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    Plenarprotokoll 12/50 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 50. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1991 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Parlaments der Republik Gambia mit einer Delegation 4075 A Erweiterung der Tagesordnung . 4075B, 4168 B Abwicklung der Tagesordnung 4075 C Tagesordnungspunkt 3: a) Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zweiten Zusatzprotokoll vom 21. Mai 1991 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Drucksache 12/1241) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1992 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1992) (Drucksache 12/1240) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Januar 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gabunischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 12/1258) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 14. Dezember 1989 des Weltpostvereins (Drucksache 12/1261) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes (Drucksache 12/1259) f) Beratung der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof: Bericht des Bundesrechnungshofes gemäß § 99 BHO über Vorsteuererstattungen bei der Gründung von Familienpersonengesellschaften in der Land- und Forstwirtschaft (Drucksache 12/1040) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze (Drucksache 12/1202) . . . . 4075 C Tagesordnungspunkt 4: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (Drucksachen 12/1103, 12/1131, 12/1283, 12/1307) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze (Drucksachen 12/1104, 12/1132, 12/1235, 12/1308) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1991 c) Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze sowie über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP: Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze sowie über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zu dem Entschließungsantrag der Gruppe Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung am 6. September 1991 zu den deutschpolnischen Verträgen (Drucksachen 12/1105, 12/1107, 12/1119, 12/1317) Christian Schmidt (Fürth) CDU/CSU . . 4077 A Markus Meckel SPD 4079 B Ulrich Irmer FDP 4082 B Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . 4084 A Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 4085 C Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . . 4087 A Dr. Ottfried Hennig CDU/CSU 4089 D Dr. Christoph Zöpel SPD 4091 C Ortwin Lowack fraktionslos 4094 C Dr. Dorothee Wilms CDU/CSU 4095 D Norbert Gansel SPD 4097 A Dr. Ulrich Briefs PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 27 GO) 4097 D Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 4098 B Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer Vorschriften (Drucksachen 12/1125, 12/1288) Hannelore Rönsch, Bundesministerin BMFuS 4099 B Dr. Ulrich Böhme (Unna) SPD 4101A Norbert Eimer (Fürth) FDP 4102B Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 4103B Walter Link (Diepholz) CDU/CSU . . . 4104 C Hildegard Wester SPD 4106D Roswitha Verhülsdonk CDU/CSU . . . 4108 C Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abfallgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drucksache 12/631) Otto Zeitler, Staatssekretär des Freistaates Bayern 4109B Monika Griefahn, Ministerin des Landes Niedersachsen 4111 A Birgit Homburger FDP 4112 D Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE 4115 A Jutta Braband PDS/Linke Liste 4116 C Dr. Paul Laufs CDU/CSU 4117 D Dr. Liesel Hartenstein SPD 4120B Dr. Klaus Töpfer, Bundesminister BMU . 4122D Dr. Liesel Hartenstein SPD 4124 C Harald B. Schäfer (Offenburg) SPD . . 4126B Tagesordnungspunkt 7: Beratungen ohne Aussprache a) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 02 Titel 686 30 — Beitrag an die Vereinten Nationen — (Drucksachen 12/1138, 12/1287) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines Grundstücks in Berlin gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 12/1008, 12/1289) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 32 zu Petitionen (Drucksache 12/1284) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 33 zu Petitionen (Drucksache 12/1285) 4127 C Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 12/1301 vom 11. Oktober 1991 — Ausländerfeindliches Verhalten von Bundeswehrsoldaten am 5. Oktober 1991 in Brake MdlAnfr 37 Margitta Terborg SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . 4128A ZusFr Margitta Terborg SPD 4128B Gründe für den Bau unterirdischer Bunker für Atombomben und Abstandsraketen in den US-Stützpunkten Ramstein, Hahn und Büchel Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1991 III MdlAnfr 38 Hans Wallow SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . 4128C ZusFr Hans Wallow SPD 4128D Beeinträchtigung des Tourismus im Harz durch Tiefflüge MdlAnfr 39 Dr. Eberhard Brecht SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . . 4129A ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 4129 B ZusFr Franz Müntefering SPD 4129 C ZusFr Dr. Peter Eckardt SPD 4129 C ZusFr Dr. Burkhard Hirsch FDP 4129 D Definition der Äußerung von Bundesverteidigungsminister Dr. Stoltenberg über die „Ablösung" des Soltau-Lüneburg-Abkommens MdlAnfr 40 Arne Fuhrmann SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . 4130A ZusFr Arne Fuhrmann SPD 4130B ZusFr Franz Müntefering SPD 4130 C Erfahrungen mit dem Einsatz medizinischer Großgeräte nach dem SGB V MdlAnfr 41, 42 Klaus Kirschner SPD Antw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 4130D ZusFr Klaus Kirschner SPD 4131 A ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 4131D Zahl der Ausbildungsplatzbewerber in den neuen Bundesländern bis zum i. September 1991; Zahl der vermittelten Bewerber MdlAnfr 54, 55 Eckart Kuhlwein SPD Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMBW 4132A, 4133 B ZusFr Eckart Kuhlwein SPD 4132D Bewilligung von „Lehrstellenhilfen" für Ausbildungsplätze in den neuen Bundesländern; zusätzliche Fördermaßnahmen der neuen Bundesländer MdlAnfr 58, 59 Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMBW 4133D, 4135 A ZusFr Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD 4134A, 4135D ZusFr Eckart Kuhlwein SPD 4134 C Anträge für Ausbildungsstellen gemäß § 40 c AFG bis zum 1. September 1991 in den neuen Bundesländern; Beurteilung der Qualität des Angebots MdlAnfr 60, 61 Günter Rixe SPD Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMBW 4136B, 4137 A ZusFr Günter Rixe SPD 4136C, 4137B Ausbildungsplätze für Bewerber aus den neuen Bundesländern in den alten Bundesländern bis zum 1. September 1991; Wechsel des Ausbildungsplatzes oder Besuch einer Schule MdlAnfr 62, 63 Dr. Peter Eckardt SPD Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMBW 4137 C, 4138B ZusFr Dr. Peter Eckardt SPD 4137 D Auswirkung des wirtschaftlichen Erneuerungsprozesses in den neuen Bundesländern 1992 auf die Entwicklung des Ausbildungsplatzangebots; Ausgleich von Angebot und Nachfrage MdlAnfr 66, 67 Stephan Hilsberg SPD Antw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMBW 4138C ZusFr Stephan Hilsberg SPD 4138 D Änderung bei der diplomatischen Anerkennung der Republiken Slowenien und Kroatien auf Grund der Erklärung des französischen Außenministers MdlAnfr 68 Claus Jäger CDU/CSU StMin Ursula Seiler-Albring AA 4139 A ZusFr Claus Jäger CDU/CSU 4139A Zahl der auf Einladung der ehemaligen DDR in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Stipendiaten; Höhe der Stipendien MdlAnfr 69, 70 Gernot Erler SPD StMin Ursula Seiler-Albring AA . 4139 C, 4140 A ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 4139D, 4140B Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Verhandlungen der Bundesregierung in den EG-Regierungskonferenzen zur Politischen Union und zur Wirtschafts- und Währungsunion Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . . 4140C Peter Kittelmann CDU/CSU 4142 A Dr. Helmut Haussmann FDP 4142 D Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . 4143 C Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 4144B Florian Gerster, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 4145 C Reinhard Freiherr von Schorlemer CDU/ CSU 4146C IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1991 Dr. Norbert Wieczorek SPD 4147 C Dr. Cornelie von Teichman FDP 4149A Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 4150B Dieter Schloten SPD 4151 A Dr. Hermann Schwörer CDU/CSU . . . 4152A Dr. Erich Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi 4152 D Dr. Christoph Zöpel SPD 4153B Wilfried Seibel CDU/CSU 4154 C Michael Stübgen CDU/CSU 4155C Tagesordnungspunkt 8: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechtes für Mitarbeiter/-innen von Presse und Rundfunk und des entsprechenden Beschlagnahmeverbotes auf selbst erarbeitetes Material (Drucksache 12/499) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Presse und Rundfunk sowie des entsprechenden Beschlagnahmeverbots auf selbsterarbeitetes Material (Drucksache 12/1112) Dr. Hans de With SPD 4156D Joachim Hörster CDU/CSU 4158B Dieter Wiefelspütz SPD 4159 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 4159D Detlef Kleinert (Hannover) FDP 4160 C Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 4161 B Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . . 4161 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes sowie Beratung eines Antrages zu den Richtlinien zur Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit (Drucksache 12/1324) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes (Stasi-Überprüfungsgesetz) (Drucksache 12/1325) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/ Linke Liste: Vollständige Überprüfung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung auf mögliche Kontakte zum MfS/AfNS und zum BND, MAD, VS und ausländischen Geheimdiensten (Drucksache 12/1148) Dieter Wiefelspütz SPD 4162D Friedrich Bohl CDU/CSU 4164 A Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 4165B Manfred Richter (Bremerhaven) FDP . . 4166A Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 4166D Dieter Wiefelspütz SPD 4167 C Stephan Hilsberg SPD 4167 D Dr. Jürgen Schmieder FDP 4168A Zusatztagesordnungspunkt: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung (Drucksache 12/269 Nr. 2.11) Änderung des Vorschlags für die Richtlinie des Rates zur Anlastung der Wegekosten an schwere Nutzfahrzeuge (Drucksache 12/1268) 4168B Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Strukturhilfegesetzes und zur Aufstockung des Fonds „Deutsche Einheit" (Drucksache 12/1227) Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 4168C Hans Georg Wagner SPD 4169 C Arnulf Kriedner CDU/CSU 4170D Dr. Ulrich Briefs PDS/Linke Liste . . . 4172A Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) FDP . . 4172 C Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 4173 C Klaus-Dieter Kühbacher, Minister des Landes Brandenburg 4174 B Carl-Ludwig Thiele FDP 4175B Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (Drucksache 12/622) Rolf Schwanitz SPD 4176 A Andrea Lederer PDS/Linke Liste . . . 4177A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1991 V Franz Heinrich Krey CDU/CSU 4177 D Andrea Lederer PDS/Linke Liste 4179B Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 4180B Wolfgang Lüder FDP 4181 A Arne Börnsen (Ritterhude) SPD 4183 A Dr. Hermann Otto Solms FDP 4184 A Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 4184 D Dr. Hermann Otto Solms FDP 4186B Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Treuhänderische Verwaltung des volkseigenen Vermögens der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksachen 12/593, 12/1207) Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 4186D Dr. Christian Neuling CDU/CSU 4188 C Herbert Meißner SPD 4190D Werner Zywietz FDP 4192 B Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 4194 A Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) FDP . . 