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    Plenarprotokoll 12/55 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 55. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. November 1991 Inhalt: Wahl der Abgeordneten Johannes Nitsch und Dr. Paul Laufs zu ordentlichen Mitgliedern in den Vermittlungsausschuß als Nachfolger für die ausscheidenden Abgeordneten Lothar de Maizière und Dr. Conrad Schroeder (Freiburg) 4589 A Überweisung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Wirtschafts- und Währungsunion im Rahmen der Regierungskonferenz (Drucksache 12/946) . . . 4589 A Tagesordnungspunkt 16: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 — StÄndG 1992) (Drucksachen 12/1108, 12/1368, 12/1466, 12/1506, 12/1507) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Matthäus-Maier, Dr. Rose Götte, Joachim Poß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für einen verfassungsmäßigen und gerechten Familienlastenausgleich zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bericht des Bundesrechnungshofes gemäß § 99 BHO über Vorsteuererstattungen bei der Gründung von Familienpersonengesellschaften in der Land- und Forstwirtschaft (Drucksachen 12/320, 12/1040, 12/1506) Ingrid Matthäus-Maier SPD . . . 4589D, 4597D, 4625 C Michael Glos CDU/CSU 4593 B Peter Harald Rauen CDU/CSU . . . 4593 D Hans H. Gattermann FDP 4594 D Gunnar Uldall CDU/CSU 4595 B Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 4596 C Hans H. Gattermann FDP . . . . 4597D, 4615 C Dankward Buwitt CDU/CSU 4598 A Hermann Rind FDP 4600 B Dr. Ulrich Briefs PDS/Linke Liste . . . 4602 D Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 4605A, 4609C, 4626A Dr. Norbert Wieczorek SPD 4609 C Manfred Hampel SPD 4609 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 4612 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 4612 C Ludwig Eich SPD 4614 B Wilfried Seibel CDU/CSU 4617 B Otto Reschke SPD 4619D, 4623 A Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 4621C, 4623 C Peter Harald Rauen CDU/CSU 4623 D Manfred Hampel SPD (zur GO) 4626 C Hermann Rind FDP (zur GO) 4627 A Hans H. Gattermann FDP (zur GO) . . 4627B Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Auf stokkung des Fonds „Deutsche Einheit" (Drucksachen 12/1227, 12/1374, 12/1494) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 4628A, 4633 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 Detlev von Larcher SPD 4629 A Gunnar Uldall CDU/CSU 4629 C Gunnar Uldall CDU/CSU 4630 D Dr. Ulrich Briefs PDS/Linke Liste . . . 4631D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) FDP . . 4632 C Eike Ebert SPD 4633 A Ingrid Matthäus-Maier SPD 4633 D Nächste Sitzung 4634 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4635* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze — Steueränderungsgesetz 1992 — StÄndG 1992) Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 4636* B Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/Linke Liste 4638* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Gesetzentwurf zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit") Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 4639* D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 4641* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 4589 55. Sitzung Bonn, den 8. November 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 08. 11. 91 Antretter, Robert SPD 08. 11. 91 * Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 08. 11. 91 Beckmann, Klaus FDP 08. 11. 91 Bläss, Petra PDS 08. 11. 91 Brähmig, Klaus CDU/CSU 08. 11. 91 Burchardt, Ulla SPD 08. 11. 91 Clemens, Joachim CDU/CSU 08. 11. 91 Conradi, Peter SPD 08. 11. 91 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 08. 11. 91 Ewen, Carl SPD 08. 11. 91 Eymer, Anke CDU/CSU 08. 11. 91 Dr. Feldmann, Olaf FDP 08. 11. 91 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 08. 11. 91 Gansel, Norbert SPD 08. 11. 91 Dr. von Geldern, CDU/CSU 08. 11. 91 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich FDP 08. 11. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 08. 11. 91 Götz, Peter CDU/CSU 08. 11. 91 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 08. 11. 91 Grünbeck, Josef FDP 08. 11. 91 Grüner, Martin FDP 08. 11. 91 Haack (Extertal), SPD 08. 11. 91 Karl-Hermann Haschke CDU/CSU 08. 11.91 (Großhennersdorf), Gottfried Dr. Hauchler, Ingomar SPD 08. 11. 91 Henn, Bernd fraktionslos 08. 11. 91 Heyenn, Günther SPD 08. 11. 91 Hollerith, Josef CDU/CSU 08. 11. 91 Homburger, Birgit FDP 08. 11. 91 Dr. Hoyer, Werner FDP 08. 11. 91 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 08. 11. 91 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 08. 11. 91 Jungmann (Wittmoldt), SPD 08. 11. 91 Horst Kauder, Volker CDU/CSU 08. 11. 91 Klemmer, Siegrun SPD 08. 11. 91 Körper, Fritz Rudolf SPD 08. 11. 91 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 08. 11. 91 Kohn, Roland FDP 08. 11. 91 Kolbe, Manfred CDU/CSU 08. 11. 91 Koltzsch, Rolf SPD 08. 11. 91 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 08. 11. 91 Koschnick, Hans SPD 08. 11. 91 Kossendey, Thomas CDU/CSU 08. 11. 91 Kubicki, Wolfgang FDP * 08. 11. 91 Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 08. 11. 91 Leidinger, Robert SPD 08. 11. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt big einschließlich Dr. Leonhard-Schmid, SPD 08. 11. 91 Elke Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 08. 11. 91 Lühr, Uwe FDP 08. 11. 91 Dr. Luther, Michael CDU/CSU 08. 11. 91 Marten, Günter CDU/CSU 08. 11. 91 ** Mattischeck, Heide SPD 08. 11. 91 Meckel, Markus SPD 08. 11. 91 Dr. Menzel, Bruno FDP 08. 11. 91 ' Dr. Meseke, Hedda CDU/CSU 08. 11. 91 Möllemann, Jürgen W. FDP 08. 11. 91 Mosdorf, Siegmar SPD 08. 11. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 08. 11. 91 ** Müller (Pleisweiler), SPD 08. 11. 91 Albrecht Neumann (Bramsche), SPD 08. 11. 91 Volker Niggemeier, Horst SPD 08. 11. 91 Nolte, Claudia CDU/CSU 08. 11. 91 Opel, Manfred SPD 08. 11. 91 Ostertag, Adolf SPD 08. 11. 91 Paintner, Johann FDP 08. 11. 91 Dr. Pfaff, Martin SPD 08. 11. 91 Pfuhl, Albert SPD 08. 11. 91 * Dr. Pinger, Winfried CDU/CSU 08. 11. 91 Poß, Joachim SPD 08. 11. 91 Raidel, Hans CDU/CSU 08. 11. 91 Regenspurger, Otto CDU/CSU 08. 11. 91 Rempe, Walter SPD 08. 11. 91 Reuschenbach, Peter W. SPD 08. 11. 91 Roth, Wolfgang SPD 08. 11. 91 Sauer (Salzgitter), Helmut CDU/CSU 08. 11. 91 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 08. 11. 91 Schaich-Walch, Gudrun SPD 08. 11. 91 Schily, Otto SPD 08. 11. 91 Schluckebier, Günther SPD 08. 11. 91 Schmidt (Aachen), Ursula SPD 08. 11. 91 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 08. 11. 91 Andreas Schmidt (Nürnberg), SPD 08. 11. 91 Renate Schmidt-Zadel, Regina SPD 08. 11. 91 Dr. Schmude, Jürgen SPD 08. 11. 91 Dr. Schreiber, Harald CDU/CSU 08. 11. 91 Dr. Schuster, Werner SPD 08. 11. 91 Dr. Seifert, Ilja PDS 08. 11. 91 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 08. 11. 91 Dr. Starnick, Jürgen FDP 08. 11. 91 Steinbach-Hermann, CDU/CSU 08. 11. 91 Erika Tillmann, Ferdi CDU/CSU 08. 11. 91 Titze, Uta SPD 08. 11. 91 Toetemeyer, SPD 08. 11.91 Hans-Günther Dr. Ullmann, Wolfgang Bündnis 08. 11. 91 90/GRÜNE Vergin, Siegfried SPD 08. 11. 91 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 08. 11. 91 * Friedrich 4636 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 08. 11. 91 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 08. 11. 91 Wagner (Eppelborn), SPD 08. 11. 91 Hans Georg Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 08. 11. 91 Welt, Jochen SPD 08. 11. 91 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 08. 11. 91 Dr. Wieczorek CDU/CSU 08. 11. 91 (Auerbach), Bertram Wohlleben, Verena SPD 08. 11. 91 Ingeburg Wollenberger, Vera Bündnis 08. 11. 91 90/GRÜNE Wülfing, Elke CDU/CSU 08. 11. 91 Zierer, Benno CDU/CSU 08. 