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    Plenarprotokoll 12/47 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 47. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1991 Inhalt: Außerhalb der Tagesordnung Gewalt gegen Ausländer Präsidentin Dr. Rita Süssmuth 3861 A Dr. Peter Struck SPD 3861 D Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 3861 D Friedrich Bohl CDU/CSU 3862 C Dr. Werner Hoyer FDP 3862 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Wolfgang Mischnick und Joachim Clemens 3863 A Erweiterung der Tagesordnung . 3863A, 3943 B Abwicklung der Tagesordnung 3863 B Nachträgliche Überweisungen an Ausschüsse 3863 B Wahl des Abgeordneten Christoph Matschie als stellvertretendes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates an Stelle des ausscheidenden Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht 3863 C Tagesordnungspunkt 3: Überweisung im vereinfachten Verfahren Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft in Planegg, Flur Nr. 411 (Drucksache 12/1146) 3863 C Tagesordnungspunkt 8: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sechster Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes — AÜG — sowie über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung — BillBG — (Drucksache 11/2639) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die bisherigen Erfahrungen mit der Durchführung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drucksache 11/3404) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sozialbericht 1990 (Drucksache 11/7527) 3863 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Heimkehrergesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (Drucksache 12/1254) . . . . 3863 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes — RÜG-ÄndG (Drucksache 12/1275) . 3864 A Tagesordnungspunkt 4: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Armutsbekämpfung in der Dritten Welt durch Hilfe zur Selbsthilfe (Drucksache 12/924) II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1991 b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Achter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung (Drucksachen 11/7313, 12/1172) Dr. Winfried Pinger CDU/CSU 3864 B Dieter Schanz SPD 3866 C Ingrid Walz FDP 3868 A Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 3870B Carl-Dieter Spranger, Bundesminister BMZ 3872B Günter Verheugen SPD 3874 A Dr. Winfried Pinger CDU/CSU 3874 A Dr. Ingomar Hauchler SPD 3875 C Andreas Schmidt (Mülheim) CDU/CSU . 3878A Brigitte Adler SPD 3880 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP 3881 D Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 3883 A Jürgen Augustinowitz CDU/CSU . . . 3884 D Günter Verheugen SPD 3886 B Dr. Christian Ruck CDU/CSU 3887 D Dr. R. Werner Schuster SPD 3889 A Burkhard Zurheide FDP 3891 A Dr. Ingomar Hauchler SPD 3891 C Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Alois Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Winfried Pinger, Klaus-Jürgen Hedrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ulrich Irmer, Günther Bredehorn, Jörg van Essen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Ein Beitrag zu Frieden und Entwicklung durch Regionalpolitik im südlichen Afrika (Drucksache 12/851) Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . 3893 A Hans-Günther Toetemeyer SPD 3894 A Arno Schmidt (Dresden) FDP 3895 D Carl-Dieter Spranger, Bundesminister BMZ 3896 D Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 3897D Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 3898 D Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 3900 B Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . . . 3901 A Dr. Volkmar Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 3902 A Tagesordnungspunkt 6: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zweiten Fakultativprotokoll vom 15. Dezember 1989 zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe (Drucksache 12/937) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Rudolf Bindig, Evelin Fischer (Gräfenhainichen), Monika Ganseforth, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (Drucksache 12/556) Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 3902 C Rudolf Bindig SPD 3903 B Heinrich Seesing CDU/CSU 3905 A Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . 3905 D Jörg van Essen FDP 3906 B Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 3906 C Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 3907 C Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 12/1238 vom 4. Oktober 1991 — Einhaltung des Termins zur Meldung aller Grenzwertüberschreitungen der Trinkwasserverordnung und der Sanierungspläne in den neuen Bundesländern MdlAnfr 3 Susanne Kastner SPD Antw PStSekr Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3908 B ZusFr Susanne Kastner SPD 3908 D ZusFr Lieselott Blunck SPD 3908 A ZusFr Marion Caspers-Merk SPD . . . 3909 B ZusFr Otto Schily SPD 3909 C Wirtschaftlichkeit der Beteiligung eines deutschen Firmenkonsortiums an den Löscharbeiten in Kuwait angesichts des Rückgangs der Zahl der brennenden Ölquellen MdlAnfr 8 Dr. Klaus Kübler SPD Antw PStSekr Bernd Neumann BMFT . . 3909 C ZusFr Dr. Klaus Kübler SPD 3909 D Disziplinarverfahren gegen den Beamten des Bundesnachrichtendienstes wegen des nicht dem Gesprächsverlauf entsprechenden Berichts über die Besprechung im Bundeskanzleramt am 28. Februar 1990 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1991 III MdlAnfr 10 Peter Conradi SPD Antw StMin Dr. Lutz G. Stavenhagen BK 3910 C ZusFr Peter Conradi SPD 3910D ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . . 3911A Kaufinteressierte Länder an den Waffen- und Ausrüstungsgegenständen der ehemaligen NVA MdlAnfr 19, 20 Gernot Erler SPD Antw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg . 3911C, 3912 B ZusFr Gernot Erler SPD . . . . 3911D, 3912C ZusFr Peter Conradi SPD 3912A, D ZusFr Otto Schily SPD 3912 D ZusFr Erwin Marschewski CDU/CSU . 3913A Nutzung der Dachflächen von Flughafengebäuden zur solartechnischen Energiegewinnung MdlAnfr 27 Otto Schily SPD Antw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV . 3913 B ZusFr Otto Schily SPD 3913 B Verstoß der Türkei gegen die KSZE-Schlußakte durch die Behandlung der Katholischen Kirche MdlAnfr 29 Herbert Lattmann CDU/CSU Antw StMin Helmut Schäfer AA 3914A ZusFr Herbert Lattmann CDU/CSU . . 3914A ZusFr Dr. Rudolf Sprung CDU/CSU . . 3914 B Behinderung der christlichen Seelsorge in der Türkei durch türkische Gesetze MdlAnfr 30, 31 Dr. Rudolf Sprung CDU/CSU Antw StMin Helmut Schäfer AA . 3914 C, 3915 C ZusFr Dr. Rudolf Sprung CDU/CSU 3914D, 3915 C ZusFr Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU 3915A, 3916 B ZusFr Peter Conradi SPD 3915 B ZusFr Otto Schily SPD 3915D ZusFr Herbert Lattmann CDU/CSU . . 3916A Steuerliche Belastungen der deutschen katholischen Kirche in der Türkei durch Behandlung als Aktiengesellschaft MdlAnfr 32 Klaus-Jürgen Hedrich CDU/CSU Antw StMin Helmut Schäfer AA 3916 C Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Dr. Hans-Georg Wieck, wegen der Beschaffung falscher Ausweispapiere für Dr. Alexander Schalck-Golodkowski MdlAnfr 33 Peter Conradi SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 3916 D ZusFr Peter Conradi SPD 3916D ZusFr Friedhelm Julius Beucher SPD . . 3917 B ZusFr Otto Schily SPD 3917 C Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Proteste über mangelnde Transparenz und Kontrolle der Treuhandanstalt Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 3917 D Dr. Christian Neuling CDU/CSU 3918 C Helmut Esters SPD 3919D Paul K. Friedhoff FDP 3920 B Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 3921 B Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 3922 B Arne Börnsen (Ritterhude) SPD 3923 D Gerhard Schulz (Leipzig) CDU/CSU . . 