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    Plenarprotokoll 12/55 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 55. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. November 1991 Inhalt: Wahl der Abgeordneten Johannes Nitsch und Dr. Paul Laufs zu ordentlichen Mitgliedern in den Vermittlungsausschuß als Nachfolger für die ausscheidenden Abgeordneten Lothar de Maizière und Dr. Conrad Schroeder (Freiburg) 4589 A Überweisung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Wirtschafts- und Währungsunion im Rahmen der Regierungskonferenz (Drucksache 12/946) . . . 4589 A Tagesordnungspunkt 16: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 — StÄndG 1992) (Drucksachen 12/1108, 12/1368, 12/1466, 12/1506, 12/1507) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Ingrid Matthäus-Maier, Dr. Rose Götte, Joachim Poß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für einen verfassungsmäßigen und gerechten Familienlastenausgleich zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bericht des Bundesrechnungshofes gemäß § 99 BHO über Vorsteuererstattungen bei der Gründung von Familienpersonengesellschaften in der Land- und Forstwirtschaft (Drucksachen 12/320, 12/1040, 12/1506) Ingrid Matthäus-Maier SPD . . . 4589D, 4597D, 4625 C Michael Glos CDU/CSU 4593 B Peter Harald Rauen CDU/CSU . . . 4593 D Hans H. Gattermann FDP 4594 D Gunnar Uldall CDU/CSU 4595 B Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU 4596 C Hans H. Gattermann FDP . . . . 4597D, 4615 C Dankward Buwitt CDU/CSU 4598 A Hermann Rind FDP 4600 B Dr. Ulrich Briefs PDS/Linke Liste . . . 4602 D Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 4605A, 4609C, 4626A Dr. Norbert Wieczorek SPD 4609 C Manfred Hampel SPD 4609 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 4612 B Ingrid Matthäus-Maier SPD 4612 C Ludwig Eich SPD 4614 B Wilfried Seibel CDU/CSU 4617 B Otto Reschke SPD 4619D, 4623 A Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 4621C, 4623 C Peter Harald Rauen CDU/CSU 4623 D Manfred Hampel SPD (zur GO) 4626 C Hermann Rind FDP (zur GO) 4627 A Hans H. Gattermann FDP (zur GO) . . 4627B Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Auf stokkung des Fonds „Deutsche Einheit" (Drucksachen 12/1227, 12/1374, 12/1494) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 4628A, 4633 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 Detlev von Larcher SPD 4629 A Gunnar Uldall CDU/CSU 4629 C Gunnar Uldall CDU/CSU 4630 D Dr. Ulrich Briefs PDS/Linke Liste . . . 4631D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) FDP . . 4632 C Eike Ebert SPD 4633 A Ingrid Matthäus-Maier SPD 4633 D Nächste Sitzung 4634 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4635* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze — Steueränderungsgesetz 1992 — StÄndG 1992) Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 4636* B Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/Linke Liste 4638* D Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Gesetzentwurf zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit") Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 4639* D Anlage 4 Amtliche Mitteilungen 4641* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 4589 55. Sitzung Bonn, den 8. November 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Andres, Gerd SPD 08. 11. 91 Antretter, Robert SPD 08. 11. 91 * Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 08. 11. 91 Beckmann, Klaus FDP 08. 11. 91 Bläss, Petra PDS 08. 11. 91 Brähmig, Klaus CDU/CSU 08. 11. 91 Burchardt, Ulla SPD 08. 11. 91 Clemens, Joachim CDU/CSU 08. 11. 91 Conradi, Peter SPD 08. 11. 91 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 08. 11. 91 Ewen, Carl SPD 08. 11. 91 Eymer, Anke CDU/CSU 08. 11. 91 Dr. Feldmann, Olaf FDP 08. 11. 91 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 08. 11. 91 Gansel, Norbert SPD 08. 11. 91 Dr. von Geldern, CDU/CSU 08. 11. 91 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich FDP 08. 11. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 08. 11. 91 Götz, Peter CDU/CSU 08. 11. 91 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 08. 11. 91 Grünbeck, Josef FDP 08. 11. 91 Grüner, Martin FDP 08. 11. 91 Haack (Extertal), SPD 08. 11. 91 Karl-Hermann Haschke CDU/CSU 08. 11.91 (Großhennersdorf), Gottfried Dr. Hauchler, Ingomar SPD 08. 11. 91 Henn, Bernd fraktionslos 08. 11. 91 Heyenn, Günther SPD 08. 11. 91 Hollerith, Josef CDU/CSU 08. 11. 91 Homburger, Birgit FDP 08. 11. 91 Dr. Hoyer, Werner FDP 08. 11. 91 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 08. 11. 91 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 08. 11. 91 Jungmann (Wittmoldt), SPD 08. 11. 91 Horst Kauder, Volker CDU/CSU 08. 11. 91 Klemmer, Siegrun SPD 08. 11. 91 Körper, Fritz Rudolf SPD 08. 11. 91 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 08. 11. 91 Kohn, Roland FDP 08. 11. 91 Kolbe, Manfred CDU/CSU 08. 11. 91 Koltzsch, Rolf SPD 08. 11. 91 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 08. 11. 91 Koschnick, Hans SPD 08. 11. 91 Kossendey, Thomas CDU/CSU 08. 11. 91 Kubicki, Wolfgang FDP * 08. 11. 91 Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 08. 11. 91 Leidinger, Robert SPD 08. 11. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt big einschließlich Dr. Leonhard-Schmid, SPD 08. 11. 91 Elke Link (Diepholz), Walter CDU/CSU 08. 11. 91 Lühr, Uwe FDP 08. 11. 91 Dr. Luther, Michael CDU/CSU 08. 11. 91 Marten, Günter CDU/CSU 08. 11. 91 ** Mattischeck, Heide SPD 08. 11. 91 Meckel, Markus SPD 08. 11. 91 Dr. Menzel, Bruno FDP 08. 11. 91 ' Dr. Meseke, Hedda CDU/CSU 08. 11. 91 Möllemann, Jürgen W. FDP 08. 11. 91 Mosdorf, Siegmar SPD 08. 11. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 08. 11. 91 ** Müller (Pleisweiler), SPD 08. 11. 91 Albrecht Neumann (Bramsche), SPD 08. 11. 91 Volker Niggemeier, Horst SPD 08. 11. 91 Nolte, Claudia CDU/CSU 08. 11. 91 Opel, Manfred SPD 08. 11. 91 Ostertag, Adolf SPD 08. 11. 91 Paintner, Johann FDP 08. 11. 91 Dr. Pfaff, Martin SPD 08. 11. 91 Pfuhl, Albert SPD 08. 11. 91 * Dr. Pinger, Winfried CDU/CSU 08. 11. 91 Poß, Joachim SPD 08. 11. 91 Raidel, Hans CDU/CSU 08. 11. 91 Regenspurger, Otto CDU/CSU 08. 11. 91 Rempe, Walter SPD 08. 11. 91 Reuschenbach, Peter W. SPD 08. 11. 91 Roth, Wolfgang SPD 08. 11. 91 Sauer (Salzgitter), Helmut CDU/CSU 08. 11. 91 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 08. 11. 91 Schaich-Walch, Gudrun SPD 08. 11. 91 Schily, Otto SPD 08. 11. 91 Schluckebier, Günther SPD 08. 11. 91 Schmidt (Aachen), Ursula SPD 08. 11. 91 Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 08. 11. 91 Andreas Schmidt (Nürnberg), SPD 08. 11. 91 Renate Schmidt-Zadel, Regina SPD 08. 11. 91 Dr. Schmude, Jürgen SPD 08. 11. 91 Dr. Schreiber, Harald CDU/CSU 08. 11. 91 Dr. Schuster, Werner SPD 08. 11. 91 Dr. Seifert, Ilja PDS 08. 11. 91 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 08. 11. 91 Dr. Starnick, Jürgen FDP 08. 11. 91 Steinbach-Hermann, CDU/CSU 08. 11. 91 Erika Tillmann, Ferdi CDU/CSU 08. 11. 91 Titze, Uta SPD 08. 11. 91 Toetemeyer, SPD 08. 11.91 Hans-Günther Dr. Ullmann, Wolfgang Bündnis 08. 11. 91 90/GRÜNE Vergin, Siegfried SPD 08. 11. 91 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 08. 11. 91 * Friedrich 4636 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Voigt (Northeim), CDU/CSU 08. 11. 91 Hans-Peter Vosen, Josef SPD 08. 11. 91 Wagner (Eppelborn), SPD 08. 11. 91 Hans Georg Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 08. 11. 91 Welt, Jochen SPD 08. 11. 91 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 08. 11. 91 Dr. Wieczorek CDU/CSU 08. 11. 91 (Auerbach), Bertram Wohlleben, Verena SPD 08. 11. 91 Ingeburg Wollenberger, Vera Bündnis 08. 