4194 B Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 4196B Nächste Sitzung 4198 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4199 * A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Frau Erika SteinbachHermann, Erwin Marschewski, Dr. Gerhard Päselt, Georg Janovski, Kurt J. Rossmanith, Frau Susanne Jaffke, Dietrich Austermann, Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese), Michael Stübgen, Horst Gibtner, Dr. Egon Jüttner, Dr. Klaus Rose, Ulrich Adam, Arnulf Kriedner, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff, Michael von Schmude, Dieter Pützhofen, Dr. Peter Ramsauer, Benno Zierer, Heinrich Lummer, Heinz Schemken, Josef Hollerith (alle CDU/ CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit und den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze . . . 4199 * D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wilfried Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe zu den Verträgen mit der Republik Polen . 4200 * D Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Claus Jäger (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe zu den Verträgen mit der Republik Polen 4201 * D Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Bernhard Jagoda (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe zu den Verträgen mit der Republik Polen 4202 * B Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Dietrich Mahlo (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe zu den Verträgen mit der Republik Polen 4203 * C Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Helmut Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe zu den Verträgen mit der Republik Polen . . 4204 * B Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Roswitha Wisniewski (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe zu den Verträgen mit der Republik Polen . . 4205 * C Anlage 9 Neuregelung der Festbeträge für Arzneimittel gemäß Gesundheits-Reformgesetz MdlAnfr 43 — Drs 12/1301 — Hans-Joachim Fuchtel CDU/CSU SchrAntw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 4205 * D Anlage 10 Verwehrung der Verkehrsrechte für die taiwanesische China Airlines auf deutschen Flughäfen; Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer MdlAnfr 44, 45 — Drs 12/1301 — Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 4206 * C VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1991 Anlage 11 Einsatz moderner Eisenbahnwagen auf den Interregio-Strecken; Aufwertung der Interregio-Strecke Amsterdam—Berlin zu einer Eurocity-Linie MdlAnfr 46, 47 — Drs 12/1301 — Steffen Kampeter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 4207* A Anlage 12 Privatfinanzierung von Autobahnen und Brücken durch die Rhein-Main-Donau AG in den neuen Bundesländern; Ausdehnung der Fernstraßenbaugesellschaft Deutsche Einheit „DEGES" auf das ganze Bundesgebiet MdlAnfr 48, 49 — Drs 12/1301 — Ernst Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 4207* B Anlage 13 Beurteilung des Austauschs von RecyclingPapier gegen chlorfrei gebleichtes Papier durch die TELEKOM unter umweltpolitischen Gesichtspunkten MdlAnfr 50, 51 — Drs 12/1301 — Marion Caspers-Merk SPD SchrAntw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT . 4207* C Anlage 14 Verbesserung des Fernsprech-Auskunftsdienstes in den neuen Bundesländern MdlAnfr 52 — Drs 12/1301 — Dr. Eberhard Brecht SPD SchrAntw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT . 4208* A Anlage 15 Verbesserung der Sicherheit von Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften durch Einrichtung von Rufanlagen zu Polizeidienststellen durch die Bundespost MdlAnfr 53 — Drs 12/1301 — Horst Peter (Kassel) SPD SchrAntw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT . 4208* B Anlage 16 Zahl der gemeldeten und der unbesetzten Ausbildungsplätze bis zum 1. September 1991 in den neuen Bundesländern MdlAnfr 56, 57 — Drs 12/1301 — Doris Odendahl SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMBW 4208* C Anlage 17 Entwicklung von Angebot und Nachfrage hinsichtlich der Ausbildungsplätze in den neuen Bundesländern 1992 MdlAnfr 64, 65 — Drs 12/1301 — Siegfried Vergin SPD SchrAntw PStSekr Dr. Norbert Lammert BMBW 4209* A Anlage 18 Konsequenzen für die geplante Stationierung französischer Kurzstreckenraketen aus dem beabsichtigten Abzug der US-Kurzstreckenraketen MdlAnfr 71 — Drs 12/1301 — Jürgen Augustinowitz CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 4209* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1991 4075 50. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 18. 10. 91 Beckmann, Klaus FDP 18. 10. 91 Bierling, Hans-Dirk CDU/CSU 18. 10. 91 ** Brandt, Willy SPD 18. 10. 91 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 18. 10. 91 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 18. 10. 91 Peter Harry Clemens, Joachim CDU/CSU 18. 10. 91 Ebert, Eike SPD 17. 10. 91 Ehrbar, Udo CDU/CSU 18. 10. 91 Dr. Fischer, Ursula PDS 17. 10. 91 Formanski, Norbert SPD 18. 10. 91 Francke (Hamburg), CDU/CSU 18. 10. 91 ** Klaus Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 17. 10. 91 Genscher, Hans-Dietrich FDP 18. 10. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 18. 10. 91 Grochtmann, Elisabeth CDU/CSU 17. 10. 91 Grüner, Martin FDP 17. 10. 91 Dr. Gysi, Gregor PDS 18. 10. 91 Habermann, SPD 17.10.91 Frank-Michael Haschke CDU/CSU 18.10.91 (Großhennersdorf), Gottfried Hauser CDU/CSU 17.10.91 (Rednitzhembach), Hansgeorg Heistermann, Dieter SPD 18. 10. 91 Huonker, Gunter SPD 18. 10. 91 Irmer, Ulrich FDP 18. 10. 91 * Jaunich, Horst SPD 18. 10. 91 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 18. 10. 91 Dr. Kappes, CDU/CSU 18. 10. 91 Franz-Hermann Kittelmann, Peter CDU/CSU 18. 10. 91 * Kohn, Roland FDP 18. 10. 91 Kolbe, Manfred CDU/CSU 17. 10. 91 Kolbow, Walter SPD 18. 10. 91 Koltzsch, Rolf SPD 18. 10. 91 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 17. 10. 91 Günther Kretkowski, Volkmar SPD 17. 10. 91 Kubicki, Wolfgang FDP 18. 10. 91 Lennartz, Klaus SPD 18. 10. 91 Lenzer, Christian CDU/CSU 18. 10. 91 * Marten, Günter CDU/CSU 18. 10. 91 * Matschie, Christoph SPD 17. 10. 91 Molnar, Thomas CDU/CSU 18. 10. 91 Müller (Düsseldorf), SPD 18. 10. 91 Michael Neumann (Gotha), SPD 18. 10. 91 Gerhard Nolte, Claudia CDU/CSU 18. 10. 91 Dr. Olderog, Rolf CDU/CSU 18. 10. 91 Paterna, Peter SPD 18. 10. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 18. 10. 91 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 17. 10. 91 Susanne Reinhardt, Erika CDU/CSU 17. 10. 91 Rempe, Walter SPD 18. 10. 91 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 17. 10. 91 Sauer (Stuttgart), Roland CDU/CSU 18. 10. 91 Schaich-Walch, Gudrun SPD 18. 10. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 18. 10. 91 Schily, Otto SPD 18. 10. 91 Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 18. 10. 91 Hans Peter Dr. Schneider CDU/CSU 18. 10. 91 (Nürnberg), Oscar Schuster, Hans Paul FDP 17. 10. 91 Hermann Schwanitz, Rolf SPD 18. 10. 91 Dr. Schwarz-Schilling, CDU/CSU 18. 10. 91 Christian Sielaff, Horst SPD 17. 10. 91 Steiner, Heinz-Alfred SPD 18. 10. 91 * Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 18. 10. 91 Titze, Uta SPD 18. 10. 91 Toetemeyer, SPD 17.10.91 Hans-Günther Uldall, Gunnar CDU/CSU 17. 10. 91 Vergin, Siegfried SPD 18. 10. 91 Dr. Vogel, Hans-Jochen SPD 18. 10. 91 Voigt (Frankfurt), SPD 18. 10. 91 ** Karsten D. Dr. Waffenschmidt, Horst CDU/CSU 18. 10. 91 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 17. 10. 91 Walz, Ingrid FDP 17. 10. 91 Westrich, Lydia SPD 17. 10. 91 Wohlleben, Verena SPD 17. 10. 91 Ingeburg Wolfgramm (Göttingen), FDP 17. 10. 91 Torsten Zurheide, Burkhard FDP 18. 10. 91 * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Frau Erika Steinbach-Hermann, Erwin Marschewski, Dr. Gerhard Päselt, Georg Janovski, Kurt J. Rossmanith, Frau Susanne Jaffke, Dietrich Austermann, Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese), Michael Stübgen, Horst Gibtner, Dr. Egon Jüttner, Dr. Klaus Rose, Ulrich Adam, Arnulf Kriedner, Dr. Klaus-Dieter Uelhoff, Michael von Schmude, Dieter Pützhofen, Dr. Peter Ramsauer, Benno Zierer, Heinrich Lummer, Heinz Schemken, Josef Hollerith (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juni 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute 4200* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1991 Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit und den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze Dem Vertrag über die Bestätigung der bestehenden Grenze können wir nicht zustimmen, da wir uns, ausgehend von der Geschichte, der Rechtslage und im Hinblick auf den Grenzen überwindenden europäischen Einigungsprozeß, im Vorfeld des Vertrages gegen eine isolierte deutsch-polnische Grenzregelung gewandt und für eine in die Zukunft gerichtete Lösung aller offenen deutsch-polnischen Fragen eingesetzt haben. Dem Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit stimmen wir in der Hoffnung zu, daß durch ihn eine umfassende Zusammenarbeit und zukunftsgewandte Nachbarschaft beider Länder und Völker in einem zusammenwachsenden Europa eröffnet wird. Wir unterstützen die Politik von Bundeskanzler Helmut Kohl, „in den Gebieten jenseits von Oder und Neiße ein Modell friedlichen Zusammenlebens in Europa zu gestalten", und wollen wie er dort „gemeinsam Zeichen setzen, wie in einem Europa der Vielfalt die verschiedenen Völker und Kulturen einträchtig zusammenleben". Wie der Bundeskanzler „setzen wir auf eine dynamische Vorwärtsbewegung zwischen unseren Völkern", die „vor allem den Menschen in unseren Ländern zugute kommen" soll. Dabei werden wir entschieden darauf hinwirken, in einem Geist der Verständigung, der vertrauensvollen Zusammenarbeit und in zukunftsgewandten Formen berechtigte Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen und der jenseits von Oder und Neiße lebenden Deutschen schrittweise zu verwirklichen, für die in dem Vertrag noch keine befriedigenden Lösungen gefunden werden konnten. Dies gilt insbesondere für die Verwirklichung des Rechtes auf die Heimat sowie für eine einvernehmliche und dem ökonomischen und ökologischen Wiederaufbau dienende Regelung der durch den Vertrag offen gebliebenen Eigentums- und Vermögensfragen. Wir bleiben den Idealen der Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950 verpflichtet: — Schaffung eines geeinten Europas, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können, — Anerkennung und Verwirklichung des Rechtes auf die Heimat als eines der von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit, — Hand anzulegen ans Werk, damit aus Schuld, Unglück, Leid, Armut und Elend für uns alle der Weg in eine bessere Zukunft gefunden wird. Nein zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze: Erika Steinbach-Hermann Dr. Rudolf Karl Krause (Bonese) Erwin Marschewski Dr. Gerhard Päselt Josef Hollerith Georg Janovski Dr. Peter Ramsauer Arnulf Kriedner Kurt. J. Rossmanith Susanne Jaffke Dietrich Austermann Hartmut Koschyk Benno Zierer Enthaltung zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze: Michael Stübgen Horst Gibtner Heinz Schemken Heinrich Lummer Dr. Egon Jüttner Dr. Klaus Rose Dr. Klaus-Dieter Uelhoff Ulrich Adam Michael von Schmude Dieter Pützhofen Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Wilfried Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe zu den Verträgen mit der Republik Polen (Tagesordnungspunkt 4) Der gemeinsamen Entschließung zur deutsch-polnischen Grenze (Drucksache 11/7465) vom 21. Juni 1990 habe ich mit der Erklärung zugestimmt (Bundestagsprotokoll 11/217 vom 21. Juni 1991, S. 17287), daß erstens in der damaligen Situation die Wiedervereinigung anders nicht zu erreichen sei und zweitens die Deutschen in Polen umfangreiche Volksgruppenrechte im Rahmen des auszuhandelnden Vertragswerkes erhalten sollten. Durch die Feststellung Bundesaußenminister Genschers „Die Bestätigung der bestehenden Grenze ist die freie Entscheidung der Deutschen. Sie ist uns von niemanden aufgezwungen worden" bei der Unterzeichnung des Grenzvertrages in Warschau ist das Junktim nicht mehr zu erkennen, daß mich zu der Zustimmung zur Erklärung am 21. Juni 1990 bewogen hat. In den letzten Monaten hat sich der vollkommene Zusammenbruch des Kommunismus und des sowjetischen Imperiums in einem atemberaubenden Prozeß ständigen Wandels vollzogen. Die Bemühungen unserer östlichen und südöstlichen Nachbarvölker, durch demokratisch legitimierte Regierungen, Grundlagen