3924 D Werner Zywietz FDP 3925 D Hinrich Kuessner SPD 3927 A Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 3928 A Christian Müller (Zittau) SPD 3928 D Dr. Karl H. Fell CDU/CSU 3929 D Dr. Hermann Pohler CDU/CSU 3930 B Tagesordnungspunkt 7: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Mai 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bangladesch zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (Drucksachen 12/756, 12/1263) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 12/757, 12/1253) IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1991 c) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1989 — Einzelplan 20 — (Drucksachen 11/7316, 12/1197) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zu den dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Übersicht 3 — (Drucksache 12/1211) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Beaufsichtigung von Kreditinstituten auf konsolidierter Basis (Drucksachen 12/152 Nr. 3, 12/805) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Gruppe der PDS/Linke Liste; Mietstop in den neuen Bundesländern (Drucksachen 12/158, 12/806) g) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 29 zu Petitionen (Drucksache 12/1198) h) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 30 zu Petitionen (Drucksache 12/1199) i) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 31 zu Petitionen (Drucksache 12/1200) 3931 B Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Antifaschistische und antirassistische Aufklärungskampagne (Drucksache 12/1193) Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 3932 C Michael Stübgen CDU/CSU 3933 C Uwe Lambinus SPD 3934 C Heinz-Dieter Hackel FDP 3935 D Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 3936 B Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Gruppe Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Unantastbares Grundrecht auf Asyl und die jüngsten ausländerfeindlichen Ausschreitungen (Drucksache 12/1216) Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 3937A Dr. Heribert Blens CDU/CSU 3938 A Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD . . . 3938 D Dr. Burkhard Hirsch FDP 3939 D Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . 3940 D Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMJ 3942 A Zusatztagesordnungspunkt: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksache 12/1282) Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 3943 C Dr. Peter Struck SPD 3945 B Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 3946 C Dr. Werner Hoyer FDP 3947 B Bernd Henn PDS/Linke Liste 3948 C Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 3949 B Dr. Peter Struck SPD 3950 A Friedrich Bohl CDU/CSU 3950 B Jürgen Koppelin FDP (Erklärung nach § 30 GO) 3950 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags der Abgeordneten Brigitte Adler, Ina Albowitz, Anneliese Augustin, weiterer Abgeordneter aller Fraktionen und Abgeordneten der Gruppe Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Maßnahmen gegen Kinderpornographie (Drucksache 12/709) Ursula Männle CDU/CSU 3951 B Ursula Schmidt (Aachen) SPD 3952 D Jörg van Essen FDP 3954 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 3955 B Cornelia Yzer CDU/CSU 3956 B Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 3957 A Rainer Funke, Parl. Staatssekretär BMJ . 3958 C Trudi Schmidt (Spiesen) CDU/CSU . . 3959 D Dr. Eckhart Pick SPD 3960 D Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU . . . 3962 C Norbert Eimer (Fürth) FDP 3963 C Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMFJ 3964 C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1991 V Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz: 13. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksache 12/553) Dr. Heribert Blens CDU/CSU 3965 D Gerd Wartenberg (Berlin) SPD 3967 B Peter Hintze CDU/CSU 3967 C Dr. Burkhard Hirsch FDP 3969 B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 3970 B Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der am 29. Juni 1990 beschlossenen Änderung und den am 29. Juni 1990 beschlossenen Anpassungen zum Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (Drucksache 12/1232) Klaus Harries CDU/CSU 3971 A Dr. Klaus Kübler SPD 3972 A Marita Sehn FDP 3972 D Bernd Schmidbauer, Parl. Staatssekretär BMU 3973 D Nächste Sitzung 3975 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3977 * A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (13. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz) Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 3977* D Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 3978' C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (Entwurf eines Gesetzes zu der am 29. Juni 1990 beschlossenen Änderung und den am 29. Juni 1990 beschlossenen Anpassungen zum Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen) Jutta Braband PDS/Linke Liste 3979* B Anlage 4 Einhaltung der Menschenrechte als Voraussetzung für die Gewährung von Entwicklungshilfe; Überprüfung der Leistungen an China MdlAnfr 9 — Drs 12/1238 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw PStSekr Hans-Peter Repnik BMZ 3979* D Anlage 5 Abb au der rechtsextremistischen Gewalttaten MdlAnfr 11 — Drs 12/1238 — Hans Wallow SPD SchrAntw PStSekr Dr. Horst Waffenschmidt BMI 3980* B Anlage 6 Investitionshemmnisse wegen bestehender Altlasten; Zahlungen für Straßenbaumaßnahmen aus dem Härtefonds angesichts des Verbleibs der britischen Streitkräfte auf dem Übungsgebiet Soltau-Lüneburg MdlAnfr 12,13 — Drs 12/1238 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 3980* D Anlage 7 Anzahl der deutschen Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften in Gräfenwöhr in den letzten zwei Jahren; Nutzungsvereinbarung für den frei werdenden US-Truppenübungsplatz MdlAnfr 14,15 — Drs 12/1238 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 3981* A Anlage 8 Veräußerung der Firma Geräte- und ReglerWerke durch die Treuhand unter Wert MdlAnfr 16 — Drs 12/1238 — Otto Schily SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 3981* C Anlage 9 Überprüfung der Betriebskonzepte im Zuge der Privatisierung von Unternehmen durch die Treuhandanstalt MdlAnfr 17 — Drs 12/1238 — Dr. Eberhard Brecht SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 3981* C Anlage 10 Erneuerung der militärischen Radaranlage auf der Wasserkuppe im Kreis Fulda MdlAnfr 18 — Drs 12/1238 — Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 3981* D VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1991 Anlage 11 Zahl der Übungsstunden für militärische Tiefflüge in den fünf vergangenen Jahren; Verzicht auf Tiefflüge über dem Bundesgebiet MdlAnfr 21, 22 — Drs 12/1238 — Ernst Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 3982* A Anlage 12 Abweichung von den Richtlinien über die Anlage und den Bau von Straßen für militärische Schwerstfahrzeuge; Kosten für den Bund MdlAnfr 23, 24 — Drs 12/1238 — Karl Stockhausen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 3982* C Anlage 13 Stand der Planungen für die S-Bahn-Strecke Nürnberg—Feucht—Neumarkt MdlAnfr 25 — Drs 12/1238 — Vera Wohlleben SPD SchrAntw PStSekr Dr. Dieter Schulte BMV 3983* A Anlage 14 Haltung der Bundesregierung zu der Zusage des schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministers gegenüber dem dänischen Verkehrsminister über den Beginn der Vorbereitungen für den Bau einer Fehmarn-Belt-Querung MdlAnfr 26 — Drs 12/1238 — Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dieter Dr. Schulte BMV 3983* A Anlage 15 Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung und Einführung eines Zivilen Ersatzdienstes durch die griechische Regierung MdlAnfr 28 — Drs 12/1238 —Ina Albowitz FDP SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 3983* C Anlage 16 Bemühungen von NATO und EG um Wiederherstellung der Demokratie in Haiti MdlAnfr 34 — Drs 12/1238 — Hans Wallow SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA . . . 3983* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1991 3861 47. Sitzung Bonn, den 10. Oktober 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 10. 10. 91 Baumeister, Brigitte CDU/CSU 10. 10. 91 Brandt, Willy SPD 10. 10. 91 Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 10. 10. 91 * Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 10. 10. 91 Hartmut Bulmahn, Edelgard SPD 10. 10. 91 Carstens (Emstek), CDU/CSU 10. 10. 91 Manfred Ebert, Eike SPD 10. 10. 91 Ehrbar, Udo CDU/CSU 10. 10. 91 ** Eymer, Anke CDU/CSU 10. 10. 91 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 10. 10. 91 ** Fuchs (Verl), Katrin SPD 10. 10. 91 Ganseforth, Monika SPD 10. 10. 91 ** Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 10. 10. 91 Genscher, Hans-Dietrich FDP 10. 10. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 10. 10. 91 Grochtmann, Elisabeth CDU/CSU 10. 10. 91 Grüner, Martin FDP 10. 10. 91 Günther (Plauen), FDP 10. 10. 91 Joachim Haack (Extertal), SPD 10. 10. 91 Karl-Hermann Habermann, SPD 10.10.91 Frank-Michael Dr. Hartenstein, Liesel SPD 10. 10. 91 Hauser CDU/CSU 10.10.91 (Rednitzhembach), Hansgeorg Dr. Haussmann, Helmut FDP 10. 10. 91 Dr. Holtz, Uwe SPD 10. 10. 91 ** Dr. Hornhues, Karl-Heinz CDU/CSU 10. 10. 91 Jeltsch, Karin CDU/CSU 10. 10. 91 Kolbe, Manfred CDU/CSU 10. 10. 91 Koltzsch, Rolf SPD 10. 10. 91 Kubicki, Wolfgang FDP 10. 10. 91 Lintner, Eduard CDU/CSU 10. 10. 91 Dr. Lucyga, Christine SPD 10. 10. 91 Marx, Dorle SPD 10. 10. 91 Matschie, Christoph SPD 10. 10. 91 Mattischeck, Heide SPD 10. 10. 91 Meckel, Markus SPD 10. 10. 91 Dr. Meseke, Hedda CDU/CSU 10. 10. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 10. 10. 91 ** Neumann (Gotha), SPD 10. 10. 91 Gerhard Nolte, Claudia CDU/CSU 10. 10. 91 Opel, Manfred SPD 10. 10. 91 Dr. Pflüger, Friedbert CDU/CSU 10. 10. 91 Pfuhl, Albert SPD 10. 10. 91 Reinhardt, Erika CDU/CSU 10. 10. 91 Rempe, Walter SPD 10. 10. 91 Roth (Gießen), Adolf CDU/CSU 10. 10. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 10. 10. 91 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 10. 10. 91 Dr. Scholz, Rupert CDU/CSU 10. 10. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 10. 10. 91 Dr. von Teichman, FDP 10. 10. 91 ** Cornelia Tietjen, Günther SPD 10. 10. 91 Titze, Uta SPD 10. 10. 91 Toetemeyer, SPD 10.10.91 Hans-Günther Uldall, Gunnar CDU/CSU 10. 10. 91 Voigt (Frankfurt), SPD 10. 10. 91 Karsten D. Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 10. 10. 91 Vosen, Josef SPD 10. 10. 91 Dr. Waigel, Theo CDU/CSU 10. 10. 91 Wallow, Hans SPD 10. 10. 91 ** Walz, Ingrid FDP 10. 10. 91 Westrich, Lydia SPD 10. 10. 91 Dr. Wieczorck CDU/CSU 10. 10. 91 (Auerbach), Bertram Wohlleben, Verena SPD 10. 10. 91 Ingeeburg * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 86. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 12 (13. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz) Ingrid Köppe (Bündnis 90/GRÜNE): Sich in nur drei Minuten angemessen mit dem Stand des Datenschutzes auseinandersetzen zu müssen, ist schon eine gewisse Zumutung. Nur Stichworte über das, was der Gesetzgeber unbedingt in Angriff nehmen muß und was die Regierung seit langem versäumt hat, kann ich hier vortragen. Zunächst ist auf die nach wie vor katastrophale Lage des Datenschutzes in den neuen Bundesländern hinzuweisen. Als wir vor einigen Monaten eine Kleine Anfrage zur Verwendung der verfassungswidrigen Personenkennzahlen (PKZ) einbrachten, zeigte die Regierung in vielen Fragen Unkenntnis oder verwies auf die Zuständigkeit der Länder. Gerade im nichtöffentlichen Bereich ist ungeklärt, ob bzw. inwieweit ein so sensibles Datum wie die PKZ mißbräuchlich verwendet wird. Denn es wird auch Ihnen nicht entgangen sein, daß mehrere Bundesländer bislang weder eine eigene Datenschutzgesetzgebung zustandegebracht noch Landesdatenschutzbeauftragte bestimmt haben. Von einem wirksamen Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor dem Mißbrauch ihrer Daten ist in diesen Ländern bislang keinesfalls zu sprechen. Im August 3978' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1991 erfuhren wir z. B. durch die Presse, daß die frühere zentrale Gefangenenkartei mit über 700 000 Häftlingsnachweisen in einfachen Pappkartons transportiert wurde und nun in ungesicherten Räumen nahe der Vollzugsanstalt Plötzensee lagert. Und Schindluder wird nachweislich immer noch mit Patientenakten getrieben. Ich glaube, wir tun gut daran, gerade wenn wir uns die Ausführungen des Bundesbeauftragten zu diesem Thema im 13.Tätigkeitsbericht ansehen, diesen zu beauftragen, öfter als nur im Zwei-Jahres-Abstand gerade über den Datenschutz Sachstandsberichte zu geben. Aber Unzumutbarkeiten bestehen auch auf anderen Ebenen. Seit dem Volkszählungsurteil 1983 hätten Regierung und Parlament die Aufgabe, bereichsspezifische gesetzliche Regelungen zu erarbeiten. Von einem Arbeitnehmerdatenschutz kann aber bislang genausowenig die Rede sein wie von einer umfassenden Beachtung der Persönlichkeitssphäre im Gesundheitswesen. Das immer wieder von allen Fraktionen im Mund geführte, dringend notwendige Geheimschutzgesetz, das die Sicherheitsüberprüfungen im rechtsfreien Raum überwindet, läßt ebenso auf sich warten wie eine Regelung im Melderechtsrahmengesetz, die die Daten von Bürgerinnen und Bürgern vor dem Zugriff von Parteien schützt oder die allseits kritisierte Hotelmeldepflicht endlich aufhebt. Nicht anders ist es mit einer überfälligen Regelung im Bereich des Ausländerzentralregisters. Auf Europaebene droht uns gar unter Ausschaltung der nationalen Parlamente, daß Datenschutzstandards hintertrieben werden. Schon jetzt ist der Mißbrauch über Adresshandel und Werbewirtschaft nicht mehr zu übersehen. Die Kette der Untätigkeit von Parlament und Regierung könnte beliebig fortgesetzt werden. Selbst in eigener Sache hat sich der Bundestag nicht einmal zur Verankerung von Minimalia des Datenschutzes im Bundesdatenschutzgesetz durchringen können. Insgesamt droht aber angesichts eines immer rasanteren technischen Fortschritts und der Zentralisierung der politischen Einheiten, daß dieser „passive Datenschutz" zwar weiterhin dringend notwendig bleibt, aber um Jahre der Realität hinterherrennt. Dieses Modell des Schutzes der Persönlichkeitssphäre wird strukturell bald antiquiert sein. Von diesem Parlament werden deshalb, wenn man diesen Schutz denn wirklich will, ganz andere politische Entscheidungen zu treffen sein, gegen die man sich bislang erfolgreich gesperrt hat: Ein umfassendes Akteneinsichtsrecht ebenso wie eine breite Beteiligung der Bevölkerung, der Arbeitnehmervertretungen in Betrieben etc. an der Einführung von Informations- und Kommunikationstechnologien, ja, an der Gestaltung des sogenannten technischen Fortschritts überhaupt. Auch wenn Ihnen diese Forderungen als basisdemokratische Orientierung offenbar suspekt sind: die Alternative wäre die weitergehende Entdemokratisierung der Gesellschaft. Ulla Jelpke (PDS/Linke Liste): Für diesen dreizehnten Bericht werden heute mal gerade dreißig Minuten zur Verfügung gestellt. Obwohl — wie der Datenschutzbeauftragte einleitend schreibt — „das Berichtsjahr in dreifacher Hinsicht von zentraler Bedeutung war" . Deutsche Vereinigung, Bundesdatenschutzgesetz im Rahmen des sogenannten Gesetzes zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes und schließlich die europäische Initiative für den „Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten", jeder einzelne dieser Punkte hätte ein Vielfaches der heute zur Verfügung gestellten Zeit verdient, um Aufgabe und Wirkung des Datenschutzes angemessen diskutieren zu können. Von der Behandlung des zehnten, elften und zwölften Berichts will ich hier gar nicht reden. Die genannten Herausforderungen sahen so aus: Polizei und Geheimdienste haben sich Daten der ehemaligen Staatssicherheit der DDR gegriffen, haben sie ausgewertet und damit gearbeitet — und arbeiten heute noch damit. Unter anderem belegen das Anwerbeversuche und — vorsichtig ausgedrückt — etwas Druck auf ehemalige Mitarbeiterinnen der Stasi. In dem Bericht werden Probleme des Datenschutzes bei der Vereinigung genannt, aber nicht diese Praxis! Im Gegenteil: Sie soll unter Zustimmung des Datenschutzbeauftragten z. B. im Stasi-Unterlagengesetz nachträglich noch abgesegnet werden. Zum Bundesdatenschutzgesetz haben Experten schon bei der Erstellung erklärt, daß es nicht auf der Höhe der technischen Entwicklung sei und Bereiche vernachlässige, die für die Zukunft des Datenschutzes eines großen Teils der Bevölkerung entscheidend sind. Daß sich hinter dem harmlos klingenden Namen „Gesetz zur Datenverarbeitung ... " auch wesentliche Teile der ehemaligen Gesetzesentwürfe zur Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten verbergen, wird schon gar nicht mehr thematisiert. Im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur organisierten Kriminalität werden zwar energische Worte gefunden gegen die Möglichkeit unbescholtene Bürgerinnen z. B. mit Infrarotgeräten bis in ihre Wohnung zu verfolgen, kein Wort dagegen wird verloren über die heute schon gängige ausufernde Praxis beispielsweise der polizeilichen Telefonüberwachung. Die Praxis im europäischen Rahmen sieht nicht anders aus. Die geplante Vereinheitlichung der europäischen Abschottungspolitik ist effektiv nur mit einem gigantischen, kontrollierten Datenfluß und Datennetz zu erreichen. Der aktuell zur Beratung anstehende Haushaltsentwurf weist zum Aufbau dieses Netzes schon jetzt Riesensummen auf. Datenschutz ist begleitendes Korrektiv der immer exzessiveren Datenverarbeitung und Datenerhebung. Schutzwürdige Interessen von betroffenen Einzelnen oder bestimmten Gruppen werden bestimmt, wenn der Daten- und Informationshunger von Wirtschaft, Politik und Sicherheit gestillt ist. Ganz nebenbei wurde z. B. während der Anhörung zum Stasi-Unterlagengesetz bekannt, daß während des Golfkrieges Daten des Ausländerzentralregisters abgeglichen worden sind mit den in der Arbeitsdatei PIOS Innere Sicherheit der Landeskriminalämter erfaßten „Personen aus bestimmten nahöstlichen und Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1991 3979* nordafrikanischen Ländern". Rasterfahndung will die Regierung das nicht nennen; in einer Antwort auf eine Anfrage von Bündnis 90 gibt sie aber zu, daß genau für solche Zwecke auch die