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    Plenarprotokoll 12/52 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 52. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 30. Oktober 1991 Inhalt: Verzicht der Abgeordneten Dr. Conrad Schroeder (Freiburg) und Lothar de Maizière auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 4271 A Eintritt der Abgeordneten Sigrun Löwisch und Dr. Else Ackermann in den Deutschen Bundestag 4271 A Austausch von ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern im Vermittlungsausschuß (Abgeordneter Wolfgang Roth als ordentliches und Abgeordnete Anke Fuchs als stellvertretendes Mitglied) 4271 B Nachträgliche Überweisung des 13. Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz an den Ausschuß für Gesundheit 4271 B Tagesordnungspunkt 2: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1991 (Nachtragshaushaltsgesetz 1991) (Drucksache 12/1300) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 — StÄndG 1992) (Drucksache 12/1368) c) Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hubert Doppmeier, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Horst Friedrich, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksache 12/1359) 4271 C Tagesordnungspunkt 3: a) Erste, zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 12/1363) b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 12/1154, 12/1387, 12/1392, 12/1388) c) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 12/1155, 12/1387, 12/1392) Bernhard Jagoda CDU/CSU 4272 C Klaus Kirschner SPD 4274 A Dr. Bruno Menzel FDP 4276A Horst Peter (Kassel) SPD 4277 A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 4277 D Horst Peter (Kassel) SPD 4278 D Dr. Dieter Thomae FDP 4279 D Bernhard Jagoda CDU/CSU . . 4280B, 4281A Gerda Hasselfeldt, Bundesministerin BMG 4281 C Peter Conradi SPD (Erklärung nach § 31 GO) 4284 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Oktober 1991 Tagesordnungspunkt 4: Beratung ohne Aussprache Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung über befreiende Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte von Mutterunternehmen mit Sitz in einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist, zur Durchführung des Artikels 11 der Siebenten Richtlinie 83/349/EWG des Rates vom 13. Juni 1983 (Konzernabschlußbefreiungsverordnung — KonBefrV) (Drucksachen 12/1237, 12/1375) 4285D Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Mai 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beendigung der Tätigkeit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut (Drucksachen 12/939, 12/1370, 12/1372) Siegrun Klemmer SPD 4286B, 4291 A Rudolf Kraus CDU/CSU 4286 B Dr. Michael Luther CDU/CSU 4286 D Dr. Uwe Jens SPD 4288 A Dr. Heinrich L. Kolb FDP 4288 C Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 4289 B Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 4290 A Dr. Klaus Töpfer CDU/CSU 4292 A Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der am 29. Juni 1990 beschlossenen Änderung und den am 29. Juni 1990 beschlossenen Anpassungen zum Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (Drucksachen 12/1232, 12/1371, 12/1373) Klaus Harries CDU/CSU 4292 D Monika Ganseforth SPD 4293 C Marita Sehn FDP 4294 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU . 4295 C Tagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Einsetzung einer Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt — Bewertungskriterien und Perspektiven für umweltverträgliche Stoffkreisläufe in der Industriegesellschaft" (Drucksache 12/1290) Harald B. Schäfer (Offenburg) SPD . . . 4297B Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/ CSU 4299A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 4300C Dr. Jürgen Starnick FDP 4301 C Dr. Immo Lieberoth CDU/CSU 4302 D Michael Müller (Düsseldorf) SPD . . . 4303 D Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU . 4305 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/ Linke Liste: Einstellung der Mitarbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes aus der „Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung" (KGT) mit dem Ziel der Auflösung der KGT (Drucksache 12/1158) Andrea Lederer PDS/Linke Liste 4307 D Joachim Clemens CDU/CSU 4308 C Günter Graf SPD 4309 B Dr. Burkhard Hirsch FDP 4310A Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 4310C Zusatztagesordnungspunkt: Aktuelle Stunde betr. Entwicklung der Lehrstellenbilanz in den neuen Bundesländern Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 4311B Doris Odendahl SPD 4312 B Dirk Hansen FDP 4313A Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 4314 A Maria Eichhorn CDU/CSU 4315A Günter Rixe SPD 4316A Dr. Karlheinz Guttmacher FDP 4317 A Dr. Gerhard Päselt CDU/CSU 4317C Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD . 4318C Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . 4319C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 4320C Eckart Kuhlwein SPD 4321 C Josef Hollerith CDU/CSU 4322 C Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksachen 12/1380 vom 25. Oktober 1991 und 12/1391 vom 29. Oktober 1991 — Behandlung der kurdischen Minderheit durch die Türkei DringlAnfr 2 Hans Wallow SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 4324 A ZusFr Hans Wallow SPD 4324 A ZusFr Norbert Gansel SPD 4324 D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Oktober 1991 III ZusFr Manfred Opel SPD 4325 B ZusFr Rudolf Bindig SPD 4325 C ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 4325 D ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD 4326 B Maßnahmen zur sofortigen Beendigung des Bürgerkrieges in Kroatien DringlAnfr 1 Claus Jäger CDU/CSU Antw StMin Helmut Schäfer AA 4326 C ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 4326C ZusFr Norbert Gansel SPD 4327 A ZusFr Rudolf Bindig SPD 4327 A ZusFr Stefan Schwarz CDU/CSU . . . 4327 B ZusFr Gernot Erler SPD 4327 C ZusFr Albert Deß CDU/CSU 4327 D Umwandlung der Technischen Hochschule Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) zu einer Technischen Universität MdlAnfr 4, 5 Dr. Christine Lucyga SPD Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMBW 4328C, 4329 B ZusFr Dr. Christine Lucyga SPD . . . 4329A, D Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Bundesregierung vorn Inhalt der Stasi-Akte von Lothar de Maizière MdlAnfr 6, 7 Dr. Eberhard Brecht SPD Antw StS Franz Kroppenstedt BMI . . 4330A, D ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD . . . . 4330B, D ZusFr Manfred Opel SPD 4331 A ZusFr Freimut Duve SPD 4331 A Aussagen von Bundeskanzler Dr. Kohl vor der Industrie- und Handelskammer Bonn am 16. Oktober 1991 über die Lösung von Problemen im Zuge des Umzugsbeschlusses des Bundestages noch in dieser Wahlperiode MdlAnfr 8 Hans Wallow SPD Antw StS Franz Kroppenstedt BMI . . . . 4331 D ZusFr Hans Wallow SPD 4331 D Interesse der Bundesrepublik Deutschland an der Weitergabe von Rüstungsmaterial aus NVA-Beständen an Uruguay MdlAnfr 14 Manfred Opel SPD Antw PStSekr Klaus Beckmann BMWi . . 4332 B ZusFr Manfred Opel SPD 4332 C ZusFr Freimut Duve SPD 4332 D ZusFr Norbert Gansel SPD 4333 A Export von Munition aus NVA-Beständen an Finnland und andere Staaten MdlAnfr 15 Norbert Gansel SPD Antw PStSekr Klaus Beckmann BMWi . 4333 B ZusFr Norbert Gansel SPD 4333 B ZusFr Freimut Duve SPD 4333 D ZusFr Hans Wallow SPD 4333 D ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD 4334 A ZusFr Manfred Opel SPD 4334 B ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 4334 B Änderung der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" vom Mai 1982 angesichts der notwendigen Aussonderung von Beständen der ehemaligen NVA MdlAnfr 16 Walter Kolbow SPD Antw PStSekr Klaus Beckmann BMWi . 4334 D ZusFr Walter Kolbow SPD 4334 D ZusFr Margitta Terborg SPD 4335 A ZusFr Gernot Erler SPD 4335 A ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 4335 B ZusFr Dieter Heistermann SPD 4335 C ZusFr Norbert Gansel SPD 4335 C Interfraktionell vereinbarte Aussprache über den Versuch der Lieferung von Panzern und anderer Geräte durch den Bundesnachrichtendienst an Israel Norbert Gansel SPD 4335 D Michael Glos CDU/CSU 4336 D Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE . 4337 D Dr. Burkhard Hirsch FDP 4338 D Andrea Lederer PDS/Linke Liste 4339 C Willy Wimmer, Parl. Staatssekretär BMVg 4340 B Peter Paterna SPD 4341 B Bernd Wilz CDU/CSU 4342 B Gernot Erler SPD 4343 B Peter Kittelmann CDU/CSU 4344 b Dr. Lutz G. Stavenhagen, Staatsminister BK 4345 C Günther Friedrich Nolting FDP 4346 B Dr. Peter Struck SPD 4347 C Dr. Rolf Olderog CDU/CSU 4348 C Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 4349 B IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Oktober 1991 Nächste Sitzung 4350 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4351* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Herbert Lattmann, Hansjörgen Doss, Dr. Rudolf Sprung, Carl-Detlef Freiherr von Hammerstein, Hartmut Büttner (Schönebeck), Klaus Harries, Peter Harald Rauen, Wolfgang Schulhoff, Dr. Hermann Pohler, Dr. Winfried Pinger, Elke Wülfing (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 3) 4351* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrich Pätzold, Ernst Hinsken, Dr. Hermann Schwörer und Dr. Bernd Protzner (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 3) . 4352* C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Voigt (Northeim) (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 3) . . . 