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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/48 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 48. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1991 Inhalt: Tagesordnungspunkt 14: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Berufung von Frauen in Gremien, Ämter und Funktionen, auf deren Besetzung die Bundesregierung Einfluß hat (Drucksache 12/594) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Frage weiterer Maßnahmen der Frauenförderung in Beruf, Familie und anderen Bereichen (Drucksache 12/447) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der „Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung" — Berichtszeitraum 1986 bis 1988 — (Drucksachen 11/8129, 12/871) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden (Drucksachen 11/4893, 12/872) Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 3985 D Hanna Wolf SPD 3986 D Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP . 3988 D Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 3990 C Maria Eichhorn CDU/CSU 3992 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 3993 C Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 3995 A Dr. Marliese Dobberthien SPD 3997 C Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU . 3999 D Anni Brandt-Elsweier SPD 4002 A Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über legale und illegale Waffenexporte in den Irak und die Aufrüstung des Irak durch Firmen der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 12/487) Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 4004 A Ernst Hinsken CDU/CSU 4004 D Ernst Schwanhold SPD 4005 D Peter Kittelmann CDU/CSU 4007 D Ernst Schwanhold SPD . . . . 4008A, 4009 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste 4010 B Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 4010 D Ernst Hinsken CDU/CSU 4012 A Dr. Heinrich L. Kolb FDP 4012 B Tagesordnungspunkt 16: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verminderung der Personalstärke der Streitkräfte (Personalstärkegesetz — PersStärkeG) (Drucksache 12/1269) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1991 b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Zahl der Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung an die Verringerung der Streitkräfte (Bundeswehrbeamtenanpassungsgesetz) (BwBAnpG) (Drucksache 12/1281) Dr. Gerhard Stoltenberg, Bundesminister BMVg 4013C Brigitte Schulte (Hameln) SPD 4015 B Johannes Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 4016D Bernd Henn PDS/Linke Liste 4018 C Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE 4019B Günther Friedrich Nolting FDP 4020 B Walter Kolbow SPD 4021 C Heinz-Alfred Steiner SPD 4021 D Günther Friedrich Nolting FDP . . . 4022 C Jürgen Koppelin FDP 4023 B Dieter Heistermann SPD 4023 C Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . 4024 C, 4027B Dieter Heistermann SPD . . . 4025D, 4026A Walter Kolbow SPD 4026 C Nächste Sitzung 4027 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4029 * A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Bericht der Bundesregierung über legale und illegale Waffenexporte in den Irak und die Aufrüstung des Iraks durch Firmen der Bundesrepublik Deutschland) Ortwin Lowack CDU/CSU 4030* B Ernst Hinsken CDU/CSU 4030* D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 4032* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1991 3985 48. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 11. 10. 91 Baumeister, Brigitte CDU/CSU 11. 10. 91 Becker-Inglau, Ingrid SPD 11. 10. 91 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 11. 10. 91 Brandt, Willy SPD 11. 10. 91 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 11. 10. 91 * Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 11. 10. 91 Hartmut Bulmahn, Edelgard SPD 11. 10. 91 Burchardt, Ulla SPD 11. 10. 91 Carstens (Emstek), CDU/CSU 11. 10. 91 Manfred Clemens, Joachim CDU/CSU 11. 10. 91 Ebert, Eike SPD 11. 10. 91 Ehrbar, Udo CDU/CSU 11. 10. 91 ** Eymer, Anke CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Fischer, Ursula PDS 11. 10. 91 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 11. 10. 91 ** Fuchs (Köln), Anke SPD 11. 10. 91 Fuchs (Verl), Katrin SPD 11. 10. 91 Ganseforth, Monika SPD 11. 10. 91 ** Gattermann, Hans H. FDP 11. 10. 91 Dr. Gautier, Fritz SPD 11. 10. 91 Geis, Norbert CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 11. 10. 91 Genscher, Hans-Dietrich FDP 11. 10. 91 Gleicke, Iris SPD 11. 10. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 11. 10. 91 Graf, Günter SPD 11. 10. 91 Grochtmann, Elisabeth CDU/CSU 11. 10. 91 Grünbeck, Josef FDP 11. 10. 91 Grüner, Martin FDP 11. 10. 91 Günther (Plauen), FDP 11. 10. 91 Joachim Haack (Extertal), SPD 11. 10. 91 Karl-Hermann Habermann, SPD 11.10.91 Frank-Michael Dr. Hartenstein, Liesel SPD 11. 10. 91 Hauser CDU/CSU 11. 10.91 (Rednitzhembach), Hansgeorg Dr. Haussmann, Helmut FDP 11. 10. 91 Helmrich, Herbert CDU/CSU 11. 10. 91 Hilsberg, Stephan SPD 11. 10. 91 Dr. Holtz, Uwe SPD 11. 10. 91 ** Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 11. 10. 91 Hübner, Heinz FDP 11. 10. 91 Huonker, Gunter SPD 11. 10. 91 Iwersen, Gabriele SPD 11. 10. 91 Jagoda, Bernhard CDU/CSU 11. 10. 91 Janz, Ilse SPD 11. 10. 91 Jeltsch, Karin CDU/CSU 11. 10. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Jung (Düsseldorf), Volker SPD 11. 10. 91 Keller, Peter CDU/CSU 11. 10. 91 Klein (München), Hans CDU/CSU 11. 10. 91 Kolbe, Manfred CDU/CSU 11. 10. 91 Kolbe, Regina SPD 11. 10. 91 Koltzsch, Rolf SPD 11. 10. 91 Kubicki, Wolfgang FDP 11. 10. 91 Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 11. 10. 91 Lamers, Karl CDU/CSU 11. 10. 91 Leidinger, Robert SPD 11. 10. 91 Lennartz, Klaus SPD 11. 10. 91 Dr. Lucyga, Christine SPD 11. 10. 91 Magin, Theo CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Mahlo, Dietrich CDU/CSU 11. 10. 91 de Maizière, Lothar CDU/CSU 11. 10. 91 Marx, Dorle SPD 11. 10. 91 Matschie, Christoph SPD 11. 10. 91 Mattischeck, Heide SPD 11. 10. 91 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 11. 10. 91 Franz-Josef Dr. Meseke, Hedda CDU/CSU 11. 10. 91 Mischnick, Wolfgang FDP 11. 10. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 11. 10. 91 ** Müller (Völklingen), Jutta SPD 11. 10. 91 Neumann (Gotha), SPD 11. 10. 91 Gerhard Nitsch, Johannes CDU/CSU 11. 10. 91 Nolte, Claudia CDU/CSU 11. 10. 91 Opel, Manfred SPD 11. 10. 91 Dr. Päselt, Gerhard CDU/CSU 11. 10. 91 Paterna, Peter SPD 11. 10. 91 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 11. 10. 91 Pfuhl, Albert SPD 11. 10. 91 Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 11. 10. 91 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 11. 10. 91 Reinhardt, Erika CDU/CSU 11. 10. 91 Rempe, Walter SPD 11. 10. 91 Reuschenbach, Peter W. SPD 11. 10. 91 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 11. 10. 91 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 11. 10. 91 Hannelore Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 11. 10. 91 Schaich-Walch, Gudrun SPD 11. 10. 91 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 11. 10. 91 Schmalz-Jacobsen, FDP 11. 10. 91 Cornelia Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Schmidt (Halsbrücke), CDU/CSU 11. 10. 91 Joachim Schmidt (Salzgitter), SPD 11. 10. 91 Wilhelm von Schmude, Michael CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Schneider CDU/CSU 11. 