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    Plenarprotokoll 12/24 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 24. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. April 1991 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1607 A Zusatztagesordnungspunkt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (AFG u. a. ÄndG) (Drucksache 12/413) 1607 A Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (RentenÜberleitungsgesetz — RÜG) (Drucksache 12/405) Julius Louven CDU/CSU 1607 B Rudolf Dreßler SPD 1613 B Heinz Hübner FDP 1619A Petra Bläss PDS/Linke Liste 1621 D Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 1623 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 1625 B Ulrike Mascher SPD 1630 A Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 1633 B Rudolf Dreßler SPD 1634 A Renate Jäger SPD 1637 A Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 1639 C Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg . 1621 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Abgeordneten Ursula Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Eva Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Familien mit Kindern: Gesetz zur Einführung von Mütterunterstützung für Nichterwerbstätige in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/409) Maria Michalk CDU/CSU 1641 C Frank-Michael Habermann SPD 1642 B Dr. Eva Pohl FDP 1643 C Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 1644 A Roswitha Verhülsdonk, Parl. Staatssekretärin BMFuS 1644 B Zusatztagesordnungspunkt: Aktuelle Stunde betr. Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. 4. 1991 zur Abwicklung Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . . 1645 C Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . . 1646 C Hans Gottfried Bernrath SPD 1647 B Manfred Richter (Bremerhaven) FDP . . 1648 B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 1649 A Maria Michalk CDU/CSU 1650 C Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 1651 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP 1652 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1991 Monika Brudlewsky CDU/CSU 1652 D Hans-Joachim Welt SPD 1653 C Hartmut Koschyk CDU/CSU 1654 B Johannes Singer SPD 1655 B Dr. Franz-Hermann Kappes CDU/CSU . 1656A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 30 GO) 1656 C Nächste Sitzung 1657 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1659* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1660* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1991 1607 24. Sitzung Bonn, den 26. April 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 26. 04. 91* Bartsch, Holger SPD 26. 04. 91 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 26. 04. 91 Bindig, Rudolf SPD 26. 04. 91* Blunck, Lieselott SPD 26. 04. 91* Böhm (Melsungen), CDU/CSU 26. 04. 91* Wilfried Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Brecht, Eberhard SPD 26. 04. 91* Büchler (Hof), Hans SPD 26. 04. 91* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 26. 04. 91* Burchardt, Ursula SPD 26. 04. 91 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 26. 04. 91 Peter Harry Conradi, Peter SPD 26. 04. 91 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 26. 04. 91 Herta Daubertshäuser, Klaus SPD 26. 04. 91 Dr. Dobberthien, SPD 26. 04. 91** Marliese Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 26. 04. 91 Duve, Freimut SPD 26. 04. 91 Eimer (Fürth), Norbert FDP 26. 04. 91 Dr. Elmer, Konrad SPD 26. 04. 91 Eylmann, Horst CDU/CSU 26. 04. 91 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 26. 04. 91** Formanski, Norbert SPD 26. 04. 91 Francke (Hamburg), CDU/CSU 26. 04. 91 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 26. 04. 91 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 26. 04. 91** Gattermann, Hans H. FDP 26. 04. 91 Dr. von Geldern, CDU/CSU 26. 04. 91 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich FDP 26. 04. 91 Gleicke, Iris SPD 26. 04. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 26. 04. 91 Graf, Günter SPD 26. 04. 91 Gries, Ekkehard FDP 26. 04. 91 Grünbeck, Josef FDP 26. 04. 91 Haack (Extertal), SPD 26. 04. 91 Karl-Hermann Haschke (Jena-Ost), Udo CDU/CSU 26. 04. 91** Dr. Hauchler, Ingomar SPD 26. 04. 91 Henn, Bernd PDS 26. 04. 91 Dr. Holtz, Uwe SPD 26. 04. 91** Dr. Hoth, Sigrid FDP 26. 04. 91 Ibrügger, Lothar SPD 26. 04. 91 Irmer, Ulrich FDP 26. 04. 91** Janz, Ilse SPD 26. 04. 91 Dr. Janzen, Ulrich SPD 26. 04. 91 Jelpke, Ulla PDS 26. 04. 91 Jeltsch, Karin CDU/CSU 26. 04. 91 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 26. 04. 91 Kittelmann, Peter CDU/CSU 26. 04. 91* Klein (München), Hans CDU/CSU 26. 04. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Koschnick, Hans SPD 26. 04. 91 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 26. 04. 91 Günther Kubatschka, Horst SPD 26. 04. 91 Kubicki, Wolfgang FDP 26. 04. 91 Dr. Kübler, Klaus SPD 26. 04. 91 Dr.-Ing. Laermann, FDP 26. 04. 91 Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, FDP 26. 04. 91 Otto Dr. Laufs, Paul CDU/CSU 26. 04. 91 Lenzer, Christian CDU/CSU 26. 04. 91* Lintner, Eduard CDU/CSU 26. 04. 91 Lummer, Heinrich CDU/CSU 26. 04. 91* Dr. Luther, Michael CDU/CSU 26. 04. 91 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 26. 04. 91* Erich de Maizière, Lothar CDU/CSU 26. 04. 91 Mascher, Ulrike SPD 26. 04. 91* Dr. Menzel, Bruno FDP 26. 04. 91* Dr. Mertens (Bottrop), SPD 26. 04. 91 Franz-Josef Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 26. 04. 91* Reinhard Mischnick, Wolfgang FDP 26. 04. 91 Dr. Modrow, Hans PDS 26. 04. 91 Molnar, Thomas CDU/CSU 26. 04. 91 Mosdorf, Siegmar SPD 26. 04. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 26. 04. 91* Müller (Völklingen), SPD 26. 04. 91 Jutta Neumann (Bremen), CDU/CSU 26. 04. 91 Bernd Nitsch, Johannes CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Otto, Helga SPD 26. 04. 91 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 26. 04. 91 Pfuhl, Albert SPD 26. 04. 91 ' Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 26. 04. 91* Pützhofen, Dieter CDU/CSU 26. 04. 91 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 26. 04. 91 Susanne Reddemann, Gerhard CDU/CSU 26. 04. 91* Reimann, Manfred SPD 26. 04. 91* Reuschenbach, Peter W. SPD 26. 04. 91 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 26. 04. 91 Ingrid Roth, Wolfgang SPD 26. 04. 91 Rother, Heinz CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 26. 04. 91 Rühe, Volker CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 26. 04. 91* Schluckebier, Günther SPD 26. 04. 91* Schmidbauer (Nürnberg), SPD 26. 04. 91 Horst Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 26. 04. 91 Andreas Schmidt (Nürnberg), SPD 26. 04. 91 Renate Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 26. 04. 91 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt-Zadel, Regina SPD 26. 04. 91 Dr. Schmude, Jürgen SPD 26. 04. 91 von Schmude, Michael CDU/CSU 26. 04. 91 ' Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 26. 04. 91 Schröter, Gisela SPD 26. 04. 91 Schulz (Leipzig), Gerhard CDU/CSU 26. 04. 91 Schwanitz, Rolf SPD 26. 04. 91 Schwarz, Stefan CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 26. 04. 91** Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 26. 04. 91 Steiner, Heinz-Alfred SPD 26. 04. 91* Dr. Stercken, Hans CDU/CSU 26. 04. 91** Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. von Teichman und FDP 26. 04. 91* Logischen, C. Terborg, Margitta SPD 26. 04. 91* Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 26. 04. 91 Vergin, Siegfried SPD 26. 04. 91 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 26. 04. 91 Vossen, Josef SPD 26. 04. 91 Wartenberg (Berlin), SPD 26. 04. 91 Gerd Weißgerber, Gunter SPD 26. 04. 91 Dr. Wieczorek CDU/CSU 26. 04. 91 (Auerbach), Bertram Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 26. 04. 91 Wissmann, Matthias CDU/CSU 26. 04. 91 Wohlleben, Verena SPD 26. 04. 91 Ingeburg Yzer, Cornelia CDU/CSU 26. 04. 91 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Zierer, Benno CDU/CSU 26. 04. 91* Dr. Zöpel, Christoph SPD 26. 04. 91 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/7733 Drucksache 11/8533 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/8166 Drucksache 11/4344 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/152 Nr. 5-13, 16-20, 22 Drucksache 12/157 Nr. 2.3-2.14, 2.18 Drucksache 12/187 Nr. 2.3-2.6 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 12/210 Nr. 145 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/210 Nr. 200, 203, 207 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 12/152 Nr. 63, 64 Drucksache 12/187 Nr. 2.22
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    Rede von Julius Louven


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch heute kann man wieder feststellen: Je komplizierter das sozialpolitische Thema, desto geringer die Teilnahme an der Sitzung.
    Am 9. November 1989 haben wir im Deutschen Bundestag in einem breiten Konsens das Rentenreformgesetz 1992 verabschiedet. Durch dieses Gesetz sollte das Rentenrecht der Bundesrepublik Deutschland an die sich ändernden demographischen und ökonomischen Rahmenbedingungen angepaßt werden.
    Uns war klar, daß dieses Gesetz nicht für die Ewigkeit gemacht war. Sozialpolitik lebt, und Sozialgesetze sind ständig der jeweiligen Zeit anzupassen. Am selben Abend — ich denke, wir erinnern uns alle noch lebhaft an diesen Tag — fiel die Mauer. Dennoch hat wohl niemand von uns damit gerechnet, daß nach einer so kurzen Zeit und noch dazu aus einem so erfreulichen Anlaß das Rententhema heute schon wieder unter so grundsätzlichen Aspekten auf der Tagesordnung stehen werde.
    Teile des am 9. November 1989 verabschiedeten Gesetzeswerkes sind bereits Geschichte und müssen den neuen Gegebenheiten angepaßt werden.
    Der Einigungsvertrag schreibt uns vor, das Sozialgesetzbuch VI — also die gesetzliche Rentenversicherung — sowie das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zum 1. Januar 1992 auf das Beitrittsgebiet überzuleiten.
    Gleiches gilt für Ansprüche und Anwartschaften aus den — so darf man es wohl formulieren — dubiosen Zusatz- und Sonderversorgungssystemen. Zu diesem wird später mehr gesagt werden.
    Auch die Regelungen des Fremdrentengesetzes sind den politischen Veränderungen und Verhältnissen anzupassen, die sich aus der deutschen Einheit ergeben.
    Dies alles soll mit dem heute von den Regierungsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, kurz: Renten-Überleitungsgesetz, geschehen.
    Es wird mitunter kritisiert, daß unser Rentenrecht den Bürgern der neuen Länder einfach übergestülpt werde, und man hört draußen, im Rentenrecht der ehemaligen DDR gebe es eine Reihe von Elementen, die man in das gemeinsame Recht übernehmen sollte.



