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    Plenarprotokoll 12/53 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 53. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. November 1991 Inhalt: Ausscheiden des Abgeordneten Bernd Henn aus der Gruppe der PDS/Linke Liste 4363 A Tagesordnungspunkt 2: a) Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung: Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der NATO in Rom sowie EG-Konferenz in Maastricht b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat (Drucksache 11/8265) c) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Wirtschafts- und Währungsunion (Drucksache 11/8266) d) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Zusammenhalt im Wirtschafts- und Währungsbereich (Drucksache 11/8268) e) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu dem Verfahren der Zustimmung: Praxis, Verfahrensablauf und Ausblick in die Zukunft (Drucksache 11/8491) f) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Regierungskonferenzen im Rahmen der Strategie des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die Europäische Union (Drucksache 11/8539) g) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu der Einberufung der Regierungskonferenzen über die Wirtschafts- und Währungsunion und über die Politische Union (Drucksache 11/8540) h) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Wirtschafts- und Währungsunion im Rahmen der Regierungskonferenz (Drucksache 12/946) i) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD zu den Verhandlungen der Bundesregierung in den EG-Regierungskonferenzen zur Politischen Union und zur Wirtschafts- und Währungsunion (Drucksache 12/1434) j) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der Europäischen Union (Drucksache 12/45) k) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stärkung der Rechte und Befugnisse des Europäischen Parlaments — Januar bis Dezember 1990 — (Drucksache 12/75) 1) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Perspektiven für eine europäische Sicherheitspolitik: Die Bedeutung einer europäischen Sicherheitspolitik und ihre Auswirkungen für die Europäische Politische Union (Drucksache 12/940) m) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Unionsbürgerschaft (Drucksache 12/949) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. November 1991 n) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einem allgemeinen Schema für Assoziierungsabkommen mit den Ländern in Mittel- und Osteuropa (Drucksache 12/600) o) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Vollendung des Binnenmarktes: Annäherung der indirekten Steuern in der Gemeinschaft bis 1993 und danach (Drucksache 12/943) p) Beratung der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über die Tagung der Versammlung vom 3. bis 6. Juni 1991 in Paris (Drucksache 12/1082) q) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1991 (Drucksache 12/1084) r) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: 48. Bericht der Bundesregierung über die Integration der Bundesrepublik Deutschland in die Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum 1. Januar bis 30. Juni 1991) (Drucksache 12/1201) Dr. Helmut Kohl, Bundeskanzler 4365 A Norbert Gansel SPD 4371 B Dr. Karl-Heinz Hornhues CDU/CSU 4375 D Dr. Helmut Haussmann FDP 4378 D Andrea Lederer PDS/Linke Liste 4380 D Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister AA 4383 A Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 4385 A Norbert Gansel SPD 4385 B Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 4385 D Dr. Thomas Goppel, Staatsminister des Freistaates Bayern 4388 A Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 4389 D Ulrich Irmer FDP 4390 B Karl Lamers CDU/CSU 4391 D Bernd Wilz CDU/CSU 4393 D Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 4395 B, 4404 A, B Ortwin Lowack fraktionslos 4395 D Dr. Werner Hoyer FDP 4397 