10. 91 (Nürnberg), Oscar Dr. Scholz, Rupert CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Schroeder (Freiburg), CDU/CSU 11. 10. 91 Conrad Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Seiler-Albring, Ursula FDP 11. 10. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 11. 10. 91 Dr. Solms, Hermann Otto FDP 11. 10. 91 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 11. 10. 91 Wolfgang Dr. von Teichman, FDP 11. 10. 91 ** Cornelie Tietjen, Günther SPD 11. 10. 91 Titze, Uta SPD 11. 10. 91 Toetemeyer, SPD 11. 10.91 Hans-Günther Uldall, Gunnar CDU/CSU 11. 10. 91 Voigt (Frankfurt), SPD 11. 10. 91 Karsten D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 11. 10. 91 Vosen, Josef SPD 11. 10. 91 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 11. 10. 91 Wallow, Hans SPD 11. 10. 91 ** Walz, Ingrid FDP 11. 10. 91 Weis (Stendal), Reinhard SPD 11. 10. 91 Welt, Jochen SPD 11. 10. 91 Wester, Hildegard SPD 11. 10. 91 Westrich, Lydia SPD 11. 10. 91 Dr. Wieczorek CDU/CSU 11. 10. 91 (Auerbach), Bertram Wieczorek-Zeul, SPD 11. 10.91 Heidemarie Wissmann, Matthias CDU/CSU 11. 10. 91 Wittmann (Tännesberg), CDU/CSU 11. 10. 91 Simon Wohlleben, Verena SPD 11. 10. 91 Ingeburg * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 86. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Bericht der Bundesregierung über legale und illegale Waffenexporte in den Irak und die Aufrüstung des Iraks durch Firmen der Bundesrepublik Deutschland) Ortwin Lowack (fraktionslos): Ich habe um einen Debattenbeitrag gebeten, weil in dem schönen Bericht, den der Wirtschaftsminister vorgelegt hat, mit keinem Wort seine eigene Rolle angesprochen ist, die er in früheren Zeiten bei der Förderung von Exporten in den Irak und nach Libyen und als Präsident der Deutsch-Arabischen Gesellschaft - in Personalunion mit einem Ministeramt - gespielt hat. Und wenn ich mir den nahezu zeitgleich mit diesem Bericht vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze des Bundesrates anschaue, ein Entwurf, der ja nur auf einer Anfang dieses Jahres hastig ausgearbeiteten Vorlage des damals neuen Wirtschaftsministers beruht, habe ich den Eindruck: Hier wurde nach der Methode „Haltet den Dieb" von eigenen Aktivitäten abgelenkt. Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht. Das Wort „Bock" erwähne ich dabei nicht ohne besonderen Zusammenhang. Insider wissen, was ich meine - und der Minister auch! Übrigens: Auch die hohen Hermesbürgschaften für den Irak, die wir jetzt voll aus dem Haushalt bedienen müssen, sprechen für sich. Das besondere Interesse des Wirtschaftsministers, von seinen früheren Engagements abzulenken, hat zwischenzeitlich zu Exportrestriktionen durch das Bundesamt für Wirtschaft geführt, die weit über den Zweck eines vernünftigen Gesetzes hinausgehen und eine generelle völlige Verunsicherung in der Wirtschaft bewirken. Die „Wirtschaftswoche" vom 13. September 1991 hat dazu unter der Überschrift „Exportkontrollen: Mehr Schaden als Nutzen" und „Die verschärften Bonner Exportkontrollen ruinieren den gesamten Außenhandel und sind von den Waffenschiebern leicht zu umgehen" berichtet. Ich kann mich nach zahllosen berechtigten Beschwerden aus der deutschen Wirtschaft der Tendenz dieses Artikels nur anschließen. Die Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag bitte ich, sich weit intensiver als bisher damit zu befassen, ob eine Änderung des Außenwirtschaftsrechts, das mit dem Berichtsauftrag in Zusammenhang steht und das erst vor einem Jahr geändert worden war, tatsächlich geboten ist. Das Außenwirtschaftsrecht wird immer undurchsichtiger und unberechenbarer. Genehmigungsentscheidungen werden immer willkürlicher. Bereits jetzt bestehen Zweifel, ob das Verfahren rechtsstaatlichen Anforderungen genügt. Sollte auf der Ebene des vorliegenden Berichts, der in der Konsequenz von der Förderpolitik der früheren Bundesregierung gegenüber dem Irak ablenkt und dem Gesetzgeber die Schuld zuweisen soll, weiter verfahren werden, würde sich für die deutsche Wirtschaft in der Tat eine dramatische Situation ergeben. Ernst Hinsken (CDU/CSU): Das Thema der legalen und der illegalen Waffenexporte in den Irak und der Aufrüstung des Irak durch Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt uns seit vielen Monaten; besonders emotional war die Diskussion vom Anfang dieses Jahres, während des Golfkrieges. Wir sind wohl alle einer Meinung, daß illegaler Waffenhandel strengstens bestraft werden muß; schließlich ist der illegale Waffenschieber nicht besser als der Drogenschieber. Uns liegt der vertrauliche Bericht der Bundesregierung vor, den ich - wie sicher auch die Redner anderer Fraktionen - eingesehen habe. Wir können ihm drei Dinge entnehmen: erstens daß die irakische Rüstungsindustrie auch von deutschen Firmen Zulieferungen in beträchtlichem Ausmaß erhalten hat, zweitens daß die Staatsanwaltschaften tätig geworden sind, sowie drittens, daß die Bundesregierung verantwortungsvoll gehandelt, d. h. die zuständigen Stellen unverzüglich informiert hat. Unbestreitbar; die Handlungsweise einiger Firmen ist in ihrer Skrupellosigkeit mehr als schockierend. Es ist aber auch klar, daß der Irak nicht nur aus deutschen Quellen Know-how bezogen hat, sondern hier haben auch andere Wasser gesprudelt. Ja, ich möchte Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1991 4031* sagen, daß andere teilweise genauso gesündigt haben wie leider einige deutsche Firmen. Dies spricht uns aber nicht frei. Dem internationalen Beschaffungswesen kann — das ist eine wichtige Lehre aus diesem Fall — nur international wirksam begegnet werden. Ich begrüße daher, daß die Bundesregierung bereits frühzeitig für eine Harmonisierung der Regelungen innerhalb der EG und mit anderen Industrieländern eingetreten ist. Wir Deutschen dürfen nicht nachlassen, auf die EG-Staaten und die anderen Partner Druck auszuüben, um eine Angleichung an unseren hohen Standard zu erreichen. Auch die UNO ist gefordert; sie muß atomaren Schwellenländern und Herstellern anderer Massenvernichtungswaffen Daumenschrauben anlegen. Wichtig erscheint mir aber auch, darauf hinzuweisen, daß wegen einiger schwarzer Schafe nicht die gesamte Branche in Sack und Asche gehen muß. Auch gesetzgeberische Schnellschüsse führen nicht weiter. So hat z. B. die äußerst schnelle Überarbeitung des Außenhandelsgesetzes im Frühjahr dieses Jahres bei vielen Unternehmungen, aber auch bei der Genehmigungsverwaltung und beim Zoll zeitweise zu erheblicher Unsicherheit und damit zu Verzögerungen und Mißverständnissen, insbesondere bei der Dual-Use-Problematik, geführt. Es darf nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden oder dahin kommen — lasren Sie es mich überspitzt formulieren —, daß wir DEutschen, die Industrienation Nr. 1, überhaupt nichts mehr zu verkaufen haben. Zwischenzeitlich wird in der Frage der Notwendigkeit eines Genehmigungsverfahrens im Bereich der „Liste C" so verfahren, daß eine Genehmigung bei einem zivil und militärisch nutzbaren Produkt dann für den Export notwendig ist, wenn der Exporteur Anhaltspunkte für eine militärische Nutzung seiner Ware hat. In diesem Fall konnte also größere Klarheit geschaffen werden. Schwierigkeiten hat auch die Erweiterung der Länderliste auf 54 Länder verursacht, da jetzt viele Unternehmen erstmals von der Exportkontrolle tangiert wurden. Es ist zum Vergleich sicher interessant, daß die Ausfuhrbeschränkungsliste der