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    Plenarprotokoll 12/48 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 48. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1991 Inhalt: Tagesordnungspunkt 14: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Berufung von Frauen in Gremien, Ämter und Funktionen, auf deren Besetzung die Bundesregierung Einfluß hat (Drucksache 12/594) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Frage weiterer Maßnahmen der Frauenförderung in Beruf, Familie und anderen Bereichen (Drucksache 12/447) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der „Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung" — Berichtszeitraum 1986 bis 1988 — (Drucksachen 11/8129, 12/871) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Frauen und Jugend zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden (Drucksachen 11/4893, 12/872) Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 3985 D Hanna Wolf SPD 3986 D Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP . 3988 D Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 3990 C Maria Eichhorn CDU/CSU 3992 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 3993 C Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 3995 A Dr. Marliese Dobberthien SPD 3997 C Susanne Rahardt-Vahldieck CDU/CSU . 3999 D Anni Brandt-Elsweier SPD 4002 A Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über legale und illegale Waffenexporte in den Irak und die Aufrüstung des Irak durch Firmen der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 12/487) Klaus Beckmann, Parl. Staatssekretär BMWi 4004 A Ernst Hinsken CDU/CSU 4004 D Ernst Schwanhold SPD 4005 D Peter Kittelmann CDU/CSU 4007 D Ernst Schwanhold SPD . . . . 4008A, 4009 B Andrea Lederer PDS/Linke Liste 4010 B Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 4010 D Ernst Hinsken CDU/CSU 4012 A Dr. Heinrich L. Kolb FDP 4012 B Tagesordnungspunkt 16: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verminderung der Personalstärke der Streitkräfte (Personalstärkegesetz — PersStärkeG) (Drucksache 12/1269) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1991 b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Zahl der Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung an die Verringerung der Streitkräfte (Bundeswehrbeamtenanpassungsgesetz) (BwBAnpG) (Drucksache 12/1281) Dr. Gerhard Stoltenberg, Bundesminister BMVg 4013C Brigitte Schulte (Hameln) SPD 4015 B Johannes Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 4016D Bernd Henn PDS/Linke Liste 4018 C Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE 4019B Günther Friedrich Nolting FDP 4020 B Walter Kolbow SPD 4021 C Heinz-Alfred Steiner SPD 4021 D Günther Friedrich Nolting FDP . . . 4022 C Jürgen Koppelin FDP 4023 B Dieter Heistermann SPD 4023 C Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU . 4024 C, 4027B Dieter Heistermann SPD . . . 4025D, 4026A Walter Kolbow SPD 4026 C Nächste Sitzung 4027 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4029 * A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Bericht der Bundesregierung über legale und illegale Waffenexporte in den Irak und die Aufrüstung des Iraks durch Firmen der Bundesrepublik Deutschland) Ortwin Lowack CDU/CSU 4030* B Ernst Hinsken CDU/CSU 4030* D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 4032* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1991 3985 48. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 11. 10. 91 Baumeister, Brigitte CDU/CSU 11. 10. 91 Becker-Inglau, Ingrid SPD 11. 10. 91 Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 11. 10. 91 Brandt, Willy SPD 11. 10. 91 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 11. 10. 91 * Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 11. 10. 91 Hartmut Bulmahn, Edelgard SPD 11. 10. 91 Burchardt, Ulla SPD 11. 10. 91 Carstens (Emstek), CDU/CSU 11. 10. 91 Manfred Clemens, Joachim CDU/CSU 11. 10. 91 Ebert, Eike SPD 11. 10. 91 Ehrbar, Udo CDU/CSU 11. 10. 91 ** Eymer, Anke CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Fischer, Ursula PDS 11. 10. 91 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 11. 10. 91 ** Fuchs (Köln), Anke SPD 11. 10. 91 Fuchs (Verl), Katrin SPD 11. 10. 91 Ganseforth, Monika SPD 11. 10. 91 ** Gattermann, Hans H. FDP 11. 10. 91 Dr. Gautier, Fritz SPD 11. 10. 91 Geis, Norbert CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 11. 10. 91 Genscher, Hans-Dietrich FDP 11. 10. 91 Gleicke, Iris SPD 11. 10. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 11. 10. 91 Graf, Günter SPD 11. 10. 91 Grochtmann, Elisabeth CDU/CSU 11. 10. 91 Grünbeck, Josef FDP 11. 10. 91 Grüner, Martin FDP 11. 10. 91 Günther (Plauen), FDP 11. 10. 91 Joachim Haack (Extertal), SPD 11. 10. 91 Karl-Hermann Habermann, SPD 11.10.91 Frank-Michael Dr. Hartenstein, Liesel SPD 11. 10. 91 Hauser CDU/CSU 11. 10.91 (Rednitzhembach), Hansgeorg Dr. Haussmann, Helmut FDP 11. 10. 91 Helmrich, Herbert CDU/CSU 11. 10. 91 Hilsberg, Stephan SPD 11. 10. 91 Dr. Holtz, Uwe SPD 11. 10. 91 ** Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 11. 