D Dr. Norbert Wieczorek SPD 4399 B Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU 4401 D Karl Lamers CDU/CSU 4403 C Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU 4405 B Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD (zur GO) 4406 D Dr. Werner Hoyer FDP (zur GO) 4407 A, D, 4408 B Dr. Norbert Wieczorek SPD (zur GO) 4407 B Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksachen 12/1391 vom 29. Oktober 1991 und 12/1447 vom 31. Oktober 1991 — Zunahme der Verschmutzung der Elbe durch Schadstoffeinleitungen aus Betrieben in den neuen Bundesländern MdlAnfr 1, 2 Klaus Harries CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 4408 D ZusFr Klaus Harries CDU/CSU 4409 C ZusFr Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/ GRÜNE 4409 C ZusFr Dietmar Schütz SPD 4409 C Zahlung von Provisionen durch Stempelhersteller und andere Firmen für die Umrüstung von Postfrankiermaschinen MdlAnfr 3 Dr. Margrit Wetzel SPD Antw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT 4410 A ZusFr Dr. Margrit Wetzel SPD 4410 A ZusFr Dr. Dagmar Enkelmann PDS/LL 4410 B Stellungnahme der Bundesregierung zum EG-Richtlinienvorschlag betr. Einführung der D2-Mac-Fernsehnorm MdlAnfr 4 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP Antw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT 4410 B ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP 4411 A Verbesserung der Reaktion des Bundesgesundheitsamtes auf Meldungen über Nebenwirkungen von Arzneimitteln MdlAnfr 13 Antje-Marie Steen SPD Antw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 4411 C ZusFr Antje-Marie Steen SPD 4411 D ZusFr Anneliese Augustin CDU/CSU 4412 A ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 4412 B Durchsetzung der Rechtsansprüche für durch L-Tryptophan-haltige Arzneimittel Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. November 1991 III Geschädigte; Verbot von L-Tryptophan durch das Bundesgesundheitsamt MdlAnfr 14, 15 Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD Antw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 4412 C, 4413 A ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 4412 D ZusFr Anneliese Augustin CDU/CSU 4413 B ZusFr Gudrun Schaich-Walch SPD 4413 B Einstufung der Gesundheitsgefährdung durch L-Tryptophan-haltige Arzneimittel im Bundesgesundheitsamt; Aufhebung der Meldepflicht für ein Präparat bei Veränderung des Rohstoffs MdlAnfr 16, 17 Regina Schmidt-Zadel SPD Antw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 4413 C, 4414 A ZusFr Regina Schmidt-Zadel SPD 4413 D Schnellere Unterrichtung von Ärzten und Apothekern über Nebenwirkungen von Medikamenten, insbesondere bei L-Tryptophan-haltigen Präparaten; Verbot tryptophanhaltiger Arzneimittel durch das Bundesgesundheitsamt MdlAnfr 18, 19 Gudrun Schaich-Walch SPD Antw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 4414 B, C ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 4414 D ZusFr Anneliese Augustin CDU/CSU 4415 A Kontrolle der auf den Namen von Besatzungsmitgliedern ausgestellten Seefahrtsbücher MdlAnfr 20 Dr. Margrit Wetzel SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 4415 B ZusFr Dr. Margrit Wetzel SPD 4415 C Erhöhung der Bundesbahntarife 1992; Einführung eines Halbpreispases nach Schweizer Vorbild MdlAnfr 22, 23 Dr. Maus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 4415 D, 4416 A ZusFr Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/ GRÜNE 4415 D, 4416 A Antrag der Wasserschiffahrtsdirektion Aurich und der Meyer-Werft auf eine höhere Ausbautiefe der Ems MdlAnfr 25, 26 Dietmar Schütz SPD Antw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 4417 A, B ZusFr Dietmar Schütz SPD 4417 B, C Entwicklung der Zahl unbegleitet einreisender Kinder seit Einführung des Visumszwangs für Personen unter 16 Jahren; Antragsteller dieser Asylanträge MdlAnfr 36, 37 Dr. Burkhard Hirsch FDP Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 