu unterschiedlichen Ergebnissen. Es ist nicht verwunderlich, daß das Institut der Deutschen Wirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie die 70-%-Rechnung erarbeitet hat. Eines immerhin dokumentieren diese unterschiedlichen Berechnungen: Sie offenbaren die gewaltigen Strukturmängel in der Unternehmensbesteuerung. Die Bundesregierung ist in ihrer Beurteilung jedoch recht einseitig: Ihre von ihr so bezeichnete Unternehmensteuerreform hat vor allem die Quantität der Steuersenkungen zum Ziel und nicht die Qualität der Steuerarten und Steuerbemessungsgrundlagen. Dabei gab es in den vergangenen Jahren viele steuerpolitische Reformvorschläge, die auch in die Empfehlungen der Sachverständigen eingeflossen sind. Das Gesetzespaket der Bundesregierung wird nicht einmal dem eigenen Reformanspruch gerecht. Zu befürworten ist dagegen eine aufkommensneutrale Strukturreform der Unternehmensbesteuerung, wie sie auch in anderen Länder erfolgt ist. Die wesentlichen Elemente einer solchen Reform sind: Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei gleichzeitiger Senkung der Steuersätze, Steuervereinfachung und Begünstigung wieder investierter Gewinne im Verhältnis zu den ausgeschütteten Gewinnen. Dabei sind gleichzeitig ökologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Der Bundesregierung geht es aber hauptsächlich um eine Senkung der steuerlichen Belastung der Unternehmen, die nur zu einem kleinen Teil bei den Ver- 4638* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 änderungen der Bewertungs- und Abschreibemöglichkeiten kompensiert wird. Sie folgt damit den zwar verständlichen, aber dennoch zum Teil unbegründeten Forderungen der Unternehmerverbände nach einer steuerlichen Entlastung. Eine Strukturreform des Steuersystems kann so sicher nicht erreicht werden. Die Bundesregierung sollte ihre Vorstellungen noch einmal überdenken und auf die Steuersenkung verzichten. Es gab ja bereits Stimmen aus dem Regierungslager, die einen solchen Schritt nahegelegt haben. Ich fordere den Bundeskanzler auf, diesen Empfehlungen zu folgen. Die Gegenbuchung ist ebenfalls nicht akzeptabel. Die Steuermindereinnahmen sollen durch den Abbau von Steuervergünstigungen ausgeglichen werden. Aber hier wurde der Entwurf bereits wieder verwässert. Bezüglich Abschreibungsregelungen, Hinzurechnung von Gewinnen und Vermögen zum steuerpflichtigen Einkommen sind die Einwände der Wirtschaft berücksichtigt worden. Im ursprünglichen Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1992 war noch vorgesehen, die weitgehende Kfz-Steuerbefreiung für LKW-Anhänger zu streichen. Zugunsten des Fuhrgewerbes wurde diese Streichung rückgängig gemacht. Ebenso wird bei der Besteuerung von sogenannten Policen-Darlehen die ursprünglich vorgesehene Regelung abgemildert. Auch auf die Einbeziehung der Motorboote in die Kfz-Steuer wurde verzichtet. Insgesamt ergeben sich bei diesen Abstrichen Steuermindereinnahmen von 1,2 Milliarden DM. In der Gesetzesvorlage tauchen andere Kürzungen bei steuerlichen Subventionen überhaupt nicht auf: Abbau der Mineralölsteuerbefreiung für die Luftfahrt, für die Binnenschiffahrt, Subventionsabbau in der Landwirtschaft. Besonders nachteilig ist dabei: Die Steueränderungen deuten in ökologischer Hinsicht auf keinerlei Kursänderung hin. Die Wirtschaftsverbände haben offensichtlich viele ihrer Ziele erreicht. Diese Bundesregierung — und hier vor allem der Bundeswirtschaftsminister — hat immer den Abbau von Steuervergünstigungen und Subventionen betont. Der Subventionsabbau hat sich im Ergebnis als Etikettenschwindel erwiesen. Tatsächlich handelt es sich bei diesem Subventionsabbau überwiegend um Subventionen, die ohnedies auslaufen sollten, um den Verzicht auf die Erhöhung von Subventionen und um die erneute Einbeziehung bereits beschlossener Maßnahmen. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde der ohnedies schon minimale Subventionsabbau schließlich noch weiter eingeschränkt. Der jetzt vorgelegte Subventionsbericht bestätigt dies. Und nebenbei: Der Subventionsbericht gibt das wahre Bild der Subventionspraxis nicht vollständig wieder. Ich empfehle daher, ihn einmal mit dem entsprechenden Bericht des Instituts für Weltwirtschaft zu vergleichen. Die Schönfärberei der Bundesregierung ist unerträglich. Die Anhebung der Umsatzsteuer — von 14 auf 15 % — steht bei der Bundesregierung nicht zur Disposition, obwohl ebenfalls von vielen Experten erhebliche Kritik geäußert worden ist. Der mit der Mehrwertsteuererhöhung verbundene Preisschub kann leicht eine Inflationsdynamik auslösen, die die Bundesbank zu noch schärferen Stabilitätsmaßnahmen zwingen würde. Hinzu kommt: Die Einnahmeverbesserung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist sozial unausgewogen. Sie trifft die ohnehin schon stark belasteten Durchschnittshaushalte besonders stark. Diese Maßnahme wirkt sich wegen ihrer regressiven Belastungswirkung zu Lasten der einkommensschwachen Haushalte aus. Ich fordere deshalb von der Bundesregierung, auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu verzichten. Und Sie wissen es auch, es gibt Alternativen zur Erhöhung der Mehrwertsteuer: Die Beibehaltung einer Ergänzungsabgabe für relativ hohe Einkommen, der Verzicht auf die Nettoentlastung der Unternehmen und die Einführung einer verfassungskonformen Kapitalertragsbesteuerung erbringen zusätzliche Steuereinnahmen, die den Verzicht auf die Mehrwertsteuererhöhung kompensieren würde. Auch Kürzungen im Verteidigungshaushalt sollten berücksichtigt werden. Das Konzept der Bundesregierung ist aber: Umverteilung zu Lasten der durchschnittlichen Einkommen, da die Unternehmensteuersenkungen nicht aufkommensneutral festgelegt sind. Die Verbesserung des Familienlastenausgleichs — Anhebung des Kinderfreibetrages von 3 024 auf 4 104 DM — ist in diesem Zusammenhang nur eine Notwendigkeit, zu der das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung gezwungen hat. Das Verfassungsgericht fordert, daß das Existenzminimum von der Besteuerung freigestellt ist. Die Anhebung des Kinderfreibetrages ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bleibt festzuhalten: Erstens ist dem Auftrag der Verfassungshüter noch keineswegs ausreichend Genüge getan — die Freibeträge werden noch weiter erhöht werden müssen. Zweitens ist damit das sozialpolitische Ziel, die Familien zu entlasten, noch nicht erreicht. Familien mit niedrigem Einkommen werden durch steuerliche Entlastungen nicht angemessen erfaßt. Dies gilt in besonderem Maße für die Menschen in den neuen Bundesländern. Deshalb bleibt die Bundesregierung auch hier in der sozialpolitischen Pflicht. Das Steuerpaket muß dringend nachgebessert werden. Dazu gibt es vermutlich Gelegenheit im Vermittlungsausschuß. Die Bundesländer sollten jedoch nicht der Versuchung erliegen, zugunsten eigener Einnahmeverbesserungen einer Mehrwertsteuererhöhung zuzustimmen. Dr. Fritz Schumann(Kroppenstedt) (PDS/Linke Liste): Die Bundesregierung bleibt in der parlamentarischen Auseinandersetzung zum Steueränderungsgesetz den Beweis schuldig, daß die zweifellos mit diesem Gesetzentwurf zu erreichende Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dazu führt, daß Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen werden. Wir halten die Forderung nach Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen angesichts des Problems der Arbeitslosigkeit in dem Maße für berechtigt, wie wirklich Arbeitsplätze geschaffen werden. Damit sollte die Möglichkeit gewährleistet werden, daß jeder, der dazu in der Lage ist, ein durch Erwerbstätigkeit selbstbestimmtes Leben führen kann. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 4639* Mit diesem Gesetzentwurf wird jedoch nach unserer Auffassung ein anderer Weg gegangen. Faktisch soll eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen einseitig durch Veränderungen von Verteilungsverhältnissen zu Lasten der Arbeitnehmer erfolgen. Das ist sozial in keiner Weise gerechtfertigt! Nach der vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut des DGB ermittelten Datenlage haben sich die Gewinne der Unternehmen in den alten Bundesländern von 1980 bis 1990 um 176 Prozent erhöht. Das durchschnittliche Einkommen pro beschäftigten Arbeitnehmer hat im gleichen Zeitraum nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben um ganze 38 Prozent zugenommen. Nach Abzug der Preissteigerungen verbleibt dem Arbeitnehmer im ganzen vergangenen Jahrzehnt ein Zuwachs von lediglich 7,1 Prozent im Schnitt. Statt mehr Arbeitsplätze zu schaffen, wurden einseitig die Gewinne der Unternehmen vergrößert. Ich kann beim besten Willen im vorliegenden Gesetzentwurf kein Instrumentarium erkennen, daß sich das in Zukunft durch eine steuerliche Entlastung der Unternehmen verändern sollte. Die Versprechen bei der deutschen Einheit, die bis heute nicht greifen, das sogenannte Teilen, versagen auch bei den größeren Herausforderungen an die Gesellschaft. So kann weder ein ökologisches Wirtschaften im eigenen Land noch die Beseitigung sozialer Ungleichgewichte in der Welt ernsthaft in Angriff genommen werden. In den neuen Bundesländern sind ganze Regionen vom Fehlen eigener Produktionsstätten, sei es in der Industrie oder in der Landwirtschaft, bedroht. Die nicht unerheblichen Finanztransfers von West nach Ost, die aus den Geldern der Steuerzahler stammen, werden nach der Politik der Bundesregierung zu zwei Drittel konsumtiv eingesetzt. Die Regierung versteht sich einseitig als soziales Auffangbecken für nicht benötigte Arbeitskräfte. Das infolge fehlender Industrie-und Strukturpolitik übrigbleibende Drittel der Transfers für Investitionen reicht nicht aus, um wirtschaftlich lebensfähige Regionen in einem überschaubaren Zeitraum entstehen zu lassen. Die vorgesehene Erhöhung der Umsatzsteuer ist haushaltspolitisch nicht erforderlich. Sie verstärkt die von den Gewerkschaften herausgestellten sozialen Ungleichgewichte in der Verteilung der Einkommen. Die mit dem vorgelegten Gesetzentwurf betriebene Steuerpolitik verstößt gegen das Gebot der sozialen Ausgewogenheit, weil die Umsatzsteuer von allen Bürgern aufgebracht werden muß, auch von denen mit kleinsten Einkommen. Von einer angeblich gleichen Belastung kann nicht die Rede sein, wenn auf der einen Seite der Durchschnittsverdienst bei 3 500 DM liegt und auf der anderen Seite bei 1 600 DM. Der Grundbedarf bzw. das Existenzminimum erfordern bestimmte Geldausgaben, die bei einer Umsatzsteuererhöhung steigen. Die anteilige Belastung für diese Einkommensgruppen ist eben dann nicht gleich, weil gegenüber einem Grundbedarf nicht mehr gespart werden kann. Der Gesetzentwurf läuft auf eine weitere soziale Differenzierung und übermäßige Belastung der kleinen und mittleren Einkommen hinaus. Diese Art der Sicht auf soziale Fragen wird auch beim Familienlastenausgleich deutlich. So sieht die Bundesregierung die Steuergerechtigkeit darin, daß derjenige, der ein höheres Einkommen hat und damit mehr Steuern zahlt, durch den Abzug von