On-line-Anschlüsse z. B. von Bundesgrenzschutz, den Ausländerbehörden, den Staatsanwaltschaften, des Verfassungsschutzes und auch der Bundesanstalt für Arbeit auf das Ausländerzentralregister eingerichtet worden sind. Eindrucksvoller hätten die Befürchtungen kritischer Datenexperten beim Ausbau des Ausländerzentralregisters und seiner datenschutzrechtlichen Begleitmusik nicht bestätigt werden können. Dieser Bericht ist im Kern, wie seine Vorgänger, eine vollständige Kapitulation des Datenschutzes vor den technischen Möglichkeiten und der massiv durchgesetzten Ansprüche der Bürokratie und der Sicherheitsbehörden. Dem Bericht ist zu entnehmen, daß auch in Zukunft das Maß des informationellen Selbstbestimmungsrechtes bestimmt wird, nachdem andere Interessen geregelt sind. In dem vorliegenden Bericht beschäftigt sich der Datenschutzbeauftragte z. B. schon jetzt präventiv damit, noch gar nicht mögliche Genomanalysen in „bezug auf äußerlich sichtbare Körpermerkmale" wie Hautfarbe, Augenfarbe und Größe der Person rechtsstaatlich durchsetzbar zu machen. Damit verlieren alle rassistischen Witze über die Erfassung von Brillenträgern und Türken ihren Witz. Mit Zustimmung der Datenschutzbeauftragten sind wir auf dem Weg in eine Gesellschaft der permanenten Rasterfahndung. Der vorliegende Bericht belegt eindrucksvoll, wie der Beitrag des Datenschutzes zur rechtsstaatlichen Formulierung dieses informationellen Monstrums aussehen könnte. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zu Tagesordnungspunkt 13 (Entwurf eines Gesetzes zu der am 29. Juni 1990 beschlossenen Änderung und den am 29. Juni 1990 beschlossenen Anpassungen zum Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen) Jutta Braband (PDS/Linke Liste): „Bei der Bewältigung des Klimaproblems haben wir es nicht mit einem ideellen Gesamtökologen, einem konsistent handelnden und homogenen Akteur zu tun, der heutiges Tun per se am zukünftig Möglichen orientiert, sondern mit einer „Akteursgruppe", deren Interessen auf vielfältige Weise divergieren. Wenn es gelingen soll, sie zum Schutz des globalen Klimas „in ein Boot" zu bekommen, dann wird es eines glaubwürdigen Mediators bedürfen, der gleichzeitig als Finanzier zu dienen hätte. Unter den gegebenen Bedingungen kann diese Funktion nur von den westlichen Industriestaaten wahrgenommen werden. Je länger sie sich sträuben, ihren „Job" zu tun, desto länger wird eine Problemlösung auf sich warten lassen." — Dies ist ein Zitat aus einem Papier der „Arbeitsgruppe Ökologische Wirtschaftspolitik" vom 4. Mai 1990, dem auch heute nur zugestimmt werden kann. Das Montrealer Protokoll ist ein eher halbherziger Versuch, etwas in Sachen Klimaschutz zu bewegen. Die bekannte Langlebigkeit von FCKW beispielsweise erfordert wesentlich drastischere Maßnahmen zur Reduzierung dieser Stoffe, als dort festgelegt ist. Hier sind die Industrieländer gefordert. Hier ist die Bundesrepublik als Standort der größten Chemieindustrie der Welt gefordert. Finanziell und von den Maßnahmen her muß mehr getan werden, wobei ich hier ausdrücklich auffordere, die Chemieindustrie mit ihren Riesengewinnen in die finanzielle Pflicht zu nehmen. Ich bin nicht die einzige, die in diesem Hause bereits mehrfach die Anwendung des Verursacherprinzips für die Beseitigung ökologischer Schäden eingefordert hat, und zwar auch für solche Stoffe, deren Produktion genehmigungspflichtig war. Zur Zeit benutzt die bundesdeutsche Chemieindustrie die Riesengewinne, die angeblich wegen der Investitionen ja sein müssen, weltweit zum Aufkauf von Chemiebetrieben, besonders in den USA. Die Frage ist, ob das geschieht, um die zugegebenermaßen bisher weltweit entwickeltste Gesetzgebung auf diese Weise zu unterlaufen und weiterzumachen wie bisher. Papiere haben die Industriestaaten zum Thema Klimaschutz wirklich ausreichend produziert: Das Montrealer Protokoll und der vorliegende Gesetzentwurf gehören dazu. Die Glaubwürdigkeit der Industriestaaten hängt aber nicht von der Anzahl kluger Papiere ab, sondern von dem, was innerhalb der eigenen Grenzen real passiert. So ist es nötig, die eigene Verantwortung dadurch tatsächlich wahrzunehmen, daß die BRD als führende Industrienation schneller als bisher geplant das grundsätzliche Verbot aller FCKW realisiert. Energieeinsparung, Verkehrsreduzierung, Chemieverzicht, naturverträglicher Landbau oder Wiederaufforstung sind nicht nur sinnvoll, weil sie unsere ökologische Situation verbessern, sondern auch — ob wir es wollen oder nicht —, weil die Menschen in Süd und Ost dem nachstreben, was hier geschieht. Das sollte hier auch in unserem eigenen Interesse stärker beachtet werden. Wir stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf zu, weil auch ein kleiner Schritt in die richtige Richtung schließlich ein Schritt ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Peter Repnik auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/1238 Frage 9): Ist die Bundesregierung bereit, ihre Entwicklungshilfeleistungen in Zukunft von der Einhaltung der Menschenrechte in dem Empfängerland abhängig zu machen, und wird die Bundesregierung ihre Entwicklungshilfe deshalb gegenüber China überprüfen? 3980* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1991 Ich hatte bereits vor drei Wochen, am 18. September 1991, Gelegenheit, zu einer ähnlich formulierten Frage des Herrn Abgeordneten Wallow zu antworten. Ich bitte daher um Verständnis, wenn ich mich etwas wiederhole. Die Beachtung der Menschenrechte ist neben anderen Faktoren ein wichtiges, jedoch nicht ausschließliches Kriterium sowohl für den Umfang als auch vor allem für die Art der Zusammenarbeit mit einzelnen Entwicklungsländern. Dieser Maxime liegt die Überzeugung zugrunde, daß die arme Bevölkerung eines Landes, dessen Regierung grundlegende Menschenrechte mißachtet und dem Einzelnen Möglichkeiten zur wirtschaftlichen und politischen Entfaltung verwehrt, nicht doppelt bestraft werden darf. Im Vordergrund der Bemühungen steht daher die Frage: Wie können wir trotz Defiziten bei einzelnen Rahmenbedingungen mit einem Land so zusammenarbeiten, daß die Lebenslage der armen Bevölkerung verbessert wird. Die Einstellung der Zusammenarbeit mit einem Land kann daher nur die letzte Konsequenz darstellen. Im Interesse der Menschen in den Entwicklungsländern gilt es, vor einem solchen Schritt alle Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit zunächst daraufhin zu überprüfen, ob sie Möglichkeiten bieten, Armut zu bekämpfen. Bildung und Fortbildung zu fördern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, ohne entwicklungswidrige Rahmenbedingungen zu stabilisieren. Im Fall der VR China hat die Bundesregierung anläßlich der Regierungsverhandlungen über entwicklungspolitische Zusammenarbeit vom 23. bis 25. September 1991 erneut und eindringlich die Beachtung der Menschenrechte angemahnt. In diesem Zusammenhang habe ich selbst den chinesischen Delegationsleiter auf einen konkreten, von amnesty international übermittelten Fall von Menschenrechtsverletzungen angesprochen und um Aufklärung gebeten. Im übrigen hat sich die Bundesregierung bei den genannten Regierungsverhandlungen strikt an den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 30. Oktober 1990 gehalten und nur solche Projekte vereinbart, die unmittelbar der Bevölkerung bzw. dem Schutz und der Erhaltung der Umwelt dienen. Anlage S Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/1238 Frage 11) : Was unternimmt die Bundesregierung, um der durch Rechtsextremisten verursachten Verdreifachung politisch motivierter Gewalttaten Einhalt zu gebieten? Ihre Frage zielt offensichtlich im wesentlichen auf die ausländerfeindlichen Ausschreitungen ab, die in der Tat besonders seit August 1991 gegenüber dem vergangenen Frühjahr und insbesondere dem Vorjahr zahlenmäßig erheblich zugenommen haben und die uns weiterhin schwere Sorgen bereiten. Daß diesen Ausschreitungen teilweise auch rechtsextremistische Motivierungen zugrunde liegen, muß angenommen werden. Eine zentrale Steuerung ist jedoch nicht erkennbar; vielmehr handelt es sich häufig um spontane Aktionen Jugendlicher, die im örtlichen/regionalen Spektrum angesiedelt sind. Die Bundesregierung bleibt um weitere Aufklärung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bemüht, besonders auch um eine verbesserte Informationsgewinnung, etwa im Bereich der neuen Länder, wo es an einem funktionsfähigen Verfassungsschutz weiterhin fehlt, des weiteren um Aufklärung der Bevölkerung im Rahmen der geistig-politischen Auseinandersetzung mit dem Extremismus. Der Bundestag hat sich bekanntlich bereits am 25. September 1991 mit diesen Vorfällen befaßt. Bundesminister Dr. Schäuble hat in dieser Debatte darauf hingewiesen, daß, soweit es um die unmittelbare Reaktion auf Übergriffe geht, die Länder gefordert sind: Die Polizei ist grundsätzlich Sache der Länder. Soweit die Länder dabei Hilfe brauchen, gilt weiterhin, daß der Bundesminister des Innern im Rahmen seiner Möglichkeiten jederzeit bereit ist, den Polizeien Einsatzkräfte des BGS zur Unterstützung zur Verfügung zu stellen (siehe auch die Antwort des Bundesministers des Innern vom 6. Oktober 1991 auf eine Frage des Abgeordneten Peter Götz vom 23. September 1991). Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/CSU) (Drucksache 12/1238 Fragen 12 und 13): Gibt es bereits abgesicherte Erkenntnisse, daß wegen bestehender Altlasten große Investitionshemmnisse bestehen, und ist es in diesem Zusammenhang zutreffend, daß die vorgesehenen Freistellungserklärungen angeblich nicht greifen und funktionieren? Treffen Informationen zu, daß nicht damit gerechnet werden kann, daß noch in diesem Jahr die britischen Truppen von dem Übungsgebiet Soltau-Lüneburg auf vorhandene NATOÜbungsplätze verwiesen werden können und deshalb die Übungen im Soltau-Lüneburg-Gebiet weitergehen, und wenn ja, werden in diesem Jahr noch Zahlungen aus dem Härtefonds und für Straßenbaumaßnahmen im Interesse der Bevölkerung geleistet? Zu Frage 12: Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung kann die Altlastenproblematik in den neuen Bundesländern in der Tat ein erhebliches Investitionshemmnis darstellen. Investoren können nach dem Umweltrahmengesetz in Verbindung mit dem Hemmnisbeseitigungsgesetz von der Haftung für Altlasten freigestellt werden. Dies ist allerdings Sache der Länder. Die Länder erteilen Freistellungserklärungen bislang jedoch nicht in dem erforderlichen Maße, um die möglicherweise auf sie zukommenden finanziellen Belastungen zu vermeiden oder gering zu halten. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1991 3981* Die Bundesregierung drängt die Länder, von der gesetzlich vorgesehenen Freistellungsmöglichkeit im erforderlichen Umfang Gebrauch zu machen. Zu Frage 13: Die britschen Streitkräfte haben sich bereiterklärt, die militärische Ausbildung im Übungsgebiet Soltau—Lüneburg einzustellen unter der Voraussetzung, daß angemessene Ersatzausbildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Über die Bereitstellung solcher Einrichtungen wird zwischen den Verteidigungsministern Deutschlands und Großbritanniens zur Zeit verhandelt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Die Härteausgleichsleistungen und die Zuwendungen zu Straßenbaumaßnahmen werden vom Bund zur Milderung der Auswirkungen des Soltau-LüneburgAbkommens gewährt. Über eine Weiterzahlung kann noch nicht entschieden werden. Dazu muß zunächst geklärt sein, ob und ggf. in welchem Umfang das Gebiet Soltau—Lüneburg künftig noch für militärische Übungen genutzt wird. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretär Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/1238 Fragen 14 und 15): Wie ist der Stand der deutschen Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften in Grafenwöhr aktuell, und um wieviel Stellen haben die Streitkräfte in den letzten beiden Jahren Arbeitsplätze für deutsche Arbeitnehmer abgebaut? Wie ist der Stand der Verhandlungen der Bundesregierung mit den US-Streitkräften über eine Nutzungsvereinbarung betreffend den Truppenübungsplatz Grafenwöhr, und bis wann kann mit einer Konkretisierung des völkerrechtlichen Überlassungsverhältnisses gerechnet werden? Zu Frage 14: Gegenwärtig werden auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr 2 845 zivile Arbeitnehmer beschäftigt. Die Zahl der Beschäftigten ist in den letzten Jahren auf diesen Stand zurückgegangen. Zum Vergleich möchte ich Ihnen mitteilen, daß vor 2 Jahren noch rd. 3 000 örtliche Arbeitnehmer beschäftigt waren. Die US-Streitkräfte haben für die nächste Zeit im Rahmen einer globalen Umstrukturierung ihrer Standortverwaltungen Stellenkürzungen auch für Grafenwöhr angekündigt. Zu Frage 15: Sobald die letzten noch ausstehenden formellen Zustimmungserklärungen der Streitkräfte aller Entsendestaaten zu dem generellen Abkommen über den Abschluß von Überlassungsvereinbarungen für Übungsplätze und Flugplätze vorliegen, werden die Dienststellen der Bundesvermögensverwaltung angewiesen, schriftliche Einzelüberlassungsvereinbarungen abzuschließen. Dem Abschluß einer Überlassungsvereinbarung für den Truppenübungsplatz Grafenwöhr wird Priorität eingeräumt werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Otto Schily (SPD) (Drucksache 12/1238 Frage 16): Aus welchen Gründen hat die Treuhandanstalt die Firma Geräte- und Regler-Werke (GRW) in Teltow weit unter Wert (vgl. Bericht im Nachrichtenmagazin .Der Spiegel" Nr. 40/1991 vom 30. September 1991 S. 154 ff. veräußert? Ob die Firma Geräte- und Regler Werke (GRW) in Teltow unter Wert verkauft wurde, ist Gegenstand einer eingehenden Untersuchung der Innenrevision der Treuhandanstalt. Ich möchte dem Ausgang der Prüfung nicht vorgreifen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Frage des Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht (SPD) (Drucksache 12/1238 Frage 17): Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Treuhandanstalt nach der Veräußerung von Unternehmen tatsächlich auch die eine Privatisierung bedingenden Betriebskonzepte überprüft? Der im Aufbau befindliche Bereich „ Vertragscontrolling " der Treuhandanstalt hat die Aufgabe, die Einhaltung der von einem Investor vertraglich übernommenen Verpflichtungen zu überprüfen. An erster Stelle steht dabei die Kontrolle von Arbeitsplatz- und Investitionszusagen sowie bei Immobilienverkäufen die Einhaltung der Klauseln, die Spekulationsgeschäfte verhindern sollen. Die dazu notwendigen Prüfungsrechte sollen in alle Verträge aufgenommen werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Frage der Abgeordneten Vera Wollenberger (Bündnis 90/GRÜNE) (Drucksache 12/1238 Frage 18): Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß auf der Wasserkuppe im Landkreis Fulda eine Erweiterung bzw. Erneuerung der dortigen militärischen Radareinrichtung vorgenommen wird, wenn ja, wie hoch ist die Investitionssumme? Im Rahmen der NATO-Luftverteidigung ist seit Beginn der 60er Jahre ein Radargerät zur Luftraumüberwachung auf der Wasserkuppe im Einsatz. Dies Gerät hat das Ende seiner Verwendbarkeit erreicht; es ist zunehmend störanfällig und kann angesichts der ausgelaufenen Ersatzteilversorgung nur noch schwierig 3982' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1991 und sehr kostenintensiv versorgt werden. Ein Weiterbetrieb des Gerätes ist kaum mehr möglich und wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten. Die NATO hatte daher 1988 einen Vertrag über die Beschaffung eines neuen Radargerätes abgeschlossen. Das Gerät soll im August 1992 zulaufen. Die Beschaffungskosten betragen ca. 37 Mio DM und werden voll aus NATO-Infrastrukturmitteln getragen. Die baulichen Maßnahmen zur Aufnahme des neuen Radargerätes bestehen im wesentlichen aus dem Neubau eines Antennenturmes sowie aus Maßnahmen, die vorhandene Infrastruktur an die neue Gerätetechnik anzupassen; sie beinhalten nicht zuletzt auch den Rückbau der unter den neuen Betriebsbedingungen entbehrlichen Infrastruktur, konkret den Abriß von zwei bisherigen Antennentürmen der alten Gerätetechnik. Die Kosten für diese baulichen Maßnahmen liegen bei ca. 5,3 Mio DM; davon gehen ca. 5 Mio zu Lasten des NATO-Infrastrukturhaushaltes. Der nationale Infrastrukturhaushalt wird nur mit ca. 400 000 DM belastet. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ottfried Hennig auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 12/1238 Fragen 21 und 22): Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Auflösung des Warschauer Paktes in Zusammenhang mit der politischen Entwicklung der vergangenen zwei Jahre die Notwendigkeit von militärischen Tiefflügen über dem Bundesgebiet? Wie hat sich die Zahl der Übungsstunden für militärische Tiefflüge in den vergangenen fünf Jahren entwickelt, und unter welchen Bedingungen sieht die Bundesregierung eine Chance, gänzlich auf militärische Tiefflüge verzichten zu können? Zu Frage 21: Die Aufstellung, Unterhaltung und Ausbildung von Streitkräften ist Zeichen und Selbstverständnis eines souveränen Staates und entspricht der Erfüllung des Verfassungsauftrags aus Artikel 87 GG. Herstellen und Erhalten der Einsatzfähigkeit der Luftfahrzeugbesatzungen der Luftwaffe stellen auch künftig einen. wichtigen Bestandteil des Gesamtauftrages der Luftwaffe dar. Hierzu gehört als Teil der fliegerischen Ausbildung die Befähigung für die Durchführung von Flügen im niedrigen Höhenband. Zu Frage 22: Die Entwicklung der Flugstunden im niedrigen Höhenband in der Bundesrepublik Deutschland ist wie folgt: 1980: ca. 88 000 Flugstunden 1986: ca. 68 000 Flugstunden 1989: ca. 60 000 Flugstunden 1990: ca. 42 000 Flugstunden. Durch die Auflösung von fliegenden Verbänden der Luftwaffe im Zusammenhang mit den Strukturmaßnahmen der Bundeswehr, durch den Teilabzug alliierter Verbände und durch den Abzug der sowjetischen Streitkräfte wird in den nächsten Jahren eine weitere deutliche Reduzierung fliegerischer Übungsaktivitäten in Deutschland zu erwarten sein. Das Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet zur Zeit ein Ausbildungs- und Flugbetriebskonzept, das diese Veränderungen berücksichtigt und voraussichtlich bis Jahresende fertiggestellt sein wird. Zur Zeit sind keine Bedingungen erkennbar, unter denen gänzlich auf Flüge im niedrigen Höhenband verzichtet werden könnte. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Karl Stockhausen (CDU/CSU) (Drucksache 12/1238 Fragen 23 und 24): Ist die Bundesregierung bereit, von den vom Bundesminister für Verkehr am 11. Dezember 1980 herausgegebenen Richtlinien für die Anlage und den Bau von Straßen für militärische Schwerstfahrzeuge auf Wunsch des Straßenlastträgers oder von Kommunen abzuweichen? Welche Kosten sind der Bundesregierung durch diese Auflagen zum Ausbau von Straßen, die nicht in der Zuständigkeit des Bundes liegen, entstanden? Zu Frage 23: Von den in den Richtlinien für die Anlage und den Bau von Straßen für militärische Schwerstfahrzeuge enthaltenen Grundsätzen kann in begründeten Einzelfällen in Abstimmung mit den militärischen Dienststellen abgewichen werden. Der Bundesminister für Verkehr hat die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, insbesondere die Frage der erforderlichen Querschnittsabmessungen von Straßen, die gleichzeitig dem militärischen Schwerstverkehr dienen, nochmals eingehend zu prüfen. Der Bericht wird in Kürze vorliegen und Grundlage für die beabsichtigte Aktualisierung der infrage-stehenden Richtlinien sein. Sie werden sobald wie möglich über das Ergebnis unterrichtet. Zu Frage 24: Die Zuwendungen für den Aus- bzw. Neubau von Straßen außerhalb der Zuständigkeit des Bundes, die gleichzeitig dem militärischen Schwerstverkehr dienen, belaufen sich für das Jahr 1990 auf 5,0 Mio DM im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen für die ausländischen Streitkräfte und auf 33,3 Mio DM im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung für die Bundeswehr. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1991 3983 Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Frage der Abgeordneten Verena Wohlleben (SPD) (Drucksache 12/1238 Frage 25): Wie weit sind die Planungen der S-Bahn-Strecke NürnbergFeucht—Neumarkt fortgeschritten, und liegt das zwischen dem Bundesminister für Verkehr und der Deutschen Bundesbahn am 28. Mai 1991 besprochene Angebot einschließlich der wirtschaftlichen Wertung dieses Angebots, das für Ende September avisiert war, bereits vor, und ist durch den Bau dieser S-Bahn-Strecke eine bessere verkehrsmäßige Anbindung in der Region gegeben? Dem Bundesminister für Verkehr liegen die Untersuchungen der Deutschen Bundesbahn für ein verändertes Nahverkehrsangebot auf der Strecke (Nürnberg—)Feucht—Neumarkt noch nicht vor. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Dieter Schulte auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) (Drucksache 12/1238 Frage 26): Da die Frage des Baues einer festen Fehmam-Belt-Querung zwischen Deutschland und dem Königreich Dänemark in die Zuständigkeit des Bundes fällt, frage ich die Bundesregierung, ob der schleswig-holsteinische Minister für Wirtschaft, Technik und Verkehr, Dr. Froschmaier, seine im September öffentlich verbreitete Zusage gegenüber dem dänischen Verkehrsminister Ikast anläßlich eines Treffens in Apenrade, daß bereits im Dezember zwischen Bonn und Kopenhagen eine Grundsatzentscheidung über den Beginn technischer und umweltbedingter Untersuchungen für die Fehmarn-Belt-Querung fallen wird, mit dem Bundesminister für Verkehr abgesprochen oder eigenmächtig gehandelt hat, und ob die Bundesregierung die Zusage des schleswig-holsteinischen Ministers für Wirtschaft, Technik und Verkehr teilt? Der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Dr. Froschmaier hat seine im September verbreitete „Zusage" gegenüber dem dänischen Verkehrsminister Ikast über eine Grundsatzentscheidung im Zusammenhang mit der Frage einer festen Verbindung über den Fehmarn-Belt nicht mit der Bundesregierung abgesprochen. Bundesverkehrsminister Prof. Dr. Krause hatte bereits am 7. Juni 1991 mit seinem dänischen Kollegen verabredet, die Arbeiten für eine Gesamtkonzeption der Verbesserung der Verkehrsverbindungen mit Skandinavien auf der Basis der zukünftigen Verkehrsströme zu beschleunigen. Die Frage der Fehmarn-Belt-Querung spielte dabei eine zentrale Rolle. Darüber hinaus soll die zukünftige Rolle der Häfen und Hinterlandverbindungen, insbesondere in den neuen Bundesländern, besondere Beachtung finden. Im Anschluß an die Verkehrsprognose zählen auch Untersuchungen von technischen und umweltbedingten Fragen einer Fehmarn-Belt-Querung zu den weiteren Aufgaben, die die Bundesregierung und die dänische Regierung auf dem Weg zu Verbesserungen des Skandinavienverkehrs gemeinsam lösen wollen. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Ina Albowitz (FDP) (Drucksache 12/1238 Frage 28) : Stimmt es, daß Griechenland jungen Männern die Möglichkeit verweigert, einen zivilen Ersatzdienst abzuleisten und lediglich einen doppelt so langen waffenlosen Dienst innerhalb der Armee anbietet, weshalb heute über 400 Verweigerer mit Haftstrafen von in der Regel vier Jahren in griechischen Gefängnissen sitzen, und in welcher Form wirkt die Bundesregierung auf die griechische Regierung ein, Resolutionen der VN, des Europäischen Parlaments, der KSZE und des Europarats zu befolgen, in denen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen und einen zivilen Ersatzdienst von nichtbestrafender Länge einzuführen? In Griechenland gibt es derzeit keinen zivilen Ersatzdienst. Dies hat weitgehend die in der Fragestellung geschilderten Folgen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es sich bei der Anerkennung des Rechts auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen um ein wichtiges Anliegen handelt, das sich auf die zentralen Menschenrechte der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit stützt. Wir verfolgen die weltweite Anerkennung dieses Rechts. Die Bundesregierung hat der griechischen Regierung vor kurzem in einer hochrangigen Demarche diese Auffassung deutlich gemacht. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Hans Wallow (SPD) (Drucksache 12/1238 Frage 34): Welche Maßnahmen ergreifen die Bundesregierung und ihre Verbündeten in der NATO und der Europäischen Gemeinschaft, um die demokratisch gewählte Regierung Haitis dabei zu unterstützen, in ihre rechtmäßige Funktion zurückzukehren? Die Bundesregierung hat den Putsch in Haiti verurteilt. Die Machtübernahme durch Militärs widerspricht dem Trend zur Stärkung demokratischer Strukturen in Lateinamerika und stellt eine flagrante Verletzung des souveränen Willens des haitianischen Volkes dar. In den freien und demokratischen Wahlen vom Dezember 1990 hatte sich die Bevölkerung mit überwältigender Mehrheit für einen demokratischen Neubeginn entschieden. Die Bundesregierung fordert die umgehende Wiederherstellung verfassungsmäßiger Verhältnisse und die Wiedereinsetzung des gewählten Präsidenten Aristide. Ohne Demokratie hat Haiti keine Chance, seine erdrückenden wirtschaftlichen und sozialen Probleme zu lösen. Mit putschenden Militärs gibt es keine Zusammenarbeit. Die bilaterale Finanzhilfe an Haiti wurde bis zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung eingestellt. Die Frage, inwieweit auch die Technische Zusammenarbeit suspendiert wird, wird noch geprüft. Dabei wird insbesondere untersucht, welche Auswirkungen auf die bedürftige 3984' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Oktober 1991 haitianische Bevölkerung im Umfeld der Projekte zu erwarten wären. Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedsstaaten haben den Putsch in einer gemeinsamen Erklärung am 3. 10. verurteilt und die Suspendierung ihrer Wirtschaftshilfe bis zur Wiedereinsetzung der legitimen Regierung angekündigt. Schon vorher hatten die für Haiti wichtigsten Geberländer, die USA und Frankreich, ihre Hilfsleistungen suspendiert. Die Organisation Amerikanischer Staaten hat am 3. 10. die Suspendierung der finanziellen und wirtschaftlichen Hilfe und die Unterbrechung der Handelsbeziehungen mit Haiti empfohlen.
