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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/31 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 31. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1991 Inhalt: Verzicht der Abg. Dr. Rose Götte und Florian Gerster (Worms) auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 2357 A Eintritt der Abg. Peter Büchner (Speyer) und Ralf Walter (Cochem) in den Deutschen Bundestag 2357 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 2357 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 2357 C Tagesordnungspunkt 4: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Dezember 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Drucksache 12/474) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 12/544) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Zwölften Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter (Drucksache 12/625) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 21. Dezember 1989 über Gemeinschaftspatente und zu dem Protokoll vom 21. Dezember 1989 über eine etwaige Änderung der Bedingungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung über Gemeinschaftspatente sowie zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Zweites Gesetz über das Gemeinschaftspatent) (Drucksache 12/632) e) Erste Beratung des von den Abgeordneten Hermann Wimmer (Neuötting), Brigitte Adler, Horst Kubatschka, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes (Drucksache 12/422) 2357 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die vorgezogenen Regelungen zur Herstellung der Rechtseinheit in der Renten- und Unfallversicherung (Renten-Vorschaltgesetz) (Drucksache 12/724) 2358 B II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1991 Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz — StUG) (Drucksache 12/723) b) Erste Beratung des von der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherung und Nutzung der Daten und Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksache 12/692) Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . . 2358 D Rolf Schwanitz SPD 2361 A Norbert Otto (Erfurt) CDU/CSU . . . 2361 C Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . 2362D, 2363C, 2370A Dr. Burkhard Hirsch FDP . . . 2363B, 2366 C Dr. Klaus Röhl FDP 2363 D Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 2364 B Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU . 2365D, 2367 A Dr. Jürgen Schmieder FDP 2367 B Werner H. Skowron CDU/CSU . . . 2368 D Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 2369 B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 2370 C Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU . 2371D Angelika Barbe SPD 2373 C Dr. Burkhard Hirsch FDP 2375 A Wolfgang Zeitlmann CDU/CSU 2376B Dieter Wiefelspütz SPD 2376 D Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI . 2377D Tagesordnungspunkt 6: Beratungen ohne Aussprache a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen (Drucksachen 12/194, 12/538) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen (Transferübereinkommens-Ausführungsgesetz, TransfÜbkAG) (Drucksachen 12/195, 12/538) b) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 14 zu Petitionen (Drucksache 12/450) c) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 16 zu Petitionen (Drucksache 12/587) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 17 zu Petitionen (Drucksache 12/588) 2379 D Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" (Drucksachen 12/22, 12/454, 12/ 689) Christel Hanewinckel SPD 2380 C Herbert Werner (Ulm) CDU/CSU . . . 2381 B Norbert Eimer (Fürth) FDP 2382 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 2382 C Roswitha Verhülsdonk, Parl. Staatssekretärin BMFuS 2382 D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste . . . 2383 B Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Anneliese Augustin, Richard Bayha, Meinrad Belle, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink, Dirk Hansen, Heinz-Dieter Hackel, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (14. BAföGÄndG) (Drucksachen 12/473, 12/497, 12/707, 12/708) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste, zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines 14. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (14. BAföGÄndG) (Drucksache 12/730) Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 2384 C Doris Odendahl SPD 2385 D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 2387 B Dirk Hansen FDP 2387 D Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . 2388 C Dr. Rainer Ortleb, Bundesminister BMBW 2389B Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1991 III Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berufsbildungsbericht 1991 (Drucksache 12/348) Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 2390 D Stephan Hilsberg SPD 2391 D Doris Odendahl SPD 2392C, 2395 A Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP . . 2394 B Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 2396 A Maria Eichhorn CDU/CSU 2397 A Günter Rixe SPD 2398A, 2403 A Josef Grünbeck FDP 2398 D Engelbert Nelle CDU/CSU 2400 B Eckart Kuhlwein SPD 2401 B Torsten Wolfgramm, Parl. Staatssekretär BMBW 2401 C Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 2403 B Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Namensrechts von Ehe, Familie und Kindern (Namensrechtsreformgesetz) (Drucksache 12/617) Dr. Marliese Dobberthien SPD 2403 D Norbert Geis CDU/CSU 2406 A Petra Bläss PDS/Linke Liste 2407 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP 2407 D Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . . 2409 A Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister BMJ . . 2409C Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 12/693 vom 7. Juni 1991 — Neubewertung der Bedürftigkeit bei der Arbeitslosenhilfe; Einführung einer Unterhaltspflicht für mit Arbeitslosen zusammenlebenden Personen MdlAnfr 27, 28 Adolf Ostertag SPD Antw StSekr Dr. Werner Tegtmeier BMA 2410D ZusFr Adolf Ostertag SPD 2411 A Unterschiedliche Mittelzuteilung für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im westlichen Bundesgebiet; vollständige Ausschöpfung der Mittel zumindest in den strukturschwachen Gebieten 1991 MdlAnfr 29, 30 Ottmar Schreiner SPD Antw StSekr Dr. Werner Tegtmeier BMA 2411 C ZusFr Ottmar Schreiner SPD 2411 D Korrektur der Angaben über die Arbeitslosenzahlen in den neuen Bundesländern MdlAnfr 31 Otto Schily SPD Antw StSekr Dr. Werner Tegtmeier BMA 2412D ZusFr Otto Schily SPD 2413A ZusFr Ottmar Schreiner SPD 2413 C Pachtverträge zwischen dem ehemaligen DDR-Verteidigungsministerium und insbesondere NVA-Offizieren über die an die Treuhandanstalt zu übergebenden Liegenschaften MdlAnfr 32 Rolf Schwanitz SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . 2414 A ZusFr Rolf Schwanitz SPD 2414 B ZusFr Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD 2414D Einrichtung einer Schießanlage auf dem Truppenübungsplatz Munster-Nord vor dem Hintergrund der Abrüstung MdlAnfr 34 Klaus Harries CDU/CSU Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . 2414D ZusFr Klaus Harries CDU/CSU 2415A ZusFr Otto Schily SPD 2415 B ZusFr Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD 2415 C Berücksichtigung städtebaulicher, raumordnungs- und wohnungspolitischer Gesichtspunkte beim Abbau von Bundeswehr- Standorten; Planungen für Hessen MdlAnfr 37 Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . . . 2415D ZusFr Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink FDP 2416B ZusFr Ortwin Lowack fraktionslos . . . 2416B ZusFr Jürgen Koppelin FDP 2416C ZusFr Walter Kolbow SPD 2416D ZusFr Horst Jungmann (Wittmoldt) SPD 2417 B ZusFr Otto Schily SPD 2417C ZusFr Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) FDP 2417D Tiefflugübungen der Bundesluftwaffe in den neuen Bundesländern MdlAnfr 38, 39 Gernot Erler SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg . 2418A, D ZusFr Gernot Erler SPD 2418A,D ZusFr Jan Oostergetelo SPD 2418 B IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1991 Beibehaltung der Polikliniken in der ehemaligen DDR als Alternative zu niedergelassenen Ärzten MdlAnfr 57, 58 Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD Antw PStSekrin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 2419B, 2420C ZusFr Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 2419C, 2420 C ZusFr Dr. Martin Pfaff SPD 2419 C ZusFr Antje-Marie Steen SPD 2419D ZusFr Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU 2419D, 2421 C ZusFr Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD 2420A, 2421 C ZusFr Horst Peter (Kassel) SPD . 2420A, 2421B ZusFr Dr. Dieter Thomae FDP 2420 B ZusFr Regina Schmidt-Zadel SPD . . . 2421A ZusFr Dr. Ulrich Janzen SPD 2421 B ZusFr Dr. Walter Franz Altherr CDU/CSU 2421 C Chancengleichheit der Polikliniken in den neuen Bundesländern gegenüber niedergelassenen Ärzten MdlAnfr 59, 60 Dr. Martin Pfaff SPD Antw PStSekrin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 2422 A ZusFr Dr. Martin Pfaff SPD 2422 B Franz Müntefering SPD (zur GO) . . . 2422 C Aktuelle Stunde betr. ambulante Gesundheitsversorgung insbesondere in den Polikliniken Karl Hermann Haack (Extertal) SPD . . . 