4417 D, 4418 B ZusFr Dr. Burkhard Hirsch FDP 4418 A, B ZusFr Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 4418 A ZusFr Wolfgang Lüder FDP 4418 D ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP 4418 D Zuständigkeitsverlagerung im Asylverfahren MdlAnfr 38 Jochen Welt SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 4419A ZusFr Jochen Welt SPD 4419 C ZusFr Wolfgang Lüder FDP 4419 D ZusFr Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 4420 A ZusFr Dr. Burkhard Hirsch FDP 4420 B Beschleunigung der Asylverfahren MdlAnfr 39 Gerd Wartenberg (Berlin) SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI 4420 C ZusFr Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 4421 A Zusatztagesordnungspunkt: Aktuelle Stunde betr. Weisung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an das Land Hessen: Aufhebung der Stillegungsverfügung für die Plutoniumverarbeitung in Hanau vor Fertigstellung der Schwachstellenanalyse Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE 4421 C Klaus Harries CDU/CSU 4422 C Bernd Reuter SPD 4423 C Gerhart Rudolf Baum FDP 4424 B Dr. Dagmar Enkelmann PDS/Linke Liste 4425 C Bärbel Sothmann CDU/CSU 4426 B Dr. Klaus Kübler SPD 4427 B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU 4428 A Joseph Fischer, Staatsminister des Landes Hessen 4429 D Gerhart Rudolf Baum FDP 4432 C Dr. Gerhard Friedrich CDU/CSU 4433 D Horst Kubatschka SPD 4434 D Christian Lenzer CDU/CSU 4435 D Reinhard Weis (Stendal) SPD 4436 D Heinrich Seesing CDU/CSU 4437 C Nächste Sitzung 4438 C IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. November 1991 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4439* A Anlage 2 Rüstungsmaterial für Israel DringlAnfr 4 29.10.91 Drs 12/1391 Dr. Peter Struck SPD SchrAntw StSekr Peter Wichert BMVg 4439* C Anlage 3 Forschungsmittel und Auftragsvolumen für den Daimler-Benz-Konzern nach der Fusion mit MBB MdlAnfr 5 — Drs 12/1447 — Gabriele Iwersen SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 4440* A Anlage 4 Gewährung von Arbeitslosengeld an Selbständige, Künstler und Autoren in den neuen Bundesländern unter der Bedingung des Verzichts auf jede Berufsausübung MdlAnfr 6, 7 — Drs 12/1447 — Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA 4440* B Anlage 5 Notwendigkeit des Mitführens ärztlicher Notfallkoffer in Bundesbahn-Fernzügen MdlAnfr 21 — Drs 12/1447 — Ingrid Walz FDP SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 4441* A Anlage 6 Beitrag der geplanten Erhöhung der Bundesbahntarife zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen MdlAnfr 24 — Drs 12/1447 — Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 4441* A Anlage 7 Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten über den designierten Brandenburger Datenschutzbeauftragten Weichert durch das Bundesamt für Verfassungsschutz MdlAnfr 41, 42 — Drs 12/1447 — Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 4441* B Anlage 8 Fristen für die Einweisung von Ministerialräten in die Besoldungsgruppe B 3 1991 im Vergleich zu den Jahren ab 1988 MdlAnfr 35 — Drs 12/1447 — Günter Graf SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 4441* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. November 1991 4363 53. Sitzung Bonn, den 6. November 1991 Beginn: 10.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 06. 11. 91 * Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 06. 11. 91 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 06. 11. 91 Conradi, Peter SPD 06. 11. 91 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 06. 11. 91 Doss, Hansjürgen CDU/CSU 06. 11. 91 Ewen, Carl SPD 06. 11. 91 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 06. 11. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 06. 11. 91 Dr. Gysi, Gregor PDS 06. 11. 91 Haack (Extertal), SPD 06. 11. 91 Karl-Hermann Henn, Bernd fraktionslos 06. 11. 91 Hollerith, Josef CDU/CSU 06. 