4352* D Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi (PDS/Linke Liste) zu Tagesordnungspunkt 6 (Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Mai 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beendigung der Tätigkeit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut) (Tagesordnungspunkt 6) 4353* C Anlage 6 Für Israel bestimmte Rüstungsgüter im Hamburger Freihafen DringlAnfr 3 Wolfgang Roth SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 4353 D Anlage 7 Waffen- und Rüstungsgüter aus ehemaligen Beständen der NVA DringlAnfr 5 Hermann Bachmaier SPD SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 4354* A Anlage 8 Geplante Transaktion von Wehrmaterial nach Israel DringlAnfr 6 Dr. Peter Struck SPD SchrAntw StM Dr. Lutz G. Stavenhagen BK 4354* D Anlage 9 Konsequenzen aus Waffenverkäufen des BND DringlAnfr 7 Wolfgang Roth SPD SchrAntw StM Dr. Lutz G. Stavenhagen BK 4355* A Anlage 10 Austausch von Wehrmaterial zwischen BND und befreundeten Nachrichtendiensten; Falschdeklaration von militärischen Transportgütern DringlAnfr 8, 9 Gernot Erler SPD SchrAntw StM Dr. Lutz G. Stavenhagen BK 4355* B Anlage 11 Ausfuhr von Waffen und Rüstungsgütern DringlAnfr 10 Hermann Bachmaier SPD SchrAntw StM Dr. Lutz G. Stavenhagen BK 4355* C Anlage 12 Frauenanteil an geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen seit Einführung der Meldefrist im Januar 1990; Umwandlung sozialversicherungspflichtiger in versicherungsfreie Beschäftigungen MdlAnfr 1, 2 — Drs 12/1380 — Elke Wülfing CDU/CSU SchrAntw PStSekr Horst Günther BMA . . 4355* C Anlage 13 Angebote deutscher Firmen zum Löschen der brennenden Ölquellen in Kuwait MdlAnfr 3 — Drs 12/1380 — Monika Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 4356* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Oktober 1991 V Anlage 14 Entschädigung für Zwangsumsiedlungen in der ehemaligen DDR MdlAnfr 9 — Drs 12/1380 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 4356' C Anlage 15 Äußerungen des katholischen Militärbischofs Dyba auf der 36. GesamtseelsorgeKonferenz der katholischen Militärpfarrer MdlAnfr 17, 18 — Drs 12/1380 — Jürgen Koppelin FDP SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 4357* A Anlage 16 Bewachung der auszusondernden Waffenbestände der ehemaligen NVA; Kosten für die Bewachung MdlAnfr 19 — Drs 12/1380 — Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 4357* C Anlage 17 Zivile Nutzung oder Verschrottung der nicht mehr nutzbaren Bestände der ehemaligen NVA MdlAnfr 20 — Drs 12/1380 —Norbert Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 4357* D Anlage 18 Beurteilung von Crash-Tests bei Pkw's zur Verbesserung der Verkehrssicherheit; obligatorische Durchführung von Crash-Tests bei neuen Modellen MdlAnfr 21, 22 — Drs 12/1380 — Klaus Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 4358* B Anlage 19 Maßnahmen zur Entspannung der Situation an den Grenzübergängen zur CSFR; Aufnahme von Regelungen für die Grenzübergänge in das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz MdlAnfr 23, 24 — Drs 12/1380 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 4358* C Anlage 20 Einrichtung von Endlagern für radioaktive Abfälle in Greifswald oder Morsleben MdlAnfr 25 — Drs 12/1380 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 4359* A Anlage 21 Gewährleistung der Sicherheit für die Transporte von Kernbrennstoffen und radioaktiven Stoffen auf der B 207 und auf der OstseeFährlinie nach Dänemark MdlAnfr 26, 27 — Drs 12/1380 — Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 4359* A Anlage 22 Vernichtung aller französischen HADES- Raketen auf Grund der Resolution der Nordatlantischen Versammlung über die Abschaffung der atomaren Kurzstreckenwaffen in Europa MdlAnfr 28, 29 — Drs 12/1380 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 4359* D Anlage 23 Abstimmung mit verbündeten Regierungen oder internationalen Gremien über die Abgabe von Waffen aus NVA- bzw. Bundeswehrbeständen MdlAnfr 30 — Drs 12/1380 — Manfred Opel SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 4360* B Anlage 24 Export bzw. Vernichtung von Waffensystemen der ehemaligen NVA im Hinblick auf die KSE-Rüstungsbegrenzungen MdlAnfr 31 — Drs 12/1380 — Walter Kolbow SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 4360* B Anlage 25 Revision des NATO-Truppenstatuts zur Gleichstellung der Zivilbeschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften MdlAnfr 32 — Drs 12/1380 — Horst Sielaff SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 4360* C VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Oktober 1991 Anlage 26 Revision des NATO-Truppenstatuts zur Gleichstellung der Zivilbeschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften MdlAnfr 33, 34 — Drs 12/1380 —Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 4360* D Anlage 27 Erörterung der Menschenrechtsverletzungen beim Besuch des chinesischen Vizepremierministers MdlAnfr 35, 36 — Drs 12/1380 —Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 4361* B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Oktober 1991 4271 52. Sitzung Bonn, den 30. Oktober 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 30. 10. 91 Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 30. 10. 91 Becker, (Nienberge), SPD 30. 10. 91 Helmuth Belle, Meinrad CDU/CSU 30. 10. 91 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 30. 10. 91 * Wilfried Braband, Jutta PDS 30. 10. 91 Brandt, Willy SPD 30. 10. 91 Brudlewsky, Monika CDU/CSU 30. 10. 91 Dörflinger, Werner CDU/CSU 30. 10. 91 Doppmeier, Hubert CDU/CSU 30. 10. 91 Ehlers, Wolfgang CDU/CSU 30. 10. 91 Eimer (Fürth), Norbert FDP 30. 10. 91 Ferner, Elke SPD 30. 10. 91 Fischer (Homburg), SPD 30. 10. 91 Lothar Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 30. 10. 91 Fuchs (Köln), Anke SPD 30. 10. 91 Gattermann, Hans H. FDP 30. 10. 91 Genscher, Hans-Dietrich FDP 30. 10. 91 Grünbeck, Josef FDP 30. 10. 91 Heise, Manfred Harald CDU/CSU 30. 10. 91 Heinrich Hiller (Lübeck), Reinhold SPD 30. 10. 91 Hilsberg, Stephan SPD 30. 10. 91 Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 30. 10. 91 Dr. Hoyer, Werner FDP 30. 10. 91 Jäger, Renate SPD 30. 10. 91 Dr. Jahn (Münster), CDU/CSU 30. 10. 91 Friedrich-Adolf Jung (Düsseldorf), Volker SPD 30. 10. 91 Klose, Hans-Ulrich SPD 30. 10. 91 Köhler (Hainspitz), CDU/CSU 30. 10. 91 Hans-Ulrich Koltzsch, Rolf SPD 30. 10. 91 Kors, Eva-Maria CDU/CSU 30. 10. 91 Koschnick, Hans SPD 30. 10. 91 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 30. 10. 91 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 30. 10. 91 Kubicki, Wolfgang FDP 30. 10. 91 Leidinger, Robert SPD 30. 10. 91 Lintner, Eduard CDU/CSU 30. 10. 91 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 30. 10. 91 Erich Meinl, Rudolf Horst CDU/CSU 30. 10. 91 Mischnick, Wolfgang FDP 30. 10. 91 Möllemann, Jürgen W. FDP 30. 10. 91 Molnar, Thomas CDU/CSU 30. 10. 91 Neumann (Gotha), SPD 30. 10. 91 Gerhard Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Nolte, Claudia CDU/CSU 30. 10. 91 Otto (Frankfurt), FDP 30. 10. 91 Hans-Joachim Dr. Pohl, Eva FDP 30. 10. 91 Rawe, Wilhelm CDU/CSU 30. 10. 91 Rempe, Walter SPD 30. 10. 91 Repnik, Hans-Peter CDU/CSU 30. 10. 91 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 30. 10. 91 Erich Rother, Heinz CDU/CSU 30. 10. 91 Sauer (Salzgitter), Helmut CDU/CSU 30. 10. 91 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 30. 10. 91 Schaich-Walch, Gudrun SPD 30. 10. 91 Scharrenbroich, Heribert CDU/CSU 30. 10. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 30. 10. 91 ** Schmidbauer, Bernd CDU/CSU 30. 10. 91 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 30. 10. 91 Schuster, Hans Paul FDP 30. 10. 91 Hermann Dr. Schuster, Werner SPD 30. 10. 91 Seidenthal, Bodo SPD 30. 10. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 30. 10. 91 ** Sothmann, Bärbel CDU/CSU 30. 10. 91 Steiner, Heinz-Alfred SPD 30. 10. 91 ** Verheugen, Günter SPD 30. 10. 91 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 30. 10. 91 Gert Dr. Wieczorek, Norbert SPD 30. 10. 91 Zierer, Benno CDU/CSU 30. 10. 91 ** Zywietz, Werner FDP 30. 10. 91 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Herbert Lattmann, Hansjörgen Doss, Dr. Rudolf Sprung, Carl-Detlef Freiherr von Hammerstein, Hartmut Büttner (Schönebeck), Klaus Harries, Peter Harald Rauen, Wolfgang Schulhoff, Dr. Hermann Pohler, Dr. Winfried Pinger, Elke Willfing (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 3) Dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch stimmen wir trotz erheblicher Bedenken zu, weil die Erfahrungen mit dem Gesundheits-Reformgesetz vom 20. Dezember 1988 sowie die darin enthaltene Regelung der Zuzah- 4352* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Oktober 1991 lung für Arznei- und Verbandmittel Änderungen notwendig machen. Unsere Bedenken beziehen sich u. a. auf die zeitliche Verdoppelung und Erweiterung bei der Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder (§ 45 Sozialgesetzbuch V). Eine solche Maßnahme ist grundsätzlich wünschenswert, kann aber nur verantwortet werden, soweit die damit verbundene Mehrbelastung für die gesetzliche Krankenversicherung die im Gesetzentwurf vorgesehenen Kosten von jährlich 80 Millionen DM nicht übersteigt. Unsere erheblichen Zweifel, daß dieser Umfang deutlich überschritten wird, konnten nicht ausgeräumt werden. Ebenfalls untauglich ist das praktizierte System einer gespaltenen Selbstbeteiligung bei Arznei- und Verbandmitteln, das mit dem vorgelegten Entwurf fortgeschrieben wird. Es führt zu erheblichen gesundheitspolitischen, medizinischen, wirtschaftlichen und forschungspolitischen Verwerfungen. So werden Schwerstkranke, die oft auf nicht festbetragsfähige Arzneimittel angewiesen sind, finanziell erheblich belastet, während beispielsweise Bezieher leichter Schmerzmittel ohne Zuzahlungen auskommen. Dies stellt die medizinischen Erfordernisse auf den Kopf. Bedenklich ist auch, daß neue, den medizinischen