USA nur 23 Länder umfaßt. Die illegalen Lieferungen einiger weniger dürfen nicht zu einer Überreaktion mit einer allzu restriktiven Handhabung des Außenwirtschaftsgesetzes führen; wirksame Kontrolle: ja, langwierige, die Exportfähigkeit bedrohende Genehmigungsverfahren: nein. Die Notwendigkeit der Kontrollvorschriften muß permanent überprüft werden. Dies gilt auch für die Länderliste. Die Ausdehnung der Genehmigungspflicht auf Dual-Use-Güter ist bereits eine erhebliche Wettbewerbshürde. Diese Zusatzbelastung haben europäische, amerikanische und japanische Mitkonkurrenten nicht. Bedenklich ist, daß das Vertrauen in die Liefer- und Vertragstreue sinkt, wie die deutsche Wirtschaft beklagt. Wir müssen uns deshalb bei der Anhörung zu diesem Thema mit dieser Problematik auseinandersetzen. Da hier beispielsweise alle Werkzeugmaschinen erfaßt sind, bedeutet das Genehmigungsverfahren für diesen Bereich schon eine erhebliche Erschwernis. Besonders problematisch wird es, wenn scheinbar die Möglichkeit besteht, daß beim Genehmigungsverfahren für die gleichen Waffenlieferungen in dasselbe Land unterschiedliche Ergebnisse herauskommen können, je nach der Verwendungserklärung des Käufers. Selbstverständlich muß unseriösen, profitgierigen Geschäftemachern das Handwerk gelegt werden; daher ist die Verschärfung der Exportkontrolle richtig gewesen. Sollten einige Punkte sich als unpraktikabel erwiesen haben, so müßten Änderungen in Erwägung gezogen werden. Es muß an dieser Stelle einmal darauf hingewiesen werden, daß die neuen Vorschriften ja auch zusätzliche Kosten durch vermehrte Verwaltungsarbeit für die Unternehmen verursachen; der damit zusammenhängende Zeitfaktor schlägt natürlich auch finanziell negativ zu Buche. Es bleibt zu hoffen, daß die bessere personelle Ausstattung des Bundesamtes für Wirtschaft — von 90 auf 260 Mitarbeiter im Bereich der Exportwaffen-Kontrolle — nun auch eine zügige Bearbeitung der Anträge garantiert. Insbesondere die Chemie- und Nuklearabteilung wurde stark ausgebaut; hier war vor einigen Jahren nur eine Person beschäftigt. Für meine Person darf ich ohnehin feststellen, daß ich eine verstärkte Aufklärung im Vorfeld und eine bessere Einbindung des Verfassungsschutzes für wesentlich wirkungsvoller, gleichzeitig aber unbürokratischer und somit sinnvoller für die deutschen Firmen halte. Nicht zuletzt die Tatsache, daß ausländische Geheimdienste bei illegalen Exporten entscheidend mitmischen, sollte alle diejenigen ihre Haltung überdenken lassen, die zwar keinen illegalen Export wünschen, gleichzeitig aber gegen den Einsatz des hierfür vorhandenen Instrumentariums sind, nämlich gegen den Einsatz des Verfassungsschutzes, eines demokratisch kontrollierten Organs in unserem demokratischen Rechtsstaat. Trotz rigoroser Strafvorschriften gibt es immer wieder illegale Exporte. Das Strafgesetzbuch und zusätzlicher bürokratischer Aufwand sind kein Allheilmittel. Zur wirkungsvollen Verhinderung illegaler Gütertransfers ist der Einsatz eines nachrichtendienstlichen Instrumentariums unverzichtbar. Um bereits im Vorfeld kriminelle Elemente zu erfassen, muß das Kölner Zollkriminalinstitut unter bestimmten Voraussetzungen in das Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen können. Wer sich dieser Forderung verwehrt, soll zugeben, daß er kein wirkliches Interesse an der Exportüberwachung hat, sondern lediglich Schlagzeilen machen will. Datenschutz: ja; Täterschutz: nein. Lassen Sie mich zum Schluß noch eines feststellen: Bei den Irak-Exporten, so bestätigte auch die IAEO, waren zum Beispiel MBB und Siemens sowie viele andere große bekannte Firmen nicht beteiligt; dies dokumentiert auch, daß das Stigma, das manche Ideologen den sogenannten Rüstungs- oder auch anderen Konzernen gerne anheften, jeder Grundlage entbehrt. Zusammenfassend darf ich feststellen: Ziel muß sein: erstens eine deutliche Abschreckungswirkung 4032* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1991 zu bekommen, zweitens weitere Verbrechen zu verhindern, drittens die Täter zu fassen, viertens einer Rufschädigung der deutschen Wirtschaft entgegenzutreten und fünftens die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nicht zu verschlechtern. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. September 1991 beschlossen, zu dem Gesetz zur Änderung adoptionsrechtlicher Fristen (AdoptFristG) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Drucksache 11/7567 Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/880 Drucksache 12/965 Innenauschuß Drucksache 11/6119 Drucksache 11/7562 Drucksache 11/7564 Finanzausschuß Drucksache 11/5792 Drucksache 12/601 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/7887 Drucksache 11/8472 Drucksache 11/8514 Drucksache 12/223 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Innenausschuß Drucksache 12/350 Nr. 1 Finanzausschuß Drucksache 12/311 Nr. 2.2 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/152 Nr. 58, Nr. 59, Nr. 60 Drucksache 12/269 Nr. 2.37 Drucksache 12/350 Nr. 14
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bestandsaufnahme des Berichts zur Gleichstellungspolitik in den Ländern und Gemeinden finde ich sehr detailliert und informativ. Doch ich wäre froh gewesen, wenn auch bei der Bewertung der bisherigen Einrichtungen und ihrer Arbeit stärker auf die unmittelbaren Erfahrungen vor Ort bzw. auf Berichte von Gleichstellungsbeauftragten oder Leiterinnen von Gleichstellungsstellen und Frauenbüros zurückgegriffen worden wäre; denn der Bericht bleibt überall dort, wo es um Bewertungen von erfolgreicher oder weniger erfolgreicher Arbeit geht, im Vagen, beschränkt sich auf Andeutungen von Mißständen und drückt sich davor, die Probleme beim Namen zu nennen. An keiner Stelle wird gesagt, daß gesellschaftliche Benachteiligung von Frauen oder Frauendiskriminierung nicht ein schnell zu beseitigendes Übergangsphänomen ist, sondern daß dem strukturelle Ursachen zugrunde liegen, die seit Jahrhunderten erfolgreich funktionieren, wie das Wirken patriarchalischer Bevormundung, die Zementierung einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung oder die gesellschaftliche Rollenzuweisung, die Frauen in der Hauptsache auf Kinder und Haushalt festlegen.
    Der Bericht betreibt Schönfärberei und Verharmlosung. Da heißt es z. B.:
    Es besteht heute Konsens darüber, daß die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in den Gesetzen und sonstigen Rechtsnormen von Bund, Ländern und Gemeinden weitestgehend gewährleistet ist, daß auch hinsichtlich der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern wesentliche Fortschritte erreicht worden sind und daß sich Tendenzen in Richtung auf die Gleichbehandlung ... abzeichnen.
    Ich hätte schon gern gewußt, wo ein solcher Konsens besteht. Ich jedenfalls könnte eine Vielzahl von Beispielen gerade auch aus den neuen Bundesländern dafür liefern, daß wir weder de jure noch de facto den oben beschriebenen Stand erreicht haben. Zumindest de jure fangen wir in den neuen Bundesländern ja nicht am Punkt Null an — um auch das einmal deutlich zu sagen.
    Einige Seiten weiter heißt es dann auch im Bericht über die Eingriffsinstrumentarien der Bundesregierung:
    In der Praxis der politischen Arbeit geht dies nicht immer ohne Konflikte vonstatten, da Frauenpolitik häufig noch gegen Vorurteile und überholte Vorstellungen ankämpfen muß und bisweilen mit anderen Interessen kollidiert . . .



