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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 18. September 1991

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    Plenarprotokoll 12/40 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 40. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. September 1991 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung (Endgültige Annahme und Zeichnung eines Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag am 4. Oktober 1991 in Madrid; weitere aktuelle Themen) Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 3303 B Monika Ganseforth SPD 3304 A Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 3304 B Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD . . . . 3304 D Ursula Seiler-Albring, Staatsministerin AA 3304 D Franz Müntefering SPD 3304 D Manfred Carstens, Parl. Staatssekretär BMF 3305 A Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD . . . 3305 C Bernd Schmidbauer, Parl. Staatssekretär BMU 3305 C Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD . . . 3305 D Bernd Schmidbauer, Parl. Staatssekretär BMU 3306 A Harald B. Schäfer (Offenburg) SPD . . 3306 B Bernd Schmidbauer, Parl. Staatssekretär BMU 3306 B Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD . . . 3306 D Dr. Lutz G. Stavenhagen, Staatsminister BK 3307 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde — Drucksache 12/1141 vom 13. September 1991 — Ausgleichsmaßnahmen für die durch die Schließung des Robotron-Büromaschinenwerks Sömmerda arbeitslos werdenden 5 000 Arbeitnehmer/innen MdlAnfr 1, 2 Ernst Schwanhold SPD Antw PStSekr Klaus Beckmann BMWi . . 3307B, 3308 B ZusFr Ernst Schwanhold SPD . . 3307D, 3308 C ZusFr Franz Müntefering SPD 3308 D ZusFr Harald B. Schäfer (Offenburg) SPD 3309 A Verweisung ausbildungsplatzsuchender Mädchen auf überbetriebliche Ausbildungsstätten in den neuen Bundesländern; Stellenwert überbetrieblicher Ausbildungsstätten für die Berufsstruktur MdlAnfr 5, 6 Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP Antw PStSekr Horst Seehofer BMA . . 3309 C, D ZusFr Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP 3309 D ZusFr Ernst Schwanhold SPD 3310A Streichung der für die Volksrepublik China vorgesehenen Entwicklungshilfe angesichts der hohen Rüstungsausgaben und der Menschenrechtsverletzungen in diesem Land MdlAnfr 10 Hans Wallow SPD Antw PStSekr Hans-Peter Repnik BMZ . 3310 C ZusFr Hans Wallow SPD 3310D ZusFr Hans-Günther Toetemeyer SPD . 3311B ZusFr Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD 3311C ZusFr Thea Bock SPD 3311 D ZusFr Otto Schily SPD 3312A ZusFr Ernst Schwanhold SPD 3312 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. September 1991 Verbot der Treibnetzfischerei MdlAnfr 3, 4 Dietmar Schütz SPD Antw PStSekr Gottfried Haschke BML 3313A, D ZusFr Dietmar Schütz SPD 3313B, D ZusFr Otto Schily SPD 3313D, 3314 B Abschluß der Überprüfung der Vorschläge über die OK-TEDI-Mine in Papua Neuguinea MdlAnfr 11 Verena Wohlleben SPD Antw PStSekr Hans-Peter Repnik BMZ . 3314 C ZusFr Verena Wohlleben SPD 3314 D Ergebnisse der Meldepflicht im Hotelgewerbe MdlAnfr 24, 25 Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 3315A, B ZusFr Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP 3315A, B Ablösung der Direktorin der Villa Massimo in Rom, Frau Elisabeth Wolken MdlAnfr 30 Otto Schily SPD Antw PStSekr Eduard Lintner BMI . . . 3315 D ZusFr Otto Schily SPD 3315D Zivile Nutzung des Flugplatzes RheineHopsten nach Verlegung des Jagdgeschwaders 72 nach Laage/Rostock MdlAnfr 42, 43 Karl-Josef Laumann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg 3316B, D ZusFr Karl-Josef Laumann CDU/CSU . . 3316 C Notwendigkeit des Einsatzes von Beratergruppen der Bundeswehr in elf afrikanischen Entwicklungsländern MdlAnfr 44 Hans Wallow SPD Antw PStSekr Dr. Ottfried Hennig BMVg . 3317 A ZusFr Hans Wallow SPD 3317 B ZusFr Dr. Hermann Scheer SPD 3317 C Auswirkung der Streichung der Aufwandszuschüsse für den Einsatz von Zivildienstleistenden ab 1993 MdlAnfr 45, 46 Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste Antw PStSekr Peter Hintze BMFJ . . . 3318A, D ZusFr Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . 3318B, A Umsetzung der Forderungen des sog. Weltgipfels für Kinder MdlAnfr 47 Otto Schily SPD Antw PStSekr Peter Hintze BMFJ . . . 3319 C ZusFr Otto Schily SPD 3319D Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. November 1990 über konventionelle Streitkräfte in Europa (Gesetz zum KSE-Vertrag) (Drucksache 12/1133) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zu dem Vertrag vom 19. November 1990 über konventionelle Streitkräfte in Europa (Ausführungsgesetz zum KSE-Vertrag) (Drucksache 12/1135) Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister AA 3320 C Katrin Fuchs (Verl) SPD 3321 D Peter Kurt Würzbach CDU/CSU 3325 A Ulrich Irmer FDP 3327 C Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . 3328 C Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE 3329 C Ortwin Lowack fraktionslos 3330 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. wohnungspolitisches Konzept der Bundesregierung und Wohnungsnot Achim Großmann SPD 3331 A Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU . . . . 3332 C Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 3333 D Dr. Walter Hitschler FDP 3334 A Iris Gleicke SPD 3335 A Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 3336 A Werner Dörflinger CDU/CSU 3337 C Dieter Maaß (Herne) SPD 3338 C Peter Götz CDU/CSU 3339 B Thomas Molnar CDU/CSU 3340 B Otto Reschke SPD 3341 A Josef Hollerith CDU/CSU 3342 B Nächste Sitzung 3343 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3345* A Anlage 2 Funktion des geplanten Fernmeldeturms auf dem Albsfelder Berg im Kreis Herzogtum Lauenburg MdlAnfr 7 — Drs 12/1141 — Eckart Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT . 3345* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. September 1991 III Anlage 3 Zusammenhänge zwischen den verstärkten Vulkanausbrüchen auf der Welt MdlAnfr 8 — Drs 12/1141 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 3345* D Anlage 4 Förderung der Entwicklung sog. Öko-Autos MdlAnfr 9 — Drs 12/1141 — Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 3346* B Anlage 5 Erleichterung der Beteiligung von im Ausland lebenden Deutschen an Wahlen, z. B. durch Aufstellung von Wahlurnen in Botschaften MdlAnfr 22, 23 — Drs 12/1141 — Erwin Marschewski CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 3347* A Anlage 6 Richtlinien für die Vergabe von Projektförderungsmitteln der politischen Bildung MdlAnfr 26, 27 — Drs 12/1141 — Dr. Jürgen Schmieder FDP SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 3347* D Anlage 7 Beamtenrechtliche Neuordnung für die vor dem 8. Mai 1945 erworbenen Versorgungsansprüche in den neuen Bundesländern MdlAnfr 28, 29 — Drs 12/1141 — Dr. Reinhard Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI . . 3348* B Anlage 8 Verlegung des Bundesgerichtshofs nach Leipzig MdlAnfr 31, 32 — Drs 12/1141 — Horst Eylmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 3348* D Anlage 9 Anerkennung der Kompetenz des Menschenrechtsausschusses für Beschwerdeverfahren nach Art. 41 (Staatenbeschwerde) des Paktes über bürgerliche und politische Rechte MdlAnfr 33 — Drs 12/1141 — Rudolf Bindig SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 3349* B Anlage 10 Entsendung von Staatsanwälten und Wirtschaftsreferenten zur Arbeitsgruppe Regierungskriminalität MdlAnfr 34 — Drs 12/1141 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ . . 3349* C Anlage 11 Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen Punkt aus Anlaß des Umzugs von Bundestag und Bundesregierung nach Berlin; Erhöhung der Mehrwertsteuer von 17 auf 18 Prozent angesichts der finanziellen Unterstützung der Sowjetunion MdlAnfr 35, 36 — Drs 12/1141 — Dr. Klaus Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 3350* A Anlage 12 Auswirkung des Aufgabenwandels beim Zoll auf den Grenzzolldienst; rechtzeitige Unterrichtung der Zollbeamten über ihre Versetzung MdlAnfr 37, 38 — Drs 12/1141 — Antje-Marie Steen SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 3350* B Anlage 13 Aufkündigung des Strukturhilfegesetzes durch die Bundesregierung; Investitionsvolumen der aus Mitteln des Strukturhilfegesetzes geförderten Vorhaben in Hannover ab 1992 MdlAnfr 39, 40 — Drs 12/1141 — Edelgard Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr Manfred Carstens BMF 3350* C Anlage 14 Ableistung der Wehrpflicht durch Vollapprobierte und Ärzte im Praktikum; Anrechnung der Wehrdienstzeit auf die ärztliche Weiterbildung MdlAnfr 48, 49 — Drs 12/1141 — Dr. Cornelie von Teichman FDP SchrAntw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3351* B Anlage 15 Erlaß der „Verordnung über Schwimm- und Badebeckenwasser" ; Übergangsfristen für die Nachrüstung von Wasseraufbereitungsanlagen MdlAnfr 50, 51 — Drs 12/1141 — Wolfgang Weiermann SPD SchrAntw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 3351* D IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. September 1991 Anlage 16 Konsequenzen aus dem Gutachten über die geplante Bundesbahnstrecke Stuttgart—München MdlAnfr 55, 56 — Drs 12/1141 — Robert Antretter SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 3352* A Anlage 17 Tempolimit auf Autobahnen MdlAnfr 57 — Drs 12/1141 — Dr. Klaus Kübler SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 3352* C Anlage 18 Finanzielle Aufwendungen für die Bahnstrecke Cloppenburg—Friesoythe und Frachtgutaufkommen in den Jahren 1985 bis 1990 MdlAnfr 58, 59 — Drs 12/1141 — Günter Graf SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 3353* A Anlage 19 Belästigungen durch Motorrennboote auf der Elbe bei Lauenburg MdlAnfr 60 — Drs 12/1141 — Eckart Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 3353* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. September 1991 3303 40. Sitzung Bonn, den 18. September 1991 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 18. 09. 91* Bargfrede, Heinz-Günter CDU/CSU 18. 09. 91 Bindig, Rudolf SPD 18. 09. 91* Blunck, Lieselott SPD 18. 09. 91* Böhm (Melsungen), CDU/CSU 18. 09. 91* Wilfried Dr. Brecht, Eberhard SPD 18. 09. 91* Büchler (Hof), Hans SPD 18. 09. 91* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 18. 09. 91* Bulmahn, Edelgard SPD 18. 09. 91 Ehlers, Wolfgang CDU/CSU 18. 09. 91 Dr. Ehmke (Bonn), Horst SPD 18. 09. 91 Dr. Feige, Klaus-Dieter Bündnis 18. 09. 91 90/GRÜNE Dr. Feldmann, Olaf FDP 18. 09. 91* Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 18. 09. 91* Gansel, Norbert SPD 18. 09. 91 Dr. Gysi, Gregor PDS 18. 09. 91 Dr. Holtz, Uwe SPD 18. 09. 91* Irmer, Ulrich FDP 18. 09. 91 Kittelmann, Peter CDU/CSU 18. 09. 91* Koschyk, Hartmut CDU/CSU 18. 09. 91 Lenzer, Christian CDU/CSU 18. 09. 91 Dr. Leonhard-Schmid, SPD 18. 09. 91 Elke Lummer, Heinrich CDU/CSU 18. 09. 91* Dr. Luther, Michael CDU/CSU 18. 09. 91 Marten, Günter CDU/CSU 18. 09. 91* Mascher, Ulrike SPD 18. 09. 91* Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 18. 09. 91* Reinhard Dr. Müller, Günther CDU/CSU 18. 09. 91* Nolte, Claudia CDU/CSU 18. 09. 91 Opel, Manfred SPD 18. 09. 91** Pfuhl, Albert SPD 18. 09. 91* Poppe, Gerd Bündnis 18. 09. 91 90/GRÜNE Dr. Probst, Albert CDU/CSU 18. 09. 91* Reddemann, Gerhard CDU/CSU 18. 09. 91* Reimann, Manfred SPD 18. 09. 91 Rempe, Walter SPD 18. 09. 91 von Renesse, Margot SPD 18. 09. 91 Rennebach, Renate SPD 18. 09. 91 Dr. Riege, Gerhard PDS 18. 09. 91 Sauer (Salzgitter), Helmut CDU/CSU 18. 09. 91 Schaich-Walch, Gudrun SPD 18. 09. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 18. 09. 91* von Schmude, Michael CDU/CSU 18. 09. 91* Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 18. 09. 91 Gmünd), Dieter Skowron, Werner H. CDU/CSU 18. 09. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 18. 09. 91* Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Sperling, Dietrich SPD 18. 09. 91 Dr. von Teichman und FDP 18. 09. 91* Logischen, Cornelie Terborg, Margitta SPD 18. 09. 91* Vogel (Ennepetal), CDU/CSU 18. 09. 91* Friedrich * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wilhelm Rawe auf die Frage des Abgeordneten Eckart Kuhlwein (SPD) (Drucksache 12/1141 Frage 7): Welche Aufgaben soll der von der Deutschen Bundespost TELEKOM auf dem Albsfelder Berg im Kreis Herzogtum Lauenburg geplante Fernmeldeturm im einzelnen übernehmen und trifft es zu, daß alle diese Aufgaben auch ohne diesen Turm wahrgenommen werden können? Der auf dem Albsfelder Berg im Kreis Herzogtum Lauenburg geplante Fernmeldeturm für die Funkübertragungsstelle Ratzeburg dient vorwiegend als Empfangsstation für Ton- und Fernsehrundfunk zur Einspeisung in das Breitbandverteilnetz Ratzeburg/ Mölln sowie als Sende- und Empfangsstation für Mobilfunkdienste mit einem Zuwachs von derzeit über 20 000 neue Kunden je Monat und für innovative Mobilfunkdienste der Zukunft wie den Funkrufdienst ERMES, das Bündelfunknetz CHEKKER, den Datenfunkdienst MODACOM und nicht zuletzt für neue Ton- und Fernsehsender. Die aufgeführten Kommunikationsdienste zeigen, daß es hierzu eines Fernmeldeturms bedarf. Eine andere technische Realisierung bietet sich nicht an. Der Standort ergibt sich, weil der Albsfelder Berg die höchste Erhebung im Umfeld ist, d. h. hier erfolgt eine Beeinflussung der Landschaft mit der geringstmöglichen Turmhöhe. So besteht dort seit Jahren auch bereits ein 44 m hoher Stahlgittermast, der allerdings statisch und belegungsmäßig voll ausgelastet und als Bauwerk nicht mehr erweiterungsfähig ist. Die vorgesehenen technischen Detaillösungen unterliegen allerdings einer kritischen Überprüfung. Das Ergebnis der Prüfung liegt z. Z. von der Deutschen Bundespost TELEKOM noch nicht vor. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/1141 Frage 8): Sieht die Bundesregierung zwischen den verstärkten Vulkanausbrüchen auf der Welt Zusammenhänge und liegen ihr Informationen über die Ursachen vor? 3346* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. September 1991 Die Ursachen für Vulkanausbrüche liegen in den globalen Prozessen der Kontinentalverschiebung. Dabei werden im Bereich der Kollisionszonen von Lithosphärenplatten ständig große Gesteinsmengen verschoben oder in den tiefen Untergrund verfrachtet und umgewandelt. Jede vulkanische Tätigkeit auf der Erde steht im Zusammenhang mit diesen Vorgängen. Zwangsläufige Begleiterscheinungen der Plattenbewegungen, die je nach Region unterschiedlich sind und voneinander unabhängig auftreten, sind Erdbeben und Vulkaneruptionen, wie z. B. der Ausbruch des Penatubo auf den Philippinen oder der Ausbruch des Mount St. Helens in den USA. Der Antrieb für die Wanderung der Kontinente bzw. die Ursache für Vulkanausbrüche liegt in Konvektionsströmungen im plastischen Erdmantel unterhalb des ozeanischen bzw. der kontinentalen Kruste. Sie werden hervorgerufen durch Wärmeströmungen im tiefen Untergrund. Vermeidbar sind Vulkanausbrüche nicht, da die geodynamischen Prozesse in Tiefen ablaufen, die sich jedem menschlichen Zugriff entziehen. Die Wissenschaft versucht deshalb, durch die Entwicklung verläßlicher Methoden die Randbedingungen zu erfassen, die für das Auftreten einer Vulkaneruption von Bedeutung sind, um Vorhersagen zu ermöglichen. Den größten Erfolg in dieser Hinsicht verzeichneten amerikanische Wissenschaftler 1959, als es gelang, 6 Monate im voraus den Ausbruch des Vulkans Kilauea auf Hawaii vorherzusagen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Albrecht Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 12/1141 Frage 9): Mit wieviel D-Mark hat die Bundesregierung bisher die Entwicklung von sogenannten Öko-Autos gefördert? Eine abschließende und allgemeingültige Definition für ein „Öko-Auto" gibt es bisher nicht. Vielmehr lassen sich unter diesem Begriff unterschiedliche Konzepte unter Anwendung unterschiedlicher technischer Wege und Kombinationen davon verstehen, die dem Ziel dienen, das Auto umweltverträglicher zu machen. Die Ansatzpunkte reichen dabei von optimierten bzw. alternativen Antrieben über längere Haltbarkeit, Gewichtsreduzierung und Recyclingfähigkeit des Aufbaus bis hin zu einer höheren Verkehrssicherheit. Die Weiterentwicklung dieser Konzepte vollzieht sich im wesentlichen im Rahmen eines zunehmend intensiveren Innovationswettbewerbs der Automobilindustrie, der durch staatliche Auflagen wie durch das zunehmende Umweltbewußtsein der Käufer ständigen Antrieb erhält. Dennoch fördert der BMFT ausgewählte Technologien mit der Zielsetzung eines umweltverträglichen Autos, um die Entwicklung durch gezielte Anstöße zu unterstützen. Zu nennen sind insbesondere: — Die Förderung der Entwicklung und Erprobung eines Öko-Autos in einem serienmäßigen Kleinfahrzeug (Öko-Polo). In diesem Forschungsvorhaben wurde zunächst vom 1. Januar 1984 bis 31. Dezember 1986 die Entwicklung eines Kompakt-Autos mit etwa 1,9 Millionen DM gefördert. In einer weiteren Phase, deren Laufzeit vom 1. September 1986 bis zum 31. März 1992 vorgesehen ist, wird dieses besonders verbrauchsgünstige, schadstoff- und geräuscharme Antriebskonzept in einem Praxistest erprobt. Ca. 50 dieser Fahrzeuge befinden sich derzeit vorwiegend im Stadtgebiet von Berlin in der Erprobung unter normalen Verkehrsbedingungen. Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat für diese Erprobung weitere ca. 2 Millionen DM bereitgestellt. Das Vorhaben wird auch vom Berliner Senat finanziell unterstützt. Hauptziel dieses Vorhabens ist es, den Kraftstoffverbrauch des Öko-Polos im Stadtbetrieb auf ca. 3 1/100 km zu reduzieren. Obwohl die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, kann festgestellt werden, daß dieses Ziel zumindest näherungsweise erreicht wird. — Förderung der Methanoltechnologie (Ethanol begleitend untersucht) : Fördermittel des BMFT 1974 bis 1989: ca. 92 Millionen DM — Rapsöl als Kraftstoff für Dieselmotoren: Fördermittel des BMFT 1988 bis 1991: ca. 5 Millionen DM Ein weiteres Projekt zur Entwicklung eines direkteinspritzenden Rapsölmotors wird ab 1991 mit ca. 1,9 Millionen DM gefördert. Weitere Förderungsmaßnahmen zum Thema Rapsöl werden innerhalb des BMFT-Programms „Nachwachsende Rohstoffe" durchgeführt. U. a. wird eine Studie zur Definition eines Standards für den Kraftstoff „Rapsölmethylester" mit 0,9 Millionen DM finanziert. — Förderung der Wasserstofftechnologie: Fördermittel des BMFT 1974 bis 1989: ca. 41 Millionen DM Ein Nutzfahrzeugprojekt mit Hochdruckspeicherung wird vom BMFT-Bereich „Erneuerbare Energien" ab 1990 mit ca. 5,5 Millionen DM gefördert. — Förderung der Entwicklung von Elektrofahrzeugen (Transporter und Busse) : Fördermittel des BMFT 1974 bis 1989: ca. 45 Millionen DM Der Förderbereich „Erneuerbare Energien" hat für die Entwicklung neuer Batterien, insbesondere der Natrium/Schwefel-Batterie, bisher mehr als 100 Millionen DM bereitgestellt. In diesem Bereich werden auch weitere Vorhaben zur Entwicklung von Batterien und Brennstoffzellen gefördert. Nicht zuletzt mit Blick auf den drohenden Treibhauseffekt hat der BMFT auch die Möglichkeiten der Nutzung von Solarstrom für den Betrieb von Elektrofahrzeugen in einer Studie untersuchen lassen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. September 1991 3347* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Erwin Marschewski (CDU/ CSU) (Drucksache 12/1141 Fragen 22 und 23): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den im Ausland lebenden Deutschen eine Beteiligung an Wahlen zu erleichtern, was trotz beschlossener Änderungen betreffender Wahlgesetze immer noch Probleme z. B. im Fristenbereich mit sich bringt? Hält es die Bundesregierung z. B. in diesem Zusammenhang für tatsächlich und rechtlich möglich — wie in anderen Staaten nicht unüblich — z. B. in Botschaften Wahlurnen aufzustellen? Zu Frage 22: Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, daß sich diese nur auf die Durchführung von Bundestagswahlen und nicht auf die Wahlberechtigung der im Ausland lebenden Deutschen bezieht. Das Wahlrecht für die im Ausland lebenden Deutschen ist durch das 7. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. März 1985 (BGBl. I S. 521) eingeführt worden. Das Gesetz sah gleichzeitig eine Verlängerung der bis dahin für die verschiedenen Schritte der Wahlvorbereitung geltenden Fristen vor, um eine Wahlteilnahme der im Ausland lebenden Deutschen zu ermöglichen. Bei der ersten Praktizierung des Wahlrechts für „Auslandsdeutsche" anläßlich der Bundestagswahl 1987 hatte sich insbesondere im Hinblick auf in außereuropäischen Staaten lebende Wahlberechtigte gezeigt, daß die durch das 7. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vorgenommenen Verlängerungen bzw. Vorverlegung von Fristen und Terminen in vielen Fällen nicht ausreichend waren, um die rechtzeitige Zu- und Rücksendung der Wahlunterlagen weitestmöglich sicherzustellen. Die entsprechenden Fristen und Termine wurden deshalb durch das 8. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2422) um 14 Tage verlängert bzw. vorverlegt, um ausreichend Zeit für die Zu- und Rücksendung von Wahlunterlagen zu gewährleisten. Allerdings mußten diese Fristen im Zuge der Vorbereitung der Wahl zum 12. Deutschen Bundestag und im Nachgang zum Wahlstaatsvertrag vom 3. August 1990, letztmalig durch die Änderung der Bekanntmachung des Bundeswahlgesetzes in der für die Wahl zum 12. Deutschen Bundestag geltenden Fassung vom 19. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2218), erheblich verkürzt werden. Denn die erste gesamtdeutsche Wahl hatte langandauernde Vorbereitungsverhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR erfordert, die erst im August 1990 abgeschlossen werden konnten. Nur durch eine Verkürzung der Fristen für die Wahlorganisation konnten die verfassungsrechtlich zwingenden zeitlichen Vorgaben für die Wahl eingehalten werden. Für die Wahl zum 13. Deutschen Bundestag gelten jedoch wieder die mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes eingeführten — ausreichenden — Fristen für die Wahlorganisation. Eine darüber hinausgehende noch umfangreichere Verlängerung von Fristen oder Vorverlegung von Terminen erscheint im Interesse einer ordnungsgemäßen Wahldurchführung, insbesondere zur Vermeidung von Nachwahlen nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 BWG (Tod von Wahlkreisbewerbern vor der Wahl) weder angemessen noch vertretbar. Zu Frage 23: Die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen zu parlamentarischen Körperschaften und sonstigen nach der Verfassung oder den Gesetzen vorgesehenen Wahlen eines ausländischen Staates außerhalb seines eigenen Hoheitsgebietes ist hoheitliche Tätigkeit, die den Rahmen der üblichen diplomatischen oder konsularischen Tätigkeiten nach den beiden Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen überschreitet. Derartige Tätigkeiten sind nur mit Zustimmung des Empfangsstaates zulässig. Nachdem die Bundesrepublik Deutschland ausländischen Staaten die Abhaltung von Wahlen in ihren diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Deutschland erlaubt, könnte sie im Wege der Gegenseitigkeit die entsprechende Erlaubnis für die Abwicklung deutscher Wahlen in deutschen Auslandsvertretungen im Ausland verlangen. Dies erscheint jedoch nicht zweckmäßig, da — im Amtsbezirk einiger deutscher Auslandsvertretungen so viele wahlberechtigte Deutsche leben, daß diese technisch überfordert wären (z. B. Sao Paolo, ...), — in zahlreichen Ländern wahlberechtigten Deutschen eine Fahrt zum Sitz der Auslandsvertretungen schon aus Entfernungsgründen nicht zumutbar wäre. Mit Rücksicht darauf ist das Wahlrecht für die außerhalb des Geltungsbereichs des Bundeswahlgesetzes lebenden Deutschen so gestaltet worden, daß es in Form der Briefwahl ausgeübt werden kann. Für eine Beibehaltung der geltenden Regelung spricht darüberhinaus, daß die Wahlergebnisse rasch ermittelt werden können; bei einer Stimmabgabe in den Auslandsvertretungen wären dagegen Verzögerungen bei der Übermittlung der Wahlergebnisse nicht auszuschließen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Schmieder (FDP) (Drucksache 12/1141 Fragen 26 und 27): Gibt es Richtlinien der Bundesregierung für die Vergabe von Projektförderungsmitteln der politischen Bildung, die auch die Höhe der in diesen Projekten zu zahlenden Honorare für freie Mitarbeiter (Referenten und Dozenten) regelt, und was sehen diese Richtlinien vor? Ist es denkbar und wenn ja mit welcher Begründung, daß der Bund Projekte fördert oder gefördert hat, in denen 250 DM für die Doppelstunde (90 Minuten) gezahlt werden, zuzüglich Erstattung von Reisekosten und anderen Spesen, und ist der Bundesregierung bekannt, daß dies der doppelte Satz dessen wäre, der ansonsten in der staatlich geförderten politischen Bildung üblich ist, nämlich 100 DM bis 150 DM (durchschnittlich 125 DM) für die Doppelstunde? 3348* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. September 1991 Grundlage für die Vergabe von Tagungsförderungsmitteln der politischen Bildung sind die unter Beteiligung des Bundesrechnungshofes mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmten „Richtlinien des Bundesministers des Innern zur Förderung von Veranstaltungen der politischen Erwachsenenbildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung" sowie die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Förderung der politischen Erwachsenenbildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung". Die Richtlinien sind im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Ich leite Ihnen gerne ein Exemplar zu. In den Nebenbestimmungen wird zwischen freien und hauptamtlichen Mitarbeitern unterschieden. Bei freien Mitarbeitern richtet sich die Erstattung von Honoraren und Reisekosten nach den tatsächlichen Aufwendungen. Hierbei sind Honorarsätze in der von Ihnen angesprochenen Höhe, d. h. von 250, — bis 300, — DM für eine Lehreinheit von 90 Minuten durchaus üblich. Für hauptamtliche Referenten und Tagungsleiter ist hingegen eine Höchstgrenze vorgesehen und zwar ein Honorar von bis zu 100, — DM je Lehreinheit pro Lehrperson und Programmtag, insgesamt jedoch nicht mehr als 400, — DM. Bei Projektförderung außerhalb der Tagungsförderung finden die Richtlinien und Nebenbestimmungen keine Anwendung. In den Zuwendungsbescheiden werden Honorarsätze in den genannten Größenordnungen anerkannt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Reinhard Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 12/1141 Fragen 28 und 29): Wie begründet die Bundesregierung die Regelung im Einigungsvertrag, nach der älteren Menschen in den neuen Bundesländern ihre vor dem 8. Mai 1945 erworbenen beamtenrechtlichen Ansprüche auf Versorgung (Pensionen) gänzlich genommen wurden? Gibt es Überlegungen zu einer beamtenrechtlichen Neuordnung für diesen betroffenen Personenkreis? Zu Frage 28: Die Bundesregierung hat dem Gesetzgeber aus folgenden Gründen vorgeschlagen, Artikel 131 des Grundgesetzes sowie das dazu ergangene Gesetz „G 131" nicht auf die neuen Bundesländer zu erstrekken: Seit der Beendigung der Rechtsverhältnisse der früheren Angehörigen des öffentlichen Dienstes infolge des Staatszusammenbruchs am 8. Mai 1945 sind mehr als 45 Jahre vergangen. Der berufliche Werdegang dieser Personen hat sich in der Folgezeit anders entwickelt, zumal das Berufsbeamtentum völlig abgeschafft und auch nicht wieder eingeführt wurde. Der ursprüngliche Zweck des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen, eine rechtsgleiche Wiederverwendung im öffentlichen Dienst zu ermöglichen, kann wegen des fortgeschrittenen Lebensalters dieser Personen von vornherein nicht mehr verwirklicht werden. Die Gewährung einer beamtenrechtsbezogenen Versorgung nach dem G 131 ist u. a. von der Erfüllung bestimmter, Jahrzehnte zurückliegender Wohnsitzstichtage abhängig, die ebenfalls von den früheren Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Beitrittsgebiet nicht mehr erfüllt werden können. Die