    Julius Louven
    Ich kann im DDR-Rentenrecht nichts erkennen, was nicht auch bei der Vorbereitung des Rentenreformgesetzes 1992 bei uns diskutiert wurde.
    In der DDR gab es eine Mindestrente. Wir haben uns damals dagegen entschieden. Das Mindestrentenrecht hat weiß Gott nicht dazu geführt, daß es den Rentnern in der ehemaligen DDR besser ging als im Westen. Mindest- und Grundsicherungssysteme bringen nach meiner festen Überzeugung am Ende keinem etwas, allenfalls Nivellierung auf niedrigem Niveau.
    In unserem gegliederten System der sozialen Sicherung ist die Altersvorsorge weit effizienter geregelt. Wir haben eine andere Aufgabenteilung, die sich an den bewährten Grundsätzen der Subsidiarität und Solidarität ausrichtet. „Vorleistung und verläßliche Gegenleistung" ist das Prinzip, nach dem unsere Rentenversicherung funktioniert. Wer eingezahlt hat, bekommt später durch die Beiträge der Aktiven eine entsprechende Rente.
    Wer sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht ausreichend absichern konnte, den läßt unsere Gesellschaft ebenfalls nicht im Stich. Er hat Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz. Ich halte das für gerechter. Denn die Abwendung existentieller Not ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft und nicht der Solidargemeinschaft der Beitragszahler. Nur wenn diese Leistungen nach dem BSHG aus Steuermitteln erbracht werden, ist sichergestellt, daß alle in die Verantwortung für die Ärmsten in der Gesellschaft eingebunden werden.
    In der DDR spielten solche Erwägungen keine Rolle. Da gab es kein Rentensystem wie hier, sondern — so könnte man sagen — eine Art Sozialhilfe für alle. Nach 45 Arbeitsjahren gab es aus der Sozialversicherung eine Mindestrente von 470 Mark und eine Höchstrente von 480 Mark. So etwas mag mancher für erstrebenswert halten. Mit uns allerdings ist derlei nicht zu machen.
    Ich denke, der Deutsche Bundestag steht zu dem, was wir 1981 hier in einem breiten Konsens beschlossen haben, nämlich am Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit festzuhalten. Wir wollen nicht das bisherige System verschlechtern, sondern denen, denen es bisher schlechter ging, das bessere System bringen.
    Die große Aufgabe der Herstellung der Renteneinheit in Deutschland besteht darin, das Alterssicherungssystem der ehemaligen DDR, das zu einer völlig unzureichenden und unakzeptablen Einkommenssituation der älteren Menschen geführt hat, durch unser System zu ersetzen. Dazu bedarf es großer Anstrengungen in rechtsgestalterischer, organisatorischer und nicht zuletzt finanzieller Hinsicht.
    Die Witwen in der DDR waren höchst unzureichend versorgt. Vor dem 60. Lebensjahr gab es eine Witwenrente nur bei Invalidität oder wenn kleine Kinder zu versorgen waren. Der Tod des Ehegatten führte in der Regel zu einem Absturz des Haushaltseinkommens. Wurde eine Witwenrente neben einer eigenen Rente gezahlt, so betrug sie nur 15 % der Rente des Verstorbenen. Die Übertragung des Hinterbliebenenrentenrechts des Sozialgesetzbuchs VI bringt ca. 150 000
    Witwen im Beitrittsgebiet, die bisher leer ausgegangen sind, erstmals eine Witwenrente. In 900 000 Fällen gibt es statt der 15%igen eine 60%ige Witwenrente. Dafür werden wir allein im Jahre 1992 4 Milliarden DM aufwenden müssen.
    Auch hier halten wir uns an den Grundsatz, das bewährte und im Jahre 1989 bei der Rentenreform bestätigte und gemeinsam vereinbarte Rentenrecht auch den Frauen in den neuen Ländern in vollem Umfang zukommen zu lassen.
    Nun weiß ich, daß auch diskutiert wird, diesen Anlaß zu benutzen, um zu grundlegenden Veränderungen des bestehenden Rentensystems zu kommen, und zwar nicht nur Änderungen, über die wir in den vergangenen Jahren immer wieder diskutiert haben, sondern vor allem Veränderungen, die schon bisher nicht realisierbar waren.
    Ich meine hiermit das Thema der eigenständigen Alterssicherung der Frauen. Sie, meine Damen und Herren von der SPD, sind hier in den 70er Jahren mit großen Ansprüchen angetreten. Erreicht haben Sie jedoch nichts. Sie haben nicht einmal den vom Bundesverfassungsgericht erteilten Auftrag erfüllt, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Rentenrecht zu verwirklichen.
    Wir haben Ihre Versäumnisse mit dem Hinterbliebenen-, Renten- und Erziehungszeitengesetz von 1985 ausgeräumt. Dieses Gesetz trägt der Tatsache Rechnung, daß Frauen in zunehmendem Umfang eigene Rentenansprüche erwerben. Es trägt gleichermaßen der nicht aus der Welt zu schaffenden Tatsache Rechnung, daß die Frauen dabei benachteiligt sind, sofern sie Kinder erziehen. Deswegen haben wir die Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Rentenrecht eingeführt und mit dem Rentenreformgesetz 1992 für Geburten ab 1992 vorgesehen.
    Niemand behauptet, daß dieses Konzept falsch gewesen sei oder falsch geworden sei. Deshalb besteht keine Veranlassung, bei der Schaffung der Renteneinheit in Deutschland sozusagen eine neue Front zu eröffnen.
    Im Augenblick geht es eben um diese Renteneinheit, die uns erhebliche Anstrengungen abverlangt. Wenn wir das geschafft haben, kann man weitere spezielle Aufgaben im Hinblick auf die soziale Sicherung der Frauen ins Auge fassen.

    (Zuruf von der FDP: Sehr gut! Das machen wir auch!)

    Aber ich halte es für verfehlt, Bestandteile des Mindestsicherungssystems der ehemaligen DDR unbesehen und isoliert herauszugreifen. Denn diese Bestandteile sind Ausfluß dieses völlig anderen und in seiner Grund- und Gesamtkonzeption abzulehnenden und erfolglosen Systems. Mit anderen Worten: Es geht nicht an, sich nach der sogenannten Rosinenpikkermethode sozusagen aus jedem System das herauszugreifen, was man gerade gebrauchen kann, und es in einen gemeinsamen Topf zu werfen.
    Die Renteneinheit bringt zusätzliche finanzielle Herausforderungen mit sich. Wir übernehmen diese finanziellen Lasten gern, damit unsere Mitbürger in