10. 91 Hübner, Heinz FDP 11. 10. 91 Huonker, Gunter SPD 11. 10. 91 Iwersen, Gabriele SPD 11. 10. 91 Jagoda, Bernhard CDU/CSU 11. 10. 91 Janz, Ilse SPD 11. 10. 91 Jeltsch, Karin CDU/CSU 11. 10. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Jung (Düsseldorf), Volker SPD 11. 10. 91 Keller, Peter CDU/CSU 11. 10. 91 Klein (München), Hans CDU/CSU 11. 10. 91 Kolbe, Manfred CDU/CSU 11. 10. 91 Kolbe, Regina SPD 11. 10. 91 Koltzsch, Rolf SPD 11. 10. 91 Kubicki, Wolfgang FDP 11. 10. 91 Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 11. 10. 91 Lamers, Karl CDU/CSU 11. 10. 91 Leidinger, Robert SPD 11. 10. 91 Lennartz, Klaus SPD 11. 10. 91 Dr. Lucyga, Christine SPD 11. 10. 91 Magin, Theo CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Mahlo, Dietrich CDU/CSU 11. 10. 91 de Maizière, Lothar CDU/CSU 11. 10. 91 Marx, Dorle SPD 11. 10. 91 Matschie, Christoph SPD 11. 10. 91 Mattischeck, Heide SPD 11. 10. 91 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 11. 10. 91 Franz-Josef Dr. Meseke, Hedda CDU/CSU 11. 10. 91 Mischnick, Wolfgang FDP 11. 10. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 11. 10. 91 ** Müller (Völklingen), Jutta SPD 11. 10. 91 Neumann (Gotha), SPD 11. 10. 91 Gerhard Nitsch, Johannes CDU/CSU 11. 10. 91 Nolte, Claudia CDU/CSU 11. 10. 91 Opel, Manfred SPD 11. 10. 91 Dr. Päselt, Gerhard CDU/CSU 11. 10. 91 Paterna, Peter SPD 11. 10. 91 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 11. 10. 91 Pfuhl, Albert SPD 11. 10. 91 Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 11. 10. 91 Priebus, Rosemarie CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 11. 10. 91 Reinhardt, Erika CDU/CSU 11. 10. 91 Rempe, Walter SPD 11. 10. 91 Reuschenbach, Peter W. SPD 11. 10. 91 Rode (Wietzen), Helmut CDU/CSU 11. 10. 91 Rönsch (Wiesbaden), CDU/CSU 11. 10. 91 Hannelore Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 11. 10. 91 Schaich-Walch, Gudrun SPD 11. 10. 91 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 11. 10. 91 Schmalz-Jacobsen, FDP 11. 10. 91 Cornelia Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Schmidt (Halsbrücke), CDU/CSU 11. 10. 91 Joachim Schmidt (Salzgitter), SPD 11. 10. 91 Wilhelm von Schmude, Michael CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Schneider CDU/CSU 11. 10. 91 (Nürnberg), Oscar Dr. Scholz, Rupert CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Schroeder (Freiburg), CDU/CSU 11. 10. 91 Conrad Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Seiler-Albring, Ursula FDP 11. 10. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 11. 10. 91 Dr. Solms, Hermann Otto FDP 11. 10. 91 Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 11. 10. 91 Dr. Frhr. von Stetten, CDU/CSU 11. 10. 91 Wolfgang Dr. von Teichman, FDP 11. 10. 91 ** Cornelie Tietjen, Günther SPD 11. 10. 91 Titze, Uta SPD 11. 10. 91 Toetemeyer, SPD 11. 10.91 Hans-Günther Uldall, Gunnar CDU/CSU 11. 10. 91 Voigt (Frankfurt), SPD 11. 10. 91 Karsten D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 11. 10. 91 Vosen, Josef SPD 11. 10. 91 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 11. 10. 91 Wallow, Hans SPD 11. 10. 91 ** Walz, Ingrid FDP 11. 10. 91 Weis (Stendal), Reinhard SPD 11. 10. 91 Welt, Jochen SPD 11. 10. 91 Wester, Hildegard SPD 11. 10. 91 Westrich, Lydia SPD 11. 10. 91 Dr. Wieczorek CDU/CSU 11. 10. 91 (Auerbach), Bertram Wieczorek-Zeul, SPD 11. 10.91 Heidemarie Wissmann, Matthias CDU/CSU 11. 10. 91 Wittmann (Tännesberg), CDU/CSU 11. 10. 91 Simon Wohlleben, Verena SPD 11. 10. 91 Ingeburg * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 86. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 15 (Bericht der Bundesregierung über legale und illegale Waffenexporte in den Irak und die Aufrüstung des Iraks durch Firmen der Bundesrepublik Deutschland) Ortwin Lowack (fraktionslos): Ich habe um einen Debattenbeitrag gebeten, weil in dem schönen Bericht, den der Wirtschaftsminister vorgelegt hat, mit keinem Wort seine eigene Rolle angesprochen ist, die er in früheren Zeiten bei der Förderung von Exporten in den Irak und nach Libyen und als Präsident der Deutsch-Arabischen Gesellschaft - in Personalunion mit einem Ministeramt - gespielt hat. Und wenn ich mir den nahezu zeitgleich mit diesem Bericht vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze des Bundesrates anschaue, ein Entwurf, der ja nur auf einer Anfang dieses Jahres hastig ausgearbeiteten Vorlage des damals neuen Wirtschaftsministers beruht, habe ich den Eindruck: Hier wurde nach der Methode „Haltet den Dieb" von eigenen Aktivitäten abgelenkt. Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht. Das Wort „Bock" erwähne ich dabei nicht ohne besonderen Zusammenhang. Insider wissen, was ich meine - und der Minister auch! Übrigens: Auch die hohen Hermesbürgschaften für den Irak, die wir jetzt voll aus dem Haushalt bedienen müssen, sprechen für sich. Das besondere Interesse des Wirtschaftsministers, von seinen früheren Engagements abzulenken, hat zwischenzeitlich zu Exportrestriktionen durch das Bundesamt für Wirtschaft geführt, die weit über den Zweck eines vernünftigen Gesetzes hinausgehen und eine generelle völlige Verunsicherung in der Wirtschaft bewirken. Die „Wirtschaftswoche" vom 13. September 1991 hat dazu unter der Überschrift „Exportkontrollen: Mehr Schaden als Nutzen" und „Die verschärften Bonner Exportkontrollen ruinieren den gesamten Außenhandel und sind von den Waffenschiebern leicht zu umgehen" berichtet. Ich kann mich nach zahllosen berechtigten Beschwerden aus der deutschen Wirtschaft der Tendenz dieses Artikels nur anschließen. Die Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag bitte ich, sich weit intensiver als bisher damit zu befassen, ob eine Änderung des Außenwirtschaftsrechts, das mit dem Berichtsauftrag in Zusammenhang steht und das erst vor einem Jahr geändert worden war, tatsächlich geboten ist. Das Außenwirtschaftsrecht wird immer undurchsichtiger und unberechenbarer. Genehmigungsentscheidungen werden immer willkürlicher. Bereits jetzt bestehen Zweifel, ob das Verfahren rechtsstaatlichen Anforderungen genügt. Sollte auf der Ebene des vorliegenden Berichts, der in der Konsequenz von der Förderpolitik der früheren Bundesregierung gegenüber dem Irak ablenkt und dem Gesetzgeber die Schuld zuweisen soll, weiter verfahren werden, würde sich für die deutsche Wirtschaft in der Tat eine dramatische Situation ergeben. Ernst Hinsken (CDU/CSU): Das Thema der legalen und der illegalen Waffenexporte in den Irak und der Aufrüstung des Irak durch Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt uns seit vielen Monaten; besonders emotional war die Diskussion vom Anfang dieses Jahres, während des Golfkrieges. Wir sind wohl alle einer Meinung, daß illegaler Waffenhandel strengstens bestraft werden muß; schließlich ist der illegale Waffenschieber nicht besser als der Drogenschieber. Uns liegt der vertrauliche Bericht der Bundesregierung vor, den ich - wie sicher auch die Redner anderer Fraktionen - eingesehen habe. Wir können ihm drei Dinge entnehmen: erstens daß die irakische Rüstungsindustrie auch von deutschen Firmen Zulieferungen in beträchtlichem Ausmaß erhalten hat, zweitens daß die Staatsanwaltschaften tätig geworden sind, sowie drittens, daß die Bundesregierung verantwortungsvoll gehandelt, d. h. die zuständigen Stellen unverzüglich informiert hat. Unbestreitbar; die Handlungsweise einiger Firmen ist in ihrer Skrupellosigkeit mehr als schockierend. Es ist aber auch klar, daß der Irak nicht nur aus deutschen Quellen Know-how bezogen hat, sondern hier haben auch andere Wasser gesprudelt. Ja, ich möchte Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1991 4031* sagen, daß andere teilweise genauso gesündigt haben wie leider einige deutsche Firmen. Dies spricht uns aber nicht frei. Dem internationalen Beschaffungswesen kann — das ist eine wichtige Lehre aus diesem Fall — nur international wirksam begegnet werden. Ich begrüße daher, daß die Bundesregierung bereits frühzeitig für eine Harmonisierung der Regelungen innerhalb der EG und mit anderen Industrieländern eingetreten ist. Wir Deutschen dürfen nicht nachlassen, auf die EG-Staaten und die anderen Partner Druck auszuüben, um eine Angleichung an unseren hohen Standard zu erreichen. Auch die UNO ist gefordert; sie muß atomaren Schwellenländern und Herstellern anderer Massenvernichtungswaffen Daumenschrauben anlegen. Wichtig erscheint mir aber auch, darauf hinzuweisen, daß wegen einiger schwarzer Schafe nicht die gesamte Branche in Sack und Asche gehen muß. Auch gesetzgeberische Schnellschüsse führen nicht weiter. So hat z. B. die äußerst schnelle Überarbeitung des Außenhandelsgesetzes im Frühjahr dieses Jahres bei vielen Unternehmungen, aber auch bei der Genehmigungsverwaltung und beim Zoll zeitweise zu erheblicher Unsicherheit und damit zu Verzögerungen und Mißverständnissen, insbesondere bei der Dual-Use-Problematik, geführt. Es darf nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden oder dahin kommen — lasren Sie es mich überspitzt formulieren —, daß wir DEutschen, die Industrienation Nr. 1, überhaupt nichts mehr zu verkaufen haben. Zwischenzeitlich wird in der Frage der Notwendigkeit eines Genehmigungsverfahrens im Bereich der „Liste C" so verfahren, daß eine Genehmigung bei einem zivil und militärisch nutzbaren Produkt dann für den Export notwendig ist, wenn der Exporteur Anhaltspunkte für eine militärische Nutzung seiner Ware hat. In diesem Fall konnte also größere Klarheit geschaffen werden. Schwierigkeiten hat auch die Erweiterung der Länderliste auf 54 Länder verursacht, da jetzt viele Unternehmen erstmals von der Exportkontrolle tangiert wurden. Es ist zum Vergleich sicher interessant, daß die Ausfuhrbeschränkungsliste der USA nur 23 Länder umfaßt. Die illegalen Lieferungen einiger weniger dürfen nicht zu einer Überreaktion mit einer allzu restriktiven Handhabung des Außenwirtschaftsgesetzes führen; wirksame Kontrolle: ja, langwierige, die Exportfähigkeit bedrohende Genehmigungsverfahren: nein. Die Notwendigkeit der Kontrollvorschriften muß permanent überprüft werden. Dies gilt auch für die Länderliste. Die