11. 91 90/GRÜNE Wülfing, Elke CDU/CSU 08. 11. 91 Zierer, Benno CDU/CSU 08. 11. 91 * Dr. Zöpel, Christoph SPD 08. 11. 91 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 16 (Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze — Steueränderungsgesetz 1992 — StÄndG 1992) Werner Schulz (Berlin) (Bündnis 90/GRÜNE): Eine bekannte Wirtschaftszeitung schrieb kürzlich: Enthemmte Verschuldung ist die Signatur der Politik! Der Skandal ist dabei nicht, daß mit dem Einigungsprozeß hohe Transferleistungen von West nach Ost notwendig geworden sind. Das Problem ist vielmehr, daß die Bundesregierung — und leider nicht nur sie — immer noch nicht den Ernst der Lage erkannt hat: Sie möchte mit den traditionellen Mitteln der Finanzpolitik die außergewöhnlich hohen Belastungen aus dem deutschen Einigungsprozeß bewältigen. Dabei ist schon lange abzusehen — die wissenschaftlichen Experten des Sachverständigenrates und der Institute haben darauf mehrfach verwiesen — , daß neue Wege in der Wirtschaftspolitik beschritten werden müssen. Die finanzpolitische Linie der Bundesregierung ist aber trotz ihrer wohltönenden Rhetorik konzeptionslos geblieben. Nicht einmal der angekündigte Kurs einer Konsolidierung der Staatsfinanzen kann eingehalten werden. Hinzu kommt aber auch: Diese Regierung will auch weiterhin mit den bekannten Methoden die finanzpolitische Situation verschleiern. Ein Teil der gewaltigen Belastungen wird einfach in Neben- und Schattenhaushalte verlagert. Die tatsächlichen Schuldenposten werden dadurch der öffentlichen Betrachtung und Beurteilung entzogen. Dabei ist jetzt schon abzusehen, daß gerade im Bereich dieser Nebenhaushalte zusätzliche Lasten entstehen, die in dieser Höhe nicht erwartet worden sind. Dies betrifft nicht nur den Fonds „Deutsche Einheit" , dessen Volumen jetzt erneut erweitert werden muß. Übersehen wird zumeist auch, daß der Kreditabwicklungsfonds, der bisher ein Defizit von knapp 30 Milliarden DM aufweist, nur den vorläufigen Stand der Verschuldung der ehemaligen DDR wiedergibt. Der Finanzminister wird hier noch Überraschungen erleben: Bis Ende 1993 erstatten Bund und Treuhandanstalt je zur Hälfte die Zinausgaben dieses Sondervermögens. Danach soll der Fonds aufgelöst und der Schuldenbestand der Treuhandanstalt übertragen werden. Die Treuhandanstalt, in der Sicht des Finanzministers überhaupt kein Teil der öffentlichen Finanzwirtschaft, wird dem Bundeshaushalt in den kommenden Jahren gewaltige Defizite bescheren. Ich verweise hier nur auf die Darlegungen des Bundesrechnungshofes zu diesem Punkt: Dort wird darauf verwiesen, daß die Finanzrisiken, die aus der Tätigkeit der Treuhandanstalt resultieren, von der Bundesregierung nur unreichend berücksichtigt worden sind. Zum anderen wird betont, daß die Treuhandanstalt als rechtsfähig bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts Teil der mittelbaren Staatsverwaltung sei. Dies sei auch dadurch dokumentiert, daß dem Bundesminister der Finanzen die Fach- und Rechtsaufsicht obliegt. Die Schulden der Treuhandanstalt werden jedenfalls nicht ohne Einfluß auf den Bundeshaushalt bleiben. Als zusätzliche Risiken für die Finanzpolitik sind zu nennen: die außenwirtschaftlichen Gewährleistungen mit Ausfallrisiko, die Defizite bei Bundesbahn und Reichsbahn, nicht zuletzt aber auch die zusätzlichen Haushaltsanforderungen auf Grund des zu regelnden Familienlastenausgleichs. Insgesamt bedeutet dies, daß das Defizit der öffentlichen Haushalte binnen Jahresfrist um rund 65 Milliarden DM auf knapp 75 Milliarden DM im Jahre 1990 emporschnellte. In diesem Jahr wird der Fehlbetrag nach einer Schätzung der Deutschen Bundesbank eine Größenordnung von 130 Milliarden DM erreichen: Die Verschuldung erreicht dann eine Größenordnung von 5 % des gesamtdeutschen Bruttosozialprodukts. Die Bundesbank fordert nun zu Recht, daß die Verschuldung baldmöglichst wieder auf ein normales Maß begrenzt werden muß. Sie verweist auch darauf, daß die Rückführung der Verschuldung auch aus außenwirtschaftlichen Gründen dringlich sei: Die deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik wird weltweit kritisch daraufhin beobachtet, ob sie die mit der Vereinigung gestellten Aufgaben mit den richtigen Maßnahmen und auch in angemessener Frist bewältigen kann. Sogar der Internationale Währungsfonds empfiehlt der Bundesregierung, mit einem ehrlichen Bericht über die wahren Kosten der deutschen Vereinigung an die Öffentlichkeit zu treten. Es zeichnet sich ab: Die Stabilitätspolitik der Bundesregierung wird weltweit zunehmend in Zweifel gezogen. Der Bundesrechnungshof hat die Schuldenpolitik der Bundesregierung ebenfalls gerügt. Er verweist in seinen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung auf die dramatisch ansteigende Zinslastquote: Das Verhältnis der Zinsausgaben zu den Gesamtausgaben wird nach der derzeitigen Finanzplanung des Finanzministeriums im Zeitraum 1991 bis 1995 von 10,3 % auf 13,3 % steigen. Ebenso deutlich wird die Zins-Steuer-Quote ansteigen: Das Verhältnis der Zinsausgaben zu den Steuereinnahmen wird im Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 4637* selben Zeitraum von 13,6 %. auf 15 %. steigen. Zu dem dramatischen Anstieg der Folgekosten der staatlichen Verschuldung trägt auch bei, daß die Schulden des Bundes überhaupt nicht mehr getilgt werden. Der Bundesrechnungshof stellt fest, daß die fälligen Tilgungszahlungen im wesentlichen immer durch neu aufgenommene Kredite finanziert werden. Dies kann im Ergebnis sogar dazu führen, daß heute und in Zukunft Zinsen auch für solche Kredite bezahlt werden, deren Gegenwert ganz oder teilweise schon nicht mehr vorhanden ist. Dies heißt letztlich, daß die Kreditaufnahme als Mittel zur Finanzierung von Investitionen — die klassische, immer noch gültige Formel — immer mehr eingeschränkt wird, an sich nur noch in Sonntagsreden der Koalitionspolitiker eine Rolle spielt. Es bestehen Zweifel, ob die Bundesregierung in der Lage sein wird, den haushaltspolitischen Spielraum durch eine Rückführung der Nettokreditaufnahme wiederherzustellen. Mit den projektierten finanzpolitischen Festlegungen im Finanzplan des Bundes ist dies sicherlich nicht möglich. Es gab kurzfristig eigentlich keine Alternative zur Ausweitung der Verschuldung, um den dringlichen finanziellen Zusatzbedarf, der sich mit der deutschen Einheit ergab, zu finanzieren. Inzwischen ist aber klargeworden, daß die Politik des leichten Geldes nicht beliebig fortgesetzt werden kann. Selbst die Bundesregierung hat erkannt, daß ihre finanzpolitischen Vorstellungen Makulatur geworden sind. Nach dem Versprechen, die Steuern nicht zu erhöhen, fiel es ihr allerdings zunächst schwer, auf das einfachste Mittel der Einnahmepolitik zurückzugreifen. Die ersten Einnahmeverbesserungen bestanden noch in einem befristeten Zuschlag zur Einkommensteuer. Die Schamfrist scheint nun aber endgültig vorüber zu sein. Im vorliegenden Steuerpaket wird wieder einmal auf die Vergeßlichkeit der Bürger und Bürgerinnen vertraut. Nicht nur, daß nun die Mehrwertsteuer erhöht werden soll — eine schon an sich besonders unsoziale Absicht. Die Mehrwertsteuererhöhung soll aber verknüpft werden mit einer gleichzeitigen Senkung von Unternehmensteuern. Dies ist sogar vielen Abgeordneten aus den Reihen der Regierungskoalition zuviel. Sie sehen es wie Heiner Geißler, der schon frühzeitig vor einer Verbindung von Mehrwertsteuererhöhung und Senkung von Unternehmensteuern gewarnt hatte. Nebenbei: Die Absichten dieser Region werden zusätzlich konturiert, wenn man sie um weitere finanzpolitische Auswüchse auf der Ausgabenseite ergänzt. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur auf die skandalösen Zustände in der Zinsbesteuerung verweisen. Seit Jahren wird Steuerhinterziehung in großem Umfang geduldet, sie wird sogar gesetzlich begünstigt, wenn man an die Regelungen im Zusammenhang mit der früheren Quellensteuer denkt. Es ist einfach nicht mehr länger hinzunehmen, daß der Staat jährlich auf zweistellige Milliardenbeträge aus der Einkommensteuer einfach verzichtet. Ich fordere den Finanzminister auf, diesen Zustand baldmöglichst zu beenden. Das Bundesverfassungsgericht hat dies unzweideutig gefordert. Der sich abzeichnende Vorschlag der Bundesregierung wird allerdings das Problem nicht lösen. Die geduldete Steuerhinterziehung bei den Kapitalzinsen kontrastiert deutlich mit der geplanten Steuererhöhung. Nach dem Steueränderungsgesetz 1991 wird jetzt schon der zweite Gesetzentwurf vorgestellt, mit dem die Finanzmisere durch eine Erhöhung der Steuern behoben werden soll. Ich möchte ganz eindeutig sagen: Dieses Steueränderungsgesetz 1992 wird den Anforderungen an die ökonomische Vernunft und soziale Ausgewogenheit nicht gerecht. Ich möchte dies im folgenden begründen: Schon das steuerpolitische Umfeld zeigt, daß diese Regierung es nicht ernst meint mit den von ihr selbst angekündigten steuerpolitischen Reformschritten. In der Koalitionvereinbarung ist festgehalten, die Steuerreform — die schon damals kein großer Wurf war — fortzusetzen, und zwar im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Ökonomen und Juristen sind zu Recht der Meinung, daß die deutsche Unternehmensbesteuerung in ihrer Struktur verfehlt ist. Die Bundesregierung ist aber offenbar mit den Unternehmerverbänden der Meinung, daß es sich weniger um ein Strukturproblem handele, sondern um eine zu hohe steuerliche Belastung der Unternehmen. Die Vorstellung der Unternehmerverbände — die Anhörung im Finanzausschuß hat dies erneut gezeigt — hat der Wirtschaftsrat der CDU so zusammengefaßt: „Die Unternehmensteuern müssen weiter gesenkt werden. " (FAZ 17. Oktober 1991) Bekanntlich wird die Belastung der Unternehmen in den verschiedenen Berechnungen jedoch höchst unterschiedlich beurteilt: Sie reichen von 16,6 bis 72,2 % Gewinnsteuerbelastung der Unternehmen in der Bundesrepublik. Damit kommen auch die internationalen Vergleiche zu unterschiedlichen Ergebnissen. Es ist nicht verwunderlich, daß das Institut der Deutschen Wirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie die 70-%-Rechnung erarbeitet hat. Eines immerhin dokumentieren diese unterschiedlichen Berechnungen: Sie offenbaren die gewaltigen Strukturmängel in der Unternehmensbesteuerung. Die Bundesregierung ist in ihrer Beurteilung jedoch recht einseitig: Ihre von ihr so bezeichnete Unternehmensteuerreform hat vor allem die Quantität der Steuersenkungen zum Ziel und nicht die Qualität der Steuerarten und Steuerbemessungsgrundlagen. Dabei gab es in den vergangenen Jahren viele steuerpolitische Reformvorschläge, die auch in die Empfehlungen der Sachverständigen eingeflossen sind. Das Gesetzespaket der Bundesregierung wird nicht einmal dem eigenen Reformanspruch gerecht. Zu befürworten ist dagegen eine aufkommensneutrale Strukturreform der Unternehmensbesteuerung, wie sie auch in anderen Länder erfolgt ist. Die wesentlichen Elemente einer solchen Reform sind: Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei gleichzeitiger Senkung der Steuersätze, Steuervereinfachung und Begünstigung wieder investierter Gewinne im Verhältnis zu den ausgeschütteten Gewinnen. Dabei sind gleichzeitig ökologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Der Bundesregierung geht es aber hauptsächlich um eine Senkung der steuerlichen Belastung der Unternehmen, die nur zu einem kleinen Teil bei den Ver- 4638* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 änderungen der Bewertungs- und Abschreibemöglichkeiten kompensiert wird. Sie folgt damit den zwar verständlichen, aber dennoch zum Teil unbegründeten Forderungen der Unternehmerverbände nach einer steuerlichen Entlastung. Eine Strukturreform des Steuersystems kann so sicher nicht erreicht werden. Die Bundesregierung sollte ihre Vorstellungen noch einmal überdenken und auf die Steuersenkung verzichten. Es gab ja bereits Stimmen aus dem Regierungslager, die einen solchen Schritt nahegelegt haben. Ich fordere den Bundeskanzler auf, diesen Empfehlungen zu folgen. Die Gegenbuchung ist ebenfalls nicht akzeptabel. Die Steuermindereinnahmen sollen durch den Abbau von Steuervergünstigungen ausgeglichen werden. Aber hier wurde der Entwurf bereits wieder verwässert. Bezüglich Abschreibungsregelungen, Hinzurechnung von Gewinnen und Vermögen zum steuerpflichtigen Einkommen sind die Einwände der Wirtschaft berücksichtigt worden. Im ursprünglichen Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1992 war noch vorgesehen, die weitgehende Kfz-Steuerbefreiung für LKW-Anhänger zu streichen. Zugunsten des Fuhrgewerbes wurde diese Streichung rückgängig gemacht. Ebenso wird bei der Besteuerung von sogenannten Policen-Darlehen die ursprünglich vorgesehene Regelung abgemildert. Auch auf die Einbeziehung der Motorboote in die Kfz-Steuer wurde verzichtet. Insgesamt ergeben sich bei diesen Abstrichen Steuermindereinnahmen von 1,2 Milliarden DM. In der Gesetzesvorlage tauchen andere Kürzungen bei steuerlichen Subventionen überhaupt nicht auf: Abbau der Mineralölsteuerbefreiung für die Luftfahrt, für die Binnenschiffahrt, Subventionsabbau in der Landwirtschaft. Besonders nachteilig ist dabei: Die Steueränderungen deuten in ökologischer Hinsicht auf keinerlei Kursänderung hin. Die Wirtschaftsverbände haben offensichtlich viele ihrer Ziele erreicht. Diese Bundesregierung — und hier vor allem der Bundeswirtschaftsminister — hat immer den Abbau von Steuervergünstigungen und Subventionen betont. Der Subventionsabbau hat sich im Ergebnis als Etikettenschwindel erwiesen. Tatsächlich handelt es sich bei diesem Subventionsabbau überwiegend um Subventionen, die ohnedies auslaufen sollten, um den Verzicht auf die Erhöhung von Subventionen und um die erneute Einbeziehung bereits beschlossener Maßnahmen. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde der ohnedies schon minimale Subventionsabbau schließlich noch weiter eingeschränkt. Der jetzt vorgelegte Subventionsbericht bestätigt dies. Und nebenbei: Der Subventionsbericht gibt das wahre Bild der Subventionspraxis nicht vollständig wieder. Ich empfehle daher, ihn einmal mit dem entsprechenden Bericht des Instituts für Weltwirtschaft zu vergleichen. Die Schönfärberei der Bundesregierung ist unerträglich. Die Anhebung der Umsatzsteuer — von 14 auf 15 % — steht bei der Bundesregierung nicht zur Disposition, obwohl ebenfalls von vielen Experten erhebliche Kritik geäußert worden ist. Der mit der Mehrwertsteuererhöhung verbundene Preisschub kann leicht eine Inflationsdynamik auslösen, die die Bundesbank zu noch schärferen Stabilitätsmaßnahmen zwingen würde. Hinzu kommt: Die Einnahmeverbesserung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist sozial unausgewogen. Sie trifft die ohnehin schon stark belasteten Durchschnittshaushalte besonders stark. Diese Maßnahme wirkt sich wegen ihrer regressiven Belastungswirkung zu Lasten der einkommensschwachen Haushalte aus. Ich fordere deshalb von der Bundesregierung, auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu verzichten. Und Sie wissen es auch, es gibt Alternativen zur Erhöhung der Mehrwertsteuer: Die Beibehaltung einer Ergänzungsabgabe für relativ hohe Einkommen, der Verzicht auf die Nettoentlastung der Unternehmen und die Einführung einer verfassungskonformen Kapitalertragsbesteuerung erbringen zusätzliche Steuereinnahmen, die den Verzicht auf die Mehrwertsteuererhöhung kompensieren würde. Auch Kürzungen im Verteidigungshaushalt sollten berücksichtigt werden. Das