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    Plenarprotokoll 12/48 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 48. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1991 Inhalt: Tagesordnungspunkt 14: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Berufung von Frauen in Gremien, Ämter und Funktionen, auf deren Besetzung die Bundesregierung Einfluß hat (Drucksache 12/594) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Frage weiterer Maßnahmen der Frauenförderung in Beruf, Familie und anderen Bereichen (Drucksache 12/447) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der „Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung" — Berichtszeitraum 1986 bis 1988 — (Drucksachen 11/8129, 12/871) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden (Drucksachen 11/4893, 12/872) Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 3985 D Hanna Wolf SPD 3986 D Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP . 3988 D Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 3990 C Maria Eichhorn CDU/CSU 3992 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 3993 C Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 3995 A Dr. Marliese Dobberthien SPD 3997 C Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU . 3999 D Anni Brandt-Elsweier SPD 4002 A Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über legale und illegale Waffenexporte in den Irak und die Aufrüstung des Irak durch Firmen der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 12/487) Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 4004 A Ernst Hinsken CDU/CSU 4004 D Ernst Schwanhold SPD 4005 D Peter Kittelmann CDU/CSU 4007 D Ernst Schwanhold SPD . . . . 4008A, 4009 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste 4010 B Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 4010 D Ernst Hinsken CDU/CSU 4012 A Dr. Heinrich L. Kolb FDP 4012 B Tagesordnungspunkt 16: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verminderung der Personalstärke der Streitkräfte (Personalstärkegesetz — PersStärkeG) (Drucksache 12/1269) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1991 b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Zahl der Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung an die Verringerung der Streitkräfte (Bundeswehrbeamtenanpassungsgesetz) (BwBAnpG) (Drucksache 12/1281) Dr. Gerhard Stoltenberg, Bundesminister BMVg 4013C Brigitte Schulte (Hameln) SPD 4015 B Johannes Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 4016D Bernd Henn PDS/Linke Liste 4018 C Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE 4019B Günther Friedrich Nolting FDP 4020 B Walter Kolbow SPD 4021 C Heinz-Alfred Steiner SPD 4021 D Günther Friedrich Nolting FDP . . . 4022 C Jürgen Koppelin FDP 4023 B Dieter Heistermann SPD 4023 C Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . 4024 C, 4027B Dieter Heistermann SPD . . . 4025D, 4026A Walter Kolbow SPD 4026 C Nächste Sitzung 4027 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4029 * A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Bericht der Bundesregierung über legale und illegale Waffenexporte in den Irak und die Aufrüstung des Iraks durch Firmen der Bundesrepublik Deutschland) Ortwin Lowack CDU/CSU 4030* B Ernst Hinsken CDU/CSU 4030* D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 4032* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1991 3985 48. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 11. 10. 91 Baumeister, Brigitte CDU/CSU 11. 10. 91 Becker-Inglau, Ingrid SPD 11. 10. 91 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 11. 10. 91 Brandt, Willy SPD 11. 10. 91 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 11. 10. 91 * Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 11. 10. 91 Hartmut Bulmahn, Edelgard SPD 11. 10. 91 Burchardt, Ulla SPD 11. 10. 91 Carstens (Emstek), CDU/CSU 11. 10. 91 Manfred Clemens, Joachim CDU/CSU 11. 10. 91 Ebert, Eike SPD 11. 10. 91 Ehrbar, Udo CDU/CSU 11. 10. 91 ** Eymer, Anke CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Fischer, Ursula PDS 11. 10. 91 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 11. 10. 91 ** Fuchs (Köln), Anke SPD 11. 10. 91 Fuchs (Verl), Katrin SPD 11. 10. 91 Ganseforth, Monika SPD 11. 10. 91 ** Gattermann, Hans H. FDP 11. 10. 91 Dr. Gautier, Fritz SPD 11. 10. 91 Geis, Norbert CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 11. 10. 91 Genscher, Hans-Dietrich FDP 11. 10. 91 Gleicke, Iris SPD 11. 10. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 11. 10. 91 Graf, Günter SPD 11. 10. 91 Grochtmann, Elisabeth CDU/CSU 11. 10. 91 Grünbeck, Josef FDP 11. 10. 91 Grüner, Martin FDP 11. 10. 91 Günther (Plauen), FDP 11. 10. 91 Joachim Haack (Extertal), SPD 11. 10. 91 Karl-Hermann Habermann, SPD 11.10.91 Frank-Michael Dr. Hartenstein, Liesel SPD 11. 10. 91 Hauser CDU/CSU 11. 10.91 (Rednitzhembach), Hansgeorg Dr. Haussmann, Helmut FDP 11. 10. 91 Helmrich, Herbert CDU/CSU 11. 10. 91 Hilsberg, Stephan SPD 11. 10. 91 Dr. Holtz, Uwe SPD 11. 10. 91 ** Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 11. 10. 91 Hübner, Heinz FDP 11. 