Deutsche Demokratische Republik hatte im übrigen die Rechtsverhältnisse der früheren Angehörigen des öffentlichen Dienstes nach ihrem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht bereits abschließend geregelt. Das Renten-Überleitungsgesetz vom 25. Juli 1991, durch das das Rentenrecht des Beitrittsgebietes an das übrige Rentenrecht angeglichen wird, hält daran für die Bestandsrenten fest. Soweit eine Neubewertung der Versicherungszeiten für die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen oder zukünftigen Rentenfälle im Beitrittsgebiet vorgesehen ist, werden auch die vor dem 9. Mai 1945 zurückgelegten versicherungsfreien Dienstzeiten im früheren öffentlichen Dienst erfaßt. Die erloschenen Rechtsverhältnisse der früheren Angehörigen des öffentlichen Dienstes werden somit auch im Beitrittsgebiet rentenrechtlich abschließend geregelt; es besteht keine Regelungslücke. Es war und ist daher sachgerecht, dieses auslaufende Bundesrecht im Beitrittsgebiet nicht in Kraft zu setzen. Zu Frage 29: Im Hinblick auf die Antwort zur Frage 1 ist eine beamtenrechtsbezogene Neuordnung dieser rentenrechtlich abschließend geregelten Rechtsverhältnisse nicht vorgesehen. Auch ein „Wiederaufleben" der seinerzeit erloschenen Beamtenverhältnisse kommt nicht in Betracht. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Horst Eylmann (CDU/CSU) (Drucksache 12/1141 Fragen 31 und 32): Hält es die Bundesregierung für angemessen, den Sitz eines oberen Bundesgerichts in eines der neuen Bundesländer zu verlegen? Wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu Überlegungen, den Sitz des Bundesgerichtshofs nach Leipzig, dem früheren Sitz des Reichsgerichts, zu verlegen? Der Sitz der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist jeweils gesetzlich festgelegt, und zwar für den Bundesgerichtshof in § 123 des Gerichtsverfassungsgesetzes, für das Bundesverwaltungsgericht in § 2 der Verwaltungsgerichtsordnung, für den Bundesfinanzhof in § 1 des Gesetzes über den Bundesfinanzhof, für das Bundesarbeitsgericht in § 40 Abs. 1 des Arbeits- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. September 1991 3349* gerichtsgesetzes und für das Bundessozialgericht in § 38 des Sozialgerichtsgesetzes. Eine Sitzverlegung ist daher ebenfalls nur auf Grund eines Gesetzes möglich. Der Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands sieht unter Nummer 6 die Einrichtung einer „Föderalismuskommission" vor, die Vorschläge zur Verteilung nationaler und internationaler Institutionen erarbeiten soll, die der Stärkung des Föderalismus in Deutschland auch dadurch dienen sollen, daß in jedem der neuen Länder Institutionen des Bundes — einschließlich vorhandener Bundesinstitutionen in Berlin — ihren Standort finden. Der Bundesrat nimmt in seinem Beschluß vom 5. Juli 1991 zum Sitz von Parlament und Regierung unter Nummer 4 ebenfalls auf die „Föderalismuskommission" Bezug. Diese Kommission ist noch nicht einberufen worden. Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluß vom 26. Juni 1991 zur Umsetzung des Bundestagsbeschlusses vom 20. Juni 1991 einen „Arbeitsstab Berlin/Bonn" auf Staatssekretärsebene eingerichtet, der zum 30. September 1991 einen Zwischenbericht vorlegen wird. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) (Drucksache 12/1141 Frage 33): Hat die Bundesregierung ihre Erklärung, wonach sie die Kompetenz des Menschenrechtsausschusses für Beschwerdeverfahren nach Artikel 41 (Staatenbeschwerde) des Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) anerkennt im Frühjahr 1991 diesmal ohne zeitliche Befristung erneuert und wenn nein, warum gibt die Bundesregierung diese Erklärung befristet, also mit einem „automatischen Ende" ab, obwohl der Artikel 41 des IPBPR doch in Absatz 2 vorsieht, daß eine Anerkennungserklärung jederzeit durch eine an den Generalsekretär gerichtete Notifikation zurückgenommen werden kann? Die Bundesregierung hat ihre Erklärung nach Artikel 41 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte kürzlich wiederum, wie dies der seit 1976 bestehenden ständigen Praxis aller Bundesregierungen entspricht, mit einer Fünfjahresfrist abgegeben. Gründe, von der ständigen Praxis abzugehen, sind nicht hervorgetreten. Die Befristung der Unterwerfungserklärung bietet den Vorteil, daß sie der Bundesregierung in regelmäßigen Zeitabständen Gelegenheit gibt, ihre mit der Abgabe der Unterwerfungserklärung verbundenen Verpflichtungen einer Überprüfung zu unterziehen. Insbesondere kann sie unter Berücksichtigung etwaiger Erfahrungen oder neuerer Entwicklungen überlegen, ob Veranlassung gegeben ist, die Unterwerfungserklärung zu modifizieren. Bei einer unbefristet abgegebenen Erklärung fiele dieses positiv gestaltende Moment, das in der Erneuerung der Unterwerfungserklärung liegt, weg. Die Möglichkeit, eine einmal abgegebene Erklärung jederzeit nach Artikel 41 Abs. 2 des Zivilpakts zurückzunehmen, kann darum kein vollwertiger Ersatz für die Befristung der Unterwerfungserklärung sein. Eine solche Rücknahme ließe überdies die Prüfung einer bereits anhängig gemachten Beschwerde unberührt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/1141 Frage 34): Wie viele Staatsanwälte und Wirtschaftsreferenten haben die Bundesländer zugesagt, zur Arbeitsgruppe Regierungskriminalität zu entsenden und was ist bisher aus den Zusagen von Bund und Ländern geworden? In Berlin ist bei dem Generalstaatsanwalt beim Kammergericht eine Arbeitsgruppe Regierungskriminalität eingerichtet worden, deren Aufgabe die Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen führende Repräsentanten der ehemaligen Staats- und Parteiführung der DDR ist. Der Bundeskanzler hat in einer Besprechung mit den Ministerpräsidenten der Länder am 17. Mai 1991 vereinbart, daß die Länder diese Arbeitsgruppe durch die Entsendung von 50 Staatsanwälten nach Berlin unterstützen. Der Bund wird der Arbeitsgruppe 10 Beamte zur Verfügung stellen. Die Entsendung von Wirtschaftsreferenten, also von betriebswirtschaftlich bzw. volkswirtschaftlich ausgebildeten Mitarbeitern der Staatsanwaltschaften, ist nicht ausdrücklich vereinbart worden. Sie wird jedoch im Einzelfall im Rahmen der genannten Vereinbarung erfolgen können. Nach der Bewilligung entsprechender Stellen im Bundeshaushalt 1991 betreibt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof derzeit die Einstellung der 10 vom Bund zu gewinnenden Kräfte. Nach Anzeigen in der Presse haben inzwischen Auswahlgespräche stattgefunden. Die ersten Einstellungen sind zum 1. November 1991 vorgesehen. Die Mitarbeiter werden nach der Einstellung sofort in der Arbeitsgruppe Regierungskriminalität in Berlin eingesetzt. Die Länder haben von den zugesagten 50 Staatsanwälten bisher 9 Staatsanwälte an die Arbeitsgruppe abgeordnet. Weitere 7 Staatsanwälte sind zugesagt und werden in den nächsten Tagen und Wochen ihre Arbeit in Berlin aufnehmen. Mit weiteren Abordnungen ist nach Klärung von Finanzierungsfragen in den Ländern zu rechnen. Abschließend darf ich darauf hinweisen, daß der Bund dem Land Berlin das Gebäude des ehemaligen Generalstaatsanwalts der DDR zur Nutzung durch die Arbeitsgruppe zur Verfügung gestellt hat. 3350* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. September 1991 Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klaus Rose (CDU/CSU) (Drucksache 12/1141 Fragen 35 und 36): Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß allein für den Umzug nach Berlin eine Mehrwertsteuererhöhung um einen Punkt notwendig ist? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß wegen der Unterstützung der Sowjetunion sicher eine Mehrwertsteuererhöhung von 17 auf 18 Prozent kommen wird? Das Bundeskabinett hat bekanntlich beschlossen, den Normalsatz der Umsatzsteuer zum 1. Januar 1993 um einen Punkt auf 15 Prozent anzuheben und den ermäßigten Umsatzsteuersatz unverändert zu halten. Diese Steuererhöhung ist unverzichtbar, um die erheblichen Verbesserungen des Familienlastenausgleichs auf Dauer zu finanzieren, aber auch aus EGHarmonisierungsgründen. Mit dem Umzug nach Berlin hat diese Mehrwertsteuererhöhung nichts zu tun. In der „Mittelfristigen Finanzplanung" des Bundes, die bis 1995 reicht, ist eine weitere Mehrwertsteuererhöhung nicht vorgesehen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß nach den besonderen Anstrengungen anläßlich der deutschen Vereinigung wieder strenge Ausgabendisziplin, wie zwischen 1982 und 1990, geübt wird und Steuererhöhungen vermieden werden können. Ein zusätzlicher Prozentpunkt Mehrwertsteuer-Anhebung kann angesichts der erheblichen Nachteile für die Preisstabilität nur als eiserne Reserve angesehen werden, wenn tatsächlich unvorhersehbare große Zusatzaufgaben anfallen, die auch bei äußerster Anstrengung nicht durch zusätzliche Ausgabeneinsparungen aufzufangen sind. Die Kosten der Berlin/ Bonn-Problematik sowie die Unterstützung des Reformprozesses in der Sowjetunion stellen zwar beachtliche Risiken für die künftigen Bundeshaushalte dar, sie sind aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht quantifizierbar und hängen vor allem am Willen der politischen Entscheidungsträger. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf gar 18 Prozent gehört daher ins Reich der Schauermärchen beziehungsweise der reinen politischen Agitation. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen der Abgeordneten Antje-Marie Steen (SPD) (Drucksache 12/1141 Fragen 37 und 38): Welche Auswirkungen hat der Aufgabenwandel beim Zoll auf die jetzt bestehenden Außengrenzstellen bzw. Dienststätten? Welche Vorkehrungen hat der Bundesminster der Finanzen getroffen, daß Beamtinnen und Beamten bei ihrer Versetzung rechtzeitig die neue Dienstposition mitgeteilt wird? Zu Frage 37: Die politischen Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung des Binnenmarktes und die damit verbundenen für die Zollverwaltung zeichnen sich noch nicht hinreichend sicher ab, um hier bereits definitive Aussagen treffen zu können. Dem politischen Ziel der EG-Mitgliedstaaten entsprechend sollen bis zum 1. Januar 1993 alle Kontrollen an den Binnengrenzen eingestellt werden. Zu Frage 38: Im Bundesfinanzministerium erarbeitet die Arbeitsgruppe „Binnenmarkt" ein Gesamtkonzept zur Lösung der organisatorischen und personalwirtschaftlichen Fragen. Tragfähige Lösungsvorschläge werden angesichts der komplexen Problematik nicht vor Ende dieses Jahres vorliegen. In jedem Fall werden die betroffenen Beamtinnen und Beamten rechtzeitig über ihre weiteren beruflichen Perspektiven unterrichtet. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Manfred Carstens auf die Fragen der Abgeordneten Edelgard Bulmahn (SPD) (Drucksache 12/1141 Fragen 39 und 40): Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, mit dem Kabinettsbeschluß vom 2. September 1991 das Strukturhilfegesetz einseitig aufzukündigen, statt die Gespräche mit den Bundesländern über eine Revision des Strukturhilfegesetzes verabredungsgemäß fortzuführen, und wie wertet die Bundesregierung den Vorschlag der SPD-geführten Länder für eine Übergangslösung? Welche aus Mitteln des Strukturhilfegesetzes geförderten Vorhaben sind (einschließlich der bereits in Angriff genommenen und in 1991 noch nicht abgeschlossenen) Vorhaben in der Landeshauptstadt Hannover von der Bundesregierung für die Jahre ab 1992 genehmigt worden und wie hoch ist das jeweilige Gesamtinvestitionsvolumen dieser Vorhaben? Zu Frage 39: Der Bund hat sich in der Bund/Länder-Arbeitsgruppe der Finanzminister um eine Konsenslösung zur Strukturhilfeproblematik bemüht. Bei den Gesprächen auf Ministerebene am 9. Juli 1991 zeigten sich jedoch erhebliche Meinungsunterschiede zwischen den Beteiligten, die die Hoffnung auf ein allseitiges Einvernehmen als wenig realistisch erscheinen ließen. Da eine Weitergewährung der Strukturhilfe an die alten Bundesländer über 1991 hinaus angesichts des Strukturgefälles zu den neuen Bundesländern nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Grundgesetz nicht in Einklang stände, war die umgehende Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens geboten. Hierfür sprach auch, daß die zugunsten der bisherigen Empfängerländer der Strukturhilfe noch für 1991 vorgesehene Überbrückungshilfe von 600 Millionen DM eine noch vor Ende dieses Jahres in Kraft tretende parlamentarische Ermächtigung voraussetzt. Der Vorschlag der SPD-geführten Länder für die Lösung der Strukturhilfeproblematik sieht u. a. vor, daß die alten Bundesländer in der Zeit bis 1994 weiterhin Strukturhilfeleistungen in erheblichem Umfang erhalten. Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag ab, weil er angesichts des Strukturgefälles zwischen den alten und den neuen Bundesländern verfassungsrechtlich bedenklich ist. Die bisherigen Empfängerländer der Strukturhilfe mußten sich bereits seit längerer Zeit auf die Umlenkung der Strukturhilfe in Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. September 1991 3351* die neuen Länder einstellen. Eine Weitergewährung dieser Mittel an die alten Länder wäre angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes und der Notwendigkeit einer Konzentration der öffentlichen Mittel auf die dringendsten Staatsaufgaben auch finanz- und wirtschaftspolitisch nicht zu vertreten. Zu Frage 40: Für die Jahre ab 1992 sind im Rahmen der Strukturhilfeverfahren für das Land Niedersachsen bislang keine Vorhaben genehmigt worden, da sowohl die Prüfung der Förderfähigkeit von Vorhaben wie auch die Zuweisung der Finanzhilfen gemäß § 5 Strukturhilfegesetz jahresbezogen erfolgt und die Anmeldungen des Landes für das Jahr 1992 erst zum vorgesehenen Anmeldetermin 1. Oktober 1991 zu erwarten sind. Unter den für das Jahr 1991 vom Bund als förderfähig anerkannten Projekten befinden sich derzeit die folgenden neun Vorhaben in der Stadt Hannover, bei denen das Land eine über das Jahr 1991 hinausgehende Laufzeit avisiert hat (jeweils mit Gesamtinvestitionsvolumen) : — Errichtung eines Zentralgebäudes Medical Park Hannover (1989 bis 1991: 30,0 Millionen DM) — Ausbau des Laboratoriums für IT-Technologie an der Uni Hannover im Rahmen eines JESSI-Projektes (1989 bis 1994: 150,0 Millionen DM) — Ausbau des Instituts für Toxikologie und Aerosolforschung (1990 bis 1992: 13,45 Millionen DM) — Ausbau der Medienakademie Hannover (1991 bis 1993: 4,2 Millionen DM) — Techn. apparativer Ausbau der FH Hannover (1989 bis 1991: 2,884 Millionen DM) — Ausbau des Medienzentrums Hannover (Neubau eines Forschungsinstituts) (1991 bis 1992: 3,33 Millionen DM) — Errichtung eines Transplantationszentrums an der Medizinischen Hochschule Hannover (1990 bis 1994: 140,0 Millionen DM) — Errichtung eines Instituts für experimentelle und klinische Pepdidforschung im Rahmen des Medical Park Hannover (1989 bis 1992: 20,0 Millionen DM) — Dekontaminierung des „Varta-Geländes" zur Wiedernutzung u. a. für den geplanten Wissenschaftspark (1990 bis 1991: 10,0 Millionen DM). Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Cornelie von Teichman (FDP) (Drucksache 12/1141 Fragen 48 und 49) : Wie erklärt es sich die Bundesregierung, daß sowohl Ärzte im Praktikum als auch vollapprobierte Ärzte nicht die Möglichkeit haben, in diesem Rahmen ihren Wehrdienst zu leisten, diese Möglichkeit für Zivildienstleistende jedoch gegeben wird? Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um diese Ungleichbehandlung zwischen Wehr- und Zivildienstleistenden baldmöglichst abzubauen, damit ebenso wie bei der Zivildienstzeit auch eine volle Anrechnung der Wehrdienstzeit auf die ärztliche Weiterbildung zugelassen wird? Zu Frage 48: Grundwehrdienstpflichtige Ärzte im Praktikum und approbierte Ärzte haben die Möglichkeit, den Wehrdienst im Sanitätsdienst der Bundeswehr abzuleisten. Sie können daher — ebenso wie zivildienstpflichtige Ärzte im Praktikum und approbierte Ärzte — im Rahmen ihrer Dienstverpflichtung Einsatz im Bereich der ärztlichen Versorgung finden. Von den 275 Ärzten im Praktikum, die im April 1991 im Bereich der Bundeswehr die Praxisphase ableisteten, waren 161 Sanitätsoffizieranwärter und 114 Grundwehrdienstleistende. Zum gleichen Zeitpunkt leisteten 257 approbierte Ärzte den Grundwehrdienst im Sanitätsdienst der Bundeswehr ab. Zu Frage 49: Grundwehrdienstpflichtige Ärzte im Praktikum und approbierte Ärzte können grundsätzlich nur in truppenärztlichen Einrichtungen eingesetzt werden. Die entsprechenden Kapazitäten in den Bundeswehrkrankenhäusern reichen nicht aus, um dort neben Sanitätsoffizieranwärtern auch grundwehrdienstleistende Ärzte im Praktikum und approbierte Ärzte aufzunehmen. Damit sind für Grundwehrdienstleistende im Gegensatz zu Zivildienstleistenden, die ihre Zivildienststelle im Krankenhaus in der Regel frei wählen können, Schwierigkeiten bei der Anrechnung von Tätigkeitszeiten auf eine ärztliche Weiterbildung verbunden. Die truppenärztlichen Einrichtungen und auch die Sanitätszentren der Bundeswehr erfüllen nur in Teilen die Bedingungen, die das Weiterbildungsrecht an eine ärztliche Weiterbildung stellt. Vor allem aber sind nicht alle Landesärztekammern auch bei besser ausgestatteten Einrichtungen bereit, die in der Bundeswehr gegebenen Rahmenbedingungen der ärztlichen Tätigkeit von Ärzten im Praktikum und approbierten Ärzten im Sinne der Anforderungen des Weiterbildungsrechts anzuerkennen. Es gibt daher keine einheitliche Anerkennungspraxis. Während ein Teil der Landesärztekammern die Tätigkeit in derartigen Einrichtungen des truppenärztlichen Dienstes auf die Weiterbildung anrechnet, lehnen die übrigen dies ab. Die Bundesregierung bemüht sich seit längerem, eine einheitliche Anerkennungspraxis zu erreichen. Sie steht deswegen mit der Bundesärztekammer in Kontakt. Die Verhandlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung ist nach Kräften bemüht, alsbald zu einem positiven Abschluß zu kommen. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Weiermann (SPD)(Drucksache 12/1141 Fragen 50 und 51): 3352* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. September 1991 Wann — erbeten wird die Angabe des Monats und des Jahres — soll die im Bundesministerium für Gesundheit geplante „Verordnung über Schwimm- und Badebeckenwasser" erlassen werden und in ihren wesentlichen Teilen in Kraft treten? Welche Übergangsfristen für die Nachrüstung von Wasseraufbereitungsanlagen sollen vorgesehen werden? Zu Frage 50: Nach erneuter Beteiligung der Ressorts und Anhörung der Lander soll der Referentenentwurf dem Bundesrat so bald wie möglich zugeleitet werden. Es ist zu erwarten, daß die Verordnung wie geplant am 1. Mai 1992 in Kraft treten kann. Zu Frage 51: Für die Nachrüstung von Wasseraufbereitungsanlagen ist eine ausreichende Übergangsfrist vorgesehen. Sie beträgt etwa viereinhalb Jahre. Für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet sieht der Verordnungsentwurf gesonderte Regelungen vor, um den dortigen Verhältnissen gerecht zu werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Robert Antretter (SPD) (Drucksache 12/1141 Fragen 55 und 56): Sind Informationen zutreffend, wie sie der Tagespresse zufolge der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bundesbahn, Heinz Dürr, der baden-württembergischen Landesregierung vermittelt hat, und denen zufolge ein von der Bahn im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr erstelltes Gutachten die geplante Neubaustrecke der Bundesbahn zwischen Stuttgart und München als unwirtschaftlich ausweist, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus den Erkenntnissen aus diesem Gutachten hinsichtlich der Realisierung dieser im Bedarfsplan ausgewiesenen Neubaustrecke, deren sich seit vielen Jahren erstreckenden Untersuchungs- und Planungsarbeiten offenkundig ohne Rücksicht auf die Wirtschaftlichkeit betrieben wurden? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß gerade auch im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes der Gleisausbau zwischen Stuttgart und München unverzichtbar ist? Zu Frage 55: Für die beiden Alternativkonzepte der Schnellbahnverbindung Stuttgart—Ulm—Augsburg (—München) — auf der Basis des gegenwärtigen Planungsstandes — kann mit der von der Deutschen Bundesbahn in Auftrag gegebenen betriebswirtschaftlichen Untersuchung der Nachweis der Wirtschaftlichkeit nicht geführt werden. Es handelt sich hierbei um erste, vorläufige Ergebnisse unter betriebswirtschaftlichen Aspekten. Die Deutsche Bundesbahn wird noch im Oktober dieses Jahres dem Land Baden-Württemberg die für eine Anhörung notwendigen Planungsunterlagen zur Verfügung stellen. Das Land Baden-Württemberg wird seine Vorstellungen insbesondere im Hinblick auf ökologische, geologische, regionalwirtschaftliche und strukturpolitische Gesichtspunkte präzisieren. Die Vorstellungen des Landes Baden-Württemberg werden der Deutschen Bundesbahn dann für den weiteren Planungsprozeß übermittelt. Auf der Basis dieser umfassenden Informationen wird dann eine gesamtwirtschaftliche Bewertung dieses Projektes durchgeführt. Zu Frage 56: Ja, die Strecke hat nach Auffassung der Bundesregierung für die Schaffung eines europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes eine sehr große Bedeutung, und zwar für die Relation Paris—Stuttgart—MünchenWien—Osteuropa. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klaus Kübler (SPD) (Drucksache 12/1141 Frage 57): Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung in der Frage des Tempolimits auf Autobahnen, nachdem sich Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Klaus Töpfer, nach Pressemitteilungen für ein Tempolimit und Bundesminister für Verkehr, Dr. Günther Krause, erneut für die bisherige Regelung ausgesprochen haben? Die Bundesregierung vertritt einvernehmlich die Auffassung, daß ein generelles Tempolimit auf Autobahnen weder aus Gründen der Verkehrssicherheit noch aus Gründen des Umweltschutzes notwendig ist. Es ist allgemein anerkannt, daß die nicht der Verkehrssituation angepaßte Geschwindigkeit Ursache für Unfälle auf den Autobahnen ist. Zudem gilt als gesichert, daß sich die weit überwiegende Zahl der Unfälle deutlich unterhalb der Richtgeschwindigkeit ereignet. Unter Sicherheitsgesichtspunkten ist daher nicht ein generelles, starres Tempolimit, sondern vielmehr eine situationsangepaßte, gegebenenfalls sogar technisch gesteuerte flexible Verkehrsregelung im Einzelfall erfolgsversprechender, z. B. an Unfallschwerpunkten, Verkehrsengpässen und auf witterungsbedingt gefährdeten Streckenabschnitten. Für rechnergestützte Verkehrsbeeinflussungsanlagen wird die Bundesregierung bis 1994 450 Millionen DM ausgeben. Auch aus Umweltschutzgründen ist ein allgemeines Tempolimit wenig sinnvoll. Das hat auch das Ergebnis des Abgas-Großversuchs gezeigt. Durch ein umweltschonendes Fahrverhalten (möglichst gleichmäßige Fahrweise, Vermeidung starker Beschleunigungen, Fahren im günstigen Drehzahlbereich) und durch den Einsatz schadstoffreduzierter Kraftfahrzeuge werden erheblich größere Einsparungen erzielt als durch ein generelles Tempolimit. Die Bundesregierung wird die Öffentlichkeit über den umweltschonenden Betrieb von Kraftfahrzeugen informieren. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. September 1991 3353* Anlage 18 Antwort Parl. Staatssekretär Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Günter Graf (SPD) (Drucksache 12/1141 Frage 58 und 59) Wie hoch belaufen sich — vor dem Hintergrund der Stillegung der Bahnstrecke Cloppenburg—Friesoythe — die finanziellen Aufwendungen (Unterhaltungsmaßnahmen an der Strecke), gestaffelt für die Jahre 1985 bis 1990? Auf welche Höhe beläuft sich (in D-Mark) das Frachtgutaufkommen der die Gleisstrecke Cloppenburg—Friesoythe in Anspruch nehmenden Firmen, gestaffelt für die Jahre 1985 bis 1990? Zu Frage 58: Die Deutsche Bundesbahn hat kein Verfahren nach Bundesbahngesetz zur dauernden Einstellung des Güterzugverkehrs für die Strecke Cloppenburg—Friesoythe eingeleitet. Im Jahre 1986 wurden 973 000 DM, im Jahre 1989 wurden 348 000 DM für Erneuerungsinvestitionen aufgewendet. Für 1992 stehen erneut Investitionen von 1,7 Millionen DM an. Zu Frage 59: Die Einnahmen im Güterverkehr betrugen jeweils 1985 1,73 Millionen DM 1986 1,58 Millionen DM 1987 1,64 Millionen DM 1988 1,57 Millionen DM 1989 1,40 Millionen DM 1990 1,33 Millionen DM Bei der Bewertung dieser Einnahmen ist zu berücksichtigen, daß diese die Kosten auf dem gesamten Transportweg decken sollen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Eckart Kuhlwein (SPD) (Drucksache 12/1141 Frage 60): Ist die Bundesregierung bereit, gegen die erheblichen Belästigungen durch Motor-Rennboote auf der Elbe bei Lauenburg vorzugehen, und welche Schritte wird sie gegebenenfalls dagegen einleiten? Eine höhere Lärmbelästigung durch motorisierte Wassersportfahrzeuge ist in letzter Zeit nicht nur in Lauenburg festzustellen. Lärmgrenzwerte für die Freizeitschiffahrt sind jedoch noch nicht festgelegt. Die Bundesregierung will daher entsprechend einer Bundesratsinitiative von Berlin auf die Einführung von Lärmgrenzwerten für Wassersportfahrzeuge hinwirken. Da aufgrund des internationalen Einsatzes der Sportfahrzeuge eine nationale Regelung ungeeignet ist, wird eine EG-Regelung angestrebt. Die Bundesregierung wird sich im Interesse der betroffenen Menschen für eine baldige Einführung einer solchen Regelung einsetzen und erwartet davon eine beträchtliche Verminderung der Lärmimmissionen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Weitere Zusatzfragen zu diesem Punkt? — Das ist nicht der Fall. Dann danke ich Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
    Jetzt möchte ich schnell eine geschäftsführende Bemerkung machen: Wir haben den Beginn des nächsten Tagesordnungspunkts für 14.35 Uhr vorgesehen gehabt. Wir haben verfrüht mit der Fragestunde begonnen. Der Vorschlag ist: Wir machen bis 14.35 Uhr mit der Fragestunde weiter und haben dann morgen eine Viertelstunde bei der Fragestunde eingespart.
    Deshalb rufe ich jetzt den Geschäftsbereich des Bundesministers für Frauen und Jugend auf. Zur Beantwortung ist der Parlamentarische Staatssekretär Peter Hintze anwesend.
    Ich rufe die Frage 45 des Abgeordneten Dr. Seifert auf:



    Vizepräsident Hans Klein
    Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vom Bundesministerium der Finanzen ab 1. Januar 1993 geplante generelle Streichung aller Aufwandszuschüsse für den Einsatz von Zivildienstleistenden (gegenwärtig kalendertäglich 11 DM) zusätzliche Kosten für viele freie Träger wichtiger sozialer Hilfsdienste [z. B. Mobiler Sozialer Hilfsdienst (MSHD) und der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung (ISB)] verursachen würde, die beispielsweise in Berlin entweder zu einer Reduzierung der Leistungen oder zu einer Weitergabe der Kosten an die Nutzer dieser Dienste, die ohnehin benachteiligten Menschen im Alter und mit Behinderungen führen müßten?


Rede von Peter Hintze
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident, Herr Abgeordneter, die Zahlung von Aufwandszuschüssen im Zivildienst ist für die Jahre 1991 und 1992 gesichert. Für das Jahr 1993 enthält der geltende Finanzplan keinen Ansatz mehr.
Im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushaltes für das Jahr 1993 wird die Bundesregierung entscheiden, ob aus zivildienstpolitischen Gründen eine weitere Bezuschussung der genannten Tätigkeitsbereiche erforderlich ist.
Die Bundesregierung verkennt nicht, daß beim Wegfall der Aufwandszuschüsse Einkommensausfälle für Beschäftigungsstellen des Zivildienstes im Bereich der von ihnen durchgeführten sozialen Dienste entstehen. Ob dies zu einer Reduzierung des Leistungsangebotes oder zu einer erhöhten Kostenbelastung der Nutzer sozialer Dienste führt oder letztlich ohne Auswirkungen auf die von den Nutzern zu tragenden Kosten bleibt, hängt von der Situation der Beschäftigungsstelle und ihrer Nutzer im Einzelfall ab und kann deshalb nicht generell beantwortet werden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Zusatzfrage, Herr Dr. Seifert.