Konzept der Bundesregierung ist aber: Umverteilung zu Lasten der durchschnittlichen Einkommen, da die Unternehmensteuersenkungen nicht aufkommensneutral festgelegt sind. Die Verbesserung des Familienlastenausgleichs — Anhebung des Kinderfreibetrages von 3 024 auf 4 104 DM — ist in diesem Zusammenhang nur eine Notwendigkeit, zu der das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung gezwungen hat. Das Verfassungsgericht fordert, daß das Existenzminimum von der Besteuerung freigestellt ist. Die Anhebung des Kinderfreibetrages ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bleibt festzuhalten: Erstens ist dem Auftrag der Verfassungshüter noch keineswegs ausreichend Genüge getan — die Freibeträge werden noch weiter erhöht werden müssen. Zweitens ist damit das sozialpolitische Ziel, die Familien zu entlasten, noch nicht erreicht. Familien mit niedrigem Einkommen werden durch steuerliche Entlastungen nicht angemessen erfaßt. Dies gilt in besonderem Maße für die Menschen in den neuen Bundesländern. Deshalb bleibt die Bundesregierung auch hier in der sozialpolitischen Pflicht. Das Steuerpaket muß dringend nachgebessert werden. Dazu gibt es vermutlich Gelegenheit im Vermittlungsausschuß. Die Bundesländer sollten jedoch nicht der Versuchung erliegen, zugunsten eigener Einnahmeverbesserungen einer Mehrwertsteuererhöhung zuzustimmen. Dr. Fritz Schumann(Kroppenstedt) (PDS/Linke Liste): Die Bundesregierung bleibt in der parlamentarischen Auseinandersetzung zum Steueränderungsgesetz den Beweis schuldig, daß die zweifellos mit diesem Gesetzentwurf zu erreichende Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dazu führt, daß Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen werden. Wir halten die Forderung nach Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen angesichts des Problems der Arbeitslosigkeit in dem Maße für berechtigt, wie wirklich Arbeitsplätze geschaffen werden. Damit sollte die Möglichkeit gewährleistet werden, daß jeder, der dazu in der Lage ist, ein durch Erwerbstätigkeit selbstbestimmtes Leben führen kann. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 4639* Mit diesem Gesetzentwurf wird jedoch nach unserer Auffassung ein anderer Weg gegangen. Faktisch soll eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen einseitig durch Veränderungen von Verteilungsverhältnissen zu Lasten der Arbeitnehmer erfolgen. Das ist sozial in keiner Weise gerechtfertigt! Nach der vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut des DGB ermittelten Datenlage haben sich die Gewinne der Unternehmen in den alten Bundesländern von 1980 bis 1990 um 176 Prozent erhöht. Das durchschnittliche Einkommen pro beschäftigten Arbeitnehmer hat im gleichen Zeitraum nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben um ganze 38 Prozent zugenommen. Nach Abzug der Preissteigerungen verbleibt dem Arbeitnehmer im ganzen vergangenen Jahrzehnt ein Zuwachs von lediglich 7,1 Prozent im Schnitt. Statt mehr Arbeitsplätze zu schaffen, wurden einseitig die Gewinne der Unternehmen vergrößert. Ich kann beim besten Willen im vorliegenden Gesetzentwurf kein Instrumentarium erkennen, daß sich das in Zukunft durch eine steuerliche Entlastung der Unternehmen verändern sollte. Die Versprechen bei der deutschen Einheit, die bis heute nicht greifen, das sogenannte Teilen, versagen auch bei den größeren Herausforderungen an die Gesellschaft. So kann weder ein ökologisches Wirtschaften im eigenen Land noch die Beseitigung sozialer Ungleichgewichte in der Welt ernsthaft in Angriff genommen werden. In den neuen Bundesländern sind ganze Regionen vom Fehlen eigener Produktionsstätten, sei es in der Industrie oder in der Landwirtschaft, bedroht. Die nicht unerheblichen Finanztransfers von West nach Ost, die aus den Geldern der Steuerzahler stammen, werden nach der Politik der Bundesregierung zu zwei Drittel konsumtiv eingesetzt. Die Regierung versteht sich einseitig als soziales Auffangbecken für nicht benötigte Arbeitskräfte. Das infolge fehlender Industrie-und Strukturpolitik übrigbleibende Drittel der Transfers für Investitionen reicht nicht aus, um wirtschaftlich lebensfähige Regionen in einem überschaubaren Zeitraum entstehen zu lassen. Die vorgesehene Erhöhung der Umsatzsteuer ist haushaltspolitisch nicht erforderlich. Sie verstärkt die von den Gewerkschaften herausgestellten sozialen Ungleichgewichte in der Verteilung der Einkommen. Die mit dem vorgelegten Gesetzentwurf betriebene Steuerpolitik verstößt gegen das Gebot der sozialen Ausgewogenheit, weil die Umsatzsteuer von allen Bürgern aufgebracht werden muß, auch von denen mit kleinsten Einkommen. Von einer angeblich gleichen Belastung kann nicht die Rede sein, wenn auf der einen Seite der Durchschnittsverdienst bei 3 500 DM liegt und auf der anderen Seite bei 1 600 DM. Der Grundbedarf bzw. das Existenzminimum erfordern bestimmte Geldausgaben, die bei einer Umsatzsteuererhöhung steigen. Die anteilige Belastung für diese Einkommensgruppen ist eben dann nicht gleich, weil gegenüber einem Grundbedarf nicht mehr gespart werden kann. Der Gesetzentwurf läuft auf eine weitere soziale Differenzierung und übermäßige Belastung der kleinen und mittleren Einkommen hinaus. Diese Art der Sicht auf soziale Fragen wird auch beim Familienlastenausgleich deutlich. So sieht die Bundesregierung die Steuergerechtigkeit darin, daß derjenige, der ein höheres Einkommen hat und damit mehr Steuern zahlt, durch den Abzug von Kinderfreibeträgen steuerlich stärker entlastet wird. Wir meinen, daß die soziale Lage der Familien mit Kindern, insbesondere für die mit kleinen Einkommen, weitergehende Maßnahmen erfordern würde. Die Mietenexplosion, die angespannte — für sie oft hoffnungslose — Wohnungssituation, der Anstieg der Lebenshaltungskosten, insbesondere auch eine Mehrwertsteuererhöhung, fehlende oder für sie zu teure öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen stellen die Fa-milieu vor außerordentliche Probleme. Dafür ist die vorgeschlagene Erhöhung des Kindergeldes sehr gering, und von einer Erhöhung des Steuerfreibetrages haben die Familien mit kleinen Einkommen nichts, die unterhalb der Einkommensteuergrenze liegen und insbesondere in den neuen Bundesländern zahlreich sind. Für sie wäre eine Erhöhung des Kindergeldes sozial äußerst dringlich. Wir unterstützen den entsprechenden Antrag der SPD. Als Minimalvariante hat unsere Abgeordnetengruppe einen Änderungsantrag eingebracht, der es erwerbstätigen Familien erlauben soll, die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich geltend zu machen. Ich meine, daß das Steueränderungsgesetz 1992 die Arbeitnehmer einseitig belastet. Im Spannungsfeld zwischen unions- und FDP-geführter Regierung und sozialdemokratischer Mehrheit im Bundesrat wird keine soziale Verbesserung der Einkommensverhältnisse der Arbeitnehmer und der Familien herauskommen. Wie seit Jahren üblich, geht es letztlich mit „kosmetisch-optischen" Kompromissen ab. Sozial gerecht wäre nach unserer Auffassung, statt Mehrwertsteuererhöhung und Entlastung der Unternehmen zu Lasten der Arbeitnehmer, eine Erhöhung der Ergänzungsabgabe für Besserverdienende und die zusätzliche Besteuerung der vorhandenen Vermögen. Die Wirksamkeit der von den Steuerzahlern zu erbringenden Mittel würde erhöht werden, wenn insbesondere in den neuen Bundesländern, ein Weg eingeschlagen werden würde, der für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit schafft, durch eigene Arbeit ihr Leben zu gestalten und die Probleme in den neuen Bundesländern selbst zu lösen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 17 (Gesetzentwurf zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstokkung des Fonds „Deutsche Einheit") Werner