für die Marktwirtschaft sowie dauerhaf- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1991 4201* tes Miteinander untereinander und mit ihren Nachbarn im Westen zu schaffen, stecken noch in den Anfängen. Die Geschichte lehrt, daß Zeiten eines solchen raschen Wandels ungeeignet für den Abschluß eines auf Dauer angelegten Vertrages sind, in diesem konkreten Fall sowohl im Hinblick auf die 700jährige Geschichte der deutschen Ostgebiete als auch im Hinblick auf die Gestaltung der gemeinsamen Zukunft in Frieden, Freiheit und Demokratie. Angesichts dieser Entwicklung, für die die Überwindung des Stalin-Hitler-Pakts im Baltikum nur ein Beispiel ist, ergibt sich im Verältnis aller Völker in Europa zueinander die Chance einer auf den Grundsätzen der Atlantik-Charta aus dem Jahr 1941 beruhenden gemeinsamen Zukunft. Erst wenn sich aufgrund demokratischer Entscheidungen frei gewählter Parlamente und in Ausübung des Selbstbestimmungsrechts im ehemals kommunistischen Machtbereich erkennbar stabile politische Strukturen herausgebildet haben werden, wird es möglich sein, die historische Chance des Zusammenwachsens eines demokratischen Europas zu nutzen, zu dem der Europarat, die KSZE und die Europäische Gemeinschaft den Weg weisen. Das gilt insbesondere für das deutsch-polnische Verhältnis, für das ein zur Unzeit ausgehandelter Vertrag ebenso den Keim zu neuer Zwietracht legen kann wie das Beharren im alten Denken und das Festschreiben überholter Positionen. Immer wieder weisen demokratische Politiker in Polen darauf hin, daß die auf auf Verständigung mit Polen angelegte deutsche Politik der vergangenen Jahrzehnte wohl oder übel zugleich der Stabilisierung der kommunistischen Herrschaft gedient habe. Gegenwärtig ergeben sich in Polen durch die Entwicklung der letzten Monate eine Fülle von neuen Erkenntnissen in wirtschaftlicher, menschenrechtlicher und territorialer Hinsicht, insbesondere bei der Einschätzung der Probleme nationaler Minderheiten. So werden für die polnischen Minderheiten in Litauen, Weißrußland und der Ukraine im Blick auf Selbstverwaltung, Amtssprache und Schulwesen Rechte gefordert, die im eigenen Staatsgebiet der deutschen Volksgruppe noch verweigert und auch in dem vorliegenden Vertragswerk nicht gewährt werden. Es ist heute durchaus vorstellbar, daß Polen, nachdem es noch vor wenigen Jahren durch seine kommunistischen Machthaber das Vorhandensein einer deutschen Minderheit östlich von Oder und Neiße energisch bestritten hat, zwar heute das Bestehen einer deutschen Volksgruppe nicht mehr in Abrede stellt, doch schon in kurzer Zeit dieser Minderheit Rechte zu gewähren und zu garantieren bereit sein könnte, wie sie von Polen für polnische Minderheiten in den während der letzten Monate entstandenen Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu Recht beansprucht werden. Hinzu kommt, daß nach dem Zusammenbrechen der totalitären kommunistischen Herrschaft in Polen und in der Zeit, in der das zur Abstimmung stehende Vertragswerk ausgehandelt worden ist, die innenpolitische Situation des Landes nicht nur von einem ungeklärten Verhältnis zu den über vier Jahrzehnten tabuisierten nationalen Minderheiten (nicht nur der deutschen) geprägt ist, sondern auch von einem noch immer starken Einfluß der kommunistischen Nomenklatura. Die Lage in Polen ist überdies nicht nur von gewaltigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten geprägt, sondern auch von ideologischen Hemmnissen und Vorbehalten gegen die marktwirtschaftliche Ordnung, die einer Gesundung der Wirtschaft entgegenstehen, was dazu führt, daß immer wieder demokratische polnische Politiker ihre Sorge über die künftige staatliche Ordnung ihres Landes öffentlich äußern. Der Europarat verweigert Polen noch die Mitgliedschaft, weil es nur über ein teilweise demokratisch legitimiertes Parlament verfügt und erst am 27. Oktober 1991 sein erstes demokratisches Parlament wählen wird. Angesichts der geschilderten neuen Entwicklungen fehlen im vorliegenden Vertragswerk die notwendigen Garantien der Volksgruppenrechte und ihre Umsetzung in die innerstaatliche Gesetzgebung und Verwaltungspraxis Polens sowie unabdingbare bilaterale Schiedsstellen und Schlichtungsverfahren für Streitfälle. Der für die Zukunft der deutschen Volksgruppe wichtigen Gruppe ausgesiedelter und in der Heimat verbliebener junger Menschen werden durch das Vertragswerk in ihrer Heimat keine Perspektiven eröffnet, obwohl gerade sie in bevorzugter Weise die Brückenfunktion zwischen Deutschland und Polen in der Zukunft übernehmen könnte. Im Gegensatz zu Rußland und Litauen läßt Polen noch nicht die Bereitschaft erkennen, die angestammte deutsche Bevölkerung und deutsche Investoren am notwendigen gemeinsamen Aufbau zu beteiligen und im Zusammenhang damit das Recht auf Heimat anzuerkennen. Aus den genannten Gründen kann ich beiden Teilen des Vertragswerkes nicht zustimmen, weil sie nach Auskunft der Bundesregierung in einem unauflösbaren Zusammenhang miteinander stehen. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Claus Jäger (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe zu den Verträgen mit der Republik Polen (Tagesordnungspunkt 4) Dem Grenzvertrag mit Polen vom 14. November 1990 vermag ich meine Zustimmung nicht zu geben. Die Bundesregierung hat nicht in einer für mich überzeugenden Weise dartun können, daß die Abtretung eines nicht unbeträchtlichen Teiles des deutschen Staatsgebietes unabdingbare Voraussetzung der deutschen Einheit gewesen sei. Nur unter dieser Voraussetzung wäre jedoch eine solche Abtretung zu verantworten. Die Aufrichtung neuer Grenzen in Europa in einer Zeit des Strebens nach europäischer Einheit 4202* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1991 ist außerdem ein Ausdruck überholter nationalstaatlicher Politik; es ist kein überzeugender Versuch unternommen worden, für die deutschen Ostgebiete eine europäische Lösung zu finden, die Polen und Deutschen gleichermaßen hätte gerecht werden können. Schließlich war die Bezugnahme auf das Abkommen vom 6. Juli 1950 zur Festlegung der Oder-NeißeGrenze zwischen der DDR und dem damals kommunistisch regierten Polen, das vom Ulbricht-Regime abgeschlossen worden war und das der Deutsche Bundestag mit Ausnahme der damaligen Kommunisten einmütig für null und nichtig erklärt hat, politisch und rechtlich unzulässig. Dem Nachbarschaftsvertrag mit Polen vom 17. Juni 1991 werde ich dagegen trotz erheblicher Bedenken zustimmen. Auch wenn bedeutende Fragen wie die Verwirklichung des Rechts auf Heimat, die Staatsangehörigkeit und die Regelung der bisher offenen Eigentums- oder Vermögensfragen ausgeklammert worden sind, enthält der Vertrag doch die Anerkennung der deutschen Volksgruppe als offizielle Minderheit und die Regelung zahlreicher praktischer Fragen im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Menschenrechte und Minderheitenrechte der deutschen Volksgruppe. Er öffnet damit die Tür zu einer positiven Entwicklung des deutsch-polnischen Verhältnisses. Ein Ja zu diesem Vertrag ist somit vertretbar. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Bernhard Jagoda (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe zu den Verträgen mit der Republik Polen (Tagesordnungspunkt 4) Dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze kann ich nicht zustimmen. In Art. 1 des Vertrages vom 14. November 1990 beziehen sich die vertragsschließenden Parteien in bezug auf den Verlauf der Grenze auf das Abkommen vom 6. Juli 1950 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen und auf den Vertrag vom '7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen. Diese Verträge gehen von einer völlig gegensätzlichen völkerrechtlichen Lage ganz Deutschlands aus. Das Görlitzer Abkommen unterstellt — nach Auffassung der westlichen Siegermächte, des Deutschen Bundestages (Erklärung Löbe) und der Bundesregierung im Jahre 1950 — rechtswidrig den Untergang ganz Deutschlands. Der Warschauer Vertrag jedoch geht als konkretisierter Gewaltverzicht vom Fortbestand Deutschlands in seinen rechtmäßigen Grenzen aus. Im Mai 1972 haben Bundestag und Bundesrat festgestellt, daß bis zu diesem Zeitpunkt keine Rechtsgrundlagen für die „heute bestehenden Grenzen Deutschlands" geschaffen wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat zu dem Warschauer Vertrag von 1970 in seinem Beschluß von 1975 ausdrücklich bestätigt, daß Deutschland in den Grenzen von 1937 fortbesteht und durch diesen Vertrag von 1970 keine Anerkennung einer anderen Grenze und des Gebietsübergangs vorgenommen wurde. Jetzt wird in der von einem tiefen Dissens belasteten Kernvorschrift des Art. i „die zwischen ihnen bestehende Grenze " ohne Vereinbarung eines Rechtsgrundes und eines Zeitpunktes des rechtlichen Zustandekommens „bestätigt" . Nach meiner Überzeugung ist es nicht möglich, eine Grenze zu bestätigen, die es bisher rechtlich nicht gab. Wenn schon wegen des deutschen Einigungsprozesses oder wegen politischer Zwänge und internationaler Gegebenheiten Deutschland die Grenzen von 1937 nicht behalten kann und wenn eine Abtretung deutschen Gebietes Grundlage für einen europäischen Einigungsprozeß sein sollte, dann wäre diese Grenze in einem Kompromiß neu auszuhandeln gewesen. Ich habe nicht den Eindruck, daß über die Grenzziehung hinreichend verhandelt wurde, sonst hätte zumindest ernsthaft erörtert werden müssen, ob nicht wenigstens Städte und Gemeinden, die durch diese Linie geteilt sind, wieder zusammengefügt werden können (z. B. Görlitz, Guben, Frankfurt/Oder), oder warum die Oder bis zu ihrer Mündung nicht die Grenze zwischen Deutschland und Polen bildet. Ein weiterer tragfähiger Ausgleich in Gebietsfragen hätte erheblich zu einer dauerhaften Verständigung zwischen Polen und Deutschland beigetragen. So wünschenswert es auch ist, daß die Grenzen in Europa in Zukunft mehr und mehr ihren trennenden Charakter verlieren, so ist doch eine glaubwürdige Regelung der Gebietsfrage für eine zukünftige positive Entwicklung zwischen beiden Völkern in Europa unverzichtbar. Das zwingende Recht der freien Selbstbestimmung — seit fast zwei Jahrzehnten unabdingbar und unverzichtbar — aller Staatsvölker und auch des deutschen Volkes, unter besonderer Achtung der Betroffenen, wird weder beim Vertragsinhalt noch beim Vertragsgesetz beachtet. Auch dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit kann ich nicht zustimmen. Das große Unrecht und Leid, das Polen während der Diktatur Hitlers zugefügt wurde, aber auch das Unrecht der Vertreibung und die dauerhafte Benachteiligung der Deutschen in ihrer Heimat, belasten als schwere Hypothek die notwendige Verständigung, Aussöhnung und enge Zusammenarbeit zwischen Polen und Deutschen. Deshalb ist der Versuch grundsätzlich zu begrüßen, den schwierigen Aussöhnungsprozeß mit einem Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zu fördern. Ich erkenne an, daß dieser Vertrag auch positive Elemente enthält. Der beiden Völkern bevorstehende Weg zur Verständigung und Zusammenarbeit wird lang und schwer sein, und auch Rückschläge sind nicht auszuschließen. Deshalb hätte ich erwartet, daß dieser Ver- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1991 4203* trag Elemente liefert, die den sehr differenzierten europäischen und internationalen Standard bilateral präzisieren und verbessern. Polen will der EG und dem Europarat beitreten. Dabei wird es notwendig sein, daß Polen der Europäischen Menschenrechtskonvention samt Zusatzprotokoll beitritt und sich der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes unterwirft. Den politischen UN-Menschenrechtspakt hat Polen schon ratifiziert. Diese beiden Verträge schützen wirksamer und wesentlich verbindlicher als der Nachbarschaftsvertrag die Rechte der Deutschen und der deutschen Volksgruppe in ihrer Heimat. Die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet international die Anwendung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte für jedermann am jeweiligen Wohnsitz — ungeachtet der Staatsangehörigkeit. Der Nachbarschaftsvertrag gestattet den Angehörigen der deutschen Minderheit jedoch nur, „sich wie jedermann wirksamer Rechtsmittel zur Verwirklichung ihrer Rechte im Einklang mit den nationalen (polnischen) Rechtsvorschriften zu bedienen. " Präzise Rechtsvorschriften für Minderheiten fehlen in Polen jedoch weitgehend. Das Vierte Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet alle Rechte, die man unter dem Begriff des Rechtes auf die Heimat zusammenfaßt, der Nachbarschaftsvertrag schweigt sich über dieses Recht völlig aus. Nach dem Völkerrecht und nach der Haager Landkriegsordnung ist die Konfiskation des Eigentums — auch der deutschen Staatsangehörigen — unzulässig. Der Nachbarschafts- und Freundschaftsvertrag regelt in keiner Weise eine zumutbare Wiedergutmachung für Schäden an Leib und Leben sowie Eigentum. Art. 25, 26 und 27 sowie andere Artikel des politischen UN-Menschenrechtspaktes verbieten die Diskriminierung aus nationalen Gründen beim Zugang zu Ämtern, bei Wahlen, bei der Religionsausübung, bei der Pflege des eigenen kulturellen Lebens und der eigenen Sprache, zusammen mit anderen Angehörigen der eigenen nationalen Gruppe. Das auch von Polen ratifizierte Übereinkommen vom 7. März 1966 gegen die Diskriminierung aus Gründen des Volkstums verpflichtet auch zu „Sondermaßnahmen für den Schutz" nationaler Gruppen, was Polen in der Praxis ablehnt. Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet ferner den Minderheiten das eindeutige Recht auf Zusammenschluß. Dies alles wirkt in der Durchsetzung unabhängig vom „Einklang" mit polnischen nationalen Rechtsvorschriften und geht viel weiter als die Möglichkeiten, die die heute weitgehend noch nicht reformierte kommunistische polnische Verfassung von 1952 eröffnet. Vor allem schützen aber die Europäische Kommission für Menschenrechte und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte durch praktisch erprobte Rechtskontrolle die Menschen- und Gruppenrechte vor Verletzungen und Beseitigung. In vielen Fällen wirkten und wirken Schiedsgericht und Schiedsstellen zwischen Streitenden friedensstiftend. Leider sieht der Nachbarschaftsvertrag diese auch in Minderheitsfragen erprobten Einrichtungen nicht vor. Nach zwei Jahrhunderten schwerer Spannungen zwischen Polen und Deutschen halte ich eine tragfähige und glaubwürdige Verständigung, eine enge Zusammen- und Wiederaufbauarbeit für geschichtlich geboten, ja sogar unabdingbar für unsere künftige Generation. Dies erfordert von beiden Seiten die Kraft, Fehler und Schuld zu bekennen und daraus die Lehre zu ziehen, in ausgewogenem Geben und Nehmen dies ehrlich, überzeugend und umfassend zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Garantie für freie Erhaltung und Entfaltung der Eigenart der deutschen Volksgruppe. Der Nachbarschaftsvertrag schafft dies leider nicht. Ich wünsche den Deutschen und Polen in meiner Heimat, daß sie trotz unzureichender Verträge den Neuanfang schaffen, um sich selbst und den kommenden Generationen den Weg zu einem friedlichen und dauerhaften Miteinander zu bahnen. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Dietrich Mahlo (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Gesetzenwürfe zu den Verträgen mit der Republik Polen (Tagesordnungspunkt 4) Ich kann, anders als die große Mehrheit dieses Hauses, bei aller Anspannung von Gewissen und Verstand, die Oder-Neiße-Grenze nicht gutheißen. Ich lehne die willkürliche Verschiebung von Landesgrenzen und die Wegnahme jahrhundertealter Siedlungsgebiete eines Volkes als Mittel der Politik ab, übrigens unabhängig davon, wer Nutznießer und wer Leidtragender solcher Annexionen ist. Die gegenleistungslose Aneigung von einem Viertel des nach Versailles verbliebenen deutschen Staatsgebietes ist nicht angemessen. Die jetzige Grenze ist ahistorisch und völkerrechtswidrig, ihr Geist nicht europäisch, sondern nationalistisch, der Versuch, sie zu rechtfertigen, unwahrhaftig. Plätze wie Breslau, Stettin, Königsberg sind deutsche Städtegründungen aus der Mitte des 13. Jahrhunderts. Ich bedauere, daß das polnische Volk, das seine Geschichte so hochhält, nicht auch die Geschichte eines Nachbarvolkes achten kann. Ich bedaure, daß in einem Augenblick, in dem Europa in letzten Spuren Stalins tilgt, auf der Einhaltung dieser Grenzziehung Stalins unnachgiebig und nicht frei von Hochmut bestanden wird. Ich behaupte, daß andere, uns weniger verletzende Lösungen denkbar sind, und zwar ohne daß eine Vertreibung der jetzt dort Lebenden damit verbunden wäre. Man sagt, die Massenvertreibung der deutschen Zivilbevölkerung sei als gerechte Kriegsfolge zu akzeptieren. Ich bin nicht einer, der von den Verbrechen der Deutschen während des Krieges nicht genug an- 4204* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1991 geekelt wäre. Ich bezweifle nicht, daß ein Volk für seine Untaten haften muß — nicht wegen einer dröhnend zur Schau zu stellenden, angeblichen negativen Einzigartigkeit der Deutschen, sondern schlicht aus Anstand. Allerdings gehören neben Chauvinismus und Schuld der Deutschen, an denen es nichts zu relativieren gibt, auch Chauvinismus und Schuld der Polen auf die Waagschale. Die Prinzipien politischer Moral gelten universell. Es heißt, ohne Zustimmung zur Oder-Neiße-Linie gäbe es keine Wiedervereinigung. Das bedeutet, daß im Falle der Deutschen die Ausübung der Selbstbstimmung völkerrechtswidrig von der Abtretung eines Teils ihres Landes abhängig gemacht wurde. Wer so begründet, begründet schlüssig. Er sagt, Macht geht vor Moral. Aber wen befriedigt das? Und wieviel ist die Willenserklärung eines Erpreßten wert? Ich bin nicht Mitglied einer Vertriebenenorganisation. Ich bin kein Nationalist. Nationalismus ist eher ein Symptom für politische Unreife. Aber ich bin auch keiner, der sein eigenes Volks haßt und fremden Maximalforderungen an uns applaudiert. Gestern wollten wir die halbe Welt unterjochen, heute wollen wir ganze Provinzen abtreten, die jahrhundertelang der Siedlungs- und Kulturraum unserer Vorfahren waren. Vielleicht wäre die Welt uns gegenüber weniger mißtrauisch, wenn wir gestern mehr Maß und heute mehr Festigkeit zeigten. Diejenigen, die augenzwinkernd auf das Aussitzen des Problems durch den Tod der unmittelbar Betroffenen kalkulieren, könnten irren. Die Geschichte zeigt, gerade auch in diesen Tagen: Völker haben ein langes Gedächtnis. Ich bezweifle, daß das Bestehen auf der Abtretung von 25 % unseres Landes wirklich die ideale Voraussetzung für Vertrauen und Freundschaft zwischen Deutschen und Polen sein wird. Wenn wir Aussöhnung wollen, und welcher Einsichtige will sie nicht, wenn ein gemeinsames abendländisches Kulturbewußtsein zwischen Deutschen und Polen entstehen soll, kann dies glaubwürdig nur auf der Grundlage gegenseitigen Nachgebens, nicht einseitiger, sondern beidseitiger Opfer heranwachsen. Geschichte hat viele Optionen, sie braucht sich nicht zu wiederholen. Aber es könnte durchaus sein, daß wir mit dieser geschichtswidrigen Grenze kommenden Generationen ein fatales Erbe hinterlassen haben. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Helmut Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe zu den Verträgen mit der Republik Polen (Tagesordnungspunkt 4) Im Laufe meiner Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag habe ich seit 1972 vielfach zum deutschpolnischen Verhältnis Stellung bezogen. Immer habe ich mich dabei leiten lassen vom Geist der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen", in der auf Rache und Vergeltung verzichtet, der Weg zu einem geeinten Europa, in dem alle Menschen ohne Furcht und Zwang leben sollen, aufgezeigt und die Verwirklichung des Rechtes auf die Heimat und die Durchsetzung aller Menschenrechte verlangt wird. In diesem Bemühen habe ich immer im Rechtsgehorsam um eine gerechte Lösung für alle beteiligten Volksgruppen gestritten. Ich verweise auf meine zuletzt abgegebene Erklärung zum Einigungsvertrag in der 226. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. September 1990. In dieser Erklärung habe ich dem Einigungsvertrag meine Zustimmung gegeben, „um die Vereinigung der nunmehr beiden freien Teile Deutschlands (West- und Mitteldeutschland) nicht zu behindern" . Dabei habe ich wegen der damit verbundenen Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als unserer Ostgrenze der Hoffnung Ausdruck gegeben, „daß im deutsch-polnischen Bereich mit neuen Verantwortlichen in Warschau in europäischer Zielrichtung und auf dem Fundament von Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit für alle beteiligten Volksgruppen Lösungsmöglichkeiten gesucht, erarbeitet und durchgesetzt werden". Zu diesem für mich als Schlesier nicht leichten Schritt beim Einigungsvertrag in bezug auf die Abtretung Ostdeutschlands sah ich mich gezwungen auf Grund der nach den Zwei-plus-Vier-Verträgen entstandenen neuen Rechtslage und der in diesem Zusammenhang vom Bundeskanzler verbindlichen Aussage, daß die Erlangung der Vereinigung nur mit einer Grenzanerkennung der Oder-Neiße-Linie erreichbar sei. Der Bundeskanzler hat in diesem Zusammenhang mehrmals von einer „conditio sine qua non" gesprochen. Dieser Aussage des Bundeskanzlers steht die Interpretation des Bundesaußenministers im Bundesrat und im Auswärtigen Ausschuß entgegen, daß die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als Grenze „freiwillig und ohne Druck und Zwang von außen von Regierung und Parlament vorgenommen werde". Diesen Widerspruch hat die Bundesregierung trotz meiner und von anderen Kollegen eingebrachten schriftlichen Parlamentsanfragen nicht aufgeklärt. Die Bundesregierung hat nach Bekanntwerden der beiden Polen-Verträge meine konkreten Parlamentsanfragen z. B. zur Rechtsgrundlage der Oder-NeißeLinie, zum rechtsgestaltenden Akt als Grenze und zum Zeitpunkt des Übergangs der territorialen Souveränität, zur freien Ausübung des Selbstbestimmungsrechts des ganzen Volkes und nicht nur stellvertretend durch die Parlamentarier, zur Frage des Rechts auf die Heimat, zu vermögensrechtlichen Fragen bzw. zum Rückkehrrecht, zur Staatsangehörigkeit und zur rechtlichen Absicherung eines qualifizierten Volksgruppenrechtes der deutschen Minderheit in Polen jeweils mit ausweichenden, unzureichenden und schwammigen Antworten bedacht, die zum Teil für die betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger, um es gelinde auszudrücken, eine Zumutung gewesen sind. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1991 4205* Auf Grund der parlamentarischen Beratungen und zahlreicher Stellungnahmen aus der Koalition und den Koalitionsfraktionen sehe ich auch unterschiedliche Beweggründe, insbesondere beim Außenminister und bei Teilen der FDP, zum Abschluß beider Verträge. Mit Verbitterung muß ich aus meiner Sicht ferner bekunden, daß die für die Vertragsverhandlungen Verantwortlichen auf den Dialog und die Aussprache mit den betroffenen heimatvertriebenen Deutschen und ihren Organisationen in der Vorbereitung der Verträge wenig Wert gelegt haben. Gradezu unerträglich ist die Tatsache, daß sich die Bundesrepublik Deutschland entgegen dem einmütigen Votum des Deutschen Bundestages vom 13.6. 