Fortschritt sichernde Medikamente, für die es noch keinen Festbetrag geben kann, nur gegen erheblichen Aufwand genutzt werden können, während ältere, unter Umständen bereits obsolete Arzneimittel zuzahlungsfrei erhältlich sind. Auch ist zu befürchten, daß die Regelung einen erheblichen Anreiz zur Verschwendung darstellt. Der Patient, der die Höchstgrenze der Zuzahlung bereits erreicht hat, ist gut beraten, wenn er vorsichtshalber die größtmögliche Menge bezieht, auch wenn er diese zunächst nicht voll benötigt. Nur so kann er eine zwar nicht wahrscheinliche, aber von ihm nicht völlig auszuschließende zweite und dann erneut zuzahlungspflichtige Verschreibung vermeiden. Es muß in diesem Zusammenhang auch damit gerechnet werden, daß nicht durch Festbetrag erfaßte, aber kostengünstige Präparate nur deswegen durch teurere Festbetragsmedikamente der gleichen Indikationsgruppe ersetzt werden, um dem Patienten die Zuzahlung zu ersparen. Das mit der Festbetragsregelung angestrebte Ziel einer höheren Wirtschaftlichkeit wird so konterkariert. Grundsätzlich bejahen wir das Instrument der Selbstbeteiligung. Im Interesse einer dauerhaften Sicherung der gesetzlichen Krankenversicherung halten wir sie sogar für unverzichtbar. Sie kann allerdings nur wirksam werden, wenn sie nicht von Marktzufälligkeiten abhängt und den Betroffenen eine Reaktion erlaubt. Diese Voraussetzungen erfüllt das gegenwärtige System nicht. Die Zustimmung wird uns nur durch die Zusage der Bundesministerin für Gesundheit erlaubt, nach der die Frist bis zum Inkrafttreten der Zuzahlungsregelung am 1. Oktober 1992 genutzt werden soll, in der Zwischenzeit nach besseren und zukunftsgerechteren Lösungen zu suchen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Ulrich Petzold, Ernst Hinsken, Dr. Hermann Schwörer und Dr. Bernd Protzner (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 3) Obwohl wir den Gesetzentwurf auf Drucksache 12/1363 überwiegend akzeptabel finden, können wir der Verdoppelung der Bezugsdauer beim Kinderkrankengeld und der Heraufsetzung der Altersgrenze von 8 auf 12 Jahre nicht zustimmen. Begründung: Zwar sind die vorgesehenen Verbesserungen durch die Verdoppelung der Bezugsdauer beim Kinderkrankengeld und die Heraufsetzung der Altersgrenze von 8 auf 12 Jahre im Sinne einer zielgerichteten Familienpolitik wünschenswert, aber im Gegensatz zur Bundesregierung gehen wir, die unterzeichnenden Abgeordneten, davon aus, daß die Verlängerung der Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder (§ 45 SGB V) auf der Grundlage der den Krankenkassen zur Verfügung stehenden Unterlagen im Jahre 1992 die gesetzliche Krankenversicherung voraussichtlich nicht mit 80 Millionen DM, sondern mit einem vielfach höheren Betrag zusätzlich belasten wird. Wir bitten die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag über die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen nach § 45 SGB V im Jahre 1992 und in den folgenden Jahren und über die dafür gemachten Aufwendungen der Krankenkassen jeweils bis zum 1. Juni des nachfolgenden Jahres zu berichten. Sollten die Ausgaben der Krankenkassen für Leistungen nach § 45 SGB V im Jahre 1992 250 Millionen DM übersteigen, fordern wir die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der diese Leistungen so eingrenzt, daß das vorgenannte Ausgabenvolumen nicht überschritten wird. Schließlich handelt es sich um Gelder, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern als Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung je zur Hälfte erbracht werden müssen. Dadurch werden die höchsten Lohnzusatzkosten der Welt noch weiter aufgebläht mit dem Ergebnis, daß die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und damit die Sicherheit vieler Arbeitsplätze langfristig zusätzlich gefährdet werden. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Voigt (Northeim) (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 3) Dem Entwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des 5. Buches Sozialgesetzbuch stimme ich trotz erhebli- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Oktober 1991 4353* cher Bedenken zu, weil die Erfahrungen mit dem Gesundheits-Reformgesetz vorn 20. Dezember 1988 sowie die darin enthaltene Regelung der Zuzahlung für Arznei- und Verbandsmittel Änderungen notwendig machen. Nach meiner festen Überzeugung ist das im Augenblick praktizierte System einer gespaltenen Selbstbeteiligung bei Arznei- und Verbandsmitteln, das mit dem vorgelegten Entwurf fortgeschrieben wird, für den Leistungsanbieter und Verbraucher nicht zumutbar und für die Reduzierung der Kosten im Gesundheitswesen langfristig unbrauchbar. Dieses System führt zu erheblichen gesundheitspolitischen, medizinischen, wirtschaftlichen und forschungspolitischen Verwerfungen. So werden Schwerstkranke, die oft auf nicht festbetragsfähige Arzneimittel angewiesen sind, finanziell erheblich belastet, während beispielsweise Bezieher leichter Schmerzmittel ohne Zuzahlung auskommen. Dies stellt die medizinischen Erfordernisse auf den Kopf. Nicht akzeptabel ist auch, daß neue, den medizinischen Fortschritt sichernde Medikamente, für die es noch keinen Festbetrag geben kann, nur dann vom Verbraucher genutzt werden können, wenn er zu einer Selbstbeteiligung an den Kosten bereit ist. Demgegenüber sind ältere, unter Umständen bereits obsolete Arzneimittel zuzahlungsfrei erhältlich. Auch ist zu befürchten, daß die Regelung einen erheblichen Anreiz zur Verschwendung darstellt. Der Patient, der durch die Verschreibung eines Medikaments in kleinerer Packungseinheit die Höchstgrenze der Zuzahlung bereits erreicht hat, ist gut beraten, wenn er vorsichtshalber die größtmögliche Menge verschreiben läßt, auch wenn er diese zunächst nicht benötigt. So kann er eine zwar nicht wahrscheinliche, aber von ihm nicht völlig auszuschließende zweite und erneut zuzahlungspflichtige Verschreibung vermeiden. Es muß in diesem Zusammenhang auch damit gerechnet werden, daß nicht durch Festbetrag erfaßte, aber kostengünstige Präparate nur deswegen durch teurere Festbetragsmedikamente der gleichen Indikationsgruppe ersetzt werden, uni dem Patienten die Zuzahlung zu ersparen. Das mit der Festbetragsregelung angestrebte Ziel einer höheren Wirtschaftlichkeit wird so konterkariert. Grundsätzlich bejahe ich das Instrument der Selbstbeteiligung. Im Interesse einer dauerhaften Sicherung der gesetzlichen Krankenversicherung halte ich sie sogar für unverzichtbar. Sie muß sozialverträglich gestaltet werden, indem der chronisch Kranke für lebenserhaltende Medikamente von der Zuzahlung befreit wird. Die Zustimmung zu diesem Gesetz wird mir dadurch erleichtert, daß die Frist zum Inkrafttreten am 1. Oktober 1992 die Möglichkeit gibt, über die von mir aufgezeigten Mißstände neu zu beraten und nachzudenken, um zu sachgerechten und in die Zukunft weisenden Lösungen zu kommen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 6 (Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Mai 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beendigung der Tätigkeit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut) (Tagesordnungspunkt 6) Dr. Gregor Gysi (PDS/Linke Liste): Wir beschäftigen uns heute mit der zweiten und dritten Lesung dieses Gesetzes. Die Argumente sind ausgetauscht. Trotzdem bleibt die PDS/Linke Liste bei ihrer Kritik, daß es angesichts der wirklich dramatischen Zerstörung der Erdatmosphäre nicht genügt, sich in Sachen Klimaschutz in Appellen oder — wie hier geschehen — in halbherzigen Versuchen zu ergehen. Wir haben des öfteren darauf hingewiesen, daß die Industriestaaten ihrer Verantwortung für das Klima nur gerecht werden, wenn sie umsteuern, d. h. ihre Produktions- und Lebensweise ändern. Hierzu gehören unverzichtbar die Energieeinsparung und die Verkehrsreduzierung. Dazu nur ein Beispiel: Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland 30 Millionen Autos. Das sind genauso viel wie in Südamerika, Afrika und Asien — und ohne Japan — vorhanden sind. Ferner gehört dazu eine Umkehr in der Chemiepolitik. hiervon wird noch die Rede sein. Schließlich gehören dazu ein naturverträglicher Landbau und die Wiederaufforstung im eigenen Land. Aber ein weiteres liegt in der Verantwortung der Industriestaaten: die Schaffung einer gerechten Wirtschaftsordnung, damit endlich Schluß ist mit der ökonomischen und ökologischen Ausbeutung der sogenannten Dritten Welt, also der Länder, die durch uns seit den Kolonialzeiten his heute zum Raubbau an der Natur gezwungen werden und auf deren Kosten wir leben. Bundeskanzler Kohl hätte, anstatt in Brasilien Versprechungen zu machen, lieber Herrn Waigel dazu bringen sollen, in London den Schuldenstreichungen für die Länder der Dritten Welt zuzustimmen. Wir werden dem Gesetzentwurf trotz seiner Unzulänglichkeiten unsere Zustimmung geben, da wir jeden Schritt in dieser Richtung unterstützen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die dringliche Frage des Abgeordneten Wolfgang Roth (SPD) (Drucksache 12/1391 Frage 3): welche Rüstungsgüter werden derzeit im Hamburger Haien mit Frachtpapieren für Israel testgehalten, und woher stammen diese Rüstungsgüter? 4354* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Oktober 1991 In der angesprochenen Angelegenheit ist ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Hamburg anhängig. Die Staatsanwaltschaft Hamburg als Herrin des Verfahrens hat sich jegliche Auskunftserteilung vorbehalten. Anlage 7 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die dringliche Frage des Abgeordneten Hermann Bachmeier SPD (Drucksache 12/1391 Frage 5): Welche Waffen und sonstige Rüstungsgüter aus ehemaligen Beständen der NVA sind noch im Besitz der Bundeswehr, und wo sind die Waffen und sonstigen Rüstungsgüter verblieben, die am 3. Oktober 1990 zum Bestand der NVA gehörten, jetzt aber nicht mehr zum Bestand der Bundeswehr gehören? 