Schulz (Berlin) (Bündnis 90/GRÜNE): Die Debatte über die Aufhebung des Strukturhilfegesetzes im Zusammenhang mit der Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" berührt eine der zentralen Fragen des deutschen Einigungsprozesses. Wir wissen: Die Kosten der Deutschen Einheit sind um vieles höher, als die Bundesregierung im letzten Jahr angenommen hat. Sie hätte es auch damals bereits wissen können. Es gab viele Experten und auch Politiker, die 4640' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 den Finanzbedarf in den neuen Bundesländern zumindest in den Größenordnungen richtig eingeschätzt haben. Es gab sie übrigens auch in den Reihen der Koalitionsparteien. Sie wurden nicht gehört. Nach den Schätzungen der Wirtschaftsforschungsinstitute und der Deutschen Bundesbank wird der Finanzbedarf der neuen Bundesländer in den kommenden Jahren ähnlich hoch bleiben wie im Jahr 1991. Im Gegensatz zum Wirtschaftsminister, der etwas verfrüht von einer „stolzen Bilanz" bei den Strukturverbesserungen in den neuen Bundesländern spricht, ist die Situation dort nach wie vor besorgniserregend. Es ist auch deshalb noch nicht klar abzusehen, wie sich das Steueraufkommen entwickeln wird. Der Bundesrechnungshof hat kürzlich festgestellt, daß die Finanzverwaltung in den neuen Bundesländern noch nicht hinreichend funktioniert. Dies bedeutet, daß deren eigene Einnahmen hinter den Schätzungen zurückbleiben. Auch dies erfordert besondere Anstrengungen der Bundesregierung, um die Finanzsituation in den neuen Bundesländern zu stabilisieren. Das Herbstgutachten der fünf Wirtschaftsforschungsinstitute gibt keinen Anlaß zu den Erfolgsmeldungen, wie sie beispielsweise von Herrn Möllemann vorgetragen wurden. Offenbar besteht im Regierungslager auch keine Einigkeit in der Beurteilung der Forschungsergebnisse. Auf die ansonsten gewohnte gemeinsame Stellungnahme von Wirtschafts-und Finanzminister mußte in diesem Jahre verzichtet werden. Die kritischen Hinweise auf die hohe Verschuldung des Bundes, die von Herrn Möllemann gegeben worden sind, konnte der Finanzminister nicht mittragen; schließlich ist er für die steigende Staatsverschuldung verantwortlich. Zu Recht hat in diesem Zusammenhang das WSI darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung bis heute kein schlüssiges Finanzierungs-Konzept für die Angleichung der ungleichen Lebensbedingungen in Deutschland vorweisen kann. Ein typisches Beispiel ist der Fonds „Deutsche Einheit" , dessen Volumen laufend erhöht werden muß, um die öffentlichen Haushalte in den östlichen Bundesländern mit den nötigsten Mitteln zu versehen. Schon bei der damaligen Festlegung im Staatsvertrag zur Währungsunion ist die Bundesregierung von völlig falschen Dimensionen ausgegangen. Jetzt soll der Fonds wieder erhöht werden. Der Bund will dabei mit jährlich 3,45 Milliarden DM nur einen Teil der Mittel zur Verfügung stellen. Die Länder sollen im Gegenzug auf die Mittel aus der Strukturhilfe — das sind jährlich 2,45 Milliarden DM — verzichten. Zunächst: Auch die geplante Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" wird kaum ausreichen, um den Finanzbedarf in den neuen Bundesländern bis zum Jahr 1995 zu decken. Dies bedeutet, daß in kurzer Zeit erneut über eine Erhöhung nachgedacht werden muß. Das Steueraufkommen in den östlichen Bundesländern wird voraussichtlich nicht in dem Maße steigen, wie die Beträge aus dem Fonds sinken werden: Schon im kommenden Jahr werden die Leistungen — nach 35 Milliarden DM in 1991 — wieder zurückgehen: 1992 sind es nur noch 33,9 Milliarden DM, 1993 sind es 25,9 Milliarden DM und im Jahre 1994 werden es nur noch 15,9 Milliarden DM sein. Es ist verständlich, daß die Bundesländer gegen das Vorhaben der Bundesregierung massiven Widerstand angekündigt haben. Das Votum des Bundesrates ist deutlich ausgefallen: Die Länder wenden sich gegen das geplante Ende des Strukturhilfeprogramms. Es soll vielmehr ein langsames Ausgleiten des Programms bis 1994 stattfinden. Weiter wird der Bund aufgefordert, sich an den Sozialhilfeaufwendungen der Länder zu beteiligen. Die Länder fordern für 1993 einen Betrag von zwei Milliarden DM und für 1994 vier Milliarden DM. Dabei soll der Bund sich zur Hälfte an den Sozialhilfekosten beteiligen. Der Bundesrat verweist auch — diesmal in der Stellungnahme des Bundesrates zum Steueränderungsgesetz 1992 — erneut darauf, daß der Bund den Ländern im Rahmen der Errichtung des Fonds „Deutsche Einheit" versichert hat alle Kosten, die über den ursprünglichen Betrag von 115 Milliarden DM hinausgehen, zu tragen. Der Bundesratsvorschlag sieht entsprechend vor, daß die jetzigen Erhöhungen vor allem vom Bund getragen werden sollen. Richtig am Änderungsvorschlag des Bundesrates ist zumindest, daß das Volumen des Fonds „Deutsche Einheit" auf dem Niveau des Jahres 1991 festgeschrieben werden soll. Daß die Bundesländer jedoch mit dem Übertragen von Sozialhilfekosten sich der Beteiligung an der Finanzierung der deutschen Einheit wieder weitgehend entziehen wollen, ist für uns nicht akzeptabel. Es ist sicher notwendig, daß der Abbau der Strukturhilfe für die alten Bundesländer abgefedert werden muß. Das Auslaufen muß über mehrere Jahre erfolgen, damit die Länder darauf reagieren können. Damit würde auch dem Grundsatz des Vertrauensschutzes entsprochen. Angesichts des zunächst auf zehn Jahre angelegten Gesetzes haben die Länder vielfach längerfristige Projekte finanziert, die bei Anwendung des Gesetzesvorschlages der Bundesregierung unmittelbar gefährdet wären. Wir können deshalb dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Er muß dringend nachgebessert werden. Insgesamt muß eine neue Lösung für die Finanzprobleme zwischen Bund und Ländern in der neuen Bundesrepublik gefunden werden. Bis 1994 werden Übergangsregelungen notwendig sein, da eine kurzfristige Einbindung der neuen Bundesländer in den existierenden horizontalen Finanzausgleich kaum durchführbar ist. Deshalb muß rasch eine Lösung gefunden werden, die den auch in längerer Sicht bestehenden Strukturunterschieden zwischen den Ländern gerecht wird und die Lasten angemessen auf Bund und Länder überträgt. Die nun endlich in Gang kommende Verfassungsdebatte muß dieses Problem aufgreifen. Es bleibt zu hoffen, daß der endlich zusammenkommende Verfassungsrat diese Chance ergreift und sich für die Erarbeitung einer neuen tragfähigen Finanzverfassung einsetzt. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 4641 Anlage 4 Amtliche Mitteilung Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18. Oktober 1991 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen, bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Zweites Gesetz zur Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ungarn über den Luftverkehr Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/7563 Drucksache 11/7378 Drucksache 11/7379 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksachen 12/70 und 12/71 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 10/2977 Drucksache 11/1625 Drucksache 11/6191 Drucksache 11/8493 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 11/7991 Drucksache 12/370 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/152 Nr. 66 und Nr. 12/269 (Berichtigung) Ausschuß für Wirtschaft Drucksachen 12/1174 Nrn. 2.3, 2.4 Ausschuß für Verkehr Drucksachen 12/706 Nrn. 3.18, 3.19, 3.20 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/269 Nr. 2.34 Drucksache 12/210 Nr. 208 Drucksachen 12/311 Nr. 2.19 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 12/399 Nr. 3.21 Drucksache 12/458 Nr. 2.19 Drucksache 12/557 Nr. 3.12 Drucksache 12/706 Nr. 3.21 Drucksache 12/849 Nrn. 2.5, 2.7, 2.8
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Rind