11. 91 Homburger, Birgit FDP 06. 11. 91 Huonker, Gunter SPD 06. 11. 91 Jäger, Renate SPD 06. 11. 91 Jaunich, Horst SPD 06. 11. 91 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 06. 11. 91 ** Jungmann (Wittmoldt), SPD 06. 11. 91 Horst Körper, Fritz Rudolf SPD 06. 11. 91 Kolbe, Manfred CDU/CSU 06. 11. 91 Koltzsch, Rolf SPD 06. 11. 91 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 06. 11. 91 Koschnick, Hans SPD 06. 11. 91 Kubicki, Wolfgang FDP 06. 11. 91 Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 06. 11. 91 Meißner, Herbert SPD 06. 11. 91 Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 06. 11. 91 * Reinhard Michels, Meinolf CDU/CSU 06. 11. 91 * Möllemann, Jürgen W. FDP 06. 11. 91 Molnar, Thomas CDU/CSU 06. 11. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 06. 11. 91 ** Nolte, Claudia CDU/CSU 06. 11. 91 Paintner, Johann FDP 06. 11. 91 Pfuhl, Albert SPD 06. 11. 91 * Reddemann, Gerhard CDU/CSU 06. 11. 91 * Regenspurger, Otto CDU/CSU 06. 11. 91 Reimann, Manfred SPD 06. 11. 91 ** Rempe, Walter SPD 06. 11. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 06. 11. 91 * Schily, Otto SPD 06. 11. 91 Dr. Schmude, Jürgen SPD 06. 11. 91 Dr. Schuster, Werner SPD 06. 11. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 06. 11. 91 ** Dr. Sperling, Dietrich SPD 06. 11. 91 Tillmann, Ferdi CDU/CSU 06. 11. 91 Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 06. 11. 91 * Friedrich Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Vosen, Josef SPD 06. 11. 91 Dr. Warnke, Jürgen CDU/CSU 06. 11. 91 Dr. Wieczorek, Norbert SPD 06. 11. 91 Zierer, Benno CDU/CSU 06. 11. 91 * * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Dr. Peter Wichert auf die dringliche Frage des Abgeordneten Dr. Peter Struck (SPD) (Drucksache 12/1391 Frage 4 '): Warum hat der Bundesminister der Verteidigung ohne Befassung des Bundessicherheitsrates Rüstungsmaterial sowjetischer Bauart aus Beständen der ehemaligen NVA, darunter 14 Panzer, zur Verschiffung durch den BND nach Israel freigegeben? Der Bundesminister der Verteidigung hat nicht 14 Panzer der ehemaligen NVA zur Verschiffung durch den BND nach Israel freigegeben. Es handelte sich vielmehr um insgesamt 19 Geräte, von denen 2 Flugabwehrsysteme ZSU 23/4, 1 Abschußfahrzeug für Flugabwehrraketen (NATO-Bezeichnung SA-6) und 1 Flugzielerfassungs- und Verfolgungsradar - alle auf Kettenfahrgestell - als Kriegswaffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes gelten. Das übrige Material fällt nicht unter diese Bestimmungen. Es umfaßt 11 Kraftfahrzeuge verschiedener Typen, ein weiteres Radargerät sowie 3 schiffsgestützte Düppelwerfer PK-16 und Ersatzteile. Seit vielen Jahren arbeiten Israel und die Bundesrepublik bei der Auswertung fremden Wehrmaterials zusammen. Hieran hatte und hat die Bundeswehr Interesse. Bei der eingeleiteten Abgabe des genannten Materials handelt es sich um eine Maßnahme im Rahmen dieser wehrtechnischen Zusammenarbeit. Das Empfängerland wurde ausdrücklich zur Rückgabe des Gerätes verpflichtet. Die Einschaltung des BND entspricht den für diese Zusammenarbeit festgelegten Verfahren. Im vorliegenden Fall sind hinsichtlich der Beachtung der „Rüstungsexportpolitischen Richtlinien der Bundesregierung" vom 28. April 1982 und des Kriegswaffenkontrollgesetzes von der Fachebene Fehler gemacht worden. Der Bundesminister der Verteidigung hat Maßnahmen angeordnet, die die Wiederholung ähnlicher Vorfälle ausschließen. *) Vgl. 52. Sitzung, Seite 4328 B 4440* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. November 1991 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Iwersen (SPD) (Drucksache 12/1447 Frage 5): In welcher Höhe sind dem Daimler-Benz-Konzern nach der Fusion mit MBB Forschungsmittel des Bundesministers für Forschung und Technologie zugeflossen, und wie hoch war das Auftragsvolumen, das die Bundesregierung in diesem Zeitraum an konzerneigene Unternehmen