10. 91 Huonker, Gunter SPD 11. 10. 91 Iwersen, Gabriele SPD 11. 10. 91 Jagoda, Bernhard CDU/CSU 11. 10. 91 Janz, Ilse SPD 11. 10. 91 Jeltsch, Karin CDU/CSU 11. 10. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Jung (Düsseldorf), Volker SPD 11. 10. 91 Keller, Peter CDU/CSU 11. 10. 91 Klein (München), Hans CDU/CSU 11. 10. 91 Kolbe, Manfred CDU/CSU 11. 10. 91 Kolbe, Regina SPD 11. 10. 91 Koltzsch, Rolf SPD 11. 10. 91 Kubicki, Wolfgang FDP 11. 10. 91 Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 11. 10. 91 Lamers, Karl CDU/CSU 11. 10. 91 Leidinger, Robert SPD 11. 10. 91 Lennartz, Klaus SPD 11. 10. 91 Dr. Lucyga, Christine SPD 11. 10. 91 Magin, Theo CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Mahlo, Dietrich CDU/CSU 11. 10. 91 de Maizière, Lothar CDU/CSU 11. 10. 91 Marx, Dorle SPD 11. 10. 91 Matschie, Christoph SPD 11. 10. 91 Mattischeck, Heide SPD 11. 10. 91 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 11. 10. 91 Franz-Josef Dr. Meseke, Hedda CDU/CSU 11. 10. 91 Mischnick, Wolfgang FDP 11. 10. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 11. 10. 91 ** Müller (Völklingen), Jutta SPD 11. 10. 91 Neumann (Gotha), SPD 11. 10. 91 Gerhard Nitsch, Johannes CDU/CSU 11. 10. 91 Nolte, Claudia CDU/CSU 11. 10. 91 Opel, Manfred SPD 11. 10. 91 Dr. Päselt, Gerhard CDU/CSU 11. 10. 91 Paterna, Peter SPD 11. 10. 91 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 11. 10. 91 Pfuhl, Albert SPD 11. 10. 91 Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 11. 10. 91 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 11. 10. 91 Reinhardt, Erika CDU/CSU 11. 10. 91 Rempe, Walter SPD 11. 10. 91 Reuschenbach, Peter W. SPD 11. 10. 91 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 11. 10. 91 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 11. 10. 91 Hannelore Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 11. 10. 91 Schaich-Walch, Gudrun SPD 11. 10. 91 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 11. 10. 91 Schmalz-Jacobsen, FDP 11. 10. 91 Cornelia Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Schmidt (Halsbrücke), CDU/CSU 11. 10. 91 Joachim Schmidt (Salzgitter), SPD 11. 10. 91 Wilhelm von Schmude, Michael CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Schneider CDU/CSU 11. 10. 91 (Nürnberg), Oscar Dr. Scholz, Rupert CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Schroeder (Freiburg), CDU/CSU 11. 10. 91 Conrad Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Seiler-Albring, Ursula FDP 11. 10. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 11. 10. 91 Dr. Solms, Hermann Otto FDP 11. 10. 91 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 11. 10. 91 Wolfgang Dr. von Teichman, FDP 11. 10. 91 ** Cornelie Tietjen, Günther SPD 11. 10. 91 Titze, Uta SPD 11. 10. 91 Toetemeyer, SPD 11. 10.91 Hans-Günther Uldall, Gunnar CDU/CSU 11. 10. 91 Voigt (Frankfurt), SPD 11. 10. 91 Karsten D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 11. 10. 91 Vosen, Josef SPD 11. 10. 91 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 11. 10. 91 Wallow, Hans SPD 11. 10. 91 ** Walz, Ingrid FDP 11. 10. 91 Weis (Stendal), Reinhard SPD 11. 10. 91 Welt, Jochen SPD 11. 10. 91 Wester, Hildegard SPD 11. 10. 91 Westrich, Lydia SPD 11. 10. 91 Dr. Wieczorek CDU/CSU 11. 10. 91 (Auerbach), Bertram Wieczorek-Zeul, SPD 11. 10.91 Heidemarie Wissmann, Matthias CDU/CSU 11. 10. 91 Wittmann (Tännesberg), CDU/CSU 11. 10. 91 Simon Wohlleben, Verena SPD 11. 10. 91 Ingeburg * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 86. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Bericht der Bundesregierung über legale und illegale Waffenexporte in den Irak und die Aufrüstung des Iraks durch Firmen der Bundesrepublik Deutschland) Ortwin Lowack (fraktionslos): Ich habe um einen Debattenbeitrag gebeten, weil in dem schönen Bericht, den der Wirtschaftsminister vorgelegt hat, mit keinem Wort seine eigene Rolle angesprochen ist, die er in früheren Zeiten bei der Förderung von Exporten in den Irak und nach Libyen und als Präsident der Deutsch-Arabischen Gesellschaft - in Personalunion mit einem Ministeramt - gespielt hat. Und wenn ich mir den nahezu zeitgleich mit diesem Bericht vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze des Bundesrates anschaue, ein Entwurf, der ja nur auf einer Anfang dieses Jahres hastig ausgearbeiteten Vorlage des damals neuen Wirtschaftsministers beruht, habe ich den Eindruck: Hier wurde nach der Methode „Haltet den Dieb" von eigenen Aktivitäten abgelenkt. Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht. Das Wort „Bock" erwähne ich dabei nicht ohne besonderen Zusammenhang. Insider wissen, was ich meine - und der Minister auch! Übrigens: Auch die hohen Hermesbürgschaften für den Irak, die wir jetzt voll aus dem Haushalt bedienen müssen, sprechen für sich. Das besondere Interesse des Wirtschaftsministers, von seinen früheren Engagements abzulenken, hat zwischenzeitlich zu Exportrestriktionen durch das Bundesamt für Wirtschaft geführt, die weit über den Zweck eines vernünftigen Gesetzes hinausgehen und eine generelle völlige Verunsicherung in der Wirtschaft bewirken. Die „Wirtschaftswoche" vom 13. September 1991 hat dazu unter der Überschrift „Exportkontrollen: Mehr Schaden als Nutzen" und „Die verschärften Bonner Exportkontrollen ruinieren den gesamten Außenhandel und sind von den Waffenschiebern leicht zu umgehen" berichtet. Ich kann mich nach zahllosen berechtigten Beschwerden aus der deutschen Wirtschaft der Tendenz dieses Artikels nur anschließen. Die Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag bitte ich, sich weit intensiver als bisher damit zu befassen, ob eine Änderung des Außenwirtschaftsrechts, das mit dem Berichtsauftrag in Zusammenhang steht und das erst vor einem Jahr geändert worden war, tatsächlich geboten ist. Das Außenwirtschaftsrecht wird immer undurchsichtiger und unberechenbarer. Genehmigungsentscheidungen werden immer willkürlicher. Bereits jetzt bestehen Zweifel, ob das Verfahren rechtsstaatlichen Anforderungen genügt. Sollte auf der Ebene des vorliegenden Berichts, der in der Konsequenz von der Förderpolitik der früheren Bundesregierung gegenüber dem Irak ablenkt und dem Gesetzgeber die Schuld zuweisen soll, weiter verfahren werden, würde sich für die deutsche Wirtschaft in der Tat eine dramatische Situation ergeben. Ernst Hinsken (CDU/CSU): Das Thema der legalen und der illegalen Waffenexporte in den Irak und der Aufrüstung des Irak durch Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt uns seit vielen Monaten; besonders emotional war die Diskussion vom Anfang dieses Jahres, während des Golfkrieges. Wir sind wohl alle einer Meinung, daß illegaler Waffenhandel strengstens bestraft werden muß; schließlich ist der illegale Waffenschieber nicht besser als der Drogenschieber. Uns liegt der vertrauliche Bericht der Bundesregierung vor, den ich - wie sicher auch die Redner anderer Fraktionen - eingesehen habe. Wir können ihm drei Dinge entnehmen: erstens daß die irakische Rüstungsindustrie auch von deutschen Firmen Zulieferungen in beträchtlichem Ausmaß erhalten hat, zweitens daß die Staatsanwaltschaften tätig geworden sind, sowie drittens, daß die Bundesregierung verantwortungsvoll gehandelt, d. h. die zuständigen Stellen unverzüglich informiert hat. Unbestreitbar; die Handlungsweise einiger Firmen ist in ihrer Skrupellosigkeit mehr als schockierend. Es ist aber auch klar, daß der Irak nicht nur aus deutschen Quellen Know-how bezogen hat, sondern hier haben auch andere Wasser gesprudelt. Ja, ich möchte Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1991 4031* sagen, daß andere teilweise genauso gesündigt haben wie leider einige deutsche Firmen. Dies spricht uns aber nicht frei. Dem internationalen Beschaffungswesen kann — das ist eine wichtige Lehre aus diesem Fall — nur international wirksam begegnet werden. Ich begrüße daher, daß die Bundesregierung bereits frühzeitig für eine Harmonisierung der Regelungen innerhalb der EG und mit anderen Industrieländern eingetreten ist. Wir Deutschen dürfen nicht nachlassen, auf die EG-Staaten und die anderen Partner Druck auszuüben, um eine Angleichung an unseren hohen Standard zu erreichen. Auch die UNO ist gefordert; sie muß atomaren Schwellenländern und Herstellern anderer Massenvernichtungswaffen Daumenschrauben anlegen. Wichtig erscheint mir aber auch, darauf hinzuweisen, daß wegen einiger schwarzer Schafe nicht die gesamte Branche in Sack und Asche gehen muß. Auch gesetzgeberische Schnellschüsse führen nicht weiter. So hat z. B. die äußerst schnelle Überarbeitung des Außenhandelsgesetzes im Frühjahr dieses Jahres bei vielen Unternehmungen, aber auch bei der Genehmigungsverwaltung und beim Zoll zeitweise zu erheblicher Unsicherheit und damit zu Verzögerungen und Mißverständnissen, insbesondere bei der Dual-Use-Problematik, geführt. Es darf nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden oder dahin kommen — lasren Sie es mich überspitzt formulieren —, daß wir DEutschen, die Industrienation Nr. 1, überhaupt nichts mehr zu verkaufen haben. Zwischenzeitlich wird in der Frage der Notwendigkeit eines Genehmigungsverfahrens im Bereich der „Liste C" so verfahren, daß eine Genehmigung bei einem zivil und militärisch nutzbaren Produkt dann für den Export notwendig ist, wenn der Exporteur Anhaltspunkte für eine militärische Nutzung seiner Ware hat. In diesem Fall konnte also größere Klarheit geschaffen werden. Schwierigkeiten hat auch die Erweiterung der Länderliste auf 54 Länder verursacht, da jetzt viele Unternehmen erstmals von der Exportkontrolle tangiert wurden. Es ist zum Vergleich sicher interessant, daß die Ausfuhrbeschränkungsliste der USA nur 23 Länder umfaßt. Die illegalen Lieferungen einiger weniger dürfen nicht zu einer Überreaktion mit einer allzu restriktiven Handhabung des Außenwirtschaftsgesetzes führen; wirksame Kontrolle: ja, langwierige, die Exportfähigkeit bedrohende Genehmigungsverfahren: nein. Die Notwendigkeit der Kontrollvorschriften muß permanent überprüft werden. Dies gilt auch für die Länderliste. Die Ausdehnung der Genehmigungspflicht auf Dual-Use-Güter ist bereits eine erhebliche Wettbewerbshürde. Diese Zusatzbelastung haben europäische, amerikanische