Kinderfreibeträgen steuerlich stärker entlastet wird. Wir meinen, daß die soziale Lage der Familien mit Kindern, insbesondere für die mit kleinen Einkommen, weitergehende Maßnahmen erfordern würde. Die Mietenexplosion, die angespannte — für sie oft hoffnungslose — Wohnungssituation, der Anstieg der Lebenshaltungskosten, insbesondere auch eine Mehrwertsteuererhöhung, fehlende oder für sie zu teure öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen stellen die Fa-milieu vor außerordentliche Probleme. Dafür ist die vorgeschlagene Erhöhung des Kindergeldes sehr gering, und von einer Erhöhung des Steuerfreibetrages haben die Familien mit kleinen Einkommen nichts, die unterhalb der Einkommensteuergrenze liegen und insbesondere in den neuen Bundesländern zahlreich sind. Für sie wäre eine Erhöhung des Kindergeldes sozial äußerst dringlich. Wir unterstützen den entsprechenden Antrag der SPD. Als Minimalvariante hat unsere Abgeordnetengruppe einen Änderungsantrag eingebracht, der es erwerbstätigen Familien erlauben soll, die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich geltend zu machen. Ich meine, daß das Steueränderungsgesetz 1992 die Arbeitnehmer einseitig belastet. Im Spannungsfeld zwischen unions- und FDP-geführter Regierung und sozialdemokratischer Mehrheit im Bundesrat wird keine soziale Verbesserung der Einkommensverhältnisse der Arbeitnehmer und der Familien herauskommen. Wie seit Jahren üblich, geht es letztlich mit „kosmetisch-optischen" Kompromissen ab. Sozial gerecht wäre nach unserer Auffassung, statt Mehrwertsteuererhöhung und Entlastung der Unternehmen zu Lasten der Arbeitnehmer, eine Erhöhung der Ergänzungsabgabe für Besserverdienende und die zusätzliche Besteuerung der vorhandenen Vermögen. Die Wirksamkeit der von den Steuerzahlern zu erbringenden Mittel würde erhöht werden, wenn insbesondere in den neuen Bundesländern, ein Weg eingeschlagen werden würde, der für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit schafft, durch eigene Arbeit ihr Leben zu gestalten und die Probleme in den neuen Bundesländern selbst zu lösen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Gesetzentwurf zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstokkung des Fonds „Deutsche Einheit") Werner Schulz (Berlin) (Bündnis 90/GRÜNE): Die Debatte über die Aufhebung des Strukturhilfegesetzes im Zusammenhang mit der Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" berührt eine der zentralen Fragen des deutschen Einigungsprozesses. Wir wissen: Die Kosten der Deutschen Einheit sind um vieles höher, als die Bundesregierung im letzten Jahr angenommen hat. Sie hätte es auch damals bereits wissen können. Es gab viele Experten und auch Politiker, die 4640' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 den Finanzbedarf in den neuen Bundesländern zumindest in den Größenordnungen richtig eingeschätzt haben. Es gab sie übrigens auch in den Reihen der Koalitionsparteien. Sie wurden nicht gehört. Nach den Schätzungen der Wirtschaftsforschungsinstitute und der Deutschen Bundesbank wird der Finanzbedarf der neuen Bundesländer in den kommenden Jahren ähnlich hoch bleiben wie im Jahr 1991. Im Gegensatz zum Wirtschaftsminister, der etwas verfrüht von einer „stolzen Bilanz" bei den Strukturverbesserungen in den neuen Bundesländern spricht, ist die Situation dort nach wie vor besorgniserregend. Es ist auch deshalb noch nicht klar abzusehen, wie sich das Steueraufkommen entwickeln wird. Der Bundesrechnungshof hat kürzlich festgestellt, daß die Finanzverwaltung in den neuen Bundesländern noch nicht hinreichend funktioniert. Dies bedeutet, daß deren eigene Einnahmen hinter den Schätzungen zurückbleiben. Auch dies erfordert besondere Anstrengungen der Bundesregierung, um die Finanzsituation in den neuen Bundesländern zu stabilisieren. Das Herbstgutachten der fünf Wirtschaftsforschungsinstitute gibt keinen Anlaß zu den Erfolgsmeldungen, wie sie beispielsweise von Herrn Möllemann vorgetragen wurden. Offenbar besteht im Regierungslager auch keine Einigkeit in der Beurteilung der Forschungsergebnisse. Auf die ansonsten gewohnte gemeinsame Stellungnahme von Wirtschafts-und Finanzminister mußte in diesem Jahre verzichtet werden. Die kritischen Hinweise auf die hohe Verschuldung des Bundes, die von Herrn Möllemann gegeben worden sind, konnte der Finanzminister nicht mittragen; schließlich ist er für die steigende Staatsverschuldung verantwortlich. Zu Recht hat in diesem Zusammenhang das WSI darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung bis heute kein schlüssiges Finanzierungs-Konzept für die Angleichung der ungleichen Lebensbedingungen in Deutschland vorweisen kann. Ein typisches Beispiel ist der Fonds „Deutsche Einheit" , dessen Volumen laufend erhöht werden muß, um die öffentlichen Haushalte in den östlichen Bundesländern mit den nötigsten Mitteln zu versehen. Schon bei der damaligen Festlegung im Staatsvertrag zur Währungsunion ist die Bundesregierung von völlig falschen Dimensionen ausgegangen. Jetzt soll der Fonds wieder erhöht werden. Der Bund will dabei mit jährlich 3,45 Milliarden DM nur einen Teil der Mittel zur Verfügung stellen. Die Länder sollen im Gegenzug auf die Mittel aus der Strukturhilfe — das sind jährlich 2,45 Milliarden DM — verzichten. Zunächst: Auch die geplante Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" wird kaum ausreichen, um den Finanzbedarf in den neuen Bundesländern bis zum Jahr 1995 zu decken. Dies bedeutet, daß in kurzer Zeit erneut über eine Erhöhung nachgedacht werden muß. Das Steueraufkommen in den östlichen Bundesländern wird voraussichtlich nicht in dem Maße steigen, wie die Beträge aus dem Fonds sinken werden: Schon im kommenden Jahr werden die Leistungen — nach 35 Milliarden DM in 1991 — wieder zurückgehen: 1992 sind es nur noch 33,9 Milliarden DM, 1993 sind es 25,9 Milliarden DM und im Jahre 1994 werden es nur noch 15,9 Milliarden DM sein. Es ist verständlich, daß die Bundesländer gegen das Vorhaben der Bundesregierung massiven Widerstand angekündigt haben. Das Votum des Bundesrates ist deutlich ausgefallen: Die Länder wenden sich gegen das geplante Ende des Strukturhilfeprogramms. Es soll vielmehr ein langsames Ausgleiten des Programms bis 1994 stattfinden. Weiter wird der Bund aufgefordert, sich an den Sozialhilfeaufwendungen der Länder zu beteiligen. Die Länder fordern für 1993 einen Betrag von zwei Milliarden DM und für 1994 vier Milliarden DM. Dabei soll der Bund sich zur Hälfte an den Sozialhilfekosten beteiligen. Der Bundesrat verweist auch — diesmal in der Stellungnahme des Bundesrates zum Steueränderungsgesetz 1992 — erneut darauf, daß der Bund den Ländern im Rahmen der Errichtung des Fonds „Deutsche Einheit" versichert hat alle Kosten, die über den ursprünglichen Betrag von 115 Milliarden DM hinausgehen, zu tragen. Der Bundesratsvorschlag sieht entsprechend vor, daß die jetzigen Erhöhungen vor allem vom Bund getragen werden sollen. Richtig am Änderungsvorschlag des Bundesrates ist zumindest, daß das Volumen des Fonds „Deutsche Einheit" auf dem Niveau des Jahres 1991 festgeschrieben werden soll. Daß die Bundesländer jedoch mit dem Übertragen von Sozialhilfekosten sich der Beteiligung an der Finanzierung der deutschen Einheit wieder weitgehend entziehen wollen, ist für uns nicht akzeptabel. Es ist sicher notwendig, daß der Abbau der Strukturhilfe für die alten Bundesländer abgefedert werden muß. Das Auslaufen muß über mehrere Jahre erfolgen, damit die Länder darauf reagieren können. Damit würde auch dem Grundsatz des Vertrauensschutzes entsprochen. Angesichts des zunächst auf zehn Jahre angelegten Gesetzes haben die Länder vielfach längerfristige Projekte finanziert, die bei Anwendung des Gesetzesvorschlages der Bundesregierung unmittelbar gefährdet wären. Wir können deshalb dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Er muß dringend nachgebessert werden. Insgesamt muß eine neue Lösung für die Finanzprobleme zwischen Bund und Ländern in der neuen Bundesrepublik gefunden werden. Bis 1994 werden Übergangsregelungen notwendig sein, da eine kurzfristige Einbindung der neuen Bundesländer in den existierenden horizontalen Finanzausgleich kaum durchführbar ist. Deshalb muß rasch eine Lösung gefunden werden, die den auch in längerer Sicht bestehenden Strukturunterschieden zwischen den Ländern gerecht wird und die Lasten angemessen auf Bund und Länder überträgt. Die nun endlich in Gang kommende Verfassungsdebatte muß dieses Problem aufgreifen. Es bleibt zu hoffen, daß der endlich zusammenkommende Verfassungsrat diese Chance ergreift und sich für die Erarbeitung einer neuen tragfähigen Finanzverfassung einsetzt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 4641 Anlage 4 Amtliche Mitteilung Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18. Oktober 1991 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Zweites Gesetz zur Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ungarn über den Luftverkehr Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/7563 Drucksache 11/7378 Drucksache 11/7379 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksachen 12/70 und 12/71 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 10/2977 Drucksache 11/1625 Drucksache 11/6191 Drucksache 11/8493 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 11/7991 Drucksache 12/370 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/152 Nr. 66 und Nr. 12/269 (Berichtigung) Ausschuß für Wirtschaft Drucksachen 12/1174 Nrn. 2.3, 2.4 Ausschuß für Verkehr Drucksachen 12/706 Nrn. 3.18, 3.19, 3.20 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/269 Nr. 2.34 Drucksache 12/210 Nr. 208 Drucksachen 12/311 Nr. 2.19 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 12/399 Nr. 3.21 Drucksache 12/458 Nr. 2.19 Drucksache 12/557 Nr. 3.12 Drucksache 12/706 Nr. 3.21 Drucksache 12/849 Nrn. 2.5, 2.7, 2.8
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Otto Reschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Steueränderungsgesetz soll wieder einmal der Wohnungsbau angekurbelt werden. Es hat deshalb keinen Zweck, weiter darüber zu streiten, wieviele Wohnungen eigentlich in Deutschland fehlen, wenn schon — und das ist sicherlich einmalig in der Geschichte — der Hausund Grundeigentümerverein auffordert, endlich Wohnungen zu bauen.
    Feststeht: Das Defizit erreicht Mitte dieses Jahrzehnts eine Größenordnung von drei Millionen fehlenden Wohnungen, wenn die Rahmenbedingungen so, wie Sie sie gesetzt haben, bestehen bleiben. Bei 2,5 Millionen fehlenden Wohnungen sind wir angelangt; das schätzen die Experten. Die Zahl wächst dramatisch, das Defizit steigt ständig an.
    Es ist nicht nur eine Wohnungsnot, die wir haben, sondern wir müssen offen bekennen — das sollte auch die Koalition endlich einmal zugeben — : Auf dem Wohnungsmarkt ist ein sozialer Notstand zu verzeichnen. Betriebe, Handwerk und Handel sprechen offen von der Wohnraumversorgung als von einem „Investitionshemmnis Nr. 1 der 90er Jahre". Die Fer-



