Rede:
ID1205440600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 2
    1. Aber: 1
    2. selbstverständlich.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/54 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 54. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 4443 A Zur Geschäftsordnung: Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 4443 C Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten (Erstreckungsgesetz — ErstrG) (Drucksache 12/1399) . 4443 D b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. April 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze in der Sektion III des Grenzabschnittes „Scheibelberg-Bodensee" sowie in einem Teil des Grenzabschnittes „Dreieckmark-Dandlbachmündung" und des Grenzabschnittes „SaalachScheibelberg" (Drucksache 12/1242) . 4444 A c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulrich Adam, Dr. Walter Franz Altherr, Hans-Dirk Bierling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Dr. Werner Hoyer, Dr. Sigrid Semper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Privatisierung der Heimbetriebsgesellschaft mbH der Bundeswehr (Drucksache 12/1292) . . . . 4444 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes (Drucksache 12/1467) 4444 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofes (Drucksache 12/1468) . . 4444 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren (Drucksache 12/1469) 4444 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Egon Susset, Meinolf Michels, Richard Bayha, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Günther Bredehorn, Johann Paintner, Jürgen Türk und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Flächenstillegungsgesetzes 1991 (Drucksache 12/1470) 4444 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht und zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache 12/1483) 4444 C Tagesordnungspunkt 4: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. November 1990 über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) (Drucksachen 12/1133, 12/1243, 12/1445, 12/1491, 12/1493) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zu dem Vertrag vom 19. November 1990 über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) (Ausführungsgesetz zum KSE-Vertrag) (Drucksachen 12/1135, 12/1244, 12/1445, 12/1492) Peter Kurt Würzbach CDU/CSU 4445 A Dr. Hermann Scheer SPD 4446 C Dr. Olaf Feldmann FDP 4448 B Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . 4449 B Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste 4450 D Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . . 4451D Günter Verheugen SPD 4453 A Günther Friedrich Nolting FDP . . . 4454 A Tagesordnungspunkt 5: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes (Drucksachen 12/1259, 12/1489) . . . 4455B b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Heimkehrergesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (Drucksachen 12/1254, 12/1481) 4455 B c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Zwölften Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (Drucksachen 12/625, 12/1440) . . . . 4455 C d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu der dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvH 4/91 (Drucksache 12/1298) 4455 C e) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 34 zu Petitionen (Drucksache 12/1358) 4455 C f) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 35 zu Petitionen (Drucksache 12/1453) 4455 C in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des RentenÜberleitungsgesetzes (RÜG-ÄndG) (Drucksachen 12/1275, 12/1479, 12/1480) 4455 D Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Beseitigung der französischen HADES-Atomraketen (Drucksache 12/1212) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Abrüstung taktischer Atomwaffen (Drucksache 12/1213) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Andrea Lederer, Dr. Hans Modrow und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Initiative zur nuklearen Abrüstung (Drucksache 12/1443) Katrin Fuchs (Verl) SPD 4457 A Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU 4458 D Norbert Gansel SPD . . . . 4460B, 4462A, B Dr. Olaf Feldmann FDP 4461 B Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . 4463 A Günther Friedrich Nolting FDP . . . 4463 C Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . . 4464 A Dr. Hartmut Soell SPD 4465 D Heinrich Lummer CDU/CSU 4467 A Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zu den Möglichkeiten der Verringerung der Belastungen für die Bevölkerung im Raum Soltau-Lüneburg durch militärische Ausbildungs- und Übungsaktivitäten (Drucksache 12/463) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 III Heinz-Günter Bargfrede CDU/CSU . . . 4468 D Dieter Heistermann SPD . . . . 4469D, 4479 D Dirk Hansen FDP 4471 A Dieter Heistermann SPD . . . 4471D, 4474 C 4475 D Jürgen Koppelin FDP 4472 A Jutta Braband PDS/Linke Liste 4472 C Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . . 4473 C Klaus Harries CDU/CSU 4474 D Arne Fuhrmann SPD 4476 A Günther Friedrich Notling FDP 4478 B Dr. Ottfried Hennig, Parl. Staatssekretär BMVg 4478 D Tagesordnungspunkt 8: a) Beratung des Antrags der Gruppe der PDS/Linke Liste Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung in der Türkei (Drucksache 12/987) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Gerd Poppe, Vera Wollenberger und der Gruppe Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Zur aktuellen Situation der Kurden am 16. März 1991, dem 3. Jahrestag von Halabja zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Lage der Kurden nach dem Golfkrieg zu dem Entschließungsantrag der Gruppe Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Erklärung der Bundesregierung: Die Lage im Irak und die Situation der irakischen Flüchtlinge, insbesondere der Kurden (Drucksachen 12/279, 12/282, 12/373, 12/1362) Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 4480 C Gerd Andres SPD 4481 C Gerhard Reddemann CDU/CSU 4482 C Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 4483 B Burkhard Zurheide FDP 4484 A Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . . 4485 A Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Fortsetzung) — Drucksache 12/1447 vom 31. Oktober 1991 — Übernahme der Beschäftigten des LuftTransport-Geschwaders 62 in Wunstorf nach der Verlegung nach Brandenburg; Nutzung des freiwerdenden Geländes MdlAnfr 8, 9 Monika Ganseforth SPD Antw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg . 4486D, 4487 B ZusFr Monika Ganseforth SPD . . . 4487A, C Unterstützung der Ausländerbehörden bei der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber MdlAnfr 27 Jochen Welt SPD Antw StMin Ursula Seiler-Albring AA . 4488 A ZusFr Jochen Welt SPD 4488 B Beteiligung deutscher Staatsangehöriger an den kriegerischen Auseinandersetzungen in Jugoslawien und deutsche Waffenlieferungen MdlAnfr 28, 29 Gernot Erler SPD Antw StMin Ursula Seiler-Albring AA . . 4488C, 4489 A ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 4488C, 4489A ZusFr Dr. Hartmut Soell SPD 4489 B Intervention im Interesse politischer Häftlinge in sowjetischen Straflagern; Zahl der noch bestehenden Straflager MdlAnfr 31, 32 Claus Jäger CDU/CSU Antw StMin Ursula Seiler-Albring AA . . 4489C, 4490A ZusFr Claus Jäger CDU/CSU . . 4489C, 4490A Verhandlungen über die Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber MdlAnfr 46, 47 Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD Antw PStSekr Manfred Carstens BMF . . 4490C, 4491 B ZusFr Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 4490D, 4491 C ZusFr Wolfgang Roth SPD 4491 A ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 4491B, D ZusFr Gernot Erler SPD 4491 D Anzeigenaktion „Europas Vorteile bleiben überall haften" von Bundesminister Möllemann im „Magazin Stern" und in anderen Zeitungen bzw. Zeitschriften; Kosten MdlAnfr 50, 51 Klaus Kirschner SPD Antw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi . . . 4492B, 4493 B ZusFr Klaus Kirschner SPD . . . 4492C, 4493 B ZusFr Gerhard Reddemann CDU/CSU . 4492D, 4494 B ZusFr Gernot Erler SPD 4493 A ZusFr Wolfgang Roth SPD 4493A, D Ausschluß der Angehörigen der Heilberufe von ERP-Darlehen für die Existenzgründung MdlAnfr 52, 53 Wieland Sorge SPD Antw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi . 4494 C, D ZusFr Wieland Sorge SPD . . . 4494 C, 4495 A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 ZusFr Clemens Schwalbe CDU/CSU . . 4495 C ZusFr Wolfgang Roth SPD 4495 D Gewährung von Mitteln aus der Regionalförderung des Bundes an die AEG Olympia Office GmbH in Wilhelmshaven; Unterstützung des VEBA-Projekts der Ansiedlung eines Importkohleverstromungszentrums in Wilhelmshaven MdlAnfr 56, 57 Wolfgang Roth SPD Antw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi . . 4496A, 4497 A ZusFr Wolfgang Roth SPD 4496 B ZusFr Anne Börnsen (Ritterhude) SPD . 4496 D Schließung der AEG Olympia Office GmbH trotz guter wirtschaftlicher Entwicklung des Daimler-Benz-Konzerns MdlAnfr 58 Gabriele Iwersen SPD Antw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi . . 4497 C ZusFr Gabriele Iwersen SPD 4497 C ZusFr Wolfgang Roth SPD 4498 B Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer Vorschriften (Drucksachen 12/1125, 12/1288, 12/1495, 12/1496) Erika Reinhardt CDU/CSU 4498 D Hildegard Wester SPD 4499 D Norbert Eimer (Fürth) FDP 4501 B Erika Simm SPD 4502 D Dr. Bernd Protzner CDU/CSU 4504 D Josef Grünbeck FDP 4506 A Brigitte Lange SPD 4506 C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 4507 D Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 4509 B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 4510 C Zusatztagesordnungspunkt 8: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Kohlepolitik Harald B. Schäfer (Offenburg) SPD . . . 4511B Dr. Peter Paziorek CDU/CSU 4512 B Paul K. Friedhoff FDP 4513 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 4514 A Dr. Erich Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 4514 D Hans Berger SPD 4516D Dr. Albert Probst CDU/CSU 4517 D Reinhold Kopp, Minister des Saarlandes 4518 C Hans-Werner Müller (Wadern) CDU/CSU 4519 C Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 4520 C Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann FDP . . . 4521B Norbert Formanski SPD 4522 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 4522 B Günter Einert, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 4524 D Dr. Karl H. Fell CDU/CSU 4526 B Volker Jung (Düsseldorf) SPD . . 4527A, 4528 D Ulrich Petzold CDU/CSU 4527 D Dr. Klaus Töpfer CDU/CSU 4528 D Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 — BBVAnpG 91) (Drucksachen 12/732, 12/1455, 12/1456) Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . . 4529 D Bernd Reuter SPD 4531 B Manfred Richter (Bremerhaven) FDP . . 4533 A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 4534 A Tagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksachen 12/1282, 12/1398, 12/1446) Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 4536 A Dieter Wiefelspütz SPD 4537 A Jutta Braband PDS/Linke Liste 4538 B Manfred Richter (Bremerhaven) FDP . . 4539 B Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 4540 A Horst Eylmann CDU/CSU 4540 C Wolfgang Lüder FDP (Erklärung nach § 31 GO) 4542 A Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 4542 D Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 4543 A Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 4543 C Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 4543 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 V Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin (Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz) (Drucksachen 12/1092, 12/1474) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verkehrsausschusses zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe Bündnis 90/ DIE GRÜNEN: Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den neuen Bundesländern (Drucksachen 12/1118, 12/1474) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Daubertshäuser, Robert Antretter, Hans Gottfried Bernrath, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Effektive Planungsbeschleunigung im Verkehrswegebau für ganz Deutschland statt einseitigen Rechtsabbaus in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/1328) Dr. Günther Krause, Bundesminister BMV 4545 C Dr. Margrit Wetzel SPD 4546B, 4548 A Dr. Walter Hitschler FDP 4547 D Dr. Klaus Röhl FDP 4548 B Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 4549 A Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 4549 D Clemens Schwalbe CDU/CSU 4550 D Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE 4551 D Dr. Günther Krause (Börgerende) CDU/ CSU 4553 A Horst Gibtner CDU/CSU 4553 D Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/ GRÜNE 4554 B Dietmar Schütz SPD 4556 A Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Brigitte Adler, Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Klimaschutz durch Maßnahmen zur Tropenwalderhaltung (Drucksache 12/921) Dr. Liesel Hartenstein SPD . . . 4558D, 4566 B Steffen Kampeter CDU/CSU 4561 C Harald B. Schäfer (Offenburg) SPD . 4562 A Marita Sehn FDP 4563 A Bernd Schmidbauer, Parl. Staatssekretär BMU 4563 D Burkhard Zurheide FDP 4565 B Dr. Norbert Rieder CDU/CSU 4566 C Hans-Peter Repnik, Parl. Staatssekretär BMZ 4567 D Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dietmar Schütz, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Informationszugangsrechte für Bürgerinnen und Bürger (Drucksachen 12/752, 12/1273) 4570A Nächste Sitzung 4570 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4571* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Angelika Barbe (SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 11) 4571* C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Friedhelm Julius Beucher (SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 11) . . . . 