2422 D Dr. Walter Franz Altherr CDU/CSU . . . 2423 D Regina Schmidt-Zadel SPD 2424 D Dr. Bruno Menzel FDP 2425D, 2431B Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 2426 D Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Parl. Staatssekretärin BMG 2427 D Antje-Marie Steen SPD 2429 B Dr. Hans-Joachim Sopart CDU/CSU . . 2430 B Editha Limbach CDU/CSU 2432 A Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD . . 2433 A Wolfgang Zöller CDU/CSU 2434 A Dr. Paul Hoffacker CDU/CSU 2434 D Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP: Einsetzung eines EG-Ausschusses (Drucksache 12/739) Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 2436 A Dr. Fritz Gautier SPD 2436 D Dr. Olaf Feldmann FDP 2438 C Dr. Hans Modrow PDS/Linke Liste . . . 2439 B Peter Kittelmann CDU/CSU 2439 D Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD . . 2440 C Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 2441 B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Ingrid Becker-Inglau, Hanna Wolf, Dr. Rose Götte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Situation der Kindergärten, Krippen und Horte in den neuen Bundesländern (Drucksachen 12/167, 12/661) Christel Hanewinckel SPD 2442 A Claudia Nolte CDU/CSU 2444 B Renate Schmidt (Nürnberg) SPD 2445 D Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 2446 B Hubert Hüppe CDU/CSU 2447 A Dr. Eva Pohl FDP 2447 C Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 2448 C Dr. Angela Merkel, Bundesministerin BMFJ 2449 C Wilhelm Schmidt (Salzgitter) SPD 2450A, 2452D Hanna Wolf SPD 2451 B Inge Wettig-Danielmeier SPD 2453 A Josef Hollerith CDU/CSU 2455 A Monika Brudlewsky CDU/CSU 2456 B Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Ingomar Hauchler, Dr. Norbert Wieczorek, Freimut Duve, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weltwirtschaftsgipfel Deutsche Initiativen zur Verbesserung globaler Zusammenarbeit (Drucksache 12/675) in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Weltwirtschaftsgipfel Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit (Drucksache 12/741) Peter Kittelmann CDU/CSU 2457 C Dr. Ingomar Hauchler SPD . . . 2459A, 2469 D Ingrid Walz FDP 2462 B Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . . 2463 C Dr. Lutz G. Stavenhagen, Staatsminister BK 2464 C Otto Schily SPD 2464 D Dr. Winfried Pinger CDU/CSU 2465 A Wolfgang Roth SPD 2466 C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1991 V Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 2467 A Dr. Winfried Pinger CDU/CSU 2467 D Wolfgang Roth SPD 2468 B Hans-Peter Repnik CDU/CSU 2469 A Zusatztagesordnungspunkt 3 der 31. Sitzung: Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD: Deutsche Hilfe bei der Ölbrandbekämpfung in Kuwait (Drucksache 12/727) 2470D Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Gerhard Riege und der Gruppe der PDS/Linke Liste: Aufhebung von Abwicklungen nach dem Einigungsvertrag (Drucksache 12/555) Dr. Gerhard Riege PDS/Linke Liste . . . 2471A Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . . . 2471 D Fritz Rudolf Körper SPD . . . . . . . 2472 A Burkhard Zurheide FDP 2472 C Dr. Gerhard Riege PDS/Linke Liste . 2472D, 2473 D Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 2473 B Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Vollständige Oberprüfung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung auf mögliche Stasi-Kontakte (Drucksache 12/586) Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 2474B Wolfgang Kubicki FDP 2474 D Dr. Jürgen Rüttgers CDU/CSU 2475 C Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 2476B Ulla Jelpke PDS/Linke Liste 2476 C Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE . . 2476C Dr. Horst Waffenschmidt CDU/CSU . 2476D Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 2477 B Manfred Richter (Bremerhaven) FDP . . 2478A Dieter Wiefelspütz SPD 2478 D Nächste Sitzung 2479 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2481* A Anlage 2 Einsatz von Bundeswehrhubschraubern während der CSU-Vorstandssitzung am 3. Juni 1991 in Kreuth MdlAnfr 35, 36 — Drs 12/693 — Dieter Schloten SPD SchrAntw PStSekr Willy Wimmer BMVg . 2481* B Anlage 3 Wiedereinführung von Tiefflügen mit Alpha Jets der Luftwaffe MdlAnfr 49 — Drs 12/693 — Siegmar Mosdorf SPD SchrAntw PStSekr Willy Wimmer BMVg . 2481* C Anlage 4 Boden- und Grundwasserverseuchung auf der amerikanischen Air Base in Bitburg; Sanierung MdlAnfr 50, 51 — Drs 12/693 — Harald B. Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Willy Wimmer BMVg . 2481* D Anlage 5 Bekanntgabe von Boden- und Grundwasserbelastungen im Bereich von Militäranlagen; Sanierung insbesondere der sowjetischen und amerikanischen Standorte MdlAnfr 52 — Drs 12/693 — Jutta Müller (Völklingen) SPD SchrAntw PStSekr Willy Wimmer BMVg . 2482* B Anlage 6 Verwendung der Daten des Krebsregisters der ehemaligen DDR MdlAnfr 53, 54 — Drs 12/693 — Uta Würfel FDP SchrAntw PStSekrin Dr. Sabine BergmannPohl BMG 2483' A Anlage 7 Vermeidung von Mängeln im Gesundheitswesen der alten Bundesrepublik in den neuen Bundesländern; Verhinderung von Ungerechtigkeiten nach Auslaufen der Beitragsregelung der gesetzlichen Krankenversicherung in den neuen Bundesländern MdlAnfr 55, 56 — Drs 12/693 — Klaus Kirschner SPD SchrAntw PStSekrin Dr. Sabine BergmannPohl BMG 2483' B Anlage 8 Änderung der Beschäftigtenzahlen in den Polikliniken der neuen Bundesländer; Verwirklichung von Alternativbeschäftigungen VI Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1991 MdlAnfr 61, 62 — Drs 12/693 — Regina Schmidt-Zadel SPD SchrAntw PStSekrin Dr. Sabine BergmannPoh1 BMG 2483* D Anlage 9 Unterstützung der Polikliniken in den neuen Bundesländern MdlAnfr 63, 64 — Drs 12/693 — Horst Schmidbauer (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekrin Dr. Sabine BergmannPohl BMG 2484* A Anlage 10 Bau der A 44 Kassel—Eisenach; Realisierung von Ortsumgehungen und Lärmschutzanlagen an der B 7 angesichts der Planungen für die A 44 MdlAnfr 65, 66 — Drs 12/693 — Joachim Tappe SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 2484* C Anlage 11 Rechtliche Beurteilung einer Nahverkehrsabgabe MdlAnfr 67, 68 — Drs 12/693 — Ingrid Walz FDP SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 2485* A Anlage 12 Einräumung eines Mitspracherechts am Betriebsleistungsangebot für den öffentlichen Personennahverkehr durch den Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg MdlAnfr 69, 70 — Drs 12/693 — Verena Wohlleben SPD SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 2485* B Anlage 13 Weniger Verletzungen von Kindern bei Autounfällen durch Verwendung rückwärts gerichteter Kindersitze laut Untersuchung eines schwedischen Automobilherstellers MdlAnfr 71 — Drs 12/693 — Wolfgang Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV . 2485* D Anlage 14 Notwendigkeit und Kosten einer farblichen Umgestaltung aller Telefonzellen und Kraftfahrzeuge der Deutschen Bundespost TELEKOM MdlAnfr 72, 73 — Drs 12/693 — Herbert Helmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT . 2486* A Anlage 15 Vergabe von Aufträgen der TELEKOM, POSTDIENST und POSTBANK an Unternehmensberater seit dem Inkrafttreten des Poststrukturgesetzes MdlAnfr '74, 75 — Drs 12/693 — Peter Paterna SPD SchrAntw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT . 2486* B Anlage 16 Gesetzliche Maßnahmen zur Verhinderung unvertretbar langer Zeiten im staatlichen und privaten Bauplanungsbereich; Auswirkungen des Binnenmarktes MdlAnfr 76 — Drs 12/693 — Karl Stockhausen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMBau 2486' C Anlage 17 Erhebung der Fehlbelegungsabgabe durch die Länder nach eigenen Ausführungsbestimmungen; Anzahl der fehlbesetzen Sozialwohnungen in Berlin MdlAnfr 77, 78 — Drs 12/693 — Maria Eichhorn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Jürgen Echternach BMBau 2486* D Anlage 18 Verbesserung der Situation auf dem Rohstoffmarkt für wiederverwertbare Stoffe (Papier, Glas, Dosenschrott) MdlAnfr 79, 80 — Drs 12/693 — Bernd Reuter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 2487* B Anlage 19 Leukämieerkrankungen bei Kindern im Bereich des Kernkraftwerks Krümmel MdlAnfr 81 — Drs 12/693 — Klaus Harries CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 2488* A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1991 VII Anlage 20 Beeinflussung des Vogelzuges, z. B. der Störche, durch die Rauchschwaden der brennenden Ölquellen am Golf MdlAnfr 82 — Drs 12/693 — Ulrike Mehl SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 2488* B Anlage 21 Erfüllung der im Memorandum zum fünfjährigen Bestehen des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer" enthaltenen Empfehlungen MdlAnfr 83 — Drs 12/693 — Otto Schily SPD SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 2488* C Anlage 22 Erweiterung der Genehmigung für die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS); Untersuchung und Neuverpackung von Fässern aus Wiederaufarbeitungsanlagen, insbesondere aus Mol und Gorleben, in der Anlage der GNS in Duisburg MdlAnfr 84, 85 — Drs 12/693 — Jutta Braband PDS/LL SchrAntw PStSekr Dr. Bertram Wieczorek BMU 2489* A Anlage 23 Stopp der Finanzierung des indischen Saradar-Sarovar-Staudammprojektes durch die Weltbank bei Nichtvorlage der Umwelt- und Umsiedlungspläne bis zum 30. Juni 1991 MdlAnfr 86, 87 — Drs 12/693 — Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE SchrAntw PStSekr Hans-Peter Repnik BMZ 2489* C Anlage 24 Wirtschaftlichkeit des von der Weltbank unterstützten Sardar-Sarovar-Staudammprojektes in Indien; Verwendung des Stauwassers überwiegend für industrielle Zwecke anstelle der ursprünglich vorgesehenen überwiegenden Trinkwasserversorgung der Bevölkerung MdlAnfr 88, 89 — Drs 12/693 — Dr. Liesel Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Hans-Peter Repnik BMZ 2490* A Anlage 25 Forderung einer Verallgemeinerung des Mehrheitsstimmrechts im EG-Ministerrat, einer gemeinsamen Außenpolitik und der Demokratisierung der EG-Institutionen durch französische Politiker; Lösung der Frage des deutschen Eigentums in Polen im Rahmen des Freundschaftsvertrags MdlAnfr 90, 91 — Drs 12/693 — Ortwin Lowack fraktionslos SchrAntw StMin Ursula Seiler-Albring AA 2490* C Anlage 26 Finanzielle Förderung der „Kulturhilfe für Deutsche in Ost- und Südosteuropa" MdlAnfr 92 — Drs 12/693 — Horst Sielaff SPD SchrAntw StMin Ursula Seiler-Albring AA 2491* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1991 2357 31. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Becker-Inglau, Ingrid SPD 13. 06. 91 Brandt, Willy SPD 13, 06. 91 Duve, Freimut SPD 13. 06. 91 Ehrbar, Udo CDU/CSU 13. 06. 91 Gansel, Norbert SPD 13. 06. 91 Kastning, Ernst SPD 13. 06. 91 Keller, Peter CDU/CSU 13. 06. 91 Kolbe, Regina SPD 13. 06. 91 Dr. Lammert, Norbert CDU/CSU 13. 06. 91 Marten, Günter CDU/CSU 13. 06. 91 * Dr. Müller, Günther CDU/CSU 13. 06. 91 * Pfuhl, Albert SPD 13. 06. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 13. 06. 91 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 13. 06. 91 Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 13. 06. 91 Gmünd), Dieter Spranger, Carl-Dieter CDU/CSU 13. 06. 91 Steiner, Heinz-Alfred SPD 13. 06. 91 ** Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 13. 06. 91 Verheugen, Günter SPD 13. 06. 91 Wonneberger, Michael CDU/CSU 13. 06. 91 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Willy Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Dieter Schloten (SPD) (Drucksache 12/693 Fragen 35 und 36) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob Hubschrauber des Bundesgrenzschutzes bzw. der Bundeswehr anläßlich der Vorstandssitzung der CSU mit anschließender Pressekonferenz am Montag, dem 3. Juni 1991, in Kreuth eingesetzt wurden, wie dieses durch den Bericht des ZDF, 3. Juni 1991 um 19.00 Uhr nahegelegt wird, und wenn ja, welche Personen auf welcher Reiseroute wurden transportiert? Aus welchen Etatpositionen wurden die dafür anfallenden Kosten beglichen, und handelt es sich um gängige Praxis, daß anläßlich von Parteiveranstaltungen solche Reisemöglichkeiten für Angehörige der Bundesregierung und Journalisten zur Verfügung gestellt werden? Zu Frage 35: Der Bundesminister des Innern und der Bundesminister der Verteidigung haben Mitgliedern der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages Hubschrauber des Bundesgrenzschutzes bzw. der Bundeswehr für Flüge am 3. Juni 1991 von und nach Kreuth zur Verfügung gestellt, die diese im Rahmen der hierzu erlassenen Richtlinien für Dienstreisen angefordert hatten. Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Bundesregierung sieht aus Sicherheitsgründen - auch nachträglich - davon ab, Reiserouten und Aufenthaltsorte ihrer Mitglieder bekannt zu geben. Zu Frage 36: Die Kosten der Hubschraubereinsätze für Dienstreisen von Mitgliedern der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages gehen zu Lasten des Bundeshaushalts bei Kapitel 0625 Titel 514 05 (BMI) und Kapitel 1417 Titel 522 01 sowie Kapitel 1419 Titel 533 01 (BMVg). Hubschrauber des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr werden unabhängig von den Anlässen im Rahmen der hierzu erlassenen Richtlinien ausschließlich für Dienstreisen der anforderungsberechtigten Personen eingesetzt, wobei diese das Vorliegen der Voraussetzungen eigenverantwortlich zu prüfen haben. Journalisten erhielten zu dem hier in Rede stehenden Anlaß keinen Mitflug. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Willy Wimmer auf die Frage des Abgeordneten Siegmar Mosdorf (SPD) (Drucksache 12/693 Frage 49): Ist es zutreffend, daß die extremen Tiefflüge, auf die die Bundesluftwaffe im letzten Jahr verzichtet hat, jetzt durch die Hintertür wieder eingeführt werden, indem diese Tiefflüge nicht mehr mit Phantoms oder Tornados, sondern mit den kleinen Alpha-Jets der Luftwaffe durchgeführt werden, wie es im VFRBulletin vom 19. April 1991 angekündigt wird? Diese Annahme ist nicht zutreffend. Die Bundesregierung weist jedoch darauf hin, daß aus Gründen der Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit zur Zeit eine Ausnahmegenehmigung für eine Staffel mit ca. 20 Alpha-Jets aus Oldenburg besteht, die zur schnellen Eingreifreserve der NATO - AMF - gehört. Der Einsatz dieser AMF-Staffel in der Türkei hat gezeigt, daß eine realitätsnahe Ausbildung der Flugzeugführer im Tiefflug unbedingt notwendig ist. Die Einsatzdauer pro Flug in der Bundesrepublik Deutschland bis 75 m ist dabei strikt auf 1 bis 2 Minuten beschränkt, zusätzlich gilt eine Obergrenze von 700 Stunden pro Jahr für Flüge unter 300 m für die gesamte Staffel. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Willy Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Harald B. Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 12/693 Fragen 50 und 51): Was weiß die Bundesregierung seit wann über die Boden- und Grundwasserverseuchung im Bereich der Bitburger Air Base, und welche Maßnahmen wurden in Zusammenarbeit mit unse- 2482* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1991 rem Bündnispartner USA durchgeführt bzw. geplant, um die Bevölkerung in der Umgebung von gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden durch die in der Presse bekanntgewordenen Umweltverseuchungen zu schützen und zu entschädigen? Welche Kosten würden bei der Sanierung der Umweltschäden im Bereich des Bitburger US-Standortes und des Schadenausgleichs bei betroffenen Bürgern anfallen, und wer kommt nach Meinung der Bundesregierung für die Finanzierung dieser Sanierungskosten auf? Zu Frage 50: Beim Betrieb des von der US-Luftwaffe genutzten NATO-Flugplatzes Bitburg ist es in der Vergangenheit in Einzelfällen zu Kontaminationen des Bodens und des Oberflächenwassers gekommen. Diese sind jeweils durch die US-Streitkräfte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen beseitigt worden. Außerdem sind in den vergangenen Jahren im Rahmen von NATO-Baumaßnahmen Verbesserungen der Abwasserbeseitigung vorgenommen worden. Seit 1990 ist eine neue Kläranlage in Betrieb. Das BMVg hat im übrigen die Landesbauverwaltung beauftragt, eine Studie zur Feststellung der weiterhin für die Sanierung des Entwässerungssystems des Flugplatzes erforderlichen Maßnahmen zu erstellen. Es wird erwartet, daß diese Studie Ende 1991 vorliegt. Zu Frage 51: Zu der Höhe der Sanierungskosten können zur Zeit noch keine Aussagen getroffen werden. Die Kosten können erst nach Auswertung der Studie ermittelt werden. Eine Finanzierung durch die NATO wird angestrebt. Soweit die NATO die Kosten nicht übernehmen sollte, sind sie für Maßnahmen auf dem Flugplatz von den US-Streitkräften zu tragen. Für evtl. außerhalb des Flugplatzes durchzuführende Baumaßnahmen obläge die Finanzierung der Bundesrepublik Deutschland. Ausgleichsansprüche von Bürgern sind der Bundesregierung bisher nicht bekannt geworden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Willy Wimmer auf die Frage der Abgeordneten Jutta Müller (Völklingen) (SPD) (Drucksache 12/693 Frage 52): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß angesichts des Gefahrenpotentials für Umwelt und Gesundheit schnellstmöglich alle Boden- und Grundwasserbelastungen im Bereich der militärischen Anlagen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland festgestellt und der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden, und mit welchem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept will die Bundesregierung die kurzfristige Gefahrenabwehr und die notwendige Sanierung, insbesondere auf den Standorten der Sowjetarmee und der US-Armee, sicherstellen? 1. Auf Liegenschaften der Bundeswehr sind die Flächen ermittelt worden, bei denen ein Verdacht besteht, daß durch Altablagerungen oder sonstige Verunreinigungen des Bodens Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bestehen. Die Ergebnisse dieser Erhebung in den alten Bundesländern werden z. Z. von Geologen der Bundeswehr bewertet. Soweit hiernach erforderlich, werden die Landesbauverwaltungen beauftragt, das Gefährdungspotential der festgestellten Kontaminationen näher zu untersuchen und ggf. notwendige Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung von Gefahren auf Kosten des Bundes durchzuführen. Wenn konkrete Gefahren für die Gesundheit festgestellt werden, sind jeweils sofortige Vorsorgemaßnahmen einzuleiten. Für die von der Bundeswehr in den neuen Bundesländern genutzten Liegenschaften werden die Landesbauverwaltungen im Beitrittsgebiet in den nächsten Tagen mit der Erstbewertung und der Gefährdungsabschätzung beauftragt werden. Zur Beschleunigung des Verfahrens soll die Oberfinanzdirektion Hannover mit Unterstützung eines in der Altlastenbeseitigung erfahrenen Ingenieursbüros als Leit-Oberfinanzdirektion eine einheitliche Durchführung dieses Vorhabens durch alle Landesbauverwaltungen sicherstellen. 