11. 91 * Dr. Zöpel, Christoph SPD 08. 11. 91 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze — Steueränderungsgesetz 1992 — StÄndG 1992) Werner Schulz (Berlin) (Bündnis 90/GRÜNE): Eine bekannte Wirtschaftszeitung schrieb kürzlich: Enthemmte Verschuldung ist die Signatur der Politik! Der Skandal ist dabei nicht, daß mit dem Einigungsprozeß hohe Transferleistungen von West nach Ost notwendig geworden sind. Das Problem ist vielmehr, daß die Bundesregierung — und leider nicht nur sie — immer noch nicht den Ernst der Lage erkannt hat: Sie möchte mit den traditionellen Mitteln der Finanzpolitik die außergewöhnlich hohen Belastungen aus dem deutschen Einigungsprozeß bewältigen. Dabei ist schon lange abzusehen — die wissenschaftlichen Experten des Sachverständigenrates und der Institute haben darauf mehrfach verwiesen — , daß neue Wege in der Wirtschaftspolitik beschritten werden müssen. Die finanzpolitische Linie der Bundesregierung ist aber trotz ihrer wohltönenden Rhetorik konzeptionslos geblieben. Nicht einmal der angekündigte Kurs einer Konsolidierung der Staatsfinanzen kann eingehalten werden. Hinzu kommt aber auch: Diese Regierung will auch weiterhin mit den bekannten Methoden die finanzpolitische Situation verschleiern. Ein Teil der gewaltigen Belastungen wird einfach in Neben- und Schattenhaushalte verlagert. Die tatsächlichen Schuldenposten werden dadurch der öffentlichen Betrachtung und Beurteilung entzogen. Dabei ist jetzt schon abzusehen, daß gerade im Bereich dieser Nebenhaushalte zusätzliche Lasten entstehen, die in dieser Höhe nicht erwartet worden sind. Dies betrifft nicht nur den Fonds „Deutsche Einheit" , dessen Volumen jetzt erneut erweitert werden muß. Übersehen wird zumeist auch, daß der Kreditabwicklungsfonds, der bisher ein Defizit von knapp 30 Milliarden DM aufweist, nur den vorläufigen Stand der Verschuldung der ehemaligen DDR wiedergibt. Der Finanzminister wird hier noch Überraschungen erleben: Bis Ende 1993 erstatten Bund und Treuhandanstalt je zur Hälfte die Zinausgaben dieses Sondervermögens. Danach soll der Fonds aufgelöst und der Schuldenbestand der Treuhandanstalt übertragen werden. Die Treuhandanstalt, in der Sicht des Finanzministers überhaupt kein Teil der öffentlichen Finanzwirtschaft, wird dem Bundeshaushalt in den kommenden Jahren gewaltige Defizite bescheren. Ich verweise hier nur auf die Darlegungen des Bundesrechnungshofes zu diesem Punkt: Dort wird darauf verwiesen, daß die Finanzrisiken, die aus der Tätigkeit der Treuhandanstalt resultieren, von der Bundesregierung nur unreichend berücksichtigt worden sind. Zum anderen wird betont, daß die Treuhandanstalt als rechtsfähig bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts Teil der mittelbaren Staatsverwaltung sei. Dies sei auch dadurch dokumentiert, daß dem Bundesminister der Finanzen die Fach- und Rechtsaufsicht obliegt. Die Schulden der Treuhandanstalt werden jedenfalls nicht ohne Einfluß auf den Bundeshaushalt bleiben. Als zusätzliche Risiken für die Finanzpolitik sind zu nennen: die außenwirtschaftlichen Gewährleistungen mit Ausfallrisiko, die Defizite bei Bundesbahn und Reichsbahn, nicht zuletzt aber auch die zusätzlichen Haushaltsanforderungen auf Grund des zu regelnden Familienlastenausgleichs. Insgesamt bedeutet dies, daß das Defizit der öffentlichen Haushalte binnen Jahresfrist um rund 65 Milliarden DM auf knapp 75 Milliarden DM im Jahre 1990 emporschnellte. In diesem Jahr wird der Fehlbetrag nach einer Schätzung der Deutschen Bundesbank eine Größenordnung von 130 Milliarden DM erreichen: Die Verschuldung erreicht dann eine Größenordnung von 5 % des gesamtdeutschen Bruttosozialprodukts. Die Bundesbank fordert nun zu Recht, daß die Verschuldung baldmöglichst wieder auf ein normales Maß begrenzt werden muß. Sie verweist auch darauf, daß die Rückführung der Verschuldung auch aus außenwirtschaftlichen Gründen dringlich sei: Die deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik wird weltweit kritisch daraufhin beobachtet, ob sie die mit der Vereinigung gestellten Aufgaben mit den richtigen Maßnahmen und auch in angemessener Frist bewältigen kann. Sogar der Internationale Währungsfonds empfiehlt der Bundesregierung, mit einem ehrlichen Bericht über die wahren Kosten der deutschen Vereinigung an die Öffentlichkeit zu treten. Es zeichnet sich ab: Die Stabilitätspolitik der Bundesregierung wird weltweit zunehmend in Zweifel gezogen. Der Bundesrechnungshof hat die Schuldenpolitik der Bundesregierung ebenfalls gerügt. Er verweist in seinen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung auf die dramatisch ansteigende Zinslastquote: Das Verhältnis der Zinsausgaben zu den Gesamtausgaben wird nach der derzeitigen Finanzplanung des Finanzministeriums im Zeitraum 1991 bis 1995 von 10,3 % auf 13,3 % steigen. Ebenso deutlich wird die Zins-Steuer-Quote ansteigen: Das Verhältnis der Zinsausgaben zu den Steuereinnahmen wird im Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 4637* selben Zeitraum von 13,6 %. auf 15 %. steigen. Zu dem dramatischen Anstieg der Folgekosten der staatlichen Verschuldung trägt auch bei, daß die Schulden des Bundes überhaupt nicht mehr getilgt werden. Der Bundesrechnungshof stellt fest, daß die fälligen Tilgungszahlungen im wesentlichen immer durch neu aufgenommene Kredite finanziert werden. Dies kann im Ergebnis sogar dazu führen, daß heute und in Zukunft Zinsen auch für solche Kredite bezahlt werden, deren Gegenwert ganz oder teilweise schon nicht mehr vorhanden ist. Dies heißt letztlich, daß die Kreditaufnahme als Mittel zur Finanzierung von Investitionen — die klassische, immer noch gültige Formel — immer mehr eingeschränkt wird, an sich nur noch in Sonntagsreden der Koalitionspolitiker eine Rolle spielt. Es bestehen Zweifel, ob die Bundesregierung in der Lage sein wird, den haushaltspolitischen Spielraum durch eine Rückführung der Nettokreditaufnahme wiederherzustellen. Mit den projektierten finanzpolitischen Festlegungen im Finanzplan des Bundes ist dies sicherlich nicht möglich. Es gab kurzfristig eigentlich keine Alternative zur Ausweitung der Verschuldung, um den dringlichen finanziellen Zusatzbedarf, der sich mit der deutschen Einheit ergab, zu finanzieren. Inzwischen ist aber klargeworden, daß die Politik des leichten Geldes nicht beliebig fortgesetzt werden kann. Selbst die Bundesregierung hat erkannt, daß ihre finanzpolitischen Vorstellungen Makulatur geworden sind. Nach dem Versprechen, die Steuern nicht zu erhöhen, fiel es ihr allerdings zunächst schwer, auf das einfachste Mittel der Einnahmepolitik zurückzugreifen. Die ersten Einnahmeverbesserungen bestanden noch in einem befristeten Zuschlag zur Einkommensteuer. Die Schamfrist scheint nun aber endgültig vorüber zu sein. Im vorliegenden Steuerpaket wird wieder einmal auf die Vergeßlichkeit der Bürger und Bürgerinnen vertraut. Nicht nur, daß nun die Mehrwertsteuer erhöht werden soll — eine schon an sich besonders unsoziale Absicht. Die Mehrwertsteuererhöhung soll aber verknüpft werden mit einer gleichzeitigen Senkung von Unternehmensteuern. Dies ist sogar vielen Abgeordneten aus den Reihen der Regierungskoalition zuviel. Sie sehen es wie Heiner Geißler, der schon frühzeitig vor einer Verbindung von Mehrwertsteuererhöhung und Senkung von Unternehmensteuern gewarnt hatte. Nebenbei: Die Absichten dieser Region werden zusätzlich konturiert, wenn man sie um weitere finanzpolitische Auswüchse auf der Ausgabenseite ergänzt. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur auf die skandalösen Zustände in der Zinsbesteuerung verweisen. Seit Jahren wird Steuerhinterziehung in großem Umfang geduldet, sie wird sogar gesetzlich begünstigt, wenn man an die Regelungen im Zusammenhang mit der früheren Quellensteuer denkt. Es ist einfach nicht mehr länger hinzunehmen, daß der Staat jährlich auf zweistellige Milliardenbeträge aus der Einkommensteuer einfach verzichtet. Ich fordere den Finanzminister auf, diesen Zustand baldmöglichst zu beenden. Das Bundesverfassungsgericht hat dies unzweideutig gefordert. Der sich abzeichnende Vorschlag der Bundesregierung wird allerdings das Problem nicht lösen. Die geduldete Steuerhinterziehung bei den Kapitalzinsen kontrastiert deutlich mit der geplanten Steuererhöhung. Nach dem Steueränderungsgesetz 1991 wird jetzt schon der zweite Gesetzentwurf vorgestellt, mit dem die Finanzmisere durch eine Erhöhung der Steuern behoben werden soll. Ich möchte ganz eindeutig sagen: Dieses Steueränderungsgesetz 1992 wird den Anforderungen an die ökonomische Vernunft und soziale Ausgewogenheit nicht gerecht. Ich möchte dies im folgenden begründen: Schon das steuerpolitische Umfeld zeigt, daß diese Regierung es nicht ernst meint mit den von ihr selbst angekündigten steuerpolitischen Reformschritten. In der Koalitionvereinbarung ist festgehalten, die Steuerreform — die schon damals kein großer Wurf war — fortzusetzen, und zwar im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Ökonomen und Juristen sind zu Recht der Meinung, daß die deutsche Unternehmensbesteuerung in ihrer Struktur verfehlt ist. Die Bundesregierung ist aber offenbar mit den Unternehmerverbänden der Meinung, daß es sich weniger um ein Strukturproblem handele, sondern um eine zu hohe steuerliche Belastung der Unternehmen. Die Vorstellung der Unternehmerverbände — die Anhörung im Finanzausschuß hat dies erneut gezeigt — hat der Wirtschaftsrat der CDU so zusammengefaßt: „Die Unternehmensteuern müssen weiter gesenkt werden. " (FAZ 17. Oktober 1991) Bekanntlich wird die Belastung der Unternehmen in den verschiedenen Berechnungen jedoch höchst unterschiedlich beurteilt: Sie reichen von 16,6 bis 72,2 % Gewinnsteuerbelastung der Unternehmen in der Bundesrepublik. Damit kommen auch die internationalen Vergleiche zu unterschiedlichen Ergebnissen. Es ist nicht verwunderlich, daß das Institut der Deutschen Wirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie die 70-%-Rechnung erarbeitet hat. Eines immerhin dokumentieren diese unterschiedlichen Berechnungen: Sie offenbaren die gewaltigen Strukturmängel in der Unternehmensbesteuerung. Die Bundesregierung ist in ihrer Beurteilung jedoch recht einseitig: Ihre von ihr so bezeichnete Unternehmensteuerreform hat vor allem die Quantität der Steuersenkungen zum Ziel und nicht die Qualität der Steuerarten und Steuerbemessungsgrundlagen. Dabei gab es in den vergangenen Jahren viele steuerpolitische Reformvorschläge, die auch in die Empfehlungen der Sachverständigen eingeflossen sind. Das Gesetzespaket der Bundesregierung wird nicht einmal dem eigenen Reformanspruch gerecht. Zu befürworten ist dagegen eine aufkommensneutrale Strukturreform der Unternehmensbesteuerung, wie sie auch in anderen Länder erfolgt ist. Die wesentlichen Elemente einer solchen Reform sind: Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei gleichzeitiger Senkung der Steuersätze, Steuervereinfachung und Begünstigung wieder investierter Gewinne im Verhältnis zu den ausgeschütteten Gewinnen. Dabei sind gleichzeitig ökologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Der Bundesregierung geht es aber hauptsächlich um eine Senkung der steuerlichen Belastung der Unternehmen, die nur zu einem kleinen Teil bei den Ver- 4638* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 änderungen der Bewertungs- und Abschreibemöglichkeiten kompensiert wird. Sie folgt damit den zwar verständlichen, aber dennoch zum Teil unbegründeten Forderungen der Unternehmerverbände nach einer steuerlichen Entlastung. Eine Strukturreform des Steuersystems kann so sicher nicht erreicht werden. Die Bundesregierung sollte ihre Vorstellungen noch einmal überdenken und auf die Steuersenkung verzichten. Es gab ja bereits Stimmen aus dem Regierungslager, die einen solchen Schritt nahegelegt haben. Ich fordere den Bundeskanzler auf, diesen Empfehlungen zu folgen. Die Gegenbuchung ist ebenfalls nicht akzeptabel. Die Steuermindereinnahmen sollen durch den Abbau von Steuervergünstigungen ausgeglichen werden. Aber hier wurde der Entwurf bereits wieder verwässert. Bezüglich Abschreibungsregelungen, Hinzurechnung von Gewinnen und Vermögen zum steuerpflichtigen Einkommen sind die Einwände der Wirtschaft berücksichtigt worden. Im ursprünglichen Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1992 war noch vorgesehen, die weitgehende Kfz-Steuerbefreiung für LKW-Anhänger zu streichen. Zugunsten des Fuhrgewerbes wurde diese Streichung rückgängig gemacht. Ebenso wird bei der Besteuerung von sogenannten Policen-Darlehen die ursprünglich vorgesehene Regelung abgemildert. Auch auf die Einbeziehung der Motorboote in die Kfz-Steuer wurde verzichtet. Insgesamt ergeben sich bei diesen Abstrichen Steuermindereinnahmen von 1,2 Milliarden DM. In der Gesetzesvorlage tauchen andere Kürzungen bei steuerlichen Subventionen überhaupt nicht auf: Abbau der Mineralölsteuerbefreiung für die Luftfahrt, für die Binnenschiffahrt, Subventionsabbau in der Landwirtschaft. Besonders nachteilig ist dabei: Die Steueränderungen deuten in ökologischer Hinsicht auf keinerlei Kursänderung hin. Die Wirtschaftsverbände haben offensichtlich viele ihrer Ziele erreicht. Diese Bundesregierung — und hier vor allem der Bundeswirtschaftsminister — hat immer den Abbau von Steuervergünstigungen und Subventionen betont. Der Subventionsabbau hat sich im Ergebnis als Etikettenschwindel erwiesen. Tatsächlich handelt es sich bei diesem Subventionsabbau überwiegend um Subventionen, die ohnedies auslaufen sollten, um den Verzicht auf die Erhöhung von Subventionen und um die erneute Einbeziehung bereits beschlossener Maßnahmen. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde der ohnedies schon minimale Subventionsabbau schließlich noch weiter eingeschränkt. Der jetzt vorgelegte Subventionsbericht bestätigt dies. Und nebenbei: Der Subventionsbericht gibt das wahre Bild der Subventionspraxis nicht vollständig wieder. Ich empfehle daher, ihn einmal mit dem entsprechenden Bericht des Instituts für Weltwirtschaft zu vergleichen. Die Schönfärberei der Bundesregierung ist unerträglich. Die Anhebung der Umsatzsteuer — von 14 auf 15 % — steht bei der Bundesregierung nicht zur Disposition, obwohl ebenfalls von vielen Experten erhebliche Kritik geäußert worden ist. Der mit der Mehrwertsteuererhöhung verbundene Preisschub kann leicht eine Inflationsdynamik auslösen, die die Bundesbank zu noch schärferen Stabilitätsmaßnahmen zwingen würde. Hinzu kommt: Die Einnahmeverbesserung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist sozial unausgewogen. Sie trifft die ohnehin schon stark belasteten Durchschnittshaushalte besonders stark. Diese Maßnahme wirkt sich wegen ihrer regressiven Belastungswirkung zu Lasten der einkommensschwachen Haushalte aus. Ich fordere deshalb von der Bundesregierung, auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu verzichten. Und Sie wissen es auch, es gibt Alternativen zur Erhöhung der Mehrwertsteuer: Die Beibehaltung einer Ergänzungsabgabe für relativ hohe Einkommen, der Verzicht auf die Nettoentlastung der Unternehmen und die Einführung einer verfassungskonformen Kapitalertragsbesteuerung erbringen zusätzliche Steuereinnahmen, die den Verzicht auf die Mehrwertsteuererhöhung kompensieren würde. Auch Kürzungen im Verteidigungshaushalt sollten berücksichtigt werden. Das Konzept der Bundesregierung ist aber: Umverteilung zu Lasten der durchschnittlichen Einkommen, da die Unternehmensteuersenkungen nicht aufkommensneutral festgelegt sind. Die Verbesserung des Familienlastenausgleichs — Anhebung des Kinderfreibetrages von 3 024 auf 4 104 DM — ist in diesem Zusammenhang nur eine Notwendigkeit, zu der