    Otto Reschke
    tigstellungen von Wohnungen werden nach den Zahlen für die ersten drei Quartale im Jahre 1991 kaum 280 000 betragen. Die Fertigstellungsquote im Osten geht dramatisch zurück. Die Bauwirtschaft sagt: Dies ist nicht nur ein Zwischentief, sondern hat langfristig größere Wirkungen.
    Wir haben weder einen sozialen Wohnungsbau noch eine zielgerichtete Eigentumsförderung, noch eine Wirtschafts- und Finanzpolitik, die die Rahmenbedingungen für Wohnungsbauinvestitionen schaffen. Die Rahmenbedingungen sind bekannt — ich brauche sie nicht zum -zigsten Male zu wiederholen — : unbezahlbare Baukosten, hohe Zinsen, unattraktive Förderung und weit über 60 Milliarden DM Aufwendungen des Staates, die in die falschen Kanäle fließen.
    Zum viertenmal in den letzten drei Jahren bringen Sie ein sogenanntes Sonderprogramm ein, erneut mit einem Bündel von Maßnahmen, an deren Wirkung kaum einer mehr glaubt — außer natürlich die Regierung und diese Koalition. Mit jedem Programm wurde ein Bauboom vorausgesagt. Jetzt fordert selbst der CDU/CSU-Fraktionskollege Dr. Kansy Kurskorrekturen, weil der Fehlbestand trotz aller Programme zunehme.
    Im September kam dann der große Wunschkatalog der Bauministerin. Ich will nicht verlesen, was alles darin gestanden hat; aber was daraus jetzt im November mit diesem Gesetz geworden ist, ist wirklich eine Katastrophe. Nach den Verhandlungen mit dem Finanzminister ist das Ergebnis: 7 bis 8 Milliarden DM Finanzvolumen von zweifelhaftem Effekt für den Wohnungsmarkt, sozial ungerecht und zu teuer, weil Wohnungsneubau kaum stattfindet, schon gar kein sozialer.
    Die Wirtschaftsinstitute warnen davor, daß das Wohnungsbauprogramm die Verschuldung des Staates weiter hochtreibt. Das Deutsche Institut für Wirtschaft gibt der Bundesministerin die Note sechs
    — nicht etwa wie beim Eislaufen die Höchstnote, sondern ungenügend — für dieses Programm.