1. Bei der NVA handelte es sich um eine sowohl qualitativ als auch quantitativ hoch gerüstete Armee. Mit dem Beitritt der neuen Länder war von der Bundeswehr Material in folgenden Mengen zu übernehmen, wobei hier nur der Umfang skizziert werden kann: ca. 15 500 verschiedene Waffensysteme, Großgeräte/Geräte mit ca. 1 Million Katalogpositionen (vergleichbar Versorgungsnummer). Dabei unter anderem: 2 300 Kampfpanzer 7 800 gepanzerte Fahrzeuge 2 500 Artilleriegeschütze 420 Kampfflugzeuge 50 Kampfhubschrauber 100 000 Radfahrzeuge aller Art (incl. Anhänger und Motorräder) 1 200 000 Handfeuerwaffen mit der zugehörigen Peripherie. Dazu kamen alleine ca. 300 000 t Munition. 2. Die vollständige Identifizierung und Erfassung dieses Materials sowie die Einteilung, welches Material in der Bundeswehr weiterbenutzt wird und welches auszusondern und zu verwerten ist, wird bis Ende 1991 abgeschlossen sein. Dabei zeichnet sich derzeit ab, daß ca. 40 % der Gerätearten in der Bundeswehr weiter genutzt werden. 3. Das übrige Material gilt als ausgesondert und ist zu verwerten. Die Durchführung der Verwertung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) und des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) sowie der Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 20. April 1982. Die Verwertung muß außerdem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und mit größtmöglichem Nutzen für die Bundesrepublik Deutschland geschehen. Grundlage hierfür bilden die „Bestimmungen über das Aussondern und Verwerten von Material der Bundeswehr". Daher wird das Material zunächst auf Abgabemöglichkeiten in folgender Reihenfolge geprüft: — Unentgeltliche Abgabe an Gebietskörperschaften in den neuen Ländern — Abgabe an andere Ressorts, insbesondere an das BMI für Bundesgrenz- und Katastrophenschutz — NATO-Verteidigungshilfe Griechenland, Türkei, Portugal — Verkauf von Regierung zu Regierung, unter Beachtung der Rüstungsexportrichtlinien der Bundesregierung vom 20. April 1982 — Ausstattungshilfe für befreundete Staaten der 3. Welt — Humanitäre Hilfe — Unentgeltliche Abgabe an Hilfsorganisationen, z. B. DRK. Zusammenfassend ergibt sich z. Z. folgender Stand der Abgaben von Waffen und anderem Wehrmaterial: — 20 000 Radfahrzeuge wurden den Gebietskörperschaften der neuen Bundesländer zur unentgeltlichen Überlassung für den Aufbau der Kommunal- und Länderverwaltungen angeboten. — 7 800 Radfahrzeuge sind bereits oder werden für Zwecke der humanitären Hilfe abgegeben (Rußland-Hilfe, Tschernobyl-Hilfe, Hilfe für Rumänien, Hilfe für Bulgarien). — Für die Unterstützung im Golfkrieg wurden den USA und anderen befreundeten, am Konflikt beteiligten Staaten Material in größeren Mengen und in Einzelfällen auch zur Technischen Auswertung zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung dieser Lieferungen dauerte zum Teil über die Beendigung des Golfkrieges hinaus. — NATO-Partner haben Material für Auswerte- und Ausbildungszwecke angefordert, die Auslieferungen sind zum Teil abgeschlossen. — Im Rahmen der NATO-Verteidigungshilfe wurden Verträge zur Übernahme von NVA-Material mit Griechenland und der Türkei geschlossen (Materialhilfe III). — Anfragen liegen auch von Staaten außerhalb der NATO vor. Mögliche Abgaben werden geprüft und wurden teilweise bereits durch BSR-Beschluß genehmigt. Dabei liegen auch Anfragen dieser Staaten nach Material in geringen Stückzahlen für die Technische Auswertung vor. In diese Rubrik gehören auch die Anfragen Israels. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. Lutz G. Stavenhagen auf die dringliche Frage des Abgeordneten Dr. Peter Struck (SPD) (Drucksache 12/1391 Frage 6): War über die Transaktion des Wehrmaterials von der Bundesrepublik Deutschland nach Israel das Bundeskanzleramt vorher informiert? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Oktober 1991 4355* Nein, das Bundeskanzleramt war vorher nicht informiert. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. Lutz G. Stavenhagen auf die dringliche Frage des Abgeordneten Wolfgang Roth (SPD) (Drucksache 12/1391 Frage 7): Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus Waffenverkäufen des BND an den israelischen Geheimdienst für die Struktur der Dienste und ihre Überwachung ziehen? Es handelt sich nicht um einen Verkauf, sondern um eine leihweise Überlassung zu Untersuchungszwekken mit Rückgabeverpflichtung. Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes hat bereits Anordnung getroffen, die den Entscheidungsvorbehalt der Leitung sicherstellen. Damit wird auch die Leitung des Bundesnachrichtendienstes in die Lage versetzt, ihren bereits bestehenden Unterrichtungspflichten gegenüber dem Bundeskanzleramt nachzukommen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. Lutz G. Stavenhagen auf die dringlichen Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 12/1391 Fragen 8 und 9): Ist es richtig, daß der BND auch in der Vergangenheit mit befreundeten Nachrichtendiensten Wehrmaterial ausgetauscht hat („branchenübliches Vorgehen"), und in welchen Fällen ist dies geschehen? Ist es auch in der Vergangenheit dabei zur Falschdeklarierung von militärischen Transportgütern gekommen, und beabsichtigt die Bundesregierung zuzulassen, daß der BND auch in Zukunft an dieser Praxis festhält? Der Bundesnachrichtendienst hat auch in der Vergangenheit mit befreundeten Nachrichtendiensten Informationen über fremdes Wehrmaterial, das die jeweiligen eigenen Streitkräfte bedroht, ausgetauscht. Dies geschieht auch in der Form der gegenseitigen leihweisen Überlassung solchen Materials zur wehrtechnischen Untersuchung, wie es im gegebenen Fall vorgesehen war. Über die Einzelfälle kann die Bundesregierung nur die für die Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages unterrichten. Aus Gründen der Geheimhaltung und der Transportsicherung ist auch in der Vergangenheit Wehrmaterial beim Transport nicht immer als solches deklariert worden. Die Bundesregierung wird dafür sorgen, daß solche Transporte künftig nur unter strikter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und nicht ohne Kenntnis der politisch Verantwortlichen stattfinden können. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Dr. Lutz G. Stavenhagen auf die dringliche Frage des Abgeordneten Hermann Bachmaier (SPD) (Drucksache 12/1391 Frage 10): Haben der BND oder andere Bundesbehörden über den jetzt bekanntgewordenen illegalen Rüstungsexportfall hinaus in der Vergangenheit Waffen und Rüstungsgüter ohne Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz bzw. dem Außenwirtschaftsgesetz nach Israel oder in andere Staaten ausgeführt? Der Bundesnachrichtendienst hat in der Vergangenheit mit befreundeten Partnerdiensten Wehrmaterial für Zwecke der wehrtechnischen Untersuchung ausgetauscht. Nach Auskunft des Bundesnachrichtendienstes ist dieser dabei davon ausgegangen, sich außenwirtschaftsrechtlich auf § 19 Absatz 1 Nr. 13 der Außenwirtschaftsverordnung berufen zu können. Kriegswaffenrechtlich hielt er die Vorgänge aufgrund der Tatsache, daß es sich um Material der Bundeswehr handelte und die Abgabe dieses Materials jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Verteidigung stattfand, durch § 15 des Kriegswaffenkontrollgesetzes abgedeckt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Horst Günther auf die Fragen der Abgeordneten Elke Wülfing (CDU/CSU) (Drucksache 12/1380 Fragen 1 und 2): Wie hoch ist nach Einführung der Meldepflicht für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse seit dem 1. Januar 1990 die Zahl der versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland, und wie hoch ist der Frauenanteil? Wie viele sozialpflichtige Beschäftigungsverhältnisse sind seit dem 1. Januar 1990 durch sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse ersetzt worden? Nach den jetzt vorliegenden Mikrozensus-Ergebnissen waren in der Berichtswoche im April 1990 1,55 Millionen Personen geringfügig beschäftigt. Der Frauenanteil lag bei 65 %. Im Mikrozensus 1990 wurde in der 3. Leitfrage zur Beschäftigung gefragt: „Haben Sie in der Berichtswoche eine geringfügige (Neben- oder Aushilfs-)Beschäftigung ausgeübt?". Die Ergebnisse werden in Kürze in „Wirtschaft und Statistik" vom Statistischen Bundesamt erläutert. Aus den Daten des neuen Meldeverfahrens lassen sich keine statistisch gesicherten Aussagen über den Umfang der geringfügigen Beschäftigung machen. Dies ist das Ergebnis intensiver Untersuchungen, die von der Bundesanstalt für Arbeit mit dem verfügbaren Datenmaterial durchgeführt wurden. Die Gründe liegen zum einen in der Konzeption des Meldeverfahrens, das die Aufdeckung von Mißbrauch zum Ziel hat und nicht die Erstellung von Statistiken, zum anderen liegen sie in Mängeln bei der praktischen Umsetzung des Meldeverfahrens, von denen nicht die Mißbrauchsaufdeckung, wohl aber die statistischen Auswertungen tangiert sind. Beides führt dazu, daß die bisher ermittelten Zahlen über geringfügig Beschäftigte und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse weitaus überhöht sind, daß Stichtagsabfragen des Bestandes zwangsläufig zu irreführenden Ergebnissen 4356* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Oktober 1991 kommen und daß auch Zeitraumberechnungen infolge fehlender Informationen praktisch nicht möglich sind. Die Bundesanstalt für Arbeit kommt daher zu dem Schluß, daß es aus statistisch-methodischer Sicht nicht zu vertreten ist, die derzeit vorliegenden Zahlen zu veröffentlichen. Sie wird in einem Bericht, der in diesen Tagen dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zugehen soll, das