1951 auf den „Görlitzer (Schand-)Vertrag" beruft. Kann denn Unrecht die Grundlage wahren Friedens werden? Erstens. Auf Grund offensichtlich widersprüchlicher Aussagen, des Bundeskanzlers ( „conditio sine qua non") und des Außenministers (freiwillige und ohne Druck bzw. Zwang Grenzanerkennung) kann ich diesem Grenzvertrag nicht zustimmen, der meiner Ansicht nach nur auf machtpolitischen Druck und wegen mangelhafter Unterstützung unserer Verbündeten und insbesondere unserer europäischen (befreundeten!) Nachbarstaaten abgeschlossen werden muß. Im Nachbarschaftsvertrag werden trotz verschiedener vorhandener Mängel konkrete Vorhaben vereinbart, die ich weitestgehend begrüßen kann und auch in Zukunft unterstützen werde. Für diese, die in den Oder-Neiße-Gebieten verbliebene deutsche Volksgruppe betreffenden Vorhaben, sind jedoch im Grunde genommen lediglich weltweit bereits anerkannte und praktizierte Prinzipien aus internationalen Vereinbarungen zu Menschenrechtsfragen zur Grundlage gemacht worden. Zu ihnen hat sich Polen völlig unabhängig vom deutsch-polnischen Verhältnis bereits international verbindlich verpflichtet. Warum bedurfte es bei dieser Wiederholung von zugesagten internationalen Verpflichtungen der Anerkennung der von Stalin durchgesetzten Unrechtsgrenze an Oder und Görlitzer Neiße? Warum im Hinblick auf die zu erwartenden europäischen Entwicklungen zu einem Europa der Regionen die Anerkennung einer Unrechtsgrenze? Die Republik Polen, deren demokratische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung auch entscheidend von erbetenen deutschen Hilfen abhängig sein wird, hätte auf ihre Maximalforderung der Grenzanerkennung auf Grund des abgeschlossenen Warschauer Vertrages und der KSZE-Vereinbarungen verzichten können. Zweitens. Im sogenannten Nachbarschaftsvertrag wird ebenfalls von der Grenzanerkennung ausgegangen. Daher bedauere ich, auch diesem Vertrag meine Zustimmung verweigern zu müssen. Bei diesem Schritt bestärkt mich auch die umfassende Stellungnahme des Sprechers der Deutschen Freundschaftskreise in Oberschlesien zu den Vertragswerken, die dieser im Namen seiner Landsleute gegenüber dem Bundeskanzler schriftlich abgegeben hat. Hier wird die Praxis im Alltag unserer Landsleute in Oberschlesien geschildert. Da der zustimmende Mehrheitswille des Bundestages zu diesem Vertragswerk bekannt ist, werde ich nach dem Zustandekommen der Verträge diese respektierend, meine Arbeit für eine Verbesserung des deutsch-polnischen Verhältnisses im allgemeinen, für eine bessere Lebensqualität unserer deutschen Landsleute daheim und für die nicht gelösten Anliegen meiner heimatvertriebenen Landsleute fortsetzen. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Roswitha Wisniewski (CDU/ CSU) zur Abstimmung über die Gesetzentwürfe zu den Verträgen mit der Republik Polen (Tagesordnungspunkt 4) Den Verträgen über die Bestätigung der bestehenden Grenzen und über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit stimme ich trotz erheblicher Bedenken zu, weil ich in diesen Verträgen die Voraussetzung für die Herstellung der deutschen Einheit, die gerade auch im Hinblick auf die Heimatvertriebenen in der ehemaligen DDR notwendig war, und den Beginn deutsch-polnischer Zusammengehörigkeit in europäischem Rahmen sehe. Als Heimatvertriebene aus Pommern habe ich das furchtbare Schicksal vieler Millionen Deutscher aus Pommern, Schlesien, Ost- und Westpreußen vor Augen, das diese durch die Vertreibung aus ihrer Heimat oder durch jahrzehntelanges Leben als deutsche Minderheit erleiden mußten. Darüber zu schweigen stünde ganz im Widerspruch zu den weltweiten Diskussionen über Selbstbestimmung der Völker und Rückgabe besetzter Gebiete. Ich erkläre deshalb ausdrücklich, daß ich durch meine Zustimmung zu den Verträgen nicht das schwere Verbrechen der Vertreibung billige. Vielmehr gehe ich davon aus, daß es dem polnischen Volk ein Bedürfnis sein wird, im Geist der Aussöhnung zur Wiedergutmachung — etwa in dem im Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen angedeuteten Rahmen — bereit zu sein, so wie ich es begrüße, daß das deutsche Volk seine Bereitschaft zur Wiedergutmachung durch die Einrichtung der Stiftung „deutsch-polnische Aussöhnung" erneut unter Beweis stellt. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) (Drucksache 12/1301 Frage 43): Welche Gründe sind maßgeblich dafür, daß bis Ende 1991 die damaligen Zielvorstellungen bei Schaffung des GesundheitsReformgesetzes, die von einem Festbetragsanteil von ca. 80 % des GKV-Umsatzes ausgegangen sind, nicht erreicht werden, 4206* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1991 und hält die Bundesregierung es für notwendig, die gesetzlichen Anforderungen und das Verfahren für das Zustandekommen von Festbeträgen zu verändern, wenn die Festsetzung vereinfacht und beschleunigt und der Anteil der Festbetrags-Arzneimittel maximal ausgeschöpft werden soll? Für die Bildung von Arzneimittel-Festbeträgen hat der Gesetzgeber ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: — Zunächst bestimmt der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V die Arzneimittelgruppen, für die Festbeträge festgesetzt werden können. Die dafür notwendigen fachlichen Beratungen werden im Arbeitsausschuß „Arzneimittelrichtlinien'' des Bundesausschusses durchgeführt. Vor der Entscheidung des Bundesausschusses wird Sachverständigen der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretungen der Apotheker Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese Stellungnahmen werden mit Unterstützung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft ausgewertet und begutachtet. — Anschließend setzen die Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich den jeweiligen Festbetrag für die vom Bundesausschuß beschlossenen Arzneimittelgruppen auf der Grundlage von rechnerischen mittleren Tagesoder Einzeldosen fest. Vor dieser Bestimmung der Höhe der Festbeträge werden wiederum Sachverständigenanhörungen durchgeführt. Durch die bisher festgesetzten Festbeträge wird ein Einsparvolumen von ca. 1 Milliarde DM jährlich realisiert. Bis Ende 1991 werden für ca. ein Drittel der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung Festbeträge festgesetzt sein. Aufgrund der von der Koalition beschlossenen Verschiebung des Inkrafttretens der prozentualen Zuzahlung auf den 1. Oktober 1992 wird Zeit gewonnen, um für weitere 10 v. H. der Arzneimittelausgaben Festbeträge festzusetzen. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ist davon auszugehen, daß insgesamt für einen Anteil von 50 bis höchstens 60 v.H. der Arzneimittelausgaben Festbeträge festgesetzt werden können. Die bei der Beratung des Gesundheits-Reformgesetzes vom Bundesarbeitsministerium genannte Schätzung eines Anteils von bis zu 80 v.H. festbetragsfähiger Arzneimittelausgaben basierte auf der im Regierungsentwurf enthaltenen Formulierung der Festbetragsregelung, die im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens allerdings geändert worden ist. Zu der Verzögerung des Umsetzungsprozesses hat eine Reihe von Faktoren beigetragen, u. a. — zeitaufwendige Fachdiskussionen über die pharmakologisch-therapeutischen Fragen der Bildung von Festbetragsgruppen, insbesondere für die Stufen 2 und 3 der Festbeträge (Arzneimittel mit vergleichbaren Wirkstoffen bzw. Wirkungen); — verfahrensbedingte Zeitverluste, insbesondere im Zusammenhang mit der Einholung von Stellungnahmen von Sachverständigen sowohl zur Gruppenbildung als auch zur Höhe der Festbeträge und der Auswertung und Begutachtung dieser Stellungnahmen; — zusätzliche Belastungen der zuständigen Selbstverwaltungsgremien durch Aufgaben im Zusammenhang mit der deutschen Einheit. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) (Drucksache 12/1301 Fragen 44 und 45): Weshalb werden der taiwanesischen China Airlines die Verkehrsrechte auf deutschen Flughäfen verwehrt? Wie beurteilt die Bundesregierung die mancherorts geforderte generelle Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer unter rechtlichen und Sicherheitsaspekten? Zu Frage 44: Der Einrichtung von Flugverbindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Taiwan stehen außenpolitische Gesichtspunkte und der Schutz umfangreicher deutscher Verkehrs- und Wirtschaftsinteressen in der Volksrepublik China entgegen. Die Position der Volksrepublik China in der Taiwan-Frage wird von der Bundesregierung im Hinblick auf etwaige Änderungen aufmerksam beobachtet. Zu Frage 45: Die generalle Freigabe von Einbahnstraßen entgegen der allgemeinen Fahrtrichtung für Radfahrer kommt aus Sicherheitsgründen nicht in Betracht. In Einbahnstraßen rechnen Kraftfahrer nicht mit entgegenkommenden Fahrzeugen. Besondere Gefährdungen entstehen durch den Querverkehr an Kreuzungen und Einmündungen. Auch das in Einbahnstraßen zugelassene Parken am linken Fahrbahnrand führt zu Gefährdungen entgegenkommender Fahrradfahrer, da der Fahrweg des Fahrradfahrers gekreuzt werden muß. Den Straßenverkehrsbehörden stehen aber folgende Möglichkeiten offen: — In „unechten Einbahnstraßen" — darunter versteht man eine Straße, in der Allgemeinverkehr in beiden Richtungen zugelassen und eine Seite durch Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) gesperrt ist — kann Radfahrverkehr durch Zusatzschild zugelassen werden. — In „echten" Einbahnstraßen kann gegenläufiger Radverkehr zugelassen werden, wenn ein Sonderweg durch Zeichen 237 Straßenverkehrsordnung (Radfahrer) angeordnet ist und mindestens durch eine Fahrbahnbegrenzung markiert ist. In diesen Fällen muß der Kraftfahrzeugverkehr deutlich darauf hingewiesen werden, daß er mit entgegenkommenden Radfahrern rechnen muß. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1991 4207* Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Steffen Kampeter (CDU/CSU) (Drucksache 12/1301 Fragen 46 und 47): Wann werden auf den InterRegio-Linien der Deutschen Bundesbahn nicht mehr alte D-Zug-Wagen, sondern moderne InterRegio-Wagen verkehren? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die mittel- bzw. langfristige Aufwertung der InterRegio-Linie 16 zu einer EuroCity-Linie Amsterdam/Rotterdam—Berlin? Zu Frage 46: Die Deutsche Bundesbahn ersetzt auf ihren InterRegio-Linien die alten D-Zug-Wagen teils durch umgebaute, von Grund auf modernisierte Fahrzeuge, teils durch Neubauwagen. Die Umstellung erfolgt sukzessive mit Auslieferung der Wagen. Das Umbauprogramm sollte bis 1995, das Neubauprogramm bis 1996 abgeschlossen sein. Die Deutsche Bundesbahn strebt nunmehr jedoch einen Abschluß der Umbauten zu einem früheren Zeitpunkt an und führt derzeit Ausschreibungen zur Erhöhung der Umbaukapazität durch. Zu Frage 47: In der Verbindung Niederlande—Berlin bietet die Deutsche Bundesbahn zwei hochwertige Fernverkehrsrelationen an, einen InterRegio Verkehr über Bad Bentheim, Rheine, Osnabrück, Hannover, Stendal und einen EuroCity-Verkehr über Emmerich, Duisburg, Dortmund, Hannover, Braunschweig, Magdeburg mit Umsteigen in Duisburg an. Die Verbindung über Duisburg weist wegen der höheren Reisegeschwindigkeit kürzere Reisezeiten auf und wurde deshalb für den EC-Verkehr vorgesehen. Eine EuroCity-Verbindung über Osnabrück anstelle der IR-Linie 16 hätte zudem zur Folge, daß Orte mit regelmäßigem IR-Halt aufgrund der höheren Anforderungen an das Aufkommen im EC-Verkehr als Halte nicht mehr berücksichtigt werden könnten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 12/1301 Fragen 48 und 49): Treffen Meldungen zu, daß die Rhein-Main-Donau AG 1 700 Autobahnkilometer und 600 Brücken in den neuen Bundesländern privatwirtschaftlich finanzieren wird? Treffen Meldungen zu, daß das Modell der Femstraßenbaugesellschaft Deutsche Einheit „DEGES" auf das ganze Bundesgebiet ausgedehnt werden soll? Zu Frage 48: Die Meldung, daß die Rhein-Main-Donau AG 1 700 km Autobahnen und 600 Brücken in den neuen Bundesländern privatwirtschaftlich finanzieren wird, ist inhaltlich falsch. Die gemeinsam von den fünf neuen Ländern, der Rhein-Main-Donau AG und dem Bund am 7. Oktober 1991 in Berlin gegründete DEGES, Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -Baugesellschaft mbH, ist für die schnelle Verwirklichung der Bundesfernstraßenprojekte Deutsche Einheit zuständig. Ihr Sitz ist in Berlin. Der DEGES wurde die Planung, Bauvorbereitung und Bauüberwachung von den fünf neuen Ländern für rund 1 200 km Ausbau- und Neubaustrecken mit voraussichtlichen Kosten von rd. 15 Mrd. DM übertragen. Eine Angabe über die Anzahl der notwendigen Brücken ist noch nicht möglich. Die Frage einer privatwirtschaftlichen Finanzierung steht nicht im Zusammenhang mit der DEGES. Diese Frage wird letztlich vom Deutschen Bundestag entschieden werden. Zu Frage 49: Nein, solche Meldungen treffen nicht zu. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wilhelm Rawe auf die Fragen der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) (Drucksache 12/1301 Fragen 50 und 51): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Bundespost TELEKOM sich konkret mit der Absicht trägt, schrittweise das bisher benutzte Recyclingpapier für Briefverkehr und Formulare gegen lediglich chlorfrei gebleichtes Papier auszutauschen, und hält die Bundesregierung — auch angesichts angekündigter Verordnungen zur Senkung der Papierabfallquote wie z. B. der Druckerzeugnisseverordnung — die Entscheidung der TELEKOM unter Umweltgesichtspunkten für vertretbar? Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer negativen umweltpolitischen Signalwirkung durch die Absicht der TELEKOM, und welche Schritte ist sie bereit zu unternehmen, um die Entscheidung rückgängig zu machen? Zu Frage 50: Die Generaldirektion TELEKOM verwendet nach wie vor Recycling-Papier in beträchtlichem Umfang (80 Prozent). Die unternehmensinterne Korrespondenz erfolgt auf Recycling-Papier. Änderungen sind hier nicht geplant. Lediglich die kundenorientierte Korrespondenz wurde im Rahmen der mit der Postreform für die Deutsche Bundespost TELEKOM eingetretenen Wettbewerbssituation teilweise auf chlorfrei gebleichtes Papier umgestellt. Die Generaldirektion TELEKOM verfolgt aber auch im Kundenbereich nicht das Ziel, Recycling-Papier generell durch chlorfrei gebleichtes Primärpapier zu ersetzen. Zu Frage 51: Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Umstellung von chlorgebleichtem Frischfaserpapier auf chlorfrei gebleichtes Frischfaserpapier, sieht aber in der Verwendung von Recycling-Papier gesamtökologisch die umweltverträglichste Lösung. Aus diesem Grund wird sich der Bundesminister für Post und Telekommunikation für den weiteren Einsatz von Recycling-Papier auch im Kundenbereich der Deutschen Bundespost TELEKOM verwenden. 4208* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1991 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wilhelm Rawe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht (SPD) (Drucksache 12/1301 Frage 52): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die derzeit miserable Qualität der Telefonauskunft in den neuen Bundesländern eine zusätzliche Erschwernis für Firmenneugründer bzw. Investoren dort darstellt, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diesem Mißstand so schnell wie möglich abzuhelfen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die derzeitige schlechte Qualität der Telefonauskunft in den neuen Bundesländern eine zusätzliche Erschwernis für Firmenneugründungen bzw. Investoren darstellt. Die Deutsche Bundespost TELEKOM bemüht sich daher um eine rasche Modernisierung des Auskunftssystems der östlichen Telefonauskunftsstellen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Auskunftsstellen in den neuen Bundesländern mit den gleichen Einrichtungen der Vermittlungs- und der Auskunftstechnik wie die Auskunftsstellen in den alten Bundesländern ausgerüstet. Hierfür müssen jedoch an fast allen Standorten Räume hergerichtet oder neu gebaut werden. Die Auskunftsstellen in Ostberlin und in Suhl sind bereits z. T. umgerüstet worden und in Betrieb. Die Auskunftsstelle Leipzig ist im Bau befindlich. Die Auskunftsstellen in Erfurt, Chemnitz, Potsdam, Magdeburg und Rostock sollen noch in diesem Jahr umgerüstet werden. Die restlichen 8 Auskunftsstellen in Schwerin, Neubrandenburg, Frankfurt/Oder, Cottbus, Halle, Gera, Dresden und Berlin werden im Laufe des Jahres 1992 entsprechend ausgestattet. Die noch nicht erfaßten Datenbestände werden von den Mitarbeitern der Deutschen Bundespost TELEKOM im gegenwärtigen Zeitpunkt erfaßt und in das Auskunftssystem eingegeben. Mit einem Abschluß der Datennacherfassung ist Ende 1991 zu rechnen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wilhelm Rawe auf die Frage des Abgeordneten Horst Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 12/1301 Frage 53): Ist die Bundesregierung bereit, mit der Einrichtung von Rufanlagen zu Polizeistationen durch die Deutsche Bundespost als technische Hilfe zur Verbesserung der Sicherheitslage in Gemeinschaftsunterkünften beizutragen? Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, bei der Deutschen Bundespost TELEKOM dafür einzutreten, daß in Auftrag gegebene Einrichtungen von „Rufanlagen zu Polizeistationen" zur Verbesserung der Sicherheitslage in Gemeinschaftsunterkünften vordringlich realisiert werden. Hierzu bedarf es entsprechender Aufträge beim jeweiligen Fernmeldeamt durch die Landesbehörden, in deren Zuständigkeitsbereich sich die Gemeinschaftsunterkünfte befinden. Folgende technische Lösungen sind denkbar: 1. Notrufmelder, bei denen nach Betätigung des „Notrufhebels" eine Fernsprechverbindung zum Notrufträger hergestellt wird. 2. Ein normaler Telefonanschluß, an den ein Telefon mit „Direktruf" angeschlossen wird. Das Telefon muß ein Sperrschloß haben, um anderweitige Telefonate auszuschließen. Im Bedarfsfall wird nach dem Abheben des Telefonhörers eine beliebige Taste gedrückt. Die Verbindung zum Notrufträger, z. B. zur Polizei oder Feuerwehr, wird durch automatische Wahl der fest einprogrammierten Rufnummer hergestellt. In größeren Notunterkünften könnte im Einzelfall geprüft werden, ob die zu wirtschaftlichem Handeln gezwungene Deutsche Bundespost TELEKOM eine öffentliche Telefonstelle einrichten kann. Durch einen Zuschuß des Trägers der Unterkunft kann ebenfalls eine öffentliche Telefonstelle realisiert werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Doris Odendahl (SPD) (Drucksache 12/1301 Fragen 56 und 57): Wie viele betriebliche bzw. außerbetriebliche Berufsausbildungsstellen, die den Arbeitsämtern in den neuen Ländern bis zum Beginn des Ausbildungsjahres 1991/92 gemeldet wurden, sind noch nicht besetzt? Wie viele betriebliche Berufsausbildungsstellen und wie viele Plätze in außer- oder überbetrieblichen Einrichtungen sind den Arbeitsämtern in den neuen Ländern bis zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 1. September 1991 gemeldet worden? Zu Frage 56: Die Bundesanstalt für Arbeit weist in ihrer Berufsberatungsstatistik 6 659 unbesetzte Ausbildungsstellen zum Ende des Vermittlungsjahres aus, darunter 847 offene Stellen in außerbetrieblichen Einrichtungen. Damit steht für jeden noch nicht vermittelten Bewerber grundsätzlich eine Ausbildungsstelle zur Verfügung. Die Berufsberatung wird ihre Anstrengungen fortsetzen, jeden noch nicht vermittelten Bewerber in ein Ausbildungsverhältnis zu vermitteln. Im übrigen war im August für alle noch nicht vermittelten Bewerber und Bewerberinnen (rund 25 000) durch rund 35 000 verfügbare Stellen in außerbetrieblichen Einrichtungen ausreichend Vorsorge getroffen worden, jedem Lehrstellensuchenden zumindest eine außerbetriebliche Ausbildungsalternative anbieten zu können. Zu Frage 57: Die Berufsberatung der Bundesanstalt für Arbeit weist in ihrer Endstatistik für das abgelaufene Vermittlungsjahr 122 681 gemeldete Stellen in den neuen Ländern aus. Hiervon wurden 22 445 Stellen als nicht mehr verfügbar von den Betrieben — meist als Folge von Betriebsstillegungen — zurückgezogen. Insgesamt standen damit Ende September 100 236 gemeldete Berufsausbildungspläzte zur Verfügung, davon Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1991 4209* 62 859 betriebliche und 37 377 außerbetriebliche Plätze. Da nicht alle Ausbildungsstellen der Berufsberatung gemeldet werden, ist die Anzahl der insgesamt verfügbaren Ausbildungsplätze höher. Über ihre genaue Zahl kann erst berichtet werden, wenn die Erhebung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, die das Bundesinstitut für Berufsbildung durchführt, Mitte Dezember dieses Jahres abgeschlossen ist. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Siegfried Vergin (SPD) (Drucksache 12/1301 Fragen 64 und 65): Wie beurteilt die Bundesregierung die voraussichtliche Entwicklung der Nachfrage nach einer Berufsausbildung in den neuen Ländern im Jahre 1992, und welchen Einfluß mißt sie dabei Veränderungen der Schulstruktur in den einzelnen neuen Ländern bei? Wie beurteilt die Bundesregierung die voraussichtliche Entwicklung des betrieblichen Angebots an Berufsausbildungsstellen in den neuen Ländern im Jahre 1992, auch hinsichtlich der regionalen Verteilung und der voraussichtlichen Berufsstruktur? Zu Frage 64: Die allgemeine Schulpflicht in den neuen Ländern wird mit Ausnahme von Brandenburg und Berlin/Ost nicht wie bislang mit 10 Jahren, sondern mit 9 Schuljahren enden. Damit ist bereits jetzt abzusehen, daß im nächsten Jahr nicht nur ein, sondern in den meisten neuen Ländern ein zweiter Absolvententeiljahrgang auf den Ausbildungsstellenmarkt drängt, und das zu einer Zeit, in der das Ausbildungswesen sich immer noch in einer sehr schwierigen Umstellungsphase befinden wird. Zu berücksichtigen ist ferner, daß die Jugendlichen, die in einjährigen beruflichen Schulen (Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr) versorgt werden, 1992 erneut betriebliche Ausbildungsstellen suchen. Es müssen zudem alle Möglichkeiten genutzt werden, außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen in betriebliche Ausbildungen zu überführen. Es ist deshalb zu erwarten, daß die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt in den neuen Ländern auch 1992 erneut hohe Anstrengungen erfordern wird. Wir dürfen deshalb trotz des Erfolges in diesem Jahr mit unseren Bemühungen nicht nachlassen, in den neuen Ländern eine Ausbildungsstruktur zu entwickeln, die es ermöglicht, daß die Verantwortung der Wirtschaft für die Nachwuchsausbildung auch wahrgenommen werden kann. Zu Frage 65: Eine verläßliche Prognose über das betriebliche Angebot an Berufsbildungsstellen in den neuen Ländern für das Jahr 1992 abzugeben, ist zur Zeit nicht möglich. Die Anzeichen für eine wirtschaftliche Gesundung sind allerdings unverkennbar; die Bauindustrie, das Handwerk und der Dienstleistungsbereich expandieren, der Handel stabilisiert sich. Der Industriebereich, früher Hauptanbieter für betriebliche Ausbildungsplätze, steht vor großen ökonomischen Problemen; dies gilt auch für die Landwirtschaft. Aber auch hier gibt es erste Anzeichen der Besserung. Allein das Handwerk hat in diesem Jahr bis zu 50 mehr Ausbildungsstellen zur Verfügung gestellt als noch im letzten Jahr. Insgesamt ist davon auszugehen, daß das betriebliche Angebot durch die wirtschaftlichen Impulse — vor allem im mittelständischen Bereich — weiter ausgebaut werden kann. Ferner wird es, wie in diesem Jahr, auch darum gehen müssen, die Ausbildungskapazitäten in den Treuhandbetrieben so weit als möglich auszuschöpfen. Dennoch wird es auch im nächsten Jahr nicht ohne außerbetriebliche Ausbildungsplatzangebote möglich sein, jedem Jugendlichen ein Ausbildungsplatzangebot zu machen. Dies gilt insbesondere in strukturschwachen Regionen zum Ausgleich regionalspezifischer Versorgungsprobleme. Hierfür sind ausreichende Mittel im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit vorgesehen. Insgesamt muß einer betrieblichen Ausbildung jedoch weiterhin Vorrang vor einer außerbetrieblichen Qualifizierung gegeben werden. Die Entwicklungen im expandierenden Dienstleistungsbereich werden in den neuen Ländern die immer noch stark gewerblich-technisch ausgerichtete Ausbildungsstellenstruktur zu Gunsten von dienstleistungsorientierten Angeboten verändern. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Jürgen Augustinowitz (CDU/CSU) (Drucksache 12/1301 Frage 71): Welche Konsequenzen bezüglich der von Frankreich beabsichtigten Einlagerung der Hades-Kurzstreckenraketen zieht das Auswärtige Amt aus der Ankündigung des amerikanischen Präsidenten, die in Europa stationierten atomaren Kurzstreckenwaffen in den nächsten Jahren abzuziehen? Die Bundesregierung begrüßt den Beschluß der Präsidenten Bush und Gorbatschow, landgestützte nukleare Kurzstreckenwaffen weltweit zu beseitigen. Diese Entscheidung, die ausschließlich amerikanische und sowjetische Nuklearwaffen betrifft, zieht die richtigen Folgerungen aus der grundlegend veränderten politischen und militärischen Lage in Europa. Die Frage, welche Konsequenzen Frankreich aus dieser Entwicklung zu ziehen bereit ist, kann ausschließlich von der französischen Regierung beantwortet werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Liesel Hartenstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Auch wortreiche Umschreibungen, Herr Kollege Laufs, können nicht darüber hinwegtäuschen, daß Sie sich zumindest von seiten der Bundestagsmehrheit gewaltig in der Defensive befinden. Gibt es Ihnen denn nicht zu denken, daß viele Gemeinden in ihrer Notlage tatsächlich
    Maßnahmen ergriffen haben, die über die geltende Gesetzeslage hinausgehen? Nach meiner Auffassung gibt es keinen deutlicheren Beweis für die eklatanten Schwächen des geltenden Gesetzes. Das müßten Sie eigentlich zugeben können.