    (Dr. Kurt Faltlhauser [CDU/CSU]: Das ist aber ungerecht!)

    — Entschuldigen Sie, lesen Sie doch selbst nach, was in den Äußerungen des DIW steht.
    Zur Verfügung stellen Sie schlicht und einfach 700 Millionen DM für den Wohnungsneubau in Ballungsgebieten mit hohen Mieten — wie Sie sagen, Mieten in Marktnähe — und Sozialbindungen, die nach wenigen Jahren auslaufen. Es werden also Sozialwohnungen mit Selbstvernichtungssprengsatz gebaut, eine unmögliche Situation bei den sozialen Bedrängnissen vor Ort.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Auch bei der Änderung der steuerlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums hat in der Regierungskoalition die Umverteilungsideologie über den eigentlichen Förderzweck, nämlich mehr Wohnungen zu bauen, gesiegt. Gegen den gesamten Sachverstand wohnungspolitischer Experten will diese Bundesregierung das System des § 10e weiter ausbauen, das nicht nur sozial ungerecht ist, sondern noch dazu mit viel Geld wenig auf dem Wohnungsmarkt bewirkt.
    Mit der Einschränkung der Förderung für Spitzenverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 240 000 DM im Jahr wird zwar ein Schritt in die richtige Richtung getan. Aber der große Schritt, das große Geld geht bei dieser Novellierung in die falsche Richtung.
    Mit der Neufassung des § 10 e unter Einführung eines Schuldzinsenabzugs wird nämlich ein Ehepaar mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von z. B. 220 000 DM in den ersten drei Förderjahren jährlich 15 000 DM an steuerlicher Entlastung bekommen, mehr als doppelt so viel wie nach der heutigen Förderung.
    Ein Ehepaar mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60 000 DM wird aber nach dem Willen der Bundesregierung in den ersten drei Jahren lediglich 7 400 DM pro Jahr erhalten, also nicht einmal halb soviel wie der Hochverdiener.
    Da stellt sich doch die Frage: Wer braucht die staatliche Förderung eigentlich dringender? Die Anhörung hat ja gezeigt, daß gerade diejenigen im Schwellenbereich zwischen 60 000 und 90 000 DM Einkommen diesen § 10e dringend brauchen.
    Wenn Sie schon auf uns nicht hören, so hören Sie doch wenigstens auf den Familienbund der Deutschen Katholiken, die Ihre steuerliche Wohnungsbauförderung als ungerecht und familienfeindlich kritisiert! Hören Sie auf die Bausparkassen und die Bauwirtschaft, die Ihre Steuerpolitik ablehnen und für eine Umstellung der Eigenheimförderung auf einen offenen Zuschuß zugunsten der Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen eintreten, wie wir Sozialdemokraten ihn übrigens vorgeschlagen haben!
    Wir schlagen vor, § 10e auf einen Eigenheimabzugsbetrag von der Steuerschuld umzustellen und ein erhöhtes, verlängertes Baukindergeld auf zehn Jahre von 1 200 DM je Kind und Jahr einzuführen. Übersteigt der Abzugsbetrag oder das Baukindergeld die Steuerschuld, wird der Betrag erstattet.
    Beim Regierungsvorschlag, so wie er in diesem Gesetzentwurf vorliegt, erhält ein Ehepaar mit zwei Kindern bei 60 000 DM Einkommen 59 000 DM und bei 80 000 DM Einkommen 64 000 DM Förderung in acht Jahren. Bei unserem Vorschlag erhalten die gleichen Ehepaare 75 500 DM Förderung in acht Jahren bei sanftem Auslaufen der Förderung durch das Baukindergeld über zehn Jahre.
    Unser Vorschlag ist zielgerecht und trifft die Einkommenslage derer, die bauen wollen und die bauen sollen. Werfen Sie doch endlich Ihre ideologischen Scheuklappen ab, und übernehmen Sie unseren Vorschlag! Dann können mit dem gleichen Geld mehr Wohnungen gebaut werden, die wir dringend brauchen.
    Ich will noch zu einem anderen Punkt kommen, zum sogenannten § 10h. Die Ausdehnung der Eigenheimförderung auf den Tatbestand der seltsamen Wohnungsvermehrung in vorhandenen Gebäuden nach dem neuen § 10h wird sich als günstige Modernisierungsförderung von Jugendstilvillen und Mehrfami-