4572* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht (SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 11) 4572* A Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 11) 4572* D Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Günter Graf (SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 11) 4573* B VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Siegfried Scheffler (SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 11) 4573* D Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel (SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 11) 4574* A Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 14 (Antrag betr. Klimaschutz durch Maßnahmen zur Tropenwalderhaltung) Jutta Braband PDS/Linke Liste 4574* C Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Große Anfrage betr. Informationszugangsrechte für Bürgerinnen und Bürger) Dietmar Schütz SPD 4575* B Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 4577* B Dr. Burkhard Hirsch FDP 4578* A Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 4579* A Jutta Braband PDS/Linke Liste 4579* D Dr. Hans de With SPD 4580* C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 4582* A Anlage 11 Verlagerung der Ausbildungs- und Übungstätigkeit der britischen Streitkräfte auf die Bundeswehr-Truppenübungsplätze Munster, Bergen-Hohne und Sennelager unter gleichzeitiger schrittweiser Einstellung der Militärbewegungen in der Lüneburger Heide MdlAnfr 10, 11 — Drs 12/1447 — Claire Marienfeld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 4582* D Anlage 12 Reduzierung der kanadischen Truppen, insbesondere Verringerung des militärischen Flugbetriebes über Baden-Baden, dem Murgtal und dem Schwarzwald MdlAnfr 12 — Drs 12/1447 — Dr. Olaf Feldmann FDP SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 4583* B Anlage 13 Beitrag der Bundesregierung zum NahostFriedensprozeß MdlAnfr 30 — Drs 12/1447 — Dr. Olaf Feldmann FDP SchrAntw StMin Ursula Seiler-Albring AA 4583* C Anlage 14 Schutz der Minderheitenvölker in Brasilien; Ergebnisse der Gespräche mit dem stellv. Ministerpräsidenten der Volksrepublik China über die Menschenrechtsverletzungen MdlAnfr 33, 34 — Drs 12/1447 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw StMin Ursula Seiler-Albring AA 4584 * A Anlage 15 Änderung des Asylverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung MdlAnfr 40 — Drs 12/1447 — Gerd Wartenberg (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 4584* D Anlage 16 Gesamtzahlungen an die Republik Polen bis September 1991 MdlAnfr 43 — Drs 12/1447 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 4585* A Anlage 17 Beruhigung der Verkehrssituation an den Grenzübergängen zur CSFR; Ausschöpfung der Beförderungsmöglichkeiten für den mittleren Dienst der Zollverwaltung MdlAnfr 44, 45 — Drs 12/1447 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 4585* A Anlage 18 Vereinbarkeit der Erhöhung der Bundesbahntarife und des Kilometergeldes mit den Äußerungen über die Priorität des Schienenverkehrs MdlAnfr 48 — Drs 12/1447 — Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 4585* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 VII Anlage 19 Anzeigenaktion „Europas Vorteile bleiben überall haften" von Bundesminister Möllemann im Magazin „Stern" und in anderen Zeitungen bzw. Zeitschriften; Kosten MdlAnfr 49 — Drs 12/1447 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw PStSekr Klaus Beckmann BMWi 4586* A Anlage 20 Vergabe der für Mecklenburg-Vorpommern vorgesehenen Mittel aus der „Perifa”-Förderung nach Neubrandenburg; Förderungswürdige Projekte in Mecklenburg-Vorpommern bei Weiterführung des Programms MdlAnfr 54, 55 — Drucksache 12/1447 — Dr. Christine Lucyga SPD SchrAntw PStSekr Klaus Beckmann BMWi 4586* B Anlage 21 Aufnahme der Verbraucherpreise und der Arbeitslosenquote der neuen Bundesländer in den internationalen Vergleich MdlAnfr 59, 60 — Drs 12/1447 — Arne Börnsen (Ritterhude) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Erich Riedl BMWi . 4586* C Anlage 22 Entsorgung von Pflanzenschutzmittel-Restbeständen mit dem Wirkstoff Atrazin; Verhinderung des Exports in benachbarte Länder MdlAnfr 61, 62 — Drs 12/1447 — Helmut Lamp CDU/CSU SchrAntw PStSekr Georg Gallus BML . . 4587* D Anlage 23 Auswirkungen der EG-Entscheidung zum Verbot der großflächigen Treibnetzfischerei auf geschützte Tierarten (z. B. Meeresschildkröten, Delphine, Robben und Seevögel) MdlAnfr 63 — Drs 12/1447 — Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStSekr Georg Gallus BML . . 4587* D Anlage 24 Auflösung der LPG bei Verweigerung der Eintragung einer neuen Rechtsform nach § 69 Abs. 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz wegen nicht fristgerechter Prüfung der Bilanz oder anderer Unterlagen MdlAnfr 64, 65 — Drs 12/1447 — Dr. Gerald Thalheim SPD SchrAntw PStSekr Georg Gallus BML . . 4588* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 4443 54. Sitzung Bonn, den 7. November 1991 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    *) Anlage 10 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 07. 11. 91 * Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 07. 11. 91 Beckmann, Klaus FDP 07. 11. 91 Büchler (Hof), Hans SPD 07. 11. 91 Conradi, Peter SPD 07. 11. 91 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 07. 11. 91 Ewen, Carl SPD 07. 11. 91 Falk, Ilse CDU/CSU 07. 11. 91 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 07. 11. 91 Dr. Gautier, Fritz SPD 07. 11. 91 Genscher, Hans-Dietrich FDP 07. 11. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 07. 11. 91 Dr. Gysi, Gregor PDS 07. 11. 91 Haack (Extertal), SPD 07. 11. 91 Karl-Hermann Haschke CDU/CSU 07. 11.91 (Großhennersdorf), Gottfried Dr. Haussmann, Helmut FDP 07. 11. 91 Henn, Bernd fraktionslos 07. 11. 91 Hollerith, Josef CDU/CSU 07. 11. 91 Homburger, Birgit FDP 07. 11. 91 Huonker, Gunter SPD 07. 11. 91 Jungmann, (Wittmoldt), SPD 07. 11. 91 Horst Körper, Fritz Rudolf SPD 07. 11. 91 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 07. 11. 91 Kolbe, Manfred CDU/CSU 07. 11. 91 Koltzsch, Rolf SPD 07. 11. 91 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 07. 11. 91 Koschnick, Hans SPD 07. 11. 91 Kubicki, Wolfgang FDP 07. 11. 91 Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 07. 11. 91 von Larcher, Detlev SPD 07. 11. 91 Leidinger, Robert SPD 07. 11. 91 Leutheusser- FDP 07. 11.91 Schnarrenberger, Sabine Marten, Günter CDU/CSU 07. 11. 91** Dr. Matterne, Dietmar SPD 07. 11. 91 Möllemann, Jürgen W. FDP 07. 11. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 07. 11. 91** Müller (Pleisweiler), SPD 07. 11. 91 Albrecht Müller (Zittau), Christian SPD 07. 11. 91 Nolte, Claudia CDU/CSU 07. 11. 91 Paintner, Johann FDP 07. 11. 91 Pfuhl, Albert SPD 07. 11. 91* Regenspurger, Otto CDU/CSU 07. 11. 91 Rempe, Walter SPD 07. 11. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 07. 11. 91 Schily, Otto SPD 07. 11. 91 Schmidt (Aachen), Ursula SPD 07. 11. 91 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Schmude, Jürgen SPD 07. 11. 91 Dr. Schuster, Werner SPD 07. 11. 91 Schwanitz, Rolf SPD 07. 11. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 07. 11. 91** Dr. Sperling, Dietrich SPD 07. 11. 91 Steiner, Heinz-Alfred SPD 07. 11. 91** Tillmann, Ferdi CDU/CSU 07. 11. 91 Vogel, (Ennepetal), CDU/CSU 07. 11. 91* Friedrich Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 07. 11. 91 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 07. 11. 91 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 07. 11. 91 Wollenberger, Vera Bündnis 07. 11. 91 90/GRÜNE Zapf, Uta SPD 07. 11. 91 Zierer, Benno CDU/CSU 07. 11. 91* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Angelika Barbe (SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 11) Die Bürgerinnen und Bürger in den östlichen Bundesländern sehen sich folgender Situation gegenüber: Jeder zweite Sozialhilfeempfänger in den neuen Bundesländern ist unter 25 Jahre alt. Die Jugendlichen sehen keine Perspektive für ihre eigene Zukunft. Angst und Unsicherheit schlagen in Gewalt um. Bund, Länder und Kommunen haben kein Geld. Deshalb wird zuallererst an den Zuschüssen für Projekte gespart, werden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gekürzt. Bundestagsabgeordnete arbeiten sehr viel und brauchen auch ein angemessenes Gehalt. Die Arbeitslosen in den neuen Bundesländern sind auf Grund des Umbruchs schuldlos arbeitslos. Ungerechte Verteilung von Arbeit führt zu einer ungerechten Verteilung der Chancen, die die Gesellschaft dem einzelnen bietet. Deshalb unterstütze ich den Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die Diätenerhöhung solange auszusetzen, bis annähernd gleiche Lebensverhältnisse im Westen und Osten Deutschlands gegeben sind. Ich trage den Beschluß zur Diätenerhöhung nicht mit und werde deshalb den „Zugewinn", den ich erhalte, für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Frauen-, Umwelt- und Jugendprojekten zur Verfügung stellen und darüber öffentlich Rechenschaft ablegen. 4572* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 Neben weiteren Einzelspenden habe ich als Bundestagsabgeordnete aus der ehemaligen Volkskammer gemeinsam mit anderen Kolleginnen und Kollegen im vierten Quartal 1990 einen persönlichen Spendenbetrag in Höhe von je 10 000 DM für Projekte der Arbeiterwohlfahrt zur Verfügung gestellt. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Friedhelm Julius Beucher (SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und seines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 11) Hiermit erkläre ich, daß ich der 13. Änderung des Abgeordnetengesetzes (Diätenerhöhung) nicht zustimme. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht (SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 11) Ich werde gegen eine Erhöhung der Entschädigung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages stimmen. Ich möchte mein Abstimmungsverhalten wie folgt erklären: 1. Im Vergleich mit den in Westdeutschland vergleichbaren Einkommen ist die vorgesehene Anhebung der Entschädigung gerechtfertigt. Ich wende mich mit dieser Feststellung auch gegen die in der Öffentlichkeit immer wieder geäußerte Erwartung, derzufolge Abgeordnete grundsätzlich auf Erhöhungen ihrer Bezüge zu verzichten hätten. Eine darauf gerichtete, mitunter mit Falschdarstellungen geführte Kampagne einiger Medien mißbillige ich ausdrücklich. 2. Eine Erhöhung der Diäten halte ich im Fall der Abgeordneten aus den neuen Bundesländern für problematisch, weil dort die Einkommen für vergleichbare Tätigkeiten deutlich geringer sind. Andererseits ist für mich eine Klassifizierung in Bundestagsabgeordnete erster und zweiter Klasse nicht akzeptabel. Diesem Dilemma kann ein Abgeordneter aus einem neuen Bundesland nur dadurch entrinnen, indem er seine Zustimmung oder Enthaltung zur Diätenneuregelung an die Zusage knüpft, den Einkommenszuwachs an eine gemeinnützige Einrichtung abzuführen. Dieses Verfahren empfinde ich als nicht weitreichend genug. 3. In den Reden zur deutschen Einheit wurde immer wieder betont, daß diese nur durch Teilen auch wirtschaftlich und sozial gestaltet werden kann. Dazu bedarf es der Solidarität von uns allen. Ein solches deutsch-deutsches Engagement begegnet mir in den unterschiedlichsten Bereichen in unserer Gesellschaft. Daneben erfahre ich aber auch den Egoismus von Interessengruppen, die über die einmalige Ergänzungsabgabe zur Lohn- und Einkommenssteuer hinaus nicht zu einer noch so geringen Beschränkung ihres Einkommenszuwachses zugunsten der Bürger im Osten Deutschlands bereit sind. Ich glaube, daß in einer solchen Situation gerade Abgeordnete, aber auch Minister und Staatssekretäre durch ihr eigenes Verhalten Zeichen setzen sollten, um damit für mehr Glaubhaftigkeit der demokratischen Institutionen unserer Gesellschaft zu werben. Die von der SPD-Bundestagsfraktion geforderte Einführung einer allgemeinen Arbeitsmarktabgabe für Beamte, Selbständige, Abgeordnete und Minister in Höhe der zusätzlichen Beitragsbelastung der Arbeiter und Angestellten ist ein richtiger Schritt in diese Richtung. 4. Aufgrund des Bedarfs an Zeichen der Solidarität mit den Schwächeren im vereinten Deutschland konnte ich dem vorliegenden Gesetzentwurf meine Zustimmung nicht geben. Wenn in den siebziger Jahren in einer weniger kritischen Situation des Bundeshaushaltes die Abgeordneten aller Fraktionen zum Einfrieren ihrer Bezüge bereit waren, so wäre jetzt in einer weitaus dramatischeren Situation ein ähnliches Moratorium für die nächsten zwei Jahre geboten gewesen. Daher bedauere ich die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestages. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 11) Die Entscheidung über die heute anstehende Erhöhung der Diäten der Abgeordneten habe ich mir nicht leicht gemacht. Ich bin nach langen Überlegungen zu der Überzeugung gelangt, daß ich dem vorliegenden Gesetz zu diesem Zeitpunkt nicht zustimmen kann. Ich möchte vorausschicken, daß ich nicht die Höhe der Bezüge und auch nicht das Maß der Erhöhung kritisiere. Ich bin auch der Meinung, daß Abgeordnete finanziell unabhängig sein müssen, um ihre verantwortungsvolle Tätigkeit frei von äußeren Zwängen ausüben zu können; denn verglichen mit dem Einkommen anderer Berufsgruppen, die eine ähnliche Verantwortung tragen, liegen wir als Abgeordnete sicherlich nicht an der obersten Grenze. Ich teile auch nicht die Stimmungsmache der Medien, die die Abgeordneten der Selbstbedienung bezichtigen oder die Höhe der Diäten geißeln, ohne zu erwähnen, wie die Mehraufwendungen durch das Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 4573* Mandat aussehen, ohne den Zeitaufwand, das persönliche Engagement und nicht zuletzt die Verantwortung, die wir zu tragen haben, zu berücksichtigen. Diese Medienkampagne trägt meines Erachtens erheblich zur Politikverdrossenheit in der Bevölkerung bei, die auf Dauer unsere Demokratie gefährdet. Aber nicht nur die Medien, sondern auch führende Politiker der Koalitionsfraktionen bzw. der Bundesregierung tragen mit Äußerungen zum „Maßhalten" bei den nächsten Tarifverhandlungen mit zu dem Unverständnis in der Bevölkerung bei, wenn es um die Erhöhung der Diäten geht. Maßhalten wäre bei solchen Äußerungen eher angebracht. Ein weiteres Problem sehe ich in dem Verfahren selbst, auch wenn nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Bundestag, also wir alle, selbst über die Diätenerhöhung abstimmen muß. Dies alles vorausgeschickt, bin ich dennoch davon überzeugt, daß weite Teile der Bevölkerung durch die Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, der Mineralölsteuer, durch den Solidaritätszuschlag und die ständig steigenden Lebenshaltungskosten stärker belastet werden, als ich als Abgeordnete. Deshalb kann ich dem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen. Ich möchte noch hinzufügen, daß ich die Entscheidung all derer, die heute dem Gesetz zustimmen, respektiere und niemandem von Ihnen unmoralische Motive unterstelle, wenn Sie nach Abwägung aller Argumente zu einem anderen Entschluß gelangt sind. Denn ich teile die Meinung, daß natürlich auch den Abgeordneten eine Erhöhung ihrer Bezüge zusteht, wie dies in allen anderen Berufsgruppen ebenso der Fall ist. Ich bitte Sie, auch meine Entscheidung zu respektieren. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Günter Graf (SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 11) Ich werde dem 13. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und dem 12. Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes meine Zustimmung nicht geben. Damit meine Nichtzustimmung nicht mißverstanden wird, sehe ich mich zu nachstehenden Bemerkungen veranlaßt: Die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an die allgemeine Einkommensentwicklung, gemessen an den allgemeinen Steigerungen der Lebenshaltungskosten, halte ich im Grundsatz für notwendig und richtig. In einer Zeit, in der allen Bürgern tief in die Tasche gegriffen wird, sei es durch indirekte Steuern — Telefon, Benzin usw. — sei es durch dirkete Abgaben — Solidarbeitrag —, ist sie nicht zu vertreten, denn diese Belastungen treffen in erster Linie die Bezieher kleinster Einkommen. Allein die vorgesehenen prozentualen Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigung übersteigen die monatlichen Einkommen vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger. Deshalb halte ich die vorgesehenen prozentualen Erhöhungen für nicht angemessen und den Zeitpunkt für falsch gewählt. Was die prozentualen Erhöhungen angeht, so gilt meine Haltung natürlich auch anderen Berufsgruppen gegenüber, die über weitaus höhere Einkommen verfügen. Damit kein Mißverständnis entsteht: Meine Haltung resultiert nicht aus „Futterneid", sondern aus Solidarität mit denen, die nicht auf der „Sonnenseite" des Lebens stehen, denn für den einen, den Sozialhilfeempfänger, bedeuten 4,8 % Erhöhung 22 DM im Monat, für den Abgeordneten 464 DM und für einen Wirtschaftsprüfer im Schnitt 960 DM. Was den „richtigen Zeitpunkt" angeht, sei angemerkt, daß dieser wohl auch künftig kaum gefunden werden kann. Was die Erhöhung der Kostenpauschale angeht, erlaube ich mir nur einen Hinweis: Die sehr unterschiedlichen Strukturen der Wahlkreise führen zwangsläufig zu sehr unterschiedlichen Mandatsaufwendungen mit der Folge, daß die Kostenpauschale möglicherweise für manche Kollegin bzw. manchen Kollegen nicht ausreicht, für andere zu einem Teil steuerfreien Einkommens wird. Dies kann nicht richtig sein. Aus vielen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Fraktionen dieses Hauses weiß ich, daß viele von ihnen meine Bedenken im Grunde teilen. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Siegfried Scheffler (SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 11) Hiermit erkläre ich, daß ich der 13. Änderung des Abgeordnetengesetzes — Diätenerhöhung — nicht zustimme. Begründung: Als Abgeordneter aus dem Wahlkreis Lichtenberg/Köpenick — Ostteil Berlins — , einem Wahlkreis, der gekennzeichnet ist durch eine hohe Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit Null und der bitteren Realität, daß der Mehrzahl der großen Industriebetriebe die Abwicklung droht, kann ich aus meiner regional bestimmten politischen Verantwortung heraus der vorgeschlagenen Erhöhung nicht zustimmen. Hinzu kommt, daß ich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages auf Grund des überaus großen Bedarfs an finanziellen Mitteln für den Aufbau Ost die Verpflichtung übernehme, ein Zeichen der Solidarität mit allen Arbeitnehmern zu setzen, die durch Sonder- 4574* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 abgaben und Steuererhöhungen beim Aufbau Ost kräftig zur Kasse gebeten werden. Von allen Seiten — ich möchte an dieser Stelle besonders den Berliner Senat hervorheben — wird zu Recht eine allgemeine Sparpolitik angemahnt. Die Auswirkungen dieser Sparpolitik sind in meinem Wahlkreis bereits bitter zu spüren: Kindergartenplätze wurden und werden gestrichen. Dringend notwendige Instandsetzungen von Krankenhäusern und Schulen werden nicht realisiert bzw. auf Folgejahre verschoben. Ich bin mir bewußt, daß Abgeordnete nicht von der allgemeinen Steigerung der Lebenshaltungskosten ausgenommen werden können. Sie haben deshalb wie alle übrigen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auch einen berechtigten Anspruch auf Erhöhung ihres Arbeitsentgeltes bzw. ihrer Diäten. Die soziale Situation, wie sie soeben von mir beschrieben wurde, fordert jedoch für mich ein besonderes politisches Signal zum jetzigen Zeitpunkt. Aus den vorgetragenen Gründen fordert das mir übertragene politische Mandat daher ein Nein zur Diätenerhöhung. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel (SPD) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Tagesordnungspunkt 11) Ich lehne den Beschlußvorschlag des Gesetzes aus folgenden Gründen ab. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung halte ich trotz der außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung und Verantwortung der Abgeordneten den Vergleich mit Berufsgruppen der oberen Einkommensklassen für nicht vorrangig. Unsere Demokratie lebt nicht zuletzt gerade von der Heterogenität der Mitglieder des Parlaments, die unabhängig von Geschlecht und Herkunft, von Ausbildung, Beruf und gesellschaftlicher Stellung als Abgeordnete in ihrer verfassungsrechtlichen Stellung gleich sind. Zur Grundlage unserer Entscheidung gehört auch der Bericht über die Einkommensentwicklung der Tarifeinkommensbezieher, der Sozialhilfeempfänger, der Rentner. Dieser Vergleich wird erst aussagekräftig, wenn er nicht in Prozenten, sondern in absoluten DM-Einkommensbeträgen angestellt wird. Ich halte es für bedenklich, wenn unsere Abgeordnetenentschädigung um den Betrag erhöht wird, auf den durchschnittlich in diesem Jahr die Mindestregelsätze der Sozialhilfe erhöht wurden. Wir haben Millionen von Arbeitslosen, Kurzarbeitern und geringfügig Beschäftigten. Die zukünftige Einkommensentwicklung in den neuen Bundesländern ist noch nicht realistisch abzuschätzen. Millionen von Menschen in unserem Land leben aus den unterschiedlichsten Gründen ohne die soziale Sicherheit, die sie brauchen. In den zurückliegenden Wochen haben wir ein erschreckendes Ausmaß an Fremdenfeindlichkeit erfahren, an Haß auf Menschen, die vor dem Hunger und Elend in ihren Heimatländern zu uns fliehen, um Aufnahme und Hilfe zu erbitten. Wenn wir es ernst damit meinen, die Ursache der Armutswanderung bekämpfen zu wollen, wenn wir das Elend in den Entwicklungsländern mit abbauen wollen, wenn wir zur Stabilisierung des ökologischen Gleichgewichts der Erde beitragen wollen, müssen wir hinsichtlich des Verzichtens und Abgebens — nicht nur politisch, sondern auch persönlich — gravierend umdenken lernen. Politische Entscheidungen gewinnen ihre Kraft aus ihrer sachlichen Angemessenheit und moralisch verstandenen Glaubwürdigkeit. Die Chance, die dem Parlament mit der eigenständigen Entscheidung über die Änderung der Abgeordnetenentschädigung gegeben wird, sollte genutzt werden, ein deutliches politisch-moralisches Signal zur Selbstbeschränkung derer, deren Einkommen zum angemessenen Leben ausreicht, zu setzen. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 14 (Antrag betr. Klimaschutz durch Maßnahmen zur Tropenwalderhaltung) Jutta Braband (PDS/Linke Liste): Wir hatten in diesem Hause schon mehrfach die Gelegenheit, zu einzelnen Aspekten, aber auch zum Gesamtkomplex Klimaschutz uns auseinanderzusetzen, und ein Vorwurf an die Bundesregierung zieht sich wie ein roter Faden durch alle Debatten: der Vorwurf der Untätigkeit, der Verschleppung und des Aussitzens. Die Geschichte des vorliegenden Antrags und des dazugehörenden Änderungsantrags zeigt dies in beeindruckender Weise. Der Antrag datiert meines Wissens vom 11. Juli 1991 — in ihm wird die Umsetzung eines Beschlusses des Deutschen Bundestages immerhin vom 26. Oktober 1990 eingefordert — , die dort vorgenommene Fristsetzung nennt den 1. März 1991, und heute — lassen Sie mich nicht lügen — ist immerhin der 7. November 1991, und passiert ist nichts. Herr Bundeskanzler, Sie reisen doch gern mal in die Welt und preisen sich und die Regierung, für die Sie doch die Richtlinienkompetenz haben, als Vordenker und Vorreiter des Umweltschutzes in der Welt, so geschehen auf Ihrer letzten Reise nach Chile und Brasilien. Denken Sie an Ihre Worte am 27. Oktober 1991 vor dem Club Transatlantico in Sao Paulo: „Sie wissen, daß ich mich gerade auch im Kreise der großen Industrieländer für den Schutz der tropischen Regenwälder besonders einsetze." Wir nehmen Sie beim Wort, Herr Kanzler. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 4575* Nur, wie verträgt sich das mit der Tatsache, daß Ihr Finanzminister Waigel beim G-7-Treffen in London derjenige war, der die Schuldenstreichung für die ärmsten Länder verhindert hat, wo doch allgemein bekannt ist, daß Schuldenkrise und Naturzerstörung in einem ursächlichen Zusammenhang stehen? Die Völker der Dritten und Vierten Welt werden durch ihre von den Industrieländern erst erzeugte Armut gezwungen, die natürlichen Ressourcen zu plündern. Da nützt das Gerede über Marktöffnung und „fairen Wettbewerb" überhaupt nichts! Gestern sagten Sie, sich besonders einsetzen zu wollen, daß die Uruguay-Runde des GATT ein Erfolg wird. Dann nehmen Sie hier und jetzt Stellung, ob sie endlich dem Agrarprotektionismus und dem Subventionsunwesen in der Agrarwirtschaft ein Ende machen wollen, eine Reform der EG-Agrarpolitik einleiten wollen und dabei endlich zumindest den Ansatz einer ökologischen Orientierung erkennen lassen wollen, und informieren Sie uns über Initiativen der Bundesregierung für die institutionelle Aufwertung des GATT. Doch reden wir über den vorliegenden Antrag. Der Schutz der Tropenwälder ist ein Kernstück in den Bemühungen um die Erhaltung des Weltklimas, und es muß endlich Schluß sein mit der Vernichtung von 160 000 bis 200 000 km2 pro Jahr. Alle im Antrag geforderten Maßnahmen finden unsere ungeteilte Unterstützung — insbesondere die dort formulierten Hauptziele: Erhaltung der Primärwälder, Beteiligung der indigenen Völker, Förderung der Aufforstung und nachhaltige Bewirtschaftung. Doch wir haben auch vor unserer eigenen Tür zu kehren, und dies betrifft nicht nur die Verantwortung der Industrieländer für die durch die internationale Arbeitsteilung entstandene Situation in den Ländern der sogenannten Dritten Welt: Die Industrieländer tragen die Hauptverantwortung für die Belastung des Weltklimas durch CO2-Emissionen, Spurengase, zu hohen Energieverbrauch und die zunehmende Chemisierung, und hier ist ein Umsteuern erforderlich. Was geleistet werden muß, ist die Verbindung einer Politik der „nachhaltigen Entwicklung", der Umstrukturierung des Weltwirtschaftssystems und des ökologischen Umbaus der Industriegesellschaften. Ein erster Schritt hierzu wäre, wenn es gelänge, auf der UNCED völkerrechtlich verbindliche Abkommen über die Reduzierung der Schadstoffemissionen in die Atmosphäre zu schließen. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Große Anfrage betr. Informationszugangsrechte für Bürgerinnen und Bürger) Dietmar Schütz (SPD): Die Große Anfrage meiner Partei zum Recht auf Zugang zu Informationen der Bürger ist ausgelöst worden durch die Beobachtung der fortschreitenden Verselbständigung der Verwaltungen mit ihrem zunehmenden Informationsübergewicht einerseits und den diesen Tendenzen ohnmächtig gegenüberstehenden Bürgern andererseits. Gleichzeitig werden sich gerade die Bürger mehr und mehr ihrer demokratischen Teilhaberrechte bewußt, die sie direkt — auch ohne die Mediatisierung durch die Parteien — in Anspruch nehmen wollen. Die Schere zwischen dem Informationswissen — und damit auch der Macht — der öffentlichen Verwaltung über die Bürger und den Informationsmöglichkeiten der Bürger geht immer weiter auseinander. Der Bürger durchschaut die vielen Verfahrensabläufe etwa im sozialen Kontext, beim Fiskus, in den Bau- und Anlagengenehmigungsverfahren immer schwerer. Er wird, obwohl seine Teilnahmemöglichkeiten offener diskutiert werden, zunehmend zum Objekt von Handlungen und Verfahren. Die Informationsmöglichkeit des Bürgers bezieht sich lediglich darauf, „sich aus den allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten". Dies sind vor allem die Medien. Sein ureigenster Fall, sein besonderes Informationsinteresse etwa beim Bau einer Durchgangsstraße, bei den Modalitäten seiner Energierechnung oder den Hintergründen seiner Rente werden dort aber häufig gar nicht behandelt. Unser Befund war also: Die Verwaltung hat einen Informationsvorsprung gegenüber dem Bürger, gegenüber dem Volkssouverän; dieser Vorsprung hat eine Machtverschiebung zugunsten der Verwaltung bewirkt. Der Informationsvorsprung und fehlende Informationen beim Bürger schaffen Ohnmachtsvorstellungen und verstärken dadurch seine Politikverdrossenheit. Gleichzeitig wissen wir, daß in anderen demokratisch verfaßten Ländern wie etwa in Schweden, den USA, Kanada, den Niederlanden umfassende Informationszugangsrechte der Bürger bestehen, von denen wir noch träumen. Unsere Große Anfrage hat diesen Tatbestand zum Gegenstand gemacht, wobei wir neben dem Problem des allgemeinen Informationszugangs besonders den Umweltbereich und auch den Parlamentsbereich mit unseren Fragen herausgehoben haben. Die Antwort der Bundesregierung ist erwartungsgemäß. Sie hat verfassungsrechtliche Probleme mit dem Informationszugangsrecht. Sie sagt, eine Mitentscheidung einzelner, nicht durch das Gesamtvolk Legitimierter verbietet sich auf Grund des Demokratieprinzips. Dies könne bis zum Partizipationsverbot gehen. Im Rahmen des Gewaltenteilungsprinzips steht nach Auffassung der Regierung die Ausübung demokratischer Kontrolle nur den dafür legitimierten staatlichen Organen zu. Die Bundesregierung hat zudem funktionale Einwände gegen ein allgemeines Informationszugangsrecht, weil damit