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beim Schreiben meiner Rede habe ich den heutigen Vormittag falsch eingeschätzt. Ich habe hier stehen, es würde zu einer der großen Auseinandersetzungen in dieser Legislaturperiode kommen. — Davon ist — für mich überraschend — wenig zu merken.

    (Michael Glos [CDU/CSU]: Richtig!)

    Vielleicht ist es doch nicht überraschend, Frau Matthäus-Maier, weil die wahre Auseinandersetzung — das wissen auch Sie — nicht hier mit ihrer Bundestagsfraktion, sondern mit dem Bundesrat und mit den SPD-regierten Ländern stattfindet. Ich biete Ihnen schon heute gern eine Wette an, daß das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens eine Mehrwertsteuererhöhung sein wird, die von den SPD-regierten Ländern mitgetragen wird.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Rudolf Purps [SPD]: Reden Sie erst einmal über das, was Sie hier machen!)

    Das ist vielleicht das, was diese Debatte heute doch nicht zu dem macht, was sie eigentlich sein müßte, nämlich zu der großen Diskussion über unterschiedliche finanzpolitische Konzeptionen.

    (Michael Glos [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Diese Konfrontation, die nicht stattfindet, hätte deutlich machen können, wohin unser Land steuern würde, wenn die SPD in die Regierungsverantwortung käme oder in der Regierungsverantwortung stünde.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    *) Anlage 2
    Es geht zunächst um die Frage der Bestrafung der Leistungsträger und der Wirtschaft durch eine Sondersteuer, wie die SPD es fordert, oder um eine sozial verträglich gestaltete Besteuerung des Verbrauchs, nämlich eine Mehrwertsteuererhöhung unter Aussparung der Nahrungsmittel, wie die Koalition es vorsieht.
    Es geht weiter um die Frage, ob man den Familien das Existenzminimum für ihre Kinder steuerfrei beläßt und einen sozialen Ausgleich durch eine Erhöhung des Kindergeldes vornimmt, wie wir es vorhaben, oder ob man auch das Existenzminimum besteuert, um den Bürgern über ein höheres Kindergeld zurückzugeben,

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Nein, nein!)

    was man ihnen vorher weggenommen hat, wie die SPD es will, Frau Matthäus-Maier.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Es geht ferner um die Frage, ob man den Betrieben, die Arbeitsplätze schaffen und sichern sollen, mehr Steuern auferlegt als allen anderen Einkunftsarten, die keine Arbeitsplätze schaffen, wie Sie es wollen, oder ob man den Unternehmen die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen durch einen Abbau überhöhter Besteuerung erleichtert, wie wir es wollen.
    Und es geht schließlich auch darum, ob man steuerliche Subventionen und Vergünstigungen beseitigt, wie die Koalition es vorsieht, oder ob man dem Bestreben der SPD folgt, den Subventionsabbau zwar — zumindest teilweise — mitzutragen, aber die Wirtschaft durch ein Festhalten an Sonderbelastungen, nämlich die betriebliche Vermögensteuer und die Gewerbekapitalsteuer unverändert zu lassen, zusätzlich zu belasten und noch eine Steuererhöhung durch Fortführung des Solidaritätszuschlags oben draufzusetzen.
    Nun hat die SPD schon einige Male signalisiert, daß sie im Bereich der Unternehmensbesteuerung sehr wohl Handlungsbedarf sieht.

    (Dr. Kurt Faltlhauser [CDU/CSU]: Aber Frau Matthäus-Maier hat das nie gesagt!)

    Wie sie aber immer ausführt, soll das aufkommensneutral geschehen.
    Wir haben nun im vorliegenden Steueränderungsgesetz Erleichterungen bei der betrieblichen Vermögensteuer, die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer und für kleinere und mittlere Unternehmen die Ermäßigung der G ewerbeertragsteuer vorgesehen. Diesen steuerlichen Erleichterungen stehen in ziemlich genau gleicher Höhe der die Unternehmen betreffende steuerliche Subventionsabbau und die Herabsetzung der degressiven Abschreibung für Beriebsgebäude gegenüber.
    In dieser ersten Stufe der Unternehmensteuerreform geht es also lediglich um eine Verbesserung der Steuerstruktur, die aufkommensneutral gestaltet ist, aber nicht, weil wir uns den Vorstellungen der SPD im Bereich der Unternehmensbesteuerung angenähert hätten. Im zweiten Teil der Unternehmensteuerreform müssen die dringend notwendigen Entlastungen kommen.
    Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. November 1991 4601
    Hermann Rind
    Aber bei diesem ersten Schritt sind die Vorstellungen der SPD zumindest insoweit erfüllt, als keine Belastung des Haushalts eintritt. Das ist neutral gestaltet. Genau hier, wo Sie Ihre Lippenbekenntnisse beschwören könnten oder müßten, kommt Ihr wahres Gesicht zum Vorschein. Sie wollen nicht nur alles beim alten belassen, also die hohe Steuerbelastung erhalten, sondern noch eines draufsatteln, also zwar steuerliche Subventionen abbauen und dadurch die Wirtschaft belasten, gleichzeitig aber den Solidaritätszuschlag gerade denen auf weitere Jahre als Zusatzsteuer abverlangen, die die Investitionen in Ost- und Westdeutschland erbringen sollen. Das ist der alte sozialdemokratische Test der Belastbarkeit der Wirtschaft, der dahintersteckt.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Beim Familienlastenausgleich geht die SPD einen steuersystematisch bedenklichen Weg. Ich will mir die Einzelheiten ersparen. Die Kurzintervention des Kollegen Gattermann hat es deutlich gemacht:

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Die war aber daneben!)