Ausdehnung der Genehmigungspflicht auf Dual-Use-Güter ist bereits eine erhebliche Wettbewerbshürde. Diese Zusatzbelastung haben europäische, amerikanische und japanische Mitkonkurrenten nicht. Bedenklich ist, daß das Vertrauen in die Liefer- und Vertragstreue sinkt, wie die deutsche Wirtschaft beklagt. Wir müssen uns deshalb bei der Anhörung zu diesem Thema mit dieser Problematik auseinandersetzen. Da hier beispielsweise alle Werkzeugmaschinen erfaßt sind, bedeutet das Genehmigungsverfahren für diesen Bereich schon eine erhebliche Erschwernis. Besonders problematisch wird es, wenn scheinbar die Möglichkeit besteht, daß beim Genehmigungsverfahren für die gleichen Waffenlieferungen in dasselbe Land unterschiedliche Ergebnisse herauskommen können, je nach der Verwendungserklärung des Käufers. Selbstverständlich muß unseriösen, profitgierigen Geschäftemachern das Handwerk gelegt werden; daher ist die Verschärfung der Exportkontrolle richtig gewesen. Sollten einige Punkte sich als unpraktikabel erwiesen haben, so müßten Änderungen in Erwägung gezogen werden. Es muß an dieser Stelle einmal darauf hingewiesen werden, daß die neuen Vorschriften ja auch zusätzliche Kosten durch vermehrte Verwaltungsarbeit für die Unternehmen verursachen; der damit zusammenhängende Zeitfaktor schlägt natürlich auch finanziell negativ zu Buche. Es bleibt zu hoffen, daß die bessere personelle Ausstattung des Bundesamtes für Wirtschaft — von 90 auf 260 Mitarbeiter im Bereich der Exportwaffen-Kontrolle — nun auch eine zügige Bearbeitung der Anträge garantiert. Insbesondere die Chemie- und Nuklearabteilung wurde stark ausgebaut; hier war vor einigen Jahren nur eine Person beschäftigt. Für meine Person darf ich ohnehin feststellen, daß ich eine verstärkte Aufklärung im Vorfeld und eine bessere Einbindung des Verfassungsschutzes für wesentlich wirkungsvoller, gleichzeitig aber unbürokratischer und somit sinnvoller für die deutschen Firmen halte. Nicht zuletzt die Tatsache, daß ausländische Geheimdienste bei illegalen Exporten entscheidend mitmischen, sollte alle diejenigen ihre Haltung überdenken lassen, die zwar keinen illegalen Export wünschen, gleichzeitig aber gegen den Einsatz des hierfür vorhandenen Instrumentariums sind, nämlich gegen den Einsatz des Verfassungsschutzes, eines demokratisch kontrollierten Organs in unserem demokratischen Rechtsstaat. Trotz rigoroser Strafvorschriften gibt es immer wieder illegale Exporte. Das Strafgesetzbuch und zusätzlicher bürokratischer Aufwand sind kein Allheilmittel. Zur wirkungsvollen Verhinderung illegaler Gütertransfers ist der Einsatz eines nachrichtendienstlichen Instrumentariums unverzichtbar. Um bereits im Vorfeld kriminelle Elemente zu erfassen, muß das Kölner Zollkriminalinstitut unter bestimmten Voraussetzungen in das Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen können. Wer sich dieser Forderung verwehrt, soll zugeben, daß er kein wirkliches Interesse an der Exportüberwachung hat, sondern lediglich Schlagzeilen machen will. Datenschutz: ja; Täterschutz: nein. Lassen Sie mich zum Schluß noch eines feststellen: Bei den Irak-Exporten, so bestätigte auch die IAEO, waren zum Beispiel MBB und Siemens sowie viele andere große bekannte Firmen nicht beteiligt; dies dokumentiert auch, daß das Stigma, das manche Ideologen den sogenannten Rüstungs- oder auch anderen Konzernen gerne anheften, jeder Grundlage entbehrt. Zusammenfassend darf ich feststellen: Ziel muß sein: erstens eine deutliche Abschreckungswirkung 4032* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Oktober 1991 zu bekommen, zweitens weitere Verbrechen zu verhindern, drittens die Täter zu fassen, viertens einer Rufschädigung der deutschen Wirtschaft entgegenzutreten und fünftens die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nicht zu verschlechtern. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. September 1991 beschlossen, zu dem Gesetz zur Änderung adoptionsrechtlicher Fristen (AdoptFristG) einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Drucksache 11/7567 Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/880 Drucksache 12/965 Innenauschuß Drucksache 11/6119 Drucksache 11/7562 Drucksache 11/7564 Finanzausschuß Drucksache 11/5792 Drucksache 12/601 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/7887 Drucksache 11/8472 Drucksache 11/8514 Drucksache 12/223 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Innenausschuß Drucksache 12/350 Nr. 1 Finanzausschuß Drucksache 12/311 Nr. 2.2 Ausschuß für Post und Telekommunikation Drucksache 12/152 Nr. 58, Nr. 59, Nr. 60 Drucksache 12/269 Nr. 2.37 Drucksache 12/350 Nr. 14
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    Rede von Hanna Wolf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen! Ich sehe auch ein paar Kollegen. Es ist schön, heute morgen hier, wie üblich in einem so brechend vollen Saal zu diesem Thema zu sprechen.
    Ich hatte eigentlich gedacht, die Bundesregierung gibt uns erst einmal einen Bericht über ihre Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Beruf und Familie