eine Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgabe der Verwaltung einhergehen könne wie z. B. die Überlastung von Diensträumen und die Überbeanspruchung von Bediensteten. Darüber hinaus zeugt die Antwort von einem tiefen Mißtrauen gegenüber dem demokratiebewußten Bür- 4576* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 ger, wenn als Folge eines Informationszugangsrechts ein unzulässiger Druck auf die Entscheidungsfindung der Verwaltungsbeamten bis hin zu dessen Familienangehörigen befürchtet wird. Das dieser Antwort zugrunde liegende Verfassungs- und Demokratieverständnis kann von uns schlechterdings nicht geteilt werden. Das nicht hinterfragte Gewaltenteilungsprinzip kann nun wirklich nicht die zusätzliche Kontrolle der Öffentlichkeit durch Informationszugang verbieten. In der Fortentwicklung der Parteiendemokratie hat das klassische Gewaltenteilungsprinzip seine Funktion als Machtkontrollinstrument verloren. Nicht die Legislative kontrolliert heute die Exekutive, sondern ihr kleinerer Teil: die Parteienopposition. Das Demokratieprinzip steht zudem einer zusätzlichen Kontrolle durch Öffentlichkeit von Medien und Bürgern nicht entgegen. Angesichts der bereits erwähnten Machtverschiebung durch Konzentration der Information bei der Verwaltung bedeutet ein allgemeines Informationszugangsrecht eher ein Stück Rückeroberung verlorengegangener demokratischer Rechte. Zudem bewirkt eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit durch Erhebung und Bewertung von Informationen keinerlei Beeinträchtigung der Rechte der zuständigen Organe, etwa des Parlaments. Diese Kontrollmöglichkeiten bestehen nebeneinander und ergänzen sich. Wie häufig verwenden wir als Parlamentarier die von der Presse oder Bürgerinitiativen herausgefundenen Fakten in unserem Parlamentsalltag. Schließlich macht es einen erheblichen Unterschied, ob wir lediglich Kontrolle durch Information gewährleisten oder ob wir eine Teilhabe an den Entscheidungen ermöglichen. Die Kontrollrechte und echten Mitwirkungsrechte, die zwar beide unter dem Oberbegriff Partizipation laufen, sind hier deutlich zu unterscheiden. In der Antwort der Bundesregierung werden sie dagegen häufig synonym verwendet. Dies vernebelt den Sachverhalt und löst erst so Fragen nach der Legitimation von Entscheidungen aus. Die funktionalen Gesichtspunkte des Vorbehalts gegenüber den Informationszugangsrechten überzeugen überhaupt nicht. Wenn auch die Rechtstradition der Länder mit ausgeprägten Informationszugangsrechten andere sind als unsere, so kann doch deren Praxis der Verfahrensbewältigung für uns Vorbild und Anreiz sein. In vielen Ländern hat die Gewährung von Informationszugangsrechten zu keinem erhöhten Verwaltungsaufwand geführt. Die Beispiele zeigen: Die Gewährung von Informationszugangsrechten läßt sich organisieren, wenn man den Willen dazu hat. Diesen Willen hat die Bundesregierung offenkundig nicht. Erschreckend sind das zu Beginn der Antwort zutage tretende Mißtrauen und die Berührungsangst vor dem Bürger. Wer derartige Pressionsszenarien — der entscheidende Beamte wird bis zu seiner Familie verfolgt — vorgibt, um die Informationsrechte abzulehnen, hat fast ein Feindbild als Bürgerbild verinnerlicht. Ich will Pressionen nicht ausschließen. Aber dies ist doch der Ausnahmefall, und dies gibt es auch ohne Informationszugangsrechte. Was sollen die Richter sagen, die in Prozessen etwa des organisierten Verbrechens tätig sind? Wenn die Verwaltung den mündigen, mitgestaltungswilligen, demokratisch gesinnten Bürger vor Augen hätte — und der ist in der Mehrzahl — , könnte sie derartige pessimistische Szenarien nicht aufrechterhalten. Verwaltungen dürfen nicht davon ausgehen, daß nur sie allein die legitimierten Sachwalter des Gemeinwohls und der richtigen Entscheidung sind. Bei der Teilnahme der Bürger an Bürgerinitiativen, Demonstrationen und Bürgerforen können nur sachlich richtige und für die Gemeinschaft akzeptable Ergebnisse zustande kommen, wenn die Bürger mit richtigen und ausreichenden Informationen an die Sachlösung herangehen. Diese müssen sie sich verschaffen können. Verwaltung und Bürger müssen zusammenarbeiten: Es darf kein Bereich abgeschottet bleiben. Die Schranken der Verwaltung müssen geöffnet sein. Der Bürger als Bittsteller muß zugunsten des Bürgers als Partner bei den Entscheidungen akzeptiert werden. Dieses Bürgerbild bestätigt sich bereits bei den Informationszugangsmöglichkeiten im Umweltbereich. Durch die Antworten zu den detailliert von uns abgefragten unterschiedlichen Informationszugangsformen in den unterschiedlichen Umweltgesetzen zeichnet die Bundesregierung zumindest für diesen Bereich eine ganz andere Wirklichkeit des Informationszugangs zu Umweltdaten durch den Bürger. Hier verwirklicht sich der mündige, mit Information ausgestattete Bürger zumindest teilweise. Wie kann die Bundesregierung ein eigentlich durchweg negatives Bild zur Informationsfreiheit und zum Informationszugang zeichnen, wenn die bislang wirklich konkreten Erfahrungen im Umweltbereich durchaus positiv sind? Das von der Bundesregierung für den Bereich der sonstigen allgemeinen Verwaltung herangezogene Akteneinsichtsrecht des Verwaltungsverfahrensgesetzes und dessen abgefragte Ausweitung hat sie möglicherweise auf die falsche Fährte gebracht. Es geht hier nicht um die zur Verteidigung der eigenen Rechtspositionen notwendigen Auskunfts- und Einsichtsrechte — die auch verbessert werden könnten — , sondern um die jenseits des eigenen Interesses liegenden Informationszugangsrechte im Rahmen einer Informationsfreiheit als Ausfluß größerer demokratischer, von auf das Gemeinwohl bezogenen Einflußmöglichkeiten. Die Bundesregierung betont dagegen, daß unsere Rechtsordnung auf der Konzeption des Individualrechtsschutzes beruhe und insofern das Akteneinsichtsrecht auf dieser Basis geregelt ist. Es könne also nur von den Beteiligten zur Wahrung ihres Informationsinteresses wahrgenommen werden, nicht aber zur Wahrnehmung der Rechte anderer oder eines öffentlichen Interesses. Verlasse ich diese dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtete Rechtstradition, wenn wir neben dem Individualrechtsanspruch das Recht auf Informationszugang als Mitwirkungsrecht des Bürgers fordern? Bei der Klagebefugnis ist zum Teil auf Landesebene bereits die Verbandsklage neben der individuellen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 4577* Klagebefugnis etabliert. Wir fordern das genauso wie die FDP für unseren gesamten Rechtsraum. Ebenso brauchen wir im Informationszugangsrecht neben dem möglicherweise noch weiter zu entwikkelnden individuellen Akteneinsichtsrecht ein allgemeines Informationszugangsrecht. Dieses Recht sehen wir gerade aus dem Demokratieprinzip entwikkelt. Wir stehen damit möglicherweise im Gegensatz zur Bundesregierung, die durch das Demokratieprinzip diese Form der Partizipation verboten sieht. Die Ausgestaltung der Umweltrechte in den nationalen Einzelgesetzen mit ihren unterschiedlichen Partizipationsformen und die EG-Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt zeigen, daß diese Überlegung zum Informationszugang für ein großes staatliches Verwaltungsfeld teilweise Wirklichkeit geworden ist. Es gilt nun, dies auf dem Felde des Umweltrechts konsequent weiter auszubauen. Das heißt konkret, daß die Umsetzung der EGRichtlinie auch in allen Bereichen durchgesetzt wird. Möglicherweise können auch ähnliche Strukturen der Information und der Beteiligung in anderen Verwaltungsfeldern vorbereitet werden. Einige sozialdemokratische Länder arbeiten an dem Entwurf eines Informationszugangsgesetzes. Wir werden uns an dieser Diskussion beteiligen, um die Erfahrung der Länder in den Bundestag einzubringen. Wir können der allgemeinen Politikverdrossenheit der Bürger durch die Gewährung von mehr Bürgerrechten begegnen. Dies sollten wir auch tun. Wolfgang Zeitlmann (CDU/CSU): Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion „Informationszugangsrechte für Bürgerinnen und Bürger" zeigt, daß der Zugang des interessierten Bürgers zu den Datenbeständen der Verwaltung ausreichend gesichert ist. Von einem Informationsübergewicht der Verwaltung kann daher keine Rede sein. Die in der Fragestellung liegende Unterstellung, daß die Verwaltung nur durch ein allgemeines Zugangsrecht für jedermann kontrolliert werden könne, wird überzeugend widerlegt. Im Gegensatz zu einigen ausländischen Staaten wie Schweden, Norwegen, Kanada und den USA steht dem einzelnen in Deutschland grundsätzlich kein allgemeines Informationsrecht zur Verfügung. Der Bürger hat jedoch eine Vielzahl von gesetzlichen Möglichkeiten, in Verwaltungsvorgänge Einsicht zu nehmen bzw. Auskunft zu verlangen. Durch ein Geflecht besonderer Zugangs- und Informationsrechte werden wir den berechtigten Informationsinteressen der einzelnen Bürger gerecht. Ein zentrales Instrument ist dabei das Akteneinsichtsrecht nach § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Diese Regelung hat in Abkehr von dem früher geltenden Prinzip der Aktengeheimhaltung den Grundsatz der „beschränkten Aktenöffentlichkeit" festgeschrieben. Das heißt, die Beteiligten des Verwaltungsverfahrens sind grundsätzlich berechtigt, in die Verwaltungsakten Einsicht zu nehmen. Die Beschränkung des Einsichtsrechts auf die Verfahrensbeteiligten ist Ausdruck der Konzeption der deutschen Rechtsordnung, die auf dem Prinzip des Individualrechtsschutzes beruht. Das heißt, der einzelne kann mit einer Klage grundsätzlich nur die Verletzung eigener Rechte geltend machen und nicht die Wahrung der Rechte anderer oder des öffentlichen Interesses gerichtlich überprüfen lassen. Ferner stehen dem Bürger weitere Informationsmöglichkeiten wie z. B. die Auskunftsansprüche des Betroffenen nach dem Bundesdatenschutzgesetz über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu. Nach dem Melderecht kann sich der Bürger aus den Melderegistern informieren, er kann in das Handelsregister, in das Grundbuch, in Personenstandsbücher Einsicht nehmen. Dies steht jeweils in den dafür geltenden, bereichsspezifischen gesetzlichen Regelungen. Diese Vorschriften stellen einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Informationsbedürfnis des einzelnen und dem Geheimhaltungsinteresse des Staates und beteiligter Dritter dar. Bei einem allgemeinen Informationszugangsrecht wäre ein solcher angemessener Ausgleich zur Wahrung der jeweils entgegenstehenden Interessen nur möglich, wenn hierzu eine Vielzahl von Annahmetatbeständen geschaffen würde. Vor diesem Hintergrund erscheint der Ansatz des deutschen Verwaltungsrechts vorzugswürdig. Er ist auch für den Bürger leichter durchschaubar. Verweigert eine Verwaltungsbehörde dem einzelnen zu Unrecht die beanspruchte Akteneinsicht bzw. den geltend gemachten Auskunftsanspruch, so kann der Bürger zur Durchsetzung seiner Rechte die Verwaltungsgerichte anrufen. Diese können wiederum Aktenvorlage oder Auskunftserteilung von den Behörden verlangen. Damit ist die Transparenz und die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns in unserem Rechtssystem zusätzlich abgesichert. Ich sehe daher auch keine Notwendigkeit — wie in der großen Anfrage angeregt — , besondere Gremien zur Behebung des vermeintlichen Informationsdefizits der Öffentlichkeit einzurichten. Der Behördenapparat würde dadurch nur unnötig erweitert. Davor warne ich. Überdies spricht das geltende Verfassungsrecht gegen die Schaffung der Möglichkeit, dem Bundestag, seinen Ausschüssen oder einzelnen Abgeordneten die Einsichtnahme in die Akten der Bundesregierung zu gestatten. Dort, wo dies notwendig und sinnvoll ist, enthält das Grundgesetz Sondervorschriften, die die Ausnahmen regeln. Kontrollorganen des Parlaments, wie Untersuchungsausschüssen im Rahmen von Beweiserhebungen, dem Petitionsausschuß und beispielsweise dem Wehrbeauftragten wurden dort Rechte auf Akteneinsicht und -vorlage eingeräumt. Diese Vorschriften stellen jedoch — wie gesagt — Sonderregelungen dar und sind nicht Ausdruck eines allgemeinen Informationszugangsrechts zu Akten der Regierung. Ein solches allgemeines Akteneinsichtsrecht für Mitglieder des Deutschen Bundestages würde im Ergebnis mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewaltenteilung kollidieren. Eine Akteneinsicht wird es nur mit besonderer Begründung für die jeweilige Legitimation geben können. 