das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung gezwungen hat. Das Verfassungsgericht fordert, daß das Existenzminimum von der Besteuerung freigestellt ist. Die Anhebung des Kinderfreibetrages ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bleibt festzuhalten: Erstens ist dem Auftrag der Verfassungshüter noch keineswegs ausreichend Genüge getan — die Freibeträge werden noch weiter erhöht werden müssen. Zweitens ist damit das sozialpolitische Ziel, die Familien zu entlasten, noch nicht erreicht. Familien mit niedrigem Einkommen werden durch steuerliche Entlastungen nicht angemessen erfaßt. Dies gilt in besonderem Maße für die Menschen in den neuen Bundesländern. Deshalb bleibt die Bundesregierung auch hier in der sozialpolitischen Pflicht. Das Steuerpaket muß dringend nachgebessert werden. Dazu gibt es vermutlich Gelegenheit im Vermittlungsausschuß. Die Bundesländer sollten jedoch nicht der Versuchung erliegen, zugunsten eigener Einnahmeverbesserungen einer Mehrwertsteuererhöhung zuzustimmen. Dr. Fritz Schumann(Kroppenstedt) (PDS/Linke Liste): Die Bundesregierung bleibt in der parlamentarischen Auseinandersetzung zum Steueränderungsgesetz den Beweis schuldig, daß die zweifellos mit diesem Gesetzentwurf zu erreichende Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dazu führt, daß Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen werden. Wir halten die Forderung nach Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen angesichts des Problems der Arbeitslosigkeit in dem Maße für berechtigt, wie wirklich Arbeitsplätze geschaffen werden. Damit sollte die Möglichkeit gewährleistet werden, daß jeder, der dazu in der Lage ist, ein durch Erwerbstätigkeit selbstbestimmtes Leben führen kann. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 4639* Mit diesem Gesetzentwurf wird jedoch nach unserer Auffassung ein anderer Weg gegangen. Faktisch soll eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen einseitig durch Veränderungen von Verteilungsverhältnissen zu Lasten der Arbeitnehmer erfolgen. Das ist sozial in keiner Weise gerechtfertigt! Nach der vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut des DGB ermittelten Datenlage haben sich die Gewinne der Unternehmen in den alten Bundesländern von 1980 bis 1990 um 176 Prozent erhöht. Das durchschnittliche Einkommen pro beschäftigten Arbeitnehmer hat im gleichen Zeitraum nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben um ganze 38 Prozent zugenommen. Nach Abzug der Preissteigerungen verbleibt dem Arbeitnehmer im ganzen vergangenen Jahrzehnt ein Zuwachs von lediglich 7,1 Prozent im Schnitt. Statt mehr Arbeitsplätze zu schaffen, wurden einseitig die Gewinne der Unternehmen vergrößert. Ich kann beim besten Willen im vorliegenden Gesetzentwurf kein Instrumentarium erkennen, daß sich das in Zukunft durch eine steuerliche Entlastung der Unternehmen verändern sollte. Die Versprechen bei der deutschen Einheit, die bis heute nicht greifen, das sogenannte Teilen, versagen auch bei den größeren Herausforderungen an die Gesellschaft. So kann weder ein ökologisches Wirtschaften im eigenen Land noch die Beseitigung sozialer Ungleichgewichte in der Welt ernsthaft in Angriff genommen werden. In den neuen Bundesländern sind ganze Regionen vom Fehlen eigener Produktionsstätten, sei es in der Industrie oder in der Landwirtschaft, bedroht. Die nicht unerheblichen Finanztransfers von West nach Ost, die aus den Geldern der Steuerzahler stammen, werden nach der Politik der Bundesregierung zu zwei Drittel konsumtiv eingesetzt. Die Regierung versteht sich einseitig als soziales Auffangbecken für nicht benötigte Arbeitskräfte. Das infolge fehlender Industrie-und Strukturpolitik übrigbleibende Drittel der Transfers für Investitionen reicht nicht aus, um wirtschaftlich lebensfähige Regionen in einem überschaubaren Zeitraum entstehen zu lassen. Die vorgesehene Erhöhung der Umsatzsteuer ist haushaltspolitisch nicht erforderlich. Sie verstärkt die von den Gewerkschaften herausgestellten sozialen Ungleichgewichte in der Verteilung der Einkommen. Die mit dem vorgelegten Gesetzentwurf betriebene Steuerpolitik verstößt gegen das Gebot der sozialen Ausgewogenheit, weil die Umsatzsteuer von allen Bürgern aufgebracht werden muß, auch von denen mit kleinsten Einkommen. Von einer angeblich gleichen Belastung kann nicht die Rede sein, wenn auf der einen Seite der Durchschnittsverdienst bei 3 500 DM liegt und auf der anderen Seite bei 1 600 DM. Der Grundbedarf bzw. das Existenzminimum erfordern bestimmte Geldausgaben, die bei einer Umsatzsteuererhöhung steigen. Die anteilige Belastung für diese Einkommensgruppen ist eben dann nicht gleich, weil gegenüber einem Grundbedarf nicht mehr gespart werden kann. Der Gesetzentwurf läuft auf eine weitere soziale Differenzierung und übermäßige Belastung der kleinen und mittleren Einkommen hinaus. Diese Art der Sicht auf soziale Fragen wird auch beim Familienlastenausgleich deutlich. So sieht die Bundesregierung die Steuergerechtigkeit darin, daß derjenige, der ein höheres Einkommen hat und damit mehr Steuern zahlt, durch den Abzug von Kinderfreibeträgen steuerlich stärker entlastet wird. Wir meinen, daß die soziale Lage der Familien mit Kindern, insbesondere für die mit kleinen Einkommen, weitergehende Maßnahmen erfordern würde. Die Mietenexplosion, die angespannte — für sie oft hoffnungslose — Wohnungssituation, der Anstieg der Lebenshaltungskosten, insbesondere auch eine Mehrwertsteuererhöhung, fehlende oder für sie zu teure öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen stellen die Fa-milieu vor außerordentliche Probleme. Dafür ist die vorgeschlagene Erhöhung des Kindergeldes sehr gering, und von einer Erhöhung des Steuerfreibetrages haben die Familien mit kleinen Einkommen nichts, die unterhalb der Einkommensteuergrenze liegen und insbesondere in den neuen Bundesländern zahlreich sind. Für sie wäre eine Erhöhung des Kindergeldes sozial äußerst dringlich. Wir unterstützen den entsprechenden Antrag der SPD. Als Minimalvariante hat unsere Abgeordnetengruppe einen Änderungsantrag eingebracht, der es erwerbstätigen Familien erlauben soll, die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich geltend zu machen. Ich meine, daß das Steueränderungsgesetz 1992 die Arbeitnehmer einseitig belastet. Im Spannungsfeld zwischen unions- und FDP-geführter Regierung und sozialdemokratischer Mehrheit im Bundesrat wird keine soziale Verbesserung der Einkommensverhältnisse der Arbeitnehmer und der Familien herauskommen. Wie seit Jahren üblich, geht es letztlich mit „kosmetisch-optischen" Kompromissen ab. Sozial gerecht wäre nach unserer Auffassung, statt Mehrwertsteuererhöhung und Entlastung der Unternehmen zu Lasten der Arbeitnehmer, eine Erhöhung der Ergänzungsabgabe für Besserverdienende und die zusätzliche Besteuerung der vorhandenen Vermögen. Die Wirksamkeit der von den Steuerzahlern zu erbringenden Mittel würde erhöht werden, wenn insbesondere in den neuen Bundesländern, ein Weg eingeschlagen werden würde, der für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit schafft, durch eigene Arbeit ihr Leben zu gestalten und die Probleme in den neuen Bundesländern selbst zu lösen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Gesetzentwurf zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstokkung des Fonds „Deutsche Einheit") Werner Schulz (Berlin) (Bündnis 90/GRÜNE): Die Debatte über die Aufhebung des Strukturhilfegesetzes im Zusammenhang mit der Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" berührt eine der zentralen Fragen des deutschen Einigungsprozesses. Wir wissen: Die Kosten der Deutschen Einheit sind um vieles höher, als die Bundesregierung im letzten Jahr angenommen hat. Sie hätte es auch damals bereits wissen können. Es gab viele Experten und auch Politiker, die 