vergeben hat? Nach der Fusion mit MBB Ende 1989 sind dem Daimler-Benz-Konzern aus Einzelplan 30 (BMFT) Forschungsmittel in folgender Höhe zugeflossen: 1990: 158,5 Millionen DM 1991 bis 30. September: 106,4 Millionen DM. In diesen Beträgen sind Zuwendungen/Aufträge an konzerneigene Unternehmen mit einer Kapitalbeteiligung über 50 % enthalten. An die Messerschmitt Boelkow Blohm GmbH wurden darüber hinaus folgende Mittel gezahlt: 1990: 55,6 Millionen DM 1991 bis 30. September: 41,4 Millionen DM. Die Frage nach dem Auftragsvolumen der Bundesregierung an konzerneigene Unternehmen des Daimler-Benz-Konzerns kann nur in Abstimmung mit allen Ressorts erfolgen und ist in der vorgegebenen Frist nicht möglich. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Gerhard Päselt (CDU/CSU) (Drucksache 12/1447 Fragen 6 und 7): Auf welcher Grundlage und in welchem Umfang erhalten in den neuen Bundesländern Selbständige Arbeitslosengeld? Entspricht es den Tatsachen, daß selbständige Künstler und Autoren ihren Verzicht auf jede Berufsausübung erklären müssen, wenn sie Arbeitslosengeld erhalten wollen? Fragen 6 und 7: Selbständige zählen unabhängig davon, welche Art der selbständigen Tätigkeit sie ausüben, nicht zum Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung. Sie haben daher in aller Regel keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz. Für Erwerbstätige, die in der ehemaligen DDR selbständig tätig waren, sieht das Arbeitsförderungsgesetz jedoch eine Sonderregelung vor. Danach können Zeiten der selbständigen Tätigkeit in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik — bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen im übrigen — wie Zeiten einer abhängigen Beschäftigung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründen. Dieser Regelung liegt die Überlegung zugrunde, daß die berufliche Betätigung in der ehemaligen DDR außerhalb von Arbeitsverhältnissen wegen der ideologisch bedingten Beschränkungen, denen sie unterlag, nicht der „freien" Tätigkeit eines Selbständigen in der Marktwirtschaft entsprach. Soweit diese Beschränkungen auch nach der Herstellung der Deutschen Einheit Folgewirkungen in so gravierender Weise auslösen, daß eine konkurrenzfähige Fortführung der „selbständigen" Tätigkeit unter marktwirtschaftlichen Bedingungen nicht möglich ist und die Betroffenen daher künftig auf die Verwertung ihrer Arbeitskraft in einem Arbeitsverhältnis angewiesen sind, soll ihnen in der Zeit bis zur Aufnahme einer neuen Beschäftigung ein gleichwertiger sozialer Schutz gewährleistet sein, wie den übrigen Personen, die eine abhängige Beschäftigung suchen. Ziel der Regelung ist es hingegen nicht, Zeiten schwieriger Auftrags- oder Absatzlage Selbständiger durch Lohnersatzleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz zu überbrücken. Die Aufgabe, die Wettbewerbsfähigkeit Selbständiger zu unterstützen, obliegt der Wirtschaftsförderung. Eine andere Regelung würde Personen, die sich in den neuen Bundesländern erstmals selbständig machen, gegenüber den bereits in der ehemaligen DDR selbständig tätigen Personen benachteiligen. Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz auf der Grundlage der angesprochenen Regelung stehen daher nur denjenigen Personen zu, die eine abhängige Beschäftigung suchen. Damit ist die Fortführung der früheren, selbständigen Tätigkeit nicht zu vereinbaren. Die Gleichsetzung der Zeiten selbständiger Tätigkeiten in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt deshalb den Nachweis voraus, daß diese Tätigkeit nicht weiter fortgeführt wird. Diese Voraussetzungen gelten für Arbeitnehmer und Selbständige im künstlerischen Bereich in gleicher Weise wie für alle anderen Erwerbstätigen. Dies bedeutet allerdings nicht, daß sich die Betroffenen in der Zukunft jeder — die Arbeitslosigkeit nicht ausschließender — freiberuflichen Betätigung zu enthalten hätten. Die gesetzliche Regelung verlangt