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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/25 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 25. Sitzung Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Republik Nicaragua, Herrn Alfredo Cesar Aguirre 1661 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Karl-Heinz Spilker 1661 B Nachträgliche Überweisung des Entwurfs zur Änderung des Bundesarchivgesetzes an den Ausschuß für Frauen und Jugend 1661 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 1661 B Tagesordnungspunkt 1: Überweisung im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Ungarn über den Luftverkehr (Drucksache 12/341) b) Erste Beratung eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 12/460) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht des Bundesministers für Post und Telekommunikation über die Erschließung des Zonenrandgebietes im Bereich des Post- und Fernmeldewesens für die Jahre 1988 und 1989 (Drucksache 12/203) 1661 D Tagesordnungspunkt 2: a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991) (Drucksachen 12/219, 12/402, 12/459, 12/562, 12/566) b) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz) (Drucksachen 12/220, 12/403, 12/561, 12/565) Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU . 1662C, 1701B Ingrid Matthäus-Maier SPD 1665C, 1672 C Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 1669B, 1687 A Norbert Eimer (Fürth) FDP 1670 D Norbert Eimer (Fürth) FDP 1672 B Werner Schulz (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 1672 D Dr. Hermann Otto Solms FDP 1675 B Joachim Poß SPD 1676A Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) PDS/ Linke Liste 1677 C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 1679C Detlev von Larcher SPD 1682 D Gunnar Uldall CDU/CSU 1684 C Otto Reschke SPD 1686D Hermann Rind FDP 1689A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 1689D, 1690D Ingrid Matthäus-Maier SPD 1691 A Detlev von Larcher SPD 1691 C Elisabeth Grochtmann CDU/CSU 1693 A Manfred Hampel SPD 1694 B Wilfried Seibel CDU/CSU 1695 D Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/ CSU 1696 D Wolfgang Kubicki FDP 1698 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 1700 A Namentliche Abstimmungen . . 1700D, 1701A Ergebnisse 1701C, 1702A Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie über strukturelle Anpassungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Haushaltsbegleitgesetz 1991 — HBeglG 1991) (Drucksachen 12/221, 12/401, 12/461, 12/581) Adolf Roth (Gießen) CDU/CSU 1702 B Arne Börnsen (Ritterhude) SPD 1703 D Dr. Christian Schwarz-Schilling, Bundesminister BMPT 1705 C Dr. Ulrich Briefs PDS/Linke Liste 1706C Ina Albowitz FDP 1707 A Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung wohngeldrechtlicher Vorschriften (Artikel 5 und 6 aus Drucksachen 12/221, 12/401, 12/495, 12/568) Dr.-Ing. Dietmar Kansy CDU/CSU 1708D Siegfried Scheffler SPD 1710A Dr. Walter Hitschler FDP 1712A Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 1712B Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 1712 D Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer, Bundesministerin BMBau 1713 D Tagesordnungspunkt 5: Beratung von Anträgen der SPD, CDU/ CSU und FDP und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einsetzung eines Verfassungsausschusses a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Weiterentwicklung des Grundgesetzes zur Verfassung für das geeinte Deutschland — Einsetzung eines Verfassungsrates — (Drucksache 12/415) b) Beratung des Antrags der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vom Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung — Einrichtung und Aufgaben eines Verfassungsrates — (Drucksache 12/563) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Karl H. Fell, Dirk Fischer (Hamburg), Siegfried Hornung, weiterer Abgeordneter und der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP: Einsetzung eines Gemeinsamen Verfassungsausschusses (Drucksache 12/ 567) Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 1715 D Dr. Rupert Scholz CDU/CSU 1718D Dr. Burkhard Hirsch FDP 1720 C Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 1721B Dr. Gerhard Riege PDS/Linke Liste 1722C Detlef Kleinert (Hannover) FDP 1724 D Dr. Wolfgang Ullmann Bündnis 90/GRÜNE 1727A Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister BMI 1728D Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 1731D Dr. Ilja Seifert PDS/Linke Liste 1732A Wolfgang Thierse SPD 1733 A Dr. Edmund Stoiber, Staatsminister des Freistaates Bayern 1735 B Dr. Willfried Penner SPD 1737 C Dr. Paul Laufs CDU/CSU 1740A Dr. Burkhard Hirsch FDP 1741 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 1742B, D Dr. Franz Möller CDU/CSU 1743 C Angelika Barbe SPD 1744 B Norbert Geis CDU/CSU 1745 D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister BMJ 1746C Tagesordnungspunkt 6: Fragestunde — Drucksachen 12/488 vom 8. Mai 1991 und 12/564 vom 13. Mai 1991 — Wohnungsbauprogramm für die abziehenden Sowjetischen Soldaten DringlAnfr 1, 2 Norbert Gansel SPD Antw PStSekr Klaus Beckmann BMWi 1747D, 1749 B ZusFr Norbert Gansel SPD 1747D, 1749C ZusFr Otto Schily SPD 1748C, 1750A ZusFr Gernot Erler SPD 1748C, 1750B ZusFr Dr. Christine Lucyga SPD 1748D, 1750D ZusFr Freimut Duve SPD 1748 D ZusFr Rudolf Bindig SPD 1749A ZusFr Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 1749A Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 III ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 1750 B ZusFr Dr. Ulrich Janzen SPD 1750 C ZusFr Markus Meckel SPD 1750 D ZusFr Johannes Gerster (Mainz) CDU/CSU 1751A ZusFr Gerd Andres SPD 1751 B Zuständigkeit des BML für Fragen der Verletzung des Völkerrechts im Zusammenhang mit dem Abbruch der Verhandlungen über ein Fischereiabkommen zwischen der EG und Namibia MdlAnfr 9 Hans-Günther Toetemeyer SPD Antw PStSekr Gottfried Haschke BML 1751 C ZusFr Hans-Günther Toetemeyer SPD 1751D Zahl der Arbeitslosen in den neuen Bundesländern 1991 und 1992 MdlAnfr 10 Otto Schily SPD Antw PStSekr Horst Günther BMA 1752 A ZusFr Otto Schily SPD 1752 B ZusFr Dr. Eberhard Brecht SPD 1752 C ZusFr Klaus Kirschner SPD 1752 D ZusFr Ottmar Schreiner SPD 1752 D ZusFr Hans-Eberhard Urbaniak SPD 1753A ZusFr Gerd Andres SPD 1753 B ZusFr Manfred Reimann SPD 1753 C ZusFr Ernst Schwanhold SPD 1753 D Lebensrakumartierung und Pflegeplan für unter Naturschutz stehende unbebaute Liegenschaften der Bundeswehr MdlAnfr 13, 14 Ulrike Mehl SPD Antw PStSekr Willy Wimmer BMVg 1754A, B ZusFr Ulrike Mehl SPD 1754 C Erkenntnisse über die Lagerung von Sondermüll aus den alten Bundesländern in nicht geeigneten Deponien in der früheren DDR MdlAnfr 22, 23 Ernst Schwanhold SPD Antw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1754 D, 1755 C ZusFr Ernst Schwanhold SPD 1755A, D ZusFr Ludwig Eich SPD 1755 B Verringerung des Schadstoffgehalts der Elbe seit dem Beitritt der DDR MdlAnfr 25 Horst Eylmann CDU/CSU Antw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1756 A ZusFr Horst Eylmann CDU/CSU 1756 C Verhinderung des Abholzens der Alleebäume in den neuen Bundesländern MdlAnfr 26 Otto Schily SPD Antw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1756 D ZusFr Otto Schily SPD 1757 A Abschaffung der Bahnpostwagen zugunsten des Einsatzes von Lastkraftwagen; Beschleunigung des Frachtgutverkehrs der Bundespost MdlAnfr 29, 30 Klaus Harries CDU/CSU Antw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT 1757 C ZusFr Klaus Harries CDU/CSU 1757 D ZusFr Hans-Günther Toetemeyer SPD 1757 D Probleme mit türkischen Behörden im Zusammenhang mit deutschen Hilfsmaßnahmen für kurdische Flüchtlinge; Gewährleistung der freien Berichterstattung MdlAnfr 32, 33 Hans Wallow SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 1758A, D ZusFr Hans Wallow SPD 1758B, 1759 A ZusFr Rudolf Bindig SPD 1758 C Beurteilung der Völkerrechtsverletzungen durch ein EG-Land im Zusammenhang mit dem Abbruch der Verhandlungen über ein Fischereiabkommen zwischen der EG und Namibia MdlAnfr 34 Hans-Günther Toetemeyer SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 1759A ZusFr Hans-Günther Toetemeyer SPD 1759 B Konfrontation zwischen Schlesiern und Polen durch die Terminierung des Schlesiertreffens und eines Treffens anläßlich des 70. Jahrestages des 3. Schlesischen Aufstands in Annaberg/Polen auf den 18./ 19. Mai 1991 MdlAnfr 35, 36 Horst Sielaff SPD Antw StMin Helmut Schäfer AA 1759 D ZusFr Horst Sielaff SPD 1760A ZusFr Otto Schily SPD 1760 C ZusFr Freimut Duve SPD 1760 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers zur Aufkündigung des Jahrhundertvertrages Harald B. Schäfer (Offenburg) SPD 1761 A Heinrich Seesing CDU/CSU 1762 A Dr. Ulrich Briefs PDS/Linke Liste 1763 A Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann FDP 1764 A IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 Dr. Klaus-Dieter Feige Bündnis 90/GRÜNE 1765 A Norbert Formanski SPD 1766A Matthias Wissmann CDU/CSU 1766D Paul Friedhoff FDP 1767 D Jutta Müller (Völklingen) SPD 1768D Ernst Hinsken CDU/CSU 1769D Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 1770D Volker Jung (Düsseldorf) SPD 1772 D Johannes Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 1774 A Ulrich Klinkert CDU/CSU 1774 D Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (AFG u. a. ÄndG) (Drucksachen 12/222, 12/413, 12/ 493, 12/496, 12/569) Heinz Schemken CDU/CSU 1775 C Renate Rennebach SPD 1776 D Frau Dr. Gisela Babel FDP 1778 B Petra Bläss PDS/Linke Liste 1779 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 1780 A Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 1780 D Tagesordnungspunkt 8: Beratungen ohne Aussprache a) Erste und zweite Beratung sowie Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit (Drucksache 12/470) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit (Drucksachen 12/303, 12/445) c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die zwanzigste Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1991 — KOVAnpG 1991) (Drucksachen 12/ 335, 12/452, 12/456) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Privatisierung von Bundesbeteiligungen hier: Veräußerung der Aktienmehrheit an der Prakla-Seismos AG (Drucksachen 12/73, 12/388) e) Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 15 02 Titel 681 15 — Haushaltsjahr 1990 — (Erziehungsgeld) (Drucksachen 12/44, 12/389) f) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Harald B. Schäfer (Offenburg), Gerd Andres, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD: Hilfe für die Kinder von Tschernobyl zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Braband und der Abgeordneten der Gruppe PDS/Linke Liste: Hilfe für die Kinder von Tschernobyl (Drucksachen 12/165, 12/170, 12/475) 1781D Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Rehabilitierung der Opfer des SED-Unrechtsstaates (Drucksache 12/570) Gisela Schröter SPD 1783 B Erwin Marschewski CDU/CSU 1784 A Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE 1784 C, 1786 C Jutta Braband PDS/Linke Liste 1785 C Otto Schily SPD 1785 D Margot von Renesse SPD 1786 A Ingrid Köppe Bündnis 90/GRÜNE 1786D Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister BMJ 1787 D Vera Wollenberger Bündnis 90/GRÜNE 1790D Rolf Schwanitz SPD 1791B Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 1792 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste 1794 A Jörg van Essen FDP 1795 C Hans-Joachim Hacker SPD 1796 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Aktionsprogramm zur Sicherung der beruflichen Bildung in den neuen Ländern (Drucksache 12/416) 1798 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bun- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 V dessozialhilfegesetzes (Drucksache 12/ 483) 1798D Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Abgeordneten Angelika Barbe, Holger Bartsch, Ingrid Becker-Inglau und weiterer Abgeordneter aus allen Fraktionen und Gruppen: Einspeisung der DFF-Länderkette in das Fernsehkabelnetz des Deutschen Bundestages (Drucksache 12/481) Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 1799A Petra Bläss PDS/Linke Liste 1799D Dr. Norbert Lammert CDU/CSU 1800C Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Petra Bläss und der Gruppe der PDS/ Linke Liste: Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage von Empfängerinnen und Empfängern von Vorruhestands- bzw. Altersübergangsgeld in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/484) 1801B Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Abgeordneten Anneliese Augustin, Richard Bayha, Meinrad Belle, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Margret FunkeSchmitt-Rink, Dirk Hansen, Heinz-Dieter Hackel, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (14. BAföGÄndG) (Drucksache 12/473, 12/497) 1801 C Nächste Sitzung 1801 D Berichtigung 1802 Die Anlagen werden in einem Nachtrag zu diesem Plenarprotokoll veröffentlicht. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 1661 25. Sitzung Berlin, den 14. Mai 1991 Beginn: 9.30 Uhr
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    *) Die Reden werden in einem Nachtrag zu diesem Plenarprotokoll abgedruckt. 1802 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 Berichtigung 23. Sitzung, Seite 1546 D, Zeile 16 und Seite 1547 A, Zeile 15: Statt „Dr. Klaus-Dieter Uelhoff" ist „Klaus Harries" zu lesen. Nachtrag zum Plenarprotokoll 12/25 Deutscher Bundestag Nachtrag zum Stenographischen Bericht 25. Sitzung Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 Inhalt: Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1803* A Anlage 2 Endgültiges Ergebnis und Namensliste der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/579 1804* A Anlage 3 Endgültiges Ergebnis und Namensliste der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/561 1806* A Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michael Wonneberger, Dr.-Ing. Paul Krüger, Rolf Rau, Udo Haschke (Jena), Rainer Krziskewitz (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 1991 (Tagesordnungspunkt 3) 1808* A Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatztagesordnungspunkt 2 (Beratung des Antrags betr. Rehabilitierung der Opfer des SED-Unrechtsstaates) Hartmut Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 1808* B Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 9 (Beratung des Antrags betr. Aktionsprogramm zur Sicherung der beruflichen Bildung in den neuen Ländern) Maria Eichhorn CDU/CSU 1809* C Günter Rixe SPD 1810* C Dr.-Ing. Rainer Jork CDU/CSU 1811* D Dirk Hansen FDP 1812* C Evelin Fischer (Gräfenhainichen) SPD 1813* D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 1814* C Torsten Wolfgramm, Parl. Staatssekretär BMBW 1815* B Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 3 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes) Angelika Pfeiffer CDU/CSU 1816* A Margot von Renesse SPD 1816* D Norbert Eimer (Fürth) FDP 1817* A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 1817* C Roswitha Verhülsdonk, Parl. Staatssekretärin BMFuS 1818* C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10 (Beratung des Antrags betr. Einspeisung der DFF-Länderkette in das Fernsehkabelnetz des Deutschen Bundestages) Dr. Joseph-Theodor Blank CDU/CSU 1819* B Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast SPD 1820* A Heinz-Dieter Hackel FDP 1820* C Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär BMI 1821* A Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 4 (Antrag betr. Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage von Empfängerinnen und Empfängern von Vorruhestands- bzw. Altersübergangsgeld in den neuen Bundesländern) Julius Louven CDU/CSU 1821* C Dr. Eva Pohl FDP 1822* A Renate Jäger SPD 1822* C Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste 1822* D Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes) Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 1823* C Doris Odendahl SPD 1824* A Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink SPD 1825* A Torsten Wolfgramm, Parl. Staatssekretär BMBW 1825* C Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste 1826* B Anlage 11 Schließung von Polikliniken in den neuen Bundesländern auf Grund fehlender Mittel; Sicherstellung der ärztlichen Versorgung MdlAnfr 1, 2 — Drs 12/488 — Dr. Christine Lucyga SPD SchrAntw PStSin Dr. Sabine Bergmann-Pohl BMG 1826* D Anlage 12 Sammlung von Informationen über Hochschulangehörige im Rahmen der Vergabe von Forschungsmitteln an Universitäten in den neuen Bundesländern MdlAnfr 3, 4 — Drs 12/488 — Dorle Marx SPD SchrAntw PStSekr Bernd Neumann BMFT 1827* A Anlage 13 Bedingungen für die Wiederaufnahme der Entwicklungshilfe für Somalia MdlAnfr 5, 6 — Drs 12/488 — Lothar Fischer (Homburg) SPD SchrAntw PStSekr Hans-Peter Repnik BMZ 1827* B Anlage 14 Klagehäufigkeit in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern MdlAnfr 7, 8 — Drs 12/488 — Norbert Eimer (Fürth) FDP SchrAntw PStSekr Rainer Funke BMJ 1827* D Anlage 15 Verpflichtungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Firma Heckler & Koch; Bereitstellung von Bundesmitteln zur Entwicklung des G11-Gewehrs durch diese Firma MdlAnfr 11, 12 — Drs 12/488 — Gernot Erler SPD SchrAntw PStSekr Willy Wimmer BMVg 1828* D Anlage 16 Schließung von Standorten in Niedersachsen; Auswirkung des Stationierungskonzepts der Bundeswehr auf die Zahl der Soldaten und Zivilbediensteten, insbesondere in Hannover MdlAnfr 15, 16 — Drs 12/488 — Edelgard Bulmahn SPD SchrAntw PStSekr Willy Wimmer BMVg 1829* A Anlage 17 Sondergenehmigung für Tiefflugübungen für die schnelle Eingreiftruppe seit dem Golfkrieg; Einstellung der Tiefflüge von Bundesluftwaffe und verbündeten Streitkräften über der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 17, 18 — Drs 12/488 — Renate Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Willy Wimmer BMVg 1829* C Anlage 18 Verkehrsunfälle 1990 auf Grund eines Blutalkoholgehalts bis 0,79 Promille MdlAnfr 19 — Drs 12/488 — Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 1829* D Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 III Anlage 19 Ergänzung der geplanten Autobahn Bad Hersfeld—Görlitz durch den Ausbau der B 49 zwischen Limburg und Wetzlar gegen den Willen der hessischen Landesregierung MdlAnfr 20, 21 — Drs 12/488 — Bärbel Sothmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wolfgang Gröbl BMV 1830* A Anlage 20 Konsequenzen aus der Anhörung des Umweltausschusses zu den ökologischen Folgen des Golfkriegs MdlAnfr 24 — Drs 12/488 — Helmut Lamp CDU/CSU SchrAntw PStSekr Bernd Schmidbauer BMU 1830* C Anlage 21 Verkürzung der Laufzeiten im Postzeitungsdienst MdlAnfr 28 — Drs 12/488 — Hans-Joachim Otto (Frankfurt) FDP SchrAntw PStSekr Wilhelm Rawe BMPT 1830* D Anlage 22 Aufnahme Ungarns und der CSFR in die NATO MdlAnfr 31 — Drs 12/488 — Ortwin Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 1831* A Anlage 23 Beteiligung der Vertriebenenorganisationen an der Gestaltung des Schlesiertreffens am 18./19. Mai 1991 in Annaberg/Polen; Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Haltung der Bundesregierung MdlAnfr 37, 38 — Drs 12/488 — Freimut Duve SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 1831* B Anlage 24 Verwendung von Propagandamaterial der Vertriebenenorganisationen im Deutschunterricht an polnischen Schulen MdlAnfr 39, 40 — Drs 12/488 — Gerd Andres SPD SchrAntw StMin Helmut Schäfer AA 1831* C Anlage 25 Laufende Zuwendungen für Asylbewerber; Höhe des Taschengeldes für albanische Flüchtlinge in Niedersachsen MdlAnfr 41, 42 — Drs 12/488 — Dr. Peter Ramsauer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 1832* A Anlage 26 Tarifliche Regelung für die Arbeitsentgelte im öffentlichen Dienst in den neuen Bundesländern ab 1. Juli 1991 MdlAnfr 43 — Drs 12/488 — Clemens Schwalbe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 1832 * D Anlage 27 Unterstützung des Autorenversorgungswerks VG WORT bis zum Inkrafttreten der Künstlersozialversicherung in den neuen Bundesländern; Zahlung der Bibliothekstantieme aus dem Bundeshaushalt oder dem Gemeinschaftswerk „Aufschwung Ost" zur finanziellen Entlastung der Bibliotheken in den neuen Bundesländern MdlAnfr 44, 45 — Drs 12/488 — Ludwig Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 1833* A Anlage 28 Kenntnisse über das Auslandsvermögen der SED-PDS MdlAnfr 46 — Drs 12/488 — Arne Börnsen (Ritterhude) SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 1834* A Anlage 29 Wahrnehmung der Verfügungsrechte der SED-PDS über das Auslandsvermögen; Weiterleitung des Zwischenberichts der Regierungskommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der früheren DDR an den Bundestag MdlAnfr 47, 48 — Drs 12/488 — Ludwig Eich SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 1834* D IV Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 Anlage 30 Offenlegung der Bilanzen aller Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR zum 7. Oktober 1989; Höhe und Verwendung der den am „Runden Tisch" Beteiligten zugeflossenen Mittel MdlAnfr 49, 50 — Drs 12/488 — Manfred Hampel SPD SchrAntw PStSekr Eduard Lintner BMI 1835* A Anlage 31 Erkenntnisse über das Auslandsvermögen der SED-PDS, insbesondere aus dem Verantwortungsbereich des früheren Staatssekretärs Schalck-Golodkowski MdlAnfr 51 — Drs 12/488 — Arne Börnsen (Ritterhude) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 1836* A Anlage 32 Verhinderung weiterer Panzer- und Schießübungen sowie der Verseuchung des Bodens im Zusammenhang mit Verhandlungen zur Aufhebung des Soltau-Lüneburg-Abkommens; Beseitigung der Altlasten und Entschädigung für die betroffenen Gemeinden MdlAnfr 52, 53 Drs 12/488 — Arne Fuhrmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 1836' B Anlage 33 Haushaltstechnische Abwicklung der für humanitäre Hilfe für die kurdischen Flüchtlinge vorgesehenen Mittel MdlAnfr 54, 55 — Drs 12/488 — Rudolf Bindig SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 1836* D Anlage 34 Kosten des Golfkriegs aufgeschlüsselt nach beteiligten Nationen; Anteil der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 56, 57 — Drs 12/488 — Wolfgang Roth SPD SchrAntw PStSekr Dr. Joachim Grünewald BMF 1837* B Anlage 35 Neuauflage der Zonenrandförderung für die betroffenen Gebiete in den neuen Bundesländern MdlAnfr 58 — Drs 12/488 — Manfred Heise CDU/CSU SchrAntw PStSekr Klaus Beckmann BMWi 1837* C Anlage 36 Bekämpfung des Schwarzhandels in den neuen Bundesländern MdlAnfr 59 — Drs 12/488 — Dr. Jürgen Schmieder FDP SchrAntw PStSekr Klaus Beckmann BMWi 1838* A Anlage 37 Beteiligung deutscher Firmen am Bau der Wohnungen für in die Sowjetunion zurückkehrende Soldaten MdlAnfr 60 — Drs 12/488 — Ortwin Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Klaus Beckmann BMWi 1838* B Anlage 38 Trainingsprogramme der Firma Heckler und Koch im Ausland im Zusammenhang mit dem Export von Handfeuerwaffen MdlAnfr 61, 62 — Drs 12/488 — Klaus Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Klaus Beckmann BMWi 1838* D Anlage 39 Exportförderung und Benachteiligung der deutschen Schuhindustrie durch Zahlung von Zuschüssen zur Gestaltung von Gemeinschaftsständen auf der Schuhmesse; Schutz der Arbeitsplätze angesichts der Subventionspolitik Indiens MdlAnfr 63, 64 — Drs 12/488 — Lydia Westrich SPD SchrAntw PStSekr Klaus Beckmann BMWi 1839* A Anlage 40 Amtliche Mitteilungen 1839* C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Büchler (Hof), Hans SPD 14. 05. 91 * Bulmahn, Edelgard SPD 14. 05. 91 Burchardt, Ursula SPD 14. 05. 91 Diller, Karl SPD 14. 05. 91 Fischer (Homburg), SPD 14. 05. 91 Lothar Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 14. 05. 91 Fuchs (Köln), Anke SPD 14. 05. 91 Funke, Rainer FDP 14. 05. 91 Gattermann, Hans H. FDP 14. 05. 91 Gerster (Worms), Florian SPD 14. 05. 91 Dr. Götte, Rose SPD 14. 05. 91 Großmann, Achim SPD 14. 05. 91 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 14. 05. 91 Dr. Holtz, Uwe SPD 14. 05. 91* Huonker, Gunter SPD 14. 05. 91 Ibrügger, Lothar SPD 14. 05. 91 Janz, Ilse SPD 14. 05. 91 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 14. 05. 91 Junghanns, Ulrich CDU/CSU 14. 05. 91 Dr. Kahl, Harald CDU/CSU 14. 05. 91 Kretkowski, Volkmar SPD 14. 05. 91 Kriedner, Arnulf CDU/CSU 14. 05. 91 Kubatschka, Horst SPD 14. 05. 91 Marten, Günter CDU/CSU 14. 05. 91 ** Dr. Müller, Günther CDU/CSU 14. 05. 91 ** Müller (Wesseling), CDU/CSU 14. 05. 91 Alfons Otto (Frankfurt), FDP 14. 05. 91 Hans-Joachim Pofalla, Ronald CDU/CSU 14. 05. 91 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 14. 05. 91 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Reddemann, Gerhard CDU/CSU 14. 05. 91 ** Reuschenbach, Peter W. SPD 14. 05. 91 Dr. Riedl (München), CDU/CSU 14. 05. 91 Erich Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 14. 05. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 14. 05. 91 ** Dr. Schmieder, Jürgen FDP 14. 05. 91 Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 14. 05. 91 Dr. Schroeder (Freiburg), CDU/CSU 14. 05. 91 Conrad Seidenthal, Bodo SPD 14. 05. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 14. 05. 91 ** Dr. Sperling, Dietrich SPD 14. 05. 91 Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 14. 05. 91 Dr. von Teichman und FDP 14. 05. 91* Logischen, C. Terborg, Margitta SPD 14. 05. 91 Thiele, Carl-Ludwig FDP 14. 05. 91 Titze, Uta SPD 14. 05. 91 Vergin, Siegfried SPD 14. 05. 91 Verheugen, Günter SPD 14. 05. 91 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 14. 05. 91 Vosen, Josef SPD 14. 05. 91 Weisskirchen (Wiesloch), SPD 14. 05. 91 Gert Dr. Weng (Gerlingen), FDP 14. 05. 91 Wolfgang Dr. Wieczorek, Norbert SPD 14. 05. 91 Wieczorek-Zeul, SPD 14.05.91 Heidemarie * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union 1804* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung, Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 Anlage 2 Endgültiges Ergebnis und Namensliste der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/579 *) Abgegebene Stimmen 561; davon ja: 202 nein: 355 enthalten: 4 Ja SPD Andres Bachmaier Frau Barbe Becker (Nienberge) Frau Becker-Inglau Berger Beucher Bindig Frau Blunck Dr. Böhme (Unna) Börnsen (Ritterhude) Brandt Frau Brandt-Elsweier Dr. Brecht Dr. von Bülow Büttner (Ingolstadt) Bury Frau Caspers-Merk Conradi Frau Dr. Däubler-Gmelin Dr. Diederich (Berlin) Frau Dr. Dobberthien Dreßler Duve Ebert Dr. Eckardt Dr. Ehmke (Bonn) Eich Dr. Elmer Erler Ewen Frau Ferner Frau Fischer (Grafenhainichen) Formanski Fuhrmann Gansel Dr. Gautier Gilges Frau Gleicke Graf Haack (Extertal) Habermann Hacker Frau Hämmerle Hampel Frau Hanewinckel Hasenfratz Heistermann Heyenn Hiller (Lübeck) Hilsberg Horn Frau Iwersen Frau Jäger Dr. Janzen Jaunich Dr. Jens Jungmann (Wittmoldt) Frau Kastner Kastning Kirschner Frau Klappert Frau Klemmer *) Vgl. Seite 1701 C Dr. sc. Knaape Körper Frau Kolbe Kolbow Koltzsch Kuessner Dr. Küster Kuhlwein Lambinus Frau Lange von Larcher Leidinger Frau Dr. Leonhard-Schmid Lohmann (Witten) Frau Dr. Lucyga Maaß (Herne) Frau Marx Frau Mascher Matschie Dr. Matterne Frau Matthäus-Maier Frau Mattischeck Meckel Frau Mehl Meißner Dr. Mertens (Bottrop) Dr. Meyer (Ulm) Müller (Düsseldorf) Müller (Schweinfurt) Frau Müller (Völklingen) Müller (Zittau) Müntefering Neumann (Bramsche) Neumann (Gotha) Frau Dr. Niehuis Dr. Niese Frau Odendahl Oesinghaus Oostergetelo Opel Ostertag Paterna Dr. Penner Peter (Kassel) Dr. Pfaff Pfuhl Dr. Pick Poß Purps Rappe (Hildesheim) Rempe Frau von Renesse Frau Rennebach Reschke Rixe Roth Schäfer (Offenburg) Frau Schaich-Walch Schanz Scheffler Schily Schloten Schluckebier Schmidbauer (Nürnberg) Frau Schmidt (Nürnberg) Frau Schmidt-Zadel Dr. Schmude Dr. Schnell Schreiner Frau Schröter Schröter Schütz Frau Schulte (Hameln) Dr. Schuster Schwanhold Schwanitz Frau Seuster Sielaff Frau Simm Singer Frau Dr. Skarpelis-Sperk Frau Dr. Sonntag-Wolgast Sorge Frau Steen Steiner Stiegler Dr. Struck Tappe Dr. Thalheim Thierse Toetemeyer Urbaniak Dr. Vogel Wagner Wallow Waltemathe Walther Wartenberg (Berlin) Frau Dr. Wegner Weiermann Frau Weiler Weis (Stendal) Weißgerber Weisskirchen (Wiesloch) Welt Dr. Wernitz Frau Wester Frau Westrich Frau Wettig-Danielmeier Frau Dr. Wetzel Frau Weyel Wieczorek (Duisburg) Wimmer (Neuötting) Dr. de With Wittich Frau Wohlleben Frau Wolf Frau Zapf Zumkley PDS/LL Frau Bläss Dr. Briefs Frau Dr. Enkelmann Frau Dr. Fischer Dr. Gysi Dr. Heuer Frau Dr. Höll Dr. Keller Frau Lederer Dr. Modrow Dr. Riege Dr. Schumann (Kroppenstedt) Dr. Seifert Frau Stachowa Bündnis 90/GRÜNE Dr. Feige Frau Köppe Poppe Schulz (Berlin) Dr. Ullmann Weiß (Berlin) Nein CDU/CSU Adam Dr. Altherr Frau Augustin Augustinowitz Austermann Bargfrede Dr. Bauer Frau Baumeister Bayha Belle Frau Dr. Bergmann-Pohl Bierling Dr. Blank Frau Blank Dr. Blens Bleser Frau Dr. Böhmer Börnsen (Bönstrup) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Borchert Brähmig Breuer Frau Brudlewsky Brunnhuber Bühler (Bruchsal) Büttner (Schönebeck) Buwitt Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Clemens Dehnel Frau Dempwolf Deres Deß Frau Diemers Dörflinger Doppmeier Doss Dr. Dregger Echternach Ehlers Ehrbar Frau Eichhorn Engelmann Eppelmann Eylmann Frau Eymer Frau Falk Dr. Faltlhauser Feilcke Dr. Fell Fischer (Hamburg) Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung, Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 1805* Francke (Hamburg) Dr. Friedrich Fritz Fuchtel Ganz (St. Wendel) Frau Geiger Geis Dr. Geißler Gerster (Mainz) Gibtner Glos Dr. Göhner Göttsching Götz Dr. Götzer Gres Frau Grochtmann Gröbl Grotz Dr. Grünewald Günther (Duisburg) Frhr. von Hammerstein Harries Haschke (Großhennersdorf) Haschke (Jena-Ost) Frau Hasselfeldt Haungs Hauser (Esslingen) Hauser (Rednitzhembach) Hedrich Heise Frau Dr. Hellwig Helmrich Dr. Hennig Dr. h. c. Herkenrath Hinsken Hintze Hörsken Hörster Dr. Hoffacker Hollerith Dr. Hornhues Hornung Hüppe Jäger Frau Jaffke Jagoda Dr. Jahn (Münster) Janovsky Frau Jeltsch Dr. Jobst Dr.