Ergebnis der Untersuchungen näher erläutern und Ergänzungsvorschläge zum Meldeverfahren machen, die eine aussagefähige Statistik ermöglichen sollen. Zu Ihrer zweiten Frage liegen keinerlei statistische Informationen vor. Es gibt jedoch auch Gründe zu der Annahme, daß es im Zusammenhang mit der Einführung der Meldepflicht eher zur Umwandlung sozialversicherungsfreier Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gekommen ist, dies insbesondere im Bereich der Mehrfachbeschäftigung. Die hohen Zunahmen im Bestand der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Jahresverlauf 1990 von fast 1 Million Personen würde diese Annahme eher stützen, denn widerlegen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Monika Ganseforth (SPD) (Drucksache 12/1380 Frage 3): Waren die Angebote der deutschen Firmen zum Löschen der brennenden Ölquellen in Kuwait zu teuer, technisch nicht ausreichend oder welches sind nach Meinung der Bundesregierung die Gründe, aus denen die deutschen Firmen im Gegensatz zu beispielsweise Teams aus Ungarn, Rumänien, China oder Argentinien — nicht zum Zuge gekommen sind, obwohl sich nach Aussagen von Minister Riesenhuber, die kuwaitische Regierung an einem deutschen Angebot sehr interessiert zeigte? Während der Delegationsreise von Experten nach Kuwait Mitte Juni zeigte sich die kuwaitische Seite interessiert an einem deutschen umfassenden, technisch hochwertigen, von örtlichen Hilfeleistungen unabhängigen, insbesondere für schwierige, auch in Ölseen gelegene Mittel- und Hochdruckquellen geeignetem Angebot, das bis Mitte Juli vorglegt werden sollte. Zu dieser Zeit waren vier Teams aus USA und Kanada seit etwa 4 Monaten bemüht, brennende Ölquellen zu löschen und zu sanieren. Der Erfolg war durchaus mäßig und entsprach in keiner Weise den Voraussagen der Löschtrupps und den Erwartungen der Kuwait Oil Company. Die Gründe hierfür sind nach diversen Pressemeldungen in ungenügender Vorbereitung und Abstimmung, insbesondere bei der Materialbeschaffung, zu suchen. Daher hatte die kuwaitische Regierung international um Hilfe nachgesucht und aus den zahlreichen Angeboten Mitte Juni etwa 16 Teams unter Vertrag genommen. Bei Vorlage und Verhandlung des deutschen Angebots Mitte bis Ende August hatten sich die Löschergebnisse, insbesondere durch die Mehrzahl der Löschteams und die bessere Materialausstattung erfreulicherweise drastisch zum Positiven verändert. Zu dieser Zeit brannten noch etwa 300 Ölquellen bei einer monatlichen Löschrate von etwa 80. Das deutsche Angebot war wegen der geforderten hohen Qualität teurer als das anderer Nationen, jedoch in dieser Qualität nicht erwünscht, zumal die Arbeit der Löschteams wesentlich schneller voranging, als ursprünglich angenommen. Angesichts des raschen Löschfortschritts wurde dann auch ein neues Angebot mit geringerem technischen Aufwand und dadurch deutlich reduzierten Kosten nicht mehr weiter verfolgt, da nur noch über eine zur Kostendeckung nicht ausreichende Anzahl Ölquellen verhandelt werden konnte. Nach Meinung der Bundesregierung war das Angebot aus heutiger Sicht zu teuer, da technisch sehr aufwendig, wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat. Am 13. Oktober 1991 brannten nach Kenntnis der deutschen Botschaft in Kuwait noch ca. 120 Sonden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/CSU) (Drucksache 12/1380 Frage 9): Wie ist der Überlegensstand der Bundesregierung, den seinerzeit in der Deutschen Demokratischen Republik zwangsumgesiedelten Bürgern an der damaligen Elbgrenze und in anderen Bereichen für die erlittenen Vermögensschäden eine angemessene Entschädigung zu leisten? Die Bundesregierung weiß um das Unrecht, das den Zwangsausgesiedelten angetan wurde. In Vorarbeiten zu dem Gesetzentwurf zur verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung wird auch dieser Personenkreis mit einbezogen. Bei einer rechtlichen Lösung muß allerdings der Gesamtkomplex Verwaltungsunrecht in der ehemaligen DDR im Auge behalten werden. Die DDR hat verwaltungsrechtliche Instrumentarien in vielfältiger Weise eingesetzt, um Mißliebige zu drangsalieren oder um wirtschafts- oder gesellschaftspolitisch als wünschenswert angesehene Zustände durchzusetzen. Deshalb muß allen Personen, die von Unrechtsmaßnahmen in vergleichbarer Weise betroffen wurden, in eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung einbezogen werden. Im Bereich der Enteignungen besteht gemäß Artikel 3 Abs. 1 GG eine Bindung an die Vorgaben des Vermögensgesetzes, das nicht auf die Rückgängigmachung der Enteignungen angelegt ist, die in den letzten vierzig Jahren nach den allgemein geltenden innerstaatlichen Regelungen der DDR vorgenommen und entschädigt worden sind. Dies bedeutet, daß Ansprüche auf Restitution oder Entschädigung nur dann Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Oktober 1991 4357* in Betracht kommen, wenn die früher gezahlte Entschädigung geringer war, als sie Bürgern der ehemaligen DDR in vergleichbaren Fällen zustand. Die Bundesregierung wird deshalb für die Zwangsausgesiedelten nach Regelungen suchen, die systemgerecht sind, dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen und den besonderen Bedürfnissen der Betroffenen angemessen Rechnung tragen. Hierzu ist eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern gebildet worden, die auch die Erfahrungen der Betroffenen einbeziehen wird. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache 12/1380 Fragen 17 und 18): Wie beurteilt das Bundesministerium der Verteidigung die Äußerungen des katholischen Militärbischofs Johannes Dyba auf der 36. Gesamtseelsorge-Konferenz der katholischen Militärpfarrer, und hält das Bundesministerium der Verteidigung den katholischen Militärbischof Dyba noch tragbar für die Militärseelsorge? Hat es das Bundesministerium der Verteidigung für notwendig angesehen, mit der katholischen Kirche Gespräche über die Äußerungen des Militärbischofs zu führen, und wird das Bundesministerium der Verteidigung der katholischen Kirche eine Abberufung des Militärbischofs Dyba empfehlen? Zu Frage 17: Der katholische Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr, Erzbischof Dr. Dr. Johannes Dyba, Bischof von Fulda, hat wie jeder andere Bürger der Bundesrepublik Deutschland das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Sollte sich Ihre Frage auf in der Presse wiedergegebene Äußerungen des katholischen Militärbischofs zu katholischen Theologen beziehen, so muß ich darauf hinweisen, daß es sich um eine innerkirchliche Angelegenheit handelt, die der Bundesminister der Verteidigung nicht zu bewerten hat. Das gilt auch für die in der Presse wiedergegebene Äußerung des katholischen Militärbischofs, die er in Fulda machte. Es ist Sache des Erzbischofs Dyba als Bischof von Fulda, wie er auf eine massive Störung des Gottesdienstes der katholischen deutschen Bischöfe im Dom zu Fulda reagiert. — Auch die Äußerung des katholischen Militärbischofs zu Einsätzen der Bundeswehr, wie sie in der Presse wiedergegeben worden ist, ist eine Stellungnahme aus kirchlicher Sicht. Dies macht sein Hinweis auf die Verlautbarungen des 2. Vatikanischen Konzils zur Sicherung des Friedens besonders deutlich und folgt aus dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Zu Frage 18: Nein. Der katholische Militärbischof setzt die gute Zusammenarbeit seiner Vorgänger mit der Bundesregierung, insbesondere mit dem Bundesminister der Verteidigung und der militärischen Führung fort. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Frage des Abgeordneten Horst Jungmann (Wittmoldt) (SPD) (Drucksache 12/1380 Frage 19): Wer bewacht zur Zeit die Bestände der zur Aussonderung vorgesehenen Waffen und Ausrüstungsgegenstände der ehemaligen NVA, und welche Kosten sind für diese Bewachung im laufenden Haushaltsjahr entstanden bzw. für das kommende Haushaltsjahr voraussichtlich erforderlich? Die Bestände werden zur Zeit zum Teil durch die Truppe und zum Teil durch gewerbliche Unternehmen bewacht. Die Bewachung durch die Truppe verursacht keine besonderen zusätzlichen Kosten. Für die Bewachung durch gewerbliche Unternehmen werden 1991 ca. 11,5 Millionen ausgegeben. Es ist vorgesehen, die Bewirtschaftung und Bewachung der Verwertungslager für ausgesondertes NVA-Material der bundeseigenen Material-DepotService-Gesellschaft MDSG zu übertragen. Im Haushaltsplan 1992 sollen hierfür insgesamt 85 Millionen DM im Kapitel 1409 Titel 68-501 veranschlagt werden. Der Bewachungsbedarf wird entsprechend den Erfordernissen aus diesem Gesamtansatz anteilig gedeckt (voraussichtlich bis zu 50 Millionen DM). Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 12/1380 Frage 20) : In welchen Zeiträumen will die Bundesregierung die Bestände der ehemaligen NVA, die nicht von der Bundeswehr zur Nutzung übernommen werden können, einer zivilen Nutzung zuführen oder verschrotten? Das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigt, das ausgesonderte Wehrmaterial der ehemaligen NVA sobald wie möglich einer zivilen Nutzung zuzuführen oder zu verschrotten. Es wird angestrebt, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen bis zum Ende des nächsten Halbjahres zu schaffen. Derzeit werden weiterhin die Befüllung der Verdichtungslager, die Bestandsaufnahme und die Kategorisierung des Wehrmaterials durchgeführt. Diese Arbeiten sollen bis zum 31. Dezember 1991 abgeschlossen werden. Um Zeitverluste zu vermeiden, werden bereits parallel zu diesen Maßnahmen Ausschreibungen durch die VEBEG zum Verkauf und für die Verschrottung von Gerät der ehemaligen NVA durchgeführt. Die VEBEG führt in den neuen Bundesländern mehrere Verkaufsaktionen durch, bei denen sich die Käufer das Material ansehen und unmittelbar im Verwertungslager erwerben können. Der Bundesminister der Verteidigung hat Anfang September den Gebietskörperschaften im Beitrittsgebiet ca. 20 000 Fahrzeuge zurrt unentgeltlichen Erwerb für den Aufbau der Kommunal- und Länderver- 4358* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Oktober 1991 waltungen angeboten. Die Antworten der Länder auf dieses Angebot gehen derzeit ein. Ebenfalls parallel dazu wurden und werden aus dem zur Aussonderung heranstehenden Material Kfz, Gerät und Sanitätsmaterial für humanitäre Hilfe herausgezogen und z. T. bereits zum Versand gebracht, z. B. Tschernobylhilfe (ca. 400 Kfz), russische Kirche (ca. 200 Kfz) sowie Hilfe für Bulgarien (ca. 200 Kfz). Ein wesentlicher Faktor für die Zerstörung und Verschrottung von Kampfpanzern, Artilleriegeschützen und gepanzerten Gefechtsfahrzeugen, von Hubschraubern und Flugzeugen ist der Abschluß der Ratifizierung des KSE-Vertrages durch alle Vertragsstaaten. Erst danach kann die Zerstörung bzw. Verschrottung dieses Gerätes beginnen. Der vorgesehene Zerstörungszeitraum umfaßt 48 Monate, so daß nach derzeitiger Erwartung diese Maßnahmen im Jahre 1994 abgeschlossen werden können. Im Hinblick auf die große Menge an Munition, die zur Delaborierung bzw. Entsorgung heransteht, wurden die Kapazitäten im Jahre 1991 gesteigert. Der Bundesminister der Verteidigung geht davon aus, daß die Kapazität im Jahre 1992 weiter gesteigert werden. Die Delaborierung bzw. Entsorgung der Munition der ehemaligen NVA wird ca. noch weitere 4 Jahre beanspruchen. Die zur Verwertung und Konzentrierung des Materials genutzten Liegenschaften werden nach Abschluß der Verwertung dem allgemeinen Grundvermögen des Bundes zugeführt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Kirschner (SPD) (Drucksache 12/1380 Fragen 21 und 22): Wie beurteilt die Bundesregierung Crash-Tests hei PKW, um daraus Erkenntnisse zur Verbesserung der Sicherheit von Fahrer und Mitfahrer zu gewinnen? Gibt es Überlegungen bei der Bundesregierung, solche Crash-Tests nach standardisierten Methoden den Automobil-Herstellern für neue Modelle vorzuschreiben und die Ergebnisse zu veröffentlichen? Zu Frage 21: Crash-Tests werden in der Regel durchgeführt, um Fahrzeuge hinsichtlich der Einhaltung vorgegebener Schutzkriterien beim Frontal-, Seiten- oder Heckaufprall zu prüfen. In der Bundesrepublik werden Sicherheitsanforderungen an Fahrzeugkomponenten gestellt und entsprechende Komponententests durchgeführt. Die Prüfung eines kompletten Pkw in einem „Crash"-Test ist bisher nicht vorgeschrieben. Die Bundesregierung ist aber daran interessiert, zur Erlangung von Typgenehmigungen für Fahrzeuge Frontal- und Seitenaufprallprüfungen zu ermöglichen. Eine diesbezügliche Regelung muß international eingeführt werden. Entsprechende Arbeiten der ECE und EG werden von der Bundesregierung aktiv unterstützt. Zu Frage 22: Sobald eine ECE-Regelung bzw. EG-Richtlinie verabschiedet ist, wird sich die Bundesregierung für eine Anwendung im Rahmen von Typgenehmigungsverfahren für Fahrzeuge in der Bundesrepublik einsetzen. Die Ergebnisse dieser Crash-Tests sollen auch die Information liefern, um Verbrauchern die Bewertung von Pkw hinsichtlich des Insassenschutzes zu ermöglichen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/1380 Fragen 23 und 24): Was wird die Bundesregierung unternehmen, um zusammen mit der Tschechoslowakei Regelungen und Abhilfen zu finden, die die unerträgliche Situation an den Grenzübergängen zur Tschechoslowakei kurzfristig erleichtern? Wird die Bundesregierung dafür eintreten, daß in das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz Regelungen für die Grenzübergänge zur Tschechoslowakei aufgenommen werden, und wird sie für die Beratungen entsprechende Formulierungshilfen vorlegen? Zu Frage 23: Die Situation an den Grenzübergängen zur Tschechoslowakei läßt sich kurzfristig nur eingeschränkt und nur durch organisatorische Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den örtlichen tschechoslowakischen Stellen verbessern. Derzeit (29./30. Oktober) suchen die Zollverwaltungen beider Länder nach diesen Lösungen organisatorischer Art. Die Situation an der Grenze ist darüber hinaus Thema von bilateralen und multilateralen Gesprächen am Rande der Paneuropäischen Verkehrskonferenz (29./30. Oktober in Prag). Die Bundesregierung wird außerdem nochmals an Importeure und Grenzspediteure herantreten, damit Lkw-Standzeiten an der Grenze, die nicht abfertigungsbedingt sind, im Interesse einer besseren Ausnutzung der vorhandenen Kapazitäten vermieden werden. Zu Frage 24: Der Entwurf des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes bezweckt eine Beschleunigung der Planungen für Bundesverkehrswege in den neuen Bundesländern sowie im Land Berlin durch ein bis Ende 1995 befristet geltendes vereinfachtes Planungsrecht. Das Gesetz findet somit auch auf Planungen für grenzüberschreitende Verkehrswege des Bundes zwischen den neuen Bundesländern und der CSFR bis zur Bundesgrenze Anwendung. Die Beschränkung des räumlichen Anwendungsbereiches auf die neuen Bundesländer ist insbesondere durch den immensen Nachholbedarf zur grundlegenden Verbesserung des vernachlässigten Verkehrswegenetzes, den dringenden Handlungsbedarf zur Beseitigung von Investitionshemmnissen sowie durch die schwierige Situation der noch im Aufbau befindli- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Oktober 1991 4359* chen Bauverwaltungen in den neuen Bundesländern begründet. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/ CSU) (Drucksache 12/1380 Frage 25): Sieht die Bundesregierung konkrete Möglichkeiten oder sogar Notwendigkeiten, und gibt es bereits deshalb entsprechende Planungen, in Greifswald oder in Morsleben Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle vorzusehen und einzurichten? Die Bundesregierung verfolgt zwei Endlagerprojekte, und zwar die ehemalige Eisenerzgrube „Schachtanlage Konrad" in Salzgitter und den Salzstock Gorleben im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Seit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 verfügt die Bundesregierung über ein funktionsbereites Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Morsleben bei Helmstedt. Darüber hinaus gehende Planungen für weitere Endlager, z. B. in Greifswald, bestehen nicht und sind auch nicht erforderlich. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 12/1380 Fragen 26 und 27): Kann die Bundesregierung Auskunft geben über Art und Unifang von Transporten von Kernbrennstoffen und radioaktiven Stoffen auf der B 207 sowie der Fährlinie Puttgarden—Rödby (Dänemark)? Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um die Sicherheit für die Bevölkerung bei diesen Transporten und deren Umschlag auf der am meisten befahrenen Wasserstraße in der westlichen Ostsee sowie auf der stark belasteten A 1/B 207 zu gewährleisten? Zu Frage 26: Über die Fährlinie Puttgarden-Rodby (Dänemark), die Bundesstraße B 207 und den Eisenbahnanschluß zum Fährhafen wurden 1990 bzw. 1991 folgende Transporte durchgeführt: 1. Kernbrennstoffe auf Grund einer Genehmigung nach § 4 Atomgesetz 1990 wurden drei Transporte von Meßgeräten, Proben und kernbrennstoffhaltigen Detektoren durchgeführt, davon zwei Transporte auf der Schiene und ein Transport auf der Straße. 1991 wurden zwei Transporte von Probenmaterial in der Form von bestrahlten Brennstäben als Schienentransporte ausgeführt, bei einem Transport handelte es sich um einen Transittransport von Frankreich über Deutschland nach Dänemark. 2. Großquellen auf Grund einer Genehmigung nach § 8 Strahlenschutzverordnung 1990 wurden zwei Transporte von Großquellen — dabei handelte es sich um Strahlenquellen für die Medizin bzw. Forschung — und 1991 ein Großquellentransport auf der Straße durchgeführt. 3. Sonstige radioaktive Stoffe Transporte von sonstigen radioaktiven Stoffen auf der Straße bedürfen der Genehmigung gemäß § 8 Strahlenschutzverordnung, Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe mit der Eisenbahn bzw. mit Seeschiffen sind gemäß § 9 Strahlenschutzverordnung genehmigungsfrei, unterliegen aber — wie alle anderen Transporte — der Aufsicht der jeweils zuständigen Behörde. Für Transporte sonstiger radioaktiver Stoffe bestehen keine sicherheitstechnischen Gründe, Art und Umfang derartiger Transporte statistisch zu erfassen. Das wäre nur mit einem unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand möglich. Auf die Erfassung wird deshalb verzichtet. Zu Frage 27: Transporte von Kernbrennstoffen, Großquellen und sonstigen radioaktiven Stoffen werden gemäß den atomrechtlichen und verkehrsrechtlichen Vorschriften durchgeführt. Rechtsgrundlagen sind das Atomgesetz, die Strahlenschutzverordnung sowie das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und die danach erlassenen Rechtsverordnungen. Für die Beförderung gefährlicher Güter auf Roll on/Roll off- Schiffen (Fährschiffen) gelten die Vorschriften des International Maritim Dangerous Goods Code (IMDG- Code) und speziell für den Ostseeverkehr das „Memorandum of Understanding" in der Fassung von Visby vom 18./20. September 1989. Die verkehrsrechtlichen Vorschriften basieren auf den weltweit geltenden Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) für die sichere Beförderung radioaktiver Stoffe. Diese IAEO-Empfehlungen gewähren ein so hohes Maß an Sicherheit, daß nach menschlichem Ermessen Unfälle mit Gefahren für die Umwelt und Bevölkerung ausgeschlossen werden können. Dies zeigt sich auch in folgendem: Seit 1981 sind die Aufsichtsbehörden der Bundesländer angehalten, über besondere Vorkommnisse/ Unfälle bei der Beförderung radioaktiver Stoffe unverzüglich zu berichten. Seit Beginn der Berichtspflicht hat es auf der genannten Beförderungsstrecke keine besonderen Vorkommnisse/Unfälle beim Transport radioaktiver Stoffe gegeben. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/1380 Fragen 28 und 29): Wird die Bundesregierung die von der Nordatlantischen Versammlung in Madrid am 22. Oktober 1991 verabschiedete Resolution zur Abschaffung aller atomaren Kurzstreckenwaffen in Europa zum Anlaß nehmen, von der französischen Regierung nachdrücklich die Vernichtung aller HADES-Raketen zu verlangen? 4360* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Oktober 1991 Warum ist der ehemalige DDR-Staats- und Parteichef Erich Honecker bisher nicht von der Sowjetunion an Deutschland überstellt worden? Zu Frage 28: Angesichts der grundlegend veränderten politischen und militärischen Lage in Europa sind landgestützte nukleare Kurzstreckenwaffen ein Anachronismus. Die Bundesregierung begrüßt daher die Entscheidung der Präsidenten Bush und Gorbatschow, diese Waffenkategorie weltweit zu beseitigen. Auch die von Ihnen angeführte Entschließung der Nordatlantischen Versammlung entspricht der Haltung der Bundesregierung. Es ist jedoch Sache der französischen Regierung zu entscheiden, welche Folgerungen sie für das Hades-Programm zieht. Zu Frage 29: Die sowjetische Führung beruft sich zur Begründung ihrer Haltung zur Rücküberstellung Honeckers bekanntlich auf „medizinische und humanitäre" Erwägungen. Etwaige weitere Motive der sowjetischen Führung sind der Bundesregierung nicht bekannt geworden. Die Bundesregierung sieht insoweit auch keinen Anlaß zu Spekulationen. Bundesminister Genscher hat im übrigen die Haltung der Bundesregierung auch bei seinem jüngsten Besuch in Moskau gegenüber der sowjetischen Führung erneut deutlich gemacht und den Anspruch auf Rücküberstellung Honeckers bekräftigt. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Manfred Opel (SPD) (Drucksache 12/1380 Frage 30): Hat sich die Bundesregierung seit dem 3. Oktober 1990 mit verbundeten Reigerungen oder mit Gremien der NATO, der WEU oder anderen Organisationen (z. B. UNO) vor ihren Entscheidungen zur Abgabe von Waffen und Ausrüstungsgegenständen der ehemaligen NVA bzw. der Bundeswehr abgestimmt? Die Bundesregierung hat entschieden, daß die bisher geltenden rüstungsexportpolitischen Grundsätze und Richtlinien in vollem Umfang auch auf das Rüstungsmaterial der ehemaligen NVA Anwendung finden. Eine Änderung dieser Grundsätze ist nicht beabsichtigt. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Walter Kolbow (SPD) (Drucksache 12/1380 Frage 31): Beabsichtigt die Bundesregierung hei den sogenannten Treaty Limited Equipments (TLE) die KSE-Vertragsbegrenzungen zu erfüllen und diese Waffensysteme zu vernichten, oder wird sie solche Waffensysteme auf Antrag in Länder außerhalb des Anwendungsgebietes exportieren? Die Bundesregierung wird die erforderlichen Reduzierungen von vertragsbegrenztem Gerät im Einklang mit Artikel VIII des KSE-Vertrages vornehmen. Die Reduzierungen, zu denen sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat und die innerhalb von 40 Monaten nach Inkrafttreten des Vertrages abgeschlossen sein müssen, werden in den Hauptwaffenkategorien in etwa folgenden Umfang haben: 2 800 Kampfpanzer, 5 500 gepanzerte Kampffahrzeuge, 1 900 Artilleriewaffen und 120 Kampfflugzeuge. Der Export in Länder außerhalb des Anwendungsgebietes ist keine der Möglichkeiten, die der Vertrag zur Reduzierung vertragsbegrenzter Waffensysteme unter Anrechnung auf die Reduzierungsverpflichtung vorsieht. Die durch die Frage implizierte Alternative zur Erfüllung der KSE-Vertragspflichten — Vernichtung oder Export in Länder außerhalb des Anwendungsbereiches — existiert daher nicht. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Horst Sielaff (SPD) (Drucksache 12/1380 Frage 32): Welche Chancen für ein positives Ergebnis der Verhandlungen über die Revision des NATO-Truppenstatuts zur Gleichstellung der Zivilbeschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften sieht die Bundesregierung, und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Es ist das Ziel der deutschen Seite, auf eine weitgehende rechtliche Gleichstellung der zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften mit denen bei der Bundeswehr hinzuwirken. Die Verhandlungen über die Revision des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (nicht des NATO-Truppenstatuts selbst, das für alle Bündnispartner gilt) haben am 5. September 1991 in einer guten und vertrauensvollen Atmosphäre begonnen. Sie sollen so schnell wie möglich zu Ergebnissen führen. Angesichts der umfassenden Verhandlungsgegenstände können konkrete Angaben über ein voraussichtliches Ende der Verhandlungen und über zu erwartende Ergebnisse in einzelnen Fragen nicht gemacht werden. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Albrecht Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 12/1380 Fragen 33 und 34): Mit welchen Vorstellungen und Zielen in bezug auf die Gleichstellung der Zivilbeschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften geht die Bundesregierung in die Verhandlungen über die Revision des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut? Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Oktober 1991 4361* Warum hat die Bundesregierung nicht nach Artikel 82 c des Zusatzabkommens den Antrag auf eine Revision des Artikels 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut gestellt? Zu Frage 33: Es ist das Ziel der deutschen Seite bei den Verhandlungen über die Revision des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut, die weitgehende rechtliche Gleichstellung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften mit denen bei der Bundeswehr zu erreichen. Wir werden gemeinsam mit den Entsendestaaten nach Lösungen suchen, wie wir dieses Ziel im einzelnen umsetzen. Nähere Angaben kann ich beim gegenwärtigen Stand der Verhandlungen nicht machen. Zu Frage 34: Die Bundesregierung hat im Juni 1991 nach Artikel 82 des Zusatzabkommens einen Antrag auf Revision des Zusatzabkommens gestellt. Sie hat in den Verhandlungen, die am 5. September 1991 begonnen haben, eine größere Anzahl von Artikeln genannt, die Gegenstand dieser Überprüfung sein sollen. Dazu gehört auch Artikel 56. Neben der Gleichstellung der Zivilbeschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften mit denen bei der Bundeswehr dürfen wir auch die Erhaltung der Arbeitsplätze nicht aus den Augen verlieren. Wie diese Ziele im einzelnen erreicht werden können, ist Gegenstand der Verhandlungen mit den Entsendestaaten. Darüber kann ich Ihnen beim gegenwärtigen Stand der Verhandlungen keine Zwischenergebnisse mitteilen. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/1380 Fragen 35 und 36): Wie vereinbart die Bundesregierung die Einladung an den chinesischen Vizepremierminister zu einem Besuch in die Bundesrepublik Deutschland in der Zeit vom 29. Oktober 1991 bis 2. November 1991 mit den Beschlüssen des Deutschen Bundestages vom Juni 1989, nach dem hochrangige Kontakte bis auf weiteres ausgesetzt bleiben sollen, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sich die Politik der chinesischen Regierung in Fragen der Menschenrechte und gegenüber der Demokratiebewegung seit 1989 liberalisiert hat? Wird die Bundesregierung beim Besuch des chinesischen Vizepremierministers deutlich und öffentlich die andauernden Menschenrechtsverletzungen in der Volksrepublik China einschließlich Tibets und die nach wie vor totale Unterdrückung der Demokratiebewegung zur Sprache bringen und die chinesische Regierung auffordern, eine Verbesserung der Menschenrechtssituation herbeizuführen und die Demokratiebewegung nicht länger zu unterdrücken? Zu Frage 35: Der Europäische Rat hat am 22. Oktober 1990 beschlossen, Kontakte zur Volksrepublik China auf Ministerebene wieder aufzunehmen. Die Bundesregierung hat diesen Beschluß mitgetragen, weil sie der Auffassung ist, daß auch Menschenrechtsfragen nur wirksam angesprochen werden können, wenn auf politisch verantwortlicher Ebene ein Dialog besteht. Dem Geist der vom Bundestag unmittelbar nach Niederschlagung der Demokratiebewegung im Juni 1989 ausgesprochenen Empfehlung wurde bis heute durch den Verzicht auf Staatsbesuche und Regierungschefkontakte voll entsprochen. In Einzelbereichen zeigen sich durchaus Erfolge westlicher Dialogpolitik, die mit beharrlicher Ansprache von Menschenrechtsfragen gepaart ist. Als Beispiel ist die Ausreisegenehmigung für den Physiker Fang Lizhi (spr. Fang Lidschö), die offensichtlich vorsichtigere Behandlung bekannter Führer der Demokratiebewegung wie Wang Juntao (spr. Wang Dschüntao) und Chen Ziming (spr. Tschen Tseming) und die Einreiseerlaubnis für Menschenrechtsdelegationen westlicher Staaten zu nennen. Bundesminister Genscher hat im September d. J. mit dem chinesischen Außenminister am Rande der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Einrichtung eines ständigen Dialogs zu anstehenden Menschenrechtsfragen auf Botschafterebene vereinbart. Auch dies ist ein Erfolg der Dialogpolitik. Was die Verurteilung von Anhängern der Demokratiebewegung anbetrifft, so appelliert die Bundesregierung gemeinsam mit ihren europäischen Partnern an die chinesische Regierung, sich in ihrem eigenen Interesse zu einer baldigen umfassenden Amnestie zu entschließen. Zu Frage 36: Die Bundesregierung wird auch diesen Besuch wie alle vorangegangenen wichtigen Gesprächskontakte nutzen, um diese Fragen mit Nachdruck anzusprechen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sie haben ja gemerkt, daß ich versucht habe, so verständnisvoll und duldsam, wie es möglich ist, zu reagieren. Nur, es geht nicht, daß wir mit Hilfe des § 31 unserer Geschäftsordnung hier noch einmal einen umfangreichen politischen Beitrag leisten.