    Petra Bläss
    Damit dieser Hauch von Realismus schnell wettgemacht wird, verspricht die Bundesregierung wenig später, daß sie alle Anstrengungen unternimmt, um „die rechtliche und faktische Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen und dafür in ihrem Einflußbereich Institutionen zu schaffen, die diesen Prozeß befördern".
    Dafür, daß ihr dies in ihrem eigenen Zugriffsbereich kaum in Ansätzen gelungen ist, steht nun wirklich der Bericht über die Berufung von Frauen in Gremien, Ämter und Funktionen vom 30. April dieses Jahres. Wenn sich in über der Hälfte der Gremien, auf die die Bundesregierung Einfluß hat, keine einzige Frau findet, dann bleiben alle Beschlüsse zur Frauengleichstellung wirklich reine Makulatur.
    Was den zunächst zweifellos erfreulichen Fakt der Einrichtung von Gleichstellungsstellen betrifft, so muß konstatiert werden, daß die von seiten der Frauenbewegung erhobenen Forderungen nach Unabhängigkeit, Entscheidungskompetenz und rechtlicher Absicherung durch deren halbherzige Ausstattung vielfach unterlaufen werden konnten. Wenn man Gleichstellungsstellen lediglich Beratungsaufgaben zubilligt oder wenn ihre Rechte auf interpretationsfähigen Kann-Bestimmungen beruhen, verpufft ihre Wirkung, und es bleibt alles, wie es ist.
    Aus den meisten Erfahrungsberichten von Gleichstellungsbeauftragten auf Länder- oder kommunaler Ebene geht hervor, daß rechtliche Grundlagen geschaffen werden müssen, die folgende Punkte absichern: direkte Anbindung bei den Leitungen, eigenständige Haushaltstitel, eigenständige Öffentlichkeitsarbeit, Rede- und Antragsrecht in allen Gremien, Vetorecht, eindeutige Festlegung der Kompetenzen, Mitwirkungsrechte bei Personalangelegenheiten. Nur wenn die Arbeit der Gleichstellungsstellen auf der Grundlage dieser oder einer ähnlichen Absicherung arbeiten kann, wird sie wirklich etwas in Richtung Gleichstellungspolitik bewegen können.
    Wichtig erscheint mir allerdings darüber hinaus, daß die Verwirklichung des in Art. 3 des Grundgesetzes formulierten Gleichheitsgrundsatzes nicht länger nur einem Ressort zugewiesen wird. Es handelt sich schließlich um eine auch von der Ministerin Merkel so genannte gesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Es gibt ja wohl kein anderes Grundrecht, bei dem eine solche Abschiebung in ein Ressort hingenommen würde.
    Meine Damen und Herren, der Bericht zur Umsetzung der Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung macht deutlich, daß die 1986 verabschiedete Frauenförderungsrichtlinie nicht zur Besserstellung der Frauen in der Bundesverwaltung geführt hat. Verbesserungen in der beruflichen Bildung sind zwar zu erkennen, aber die Zahl der Frauen in Führungsfunktionen hat sich nur geringfügig erhöht. Frauen in Leitungen von Behörden stellen nach wie vor eine verschwindende Minderheit dar.
    Ergebnis dieser dürftigen Bilanz war eine Neuformulierung der Frauenförderungsrichtlinie von 1990. Leider sind die dort festgelegten Maßnahmen ebenso halbherzig wie unwirksam. Immerhin konstatiert der Bericht die Bereitschaft der Verantwortlichen in der
    Personalverwaltung, Frauen stärker als bisher zu berücksichtigen. Auf die entsprechenden statistischen Ergebnisse dürfen wir gespannt sein.
    Grundsätzlich läßt sich für die Situation von Frauen im öffentlichen Dienst auf Bundes-, aber weitgehend auch auf Länderebene eine entscheidende Tendenz feststellen: Auch wenn sich der quantitative Umfang von Fraueneinstellungen und von Frauenförderung verändert, bleibt qualitativ alles beim alten. In den niedrigen Lohngruppen ist der Frauenanteil sehr hoch, und er erhöht sich weiter. Mit zunehmender Entscheidungsbefugnis und Leitungstätigkeit nimmt der Frauenanteil allerdings systematisch ab, und so bilden Frauen nach wie vor das sogenannte Fußvolk in den Behörden und in der Verwaltungshierarchie.
    Angesichts dieser Tatsache bleibt es unverständlich, warum sich die Bundesregierung nicht zu einer entschiedeneren Haltung zur Frauenförderung durchringen konnte. Auch in der 1990 verabschiedeten Richtlinie wird an schwammigen Formulierungen und Kann-Vorschriften festgehalten. Eine verbindliche Quotierungsregelung ist ebensowenig vorgesehen wie die vorrangige Einstellung von Frauen bei gleicher Qualifikation bzw. ihre vorrangige Beförderung.
    Im Gegenteil, im Bericht zur Frage weiterer Maßnahmen zur Frauenförderung in Beruf, Familie usw. erklärt die Bundesregierung die Quotenregelung unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen für verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. In vorauseilendem Gehorsam macht sich die Bundesregierung die Argumentation zu eigen, daß eine Differenzierung nach dem Geschlecht ausgeschlossen sei und eine Ungleichbehandlung auch nicht aus dem Gedanken der Kompensation von Nachteilen gefertigt sei. Das ist angesichts einer Wirklichkeit einfach zynisch, wo zum Nachteil von Frauen ständig differenziert wird: bei der Entlohnung, bei der Rente, der Berufswahl, auf dem Arbeitsmarkt.
    Auch in diesem Bericht wird die geschlechtsspezifische Differenzierung überaus deutlich. Als eine zentrale Maßnahme zur Frauenförderung in der Bundesverwaltung werden den Frauen Teilzeitarbeitsplätze angeboten, damit sie Beruf und Familie vereinbaren können. Damit wähnt sich die Bundesregierung bereits auf dem Weg, die Gleichberechtigung der Frauen zu verwirklichen.
    Ich halte es für erforderlich, daß die Frauenförderungsrichtlinie für die Bundesverwaltung in den von mir genannten Punkten geändert wird, damit wirkliche Gleichstellung möglich wird. Ich denke, der öffentliche Dienst hat in diesem Bereich Vorreiterfunktion zu übernehmen.
    Danke.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD und des Bündnisses 90/GRÜNE)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Ministerin für Frauen und Jugend, Frau Angela Merkel.