    Julius Louven
    den neuen Ländern eine gleich gute Alterssicherung auf dem gleichen Niveau wie wir hier erhalten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Weitere Ausdehnungen wären mit großen Finanzlasten verbunden und würden mit Sicherheit den Beitragszahler fordern, für den sich dann irgendwann die Frage nach der Akzeptanz des Systems stellen müßte.
    Wer behauptet, der vorgelegte Gesetzentwurf sei frauenfeindlich, argumentiert leichtfertig.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir sind auf das, was jetzt insbesondere für früher schlecht versorgte Frauen in den neuen Bundesländern geschieht, 'ausgesprochen stolz, Herr Dreßler.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Vom 1. Januar 1992 an gelten die Altersgrenzen des Sozialgesetzbuchs VI auch in den neuen Bundesländern. Insbesondere Männer, die bisher erst mit 65 Jahren in Rente gehen konnten, werden davon profitieren. Dann können viele Arbeitslose und Schwerbehinderte mit 60 Jahren und sonstige langjährig Versicherte mit 63 Jahren in Rente gehen. Von diesen Verbesserungen sind im Jahr 1992 rund 200 000 Versicherte betroffen. In dieser Größenordnung wird der Arbeitsmarkt der neuen Länder entlastet.
    Die Übertragung der Altersgrenzen kostet im Jahr 1992 2 bis 2,5 Milliarden DM.
    Eine schematische Übertragung des Sozialgesetzbuchs VI auf das Beitrittsgebiet hätte bedeutet, daß sich die Rentenberechnung ausschließlich an den Versichertenentgelten orientiert. Dies würde aber wegen der bis 1990 unverändert geltenden Beitragsbemessungsgrenze von 600 DM dazu führen, daß ein den alten Bundesländern vergleichbares Nettorentenniveau nicht erreicht werden könnte. Der Gesetzentwurf stellt deshalb in erster Linie nicht auf die Versicherten, sondern auf die in den neuen Bundesländern individuell erzielten Entgelte ab.
    Die Unzulänglichkeiten des Beitragsrechts der ehemaligen DDR sollen nicht zu Lasten der Versicherten gehen. Deshalb wird bei denen, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Beiträge zur Sozialpflichtversicherung und zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung gezahlt haben, bei der Rentenberechnung das tatsächlich erzielte Entgelt berücksichtigt, auch wenn sie nur auf der Basis eines niedrigeren Entgelts versichern konnten. So wird auch in den neuen Bundesländern gewährleistet, daß die Durchschnittsverdiener auf 1 Entgeltpunkt pro Jahr und die Spitzenverdiener auf etwa 1,8 Entgeltpunkte pro Jahr kommen können.
    Ich wende mich nun der Rentenanpassung zu. Kernbestandteile der Sozialunion zum 1. Juli 1990 waren die Umstellung der Renten von Ostmark auf Westmark und die Angleichung auf ein Nettorentenniveau von 70 % wie es im Ergebnis der Rentenreform 1992 auch im Westen besteht. Im Durchschnitt bedeutete dies eine Rentenanhebung in den neuen Bundesländern um rund 30 %.
    Entscheidend aber ist, daß im Zuge der Angleichung der Lebensverhältnisse in den alten Bundesländern, insbesondere bei der Annäherung von Löhnen und Gehältern, die Renten nicht nachhinken. Wir haben daher die Renten in den neuen Ländern zum 1. Januar 1991 um 15 % angehoben, was der erkennbaren Lohnentwicklung entsprach. Entsprechendes wird zum 1. Juli 1991 geschehen, da die rasche gegenseitige Annäherung der Löhne in Ost und West anhält. Nur damit ist das versprochene Nettorentenniveau von 70 % zu halten.
    In diesem Zusammenhang einige Worte sowohl an diejenigen, denen die Rentenanpassungen zu niedrig sind, wie auch an diejenigen, denen sie zu hoch sind. Renten sind Alterslohn für Lebensleistung. Sie sind daher der Lohnentwicklung anzupassen. Dies darf nicht bedeuten, daß nur jeweils der Tarifbereich herausgegriffen wird, in dem es die höchsten Anhebungen gibt. Vielmehr ist der Durchschnitt der Lohnentwicklung maßgeblich. Dieser Durchschnitt wird auch von Löhnen der Kurzarbeiter beeinflußt.
    Umgekehrt bedeutet dies, daß aus der Berechnung des maßgeblichen Durchschnittslohns die Entwicklung der Zahl der Arbeitslosen herausgehalten werden muß. Sie ist auch in der alten Bundesrepublik nie in die Berechnung des Durchschnittslohns eingegangen. Die Berechnung der maßgeblichen Entwicklung der Durchschnittslöhne und -gehälter muß für alle nachvollziehbar bleiben.
    Am 1. Juli 1991 — ich sagte es schon — werden die Renten in den neuen Ländern um weitere 15 % erhöht. Dies entspricht der durchschnittlichen Lohnentwicklung. Da die Renten in den alten Ländern gleichzeitig um 5,04 % angehoben werden, erhöhen sich die Renten in den neuen Ländern von 46,4 % auf dann 50,8 % und nähern sich damit der vergleichbaren Standardrente in den alten Ländern an.
    Eine Westrente ist damit unter vergleichbaren Bedingungen immer noch fast doppelt so hoch wie eine Ostrente. Dieser Zustand ist nur deshalb tolerabel, weil er zeitlich begrenzt ist. Bis etwa Mitte der 90er Jahre werden die Unterschiede infolge der Entwicklung der Arbeitsverdienste im wesentlichen überwunden sein. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf ist hierzu der Schlüssel.
    Die Rentenberechnung nach dem Sozialgesetzbuch VI soll nicht nur für diejenigen Versicherten aus dem Beitrittsgebiet gelten, die ab 1992 in Rente gehen, sondern auch für diejenigen, die bereits Rente beziehen. Diese Renten sollen in einem vereinfachten Verfahren an die SGB-VI-Renten angeglichen werden.
    Die Bestandsrenten enthalten eine Reihe von Elementen, die dem Sozialgesetzbuch VI fremd sind oder eine andere Wertigkeit haben. Eine Dynamisierung dieser Rentenanteile würde dauerhafte Verzerrungen mit sich bringen. Aber auch eine auf Dauer statische Leistung würde dazu führen, daß Rentenbestand und Rentenzugang bei ansonsten vergleichbaren Versicherungsbiographien unterschiedliche Renten zur Folge hätten.



    Julius Louven
    Der Entwurf enthält deshalb Regelungen, die eine schonende Angleichung von Bestands- und Zugangsrenten gewährleisten.
    Dabei ist vor allem wichtig: Keine laufende Rente wird gekürzt. Der systemfremde Rentenanteil, der als Auffüllbetrag bezeichnet wird, wird zunächst statisch neben dem anpassungsfähigen Teil der Rente gezahlt. Ab 1996 — so sieht es der Gesetzentwurf vor —, wenn sich die Renten in West und Ost einander angeglichen haben, wird dieser Auffüllbetrag sozialverträglich und in Stufen bei künftigen Rentenanpassungen abgeschmolzen, wobei aber immer gewährleistet bleibt, daß hierdurch keine Rente gekürzt wird.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Das wäre ja noch schöner!)

    Dieses Zusammenspiel bei der umgewerteten Rente von anpassungsfähigem Bestandteil und Auffüllbetrag sorgt dafür, daß zunächst der Aufholprozeß für die Rentner in den neuen Ländern stattfinden kann. Erst Aufholprozeß, dann Abschmelzprozeß, so lautet hier die Formel. Der systemfremde Rentenanteil, auf dem der Auffüllbetrag beruht, kann also nicht auf Dauer beibehalten werden.
    Auch hierzu betone ich: Es gibt keine Kumulierung von vorteilhaften Bestandteilen aus völlig gegensätzlichen Systemen. Der Auffüllbetrag enthält einen systemfremden Rentenanteil. Dafür ist auf Dauer in unserem System kein Platz; sonst beschädigen wir letztlich die Grundlagen unseres erfolgreichen Versicherungssystems und lassen wir zu, daß es in ein Versorgungssystem umgewandelt wird. Unser Anspruch muß es sein und bleiben, daß den Mitbürgern in den neuen Ländern in Zukunft auf Dauer ein Versicherungssystem zugute kommt und auch erhalten bleibt.
    Der vorliegende Gesetzentwurf geht davon aus, daß die Aufholphase 1995 abgeschlossen ist. Das Abschmelzen der Auffüllbeträge soll 1996 in Stufen beginnen. Wenn der Aufholprozeß schon vor 1996 abgeschlossen sein sollte — es ist ja ein Markenzeichen unserer Politik, daß die erreichten Ergebnisse regelmäßig besser sind als unsere stets vorsichtigen Annahmen bei der Planung —,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    muß ein Instrumentarium gefunden werden, um schon früher abschmelzen zu können.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Das ist klar!)

    Dies muß auch aus Gründen der Gerechtigkeit geschehen; denn, Herr Dreßler, ab dem 30. Juni 1995 gilt für die Neuzugänge, daß sich ihre Ansprüche voll nach dem einheitlichen Recht richten und Auffüllbeträge dann nicht mehr errechnet werden.
    Durch die Leistung des Auffüllbetrages ist entsprechend den Bestimmungen des Einigungsvertrags ein weitgehender Vertrauensschutz für den Rentenbestand geschaffen worden. Aber auch für die rentennahen Jahrgänge, deren Rente bis zum 30. Juni 1995 beginnt, gibt es eine Reihe von Vertrauensschutzregelungen. In dieser Zeit wird eine Vergleichsrente geleistet, wenn die nach den Grundsätzen des ehemaligen DDR-Rentenrechts ermittelte Rente unter Berücksichtigung der Anpassung vom 1. Januar 1992
    höher als die nach dem Sozialgesetzbuch VI berechnete Rente ist oder wenn Anspruch nur nach diesem Recht besteht.
    Ein Finanzverbund wird notwendig. Bisher wird die Rentenversicherung in den neuen und in den alten Ländern getrennt finanziert. Wenn die Einheit in der Rentenversicherung in Deutschland hergestellt ist, kann es keine getrennte Finanzierung mehr geben. Deshalb soll auch hier Einheit hergestellt werden. Einen Finanzverbund in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten haben wir in den alten Bundesländern seit mehr als zwei Jahrzehnten. Er ist seinerzeit gemeinsam mit der Selbstverwaltung der Rentenversicherung eingeführt worden. In einem geeinten Deutschland kann es also nicht sein, daß die Rentenversicherung Ost und die Rentenversicherung West getrennt finanziert werden.
    So untragbar es wäre, wenn die Angestelltenversicherung andere Beitragssätze erhöbe als die Arbeiterrentenversicherung, so untragbar wäre es auch, wenn die Rentenversicherung Ost andere Beitragssätze hätte als die Rentenversicherung West. Die Rentenversicherung in den alten Bundesländern hat in der Zeit seit der Öffnung der Grenzen erheblich davon profitiert, daß Übersiedler und Pendler aus den neuen Bundesländern ihre Beiträge an die Versicherungsträger im Westen zahlten. Schließlich hat die Rentenversicherung West auch von dem Konjunkturschub, der sich infolge der deutschen Einheit ergeben hat, erheblich profitiert. Der Boom beim Beitragseingang 1990 und auch in den ersten Monaten 1991 macht dies deutlich. All dies spricht für einen Finanzverbund. Ich halte ihn für unverzichtbar.
    Der Sozialzuschlag wurde in der ehemaligen DDR zum 1. Juli 1990 eingeführt. Eines der Ziele war es, niedrige Renten auf den Betrag von wenigstens 495 DM aufzustocken, da es ein funktionsfähiges Sozialhilfesystem dort nicht gab. Renten aber sind lohnbezogen. Sie werden nicht nach Bedarfsgesichtspunkten zuerkannt. Eine Vermischung von Lohnbezug und Bedarfsbezug wollen wir nicht. Dies würde unser System längerfristig verändern.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Bei der Witwenrente haben wir es doch!)