lediglich, daß die selbständige Tätigkeit die zur Begründung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld dient, aufgegeben wurde. Andere selbständige Nebentätigkeiten, insbesondere wenn sie nur gelegentlich ausgeübt werden, stehen daher dem Anspruch auf Arbeitslosengeld wie bei allen Arbeitnehmern nicht entgegen: Die Unterscheidung, ob es sich bei der Betätigung eines Betroffenen um die Fortsetzung der früheren selbständigen Tätigkeit oder um eine neue selbständige Tätigkeit handelt, läßt sich nur im Einzelfall treffen. Sie dürfte — wegen der Besonderheiten dieses Erwerbszweiges — im Bereich künstlerischer Betätigung besonders schwierig sein. Von einer Fortsetzung der ehemaligen Selbständigen Tätigkeit kann dabei im allgemeinen jedenfalls dann nicht ausgegangen werden, wenn die Betätigung nur gelegentlich, in geringfügigem Umfang ausgeübt wird oder die frühere selbständige Betätigung längere Zeit nicht mehr ausgeübt wurde. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. November 1991 4441* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Walz (FDP) (Drucksache 12/1447 Frage 21) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Deutschen Bundesbahn (DB), daß ärztliche Notfallkoffer in den Fernzügen der DB nicht erforderlich sind, weil Züge — im Gegensatz zu Flugzeugen z. B. — jederzeit halten können und ein Notarzt über Funk herbeigerufen werden kann, und wenn ja, mit welcher Begründung? Die notfallmedizinische Versorgung in Reisezügen ist dadurch sichergestellt, daß die Deutsche Bundesbahn in das allgemeine Rettungssystem eingebunden ist und somit von einem dichten Netz von Stützpunkten aus Rettungssanitäter und Notärzte kurzfristig an jedem Ort zur Hilfeleistung bereitstehen. Da zwischen Zügen und der Betriebsleitstelle ständiger Funkkontakt besteht, können im Notfall umgehend Notarzt- und Rettungswagen zu jeder geeigneten Stelle gerufen werden, an der der Zug — auch außerplanmäßig (z. B. auch an Bahnübergängen) — anhalten kann. Diese „Rettungskette" hat sich auch nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums in der Praxis bewährt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/1447 Frage 24): Inwieweit kann die geplante Erhöhung der Tarife der Deutschen Bundesbahn einen Beitrag zur Minderung des Treibhauseffekts, insbesondere der Reduzierung von CO2 im Verkehrsbereich, leisten, und inwiefern wird dadurch das angestrebte Ziel der Bundesregierung, die CO2-Emissionen bis zum Jahre 2005 um ca. 30 Prozent zu reduzieren, gefördert? Mit der Tariferhöhung will die Deutsche Bundesbahn die allgemein eingetretenen Kostensteigerungen ausgleichen. Da sich diese Kostensteigerungen in vergleichbarem Maß auch bei den anderen Verkehrsträgern — insbesondere auch im Individualverkehr — ausgewirkt haben, sind spürbare Veränderungen in der Aufkommensverteilung nicht zu erwarten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Köppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 12/1447 Fragen 41 und 42): Wann hat das Bundesamt für Verfassungsschutz der Brandenburger Landtagsabgeordneten Fuchs jemals welche Informationen über den designierten Brandenburger Datenschutzbeauftragten Weichert zugänglich gemacht? Auf welcher Rechtsgrundlage hat das Bundesamt für Verfassungsschutz trotz fehlender Zustimmung des Betroffenen personenbezogene Informationen an diese bestimmte Privatperson und Landtagsabgeordnete übermittelt, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, daß schon mangels eines entsprechenden Landesdatenschutzgesetzes nicht absehbar ist, ob und wann sich in Brandenburg parlamentarische öffentliche Stellen im Sinne des § 19 Bundesverfassungsschutzgesetz mit der Wahl des dortigen Datenschutzbeauftragten erstmals dienstlich zu befassen haben? Zu Frage 41: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat am 15. Oktober 1991 der stellvertretenden Vorsitzenden des Innenausschusses des Landtages