4640' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 den Finanzbedarf in den neuen Bundesländern zumindest in den Größenordnungen richtig eingeschätzt haben. Es gab sie übrigens auch in den Reihen der Koalitionsparteien. Sie wurden nicht gehört. Nach den Schätzungen der Wirtschaftsforschungsinstitute und der Deutschen Bundesbank wird der Finanzbedarf der neuen Bundesländer in den kommenden Jahren ähnlich hoch bleiben wie im Jahr 1991. Im Gegensatz zum Wirtschaftsminister, der etwas verfrüht von einer „stolzen Bilanz" bei den Strukturverbesserungen in den neuen Bundesländern spricht, ist die Situation dort nach wie vor besorgniserregend. Es ist auch deshalb noch nicht klar abzusehen, wie sich das Steueraufkommen entwickeln wird. Der Bundesrechnungshof hat kürzlich festgestellt, daß die Finanzverwaltung in den neuen Bundesländern noch nicht hinreichend funktioniert. Dies bedeutet, daß deren eigene Einnahmen hinter den Schätzungen zurückbleiben. Auch dies erfordert besondere Anstrengungen der Bundesregierung, um die Finanzsituation in den neuen Bundesländern zu stabilisieren. Das Herbstgutachten der fünf Wirtschaftsforschungsinstitute gibt keinen Anlaß zu den Erfolgsmeldungen, wie sie beispielsweise von Herrn Möllemann vorgetragen wurden. Offenbar besteht im Regierungslager auch keine Einigkeit in der Beurteilung der Forschungsergebnisse. Auf die ansonsten gewohnte gemeinsame Stellungnahme von Wirtschafts-und Finanzminister mußte in diesem Jahre verzichtet werden. Die kritischen Hinweise auf die hohe Verschuldung des Bundes, die von Herrn Möllemann gegeben worden sind, konnte der Finanzminister nicht mittragen; schließlich ist er für die steigende Staatsverschuldung verantwortlich. Zu Recht hat in diesem Zusammenhang das WSI darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung bis heute kein schlüssiges Finanzierungs-Konzept für die Angleichung der ungleichen Lebensbedingungen in Deutschland vorweisen kann. Ein typisches Beispiel ist der Fonds „Deutsche Einheit" , dessen Volumen laufend erhöht werden muß, um die öffentlichen Haushalte in den östlichen Bundesländern mit den nötigsten Mitteln zu versehen. Schon bei der damaligen Festlegung im Staatsvertrag zur Währungsunion ist die Bundesregierung von völlig falschen Dimensionen ausgegangen. Jetzt soll der Fonds wieder erhöht werden. Der Bund will dabei mit jährlich 3,45 Milliarden DM nur einen Teil der Mittel zur Verfügung stellen. Die Länder sollen im Gegenzug auf die Mittel aus der Strukturhilfe — das sind jährlich 2,45 Milliarden DM — verzichten. Zunächst: Auch die geplante Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" wird kaum ausreichen, um den Finanzbedarf in den neuen Bundesländern bis zum Jahr 1995 zu decken. Dies bedeutet, daß in kurzer Zeit erneut über eine Erhöhung nachgedacht werden muß. Das Steueraufkommen in den östlichen Bundesländern wird voraussichtlich nicht in dem Maße steigen, wie die Beträge aus dem Fonds sinken werden: Schon im kommenden Jahr werden die Leistungen — nach 35 Milliarden DM in 1991 — wieder zurückgehen: 1992 sind es nur noch 33,9 Milliarden DM, 1993 sind es 25,9 Milliarden DM und im Jahre 1994 werden es nur noch 15,9 Milliarden DM sein. Es ist verständlich, daß die Bundesländer gegen das Vorhaben der Bundesregierung massiven Widerstand angekündigt haben. Das Votum des Bundesrates ist deutlich ausgefallen: Die Länder wenden sich gegen das geplante Ende des Strukturhilfeprogramms. Es soll vielmehr ein langsames Ausgleiten des Programms bis 1994 stattfinden. Weiter wird der Bund aufgefordert, sich an den Sozialhilfeaufwendungen der Länder zu beteiligen. Die Länder fordern für 1993 einen Betrag von zwei Milliarden DM und für 1994 vier Milliarden DM. Dabei soll der Bund sich zur Hälfte an den Sozialhilfekosten beteiligen. Der Bundesrat verweist auch — diesmal in der Stellungnahme des Bundesrates zum Steueränderungsgesetz 1992 — erneut darauf, daß der Bund den Ländern im Rahmen der Errichtung des Fonds „Deutsche Einheit" versichert hat alle Kosten, die über den ursprünglichen Betrag von 115 Milliarden DM hinausgehen, zu tragen. Der Bundesratsvorschlag sieht entsprechend vor, daß die jetzigen Erhöhungen vor allem vom Bund getragen werden sollen. Richtig am Änderungsvorschlag des Bundesrates ist zumindest, daß das Volumen des Fonds „Deutsche Einheit" auf dem Niveau des Jahres 1991 festgeschrieben werden soll. Daß die Bundesländer jedoch mit dem Übertragen von Sozialhilfekosten sich der Beteiligung an der Finanzierung der deutschen Einheit wieder weitgehend entziehen wollen, ist für uns nicht akzeptabel. Es ist sicher notwendig, daß der Abbau der Strukturhilfe für die alten Bundesländer abgefedert werden muß. Das Auslaufen muß über mehrere Jahre erfolgen, damit die Länder darauf reagieren können. Damit würde auch dem Grundsatz des Vertrauensschutzes entsprochen. Angesichts des zunächst auf zehn Jahre angelegten Gesetzes haben die Länder vielfach längerfristige Projekte finanziert, die bei Anwendung des Gesetzesvorschlages der Bundesregierung unmittelbar gefährdet wären. Wir können deshalb dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Er muß dringend nachgebessert werden. Insgesamt muß eine neue Lösung für die Finanzprobleme zwischen Bund und Ländern in der neuen Bundesrepublik gefunden werden. Bis 1994 werden Übergangsregelungen notwendig sein, da eine kurzfristige Einbindung der neuen Bundesländer in den existierenden horizontalen Finanzausgleich kaum durchführbar ist. Deshalb muß rasch eine Lösung gefunden werden, die den auch in längerer Sicht bestehenden Strukturunterschieden zwischen den Ländern gerecht wird und die Lasten angemessen auf Bund und Länder überträgt. Die nun endlich in Gang kommende Verfassungsdebatte muß dieses Problem aufgreifen. Es bleibt zu hoffen, daß der endlich zusammenkommende Verfassungsrat diese Chance ergreift und sich für die Erarbeitung einer neuen tragfähigen Finanzverfassung einsetzt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 4641 Anlage 4 Amtliche Mitteilung Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18. Oktober 1991 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Zweites Gesetz zur Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ungarn über den Luftverkehr Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/7563 Drucksache 11/7378 Drucksache 11/7379 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksachen 12/70 und 12/71 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 10/2977 Drucksache 11/1625 Drucksache 11/6191 Drucksache 11/8493 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 11/7991 Drucksache 12/370 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/152 Nr. 66 und Nr. 12/269 (Berichtigung) Ausschuß für Wirtschaft Drucksachen 12/1174 Nrn. 2.3, 2.4 Ausschuß für Verkehr Drucksachen 12/706 Nrn. 3.18, 3.19, 3.20 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/269 Nr. 2.34 Drucksache 12/210 Nr. 208 Drucksachen 12/311 Nr. 2.19 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 12/399 Nr. 3.21 Drucksache 12/458 Nr. 2.19 Drucksache 12/557 Nr. 3.12 Drucksache 12/706 Nr. 3.21 Drucksache 12/849 Nrn. 2.5, 2.7, 2.8
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Briefs, ich habe Sie nicht ein weiteres Mal unterbrochen, weil sich Ihre Redezeit dem Ende näherte. Ich habe Sie auch nicht ermahnt, zum Schluß zu kommen, obwohl Sie schon ein gutes Stück über die Zeit waren. Ich sage das als Vorrede. Aber ich kündige Ihnen an: Wenn Sie ihre nächste Rede hier halten und ich hier den Vorsitz habe — ich nehme an, das gilt auch für meine Kollegen — und Sie zu etwas völlig anderem sprechen als dem, was auf der Tagesordnung steht, und der Präsident ermahnt Sie und Sie gehen nicht von Ihrem Redetext ab, wird Ihnen das Wort entzogen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen Dr. Theodor Waigel.