    Der Sozialismus nahm die auch in der ehemaligen DDR real existierende Armut nicht zur Kenntnis und verwies die betreffenden Menschen auf Almosen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Seit dem 1. Januar 1991 gilt auch in den neuen Ländern das Bundessozialhilfegesetz. Allerdings kann die entsprechende Verwaltung nicht von heute auf morgen aufgebaut werden. Gerade in diesem Bereich ist im Interesse dieser Menschen Sensibilität gefragt.

    (Rudolf Dreßler [SPD]: Hört! Hört! Darauf kommen wir zurück!)

    In einigen Gebieten ist bereits ein Zustand erreicht, der dem westdeutscher Städte und Gemeinden vergleichbar ist. Insbesondere mangels Fachpersonals ist das Sozialhilfesystem aber noch nicht so flächendekkend, wie es sein sollte. Deshalb ist es erforderlich, den Sozialzuschlag zunächst weiterzuzahlen. Gleichwohl gehe ich davon aus, daß bald ein Zustand er-



    Julius Louven
    reicht ist, in dem eine rasche und vollständige Erfüllung von Ansprüchen nach dem BSHG gewährleistet ist.
    Ein erster Schritt zum Abbau des Sozialzuschlags wird es deshalb sein, daß er ab dem 1. Juli 1992 bei verheirateten Beschäftigten wegfallen soll, wenn das Einkommen des Ehegatten eine bestimmte Höhe übersteigt. Ab 1995 sollen auch alle anderen Sozialzuschläge wegfallen. Bei Bedarf werden sie durch Sozialhilfe ersetzt. Auf Sozialhilfe besteht Rechtsanspruch.
    Ich habe eingangs schon darauf hingewiesen, daß der Einigungsvertrag uns aufgetragen hat, die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der früheren DDR in unsere Rentenversicherung zu überführen. Es wirkt abenteuerlich, wenn man sich die mehr als 60 Sonder- und Zusatzversorgungssysteme ansieht und auch würdigt, wie mitunter willkürlich sie zustande gekommen sind.
    Auch die Renten, die hier erzielt werden konnten, sind erstaunlich. Dieses System sollte offensichtlich auch dazu dienen, die wissenschaftliche und künstlerische Intelligenz im Lande zu halten. Die Behauptung unseres Kollegen Dreßler, der Bundesarbeitsminister schaue tatenlos zu, wie nach diesem System Renten bis zu 12 000 DM gezahlt würden, ist falsch.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Polemik!)

    Ich denke, Herr Dreßler weiß dies. Ich denke auch, Herr Dreßler, Sie werden sich nachher von dieser Stelle aus für diese Entgleisung entschuldigen.

    (Lachen bei der SPD)

    Mit dem Gesetzentwurf wird dem Auftrag des Einigungsvertrages entsprochen. Zum 31. Dezember 1991 werden Ansprüche und Anwartschaften wegen verminderter Erwerbstätigkeit, Alters und Todes aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen in die Rentenversicherung einbezogen. Bei der Rentenberechnung für diesen Personenkreis soll ein Einkommen höchstens bis zur Höhe des allgemeinen Durchschnittsverdienstes aller Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Damit wird dem Einigungsvertrag entsprochen, überhöhte Leistungen abzubauen. Wir halten es für richtig, die Bundesregierung zu ermächtigen, durch eine Rechtsverordnung zu regeln, wann bei Personen mit vergleichsweise geringer Staatsnähe von dem Grundsatz abgewichen und ein Einkommen oberhalb des Durchschnittsverdienstes berücksichtigt werden kann.
    Für die Überführung von Ansprüchen, von Anwartschaften aus dem ehemaligen Stasi-Versorgungssystem soll — so sieht es der Gesetzentwurf vor — gelten, daß Einkommen bis höchstens 65 % des jeweiligen Durchschnittsverdienstes aller Arbeitnehmer berücksichtigt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist noch zuviel!)

    Damit werden Privilegien, die diese Personengruppe genossen hatte, beseitigt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)

    Ich verrate kein Geheimnis, meine Damen und Herren, wenn ich hier sage, daß in der Arbeitsgruppe
    Sozialpolitik meiner Fraktion hier insbesondere von den Kollegen aus den neuen Bundesländern noch härtere Einschnitte gefordert wurden. Für diese Forderungen haben wir wohl alle sehr viel Sympathie. Wir haben jedoch erkennen müssen, daß aus Verfassungsgründen ein härterer Einschnitt wohl nicht möglich ist. Wir wollen, daß im Vorgriff auf die Überführung der Sonder- und Zusatzversorgungen bereits nach der Verabschiedung des Gesetzes entsprechende Versorgungen zusammen mit der Rente auf maximal 1 500 DM monatlich begrenzt werden, um keine neuen und ungerechtfertigten Besitzstände entstehen zu lassen. Für Stasi-Versorgungen soll diese Grenze bei 600 DM liegen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist noch zu hoch!)

    Die der Rentenversicherung aus der Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen entstehenden Aufwendungen werden im übrigen vom Bund erstattet.
    Bei den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen ist es uns auch darum gegangen, das Kind nicht gewissermaßen mit dem Bade auszuschütten. Wir wissen, daß nicht jeder — jedenfalls in den Zusatzversorgungssystemen — ein Unterdrücker unserer Mitbürger in der ehemaligen DDR war. Deshalb haben wir, wie schon erwähnt, die Möglichkeit geschaffen, in gerechtfertigten Fällen einen Spielraum für die Bemessung der Versorgung zu geben.
    Im Rahmen des Renten-Überleitungsgesetzes soll auch das Fremdrentengesetz geändert werden — ein schwieriges Thema, welches uns schon vor einer Woche im Zusammenhang mit dem deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen beschäftigt hat. Wir haben bereits durch den Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 18. Mai vergangenen Jahres Leistungsansprüche nach dem Fremdrentengesetz für ehemalige Bürger der DDR ausgeschlossen, wenn sie nach dem 18. Mai 1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den alten Bundesländern genommen haben. Daß hieraus Konsequenzen auch für Aussiedler gezogen werden müssen, liegt auf der Hand. Der vorliegende Entwurf des Renten-Überleitungsgesetzes trägt dem Rechnung.

    (Zuruf von der SPD: Eben nicht!)

    Das neue Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen hat dafür den Weg für sachgerechte Lösungen frei gemacht.
    Aussiedler — nach unserem Rechtsverständnis Deutsche — haben ein Anrecht darauf, bei uns aufgenommen zu werden und im Alter ein auskömmliches Dasein führen zu können. Der Gesetzentwurf hält daher grundsätzlich das bisherige Eingliederungsprinzip aufrecht. Es sollen hierbei jedoch stärker als bisher sowohl die unterschiedlichen Lebensbedingungen in den alten Bundesländern als auch die Einkommensverhältnisse in den neuen Bundesländern berücksichtigt werden. Aussiedler, die nach dem 31. Dezember 1990 in das alte Bundesgebiet zugezogen sind bzw. noch zuziehen, erhalten daher künftig Renten nur noch in einer um 20 % gegenüber dem durchschnittlichen westdeutschen Rentenniveau ab-



    Julius Louven
    gesenkten Höhe. Dies entspricht dem Prozentsatz, um den das Lohnniveau strukturschwacher Regionen im alten Bundesgebiet unter dem durchschnittlichen Lohnniveau liegt. Aussiedler, die ihren Wohnsitz in den neuen Ländern nehmen, auf die die Geltung des Fremdrentengesetzes ab 1. Januar 1992 erstreckt wird, erhalten Leistungen auf Rentenniveau Ost.

    (Zuruf von der SPD: Abenteuerlich!)

    Der Gesetzentwurf sichert somit Aussiedlern — je nach Wohnsitz — weiterhin einen angemessenen Lebensstandard.
    Eine vollinhaltliche Gleichstellung von Aussiedlern mit Übersiedlern durch eine Absenkung der Leistungen nach dem Fremdrentengesetz auf das Rentenniveau Ost auch bei Aufenthalt in den alten Bundesländern, wie es verschiedentlich gefordert worden ist, ist nicht vorgesehen. Hiermit würde der unterschiedlichen Ausgangssituation nicht Rechnung getragen werden. Personen, die bei uns als Spätaussiedler und damit als Vertriebene anerkannt werden, verlassen ihre Herkunftsgebiete auch heute noch auf Grund der für sie dort bestehenden besonderen und spezifischen Probleme. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts aus den alten in die neuen Bundesländer werden die FAG-Leistungen für Aussiedler auf das Rentenniveau Ost abgesenkt. Damit wird eine Gleichbehandlung mit den Aussiedlern herbeigeführt, die ihren Wohnsitz im Beitrittsgebiet genommen haben.