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    Rede von Dr. Angela Merkel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat durch die Schaffung eines Frauenministeriums deutlich gemacht, daß es zum einen die Familienpolitik — da geht es um die Verantwortung von Müttern und Vätern — und zum anderen die Notwendigkeit gibt, die Chancengleichheit von Frauen in dieser Gesellschaft durchzusetzen. Deshalb gibt es ein Frauenministerium. Ich habe mich von meinem ersten Amtstag an sehr gewundert, warum gerade Sie von der SPD diese Teilung so kritisiert haben; denn heute haben Sie eigentlich viele Argumente dafür geliefert, warum sie richtig war.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich möchte vorab noch eines sagen: Staatliche Frauenförderung ist richtig. Aber es handelt sich bei der Frauenförderung — das als Vorspann — um ein gesamtgesellschaftliches Problem, bei dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gesetzgeber, Familien und jeder einzelne gefordert sind. Wir dürfen keine Politik an den Frauen vorbei machen, sondern müssen uns an ihren wirklichen Wünschen, die sie in der heutigen Zeit in ihrer jeweiligen konkreten Situation haben, orientieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Ja, machen Sie das mal!)

    Wir beraten heute über eine Reihe frauenpolitischer Berichte und Vorlagen. Die zur Beratung anstehenden Beschlußempfehlungen kennzeichnen das große Feld, auf dem Frauenförderung vorangetrieben werden muß, und machen folgendes deutlich:
    Die Frauenförderung hat — trotz aller Defizite — in den 80er Jahren an Fahrt gewonnen.