und japanische Mitkonkurrenten nicht. Bedenklich ist, daß das Vertrauen in die Liefer- und Vertragstreue sinkt, wie die deutsche Wirtschaft beklagt. Wir müssen uns deshalb bei der Anhörung zu diesem Thema mit dieser Problematik auseinandersetzen. Da hier beispielsweise alle Werkzeugmaschinen erfaßt sind, bedeutet das Genehmigungsverfahren für diesen Bereich schon eine erhebliche Erschwernis. Besonders problematisch wird es, wenn scheinbar die Möglichkeit besteht, daß beim Genehmigungsverfahren für die gleichen Waffenlieferungen in dasselbe Land unterschiedliche Ergebnisse herauskommen können, je nach der Verwendungserklärung des Käufers. Selbstverständlich muß unseriösen, profitgierigen Geschäftemachern das Handwerk gelegt werden; daher ist die Verschärfung der Exportkontrolle richtig gewesen. Sollten einige Punkte sich als unpraktikabel erwiesen haben, so müßten Änderungen in Erwägung gezogen werden. Es muß an dieser Stelle einmal darauf hingewiesen werden, daß die neuen Vorschriften ja auch zusätzliche Kosten durch vermehrte Verwaltungsarbeit für die Unternehmen verursachen; der damit zusammenhängende Zeitfaktor schlägt natürlich auch finanziell negativ zu Buche. Es bleibt zu hoffen, daß die bessere personelle Ausstattung des Bundesamtes für Wirtschaft — von 90 auf 260 Mitarbeiter im Bereich der Exportwaffen-Kontrolle — nun auch eine zügige Bearbeitung der Anträge garantiert. Insbesondere die Chemie- und Nuklearabteilung wurde stark ausgebaut; hier war vor einigen Jahren nur eine Person beschäftigt. Für meine Person darf ich ohnehin feststellen, daß ich eine verstärkte Aufklärung im Vorfeld und eine bessere Einbindung des Verfassungsschutzes für wesentlich wirkungsvoller, gleichzeitig aber unbürokratischer und somit sinnvoller für die deutschen Firmen halte. Nicht zuletzt die Tatsache, daß ausländische Geheimdienste bei illegalen Exporten entscheidend mitmischen, sollte alle diejenigen ihre Haltung überdenken lassen, die zwar keinen illegalen Export wünschen, gleichzeitig aber gegen den Einsatz des hierfür vorhandenen Instrumentariums sind, nämlich gegen den Einsatz des Verfassungsschutzes, eines demokratisch kontrollierten Organs in unserem demokratischen Rechtsstaat. Trotz rigoroser Strafvorschriften gibt es immer wieder illegale Exporte. Das Strafgesetzbuch und zusätzlicher bürokratischer Aufwand sind kein Allheilmittel. Zur wirkungsvollen Verhinderung illegaler Gütertransfers ist der Einsatz eines nachrichtendienstlichen Instrumentariums unverzichtbar. Um bereits im Vorfeld kriminelle Elemente zu erfassen, muß das Kölner Zollkriminalinstitut unter bestimmten Voraussetzungen in das Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen können. Wer sich dieser Forderung verwehrt, soll zugeben, daß er kein wirkliches Interesse an der Exportüberwachung hat, sondern lediglich Schlagzeilen machen will. Datenschutz: ja; Täterschutz: nein. Lassen Sie mich zum Schluß noch eines feststellen: Bei den Irak-Exporten, so bestätigte auch die IAEO, waren zum Beispiel MBB und Siemens sowie viele andere große bekannte Firmen nicht beteiligt; dies dokumentiert auch, daß das Stigma, das manche Ideologen den sogenannten Rüstungs- oder auch anderen Konzernen gerne anheften, jeder Grundlage entbehrt. Zusammenfassend darf ich feststellen: Ziel muß sein: erstens eine deutliche Abschreckungswirkung 4032* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1991 zu bekommen, zweitens weitere Verbrechen zu verhindern, drittens die Täter zu fassen, viertens einer Rufschädigung der deutschen Wirtschaft entgegenzutreten und fünftens die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nicht zu verschlechtern. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. September 1991 beschlossen, zu dem Gesetz zur Änderung adoptionsrechtlicher Fristen (AdoptFristG) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Drucksache 11/7567 Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/880 Drucksache 12/965 Innenauschuß Drucksache 11/6119 Drucksache 11/7562 Drucksache 11/7564 Finanzausschuß Drucksache 11/5792 Drucksache 12/601 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/7887 Drucksache 11/8472 Drucksache 11/8514 Drucksache 12/223 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Innenausschuß Drucksache 12/350 Nr. 1 Finanzausschuß Drucksache 12/311 Nr. 2.2 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/152 Nr. 58, Nr. 59, Nr. 60 Drucksache 12/269 Nr. 2.37 Drucksache 12/350 Nr. 14
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    Rede von Maria Eichhorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Bericht der Bundesregierung zu frauenpolitischen Maßnahmen, den wir begrüßen, zeigt uns die Ansatzpunkte künftiger Frauenpolitik. Aus der „Brigitte"-Studie wissen wir: Frauen wollen beides, nämlich Familie und Beruf. Wenn die Mehrzahl der jungen Frauen heute Berufe und Familie miteinander vereinbaren will, muß die Politik die Rahmenbedingungen so gestalten, daß dies auch möglich ist. Dabei setzen wir von der CDU/CSU auf das Prinzip der Wahlfreiheit. Wer sich für die Familientätigkeit als Beruf entscheidet,