    (Zuruf von der SPD: Abenteuerlich!)

    — Na ja, wenn Sie immer wieder „abenteuerlich" rufen, dann werden Sie ja nachher noch die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen. Ich bin gespannt, was Sie dazu zu sagen haben werden.
    Im umgekehrten Fall, also bei Verlegung des Wohnsitzes von Ost nach West, soll der Aussiedler seine Rente auf Ostniveau erhalten; denn er kann nicht besser behandelt werden als der ehemalige DDR-Bürger, der seinen Wohnsitz nach dem 18. Mai 1990 in die alten Bundesländer verlegt hat.
    Das Rentenüberleitungsgesetz hat naturgemäß auch Konsequenzen in der Unfallversicherung. Die wesentlichen Regelungsinhalte sind: Ab 1992 gelten die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung zur gesetzlichen Unfallversicherung für alle Versicherungsfälle im Beitrittsgebiet. Auch das Hinterbliebenenrecht der Reichsversicherungsordnung wird ab 1992 auf das Beitrittsgebiet übertragen und auch auf Todesfälle vor diesem Zeitpunkt angewandt. Die Unfallrenten und Pflegegelder werden entsprechend den Rentenanpassungen in der Rentenversicherung im Beitrittsgebiet angepaßt.
    Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit bereits erhebliches geleistet. 30 gewerbliche Berufsgenossenschaften haben ihre Zuständigkeit auf die neuen Bundesländer erstreckt. 36 Verwaltungen in 13 Städten und mehr als 80 Stützpunkte des Technischen Aufsichtsdienstes für den Arbeitsschutz haben bereits ihre Tätigkeit aufgenommen. Knapp 300 000 Fälle mit laufenden Unfallrenten im Beitrittsgebiet sind inzwischen auf die sich erstreckenden bzw. zu errichtenden Unfallversicherungsträger verteilt worden. Die laufenden Renten werden von diesen Trägern bereits vom 1. April 1991 an gezahlt. Darüber hinaus leisten die Unfallversicherungsträger in ganz erheblichem Umfang Aus- und Fortbildungsarbeit, was sehr zu begrüßen ist. Ziel ist es, unter Einbeziehung der in den östlichen Bundesländern im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorhandenen Erfahrungen und Kenntnissen möglichst bald in der gesamten Bundesrepublik Deutschland ein effizientes Sozialleistungssystem zu verwirklichen, das zum Wohl der Arbeitnehmer, an die mehr als 100jährige Tradition der Unfallversicherung anknüpfend, wirken kann.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe hier die wesentlichen Regelungen des Überleitungsgesetzes vorzustellen versucht. Das Ganze hört sich so an, als könnte es mit ein paar Federstrichen umgesetzt werden. Die Realität — Ihnen hier brauche ich das nicht zu sagen — sieht natürlich anders aus: Auf die Träger der Rentenversicherung kommen Aufgaben zu, die nur unter Aufbietung aller Kraftreserven erledigt werden können. Was hier an Schulungs- und Programmierungsarbeiten zu leisten ist, grenzt an das unmögliche. Dazu muß neues, rechtstechnisch gewiß nicht einfaches Recht programmiert werden. Die Träger der Rentenversicherung haben bisher schon hervorragende Arbeit geleistet. Sie haben dafür gesorgt, daß auch in den neuen Bundesländern eine dynamische Rente eingeführt werden konnte. Die Überleitung des SGB VI auf die neuen Bundesländer wird nur dann in angemessener Zeit durchgeführt werden können, wenn wir als Gesetzgeber rechtzeitig, d. h. vor der parlamentarischen Sommerpause, die notwendigen Grundlagen dazu schaffen. Deshalb geht schon jetzt meine herzliche Bitte an Sie alle, dabei mitzuhelfen, das Überleitungsgesetz rechtzeitig zu verabschieden.
    Ich weiß, meine lieben Kolleginnen und Kollegen insbesondere aus dem sozialpolitischen Bereich, daß uns viel zugemutet wird. Ich denke jedoch, daß wir es den Bürgern der neuen Bundesländer schuldig sind, diese Arbeit zu leisten.
    Wir müssen es notfalls in Kauf nehmen, daß ein Höchstmaß an materieller Einzelfallgerechtigkeit nicht sofort erreichbar ist. Die Feinarbeit kann auch später noch geleistet werden. Jetzt kommt es darauf an, die Grundlagen dafür zu schaffen, daß jeder Berechtigte in den neuen Ländern die ihm nach neuem Recht zustehende Rente möglichst pünktlich erhält.
    Meine Damen und Herren, wir muten den Beschäftigten der Rentenversicherungsträger und uns mit diesem Gesetz eine Menge zu. Wir haben insbesondere auch den Beamten des BMA in den letzten Monaten eine Menge zugemutet und Außerordentliches abverlangt. Die Rechtsmaterie ist ungeheuer kompliziert. Die Menschen von einem Altersversorgungssystem in das andere zu überführen, wobei diese Systeme völlig unterschiedlich sind, grenzt an sich an das kaum Machbare. Für die große Leistung, die in Ihrem Haus, Herr Minister Blüm, erbracht worden ist, möchte ich Ihnen und den vielen Mitarbeitern im Namen meiner Fraktion ganz herzlich danken.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)




    Julius Louven
    Trotz der gebotenen Eile wollen wir die Beratungen sorgfältig durchführen und die Probleme und noch entstehenden Fragen miteinander klären. Trotz vieler Beratungen in der Arbeitsgruppe haben auch wir immer noch Klärungs- und Nachfragebedarf. Die Anhörung der Verbände ist daher für uns von außerordentlicher Wichtigkeit. Ich bin auch ganz sicher, daß dieser Gesetzentwurf an der einen oder anderen Stelle noch Veränderungen und vielleicht auch Verbesserungen erfahren wird. So etwas ist parlamentarische Normalität.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach Jahrzehnten in einem immer maroder werdenden System, in dem es letztlich nur den Bonzen immer besser ging, werden die Bürger der neuen Bundesländer in eine Rentenversicherung einbezogen, die nach einem erfüllten Arbeitsleben einen angemessenen Lebensstandard sichert. Die Anpassung der Renten an die Entwicklung der Löhne ist für die Bürger der früheren DDR jetzt schon Wirklichkeit. Mit diesem Gesetz wenden wir zusätzlich Mittel von mehr als 10 Milliarden DM auf; ich denke, gerade wir Sozialpolitiker beschließen dies gerne. Wenn wir hinzurechnen, daß wir seit dem 1. Januar 1991 auch unser Kriegsopferversorgungssystem auf Opfer und Hinterbliebene übertragen haben, dann sind dies sozialpolitische Leistungen, auf die wir stolz sein können und mit denen wir uns sehen lassen können.
    Der wirtschaftliche Fortschritt in den neuen Bundesländern beschleunigt sich. Die sozialen Sicherungssysteme sind oder werden übertragen. Nach dem Programm Aufschwung Ost ist die Überleitung unseres Rentensystems auf die neuen Länder ein weiterer milliardenschwerer Schritt, um in den neuen Ländern zu helfen. Ich bin sicher, daß wir nach der politischen Einigung die innere Einigung bald vollenden werden. Diese Regierung tut das Notwendige dazu, und wir, die Koalitionsfraktionen, unterstützen sie dabei nach Kräften.

    (Gerd Andres [SPD]: Lob und Anerkennung!)

    Mit aufhetzerischen Parolen und mit den sogenannten neuen Montagsdemonstrationen, Herr Andres, hilft man den Bürgern jedenfalls nicht. Wir machen ernst, und wir halten Wort.
    Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Nun erteile ich dem Abgeordneten Rudolf Dreßler das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Dreßler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vereinheitlichung der Alterssicherung in Ost- und Westdeutschland ist, denke ich, mehr als ein gesetzestechnischer und bürokratischer Vorgang. Die Vereinheitlichung der Alterssicherung ist alles andere als ein Akt der bloßen Rechtsbereinigung. Wer das nicht sieht, verkennt, glaube ich, in fataler Weise die Größe der Aufgabe, die hier zu bewältigen ist. In Wirklichkeit ist die Rentenangleichung eine ernste Bewährungsprobe der Sozialpolitik. Nimmt man die Härte der möglichen Einschnitte,
    nimmt man die Zahl der davon betroffenen Personen und die qualitative Bedeutung der strukturellen Weichenstellungen, die mit diesem Gesetz verbunden sind, dann ergibt sich ein gesellschaftspolitisches Gewicht, das dem der Rentenreform 1992 mindestens gleichkommt.
    Die Schaffung einer einheitlichen Alterssicherung in ganz Deutschland hätte die Stunde einer großen sozialpolitischen Reform sein können.

    (Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE)

    Mit diesem Gesetz hätten wir einen mutigen Schritt in die Zukunft tun können.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Tun wir doch!) Wir hätten Altersarmut abschaffen können,


    (Julius Louven [CDU/CSU]: Auch das tun wir!)

    und wir hätten Rentennachteile von Frauen beseitigen können.

    (Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ GRÜNE)

    Mit der gesamtdeutschen Rentenreform hätte auch unsere politische Kultur eine Bewährungsprobe bestehen können. Die politischen Akteure hätten beweisen können, daß sie in der Lage sind, Entscheidungen in einer Weise zu treffen, die der Größe der Aufgabe gewachsen ist, nämlich nach der staatlichen auch die gesellschaftliche Einheit Deutschlands herzustellen.