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    Rede von Rudolf Bindig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sowohl die gerade zu Ende gegangene Moskauer KSZE-Konferenz über die menschliche Dimension als auch die mit weltweiter Beteiligung abgehaltene Straßburger Konferenz über parlamentarische Demokratie haben die Auffassung zum Ausdruck gebracht, daß die internationalen Instrumente zum Schutz der Menschenrechte und die Rechte der Völker verstärkt und ständig verbessert werden müssen, um wirklich effizient zu werden.
    Menschenrechte sind nicht länger ausschließlich die Angelegenheit von Staaten, sondern die Verletzung von Menschenrechten begründet ein internationales Recht — wenn nicht gar eine Pflicht — auf Intervention. Die Geltendmachung von international übernommenen Menschenrechtsverpflichtungen ist keine Einmischung in innere Angelegenheiten. Diese Auffassung stellt einen noch vor wenigen Jahren undenkbaren Fortschritt in der Menschenrechtsdebatte dar.
    Die Verstärkung des vorhandenen internationalen Menschenrechtsinstrumentariums und die Einbindung von möglichst vielen Staaten in die kodifizierten Abkommen gewinnen weiterhin dadurch an Bedeutung, daß sich der frühere Gegensatz zwischen westlichem und östlichem Menschenrechtsverständnis weitgehend aufgelöst hat. Unter den Begriffen „Menschenrechte", „Demokratie" und „Rechtsstaat" wird jetzt in weiten Bereichen dasselbe verstanden. Der Beitritt möglichst vieler Staaten zu den bestehenden großen, weltweiten Menschenrechtspakten und ihren Zusatzabkommen ist deshalb besonders wichtig.
    Wir diskutieren heute den Beitritt Deutschlands zu zwei wichtigen Zusatzabkommen zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Zusatzprotokollen zur Abschaffung der Todesstrafe und zur Anerkennung der Individualbeschwerde. Der Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe ist von der Bundesregierung eingebracht worden, der Gesetzentwurf zur Anerkennung der Individualbeschwerde von Abgeordneten der SPD. Hinter den unterschiedlichen Einbringsungswegen steckt durchaus politische Brisanz.
    Das Abkommen zur völkerrechtlichen Ächtung und weltweiten Eindämmung der Todesstrafe geht auf eine Initiative der damals SPD-geführten Bundesregierung von 1980 zurück. Nachdem die Beratung des eingebrachten Entwurfs in den Gremien der Weltorganisation zunächst einen äußerst zähen Verlauf genommen hatte, trat allmählich ein Meinungswechsel ein, der zeigte, daß die Zweifel an der Berechtigung der Todesstrafe weltweit gewachsen sind und daß eine größere Sensibilität der Regierungen für das Problem der Todesstrafe eingetreten ist.
    Dieser Meinungsumschwung in den Vereinten Nationen ist auch durch den politischen Wandel in der Sowjetunion und in den osteuropäischen Staaten wesentlich bewirkt worden, die sich in der letzten Phase der Beratung aktiv für das Protokoll eingesetzt haben. Daß die deutsche Initiative zur weltweiten Eindämmung der Todesstrafe dann doch noch zum Erfolg führte, dazu hat schließlich auch beigetragen, daß zahlreiche afrikanische und asiatische Staaten durch Stimmenthaltung mitgeholfen haben, daß der Entwurf die UN-Generalversammlung passieren konnte.
    Die vom Islam geprägten Staaten lehnen die Abschaffung der Todesstrafe als unvereinbar mit ihrer Religion ab. Besonders bedauerlich ist, daß die USA an der Todesstrafe weiterhin festhalten wollen und bei der Schlußabstimmung gegen das Fakultativprotokoll gestimmt haben.
    Für Deutschland selbst ist das Abkommen materiell von geringerer Bedeutung, weil der Grundgesetzartikel 102 eindeutig festlegt: „Die Todesstrafe ist abgeschafft." Außerdem hat sich Deutschland durch Beitritt zu einem Zusatzabkommen zur Europäischen Menschenrechtskonvention auch international bereits eindeutig zur Ächtung der Todesstrafe verpflichtet. Die Bedeutung dieses Abkommens liegt darin, daß



    Rudolf Bindig
    Staaten, die noch an der Todesstrafe festhalten, damit ermutigt werden sollen, diesen wichtigen Schritt nachzuvollziehen.
    Das Abkommen ist von Deutschland initiiert worden. Es ist nach Verabschiedung durch die UN-Generalversammlung zügig gezeichnet worden, und die Bundesregierung legt jetzt das Ratifikationsgesetz dem Bundestag vor. Es gibt keinen Zweifel, daß der Bundestag das Gesetz ebenfalls zügig ratifizieren wird.
    Gänzlich anders liegen die Dinge bei dem Abkommen, das die Anerkennung der Individualbeschwerde im Rahmen des Zivilpaktes regelt. Dieses Abkommen ist bereits im Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen worden und durch die entsprechende Anzahl von Ratifikationen 1976 in Kraft getreten. Obwohl knapp 50 Staaten, darunter die Mehrheit der Europarats-Staaten, das Fakultativprotokoll ratifiziert und damit die Kompetenz des Ausschusses für Individualbeschwerden anerkannt haben, hat sich die Bundesregierung bisher zäh gesträubt, das Abkommen überhaupt zu zeichnen, geschweige denn dem Bundestag das Ratifikationsgesetz zuzuleiten.
    Wieder einmal müssen wir Abgeordneten von der SPD zu dem ungewöhnlichen Schritt greifen, zu einem internationalen Abkommen den Entwurf eines Ratifikationsgesetzes aus dem Bundestag vorzulegen. Der Bundesregierung wird dieses Verfahren erneut nicht behagen, obwohl der Geschäftsordnungsausschuß eindeutig festgestellt hat, daß der Weg der Einbringung eines Entwurfs eines Ratifikationsgesetzes zu einem internationalen Abkommen aus den Reihen der Mitglieder dieses Hauses durchaus zulässig ist. Vermutlich dürfte das allerdings der erste Fall sein, bei dem im Bundestag der Entwurf eines Ratifikationsgesetzes auf diesem Wege vorgelegt wird, obwohl das Abkommen von der Bundesregierung bisher noch nicht einmal gezeichnet worden ist.