    (Zuruf von der SPD: Wird dafür bestraft!)

    hat genauso unsere Unterstützung wie die erwerbstätige Frau. Das Wort „Nur-Hausfrau" ist Gott sei Dank in den letzten Jahren nicht mehr so oft zu hören. Ich denke, das ist auch darauf zurückzuführen, daß diese Bundesregierung durch ihre hervorragende Familienpolitik — ich nenne die Einführung des Erziehungsurlaubes und des Erziehungsgeldes — der Familientätigkeit wieder einen anderen Stellenwert gegeben hat. Wir sehen die Selbstverwirklichung der Frau nicht nur in der Erwerbstätigkeit. Es muß jeder Frau selbst überlassen bleiben, ob sie sich ganz der Familie oder ganz dem Beruf widmen oder ob sie Familie und Beruf in Einklang bringen will.

    (Hanna Wolf [SPD]: Sie muß es auch selbst organisieren!)

    Das ist der Punkt, in dem wir uns von Ihnen unterscheiden.
    Daß die einseitige Fixierung auf die Erwerbstätigkeit der Frauen letztlich nicht weiterhilft, sehen wir am Beispiel der ehemaligen DDR. Frauen hatten dort keine andere Wahl, als erwerbstätig zu sein, unabhängig davon, ob sie das wollten oder nicht, unabhängig davon, ob sie ihre Kinder lieber selbst erzogen hätten, statt sie den staatlichen Einrichtungen überlassen zu müssen.
    Nach unserer Meinung ist es richtig, von dem auszugehen, was Frauen wollen. Ideologien, die vorschreiben, was Frauen zu wollen haben, sind fehl am Platz.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Christina Schenk [Bündnis 90/GRÜNE]: Was machen Sie denn?)

    Wir sind uns sicher alle einig, wenn ich feststelle, daß wir von der Verwirklichung der Gleichberechtigung für Frau und Mann noch weit entfernt sind. Wir sind uns sicher auch einig, wenn ich feststelle, daß wir diese Gleichberechtigung erreichen wollen. Strittig sind jedoch die Instrumente, mit denen wir dieses Ziel erreichen können. Die Union lehnt starre Quoten im Berufsleben ab. Solch dirigistische Maßnahmen sind nicht nur verfassungsrechtlich äußerst bedenklich, sondern haben sich bisher auch nicht bewährt. Wenn sogar die hessische Frauenministerin Heide Pfarr feststellt, daß sich solche Quoten als nicht effektiv genug erwiesen hätten, ist das die Bestätigung unserer Politik. Frauen, die nicht auf Grund von Qualifikation, sondern dank Quote in Führungspositionen gelangen, stehen unter Druck. Sie müssen erst beweisen, daß sie diese Position zu Recht innehaben. Das kann leicht zum Gegenteil dessen führen, was wir erreichen wollen, und kann bestehende Vorurteile fördern statt abbauen.
    Nach unserer Meinung sind klare Richtlinien und entsprechende Maßnahmen zur Frauenförderung hilfreicher als Quoten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Es ist ein Unterschied zwischen Wort und Tat, liebe Frau Kollegin Funke-Schmitt-Rink. Ich erinnere nur an die Blockade Ihrer Partei gegenüber der Initiative „Frauen am Arbeitsplatz" in der letzten Legislaturperiode. Ich nenne nur das Stichwort: Umkehr der Beweislast.