    (Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE)

    Der Westen der Republik hätte zeigen können, daß sein Verhältnis zu den neuen Ländern vom Geist der Partnerschaft, von Fairneß, von Dialogbereitschaft und von Respekt vor der gewachsenen Identität in den neuen Ländern bestimmt ist. Auf diese Weise wäre eine gesamtdeutsche Rentenreform im Geiste des Nehmens und Gebens möglich gewesen, die unser Land ein Stück auf dem schwierigen und langwierigen Weg zur inneren Einheit hätte voranbringen können.
    Was ist aus dieser Chance geworden? Man muß leider sagen, daß die Regierung es nicht verstanden hat, sie zu nutzen. Die Regierung und die sie tragenden Fraktionen sind der historischen Aufgabe der Sozialpolitik, die mit diesem Projekt verbunden ist, nicht gerecht geworden.

    (Anke Fuchs [Köln] [SPD]: So ist es!)

    Ich rede nicht davon, daß Regierung und Opposition selbstverständlich in Sachfragen völlig unterschiedlicher Meinung sein können, sein müssen. Das wahrhaft Deprimierende ist vielmehr, daß Regierung, Koalition und Ministerialbürokratie offenbar nicht in der Lage sind, die Vereinheitlichung der Alterssicherung in Ost- und Westdeutschland überhaupt als gesellschaftspolitische Aufgabe zu begreifen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist unerhört! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)




    Rudolf Dreßler
    Für sie handelt es sich nur um einen technischen Vorgang, als ginge es darum, irgendwelche Aktenvermerke zu fotokopieren.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem Bündnis 90/GRÜNE — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch lächerlich!)

    Ich werde Ihnen jetzt vorhalten, um was es hier eigentlich geht. Dementsprechend ist nämlich auch das Produkt dieser Art von Regierungstätigkeit. Es ist geprägt von technokratischer Phantasielosigkeit, von ideologischen Scheuklappen und von westdeutscher Überheblichkeit.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem Bündnis 90/GRÜNE — Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Ich füge hinzu: Besser hätte man das Wort von den „Besserwessis" wohl kaum illustrieren können, als es der Sozialminister — übrigens unfreiwillig — getan hat.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie sind ein berufsmäßiger Besserwisser!)

    Schon das Verfahren offenbart eine rüde Ausschlußmentalität. Der Vergleich mit der Rentenreform 1992 zeigt das überdeutlich.
    Auch wer mit der Rentenreform 1992 nicht einverstanden ist, wird eines zugeben müssen: daß ihr eine über Jahre hinweg geführte breite gesellschaftliche Diskussion vorausgegangen ist. Wessen Meinung sich in diesem Diskussionsprozeß nicht durchgesetzt hat, mag das beklagen. Er mag auch die getroffenen Entscheidungen für töricht halten. Aber er wird nicht behaupten können, daß nicht genug diskutiert worden ist und daß nicht jede Partei, daß nicht jede gesellschaftliche Gruppe, jeder Verband und alle in der Wissenschaft Tätigen, die sich dazu berufen fühlten, Gelegenheit gehabt hätten, eigene Vorstellungen zu entwickeln und in die öffentliche Debatte einzubringen.
    Ganz anders sieht es bei der Rentenangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland aus.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Sollen wir da auch drei Jahre warten?)

    Von Dialog keine Spur. Hier gibt es keine Diskussion, sondern es gibt nur einen Renten-Ukas aus Bonn.

    (Dr. Heiner Geißler [CDU/CSU]: Es gibt 15 % Rentenerhöhung!)

    An den politischen Entscheidungen, meine Damen und Herren, haben kein einziger Politiker und keine einzige Politikerin aus den neuen Bundesländern maßgeblich mitgewirkt. Das Gesetz ist ein reines Westprodukt.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Wie kommen Sie zu dieser Behauptung?)

    Schon der Zeitplan ist — man könnte meinen, daß dies absichtsvoll so eingerichtet ist — so angelegt, daß die Menschen in der früheren DDR keinerlei Möglichkeit zu irgendeiner Art von Partizipation und politischer Mitwirkung an diesem Projekt haben, das sie ja existentiell betrifft. Alles ist von vornherein so eingerichtet, daß Meinungsäußerungen, Sorgen und berechtigte Anliegen der Betroffenen an der mit Höchstgeschwindigkeit laufenden Gesetzgebungsmaschine abprallen müssen.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Wer soll Ihnen das glauben?)

    Wenn die Bundesregierung den enormen Zeitdruck, unter dem dieses Gesetz steht, mit den Bestimmungen des Einigungsvertrages nach der Fristsetzung zum 1. Januar 1992 rechtfertigt, dann verwechselt die Regierung Ursache und Wirkung. Der Zeitrahmen ist die Folge gewollter politischer Entscheidungen der Bundesregierung, und es ist unredlich, ihn als Sachzwang darzustellen.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS/Linke Liste und des Bündnisses 90/ GRÜNE — Julius Louven [CDU/CSU]: Sie haben doch dem Einigungsvertrag zugestimmt!)

    Der Sozialminister weiß selbstverständlich, daß das von ihm vorgelegte Gesetz allein schon verwaltungsmäßig unmöglich bis zum 1. Januar umgesetzt werden kann. Die Rentenversicherungsträger haben ihm das schriftlich bescheinigt. So hat z. B. die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte am 12. März an den Sozialminister folgendes geschrieben — ich zitiere — :
    Schon heute läßt sich allerdings sagen, daß das RÜG nicht bis zum 1. 1. 92 umzusetzen sein wird, denn bis Ende 1991 sind die Kapazitäten für die Systementwicklung voll mit der Umsetzung des Rentenreformgesetzes '92 ausgelastet. Infolge nicht vorhersehbarer zusätzlicher Aufgaben für das Beitrittsgebiet (Vergabe von Versicherungsnummern und Einrichtung von 2,5 Millionen Versicherungskonten, Übernahme des Rechnungswesens für die Überleitungsanstalt, Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen für das Beitrittsgebiet, Unterstützung bei der Angleichung und Anpassung der Sozialversicherungsrenten sowie schließlich Übernahme des Sozialversicherungsrentenbestandes zum 1. 1. 92) muß die Realisierung von bestimmten eng umgrenzten Teilen der Rentenreformgesetzgebung '92 sogar in das erste Halbjahr 1992 verschoben werden. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte wird daher für eine Übergangszeit lediglich sicherstellen können, daß Rentenantragsteller aus dem Beitrittsgebiet vorschußweise eine Leistung erhalten.

    (Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/ CSU]: Ja und? Was wollen Sie damit sagen?)

    Die BfA sagt weiter:
    Das bedeutet, daß alle diese Fälle erneut aufgegriffen und endgültig beschieden werden müssen.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Der VDR hat uns etwas anderes gesagt!)

    Das alles muß der Sozialminister auch vorher schon gewußt haben. Es kann also nur politische Gründe für dieses Verfahren geben, das jeder praktischen Vernunft spottet. Diese Gründe liegen klar auf der Hand.



    Rudolf Dreßler
    Denn unter äußerstem Zeitdruck läßt sich das Projekt der Harmonisierung der Alterssicherung im vereinigten Deutschland am besten politisch so durchsetzen, wie man das offenbar will, nämlich als einfaches Überstülpen, als Rentenüberleitung — wie es so schön in unfreiwilliger Offenheit heißt — , ruck, zuck, ohne daß es erst zu einer großen Diskussion über die Inhalte und über Reformperspektiven kommt.

    (Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/ CSU]: Herr Dreßler, das ist doch unerhört!)

    Damit bin ich beim Hauptvorwurf, den die SPD-Bundestagsfraktion gegen das Rentenüberleitungsgesetz erheben muß: Dieses Gesetz dient nicht einer gesamtdeutschen Rentenreform, sondern dieses Gesetz dient dem Zweck, in den neuen Ländern so schnell wie möglich alles auszulöschen und niederzumachen, was in irgendeiner Weise ein Ansatz oder ein Anlaß für eine produktive Weiterentwicklung des bundesdeutschen Rentenrechts sein könnte.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und beim Bündnis 90/GRÜNE — Zuruf von der CDU/CSU: Ein Zyniker!)

    Dabei geht es um zwei wichtige Punkte, die Ihnen natürlich völlig suspekt sind, nämlich um die Bekämpfung der Altersarmut und um die eigenständigen Rentenansprüche von Frauen. Das interessiert die Herren nicht, die da sitzen.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem Bündnis 90/GRÜNE)

    Das Rentenrecht der neuen Bundesländer enthält in beiden Hinsichten wesentlich günstigere Regelungen als das bisherige Rentenrecht im Westen. Warum sind die Bundesregierung und die Koalition so scharf darauf, diese besseren und fortschrittlicheren Elemente so schnell wie nur irgend möglich zu beseitigen? Selbstverständlich deshalb, weil sie verhindern wollen, daß Berufungsfälle für Reformen im Westen daraus entstehen könnten. Das soll auf alle Fälle unterbunden werden, obwohl bei uns im Westen 8 % der Rentnerhaushalte im Armutsbereich leben und die Versichertenrenten der Frauen nicht einmal 45 % der Männerrenten erreichen. Trotzdem tönt der Sozialminister mit eitler Selbstgefälligkeit, in den neuen Bundesländern werde nun ein Rentensystem eingeführt, das — so wörtlich — „in der Welt seinesgleichen" sucht.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Das halte ich für eine eitle Selbstgefälligkeit geradezu Kohlschen Ausmaßes.