4578* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 Auch die Schaffung eines Bürgerbeauftragten des Deutschen Bundestages, der — mit unabhängigem Status — auf Antrag eines Bürgers Einsicht in die Akten der Verwaltung nehmen kann, halte ich nicht für sinnvoll. Bei Soldaten — unter Umständen auch bei anderen speziellen Gruppen in der Gesellschaft — erscheint ein spezieller Beauftragter des Parlaments auf Grund deren besonderer persönlicher Situation angebracht. Die Einrichtung eines Bürgerbeauftragten, wie die SPD-Fraktion es fordert, würde jedoch den falschen Eindruck erwecken, daß exekutive Tätigkeit grundsätzlich einer „vermittelnden Instanz" aus der Legislative bedarf. Dies ist nach den geltenden verfassungsrechtlichen Regeln weder zulässig noch entspricht es tatsächlich bestehenden Bedürfnissen. Verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Erwägungen sprechen daher auch bei diesem Vorschlag dagegen, ihn aufzugreifen. Dr. Burkhard Hirsch (FDP): Über den freien Zugang zu Informationen für jedermann wird in der Bundesrepublik gesprochen, seitdem bekannt geworden war, daß es in einer Reihe von Staaten Akteneinsichtsrechte für jedermann unabhängig von jedem konkreten Anlaß gibt. Der Forderung nach freedom of information haben alle Verwaltungen unabhängig davon, welche Regierung an der Macht war, Widerstand entgegengesetzt. Das hat sich grundsätzlich auch nicht durch die EG-Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt geändert, der die Bundesregierung zugestimmt hat und die wenigstens in diesem Bereich den Informationszugang sichert, ohne daß ein konkretes Einzelinteresse bestehen müßte. Die Richtlinie stammt vom Juni 1990. Sie muß bis zum 31. Dezember 1992 verwirklicht werden. Von der Umsetzung sehen wir noch nichts. Merkwürdig an der Antwort der Bundesregierung ist es auch, daß die Angaben über die tatsächlichen Erfahrungen, die man in anderen Ländern mit dem Informationszugang gemacht hat, mehr als lückenhaft sind. Es wird zwar wiederholt auf die negativen Erfahrungen in den Vereinigten Staaten hingewiesen, weniger auf Kanada, weniger auf Schweden — wo das Informationsrecht immerhin seit 1766 gegeben ist —, gar nicht auf die uns unmittelbar benachbarten Niederlande. Über die Erfahrungen, die mit dem Einblickrecht in die Wasserbücher in den Bundesländern gemacht worden sind, wird im wesentlichen mit Nichtwissen geantwortet. Das ist unbefriedigend. Das kann nicht hingenommen werden. Das zeigt, daß wir mit der Antwort der Bundesregierung das Thema keineswegs abschließen können. Wir sind am Anfang einer intensiven Diskussion und eines Entscheidungsprozesses. Die Verfassungsdiskussion in den neuen Bundesländern — z. B. in Brandenburg, Thüringen und Sachsen — zeigt, daß wir uns auch bei der Reform des Grundgesetzes damit auseinandersetzen müssen, daß das gewandelte Verhältnis von Bürger und Staat zu mehr Transparenz und zu mehr Öffentlichkeit verpflichtet. Hier droht weder der Abbau des parlamentarischen Systems, noch ein Verstoß gegen den im Parteienstaat ohnehin lädierten Grundsatz der Ge- waltenteilung. Die Gewaltenteilung soll den Bürger vor der Übermacht des Staates und nicht den Staat vor der interessierten Anteilnahme des Bürgers schützen. Nach allen Erfahrungen ist es auch nicht so, daß die Verwaltungen durch die Flut heranstürmender informationsgieriger Bürger in ihrer Tätigkeit ernsthaft behindert würden. Das stimmt einfach nicht. Wir haben z. B. in Nordrhein-Westfalen als erste die Katastrophenschutzpläne für Kernkraftwerke für jedermann zugänglich gemacht. Ganz wenige haben davon Gebrauch gemacht, obwohl man ja wirklich von einem berechtigten Interesse sprechen kann. Ähnliches gilt für die Öffnung der Wasserbücher in den meisten Bundesländern. Läßt man einmal alle theoretisierenden, abstrakten verfassungsrechtlichen Erwägungen weg — die in der Antwort der Bundesregierung mit quälender Umständlichkeit vorgetragen werden — , dann bleiben drei konkrete Gegenüberlegungen übrig, nämlich erstens, daß durch die Aktenöffnung die individuellen Interessen Dritter, Einzelpersonen ebenso wie Unternehmen, geschädigt werden könnten mit der Folge, daß sie auch dem Staat gegenüber notwendige Informationen nicht oder nicht richtig geben; zweitens, daß das Recht auf Mitwissen mißverstanden wird als ein Recht jedermanns, mitzuentscheiden; drittens, daß die Verwaltung bei der Planung, Vorbereitung, Überlegung eigener Entscheidungen gehindert wird. Ich will mich wenigstens dieser dritten Überlegung kurz zuwenden, weil in ihr ein Kern enthalten ist, den man respektieren muß. Wenn z. B. ein Ministerium die politische Leitung des Hauses beraten soll, dann muß der einzelne Beamte wissen, daß der nicht mit seinen Erwägungen und Vorschlägen, daß er nicht mit der Darstellung der Risiken, die in jeder Entscheidung liegen, öffentlich vorgeführt wird. Das ist wie im Privatleben auch. Jeder von uns hat auch Überlegungen, die er besser für sich behält. Manches Tagebuch wird erst veröffentlicht, wenn alle Beteiligten tot sind. Wer solche Akten veröffentlichen will, wird ernsthafte und keineswegs positive Folgen auslösen. Es gibt aber auch durchaus Bereiche, in denen der öffentliche Zugang zu Informationen weit besser organisiert werden kann und sollte. Dazu gehört in erster Linie der Umweltbereich, in dem das berechtigte öffentliche Interesse mit dem individuellen Rechtsanspruch nur wenig zu tun hat. Dazu gehört z. B. der Verbraucherschutzbereich, dazu gehört die Katastrophenplanung in der Umgebung aller industriellen Großvorhaben. Dazu gehören alle statistischen Strukturdaten, die die Grundlage politischer Planungen sind. Man kann das fortsetzen und muß in diesen Bereichen in der Tat generell und ohne Einzelregelungen den Zugang zu Informationen öffnen. Das gilt schließlich auch für das Verhältnis des Parlamentes zur Regierung, also z. B. für die Petitionsausschüsse, für die Parlamentarische Kontrollkommission der Nachrichtendienste usw. Hier muß die Frage nicht heißen, welche Akten kann ich öffnen, sondern umgekehrt, welche Akte darf die Verwaltung im allgemeinen öffentlichen Interesse der Öffnung entziehen. Die Beweislast trägt nicht derjenige, der die Akten sehen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 4579* will, sondern derjenige, der meint, sie aus übergeordnetem allgemeinen Interesse nicht öffnen zu sollen. Wir bewegen uns technisch und politisch auf eine Informationsgesellschaft zu. Sie bedarf neuer Regelungen, die das Verhältnis von Staat und Bürger verändern. Die Antwort der Bundesregierung ist nicht das letzte Wort. Wir werden in allen Ausschüssen, insbesondere auch im Innenausschuß, überlegen, wie wir die bisher gemachten internationalen Erfahrungen besser nutzen können, und in welchen Politikbereichen wir schneller als bisher im Zugang zu Informationen vorangehen können. Ingrid Köppe (Bündnis 90/GRÜNE): Seit vielen Jahren wird über das Akteneinsichtsrecht für Bürgerinnen und Bürger diskutiert, ohne daß es der Gesetzgeber bisher für nötig gehalten hätte, dem Bundestag einen Entwurf für eine gesetzliche Regelung zu unterbreiten. Einzig die Fraktion der GRÜNEN hat in der letzten und in der vorletzten Legislaturperiode einen auch nach Ansicht vieler Fachleute ausgereiften Gesetzentwurf zur Einsicht in Umweltakten vorgelegt. Die Reaktion der anderen Parteien war bezeichnend für den Umgang mit diesem Bereich. Aus Kreisen der SPD verlautete, sie plane die Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfs, auf den wir allerdings bis heute vergeblich warten. Andererseits waren sich alle anderen Parteien im Rechtsausschuß einig, daß der Entwurf der GRÜNEN nicht Gegenstand einer Anhörung werden solle. So blieb dieser Gesetzentwurf im parlamentarischen Getriebe stecken. Es bedurfte der EG-Kommission, um die parlamentarische Diskussion wieder in Gang zu bringen. Nachdem die Bundesregierung über Jahre hinweg eine Beschlußfassung in Brüssel zugunsten der Bürgerinnen und Bürger blockiert hatte, liegt seit dem 7. Juni 1990 die Richtlinie des Rates über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt vor. Sollte die SPD jedoch geglaubt haben, die Frist bis zur Umsetzung der Richtlinie in bundesdeutsches Recht sei ein Anlaß für die Bundesregierung, auch nur den Ansatz für gesetzgeberische Aktivitäten offenzulegen, so muß sie von der Antwort auf ihre Große Anfrage enttäuscht sein. Immerhin, die Bundesregierung hat, wie sie voller Stolz verkündet — Frage 9, Seite 13 — , der Richtlinie zugestimmt. Der Nachsatz ist aber geradezu der Inbegriff von Engagement und Eifer: „Die Bundesregierung prüft derzeit Art und Umfang der Umsetzung der Richtlinie, die bis zum 31. Dezember 1992 zu erfolgen hat." Das ist also der regierungsamtliche Stand einer demokratischen Grundsatzforderung, die seit mehr als 15 Jahren in der Bundesrepublik von immer mehr Menschen erhoben, 1980 im Parteiprogramm der FDP festgeschrieben und am Runden Tisch in Ost-Berlin sogar den Rang einer Verfassungsnorm erhalten hat. Ich kann nicht einsehen, daß es den Menschen in dem vereinigten Deutschland noch immer nicht er- laubt wird, sich selbst um ihre eigenen Angelegenheiten zu kümmern. Die Bundesregierung hält im Grundsatz an dem Bild einer Exekutive fest, die sich allenfalls im Umweltbereich — notgedrungen durch die EG — für den nicht am Verfahren direkt beteiligten Bürger ein wenig öffnet. Herr Minister Schäuble, Ihre staatsrechtlichen Antworten auf die Eingangsfragen der Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion sind Ausdruck eines verfassungspolitischen Verständnisses, das ich nicht teile und das sich nach meiner Überzeugung im vereinigten Deutschland nicht durchsetzen darf. Sie schreiben, das Demokratieprinzip verbiete die Mitentscheidungsbefugnis einzelner, nicht durch das Gesamtvolk legitimierter bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben. Sie beklagen sich über mögliche Repressalien gegen Amtsleiter und die ungebührliche Beanspruchung der Behörden durch den „freedom of information act" in den USA. Sind denn für Sie Bürger, die Genehmigungsbescheide einsehen wollen, nichts anderes als potentielle Terroristen, die nichts anderes im Sinn haben, als den vor Angst schlotternden Amtsleiter zu bedrohen? Gibt es für Sie denn keinen Unterschied zwischen einem durch Einsicht in die Akten einsichtigen Bürger und einem Randalierer, der Amtsstuben demoliert und die Beschäftigten an ihrer Arbeit hindert? Ihnen reicht es aus, wenn — wie Sie formulieren —gewählte Vertreter ihre Amtsleiter einsetzen, die dann ohne Bürgerbeteiligung walten können. Sie können sich gerade nicht auf das Grundgesetz stützen. Das legt nämlich in Art. 20 Abs. 2 fest: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Weiter heißt es in Satz 2: Sie — die Staatsgewalt — wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt. Herr Minister Schäuble, das Grundgesetz bekennt sich zur Volkssouveränität, nicht zu einem durch zyklische Akklamation erneuerten Obrigkeitsstaat! Der Staat und seine Verwaltung müssen mit offenen Karten arbeiten. Die Behörden müssen lernen, daß sie für die Bürgerinnen und Bürger da sind und nicht umgekehrt. Ob im öffentlichen Dienstrecht mit seiner grotesken Überbetonung des Beamtenwesens oder bei der Bestimmung des Verhältnisses von Staat und Bürger: Ich verlange eine gläserne Verwaltung, eine politische Diskussions- und Gesprächskultur der Offenheit und der Partizipation, nicht der Geheimräte und Hinterzimmerkabinette. Ich fordere deshalb, daß ein Akteneinsichtgesetz für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung eine optimale Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sicherstellt. Die — erkennbar widerwillig zu leistende — Regelung des Akteneinsichtsrechts in Umweltakten ist nur der Anfang. Die anderen Bereiche müssen folgen, im Interesse einer demokratischen Kultur der Bürgerbeteiligung auf allen gesellschaftlichen und staatlichen Ebenen. Jutta Braband (PDS/Linke Liste): In der Informations- und Mediengesellschaft, in der wir leben, und 4580* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 insbesondere durch die Entwicklung der elektronischen Kommunikation mit ihren beinahe schon unübersehbaren Möglichkeiten ist die Frage des Informationszugangs geradezu essentiell für eine funktionierende Demokratie. Es ist Aufgabe der Politik, die notwendigen Regelungen im Spannungsfeld zwischen notwendigem Datenschutz und freier Informationsgewinnung und -verarbeitung zu treffen, wobei klar sein sollte, daß Verwaltungen und Behörden, aber auch große Unternehmen und Interessenverbände gegenüber dem Einzelnen auch eine Informationspflicht haben sollten und daß ihre Arbeit und ihre Entscheidungen grundsätzlich so transparent wie möglich sein sollten. In der Debatte um die Volkszählung wurde dies im Gegensatzpaar „gläserner Staat/gläserner Bürger" thematisiert. Das sogenannte Volkszählungsurteil sichert der Bürgerin und dem Bürger das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Grundrecht wäre meines Erachtens um ein Recht auf umfassende Information zu erweitern, wenn man das Wort von der „mündigen Bürgerin und dem mündigen Bürger" ernst nimmt. Der Gegenstand der hier in Rede stehenden Großen Anfrage ist nicht von ungefähr der Umweltbereich. Die Ökologiebewegung hat sich u. a. auch ein großes Verdienst um die demokratische Kultur erworben, als sie begann, in ihrem Kampf gegen Atomkraftwerke, großtechnische Anlagen oder gigantische Straßenbauten Informationsrechte, Beteiligungs- und Mitgestaltungsrechte der Betroffenen einzufordern und durchzusetzen. Diese Rechte sind aber nicht auf einen eng gefaßten Umweltbereich zu beschränken, gerade weil wir heute wissen, daß alle größeren Unternehmungen Auswirkungen auf die Umwelt haben. Ein geschärftes ökologisches, d. h. die Zusammenhänge erkennendes Bewußtsein tut das Seinige hierzu: Zukünftig wird nur eine vorausschauende Politik, die sich der Aufgabe stellt, die staatliche Sphäre, die Frage des Produzierens und Austauschens wieder mit den Lebenswelten der Einzelnen zu verbinden, die notwendige Akzeptanz erreichen. Hier ist es von entscheidender Bedeutung, wie den Informationsbedürfnissen und Mitentscheidungsansprüchen entsprochen wird. Es muß selbstverständlich werden, daß die Bürgerinnen und Bürger nicht nur ein Recht auf Transparenz und somit die Möglichkeit zur Kontrolle haben, sondern es müssen darüber hinaus reale Mitwirkungsmöglichkeiten geschaffen werden. Ein allgemeines Informationszugangsrecht ist anzustreben. Der Umweltbereich, wo die Diskussion meines Erachtens insbesondere auf Europaebene am weitesten vorangeschritten ist, kann hier eine Vorreiterrolle spielen. Jetzt muß es darum gehen, bestimmte Mindeststandards, bestimmte Rechtsansprüche der Einzelnen und bestimmte Informationspflichten festzulegen, wobei grundsätzlich Entscheidungen auf der jeweils untersten Ebene angesiedelt sein sollen (Subsidiaritätsprinzip). Zu nennen wäre hierbei: — grundsätzliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei allen wirtschaftlichen und infrastrukturellen Vorhaben, Verbesserung der Mitwirkungsrechte Einzelner, erleichterter Zugang zu Rechtsmitteln (Klagemöglichkeit); — Offenlegung von Umweltdaten, Schadstoffen und Abfällen durch die Firmen; — umfassende Information durch entsprechende Umweltberichte mit aufbereiteten Daten; — Akteneinsichtsrecht für jeden und — umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen im Zuge eines vorausschauenden Umweltschutzes. Lassen Sie mich abschließend sagen, daß ich im Gegensatz zur Auffassung der Bundesregierung die Einrichtung eines Ombudsmannes oder einer Ombudsfrau für sehr sinnvoll halte. Mit der Schaffung eines Informationszugangsrechts würde rechtspolitisches Neuland betreten, der Einzelne hätte die Möglichkeit, eine vermittelnde Instanz zwischen Exekutive und Legislative anzurufen. Dr. Hans de With (SPD): In Seminaren ebenso wie in Stammtischgesprächen wird über die Selbstherrlichkeit von Politik und Verwaltung räsoniert. Die einen sagen: Das Entstehen der immer komplexer werdenden Regelungen unserer Lebensvorgänge sei weder zugänglich noch kontrollierbar, womit sich ein Teil der Staatsverdrossenheit begründe. Die anderen behaupten schlicht und einfach: Die da oben machen doch, was sie wollen. Mag diesen zugespitzten Äußerungen auch mit einer gewissen Distanz begegnet werden, so läßt sich doch zweierlei kaum leugnen: 1. Eine Demokratie lebt vom Prinzip der Öffentlichkeit. 