    Otto Reschke
    lienhäusern zu selbstgenutzten Wohneinheiten herausstellen. Wir werden das im nächsten Jahr noch sehen.
    Eigentlich ist diese neue Förderart ein absurder Höhepunkt uneinsichtiger Politik. Zum einen wird ein bisher gefördertes Wohneigentum durch Teilung in zwei Wohnungen und großzügige Modernisierung nochmals gefördert. Zum anderen wird ein abgeschriebenes Drei- oder Mehrfamilienhaus in Zukunft zu zwei selbstgenutzten Wohnungen modernisiert, natürlich mit voller staatlicher Förderung nach § 10 e für die eine und mit dem gleichen maximalen Förderbetrag nach § 10h für die zweite Wohnung. Unerträglich ist dieser Zustand, Subventionstatbestände eröffnen sich, und Sie behaupten, Sie hätten für andere Fördermodelle kein Geld.
    Noch ein Wort zum Schuldzinsenabzug, an dem sich in aller Deutlichkeit zeigt, wie diese Regierungskoalition immer weiter in eine Sackgasse läuft: Der steuerliche Schuldzinsenabzug für drei Jahre ist eigentlich Ihre Antwort darauf, daß sich viele ein Eigenheim nicht mehr leisten können, weil die Zinsen zu hoch sind und die Baukosten zu stark gestiegen sind. Statt aber die Ursache zu bekämpfen und eine Politik für niedrigere Zinsen zu betreiben, nämlich durch eine sparsame Haushaltspolitik, durch eine Verringerung der Neuverschuldung,