    Hanna Wolf
    und in anderen Bereichen. Aber ich denke, wir hören vielleicht noch etwas dazu. Ich nehme heute dazu Stellung.
    Wir müssen feststellen, daß wir uns hier schon wieder über Frauenförderung unterhalten. Warum eigentlich? Weil durch die Bundesregierung immer noch nichts geschehen ist, weil immer nur berichtet wird.
    Im übrigen ist der Titel des Berichtes der Bundesregierung ein Etikettenschwindel. Er müßte lauten: Zur Frage der Erleichterung der Doppelbelastung von Frauen mit Kindern. Dies ist Familienpolitik, keine Frauenpolitik. Wenn Sie eine Familienpolitik betreiben wollen, die diesen Namen auch verdient, müssen Sie die Väter grundsätzlich gleichrangig mit einbeziehen. Die gelegentliche Erwähnung von Vätern reicht hier nicht aus. Insofern nehmen sie selbst nicht ernst, was Sie in der 218-Debatte über die Pflicht der Väter gesagt haben.
    Im Berufsleben müssen Bezahlung, Arbeitszeit und Kinderbetreuung so organisiert sein, daß das sogenannte Risiko für Arbeitgeber bei der Einstellung eines Mannes oder einer Frau gleich hoch ist und daß eine Antwort beim Einstellungsgespräch wie, um die Kinder kümmert sich meine Frau, ein Hinweis auf krasse soziale Inkompetenz ist, die sich heute ein Arbeitgeber in einem erfolgsorientierten Betrieb nicht mehr leisten kann.
    In Ihrem Bericht kommen ausschließlich die Probleme der Doppelbelastung durch Beruf und Kinder vor. Frauenförderung muß alle Frauen meinen, denn auch Frauen ohne Kinder und Frauen, deren Kinderbetreuungsprobleme durch glückliche individuelle Umstände gelöst sind, müssen im Berufsleben immer wieder erleben, daß ihnen Männer bei gleicher Qualifikation wie selbstverständlich vorgezogen werden. Dies wird solange geschehen, wie es einen nach Geschlechtern hierarchisierten Arbeitsmarkt gibt. Es ist eine psychologische Binsenwahrheit, daß Gruppen immer ihresgleichen nach sich ziehen, d. h. Männer fördern in der Regel Männer.
    Die SPD ist daher der Meinung, daß nur noch eine Quotierung das grundgesetzliche Gebot der Gleichbehandlung durchsetzen kann und daß zur Überprüfung dieser Gleichbehandlung Frauenbeauftragte ernannt oder gewählt werden. Die Zweifel der Union an der Verfassungsmäßigkeit der Quotierung, an der Verfassungsmäßigkeit von Frauenförderungsgesetzen, einschließlich starker Frauenbeauftragter, gründen sich auf der patriarchalen Überzeugung, daß Männerrecht Frauenrecht bricht.
    Da Sie die Quotierung und ein Frauenförderungsgesetz zugunsten von Verwaltungsvorschriften ablehnen, muß es geradezu überraschen, wie auch jetzt wieder, daß Sie den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Gleichberechtigung von Frau und Mann für diese Legislaturperiode ankündigen. Was soll denn da eigentlich noch drinstehen, nachdem Sie vor anderthalb Jahren unseren Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Frau und Mann im Berufsleben abgelehnt haben?
    Ich möchte nun auf einige besonders neuralgische Punkte eingehen, und zwar auf die Frauenbeauftragten in den Bundesbehörden bzw. auf die unterschiedliche Bewertung, die Sie ihnen zukommen lassen. Ihre Begeisterung für betriebliche Frauenförderung und deren merkwürdige Abwesenheit in den Bundesbehörden, auf die Funktion, die Teilzeitarbeit hat, und die Kinderbetreuung, die Sie mal als bedarfsgerecht, mal als unbefriedigend bezeichnen.
    Zunächst: Sie berichten, daß alle Frauenbeauftragten nur auf oberster Ebene eingerichtet würden. Entgegen dem Auftrag des Bundestages wollen Sie sich jedoch die Einrichtung auf der oberen und mittleren Ebene sparen und erst Erfahrungen sammeln. Ja, wie lange denn noch und vor allem, wie, wenn Sie nicht einmal in die praktische Erprobung einsteigen?
    Tatsache ist doch, daß nach wie vor die Mehrzahl der Frauen im mittleren Dienst beschäftigt ist. In Führungspositionen muß man sie mit der Lupe suchen. Sie behaupten zwar, den Frauenbeauftragten komme eine Schlüsselfunktion für eine fortschrittliche und effektive Verwaltung zu, andererseits haben Ihre Frauenbeauftragten nur sogenannte Mitwirkungsmöglichkeiten, jedoch nicht wie beispielesweise Personalräte Mitzeichnungsbefugnisse. Hier, sagen Sie, müßte ein Gesetz das Weitere regeln, halten jedoch ein solches Gesetz für verfassungsmäßig bedenklich. Warum halten Sie die Rechtspraxis, der Frauen täglich begegnen, nicht für verfassungsmäßig bedenklich?
    Tatsache ist doch, daß noch nicht einmal alle Ministerien eine Frauenbeauftragte auf oberster Ebene haben. Weiter: es besteht völlige Unsicherheit über ihre Aufgabe. Offenbar werden diese Aufgaben in jedem Ministerium verschieden interpretiert. Auch der Umfang der Freistellung für diese Aufgaben ist ebenfalls willkürlich. Im kleinsten Ministerium, dem für Frauen und Jugend, ist eine Freistellung von 80 % vorgesehen, im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, einem mittelgroßen, eine Freistellung von vier Tagen im Monat, im Finanzministerium, einem sicherlich großen Ministerium, keine Freistellung.
    Wundern Sie sich dann noch, daß nicht genügend geeignete Bewerbungen für diese Tätigkeit eingehen? Daß es hier engagierter Steuerungsmaßnahmen bedarf, zeigen Ihre eigenen Statistiken im Bericht zur Unterstützung der Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung. Ohne ein Frauenförderungsgesetz, wie wir es vorgelegt haben, geht es also nicht.
    Nun zur betrieblichen Frauenförderung. Sie lassen sich mit vielen wärmsten Worten dazu aus, aber eine Sprachanalyse offenbart, worauf Sie hinaus wollen. Sie sprechen von wissenschaftlicher Begleituntersuchung, Leitfaden, Konferenz, Untersuchungen, Preisen, Initiativen, Kommissionen, Konzertierter Aktion, Empfehlung, Gutachterauftrag, Expertengespräch, Sonderprogrammen. Was Sie aber ablehnen, sind gesetzliche Regelungen. Sie verweisen auf die Sozialpartner; denn angeblich erfordert Chancengleichheit nur Initiative und Engagement, die nicht durch gesetzliche Regelungen bewirkt werden.
    Sie deuten selbst an, daß das Motiv für die Betriebe, Frauen zu fördern, der demographisch bedingte Rückgang an qualifiziertem Berufsnachwuchs ist.