    — Sie kommen nicht darum herum, die Feststellung hinzunehmen und zu ertragen: Sie wollen dem Steuerzahler Geld abknöpfen

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Nein!)

    und es dann in Form eines einheitlichen Kindergelds quer über alle streuen. Sie wollen — das müssen Sie sagen — ja auch dem Einkommensmillionär das Kindergeld geben.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Wo da Verteilungsgerechtigkeit ist, ist wirklich zu fragen

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Unwahr, Herr Kollege! Einfach unwahr!)

    Wir halten an dem Grundsatz fest, daß die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit erfolgen muß. Dies hat zwangsläufig zur Folge, daß der Progressionswirkung auch beim Kinderlastenausgleich wie bei allen anderen Freibeträgen die Degressionswirkung gegenüberstehen muß, wenn das Steuersystem in sich stimmig bleiben soll.

    (Detlev von Larcher [SPD]: Wer mehr hat, dem wird mehr gegeben!)

    — Den sozialen Ausgleich, Herr Kollege von Larcher
    — um Ihnen gleich auf Ihre nicht gerade neue und intelligente Äußerung zu antworten — , dessen Notwendigkeit wir nicht bestreiten, schaffen wir durch Erhöhung des Kindergelds und durch Gewährung von Transferleistungen immer dort, wo die soziale Situation der Familien dies erfordert. Das ist ein Konzept, das insgesamt sozial ausgewogen ist und der Systematik des Steuerrechts gerecht wird.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Den Verbesserungen beim Familienlastenausgleich und der Beendigung des Solidaritätszuschlags zum 30. Juni 1992 steht die Mehrwertsteuererhöhung gegenüber. Es gibt viele Gründe, die diese Mehrwertsteuererhöhung rechtfertigen. Ich nenne nur zwei: die notwendige Einigung mit den EG-Partnern und die Verbesserung der Steuerstruktur.
    In der Finanzwissenschaft ist unbestritten, daß die Belastung der Bürger mit direkten Steuern, also insbesondere Lohn- und Einkommensteuer, einerseits und indirekten Steuern, also Verbrauchsteuern, insbesondere der Mehrwertsteuer, andererseits etwa im Verhältnis 50 : 50 stehen soll. Wir haben in Deutschland immer noch eine Steuerstruktur, die bei etwa 60 % Belastung mit direkten Steuern und 40 % Belastung mit indirekten Steuern liegt. Dies ist leistungsfeindlich, wie jeder Arbeitnehmer mit mittlerem Verdienst an seiner Gehaltsabrechnung feststellen kann und wie es jeder Unternehmer ebenso bei den Vorauszahlungsterminen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer immer wieder verspürt.
    Wir ermöglichen mit dieser Mehrwertsteuererhöhung die Finanzierung der Staatsaufgaben, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der neuen Länder und die Ablösung des Solidaritätszuschlags, und verbessern ein klein wenig die Steuerstruktur. Dies ist die positive Seite der Erhöhung, die neben den unbestreitbar negativen Seiten genannt werden muß. Dies rechtfertigt neben vielen anderen Gründen diese Mehrwertsteuererhöhung, der auch wir natürlich die gesamtwirtschaftlichen Bedenken durchaus entgegenstellen. Aber man kann nicht immer wieder, wie es die Bundesbank tut — auch das muß hier gesagt werden —, sagen: Der Staat soll weniger Kredit am Geldmarkt aufnehmen, aber er soll auch nicht die Steuern erhöhen. — Irgendwo muß das Geld herkommen. Wenn wir auf der einen Seite Einsparpotentiale auszuschöpfen versuchen, wo immer dies möglich ist, und uns auf der anderen Seite wirklich bemühen, die Haushaltssteigerungen in sehr engen Grenzen zu halten — dies ist beim Bund der Fall, nicht unbedingt bei Ländern und Gemeinden — , muß es uns gestattet sein, diesen Weg der Ausgleichsmöglichkeit über Steuern zu gehen.

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Sie müssen doch nicht um 7 Milliarden senken!)

    — Jetzt kommt die alte Platte wieder, Frau Matthäus-Maier.

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Senken Sie oder nicht?)

    — Wir senken die Steuern im Unternehmensbereich um etwas mehr als 6 Milliarden DM. Gleichzeitig haben wir auf der anderen Seite die Beseitigung steuerlicher Vergünstigungen um 5,308 Milliarden — um es ganz genau zu sagen, Herr Vogel. Davon betrifft der größte Teil die Unternehmen, einschließlich des Abbaus der degressiven Abschreibung. Ich glaube, das ist ein ausgewogenes Paket.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Stolz sind wir Liberalen — das werden Sie verstehen,
    damit komme ich zum Subventionsabbau — , daß das
    Ziel des Subventionsabbaus mit 5,308 Milliarden DM
    — ich wiederhole die Zahl gerne — erreicht worden ist.

    (Dr. Hans-Jochen Vogel [SPD]: 10 Milliarden DM hat er gesagt! Die Möllemann-Milliarden!)




    Hermann Rind
    — 10 Milliarden DM insgesamt, davon 5 Milliarden DM im steuerlichen Bereich und 5 Milliarden DM bei den Finanzhilfen. Wir Steuerpolitiker sind für die 5 Milliarden DM bei den Finanzhilfen zuständig. Wir haben unser Ziel erreicht, obwohl wir bereits im Rahmen des Reformgesetzes 1990 20 Milliarden DM Subventionen abgebaut haben, obwohl wir mit dem Steueränderungsgesetz 1991 die Zonenrandförderung und die Berlin-Förderung — auch Subventionstatbestände — abgebaut haben.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Wir haben jetzt noch einmal 5 Milliarden DM auf die Waage gebracht. Das war sehr schwer. Wir haben wirklich alle Phantasie aufwenden müssen, aber wir haben es geschafft. Darauf sind wir stolz.

    (Lachen bei der SPD)

    — Das können Sie herunterreden, wie immer Sie wollen. Der Sachverhalt bleibt. Hier ist wirklich Subventionsabbau betrieben worden, der sich sehen lassen kann.

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Außer Ihnen glaubt das keiner!)