    (Gunnar Uldall [CDU/CSU]: Vor zwei Minuten haben Sie höhere Ausgaben gefordert! Das paßt doch wohl nicht zusammen! Das ist doch lachhaft!)

    durch einen Verzicht auf die Mehrwertsteuererhöhung, zäumen Sie das Pferd vom Schwanze her auf und führen eine neue Subvention ein, mit der Sie wiederum die Geldpolitik der Bundesbank konterkarieren und weitere Zinserhöhungen provozieren, die dann wieder neue Subventionen erforderlich machen — und so weiter, und so weiter. Sie erzeugen damit einen ökonomischen Teufelskreis für die Wohnungspolitik, für die Wohnungsnot, die wir haben.

    (Gunnar Uldall [CDU/CSU]: Herr Reschke, in einem Atemzug weniger ausgeben und mehr ausgeben wollen, das ist eine Meisterleistung!)

    Ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik ist immer mehr nur noch damit beschäftigt, Probleme zu lösen, die Sie selber verursacht haben. Ihre Politik, Ihre falschen wohnungspolitischen Programme haben zu einer schweren Krise auf dem Wohnungsmarkt geführt. Mit Ihren alten Rezepten geht es nun mal nicht weiter. Deswegen sollten Sie neue Wege gehen.
    Wir brauchen neue, langfristig kalkulierbare Rahmenbedingungen für den notwendigen Bau neuer Wohnungen, Revision der Förderinstrumentarien, Festschreibung der Bundesfinanzhilfe für den sozialen Wohnungsbau für eine längere Zeit auf jährlich 5 bis 6 Milliarden DM, damit preiswerter Wohnraum entsteht, Umstellung der sozial ungerechten und ineffizienten Förderung des Eigenheimbaus, Gewinnung privaten Kapitals für Investitionen in den Wohnungsbau durch angemessene Rentabilität, begleitet durch ein neues, qualifiziertes Wohngeld, ein Baulandprogramm, das u. a. eine gerechte Besteuerung des baureifen Baulandes und die Abschöpfung von Wertsteigerungen und Spekulationsgewinnen zuläßt. Wer den Gemeinden Mitte der 80er Jahre das Vorkaufsrecht bei Grundstücken wegnimmt, kann sie heute nicht prügeln, wenn sie keine Grundstücke mehr für den Bau von Wohnungen zur Verfügung stellen können.