    Hanna Wolf
    Hier haben wir also wieder die berühmte Reservearmee. Wir wissen, was mit ihr geschieht, wenn diese demographischen Bedingungen wieder wegfallen. Die Frauen werden heim an den Herd geschickt. In den neuen Bundesländern bekommen wir dies gerade vorgeführt. Hier stellen die Frauen 60 % der Erwerbslosen. Die Dunkelziffer ist noch höher. Deswegen sprechen Sie auch immer von Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der eigentliche Ort der Frauen soll die Familie bleiben. Das aber ist lediglich Familienpolitik; dazu noch eine falsche. Denn Sie fördern weiterhin nur die faktische vaterlose Familie, auch wenn Sie gelegentlich einfließen lassen, daß die Vereinbarkeit für Eltern gedacht sei.
    Was sagen Sie zur Teilzeit? In den Bundesbehörden liegt sie bei 18 %, im Gegensatz zur übrigen Wirtschaft, wo sie bei 10 % liegt. Sie bleiben die Antwort schuldig, um welche Gehaltsstufen es sich handelt und wie sie sich auf männliche und weibliche Beschäftigte verteilt. Im Auftrag des Bundestages hieß es, alle Stellen in der Bundesverwaltung mögen grundsätzlich auch als Teilzeitstellen ausgeschrieben werden. In Ihrer im Herbst neugefaßten Frauenförderungsrichtlinie heißt es jedoch nur „unter Berücksichtigung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung" und „in geeigneten Fällen" . Für den Teilzeitbereich der privaten Wirtschaft gibt Ihr Bericht den verräterischen Hinweis, worauf es Ihnen bei der Teilzeit vor allem ankommt: Sie ist wirtschaftlich sinnvoll und beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitisch notwendig.
    Was heißt denn das? Teilzeit ist für Sie das Ventil im Streben nach einer kontinuierlichen Verkürzung der täglichen Arbeitszeit. Sie wollen nicht für alle familienfreundliche Arbeitszeiten schaffen, sondern die Frauen sollen sie sich selbst suchen. Aus Not privatisieren Frauen so das gesellschaftliche Problem der nichtvorhandenen Kinderbetreuung und der generell zu langen täglichen Arbeitszeit. Auf Grund des geschlechtsspezifischen Lohngefälles beteiligen sich Männer daran kaum. Wir brauchen also ein Frauenförderungsgesetz, das diesen Namen verdient.
    Kommt die Rede auf Kinderbetreuungseinrichtungen, der familienpolitischen Maßnahme par excellence, so verweisen Sie sofort auf die Zuständigkeit der Länder, der Kommunen, der Betriebe und der privaten Träger. Damit haben Sie sich die Zuständigkeit vom Halse geschafft.
    Einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben Sie in der jüngsten Debatte um den § 218 für 1996 in Aussicht gestellt. Welch eine Weitsicht!
    Die einzigen Maßnahmen, die Sie gegen den Kinderbetreuungsmangel erwähnen, sind die Abzugsmöglichkeiten der Kosten solcher Einrichtungen von Gewinnen, die die Betriebe haben. Daß durch solche betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen auch die Abhängigkeit der Beschäftigten — meistens sind es die Frauen in einem solchen Betrieb — zu einem Wohlwollen und Wohlergehen fixiert wird, erwähnen Sie nicht. Ich verweise hier auf die geschlossenen Betriebskindergärten in den neuen Bundesländern.
    An diesen vier wesentlichen Punkten Ihres Berichts — Frauenbeauftragte, Frauenförderung, Teilzeit und Kinderbetreuung — ist hinreichend klar geworden, daß die Instrumente, die Sie immer beschwören, keine
    Frauenförderung bewerkstelligen können, weil schon der Ansatz nicht stimmt. Soweit sie familienpolitisch sein sollen, haben Sie eine höchst biedermeierliche Vorstellung, die weder den Vorstellungen der Frauen entspricht noch den Bedürfnissen der Männer, die ihre Vaterschaft ernst nehmen wollen.
    Es gibt ein besseres Konzept: unseren Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Frau und Mann im Berufsleben.
    Ich möchte hier einige Punkte daraus noch einmal ins Gedächtnis rufen: Gleichstellungsklausel; Benachteiligungsverbot, ausgedehnt auf mittelbare Benachteiligung; Beweislast beim Arbeitgeber mit Schadensersatzpflicht und Bußgeld; Pflicht des öffentlichen Dienstes für Frauenförderung; Auftragsvergabe an Betriebe mit Frauenförderung; Gleichstellung von Teilzeit- und Vollzeitarbeit; jede Erwerbsarbeit ist sozialversicherungspflichtig. Ich könnte diese Skala noch fortsetzen.
    Vor elf Jahren — ich komme zum Schluß — hatten wir schon den Abschlußbericht der Enquete-Kommission „Frau und Gesellschaft" vorliegen. Was hätte darauf alles geschehen können und müssen?