    (Zuruf von der SPD: Aber im Rückwärtsgang!)

    Die von der Bundesregierung entwickelten Instrumentarien, Frauen verstärkt in verantwortliche Positionen aufrücken zu lassen und ihren Anteil im gehobenen und im höheren Dienst zu steigern, zeigen — wenn auch langsam — Erfolg.
    Die Bundesrepublik Deutschland hat ein dichtes Netz von Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden geschaffen.

    (Zuruf von der SPD: Die Kommunen, Landkreise und Länder!)

    Um dieses Netz von Gleichstellungsstellen beneiden uns viele Länder in Europa und in der Welt.

    (Zuruf von der SPD: Wer hat Ihnen denn das aufgeschrieben?)

    Die Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten nehmen langsam, aber sicher klare Konturen an.
    Als die Bundesregierung ihren Bericht zu den Gleichstellungsstellen verfaßte, standen die Überlegungen, in den obersten Bundesbehörden Frauenbeauftragte einzusetzen, noch am Anfang. Heute haben wir in 13 Ministerien, im Bundeskanzleramt, im Presse- und Informationsamt Frauenbeauftragte. In den anderen Ministerien wird die Einsetzung von Frauenbeauftragten in Kürze abgeschlossen sein.

    (Zuruf von der SPD: Aber mit welchen Kompetenzen?)

    Trotzdem sage ich: Wir kommen mit der Förderung von Frauen viel zu langsam voran.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Lieselott Blunck [SPD])

    Wir müssen deshalb den Fahrplan zur Gleichberechtigung beschleunigen, so wie die Bundesregierung ihn in ihren Berichten zur Frage weiterer Maßnahmen darstellt und wie sie das auch in ihrer Regierungserklärung im Januar 1991 ausgeführt hat.
    Die Bundesregierung hat durch die Neufassung der Richtlinie zur Frauenförderung in der Bundesverwaltung vom 25. September 1990 vor allem in der Frage der Frauenbeauftragten sowie auch in der Frage der Teilzeitbeschäftigung durchaus neue Elemente der Frauenförderung eingebracht. Wir werden das mit einem Gleichberechtigungsgesetz fortsetzen, das diese Frauenförderrichtlinie auf eine gesetzliche Grundlage stellt.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD: Wie denn? — Wann denn?)

    Und bei allen Vorbehalten, die auch ich habe: Es hat in der Bundesrepublik Deutschland noch nie eine Zeit gegeben, in der das Instrumentarium für die Förderung von Frauen so konsequent und in so kurzer Zeit ausgebaut wurde, wie das in den letzten Jahren geschehen ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Widerspruch bei der SPD — Zuruf von der SPD: Wo denn?)