    (Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE)

    Ich stelle fest: Dem Gesetzentwurf des Bundesrates für eine Änderung des Abfall- und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist nicht nur in der Tendenz, Herr Laufs, sondern auch dem Inhalt nach voll zuzustimmen.

    (Zustimmung des Abg. Dr. Klaus-Dieter Feige [Bündnis 90/GRÜNE])

    Ich hoffe, Herr Staatssekretär, Sie haben das gehört.

    (Harald B. Schäfer [Offenburg] [SPD]: Und sind nicht erschrocken darüber!)

    Dieser Gesetzentwurf bündelt wesentliche Forderungen, die endlich verwirklicht werden müssen, wenn wir aus der abfallpolitischen Sackgasse, in der wir uns befinden, endlich herauskommen wollen. Ein Zeichen dafür, wie brisant die Lage ist und wie sehr sie nach Problemlösungen schreit, ist eben die Tatsache, daß hier eine nicht nur länderübergreifende, sondern sogar parteienübergreifende Initiative vorliegt. Das ist ausdrücklich zu begrüßen.
    Vor einem Jahr, im September 1990, hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Sondergutachten zur Abfallwirtschaft erklärt, das Abfallproblem sei zu einem Umweltproblem ersten Ranges geworden. Er bescheinigt gleichzeitig der Bundesregierung, daß sie dieses Umweltproblem ersten Ranges nicht gemeistert habe. Das trifft leider zu.
    Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates spricht von einer „besorgniserregenden Situation der Abfallentsorgung in der Bundesrepublik". Das ist, denke ich, eine vorsichtig-kühle Untertreibung im Amtsdeutsch, denn in Wirklichkeit ist die Situation höchst dramatisch. Mehr als die Hälfte der Gemeinden steht vor überfüllten Deponien. Die Akzeptanz für den Bau neuer Entsorgungsanlagen in der Bevölkerung schwindet rapide, aber, Herr Kollege Laufs,

    (Dr. Paul Laufs [CDU/CSU]: Und Sie sind daran beteiligt!)

    nicht deswegen, weil sich Bürgerinitiativen mit guten Gründen z. B. gegen den Bau von Müllverbrennungsanlagen wehren, sondern weil nichts, aber auch gar nichts in Sachen Abfallvermeidung geschehen ist und weil die Bürger diese Untätigkeit nicht mehr tolerieren. Das ist die Wahrheit!

    (Beifall bei der SPD und der PDS/Linke Liste)

    Wir haben kein konsequentes System der Abfallvermeidung; wir haben kein flächendeckendes Recycling, keine funktionierende Infrastruktur für die Sondermüllentsorgung, dafür aber leider immer noch blühenden Abfalltourismus nach Frankreich, Belgien, Polen oder gar — unter Ausnutzung der Devisenknappheit der ärmeren Länder — in die dritte Welt. Das ist doch wahrlich kein Ruhmesblatt für eine Wohlstandsgesellschaft.



    Dr. Liesel Hartenstein
    Die SPD-Fraktion hat 1986 bei der Verabschiedung des Abfallgesetzes einen Entschließungsantrag und 14 Änderungsanträge vorgelegt. Wir haben erklärt, daß zur Einsparung von Ressourcen und Energie und angesichts der Tatsache, daß in den nächsten Jahren mit einer Überlastung der öffentlichen Deponien zu rechnen sei, künftig die Abfallvermeidung und die Reduzierung des Abfallaufkommens oberstes Ziel sein müsse und daß der Bundesgesetzgeber dafür jetzt die Instrumente zur Verfügung stellen müsse — 1986!

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem Bündnis 90/GRÜNE)

    Das war leider in den Wind gesprochen, Herr Kollege Laufs, und daran waren Sie beteiligt; denn die Koalitionsmehrheit hat unseren Entschließungsantrag mitsamt den 14 Änderungsanträgen in Bausch und Bogen abgelehnt.
    Ich stelle fest: Das heutige Müllchaos ist nicht zuletzt ein Resultat der Uneinsichtigkeit. Es ist ein Resultat mangelnden Weitblicks und fehlender Durchsetzungskraft gegenüber mächtigen Lobbygruppen.
    Sie fordern immer, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, den Konsens in wichtigen Fragen, etwa in der Energie- und in der Verkehrspolitik. Ich sage Ihnen: In der Abfallpolitik hätten Sie ihn schon längst haben können, wenn Sie vernünftige Vorschläge auch nur in Ansätzen aufgegriffen hätten.
    Dafür ein paar konkrete Belege: Erstens. Wir haben bereits 1986 vorgeschlagen, eine klare Rangfolge der Ziele in das Gesetz hineinzuschreiben, bei der die Abfallvermeidung oberste Priorität haben muß. Zur Information, Frau Kollegin Homburger, biete ich Ihnen gerne an, die entsprechenden Anträge der SPD nachzureichen. Sie haben das damals abgeschmettert. Der Gesetzentwurf des Bundesrates greift dieses Petitum erfreulicherweise wieder auf. Wir unterstützen dies ohne jede Einschränkung.
    Zweitens. Wir haben ferner beantragt, daß die stoffliche Verwertung von Abfällen grundsätzlich Vorrang vor der sogenannten thermischen Verwertung haben müsse. Wörtlich heißt es in unserem Antrag, die „Verbrennung von Abfällen ist Teil der Abfallbeseitigung" und eben nicht der Verwertung. Sie haben auch das abgelehnt. Es ist zu begrüßen, daß der Bundesrat hier eine sachgerechte Korrektur schafft. Das ist ein großer Fortschritt.
    Drittens. Auch in Sachen Recycling sind wir bereits 1986 von dem Prinzip ausgegangen, daß die Phase des „Vergrabens und Vergessens " endgültig abgeschlossen sein müsse und daß wir den Schritt zu einer echten Recycling-Wirtschaft, also zur Rückführung der Altstoffe in den Wirtschaftskreislauf, tun müßten. Deshalb haben wir in einem Antrag gefordert, die Länder sollten in § 6 verpflichtet werden, in Zusammenarbeit mit den Kommunen Abfallwirtschaftspläne zu erstellen, mit denen regionenübergreifende Regelungen für Abfallverwertung und -entsorgung getroffen werden könnten.
    Auch diese Forderung ist auf taube Ohren gestoßen. Es blieb alles beim alten, nur mit dem Unterschied, daß die früheren Abfallbeseitigungspläne in Abfallentsorgungspläne umgetauft worden sind. Das war,
    gelinde gesagt, Etikettenschwindel. Erfreulich ist es, daß die Länderkammer jetzt mit ihrem Entwurf den notwendigen Schritt zu einer echten Abfallwirtschaft tut. Dies findet unsere Zustimmung.

    (Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE)

    Viertes und letztes Beispiel. Es tobte ein heftiger Kampf um die sogenannte Lex Aldi, eine Bestimmung, mit der der Lebensmitteleinzelhandel und der Getränkehandel verpflichtet werden sollten, Bier und Erfrischungsgetränke nicht nur in Einwegbehältnissen, sondern gleichzeitig auch in Mehrwegflaschen anzubieten. Sie haben diese Bestimmung gestrichen. Das war ein verhängnisvoller Fehler. Der Gesetzentwurf des Bundesrates repariert diesen Fehler. — Zustimmung! Wer dem Mehrwegsystem nämlich wirklich nützen und es ausbauen will, darf der Einwegdose nicht die Vorfahrt geben!
    Zusammen mit der Erfindung der schwammigen Zielfestlegungen in § 14 Abs. 2 sind wir in eine Situation hineingeschlittert, in der die Milliardenexplosion der Einwegverpackungen nicht mehr eingefangen werden konnte, und das hat dazu geführt, daß wir heute sage und schreibe allein im Getränkebereich über 9 Milliarden Einwegbehälter auf dem Markt haben. Das ist im Grunde ein Skandal.
    Nein, das Abfallgesetz der Bundesregierung ist wahrlich kein Meisterstück, sondern ein ziemlich löcheriges Flickwerk. Nun werden Sie mir sagen — Frau Homburger hat das schon angedeutet — : Was Sie fordern, liebe Frau Hartenstein, steht doch alles in den Koalitionsvereinbarungen vom Februar 1991. Gewiß, fast alles steht da drin. Nur müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, daß Ihre Lernprozesse etwas sehr lange dauern und daß sie nicht nur zu Lasten der Umwelt, sondern auch zu Lasten der Kommunen gehen; denn die fühlen sich im Stich gelassen, die stehen bis zum Hals im Müll.
    Wir haben es schon angesprochen: Gerade in ihrer Not haben sich viele Gemeinden eine Menge einfallen lassen. Ich möchte das positiv bewerten. Sie haben funktionierende Sammelsysteme eingerichtet und Recyclinghöfe gebaut. Sie haben die Kompostierung gefördert. Sie haben ein mengenabhängiges Gebührensystem eingeführt. Das alles verdient wirklich unseren Respekt. Das sind echte Fortschritte. Aber an die Wurzel des Übels kommen sie nicht heran. Sie können sich nicht gegen das Überborden des Verpackungsluxus wehren. Verpackungen machen heute über 50 % des Hausmülls aus. Sie können selbst keine Verbote für Einweggeschirr und Wegwerfprodukte aussprechen, es sei denn im öffentlichen Bereich. Die Jahresmenge an Verpackungen in der Bundesrepublik — und zwar bezogen auf die alten Länder — würde einen Güterzug füllen, der über 2 000 km lang wäre. Das Beispiel stammt von Herrn Umweltminister Dr. Vetter aus Baden-Württemberg. Er hat es sicher richtig ausrechnen lassen. Hier ist wirklich der Bundesgesetzgeber gefordert.

    (Zuruf von der SPD: Er ist überfordert!) Er hat sich aber auf weite Strecken verweigert.




    Dr. Liesel Hartenstein
    In der Gegenäußerung zum Gesetzentwurf des Bundesrates listet die Bundesregierung auf, welche abfallrechtlichen Maßnahmen sie inzwischen ergriffen hat. Die Bilanz ist mager. Herr Minister Töpfer, ich muß das sagen. Außer der Pet-Flaschenverordnung — okay — , der Altölverordnung — okay — und der Lösemittelverordnung

    (Zuruf von der CDU/CSU: Okay!)

    werden lediglich zwei Zielfestlegungen mit der Wirtschaft vereinbart. Hinzu kommt noch die TA-Sonderabfall und neuerdings auch die Verpackungsverordnung. Aber alles andere — Herr Minister, es sind insgesamt elf Positionen — erscheint unter der Rubrik „in Vorbereitung". Das ist schlicht zuwenig für einen Zeitraum von fünf Jahren.
    Diese Bilanz steht auch in sehr scharfem Gegensatz zu den vielversprechenden Ankündigungen Ihres Hauses. Wo bleibt die Verordnung über Vermeidung und Verwertung von Abfällen aus Druckerzeugnissen, von Elektronikabfällen, von Bauschutt und Schrottautos? Sie werden uns hoffentlich die Antwort geben können.
    Meine Damen und Herren, es ist höchste Zeit, daß das untaugliche Instrument der Zielfestlegungen mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates wieder abgeschafft wird. Dann hindert Sie nichts mehr daran, Nägel mit Köpfen zu machen. Ich hoffe, Sie tun das auch.
    Daß übrigens das hochgelobte duale System eine höchst fragwürdige Sache ist, erweist sich auf Schritt und Tritt. Es täuscht den Verbraucher, und es nützt der Verpackungsindustrie. „Wir produzieren mehr bei reduziertem Materialverbrauch" erklärt ein namhafter Verpackungshersteller wörtlich, der zugleich stolz auf zweistellige Zuwachsraten verweist.

    (Zuruf von der SPD: So ist das!)

    So ist nämlich die Lage. Die Befürchtung ist leider nicht unbegründet, daß das duale System keine einzige überflüssige Verpackung einsparen wird.
    Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf greift dankenswerterweise einen weiteren Vorschlag auf, von dem noch nicht die Rede war, nämlich die Erhebung einer Sonderabgabe auf Getränkeeinwegverpackungen. Sie soll bewirken, daß dieselbe Menge Bier in der Einwegdose teurer wird als in der Mehrwegflasche mit Pfand. Das wäre sinnvoll. Die Bundesregierung sträubt sich in ihrer Gegenäußerung erneut gegen diesen Vorschlag. Warum eigentlich? Was soll man davon denken, wenn Sie ständig Ihre Bekenntnisse zu marktwirtschaftlichen Instrumenten im Umweltschutz wiederholen und im gleichem Atemzug alle entsprechenden Vorschläge ablehnen? Ich warte auf den Zeitpunkt, wo die ökonomische und zugleich ökologische Vernunft bei Ihnen endlich eine echte Chance bekommt.

    (Dr. Klaus-Dieter Feige [Bündnis 90/ GRÜNE]: So lange können Sie gar nicht warten!)