    (Dr. Heiner Geißler [CDU/CSU]: Wo haben wir denn ein besseres Rentenversicherungssystem?)

    Damit diese Illusion nicht platzt, meine Damen und Herren, muß in den neuen Bundesländern alles platt gemacht werden. Mehr noch: Im Grunde sind die Existenz von angeblich selbstverschuldeter Altersarmut, die institutionelle Ausgrenzung der Armen aus der Zuständigkeit der Sozialversicherung und die Aufrechterhaltung eines am patriarchalischen Eheverständnis orientierten Rentenrechts ein zentrales Anliegen christdemokratischer und wirtschaftsliberaler Alterssicherungspolitik.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem Bündnis 90/GRÜNE)

    Das ist der wahre Grund für Ihre Planierungspolitik, die Sie gegenüber den neuen Bundesländern betreiben. Das ist auch der Kern der politischen Auseinandersetzung um dieses Renten-Überleitungsgesetz.
    Die sozialen Folgen dieser arroganten Politik müssen in erster Linie die Frauen in den neuen Ländern tragen.

    (Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/ CSU]: Herr Dreßler spricht von Arroganz! — Julius Louven [CDU/CSU]: 190 000 Frauen bekommen erstmals eine Rente!)

    Die Bundesregierung will im Grundsatz alle Renten in den neuen Ländern mit einem Schlag zum 1. Januar kommenden Jahres auf das bundesdeutsche Rentenrecht umstellen, und zwar nicht nur die Zugangsrenten ab dem 1. Januar 1992, sondern auch die bereits heute laufenden Renten. Dieses ideologische, nicht etwa praktisch-sozialpolitisch motivierte Prinzip des schnellstmöglichen Systemwechsels hat massive Verschlechterungen für Frauen zur Folge, und zwar aus folgenden Gründen.
    Die bundesdeutsche Rentenformel stellt gegenüber der bislang in der Ex-DDR praktizierten Berechnungsweise Versicherte mit niedrigem Arbeitseinkommen und kürzerer Versicherungsdauer schlechter. Die Vorschriften über die Mindestrenten fallen weg. Die Zurechnungszeiten des alten DDR-Rechts für Kindererziehung werden abgeschafft. Bisher wurde ein Jahr pro Kind, bei drei und mehr Kindern drei Jahre pro Kind jeweils additiv angerechnet. Das heißt, die Kindervergünstigung war auch beim Zusammentreffen der Kindererziehungszeit mit Berufstätigkeit voll wirksam. Künftig gibt es nur noch ein Jahr. Berufstätige Mütter erhalten keine oder nur eine geringe Rentensteigerung. Auch die Zurechnungszeit für Frauen, die mit 60 Jahren in Rente gehen, wird beseitigt. Schließlich werden auch Zeiten der Pflege von Angehörigen nicht mehr als Beschäftigungszeiten angerechnet.

    (Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/ CSU] : Wir müssen hier ein katastrophales System haben! — Gegenruf der Abg. Uta Würfel [FDP]: Das stimmt leider, Herr Kollege!)

    Wir bestreiten nicht, daß sich die Bundesregierung bemüht hat, die massiven Verschlechterungen, die bei sofortigem Wechsel vom heutigen ostdeutschen zum bundesdeutschen Rentenrecht entstehen können, durch Bestandsschutzklauseln zu mindern. Aber an der längerfristigen negativen Auswirkung des Renten-Überleitungsgesetzes ändert das überhaupt nichts. Der Bestandsschutz für die heutigen Rentnerinnen und Rentner, der sogenannte Auffüllbetrag, der hier soeben eingeführt worden ist, ist nur auf fünf Jahre befristet. Anschließend wird er massiv abgebaut.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Wollen Sie ihn denn immer behalten? — Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Sie wollen es immer besserwissen!)




    Rudolf Dreßler
    Aber auch schon vor Ablauf dieser fünf Jahre wird der Eingriff durch deutliche Minderungen der Rentensteigerungen spürbar sein. Kein Wort von dieser Seite! Der Bestandsschutz für die neu hinzukommenden Renten wird in vollem Umfang durch die Rentenerhöhungen verschwunden sein. Kein Wort von dieser Seite! Für alle, die nach dem 30. Juni 1995 in Rente gehen, gibt es keinerlei Bestandsschutz mehr. Kein Wort! Kurzfristig werden die Übergangsregelungen das volle Ausmaß der Umstrukturierung zwar überdecken. Aber mittelfristig, wenn die Auffüllbeträge abgebaut werden und die Neurentner und Neurentnerinnen keinen Bestandsschutz mehr erhalten, werden die Kürzungen in voller Höhe spürbar werden.
    Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger hat, rechnerisch bezogen auf das zweite Halbjahr 1991, das Volumen der Auffüllbeträge beziffert, die für Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner gezahlt werden müssen, weil ihre neue Rente nach dem Westrecht niedriger ist als die alte nach bisherigem Recht. Das Volumen dieser Auffüllbeträge beträgt nicht weniger als 7,2 Milliarden DM. Das sind 23 % des Rentenvolumens in den neuen Ländern. Diese gewaltige Summe — 7,2 Milliarden DM oder 23 % des Rentenvolumens — illustriert das Gewicht der Kürzungen der Versichertenrenten, die nach Auslaufen der Übergangsregelungen langfristig auf die Rentnerinnen und Rentner und auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der ehemaligen DDR zukommen werden. 23 % !

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Herr Dreßler, Sie wollen die Auffüllbeträge im System drinlassen?)

    — Was wir dazu zu sagen haben, Herr Louven, hören Sie sich jetzt bitte einmal an. Dann werden wir die Ausschußberatungen machen. Haben Sie dabei bitte immer im Kopf: Seit Sonntag letzter Woche hat sich die bundesrepublikanische politische Landschaft entscheidend geändert.

    (Beifall bei der SPD und dem Bündnis 90/ GRÜNE)

    Regen Sie mich deshalb bitte nicht auf! Hören Sie genau zu; es wird nämlich noch sehr interessant, Herr Louven.
    Diese Kürzung beträgt im Durchschnitt aller Betroffenen monatlich 221 DM; für Frauen beträgt sie übrigens 234 DM und für Männer 167 DM. Dabei spreche ich von Kürzung.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Aber erst dann, nachdem unser Rentenniveau erreicht ist!)

    — Herr Louven, Sie können das drehen und wenden, wie Sie wollen: Das sind echte Rentenverluste, die ab 1995 als Differenz zwischen dem Anspruch nach neuem und nach altem Recht auftreten werden. Die Verluste durch die fehlende Dynamisierung der Auffüllbeträge habe ich dabei gar nicht eingerechnet.
    Eingriffe dieser Größenordnung berühren mit Sicherheit auch verfassungsrechtliche Fragen. Darauf wird in der parlamentarischen Beratung streng zu achten sein. Nach den Maßstäben, die in der alten Bundesrepublik bisher üblich gewesen sind, wären
    diese Kürzungen jedenfalls unter dem Gesichtspunkt des Eigentumsschutzes absolut indiskutabel. Ich wiederhole: Im Westen wären sie absolut indiskutabel.
    Die Bundesregierung muß sich deshalb fragen lassen, ob sie den Menschen in der früheren DDR für ihre Renten nur einen minderen Eigentumsschutz zubilligen will, während sie doch gleichzeitig auf einem weitgehenden Eigentumsschutz für Bürger der alten Bundesländer gegenüber Enteignungsmaßnahmen des DDR-Regimes besteht.
    Unabhängig von der juristischen Betrachtungsweise betrachten wir die Eingriffe des Renten-Überleitungsgesetzes trotz des begrenzten Bestandsschutzes als schwerwiegenden Vertrauensbruch.

    (Beifall bei der SPD, dem Bündnis 90/ GRÜNE und der PDS/Linke Liste)

    Zum 1. Juli 1990, als die Währungsunion in Kraft trat, haben Kanzler Kohl und Minister Blüm den DDR-Bürgerinnen und -Bürgern dynamische Renten in Aussicht gestellt.

    (Zurufe von der CDU/CSU: So ist es! Genauso kommt es!)

    — Es ist interessant, daß Sie das jetzt auch noch bestätigen. Ich hoffe, Sie machen Ihre Ohren jetzt weit auf: Damit wurde der Eindruck erweckt, als würden die bislang in der DDR erworbenen Renten und Anwartschaften künftig entsprechend der Lohnentwicklung steigen und alsbald eine den West-Renten vergleichbare Höhe erreichen.
    Anfang des kommenden Jahres werden die Bürgerinnen und Bürger erfahren, daß unter dynamischer Rente etwas ganz anderes zu verstehen ist, als ihnen im Sommer 1990 vorgespiegelt wurde, nämlich eine Rente, die zwar mit den Nettolöhnen steigt, aber in vielen Fällen von einem Betrag ausgehend, der bedeutend niedriger sein wird als der, der ihnen bisher zustand. Das heißt: Die Bonner Koalition will jetzt rigoros in Vertrauenstatbestände einschneiden, die sie selbst indirekt, d. h. in Gestalt der Gesetzgebung der damaligen DDR-Regierung unter dem CDU-Ministerpräsidenten de Maizière, geschaffen hat.
    Auf jeden Fall werden diese Einschnitte in Besitzstände weit über das hinausgehen, was die Bundesregierung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern der westlichen Bundesländer und ihren Rentenanwartschaften jemals juristisch und politisch riskieren würde.
    Ein solches Gesetz wäre in der West-Rentenversicherung absolut undenkbar. Abgesehen von der verfassungsrechtlichen Bewertung dieses Vorgangs zeigt sich, daß hier zumindest verfassungspolitisch mit zweierlei Maß gemessen wird: CDU/CSU und FDP setzen sich damit dem Vorwurf aus, daß die Menschen in den neuen Ländern für sie nur so lange von Interesse waren, bis sie ihre Wählerstimmen im Kasten hatten.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Ein unverschämter Lümmel!)