    (Ursula Männle [CDU/CSU]: Es ist viel geschehen! Schauen Sie einmal!)

    — Ja, hören Sie auf, die Frauen mit halbherzigen Absichtserklärungen abzuspeisen! Tun Sie endlich wirklich etwas!

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und beim Bündnis 90/GRÜNE)



Rede von Renate Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Kollegin Frau Margret Funke-Schmitt-Rink.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren! Liebe Mitstreiterinnen! In den beiden Beschlußempfehlungen zur „Richtlinie zur beruflichen Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung" und zum „Bericht der Bundesregierung zu den Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden" hat der Ausschuß Frauen und Jugend deutlich gemacht, wie unzufrieden er mit den Ergebnissen ist, die hier als Frauenförderung definiert werden.
    Die Bundesregierung muß nun Hausaufgaben machen. In einem Jahr bzw. in drei Jahren soll sie wieder über die Förderung von Frauen berichten, dann hoffentlich aber über eine drastische Besserstellung. Eigentlich ist es ja ein Armutszeugnis, daß wir für so kleine Fortschritte schon so lange kämpfen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf von der SPD: Das ist wahr!)

    Wir hoffen, daß sich die Berichtspflicht der Bundesregierung psychologisch so positiv auswirkt, daß sich der Anteil der Frauen in höheren Positionen tatsächlich erhöht.
    Außerdem wollen wir die Frauenfördermaßnahmen dann endlich auf eine detaillierte gesetzliche Grundlage gestellt sehen. Ebenso werden wir sehr wachsam sein, ob sich die qualitative Ausstattung der Frauenbüros auf allen Ebenen weiterentwickelt, d. h. ob die



    Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink
    Frauenbeauftragten endlich die Kompetenzen zur permanenten Einmischung erhalten.
    Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Frauengleichstellungsstellen sollen durch ihre Beteiligung an der politisch-administrativen Planung, durch ihre Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen und durch eigene frauenpolitische Initiativen eine gleichstellungsfördernde Umgestaltung der Politik erreichen, um so als frauenpolitisches Reforminstrument zu fungieren. Bisher wird den meisten Frauenbüros diese politische Funktion versagt. Ich wünsche allen Frauenbeauftragten auf allen Ebenen weiterhin revolutionäre Geduld und liebenswürdige Unverschämtheit bei ihrer Maulwurfarbeit.
    Frauenförderung, meine Herren und Damen, beginnt im Kopf, und zwar in den Köpfen der fördernden Männer und der geförderten Frauen. Wenn diese Behauptung richtig ist, muß ich bei der Analyse des „Berichts der Bundesregierung über die Berufung von Frauen in Gremien, Ämter und Funktionen, auf deren Besetzung die Bundesregierung Einfluß hat" — das ist der Titel — feststellen, daß Förderung von Frauen in Topetagen überhaupt noch nicht begonnen hat. In über 1 000 Gremien, Ämtern und Funktionen der Bundesregierung sowie Organen von Körperschaften, Vorständen, Aufsichtsräten, Gerichten u. a., wo die Bundesregierung Einfluß hat, liegt der Frauenanteil bei 7,2 %. Das heißt, von 16 147 Gremienmitgliedern sind nur 1 156 Frauen. — Ein Skandal!
    Natürlich beklagt auch die Frauenministerin diesen Zustand, zumal sie ja weiß, daß es viele kompetente Frauen gibt. Aber liebe Frau Merkel, wo sind denn Ihre konkreten Instrumente zur Änderung? — Sie denken über eine Soll-Vorschrift nach, also darüber eine „Frauen-Berücksichtigungsklausel" in ein übergreifendes Gremiengesetz einzubringen, wie es schon in Belgien und Dänemark geschehen ist. Es wäre sinnvoll, diesen Weg weiterzuverfolgen.
    Auch im „Bericht der Bundesregierung zur Frage weiterer Maßnahmen der Frauenförderung im Beruf, Familie und anderen Bereichen" — das ist der Titel, der wohl der Kompliziertheit des Vorhabens entspricht — sind einige Maßnahmen genannt, z. B. Verbesserung der Bundesrichtlinie zur Frauenförderung, z. B. Erweiterung der Teilzeitarbeitsplätze in der privaten Wirtschaft, z. B. verstärktes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen in Bundesverwaltungen, z. B. Regelungen zur Verbesserung der häuslichen Pflege.
    Alle diese Maßnahmen sind sinnvoll und werden gebraucht. Doch wann werden diese Maßnahmen greifen? Erst dann, wenn unsere Töchter Rentnerinnen sind? Wie ist die Durchsetzung überhaupt gesichert? Bloße Appelle haben sich jahrelang als unwirksam erwiesen. Wir brauchen eine Grundlage, die verbindliche Wirkungen für das Verwaltungshandeln hat, besonders bei der Personalplanung und bei konkreten Verwaltungsentscheidungen, etwa durch leistungsbezogene Ziel- und Zeitvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils. Mit anderen Worten: ein Gleichstellungsgesetz. Mir persönlich gefällt das Wort Gleichstellungsgesetz besser als Gleichberechtigungsgesetz; denn es trifft den Inhalt besser.
    Wir Frauen haben in den letzten Jahren schmerzlich gelernt — das zeigen ja auch die vorliegenden Ergebnisse — , daß nicht die Förderung von Frauen, sondern nur die Veränderung der Verhältnisse Probleme lösen kann.

    (Beifall bei der FDP, der SPD, dem Bündnis 90/GRÜNE und der PDS/Linke Liste)

    Die Einsicht, daß die verfassungsgarantierte Gleichberechtigung bisher wenig zum Abbau der gravierenden Benachteiligungen von Frauen beigetragen hat, zwingt zu vertiefter Analyse patriarchalischer Herrschaft. Diese manifestiert sich nirgendwo folgenreicher als in der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern. Eine Veränderung der Verhältnisse erhoffen wir uns also von dem Gleichstellungsgesetz.
    Es ist unbestritten, daß faktische Gleichheit der Geschlechter nicht allein durch Rechtsnormen hergestellt werden kann. Es handelt sich bei dem bestehenden Gleichheitsdefizit um ein „prismatisches Phänomen", das neben der rechtlichen auch soziale, psychologische, kulturelle und gesellschaftspolitische Dimensionen hat.

    (Friedrich Bohl [CDU/CSU]: Charismatisch?)