    Der erste Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Frauenförderrichtlinie macht deutlich: Die Situation von Frauen in der Bundesverwaltung hat sich seit 1986 verbessert. Die Zahl der beschäftigten Frauen erhöhte sich im Berichtszeitraum kontinuierlich um 4 000 auf 290 000 Frauen, obwohl die Zahl der Stellen insgesamt um 20 000 abgenommen hat. Diese Entwicklung setzte sich auch 1989 und 1990 fort. Wir haben jetzt 306 200 Frauen in den obersten Bundesbehörden beschäftigt. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten liegt jetzt bei 27,3 %; 1986 waren es 24,9 %.
    Die Situation der Frauen verbesserte sich auch im Hinblick auf ihren beruflichen Status. Im Berichtszeitraum stieg der Frauenanteil sowohl im gehobenen als auch im höheren Dienst deutlich an. Die Anzahl der Beamtinnen im gehobenen Dienst erhöhte sich um 17,4 %, bei den Beamtinnen des höheren Dienstes sogar um 22 %.

    (Hanna Wolf [SPD]: Von welcher Position aus?)

    1990 wurde rund ein Viertel der neuen vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen in Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen des höheren und gehobenen Dienstes eingestellt.
    Weitere Verbesserungen sind — das sollten wir auch nicht übersehen — : Immer mehr Ressorts beteiligen Frauen in den Personalreferaten und in den Auswahlgremien. Ich halte es auch für ganz wichtig, daß die Ausschreibungs- und Einstellungspraxis wesentlich offener geworden ist. Spezielle Hinweise, wonach Bewerbungen von Frauen besonders willkommen sind, und der ausdrückliche Hinweis auch bei qualifizierten Funktionen, daß auch Teilzeitarbeit möglich



    Bundesministerin Dr. Angela Merkel
    ist, setzen sich, wenn auch langsam, immer mehr durch.

    (Lieselott Blunck [SPD]: Man sollte sich einmal für Teilzeitarbeit für Männer einsetzen!)

    — Jede Stelle, die als Teilzeitbeschäftigung ausgeschrieben wird, ist selbstverständlich auch als Teilzeitstelle für Männer möglich. Wir haben das im Frauenministerium schon seit Jahren praktiziert.

    (Brigitte Schulte [Hameln] [SPD]: Seit Jahren gibt es das noch gar nicht!)

    — Die Frauenabteilung gibt es schon seit vielen Jahren; ich bitte Sie. Sie wissen doch, wann „Frauen" in die Bezeichnung des damaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit aufgenommen wurde.

    (Lieselott Blunck [SPD]: Frauenförderung? Das ist eine Mogelpackung!)

    Die Teilzeitbeschäftigung hat teilweise beachtlich zugenommen. Es wurde hier schon gesagt, daß es im öffentlichen Dienst 18,3 % teilzeitbeschäftigte Frauen gibt. Das ist deutlich mehr als der Anteil in der Gesamtwirtschaft.

    (Zuruf von der SPD: Wieviel Männer es sind, haben Sie nicht gesagt!)

    — Das habe ich in der Tat nicht gesagt; ich werde es Ihnen nachreichen.
    Die Teilnahme von Frauen an Fortbildungsmaßnahmen hat sich erhöht. Fortbildungsangebote werden auch stärker auf die Situation und die Interessen von Frauen zugeschnitten. Es gibt auch gezielte Fortbildungsmaßnahmen für weibliche Führungskräfte. Das ist gut so.
    Der Anteil von Frauen in den Führungspositionen stieg seit 1986 ebenfalls an. Er erhöhte sich z. B. bei den Referatsleiterinnen von 74 auf 88. Am 1. Mai 1991 waren es bereits 113 Referatsleiterinnen. Ich gebe zu, der Anteil von 5,9 % weiblicher Referatsleiterinnen im Bereich der gesamten Bundesregierung ist längst nicht das, was ich mir wünschen würde. Trotzdem ist es eine Zunahme. Von den 291 Unterabteilungen werden inzwischen zehn von Frauen geführt; bei den 132 Abteilungen sind es leider — so muß ich sagen — immer noch nur zwei.
    Diese Fortschritte sind bei weitem zu bescheiden. Deshalb hat die Bundesregierung die Frauenförderrichtlinie im vorigen Jahr neu gefaßt.

    (Ursula Männle [CDU/CSU]: Richtig!)

    Sie wird sie auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Ich denke, unsere gemeinsame Ansicht hier in diesem Hause ist, daß das Grundgesetz mit seinem Art. 3 Abs. 2 uns einen klaren Auftrag für eine aktive Frauenförderung gibt und daß auch der Einigungsvertrag uns noch einmal deutlich vorschreibt, daß wir die Gesetzgebung im Sinne der Gleichberechtigung von Männern und Frauen

    (Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink [FDP]: Frauen und Männern!)

    weiterzuentwickeln haben.
    Mir erscheint aber sehr wichtig, daß wir uns genau überlegen, welches die Instrumentarien sind, mit denen wir das schaffen können und mit denen wir einen beständigen Druck auf die Verantwortlichen ausüben. Ich denke, daß dies die schon erwähnten flexiblen Zielvorgaben sehr viel besser vermögen als starre Quotierungen.

    (Maria Michalk [CDU/CSU]: So ist es! — Hanna Wolf [SPD]: Dann müßte doch schon alles toll sein!)

    Wenn Sie sich über die Hierarchie der Bundesverwaltung einmal Gedanken machen, dann wissen Sie doch selbst so gut wie ich, daß wir zu diesem Zeitpunkt mit starren Quoten in überhaupt keiner Weise vorankommen würden.
    Frauenförderung — auch das ist heute vollkommen klar — kann und wird nicht losgelöst von der Leistung erfolgen.

    (Lieselott Blunck [SPD]: Dann wären drei Viertel der Männer weg vom Fenster!)