Brandenburg, Frau Fuchs, Ablichtungen von Presseartikeln über Äußerungen und Verhaltensweisen des Betroffenen, die Ablichtung eines von diesem verfaßten offenen Briefes sowie eine schriftliche Zusammenfassung der im Bundesamt für Verfassungsschutz vorliegenden offenen Erkenntnisse übergeben. Mit den Zeitungsartikeln und dem offenen Brief wurden Presseberichte über ein öffentliches Verhalten des Betroffenen und seine eigenen Äußerungen weitergeleitet, die er selbst in die Öffentlichkeit gegeben und somit der Kenntnisnahme durch andere preisgegeben hatte. Zu Frage 42: Rechtsgrundlage für die in der Antwort auf Frage 1 genannte Weitergabe der Informationen ist § 19 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes unter der Voraussetzung, daß das Parlament oder ein (dazu berufenes) Organ des Parlaments Empfänger der Informationen ist. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in der Funktion des Stellvertretenden Vorsitzenden des Innenausschusses des Landtages, der sich mit der Wahl des Landesdatenschutzbeauftragten befassen soll, ein parlamentarisches Organ im Sinne des § 19 Abs. 1 Bundesverfassungsschutzgesetz gesehen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Rechtsfrage in der Sitzung des Innenausschusses am 6. November 1991 erörtert wird. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß mit den Zeitungsartikeln und dem offenen Brief nur Presseberichte über ein öffentliches Verhalten des Kandidaten und Äußerungen weitergeleitet wurden, die er selbst in die Öffentlichkeit gegeben hat. Ob und wann sich in Brandenburg parlamentarische öffentliche Stellen im Sinne des § 19 Bundesverfassungsschutzgesetz mit der Wahl des dortigen Datenschutzbeauftragten zu befassen haben, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Günter Graf (SPD) (Drucksache 12/1447 Frage 35): Ist der Bundesregierung bekannt, binnen welcher Fristen zu Ministerialräten in der Besoldungsgruppe A 16 ernannte Beamte der Bundesregierung in die Besoldungsgruppe B 3 im Jahre 1991 eingewiesen worden sind, und zwar aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesministerien, einschließlich Bundeskanzleramt, und wie sahen die Zahlen hierzu im Vergleich in den Jahren 1988 bis 1990 aus? Zwischen der Ernennung zum Ministerialrat in Besoldungsgruppe A 16 und der Einweisung in Besol- 4442* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. November 1991 dungsgruppe B 3 lagen bei den Bundesministerien im Jahre 1991 folgende Fristen: durchschnittlich 3 Jahre 6 Monate mindestens 4 Monate höchstens 19 Jahre 11 Monate. Für die Jahre 1988 bis 1990 lauten die Fristen wie folgt: 1988: durchschnittlich 4 Jahre 3 Monate mindestens 4 Monate höchstens 11 Jahre 8 Monate. 1989: durchschnittlich 4 Jahre 10 Monate mindestens 6 Monate höchstens 16 Jahre 4 Monate. 1990: durchschnittlich 4 Jahre 2 Monate mindestens 6 Monate höchstens 15 Jahre 10 Monate. Zwischen den einzelnen Ministerien bestehen zum Teil erhebliche Unterschiede. Im Hinblick darauf, daß nach den Richtlinien für die Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen Fragen kurz zu beantworten sind, darf ich bezüglich der Angaben für die einzelnen Bundesministerien auf die beigefügte Anlage verweisen. Einweisung in ein Amt der Besoldungsgruppe B3 BBesO bei den Bundesministerien — Wartezeiten von der Beförderung zum Ministerialrat bis zur Einweisung in ein Amt der Besoldungsgruppe B 3 BBesO in den Jahren 1988 bis 1991 — Ressort 1988 1989 1990 1991 Fälle MD DD HD Fälle MD DD HD Fälle MD DD HD Fälle MD DD HD ChBK 2 ** 3;2 ** 4 1;0 3;4 6;5 2 ** 2;2 ** 7 0;4 4;0 4;6 AA 19 1;6 5;2 11;8 23 2;4 5;8 11;4 24 1;8 5;1 10;9 21 2;6 6;1 15;3 BMI 10 2;5 4;9 7;2 11 1;7 2;11 7;2 18 1;0 2;3 4;7 11 0;9 3;9 11;2 BMJ 6 2;1 3;2 3;10 3 3;3 3;6 4;0 11 2;0 2;10 3;7 7 1;1 1;10 3;5 BMF 6 3;1 3;3 3;5 12 1;0 3;4 3;11 21 1;9 3;0 4;2 25 1;1 1;8 2;6 BMWi 5 5;2 6;6 7;3 10 5;11 7;0 10;1 29 2;4 4;3 7;6 13 2;3 3;2 3;4 BML 7 