    (Beifall bei der SPD)

    Schließlich brauchen wir eine Neuorientierung der Wohnungspolitik in den neuen Bundesländern, mit der dann die dort am Boden liegende Wohnungsbaukonjunktur angekurbelt werden kann.
    Ich komme zum Schluß: Zu diesen Punkten trägt dieses Steueränderungsgesetz nichts bei. Im Gegenteil, wir prophezeien Ihnen — und sind da keine Schwarzmaler — : Die Lage am Wohnungsmarkt wird sich weiter verschärfen. Ihr Programm wird wirkungslos sein, außer daß Subventionen verlorengehen.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Ulrich Briefs [PDS/Linke Liste])



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat die Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Irmgard Schwaetzer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit 1989 die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Wohnungsbaus beschlossen hat, geht der Neubau endlich wieder nach oben. Die Fertigstellungszahl lag im Jahre 1990 bei knapp 260 000; für das Jahr 1991 gehen wir nach wie vor von einer Fertigstellungszahl von etwa 300 000 Einheiten aus. Das ist natürlich nicht das Ende; damit können wir nicht zufrieden sein. Wir wissen selbstverständlich, daß die sprunghaft gestiegene Nachfrage der letzten Jahre schrittweise abgebaut werden muß.
    Für die Nachfrage gibt es gute Gründe: Infolge von Zuwanderungen seit 1988 aus mittel- und osteuropäischen Staaten gibt es 2,5 Millionen Menschen, die hier Arbeit und Wohnung gesucht haben. Die Anzahl der 1-Personen-Haushalte hat sich in der gleichen Zeit ebenfalls um 2,5 Millionen vermehrt. Das bedeutet, daß zusätzlicher Wohnraum nachgefragt wird. Darüber hinaus steigen unsere Ansprüche an die Größe unserer Wohnung Jahr für Jahr weiter an. In den letzten Jahren war das pro Person ein halber Quadratmeter Wohnfläche zusätzlich. Daß dies große Mühe bedeutet, mit dem Bauen nachzukommen, ist, so denke ich, wohl klar; denn Wohnungen lassen sich nicht aus dem Boden stampfen, sondern sie müssen vorbereitet werden.
    Herr Reschke, Sie haben in Ihrer Rede die Widersprüche der Kritik ganz getreu aufgenommen, ohne allerdings den Ansatz zu zeigen, wie Sie diese Widersprüche auflösen möchten. Die einen werfen mir ja vor, die Bundesregierung unternehme zu wenig, weil der Bedarf so hoch sei. Das heißt, die Mittel, die wir zur Verfügung stellen, würden nicht ausreichen. Die Sozialdemokraten haben sich dem im wesentlichen angeschlossen; denn die Vorschläge, die Sie im Ausschuß



    Bundesministerin Dr. Irmgard Schwaetzer
    gemacht haben, bedeuten schlicht mehr Staatsausgaben für den Wohnungsbau.
    Die anderen — das sind die sehr theoretisch und auch sehr vernünftig an die Finanzmärkte und an die Wohnungsbaudiskussion aus dieser Perspektive Herangehenden — werfen der Bundesregierung vor, dies sei alles sowieso schon zuviel, weil die Baukapazitäten ausgelastet seien und damit die Gefahr der Preissteigerungen und der Inflation gegeben sei.
    Dieser Gefahr sind wir uns bewußt. Nur: Die Konsequenz aus den beiden Vorwürfen müßte ja eigentlich sein: Wir legen die Hände in den Schoß und machen nichts. Das kann es ja wohl nicht sein. Insofern, denke ich, ist eine Theoriediskussion zwar sehr schön. Aber ich bin bei dieser widersprüchlichen Kritik fest davon überzeugt, daß das, was die Bundesregierung beschlossen und auf den Weg gebracht hat, was das Parlament abgeändert hat und heute mit dem Steueränderungsgesetz 1992 verabschiedet, angemessen ist für die schrittweise Bewältigung der Wohnungsengpässe in der Bundesrepublik Deutschland.
    Wir haben schnell gehandelt. Denn wir wissen: Wer schnell handelt, gibt doppelt. Wir haben dabei die Problemzonen besonders berücksichtigt: die Eigenheimförderung zum einen und den sozialen Wohnungsbau zum anderen.
    Ich warte im übrigen noch auf eine positive Reaktion vor allen Dingen der sozialdemokratisch regierten Länder auf das Angebot der Bundesregierung, ein Sonderprogramm für Ballungszentren in Höhe von 700 Millionen DM pro Jahr für drei Jahre aufzunehmen, das natürlich von den Ländern entsprechend mitfinanziert werden müßte.

    (Dr. Kurt Faltlhauser [CDU/CSU]: Bayern macht das sicherlich!)