    (Dr. Ulrich Briefs [PDS/Linke Liste]: Politische Zensur ist das, Herr Präsident! — Lachen bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Das sagt dieser Kommunist!)






Rede von Dr. Theodor Waigel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Angriff auf den Präsidenten weise ich mit Entrüstung zurück,

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Ulrich Briefs [PDS/Linke Liste]: Es bleibt trotzdem politische Zensur!)

obwohl er das nicht notwendig hat und das Nötige selber in gewohnter Manier vorher bereits gesagt hat.

(Beifall bei der CDU/CSU — Michael Glos [CDU/CSU]: Auch richtig!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Ende der Bundestagsdebatte über das Steueränderungsgesetz 1992 — ich freue mich, daß wir uns einmal für ein so wichtiges Gesetzeswerk auch einige Stunden Zeit genommen haben — möchte ich allen Beteiligten am Gesetzgebungsverfahren, vor allem den Kolleginnen und Kollegen des Finanzausschusses und den Mitarbeitern im Finanzministerium, ganz herzlich für die geleistete Arbeit danken.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Das Steueränderungsgesetz 1992 ist nach dem Steueränderungsgesetz 1991, dem Solidaritätsgesetz und dem Haushaltsbegleitgesetz das vierte bedeutende Steuergesetzesvorhaben innerhalb eines Jahres. Ich weiß, wir haben die Leidensbereitschaft der Beteiligten auf eine harte Probe gestellt. Vor allem die kurzen Fristen haben das Gesetzgebungsverfahren stark belastet. Als Entschuldigung kann ich nur die Sondersituation im Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung vorbringen. Im Interesse aller Beteiligten wollen wir künftig wieder auf den normalen Weg der Gesetzesvorbereitung zurückkehren.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: So muß es sein!)

Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen halten an der steuerlichen Entlastung der Betriebe und der Arbeitsplätze sowie der Familien fest. Unsere Konzeption beschreibt den richtigen Weg zur Lösung der unaufschiebbaren steuerpolitischen Aufgaben. Was wir vor Beginn des Wiedervereinigungsprozesses entworfen hatten, ist heute genauso vordringlich.
Die Alternative der SPD zu der von uns vorgesehenen sozial verträglichen Mehrwertsteuererhöhung ist die Umwandlung des Solidaritätszuschlages in einen längerfristig wirksamen Zuschlag zur Einkommen-und Körperschaftsteuer. Sie wollen, meine Damen und Herren von der SPD, die neue Abgabe auf die Bezieher höherer Einkommen beschränken. Wenn es später darum geht, diese neue Abgabe auslaufen zu lassen, werden Sie protestieren und behaupten: Das ist eine unerträgliche Steuerentlastung für die Besserverdienenden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Meine Damen und Herren, auf ein solches Spiel lassen wir uns nicht noch einmal ein.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Denn Sie haben uns in den 70er Jahren einmal vorgeführt, daß Sie eine ursprünglich befristete Ergänzungsabgabe in den Einkommensteuertarif eingebaut
haben. Wissen Sie, wer mich davor gewarnt hat und wer mir immer wieder gesagt hat: Lassen Sie sich darauf nicht ein; ich weiß, wie das gelaufen ist? — Niemand anders als Professor Karl Schiller. Er ist ein guter Kronzeuge in diesem Zusammenhang.
Die von uns vorgesehene steuerliche Entlastung der Betriebe und Arbeitsplätze durch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und die Senkung der betrieblichen Vermögensteuern bezeichnet die SPD — so der Kollege Poß im „Sozialdemokratischen Pressedienst WIRTSCHAFT" — als nicht vertretbare Steuersubvention. Das gibt dem bisher eher negativen Begriff der Subvention einen ganz neuen Klang. Wenn die Abschaffung von Steuern oder deren Senkung jetzt als Subvention eingeschätzt wird, dann bekenne ich mich gerne dazu, am größten Subventionsaufbau in der deutschen Finanzgeschichte, nämlich der Steuersenkung 1986 bis 1990 mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden DM mitgewirkt zu haben.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Aber es ist natürlich eine völlige Verkehrung der Tatsachen, von Subventionen zu sprechen, wenn wir den Betrieben und den übrigen Steuerzahlern einen größeren Teil dessen belassen, was sie durch eigene Anstrengungen und Investitionen erworben haben.
Im übrigen setzen wir mit den Steuerentlastungen im betrieblichen Bereich auf die gleichen wachstumsfördernden Instrumente, auf die auch die SPD in ihrer Regierungszeit zuweilen zurückgegriffen hat. In den 70er Jahren hat die sozialliberale Koalition die Freibeträge bei der Gewerbesteuer erhöht, die Vermögenssteuersätze gesenkt und die Lohnsummensteuer abgeschafft.
Was damals richtig war, kann doch aus Ihrer Sicht heute nicht plötzlich das falsche Rezept sein. Die SPD hat sich übrigens selbst, so z. B. auf ihrem Parteitag in Münster 1988, für eine Reform der Unternehmensbesteuerung ausgesprochen.

(Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Habe ich heute auch gemacht!)

Damals wurde beschlossen — ich zitiere — : „Die industriepolitische Erneuerung in der Bundesrepublik Deutschland macht auch eine Reform der Unternehmensbesteuerung notwendig." Herr Kollege Vogel hat sich noch 1989 für eine aufkommensneutrale Lösung nach dem Vorbild der US-Steuerreform eingesetzt.

(Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: MatthäusMaier heute auch!)

— Entschuldigung, es genügt doch schon, wenn ich Herrn Vogel zitiere. Dann müssen Sie sich doch nicht unbedingt noch zwischen Vogel und meine Ausführungen dazwischenklemmen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Sie kommt sich halt wichtig vor! — Zuruf von der SPD: Das ist ihr gutes Recht!)

— Das ist ihr Recht. Jawohl, das akzeptiere ich. Aber der Kollege Vogel darf doch auch einmal alleine stehenbleiben. So ist es ja nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)




Bundesminister Dr. Theodor Waigel
Für eine Kompensationslösung haben sich übrigens auch die Ministerpräsidenten einschließlich derjenigen aus den SPD-regierten Ländern auf ihrer Konferenz vom 28. Februar dieses Jahres ausgesprochen.
Wenn die SPD unseren Argumenten nicht folgen will, dann ist das im Zusammenhang mit der Rollenverteilung zwischen Regierung und Opposition verständlich. Aber vielleicht glauben Sie der Industrie-und Handelskammer der Vereinigten Staaten in Deutschland; auf sie hat heute schon ein Kollege hingewiesen. Diese von der Regierung in keiner Weise abhängige Institution hat in einer in der letzten Woche veröffentlichten Umfrage ermittelt: Deutschland gilt aus der Sicht der befragten Investoren als Höchststeuerland unter den Industrienationen.
Wir müssen es doch ganz nüchtern sehen: Natürlich haben wir ein Steuersystem, das auch seine großen Vorteile hat und das mit seinen Abschreibungen in manchen Dingen flexibler als die Steuersystematik in anderen Ländern ist. Aber bei den langfristig angelegten Investitionen und bei der langfristigen Verlagerung von Kapital zählen in der Welt in erster Linie die Steuersätze und die Höchststeuersätze; sie werden addiert. Wir werden es durch noch so starkes Darstellen unseres Steuersystems nicht schaffen, diesen Nachteil in der internationalen Darstellung auszugleichen. Darum muß unsere Zielsetzung dahin gehen, zu niedrigeren Steuersätzen und auch zu niedrigeren Höchststeuersätzen zu kommen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Das erkennt die SPD nicht!)

Da helfen keine noch so ausgefeilten finanzwissenschaftlichen Untersuchungen. Hier helfen nur wirkliche Steuersenkungen, die wir mit dem Steueränderungsgesetz 1992 verwirklichen wollen.
Mit der deutlichen Rückführung der Substanzsteuern wollen wir einen schwerwiegenden strukturellen Mangel der deutschen Unternehmensbesteuerung beseitigen, denn Vermögensteuer und Gewerbekapitalsteuer belasten das Risikokapital und damit die Grundlage für Investitionen und Arbeitsplätze. Mit dem, was wir uns vorgenommen haben, verwirklichen wir nicht mehr als das absolut Notwendige. Wir werden keinen Vorsprung im Verhältnis zu unseren Partnern im europäischen Markt erzielen, sondern uns lediglich dem Standard annähern, den andere bereits gesetzt haben. Wenn die SPD ihren Widerstand aufrechterhält, setzt sich Deutschland im internationalen Geleitzug der Steuersenkungspolitik an die letzte Position.
Der Vorwurf, wir machten den Industriestandort Deutschland schlecht — das ist so ziemlich das letzte, was ich bisher in diesem Hause und anderswo gehört habe.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Und dann noch von der SPD! — Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Sie nörgeln nur herum!)

Wir haben die Glaubwürdigkeit der deutschen Finanzpolitik in den letzten acht Jahren überhaupt erst wieder hergestellt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Das sehen die Leute aber anders!)

Sie marschieren durch die Lande, und während ich den Standort Deutschland finanzpolitisch, industriepolitisch und gesamtpolitisch vertrete, fallen Sie mir bisweilen in den Rücken und tragen damit dazu bei,

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

die internationale Glaubwürdigkeit Deutschlands nicht zu befördern, wobei ich sagen möchte, daß die Mitglieder Ihrer Delegation bei der Jahrestagung von IWF und Weltbank in einer ausgezeichneten Solidarität der gesamten Gruppe mitgearbeitet haben. Ich möchte mich bei den Mitgliedern der Delegation für diese Solidarität ausdrücklich bedanken. Sie steht im umgekehrt proportionalen Verhältnis zu dem, was der Kollege Roth und Sie schon ein paarmal gesagt haben.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Meine Damen und Herren, immer wieder wird fälschlich behauptet, wir könnten uns Steuersenkungen angesichts der gewaltigen Herausforderungen durch die Wiedervereinigung gar nicht leisten. Das Gegenteil ist richtig. Gerade angesichts der nationalen Herausforderungen dürfen wir uns nicht auf die Gestaltung von Transfermechanismen beschränken. Wir müssen vielmehr die Wachstumsgrundlagen stärken, wenn wir eine der größten Aufgaben unserer Geschichte lösen wollen.
Wachstum ist keine Selbstverständlichkeit. Wir haben neun Jahre Wirtschaftsaufschwung nur erreicht, weil wir die Steuern in Struktur und Umfang immer wieder mit dem Ziel der Investitions- und Wachstumsförderung angepaßt haben.
Die Wirtschaftsforschungsinstitute haben auf denkbare Konjunkturrisiken, die vor allem auch von der Weltwirtschaft ausgehen, hingewiesen. Nur wenn wir in der Steuerpolitik aktiv bleiben, schaffen wir Vorsorge gegen eine länger andauernde Wachstumsabschwächung. Es gibt keine andere Industrienation, die so wie wir neun Jahre hintereinander einen solchen Wachstumspfad erreicht hätte, keine andere Industrienation!

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Meine Damen und Herren, wenn man sich einmal die Finanzdaten der G 7 ansieht, dann stellt man fest, daß wir in fast allen Punkten an zweiter, bisweilen an erster und mindestens an dritter Stelle stehen.

(Dr. Ulrich Briefs [PDS/Linke Liste]: Sagen Sie doch auch einmal was zu dem Steueränderungsgesetz!)

Das sind wir, obwohl wir im Augenblick eine Jahrhundertaufgabe für eine Nation bewältigen, Probleme, mit denen die anderen Industrienationen derzeit nichts zu tun haben.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der PDS/Linke Liste)




Bundesminister Dr. Theodor Waigel
— Wieso man an dieser Stelle — — Entschuldigung, dieser Zuruf kam von der PDS; dann wundert es mich nicht. Wenn der Zwischenruf an dieser Stelle von der SPD gekommen wäre, dann hätte mich das gewundert, denn in dieser Frage sollten wir doch gemeinsamer Meinung sein. Von Ihnen aber erwarte ich wirklich nichts, aber auch gar nichts.

(Beifall bei der CDU/CSU — Hans Peter Schmitz [Baesweiler] [CDU/CSU]: Von Herrn Briefs erst recht nicht!)

Wenn jemand, der den Untergang eines Teils unseres Vaterlandes im ökonomisch, ökologischen und sonstigen Bereich

(Zuruf von der CDU/CSU: Und im moralischen auch!)

so herbeigeführt hat wie Sie, so etwas sagt, dann ist das schon eine Unverschämtheit. Und diese Frechheiten muß man sich hier dann noch anhören!

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Aber es gehört auch zur Demokratie, das ertragen zu können.