0;5 7;0 8;6 7 1;11 5;11 8;0 12 0;5 4;4 7;10 11 2;4 3;9 11;2 BMA 2 ** 6;0 ** 8 2;0 3;8 4;6 11 0;9 3;4 3;8 4 1;9 2;8 4;1 BMVg 3 0;4 3;2 4;8 17 3;4 6;1 13;1 11 1;7 3;7 4;6 12 1;8 3;9 5;5 BMFuS - - - - - - - - - - - - 1 ** ** ** BMFJ * 1 ** ** ** 5 4;4 8;3 11;0 7 1;8 5;1 10;4 5 1;9 3;1 4;5 BMG — — — — — — — — — — — — 4 3;0 5;6 11;0 BMV 3 3;8 3;11 4;5 13 0;6 3;7 4;6 8 1;11 2;10 3;6 9 1;4 2;4 4;4 BMU 5 1;0 1;2 1;4 9 1;0 2;2 2;8 6 2;6 2;10 3;5 5 2;2 2;10 3;10 BMPT 6 1;2 4;1 6;2 7 2;0 4;2 5;0 13 1;0 3;2 6;11 10 1;0 3;0 19;11 BMBau 2 ** 3;1 ** 5 1;4 3;2 3;11 4 2;0 3;0 3;11 5 1;9 3;11 11;10 BMFT — — — — 5 5;8 7;4 8;10 9 3;7 7;4 10;3 9 1;6 5;11 12;8 BMBW — — — — 1 ** ** ** 5 3;5 6;0 8;2 5 0;11 3;2 5;0 BMZ 2 ** 4;9 ** - - - - 4 3;5 6;8 9;0 2 ** 5;0 ** BPA — — — — 2 ** 4;3 ** 4 4;0 9;5 15;10 2 ** 8;0 ** Summe 79 0;4 4;3 11;8 142 0;6 4;10 16;4 199 0;5 4;2 15;10 168 0;4 3;6 19;11 Erläuterungen: MD = Mindestdauer; DD = durchschnittliche Dauer; HD = Höchstdauer Angabe der Dauer: z.B. 1; 4 = 1 Jahr 4 Monate * 1988-1990: BMJFFG ** Keine Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Damit ist die Einmütigkeit, die im Ältestenrat inhaltlich vorhanden war, für den Punkt 2h — wenn ich Sie richtig verstanden habe, Frau Abgeordnete Wieczorek-Zeul — hergestellt.


Rede von Heidemarie Wieczorek-Zeul
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich darf nur darauf hinweisen, wie wichtig dieser Fall ist. Es geht um die Behandlung und die Zuständigkeit des Parlaments auch für die Ratifizierung im Zusammenhang mit der Entschließung zur Wirtschafts- und Währungsunion im Rahmen der Regierungskonferenz.

(Dr. Wolfgang Bötsch [CDU/CSU]: Das wissen wir doch!)

Jetzt wäre dieser Punkt beinahe aus Versehen in den Wirtschaftsausschuß überwiesen worden, weil das falsch ausgedruckt worden ist.
Wir bestehen nach wie vor darauf — dafür haben wir den Europa-Ausschuß eingerichtet — , daß diese Vorlage auch an den Europa-Ausschuß überwiesen wird.

(Zurufe von der CDU/CSU und der FDP: Ja, auch! — Clemens Schwalbe [CDU/CSU]: Das steht doch drin!)

— „Auch" heißt für uns: federführend an den Europa-Ausschuß.

(Widerspruch bei der CDU/CSU — Dr. Wolfgang Bötsch [CDU/CSU]: „Auch" ist etwas anderes als „federführend"! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Mitberatend!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Notfalls muß ich darüber abstimmen lassen. Aber ich meine, da im Ältestenrat ursprünglich Übereinstimmung erzielt worden ist und das Mißverständnis nur durch den
    Druckfehler entstanden ist, wollen wir die Sache korrigieren.

    (Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: Wir würden gerne abstimmen!)

    — Dann ist es gut, und wir werden es so machen. Ich muß jetzt also aus den Punkten 2 b bis 21 und 2 n bis 2 q die Punkte 2 h und 2 i herausnehmen. Ist das richtig?

    (Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: 2h und 21!)

    — Okay, 2 h und 21. Dann stelle ich zunächst einmal fest, daß die Vorlagen unter den Punkten 2 b bis 2 k
    — außer 2 h — sowie 2n bis 2 q an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse überwiesen werden, die Vorlage zu 2 i, wie erwähnt, auch noch an den Haushaltsausschuß.
    Dann stimmen wir über den Punkt 2 h ab. Da beantragen Sie, Frau Wieczorek-Zeul, die Überweisung an welche Ausschüsse?

    (Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: Federführend an den EG-Ausschuß, ansonsten wie ausgedruckt!)

    — Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen?
    — Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
    Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 21. Dort wünschen Sie welche Überweisungen?

    (Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: Federführend an den EG-Ausschuß! Es betrifft die Politische Union! 1. mitberatender Ausschuß soll der Auswärtige Ausschuß sein!)

    Zur Geschäftsordnung meldet sich Dr. Werner Hoyer. — Bitte.