    Ich hoffe, daß wir uns noch einigen können. Aber dafür bedarf es auch noch eines Schrittes der Länder.
    Heute sprechen wir über die Verbesserung der Eigenheimförderung, die notwendig ist, weil hier die Zahl der Baugenehmigungen im ersten Halbjahr 1991 um 18 % rückläufig war. Das sind die Auswirkungen der gestiegenen Baukosten, der gestiegenen Baulandpreise und der gestiegenen Zinsen.
    Was wir vorschlagen und was im Steueränderungsgesetz umgesetzt wird, sind ganz genau und ganz gezielt positive Effekte für die Einkommensgruppen, die gerne ihren Wunsch nach einem Eigenheim verwirklichen möchten, aber wegen der gestiegenen Kosten der letzten zwei Jahre das gerade nicht tun können. Sie können dies deshalb nicht schaffen, weil sie an der Schwelle sind, aber diese Schwelle nicht überschreiten können.

    (Dr. Kurt Faltlhauser [CDU/CSU]: Die sogenannten Grenzbauer!)

    Genau diesen Einkommensgruppen wird mit den Vorschlägen, die jetzt im Steueränderungsgesetz verwirklicht werden, geholfen. Weil es uns darum geht, die Nachfrage bei denen zu stärken, die im Moment mit den Kosten pro Monat gerade überfordert sind, ist es auch akzeptabel, daß wir Einkommensgrenzen bei der Eigenheimförderung im § 10e EStG einfügen.
    Dies wirkt sich nämlich nach unserer Einschätzung nicht negativ auf die Nachfrage aus. Allerdings war es für uns wichtig sicherzustellen, daß die Familien, die einmal in die Förderung hineingekommen sind, bei einer Erhöhung ihres Einkommens nicht aus der Förderung herauswachsen. Das heißt, wer einmal eine Eigenheimförderung in Anspruch genommen hat, bekommt die Förderung für den gesamten Förderzeitraum seiner Maßnahme.
    Ich darf betonen: Das Zusammenwirken der unterschiedlichen Maßnahmen ist wichtig: der Schuldzinsenabzug, die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen zu Beginn, also in der Anfangszeit, in der die Belastung hoch ist, die Ausnutzung der Abschreibungsmöglichkeiten über den gesamten Förderzeitraum, die volle Nutzung des Baukindergeldes und der wiederaufgenommene Fördertatbestand des Ausbaus eines Ein- zu einem Zweifamilienhaus.
    Demgegenüber, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind die Vorschläge, die die Sozialdemokraten im Ausschuß zur Abstimmung gestellt haben und die den Vorschlägen ähnlich sind, die auch der Bundesrat in seinem ersten Durchgang gemacht hat, nicht geeignet, die Nachfrage zu verbessern.

    (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [FDP]: Einfallslos!)

    Die Umstellung auf den Abzug von der Steuerschuld, wenn er denn für den Personenkreis, von dem ich eben gesprochen habe, d. h. für diejenigen, die heute nicht bauen, aber an der Schwelle zu einer solchen Entscheidung stehen, überhaupt interessant sein soll, würde nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten nicht nur nicht zu einer besseren Förderung, sondern zum Teil sogar noch zu einer Schlechterstellung gegenüber der heutigen Situation führen.

    (Otto Reschke [SPD]: Das stimmt nicht! Sie waren in der letzten Sitzung des Finanzausschusses nicht da!)

    Das kann in der jetzigen Situation nicht der Stein des Weisen sein. Ein Abzugssatz von 2 % — nur damit würde die Förderung, die dieser Personenkreis heute hat, in etwa aufrechterhalten — würde zusätzliche Mehrausgaben pro Förderjahrgang von 3,5 Milliarden DM gegenüber dem, was jetzt die Mehrheit des Bundestages im Ausschuß vorgeschlagen hat, bewirken.

    (Dr. Kurt Faltlhauser [CDU/CSU]: Aber Theo hat es doch! Die 3,5 Milliarden können wir auch noch hineinnehmen!)

    Ich denke, von daher wird schon klar, daß diese Umstellung in Zeiten einer angespannten Finanzsituation nicht nur nicht zielgerichtet wirkt, sondern den Zielen einer Nachfrageverbesserung geradezu entgegensteht. Darüber hinaus reicht diese Umstellung auch in den Bereichen, in denen die Sozialdemokraten speziell fördern wollen, nicht aus, um den betroffenen Familien tatsächlich zu helfen.
    Die 74 000 DM Gesamtförderung, Herr Reschke, die Sie für eine Familie mit einem Einkommen von 40 000 DM ausgerechnet haben, sind weit weniger, als diese Familien heute insgesamt an Eigenheimförderung bekommen. Sie bekommen heute steuerliche



    Bundesministerin Dr. Irmgard Schwaetzer
    Förderung, Direktförderung nach dem Wohngeldgesetz als Lastenzuschuß und Direktförderung im sozialen Wohnungsbau. Das summiert sich zu Förderbeträgen zwischen 100 000 DM und 120 000 DM. Das heißt: Trotz dieser Umstellung reicht es bei dem Personenkreis nicht einmal aus.
    Meine Damen und Herren, deshalb appelliere ich an Sie: Seien Sie pragmatisch! Wir werden in den nächsten Jahren eine Instrumentendiskussion führen. Diese Diskussion kann aber nicht übers Knie gebrochen werden; sie braucht viel Zeit. Jetzt gilt es, pragmatisch zu handeln. Deswegen appelliere ich auch an den Bundesrat, die heute zu beschließenden Maßnahmen im Vermittlungsausschuß passieren zu lassen, denn ganz sicher helfen wir am besten, wenn wir schnell helfen. Das bedeutet, daß wir den Personenkreis gezielt fördern müssen, der hier angesprochen ist. Wir können in der Zukunft noch über vieles reden, aber jetzt geht es darum, mit dem bestehenden Instrumentarium zielgerichtet und genau zu fördern.
    Das gewährleistet der vorliegende Entwurf. Deshalb bitte ich Sie, ihm in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)