(Dr. Kurt Faltlhauser [CDU/CSU]: Ist aber sehr schwer! — Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Briefs [PDS/Linke Liste])

— Ihnen würde es zustehen, daß es Ihnen schlechter geht. Das kann ich Ihnen sagen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Den anderen Menschen geht es Gott sei Dank besser.
Meine Damen und Herren, vor allen Dingen für die neuen Bundesländer würde der Verzicht auf die Substanzsteuerentlastung erhebliche wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen; denn ohne die Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes würden dort ab 1993 Investoren erstmals durch Steuern auf das Betriebsvermögen belastet.
Würden wir der SPD folgen, handelten wir wie ein Unternehmen, das in schwierigen Zeiten die modernen Produktionsmaschinen verkauft. Wir würden uns den Weg verbauen, unsere Aufgaben aus eigener Kraft zu lösen.

(Zukunft von der SPD: Worauf bezieht sich das denn?)

Ich wundere mich über die Unbelehrbarkeit, mit der die SPD die verlorenen Schlachten von gestern immer wieder aufs neue beginnt. Bei allen Steuerentlastungen in den 80er Jahren hat man uns vorgeworfen, wir würden die öffentlichen Kassen plündern.

(Otto Reschke [SPD]: Sie sind leer! Es gibt nichts mehr zu plündern!)

Das Gegenteil ist eingetreten. Von 1983 bis 1990 stiegen die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden durch wesentlich verstärktes Wachstum um insgesamt 45 %.
Meine Damen und Herren, es gibt zwei Phasen der deutschen Finanzpolitik: eine Phase von den 70er Jahren bis Anfang der 80er Jahre, wo man versucht hat, durch Steuererhöhungen die Probleme zu lösen. Das Ergebnis in den Jahren 1981/82 ist bekannt.

(Peter Harald Rauen [CDU/CSU]: Ja, genau!)

Seit 1982 versuchen wir Konsolidierung und Steuerentlastung gleichzeitig in einer vernünftigen Symbiose durchzuführen. Das Ergebnis ist bekannt: neun Jahre Wachstum, die höchste Beschäftigtenzahl, die es je gegeben hat, Millionen neuer Arbeitsplätze und die finanzpolitische Voraussetzung,

(Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Und die höchsten Schulden!)

um die deutsche Einheit und um Demokratie und Marktwirtschaft in ganz Europa zu befördern. Das ist unsere Bilanz.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der SPD: Sie hat doch ganz andere Ursachen!)

Diese Entwicklung findet einen exemplarischen Ausdruck in einer Überschrift der „Frankfurter Rundschau" vom 2. Oktober 1991. Es heißt dort wörtlich: „Steuerregen hilft Land bei den neuen Aufgaben". Im Text heißt es dann:
Weil Hessen entsprechend der bundesweit angestellten Schätzung 1992 mit 7,8 Prozent Steuermehreinnahmen rechnen kann, bleibt der Etatentwurf trotz des deutlichen Zuwachses um rund 100 Millionen Mark unter der verfassungsmäßigen Verschuldensgrenze.
Man hätte eigentlich schreiben müssen: Die erfolgreiche Steuerpolitik der Bundesregierung verhindert Verfassungsbruch in Hessen. Das wäre die richtige Überschrift gewesen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Da müssen Sie ja selber lachen!)

Natürlich freue ich mich, wenn es uns gelingt, durch unsere Anstrengung die SPD an einem Verfassungsbruch zu hindern. Das freut mich natürlich, obwohl ich nicht auf die hessische Verfassung vereidigt bin.
Meine Damen und Herren, neben die steuerliche Förderung der Betriebe, Investitionen und Arbeitsplätze stellen wir mit etwa gleichem Volumen die steuerliche Entlastung der Familien. Von sozialer Unausgewogenheit kann schon deshalb überhaupt keine Rede sein. Die steuerliche Freistellung der Unterhaltsleistungen für Kinder hat hohe Priorität.

(Ludwig Eich [SPD]: Das ist ein Verfassungsgebot! Das ist ja wohl Ihre Pflicht!)

— So ist es, genau. Wenn etwas Verfassungsgebot ist, dann darf es doch trotzdem hohe Priorität haben. Das widerspricht sich doch nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU — Ludwig Eich [SPD]: Sie tun nur, was Sie müssen!)

— Ich lasse mir ja jeden Einwand gefallen; aber jeden dummen nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU — Ludwig Eich [SPD]: Insofern paßt er zu Ihrer Politik!)




Bundesminister Dr. Theodor Waigel
Das Kindergeld hat seine Funktion als Instrument des sozialen Ausgleichs. Aber es wäre völlig falsch, den Familien erst über eine viel zu hohe Steuerlast die Mittel für den Kindesunterhalt zu nehmen, um es ihnen dann als soziale Wohltat über ein umfassendes bürokratisches Kindergeldsystem wieder zurückzugeben.
Die deutliche Anhebung des Kinderfreibetrages ist wie die Steuerentlastung der Betriebe und Arbeitsplätze eine Investition in die Zukunft. Wir haben immer großen Wert darauf gelegt, daß Familienpolitik und Wirtschaftspolitik keine Gegensätze sind. Beides bedingt sich. Wir verwirklichen mehr Steuergerechtigkeit, stärken die Familien und damit die Stabilität und Entwicklungsfähigkeit unserer Gesellschaft.
Die Steuerentlastung der Familien ist nur finanzierbar, wenn der Bundesrat der Anhebung des Normalsatzes der Mehrwertsteuer um 1 % zustimmt. Ich verstehe im Grunde genommen immer noch nicht, warum die SPD bei der Mehrwertsteuer eine künstliche Abwehrfront aufgebaut hat. Die SPD-regierten Länder brauchen die Mehrwertsteuererhöhung mindestens ebenso dringend wie die übrigen Bundesländer und der Bund.
Die SPD hatte übrigens in ihrer Regierungszeit überhaupt keine Bedenken gegen Verbrauchsteuererhöhungen und hat selber die Mehrwertsteuer zweimal erhöht. Bei wesentlich schwächer ausgeprägter sozialer Sensibilität haben Sie damals im Gegensatz zu der jetzt angestrebten Lösung auch den ermäßigten Steuersatz auf Güter des täglichen Bedarfs angehoben.
An einer angeblichen negativen Umverteilungswirkung der Mehrwertsteuer ist nichts dran. Sowohl das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in einer Untersuchung von 1983 als auch andere wissenschaftliche Arbeiten haben eine weitgehend ausgeglichene Belastungswirkung festgestellt. Wir kommen um eine Umsatzsteuererhöhung nicht herum, weil im Rahmen der EG-Steuerharmonisierung eine Anpassung an den vorgesehenen Mindestsatz von 15 % ohnehin erforderlich ist.

(Zuruf von der SPD: Das ist doch falsch!)

Frau Kollegin Matthäus-Maier, hören Sie doch endlich mit dem Märchen auf, wir hätten die Steuererhöhung in Europa durchgesetzt, um sie hier einzuführen. Durch Wiederholung wird das doch nicht wahrer. Ich nehme Sie gerne mit, damit Sie sich das einmal von Pierre Beregovoy und von anderen, von Sozialdemokraten oder sozialistischen Freunden in Europa, sagen lassen. Sie können das ja angreifen; aber behaupten Sie doch nicht etwas wirklich erkennbar Falsches! Ich nehme Sie gerne mit, damit Sie sich in einem direkten Gespräch einmal informieren.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der CDU/CSU: Nein!)

— Also, dann nicht gerne, aber ich nehme Sie mit.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

— Herr Präsident, ich beabsichtige noch ein paar Minuten zu sprechen und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie
die rote Lampe hier auf meinem Pult abschalten könnten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Bundesminister, der Parlamentarische Geschäftsführer Kraus hat soeben Redezeitverlängerung beantragt.

    (Dr. Peter Struck [SPD]: Aber nicht unbegrenzt!)

    Also, die rote Lampe soll Sie nicht stören.