2. Für die von den Gaststreitkräften national genutzten Liegenschaften ist der Bundesminister der Finanzen zuständig. Nach den zwischenstaatlichen Verträgen sind die alliierten Streitkräfte für den Zustand der ihnen überlassenen Liegenschaften verantwortlich. Sie müssen etwaige Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf ihre Kosten beseitigen. Sie haben bei Boden- und Grundwasserbelastungen in Zusammenarbeit mit den für den Vollzug des deutschen Umweltrechts zuständigen Fachbehörden der Länder die erforderlichen Erhebungen anzustellen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Die Behörden der Bundesvermögensverwaltung sind angewiesen, Feststellungen der Landesbehörden über Boden- und Grundwasserbelastungen zu unterstützen und bei den Streitkräften auf die Beseitigung hinzuwirken. 3. Für die von den Verbündeten Streitkräften genutzten NATO-Liegenschaften (z. B. Flugplätze, Raketenstellungen, Lagereinrichtungen) hat das Bundesministerium der Verteidigung ebenfalls eine systematische Erhebung von Altlastverdachtsflächen veranlaßt, die in den nächsten Monaten abgeschlossen werden soll. 4. Wegen der besonderen Verhältnisse im Bereich der neuen Bundesländer hat der Bund die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft, Ottobrunn (IABG) mit der Erfassung der Umweltschäden auf den von den sowjetischen Streitkräften genutzten Liegenschaften beauftragt. Das Vorhaben, für das für die Jahre 1991 bis 1994 insgesamt 70 Millionen DM eingeplant sind, ist bereits angelaufen. Die IABG vergibt für die Erf as-sung der Schäden und für die Abschätzung der von ihnen ausgehenden Gefahren vor allem Unteraufträge an Firmen aus den neuen Bundesländern. Für Umweltschäden, die von den sowjetischen Truppen verursacht worden sind, ist nach den völker- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1991 2483' rechtlichen Verträgen die Sowjetunion finanziell verantwortlich. Daher wird der Bund Kosten, die ihm durch die Abwehr akuter Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen, der Sowjetunion gegenüber geltend machen. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Uta Würfel (FDP) (Drucksache 12/693 Fragen 53 und 54): Wie plant die Bundesregierung, die unverzichtbaren Daten des Krebsregisters der ehemaligen DDR zu verwenden? Falls an eine Anonymisierung der Daten gedacht ist, wer nimmt diese Anonymisierung vor? Die Bundesregierung ist zunächst bestrebt, die unverzichtbaren Daten des Krebsregisters der ehemaligen DDR durch ein Sicherungsgesetz komplett zu erhalten. In diesem Gesetz soll das Bundesgesundheitsamt verpflichtet werden, die Sicherung der personenbezogenen Unterlagen, die sich im „Nationalen Krebsregister" befinden, zu gewährleisten. Das Bundesgesundheitsamt soll berechtigt sein, auf Anfragen von Behörden oder bei gesundheits- und umweltpolitisch besonders relevanten Untersuchungen Datensätze zu übermitteln, wobei die Daten vorher vom BGA anonymisiert sein müssen. Das Gesetz soll bis Ende 1993 befristet sein. Bis dahin ist durch ein Bundeskrebsregistergesetz zu regeln, wie eine zusätzliche Nutzung und weitere Speicherung der Daten aussehen soll. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Kirschner (SPD) (Drucksache 12/693 Fragen 55 und 56) : Kommt die Bundesregierung im Hinblick auf die Mängel im Gesundheitswesen in der alten Bundesrepublik Deutschland zum gleichen Schluß wie der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, beispielsweise zur mangelhaften Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung, der fehlsteuernden Anreize der Einzelleistungsvergütung im ambulanten ärztlichen Bereich, der mangelhaften Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus und Einrichtungen, die vor und nach dem Krankenhausaufenthalt gefordert sind, und was hat sie unternommen, um diese Mängel in den neuen Bundesländern von vornherein zu vermeiden? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um nach Auslaufen der 12,8 v. H.-Beitragsregelung der gesetzlichen Krankenversicherungen zum Jahresende in den neuen Bundesländern sicherzustellen, daß kein ungerechtfertigtes Auseinanderdriften der Beitragssätze zwischen den Kassenarten mit den damit verbundenen Ungerechtigkeiten für die Versicherten entsteht und die Wettbewerbschancen zwischen den Kassen gesichert werden? Zu Frage 55: Die Bundesregierung hat zur besseren Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung im Rahmen des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) eine Reihe von Instrumenten geschaffen, z. B. die dreiseitigen Verträge der Selbstverwaltung von Krankenkassen, Krankenhäusern und Kassenärzten, die eine nahtlose ambulante und stationäre Behandlung der Versicherten gewährleisten sollen sowie die Regelung über Abgrenzung, Bedarf und Standorte der medizinisch-technischen Großgeräte für den ambulanten und stationären Bereich im Rahmen gemeinsamer Großgeräteausschüsse. Die Umsetzung dieser Regelungen in der Praxis ist im Gange. Sie wird die Zusammenarbeit in allen Ländern sichern und schrittweise verbessern. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß für eine grundsätzliche Änderung der geltenden Rahmenregelungen. Sie wird sich aber für eine rasche Umsetzung durch die Selbstverwaltung einsetzen. Über die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen haben die Spitzenverbände, die Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft gemeinsame Rahmenempfehlungen nach § 112 SGB V bereits abgeschlossen. Hinsichtlich Vergütung in der ambulanten Versorgung sieht die Bundesregierung keinen Anlaß zu einer Rechtsänderung. Das geltende Recht läßt sowohl die Einzelleistungsvergütung, Kopf- oder Fallpauschalen als auch denkbare Mischformen ausdrücklich zu. Es ist Sache der Vertragspartner der Vergütungsverträge, die bestmögliche Lösung zu finden. Dies gilt auch für die neuen Bundesländer. Zu Frage 56: Die derzeitige Datenlage läßt keine Aussagen darüber zu, wie sich die Beitragssätze der Krankenkassen in den neuen Bundesländern ab 1992 entwickeln. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung in diesem Bereich sorgfältig beobachten und zu gegebener Zeit etwaige Konsequenzen ziehen. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Regina Schmidt-Zadel (SPD) (Drucksache 12/693 Fragen 61 und 62): Wie haben sich seit dem 3. Oktober 1990 die Beschäftigungszahlen in poliklinischen Einrichtungen, sowohl bei Ärzten/Ärztinnen als auch dem Medizinalfachpersonal bzw. dem Beratungspersonal verändert? Welche Möglichkeiten der Alternativbeschäftigung/Umbesetzung, etwa in Kassenpraxen, wurden bisher in welchen Bereichen verwirklicht? Zu Frage 61: Nach der bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geführten Statistik über die Abschlagszahlungen an Einrichtungen, die in den neuen Bundesländern an der ambulanten Versorgung mitwirken, hat sich die Zahl der dort beschäftigten Ärzte und Ärztinnen wie folgt entwickelt: 2484 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1991 1. November 1990: 5 957 1. Januar 1991: 4 640 1. Februar 1991: 4 090 1. März 1991: 3 969 1. April 1991: 2 415. Hinsichtlich des Medizinalfachpersonals und des Beratungspersonals ist tendenziell von einem entsprechenden Rückgang auszugehen. Genaue statistische Unterlagen liegen darüber nicht vor. Zu Frage 62: Nach der oben genannten Statistik ist die Zahl der niedergelassenen Ärzte seit Januar 1991 wie folgt angestiegen: Januar 1991: 6 056 Februar 1991: 6 491 März 1991: 7 106 April 1991: 10 220. Auch hier kann von einer wachsenden Zahl des Medizinalfachpersonals und des Beratungspersonals ausgegangen werden. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen des Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 12/693 Fragen 63 und 64): Wie gedenkt die Bundesregierung die Länder, Städte und Landkreise bei der Umstrukturierung von leistungsfähigen Polikliniken und Ambulatorien zu modernen, wirtschaftlich arbeitenden und ganzheitlich ausgerichteten Gesundheitszentren bei der Lösung der erforderlichen Aufgaben vor allem im organisatorisch-verwaltungstechnischen Bereich, im rechtlichen Bereich und bei Fragen der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung zu unterstützen? Ist die Bundesregierung bereit, die Chance, die sich durch Gesundheitszentren (wie z. B. das Brandenburger Modell) mit einer ganzheitlichen, fachübergreifenden Patientenbetreuung zur Verbesserung der ambulanten Versorgung eröffnet, zu nutzen und durch ein Modellprogramm der Bundesregierung mit wissenschaftlicher Begleituntersuchung zu unterstützen? Zu Frage 63: Die wirtschaftliche und organisatorische Umstrukturierung des Gesundheitswesens in den neuen Bundesländern fällt in die Verantwortung von Ländern und Gemeinden. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Umstrukturierung von Polikliniken und Ambulatorien hat der Einigungsvertrag geschaffen. Diese lassen es zu, die organisatorischen und verwaltungstechnischen Fragen ebenso wie die Fragen der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung zu lösen. Von seiten des Bundes werden darüber hinaus den Ländern und Gemeinden in den neuen Bundesländern im Rahmen des Gemeinschaftswerks Aufschwung Ost auch für die Umstrukturierung der Polikliniken Mittel zur Verfügung gestellt, insbesondere im Rahmen der zusätzlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Darüber hinaus stellt die Bundesregierung Beratungshilfen zur Umstrukturierung von Polikliniken zur Verfügung. Zu Frage 64: Die Niederlassung von Ärzten und Zahnärzten in den neuen Bundesländern erfolgt mit einem vor Monaten nicht erwarteten Tempo. Ärzte und Patienten haben sich offensichtlich für dieses bewährte System der ambulanten gesundheitlichen Versorgung entschieden. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, daß vom Land Brandenburg vorgesehene Modell mit wissenschaftlicher Begleituntersuchung zu unterstützen, da dieses lediglich den angestellten Arzt fördert. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen des Abgeordneten Joachim Tappe (SPD) (Drucksache 12/693 Fragen 65 und 66) : Inwieweit hält die Bundesregierung an ihren Überlegungen fest, den verkehrlichen Lückenschluß zwischen Kassel und Eisenach über den Weiterbau der A 44 vorzunehmen, und mit welchen Zeiträumen der Realisierung rechnet die Bundesregierung? Welche Chancen der Realisierung räumt die Bundesregierung dem Bau von weiträumigen Ortsumgehungen und zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen im Verlauf der B 7 ein, wenn Verlautbarungen des Bundesministers für Verkehr darauf schließen lassen, daß bereits alternativ dazu konkrete Planungen für eine A 44 vorhanden sind? Zu Frage 65: Die Verbindung Kassel—Eisenach ist Teil des Fernstraßenprojektes „Deutsche Einheit" Bad Hersfeld/ Kassel—Erfurt—Dresden—Görlitz. Nach der bisherigen Verkehrsentwicklung und ersten Berechnungen muß damit gerechnet werden, daß auf die Verkehrsbeziehung Kassel—Eisenach eine erhebliche Verkehrsnachfrage zukommt, die von einer 2- bzw. 3-streifigen Straße nicht bewältigt werden kann. Deshalb sind zunächst mit den Straßenbauverwaltungen der beteiligten Länder Voruntersuchungen zur Linienfindung der in Betracht kommenden Varianten vereinbart worden; diese Varianten schließen auch eine Lösung ein, bei der der Verkehr Eisenach—Kassel über das Kirchheimer Dreieck geführt wird. Die Variantenuntersuchungen sollen so konzentriert ausgeführt werden, daß im Herbst auf dieser Basis eine Entscheidung über das künftige Planungskonzept durch die Bundesregierung getroffen werden kann. Unabhängig davon, welche der untersuchten Varianten sich als bedarfsgerecht und bauwürdig herausstellt, strebt die Bundesregierung eine Realisierung des Projektes innerhalb der neunziger Jahre an. Zu Frage 66: Auf die Antwort zu Frage 65 wird Bezug genommen. Konkrete Planungen für die Verbindung Kassel—Eisenach liegen bisher nicht vor; diese können erst aufgenommen werden, wenn die Ergebnisse der angesprochenen Variantenuntersuchungen vorliegen und die Bundesregierung davon ausgehend die Entscheidung für eine der untersuchten Planungsalternativen getroffen hat. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1991 2485' Die Bundesregierung wird sich bemühen, für die noch auszuwählende bedarfsgerechte und bauwürdige Alternative die Projektplanung so zu gestalten, daß eine möglichst große öffentliche Akzeptanz und gute Realisierungschancen erreicht werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Walz (FDP) (Drucksache 12/693 Fragen 67 und 68): Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtlichen Möglichkeiten einer Nahverkehrsabgabe? Hält die Bundesregierung eine solche Nahverkehrsabgabe für sinnvoll, und aus welchen Gründen? Zu Frage 67: Die rechtliche Beurteilung einer besonderen Nahverkehrsabgabe hängt von ihrer speziellen Ausgestaltung ab. Deshalb kann eine allgemeingültige Aussage dazu nicht getroffen werden. Zu Frage 68: Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, sich in Länderzuständigkeiten einzuschalten und den Ländern Empfehlungen zur Einführung einer Nahverkehrsabgabe zu geben. Es ist Sache der für den öffentlichen Personennahverkehr Verantwortlichen, Art, Umfang und Qualität des Angebots festzulegen und seine Finanzierung sicherzustellen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Verena Wohlleben (SPD) (Drucksache 12/693 Fragen 69 und 70): Was veranlaßt die Bundesregierung, ihre frühere, dem Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg gegenüber geäußerte Rechtsauffassung nun mit Schreiben vom 28. März 1991 ins Gegenteil zu kehren, und für den Fall, daß dieser nunmehr völlig neuen Interpretationen widersprochen wird, sogar die Kündigung des Verkehrsverbundes zum 31. Dezember 1993 angedroht wird? Warum nimmt die Bundesregierung der Gebietskörperschaft Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg, die einen Großteil der finanziellen Lasten des öffentlichen Personennahverkehrs trägt, das Mitspracherecht für das Betriebsleistungsangebot nach bestehender Vertragslage für den Nahverkehr, und warum werden die demokratischen Grundsätze nicht eingehalten? Zu Frage 69: Die Auffassung, die Bundesregierung habe zur Frage der „Verbund-Züge" mit Schreiben vom 28. März 1991 ihre bisherige Rechtsauffassung aufgegeben, beruht auf einem nicht richtigen Verständnis des Schreibens. Ausgangspunkt für den Schriftwechsel ist eine unterschiedliche Definition des Begriffes „Schienenpersonennahverkehr" in Artikel 3 des Grundvertrages. Der Zweckverband versteht darunter alle im Verbundraum verkehrenden Züge (mehr als ein Halt), nach Auffassung der Deutschen Bundesbahn fallen darunter nicht die Züge des Fernverkehrs: ICE, EC, IC und IR, FD und D. Der Schriftwechsel sollte eine einvernehmliche und im Vertragswerk verankerte Definition anregen. Das Thema steht zur Erörterung und möglichst auch Beschlußfassung auf der nächsten Gesellschafterversammlung des Verkehrsverbundes am 2. Juli 1991. Zu Frage 70: Die Festlegung des Betriebsleistungsangebotes im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg wird durch den im Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom 28. März 1991 gemachten Vorschlag nicht tangiert. Das Mitspracherecht des Zweckverbandes ergibt sich aus Artikel 7 des Grundvertrages. Dieser wird von der Bundesregierung beachtet. Weshalb hier demokratische Grundsätze nicht eingehalten werden sollen, ist für die Bundesregierung nicht erkennbar. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) (Drucksache 12/693 Frage 71): Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung, etwa durch Initiativen oder Aufklärungsaktionen in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus in der EG, aus Resultaten einer Untersuchung eines schwedischen Automobilherstellers, wonach Verletzungen aller Art durch rückwärtsgerichtete Kindersitze bei 1 500 untersuchten Unfällen mit mindestens einem Kind im Auto um 76 % reduziert wurden, schwere Verletzungen sogar um 90%? Rückwärtsgerichtete Kinderrückhalteeinrichtungen haben gegenüber anderen Rückhalteeinrichtungen den Vorteil, daß sie bei einem Frontaufprall die Gefahr von Halswirbelverletzungen verringern. Die maßgebliche Prüfvorschrift für Kinderrückhaltesysteme (ECE-Nr. 44) läßt daher solche Einrichtungen zu und schreibt sie für Kinder bis 9 Monate vor. Der Nachteil bei rückwärtsgerichteten Systemen auf Vordersitzen ist jedoch, daß sich der Kopf des Kindes wesentlich näher an der Windschutzscheibe und deren Rahmen befindet als bei vorwärtsgerichteten Systemen und somit die Verletzungsgefahr bei leicht versetztem Frontaufprall höher ist, als bei vorwärtsgerichteten Systemen. Insoweit besteht noch Forschungsbedarf. Wegen der unbestrittenen Schutzwirkung von Kinderrückhaltesystemen unterstützt die Bundesregierung weiterhin Aufklärungsmaßnahmen, die die Eltern dazu anhalten sollen, Kinder nur in genehmigten — vorwärts oder rückwärtsgerichteten — Kinderrückhaltesystemen zu befördern. 