Rede von
Gottfried
Haschke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Heinrich, Ihre Frage beantworte ich folgendermaßen: Pflanzenschutzmittel können von der Biologischen Bundesanstalt für Land-und Forstwirtschaft, BBA genannt, nur zugelassen werden, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt, der den Anforderungen des § 12 des Pflanzenschutzgesetzes entspricht, und die Prüfung ergibt, daß das Pflanzenschutzmittel den Zulassungsanforderungen
gemäß § 16 das Pflanzenschutzgesetzes genügt.
Für eine ausreichende Versorgung mit Pflanzenschutzmitteln ist es daher von entscheidender Bedeutung, daß die Hopfenwirtschaft in enger Kooperation mit der Industrie dafür sorgt, daß sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in den USA die entsprechenden Anträge gestellt werden. Hierauf wurde die Hopfenwirtschaft bereits mehrfach hingewiesen.
Gleichwohl ist davon auszugehen, daß in Zukunft nur eine eingeschränkte Palette an Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung stehen wird. Für eine langfristige Lösung der Pflanzenschutzprobleme ist es deshalb unabdingbar, daß auch die Anbauformen und Produktionstechniken im Hopfenanbau sich dieser Entwicklung anpassen.
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeit die Bemühungen der Hopfenwirtschaft zur Sicherung des Exports von hochwertigem Aromahopfen in die USA. So hat z. B. die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Washington zahlreiche Gespräche mit der amerikanischen Zulassungsbehörde im Hinblick auf die Erteilung von Importtoleranzen geführt. Auch haben mit Vertretern des Verbandes Deutscher Hopfenpflanzer e. V. intensive Gespräche stattgefunden, in deren Verlauf die BBA eine Unterstützung von Versuchen zum biologischen Pflanzenschutz im Hopfenanbaugebiet angeboten hat.