    Wir müssen deshalb alles tun, damit Frauen mehr Chancen haben, ihr Können und ihre Leistung tatsächlich einzubringen. Ich halte flexible Zielvorgaben mit deutlicher gesetzlicher Grundlage für die richtige Methode.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Hans A. Engelhard [FDP])

    Mit insgesamt 887 kommunalen Gleichstellungsstellen hat die Bundesrepublik ein engmaschiges Netz an Institutionen, die sich auf kommunaler Ebene um mehr Gleichberechtigung bemühen. Es haben sich hier verschiedene Organisationsformen herausgebildet. Es ist immer wieder die Forderung erhoben worden, wir sollten von der Bundesseite her eine Rechtsgrundlage für die Frauenbeauftragten schaffen. Die Mehrheit des Bundestagsausschusses für Frauen und Jugend hat dies abgelehnt und ich denke auch, wir sollten dies nicht tun, denn es ist Aufgabe der Länder und Gemeinden, entsprechende Regelungen zu finden. Was wir aber tun sollten, ist, einen Empfehlungskatalog zu erarbeiten und diesen auch immer mehr zu verfeinern, um unsere Meinung darzutun, wie wir denken, daß kommunale Gleichstellungsbeauftragte am besten arbeiten sollten. Aber ich denke, wir sollten uns auch in dieser Frage an die föderalistischen Strukturen halten und den Gemeinden und auch den Ländern gerade in dieser Weise Freiheiten lassen.

    (Zuruf von der SPD)

    Ich empfinde wie Sie, daß der erste Bericht über die Berufung von Frauen in Gremien, Ämter und Funktionen — es ist der erste Bericht darüber in der Geschichte der Bundesrepublik; es hätte viele Gelegenheiten gegeben, so etwas schon früher einmal zu fordern — natürlich völlig unbefriedigende Zustände aufzeigt. In über 1 000 Gremien sind Frauen nur mit 7,2 % vertreten. Ich denke, es zeigt uns ganz deutlich, daß Frauen da, wo heute wichtige politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen vorbereitet werden, völlig unzureichend vertreten sind. Ich ziehe daraus die Konsequenz — das wurde hier auch ge-



    Bundesministerin Dr. Angela Merkel
    sagt — , daß in unserem Artikelgesetz zur Gleichberechtigung von Mann und Frau — —

    (Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink [FDP]: Frau und Mann!)

    — Nun nenne ich einmal die Männer zuerst, wo Sie die ganze Zeit davon sprechen, daß wir sie nicht außer acht lassen dürfen, und nun werde ich wieder kritisiert. Was soll ich denn nur tun?

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink [FDP]: Das ist ein Unterschied!)

    — Ich sage sonst immer „Frau und Mann"; aber wahrscheinlich würden Sie mir dann wieder etwas vorwerfen. Ich ziehe daraus die Konsequenz, daß die Regelung dieser Gremienbesetzung in diesem Gleichberechtigungsgesetz durchaus in einem Artikel vorkommen muß. Ich denke aber auch, wer hier bei dieser Bestandsaufnahme über die Besetzung von Gremien, auf deren Besetzung die Bundesregierung einen Einfluß hat, die gesamte Schuld bei der Regierung sucht, der greift wirklich zu kurz.

    (Brigitte Schulte [Hameln] [SPD]: Ach Gott, die arme Regierung!)

    Sie müssen einmal — ich exerziere das gerade beim Bundesjugendkuratorium durch — die Verbände dieser Bundesrepublik Deutschland bitten, Frauen vorzuschlagen für solche Gremien. Dann werden Sie sehen, wie mühevoll und wie anstrengend das ist und wieviel Kraft Sie brauchen, damit endlich Frauen vorgeschlagen werden.

    (Zuruf von der SPD: Aber die Mühe lohnt sich!)

    — Sicherlich, da sind wir uns einig.
    Es gibt gute Beispiele. Bei der Besetzung des Verbraucherbeirates und des beratenden Ausschusses des Verbraucherinstituts beim Bundesminister für Wirtschaft liegt der Frauenanteil z. B. bei 36 bzw. 48 %.

    (Lieselott Blunck [SPD]: Warum wohl?)

    Trotzdem sind Frauen beispielsweise im wissenschaftlichen Beirat beim Bundeswirtschaftsminister, im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, im Sozialbeirat des Bundesministers für Arbeit oder im Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen nicht vertreten. Ich denke, daß hier Frauen durchaus sinnvolle, wichtige Arbeit leisten können. Ich denke, daß wir jetzt bei jeder neuen Besetzung darauf achten sollten, daß sich dieser frauenlose Zustand auch wirklich ändert.
    Wesentliche Fortschritte werden wir mit dem Gleichberechtigungsgesetz erreichen. Die Kompetenzen für Frauenbeauftragte sollen hier für die obersten Bundesbehörden deutlicher geregelt werden, Frauenförderpläne vorgeschrieben werden und die Rahmenbedingungen für Teilzeitarbeit weiter verbessert werden. Für mich noch viel wichtiger ist aber, daß wir versuchen, über die obersten Bundesbehörden hinaus in das Feld der Arbeitgeber und Arbeitnehmer hineinzugehen, und daß wir im Betriebsverfassungsgesetz und im Bundespersonalvertretungsgesetz stärker deutlich machen, daß Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Mitwirkungsrechte in der Frauenförderung erhalten. Ein weiteres Element wird das EG-Anpassungsgesetz sein. Wir haben heute schon davon gehört. Ich denke weiterhin an den Gremienbericht. Auch die Gremienvertretung muß unbedingt in diesem Gleichberechtigungsgesetz geregelt werden.
    Ich hoffe, daß dieses erneute Bündel von Maßnahmen uns dann einen Schritt weiterbringt, um Defizite bei der Chancengleichheit von Frauen in der Gesellschaft zu beseitigen. Ich sage aber an dieser Stelle ganz deutlich, daß dieses ein schrittweiser Prozeß sein wird und sein muß, der die Kraftanstrengung aller Männer und Frauen benötigt.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)