    — Das glauben uns viele, vor allen Dingen diejenigen, die es spüren und von denen wir auch wollen, daß sie es spüren.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Ich will noch auf einen Punkt des steuerlichen Subventionsabbaus eingehen, der eigentlich behandelt werden sollte. Kollege Buwitt hat das schon getan; ich nehme an, andere Redner gehen auch noch auf einiges ein. Frau Schwaetzer wird zur Wohnungsbaupolitik und den einschlägigen steuerlichen Vorschriften etwas sagen.
    Ich glaube, auf längere Sicht ist es bedauerlich, daß die Umgestaltung der Förderung betrieblicher Mitarbeiterbeteiligungen am Ende aus dem Gesetz herausgenommen werden mußte, weil die Sozialversicherungsfreiheit nicht erreichbar war. Ich bin sicher, daß unser Vorhaben den Mitarbeiterbeteiligungen einen Aufschwung beschert hätte,

    (Dr. Kurt Faltlhauser [CDU/CSU]: Das ist wahr!)

    der gerade den Arbeitnehmern in den neuen Bundesländern hinsichtlich ihrer Beteiligung am Produktivvermögen zugute gekommen wäre. Ich kann nur sagen: schade.
    Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz wird uns noch beschäftigen. Der Ausschuß hat — für viele relativ unbemerkt — die Förderung in den Jahren 1994 und 1995 aus dem Gesetz genommen. Ich will Ihnen auch sagen, aus welchem Grund. Wenn die Länder, wie sich das im Bundesrat angedeutet hat, den entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen, die wir vorgesehen haben, nicht zustimmen, dann sehen wir auf der anderen Seite auch keine Veranlassung, die Zahlung der Mittel für die Jahre 1994 und 1995 auf freiwilliger Basis zu verlängern, die wir im Vermittlungsverfahren lediglich für den Zeitraum bis 1993 zugesagt haben. Ich glaube, daß wir darüber im Vermittlungsverfahren noch sprechen werden; denn dieses Thema ist uns zu wichtig — das sage ich auch im
    Interesse der Gemeinden hinsichtlich ihrer Verkehrsstruktur — , um es hier bei einem endgültigen Beschluß sein Bewenden haben zu lassen.
    Meine Damen und Herren, die rote Lampe blinkt. Ich will deswegen zum Abschluß sagen: Ich glaube, für jeden aufmerksamen Beobachter ist sehr deutlich, daß der Gegensatz in der Finanzpolitik zwischen der SPD und der Koalition wohl mit einer der tiefsten in allen Politikfeldern ist. Hier geht es um die Stabilität, die Solidität der Wirtschaftspolitik. Der Bereich Finanzpolitik und die Steuerpolitik haben eben eminente Auswirkungen auf die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, haben eine große Bedeutung für die Sozialverträglichkeit und für all die Dinge, die noch mit der Finanz- und Steuerpolitik zusammenhängen. Deswegen ist der Gegensatz hier am fundamentalsten.
    Die Debatte hätte die Gelegenheit sein können, das deutlicher zu machen. Aber die Eingangsrede seitens der SPD war nicht dazu angetan; denn die alten Argumente, die wir seit fünf, sechs Jahren hören, wurden nur wiederholt.

    (Detlev von Larcher [SPD]: Was haben Sie denn Neues?)

    Es kam kein neues Argument, auf das man hätte eingehen können, um so eine Debatte zu gestalten. Ich bedauere das.
    Ich glaube, wir sind mit unserem Programm und auch mit diesem Gesetz finanzpolitisch auf dem richtigen Weg.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Briefs.

(Zurufe von der CDU/CSU: Eigentlich müßten wir jetzt den Saal verlassen! — Unruhe)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ulrich Briefs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS/LL)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Machmal ehrt so ein bißchen Unruhe.
    Die Wirtschafts- und Haushaltspolitik der Bundesregierung in dieser Zeit, in der Zeit der unmittelbaren Nachwende, zeigt auf, wohin es in der Zukunft folgerichtig weitergehen soll: in den allgemeinen Sozialabbau, in die konsequente weitere Umverteilung von unten nach oben,

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    in eine Gesellschaft der Reichen und Superreichen.
    Das vorliegende Steuergesetz zeigt es in aller Klarheit. Denen mit mittlerem Einkommen und den Geringverdienenden, den Sozialhilfeempfängern, den Arbeitslosen, den mehr als 6 Millionen, die im reichen Westen unter der Armutsgrenze leben, werden über die Mehrwertsteuererhöhung weitere Opfer abverlangt, von den zusätzlichen Opfern der Menschen im Osten, die sich langsam daran gewöhnen müssen, daß sie einen hohen Preis — und diesen mehrfach — für den Anschluß der DDR zu zahlen haben werden, ganz zu schweigen. Die Reichen dagegen können heute bereits die Aufwendungen für ihre Dienstboten und

    Dr. Ulrich Briefs
    für die Privatschulen ihrer Kinder von der Steuer absetzen.
    Im Zuge der Unternehmensteuersenkung werden nach diesem Steueränderungsgesetz bei Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer ca. 500 Steuerpflichtigen mit einem Gewerbekapital von 100 Millionen DM und mehr im Jahre im Durchschnitt 2,3 Millionen DM geschenkt, 2,3 Millionen für diejenigen, die 100 Millionen und mehr an Gewerbekapital haben. Einem Kleinbetrieb mit bis zu 120 000 DM Gewerbekapital wird dagegen nichts geschenkt. Das ist Ihre Vorstellung von der Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. Das trifft natürlich gerade auch die im Aufbau befindlichen Kleinbetriebe im Osten.
    Oder sehen wir uns die geplante Senkung der Vermögensteuer an. 29 natürlichen Personen mit einem Vermögen von 200 Millionen DM und mehr werden im Durchschnitt pro Jahr 291 000 DM geschenkt. 97 juristischen Personen mit einem Vermögen von mehr als 500 Millionen DM werden jeweils 2,9 Millionen DM im Jahr geschenkt, 2,9 Millionen für diejenigen, die bereits 1 Milliarde und mehr besitzen. Unsozialer geht es derzeit wohl kaum mehr. Das Ganze auch noch zu Lasten der Gemeinden, die eh bei ihren Ausgaben z. B. für Sozialhilfe und für die Unterbringung von Flüchtlingen kaum mehr wissen, woher sie die Mittel nehmen sollen.
    Auch um den lauthals angekündigten Subventionsabbau ist es trotz dessen, was wir gerade gehört haben, doch still geworden. Warum? Weil sich abzeichnet, daß es nicht weniger, sondern mehr Subventionen für die Unternehmen geben wird, jene Unternehmen, die in der Sozialen Marktwirtschaft heute bereits fast alle im Durchschnitt 40 000 DM Subvention im Jahr erhalten. Jedes Unternehmen in der Bundesrepublik erhält im Durchschnitt 40 000 DM Subventionen im Jahr.
    So sozial ist also Ihre sogenannte Soziale Marktwirtschaft. Und was machen die von Ihnen so beschenkten Unternehmen mit den riesigen Mitteln, die ihnen von daher und auch ansonsten zufließen? Tätigen sie etwa Investitionen im Osten? Nein. Die eskalierende Arbeitslosigkeit im Osten belegt genau das Gegenteil. Sie modernisieren und erweitern ihre Kapazitäten im Westen zu Lasten der Industriestrukturentwicklung im Osten mit der Gefahr von zukünftigen weiteren erheblichen Überkapazitäten im Westen. Und alles das wird auf dem Rücken der Belegschaften im Westen wie im Osten ausgetragen werden. Aber da bauen Sie ja auch schon vor. Aus dem Subventionsabbau wird nichts; aber Sie wollen der IG Bergbau und Energie das Rückgrat brechen durch den geplanten Abbau von zigtausend Arbeitsplätzen im Steinkohlebergbau im Westen und — vergessen wir das nicht! —auch im Braunkohlebergbau im Osten. Es ist Ihr Pech, daß Sie sich mit der IG Bergbau und Energie ausgerechnet eine Industriegewerkschaft des DGB ausgesucht haben, die besonders die Sozialpartnerschaft und den sozialen Frieden fördert. Ich hoffe, die Kolleginnen und Kollegen in Hückelhoven, an der Ruhr, an der Saar, in Ibbenbüren und natürlich auch im Osten fangen an, ihre Erfahrungen mit der sogenannten Sozialen Marktwirtschaft zu überdenken.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Welche wollen Sie denn? Planwirtschaft?)

    Weitere angemessene betriebliche Unruhe wie in Hückelhoven — wir, die PDS/Linke Liste, solidarisieren uns voll und ganz mit den Aktionen der Bergarbeiter und ihrer Frauen in Hückelhoven — ist jetzt unerläßlich.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Welche Wirtschaftsordnung wollen Sie denn?)