2486* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1991 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wilhelm Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Herbert Helmrich (CDU/CSU) (Drucksache 12/693 Fragen 72 und 73): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost TELEKOM beabsichtigt, alle ca. 125 000 in der vereinigten Bundesrepublik Deutschland vorhandenen öffentlichen Telefonzellen sowie alle von der TELEKOM benutzten ca. 60 000 Kraftfahrzeuge vom traditionellen Gelb in eine andere Farbe umzulackieren, und wie wäre eine solche Maßnahme angesichts der explodierenden Kosten für den Aufbau eines modernen Telekommunikationsnetzes in den neuen Bundesländern zu rechtfertigen? Welche Kosten würden durch die Durchführung einer solchen Maßnahme entstehen, und wie gedenkt die Deutsche Bundespost TELEKOM für den Fall der Umsetzung eines solchen Vorhabens diese Ausgaben zu finanzieren? Das Unternehmen Deutsche Bundespost TELEKOM beabsichtigt weder die vorhandenen Telefonzellen noch die im Telekom-Bestand befindlichen Fahrzeuge umzulackieren bzw. umzuspritzen. Angesprochen mit dieser Frage ist die Umsetzung des neuen Corporate Design der Deutschen Bundespost TELEKOM in den beiden genannten Bereichen. Die geplanten Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes werden jedoch erst bei Ersatz- und Neubeschaffungen vorgenommen, so daß keine zusätzlichen Kosten entstehen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wilhelm Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Peter Paterna (SPD) (Drucksache 12/693 Fragen 74 und 75): Welche Aufträge für Beratungsleistungen, getrennt nach Marketing und Unternehmensberatung, sind seit Inkrafttreten des Poststrukturgesetzes am 1. Juli 1989 von den Unternehmen TELEKOM, POSTDIENST und POSTBANK an Unternehmensberater und Unternehmensberatungsfirmen vergeben worden? Mit welcher Aufgabenstellung und welchen jährlichen Auftragsvolumina wurden diese Aufträge vergeben? Zu Frage 74: Die Unternehmen der Deutschen Bundespost haben bisher im Bereich Marketing und Untenehmensberatung Aufträge an private Auftragnehmer vergeben und werden auch weiterhin, insbesondere bedingt durch die Wettbewerbssituation gegenüber privaten Anbietern, solche externen Beraterleistungen in Anspruch nehmen müssen. Auskünfte über die Auftragsinhalte können jedoch gem. § 31 PostVerfG und den Grundsätzen des Vergaberechts unter Berücksichtigung der zu wahrenden betrieblichen und geschäftlichen Interessen der DBPUnternehmen sowie der Auftragnehmer nicht gegeben werden. Zu Frage 75: Die Aufträge für Beraterleistungen der einzelnen Unternehmen der Deutschen Bundespost z. B. für das Jahr 1990 betragen für die DBP TELEKOM 80,34 Millionen DM den DBP POSTDIENST 28,0 Millionen DM und die DBP POSTBANK 17,7 Millionen DM. Von diesen Beträgen sind den Marketingbereichen folgende Summen zuzuordnen: DBP TELEKOM 8,48 Millionen DM DBP POSTDIENST 3,0 Millionen DM und DBP POSTBANK 1,0 Millionen DM. Die Vergabe an Auftragnehmer hat sich immer dann als zweckmäßig oder notwendig erwiesen, wenn — für die Erledigung das Know-how fehlte, — die Arbeiten so kurzfristig erledigt werden mußten, daß eine Bearbeitung durch eigene Kräfte nicht möglich war, — die Arbeiten nur einmalig oder so selten anfielen, daß der Aufbau eigener Kapazitäten unwirtschaftlich gewesen wäre. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Frage des Abgeordneten Karl Stockhausen (CDU/ CSU) (Drucksache 12/693 Frage 76): Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern durch gesetzliche Änderungen die unvertretbar langen Zeiten im Bau-Planungsbereich im staatlichen und privaten Sektor (bis zu zehn Jahren) auf vertretbare Zeiträume zurückzuführen, um die Investitionstätigkeit nicht über Gebühr zu behindern, und wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Vollendung des Gemeinsamen Europäischen Marktes ab dem 1. Januar 1993 auf die planerischen Vorgaben in der Bundesrepublik Deutschland? Der Bundesregierung ist sehr daran gelegen, die Verfahren der Bauleitplanung zu verkürzen. Sie ist sich dabei jedoch bewußt, daß die Länge der Verfahren nur zu einem geringen Teil durch gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensschritte und Fristen bedingt ist, sondern überwiegend auf Sachproblemen und der politischen Konsensfindung in den Gemeinden beruht. Soweit auch gesetzgeberische Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung in der Bauleitplanung beitragen können, ist dies durch das Baugesetzbuch und das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch als Teil des Wohnungsbauerleichterungsgesetzes vom 17. Mai 1990 (BGBl. I S. 926) geschehen. Die Vollendung des Gemeinsamen Europäischen Marktes kann auf die Länge von Bauleitplanverfahren insoweit Auswirkungen haben, als die veränderte Wettbewerbssituation dazu beiträgt, die Bereitschaft zur politischen Konsensfindung in den Gemeinden zu erhöhen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die Fragen der Abgeordneten Maria Eichhorn (CDU/ CSU) (Drucksache 12/693 Fragen 77 und 78): Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1991 2487' Wann ist damit zu rechnen, daß die Bundesländer gesetzlich verpflichtet werden, die Fehlbelegungsabgabe nach eigenen Ausführungsbestimmungen zu erheben? Kann die Bundesregierung Angaben bestätigen, denen zufolge in Berlin 180 000 Sozialwohnungen zweckentfremdet benutzt werden, und liegen ihr vergleichbare Angaben für andere Bundesländer vor? Zu Frage 77: Der Koalitionsbeschluß sieht vor, alle Bundesländer zur Erhebung der Fehlbelegungsabgabe zu verpflichten. Von dem Instrument der Fehlbelegungsabgabe haben bisher die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Gebrauch gemacht. Es zeichnet sich ab, daß auch die übrigen Bundesländer die Abgabe zur Abschöpfung ungerechtfertigter Subventionsvorteile nutzen wollen. Klarheit über das weitere Vorgehen des Bundes und der Länder wird die Ministerkonferenz am 27./ 28. Juni 1991 schaffen. Zu Frage 78: Es wird unterstellt, daß mit dem Begriff ,,zweckentfremdet" die Fehlbelegung von Sozialwohnungen durch einkommensmäßig nicht mehr berechtigte Mieter gemeint ist. In Berlin gibt es insgesamt rd. 400 000 Sozialmietwohnungen (Stand 1990): hiervon wird bei etwa 120 000 Wohnungen (ebenfalls Stand 1990) die Fehlbelegungsabgabe erhoben. Zahlen der übrigen Bundesländer waren in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu erhalten. Es ist aber davon auszugehen, daß die Zahl der fehlbelegten Wohnungen in Berlin über dem Durchschnitt der anderen Länder liegt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen des Abgeordneten Bernd Reuter (SPD) (Drucksache 12/693 Fragen 79 und 80) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Rohstoffmarkt für wiederverwertbare Stoffe (Papier, Glas, Dosenschrott) darniederliegt? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß die getrennt eingesammelten Stoffe (Glas, Papier, Metall) einer sinnvollen Wiederverwertung zugeführt werden können? Zu Frage 79: Die Bundesregierung kann eine derart pauschale Aussage nicht bestätigen. Der Rohstoffmarkt für wiederverwertbare Stoffe bedarf vielmehr einer differenzierten Betrachtungsweise. So befindet sich der Altpapiermarkt seit mehreren Jahren in einer Ungleichgewichtssituation. Dies ist zuerst eine Folge des gewachsenen Umweltbewußtseins, das in ständig steigendem Aufkommen von Altpapier seinen Ausdruck fand. Das ständige- und weltweit steigende Aufkommen hat dazu geführt, daß die Preise aller Altpapiersorten seit Mitte 1989 bis heute drastisch gesunken sind, für gemischtes Altpapier seit August 1990 sogar negative Preise (Zuzahlungen) verzeichnet werden. Der ebenfalls ansteigende Altpapiereinsatz in der Papierindustrie und verstärkte Exporte halten mit dem vermehrten Aufkommen durch intensivere Sammlungen und vor allem mit der Zunahme der Importe nicht Schritt. Dieser Entwicklung wirkt die Bundesregierung durch die Verpackungsverordnung und die in Vorbereitung befindliche Verordnung zur Rücknahme von Druckerzeugnissen entgegen. Die mit diesen Maßnahmen verbundenen Rücknahme- und Verwertungspflichten werden dazu führen, daß sich der Markt für Altpapier wieder positiv entwickeln wird. Nach der Verpackungsverordnung sind nämlich alle zurückgenommenen Verpackungspapiere einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Lassen Sie mich der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, daß die Bundesregierung zum Problem der Altpapierverwertung bereits mehrfach Stellung genommen hat. Ich bin gerne bereit, Ihnen Kopien der einschlägigen Antworten Kleiner Anfragen zu überlassen. Anders sieht es im Altglasbereich aus. Hier bestehen in den alten Bundesländern nicht nur keine Absatzschwierigkeiten; es werden vielmehr neue Wiederaufbereitungskapazitäten für Altglas aufgebaut, damit das Altglasrecycling weiter gesteigert werden kann. In den neuen Bundesländern bestehen hier zur Zeit noch gewisse Schwierigkeiten, weil es noch keine flächendeckenden Sammelsysteme und keine ausreichenden Wiederaufbereitungskapazitäten gibt. Bezüglich Dosenschrott sind nach Kenntnis der Bundesregierung keine Absatzschwierigkeiten erkennbar. Jedoch sind infolge relativ hoher Sammel- und Transportkosten gegenwärtig kaum Erlöse zu erzielen. Zu Frage 80: Mit Verabschiedung der Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen vom 8. Mai 1991 hat die Bundesregierung die Rahmenbedingungen bereits vorgegeben. Hersteller und Vertreiber werden hiermit verpflichtet, die Verpackungsmaterialien nach Gebrauch zurückzunehmen und entweder einer Wiederverwendung oder aber einer stofflichen Verwertung außerhalb der kommunalen Müllentsorgung zuzuführen. Die Verpackungsverordnung ist als Einstieg in eine neue Produktverantwortung von Herstellern und Vertreibern zu sehen. In der Verantwortung des Produzenten für den gesamten Lebenszyklus von Produkten liegt der Schlüssel, auch was Erfassung und Verwertung von Altpapier, Altglas, Altmetallen und anderen Sekundärrohstoffen sowie die Vermarktung der Recyclingprodukte angeht. 2488' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1991 Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage des Abgeordneten Klaus Harries (CDU/ CSU) (Drucksache 12/693 Frage 81) : Liegen dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gesicherte Kenntnisse über steigende Leukämieerkrankungen bei Kindern im Bereich des Kernkraftwerks Geesthacht/Krümmel vor, und wenn ja, konnte die Ursache festgestellt und Abhilfe geschaffen werden? Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat Kenntnis über eine vom Niedersächsischen Sozialministerium eingesetzte Expertenkommission über mögliche Ursachen der erhöhten Leukämierate in der Gemeinde Sittensen. An den Beratungen der Expertengruppe nimmt ein Vertreter des Bundesamtes für Strahlenschutz teil. In der letzten Zeit wurde auch ein gehäuftes Auftreten kindlicher Leukämie in der Gemeinde Elbmarsch beobachtet. Zur Klärung der möglichen Ursachen dieser Häufung hat das Niedersächsische Sozialministerium eine Reihe von Risikofaktoren untersucht wie die Strahlenexposition, Beruf des Vaters, chemische Agenzien, Belastung des Wassers in Bewässerungsgräben, Altlasten ortsansässiger Firmen in Boden und Grundwasser, Trinkwasser und Rüstungsaltlasten. Die Ergebnisse wurden der Expertenkommission zur Auswertung vorgelegt. Die Experten kamen zu dem Ergebnis, daß bisher für Elbmarsch keine klare Aussage über die Ursache der Erkrankungsfälle möglich ist. Insbesondere der Verdacht, daß die auftretenden Leukämiefälle mit den in dieser Region auftretenden Radioaktivitätswerten oder mit der Tätigkeit des Vaters in den Anlagen zu erklären sind, hat sich bisher nicht bestätigt. Angesichts der seit Jahren geführten Diskussion über vor allem in Großbritannien initiierte Untersuchungen über Leukämieerkrankungen in der Umgebung von kerntechnischen Einrichtungen, in denen jedoch bisher ein kausaler Zusammenhang nicht bewiesen werden konnte, fördert die Bundesregierung beim Kinderkrebsregister der Johannes-GutenbergUniversität in Mainz, das seinerseits mit Mitteln der Bundesregierung gefördert wird, eine epidemiologische Studie über Krebserkrankungen im Kindesalter in der Umgebung von kerntechnischen Anlagen. Da Clusterbeobachtungen angesichts ihrer kausalen Mehrdeutigkeit sorgfältigste Analysen erfordern, plant der Bundesumweltminister derzeit neben dieser deskriptiven epidemiologischen Studie eine weitere analytische Fall-Kontrollstudie zu dieser Thematik, in der sämtliche als für kindliche Leukämien erkannte Risikofaktoren untersucht werden sollen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Mehl (SPD) (Drucksache 12/693 Frage 82): Gibt es Untersuchungen darüber, daß der Vogelzug (z. B. Störche) durch die Rauchschwaden der brennenden Ölquellen am Golf beeinflußt wird? Untersuchungen über Einwirkungen von Rauchschwaden brennender Ölquellen im Golfgebiet auf den Vogelzug im dortigen Gebiet liegen nicht vor. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Frage des Abgeordneten Otto Schily (SPD) (Drucksache 12/693 Frage 83): In welcher Weise denkt die Bundesregierung dazu beizutragen, daß die in dem Memorandum zum fünfjährigen Bestehen des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer" enthaltenen Empfehlungen erfüllt werden? Das Memorandum „Fünf Jahre Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer" wurde von der Arbeitsgruppe „Nationalpark" niedersächsischer Naturschutzverbände im März 1991 vorgelegt. Zuständig für die Errichtung und den Schutz von Nationalparken sind die Länder (§§ 12, 14 BNatSchG); die Empfehlungen des Memorandums richten sich fast ausnahmslos an das zuständige Land Niedersachsen. Die wesentlichen Inhalte des Memorandums werden bei den Sitzungen des Nationalpark-Beirates behandelt bzw. sind dort — z. T. mehrfach — schon behandelt worden. Die Bundesregierung ist im Nationalpark-Beirat vertreten und wirkt auf dieser Ebene bei der Beratung der Nationalparkverwaltung mit. Daneben fördert und unterstützt die Bundesregierung die Ziele und Maßnahmen des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer" direkt oder indirekt auf verschiedenen Ebenen und durch unterschiedliche Aktivitäten. Beispielhaft sind zu nennen: — Im Rahmen der trilateralen deutsch-dänisch-niederländischen Zusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeers werden u. a. wissenschaftliche Symposien zu aktuellen Fragen des Wattenmeerschutzes gefördert (z. B. Monitoring) und Symposien zu Themen der praktischen Naturschutzarbeit im Wattenmeer veranstaltet (z. B. Überwachung). — Das am 16. Oktober 1990 in Bonn unterzeichnete deutsch-dänisch-niederländische Abkommen zum Schutz der Seehunde im Wattenmeer bezweckt generell, eine günstige Erhaltungssituation für die Seehundpopulation herzustellen und zu erhalten. U. a. wird dafür z. Z. ein Erhaltungs-, Hege- und Nutzungsplan auf wissenschaftlicher Grundlage erstellt. — Das trilaterale deutsch-dänisch-niederländische Gemeinsame Wattenmeersekretariat hat seit seiner Gründung 1987 den Sitz in Wilhelmshaven. Die Zusammenarbeit der Nationalparkverwaltung mit anderen Wattenmeerregionen wird dadurch erleichtert. — Der BMU fördert im Rahmen eines E- und E-Vorhabens die Errichtung eines Informationszentrums „Nationalparkhaus Wilhelmshaven" mit bis zu 5 Millionen DM. — Im Rahmen des Forschungskomplexes „Ökosystemforschung Wattenmeer" fördert der BMU ent- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1991 2489 sprechende Untersuchungen mit insgesamt bis zu 11,5 Millionen DM. Lediglich der Erlaß einer Befahrensregelung wurde bisher zurückgestellt, weil sich die Bundestags-Ausschüsse für Umwelt bzw. Sport bzw. Verkehr noch nicht auf eine gemeinsame Lösung verständigen konnten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bertram Wieczorek auf die Fragen der Abgeordneten Jutta Braband (PDS/ Linke Liste) (Drucksache 12/693 Fragen 84 und 85) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) mit Sitz in Hannover, die im Bereich der Konditionierung und Entsorgung von atomaren Abfällen mit vemachlässigbarer Wärmeentwicklung für alle Atomkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland tätig ist und die in Duisburg inmitten eines dichtbesiedelten Wohngebietes eine Atomschrottkonditionierungsanlage nach Strahlenschutzverordnung betreibt, vom Regierungspräsidenten Düsseldorf am 30. Juni 1990 eine fehlerhafte Erweiterung ihrer Genehmigung mit wesentlich über den für solche Anlagen zulässigen Genehmigungswerten erteilt worden ist, und wie hoch liegen die Genehmigungswerte über den zulässigen Werten? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in der Konditionierungsanlage für atomare Abfälle, die von der GNS in Duisburg betrieben wird, Fässer aus der Wiederaufarbeitungsanlage Mol mit Abfällen unbekannten Inhalts und unbekannter Radioaktivitätskonzentration geöffnet, untersucht und neu verpackt werden sollen, und welche Mengen in Tonnen an radioaktiven Abfällen aus Mol, Gorleben und anderen Lagern sollen zu welchem Termin auf dem Gelände der GNS in Duisburg eintreffen? Zu Frage 84: Die Gesellschaft für Nuklearservice mbH (GNS) ist u. a. Inhaberin einer Genehmigung nach § 3 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), wonach ihr genehmigt ist, in ihrer Beriebsstätte auf dem Thyssen-Gelände in Duisburg-Wanheim mit sonstigen radioaktiven Stoffen umzugehen. Zu diesem Umgang gehören z. B. Dekontaminationsarbeiten an Transportbehältern oder Konditionierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Behandlung von metallischem Schrott aus kerntechnischen Einrichtungen. Den letzten Nachtrag zu der in Rede stehenden Genehmigung hat der Regierungspräsident als zuständige Genehmigungsbehörde am 30. 6. 1990 erteilt. Auf der Seite 2 dieses Bescheides sind der Genehmigungsbehörde zwei Schreibfehler unterlaufen. Zum einen wurde der richtige Betrag der Gesamtaktivität der Innenkontamination aller Transport- und Lagerbehälter von 5 000 GBq (5 000 Gigabecquerel) fälschlicherweise mit 5 000 TBq (5 000 Terabecquerel) bezeichnet; dieser Schreibfehler wurde mit Schreiben des Regierungspräsidenten Düsseldorf vom 17.7. 1990 durch Anfertigung einer Austauschseite zum Genehmigungsbescheid getilgt. Im Zusammenhang mit der Regelung der Gesamtaktivität der Innenkontamination für alle Transport-und Lagerbehälter (vgl. oben) wurde bei der Bezeichnung des Betrages für spezifische Aktivitäten von 10 Bq/g (10 Becquerel pro Gramm) für unbenutzte Behälter fälschlicherweise der Betrag von 10 GBq/g (10 Gigabequerel pro Gramm) verwendet. Im übrigen enthalten die Antragsunterlagen der GNS, die mit dem Genehmigungsbescheid verbunden sind, die korrekten Werte, nämlich 5 000 GBq für die Gesamtaktivität der Innenkontaminationen als auch 10 Bq/g für die spezifische Aktivität unbenutzter Behälter. Zu Frage 85: In die Betriebsstätte der GNS nach Duisburg werden keine Abfallgebinde mit unbekanntem Inhalt geliefert. Die Höhe der Aktivität der bei der GNS in Duisburg zu behandelnden Abfälle ist in der Genehmigung in Abhängigkeit von der chemisch-physikalischen Beschaffenheit dieser Abfälle sowie der Art des Umgangs mit diesen Abfällen festgeschrieben. Die Materialmassen bemessen sich u. a. an der in der Betriebsstätte zur Verfügung stehenden Behandlungskapazität. Exakte Mengenangaben liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Peter Repnik auf die Fragen des Abgeordneten Konrad WeiB (Berlin) (Bündnis 90/GRÜNE) (Drucksache 12/693 Fragen 86 und 87): Wird die Bundesregierung in der Weltbank für einen Stopp der Finanzierung des Saradar-Sarovar-Projects (Narmada Tal) eintreten, wenn die indische Regierung nicht zum 30. Juni 1991, entsprechend ihren Verpflichtungen aus dem Kreditabkommen