    (Peter Conradi [SPD]: Fünf Minuten sind nach der Geschäftsordnung zugelassen!)

    — Entschuldigung! In der Form, wie Sie Ihr Abstimmungsverhalten in diesen Beitrag eingebracht haben,



    Vizepräsident Hans Klein
    könnte natürlich jede politische Rede hier als Begründung für das eigene Abstimmungsverhalten gebracht werden.
    Aber was ich — Entschuldigung! — in dem Zusammenhang für nicht ganz problemfrei halte, ist, daß in den letzten Sekunden eines Beitrags eine Behauptung in Richtung auf wen auch immer — in dem Fall war es die Bundesregierung — aufgestellt wird und der Betreffende dann gar keine Chance mehr hat, das in dem Zusammenhang klarzustellen.

    (Peter Conradi [SPD]: Die Regierung muß immer das Wort erhalten!)

    — Da die Ministerin auf der Regierungsbank sitzt, hat sie keine Möglichkeit zur Kurzintervention.

    (Peter Conradi [SPD]: Doch! Natürlich! Sie kann runterkommen! Sie darf überhaupt jederzeit reden!)

    Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung über den Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch auf den Drucksachen 12/1154 und 12/1387.
    Ich rufe Art. 1 auf. Hierzu liegen auf den Drucksachen 12/1394, 12/1395 Nr. 1 und 12/1396 Änderungsanträge der Fraktion der SPD vor. Ich bitte diejenigen, die den Änderungsanträgen zuzustimmen wünschen, um das Handzeichen.

    (Peter Conradi [SPD]: Einzeln, bitte! — Zurufe von der SPD: Allen!)

    — Allen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? —Bei einer Enthaltung sind die Änderungsanträge abgelehnt.

    (Peter Conradi [SPD]: Das ist sehr unfair! Das ist eine Abwicklung, die ich nicht billige! Das kann er nicht machen!)

    Wer stimmt für Art. 1 in der Ausschußfassung? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die auf gerufene Vorschrift ist in der Ausschußfassung angenommen.
    Ich rufe die Art. 1 a bis 1 f in der Ausschußfassung auf. Ich bitte diejenigen, die den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünschen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
    Ich rufe Art. 2 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 12/1395 in Nr. 2 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer stimmt für den Änderungsantrag? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
    Wer stimmt für Art. 2 in der Ausschußfassung? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art. 2 ist angenommen.
    Ich rufe Art. 2 a bis 2 c in der Ausschußfassung auf. Ich bitte diejenigen, die den aufgerufenen Vorschriften zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
    Ich rufe Art. 3 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 12/1395 in Nr. 3 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wer stimmt für den Änderungsantrag? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
    Wer dem Art. 3 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist in der Ausschußfassung angenommen.
    Ich rufe Einleitung und Überschrift auf. Ich bitte diejenigen, die zuzustimmen wünschen, um das Handzeichen. Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich seiner Stimme? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
    Wir treten in die dritte Beratung
    ein und kommen zur Schlußabstimmung. Ich bitte
    alle, die dem Gesetzentwurf zustimmen möchten, sich
    zu erheben. — Das gleiche für die, die dagegen sind.
    — Und für diejenigen, die sich zu enthalten wünschen. — Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/ CSU und der FDP ist angenommen. Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den inhaltsgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung.
    Ich muß zum vorherigen Abstimmungsverfahren noch sagen, daß eine Reihe von Kollegen eine Erklärung zur Abstimmung zu Protokoll gegeben haben *).
    Wir kommen jetzt zur Einzelberatung und Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/1155. Der Ausschuß für Gesundheit empfiehlt auf Drucksache 12/1387 unter Nr. 1, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Ich rufe Art. 1 und 2, Einleitung und Überschrift auf. Ich bitte diejenigen, die den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünschen, um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen?
    — Wer enthält sich? — Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung abgelehnt. Damit unterbleibt nach § 83 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung.
    Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 12/1393. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? — Gegenprobe! — Enthaltungen?
    — Der Entschließungsantrag ist angenommen.
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf: Beratung ohne Aussprache
    Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung über befreiende Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte von Mutterunternehmen mit Sitz in einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist, zur Durchführung des Artikels 11 der Siebenten Richtlinie 83/349/EWG des Rates vom 13. Juni 1983 (Konzernabschlußbefreiungsverordnung — KonBefrV)
    — Drucksachen 12/1237, 12/1375 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Dr. Wolfgang Frhr. von Stetten Ludwig Stiegler
    *) Anlagen 2 bis 4



    Vizepräsident Hans Klein
    „Konzernabschlußbefreiungsverordnung" : Es tut mir leid — ich muß das heute zum zweitenmal sagen —, aber das ist diese Sprache, die wir den Bürgern zumuten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Was lehrt uns das?)

    Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen gleich zur Abstimmung. Der Rechtsausschuß empfiehlt auf Drucksache 12/1375, gegen die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 12/1237 keine Bedenken zu erheben. Wer stimmt für diese Beschlußempfehlung? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung ist angenommen.
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:
    Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Mai 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beendigung der Tätigkeit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut
    — Drucksache 12/939 —
    a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

    — Drucksache 12/1370 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Dr. Michael Luther Peter W. Reuschenbach
    b) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    — Drucksache 12/1372 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Kurt J. Rossmanith Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) Helmut Wieczorek (Duisburg)

    (Erste Beratung 41. Sitzung)

    Zur Geschäftsordnung hat die Kollegin Siegrun Klemmer um das Wort gebeten.


Rede von Siegrun Klemmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte bitten, diesen Tagesordnungspunkt heute hier nicht zu behandeln. Es liegt gegen die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Wismut und im Zusammenhang mit einigen Artikeln dieses Gesetzes eine Verfassungsbeschwerde vor. Ich möchte Sie bitten, das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen und erst dann in diesem Hause zu behandeln. Ich bitte Sie, meinem Vorschlag zuzustimmen.
Danke schön.

(Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Rudolf Kraus, Sie haben das Wort.