2. Ohne Wissen um die öffentlichen Vorgänge können daraus resultierende Entscheidungen nur schwerlich verstanden und kaum akzeptiert werden. Als Anselm von Feuerbach 1821 seine „Betrachtungen über die Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege " schrieb, lebte der Strafprozeß noch im Sinne der Demagogenverfolgungen verborgen hinter den verschlossenen Türen der Amtsstuben im Sinne des gemeinrechtlichen Inquisitionsprozesses. Einer der Mentoren unserer Strafrechtspflege, Eberhard Schmidt, schrieb dazu: Indem der politische Liberalismus des 19. Jahrhunderts eine Beteiligung des Volkes an den wichtigsten Angelegenheiten des öffentlichen Lebens anstrebte, wollte er auch die Strafrechtspflege, deren hochpolitische Bedeutung durch die Demagogenverfolgung jedermann begreiflich geworden war, der Mitwirkung und dem Miterleben des Volkes zugänglich machen. Und es bedurfte noch der Bewegungen der Paulskirche, des reformierten Strafprozesses und der Beispiele außerhalb unserer Grenzen, ehe das Öffentlichkeitsprinzip 50 Jahre später Eingang in unsere Rechtspflege fand. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 4581* Heute ist das alles selbstverständlich, wobei wir natürlich auch wissen, daß es sich dabei nur um ein Prinzip handelt und der Öffentlichkeit im Einzelfall schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen können, worauf ebenso selbstverständlich Bedacht genommen wird. Im Verwaltungsverfahren kam es zum ersten großen Einbruch im Sinne einer Herstellung von Öffentlichkeit durch den Anspruch auf Akteneinsicht der Beteiligten mit der Formulierung des § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, das allerdings erst seit dem 1. Januar 1977 in Kraft ist. Dabei aber sind zwei Umstände bedeutsam: 1. Der grundsätzliche Anspruch auf Akteneinsicht für die Beteiligten war weder im Musterentwurf noch im Entwurf 1970 enthalten. Erst der Entwurf aus dem Jahre 1973 nahm nach der entsprechenden öffentlichen Kritik Abschied vom Grundsatz des Aktengeheimnisses zugunsten der Parteiöffentlichkeit des Verfahrens. Dritte haben ein solches Aktenzugangsrecht nicht. 2. Für das Planfeststellungsverfahren modifiziert der § 72 eben dieses Verwaltungsverfahrensgesetzes die Möglichkeit auf Akteneinsicht dahin gehend, daß diese nunmehr nach pflichtgemäßem Ermessen zu gewähren ist, also kein Anspruch mehr besteht. Nun ist es keineswegs so, daß der Unbeteiligte und damit die Öffentlichkeit schlechthin von jedem Verwaltungsverfahren ausgeschlossen sind. Einmal gibt es entsprechende presserechtliche Bestimmungen, die allerdings diverse Einschränkungen enthalten. Zum anderen existiert seit 7. Juni 1990 die Richtlinie des Rates über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt, der die Bundesregierung zugestimmt hat. Danach sind die Behörden verpflichtet, jedermann ohne Prüfung von dessen Interesse Auskunft über Informationen zur Umwelt zur Verfügung zu stellen. Und natürlich gibt es Einsichtsrechte und Verpflichtung zur Offenlegung anderswo, beispielsweise im Raumordnungsverfahren. Dennoch bleibt die Frage: Ist genügend Öffentlichkeit hergestellt? Oder besser gesagt: Hat die Öffentlichkeit genügend Zugang zu Eingriffsvorhaben, Planungsabsichten und Genehmigungswerken der öffentlichen Hand? Ganz sicher nicht. Wäre es nicht von Interesse, rechtzeitig zu wissen, wenn jemand einen Bauantrag im Naturschutzgebiet stellt? Kennen nicht einige von uns Beispiele, bei denen sogenannte Mächtige oder Prominente wider Erwarten ganz plötzlich eine Baugenehmigung in einem Naturschutzgebiet erhalten haben, wobei zur Überraschung aller der erforderliche staatliche Dispens erteilt worden war? Ist es nicht ein geflügeltes Wort, daß alle nasenlang die Straßen aufgerissen werden, weil eine Hand nicht weiß, was die andere tut? Könnte hier die offene Information für die Öffentlichkeit nicht in dem einen oder anderen Fall bewirken, daß eben nur einmal aufgegraben wird? Nun haben wir gehört und wissen wir seit geraumer Zeit, daß Demokratien, die älter sind als die unseren, den nächsten Schritt schon gewagt haben, nämlich schlechthin ein Akteneinsichtsrecht für jedermann — unter gewissen Bedingungen — zu gewähren. Wie zum Beispiel die Vereinigten Staaten, Kanada und Schweden. Und die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß damit keineswegs die Verwaltung ineffizient geworden ist. Deswegen war es an der Zeit, daß diese Frage einmal im Deutschen Bundestag behandelt wird. Wenn ich nun auf die Große Anfrage der SPD die Antwort der Regierung anschaue, fällt mir zweierlei auf: Im Umweltbereich — sicherlich auf Grund der zitierten „Euro”-Richtlinie über den freien Zugang zur Information über die Umwelt — antwortet und verfährt die Bundesregierung weitgehend großzügig. Generell aber lehnt sie eine Öffnung der Verwaltungsvorgänge für die Öffentlichkeit ab mit Begründungen, die nicht frei von Überlegungen sind, wie sie bloße Bürokratien pflegen, und die — lassen Sie mich das offen sagen — nicht ohne verfassungsrechtliche Pikanterie sind. Da wird nämlich das allgemeine Akteneinsichtsrecht unter Hinweis auf das „Demokratieprinzip" abgeblockt, weil der einzelne keine „Mitentscheidungsbefugnis” habe und kein „durch das Gesamtvolk Legitimierter" sei. Wörtlich heißt es weiter: ... kann eine generalisierte Ermöglichung der Teilhabe der Allgemeinheit an der den staatlichen Organen zugewiesenen Ausübung demokratischer Kontrolle gravierende verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen. Wenn das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung schon vom mündigen und auch informierten Bürger ausgeht, muß man sich wirklich fragen, warum er nicht grundsätzlich die Möglichkeit haben sollte, sich über alle die Öffentlichkeit interessierende Vorgänge zu informieren, um daraus im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten Überlegungen und Handlungsweisen abzuleiten. Sei es, daß er gar nichts tut, sei es aber auch, daß er Leserbriefe schreibt, Interessengruppen bildet, eine Parteimeinung zu bilden versucht oder sonstige legale Einflußmaßnahmen ausübt, um den Karren in eine andere Richtung zu bewegen. Die Kenntnis allein kann schon gar nicht verfassungsrechtlich negativ relevant sein. Und warum sollte ein aus dieser Handlung gewonnenes Tun im Sinne einer Einwirkung nach bisherigen legalen Möglichkeiten verfassungsrechtlich bedenklich sein? Fragen darf ich deshalb schon: Schwingt hier nicht eine nicht mehr in unsere Welt passende Tendenz nach dem Motto mit: Wenn die zuviel wissen, stören sie nur. Was in den Vereinigten Staaten nicht das Demokratieprinzip berührt und nicht zu einem Partizipationsverbot führt, dürfte doch auch bei uns verfassungsrechtlich nicht problematisch sein. Wir Sozialdemokraten hätten uns gewünscht, und dazu wäre Anlaß gewesen, daß sich die Bundesregierung offener gegeben und Wege aufgezeigt hätte, ein Mehr an Öffentlichkeit zu vermitteln. Die Bundesregierung sei daran erinnert, wie lange sie sich gesträubt hat, mehr Öffentlichkeit für die Par- 4582* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 lamentarische Kontrollkommission — also bei der Kontrolle der Dienste — zu gewähren. Beim Verkehrswegebeschleunigungsgesetz geht die Bundesregierung — wenn auch auf andere Weise — einen ebenso engherzigen Weg. Alles in allem: Im Kern ist es eine Antwort im alten Geist. Ich frage mich, wo bei der Beschlußfassung über diese Antwort der Bundesminister der Justiz geblieben war. Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär beim Bundes- minister des Innern: Mit der Großen Anfrage „Informationszugangsrechte für Bürgerinnen und Bürger" fordert die SPD-Fraktion die Einführung eines allgemeinen Informationszugangsrechtes zu allen Datenbeständen der Verwaltung. Es wird behauptet, daß die bestehenden gesetzlichen Einsichts- und Auskunftsrechte dem Informationsbedürfnis der Bürger nicht gerecht werden. Daher müsse das Informationsübergewicht der Verwaltung abgebaut werden. Dazu ist zunächst zu bemerken, daß diese Forderung im Umweltbereich — was den Fragestellern offensichtlich nicht bekannt war - bereits realisiert ist. Denn seit dem 7. Juni 1990 ist die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt in Kraft. Sie muß bis zum 31. Dezember 1992 in deutsches Recht umgesetzt sein. Entsprechende Vorbereitungen sind im Hause des Kollegen Töpfer und in den Ländern im Gange. Im übrigen sieht das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Informationszugang für jedermann ohne Nachweis eines berechtigten Interesses vor. Dem interessierten Bürger steht jedoch ein Geflecht von spezifischen Zugangs- und Informationsrechten zur Verfügung. Ich nenne hier beispielsweise das Akteneinsichtsrecht der am Verwaltungsverfahren Beteiligten nach § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, das Einsichtsrecht der Betroffenen in Gerichtsakten nach den verschiedenen Prozeßordnungen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen von Planfeststellungsverfahren für Großprojekte wie Abfallentsorgungsanlagen und Atomkraftwerke. Diese Methode der Information der Öffentlichkeit durch besondere Rechtsvorschriften, die sich entweder auf eine bestimmte Person beziehen — z. B. die Beteiligten des Verwaltungsverfahrens — oder für bestimmte Sachgebiete gelten — z. B. im Recht des Handelsregisters — , hat sich nach Auffassung der Bundesregierung bewährt. Das geltende Prozeßrecht bietet dem einzelnen zudem ausreichende Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung dieses Rechtsanspruches auf Information. Die Fragesteller verweisen ferner auf die Gesetzeslage in verschiedenen ausländischen Staaten wie den USA, Kanada, Norwegen und Schweden, die zum Teil auf eine lange Tradition eines freien Zugangsrechts zu Datenbeständen der Verwaltung zurückblicken können. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, daß die Regelungen des deutschen Rechts jenen Vorschriften in ihrer Effektivität in keiner Weise nachstehen. Denn das deutsche Recht sichert — wie ausgeführt — die angemessene Information der Öffentlichkeit durch besondere Gesetzesvorschriften, die bereits entgegenstehenden Interessen Dritter Rechnung tragen. Hier ist zum Beispiel der Anspruch anderer Personen auf Achtung ihrer Privatsphäre, der von Firmen auf Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und die Notwendigkeit des Schutzes bestimmter militärischer Daten zu nennen. Die ausländischen Rechtsordnungen, die den einzelnen ein allgemeines Informationszugangsrecht einräumen, sehen dagegen eine schier unübersehbare Anzahl von Ausnahmetatbeständen vor, um jenen Interessen Dritter ausreichend Rechnung zu tragen. Dies halte ich für wenig bürgerfreundlich, was sich auch in Erhebungen über die Inanspruchnahme des Zugangsrechtes niederschlägt: es wird in erster Linie von Wirtschaft, Industrie und Presse und nur zu einem kleinen Prozentsatz von Einzelpersonen wahrgenommen. Ferner begegnet die Einräumung eines Informationszugangsrechts für jedermann mit dem Ziel einer wirksamen Kontrolle der Verwaltung — wie es die Fragesteller verstehen — verfassungsrechtlichen Bedenken. Denn der Abbau des vermeintlichen „Informationsübergewichts" der Verwaltung bringt eine Mitwirkung der Allgemeinheit an Verwaltungsentscheidungen mit sich. Diese hat jedoch Entscheidungen eigenverantwortlich zu fällen und unterliegt dabei nur der Kontrolle durch die Gerichte. Ferner besteht natürlich zwangsläufig die Gefahr einer Verzögerung von Verwaltungsentscheidungen durch die Notwendigkeit, jedermann in den Amtsräumen Akteneinsicht zu gewähren. Dies bedeutet jedoch nicht, daß im gesamten Administrativbereich ein allgemeiner Informationszugang ausgeschlossen wäre. Dieses Recht kann eingeräumt werden, wenn in bestimmten Verwaltungsbereichen eine allgemeine Einsichtnahme in Entscheidungsunterlagen sachlich gerechtfertigt ist. Eine derartige Beteiligung der Öffentlichkeit hält die Bundesregierung im Bereich des Umweltrechts für geboten. Denn ein effektiver Umweltschutz ist nur zu erreichen, wenn jeder einzelne hierzu beiträgt und sich umweltgerecht verhält. Deutliche Fortschritte im Umweltschutz sind nur bei einem hohen Umweltbewußtsein und einem entsprechenden Engagement der Bürger zu erzielen. Hierzu ist die umfassende Information der Öffentlichkeit über den Zustand der Umwelt, über die Folgen umweltbeeinträchtigenden Verhaltens und über das Handeln der Verwaltung notwendige Voraussetzung. Die Bundesregierung hat daher der eingangs erwähnten Richtlinie der EG zugestimmt und hält die Umsetzung dieses Regelwerkes in nationales Recht für vereinbar mit den bewährten Strukturen des deutschen Verwaltungsrechts. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Fragen der Abgeordneten Claire Marienfeld (CDU/ CSU) (Drucksache 12/1447 Fragen 10 und 11): Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 4583* Treffen die Pressemitteilungen zu, daß der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Gerhard Stoltenberg, mit dem britischen Verteidigungsminister, Tom King, vereinbart hat, sämtliche britischen Militärbewegungen in der Lüneburger Heide bis 1994 schrittweise einzustellen, und hat der Bundesminister der Verteidigung danach den britischen Streitkräften eingeräumt, die Übungsmöglichkeiten auf Truppenübungsplätze der Bundeswehr zu verlagern? Trifft es zu, daß die britischen Streitkräfte ihre Ausbildungs- und Übungstätigkeit in einem Drei-Stufen-Plan vollständig auf die bestehenden Truppenübungsplätze der Bundeswehr Munster, Bergen-Hohne und Sennelager verlegen, und wenn ja, mit wie vielen zusätzlichen Truppenübungen auf dem bestehenden Truppenübungsplatz Senne muß die lippische Bevölkerung, die jetzt schon erheblichen Belastungen ausgesetzt ist, rechnen? Zu Frage 10: Bundesminister Dr. Gerhard Stoltenberg und sein britischer Kollege Tom King haben am 17. Oktober 1991 eine Regelung vereinbart, die der britischen Armee schrittweise einen vollständigen Verzicht auf Übungen im Gebiet Soltau-Lüneburg ab Mitte 1994 erlaubt. Die britische Armee erhält dafür Übungsmöglichkeiten auf bestehenden Truppenübungsplätzen der Bundeswehr. Zu Frage 11: Die vereinbarte Regelung sieht vor, daß die britischen Streitkräfte ihre Ausbildungs- und Übungstätigkeit in drei Phasen von Soltau—Lüneburg auf die Truppenübungsplätze Bergen, Münsingen, Grafenwöhr und Putlos verlagern werden. Die britischen Streitkräfte stellen der Bundeswehr dafür aus ihrem Nutzungsanteil von 16 Wochen auf dem Truppenübungsplatz Sennelager 4 Wochen zur Nutzung zur Verfügung. Zusätzliche Truppenübungen entstehen dadurch nicht. Die Aufgabe des Soltau-Lüneburg-Gebiets ist wie folgt geplant: — 1992: Aufgabe eines größeren Geländes südwestlich Lüneburg und Verlängerung der Sommerpause. — 1993: Aufgabe des Gebietes ostwärts der Bundesautobahn 7 und Beibehaltung der verlängerten Sommerpause. — 1994: Einstellung der gesamten Ausbildung/ Übungen im Raum Soltau-Lüneburg ab Mitte 1994. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Frage des Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann (FDP) (Drucksache 12/1447 Frage 12): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem kanadischen Truppenabzug aus Söllingen und Lahr sowie der Auflösung des Aufklärungsgeschwaders Immelmann in Bremgarten die TRA 206A (Temporary Restricted Area) mit der TRA 206B zusammengelegt wird, und wenn ja, ist aufgrund der Zusammenlegung der TRA mit einer Reduzierung der neuen TRA und damit auch mit einer Verringerung des militärischen Flugbetriebes über Baden-Baden, dem Murgtal und dem Schwarzwald zu rechnen? Im Rahmen einer einvernehmlich mit dem Bundesminister für Verkehr beschlossenen Neuordnung der Luftraumstruktur im Bereich des Schwarzwaldes werden ab Mitte November 1991 die Temporary Restricted Areas 206 a und 206 b zusammengelegt und verkleinert. Die nördliche Grenze der neuen Temporary Restricted Area 206 verläuft dann auf einer Linie Lahr—Schramberg. Diese Maßnahme und die Strukturmaßnahmen im Bereich der alliierten und eigenen Streitkräfte lassen eine Verminderung der Fluglärmbelastung über Baden-Baden, dem Murgtal und dem nördlichen Schwarzwald erwarten. Anlage 13 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Dr. Olaf Feldmann (FDP) (Drucksache 12/1447 Frage 30): Welchen Beitrag will und kann die Bundesregierung im Hinblick auf die am 30. Oktober 1991 in Madrid eröffnete NahostFriedenskonferenz für den Nahost-Friedensprozeß leisten, und welche Rolle wird sie im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft bei der Lösung der damit verbundenen Probleme wie der israelischen Siedlungspolitik in den besetzten Gebieten, der Grenzfragen zwischen Israel und dem Libanon (israelische 5-Meilen-Schutzzone im Südlibanon) und zwischen Israel und Syrien (israelische Annexion der Golanhöhen), einer regionalen Abrüstung und Rüstungskontrolle, der Wasserfrage und der regionalen Wirtschaftsförderung übernehmen? Die Europäische Gemeinschaft war durch die Präsidentschaft bei der Madrider Konferenz vertreten. Zur Delegation der Gemeinschaft gehörte auch ein Beamter des Auswärtigen Amtes. Die Bundesregierung hat an der inhaltlichen Vorbereitung der europäischen Teilnahme, insbesondere an der Rede der Präsidentschaft, aktiv mitgearbeitet. Sie ist dabei von den Grundsätzen ausgegangen, die die deutsche wie die europäische Nahostpolitik seit Jahren leiten. Der niederländische Außenminister van den Broek hat am 30. Oktober 1991 in Madrid vor der NahostFriedenskonferenz auch im Namen der Bundesregierung die Haltung der Zwölf zu dem durch die Konferenz eingeleiteten Verhandlungsprozeß im Nahen Osten eingehend dargelegt. Er hat dabei bekräftigt, daß die EG und ihre Mitgliedsstaaten sich in konstruktiver Partnerschaft an allen Phasen des Verhandlungsprozesses beteiligen werden. In dieser Erklärung, über die in den Medien berichtet wurde, hat der niederländische Außenminister auch die Prinzipien hervorgehoben, welche unverändert die Position der Zwölf bestimmen: Die Entschlie- 4584* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 Rungen des Sicherheitsrates 242 und 338, der Grundsatz von „Land für Frieden", das Recht aller Staaten der Region einschließlich Israels, in sicheren und anerkannten Grenzen zu leben und das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes. Zum Libanon hat AM van den Broek auf die Sicherheitsratsentschließung 425 hingewiesen. Aus der Sicht der Bundesregierung ist es von großer Bedeutung, daß die Konfliktparteien bei der NahostFriedenskonferenz in Madrid ihre Bereitschaft zu einem Verhandlungsprozeß wie vor allem von den USA vorgeschlagen bekräftigt haben: Direkte Verhandlungen auf der Grundlage der Entschließungen 242 und 338, zwischen Israel und den Palästinensern auf der einen Seite, zwischen Israel und seinen arabischen Nachbarn andererseits. Diese politischen Verhandlungen sollen ergänzt und unterstützt werden durch multilaterale Verhandlungen über regionale Zusammenarbeit in Bereichen gemeinsamen Interesses, etwa Rüstungskontrolle und regionale Sicherheit, Wasser, Umwelt, Flüchtlingsfragen, wirtschaftliche Entwicklung. Die Bundesregierung wird zusammen mit ihren europäischen Partnern diese Bemühungen in den verschiedenen Bereichen entschlossen und konstruktiv fördern. Anlage 14 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/1447 Fragen 33 und 34): Hat der Bundeskanzler bei seinem Besuch in Brasilien innerhalb der Erörterung zur Rettung der Regenwälder auch den Schutz der dort lebenden Minderheitsvölker angesprochen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mit dafür Sorge zu tragen, daß bestimmte Indio-Minoritäten vor dem Aussterben bewahrt werden? Welche Resultate haben hinsichtlich der Menschenrechte die Gespräche mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten der Volksrepublik China, Zou Jiahua, erbracht, und wird der Bundesminister für Wirtschaft, Jürgen W. Möllemann, bei seinem bevorstehenden Besuch in China die schweren Menschenrechtsverletzungen gegenüber Dissidenten wie Wei Jingsheng, Bao Zunxin, Wang Dan, Liu Gang und Zhang Ming ansprechen? Zu Frage 33: Der Bundeskanzler hat gegenüber seinen brasilianischen Gesprächspartnern die Notwendigkeit zur Achtung der Menschenrechte — und damit auch der Rechte der Indianer — sowie den gemeinsamen Willen zur Bewahrung der Umwelt unterstrichen. Dieses ist die Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Bewahrung der tropischen Regenwälder im Amazonasgebiet. Die Erhaltung der tropischen Regenwälder und damit der Lebensräume der ansässigen Indianergruppen ist der beste Indianerschutz. Hierfür wird die Bundesregierung im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit 250 Millionen DM beitragen. Darüber hinaus ist es jedoch notwendig, daß die brasilianische Regierung die Lebensräume der Indianer konkret durch Einrichtung von Indianerreservaten gesetzlich absichert. Daher ist bei den politischen Gesprächen mit der brasilianischen Regierung und den Vertretern brasilianischer Indianervölker die Erwartung der Bundesregierung unterstrichen worden, daß die brasilianische Regierung ihrer Verantwortung zum Schutz der Indianer nachkommt und ihre Verf assungsvorschriften zur Einrichtung von Indianerschutzgebieten zügig umsetzt. Zu Frage 34: Alle Gesprächspartner in der Bundesregierung haben die Politik der chinesischen Führung in Menschenrechtsfragen angesprochen. Dies ist besonders deutlich in den politischen Gesprächen geschehen, die Bundesminister Genscher und Bundesminister Seiters geführt haben. Die chinesische Regierung wurde aufgefordert, die nach den Tiananmen-Demonstrationen verurteilten Vertreter der Demokratiebewegung zu begnadigen. Auch die Frage der freien Entfaltungsmöglichkeiten der Religionsgemeinschaften wurde zur Sprache gebracht. Darüber hinaus wurde die Bedeutung der Menschenrechtsfrage für die Weiterentwicklung des bilateralen Verhältnisses betont. Zou hat seinerseits sehr deutlich bekundet, daß die chinesische Regierung bereit ist, den Dialog in diesen Fragen fortzuführen. Bundesminister Möllemann wird das Menschenrechtsthema anläßlich der siebten Tagung des deutsch-chinesischen gemischten Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Peking erneut ansprechen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Gerd Wartenberg (Berlin) (SPD) (Drucksache 12/1447 Frage 40): Wann legt die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung vor? Die gesetzgeberische Umsetzung der Zielvorstellungen erfordert tiefgreifende und umfassende Änderungen des Asylverfahrensrechts, die komplizierte und schwierige Fragen aufwerfen. Etwa 80 % der asylrechtlichen Regelungen sind von den Änderungen betroffen. Es bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung der Gesetzesänderungen — ggf. kommt auch eine Neufassung des Asylverfahrensgesetzes in Betracht — , wenn ein praxisgerechtes Ineinandergreifen der asylrechtlichen Verfahren auf Feststellung der politischen Verfolgung und der ausländerrechtlichen Verfahren auf Aufenthaltsbeendigung und zudem eine reibungslose Zusammenarbeit von Bundes- und Landesbehörden gewährleistet werden und Mißbrauchsmöglichkeiten, die dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung zuwiderlaufen, im Rahmen des Möglichen ausgeschlossen werden sollen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 4585* Die Bundesregierung ist um eine schnelle Erstellung des Gesetzentwurfs bemüht. Sie wird in den gesetzgeberischen Vorarbeiten in Kürze die Länder beteiligen. Ein genauer Termin kann derzeit noch nicht angegeben werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/1447 Frage 43): Welche Leistungen wurden aus öffentlichen Haushalten, einschließlich Zahlungen aus Hermes-Bürgschaften und unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Pariser Clubs bis einschließlich September 1991 an die Republik Polen erbracht? Die Bundesrepublik Deutschland hat an die Republik Polen umfangreiche finanzielle Unterstützungen geleistet. Das sind für Leistungen, die bis zum 15. November 1989 erfolgt sind, rd. 7,5 Milliarden DM. Für neue Leistungen seit dem 15. November 1989 rd. 4,8 Milliarden DM, wovon 2,5 Milliarden DM auf neue Hermes-Deckungen entfallen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/1447 Fragen 44 und 45): Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die sich zuspitzende und zunehmend chaotischer werdende Verkehrssituation an den Grenzübergängen zur Tschechoslowakei in den Griff zu bekommen, und wie ist der Stand der Bemühungen, eine gemeinsam betriebene Grenzabfertigung zeitlich vorzuziehen? Was ist der Grund dafür, daß die Zollverwaltung zwar alle vom Parlament bewilligten B7-Dienstposten besetzt, längst aber nicht alle Beförderungsmöglichkeiten für den mittleren Dienst ausgeschöpft hat? Zu Frage 44: Eine kurzfristige Behebung der schwierigen Verkehrs- und Zollabfertigungsverhältnisse an der deutsch-tschechischen Grenze ist nicht erreichbar. Die Grenzabfertigungsanlagen müssen zum größten Teil wesentlich erweitert oder neu gebaut werden. Die deutsche und die tschechische Zollverwaltung haben angesichts der kritischen Situation eine Reihe von Vereinfachungen abgesprochen, die bis zum 30. November 1991 organisatorisch umgesetzt sein werden. Bei den Grenzübergängen in Neugersdorf, Zinnwald, Schönberg, Schirnding, Waidhaus, Furth im Wald und Philippsreuth werden Abfertigungsschnell-spuren eingerichtet. Diese sind rund um die Uhr geöffnet und bestimmt für Leerfahrzeuge, Lkw, die Waren im durchgehenden Carnet TIR-Verfahren befördern und Lkw, die beim Grenzübergang keine Dienstleistungen der Spediteure in Anspruch nehmen. Damit wird ein schnelles Abfließen eines Teils des erheblichen Verkehrsaufkommens erwartet. Nach hiesiger Einschätzung sind davon bis zu 40 % des Aufkommens umfaßt. Die getroffenen Absprachen sollen ein pragmatisches Zusammenwirken beider Seiten herbeiführen. Für gemeinsame Grenzabfertigungen müssen noch die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Vertragsverhandlungen dafür sind weitgehend abgeschlossen. Mit der Ratifizierung ist in Kürze zu rechnen. Zu Frage 45: Derzeit können im mittleren Zolldienst nicht alle Beförderungsmöglichkeiten ausgenutzt werden. In der Zollverwaltung werden die Beamten aller Laufbahnen und Funktionsgruppen nach einer bundeseinheitlichen Beförderungsreihenfolge befördert. Diese wird nach Leistung und Eignung sowie nach dem Beförderungsdienstalter aufgestellt. Planstellen von Funktionsgruppen bleiben zwangsläufig unbesetzt, wenn keine dieser Funktionsgruppen angehörenden Beamten nach der Beförderungsreihenfolge mehr zur Beförderung anstehen. Hierdurch tritt dann die von Ihnen geschilderte Situation ein. Abhilfe wird in Kürze durch das Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 1991 geschaffen werden, das für die Zollverwaltung eine „Öffnungsklausel" vorsieht. Die „Öffnungsklausel" ermöglicht es dann, Zollbeamte des mittleren Dienstes auf nicht ausgenutzten Stellen der Funktionsgruppe „mittlerer Grenzzolldienst" zu befördern. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) (Bündnis 90/GRÜNE) (Drucksache 12/1447 Frage 48): Inwieweit vereinbart sich die Erhöhung der Kfz-Kilometerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zum 1. Januar 1991 bzw. die Erhöhung der Kfz-Pauschale für Geschäftsreisen zum 1. Oktober 1991 mit verbalen Äußerungen der Bundesregierung, dem Schienenverkehr Priorität einzuräumen, wenn durch die geplante Erhöhung der Bahntarife der Abstand der Kosten zwischen Bahn- und Autobenutzung vergrößert wird, und damit eindeutig der individuelle Kfz-Verkehr bevorzugt wird? Die Erhöhung des steuerlichen Kilometer-Pauschbetrags je Entfernungskilometer für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte mit dem eigenen Kraftfahrzeug berücksichtigt vor allem die Kostenerhöhung aufgrund der angehobenen Mineralölsteuer. Damit sollen bekanntlich die Nachteile für Fernpend- 4586* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 ler vermieden werden, denen häufig öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zur Arbeitsstätte nicht zur Verfügung stehen. Bekanntlich deckt vor allem dieser Pauschbetrag regelmäßig nicht die tatsächlich entstandenen Kosten für die Kraftfahrzeug-Benutzung, Insofern sieht die Bundesregierung keinen Widerspruch zu ihrer bisherigen Politik. Mit der Anhebung des Kilometersatzes für Dienst-und Geschäftsreisen sollen je gefahrenen Kilometer die tatsächlichen Aufwendungen für die Kraftfahrzeugbenutzung abgegolten werden. Diese Regelung knüpft an die Wegstreckenentschädigung im öffentlichen Dienst an. Die Anhebung war ebenfalls wegen der gestiegenen Kosten notwendig. Auch hier sieht sich die Bundesregierung nicht im Widerspruch. Im übrigen verweise ich auf die Antwort des Bundesministers für Verkehr auf Ihre Frage, inwieweit die geplante Erhöhung der Tarife der Deutschen Bundesbahn einen Beitrag zur Minderung des Treibhauseffektes sein kann. Diese Frage ist bereis abgehandelt worden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Beckmann auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/1447 Frage 49): Wer bezahlt die aufwendigen und teuren Annoncen, z. B. in der Zeitschrift Stern vom 24. Oktober 1991, „Europas Vorteile bleiben überall haften", die u. a. auch auf einen Aufkleber hinweisen, auf dem sich, zusammen mit Bundesadler und den 12 Sternen des Europarats der Aufdruck „Jürgen W. Möllemann, Bundeswirtschaftsminister" befindet und die wörtlich unterzeichnet ist: „Die Europa-Initiative von Bundeswirtschaftsminister Jürgen W. Möllemann"? Diese Anzeige, die über den Europäischen Binnenmarkt informiert und weitere Informationsangebote enthält, wird aus dem Einzelplan 09 (Titel 902-53185/ Eurofitneßprogramm) des Bundesministers für Wirtschaft finanziert. Eine aufmerksamkeitsstarke Gestaltung der Anzeige ist Voraussetzung dafür, daß sie Breitenwirkung erzielen kann. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch das Kosten-/Nutzenverhältnis zu sehen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Beckmann auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga (SPD) (Drucksache 12/1447 Fragen 54 und 55): Ist der Bundesregierung bekannt, nach welchen Kriterien die Gesamtsumme aus der „Perifra” -Förderung für deutsche Randgebiete für den Raum Mecklenburg-Vorpommern nach Neubrandenburg vergeben wurde, und wo wurde diese Entscheidung letztendlich getroffen? Ist der Bundesregierung bekannt, ob eine Fortführung des Programms Perifra über das Jahr 1991 hinaus vorgesehen ist, und wenn ja, welche Projekte werden in Mecklenburg-Vorpommern als vorrangig förderungswürdig angesehen? Zu Frage 54: Die Kriterien für die Bereitstellung von Finanzmitteln im Rahmen des PERIFRA-Programms wurden von der EG-Kommission festgelegt und der Bundesregierung in einer Mitteilung vom 21. März 1991 übermittelt. Sie betreffen insbesondere den Förderbedarf, der sich aus Konversionsproblemen ergibt. Die Entscheidung über die für Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellte Summe wurde letztendlich von der EG-Kommission in Brüssel getroffen. Grundlage dieser Entscheidung war jedoch ein Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern, den Standort Neubrandenburg zu fördern. Zu Frage 55: Der Bundesregierung ist derzeit nicht bekannt, ob eine Fortführung des PERIFRA-Programmes über das Jahr 1991 hinaus vorgesehen ist. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Erich Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Arne Börnsen (Ritterhude) (SPD) (Drucksache 12/1447 Fragen 59 und 60): Ist der Bundesminister für Wirtschaft bereit, in den von ihm monatlich veröffentlichten internationalen Vergleich der Verbraucherpreise für Deutschland auch die Zahlen für die neuen Bundesländer aufzunehmen? Ist der Bundesminister für Wirtschaft bereit, in den von ihm monatlich veröffentlichten internationalen Vergleich der Arbeitslosenquoten für Deutschland auch die Zahlen aus den neuen Bundesländern aufzunehmen? Zu Frage 59: Die Aufnahme der neuen Bundesländer in den internationalen Vergleich der Verbraucherpreise ist bisher nicht erfolgt, weil bis zum Berichtsmonat Juni 1991 noch keine Preisveränderungen zum entsprechenden Vorjahreszeitraum ermittelt werden konnten, die sich ausschließlich auf Preise in D-Mark bezogen. Nachdem dies mit Vorliegen des Berichtsmonats Juli nunmehr der Fall ist, werden die Angaben für die neuen Bundesländer in Zukunft mit berücksichtigt. Allerdings ist zu beachten, daß es hinsichtlich der Aussagefähigkeit dieser Zahlen bis auf weiteres gleichwohl erhebliche Einschränkungen gibt: Die Gewichtungsstruktur des Verbraucherpreisindex stammt noch aus dem Jahre 1989, also aus der Zeit der sozialistischen Mangelwirtschaft, und trägt nicht dem Umstand Rechnung, daß sich die Verbrauchsgewohnheiten der Bevölkerung inzwischen total verändert haben. Die ausgewiesene Preisrate dürfte daher erheblich verzerrt sein. Die Arbeiten für die notwendige Aktualisierung des Warenkorbes laufen, sie benötigen aber wegen des damit verbundenen großen technischen Aufwandes noch einige Zeit. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 4587* Die zur Zeit ausgewiesenen Preissteigerungsraten für Ostdeutschland sind noch aus einem zweiten Grunde irreführend: Sie werden zu einem großen Teil durch die Umstellung von der Kommandowirtschaft zur Marktwirtschaft geprägt. Dabei ist die Heranführung vieler vom Staat jahrelang künstlich extrem niedrig gehaltener Preise an marktwirtschaftliche Bedingungen — insbesondere an die tatsächlichen Kosten — erforderlich, damit diese Preise ihre wichtige Rolle als Knappheitsindikator und Steuerungssignal am Markt erfüllen können. Die derzeit registrierte Preissteigerungsrate ist deshalb kein Anzeichen für inflationäre Tendenzen. Dies ist insbesondere zu beachten, wenn die Preisentwicklung in den neuen Bundesländern mit der in anderen Staaten, in denen dieser strukturelle Sondereinfluß nicht wirksam ist, verglichen werden soll. Zu Frage 60: Die nationalen Angaben der verschiedenen Staaten über ihre Arbeitslosenquote sind aufgrund der bei der Ermittlung bestehenden erheblichen methodischen Unterschiede nicht miteinander vergleichbar. Deswegen müssen sie zunächst nach einem einheitlichen Verfahren aufbereitet werden. Dies geschieht für die EG-Staaten regelmäßig durch das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (SAEG). Für die neuen Bundesländer ist eine solche Berechnung derzeit aber noch nicht möglich. Hierzu müssen zunächst die Ergebnisse einer Arbeitskräftestichprobe abgewartet werden, die das SAEG im Frühjahr 1991 durchgeführt hat. Sobald für die neuen Bundesländer eine nach dem standardisierten Konzept berechnete Arbeitslosenquote vom SAEG vorgelegt wird, was voraussichtlich im Herbst 1992 der Fall sein wird, wird das BMWi diese in seinen internationalen Vergleich aufnehmen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Georg Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Helmut Lamp (CDU/CSU) (Drucksache 12/1447 Fragen 61 und 62): Liegen der Bundesregierung Angaben über Restbestände von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Atrazin vor, deren Anwendung im Frühjahr 1991 in der Bundesrepublik Deutschland verboten wurde und heute als Sondermüll entsorgt werden muß? Ist es rechtens und empfehlenswert, daß mögliche Restbestände dieses Pflanzenschutzmittels in benachbarte Länder, z. B. Frankreich oder die Niederlande, in denen die Anwendung des Atrazins nach wie vor erlaubt ist, exportiert werden? Zu Frage 61: Die Menge der vorhandenen Lagerbestände in den alten Bundesländern ist unbekannt. Die Länder berichteten in einer Umfrage, daß in der Regel keine Probleme in der Entsorgung der meist nur geringfügigen Restbestände gesehen werden. Die Bundesregierung führt dies darauf zurück, daß sie bereits frühzeitig über das beabsichtigte Verbot informiert hat. Nach Angaben der neuen Länder vom April 1991 waren im Beitrittsgebiet 94,6 t atrazinhaltige Pflanzenschutzmittel vorhanden, die als Abfall zu entsorgen sind. Zu Frage 62: Die Bundesregierung hält es grundsätzlich nicht für empfehlenswert, daß Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen, deren Anwendung verboten ist, exportiert werden. Es ist jedoch die Souveränität anderer Staaten zu respektieren. Die Bundesregierung weist darauf hin, daß Pflanzenschutzmittel nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn diese nach den Vorschriften der §§ 11 bis 15 des Pflanzenschutzgesetzes zugelassen sind. Für die Ausfuhr bestimmte Pflanzenschutzmittel bedürfen nicht der Zulassung. Bei der Ausfuhr sind jedoch die Vorschriften des § 23 des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten. Danach sind u. a. Exporteure von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, auch internationale Vereinbarungen, insbesondere den Verhaltenskodex für das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln der FAO zu berücksichtigen. Durch das dort geforderte Notifizierungsverfahren wird sichergestellt, daß die Einfuhr bestimmter Stoffe nur mit Zustimmung des Empfängerlandes erfolgen kann. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Georg Gallus auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 12/1447 Frage 63): Wie wirkt sich die EG-Entscheidung zum Verbot der großflächigen Treibnetzfischerei auf geschützte Tierarten, wie Meeresschildkröten, Delphine, Robben und Seevögel, aus, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, den notwendigen Artenschutz dieser Tiere sicherzustellen? Das von der EG erlassene Verbot der großflächigen Treibnetzfischerei, das am 01. 06. 1992 in Kraft treten wird, bedeutet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der in der Anfrage genannten Tierarten. Die EG setzt damit die UNO-Resolution 44/225 um, die ein solches Verbot weltweit in allen Gewässern der „Hohen See" verfügt hat. Die EG geht über diese Resolution noch hinaus, da sich das von ihr ausgesprochene Verbot nicht nur auf die „Hohe See", sondern auch auf das „EG-Meer" bezieht. Für eine begrenzte Übergangszeit bis zum 31. 12. 1993 gestattet die EG Fischern, die bereits vor dem 01. 06. 1990 Treibnetzfischerei im Nordost-Atlantik betrieben haben, ein oder mehrere Netze zu benutzen, deren Gesamtlänge nicht über 5 km liegen darf. Danach gilt auch für diese Fischer die Begrenzung der Netzlänge auf maximal 2,5 km. Auch diese 4588* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1991 Übergangsregelung bedeutet eine wesentliche Reduzierung des bestehenden Fischereiaufwandes und hält sich an die genannte Entschließung der UNO. Sie wurde von der Bundesregierung im Rahmen eines Gesamtkompromisses zur Erhaltung der Fischbestände und anderer lebender Meeresschätze angenommen. Die EG hat die Ostsee, die von der UNO-Resolution nicht erfaßt wird, von ihrer Regelung zunächst ausgenommen, weil dieses Gebiet der Regelungsbefugnis der internationalen Ostsee-Fischereikommission unterliegt, in der alle Anrainer der Ostsee vertreten sind. In dieser Kommission wird sich die EG für eine Übernahme der Gemeinschaftsbestimmungen einsetzen. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen zum Schutz der in der Anfrage genannten Tierarten auf nationaler und internationaler Ebene fortsetzen, insbesondere im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und des Übereinkommens zum Schutz der wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention). Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Georg Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim (SPD) (Drucksache 12/1447 Fragen 64 und 65): Kann die Eintragung einer neuen Rechtsform nach § 69 Abs. 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LAG) verweigert werden, weil die Prüfung der Bilanz oder anderer für eine ordnungsgemäße Anmeldung notwendigen Unterlagen nicht fristgerecht erfolgt ist, wobei die Verzögerung jedoch nicht vom Antragsteller zu vertreten ist? Wenn ja, folgt dann zwangsläufig eine Auflösung der LPG per Gesetz nach § 69 Abs. 3 LAG? Die Eintragung einer neuen Rechtsform nach § 69 Abs. 3 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes muß verweigert werden, wenn nicht dem zuständigen Registergericht bis einschließlich 31. 12. 1991 eine ordnungsgemäße Anmeldung zugegangen ist. Eine Anmeldung ist ordnungsgemäß, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllt, die gesetzlich für die Eintragung in das Handels- oder Genossenschaftsregister vorgeschrieben sind, also vom Registergericht lediglich noch die Eintragung zu verfügen ist. Dies setzt voraus, daß zum einen nach § 29 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes alle nach dem für die neue Rechtsform geltenden Gründungsrecht vorgeschriebenen Urkunden und zum anderen die in § 32 Abs. 3 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes genannten Urkunden der Anmeldung beigefügt sind. Die erforderlichen Unterlagen müssen dem Registergericht bis spätestens zum 31. 12. 1991 vollzählig und vollständig zugegangen sein. Sofern nach § 26 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes dem Umwandlungsbeschluß eine geprüfte Abschlußbilanz beizufügen ist, die bei Beschlußfassung bereits vorliegen muß, gehört diese Bilanz zu den einzureichenden Unterlagen. Die Prüfung einer Bilanz bzw. eines Jahresabschlusses ist nur in den in gesetzlichen Vorschriften für die neue Rechtsform ausdrücklich genannten Fällen, differenziert nach Größenklassen der Unternehmen, erforderlich. Liegt dem Registergericht bis spätestens zum 31. 12. 1991 eine in dem oben beschriebenen Sinne ordnungsgemäße Anmeldung der neuen Rechtsform nicht vor, ist die LPG nach § 69 Abs. 3 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes kraft Gesetzes aufgelöst. Bei der Frist nach § 69 Abs. 3 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes handelt es sich um eine Ausschlußfrist, die unabhängig von einem Verschulden der Antragsteller grundsätzlich nicht verlängert werden kann. Ob registerverfahrensrechtlich eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Fristsäumnis möglich ist, kann wegen Fehlens einer ausdrücklichen verfahrensrechtlichen Vorschrift für die Fälle des § 69 Abs. 3 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes nicht abschließend beurteilt werden; die Bundesregierung neigt jedoch zu der Auffassung, daß bei Versäumung der Ausschlußfrist des § 69 Abs. 3 eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht kommen dürfte.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter Kampeter, sind Sie bereit, eine Frage des Abgeordneten Schäfer zu beantworten?


Rede von Steffen Kampeter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Aber selbstverständlich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich rechne Ihnen das nicht an; auch das ist in Ordnung. Bitte schön.