-Ing. Jork Jung (Limburg) Kampeter Dr.-Ing. Kansy Dr. Kappes Frau Karwatzki Kauder Keller Kittelmann Klein (Bremen) Klein (München) Klinkert Köhler (Hainspitz) Dr. Köhler (Wolfsburg) Dr. Kohl Kolbe Frau Kors Koschyk Kossendey Kraus Dr. Krause (Börgerende) Dr. Krause (Bonese) Krause (Dessau) Krey Kronberg Dr.-Ing. Krüger Krziskewitz Lamers Dr. Lammert Lamp Lattmann Dr. Laufs Laumann Lenzer Dr. Lieberoth Frau Limbach Link (Diepholz) Lintner Dr. Lippold (Offenbach) Dr. sc. Lischewski Lohmann (Lüdenscheid) Louven Lummer Dr. Luther Maaß (Wilhelmshaven) Frau Männle Dr. Mahlo de Maizière Frau Marienfeld Marschewski Dr. Mayer (Siegertsbrunn) Meckelburg Meinl Frau Dr. Merkel Frau Dr. Meseke Dr. Meyer zu Bentrup Michels Dr. Mildner Dr. Möller Molnar Müller (Kirchheim) Müller (Wadern) Nelle Dr. Neuling Neumann (Bremen) Nitsch Frau Nolte Dr. Olderog Ost Oswald Otto (Erfurt) Dr. Päselt Dr. Paziorek Pesch Petzold Pfeffermann Pfeifer Frau Pfeiffer Dr. Pfennig Dr. Pohler Frau Priebus Dr. Protzner Pützhofen Frau Rahardt-Vahldieck Raidel Dr. Ramsauer Rau Rauen Rawe Regenspurger Reichenbach Dr. Reinartz Frau Reinhardt Repnik Dr. Rieder Dr. Riedl (München) Dr. Riesenhuber Rode (Wietzen) Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Romer Dr. Rose Rossmanith Roth (Gießen) Rother Dr. Ruck Rühe Dr. Rüttgers Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Scharrenbroich Frau Schätzle Dr. Schäuble Schemken Scheu Schmalz Schmidbauer Schmidt (Fürth) Dr. Schmidt (Halsbrücke) Schmidt (Mühlheim) Schmitz (Baesweiler) von Schmude Dr. Schneider (Nürnberg) Dr. Schockenhoff Graf von Schönburg-Glauchau Dr. Scholz Frhr. von Schorlemer Dr. Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schulhoff Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schwalbe Schwarz Dr. Schwarz-Schilling Dr. Schwörer Seehofer Seesing Seibel Seiters Dr. Sopart Frau Sothmann Spranger Dr. Sprung Dr. Stavenhagen Frau Steinbach-Hermann Dr. Stercken Stockhausen Dr. Stoltenberg Strube Frau Dr. Süssmuth Susset Tillmann Dr. Töpfer Dr. Uelhoff Uldall Frau Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Vogt (Düren) Dr. Voigt (Northeim) Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warnke Dr. Warrikoff Werner (Ulm) Wetzel Frau Wiechatzek Dr. Wieczorek (Auerbach) Frau Dr. Wilms Wilz Wimmer (Neuss) Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. Wittmann Wittmann (Tännesberg) Wonneberger Frau Wülfing Würzbach Frau Yzer Zeitlmann Zöller FDP Frau Dr. Adam-Schwaetzer Frau Albowitz Frau Dr. Babel Baum Beckmann Bredehorn Cronenberg (Arnsberg) Eimer (Fürth) Engelhard van Essen Dr. Feldmann Friedhoff Friedrich Frau Dr. Funke-Schmitt-Rink Gallus Ganschow Gries Grünbeck Günther (Plauen) Dr. Guttmacher Hackel Hansen Dr. Haussmann Heinrich Dr. Hirsch Dr. Hitschler Frau Homburger Frau Dr. Hoth Dr. Hoyer Hübner Irmer Kleinert (Hannover) Kohn Dr. Kolb Koppelin Kubicki Dr.-Ing. Laermann Frau Leutheusser-Schnarrenberger Lüder Lühr Dr. Menzel Mischnick Nolting Dr. Ortleb Paintner Frau Peters Frau Dr. Pohl Richter (Bremerhaven) Rind Dr. Röhl Schäfer (Mainz) Frau Schmalz-Jacobsen Schmidt (Dresden) Dr. Schmieder Schüßler Schuster Frau Sehn Frau Seiler-Albring Frau Dr. Semper Dr. Solms Dr. Starnick Dr. Thomae Timm Türk Frau Walz Wolfgramm (Göttingen) Frau Würfel Zurheide Zywietz Enthalten CDU/CSU Dr. Pinger Schulz (Leipzig) PDS/LL Frau Jelpke Fraktionslos Lowack 1806* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung, Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 Anlage 3 Endgültiges Ergebnis und Namensliste der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/580 *) Abgegebene Stimmen 561; davon ja: 202 nein: 357 enthalten: 2 Ja SPD Andres Bachmaier Frau Barbe Becker (Nienberge) Frau Becker-Inglau Berger Beucher Bindig Frau Blunck Dr. Böhme (Unna) Börnsen (Ritterhude) Brandt Frau Brandt-Elsweier Dr. Brecht Dr. von Bülow Büttner (Ingolstadt) Bury Frau Caspers-Merk Conradi Frau Dr. Däubler-Gmelin Dr. Diederich (Berlin) Frau Dr. Dobberthien Dreßler Duve Ebert Dr. Eckardt Dr. Ehmke (Bonn) Eich Dr. Elmer Erler Ewen Frau Ferner Frau Fischer (Gräfenhainichen) Formanski Fuhrmann Gansel Dr. Gautier Gilges Frau Gleicke Graf Haack (Extertal) Habermann Hacker Frau Hämmerle Hampel Frau Hanewinckel Hasenfratz Heistermann Heyenn Hiller (Lübeck) Hilsberg Horn Frau Iwersen Frau Jäger Dr. Janzen Jaunich Dr. Jens Jungmann (Wittmoldt) Frau Kastner Kastning Kirschner Frau Klappert Frau Klemmer Dr. sc. Knaape Körper Frau Kolbe Kolbow Koltzsch Dr. Kübler Kuessner Dr. Küster Kuhlwein Lambinus Frau Lange von Larcher Leidinger Frau Dr. Leonhard-Schmid Lohmann (Witten) Frau Dr. Lucyga Maaß (Herne) Frau Marx Frau Mascher Matschie Dr. Matterne Frau Matthäus-Maier Frau Mattischeck Frau Mehl Meißner Dr. Mertens (Bottrop) Dr. Meyer (Ulm) Müller (Düsseldorf) Müller (Schweinfurt) Frau Müller (Völklingen) Müller (Zittau) Müntefering Neumann (Bramsche) Neumann (Gotha) Frau Dr. Niehuis Dr. Niese Frau Odendahl Oesinghaus Oostergetelo Opel Ostertag Paterna Dr. Penner Peter (Kassel) Dr. Pfaff Pfuhl Dr. Pick Poß Purps Rappe (Hildesheim) Rempe Frau von Renesse Frau Rennebach Reschke Rixe Roth Schäfer (Offenburg) Frau Schaich-Walch Schanz Scheffler Schily Schloten Schluckebier Schmidbauer (Nürnberg) Frau Schmidt (Nürnberg) Frau Schmidt-Zadel Dr. Schmude Dr. Schnell Schreiner Frau Schröter Schröter Schütz Frau Schulte (Hameln) Dr. Schuster Schwanhold Schwanitz Frau Seuster Sielaff Frau Simm Singer Frau Dr. Skarpelis-Sperk Frau Dr. Sonntag-Wolgast Sorge Frau Steen Steiner Stiegler Dr. Struck Tappe Dr. Thalheim Thierse Toetemeyer Urbaniak Dr. Vogel Wagner Wallow Waltemathe Walther Wartenberg (Berlin) Frau Dr. Wegner Weiermann Frau Weiler Weis (Stendal) Weißgerber Weisskirchen (Wiesloch) Welt Dr. Wernitz Frau Wester Frau Westrich Frau Wettig-Danielmeier Frau Dr. Wetzel Frau Weyel Wieczorek (Duisburg) Wimmer (Neuötting) Dr. de With Wittich Frau Wohlleben Frau Wolf Frau Zapf Zumkley PDS/LL Frau Bläss Dr. Briefs Frau Dr. Enkelmann Frau Dr. Fischer Dr. Gysi Dr. Heuer Frau Dr. Höll Dr. Keller Frau Lederer Dr. Modrow Dr. Riege Dr. Schumann (Kroppenstedt) Dr. Seifert Frau Stachowa Bündnis 90/GRÜNE Dr. Feige Frau Köppe Poppe Schulz (Berlin) Dr. Ullmann Weiß (Berlin) Nein CDU/CSU Adam Dr. Altherr Frau Augustin Augustinowitz Austermann Bargfrede Dr. Bauer Frau Baumeister Bayha Belle Frau Dr. Bergmann-Pohl Bierling Dr. Blank Frau Blank Dr. Blens Bleser Frau Dr. Böhmer Börnsen (Bönstrup) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Borchert Brähmig Breuer Frau Brudlewsky Brunnhuber Bühler (Bruchsal) Büttner (Schönebeck) Buwitt Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Clemens Dehnel Frau Dempwolf Deres Deß Frau Diemers Dörflinger Doppmeier Doss Dr. Dregger Echternach Ehlers Ehrbar Frau Eichhorn Engelmann Eppelmann Eylmann Frau Eymer Frau Falk Dr. Faltlhauser Feilcke Dr. Fell Fischer (Hamburg) *) Vgl. Seite 1701D, vorletzte Zeile Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung, Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 1807* Francke (Hamburg) Dr. Friedrich Fritz Fuchtel Ganz (St. Wendel) Frau Geiger Geis Dr. Geißler Dr. von Geldern Gerster (Mainz) Gibtner Glos Dr. Göhner Göttsching Götz Dr. Götzer Gres Frau Grochtmann Gröbl Grotz Dr. Grünewald Günther (Duisburg) Frhr. von Hammerstein Harries Haschke (Großhennersdorf) Haschke (Jena-Ost) Frau Hasselfeldt Haungs Hauser (Esslingen) Hauser (Rednitzhembach) Hedrich Heise Frau Dr. Hellwig Helmrich Dr. Hennig Dr. h. c. Herkenrath Hinsken Hintze Hörsken Hörster Dr. Hoffacker Hollerith Dr. Hornhues Hornung Hüppe Jäger Frau Jaffke Jagoda Dr. Jahn (Münster) Janovsky Frau Jeltsch Dr. Jobst Dr.-Ing. Jork Dr. Jüttner Jung (Limburg) Kampeter Dr.-Ing. Kansy Dr. Kappes Frau Karwatzki Kauder Keller Kittelmann Klein (Bremen) Klein (München) Klinkert Köhler (Hainspitz) Dr. Köhler (Wolfsburg) Dr. Kohl Kolbe Frau Kors Koschyk Kossendey Kraus Dr. Krause (Börgerende) Dr. Krause (Bonese) Krause (Dessau) Krey Kronberg Dr.-Ing. Krüger Krziskewitz Lamers Dr. Lammert Lamp Lattmann Dr. Laufs Laumann Lenzer Dr. Lieberoth Frau Limbach Link (Diepholz) Lintner Dr. Lippold (Offenbach) Dr. sc. Lischewski Lohmann (Lüdenscheid) Louven Lummer Dr. Luther Maaß (Wilhelmshaven) Frau Männle Dr. Mahlo de Maizière Frau Marienfeld Marschewski Dr. Mayer (Siegertsbrunn) Meckelburg Meinl Frau Dr. Merkel Frau Dr. Meseke Dr. Meyer zu Bentrup Frau Michalk Dr. Mildner Dr. Möller Molnar Müller (Kirchheim) Müller (Wadern) Nelle Dr. Neuling Neumann (Bremen) Nitsch Frau Nolte Dr. Olderog Ost Oswald Otto (Erfurt) Dr. Päselt Dr. Paziorek Pesch Petzold Pfeffermann Pfeifer Frau Pfeiffer Dr. Pfennig Dr. Pflüger Dr. Pinger Dr. Pohler Frau Priebus Dr. Protzner Pützhofen Frau Rahardt-Vahldieck Raidel Dr. Ramsauer Rau Rauen Rawe Regenspurger Reichenbach Dr. Reinartz Frau Reinhardt Repnik Dr. Rieder Dr. Riedl (München) Dr. Riesenhuber Rode (Wietzen) Frau Rönsch (Wiesbaden) Frau Roitzsch (Quickborn) Romer Rossmanith Roth (Gießen) Rother Dr. Ruck Rühe Dr. Rüttgers Sauer (Salzgitter) Sauer (Stuttgart) Scharrenbroich Frau Schätzle Dr. Schäuble Schemken Scheu Schmalz Schmidbauer Schmidt (Fürth) Dr. Schmidt (Halsbrücke) Schmidt (Mühlheim) Schmitz (Baesweiler) von Schmude Dr. Schneider (Nürnberg) Dr. Schockenhoff Graf von Schönburg-Glauchau Dr. Scholz Frhr. von Schorlemer Dr. Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schulhoff Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schulz (Leipzig) Schwalbe Schwarz Dr. Schwarz-Schilling Dr. Schwörer Seehofer Seesing Seibel Seiters Dr. Sopart Frau Sothmann Spranger Dr. Stavenhagen Frau Steinbach-Hermann Dr. Stercken Stockhausen Dr. Stoltenberg Strube Frau Dr. Süssmuth Susset Tillmann Dr. Töpfer Dr. Uelhoff Uldall Frau Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Vogt (Düren) Dr. Voigt (Northeim) Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warnke Dr. Warrikoff Werner (Ulm) Wetzel Frau Wiechatzek Dr. Wieczorek (Auerbach) Frau Dr. Wilms Wilz Wimmer (Neuss) Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. Wittmann Wittmann (Tännesberg) Wonneberger Frau Wülfing Würzbach Frau Yzer Zeitlmann Zöller FDP Frau Dr. Adam-Schwaetzer Frau Albowitz Frau Dr. Babel Baum Beckmann Bredehorn Cronenberg (Arnsberg) Eimer (Fürth) Engelhard van Essen Dr. Feldmann Friedhoff Friedrich Frau Dr. Funke-Schmitt-Rink Gallus Ganschow Gries Grünbeck Günther (Plauen) Dr. Guttmacher Hackel Hansen Dr. Haussmann Heinrich Dr. Hirsch Dr. Hitschler Frau Homburger Frau Dr. Hoth Dr. Hoyer Hübner Irmer Kleinert (Hannover) Kohn Dr. Kolb Koppelin Kubicki Dr.-Ing. Laermann Frau Leutheusser-Schnarrenberger Lüder Lühr Dr. Menzel Mischnick Nolting Dr. Ortleb Paintner Frau Peters Frau Dr. Pohl Richter (Bremerhaven) Rind Dr. Röhl Schäfer (Mainz) Frau Schmalz-Jacobsen Schmidt (Dresden) Dr. Schmieder Schüßler Schuster Frau Sehn Frau Dr. Semper Dr. Solms Dr. Starnick Dr. Thomae Timm Türk Frau Walz Wolfgramm (Göttingen) Frau Würfel Zurheide Zywietz Enthalten PDS/LL Frau Jelpke Fraktionslos Lowack 1808* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michael Wonneberger, Dr.-Ing. Paul Krüger, Rolf Rau, Udo Haschke (Jena), Rainer Krziskewitz (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 1991 (Tagesordnungspunkt 3) *) Im Zusammenhang mit der Abstimmung des Haushaltsbegleitgesetzes 1991 gaben die Landesgruppenvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen folgende Erklärung ab: Das Haushaltsbegleitgesetz 1991 enthält eine Reihe von wichtigen Bestimmungen, die die Angleichung der Lebensverhältnisse der Bundesbürger in den fünf neuen Ländern an die Lebensverhältnisse der Bundesbürger in den elf alten Ländern voranbringen. Wir wissen, daß von den Bundesbürgern in den alten Ländern ein hohes Maß von Solidarität verlangt, aber auch gewährt wird. Wichtig ist für die Menschen in den neuen Ländern, daß die Finanzierung der Kommunen, die durch die Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes gesetzt wird, vorankommt. Dem gleichen Ziel dienen die Änderungen des Gesetzes über die Errichtung des Fonds Deutsche Einheit sowie die Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern. Die persönlichen Lebensverhältnisse der Bürger werden durch die Wohngeldregelung und die Änderung des Bundeskindergeldgesetzes verbessert. Im Gegensatz dazu kann Art. 2, das Gesetz über die Anpassung von Kreditverträgen an Marktbedingungen sowie über Ausgleichsleistungen an Kreditnehmer, in der vorliegenden Fassung nicht befriedigen, da die Sorgen und Befürchtungen der Bürger in den neuen Bundesländern nicht in ausreichender Weise berücksichtigt wurden. Wir versichern, daß wir uns energisch für die Nachbesserung dieser Bestimmung einsetzen werden. Wegen der Wichtigkeit des Gesamtgesetzes geben wir trotz unserer Bedenken gegen Art. 2 dem Gesetz unsere Zustimmung. Berlin, den 14. Mai 1991 Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Rede zu Zusatztagesordnungspunkt 2 (Beratung des Antrags betr. Rehabilitierung der Opfer des SED-Unrechtsstaates) * * ) Hartmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU): Die Bewältigung der DDR-Hinterlassenschaft ist eine nationale Aufgabe. Ich begrüße die heutige Gelegenheit, um den Opfern des SED-Unrechtsstaates sagen zu *) Vgl. Seite 1702A **) Vgl. Seite 1783 A können: Der Deutsche Bundestag hat sie nicht vergessen. Die Wiedergutmachung vergangenen Unrechts ist besonders wichtig, um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland für die Menschen in den neuen Ländern erlebbar zu machen. Rehabilitierung und Aufarbeitung der Folgen von 40 Jahren sozialistischer Diktatur stärken den inneren Frieden unseres Landes. Der Volkskammerbeschluß vom 6. September 1990, der Artikel 17 des Einigungsvertrages, die Forderungen des Ausschusses Deutsche Einheit und die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP bilden die Grundlagen des Auftrages an Bundesregierung und Bundestag. Bekanntlich hat der Ausschuß Deutsche Einheit klargestellt, daß der erste gesamtdeutsche Bundestag den Gesamtkomplex der Rehabilitierung zu überprüfen und neu zu regeln habe. Die Koalitionsvereinbarung bekräftigt diesen Auftrag ausdrücklich. Die Spannbreite des den Menschen in der ehemaligen DDR zugefügten Unrechts ist enorm. Beispiele: — Gleich nach dem Krieg sind Menschen deportiert, interniert und durch die sowjetischen Militärtribunale verurteilt worden. — In den Jahren zwischen 1945 und 1949 bestanden einige Nazi-KZ's fort und wurden wie Buchenwald mit Opfern der Deutschen und der sowjetischen Kommunisten belegt. Das Massengrab von Oranienburg spricht eine beredte Sprache. — Nach 1949 wurde das Strafrecht zum Kampfinstrument zur Aufrechterhaltung der SED-Herrschaft. Bewußt sind unbeugsame Bürger zu Verbrechern gestempelt worden. Die Grenzlinien zwischen politisch Inhaftierten und kriminellen Straftätern wurden verwischt. Die Kriminalisierung der politischen Opfer war Methode, da es offiziell keine politischen Gefangenen in der DDR gab. Das Leid der Betroffenen übersteigt dabei auch heute noch das Vorstellungsvermögen der Beobachter: — Die Haftbedingungen waren häufig menschenunwürdig. — Es kam zur Wegnahme und Zwangsadoptierung von Kindern. — Zahlreiche Todesfälle als Folge von Haft oder während der Haft belegen die menschenzerstörende Wirkung durch Schikanen und Willkürakte. Bautzen, Cottbus, Hohenegg sind die Symbole dieses Staatsterrors. — Wir müssen erinnern an das Enteignungsrecht der sogenannten Bodenreform und der zahlreichen Betriebs- und Hausenteignungen. — 200 000 Menschen waren durch die sowjetische Besatzungsmacht oder durch SED-Behörden eingekerkert worden. — Zu erinnern ist an die Einziehung des Vermögens von Republikflüchtigen und von Regimegegnern. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 1809* — Gedacht werden muß an die 50 000 Ausgewiesenen und Deportierten aus dem Sperrgebiet der ehemaligen Grenze inmitten Deutschlands. — Die Bandbreite erfaßt die vielen Menschen, die im beruflichen Bereich von Pressionen der Einheitspartei erfaßt worden sind. Menschen sind als Reaktion des SED-Regimes auf Kritik, Auflehnung oder Ausreisewunsch mit Degradierungen, Zugangsverweigerungen und Entlassungen überzogen worden. Diese Praxis ging bis zur Sippenhaft für Familienmitglieder, einer in Diktaturen immer wiederkehrenden Unterdrückungsmethode. Die systematische Zerstörung von Lebensschicksalen Andersdenkender war auch ein Ergebnis der Stasi-Tätigkeit. Die Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts ist vor allem eine moralische Aufgabe. Neben der materiellen Seite muß es auch eine moralisch/menschliche Qualität der Rehabilitierung geben. Die Opfer der Diktatur dürfen nicht den Eindruck gewinnen, als würde die Fürsorge für diejenigen, die in der untergegangenen DDR Unrecht zu verantworten haben, mehr Aufmerksamkeit gewidmet als den teilweise vergessenen Opfern. Neben der Aufarbeitung der Stasi-Akten kommt mit der Rehabilitierungsregelung ein zweiter riesiger Komplex auf Gesetzgeber und Behörden zu. Bis jetzt liegen 50 000 Rehabilitierungsanträge den Justizbehörden vor. Das Bundesjustizministerium erwartet allerdings 100 000 Fälle. Allein diese beiden Zahlen zeigen die Dimension der Aufgabe. Deshalb dürfen wir nicht den Eindruck erwecken, als könnten wir jegliches erlittenes Unrecht sofort materiell und menschlich lösen. 45 Jahre lassen sich nicht in wenigen Monaten aufarbeiten. Deshalb müssen bei der Bewältigung des Gesamtproblems Schwerpunkte gesetzt werden. Ich begrüße die Ankündigungen des Justizministers: 1. Rehabilitierung muß bei den Haftopfern von Bautzen, Hohenegg und den anderen Gefängnissen beginnen. Den Betroffenen der gleichgeschalteten Justiz gilt unsere erste Fürsorge. 2. Ebenso sollten wir uns um die 50 000 zwangsausgesiedelten Menschen des ehemaligen Grenzgebietes vorrangig bemühen. 3. Das gilt auch für ältere Menschen und die Zeit zwischen 1945 und 1949. Diese Opfer sollten ihre Bemühungen um Gerechtigkeit noch erleben dürfen. Voraussetzung für eine beschleunigte Abwicklung der strafrechtlichen Rehabilitierungsanträge ist allerdings die Abordnung von weiteren zusätzlichen Richtern aus den alten Bundesländern in die neuen Länder. Ich erinnere an dieser Stelle an den Beschluß des Bundestages. Die westlichen Partnerländer sollten sich zügig bemühen, die zusätzlich zugesagten Richter auch baldmöglichst mit ihrer Arbeit beginnen zu lassen. Wir können es den Opfern nicht zumuten, ihre Rehabilitierung vor belasteten Altrichtern anzustrengen. Eine gesetzliche Regelung sollte nicht bei einer Erweiterung des Häftlingshilfegesetzes stehenbleiben. Dessen Zielsetzung umfaßt im wesentlichen nur die Eingliederungshilfe. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 9 (Beratung des Antrags betr. Aktionsprogramm zur Sicherung der beruflichen Bildung in den neuen Ländern) *) Maria Eichhorn (CDU/CSU): Wenn wir uns den Antrag der SPD ansehen, stelle ich fest: Das, was Sie heute fordern, ist bereits weitgehend beschlossene Sache. Zunächst stellen Sie in Ihrem Antrag die Lage in den neuen Bundesländern dar. Wir wissen genauso wie Sie, daß es Schwierigkeiten gibt. Ich denke, wir sind alle einer Meinung, daß wir diese Probleme lösen wollen und — davon bin ich überzeugt — auch lösen werden. Sie werfen der Bundesregierung Untätigkeit vor. Als Opposition ist dies Ihr gutes Recht. Tatsache ist aber, daß Ihr Vorwurf ins Leere geht, weil die Bundesregierung das, was Sie fordern, am 24. April bereits beschlossen hat. Nun zu den einzelnen Punkten: Erstens. Sie fordern, daß die Ausbildungskapazitäten der Treuhandbetriebe erhalten bleiben. Die Bundesregierung hat bereits beschlossen, daß die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in den Treuhandbetrieben für bestehende Ausbildungsverhältnisse sichergestellt wird. Die Treuhand wird darauf achten, daß Neuerwerber die bestehenden Ausbildungsverhältnisse fortführen. Zweitens. Selbstverständlich sind wir der Meinung, daß die Konkurslehrlinge von diesem Programm genauso erfaßt werden wie neu einzustellende Lehrlinge. Drittens. Für die Förderung der betrieblichen Berufsausbildung in den neuen Ländern werden für die Jahre 1991 und 1992 insgesamt 250 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Aus diesen Mitteln erhalten Unternehmen, die mehr als 20 Beschäftigte haben, eine einmalige Prämie von 5 000 DM, wenn sie im Jahre 1991 einen Lehrling neu einstellen — eine Forderung, die Sie heute stellen. Die Bundesregierung hat sie bereits beschlossen. Dieser Zuschuß wird ein wesentlicher Beitrag zur Lösung der Ausbildungsprobleme sein. Die Bundesregierung hat sich nach langen Gesprächen mit Fachleuten der Wirtschaft auf Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten beschränkt. So ist die größte Wirksamkeit dieses Programms erreichbar. Es werden damit private, vor allem Handwerksbetriebe unterstützt. Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind meist Betriebe, die auch andere Förderungsmöglichkeiten haben, z. B. über die Treuhand. Die Spitzenverbände der deuschen Wirtschaft haben nachdrücklich versichert, daß es mit dieser Förderung gelingen wird, in diesem Jahr 50 000 zusätzliche Ausbildungsplätze zu bekommen. Mit dieser Initiative werden auch für die nächsten Jahre die Weichen richtig gestellt: im Hinblick auf den Auf- und Ausbau einer gesunden mittelständischen *) Vgl. Seite 1798C 1810* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 Wirtschaft und des dualen Systems, in dem die kleinen Betriebe eine bedeutende Rolle spielen. Zugleich werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die Jugendlichen dort ausgebildet werden, wo man sie in den nächsten Jahren als Fachkräfte dringend benötigen wird. Viertens. Die Erhaltung und Modernisierung von Vollzeitberufsschulen, die Sie fordern, ist ein Thema, das im Rahmen der dualen Ausbildung sicher anders zu sehen ist als noch zur Zeit der DDR. Die betriebliche Ausbildung hat nun einen höheren Stellenwert. Mit den Investitionshilfen im Rahmen des Gemeinschaftswerks „Aufschwung Ost" wird bereits ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Modernisierung der Berufsschulen geleistet. Fünftens. Für die Förderung außerbetrieblicher Berufsausbildung sowie berufsvorbereitender Maßnahmen sind im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit in diesem Jahr rund 663 Millionen DM vorgesehen. Vorrang hat jedoch die Vermittlung von Jugendlichen in betriebliche Ausbildungsverhältnisse. Sechstens. Der Treuhandvorstand hat bereits beschlossen, Gebäude und Einrichtungen, die derzeit nicht mehr für die Berufsausbildung benutzt werden, für überbetriebliche Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Ein flächendeckendes Netz dieser überbetrieblichen Berufsbildungsstätten zur Ergänzung der Ausbildung in Klein- und Mittelbetrieben wird zügig aufgebaut. Siebtens. Der Bund geht mit gutem Beispiel voran: Er stellt 1991 in seinem Bereich 10 000 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Wir erwarten, daß auch Länder und Kommunen in den neuen Ländern diesem Beispiel folgen. In den Punkten 8 und 9 sprechen Sie Qualifizierung und Information an. Flankierende Maßnahmen des Regierungsprogramms sind die fachliche und pädagogische Zusatzqualifizierung des Personals in der beruflichen Bildung, Qualifizierungskonzepte für Ausbildungsbetriebe, berufliche Schulen und überbetriebliche Berufsbildungsstätten. Zehntens. Selbstverständlich ist es richtig, öffentliche Aufträge an Betriebe in den neuen Ländern zu vergeben. Da rennen Sie offene Türen ein. Die zehn Punkte, die Sie heute fordern, hat die Bundesregierung bereits weitgehend beschlossen. Darüber hinaus fördert die Bundesanstalt für Arbeit Ausbildungspartnerschaften zwischen Betrieben in den neuen und den alten Ländern. Dabei erfolgt ein Teil der Ausbildung bei einem Partnerbetrieb im Westen; der Abschluß der Ausbildung muß jedoch im Heimatbetrieb erfolgen. Für die Zeit im Westen kann der Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Ausbildungsförderungsgesetz erhalten. Außerdem fördert die Bundesanstalt für Arbeit berufsvorbereitende Maßnahmen für noch nicht berufsreife Jugendliche, Maßnahmen für benachteiligte Jugendliche und vorübergehend auch außerbetriebliche Maßnahmen. Mit dem „Ausbildungsförderungsprogramm Ost" werden Hilfen von insgesamt über einer Milliarde DM zur Verfügung gestellt. Das Jahrhundertereignis der Wiedervereinigung fordert neue Wege: Betriebe erhalten Geld für die Ausbildung. Mit diesem Programm werden zugleich die Weichen für die Zukunft gestellt — für ein funktionsfähiges Berufsbildungssystem im Rahmen der Sozialen Marktwirtschaft. Das ist die beste Hilfe, die wir geben können. Denn unser duales System der Berufsausbildung ist weltweit anerkannt. Es ist die Grundlage unseres wirtschaftlichen Erfolges und die beste Voraussetzung für einen erfolgreichen Neubeginn in den neuen Bundesländern. Meine Damen und Herren von der SPD, das, was Sie heute fordern, ist im Programm der Regierung bereits enthalten. Wir haben bereits gehandelt! Günter Rixe (SPD): Der Deutsche Bundestag hat bereits am 27. Februar übereinstimmend zwischen allen Fraktionen festgestellt, daß die Lage für die Jugendlichen in den neuen Bundesländern, die einen qualifizierten Ausbildungsplatz suchen, äußerst bedrohlich ist. Diese Befürchtungen von vor gut drei Monaten werden immer mehr zur Gewißheit. Für den 1. September sind ca. 140 000 Schulabgänger zu erwarten, die mit den etwa 40 000 Konkurslehrlingen und den schätzungsweise 20 000 jungen Menschen aus den zu Ende gehenden Warteschleifen Ausbildungsplätze suchen werden. Diesen rund 200 000 Bewerberinnen und Bewerbern stehen aber nur x-tausend Plätze gegenüber. Die ursprüngliche Zahl über das Ausbildungsplatzangebot aus Industrie, Handel, Handwerk und den sonstigen Dienstleistungsbereichen ist in alarmierenden Schritten rückläufig. Am 31. März dieses Jahres waren gerade erst 36 200 betriebliche Ausbildungsplätze von den Arbeitsämtern in den neuen Ländern gemeldet. Gegenüber der in unserem Antrag genannten Zahl ist insofern eine Korrektur nach unten erforderlich. Wie viele Plätze dann tatsächlich am 1. September zur Verfügung stehen werden, ist sehr unsicher. Gegen diese besorgniserregenden Entwicklungen gilt es sofort mit konkreten Handlungen anzugehen. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion den Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute zur Entschließung vorliegenden Antrag eingebracht. Wir konnten feststellen, daß die Bundesregierung trotz all dieser bedrückenden Tendenzen — und meine Vorrednerinnen und Vorredner haben diese Problematik ja anschaulich verdeutlicht — bisher weitestgehend untätig geblieben ist. Die Aktivitäten beschränkten sich im wesentlichen auf Appelle und Ankündigungen; so etwa die Zusicherung im „Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost", mit der auch schon für 1991 allen Schulabgängerinnen und Schulabgängern ein Ausbildungsplatz versprochen wurde, oder wie im Berufsbildungsbericht 1991, wonach in den nächsten Jahren eine berufliche Qualifizierungsoffensive notwendig sei. Wie soll aber die Wirtschaft diese Appelle umsetzen, wenn ihr noch die Substanz fehlt, um über ihren kurzfristigen Bedarf und die begrenzten Möglichkeiten hinaus zusätzliche Ausbildungsanstrengungen zu unternehmen? Ich sage Ihnen, die Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive ist daher nicht erst in den Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 1811* nächsten Jahren notwendig; nein, sie muß jetzt hier und heute mit konkreten Maßnahmen beschlossen werden. Auch die im Entwurf des Haushaltsplanes 1991 von der Bundesregierung vorgesehenen Mittel zur Förderung der beruflichen Bildung in den neuen Ländern reichen bei weitem nicht aus. Die bis zur Verabschiedung geltende vorläufige Haushaltsführung erlaubt weder die Fortsetzung der im letzten Jahr eingeleiteten Maßnahmen noch erlaubt sie notwendige und neue Maßnahmen im Hinblick auf die Vorbereitungen zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 1. September. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das „Aktionsprogramm zur Sicherung der beruflichen Bildung in den neuen Ländern" ist auf vier Jahre angelegt. Die Kosten dieses Aktionsprogrammes betragen für den Bund insgesamt 3,37 Milliarden DM, wovon 600 Millionen DM im Hauhaltsjahr 1991 aufzubringen sind. Das soziale Grundrecht aller Jugendlichen auf eine qualifizierte zukunftsorientierte Berufsausbildung ist in den neuen Ländern bedroht. Die Unternehmen können ihre vom Bundesverfassungsgericht bekräftigte Verantwortung, vorrangig für ein auswahlfähiges und den Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes genügendes Ausbildungsplatzangebot zu sorgen, derzeit nicht allein wahrnehmen. Deshalb und auch, weil der Bund nach dem Grundgesetz und dem Einigungsvertrag verpflichtet ist, für ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht zwischen den Bundesländern zu sorgen — und hierzu gehört auch die Tatsache, daß die Förderung der beruflichen Bildung ein entscheidendes Element zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet, ein entscheidendes Element zum gesellschaftlichen Neuaufbau und zum sozialen Zusammenhalt darstellt —, ist sofortiges Handeln der Bundesregierung zusammen mit allen berufsbildungspolitisch Verantwortlichen geboten. Lassen Sie mich zu einigen der Sofortmaßnahmen noch anmerken: Erstens. Die Treuhand muß ab sofort darauf hinwirken, daß die in ausreichender Zahl noch aus der DDR-Zeit vorhandenen Kapazitäten der betrieblichen Schulen und Ausbildungszentren erhalten bleiben. Dieses muß bei der Veräußerung und bei der Sanierung von Betrieben oder Betriebsteilen sichergestellt werden und auch für die Fälle gelten, wenn die Treuhand den entsprechenden Betrieb selber nicht mehr für erhaltenswert erachtet. Zweitens. Für diejenigen Jugendlichen, die durch Konkurse und Betriebsstillegungen bedroht sind, ihren Ausbildungsplatz zu verlieren, muß der Bund die Ausbildungsvergütungen übernehmen, damit andere Betriebe oder außerbetriebliche Ausbildungsstätten in der Lage sind, wenn sie es wollen, die Ausbildung der betroffenen Jugendlichen zu Ende zu führen. Drittens. In der privaten Wirtschaft müssen alle Unternehmen einen Zuschuß von 5 000 DM für jeden neuen Auszubildenden und pro Ausbildungsjahr erhalten, wenn die Ausbildungsquote des einzelnen Unternehmens 5 % der am 1. Mai 1991 Beschäftigten übersteigt. Der Vorschlag des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft über einen Zuschuß von einmalig 5 000 DM an alle Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern wird angesichts der Wirtschaftssituation und der Kosten für einen Ausbildungsvertrag über dreieinhalb Jahre kaum zu neuen Ausbildungsplätzen in Handwerk und Mittelstand führen. Sehr geehrter Herr Minister, solch einen Vorschlag können Sie doch nicht mit „ordnungspolitischen Regeln" rechtfertigen. Hier müssen Sie doch die Realitäten sehen, die in den neuen Bundesländern herrschen. Mit einem einmaligen Zuschuß werden Sie bei der aktuellen Wirtschaftslage des Mittelstandes und des Handwerks doch keinen hinter dem Ofen hervorlocken. Viertens. Für die Erhaltung und Modernisierung von Vollzeitberufsschulen, die Förderung außerbetrieblicher und überbetrieblicher Ausbildungsstätten, die Qualifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern und für die Anpassung der Ausbildungspraxis an die geltende Gesetzeslage sind die bisher vorgesehenen Haushaltsmittel wesentlich zu erhöhen. Denn nur so können die zur aktiven berufsbildungspolitischen Mitwirkung bereiten Träger Ausbildungsstätten schaffen, die qualifizierte Ausbildung garantieren. Die Erhöhung der Mittel muß aber auch jetzt geschehen, damit die Träger genügend Vorlauf für die Vorbereitung der Angebote haben. Und wenn fünftens — und damit komme ich zum Schluß — die öffentlichen Verwaltungen und Betriebe, insbesondere die Bundesunternehmen einschließlich Reichsbahn, Post und Telekom, über ihren Bedarf Ausbildungsverträge abschließen — also mindestens 10 000 zusätzliche Plätze zum 1. September — , dann bin ich überzeugt, daß wir für das Jahr 1991 ein kleines Stückchen weitergekommen sind auf dem Weg zur Sicherung der beruflichen Bildung in den neuen Ländern. Dr.-Ing. Rainer Jork (CDU/CSU): Ein hinsichtlich Anzahl und Qualität ausreichendes Angebot an Lehrstellen in den östlichen Bundesländern zu sichern ist ein wesentlicher Beitrag zur Herstellung der inneren Einheit Deutschlands. Die bestehende Problemlage wird hinreichend dadurch deutlich, daß laut Prognose Mitte April dieses Jahres für 100 Bewerber in den westlichen Bundesländern 110 Stellen, in den östlichen Bundesländern jedoch nur 44 Lehrstellen angeboten wurden. Welche Zielvorstellungen bewegen aber neben der formalen Erlangung einer Lehrstelle einen zukünftigen Lehrling? Er möchte seinen Wunschberuf erlernen. Er erwartet, daß der Lehrbetrieb vernünftig erreichbar ist, eine entsprechende Berufsschule vorhanden, die Ausbildung in Betrieb und Schule aktuell und paßfähig zu einem zukünftigen Arbeitsplatz ist und daß es diesen nach Lehrabschluß auch geben wird. Welche Probleme stehen der Realisierung dieser Wunschvorstellungen in den östlichen Bundesländern zur Zeit entgegen? Die mittelständische Industrie — normalerweise Hauptträger der beruflichen Ausbildungsleistungen — funktioniert noch nicht. Betriebe, die um das wirt- 1812* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 schaftliche Überleben kämpfen, haben Mühe, Ausbildungsverhältnisse zu Ende zu führen. Das ist dort keine Frage der Ausbildungsbereitschaft. In nahezu allen Betrieben besteht Modernisierungsbedarf. Die unklare Wirtschaftsentwicklung erschwert die Identifikation sicherer Zielberufe. Auch durch Abwanderungstendenzen entsteht die Gefahr eines Fachkräftemangels in den nächsten Jahren. Dabei können außerbetriebliche Hilfsmaßnahmen nur Notlösungen sein. Sie dürfen den Neuaufbau des dualen Berufsbildungssystems nicht erschweren. Die Ursachen für das Defizit im Lehrstellenangebot liegen vor allem in der wirtschaftlichen Entwicklung bzw. der Notwendigkeit zur Neuprofilierung in den östlichen Bundesländern, der Erweiterung der Ausbildungszeit von 2 auf 3 Jahre und der Umstellung der Ausbildung auf anerkannte Ausbildungsberufe für etwa 100 000 Jugendliche. Am Prozeß der Bereitstellung und Sicherung von Qualität und Quantität der Lehrstellen sind die Industrie, das Handwerk, die Verbände, sind also die Wirtschaft und die öffentliche Hand, für die betrieblichen Ausbildungsplätze sind die Kommunen und die Landesregierungen für die Schulen, ist die Bundesregierung, der Staat für Förderung, Nothilfe und Mittelbereitstellung zuständig. Die Maßnahmen der Regierung sprechen diese Partner an. Der Antrag der SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung zu Aktivitäten auf. Es geht darum, neben kurzfristig wirksamen Maßnahmen die Grundlage für einen Neuaufbau des dualen Berufsbildungssystems zu schaffen. Der Staat darf nicht Aushilfslehrer auf Dauer werden! Natürlich liegt die Versuchung nahe, offene Lehrstellen in den westlichen Bundesländern durch Auszubildende aus den östlichen Bundesländern zu belegen. Der Bedarf und damit auch Ausbildung und Abschluß müssen aber in den neuen Bundesländern gesichert werden. Dabei mag der Lehrstellenüberschuß bestenfalls als Reserve gesehen werden. Eine überschlägige Lehrstellenbilanz zeigt, daß einem zu erwartenden Bedarf von 155 000 Lehrstellen zur Zeit bereits ca. 120 000 Angebotsstellen gegenüberstehen. Dabei sind 35 000 zu erwartende Bewerber berücksichtigt, die durch Schließung oder Konkurs von Betrieben neue Ausbildungsplätze benötigen. Ich bin überzeugt, daß die mit der Treuhand vereinbarten Maßnahmen, die Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit (663 Millionen DM) sowie Ausbildungspartnerschaften mit den Betrieben in den westlichen Bundesländern die rechnerisch noch bestehende Diskrepanz beseitigen können. Ich möchte hier stellvertretend für die Betroffenen in den östlichen Bundesländern allen um die Lehrstellenbeschaffung und -sicherung Bemühten herzlich danken, — zuerst wohl den altbundesdeutschen Steuerzahlern, die die erheblichen Kosten aufbringen, — den Partnern in der Wirtschaft, die auch bereit sind, Lehrlinge über den aktuellen oder erwarteten Eigenbedarf hinaus einzustellen, — der Treuhand für die konkrete Maßnahmeuntersetzung zur Stützung des Ausbildungsstellenmarktes, — der Regierung für das Maßnahmepaket im Sinne der Auszubildenden der östlichen Bundesländer. Insgesamt wird erkannt, so scheint mir, daß Sozialpolitik und psychologische Notwendigkeit weit schwerer wiegen als rein betriebliche Argumente. Mit den im Antrag der SPD-Fraktion angeführten Vorschlägen kann meinerseits weitgehende inhaltliche Übereinstimmung festgestellt werden. Wie könnte es auch anders sein? Entsprechen diese doch in vielen Details den von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen. Das Notwendige wird mit dem Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Sicherung der beruflichen Bildung in den neuen Ländern getan. Das Wünschenswerte ist nicht vollständig finanzierbar. Die CDU/CSU-Fraktion ist für die Überweisung des SPD-Antrags in die Ausschüsse. Dirk Hansen (FDP): „Klotzen, nicht kleckern" oder „Immer feste druff" oder „Wir können's noch besser als ihr" — so scheinen Sozialdemokraten zu meinen, wenn es um staatliche Programme geht. So auch hier beim vorliegenden Antrag. Die SPD will „draufsatteln" , wo die Regierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen einiges nicht nur angekündigt, sondern schon vorgelegt und beschlossen haben. Der Antrag erhebt den Anschein, nicht nur alles besser zu wissen, sondern auch schneller agieren zu wollen. Jedoch schon das Kabinett hat am 24. April 1991 beschlossen — und Sie wissen dies —, womit Sie jetzt noch nachklappern wollen. 250 Millionen DM sind für die Schaffung von Ausbildungsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben vorgesehen. Und der Bund wird 10 000 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche aus dem Osten in Verwaltungsbehörden schaffen. Hinzu kommen von der Bundesanstalt für Arbeit 663 Millionen DM für die außerbetriebliche Berufsausbildung in 1991. In der langatmigen Vorlage wechseln Teile der richtigen — und das sei hier eingestanden — Situationsbeschreibung mit solchen der offenbar politparlamentarisch als notwendig betrachteten Regierungsherabsetzung — nach dem schiefen Motto: Wer andere erniedrigt, erhöht sich selbst — und solchen der vollmundigen Bekenntnisse zum dualen System, wobei dann zugleich — ich beziehe mich etwa auf Abschnitt III.4 „Erhaltung und Modernisierung von Vollzeitberufsschulen" — zu fragen wäre, ob dies nicht nur Lippenbekenntnisse sind. Denn eine Modernisierung, die auch langfristig sinnvoll sein soll, verträgt sich nur schlecht mit dem ansonsten auf angeblich nur vier Jahre angelegten Aktionsprogramm. Im übrigen: die Kommunen haben für dieses Jahr erhebliche Möglichkeiten im Rahmen der Investitionshilfen des „Gemeinschaftswerks Aufschwung Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 1813* Ost" erhalten, um die Berufsschulen zu erhalten bzw. zu modernisieren. Überhaupt bleiben auch weitere Widersprüche nicht aus, so z. B. wenn einerseits — Seite 4 Zeile 2 — Finanzhilfen des Gemeinschaftswerks Aufschwung Ost gerügt werden, weil sie am „Bewilligungsrecht des Parlaments vorbei" erfolgten (was haushaltsrechtlich betrachtet auch nicht zutrifft, denn keiner wird übersehen, daß der Bundestag sich momentan in den Haushaltsberatungen befindet; selbst der Antragsteller nutzt ja diese Gelegenheit), und andererseits im Antrag mehrfach von „sofort" oder „unverzüglich" die Rede ist. Etwa ohne parlamentarischen Beschluß? Auch Elemente des selektiven Lesens werden beim Antragsteller erkennbar, wenn er — ist es Zufall oder hat es Methode? — den Berufsbildungsbericht 1991 zitiert und die darin angesprochene Warnung vor einer Subventionsmentalität glaubt als Beleg dafür heranziehen zu können, daß die Regierung und die sie tragenden Fraktionen Scheu hätten vor staatlichen Maßnahmen. Weit gefehlt — und das in doppelter Weise — : Liest man an der entsprechenden Stelle im Berufsbildungsbericht nach, so liest der ehrliche Leser (auf Seite 3 unter 1.2) auch von einer „erforderliche(n) subsidiäre(n) staatliche(n) Förderung beruflicher Qualifizierungsprozesse". Und der zur Differenzierung neigende Leser versteht dann im weiteren sehr wohl, daß die Warnung, solche „keinesfalls auf Dauer" anzulegen, durchaus ein Kriterium abwägender, relativierender, pragmatischen Lösungen zugeneigter Politik ist. Im übrigen ist ja das am 24. April 1991 vom Kabinett beschlossene Ausbildungsplatzförderungsprogramm in Höhe von 250 Millionen DM selbst der beste Beleg gegen solche sozialdemokratischen Vorurteile. Zu wünschen wären aber auch Begründungen für die schlichte Behauptung, die Ansätze reichten „bei weitem nicht aus" (Seite 3 unten). Woher nimmt die SPD die prophetische Gabe, vor Beginn eines Programms um das Ende desselben zu wissen? Wie begründet sie denn ihre eigenen Ansätze? Auch hier Fehlanzeige. Zahlenspielereien? Spekulationen. Wir wissen doch alle heute nicht genau zu beziffern, ob die angesetzten finanziellen Mittel ausreichen werden. Die Wahlkampfmelodie „Was kostet uns das alles?" ist doch in der Sache vollkommen unspielbar und ödet das Publikum nur an. Zahlenkolonnen aufzustellen ist auch nichts anderes als „propagandistischer Aufwand" . Dieser Vorwurf fällt auf den Antragsteller zurück. Und wenn an anderer Stelle (Seite 4 oben) wiederum schlankweg behauptet wird, die Investitionspauschale von 5 Milliarden DM des Bundes für Gemeinden und Kreise „reicht nicht aus" , so bleibt auch dies unbegründet und allzu pauschal. Es geht doch gar nicht um die Frage, ob ausreichend Gelder zur Verfügung gestellt werden, sondern in der alltäglichen Wirklichkeit geht es vielmehr entscheidend darum, wie dieselben umgesetzt, eingesetzt und in Aufträge an möglichst viele Firmen im Osten selber verwandelt werden können. Nein, meine Damen und Herren, es geht nicht um theoretische Erwägungen, sondern um die Wirklichkeit. Die ist zu packen. Die Praxis vor Ort geht uns an. Und da frage ich Sie, wie Sie denn z. B. Ihren Vorschlag (Seite 6 unten) praktizieren wollen, die Begrenzung der Ausbildungsförderung, wie wir sie in Betrieben mit bis zu 20 Arbeitnehmern praktikabel und sinnvoll vorsehen, aufzuheben, und statt dessen auch „Ausbildung über Bedarf" gefördert wissen wollen. Was heißt denn das? Wer bestimmt denn den Bedarf? Kontrolleure! Bürokraten! Wahrlich SPD-geraten. So verbleiben insgesamt in dem ja keineswegs mit heißer Nadel gestrickten Antrag — jedenfalls wenn man das Nachdenken des Antragstellers auf die Zeit seit der Aktuellen Stunde vom 27. Februar 1991 konzediert — eine Vielzahl von Ungereimtheiten und Unklarheiten. Es kann Sie daher nicht überraschen, daß wir Ihren Antrag überwiesen wissen wollen zwecks Beratung in den Ausschüssen. Denn man kann ja durchaus bei einzelnen Vorschlägen konform mit Ihnen gehen. Es sei ausdrücklich von mir betont, daß Sie mit uns einiggehen, wenn Sie z. B. die Treuhand auffordern, darauf zu achten, daß Ausbildungsplatzkapazitäten nicht vernichtet werden sollten, oder wenn gesagt wird, daß im außer- und überbetrieblichen Ausbildungsbereich noch ungenutzte Reserven liegen, um über die ja keineswegs bestrittenen Nöte zu kommen. Und dies geht gerade auch die Frage der sogenannten Konkurslehrlinge in '91 und '92 an. Ganz wichtig scheint mir auch der Hinweis auf die Qualifizierung der Ausbilder zu sein, ebenso der Hinweis, öffentliche Aufträge vorrangig an auszubildende Betriebe im Osten selber zu vergeben. Können zum Teil auch von Ihnen selber dazu keine Kostenveranschlagungen vorgenommen werden, so sind wir doch dankbar für Ihre Unterstützung. Denn keiner von uns kann wollen, daß die Weichen für den Aufschwung Ost im Leeren enden oder der Drang gen Westen sich weiter verstärkt. Es wird weiter — auch in den Ausschüssen — zu beobachten und zu beraten sein, wie Bund, Länder, Kommunen, Kammern, Schulen, Betriebe und Verbände zusammenarbeiten, um das gesteckte Ziel zu erreichen. Investitionen vor Ort und in die Ausbildung der Menschen, und ganz besonders in junge Leute, sind immer noch die beste Kapitalanlage in einem Land ohne sonstige Ressourcen. „Köpfe sind unser Kapital" — und dies wahrlich nicht nur aus schlichten ökonomischen Gründen. Evelin Fischer (Gräfenhainichen) (SPD): Die Lage und Perspektive für die Jugendlichen im Hinblick auf eine qualifizierte Ausbildung ist äußerst besorgniserregend. Darin bestand in der von der SPD beantragten Aktuellen Stunde über die Ausbildungssituation Einigkeit zwischen allen Fraktionen. Jetzt, 10 Wochen danach, ist diese Lage noch bedrohlicher geworden; denn 120 000 Schulabgängerinnen und Schulabgängern und einer Zahl von mehreren zehntausend Bewerberinnen und Bewerbern aus dem letzten Jahr stehen nach Einschätzung der Bundesanstalt für Arbeit nur 41 000 gemeldete Ausbildungsplätze gegenüber. Selbst diese Zahl wird sich noch nach unten korrigieren. Nahezu kein ostdeutscher Betrieb ist vor dem Konkurs sicher. 1814* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 Ein Hoffnungsschimmer wäre tatsächlich, wenn die von Bundesminister Ortleb fest einkalkulierten 30 000 Ausbildungsstellen zusätzlich vom Handwerk angeboten würden, doch nach Aussagen des DIHT-Präsidenten Stroisch sieht sich das Handwerk, obwohl motiviert, durch die derzeitige schlechte wirtschaftliche Situation, durch nichtgelöste Eigentumsfragen und durch zusätzliche Kostenbelastung der Handwerksbetriebe nicht in der Lage, Schulabgänger in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis in dieser Größenordnung aufzunehmen. Besonders problematisch sind die Ausbildungschancen für Mädchen. Von 11 200 gemeldeten Ausbildungsplätzen in Sachsen-Anhalt entfallen nur knapp ein Drittel auf Mädchen. Sie machen aber 51 der Schulabgänger aus. Laut 8. Jugendbericht bevorzugen Arbeitgeber junge Männer bei der Einstellung, auch wenn Mädchen oder junge Frauen die gleiche Qualifikation nachweisen können. In einem Manifest mit dem Titel „Berufs- und Lebenschancen für Frauen in der neuen Bundesrepublik" , das führende Politikerinnen und Politiker unseres Landes unterzeichnet haben, heißt es: „Beruf und Arbeit sind der einzige Weg zur persönlichen Eigenständigkeit. Sie darf im demokratischen Staat nicht als ,Privileg für Männer' reserviert werden." Der Forderung der Bundesministerin Merkel, eine Quotenregelung für freie Ausbildungsplätze einzuführen, müßte eine Forderung nach einer Quotenregelung bei Eintritt in die Erwerbstätigkeit folgen. Günstig wäre meines Erachtens die Förderung staatlicher Berufsfachschulen, insbesondere für kaufmännische Berufe, in denen bevorzugt Mädchen ausgebildet werden könnten. Der Bedarf in der Wirtschaft und in der Verwaltung ist schon jetzt groß. Um eine Kammerprüfung zu erreichen, könnte man die Ausbildungszeit auf drei Jahre verlängern bzw. müßte man nach einem halbjährigen Betriebspraktikum den Antrag auf Prüfung vor der Kammer stellen können, die dann auch die Prüfung abnehmen müßte. Ich mache keine Panik, aber ich sehe tagtäglich die Unsicherheit und Angst, die aus den Gesprächen mit Schulabgängern ersichtlich wird. Mir fällt es schwer, diesen Mädchen und Jungen die Tatsachen ins Gesicht zu sagen, und es tut mir weh, wenn ich höre, wie besonders Abiturienten ohne Studienplatzchance sich mit dem Gedanken tragen, in die alten Bundesländer zu gehen, um sich dort ausbilden zu lassen. Rico Apel aus Schmalkalden, der kurz vor dem Abitur steht: „Wenn ich die Möglichkeit hätte, würde ich lieber hier arbeiten, weil ich doch hier in Thüringen zu Hause bin, aber hier bieten sich einfach keine Perspektiven. " Ich gebe zu, daß es immer noch besser ist, sich im Westen ausbilden zu lassen, als überhaupt keine Lehrstelle zu bekommen, aber das allerbeste wäre doch, die jungen Leute fänden dort, wo sie zu Hause sind, einen Ausbildungsplatz. Ich glaube auch, daß nicht nur meine Fraktion zutiefst über die derzeitige Lage in den fünf neuen Ländern beunruhigt ist, sondern auch meine Abgeordnetenkollegen der anderen Parteien, und deshalb fällt es mir auch nicht schwer, sie herzlich zu bitten, doch unserem Aktionsprogramm zur Sicherung der beruflichen Bildung in den fünf neuen Ländern zuzustimmen. Meine Damen und Herren, die Mauer, die mitten durch unser Land ging, haben wir abgerissen, aber sie hinterließ bis heute tiefe Gräben, die das deutsche Volk trotzdem trennen. Gerade die Jugendlichen sind aber am ehesten in der Lage und auch bereit, diese Gräben zu überwinden. Tun Sie jetzt und heute das dazu Erforderliche: mit einem Programm, das jungen Leuten eine Chance für einen erfolgreichen Start ins Leben gibt! Es ist auch eine Chance der Bundesregierung! Dr. Dietmar Keller (PDS/Linke Liste): Die Abgeordnetengruppe PDS/Linke Liste gibt dem Aktionsprogramm ihre Zustimmung, und zwar aus Gründen, die den Unterschied zwischen diesem Programm und dem sogenannten Ausbildungsplatzförderprogramm der Bundesregierung ausmachen. Das Aktionsprogramm ist komplexer und weniger kurzatmig als das mit vielen Appellen garnierte und — zumindest was die betriebliche Berufsausbildung betrifft — mit zuwenig Finanzmitteln ausgestattete Notprogramm der Regierung. Im Unterschied zur „Lehrstellenkampagne Ost" der Bundesregierung, die noch bis vor kurzem von einem stark geschönten Lehrstellenmanko von etwa 60 000 in den neuen Ländern ausging und diese Zahl quasi über Nacht auf realitätsnähere 120 000 hochrechnete — was die Seriosität auch anderer bildungspolitischer Rechnungen der Bundesregierung bezweifeln läßt —, geht das Aktionsprogramm von vornherein von einer realistischeren Einschätzung der Lage aus. Während im Regierungslager auch in bezug auf die Berufsbildungspolitik die Einsicht nur langsam reift und von Anhängern der reinen Marktlehre heftig bekämpft wird, daß der Übergang von einer Plan- zu einer Marktgesellschaft — ob man das will oder nicht — eines weit über das „Marktübliche" hinausgehenden Maßes an staatlicher Regulierung bedarf, zeugt der im Aktionsprogramm vorgesehene Maßnahmekatalog von solcher Einsichtigkeit. In den konkreten Maßnahmevorschlägen vermeidet das Aktionsprogramm die Ungereimtheiten und die Widersprüchlichkeit des Notprogramms der Regierung. Aus unerfindlichen Gründen will die Regierung die finanzielle Förderung der betrieblichen Ausbildung auf das erste Ausbildungsjahr auf 5 000 DM je Ausbildungsplatz und auf Unternehmen bis zu 20 Beschäftigten begrenzen. Sie verkündet den fraglos richtigen Grundsatz von der Priorität der betrieblichen Ausbildung, favorisiert aber praktisch die fragwürdige außerbetriebliche Ausbildung, indem sie diese mit 15 000 DM je Ausbildungsplatz und mit insgesamt 650 Millionen DM gegenüber 250 Millionen für die betriebliche Ausbildung finanziell anreizen will. Eine entschieden höhere Wirksamkeit ist bei Realisierung der im Aktionsprogramm vorgesehenen finanziellen Förderung zu erwarten, nämlich 5 000 DM je neuen Auszubildenden und für jedes Ausbildungsjahr zu gewähren und die Förderung nicht willkürlich auf Unternehmen bis zu 20 Beschäftigten zu begren- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 1815* zen, sondern „Mitnahmeeffekte" dadurch einzudämmen, daß der finanzielle Zuschuß unabhängig von der Beschäftigtenzahl, aber erst nach Erfüllung einer „Pflichtquote" von je einem Ausbildungsplatz auf je 20 Beschäftigte, also einer Ausbildungsquote von 5 % gewährt werden soll. Im Verbund mit den anderen vorgeschlagenen Maßnahmen kann das Aktionsprogramm dazu beitragen, der von der Regierung in bekannter Vollmundigkeit und Unverbindlichkeit versprochenen Ausbildungsplatzgarantie für die Lehrstellensuchenden in Ostdeutschland näher zu kommen. Ich setze als bekannt voraus, daß die PDS/Linke Liste von Anfang an für eine verbindliche Ausbildungsplatzgarantie und in diesem Zusammenhang für die volle Ausschöpfung der dafür 1m Grundgesetz — Art. 91 b — und im Einigungsvertrag vorgesehenen Möglichkeiten eingetreten ist. Die Ausbildungsplatzgarantie ist keine Frage des Ermessens oder des Wohlwollens. Sie ist unabdingbar, um die immer bedrohlicher wachsende Jugendarbeitslosigkeit einzudämmen. Zu den gegenwärtig ca. 120 000 jugendlichen Arbeitslosen kommen allein 1991 ca. 120 000 Potentielle durch fehlende Lehrstellen hinzu. Und selbst wenn diese Lehrstellen geschaffen werden können, wozu die PDS/Linke Liste auch vor Ort, in den Regionen ihren Beitrag leisten wird, kann die Jugendarbeitslosigkeit nicht begrenzt oder gar beseitigt werden, wenn nicht eine neue Politik der Wirtschaftsförderung in den neuen Ländern betrieben wird. Eine solche Politik muß nicht zuletzt darauf gerichtet sein, daß aus den jetzigen „Überbedarfsplätzen" in der Berufsausbildung „Bedarfsplätze" werden, d. h., daß sich für die betroffenen Jugendlichen die Gewißheit, einen Ausbildungsplatz zu erhalten, mit der begründeten Aussicht verbindet, anschließend auch einen Arbeitsplatz zu erhalten. Torsten Wolfgramm, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft: Es ist ein gemeinsames Anliegen aller Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung, die Berufsausbildung in den neuen Ländern zu sichern. Die Bundesregierung hat längst gehandelt und mit dem Beschluß des Bundeskabinetts vom 24. April 1991 und einer Reihe flankierender Maßnahmen alle notwendigen Schritte eingeleitet. Das Aktionsprogramm der SPD-Fraktion kommt insoweit für 1991 zu spät, zum Teil sind die Schwerpunkte nicht zielentsprechend. Mit einem 250-Millionen-Sonderprogramm des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft wird die Ausbildung in kleinen Unternehmen mit höchstens 20 Beschäftigten intensiv unterstützt. Im Bereich der Bundesverwaltung werden 10 000 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche aus den neuen Ländern angeboten und besetzt. Die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in Treuhandbetrieben wird für bestehende Ausbildungsverhältnisse sichergestellt. Im Rahmen der verfügbaren Ausbildungskapazitäten werden Jugendliche neu eingestellt — nach Möglichkeit über den Eigenbedarf hinaus. In Treuhandbetrieben dürfen keine Ausbilder entlassen werden. Eine Anweisung der Treuhand an die ihr gehörenden Betriebe ist ergangen. Im Rahmen ihrer Privatisierungsaktivitäten wird die Treuhand darauf achten, daß Neuerwerber vorhandene Ausbildungsverhältnisse fortführen. Der Treuhandvorstand hat darüber hinaus beschlossen, nicht genutzte Berufsbildungseinrichtungen in Treuhandbetrieben überbetrieblichen Trägern kostenlos oder kostengünstig zur Nutzung zu überlassen oder, soweit eine dauerhafte Nutzung vorgesehen ist, zu übereignen. Diese Selbstverpflichtungen der Treuhand, die durch nachdrückliche Intervention des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft erreicht wurden, sind erhebliche Beiträge zur Problemlösung, die berufliche Ausbildung in den neuen Ländern zu gewährleisten. Im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit sind für alle jetzt noch notwendigen Maßnahmen zur Förderung außerbetrieblicher Berufsausbildung und Berufsvorbereitung 1991 ausreichende Mittel etatisiert, insgesamt 663 Millionen DM. Die Organisationen der westdeutschen Wirtschaft leisten bei der Organisation entsprechender Trägerschaften und Einrichtungen im Rahmen der Gemeinschaftsaktion umfassende und wirksame Hilfe. In diesem Zusammenhang hat sich der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft bereit erklärt, die Entsendung erfahrener Berater zu fördern. Die Bundesanstalt für Arbeit und der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung stellen sicher, daß Jugendliche, die in Ausbildungsverbünden zwischen Ausbildungsbetrieben in den neuen Ländern und Partnerbetrieben in den alten Ländern ausgebildet werden, für Ausbildungsphasen im westlichen Partnerbetrieb Berufsausbildungsbeihilfe erhalten können. Die Bundesregierung hat mit der Investitionshilfe für die Komunen im Rahmen des Gemeinschaftswerkes „Aufschwung Ost" einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Modernisierung von Berufsschulen geleistet. Wir flankieren diese Maßnahmen mit qualitativen Komponenten, für die fachliche und pädagogische Zusatzqualifizierung des Personals in der beruflichen Bildung, für die konzeptionelle Vorbereitung und fachlich-inhaltliche Ausgestaltung außerbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen, für den Innovationstransfer von in den alten Ländern entwickelten, erprobten und erfolgreich eingesetzten Modellversuchsergebnissen, Lehr- und Lernmitteln, Qualifizierungskonzepten und Umsetzungshilfen für Ausbildungsbetriebe, berufliche Schulen und überbetriebliche Berufsbildungsstätten, für den Aufbau eines pluralen und marktwirtschaftlich orientierten Systems beruflicher Weiterbildung. Ein flächendeckendes Netz überbetrieblicher Berufsbildungsstätten zur Ergänzung der Ausbildung in kleinen und mittleren Betrieben wird aufgebaut. Die zuständigen Bundesministerien, die Bundesanstalt für Arbeit, die Organisationen der Wirtschaft sorgen in enger Abstimmung miteinander dafür, daß die neuen Länder, Kammern, Betriebe, Schulen und die betroffenen Jugendlichen und Eltern über alle Maß- 1816* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 nahmen und Fördermöglichkeiten umfassend informiert werden. Die Bundesregierung wird durch die interministerielle Arbeitsgruppe für die Sicherung eines ausreichenden Ausbildungsplatzangebots 1991 die weitere Entwicklung und die Wirksamkeit der Maßnahmen zusammen mit Wirtschaft, Gewerkschaften, den neuen Landesregierungen und der Bundesanstalt für Arbeit eingehend beobachten und sich regelmäßig mit dem erreichten Stand befassen. Die Berufsbildung in den neuen Bundesländern muß und wird ihren Beitrag zur schnellen Entwicklung der Marktwirtschaft leisten. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 3 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes) * ) Angelika Pfeiffer (CDU/CSU): Ich fühle mich geradezu gerufen und berufen, für meine Fraktion zu dem Antrag der PDS „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes" Stellung zu nehmen. Von Beruf Hebamme, in zweiter Ausbildung geriatrischer Fürsorger, über zehn Jahre Leiter eines Seniorenheimes in Leipzig und Diplomsoziologe, ist es mir ein Bedürfnis, Antwort zu geben. Diese Gesetzesänderung wäre im Grunde eine gute Sache, aber ich frage mich, was die PDS damit zu tun hat. Die PDS ist für mich die SED. PDS — praktisch das selbe! Meine jahrelange Fürsorgearbeit in Heimen und im Wohngebiet zeigt ein Bild der Betreuungsleistungen für die älteren Bürger, die im großen Kontrast zu den Betreuungsleistungen für ältere Bürger in den alten Bundesländern stehen. Der Zustand der Senioren- und Pflegeheime im Beitrittsgebiet war und ist nach wie vor katastrophal. Für regimetreue Genossen der SED gab es gesonderte, gut ausgestattete Heime, gegebenenfalls Einzelzimmer in anderen Heimen. Auf Anträgen für Senioren- und Pflegeheime mußten die Mitarbeiter des Sozialwesens vermerken, ob die Antragsteller langjährige SED-Mitglieder waren oder langjährige FDGB-Mitglieder. Danach wurden Plätze in Heimen vergeben. Diese Gesetzesänderung, die die PDS jetzt anstrebt, so gut und medienwirksam es auch klingt, verstößt gegen das Gleichbehandlungsprinzip: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Was aber machen die älteren Bürger im Wohngebiet, die nicht in Heimen leben, die ihre Wohnung unterhalten müssen, für ihren Lebensunterhalt aufkommen und so oftmals keine 120 DM Taschengeld im Monat nur für sich haben? *) Vgl. Seite 1798 D Das soll nicht heißen, daß ich die Summe 120 DM im Monat ausreichend finde. Auch ich wäre glücklich, allen älteren Menschen mehr Geld zukommen zu lassen. Gerade unsere alten Bürger, die viele Jahre nach dem Krieg schwer gearbeitet haben, sollten uns besonders am Herzen liegen. Die begrenzten Mittel, die uns zur Zeit zustehen, müssen aber in erster Linie die beklagenswerten Situationen in vielen Altenheimen (hauptsächlich im Beitrittsgebiet) verbessern helfen, — nicht in Vorzeigeheimen für Funktionäre, sondern in Heimen für den Normalverbraucher. Die Berufung der PDS auf den Begriff Humanität in ihrem Antrag ist auf Grund der tatsächlichen Situation (die von dieser Partei verschuldet wurde) absurd und unglaubwürdig. Jeder anderen Partei oder Gruppe hätte ich gute Absichten für diese Gesetzesänderung bescheinigt. Der PDS-SED spreche ich auf Grund meiner jahrelangen Erfahrungen auf dem geriatrischen Gebiet die gute Absicht ab. Wo waren denn die Humanitätsgefühle der PDS-SED zu Honeckers Zeiten? Die älteren Bürger leben und lebten in Häusern mit schlechter Bausubstanz und schlechter Ausstattung. Die Parteifunktionäre mit hohen Renten haben ebenso wie ein Mindestrentner 105 Mark in Feierabendheimen und 120 Mark in Pflegeheimen zahlen müssen. Den großen Rest konnten Funktionäre sparen, der kleine Rest der Mindestrentner hatte nur ein Taschengeld von 120 Mark. Es ist typisch für die PDS, medienwirksam zu versuchen, Geld zu verteilen, das ihr nicht gehört. Die PDS sollte erst einmal ihre eigenen unrechtmäßig erworbenen Gelder verteilen, eventuell für eine humanitäre Sache! Margot von Renesse (SPD): Die Bewohner/innen von Alten- und Pflegeheimen in der ehemaligen DDR haben im April dieses Jahres einen Schock erleben müssen: Erstmals kamen auf sie, die früher nur zu einem geringen Teil der tatsächlichen Heimkosten herangezogen wurden, realistischere Kostensätze zu. Folge ist, daß sie praktisch alle schlagartig zu Sozialhilfeempfänger/innen geworden sind. Während sie früher von ihren geringen Renten noch Ersparnisse ansammeln konnten, sind sie heute für ihre persönlichen Bedürfnisse auf das schmale sogenannte Taschengeld nach dem BSHG angewiesen. Das Ergebnis ist verständlicherweise Verbitterung. Die Verbitterung ist umso größer, als der Zustand der meisten Heime in der ehemaligen DDR beklagenswert ist: Das DDR-Regime hat die bauliche Substanz der Heime verkommen lassen; sanitäre Anlagen sind häufig in einer unglaublichen Verfassung; Vier-, Sechs- und Mehrbettzimmer machen für die Bewohner/innen eine private Umgebung unmöglich. Dabei ist der Betrieb dieser Heime gerade wegen ihrer Unzulänglichkeit personell aufwendig und teuer; der Geldbedarf, um sie bald erträglich auszustatten, ist ungeheuer groß. Dies belastet derzeit weitgehend die Kommunen als Noch-Träger der Einrichtungen. Ein erhöhtes „Taschengeld" für Heimbewohner/innen würde die Kommunen als Träger der Sozialhilfe zusätzlich finanziell treffen. Voraussichtlich müßten in Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 1817* den neuen Bundesländern dafür rund 100 Millionen DM aufgewendet werden. Dabei stehen die Kommunen schon jetzt vor einer Vielzahl von Aufgaben, deren gleichzeitige Erledigung von ihnen gefordert wird und kaum zu leisten ist. Ein zweites: Man kann unmöglich Sozialhilfeleistungen nur für eine Gruppe von Empfänger/innen erhöhen, ohne die Verzerrungen zu bedenken, die sich für sonstige Bedürftige ergäben. Wie soll man den Rentner/innen mit Mindestrenten von 500 DM monatlich, einschließlich Sozialzuschlag, die nicht in Heimen leben, erklären, daß der finanzielle Spielraum der Rentner/innen in Heimen für persönliche Bedürfnisse bei gleicher Rente 260 DM beträgt? Dies ist immerhin auch der Betrag, den das Sozialamt zur Dekkung aller Bedürfnisse eines Kindes zwischen 7 und 11 Jahren an Familien zahlt. Diese Verzerrungen müssen ebenfalls bedacht werden. Der Zorn der Heimbewohner/innen ist zu verstehen. Abhilfe ist aber weniger im BSHG zu suchen als vielmehr in einer vernünftigen und sozialen Neugestaltung der Sicherungssysteme bei Alter und Pflege. Hier gilt es, die Autonomie der Betroffenen, zu der auch die finanzielle Seite gehört, zu erhalten. Norbert Eimer (Fürth) (FDP): In der Problembeschreibung zum Gesetzentwurf schreibt die PDS, daß die Taschengeldregelung für die älteren Bürger in den neuen Bundesländern „ganze 120 DM" Taschengeld und damit eine „drastische Einschränkung des Bewegungsspielraums" bringe. Abgesehen von der Peinlichkeit, daß der Begriff „drastische Einschränkung des Bewegungsspielraums" ausgerechnet von einer Partei gebraucht wird, deren Vorgänger der gesamten Bevölkerung kaum Bewegungsspielraum ließ, muß ich fragen, wieviel Taschengeld — ich betone Taschengeld — die älteren Bürger vor der Wende hatten. Kommen wir zu den „Lösungen". Da wird gesagt, „Leistungen" nicht einer „Profitorientierung zu unterwerfen". Ich übersetze diesen Begriff in eine normale Sprache: Altenheime dürfen keine Erträge haben. Wohin aber ein System führt, das keine Erträge haben darf, das haben 40 Jahre Sozialismus in der ehemaligen DDR gezeigt. Auch ein Vergleich zwischen alten Menschen bei uns und in der vergangenen DDR ist nicht für uns peinlich. Nur Rentner durften in der DDR in den Westen reisen. Wenn sie wegblieben, war es nicht schlimm für den Sozialismus, denn sie waren ja nicht mehr „profitabel". Ich meine, wir brauchen uns das Wort Profitorientierung von der PDS nicht vorwerfen zu lassen. Die PDS fordert mehr Geld. Das hört sich immer gut an. Nachteil der PDS-Regelung ist jedoch, daß sie bei der Taschengeldregelung bleibt. Alle Parteien im Bundestag waren sich einig, daß Taschengeldregelungen nicht optimal sind. Sie sind entwürdigend. Der Vorschlag der PDS ist von zwei Seiten falsch: 1. Weil der Maßstab für die Höhe des Taschengeldes die Sozialhilfe sein soll, d. h. wer viel zu seiner Alterssicherung beiträgt, soll eben so wenig erhalten wie derjenige, der nichts dazu beiträgt. 2. Die Kosten müßten nicht, wie im Vorblatt unter D geschrieben, von den Ländern, sondern von den Kommunen getragen werden. Wir gehen einen anderen Weg: 1. Erhöhung des Rentenniveaus. Das betrifft besonders die neuen Bundesländer. Das wurde von der Koalition bereits in ersten Schritten vollzogen. 2. Noch in dieser Legislaturperiode wird diese Koalition eine Pflegeversicherung einführen. Wir halten unseren Weg für den besseren. Die PDS ist noch in alten Denkstrukturen verhaftet, die sich in über 40 Jahren nicht bewährt haben. Dr. Barbara Höll (PDS/Linke Liste): In den letzten Wochen hatte ich Begegnungen mit vielen Senioren in Alters- und Pflegeheimen in Sachsen. Viele dieser Heimbewohner waren ob der Ungewißheit über die Neufestlegung der Kostensätze und der Verteilung der Heim- bzw. Sozialhilfeanträge verängstigt und verzweifelt. Eine sozial verträgliche dynamisierte Kostenbeteiligung entsprechend der Rentenerhöhung vertrete ich als ein Mittel, den Bestand der Alters- und Pflegeheime zu sichern. Mir ist jedoch klar, daß dies sicher nur in wenigen Regionen der neuen Bundesländer und nur bei einigen Trägern gelingen wird, und wenn, sicher nur für kurze Zeit. Mit der Gesetzesänderung, das Taschengeld für Heimbewohner aufzubessern, will die PDS/Linke Liste hier im Bundestag etwas tun, um die Lage aller Betroffenen erträglicher zu gestalten. Als Parlamentarier sind wir verpflichtet, auch in diesem Bereich entsprechend dem Grundgesetz zu wirken. Die Würde und Unverletzbarkeit des Menschen gelten auch im Alter. Ich teile die Empfindung der Entwürdigung vieler Menschen, welche nach einem arbeitsreichen Leben plötzlich nur noch über eine karg bemessene Summe, ein Taschengeld frei verfügen können. Mit der Erhöhung der Unterhaltskosten auf 800, —bis 2 500, — DM monatlich für die Heim- und Pflegeplätze in den neuen Bundesländern, können diese nicht mehr von der eigenen Rente bezahlt werden. Von dieser Regelung sind in der ehemaligen DDR etwa 150 000 Menschen, alle Heimbewohner, betroffen. Auch in den alten Bundesländern, in denen die Unkostenbeiträge bekanntlich zwischen 3 000 und 10 000 DM pro Platz und Monat liegen, sind etwa 70 Prozent der in Heimen lebenden älteren Bürger von der Taschengeldregelung erfaßt. Alle diese Menschen erhalten ein monatliches Taschengeld zwischen 120 und 185 DM. Wir wenden uns strikt gegen diese Einengung des Bewegungsspielraumes von knapp einer halben Million Bürgerinnen und Bürger in den alten und neuen Bundesländern. Obwohl immer als Rechtsanspruch gepriesen, wird den Bürgerinnen und Bürgern in ostdeutschen Heimen ganz konkret klar, wie belastend Sozialhilfe ist. Es ist nicht nur die generelle Scheu ob des Bittgangs zu überwinden. Auf vierseitigen Formularen ist aufzuzählen, welche Geschenke über 500 DM in den letzten 10 Jahren vergeben wurden. Was soll das? Ge- 1818* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 schenke, die unter ganz anderen gesellschaftlichen Bedingungen gemacht wurden, sollen jetzt angerechnet oder zurückgefordert werden? Dies wäre eine Verfahrensweise, als ob man Bürger für etwas bestrafen will, was zur Zeit des „Tatherganges" nicht strafbar war. Daß das rechtlich nicht geht, wird mittlerweile bei der „Behandlung" der ehemaligen „Oberen" der DDR eingesehen. Sollen nun die „Kleinen" , die Pflegebedürftigen, die Alten zur „Verantwortung" gezogen werden für „Liebesdienste" an ihren Verwandten? Es ist entwürdigend, daß der Heimbewohner und die Heimbewohnerin eine Ermächtigung zur uneingeschränkten Offenlegung ihrer Kontenführung seitens der Bank erteilen müssen, hinzu kommt, daß die Kinder der Bewohnerinnen und Bewohner ihre Einkommen offenlegen und belegen müssen, damit eventuell ein Zuschuß von diesen „Unterhaltspflichtigen" eingefordert werden kann. Ob mit letzterem ein „vernünftiger Druck" auf den Entscheid für die Pflege in der Familie befördert wird, wage ich zu bezweifeln. Sind denn Frauen — meist sind sie es doch, die häusliche Pflege übernehmen — sind also Frauen, die ihre berufliche Entwicklung verfolgten, selbst Kinder erziehen und „zufällig" eine pflegebedürftige Mutter haben, die sich zur Betreuung in ein Heim begab, mit dem Stempel eines „asozialen Verhaltens zur Familie" zu versehen, wofür sie nun „zahlen" müssen? Ich kenne viele Frauen und Männer in der ehemaligen DDR, deren Mütter in Heimen leben, die dennoch und vielleicht erst im Rahmen solcher Bedingungen für ein gutes familiäres Klima sorgen. Hinzu kommt, daß ein solcher Schritt ins Heim kaum noch korrigierbar ist, auch jetzt, unter gewandelten gesellschaftlichen Verhältnissen nicht. Wie viele Bürgerinnen und Bürger gab es, die auf Grund eigener schlechter Wohnbedingungen, miserabler Infrastruktur, der Vollbeschäftigung der Kinder und deren beengter Wohnverhältnisse in ein Feierabendheim zogen. Ja dieser Name ist nicht nur belastet als „Endstation", er bedeutete für viele Menschen auch Geborgenheit und Ruhe in sich. Aber mit diesem Schritt ins Feierabendheim haben sie nun unwiderruflich die Wohnung verlassen — und sind dieser nun kommenden Sozialhilfepraxis — man muß es so sagen: ausgeliefert. Diese Sozialhilfepraxis betrachtend, lohnt es auch nicht, auf Besserung durch die avisierte Pflegeversicherung von Herrn Blüm zu warten. Denn die 2 000 DM, welche auf Basis dieser Versicherung maximal für pflegebedürftige Menschen in Heimen gezahlt werden sollen, decken die Kosten nicht annähernd, die Zahl der sozialhilfeabhängigen Heimbewohner wird nicht sinken. Nutznießer werden die Krankenkassen und die Kassen der Sozialhilfe sein. Es sind also nur scheinbare „Verlockungen", daß eine Pflegeversicherung die anstehenden Aufgaben auf diesem Gebiet in Ost und West lösen könne, deshalb lehnt die PDS/Linke Liste eine solche Versicherung ab. Der Humanismus einer Gesellschaft zeigt sich unserer Ansicht nach auch und vor allem in ihrem Umgang mit hilfs- und pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürgern. Der Schutz des betagten und behinderten Lebens ist ein hohes sittlich-moralisches Gut, das für die PDS/Linke Liste der Beistands- und Sorgepflicht des Staates und der gesamten Gesellschaft obliegt und nicht durch zusätzliche Pflichtabgaben der Bürgerinnen und Bürger zu tragen ist. Als eines der reichsten und entwickelsten Länder hat die Bundesrepublik auch international die Pflicht, entsprechend ihrem Potential, das Wohlergehen der alten, behinderten und pflegebedürftigen Mitbürger und Mitbürgerinnen zu gestalten. Für die PDS/Linke Liste wird die Pflegeproblematik zu einem Modellfall über die Grundrichtungen künftiger Sozialpolitik in der BRD. Doch bevor es soweit ist, plädieren wir dafür, den Menschen in Alten- und Pflegeheimen rasch durch die wohlwollende Behandlung unseres Gesetzesänderungsentwurfs einen größeren finanziellen Spielraum einzuräumen. Roswitha Verhülsdonk, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie und Senioren: Wenn ich mir diesen Gesetzentwurf, vor allem seine Begründung ansehe, dann kommen mir erhebliche Zweifel, ob den Verfassern das Umdenken von einem sozialistischen Gießkannensystem, das den vollendeten Staatsbankrott zur Folge gehabt hat, zu einem rechts- und sozialstaatlichen System des verantwortbaren Ausgleichs zwischen Wünschbarem und ordnungs- und finanzpolitisch Machbarem bereits gelungen ist. Die Verwirklichung des Gesetzentwurfs würde eine halbe Milliarde DM kosten, einen Betrag, der bei der so dringend notwendigen Sanierung der heruntergekommenen Alten- und Pflegeheime und der Schaffung neuer, menschenwürdigerer Einrichtungen in den neuen Bundesländern fehlen würde. Und was Sie auch verschweigen, ist, daß nach Ihrer Feierabend- und Pflegeheim-Verordnung seit 1979 bis in das letzte Jahr hinein unverändert an Heimbewohner ohne oder mit geringem Einkommen eine Unterstützung zur persönlichen Verwendung in Höhe von nur 120 Mark im Monat gezahlt wurde. War das nach Ihren Wertvorstellungen human? Es stimmt, in den alten Bundesländern sind die Heimkosten entsprechend den dort erbrachten Leistungen so hoch, daß die größere Zahl der Heimpflegebedürftigen sie nicht allein aus ihrer Altersrente bezahlen kann. Den fehlenden Betrag — 1989 waren das im alten Bundesgebiet knapp 8 Milliarden DM — trägt die Allgemeinheit in Form der Sozialhilfe. Hierauf hat jeder, der nicht Selbstzahler aus Einkommen und Vermögen ist, einen Rechtsanspruch; dessen ist er sich bewußt und er muß es deshalb nicht als diskriminierend empfinden. Dennoch wollen wir für Pflegebedürftige durch eine gesetzlich abgesicherte Finanzierung der Pflegebedürftigkeit eine von der Sozialhilfe weitgehend unabhängige Lösung schaffen. Was nun im besonderen den Anspruch des Heimbewohners auf einen zusätzlichen „angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfügung" betrifft — das ist die gesetzliche Bezeichnung, nicht das von Ihnen in verächtlich machender Absicht gebrauchte Wort „Taschengeld" — , so sprechen schon Gerechtigkeitsgründe dafür, Heimbewohner nicht anders zu stellen als diejenigen alten Menschen, die keinen Heimplatz Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 1819* in Anspruch nehmen und ihr Leben z. B. in einer bescheidenen Mietwohnung führen. Das war ja gerade die Ungerechtigkeit Ihres sozialistischen Systems, daß es von diesen Menschen verlangte, alles Verfügbare an Rente und Erspartem zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts einzusetzen, wobei beim Mindestrentner für wirklich persönliche Bedürfnisse kaum einmal etwas übrig geblieben sein dürfte. Dagegen hatte der Heimbewohner, auch der mit einer hohen Funktionärsrente, bis auf einen geringen Eigenbeitrag — bis vor einem Jahr waren das ganze 100 oder 120 Mark — seine ganze Rente zur freien Verfügung und brauchte sein Vermögen überhaupt nicht anzutasten. Was das jetzt bundeseinheitlich geltende Finanzierungssystem über die Sozialhilfe mit „Profitorientierung" oder „mangelnder Humanität" zu tun haben soll, bleibt Ihr Geheimnis. Wenn wir nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz verfahren, dann müssen wir feststellen, daß die seit vielen Jahren im alten Bundesgebiet geltende Regelung ausgewogen ist: Empfänger laufender Sozialhilfeleistungen zum Lebensunterhalt haben in etwa die gleichen Mittel zur Bestreitung persönlicher Bedürfnisse zur Verfügung, wie sie Heimbewohner mit der gesetzlichen Barbetragsregelung erhalten. Hieran etwas zu ändern besteht deshalb kein Anlaß. Auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, der in den letzten Jahren Vorschläge zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe erarbeitet hat, hat zu der hier in Rede stehenden Regelung des § 21 Abs. 3 des Bundessozialhilfegesetzes keine inhaltliche Änderung vorgeschlagen. Ich bitte deshalb den Deutschen Bundestag, den Gesetzentwurf der PDS-Gruppe abzulehnen. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 10 (Beratung des Antrags betr. Einspeisung der DFF- Länderkette in das Fernsehkabelnetz des Deutschen Bundestages) * ) Dr. Joseph-Theodor Blank (CDU/CSU): Der von zahlreichen Kolleginnen und Kollegen quer durch alle Fraktionen und Gruppen dieses Hauses eingebrachte Antrag, das Fernsehprogramm „DFF Neue Länderkette" (NLK) — ein drittes Programm nach westdeutschem Vorbild — in das Fernsehkabelnetz des Deutschen Bundestages einzuspeisen, erscheint auf den ersten Blick unproblematisch und zustimmungsfähig. Denn richtig ist sicherlich: Die Bewältigung unserer zentralen innenpolitischen Aufgabe, den notwendigen Strukturwandel von Gesellschaft und Wirtschaft im östlichen Teil Deutschlands herbeizuführen, ihn sozialpolitisch abzusichern und den Menschen neue Perspektiven zu vermitteln, setzt insbesondere für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine möglichst umfassende Kenntnis der Situation in den neuen *) Vgl. Seite 1799 A Bundesländern voraus, um die notwendigen und richtigen parlamentarischen Entscheidungen treffen zu können. Und daß das DFF-Neue-Länderkette-Programm mit dazu beitragen kann, diesen notwendigen Informationsfluß zu verstärken, Einblicke auch in den Lebensalltag unserer Mitbürger im östlichen Teil Deutschlands zu geben, kann und soll nicht bestritten werden. Besser als sich über's Fernsehn zu informieren, wäre allerdings, wenn alle Abgeordneten sich „vor Ort" begeben würden, um sich die notwendigen Informationen zu beschaffen. Und so hat denn ja auch in den letzten Monaten eine über diesen Antrag hinausgehende Diskussion darüber stattgefunden, ob nicht das DFF-Programm über eine Einspeisung in die Kabelnetze bundesweit ausgestrahlt werden sollte. Sie wissen, daß diese Überlegungen schließlich insbesondere aus zwei Gründen ad acta gelegt wurden: Eine Übernahme des DFF-Programms in Westdeutschland würde eine besondere Heranführung an die bestehenden ca. 2500 Breitbandverteilungsanlagen über einen Satellitenkanal notwendig gemacht haben. Hierfür wären Kosten in Höhe von ca. 11 Millionen DM/Jahr entstanden. Hinzugekommen wäre die Problematik der Urheber- und Leistungsschutzrechte. Für eine Ausstrahlung im Westen fehlen dem DFF nämlich die Senderechte. Ihr Erwerb wäre schätzungsweise noch einmal mit der gleichen Summe zu veranschlagen gewesen. Ein solcher finanzieller Aufwand — und dies war der zweite wesentliche Grund — für ein Programm, dessen Weiterführung der Einigungsvertrag nur bis Ende 1991 vorsieht, wäre nicht zu verantworten gewesen. All das bedeutet nun aber nicht, daß Westdeutschland für das Fernsehprogramm des DFF „terra incognita" ist. So ist der DFF mit ca. 5 % an der Gesamtproduktion von 3-Sat beteiligt. Neben dem sonntäglichen Kulturmagazin (17.30-18.00 Uhr) und der Sendung „Landauf-Landab", Bericht aus den neuen Ländern (Sonntag 17.00 Uhr), sendet der DFF im 3-Sat-Rahmen täglich die Nachrichtensendung „Spätjournal", die frühere „AK 2". Im übrigen: Im September beginnt die ARD ein neues Ländermagazin. Montags bis Freitags von 17.00 —17.15 Uhr. Behandelt werden sollen dabei vor allem die neuen Bundesländer. Sich über diese 3-Sat-Sendungen zu informieren, ist auch Bundestagsabgeordneten möglich. Wollte man darüber hinaus, wie dies der vorliegende Antrag fordert, das Fernsehprogramm „DFF Neue Länderkette" in das Kabelnetz des Deutschen Bundestages einspeisen, so würde für die technische Heranführung des Programms der Aufbau und der Betrieb einer Richtfunkstrecke erforderlich sein. Hierfür sind Investitionskosten in Höhe von 1,7 Millionen DM erforderlich. Der Aufbau einer solchen Richtfunkstrecke würde ca. ein Jahr in Anspruch nehmen. Mir erscheint angesichts des absehbaren Endes des Programms eine solche Maßnahme unter finanziellen und zeitlichen Gesichtspunkten nicht sehr sinnvoll zu sein. Man könnte allerdings die Ausstrahlung auf bestimmte Tageszeiten beschränken. Eine solche zeitlich befristete Schaltung wäre über bestehende Richtfunkstrecken sofort durchführbar. Allerdings würden 1820* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 auch hier Kosten in Höhe von ungefähr 1,5 Millionen DM anfallen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stimmt der Überweisung an die in der Tagesordnung angeführten Ausschüsse zu. Vor dem Hintergrund der bestehenden Empfangsmöglichkeiten über 3-Sat und unter den Gesichtspunkten Zeit und Kosten bedarf der Antrag, das Fernsehprogramm „DFF Neue Länderkette" in das Kabelnetz des Deutschen Bundestages einzuspeisen, einer sorgfältigen Abwägung des Für und Wider von Kosten und Nutzen in den Parlamentsausschüssen. Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD): Ein hochrangiger Vertreter der ARD soll über die Arbeit von DFFAktuell so geurteilt haben: „In der Nachrichtenauswahl dominieren die Themen aus dem Gebiet der früheren DDR. Unterschwellige Kritik ist an der Tagesordnung. " Soweit dieses Zitat, das sein Verfasser eigentlich abfällig meinte. Aber falls er recht hat, kann es uns gerade nicht schaden, die Programme der DFFLänderkette gelegentlich einzuschalten. Ich erwarte weder Lobhudeleien auf die deutsche Einigung noch Musterbeiträge, die uns auf Schritt und Tritt beweisen, wie gründlich sich die journalistische Arbeit des DFF aus den Fesseln und Einfärbungen alter SED-Seilschaften befreit hat. Ich erwarte wohl aber Informationen und Eindrücke aus erster Hand über Alltag, Lebensgefühl und Probleme in den neuen Bundesländern. Wir Abgeordneten brauchen Anschauungsmaterial jeglicher Art. Vielleicht ist es sogar spannend, die Reste alter Kaderschulung im Medienbereich noch ausfindig zu machen — selbst dort, wo sicherlich der Wille zu personeller und inhaltlicher Neuorientierung vorherrscht. Es geht auch nicht darum, ein auslaufendes Modell noch eine Zeitlang abzustützen. Wir wissen, daß der DFF schon seit 15. Dezember 1990 auf dem ersten Kanal der ARD weichen mußte und daß die Länderkette auf dem zweiten Kanal die Sendungen einstellen soll, wenn sich in den neuen Ländern die jeweiligen Rundfunkanstalten etabliert haben. Dennoch wird die Einspeisung der DFF-Sendungen in das Fernsehkabelnetz des Deutschen Bundestages für „politisch wünschenswert" gehalten. Wenn man das wirklich meint, muß man allerdings dafür sorgen, daß es nicht bei frommen Wünschen bleibt! Deshalb tragen und unterstützen wir Sozialdemokraten den Antrag, und ich freue mich über die parteiübergreifende Initiative. Die technischen und finanziellen Hürden halte ich für überwindbar. Die Kosten sollen sich auf 541 000 DM belaufen, wenn eine Verbindung über Hannover geschaltet wird. Denken Sie auch daran, liebe Kollegen und Kolleginnen, daß uns das Kabelnetz ansonsten wahrhaft auch Überflüssigeres anbietet als die vom DFF produzierten Länderprogramme! So können wir uns das holländische Fernsehen zu Gemüte führen, auch Video-Clips und Tutti Frutti. Nun werden sogleich einige von Ihnen dies alles keineswegs als überflüssig bezeichnen, aber ich verlange ja auch gar nicht die Abschaffung all dieser Angebote, sondern lediglich ihre bescheidene Ergänzung durch Programme, die die aktuelle Situation in den neuen Bundesländern umfassend dokumentieren. Das wird uns im übrigen auch helfen, die so unterschiedlich verlaufene Geschichte der beiden Deutschlands in den zurückliegenden 40 Jahren vor dem Umschwung besser zu durchleuchten — auch in ihren Nachwehen! Im übrigen sollten wir uns vor jeder Hochnäsigkeit in Sachen Medienpolitik hüten. Auch im Westen gibt es Seilschaften, wenn auch ganz anderer Machart als die in der ehemaligen DDR. Auch im Westen ist die schöne Ursprungsidee vom Rundfunk, der sich weder dem Staat noch den Interessen Privater unterwirft, gründlich verkehrt worden. Die neuen Bundesländer robben sich langsam an die Bildung öffentlich-rechtlicher Sender heran. Eine neue, geordnete Medienlandschaft ist bislang nicht einmal in Umrissen erkennbar. Und die Verbeugungen, die etwa der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern im Gerangel um den Anschluß seines Landes an den NDR oder aber die Bildung eines Nordostdeutschen Rundfunks unter Mißachtung seines eigenen Landtages vor den medienpolitischen Einflüsterungen höchster CDU-Kreise machte, nähren nicht gerade die Hoffnung auf eine schnelle Blüte des unabhängigen, wirklich staatsfreien Rundfunks in den neuen Ländern. Geben wir also uns und der DFF-Länderkette eine kleine Chance — und tun wir das schnell, solange es sich noch lohnt. Heinz-Dieter Hackel (FDP): Ich habe den Antrag nicht mit unterzeichnet, bin aber gleichwohl der Meinung, daß die Einspeisung der DFF-Länderkette in das Kabelnetz des Deutschen Bundestages wünschenswert ist. Es ist nach meiner Meinung wichtig, daß die Länderkette auch in das Kabelprogramm einbezogen wird, damit die Abgeordneten aus den neuen Bundesländern, aber auch aus den alten Bundesländern die Möglichkeit erhalten, sich über die Probleme im Osten unseres Landes zu informieren. Die Einspeisung der DFF-Länderkette in das Kabelnetz des Deutschen Bundestages ist allerdings deswegen problematisch und mit einigem Aufwand verbunden, weil dieses Programm jedenfalls in Bonn — für Berlin gilt dies ausdrücklich nicht — nicht terrestrisch zu empfangen ist. Der Einwand ist erheblich, daß das Heranführen des Programms über eine längere Kabelstrecke mit erheblichen Kosten verbunden ist. Deshalb befürwortet meine Fraktion den Auftrag des Altestenrates an die Verwaltung, hierfür Lösungen zu suchen, die mit einem vertretbaren Kostenrahmen die umfassende Information der Abgeordneten sicherstellen können. Die Situation wäre vermutlich einfacher, würde die DFF-Länderkette in einen freien Satellitenkanal eingespeist. Dies hätte zudem den Vorteil, daß dieses Fernsehprogramm dadurch in allen Kabelnetzen Westdeutschlands verfügbar sein könnte. Auch hier ist allerdings der Kostenrahmen noch nicht absehbar. Das Informationsangebot der DFF-Länderkette würde eine Komplettierung des Angebots der Kabelanlage des Deutschen Bundestages darstellen. Nach Meinung der FDP-Fraktion sollten die Probleme der neuen Bundesländer einen sachgerechten Niederschlag in der Alltagsarbeit des Deutschen Bundestages finden. Soweit dies mit vertretbarem finanziellen Aufwand zu erreichen ist, unterstützen wir das Anlie- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 1821* gen der Antragsteller. Dem Überweisungsvorschlag stimmen wir zu. Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Der zur Beratung vorliegende Antrag befaßt sich mit einer ausschließlich internen Angelegenheit des Deutschen Bundestags. Eine rundfunkrechtliche Kompetenz des Bundes ist nicht gegeben. Der Veranstalter, dessen Programm in das hausinterne Verteilnetz des Deutschen Bundestages eingespeist werden soll, ist die gemeinsame Ländereinrichtung in Berlin. Adressat der rundfunkrechtlichen Anzeige bei einer Einspeisung des Programms der DFF- Länderkette in das Verteilnetz des Deutschen Bundestages ist die Landesanstalt für Rundfunk in Düsseldorf. Aus der Sicht der Bundesregierung möchte ich mich daher auf einige kurze Bemerkungen beschränken: Die DFF-Länderkette ist aus den früheren Programmen des Deutschen Fernsehfunks entstanden und wird gemäß Art. 36 des Einigungsvertrages von der gemeinsamen Ländereinrichtung verantwortet. Die Einrichtung ist bis spätestens Ende dieses Jahres in die noch zu errichtenden Landesrundfunkanstalten in den neuen Ländern überzuführen, und die Einrichtung ist dann aufgelöst. Spätestens Ende 1991 wird das Programm der DFF-Länderkette nicht mehr vorhanden sein. Es bestehen derzeit keine Anzeichen, daß die neuen Landesrundfunkanstalten das Programm der DFF-Länderkette getrennt oder gemeinsam fortführen. Nach den rundfunkrechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen kann mit der Einspeisung des Programms frühestens zwei Monate nach ihrer Anzeige an die Landesanstalt für Rundfunk in Düsseldorf begonnen werden. Dies bedeutet, daß die Einspeisung sich letztlich auf den Zeitraum von Anfang September — nach Beendigung der Sommerpause — bis längstens Ende Dezember — insgesamt auf höchstens vier Monate — erstrecken würde. Dem in der Begründung des Antrags geltend gemachten Informationsmangel über die Situation in den neuen Bundesländern vermag ich nicht zuzustimmen. Die Fernsehanstalten der ARD und das ZDF haben ihre Berichterstattung aus den neuen Bundesländern erheblich verstärkt. Hinzu kommen die Informationsmöglichkeiten durch Presse und insbesondere Hörfunk. Ich möchte die heutige Diskussion gerne zum Anlaß nehmen und an dieser Stelle darauf hinweisen, daß der Deutschlandfunk als erste Hörfunkanstalt unmittelbar nach der Öffnung der Grenzen in den neuen Bundesländern Korrespondentenplätze eingerichtet hat. Der Deutschlandfunk verfügt heute im Gebiet der neuen Bundesländer über die meisten Studio- und Korrespondentenplätze im Hörfunkbereich. Um dem Informationsbedürfnis der interessierten Kollegen dieses Hohen Hauses gerecht zu werden, ließe sich auch ein anderer — bestimmt auch erheblich kostengünstigerer — Weg beschreiten. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung könnte Informationssendungen und sonstige einschlägige Sendungen aufzeichnen lassen und den Interessenten auf Abruf oder mittels Kassette zur Verfügung stellen. Damit würde auch eine Präjudizierung für gleichgelagerte Fälle in der Zukunft vermieden. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zu Zusatztagesordnungspunkt 4 (Antrag betr. Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage von Empfängerinnen und Empfängern von Vorruhestands- bzw. Altersübergangsgeld in den neuen Bundesländern) *) Julius Louven (CDU/CSU): Die CDU/CSU-Fraktion wird den Antrag ablehnen. Der Vorruhestand ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument, das man nicht überstrapazieren darf, wie es mit dem vorliegenden Antrag geschieht. Der Vorruhestand spielt für die älteren Arbeitnehmer und den Arbeitsmarkt in den fünf neuen Bundesländern eine wichtige Rolle. Rund 400 000 Personen sind in diese Frühpensionierungsregelung eingetreten. Für sie sind im Haushaltsplan des Bundes Ausgaben in Höhe von 4,1 Milliarden DM vorgesehen. Es ist heute absehbar, daß dieser Ansatz nicht ausreichen wird. Gerade heute haben wir mit der Absenkung des Zugangsalters für das Altersübergangsgeld weiter gehandelt. Die Zuverdienstgrenze der Vorruheständler von monatlich 130 DM auf mindestens 400 DM zu erhöhen, würde diesen Personenkreis gegenüber den Arbeitslosen und Empfängern von Altersübergangsgeld besserstellen. Dafür gibt es angesichts der vergleichbaren sozialen Lage der Betroffenen keinen Grund. Durch den vorgezogenen Ruhestand für ältere Arbeitnehmer sollen für jüngere die Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten bleiben. Mit Ihrem Vorschlag der Zulassung von mehr Nebenbeschäftigungen würde dieses Ziel unterlaufen. Beim zweiten Ansatz schießt die PDS in ihrem Entschließungsantrag ein Eigentor. Die Modrow-Regierung hat in die Vorruhestandsregelung hineingeschrieben, daß für Invalidenrentner das Vorruhestandsgeld und die Invalidenrente zusammen 1 000 DM im Monat nicht übersteigen dürfen. Diese Regelung hat doch sicher ihren Grund auch in der Finanzierung dieser Leistungen. Wenn Sie nunmehr — und ich sage: Gott sei Dank — außerhalb der Regierungsverantwortung stehen, fühlen Sie sich an Grundsätze der Solidität und Ehrlichkeit nicht mehr gebunden. Ich sage Ihnen: Populistische Allüren haben kurze Beine. Nur überzeugende Konzepte, die gerecht und finanziell abgesichert sind, tragen weiter. Nach diesen Grundsätzen handeln wir. Ihren Antrag lehnen wir ab. *) Vgl. Seite 1801B 1822* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 Dr. Eva Pohl (FDP): Auf den ersten Blick mag dieser Antrag vertretbar, möglicherweise sogar sozial erscheinen. Blickt man jedoch genauer hin, so wird der Pferdefuß sehr deutlich. Vergegenwärtigen wir uns doch bitte noch einmal den Sinn und Zweck dieser Regelungen, heißen sie nun Vorruhestand — oder Altersübergangsgeld. Ziel dieser Maßnahmen war und ist: Erstens. Älteren Arbeitnehmern, die auf Grund des durch über 40 Jahre Mißwirtschaft notwendig werdenden wirtschaftlichen Umbruchs ihre Arbeitsstelle verlieren und auf Grund ihres Alters geringe Chancen haben, in absehbarer Zeit einen neuen Arbeitsplatz zu erhalten, soll die Möglichkeit geboten werden, vorzeitig in den Ruhestand gehen zu können, ohne längere Zeit in Arbeitslosigkeit verharren zu müssen. Ich weiß, daß dieser Abschied vom Arbeitsleben kaum jemandem leicht fällt; ich kann das nur zu gut verstehen. Ich weiß aber auch, daß viele eine solche Regelung längerer Arbeitslosigkeit vorziehen. Insofern handelt es sich um eine sozialverträgliche Regelung. Zweitens. Ziel dieser Regelung — des Altersübergangsgeldes — ist es aber auch, die Beschäftigungsmöglichkeiten für jüngere Arbeitnehmer zu verbessern, das ist jetzt besonders dringlich. Wer beide Ziele bejaht — und beide gehören zusammen —, der darf aber das von mir zuletzt genannte Ziel nicht durch die erweiterte Zulassung von Nebenbeschäftigungen wieder selbst in Frage stellen. Dies würde von vielen Bürgern, insbesondere denen, die in den neuen Bundesländern arbeitslos sind, nicht verstanden werden. Darüber hinaus würde Ihr Vorschlag zu einer Besserstellung der Bezieher von Vorruhestands-/Altersübergangsgeld gegenüber Arbeitslosen führen. Ich meine, man sollte und kann hier nicht mit zweierlei Maß messen. Im übrigen darf ich daran erinnern, daß wir vor wenigen Stunden das AFG-Änderungsgesetz mit einer Absenkung der Altersgrenzen beim Altersübergangsgeld auf das 55. Lebensjahr verabschiedet haben. Eine so sinnvolle und notwendige Regelung würde konterkariert, wenn wir Ihrem Antrag folgen würden. Des weiteren ist auch daran zu erinnern, daß mit der Steigerung der Lohnersatzleistungen entsprechend der Einkommensentwicklung — und die Steigerungsraten in diesem Jahr sind beachtlich und werden es im nächsten Jahr mindestens in der gleichen Höhe sein — auch dieser Personenkreis an der Lohndynamik teilhat. Was die Parallelität der Leistungen von Invalidenrente und Vorruhestands-/Altersübergangsgeld anbelangt, so ist schon von Vorrednern auf die damit verbundene Problematik hingewiesen worden. Auch ich habe große Zweifel, ob eine solche parallele Leistungsgewährung tatsächlich gerechtfertigt ist. Alles in allem: Mit Ihrem Antrag werden falsche Signale gesetzt und Erwartungen geweckt, die in der jetzigen Situation nicht realisierbar sind. Es wird hier nach der Melodie des Rattenfängers von Hameln verfahren. Aus den genannten Gründen ist dieser Antrag kein Antrag zum sozialen Frieden, und wir werden ihn deshalb nicht unterstützen. Renate Jäger (SPD): Die PDS/Linke Liste hat auf die Schnelle einen Antrag eingebracht, der im zuständigen Ausschuß des Bundestages sicher seine notwendige Beratung finden wird. Auf den ersten Blick ist jedoch jetzt schon sichtbar, daß er die soziale Gerechtigkeit nicht mit der objektiven Notwendigkeit der Entlastung des Arbeitsmarktes verbindet. Dies ist aber angesichts der Lage in den neuen Ländern unerläßlich. Unseres Erachtens ist es dringend notwendig, für die Geburtsjahrgänge 1935 bis 1939, vielleicht sogar bis 1940, einen Vorruhestand zu schaffen, der diesen Frauen und Männern die Arbeitslosigkeit als letzte Stufe des Erwerbslebens erspart. Nach unseren Vorstellungen könnten heute 600 000 ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von diesem Los befreit werden. Die Bundesregierung setzt dagegen auf eine Größenordnung von nur 200 000 bei einer finanziellen Ausstattung in der Größenordnung des Arbeitslosengeldes. Würde die Bundesregierung unseren Vorstellungen folgen, könnte dies die Versorgungsängste vieler älterer Bürger beseitigen. Da die PDS/Linke Liste auf dem Gebiet zu Arbeitsmarkt- und sozialen Fragen recht viele Anträge einbringt, wäre zu erwarten, daß sie an der Arbeit dieses Ausschusses besonders interessiert ist. Obwohl ich Verständnis für die Schwierigkeit habe, mit einer zahlenmäßig kleinen Gruppe alle Ausschußberatungen regelmäßig zu besetzen, verstehe ich an dieser Stelle die Prioritätensetzung nicht, denn ausgerechnet in diesem Ausschuß ist die PDS/Linke Liste meist nicht anwesend und kann damit ihre Vorstellungen hier auch nicht einbringen. Dr. Barbara Höll (PDS/Linke Liste): Das Anliegen unseres Antrages zielt darauf, Entscheidungen zu initiieren, die die soziale Lage von Frauen und Männern, die in den neuen Bundesländern Vorruhestands- bzw. Altersübergangsgeld empfangen, zu erleichtern. Wir halten dies für gerechtfertigt, weil der Vorruhestand keineswegs für alle das erstrebenswerte Ziel ist. Obschon eine Reihe Bürgerinnen und Bürger in diesem Alter den Vorruhestand wegen seiner relativen sozialen Sicherung bejahen, bringt er für alle diejenigen, deren Vorruhestand in erster Linie Ausdruck ihrer erzwungenen verdeckten Arbeitslosigkeit ist, neben materiellen Einbußen eine Vielzahl psychischer Belastungen mit sich. Diese aus dem abrupten und endgültigen Ausstieg aus dem Berufsleben herrührenden Belastungen dürfen unserer Meinung nach nicht durch „kleinliche" Beschneidungen von finanziellen Bezügen verstärkt werden, die aus dem Versuch zielen, sich irgendwie noch nützlich zu machen. Die Chancen dazu sind ohnehin durch die prekäre Lage auf dem Arbeitsmarkt gering. Unser Vorschlag, die Zuverdienstgrenze auf 110 DM pro Woche zu erhöhen, geht zudem konform mit den sogenannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen bis 470 DM bzw. 15 Wochenstunden, die dann bevorzugt von dieser Personengruppe ge- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 1823* nutzt werden könnten und nicht von jüngeren Menschen, die durch solche Beschäftigungsverhältnisse die eigene Zukunftssicherung schädigen. Weshalb die Gegenrechnungsgrenze von 80 Prozent des vorherigen Nettoverdienstes durch das niedrige Einkommensniveau eine Benachteiligung für die Bürgerinnen und Bürger in den neuen Bundesländern ist, soll ein Beispiel zeigen: Selbst eine ehemals überdurchschnittlich verdienende alleinstehende Bürgerin erhält bei einer zugrunde gelegten Bemessungsgrenze (Beitrags-) für die Berechnung von Altersübergangsgeld von 3 000 DM genau 323 DM pro Woche. Zu diesen 70 Prozent (bis 1.4. erhielt man die) 10 Prozent hinzuverdienen zu können, also bis 80 Prozent zu kommen, würde 32,50 DM ausmachen, also ganze 2,50 DM über der bisherigen Zuverdienstgrenze liegen. Die 80 Prozent für niedrigere Einkommen anzuwenden hieße, daß die volle Gegenrechnungsgrenze niedriger läge als die Zuverdienstgrenze von 30 DM. Hieran zeigt sich zum wiederholten Male, wie paradox es ist, Regelungen aus der Alt-BRD einfach übertragen zu wollen, ohne die konkreten Gegebenheiten in Rechnung zu stellen. Deshalb schlagen wie die Änderung des § 115 des AFG bezüglich einer Zuverdienstgrenze von 110 DM wöchentlich und der generellen Abschaffung einer Gegenrechnungsgrenze bei Vorruhestands- bzw. Altersübergangsgeldempfängern vor. Was den zweiten Teil unseres Antrages anbelangt, so gehen wir davon aus, daß es sich hierbei um ein „Versehen" im Einigungsvertrag handelt, indem beim Weitergelten der Vorruhestandsverordnung der DDR durch Anlage II, Kap. VIII, Sachgebiet E, III die Begrenzung der monatlichen Gesamteinkünfte auf 1 000 Mark für die Bezieher von Invalidenrenten, die in den Vorruhestand traten, nicht aufgehoben wurde, während eine solche Begrenzung für die Empfänger von Altersübergangsgeld im „gleichen Status" nicht gilt. Mir sind Beispiele zu Ohren gekommen, wonach bei Invalidenrentnern und -rentnerinnen im Vorruhestand durch die Rentenerhöhungen das Vorruhestandsgeld bis auf 18 DM „abgeschmolzen" wurde. Unseres Erachtens zu Recht fragen diese Frauen und Männer, die zuerst „Platz gemacht" haben, womit sie diese Ungleichbehandlung „verdient" haben. Angesichts der ständig steigenden Belastungen — erwähnt werden sollen nur: steigende Dienstleistungskosten, Verkehrstarife und bald auch Mieten — ersuchen wir, alle rechtlich notwendigen Schritte rasch zu unternehmen, um auch dieses „Defizit" des Einigungsvertrages zu beheben. Abschließend möchte ich nochmals den Appell an das hohe Haus richten, Maßnahmen zur Verbesserung der Lage dieser älteren Menschen einzuleiten. Dazu sollten auch solche Vergünstigungen, wie sie Altersrentnerinnen und -rentner zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und Kommunikationsmöglichkeiten benötigen, z. B. Fahrpreisermäßigungen, in die Überlegungen einbezogen werden. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zu Tagesordnungspunkt 11 (Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes) *) Alois Graf von Waldburg-Zeil (CDU/CSU): Gesetze sind für Menschen da, nicht Menschen für Gesetze. Deshalb muß es neben den großen Jahrhundertgesetzen — die Bundesausbildungsförderung als Garant der Chancengerechtigkeit gehört sicher dazu — auch die kleinen und kleinsten Änderungen geben, die ein Gesetz an aktuelle Bedürfnisse anpassen. Die 14. BAföG-Novelle tut genau dies. In den neuen Bundesländern ändern sich die Einkommensverhältnisse sehr rasch. Dies kann auch im negativen Sinne der Fall sein, etwa wenn Arbeitslosigkeit eintritt. Da nützt es wenig, wenn Ausbildungsförderung nach dem Einkommen des vorletzten oder letzten Jahres berechnet wird. Man muß von den Einkommensverhältnissen im Bewilligungszeitraum ausgehen. Auch die Vermögensanrechnung muß geklärt werden. Schließlich regelt das Gesetz auch noch EG-rechtliche Forderungen. Gerne nehme ich eine so winzig scheinende Anpassung zum Anlaß, auf das große Verdienst hinzuweisen, in aller kürzester Zeit eine leistungsfähige Förderungsverwaltung in den neuen Ländern aufzubauen. Bis März galt ja noch die Übergangsfrist vom früheren Stipendienrecht der alten DDR zum Förderungsrecht der Bundesrepublik. Ab dem 3. Oktober sind 700 Mitarbeiter in Hochschulen, bei den Studentenwerken und bei den Kommunen geschult worden. Sie werden bei ihrer Arbeit zunächst noch weiterhin beratend begleitet. Sodann waren drei Datenverarbeitungszentren in den neuen Ländern aufzubauen: Schwerin, Dresden und Erfurt. Um eine Vorstellung von den zu bewältigenden Zahlen zu geben: Im März waren im Zahlungslauf noch 185 000 Empfänger nach dem Stipendienübergangsverfahren bedient worden. Im April sind nach dem BAföG-Datenverarbeitungs-Verbundsverfahren schon 130 000 Zahlfälle, im Mai 160 000 angewiesen worden, im Juni wird der MärzStand wieder erreicht sein. Wer die Kompliziertheit des Antragsverfahrens kennt, muß den Hut ziehen vor so rascher Überwindung der Anlaufschwierigkeiten. Damit denen, die in diesen Übergangsproblemen zunächst steckengeblieben waren, kein Nachteil erwächst, wird es rückwirkende Zahlungen sowohl von Landesstellen als auch im manuellen Verfahren vonseiten der Studentenwerke für April und Mai geben. Dank und Anerkennung an die Verwaltung spreche ich aber noch aus einem anderen Grund aus. Der Gesetzgeber kann und muß fordern. Er darf die Verwaltung aber nicht überfordern. Wer zu viel zur Erledigung vorschreibt, wer es zu kompliziert macht, der führt nicht zu mehr Effektivität, sondern zu Überlastung und Ineffektivität. Den Schaden hat dann der Leistungsempfänger, der zwar optimale Ansprüche, aber pessimale Realisierungschancen hat. Ich spreche diese Warnung aus, weil wir uns im Ausschuß darüber unterhalten werden, ob die ab Au- *) Vgl. Seite 1801 C 1824* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 gust vorgesehene Neuregelung für die Feststellung der anzurechnenden Einkommen auch rückwirkend angewandt werden kann oder soll. Wir werden bei dieser Beratung streng darauf zu achten haben, ob dies überhaupt durchführbar ist oder ob nicht die gerade von mir gelobte Leistungsfähigkeit der neuen Ausbildungsverwaltung dann überfordert und damit untergraben wird. Doris Odendahl (SPD): Das individuelle Ausbildungsförderungsrecht in der Bundesrepublik zeichnet sich immer mehr durch das Prinzip „klarstellende Verwirrung" aus. Gerade für die Auszubildenden in den neuen Ländern und die neu eingerichteten Ausbildungsförderungsämter stellen die komplizierte Materie als solche und die einheitsbedingten Übergangsbestimmungen einen gravierenden Unsicherheitsfaktor dar: Welche Bestimmung ist zu ihrem Vorteil, durch welche werden sie gegenüber den Betroffenen in den alten Ländern benachteiligt? Hinzu kommt: Dieser Gesetzentwurf ist mehr eine bürokratische Spielerei denn aus der Einsicht in notwendiges Handeln geboren. Die tatsächlichen Probleme der Auszubildenden in den neuen Ländern werden nicht ernsthaft angepackt. Diese dritte BAföG-Novelle innerhalb eines Jahres, nicht mitgerechnet die Übergangsbestimmungen im Einigungsvertrag, verstellt geradezu den Blick auf die trostlose Lage vieler Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten — in den neuen Ländern mehr noch als in den alten. Wenn Sie sich die Internate und Studentenwohnheime in Dresden, Halle und überall — ich zitiere Art. 1 Nr. 4 des Gesetzentwurfs — „in dem in § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a bezeichneten Gebiet" ansehen, werden Sie erschrecken über die vielfach völlig unzureichenden Wohnbedingungen in den neuen Ländern. Der Einwand, dies habe nichts mit der 14. Novelle zu tun, ist leicht zu widerlegen: Die Tatsache, daß viele Studierende in Sechsbettzimmern mit einer einzigen Kochnische und bei tropfendem Wasserhahn sich auf eine wissenschaftliche Berufstätigkeit vorbereiten sollen, führt zu einer Flucht in eine Studentenbude. Auf dem durchaus schon schwarzen Wohnungsmarkt werden teilweise bereits Mieten verlangt, die im Westen nicht unverschämter sein können. Dies bedeutet, daß die Differenzierung der Bedarfssätze nach der Lage der besuchten Ausbildungsstätte nicht mehr gerechtfertigt ist. Da auch die Lebenshaltungskosten allgemein in den neuen Ländern sich rasch an das Preisniveau in den alten Ländern angepaßt haben, fordert die SPD die Beseitigung der Differenzen bei den Bedarfssätzen. Die Herstellung gleicher Lebens- und Arbeitsbedingungen setzt die Schaffung gleichen Rechts für alle voraus. Mit dieser Forderung weiß sich die SPD einig mit dem Sächsischen Landtag, dessen Ausschuß für Bildung und Wissenschaft am 18. April 1991 für einheitliche Grundbedarfssätze und die schrittweise Anpassung des Mietzuschlags votiert hat. Der Kern des Gesetzentwurfs der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen betrifft die Schaffung der Möglichkeit, auf besonderen Antrag jetzt auch in den neuen Ländern bei der Anrechnung von Eltern- bzw. Ehegatteneinkommen Einkommensrückgänge zu berücksichtigen, wie sie z. B. durch den Verlust des Arbeitsplatzes eintreten können. So heißt es beschönigend in einer Pressemeldung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zum Kabinettsbeschluß. Mitte April 1991 gab es bereits 690 000 Arbeitslose und über 2 Millionen Empfänger von Kurzarbeitergeld in den neuen Ländern. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit verrät uns in seiner jüngsten Arbeitsmarktstatistik nicht, wie viele Erwerbspersonen in den neuen Ländern — vor allem Frauen — bereits in die „Stille Reserve" abgedrängt worden sind. Ab Mitte des Jahres droht vielen das Ende ihrer „Warteschleife". In dieser Situation beabsichtigt die Bundesregierung, die auch psychologisch diskriminierende Sonderregelung bei der Einkommensanrechnung erst ab 1. August für nach dem 31. Juli beginnende Bewilligungszeiträume in Kraft setzen zu lassen. Wir fordern die rückwirkende Aufhebung des § 24 Abs. 1 a BAföG bereits zum 1. Januar 1991. Die Ausbildungsförderungsämter in den neuen Ländern haben dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft einhellig erklärt, daß sie hierzu administrativ in der Lage wären und daß sie dies für notwendig halten. Die SPD hätte auch keine Einwände erhoben, wenn entsprechend bereits im Gesetzesvollzug gehandelt worden wäre. In der ehemaligen DDR gab es Ausbildungsbeihilfen für Schüler der EOS ab Klasse 11. Ab 1. Januar 1991 wurden diese Beihilfen durch das sehr viel niedrigere Kindergeld ersetzt. Ergänzende Schülerförderungsgesetze konnten die neuen Länder wegen fehlender Finanz- und Verwaltungskraft noch nicht erlassen. In der alten Bundesrepublik wurde die in den siebziger Jahren mit größter Mühe gehaltene Bundesschülerförderung von dieser Bundesregierung 1983 abgeschafft. Unter dem Stichwort „Voneinander lernen" wäre die Einigung eine gute Gelegenheit für den Bund gewesen, die Schülerförderung jedenfalls in dem früheren Umfang wieder aufzunehmen. Dies fordert die SPD nach wie vor, auch zur namhaften Entlastung der Sozialhilfeträger! Im Haushaltsentwurf der Bundesregierung sind für das BAföG 2,75 Milliarden DM Ausgaben und über 340 Millionen DM Rückflüsse aus unseligen Darlehen veranschlagt. Nach unserer Schätzung wären alle unsere Forderungen ohne größere Erhöhung des Ansatzes im Bundeshaushalt finanzierbar. Daß die Bundesregierung diese Einschätzung offenbar teilt, ist daraus ersichtlich, daß sie plant, ihre „Lehrstellenhilfe" in diesem Jahr aus dem Plafond des Einzelplans 31 zu finanzieren. Das Ausbildungsförderungsrecht muß nach den Vorstellungen der SPD alsbald grundlegend überprüft werden. Die 12. Novelle war lediglich ein erster Schritt. Einer der Prüfpunkte, zu dem wir auch gern die Auffassung des BAföG-Beirats hören würden, betrifft die Frage, ob das BAföG „europafit" ist. Die Bundesregierung hat einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs folgend in der 14. Novelle vorgesehen, daß in bestimmtem Umfang nach EG-Recht bevorrechtigte ausländische Auszubildende bei einer Ausbildung im Heimatland gefördert werden können. Dies wirft grundsätzliche Fragen nach einer Harmonisierung der Ausbildungsförderungssysteme in den Mitgliedstaaten der EG auf. Wir weisen darauf hin, daß weitere Ungereimtheiten, etwa zwischen EG-Aufent- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 1825* haltsrecht und Ausbildungsförderungsrecht, einer Überprüfung bedürfen. Das Deutsche Studentenwerk hat bereits auf seiner 50. Mitgliederversammlung Anfang Dezember 1990 deutlich gemacht, daß angesichts steigender Lebenshaltungskosten zum Herbst 1991 eine weitere Anpassung der Bedarfssätze, auch in den alten Ländern, notwendig ist, um ein reales Absinken der Einnahmen der Auszubildenden zu verhindern. Die unsoziale Steuer- und Gebührenpolitik der Bundesregierung kommt als weiterer Anlaß zur Überprüfung der Bedarfssätze hinzu. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu dieser Frage erwartet die SPD bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs in den Ausschüssen. Mit der Überweisung und zügigen Beratung ist die SPD einverstanden. Dr. Margret Funke-Schmitt-Rink (SPD): Die vorliegende Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen ist notwendig, um Bestimmungen der Einkommens- und Vermögensanrechnung den Verhältnissen in den neuen Ländern anzupassen und entstandene offensichtliche Vollzugsprobleme beseitigen zu können. Am ersten Januar 1991 wurde in Fragen der Studienfinanzierung im Beitrittsgebiet ein neues Kapitel aufgeschlagen. Die Studierenden im östlichen Bundesgebiet müssen für ihre monatliche BAföG-Finanzspritze einen schriftlichen Antrag stellen. Die Studenten und Schüler im Beitrittsgebiet erhalten seit Beginn des Jahres wie ihre Kommilitonen im Westen BAföG-Leistungen. Rund 80 % der BAföG-Berechtigten sind nach unseren Einschätzungen ausschließlich auf diese Einkommensquelle angewiesen. Deshalb ist es „existentiell wichtig", Defizite in den bisherigen Regelungen auszugleichen. Es gilt, die Folgen beispielsweise der Arbeitslosigkeit, mit der wir in den fünf neuen Ländern verstärkt zu kämpfen haben, zu mildern. Die vorgeschlagene Neuregelung des BAföG soll eben diese Folgen berücksichtigen. Für viele Eltern wäre es ohne Hilfen nicht möglich, die Ausbildung ihrer Kinder in Zukunft weiter zu finanzieren. Der Verlust des Arbeitsplatzes und andere Rückgänge des Einkommens verlangten eine Neufassung, die eine Aktualisierung der Angaben über die Einkommen von Eltern und Ehegatten des Auszubildenden möglich macht. Die Aktualisierung, die regelmäßig zu höheren Förderungsleistungen führen wird, soll noch im laufenden Bewilligungszeitraum beantragt werden können. Sie werden mir sicherlich zustimmen, daß auf Grund der derzeit nicht vorhandenen Bewertungsmeßlatten für Grundstücke und Betriebsvermögen im Osten Deutschlands diesbezüglich keine Anrechnung des Vermögens des Auszubildenden vorgenommen werden kann. Die Länder waren an der Vorbereitung beteiligt. Insbesondere beim Vollzug des BAföG in den neuen Ländern werden mit dieser Neufassung des Gesetzes deutlich gewordene Probleme gelöst. Auch werden die aufgetretenen Irritationen, ob die bisherigen Vorgaben für die Organisationsregelung der Länder es zulassen, daß andere als die Kommunalämter für Ausbildungsförderung die Aufgaben derselben wahrnehmen, ausgeräumt. Mit dem zu behandelnden Gesetz ist schließlich eine Auswertung von Vorschlägen und Entscheidungen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Hinblick auf die nationalstaatliche Studienförderung umgesetzt worden. Denn es wird nun ermöglicht, nach EG-Recht bevorrechtigte ausländische Auszubildende auch bei einer Ausbildung in ihrem Heimatland zu fördern. Torsten Wolfgramm, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft: Mit dem vorliegenden Entwurf des 14. BAföG-Änderungsgesetzes werden im Bereich der Ausbildungsförderung bestimmte Regelungen der Einkommens- und Vermögensanrechnung an die besonderen Verhältnisse in den neuen Bundesländern angepaßt. Der Geltungsbereich des Bundesausbildungsförderungsgesetzes wurde durch den Einigungsvertrag mit Wirkung vom 1. Januar 1991 auf das Beitrittsgebiet ausgedehnt. Mit der Einführung dieses Sozialleistungsgesetzes, das im Unterschied zu dem Stipendienrecht der Deutschen Demokratischen Republik den finanziellen Bedarf für den Lebensunterhalt und die Ausbildung sicherstellt, wird auch in den neuen Ländern die Chancengerechtigkeit gewährleistet. Ich betrachte es als einen großen Erfolg, daß in den neuen Ländern in recht kurzer Zeit die Förderungsverwaltung aufgebaut werden konnte. Da dort ein wesentlich größerer Anteil der Auszubildenden als in den alten Ländern ausschließlich auf das BAföG als Einkommensquelle angewiesen ist, kommt der Funktionstüchtigkeit der dortigen Förderungsverwaltung eine besonders große Bedeutung zu. Der Einigungsvertrag enthält für die Ausführung des übergeleiteten Ausbildungsförderungsrechts im Beitrittsgebiet notwendige Ausnahmen und Anpassungsregelungen. So wird insbesondere bei der Anrechnung des Eltern- und Ehegatteneinkommens auf die Höhe des Einkommens in den letzten drei Monaten des Kalenderjahres vor Beginn der Förderung abgestellt. Die Möglichkeit, im konkreten Fall das aktuelle Einkommen im Förderungszeitraum zugrunde zu legen, konnte wegen der damit verbundenen zusätzlichen Belastung der Verwaltung in der Aufbauphase nicht vorgesehen werden. Durch das 14. BAföG-Änderungsgesetz soll in den neuen Ländern die Möglichkeit geschaffen werden, künftig auf besonderen Antrag das aktuelle Einkommen der Förderungsentscheidung zugrunde zu legen. Durch diese Neuregelung können Einkommensrückgänge berücksichtigt werden, wie sie zum Beispiel durch den Verlust des Arbeitsplatzes eintreten. Diese Aktualisierung wird für nach dem 31. Juli dieses Jahres beginnende Bewilligungszeiträume beantragt werden können. Den neuen Ämtern für Ausbildungsförderung wird dann die zusätzliche Bearbeitung von Aktualisierungsanträgen zumutbar sein. Ferner sollen mit dem Gesetzentwurf beim Vollzug des BAföG folgende in den neuen Ländern deutlich gewordene Probleme gelöst werden: 1826* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 Für im Beitrittsgebiet gelegene Grundstücke und Betriebsvermögen stehen kurzfristig keine geeigneten Bemessungsgrundlagen zur Verfügung. Für eine Übergangszeit bis zum 31. Juli 1992 werden sie daher von der Anrechnung des Vermögens des Auszubildenden ausgenommen. Im Bereich der Anrechnung des Vermögens der Eltern enthält der Gesetzentwurf eine Klarstellung: Eine Veranlagung zur Vermögensteuer im vorletzten Kalenderjahr wird aus Gleichbehandlungsgründen nur dann berücksichtigt, wenn sie nach dem Vermögensteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland erfolgte. Eine Änderung der durch den Einigungsvertrag vorgenommenen Absenkung der Bedarfssätze in den neuen Ländern ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Die Absenkung ist nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin notwendig, um den gegenwärtig noch bestehenden erheblichen Unterschieden in den Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten, insbesondere den Mietkosten und den niedrigeren Erwerbseinkommen in den neuen Ländern Rechnung zu tragen. Eine Anpassung der Bedarfssätze wird in dem Maße erfolgen, wie sich diese Grunddaten verändern. Lassen Sie mich abschließend noch die weiteren im Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen kurz skizzieren: Im Anschluß an ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom November 1990 wird es ermöglicht, nach EG-Recht bevorrechtigte ausländische Auszubildende künftig auch bei einer Ausbildung in ihrem Heimatland zu fördern. Ferner werden in der Rechtsprechung entstandene Zweifel über die sachlich-instantielle Zuständigkeit der Ämter für Ausbildungsförderung ausgeräumt; die bundesrechtlichen Vorgaben für die Organisationsregelungen der Länder lassen es zu, daß andere als die kommunalen Ämter die Aufgaben der Auslandsförderung wahrnehmen. Die Bundesregierung begrüßt, daß die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines 14. BAföG-Änderungsgesetzes eingebracht und damit ermöglicht haben, daß diese Änderungen noch rechtzeitig zum Beginn der neuen Bewilligungszeiträume im Herbst 1991 in Kraft treten können. Dr. Dietmar Keller (PDS/Linke Liste): Im Namen der Abgeordnetengruppe PDS/Linke Liste begrüße ich, daß die willkürliche, ungerechte und in vielen Fällen eine unzumutbare Härte darstellende Regelung vom Dezember 1990, wonach für die BAföG-Bewilligung im Jahr 1991 in den neuen Ländern ausschließlich die Einkommenssituation der Eltern in den Monaten Oktober bis Dezember 1990 zugrunde gelegt wurde, mit dem Gesetzentwurf wieder aufgehoben wird. Allerdings reicht die in der Begründung gegebene Erklärung für die Regelung vom Dezember 1990 nicht aus. Es war zu dieser Zeit ohne weiteres vorauszusehen, daß sich die Einkommenssituation vieler Eltern von BAföG-Berechtigten verschlechtern wird, so daß der ausdrückliche Ausschluß einer Aktualisierungsmöglichkeit für die neuen Länder eine eindeutige Diskriminierung und Benachteiligung darstellte. Eine weitere Benachteiligung stellte die Hochrechnung der drei letzten Monate von 1990 auf das gesamte Jahr 1990 dar, da in diesen Monaten die Einkommenssituation u. a. durch Gewährung von Sozialzuschlägen in sehr vielen Fällen günstiger als im Jahresdurchschnitt 1990 war. Ich verweise darauf, daß die Bundesregierung für die unsinnige Regelung vom Dezember 1990 und die mit ihr und ihrer Rückgängigmachung verbundenen hohen personellen und finanziellen Aufwendungen und nicht zuletzt für die Verärgerung und Demütigung der Betroffenen verantwortlich zu machen ist. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird die Beseitigung des entstandenen Dilemmas wieder den Beteiligten aufgebürdet, indem die Auszubildenden einen besonderen Antrag stellen müssen, wenn sie bzw. ihre Eltern von der Aktualisierungsmöglichkeit Gebrauch machen wollen. Für einen Übergangszeitraum von mehreren Jahren sollte den Antragstellern aus den neuen Ländern generell freigestellt werden, einen von zwei oder mehr möglichen Berechnungszeiträumen zu wählen. In Übereinstimmung mit dem Studentenwerk und Studentenverbänden fordern wir gleiche BAföG-Sätze in alten und neuen Bundesländern und die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in das Änderungsgesetz. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga (SPD) (Drucksache 12/488 Fragen 1 und 2): Ist der Bundesregierung bekannt, daß den Polikliniken auf dem Gebiet der ehemaligen DDR auf Grund mangelnder finanzieller Handlungsfähigkeit der Kommunen vorzeitige Schließung droht obwohl andererseits die Anzahl freipraktizierender niedergelassener Ärzte noch längst keine ausreichende medizinische Versorgung gewährleisten kann? Mit welchem Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit derjenigen Polikliniken zu sichern, die in dem vom Einigungsvertrag vorgesehenen Übergangszeitraum von fünf Jahren zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß für den Betrieb von Polikliniken in den neuen Bundesländern keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen und die ambulante Versorgung durch freipraktizierende Ärzte anstelle oder neben den Polikliniken nicht gewährleistet ist. Inzwischen haben sich annähernd 10 000 Ärzte in den neuen Bundesländern niedergelassen. Dies sind rund 50 % der in der ambulanten Versorgung der ehemaligen DDR tätigen Ärzte. Die Tendenz zur Niederlassung in freier Praxis ist weiterhin stark. Die Zahlen belegen, daß die flächendeckende medizinische Betreuung durch niedergelassene Ärzte schneller erreicht sein wird, als zunächst erwartet. Sie machen zugleich deutlich, daß Schließungen poliklinischer Einrichtungen nicht zu medizinischen Versorgungsdefiziten führen. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 1827* Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlaß, zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung bestimmte Polikliniken finanziell abzusichern. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen der Abgeordneten Dorle Marx (SPD) (Drucksache 12/488 Fragen 3 und 4): Trifft es zu, daß im Rahmen der Vergabe von Forschungsmitteln an Universitäten in den neuen Ländern anhand eines speziellen Fragenkatalogs Informationen über Hochschulangehörige gesammelt werden, wobei neben fachlichen Qualifikationen unter anderem die bisher vertretene politische Anschauung, Verhalten gegenüber ideologischen Abweichlern und Art und Enge der Bindungen zur SED erfragt werden? Falls ja, auf welche Weise werden solche Informationen erhoben, und erhalten die Betroffenen von den über sie eingeholten Auskünften Kenntnis? In den Verfahrensregelungen der Förderung der Drittmittelforschung (Projektförderung) des Bundesministers für Forschung und Technologie in den neuen Bundesländern ist der erwähnte Fragenkatalog nicht enthalten. Auch nach dem Ergebnis von Nachfragen in Förderreferaten ist ein Fragenkatalog im Sinne der Anfrage nicht bekannt. Entsprechendes gilt für den Förderbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Peter Repnik auf die Fragen des Abgeordneten Lothar Fischer (Homburg) (SPD) (Drucksache 12/488 Fragen 5 und 6): Wann und unter welchen Bedingungen gedenkt die Bundesregierung die Entwicklungshilfe für Somalia wieder aufzunehmen? Wird die Bundesregierung mit der somalischen Übergangsregierung Kontakt aufnehmen, um die erforderlichen Informationen darüber zu erhalten, in welchen Bereichen nunmehr Entwicklungshilfe vorrangig zu leisten ist? Zu Frage 5: Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Möglichkeiten für eine reguläre Entwicklungszusammenarbeit mit Somalia, da wegen des Bürgerkrieges und der weiterhin anhaltenden Auseinandersetzungen die für Entwicklungszusammenarbeit erforderlichen Strukturen nicht bestehen. In Übereinstimmung mit der Auffassung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit des Deutschen Bundestages wird die Bundesregierung sich vorerst ausschließlich auf humanitäre und Nahrungsmittelhilfe konzentrieren. — Für Nahrungsmittelhilfe wurden bisher durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 1991 (Stand 30. April 1991) ca. 2 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Sie wurde über das Komitee Cap Anamur — Deutsche Notärzte e. V. abgewickelt. 1990 waren es bereits 1,2 Millionen DM. — Über das Auswärtige Amt wurden dem IKRK 1991 (Stand 30. April 1991) 300 000 DM für humanitäre Hilfsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. 1990 erhielten das IKRK 1 Million DM und der UNHCR 800 000 DM für Flüchtlingshilfe. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ihre Verpflichtung zur humanitären Hilfe vor allem auch im Rahmen der Vereinten Nationen und der Europäischen Gemeinschaft erfüllen. Letztere stellte bisher für 1991 (Stand 30. April 1991) 3 Millionen ECU bereit. In der Europäischen Gemeinschaft wurde des weiteren ein Nahrungsmittelhilfe-Sonderprogramm für Afrika südlich der Sahara über 440 Millionen DM (400 000 t) beschlossen. In seinem Rahmen sind für Somalia 20 000 t vorgesehen. Die Europäische Gemeinschaft wird einen bei den Vereinten Nationen in Vorbereitung befindlichen humanitären Hilfsplan unterstützen. Auf Vorschlag der Bundesregierung soll die EG-Präsidentschaft die Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) zu einer aktiven Rolle bei der politischen Konfliktlösung in Somalia auffordern. Wenn die Rahmenbedingungen in Somalia Aussichten auf entwicklungspolitische Wirksamkeit geeigneter Vorhaben bieten, wird die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit mit entsprechenden Maßnahmen wieder aufnehmen. Zu Frage 6: Gegenwärtig besteht in Somalia keine landesweite Regierungsgewalt. Die Bundesregierung ist jedoch bereit, auf Wunsch mit Vertretern der verschiedenen somalischen Gruppierungen auf Arbeitsebene Informationen und Meinungen auszutauschen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rainer Funke auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Eimer (Fürth) (FDP) (Drucksache 12/488 Fragen 7 und 8): Wie hoch ist die Klagehäufigkeit in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern wie England, Frankreich, Italien, die Niederlande? Wie teilen sich die Punkte, um die geklagt wird, prozentual auf? Zu Frage 7: Im Jahre 1988 — die Zahlen für 1989 sind für die Justizstatistik noch nicht aufbereitet, für das Jahr 1990 liegen sie noch nicht vor — betrug der Geschäftsanfall an erstinstanzlichen Zivilsachen in den Altländern der Bundesrepublik Deutschland 1 633 093 Sachen. Es entfielen auf je 1 000 Einwohner rund 26,5 Sachen. In diesen Zahlen ist der Geschäftsanfall in Mahnsachen, in Familiensachen und in Sachen der 1828* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht enthalten. Rechnet man die Mahnsachen und die Familiensachen hinzu, so ergibt sich ein Geschäftsanfall von 7 487 876 Sachen oder von 121,3 Sachen je 1 000 Einwohner. Rechnet man nur die Mahnsachen hinzu, so sind es 115,4 Sachen je 1 000 Einwohner. Ein gewisser Vergleich zu europäischen Nachbarländern ist möglich aufgrund der vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebenen Studie von Blankenburg mit dem Titel „Prozeßflut?" Die dort in dem Beitrag von Wollschläger zur Arbeit der Zivilgerichte im historischen und internationalen Vergleich mit dem Jahre 1980 endenden Zahlenangaben hat der Herausgeber aktualisiert, soweit das möglich war. Es ergibt sich folgendes Bild: für Belgien: Maßgeblich ist das Jahr 1986. Der Geschäftsanfall an erstinstanzlichen Zivilsachen einschließlich der Familiensachen — ein Mahnverfahren ist dem belgischen Recht fremd — betrug 396 326 oder 39,9 Sachen je 1 000 Einwohner. für Großbritannien und Wales: Maßgeblich ist das Jahr 1988. Der Geschäftsanfall an erstinstanzlichen Zivilsachen einschließlich der Familiensachen — ein Mahnverfahren gibt es auch hier nicht — betrug 2 907 213 oder 57,6 Sachen je 1 000 Einwohner. Rechnet man hier, weil die britische Geschäftsstatistik dies zuläßt, die Familiensachen heraus, so sind es 7,1 Sachen je 1 000 Einwohner weniger. für Frankreich: Maßgeblich ist das Jahr 1988. Der Geschäftsanfall in erstinstanzlichen Zivilsachen betrug unter Ausschluß der Mahnsachen und der Familiensachen 1 165 833 oder 20,9 Sachen auf je 1 000 Einwohner. Rechnet man die Mahn- und die Familiensachen hinzu, so sind es 34,8 Sachen je 1 000 Einwohner, rechnet man nur die Mahnsachen hinzu, so sind es 31,9 Sachen je 1 000 Einwohner. für Italien kann man schon auf das Jahr 1989 zurückgreifen. An erstinstanzlichen Zivilsachen einschließlich der Ehesachen, die nicht herauszurechnen sind, aber ohne Mahnsachen, gab es 1 014 414 oder 17,7 Sachen je 1 000 Einwohner, mit Mahnsachen erhöht sich letztere Zahl auf 26,4. für die Niederlande ist das Jahr 1984 maßgeblich. An erstinstanzlichen Zivilsachen ohne Mahnsachen und ohne Familiensachen fielen 224 230 oder 15,1 Sachen auf 1 000 Einwohner an, rechnet man die Mahnsachen hinzu, so sind es 19,1 Sachen auf 1 000 Einwohner. Alle genannten Zahlen sind dahin zu relativieren, als sie die arbeitsrechtlichen Verfahren nur insoweit nicht enthalten, als für sie besondere Gerichte bestehen, wie bei uns und in Frankreich. Die dargestellten Unterschiede sind zum großen Teil in den jeweiligen Verfahrensordnungen begründet; dies wäre näher zu untersuchen. Zu Frage 8: Die Justizstatistik in der Bundesrepublik Deutschland geht bei der Aufteilung nach den verschiedenen Verfahren von den Erledigungszahlen aus, weil sich oft erst nach der Erledigung eines Verfahrens mit hinreichender Sicherheit feststellen läßt, welcher Materie es zuzuordnen ist. Die Prozentzahlen der 1988 erledigten Verfahren ohne Familiensachen, bezogen auf die I. Instanz, lauten: % Prozeßkostenhilfeverfahren 0,6 Kindschaftssachen nach § 640 ZPO 1,4 Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozesse 0,9 Arreste oder einstweilige Verfügungen 3,5 Entmündigungssachen 0,3 Aufgebotsverfahren 0,6 Klagen in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund eines Vollstreckungsvertrages 0,7 Baulandsachen 0,0 Entschädigungs-/Rückerstattungssachen 0,1 Gewöhnliche Prozesse über Wohnungsmietrecht 15,4 Unterhaltsrecht 0,6 Verkehrsunfallrecht 10,3 Bau-/Architektenrecht 2,0 Kaufrecht 14,7 Sonstige gewöhnliche Prozesse 48,9 Eine weitere Untergliederung sieht die Justizstatistik nicht vor. Für erledigte Familiensachen beim Amtsgericht lauten die Prozentzahlen: % Eheverfahren 43,0 Verfahren über abgetrennte Scheidungsfolgesachen 5,0 Verfahren über allein anhängige andere Familiensachen 49,9 Prozeßkostenhilfeverfahren 2,1 Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Willy Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache 12/488 Fragen 11 und 12): Welche Verpflichtungen ist die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Firma Heckler & Koch in Oberndorf an die englische Firma Ordonance eingegangen? Wieviel Bundesmittel sind bisher für die Entwicklung des G 11-Gewehrs bei Heckler & Koch verwendet worden, und wer wird künftig über die Lizenz für die Herstellung des G 11-Gewehrs verfügen? Zu Frage 11: Die Bundesregierung ist bei dem Verkauf keine Verpflichtung eingegangen. Der Verkauf erfolgte ausschließlich auf privatrechtlicher Ebene. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 1829* Zu Frage 12: Die Entwicklung des Gewehrs G11 erfolgte im Auftrag der Bundeswehr und wurde in vollem Umfang mit Haushaltsmitteln des Bundes finanziert. Die Entwicklungsverträge sind durch das BWB hinsichtlich des Preises geprüft und für angemessen befunden worden. Daß die Beschaffung des G-11 Gewehres vorläufig nicht eingeleitet werden kann, liegt auch daran, daß der EPl 14 drastisch reduziert worden ist und im Zuge einer Priorisierung die Beschaffung des G-11 Gewehrs zurückgestellt werden mußte. Als Auftragnehmer verfügt die Firma Heckler & Koch auch nach dem Verkauf über das Recht zur Vergabe von Lizenzen. Sie muß sich jedoch mit ihrem Vertragspartner — dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung — ins Benehmen setzen, bevor Rechte oder Verfahren zum Nachbau des Gewehrs G11 ins Ausland vergeben werden. Die Vergabe kann untersagt werden. Für den Export von Gewehren oder Lizenzen zu ihrer Herstellung gelten darüber hinaus unverändert die Regelungen des Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsrechtes. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Willy Wimmer auf die Fragen der Abgeordneten Edelgard Bulmahn (SPD) (Drucksache 12/488 Fragen 15 und 16) : Treffen die Berichte der Zeitung „DIE WELT" vom 6. und 7. Mai 1991 zu, denen zufolge die Bundesregierung plant, in Niedersachsen 17 Standorte ganz bzw. 5 Standorte zu mehr als 50 aufzugeben, und in welchem Zeitraum sollen die Schließungen bzw. Reduzierungen an den jeweiligen Standorten abgewickelt werden? Welche Auswirkungen hat das im Bundesministerium der Verteidigung am 2. Mai 1991 erörterte Stationierungskonzept auf die jeweilige Zahl der Soldaten und Zivilbediensteten der Bundeswehr in Hannover sowie den angrenzenden Gemeinden, und welche Liegenschaften beabsichtigt die Bundeswehr jeweils am Standort Hannover sowie den angrenzenden Gemeinden zu räumen? Zu Frage 15: Die Berichte in „Die Welt" vom 6. und 7. Mai treffen nicht zu, da dem Bundesminister der Verteidigung die Detailplanungen zur Truppenstationierung noch nicht vorgetragen wurden und er sie demzufolge auch nicht genehmigt haben kann. Von einer Planung der Bundesregierung kann daher zu diesem Zeitpunkt noch keine Rede sein; eine Erörterung von Zeitvorstellungen erübrigt sich daher. Zu Frage 16: Die noch zu treffenden Entscheidungen zu den Stationierungen der Truppenteile sowie der Bundeswehrverwaltung werden maßgebliche Auswirkungen auf die Zahl der Soldaten und Zivilbediensteten der Bundeswehr in Hannover sowie den angrenzenden Gemeinden haben. Wie diese allerdings konkret aussehen, wird sich erst nach erfolgter Entscheidung beschreiben lassen. Dasselbe gilt für die Frage möglicherweise zu räumender Liegenschaften. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Willy Wimmer auf die Fragen der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 12/488 Fragen 17 und 18): Warum wurde seit dem Golfkrieg in der Area 7 für die Staffel der schnellen Eingreiftruppe eine unbefristete Sondergenehmigung für Tiefflugübungen erteilt, und wie wird die damit verbundene Beschränkung auf 700 Flugstunden kontrolliert? Wann wird die Bundesregierung ihr Versprechen, daß von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Bevölkerung begrüßt worden ist, einlösen, sowohl Tiefflüge als auch Angriffsübungen über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzustellen, und was gedenkt die Bundesregierung angesichts der gewonnenen Souveränitätsrechte zu tun, daß sich die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten bzw. den bundesrepublikanischen Luftraum benutzenden NATO-Luftstreitkräfte ebenfalls an ein Verbot von Tiefflügen halten? Zu Frage 17: Aus Gründen der Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit besteht zur Zeit eine Ausnahmegenehmigung für eine Staffel mit ca. 20 Alpha Jets aus Oldenburg, die zur schnellen Eingreifreserve der NATO — AMF — gehört. Der Einsatz dieser AMF-Staffel in der Türkei hat gezeigt, daß eine realitätsnahe Ausbildung der Flugzeugführer im Tiefflug unbedingt notwendig ist. Die AMF-Staffel hat seit Erteilung der Ausnahmegenehmigung keine Übungsflüge in der Area 7 durchgeführt. Die Bundesregierung läßt die Kontrolle der mit der Ausnahmegenehmigung verbundenen Beschränkung auf 700 Flugstunden mittels Addition der von dem Verband gemeldeten Stunden durchführen. Zu Frage 18: Die Bundesregierung hat kein Versprechen, „sowohl Tiefflüge als auch Angriffsübungen über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzustellen", gegeben. Die Bundesregierung hat kein generelles Tiefflugverbot gegenüber den „in der Bundesrepublik Deutschland stationierten bzw. den bundesrepublikanischen Luftraum benutzenden NATO-Luftstreitkräften" ausgesprochen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) (Drucksache 12/488 Frage 19): Wie viele Unfälle und mit welchen Folgen wurden 1990 von Verkehrsteilnehmern mit einem Blutalkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,79 Promille verschuldet? 1830* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 Angaben darüber, wie viele Unfälle mit welchen Folgen von Verkehrsteilnehmern mit einem Blutalkohol-Wert zwischen 0,5 und 0,79 ‰ verschuldet werden, liegen für das gesamte Bundesgebiet nicht vor. Das Bayerische Statistische Landesamt veröffentlicht Angaben über die Beteiligung alkoholbeeinflußter Kraftfahrzeugführer an Unfällen. Danach haben in Bayern ca. 10 % der an Straßenverkehrsunfällen beteiligten Kraftfahrzeugführer unter Alkoholeinfluß einen Blutalkohol-Wert von unter 0,8 ‰. Bei allen Zahlen zu Alkoholunfällen ist allerdings mit einer deutlichen Dunkelziffer zu rechnen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Bärbel Sothmann (CDU/CSU) (Drucksache 12/488 Fragen 20 und 21) : Wie sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Verkehrsschiene „Bad Hersfeld/Kassel — Erfurt — Dresden — Görlitz" — ein Autobahnprojekt, das zu den vom Bundesministerium für Verkehr geplanten „Verkehrsprojekten Deutsche Einheit" gehört, die eine Schlüsselfunktion für das Zusammenwachsen im wiedervereinigten Deutschland haben sollen — auch in Richtung Westen über Gießen — Limburg — Koblenz — Trier durch den vierspurigen Ausbau der B 49 zwischen Limburg und Wetzlar so zu gestalten, daß der Verkehrsnotstand im Ost-West-Verkehr tatsächlich beseitigt werden kann? Wie sieht die Bundesregierung die Realisierungschancen des vierspurigen Ausbaus der B 49 zwischen Limburg und Wetzlar, nachdem die neue „rot-grüne" Landesregierung in Hessen diesen Ausbau in ihren Koalitionsvereinbarungen ausdrücklich abgelehnt hat? Zu Frage 20: Es ist unstrittig, daß dem 4streifigen Ausbau der B 49 zwischen Limburg/Ahlbach und Wetzlar im Zusammenhang mit der Zunahme des Ost-West-Verkehrs ein erhöhtes Gewicht zukommt. Die Bundesregierung beabsichtigt, bei der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen den 4streifigen Ausbau der B 49 zwischen Ahlbach und Wetzlar mit dem Ziel einer vordringlichen Einstufung neu zu bewerten. Über eine möglicherweise günstigere Einstufung der B 49 entscheidet der Deutsche Bundestag. Zu Frage 21: Die Bundesregierung geht davon aus, daß entsprechend der Einstufung des Projektes im fortgeschriebenen Bedarfsplan Planung und spätere Baudurchführung durch das Land Hessen als Auftragsverwaltung weitergeführt werden. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie ist bisher wegen der Auswirkungen der Koalitionsvereinbarung auf den Ausbau der B 49 nicht an das Bundesverkehrsministerium herangetreten. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bernd Schmidbauer auf die Frage des Abgeordneten Helmut Lamp (CDU/CSU) (Drucksache 12/488 Frage 24): Wird die Bundesregierung aus den Informationen, die sich bei der öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu den ökologischen Auswirkungen des Golfkrieges am 29. April 1991 ergeben haben, Konsequenzen ziehen, und wie beurteilt die Bundesregierung den Wert dieser Informationen, nachdem sich nunmehr abzeichnet, daß Möglichkeiten der Datenerfassung im Katastrophengebiet genutzt werden können und verläßliche Meßdaten vorliegen? Auch die öffentliche Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages am 29. April 1991 hat die Bundesregierung in ihrer Auffassung bestätigt, daß nach wie vor zuverlässige Informationen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere für die Umweltbelastungen, die durch die brennenden Ölquellen in Kuwait entstehen. Aus diesem Grunde wird die Bundesregierung in Kürze ein Flugzeug entsenden, welches in der Lage ist, die in der Luft befindlichen Schadstoffe zu messen. Darüber hinaus wird sie zu diesem Zweck je ein Meßfahrzeug im Iran und in Kuwait einsetzen. Die erforderlichen Regierungsvereinbarungen liegen dem Iran und Kuwait zur Zeichnung vor. Da eine Besserung der Situation erst bei einem Erlöschen der Ölbrände zu erhoffen ist, bereitet die Bundesregierung außerdem in enger Kooperation mit der kuwaitischen Regierung sowie in Abstimmung mit der Europäischen Gemeinschaft die Entsendung einer Expertenkommission vor, die die Voraussetzungen für den Einsatz deutscher Brandbekämpfungstechnik in Kuwait erkunden und einen solchen Einsatz planen soll. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wilhelm Rawe auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt) (FDP) (Drucksache 12/488 Frage 28): Welche Maßnahmen müssen nach Ansicht der Bundesregierung ergriffen werden, um die immer länger werdenden Laufzeiten im Postzeitungsdienst wieder zu verkürzen? Zur Verbesserung der Laufzeiten im Postzeitungsdienst sind von der Deutschen Bundespost Postdienst bereits zahlreiche Maßnahmen durchgeführt worden, wie Erweiterung des Nachtluftpostnetzes, Umleitung von Sendungsströmen, Änderung der Briefabgangsorganisation, Einsatz zusätzlicher Bahn- und Straßenposten, Zusatzschichten mit Überstunden und auch die Anwerbung von zusätzlichem Personal. Die vielfältigen zentralen, regionalen und örtlichen Maßnahmen werden durch ein Maßnahmenbündel einer breit angelegten Qualitätsoffensive verstärkt, die von der Generaldirektion Postdienst am 13. Mai 1991 eigens bundesweit gestartet wurde. Eine eingerichtete Zentralstelle trifft durch die täglich eingehenden Lageinformationen von den betrieblichen Brennpunktstellen sofort und effektiv Entscheidungen, um aufkommende Engpässe kurzfristig zu beseitigen und Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 1831* präventive Maßnahmen zur Sicherung der Qualität einzuleiten. Zur langfristigen Sicherung und zum Ausbau der Qualität der postalischen Dienstleistungen werden vom Unternehmen Deutsche Bundespost Postdienst neue Konzepte für den Brief- und Frachtdienst erarbeitet. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 12/488 Frage 31): Was spricht eigentlich dagegen, in Verhandlungen mit Ungarn und der CSFR langfristig eine Mitgliedschaft in der NATO anzustreben und diese Länder bereits jetzt mit den parlamentarischen Gremien der NATO zusammenarbeiten zu lassen? Seit der Londoner Erklärung der Staats- und Regierungschefs des Nordatlantischen Bündnisses vom Juli 1990 hat sich ein zunehmend dichter werdender Gedankenaustausch im politischen und militärischen Bereich zwischen der NATO und den Staaten Mittel- und Osteuropas, einschließlich der Sowjetunion, entwickelt. Das seitdem bestehende Instrument der ständigen diplomatischen Verbindung zur NATO soll weiter ausgebaut werden, weil es hilft, mehr Transparenz und Vertrauen zu schaffen. Die Bundesregierung wünscht, daß dieser ermutigende Prozeß der Öffnung aller Staaten Mittel- und Osteuropas, einschließlich der Sowjetunion gegenüber der NATO fortgesetzt wird. Dieses Ziel würde gefährdet, wenn das Bündnis präferenzielle Beziehungen zu einzelnen Staaten Mittel- und Osteuropas unter Ausschluß anderer anstreben würde. Hierüber besteht auch im Bündnis Einvernehmen. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, daß die interparlamentarische Organisation der 16 Bündnismitgliedstaaten, die Nordatlantische Versammlung, inzwischen allen Staaten Mittel- und Osteuropas, einschließlich der Sowjetunion einen Assoziationsstatus in der Nordatlantischen Versammlung angeboten hat und daß an den Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung bereits seit Mai 1990 Parlamentarier aus Staaten Mittel- und Osteuropas teilnehmen. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Freimut Duve (SPD) (Drucksache 12/488 Fragen 37 und 38): Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Form bundesdeutsche Organisationen, insbesondere Vetriebenenverbände, an der Planung, Organisation und inhaltlichen Gestaltung des für den 18./19. Mai geplanten Schlesiertreffens in Annaberg, z. B. über ihre Kontakte zu den „Freundschaftskreisen der Deutschen in Schlesien" , beteiligt sind, und kann die Bundesregierung ausschließen, daß aus den Haushaltsmitteln, die den Vertriebenenverbänden zur Verfügung stehen, das Schlesiertreffen mitfinanziert wird? Sollte das Schlesiertreffen auf dem Annaberg zustande kommen, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um in der deutschen und polnischen Öffentlichkeit unmißverständlich die ablehnende Haltung der Bundesregierung gegenüber diesem Treffen zum Ausdruck zu bringen? Herr Abgeordneter, mit Ihrer Erlaubnis möchte ich Ihre Fragen zusammen beantworten. Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen die organisatorischen Vorbereitungen des Treffens in den Händen von Personen, die in Oberschlesien ansässig sind. Bitten um eine Bezuschussung der Kosten für das Treffen, die der Bundesregierung übermittelt wurden, ist nicht entsprochen worden. Hinsichtlich der Haltung der Bundesregierung gegenüber diesem Treffen verweise ich Sie auf meine Antwort auf die Fragen des Kollegen Sielaff. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Gerd Andres (SPD) (Drucksache 12/488 Fragen 39 und 40): Ist der Bundesregierung bekannt, daß an polnischen Schulen für den Deutschunterricht Propagandamaterial der Vertriebenenverbände zur Information der aktuellen politischen Situation im geeinten Deutschland verwendet wird, da es keine Materialien gibt, z. B. von der Bundesregierung , die die Situation — auch die Grenzsituation — angemessen und der offiziellen Politik der Bundesregierung entsprechend darstellen? Was wird die Bundesregierung unternehmen, um diesen Zustand zu ändern? Zu Frage 39: Ob und welches Material der Vertriebenenverbände an polnischen Schulen verwendet wird, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Seit Anfang 1990 bemüht sich die Bundesregierung verstärkt, die polnische Öffentlichkeit über den Stand der aktuellen politischen Entwicklungen in D und der deutsch-polnischen Beziehungen zu informieren. Dies geschieht u. a. im Rahmen der politischen und kulturellen Öffentlichkeitsarbeit unserer Vertretungen in Warschau, Breslau, Danzig und Stettin, die entsprechendes Informationsmaterial auf Wunsch auch an Schulen verteilen. Dazu dient auch das seit Anfang 1991 in mehreren polnischen Regionalstationen ausgestrahlte Osteuropa-Magazin der Deutschen Welle und der seit Herbst 1990 im polnischen Fernsehen laufende Fernsehsprachkurs „Alles Gute". Außerdem wurden Schulen mit Deutschunterricht in Oberschlesien, dem Hauptwohngebiet der deutschen Minderheit, mit deutschem Lehr- und Lernmaterial ausgestattet. An 14 dieser Schulen sind deutsche Lehrer eingesetzt, die auch dazu beitragen, ein realistisches und aktuelles Deutschlandbild zu vermitteln. Zu Frage 40: Die Bundesregierung hat nicht die Möglichkeit, den freien Fluß der Information zu kontrollieren oder gar 1832* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 zu unterbinden. Im übrigen wird im deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag eine umfassende Information abgesichert. Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung deshalb ihre Anstrengungen fortsetzen, in Polen die bestehenden Informationsangebote über das vereinigte Deutschland und insbesondere über die deutsch-polnischen Beziehungen zu erweitern. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Peter Ramsauer (CDU/ CSU) (Drucksache 12/488 Fragen 41 und 42): Kann die Bundesregierung erläutern, in welchem materiellen und geldlichen Umfang einerseits Asylbewerbern bzw. anerkannten Asylanten und andererseits sogenannten Kontingentflüchtlingen einmalige sowie laufende Zuwendungen in der Bundesrepublik Deutschland gewährt werden? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Meldung der „Welt am Sonntag" vom 14. April 1991, daß jeder albanische Flüchtling im Land Niedersachsen ein Taschengeld in Höhe von rd. 1 000 DM bei freier Unterkunft und Verpflegung erhält? Zu Frage 41: 1. Rechtlich anerkannte Flüchtlinge, d. h. Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge, haben Anspruch auf bestimmte Eingliederungshilfen. Dazu gehören insbesondere Sprachförderungsleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz und Beihilfen aus dem sog. Garantiefonds. Das Eingliederungsgeld bezweckt, den Flüchtling materiell in die Lage zu versetzen, die deutsche Sprache zu erlernen. Es dient damit der Vorbereitung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und wird deshalb nur demjenigen gezahlt, der der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht. Die Leistungen werden für die Dauer der ganztägigen Teilnahme an einem DeutschSprachlehrgang, längstens jedoch 10 Monate gewährt. Die Höhe des während der Dauer des Sprachkurses gezahlten Eingliederungsgeldes ist abhängig vom Familienstand und beträgt im Durchschnitt monatlich rd. 1 000, — DM (§ 62c in Verbindung mit § 62 a Arbeitsförderungsgesetz). Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß das Eingliederungsgeld steuerpflichtig ist. Anerkannten Flüchtlingen unter 35 Jahre, die der Arbeitsvermittlung noch nicht zur Verfügung stehen und deshalb kein Eingliederungsgeld erhalten können, werden Beihilfen zur schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung nach dem sog. Garantiefonds gewährt. Soweit anerkannte Flüchtlinge keine Eingliederungshilfen erhalten können und hilfebedürftig sind, haben sie wie Deutsche Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. 2. Asylbewerber erhalten — bei Vorliegen der Voraussetzungen — lediglich Sozialhilfeleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz und entsprechende Leistungen nach spezialgesetzlichen Vorschriften der Länder. Nach § 120 Abs. 2 Satz 1 Bundessozialhilfegesetz beschränkt sich der Anspruch auf die Hilfe zum Lebensunterhalt. Nach Satz 2 dieser Bestimmung kann sonstige Sozialhilfe, in der Praxis vor allem Krankenhilfe, gewährt werden. Die Hilfe soll, soweit dies möglich ist, als Sachleistung gegeben und kann auch durch Aushändigung von Wertgutscheinen gewährt werden. Sie kann auf das zum Lebensunterhalt Unerläßliche eingeschränkt werden. Die Länder und Gemeinden sind — soweit ihnen das möglich ist — dazu übergegangen, Sozialhilfe als Sachleistung zu gewähren. In diesen Fällen erhalten Asylbewerber nur ein monatliches Taschengeld zwischen 10, — und 80, — DM je nach Familienstand in bar. Soweit Sozialhilfe noch insgesamt in bar ausgezahlt wird, richtet sie sich — neben der Übernahme der Mietkosten und einmaliger Beihilfen — weitgehend nach den bestehenden Regelsätzen. Der Eckregelsatz für die westdeutschen Bundesländer beträgt z. Z. 448, — DM monatlich. Ferner erhält der Hilfebedürftige bei Bedarf einmalige Beihilfen. Außerdem werden die Mietkosten übernommen. Ein monatlicher Durchschnittsbetrag läßt sich hierfür nicht angeben, da entsprechende Unterlagen nicht vorliegen. Zu Frage 42: Albanische Flüchtlinge, die den Status von Kontingentflüchtlingen haben, erhalten ein zu versteuerndes Eingliederungsgeld in Höhe von rd. 1 000, — DM monatlich. Diese Leistung entspricht — wie in der Antwort zu Ihrer ersten Frage ausgeführt — der bestehenden Rechtslage. Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten hat mitgeteilt, daß von dem Eingliederungsgeld künftig bis zu 300, — DM pro Person für Verpflegung und Unterkunft verwendet werden soll. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Clemens Schwalbe (CDU/CSU) (Drucksache 12/488 Frage 43): Welche Einstufungspraxis wird im öffentlichen Dienst in den neuen Bundesländern verfolgt, wenn zum 1. Juli 1991 durch tarifrechtliche Festlegung die Regelung getroffen wird, daß Arbeitnehmer der Beitrittsgebiete nur 60% der Westentlohnung erhalten sollen? Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben vereinbart, mit Wirkung ab 1. Juli 1991 in den neuen Bundesländern grundsätzlich das Vergütungssystem des westlichen Tarifgebiets zu übernehmen und eine Vergütung in Höhe von 60 % der sich hieraus ergebenden Beträge zu zahlen. Damit wird endlich eine leistungsgerechte Eingruppierung der Angestellten ermöglicht. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zum Aufbau einer funktionsfähigen Verwaltung. Die Tarifvertragsparteien haben die Grundvergütung in den einzelnen Vergütungsgruppen ebenso wie im BAT nach Lebensaltersstufen und nicht nach Dienstzeit bemessen. Die bisherigen Tarifvereinba- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 1833* rungen haben noch keine Dienstzeitregelungen zum Inhalt. Die Tarifvertragsparteien haben allerdings vereinbart, daß bei den vorhandenen Angestellten die erstmalige Zuordnung zu diesen Lebensaltersstufen wie bei einer Neueinstellung vollzogen wird. Diese Regelung des BAT-O ist identisch mit der im BAT bei Neueinstellungen vorgesehenen. Die Gleichstellung mit Neueinstellungen ist folgerichtig, weil der betroffene Personenkreis erstmals in das neue System der Vergütung nach dem BAT-O einbezogen wird. Aufgrund der bisher geltenden völlig unterschiedlichen Vergütungssysteme konnten keine Bewährungs- oder Tätigkeitszeiten vor Inkrafttreten des Tarifvertrags berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Höhe der Vergütung ist sichergestellt, daß sie nach dem BAT-O mindestens die bisherige Vergütung erreicht. Es kann also in keinem Fall durch die neuen tariflichen Regelungen zu einer Schlechterstellung kommen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache 12/488 Fragen 44 und 45): Wird die Bundesregierung im Hinblick darauf, daß die Autoren in den neuen Bundesländern erst ab 1. Januar 1992 von der Künstlersozialversicherung partizipieren können, das Autorenversorgungswerk der VG WORT wirtschaftlich unterstützen, damit diese in die Lage versetzt wird, auch die Autoren aus den neuen Bundesländern entsprechend zu unterstützen? Wird die Bundesregierung die pauschalen Bibliothekstantiemen von rund 4,9 Mio. DM, die die Kommission als angemessene Pauschalvergütungssumme für die Zeit vom 3. Oktober 1990 bis 31. Dezember 1991 anerkannt hat, aus dem Bundeshaushalt oder aus dem Programm „Aufschwung Ost" an die beteiligten Verwertungsgesellschaften zahlen, um die neuen Länder und ihre Kommunen, deren Bibliothekswesen ohnehin besonderen Belastungen ausgesetzt ist, für die Übergangszeit wenigstens finanziell zu entlasten, und sieht sie dafür eine Ermächtigung oder Verpflichtung im Einigungsvertrag? Zu Frage 44: Das Künstlersozialversicherungsgesetz tritt nach dem Einigungsvertrag (Anlage 1, Kapitel VIII, Sachgebiet F Abschnitt III, Nummer 5) in seiner Gesamtheit erst zum 1. Januar 1992 in Kraft. Bereits seit dem 1. Januar 1991 besteht die Abgabepflicht der Unternehmer, die Werke und Leistungen selbständiger Künstler und Publizisten für Zwecke ihres Unternehmens gegen Entgelt in Anspruch nehmen (Künstlersozialabgabe). Die Künstlersozialabgabe wird für die soziale Absicherung der Künstler und Publizisten im Jahre 1991 verwendet. Im Einigungsvertrag wurde festgelegt, daß den Künstlern und Publizisten in den neuen Bundesländern, deren Jahreseinkommen 24 000, — DM nicht übersteigt, auf Antrag die von ihnen für das Jahr 1991 zu zahlenden Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung bis zur Hälfte erstattet werden. Mit dieser Übergangsregelung wird bereits im Jahre 1991 eine weitgehende Gleichstellung der Künstler in den neuen Bundesländern mit denen in den alten erreicht, die nach dem KSVG nur die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung aufbringen müssen. Die Beitragsrückerstattung an die Künstler in den neuen Bundesländern soll aufgrund des Einigungsvertrages von der Stiftung Kulturfonds vorgenommen werden. Neben den Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe erhält die Stiftung Kulturfonds Bundesmittel in Höhe von 20 Millionen DM, um u. a. auch den Autoren in den neuen Bundesländern entsprechend den Bestimmungen des Einigungsvertrages ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung bis zur Hälfte erstatten zu können. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden wie bei den Autoren in den alten Bundesländern von der zuständigen Allgemeinen Ortskrankenkasse bzw. einer Ersatzkasse und die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bzw. der Überleitungsanstalt Sozialversicherung erbracht. Angesichts dieser Sach- und Rechtslage sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, über die erwähnten 20 Millionen DM hinaus zusätzliche Mittel dem Autorenversorgungswerk der VG WORT zur Verfügung zu stellen. Zu Frage 45: Nach Einführung der sog. Bibliothekstantieme in § 27 Urheberrechtsgesetz haben Bund und Länder in einem Vertrag mit den Verwertungsgesellschaften die Zahlungsverpflichtung für das Verleihen von Büchern durch öffentliche Bibliotheken übernommen. Die mit den Verwertungsgesellschaften vereinbarten Jahrespauschalen zur Befriedigung des nach § 27 UrhG bestehenden Vergütungsanspruches werden von Bund und Ländern im Verhältnis 1 : 9 getragen. Seit dem 3. Oktober 1990 gilt das Urheberrechtsgesetz auch in den neuen Bundesländern, die damit neben dem Bund zur Zahlung der Bibliothekstantieme verpflichtet sind. Bei der von der Kommission Bibliothekstantieme der KMK für angemessen gehaltenen pauschalen Bibliothekstantieme von 4,9 Millionen DM für den Zeitraum vom 3. Oktober 1990 bis zum 31. Dezember 1991 handelt es sich nur um den von den neuen Bundesländern aufzubringenden Anteil an der Bibliothekstantieme, nicht um den Anteil des Bundes. Eine rechtliche Verpflichtung des Bundes zur Übernahme des von den neuen Bundesländern aufzubringenden Anteils an der Bibliothekstantieme besteht nicht; Art. 35 des Einigungsvertrages, der eine übergangsweise Mitfinanzierung des Bundes zur kulturellen Substanzerhaltung und zur Förderung der kulturellen Infrastruktur ermöglicht, bietet keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage. Die Abgeltung der urheberrechtlichen Vergütungsansprüche, die jedem Autor, nicht nur den in den neuen Bundesländern lebenden Schriftstellern zusteht, dient weder der kulturellen Substanzerhaltung in den neuen Bundesländern, noch wird durch die Übernahme dieser urheberrechtlichen Vergütung die kulturelle Infrastruktur in den Kommunen gefördert. Wenngleich der Bund keine Verpflichtung zur Übernahme der von den neuen Bundesländern aufzubringenden Bibliotheks- 1834* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 tantieme sieht, ist er gleichwohl bereit, gemeinsam mit den Ländern, insbesondere mit der KMK und der VG WORT nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, damit die neuen Bundesländer bei der Aufbringung der Bibliothekstantieme vorübergehend entlastet werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage des Abgeordneten Arne Börnsen (Ritterhude) (SPD) (Drucksache 12/488 Frage 46): Über welche Kenntnisse über das Auslandsvermögen der SED/PDS verfügt die Bundesregierung, insbesondere bezogen auf die seitens der SED/PDS nach eigenen Aussagen vorgenommene Übertragung ihres Auslandsvermögens auf die ehemalige Regierung der DDR? Für die Ermittlung des Vermögens der PDS — wie auch der anderen Parteien, ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der DDR — ist gemäß Anlage II Kapitel II Sachgebiet A Abschnitt III zum Einigungsvertrag (BGBl. II 1990, S. 885, 1150) in Verbindung mit § 20 a PartG-DDR (GBl. 1990, S. 275f) die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR, die der Rechtsaufsicht der Bundesregierung untersteht, zuständig. Das Sekretariat der Unabhängigen Kommission hat mir zu Ihrer Frage mitgeteilt: Die PDS hat mehrfach — auch öffentlich und gegenüber der Unabhängigen Kommission — erklärt, sie habe im Dezember 1989 gegenüber der DDR-Regierung zugunsten des Staatshaushalts der DDR auf ihre Auslandsvermögen — einschließlich des Vermögens in den alten Bundesländern — verzichtet. Die wiederholte Aufforderung der Unabhängigen Kommission, diesen Verzicht nachzuweisen und hierzu entsprechende Urkunden vorzulegen, blieb allerdings ohne Reaktion. Daraufhin hat die Unabhängige Kommission in ihrer Sitzung am 24. April 1991 die PDS unter Fristsetzung aufgefordert, Auskunft über das Vorliegen und den Inhalt sämtlicher rechtsgeschäftlich verbindlicher Erklärungen und Vereinbarungen zum SED/PDS-Auslandsvermögen zu erteilen und diese Auskunft durch vollständige Vorlage der entsprechenden Dokumente zu belegen. Der Bescheid wurde am 26. April 1991 zugestellt. Eine Antwort der PDS auf diesen Bescheid ist bei der Unabhängigen Kommission am 10. Mai 1991 eingegangen. In dieser Antwort gibt sie an, es habe zwei Arten von Auslandsvermögen der PDS gegeben. Der eine Teil dieses Vermögens sei über den Bereich Kommerzielle Koordinierung verwaltet worden — und zwar unter Leitung von Herrn Schalck-Golodkowski — , der andere Teil durch das ZK der SED selbst. Hinsichtlich des ersten Teils schließe sich die PDS der Rechtsauffassung einer Ende 1989 vom Ministerrat der DDR eingesetzten Sonderkommission an, wonach das Parteivermögen, das vom Bereich Kommerzielle Koordinierung verwaltet wurde, in Wirklichkeit Staatseigentum gewesen sei. Bezüglich des Auslandsvermögens, das direkt vom ZK der SED gehalten wurde, wird nunmehr entgegen früheren Bekundungen des Parteivorsitzenden ausgeführt, ein Verzicht sei bisher nicht erklärt worden; jedoch bestehe nach wie vor die Bereitschaft hierzu. Allerdings lehnt die PDS in diesem Zusammenhang eine Mitwirkung bei der Feststellung von Art und Umfang dieses Auslandsvermögens ab. Nach ihrer Auffassung besteht ihrerseits keine Aufklärungspflicht. Demgegenüber ist die Unabhängige Kommission der Ansicht, daß die PDS einmal im Rahmen der von ihr nach § 20a PartG-DDR zu erstellenden Vermögensübersicht eine detaillierte Auskunft über das gesamte Auslandsvermögen zum Stichtag 7. Oktober 1989 zu geben hat und daß diese darüber hinaus — da rechtliche Identität mit der früheren SED besteht — alle Maßnahmen zu treffen hat, die für die Aufklärung und Sicherstellung des Verbleibs dieses Vermögens erforderlich sind. Die Unabhängige Kommission wird in diesem Sinne in Zusammenarbeit mit der Treuhandanstalt die ihr notwendig erscheinenden Schritte zur Sicherung des Auslandsvermögens vornehmen. Soweit ausländische Gesellschaften der Partei und deren Vermögen durch den Bereich Kommerzielle Koordinierung für die Partei verwaltet wurden, sind sie im wesentlichen bekannt. Allerdings fehlt derzeit noch eine detaillierte Kenntnis über den Umfang des Gesamtvermögens zu dem in § 20a Abs. 2 PartG-DDR gesetzten Stichtag des 7. Oktober 1989 sowie über anschließend eingetretene Veränderungen. Die PDS ist ihrer diesbezüglichen Berichtspflicht nicht nachgekommen. Eine Größenordnung läßt sich deshalb zur Zeit noch nicht angeben. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Ludwig Eich (SPD) (Drucksache 12/488 Fragen 47 und 48): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die SED/PDS Verfügungsrechte über das Kommerzielle Koordinierungs-Auslandsvermögen wahrzunehmen in der Lage war? Seit wann liegt der Bundesregierung der Zwischenbericht der Regierungskommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR vor, wann beabsichtigt sie eine Weiterleitung an den Deutschen Bundestag? Zu Frage 47: Für die Ermittlung des Vermögens der PDS — wie auch der anderen Parteien, ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der DDR — ist gemäß Anlage II Kapitel II Sachgebiet A Abschnitt III zum Einigungsvertrag (BGBl. II 1990, S. 885, 1150) in Verbindung mit § 20 a PartG-DDR (GBl. 1990, S. 275f) die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR, die der Rechtsaufsicht der Bundesregierung untersteht, zuständig. Das Sekretariat der Unabhängigen Kommission hat mir zu Ihrer Frage mitgeteilt: Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 1835* Nach den Erkenntnissen der Unabhängigen Kommission ist davon auszugehen, daß die SED bis ca. Anfang Dezember 1989 in der Lage war, ihre wirtschaftlichen Auslandsinteressen sowohl über den Bereich Kommerzielle Koordinierung als auch unmittelbar gegenüber den ausländischen Parteigesellschaften wahrzunehmen. Für die Zeit danach liegen detaillierte Erkenntnisse über eine etwaige Einflußnahme der SED/PDS auf das Auslandsvermögen noch nicht vor. Zu Frage 48: Der Zwischenbericht der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR ist beim Bundesminister des Innern am 26. März 1991 eingegangen. Nachdem sich zwischenzeitlich die zuständigen Ressorts mit dem Zwischenbericht befaßt haben, fand eine Kabinettbehandlung am 15. Mai 1991 statt, bei der die Weiterleitung des Zwischenberichts an den Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Hampel (SPD) (Drucksache 12/488 Fragen 49 und 50): Ist der Bundesregierung bekannt, ob alle Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR der Auflage zur Offenlegung ihrer Bilanzen zum Stichtag 7. Oktober 1989 nachgekommen sind? Ist der Bundesregierung bekannt, welchen Parteien und Mitgliedern am sogenannten Runden Tisch finanzielle Mittel zugeflossen sind, und wie wurden diese verwandt? Zu Frage 49: Für die Ermittlung des Vermögens der PDS — wie auch der anderen Parteien, ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der DDR — ist gemäß Anlage II Kapitel II Sachgebiet A Abschnitt III zum Einigungsvertrag (BGBl. II 1990, S. 885, 1150) in Verbindung mit § 20 a PartG-DDR (GBl. 1990, 5. 275f) die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR, die der Rechtsaufsicht der Bundesregierung untersteht, zuständig. Das Sekretariat der Unabhängigen Kommission hat mir zu Ihrer Frage mitgeteilt: Nach § 20 a Abs. 1 PartG-DDR hat die Unabhängige Kommission die Aufgabe, einen Bericht über die Vermögenswerte aller Parteien und ihnen verbundenen Organisationen, juristische Personen und Massenorganisationen der DDR im In- und Ausland zu erstellen. Damit die Unabhängige Kommission diese Aufgabe erfüllen kann, sind alle Parteien und sonstigen Institutionen bzw. deren Rechtsnachfolger nach § 20 a Abs. 2 PartG-DDR verpflichtet, Rechenschaft zu legen. Sie haben insbesondere eine Vermögensübersicht nach dem Stand vom 7. Oktober 1989 vorzulegen. Die Parteien und sonstigen Institutionen haben der Unabhängigen Kommission Vermögensübersichten vorgelegt, jedoch — trotz wiederholter Anmahnungen — in keinem Falle zum Stichtag des 7. Oktober 1989. Die Unabhängige Kommission hat nunmehr Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beauftragt, anhand der vorgelegten Unterlagen Vermögensübersichten zum gesetzlichen Stichtag zu erstellen. Zu Frage 50: Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, daß der insoweit maßgebliche Zeitraum mit dem Tag der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten (3. Oktober 1990) endet. Die Verwaltung des Deutschen Bundestages hat der Bundesregierung Unterlagen der Volkskammer sowie der Arbeitsgruppe Parteienfinanzierung der Volkskammer der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik über die Gewährung staatlicher Leistungen an Parteien/politische Vereinigungen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zur Verfügung gestellt. Über deren Vollständigkeit und Richtigkeit können keine Angaben gemacht werden. Hiernach wurden finanzielle Leistungen an folgende Parteien/politische Vereinigungen erbracht: — Bund Freier Demokraten (B.F.D.) — Bündnis 90 (NEUES FORUM-DEMOKRATIE JETZT — IFM) — Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) — CDJ — „Demokratischer Aufbruch — sozial+ökologisch" (DA) — Demokratie Jetzt — Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) — Deutsche Forumpartei (DFP) — Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) — Deutsche Biertrinker Union (DBU) — Deutsche Jugendpartei (DJP) — Deutsche Soziale Union (DSU) — Die Nelken — Domowina — Europa-Union der DDR — Freie Deutsche Jugend (FDJ) — Freie Demokratische Partei in der DDR — Die Liberalen (FDP) — Grüne Liga (Runder Tisch, aber nicht als Partei registriert) — Grüne Partei/Unabhängiger Frauenverband (UFV) — Jugendbund Deutscher Regenbogen — Initiative Frieden und Menschenrechte (IFM) — JuliA — Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) — Landjugendverband in der DDR — NEUES FORUM — Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) 1836* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 — RAP — Soz. Studentenbund — Spartakist-Arbeiterpartei Deutschlands (SpAD- Leninisten) — Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) — Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) — Vereinigte Linke (VL) Der Bundesregierung liegen keine Unterlagen über die Verwendung der an diese Parteien/politische Vereinigungen erbrachten Leistungen vor. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Frage des Abgeordneten Arne Börnsen (Ritterhude) (SPD) (Drucksache 12/488 Frage 51): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das Auslandsvermögen aus dem Kommerziellen Koordinierungs-Verantwortungsbereich des Schalck-Golodkowski vor, um welche Größenordnung handelt es sich dabei? Der umfangreiche Besitz an ausländischen Gesellschaften des ehemaligen Bereichs „Kommerzielle Koordinierung" ist unter der im Juni 1990 gegründeten Effect Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH zusammengefaßt. Es handelt sich um 15 Obergesellschaften mit Sitz in Liechtenstein, der Schweiz, Luxemburg, Spanien und Curacao, die jeweils weitere Untergesellschaften halten. Die Effect Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH verwaltet den Beteiligungsbesitz treuhänderisch für die Treuhandanstalt und wickelt ihn ab. Die Treuhandanstalt rechnet mit einem Verwertungsergebnis von insgesamt rund 224 Millionen DM. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Arne Fuhrmann (SPD) (Drucksache 12/488 Fragen 52 und 53): Welche konkreten Schritte beabsichtigt die Bundesregierung im Zusammenhang mit Verhandlungen zur Aufhebung des Soltau-Lüneburg-Abkommens in nächster Zeit, um eine sofortige Reduzierung des täglichen Panzerkrieges in den bewohnten Teilen der betroffenen Region zu gewährleisten, um weitere Panzer- und Schießübungen im Naturschutzgebiet (in dem Wanderer die Wege nicht verlassen dürfen und der Gebrauch von Feuer und offenem Licht verboten ist) sofort zu unterbinden, um die weitere Zerstörung dieser einmaligen Kulturlandschaft und die Verseuchung des Bodens mit Ölen, Cadmium, Blei und Quecksilber zu verhindern? Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die Regeneration des verseuchten Bodens und die notwendigen Aufforstungsarbeiten zu garantieren, und für welchen Zeitraum sind — auch nach Aufhebung des Soltau-Lüneburg-Abkommens — Entschädigungs- und Ausfallzahlungen für die betroffenen Kreise und Gemeinden von seiten des Bundes gesichert? Zu Frage 52: Die Bundesregierung ist sich der Situation im Übungsgebiet Soltau-Lüneburg bewußt. Sie setzt sich intensiv für eine Behebung oder zumindest eine Verringerung der Belastungen der Bevölkerung durch den Übungsbetrieb ein. Das Auswärtige Amt wird die zur Verwirklichung dieses Ziels erforderlichen Verhandlungen über das Soltau-Lüneburg-Abkommen im Zusammenhang mit der Überprüfung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut führen. Unabhängig hiervon hat die Bundesregierung entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 30. Oktober 1990 (Drucksache 11/7958) bereits mit der britischen Regierung Gespräche über Möglichkeiten der Verlagerung der Übungsaktivitäten auf schon vorhandene Truppenübungsplätze eingeleitet. Bei den deutsch-britischen Regierungskonsultationen am 11. März 1991 haben der Bundesminister der Verteidigung Dr. Stoltenberg und der britische Verteidigungsminister King vereinbart, eine gemeinsame Arbeitsgruppe unter Beteiligung auch kanadischer Vertreter einzusetzen mit dem Zweck, Übungsmöglichkeiten zu prüfen, die den britischen und kanadischen Streitkräften im Gegenzug für einen Verzicht auf das Soltau-Lüneburg-Gebiet angeboten werden können. Die Bundesregierung wird auf ein zügiges Verfahren hinwirken. Zu Frage 53: Die Bundesregierung kann noch nicht mitteilen, ob bzw. in welchem Umfang eine Verseuchung des Bodens im Übungsgebiet Soltau-Lüneburg gegeben ist. Zur Zeit werden entsprechende Bodenuntersuchungen vorgenommen. Die Abgeltung von Schäden der Streitkräfte richtet sich hauptsächlich nach den mit den jeweiligen Eigentümern abgeschlossenen Nutzungsverträgen. Dies bedeutet, daß in erster Linie die Streitkräfte haften. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Rudolf Bindig (SPD) (Drucksache 12/488 Fragen 54 und 55): Kann die Bundesregierung angeben, wie der Bundesminister der Finanzen die haushaltstechnische Abwicklung der für humanitäre Hilfe für die Kurdenflüchtlinge vorgesehenen 415 Millionen DM vorzunehmen gedenkt; aus welchen Haushaltstiteln und Haushaltsetats soll der Betrag bereitgestellt werden? Kann die Bundesregierung — gegebenenfalls kalkulatorisch — angeben, welcher Teilbetrag der 415 Millionen DM, welche für die humanitäre Hilfe für Kurden vorgesehen sind, wahrscheinlich für Transport- und sonstige Leistungen an die Bundeswehr zu zahlen, d. h. dem Bundesministerium der Verteidigung zu erstatten sein wird? Zu Frage 54: Der Bundesminister der Finanzen hat im Anschluß an die Kabinettberatung am 17. April 1991 dem Auswärtigen Amt die Bewirtschaftung der erforderlichen Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 1837* Haushaltsmittel übertragen und ihm die Mittel umgehend zugewiesen. Der Betrag von 415 Millionen DM wird in Höhe von 355 Millionen DM aus dem im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 1991 bei Kapitel 6007 eingerichteten Titel 686 06 — Humanitäre Hilfsmaßnahmen für die kurdischen Flüchtlinge in der Golfregion — geleistet. Die restlichen 60 Millionen DM stellen den Restbetrag des deutschen Anteils an den EG-Hilfsmaßnahmen für die kurdischen Flüchtlinge dar; sie werden über den bei Kapitel 6001 ausgebrachten Titel 019 01 — Zuweisungen an die Europäischen Gemeinschaften nach Bruttosozialprodukt-Schlüssel — bereitgestellt. Das Bundeskabinett hat beschlossen, den zusätzlich bereitgestellten Betrag von 415 Millionen DM unter Beteiligung aller Bundesressorts im Haushaltsvollzug 1991 zu erwirtschaften. Der Bundesminister der Finanzen wird dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages zur Bereinigungssitzung am 22./23. Mai 1991 einen Vorschlag zur Erwirtschaftung dieses Betrages vorlegen. Zu Frage 55: Im Rahmen der von der Bundesregierung am 17. April 1991 beschlossenen zusätzlichen Soforthilfe für die kurdischen Flüchtlinge ist ein Teilbetrag von 105 Millionen DM für die Erstattung von Transportkosten an die Bundeswehr vorgesehen. Der Erstattungsbetrag von 105 Millionen DM ist vom Bundesminister der Verteidigung pauschal berechnet worden. Er umfaßt die Kosten für die Durchführung der Luftbrücke von fünf Flugzeugen täglich und den Betrieb von 40 Hubschraubern im Iran und in der Türkei für einen Zeitraum von 60 Tagen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Roth (SPD) (Drucksache 12/488 Fragen 56 und 57): Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten des Golfkrieges, und welche Struktur haben diese Kosten aufgeschlüsselt auf die beteiligten Nationen der Operation Wüstenschild? Welchen tatsächlichen Anteil in Geld- und Sachleistungen trägt die Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage 56: Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die gesamten Kosten des Golfkriegs bzw. über die Kosten der Anti-Irak-Koalition vor. Ein Ende April 1991 dem amerikanischen Kongreß vorgelegter Bericht der verantwortlichen Haushaltsbehörde, nämlich des „Office of Management and Budget" , schätzt die den USA entstandenen und weiterhin entstehenden Kosten auf über 60 Milliarden US-Dollar. Die Haushaltsbehörde sieht sich bisher jedoch noch nicht in der Lage, eine endgültige Kostenrechnung vorzunehmen. Zu Frage 57: Der Umfang der von der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Golfkonflikt erbrachten Leistungen beträgt rund 15 Milliarden DM. Hiervon entfallen 11,2 Milliarden DM auf Geldleistungen und 3,8 Milliarden DM auf Sachleistungen (z. B. Transportunterstützung). Hinzu kommt unsere Unterstützung für die von der Golfkrise wirtschaftlich betroffenen Länder in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden DM, insbesondere für Ägypten, Jordanien und die Türkei. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Beckmann auf die Frage des Abgeordneten Manfred Heise (CDU/CSU) (Drucksache 12/488 Frage 58): Ist nach der weitgehenden Vergabe an eine Neuauflage des Bund/Länder-Programms zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur aus der sogenannten Zonenrandförderung gedacht, die ja nunmehr der Entwicklung in den neuen Bundesländern zusteht, um daraus insbesondere den Gemeinden im ehemaligen 500 m-Schutzstreifen oder auch der 5 km-Sperrzone vorrangig zu hellen? Bei dem im Frühjahr 1990 noch mit der damaligen DDR-Regierung und den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern gemeinsam konzipierten und finanzierten Programm zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Grenzgebiet der DDR zur Bundesrepublik Deutschland im Umfang von insgesamt 400 Millionen DM handelte es sich nicht um eine Maßnahme im Rahmen der Zonenrandförderung im Sinne des Zonenrandförderungsgesetzes. Das Programm hatte vielmehr Pilot- und Erprobungscharakter für die Übertragung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" auf die neuen Länder. Es diente der schnellen Verknüpfung der Wirtschaftsräume beiderseits der Grenze sowie der Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit zwischen den benachbarten Ländern und Kommunen. Bei der Einbeziehung des Beitrittsgebietes in die Gemeinschaftsaufgabe, die mit dem Beitritt am 3. Oktober 1990 erfolgte, wie auch bei der Konzipierung weiterer wirtschaftlicher Hilfen (z. B. Investitionszulage; Sonderabschreibungen) wurde bewußt auf eine regionale Differenzierung verzichtet, weil das Gesamtgebiet der neuen Länder als förderungswürdig einzustufen ist. Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes (Artikel 91 a) steht es allerdings den Ländern bei der Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe frei, eine solche Differenzierung nach ihren eigenen Kriterien einzuführen, falls sie dies für sinnvoll halten. 1838* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Beckmann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jürgen Schmieder (FDP) (Drucksache 12/488 Frage 59): Wie schätzt die Bundesregierung den Umfang und die Erscheinungsformen des Schwarzhandels bzw. des Schwarzmarktes in den neuen Bundesländern ein, und welche — hoffentlich sofort eingeleiteten — Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen? Der Bundesregierung liegen keinerlei zuverlässige Angaben über den Umfang des sogenannten Schwarzhandels bzw. des Schwarzmarktes vor. Darüber hinaus dürfte es kaum allgemeingültige Abgrenzungskriterien für den sogenannten Schwarzhandel geben. Soweit damit auf den Handel ohne gewerbliche Genehmigung abgestellt wird, kann jedoch nach stichprobenartigen Nachfragen bei kommunalen Gewerbeordnungsämtern und Industrie- und Handelskammern festgestellt werden, daß Fälle von Handel ohne gewerbliche Genehmigung höchstens vereinzelt auftreten. Von, einem großen Umfang dieser widerrechtlichen Form des Handels kann nach den uns vorliegenden Hinweisen nicht die Rede sein. Möglicherweise beruht der Verdacht eines umfänglichen sogenannten Schwarzhandels in den neuen Bundesländern auf den nach der Wirtschafts- und Währungsunion schnell entstandenen sogenannten Provisorien, wie u. a. großflächige Zeltmärkte, Nutzung von Lagergebäuden und anderen Gebäuden als Einzelhandelseinrichtungen, aber insbesondere auf den in fast allen Gemeinden vorzufindenden Straßenmärkten. Für die Straßenmärkte liegen in der Regel jedoch Ausnahmegenehmigungen der kommunalen Gewerbeordnungsämter vor. Aufgrund der teilweise geringen Personalkapazität der kommunalen Ämter kann es allerdings in Einzelfällen zum Auftreten des nicht genehmigten Straßenhandels kommen. Diese provisorische Schaffung von neuen Einzelhandelsflächen muß vor allem auch vor dem Hintergrund gesehen werden, daß die Verkaufsraumflächen des Einzelhandels in den neuen Bundesländern nur 1/3 der im früheren Bundesgebiet verfügbaren Flächen ausmachen und damit einem Mangel kurzfristig begegnet werden soll. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlaß, besondere gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen. Die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten, das Auftreten eines nicht genehmigten Straßenhandels zu unterbinden, reichen aus. Jedoch sollten die Kommunen, deren Gewerbeordnungsbereich personelle Engpässe aufweist, diese so schnell wie möglich beheben. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Beckmann auf die Frage des Abgeordneten Ortwin Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 12/488 Frage 60) : Treffen Mitteilungen zu, wonach deutsche Firmen an den von der Bundesrepublik Deutschland zu finanzierenden Wohnungen für die in die UdSSR zurückkehrenden Soldaten und ihre Familienangehörigen nicht oder nur unwesentlich beteiligt sind, weil die Bundesregierung eine internationale Ausschreibung zum Bau der Wohnungen akzeptiert hat und deutsche Firmen (auch aus den neuen Bundesländern) keine Chance gegenüber Billigkonkurrenz aus anderen Ländern haben? Bisher sind im Rahmen des Wohnungsbauprogramms für die aus dem Beitrittsgebiet zurückkehrenden sowjetischen Soldaten noch keinerlei Vergaben erfolgt. Mit der sowjetischen Seite wurde vertraglich vereinbart, daß die Vergabe auf Basis eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens erfolgt, wobei neben dem Preis Elemente wie Leistungsfähigkeit, Qualität, Gewähr für termingerechte Erstellung und Einbindung von Unternehmen aus den neuen Bundesländern mit in die Vergabeentscheidung einfließen sollen. Außerdem wurde der sowjetischen Seite seit Programmstart verdeutlicht, daß die Bundesregierung von einer überwiegenden Beauftragung deutscher Unternehmen ausgeht. Die sowjetische Seite hat in der letzten Woche vorgeschlagen, alle Aufträge an ausländische Unternehmen zu vergeben, da sie nach sowjetischer Auffassung die günstigsten Angebote abgegeben hätten. Da diese Bewertung mit den gemeinsam erörterten Ergebnissen der Ausschreibung und der vereinbarten Vorgehensweise nicht im Einklang steht, hat die Bundesregierung ihrerseits Vorschläge für die Vergabe vorgelegt, bei denen solche Unternehmen zum Zuge kommen sollten, die neben der Preiswürdigkeit auch das Kriterium der Einbindung von Unternehmen in den neuen Bundesländern erfüllt haben. Entsprechend den vertraglich vereinbarten Regeln wird sich jetzt der Gemeinsame Lenkungsausschuß auf Ministerebene mit der Vergabe befassen, um ein Einvernehmen herzustellen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Beckmann auf die Fragen des Abgeordneten Klaus Kirschner (SPD) (Drucksache 12/488 Fragen 61 und 62) : Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über im Ausland durchgeführte Trainingsprogramme der Firma Heckler & Koch (Oberndorf) im Zusammenhang mit dem Export und der Vermarktung der von dieser Firma hergestellten Handfeuerwaffen? Ist es üblich, daß deutsche Rüstungsfirmen im Ausland solche Trainingsprogramme durchführen, und welche solcher Programme und Firmen sind der Bundesregierung bekannt? Zu Frage 61: Der Bundesregierung ist bekannt geworden, daß die US-Tochtergesellschaft des deutschen Unternehmens, Heckler & Koch, INC., Trainingsprogramme für Heckler & Koch-Waffen in den USA durchführt. Teilnehmer dieser Veranstaltung sind amerikanische Po- Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 25. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 14. Mai 1991 1839* lizei- und Militärangehörige. Derartige Trainingsprogramme werden in den USA auch von anderen Waffenherstellern üblicherweise angeboten. Zu Frage 62: Der Bundesregierung sind Trainingsprogramme dieser Art von anderen deutschen Herstellern nicht bekannt. Bei der Lieferung von militärischem Großgerät ist es allerdings üblich, daß der Kunde vom Hersteller ausführlich in die Bedienung, Handhabung und Wartung der Waffensysteme eingewiesen wird. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Klaus Beckmann auf die Fragen der Abgeordneten Lydia Westrich (SPD) (Drucksache 12/488 Fragen 63 und 64): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Schuhexportförderung der Länder Argentinien, Kolumbien, Mexiko, Tunesien und Türkei durch die Zahlung von Zuschüssen zur Gestaltung der Ländergemeinschaftsstände auf der Großen deutschen Schuhmusterschau (GDS) — wie bereits im März 1991 geschehen — auch für die Messe im September 1991 fortzusetzen, und wie rechtfertigt sie diese Zahlungen angesichts der nicht subventionierten und nach wie vor in der Krise befindlichen deutschen Schuhindustrie? Wie beabsichtigt die Bundesregierung auf die Subventionspolitik der indischen Regierung zu reagieren, die dazu führt, daß Schuhhalbfertigprodukte (z. B. Schäfte) aus Indien zum gleichen Preis eingeführt werden können wie Rohleder, und wie stellt sich die Bundesregierung unter diesen Umständen den Schutz von Arbeitsplätzen in der deutschen Schuhindustrie vor? Zu Frage 63: Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, die Schuhexportförderung für die Länder Argentinien, Kolumbien, Mexiko, Tunesien und Türkei durch Zahlung von Zuschüssen zur Gestaltung von Ländergemeinschaftsständen auf der GDS Internationale Schuhmesse Düsseldorf auch im September 1991 fortzusetzen. Es ist Ziel der Entwicklungspolitik der Bundesregierung, die Entwicklungsländer in die arbeitsteilige Weltwirtschaft zu integrieren und ihnen dabei zu helfen, ihre Produkte auf den Märkten der westlichen Länder zu verkaufen. Weitere Details dazu könnte das für die Messeförderung für Entwicklungsländer zuständige Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit mitteilen. Auf die Wettbewerbssituation der deutschen Schuhindustrie wirken sich die Fördermaßnahmen zugunsten der genannten Länder kaum aus, weil diese Länder bisher nur sehr geringe Mengen auf den deutschen Markt exportieren und weil die Qualität dieser Schuhe das Qualitätsniveau der deutschen Schuhproduktion noch nicht erreicht. Im übrigen erhält die deutsche Schuhindustrie bei Messebeteiligung im Ausland ebenfalls entsprechende finanzielle Unterstützung aus dem Auslandsmessetitel des Bundesministers für Wirtschaft. Zu Frage 64: Schuhschäfte und Leder werden nicht zum gleichen Preis aus Indien eingeführt. Ausweislich der Außenhandelsstatistik (Spezialhandel) für das Jahr 1989 sind die Preise für indische Schuhhalbfertigprodukte erheblich höher als für indisches Leder. Von diesen Preisunterschieden können damit keine negativen Auswirkungen auf Arbeitsplätze in der deutschen Schuhindustrie abgeleitet werden. Es ist aber bekannt, daß die indische Regierung den Export sowohl von Leder als auch von Schuhen durch staatliche Maßnahmen fördert. Die Kombination von natürlichen Standortvorteilen bei der Rohware und damit beim Leder sowie das extrem niedrige Lohnniveau ist die eigentliche Ursache dafür, daß deutsche Hersteller ihre Schuhhalbfertigprodukte in beträchtlichem Umfang aus Indien beziehen. Die Bundesregierung und die EG beabsichtigen, das Thema Subventionspolitik gegenüber Indien in der Uruguay-Runde zur Sprache zu bringen. Anlage 40 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. April 1991 beschlossen, dem Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Im Jahre 1991 zuzustimmen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 12/50 Drucksache 12/65 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 12/157 Nr. 2.1 Innenausschuß Drucksache 12/210 Nr. 31, 32 Finanzausschuß Drucksache 12/210 Nr. 76 Haushaltsausschuß Drucksache 11/360 Nr. 3.13, 2.13 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksachen 12/210 Nr. 118, 119, 121, 124 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksachen 12/152 Nr. 50-52 Drucksache 12/157 Nr. 2.30 Drucksachen 12/210 Nr. 135, 136 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/210 Nr. 205 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/152 Nr. 62 Drucksache 12/311 Nr. 2.21 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 12/152 Nr. 67 Drucksache 12/187 Nr. 2.24
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    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, das Wort hat jetzt unsere Kollegin Angelika Barbe.


Rede von Angelika Barbe
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die aktuelle Diskussion, wie sie sich heute hier in der Frage bezüglich der
Einsetzung eines Verfassungsrats zeigt, macht ganz deutlich: Verfassungsfragen sind Machtfragen.
Besonders deutlich wird das in der Art und Weise, wie über die Änderung der Verfassung diskutiert wird. Es wird gesagt: Das ist die beste Verfassung, die wir je hatten. Dabei sind inzwischen über 38 Änderungen vollzogen worden.

(Dr. Jürgen Rüttgers [CDU/CSU]: Gerade deshalb!)

Es werden Befürchtungen laut, daß über den Verfassungsrat gleichberechtigt vielleicht eigene Gedanken von Ländervertretern, von Bürgerrechtlern, von Wissenschaftlern und von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in die Beratungen eingebracht werden. Es wird behauptet: Das sind keine arbeitsfähigen Gremien, und Parlamentarier aus unseren eigenen Reihen, die Parlamentarier vom Bündnis 90, werden zu Beratern degradiert.
Ich verstehe das sehr wohl. Damit sind natürlich Befürchtungen dahin verbunden, daß sozialstaatliche Elemente in die Verfassung aufgenommen werden könnten, die als hemmend für die Entfaltung der Marktkräfte und damit als Bedrohung des Status quo angesehen werden könnten.
Ich denke beispielsweise an die Reaktion auf die Verfassung vom Runden Tisch oder an die Sozialcharta.
Die Forderungen, die dort erhoben worden sind, nämlich ein Recht auf Arbeit oder Arbeitsförderung, ein Recht auf menschenwürdigen Wohnraum, ein Recht auf Aus- und Weiterbildung, weitergehende Demokratisierung des Arbeitslebens und die Grundsicherung, sind Bedürfnisse, die wir Menschen im Osten haben und die Sie ablehnen.
Die andere Frage, das Recht auf Eigentum, betrifft Ihre Bedürfnisse. Das verstehen wir sehr gut.
Ich möchte auch auf Herrn Scholz eingehen. Er sagte, man brauche keine neue Verfassung, und man wolle deshalb auch keine neue Verfassung. Ich sage dagegen: Wir im Osten brauchen die neue Verfassung. Wir wollen sie auch. Bei uns spielen andere Bedürfnisse eine Rolle.
Sie behaupten, das Sozialstaatsprinzip sei meisterhaft gestaltet. Ich will versuchen, das zu widerlegen. Wenn man sich das Grundgesetz ansieht, dann stellt man fest, daß drei Staatszielbestimmungen des Grundgesetzes ganz wichtige Bestimmungen sind: Demokratie, Rechtsstaat und Bundesstaat. Dies sind Leitprinzipien, die für die Umgestaltung wichtig waren. Das Sozialstaatspostulat wurde aber vernachlässigt.
Bei der Analyse stellt sich heraus, daß das Prinzip des Rechtsstaats damals ganz bewußt aus der Erfahrung der nationalsozialistischen Diktatur entwickelt wurde. Auch für uns im Osten Deutschlands, die wir die Rechtsstaatlichkeit vermißt haben, hat die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit besondere Bedeutung. Ich unterstreiche den hohen Respekt vor dem Grundgesetz, den Wolfgang Thierse hier angesprochen hat. Denn die klassischen Freiheitsrechte wie die Versammlungs- und die Meinungsfreiheit haben wir



Angelika Barbe
40 Jahre lang vermißt. Das hat auch verhindert, daß es im Osten zu einer Demokratie kommen konnte.
Aber — es fehlen die sozialen Grundrechte. Die sind Ihrer Meinung nach schwer einklagbar und schwerer einzuhalten. Ich verstehe darunter aber auch Ihre Furcht vor Veränderungen der Machtverhältnisse. Das ist durch diese Argumente auch ausgedrückt worden.
Ich möchte ein paar Prinzipien ansprechen, die für uns im Osten ganz wichtig sind. Wenn das Prinzip der rechtlichen, gleichen Freiheit für alle — gleichzeitig mit ökonomischer Herrschaft von Marktwirtschaft gekoppelt ist — besteht immer die Gefahr, daß es zu besitzabhängiger sozialer Ungleichheit und damit zu sozialer Unfreiheit kommen kann.
Wir haben aber im Osten nicht nur die Gefahr, sondern wir haben drüben die Wirklichkeit: die Arbeitslosen und die Sozialhilfeempfänger, denen die Freiheit jetzt überhaupt nichts nützt.
Deshalb sind gezielte staatliche Gegenwirkungen nötig; um die vom Rechtsstaat gewährte individuelle Freiheit und rechtliche Gleichheit überhaupt für Menschen erlebbar zu machen. Die sozialen Errungenschaften von Marktwirtschaftssystemen sind doch politisch errungen worden. Denken wir nur an die Kämpfe der Gewerkschaften, die das ja mitbewirkt haben.
Wenn jetzt Freiheit hoch geschätzt wird, gleichzeitig aber auch vielgestaltiges wirtschaftliches Leben als Voraussetzung von Freiheit zugelassen sein muß, so frage ich mich nach den Erfahrungen des letzten Jahres bei uns im Osten, welche gleichen Chancen denn für jeden vorhanden sind. Wo oder inwieweit findet denn Wettbewerb überhaupt statt? Es gibt eine ungerechte Verteilung von Einkommen und Produktivvermögen. Das macht die Startbedingungen im Wettbewerb erst einmal gar nicht für alle gleich. Es macht sie extrem ungleich. Ich denke an die Verteilung öffentlicher Aufträge, die im Augenblick alle zugunsten der Westbetriebe erfolgen, zuungunsten der Ostbetriebe.
Ich zitiere Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes: „Der Staat hat die Pflicht, für einen Ausgleich der sozialen Gegensätze und damit für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. " Das ist aber nur eine Postulatform. In Art. 20 und 28 reicht das nicht aus, sondern es ist ein bindendes eindeutiges Sozialstaatsmodell notwendig. Es sollte in einer zukünftigen Verfassung verankert sein.

(Beifall bei der SPD)

Im Zusammenhang mit dem Anspruch eines jeden Menschen auf Achtung und Schutz seiner Persönlichkeit und Privatheit muß auch das Recht eines jeden einzelnen auf Einsicht in seine eigenen persönlichen Daten und auf Einsicht in die ihn betreffenden Akten in der zukünftigen Verfassung verankert sein. Ich denke hier besonders an das Stasi-Aktengesetz. Täglich rufen etliche Bürger bei mir an oder schreiben mir und fordern genau dies, nachdem sie 40 Jahre lang Drangsal erdulden mußten.
Ein weiteres Problem ist die Gleichstellung der Frau in allen Bereichen von Gesellschaft und Staat.
Auch dies bedarf einer Regelung in der Verfassung. Dazu gehört auch das Recht der Frau, selbst über die Fortsetzung der Schwangerschaft zu entscheiden, und gleichzeitig die Verpflichtung des Staats, werdendes Leben durch das Angebot sozialer Hilfen zu schützen.

(Beifall bei der SPD)

In der Debatte muß bedacht werden, ob Frauen in der DDR bisherige Rechtspositionen überhaupt genommen werden dürfen; denn es gibt einen Bestandschutz für gewachsene Rechtsverhältnisse, auf denen Millionen von Lebensentwürfen aufgebaut worden sind. Auch dies alles muß in einer Verfassungsdebatte Berücksichtigung finden.
Als Ostparlamentarier in der Opposition bin ich nach leidvoller Erfahrung zu der Überzeugung gelangt, daß die parlamentarische Demokratie gestärkt werden muß, und zwar nicht nur all jene Formen, die den direkten Einfluß des Volkes auf die Willensbildung des Staates erhöhen — ich denke hier an Volksbegehren und Volksbefragungen, sondern ich denke vor allem auch an das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung. Da muß etliches neu geregelt werden, und zwar mit dem Ziel, die Informations- und Kontrollrechte des Parlaments zu stärken.

(Beifall bei der SPD)

Es hätte nicht zu dem Skandal zu kommen brauchen, daß das Bundesministerium des Innern den Parlamentariern den Gauck-Bericht über de Maizière vorenthalten hat und wir dann alle die Daten aus dem „Spiegel" erfahren haben.
An den Schluß meiner Rede möchte ich ein Zitat von Gustav Heinemann stellen, das uns, die wir in einem Unrechtsstaat groß geworden sind und leben mußten, beim Kampf um unsere Rechte weiterhelfen wird. Gustav Heinemann sagte: Das geschriebene Recht ist die Magna Charta des kleinen Mannes. — Dieses Recht haben wir als Interessenvertreter der Bürger für alle Bürger und nicht nur für mächtige Lobbyisten politisch durchzusetzen.
Danke schön.

(Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE sowie bei Abgeordneten der PDS/ Linke Liste)


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    Meine Damen und Herren, nunmehr hat das Wort unser Kollege Norbert Geis.