    (Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink [FDP]: Das wird sich ändern!)

    — Hoffentlich.
    Ein ganz wichtiger Punkt bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein der Nachfrage entsprechendes Angebot an qualifizierten Teilzeitarbeitsplätzen. Der öffentliche Dienst hat hier Vorbildfunktion. Wenn wir in den nächsten Monaten über das zu verabschiedende Gesetz zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern diskutieren, muß ein wichtiger Gesichtspunkt sein: Teilzeitarbeit darf sich nicht nachteilig auswirken. Bestehende Benachteiligungen bei Fortbildung und beruflicher Entwicklung müssen beseitigt werden. Verschiedene Formen der Teilzeitarbeit sind nicht nur wünschenswert, sondern auch notwendig. Die Erfahrungen Vorgesetzter mit Teilzeitkräften sind äußerst positiv. Wenn wir von Teilzeitarbeit sprechen, geht es uns aber vor allem um die Schaffung qualifizierter Teilzeitarbeitsplätze. Ein Modellversuch des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Sozialordnung hat bewiesen, daß es durchaus möglich ist, auch Führungsstellen auf Teilzeitkräfte zu übertragen. Es kommt nur auf die entsprechende Organisation an.
    Die Gewerkschaften melden gegen die Ausweitung der Teilzeitarbeit immer noch Bedenken an, obwohl in den letzten Jahren zu beobachten ist, daß sie begonnen haben, Teilzeitarbeit tariflich abzusichern. Eine stärkere tarifliche Einbindung von Teilzeitarbeit wäre jedoch erforderlich.
    Viele Frauen wollen ihre Erwerbstätigkeit zugunsten ihrer Kinder für eine bestimmte Zeit ganz unterbrechen. Die Ausdehnung des Erziehungsurlaubs mit Beschäftigungsgarantie zum 1. Januar 1992 auf drei Jahre kommt diesem Wunsch entgegen. In unserer



    Maria Eichhorn
    schnellebigen Zeit ist das — wenn auch nur vorübergehende — Ausscheiden aus dem Beruf nicht ohne Folgen. Berufliche Anforderungen ändern sich rasch. Programme zur Wiedereingliederung von Frauen in das Erwerbsleben sind daher besonders wichtig, vor allem dann, wenn sich eine Frau längere Zeit der Kindererziehung gewidmet hat.
    Berufliche Fort- und Weiterbildung ist ein wichtiger Aspekt der Frauenförderung. Mehr als bisher muß dabei darauf geachtet werden, daß bei Weiterbildungsangeboten die Kinderbetreuung gesichert ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Voraussetzung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch ein ausreichendes Angebot familienergänzender Kinderbetreuungseinrichtungen. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab dem 3. Lebensjahr wird gesetzlich verankert werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Für 1997!)

    Dies ist von uns auf Grund der Finanzlage für 1997 vorgesehen; doch es bleibt den Ländern natürlich unbenommen, es schon vorher zu verwirklichen. Wenn ich in der letzten Woche gelesen habe, daß das Land Nordrhein-Westfalen in sein jetzt geändertes Kindergartengesetz einen Rechtsanspruch nicht aufgenommen hat, dann kann ich nur sagen: Zwischen Wort und Tat ist bei der SPD doch ein himmelweiter Unterschied.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Bei Ihnen!)

    Erst nach 1995 soll über die Erfüllung eines gesetzlichen Anspruchs auf Kindergartenplätze wieder nachgedacht werden, so sagte eine SPD-Sprecherin aus Nordrhein-Westfalen.

    (Zurufe von der SPD)

    — Auch dies ist eine Planung auf sehr weite Sicht. Bayern wird diesen Anspruch demnächst verwirklichen!