mit der Weltbank, endlich Pläne zu Umwelt- und Umsiedlungsmaßnahmen vorlegt, oder ist sie der Ansicht, daß das Weltbankdirektorium in diesem Fall weiter die Verletzung von Weltbankrichtlinien dulden soll? Auf Grund welcher überprüfen Informationen zum technischen Fertigungsgrad und den bisher verausgabten Projektmitteln (auch als Prozentsatz der Gesamtsumme) geht der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Peter Repnik davon aus, daß das Projekt für eine Aufgabe viel zu weit fortgeschritten sei (Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Solidarische Welt e. V. über ein Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Hans-Peter Repnik), während ein regionalkundiger Fachexperte von einem Fertigungsgrad von 8 bis 10 % ausgeht? Zu Frage 86: Pläne zu Umwelt- und Umsiedlungsmaßnahmen liegen der Weltbank vor. Der Prozeß der Abstimmung zwischen den beteiligten Bundesstaaten ist noch nicht abgeschlossen. Voraussetzung für die Umsetzung der Pläne ist die weitere Identifizierung von Land für die umzusiedelnde Bevölkerung. Nach Einschätzung der Weltbank werden bei diesem komplexen Vorhaben Fortschritte gemacht. Ein Großteil der Fläche des entstehenden Stausees wird allerdings erst nach 1995 überschwemmt. Die unabhängige internationale Evaluierungskommission wird uns sagen müssen, ob ein ordnungsgemäßer Abschluß des Gesamtprozesses zu erwarten ist. Was den Termin 30. Juni 1991 angeht, so ist zu beachten, daß es zwei Weltbankkredite gibt. Eine Ablehnung der Verlängerung des Schlußdatums 2490' Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1991 des Kredits für das Wasserversorgungs- und Entwässerungsprojekt durch die Weltbank hätte keinen Einfluß auf den Bau des Staudamms, da das Darlehen für Damm- und Stromversorgung Sardar-Sarovar hiervon nicht betroffen ist. Für dieses Darlehen ist das Schlußdatum der 30. Juni 1995. Zu Frage 87: Der Damm ist zu ca. 20 % und die Kanalarbeiten zu ca. 40 % fertiggestellt. Von den Mitteln aus dem Weltbankkredit für das Damm- und Stromversorgungsvorhaben Sardar-Sarovar sind bereits ca. 104 Millionen US-$ von ca. 300 Millionen US-$ abgeflossen (34,7 %). Von den Weltbankmitteln für das Wasserversorgungs- und Entwässerungsprojekt sind bereits ca. 50 %, das sind 75 Millionen US-$, abgeflossen. Ca. 25 % der Mittel für das Gesamtprojekt sind nach Schätzung der Weltbank bereits ausgezahlt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Peter Repnik auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein (SPD) (Drucksache 12/693 Fragen 88 und 89): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die jüngsten Überprüfungen der Wirtschaftlichkeit des Sardar-Sarovar-Projekts durch die Weltbank (vgl. Drucksache 12/596) eine fundierte und unzweifelhaft positive Aussage über die Wirtschaftlichkeit (mindestens 12 % Gewinn auf das eingesetzte Kapital) ergeben, oder ist nach Ansicht der Bundesregierung eine neue, umfassende Überprüfung des Projekts geboten unter Einbeziehung des aktuellen Sachstands, wie z. B. der Nichtrealisierung des zweiten Großstaudamms, der die Kapazitätsauslastung sicherstellen sollte, oder der Stornierung des bilateralen japanischen Kredits und der insgesamt umstrittenen Gesamtkosten des Projekts? Wie erklärt die Bundesregierung ihre Aussage (Drucksache 12/596), der Sardar-Sarovar-Staudamm solle in erster Linie der Trinkwasserversorgung für 30 Millionen Menschen dienen, in Anbetracht der Tatsache, daß nach der Projektplanung lediglich 10 % des Stauwassers für Trinkwasserzwecke vorgesehen sind und davon wieder ein Teil für industrielle Zwecke abgezweigt wird? Zu Frage 88: Bei der jüngsten Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Sardar-Sarovar-Projekts wurde die Nichtrealisierung des Großstaudamms Narmada-Sargar berücksichtigt. Der bilaterale japanische Kredit, der zunächst nur zurückgestellt wurde, fällt bei der Projektrendite nicht ins Gewicht. Zu Frage 89: Es wird damit gerechnet, daß ca. 130 Städte und ca. 4 700 Dörfer Trink- und Brauchwasser aus dem Aufkommen des Stausees beziehen werden. Die meisten davon liegen in ausgesprochenen Trockengebieten. Das Verhältnis von Wasseraufkommen im Staudamm zu Wasserentnahmen dürfte im Jahresverlauf erheblich schwanken. Bei Projektprüfung wurde geschätzt, daß ca. 18 Millionen Menschen in städtischen Gebieten und ca. 12 Millionen Menschen in ländlichen Gebieten versorgt werden können. Eine brauchbare Alternative zur Trinkwasserversorgung in dieser Größenordnung wurde bisher nicht aufgezeigt. Anlage 25 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Fragen des Abgeordneten Ortwin Lowack (fraktionslos) (Drucksache 12/693 Fragen 90 und 91): Wie steht die Bundesregierung zum Aufruf namhafter französischer Politiker in der LE MONDE vom 6. April 1991 „L'Europe doit rebondir! ", mit dem u. a. eine Verallgemeinerung des Mehrheitsstimmrechts im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften, eine gemeinsame Außenpolitik und die Demokratisierung der EG-Institutionen verlangt wird? Sieht die Bundesregierung Anlaß zu der Auffassung, Stellung zu nehmen, daß über die Frage des deutschen Eigentums in den unter polnischer Verwaltung stehenden Ostgebieten im Rahmen des sogenannten Freundschaftsvertrages mit Polen eine Regelung mit dem Ziel getroffen werden müßte, eine Rückgabe des deutschen Privateigentums zumindest aber eine Entschädigung in einem angemessenen Zeitraum zu erreichen und daß zumindest eine Rechtswahrungsklausel notwendig sei (vgl. IFLA Fachzeitschrift für die Lastenausgleichsverwaltung, für die Vertriebenenverwaltung und die Behörden zur Regelung offener Vermögensfragen Heft 1/91 S. 4 und 5)? Zu Frage 90: Die Bundesregierung unterstützt die Anliegen, die die französischen Politiker in ihrem Aufruf in „LE MONDE" vom 6. April 1991 zum Ausdruck bringen: Die Golfkrise hat deutlich die Notwendigkeit unterstrichen, daß Europa an Handlungsfähigkeit gewinnt. Wir streben eine stärkere europäische Integration und einen qualitativen Schritt in Richtung auf die Schaffung der Europäischen Union an. Die beiden Regierungskonferenzen bieten die Gelegenheit, dieses Ziel zu verwirklichen. Dabei wollen wir ein inhaltlich substantielles und ausgewogenes Gesamtergebnis erreichen. — Auch wir wünschen mit dem Beginn der 2. Phase der Wirtschafts- und Währungsunion (1994) den Aufbau einer europäischen Währungsinstitution. Als Europäische Zentralbank sollte sie jedoch erst bezeichnet werden, wenn ihr auch geldpolitische Zuständigkeiten übertragen werden. Wir sind ebenfalls für die Einführung einer einheitlichen europäischen Währung vor dem Jahr 2000. — Wir treten für eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ein, die grundsätzlich alle Bereiche umfaßt und die Perspektiven für eine gemeinsame Verteidigung eröffnet. — Wir stimmen mit den französischen Politikern darin überein, daß im Rat in den Gemeinschaftsmaterien die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit die Regel bilden sollte. — Wir halten die Stärkung der Demokratischen Legitimität für eine zentrale Aufgabe der Regierungskonferenz zur Politischen Union. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1991 2491 * — Auch wir treten für Stufenpläne in beiden Konferenzen ein. Zu Frage 91: Im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und Freundschaftliche Zusammenarbeit, der am 6. Juni 1991 in Warschau paraphiert worden ist und am 17. Juni 1991 in Bonn unterzeichnet wird, werden Vermögensfragen nicht geregelt. Dies wird in dem im Zusammenhang mit dem Vertrag vereinbarten Briefwechsel ausdrücklich festgestellt. Anlage 26 Antwort der Staatsministerin Ursula Seiler-Albring auf die Frage des Abgeordneten Horst Sielaff (SPD) (Drucksache 12/693 Frage 92) : Hat die „Kulturhilfe für Deutsche in Ost- und Südosteuropa" für ihre Arbeit Mittel aus dem Bundeshaushalt erhalten, und wenn ja, wie hoch waren diese Mittel? Die Organisation „Kulturhilfe für Deutsche in Ost- und Südosteuropa" ist der Bundesregierung nicht bekannt. Sie hat deshalb auch keine Mittel aus dem Bundeshaushalt erhalten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Der nächste Redner ist der Kollege Burkhard Zurheide.


Rede von Burkhard Zurheide
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser etwas kompliziert formulierte Antrag der Gruppe PDS/Linke Liste ist mehrmals Gegenstand von Beratungen des Plenums gewesen.
Es wird der Eindruck erweckt, das Bundesverfassungsgericht hätte zahlreiche Entscheidungen der Bundesregierung als verfassungsrechtlich zweifelhaft oder gar unzulässig gewertet. Dies ist ganz eindeutig nicht der Fall.
Es geht im Grund um drei Bereiche.
Das Bundesverfassungsgericht hat auf der Grundlage des Einigungsvertrags die Voraussetzungen präzisiert, die für Abwicklungen erforderlich sind. Mir ist keine Abwicklung bekannt, die den Erfordernissen des Bundesverfassungsgerichts nicht entspricht und unzulässig war.
Zweitens geht es um die Entscheidung, daß der Mutterschutz durch die Warteschleifenregelungen nicht berührt werden darf. Daraus hat der Bundesinnenminister mit einem Schnellbrief vom 22. Mai 1991 die erforderlichen Konsequenzen gezogen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Zurheide, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Riege?