    Wir begrüßen es, daß der Gedanke der Abgabenlösung — wenngleich nicht im Gesetzentwurf selbst, sondern in der Entschließung des Bundesrates — hier aufgenommen ist.
    Vorbehaltlos zuzustimmen ist auch dem Art. 2 des Gesetzentwurfes, der durch eine scheinbar geringfügige, in Wirklichkeit aber enorm bedeutungsvolle Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erreichen will, daß das Gebot, Reststoffe zu vermeiden, auch auf nicht genehmigungsbedürftige Anlagen ausgedehnt wird. Diese Erweiterung ist um so gewichtiger, als eine sehr große Zahl nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen Sonderabfälle produziert. Gerade hier haben wir die großen Zuwachsraten.
    Meine Damen und Herren, über die Dringlichkeit der Novellierung des Abfallgesetzes dürfte in diesem Hause Übereinstimmung bestehen; denn der Müllnotstand ist bereits eingetreten. Deshalb haben die Länder — auch in der Verantwortung für ihre Kommunen — recht, wenn sie auf einer zügigen Behandlung des Gesetzentwurfes bestehen. Wir sind dazu bereit.
    Wenn die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung sagt, sie werde 1992 einen Entwurf vorlegen und wolle eine Novellierung „aus einem Guß", so kann ich nur sagen: Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Im übrigen bestätigt alle Erfahrung, daß ein Gesetzentwurf dieser Größenordnung zwei Jahre braucht, bis er alle Hürden genommen hat. Damit hätten wir 1994. So lange können die Kommunen nicht warten. Über 60 % aller vorhandenen Deponieflächen werden Mitte der 90er Jahre erschöpft sein.
    Dennoch bleibt die Forderung nach einer grundlegenden Neubestimmung der Abfallpolitik richtig. Es muß der Schritt von der Abfallentsorgung zur Produktverantwortung vollzogen werden. Das bedeutet, daß schon bei der Entscheidung über die Produktgestaltung und bei der Entscheidung der Konsumenten für oder gegen ein Produkt die Entsorgungsgesichtspunkte berücksichtigt werden müssen. Nur dann kann der fatale Teufelskreis vom Rohstoffverbrauch über das Produkt zur Abfallhalde endlich durchbrochen werden.
    Eine so definierte Abfallwirtschaft würde völlig neue Signale setzen. Sie könnte der Testfall für die ökologische Erneuerung der Volkswirtschaft sein. Das ist unsere Konzeption. Erst wenn die Unschädlichkeit und die Verwertung potentieller Abfälle auch ökonomisch interessante Größen werden, kommen wir dem Ziel einer ökologiegerechten Kreislaufwirtschaft näher. Darüber sollte eingehend diskutiert werden. Aber wir sollten nicht nur diskutieren, sondern dann auch konsequent handeln. Wir sind bereit dazu.
    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem Bündnis 90/GRÜNE)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich erteile dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Kollegen Dr. Klaus Töpfer, das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Klaus Töpfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, daß wir Gelegenheit haben, anläßlich der Debatte über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur



    Bundesminister Dr. Klaus Töpfer
    Novellierung des Abfallgesetzes die Grundfragen der Abfallwirtschaftspolitik zu erörtern. Ich freue mich deswegen darüber, weil sich die Bundesregierung gerade auf diesem Gebiet nicht mit noch so wünschbaren Randveränderungen begnügt, sondern hier eine grundsätzliche Neuorientierung nicht nur angekündigt, sondern bereits beschlossen hat.
    Im Mittelpunkt dieser grundsätzlichen Änderung steht das, was wir die neue Produktverantwortung nennen. Wir wollen, um es konkret zu sagen, endlich dazu kommen, daß unsere Kommunen, daß die öffentliche Hand nicht zum Ausfallbürgen der Wirtschaft werden, wenn es um die Abfallbeseitigung geht. Wir wollen eine Reprivatisierung der Abfallbeseitigung. Das ist das Ziel.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Darin fühle ich mich mit vielen einig, die mir jetzt immer sagen, es seien ihre Ideen gewesen, und die uns dann Gesetzentwürfe vorlegen, in denen sich diese Ideen nicht wiederfinden.
    Reprivatisierung heißt: Wir müssen dazu kommen, daß jeder, der ein Produkt erzeugt oder Verpackung verursacht, weiß: Dieses Produkt und diese Verpakkung landen wieder bei ihm, wenn sie Abfall werden. Denn dann erreichen wir, daß er vom Abfall her denkt, daß er entsorgungsfreundliche und demontagefähige Produkte herstellt, damit wir die Kreisläufe schließen können. Das ist der Punkt, und den haben wir nicht nur angekündigt; wir haben auch entschieden und haben die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen verabschiedet.
    Meine Damen und Herren von der SPD, diese Verordnung gäbe es nicht, wenn ich nicht auf die gute Unterstützung sozialdemokratisch regierter Länder hätte zurückgreifen können. Ich freue mich sehr darüber, daß diese Verordnung verabschiedet worden ist mit der Unterstützung von Nordrhein-Westfalen, dem Kollegen Matthiesen,

    (Susanne Kastner [SPD]: Er hat nachbessern lassen!)

    mit Unterstützung von Brandenburg, dem Kollegen Platzeck, mit Unterstützung des Saarlandes, des Kollegen Leinen, und der Unterstützung von Bremen, der Kollegin Lemke-Schulte. Alle diese haben das möglich gemacht, was Sie gerade als etwas, so möchte ich fast sagen, von einem wirren Hirn Erfundenes dargestellt haben. So kann es ja wohl nicht sein.

    (Widerspruch der Abg. Dr. Liesel Hartenstein [SPD] — Zuruf von der SPD: Das haben Sie jetzt gesagt!)

    Da die Neigung abnimmt, Verordnungen auch zu lesen, will ich zumindest einmal sagen, was in der Verordnung steht.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!)

    Es steht darin zum einen, daß ab 1. Dezember diesen Jahres, in weniger als zwei Monaten, eine Rücknahmeverpflichtung für Transportverpackungen Wirklichkeit wird. Das hat mit dem Grünen Punkt und dem dualen System nichts zu tun. Ich hätte mich gefreut, meine Damen und Herren Kollegen von der Bundesratsbank, wenn Sie an dieser Stelle unsere Bürger gebeten hätten: Macht das auch!
    Wenn die Frau Kollegin Griefahn und auch der Herr Kollege Feige dem Sero-System solche großen Tränen nachweinen, dann muß ich dazu sagen: Das SeroSystem ist doch nichts anderes als ein Rücknahmesystem.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Können Sie mir bitte einmal sagen, welche Vermeidungswirkung das Sero-System hatte? Überhaupt keine! Das Sero-System ist ein Rücknahmesystem gewesen. Der Herr Kollege Feige sagte, wir sollten daraus lernen. Nun haben wir gelernt und machen eine Rücknahmeverpflichtung; und dann ist es wieder nicht richtig.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Es ist doch eine Rücknahmeverpflichtung: Jedes Geschäft, das Transportverpackungen mit abgibt, wird zu einem Sero-Geschäft. Sie können es zurückbringen!
    In dieser Verordnung steht weiterhin, daß ab dem 1. April 1992 — das ist nach meiner Rechnung in gerade einem halben Jahr — die von dem bayerischen Kollegen hier so hart kritisierte Umverpackung — völlig unabhängig vom dualen System, Herr Kollege — nach dem Bezahlen an der Kasse im Geschäft zurückgelassen werden kann. Ich hätte mich ebenfalls gefreut, wenn die Kollegen, die hier gesprochen haben, den Appell an alle unsere Bürger gerichtet hätten: Entpackt ab 1. April!
    Warum machen wir das denn? Das geschieht doch nicht deswegen, weil wir, wie der eine oder andere sagt, das außerhalb der kommunalen Entsorgung regeln wollten. Vielmehr wollen wir es doch gerade deswegen machen, damit wir den Handel endlich an unsere Seite bringen. Nennen Sie mir bitte einmal einen Einkäufer eines großen Handelshauses, der nicht auf diese wichtige Anforderung hinweisen wollte und sagte: Beachtet die Verpackung; denn es wird ent-packt, die Verpackung liegt demnächst bei uns, laßt also den Quatsch mit der Umverpackung!
    Das, Herr Kollege, ist das kleine marktwirtschaftliche Element, das darin steckt. Es soll auf einmal ein Eigeninteresse geben, nicht mehr so viel Umverpakkungen durchzuführen, damit wir nicht mehr mit irgendwelchen Messungen oder sonstigen Vorgaben kommen und fragen müssen, ob die Umverpackung weniger als 50 % der umverpackten Ware beträgt, damit es noch umverpackt werden darf. Ich will das Eigeninteresse dort hineinbringen. Ich sage noch einmal: Das hat mit dem dualen System nichts zu tun.

    (Dr. Liesel Hartenstein [SPD]: Ja, Gott sei Dank!)

    — Ja, die Verpackungsverordnung gilt, und dies ist dann wiederum ein Sero-System, hochverehrte Frau Abgeordnete Hartenstein.

    (Harald B. Schäfer [Offenburg] [SPD]: Hochverehrte?)

    — Ja, selbstverständlich; ich verehre sie wirklich, weil
    sie an vielen Stellen lange Zeit überzeugende Um-



    Bundesminister Dr. Klaus Töpfer
    weltpolitik mit betrieben hat. Ich habe überhaupt keine Probleme damit.

    (Harald B. Schäfer [Offenburg] [SPD]: Das war ein Pluspunkt!)

    Frau Kollegin Griefahn, damit wird jedes Geschäft Sero-Geschäft.

    (Ministerin Monika Griefahn [Niedersachsen]: Das stimmt doch nicht!)

    — Sie hatten doch gerade danach gerufen, wir sollten das Sero-System behalten. Wir haben es doch auf die Bundesrepublik Deutschland insgesamt übertragen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich sage noch einmal: Das Sero-System hat nie etwas mit Vermeidung, sondern immer etwas mit der Verwaltung einer Mangelwirtschaft zu tun gehabt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Was wollten Sie eigentlich in der ehemaligen DDR vermeiden? Die waren dort doch froh, wenn sie irgend etwas hatten, das sie verpacken konnten. Was wollten Sie denn vermeiden?

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Widerspruch bei der SPD und der PDS/Linke Liste)

    Das ist die Situation.

    (Harald B. Schäfer [Offenburg] [SPD]: Ein kleiner Hauch Polemik ist zulässig!)

    — Ja, sicher; es wäre auch schade, wenn das nicht erlaubt wäre. Was wären wir denn im Bundestag, wenn wir das nicht dürften?
    Kommen wir nun zum 1. Januar 1993. Dazu muß ich doch eines sagen: Wenn hier kritische und besorgte Stimmen hinsichtlich des dualen Systems zu hören sind, dann frage ich: Herr Kollege Zeitler, was kann Ihnen eigentlich Besseres widerfahren, als daß das duale System nicht funktioniert?

    (Harald B. Schäfer [Offenburg] [SPD]: Jetzt zerbricht er sich Ihren Kopf! Merken Sie das?)

    Sie haben doch — auch im Bundesrat — von vornherein gesagt: Laßt doch das duale System heraus; dann machen wir bei der Verordnung mit. — Wenn das duale System nicht funktioniert, gilt ab 1. Januar 1993 Pfand- und Rücknahmepflicht. Das ist nichts anderes als das Sero-System, meine Damen und Herren.

    (Harald B. Schäfer [Offenburg] [SPD]: Das Sie eben madig gemacht haben!)

    Was wollen Sie denn noch? Die Verordnung wirkt. Sie hat Vermeidungswirkung in hohem Maße. Sie führt dazu, daß die Abfälle, die nicht vermieden werden, wiederverwertet — nicht verbrannt — werden! Das steht in § 2 dieser Verordnung, Herr Kollege Feige. Falls Sie sie nicht gelesen haben, will ich es Ihnen nur sagen. Die Abfälle können nicht verbrannt werden, sondern müssen stofflich verwertet werden. Wenn das nicht erreicht wird, werden die Kollegen in den Bundesländern, die das nämlich genehmigen
    müssen, schlicht und einfach ihre Genehmigung versagen.

    (Dr. Klaus-Dieter Feige [Bündnis 90/ GRÜNE]: Hoffentlich!)

    Wenn der Mehrweganteil sinkt, werden sie schlicht und einfach die Genehmigung versagen. Was also haben Sie an dieser Verordnung auszusetzen?
    Ich sage das nicht, um mich selbst zu loben, sondern nur, um die Situation zu kennzeichnen: Es gibt niemanden auf der ganzen Welt, der uns nicht sagt: Daß ihr diese Verpackungsverordnung so durchgesetzt habt, hätten wir nie für möglich gehalten. Das ist eine Revolution im Gesamtgefüge der Sozialen Marktwirtschaft, um das konkret so zu sagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Harald B. Schäfer [Offenburg] [SPD]: Hier spricht der Revolutionär Töpfer!)