    (Weitere Zurufe von der SPD)

    Verschiedene Formen von Kinderbetreuungseinrichtungen sind zweifelsohne notwendig. Doch zeigen uns die Erfahrungen in der ehemaligen DDR, daß berufliches Vorwärtskommen nicht zu Lasten der Kinder gehen darf. Externe Vollzeitbetreuung von Kindern kann nicht der richtige Weg zur Selbstverwirklichung sein. Die Verlängerung der Dauer des Anspruchs auf Erziehungsgeld und des Erziehungsurlaubs und weitere familienpolitische Leistungen geben der Mutter oder selbstverständlich auch dem Vater die Möglichkeit, in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder zu Hause zu bleiben. Kinderkrippen und Krabbelstuben sehe ich deswegen nur als Ergänzung für diejenigen Familien, für die solche Einrichtungen aus ihrer Lebenssituation heraus erforderlich sind. Dies gilt ebenso für Ganztagskindergärten und Ganztagsangebote bei Kindern im Schulalter. Allerdings ist dabei der zunehmenden Zahl von Alleinerziehenden Rechnung zu tragen.
    Meine Damen und Herren, diese heutige Debatte ist eine gute Vorbereitung für die Diskussion über das
    Gesetz zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Unser Ziel ist, durch entsprechende Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sorgen und damit der Gleichberechtigung von Männern und Frauen ein Stück näherzukommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Frau Kollegin Petra Bläss.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bestandsaufnahme des Berichts zur Gleichstellungspolitik in den Ländern und Gemeinden finde ich sehr detailliert und informativ. Doch ich wäre froh gewesen, wenn auch bei der Bewertung der bisherigen Einrichtungen und ihrer Arbeit stärker auf die unmittelbaren Erfahrungen vor Ort bzw. auf Berichte von Gleichstellungsbeauftragten oder Leiterinnen von Gleichstellungsstellen und Frauenbüros zurückgegriffen worden wäre; denn der Bericht bleibt überall dort, wo es um Bewertungen von erfolgreicher oder weniger erfolgreicher Arbeit geht, im Vagen, beschränkt sich auf Andeutungen von Mißständen und drückt sich davor, die Probleme beim Namen zu nennen. An keiner Stelle wird gesagt, daß gesellschaftliche Benachteiligung von Frauen oder Frauendiskriminierung nicht ein schnell zu beseitigendes Übergangsphänomen ist, sondern daß dem strukturelle Ursachen zugrunde liegen, die seit Jahrhunderten erfolgreich funktionieren, wie das Wirken patriarchalischer Bevormundung, die Zementierung einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung oder die gesellschaftliche Rollenzuweisung, die Frauen in der Hauptsache auf Kinder und Haushalt festlegen.
    Der Bericht betreibt Schönfärberei und Verharmlosung. Da heißt es z. B.:
    Es besteht heute Konsens darüber, daß die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in den Gesetzen und sonstigen Rechtsnormen von Bund, Ländern und Gemeinden weitestgehend gewährleistet ist, daß auch hinsichtlich der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern wesentliche Fortschritte erreicht worden sind und daß sich Tendenzen in Richtung auf die Gleichbehandlung ... abzeichnen.
    Ich hätte schon gern gewußt, wo ein solcher Konsens besteht. Ich jedenfalls könnte eine Vielzahl von Beispielen gerade auch aus den neuen Bundesländern dafür liefern, daß wir weder de jure noch de facto den oben beschriebenen Stand erreicht haben. Zumindest de jure fangen wir in den neuen Bundesländern ja nicht am Punkt Null an — um auch das einmal deutlich zu sagen.
    Einige Seiten weiter heißt es dann auch im Bericht über die Eingriffsinstrumentarien der Bundesregierung:
    In der Praxis der politischen Arbeit geht dies nicht immer ohne Konflikte vonstatten, da Frauenpolitik häufig noch gegen Vorurteile und überholte Vorstellungen ankämpfen muß und bisweilen mit anderen Interessen kollidiert . . .