    Über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren haben wir die Bundesregierung mit Abgeordnetenfragen, Kleinen Anfragen und in Entschließungsanträgen des Bundestags immer wieder aufgefordert und ermahnt, das Abkommen zu zeichnen und dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen — leider ohne damit die Lethargie der Bundesregierung in dieser Frage zu durchbrechen.
    Richtig ist, daß das Individualbeschwerdeverfahren des Protokolls hinter den Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonvention in einigen Bereichen zurückbleibt. Eine Individualbeschwerde im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention wird in einem justizförmigen Verfahren ausgeübt, das in der Regel durch eine abschließende Konventionsentscheidung oder durch ein verbindliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abgeschlossen wird.
    Auch wenn die Entscheidungen des UN-Ausschusses völkerrechtlich nicht dieselbe Bindungswirkung wie jene des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entfallten, kommt ihnen dennoch eine große moralische und politische Bedeutung zu. In einer beachtlichen Zahl von Fällen konnte der Ausschuß massive Verletzungen der Rechte auf Leben, persönliche Freiheit, physische Integrität, gerechtes Gerichtsverfahren, Meinungsfreiheit, politische Partizipation und ähnlicher Rechte feststellen.
    Der Pakt enthält zudem einige Rechte, die in der europäischen Konvention nicht enthalten sind, z. B. das Selbstbestimmungsrecht, Rechte der Angehörigen von Minderheiten, das Recht auf gleiche Ämterzugänglichkeit oder das Recht Fremder, nicht willkürlich des Landes verwiesen zu werden. Steckt hinter dem zuletzt genannten Recht vielleicht ein Grund dafür, daß das Bundesministerium des Innern und insbesondere ein südliches Bundesland gegen die Ratifikation dieses Abkommens agieren?
    Aufhorchen läßt auch, daß die Bundesregierung ihre Argumentation zu der Frage, warum sie bisher nicht zu einer Zeichnung und Ratifikation bereit gewesen ist, im Lauf der Debatte gewechselt hat. Während mir der damalige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, Dr. Jahn, 1987 schriftlich als einen der hauptsächlichen Gründe, die die Bundesregierung bisher veranlaßt haben, das Fakultativprotokoll nicht zu zeichnen und nicht zu ratifizieren, genannt hat, „daß in den allgemeinen Erläuterungen zur Kommentierung zu Art. 6 des Zivilpakts festgestellt wird, daß der Besitz von Atomwaffen das Recht auf Leben verletzt, und daß bei Annahme des Fakultativprotokolls dies ein Einfallstor für Protestbewegungen wäre, die ihre Ablehnung der Atomraketenstationierung im Wege einer Vielzahl von Einzelbeschwerden geltend machen könnten", hat sie später diese Begründung, die ich schriftlich habe, nicht nur fallenlassen; sie wollte sie gar nicht mehr wahrhaben.
    Als Begründungen wurden dann Sorgen geäußert, daß die westliche Gruppe unter den 18 Mitgliedern im Ausschuß in der Minderheit sei, daß es Probleme bei der Vertretung von Berlin durch die Bundesrepublik Deutschland geben könnte und daß man gegen Doppelverfahren im UN-System und im europäischen Menschenrechtssystem sei.
    Da das Abkommen selbst Doppelverfahren von Individualbeschwerden, die bereits in einem regionalen Menschenrechtssystem behandelt worden sind, ausschließt, die Berlinproblematik sich inzwischen erübrigt hat und außerdem der frühere Ost-West-Gegensatz die Willensbildung im Ausschuß nicht mehr prägen dürfte, hoffen wir nun, daß die Bundesregierung endlich ihren Widerstand gegen die Ratifikation dieses Abkommens fallenläßt.
    Der Pakt stellt einen wichtigen Schritt zum Ziel der weltweiten Anerkennung von Individualbeschwerden dar und hilft, den Standard weltweit geltender Rechtsinstrumente auszubauen. Dieses Abkommen soll Staaten, die bisher keine Individualbeschwerde anerkennen, dazu ermutigen, diesen wichtigen Schritt nachzuvollziefien.
    Unser Gesetzentwurf soll die Denkprozesse bei der Bundesregierung anregen. Wir hoffen, daß sich die Bundesregierung und vor allem die Abgeordneten der sie tragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag davon überzeugen lassen, daß die Zeit drängt, daß



    Rudolf Bindig
    auch Deutschland diesem wichtigen Abkommen beitritt.

    (Beifall im ganzen Hause)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege Heinrich Seesing, Sie haben das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Seesing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die erste Beratung von Gesetzentwürfen der Bundesregierung und der SPD-Bundestagsfraktion zur Sicherung von Menschenrechten ist ein guter Anlaß, wieder einmal über unsere Zäune zu schauen und die Sorgen der Weltgemeinschaft ins Auge zu fassen. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung geht es um die Abschaffung und Ächtung der Todesstrafe in aller Welt. In den vergangenen Jahren hat sich der Deutsche Bundestag schon mehrfach mit dieser Frage befaßt.
    Die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949 die Todesstrafe abgeschafft. Schon viele Staaten der Erde haben den gleichen Schritt vollzogen. Dennoch hat mir sehr zu denken gegeben, daß in der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 15. Dezember 1989 nur 59 Staaten dem sogenannten Zweiten Fakultativprotokoll, das ja Gegenstand des vorgelegten Gesetzentwurfs ist, zugestimmt haben. 26 Staaten stimmten dagegen, 48 enthielten sich. Der Weg ist also noch sehr weit, bis alle Staaten der Erde auf die Verhängung und die Vollstreckung der Todesstrafe verzichten werden.
    Nun geht dieses menschenrechtspolitische Instrument auf eine deutsche Initiative zurück. Auch deswegen sollten wir um eine rasche Ratifizierung besorgt sein. Es wäre nur zu wünschen, wenn wir bei allen internationalen Vereinbarungen ein schnelleres Tempo zustande brächten.

    (Rudolf Bindig [SPD]: Sehr wohl!)

    Es stellt sich die Frage: Warum halten eigentlich noch so viele Staaten an der Todesstrafe fest? Sicher, oft gibt es dafür historische oder religiöse Gründe. Oft scheint mir aber das Verhältnis zum Leben insgesamt getrübt zu sein. Eine Welle von Grausamkeit, von Mißachtung des Lebens, von Haß und von Mord und Totschlag, durchzieht die Welt, auch unser Land. Ich bin erschüttert, wenn ich sehe, wie leichtfertig gerade junge Menschen Verwundungen und Verletzungen bei anderen, ja sogar den Tod anderer in Kauf nehmen, um ihr Mütchen zu kühlen.
    Im Grunde geht es in all den Diskussionen, die wir in diesen Monaten führen, immer wieder um unsere Einstellung zum Leben des Menschen. Da muß die Frage erlaubt sein, welchen Platz wir den Ausländern in unserer Gesellschaft einräumen, wie wertvoll uns ihr Leben ist, für wie wertvoll wir sie halten, die unser Bruttosozialprodukt um 100 Milliarden DM jährlich bereichern. Aber es geht auch um die Frage, wie wir den Mißbrauch mit dem bisher freiesten Asylrecht der Welt verhindern wollen — und das den Menschen zuliebe, die wirklich auf unsere Hilfe angewiesen sind, wenn Tod und Verletzung sie bedrohen.
    Ich frage auch nach der Ernsthaftigkeit unseres Redens über die Rechte des Menschen und den Schutz ' seines individuellen Lebens, wenn wir noch nicht einmal in der Lage sind, die ungeborenen Kinder vor Willkür zu schützen. Selbst die Frage, wie wir es denn in Zukunft mit dem Menschen am Ende seines Lebens halten, muß bei uns diskutiert werden. Kann nicht Euthanasie, bei uns aus historischen Gründen lieber Sterbehilfe genannt, für manchen alten Menschen nichts anderes sein als die Vollstreckung eines Todesurteils, das Verwandte und Ärzte gegen ihn ausgesprochen haben?
    In dieser Situation ist mir recht, daß wir durch den Gesetzentwurf der Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion gezwungen werden, uns mit der Frage zu befassen, wie denn nun Menschenrechtsverletzungen erfaßt und geprüft werden sollen. Auch hier will ich nicht auf die feinen Unterschiede eingehen, die zwischen dem Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 und der Europäischen Menschenrechtskonvention bestehen.
    Sinn all dieser internationalen Vereinbarungen soll es ja sein, irgendwie und irgendwann Verhältnisse zu schaffen, unter denen jeder Mensch seine bürgerlichen und politischen, seine wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und schließlich auch religiösen Rechte genießen kann. Meine Damen und Herren, wie muß sich diese Welt noch ändern, wenn sie diesen Zustand herbeiführen will!
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem Bündnis 90/GRÜNE)