    — „Prismatisches Phänomen" stammt von SchmittGlaeser, von einem der Ihren.
    Hieraus ergibt sich nun nicht, daß die Rechtsordnung unfähig ist, Veränderungen zu bewirken. Nach einer langen Geschichte und mühsamen Kämpfen um den Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes hat sich mit Hilfe einer großen Zahl von Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen und mehrerer juristischer Gutachten endlich eine Auffassung durchgesetzt, die fast als herrschende Meinung zu bezeichnen ist. Danach besteht eine positive Verpflichtung des Staates, die in Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes grundrechtlich gewährleistete Gleichberechtigung der Frauen in den verschiedenen Lebensbereichen durch aktive Förderung und Unterstützung zu ermöglichen und zu sichern.
    Ernst Benda entwickelte die Formel der Doppelfunktion des Gleichheitsgrundrechtes einerseits als objektive Wertentscheidung der Verfassung, andererseits als individuelles Abwehrgrundrecht — auch für Männer — gegenüber einer geschlechtsspezifischen Benachteiligung.
    Ich möchte heute bei dieser Diskussion nicht einer — wie immer differenzierten — Quotierung das Wort reden. Obwohl ich persönlich Bendas Argumentation schlüssig finde, kenne ich doch gewichtige Gegenargumente, auch in der FDP. Aber den Versuch der Bundesregierung, mit einem lapidaren Satz Quotierung als „untaugliches Instrument der Frauenförderung" zu bezeichnen, halte ich für schlicht unzulässig.

    (Beifall bei der FDP, der SPD, der PDS/Linke Liste und dem Bündnis 90/GRÜNE)

    Die juristische und politische Diskussion ist da schon viel weiter. Sie geht gegenwärtig von starren Entscheidungsquoten bis zu „weichen", leistungsbezogenen Zielvorgaben mit unterschiedlichen Zeitplänen und Förderinstrumenten, die auch Ergebnisquoten genannt werden, aus. Ich bin sehr froh, Frau Böhmer, daß auch Sie das positiv erwähnt haben.



    Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink
    Schließlich gibt es schon in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen und Hamburg — in Hessen wird zur Zeit darüber diskutiert — Frauenfördergesetze mit Entscheidungsquoten. Es wird wohl auch hier in Zukunft der Zufall des Wohnorts entscheiden, ob Frauen nach oben kommen oder nicht. Wenn man aber keine Quoten will, meine Herren und Damen, dann muß man Frauen wollen, d. h. realisierbare Alternativen und Perspektiven aufzeigen, die nicht erst in 50 Jahren greifen. Diese vermisse ich leider.
    Die Frauenministerin hat vielleicht Berührungsängste? Immerhin, wenn sie zur Ersten Stellvertreterin des CDU-Vorsitzenden gewählt wird, hat sie dies einer leistungsbezogenen Zielvorgabe zu verdanken. Warum will sie dieses Erlebnis anderen Frauen vorenthalten?

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Rudolf Karl Krause [Bonese] [CDU/CSU]: Wollen Sie auch Stellvertreterin des CDU-Vorsitzenden werden?)

    Ein weiterer Kernpunkt des beabsichtigten Gleichstellungsgesetzes, der hoffentlich eher durchsetzbar sein wird, ist die von der FDP und inzwischen auch von den Koalitionsfraktionen geforderte weisungsungebundene Bundesgleichstellungsbeauftragte. Ihre Stellung soll ähnlich der des Datenschutzbeauftragten sein.
    Diese Bundesgleichstellungsbeauftragte soll zwei Aufgabenschwerpunkte haben, nämlich erstens die Abwehr von Verstößen gegen das Gleichberechtigungsgebot und zweitens die Förderung der faktischen Gleichstellung der Frau. Sie soll wichtige Kompetenzen haben, nämlich Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht, Zutrittsrecht zu Betrieben und Behörden, Abmahnungsrecht, Berichterstattungs- und Veröffentlichungsrecht und eigenes Klagerecht wegen „struktureller Benachteiligung von Frauen", z. B. bei sozialrechtlicher Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Frauen. Auch dieser Weg wäre eine Möglichkeit, eine Veränderung der Verhältnisse herbeizuführen.
    Frauenförderung, meine Herren und Damen, beginnt im Kopf. Deshalb möchte ich zum Schluß noch einmal auf die Frauen eingehen, die nach Führungspositionen streben. Frauen müssen umdenken, wenn sie in die oberen Etagen wollen. Das gilt für den öffentlichen Dienst wie für die Privatwirtschaft. Nur 2,6 % aller GmbH-Geschäftsführer sind Frauen. Bei den Vorständen der deutschen Aktiengesellschaften liegt der Anteil bei 0,7 %, besser: bei 7 Promille.
    Hohe fachliche Qualifikation, humane Mitarbeiterführung und außerordentliche Einsatzbereitschaft reichen nicht für die Karriere. Sie sind der — geschlechtsneutrale — Grundeinsatz, den jeder Mitspieler, jede Mitspielerin zu leisten hat. Es ist auch nicht eine Frage der Zeit, bis sich Frauen in der Topetage durchgesetzt haben. Solche Glaubenssätze nähren nur Illusionen; denn Karriere ist nichts anderes als ein Powerplay, d. h. ein Spiel um Macht und Ansehen. Die Spielregeln sind anders als jene, die kleine Mädchen gelernt haben. Sie fordern Kampfgeist, Härte und Frustrationstoleranz, und sie streifen Fragen der Moral, der Ethik und des Anstands. Hier werden keine Florence Nightingales gebraucht, sondern Frauen, die das Spiel unbedingt gewinnen wollen.
    Fazit: Frauen, die einen beruflichen Aufstieg vorhaben, müssen ihre Selbstbewertung korrigieren, müssen ihr weibliches Selbstbild stärken. Wenn Frauen die von Männern aufgestellten Spielregeln durchschauen, wenn sie mitspielen und überdies spezifisch weibliche Fähigkeiten einbringen, nämlich Teamfähigkeit und Kommunikationsgeschick, dann haben sie auf längere Sicht die besten Chancen, nach oben zu kommen.

    (Zuruf von der SPD: Nein!)

    Die Dienstleistungskultur funktioniert nicht ohne weibliche Kompetenz. Kundenkommunikation und Imagepflege sind nicht primär — wie Gertrud Höhler es ausdrückt — ein Kampfprodukt männlicher Provenienz, sondern eine weibliche Domäne. Bindungen schaffen und Bindungen halten, das sind weibliche Fähigkeiten, die Männer nicht übernehmen können.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch Quatsch!)