    Petra Bläss
    Damit dieser Hauch von Realismus schnell wettgemacht wird, verspricht die Bundesregierung wenig später, daß sie alle Anstrengungen unternimmt, um „die rechtliche und faktische Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen und dafür in ihrem Einflußbereich Institutionen zu schaffen, die diesen Prozeß befördern".
    Dafür, daß ihr dies in ihrem eigenen Zugriffsbereich kaum in Ansätzen gelungen ist, steht nun wirklich der Bericht über die Berufung von Frauen in Gremien, Ämter und Funktionen vom 30. April dieses Jahres. Wenn sich in über der Hälfte der Gremien, auf die die Bundesregierung Einfluß hat, keine einzige Frau findet, dann bleiben alle Beschlüsse zur Frauengleichstellung wirklich reine Makulatur.
    Was den zunächst zweifellos erfreulichen Fakt der Einrichtung von Gleichstellungsstellen betrifft, so muß konstatiert werden, daß die von seiten der Frauenbewegung erhobenen Forderungen nach Unabhängigkeit, Entscheidungskompetenz und rechtlicher Absicherung durch deren halbherzige Ausstattung vielfach unterlaufen werden konnten. Wenn man Gleichstellungsstellen lediglich Beratungsaufgaben zubilligt oder wenn ihre Rechte auf interpretationsfähigen Kann-Bestimmungen beruhen, verpufft ihre Wirkung, und es bleibt alles, wie es ist.
    Aus den meisten Erfahrungsberichten von Gleichstellungsbeauftragten auf Länder- oder kommunaler Ebene geht hervor, daß rechtliche Grundlagen geschaffen werden müssen, die folgende Punkte absichern: direkte Anbindung bei den Leitungen, eigenständige Haushaltstitel, eigenständige Öffentlichkeitsarbeit, Rede- und Antragsrecht in allen Gremien, Vetorecht, eindeutige Festlegung der Kompetenzen, Mitwirkungsrechte bei Personalangelegenheiten. Nur wenn die Arbeit der Gleichstellungsstellen auf der Grundlage dieser oder einer ähnlichen Absicherung arbeiten kann, wird sie wirklich etwas in Richtung Gleichstellungspolitik bewegen können.
    Wichtig erscheint mir allerdings darüber hinaus, daß die Verwirklichung des in Art. 3 des Grundgesetzes formulierten Gleichheitsgrundsatzes nicht länger nur einem Ressort zugewiesen wird. Es handelt sich schließlich um eine auch von der Ministerin Merkel so genannte gesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Es gibt ja wohl kein anderes Grundrecht, bei dem eine solche Abschiebung in ein Ressort hingenommen würde.
    Meine Damen und Herren, der Bericht zur Umsetzung der Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung macht deutlich, daß die 1986 verabschiedete Frauenförderungsrichtlinie nicht zur Besserstellung der Frauen in der Bundesverwaltung geführt hat. Verbesserungen in der beruflichen Bildung sind zwar zu erkennen, aber die Zahl der Frauen in Führungsfunktionen hat sich nur geringfügig erhöht. Frauen in Leitungen von Behörden stellen nach wie vor eine verschwindende Minderheit dar.
    Ergebnis dieser dürftigen Bilanz war eine Neuformulierung der Frauenförderungsrichtlinie von 1990. Leider sind die dort festgelegten Maßnahmen ebenso halbherzig wie unwirksam. Immerhin konstatiert der Bericht die Bereitschaft der Verantwortlichen in der
    Personalverwaltung, Frauen stärker als bisher zu berücksichtigen. Auf die entsprechenden statistischen Ergebnisse dürfen wir gespannt sein.
    Grundsätzlich läßt sich für die Situation von Frauen im öffentlichen Dienst auf Bundes-, aber weitgehend auch auf Länderebene eine entscheidende Tendenz feststellen: Auch wenn sich der quantitative Umfang von Fraueneinstellungen und von Frauenförderung verändert, bleibt qualitativ alles beim alten. In den niedrigen Lohngruppen ist der Frauenanteil sehr hoch, und er erhöht sich weiter. Mit zunehmender Entscheidungsbefugnis und Leitungstätigkeit nimmt der Frauenanteil allerdings systematisch ab, und so bilden Frauen nach wie vor das sogenannte Fußvolk in den Behörden und in der Verwaltungshierarchie.
    Angesichts dieser Tatsache bleibt es unverständlich, warum sich die Bundesregierung nicht zu einer entschiedeneren Haltung zur Frauenförderung durchringen konnte. Auch in der 1990 verabschiedeten Richtlinie wird an schwammigen Formulierungen und Kann-Vorschriften festgehalten. Eine verbindliche Quotierungsregelung ist ebensowenig vorgesehen wie die vorrangige Einstellung von Frauen bei gleicher Qualifikation bzw. ihre vorrangige Beförderung.
    Im Gegenteil, im Bericht zur Frage weiterer Maßnahmen zur Frauenförderung in Beruf, Familie usw. erklärt die Bundesregierung die Quotenregelung unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen für verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. In vorauseilendem Gehorsam macht sich die Bundesregierung die Argumentation zu eigen, daß eine Differenzierung nach dem Geschlecht ausgeschlossen sei und eine Ungleichbehandlung auch nicht aus dem Gedanken der Kompensation von Nachteilen gefertigt sei. Das ist angesichts einer Wirklichkeit einfach zynisch, wo zum Nachteil von Frauen ständig differenziert wird: bei der Entlohnung, bei der Rente, der Berufswahl, auf dem Arbeitsmarkt.
    Auch in diesem Bericht wird die geschlechtsspezifische Differenzierung überaus deutlich. Als eine zentrale Maßnahme zur Frauenförderung in der Bundesverwaltung werden den Frauen Teilzeitarbeitsplätze angeboten, damit sie Beruf und Familie vereinbaren können. Damit wähnt sich die Bundesregierung bereits auf dem Weg, die Gleichberechtigung der Frauen zu verwirklichen.
    Ich halte es für erforderlich, daß die Frauenförderungsrichtlinie für die Bundesverwaltung in den von mir genannten Punkten geändert wird, damit wirkliche Gleichstellung möglich wird. Ich denke, der öffentliche Dienst hat in diesem Bereich Vorreiterfunktion zu übernehmen.
    Danke.

    (Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD und des Bündnisses 90/GRÜNE)