    Jetzt, nach der Wahl, sind sie für die Regierenden nur noch Rentenempfänger zweiter Klasse.



    Rudolf Dreßler
    Wir bestreiten nicht, daß es bei den Hinterbliebenenrenten erhebliche Verbesserungen geben wird.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Aha!) — Nun denken Sie mal!

    Auch die flexible Altersgrenze und das bundesrepublikanische Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrecht wird ein Fortschritt sein. Aber das ist einerseits nicht strittig, meine Damen und Herren von der Koalition, und andererseits ist es ja wohl auch zwangsläufig so. Oder möchten Sie die westdeutsche Gesetzgebung dieser Art den Menschen in den fünf neuen Bundesländern sozusagen als Gnadenakt anbieten? — Es ist doch wohl selbstverständlich, daß wir diese im Einigungsvertrag vereinbarte Gesetzgebung auf die Bevölkerung der neuen Länder übertragen.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Sie sind für die Rosinenpicker-Methode ! )

    Aber eine ganz andere Frage ist — dazu lassen Sie sich auch nicht aus — , wie dies finanziert wird. Denn es ist nicht zu bestreiten, daß das alles, jedenfalls mittel- und langfristig, wenn die Besitzstandsregelungen angelaufen sind, durch Verschlechterung der Versichertenrenten — und dies hauptsächlich bei den Versichertenrenten von Frauen in den neuen Ländern — bezahlt werden soll. Mit diesen Rentenkürzungen wird nicht nur die verbesserte Witwenrente finanziell abgesichert, sondern auch die Herabsetzung der Altersgrenze für die Männer vom 65. auf das 63. Lebensjahr. Dies alles verschweigt die Bundesregierung gegenüber den Frauen der ehemaligen DDR, während sie die Verbesserungen lautstark anpreist und sich für soziale Wohltaten feiern läßt. Dies ist nichts anderes als ein weiterer Täuschungsversuch.
    Ein besonderes Kapitel ist das Bemühen des Sozialministers, die Verbesserung der Witwenrenten als Kompensation, als Ausgleich für die Verschlechterung der Versichertenrenten der Frauen darzustellen. Diese Rechnung ist schon deswegen falsch, weil die finanziellen Dimensionen nicht stimmen; anders ausgedrückt, weil das Kürzungsvolumen der Versichertenrenten der Frauen nach Auslaufen der Bestandsschutzregelungen weitaus höher ist als die Mehrausgaben für die Witwenrenten. Vor allem aber ist es das Kennzeichen — nun hören Sie genau zu — einer im strengen Wortsinn reaktionären Sozialpolitik, wenn man die Kürzung der Versichertenrenten der Frauen mit der Verbesserung der Witwenrenten aufrechnet.
    Was ist das denn anders, meine Damen und Herren? Dieses Tauschgeschäft hat eine eminente gesellschaftspolitische Dimension. Es bedeutet nämlich in letzter Konsequenz, daß man die Frauen als eigenständige Personen mit unabhängigem Berufsleben und dem Anspruch auf eigene Altersversorgung ignoriert und sie lediglich als Anhängsel ihrer unterhaltsverpflichteten Männer bzw. als Witwen ernst nimmt. Das ist die Philosophie, die sich dahinter verbirgt.

    (Beifall bei der SPD, dem Bündnis 90/ GRÜNE und der PDS/Linke Liste)

    Möglicherweise sitzt ja in Ihren Reihen noch ein fortschrittlicher Mann — von Frauen ist nichts zu sehen — , und deshalb will ich vielleicht diesem einen
    fortschrittlichen Mann sagen, den ich da im Auge habe: Er wird wissen, daß aus dieser Philosophie nicht nur ein rückständiges Verständnis von Ehe und Partnerschaft spricht. Eine solche Sozialpolitik verkennt auch schlicht die gesellschaftspolitische Wirklichkeit.
    Frauen sind in erster Linie auch die Leidtragenden, wenn in den neuen Ländern der Sozialzuschlag zu den Renten wegfällt: zunächst für neue Rentenzugänge ab 1. Januar 1992, endgültig für alle ab 1. Januar 1995. Geradezu eine Unverschämtheit ist es, daß die Regierung ausgerechnet beim Sozialzuschlag einen Bruch des Einigungsvertrages plant. Nach dem Einigungsvertrag sollten die Sozialzuschläge bis zum 30. Juni 1995 laufen. Die Bundesregierung verkürzt diese Frist selbstherrlich auf den 31. Dezember 1994. Kein Wort der Abgeordneten der CDU/CSU aus den neuen Bundesländern! Sie machen alles mit, was ihnen hier vom Westen vorgekaut wird. Jedenfalls fordert die SPD die Bundesregierung dringend auf, diesen Vertragsbruch zu unterlassen.

    (Beifall bei der SPD, dem Bündnis 90/ GRÜNE und der PDS/Linke Liste)

    Gegenwärtig, meine Damen und Herren, erhalten rund 640 000 Rentnerinnen und rund 35 000 Rentner einen solchen Sozialzuschlag. Das macht das Ausmaß an Armut und Sozialhilfebedürftigkeit und die drohende Überforderung der Kommunen deutlich, die in den neuen Ländern drohen, wenn der Sozialzuschlag entfällt.
    Was mit dem Sozialzuschlag geschieht, halten wir für eine katastrophale sozialpolitische Fehlentscheidung und für ein Musterbeispiel verfehlter gesamtdeutscher Gesellschaftspolitik.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Der soll auch auf Dauer bleiben?)

    Wenn in den westlichen Ländern Altersarmut ein ungelöstes Problem ist, in den östlichen aber ein Instrument existiert, das zwar Mängel hat, aber zumindest ausbaufähig ist und in geänderter Form zur Lösung der Altersarmut tauglich ist, dann ist es absurd, die Ansätze zum Besseren abzuschaffen und die schlechtere Lösung aus dem Westen zu wählen.

    (Beifall bei der SPD, dem Bündnis 90/ GRÜNE und der PDS/Linke Liste)

    Bei dieser Gelegenheit möchte ich CDU/CSU und FDP darauf hinweisen, daß sie sich bezüglich ihrer Einstellung zur Altersarmut in Europa in einer zunehmend isolierten Position befinden. In keinem EG-Land, außer Portugal und Griechenland, erst recht nicht in Österreich, Norwegen, in der Schweiz oder in Schweden, gibt es eine derartig rigorose Abgrenzung von Sozialversicherung und Existenzminimumsicherung. Nirgendwo wird die institutionalisierte Abgrenzung nach unten derart borniert zu einem Grundsatz der Sozialpolitik gemacht wie von CDU/CSU und FDP in Deutschland. Es wäre wirklich wünschenswert, wenn die deutsche Einheit endlich zur Horizonterweiterung und zur Abkehr von hartherzigen Prinzipienreitereien führen würde.

    (Beifall bei der SPD, dem Bündnis 90/ GRÜNE und der PDS/Linke Liste)




    Rudolf Dreßler
    Die SPD, meine Damen und Herren, kann dem Entwurf der Bundesregierung zur Angleichung der Rentenversicherung in der ehemaligen DDR in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen. Wir lehnen das Renten-Überleitungsgesetz ab wegen der Verschlechterung für viele Frauen und der damit verbundenen Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes. Wir lehnen es ab, weil das Grundprinzip, nämlich der Abbau der eigenständigen Alterssicherung der Frau bei gleichzeitigem Aufbau der vom Ehemann abgeleiteten Witwenversorgung, zentralen, gesellschaftspolitischen Reformnotwendigkeiten zuwiderläuft.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Warum machen wir eigentlich noch eine Ausschußberatung?)

    Wir können dem ersatzlosen Wegfall der Sozialzuschläge nicht zustimmen, weil Hunderttausende von alten Menschen, hauptsächlich Frauen, dadurch in Armut gestürzt und von der Sozialhilfe abhängig gemacht würden und weil darüber hinaus die ostdeutschen Kommunen finanziell aufs schwerste belastet werden.
    Wir lehnen die im Gesetz enthaltenen Regelungen zum Fremdrentengesetz ab, vor allem weil sie dazu führen würden, daß Umzügler aus den neuen Bundesländern in den alten Bundesländern gegenüber Aussiedlern aus den osteuropäischen Ländern in geradezu empörender Weise benachteiligt werden.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des Bündnisses 90/GRÜNE)

    Schließlich lehnen wir auch die Einbeziehung der Rentenversicherung (Ost) in den Finanzverbund der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten ab, weil die Beitrags- anstelle aller Steuerzahler dadurch mit Kosten der deutschen Einheit erneut ungerecht belastet werden.
    Im Grunde — ich habe das bereits ausgeführt — ist die Basisentscheidung der Bundesregierung, nämlich das Westrecht den neuen Ländern schnellstmöglich überzustülpen, die eigentliche Wurzel aller Unzulänglichkeiten, insbesondere der Verschlechterungen für die Frauen und der katastrophalen Auswirkungen auf Bezieher von Kleinrenten.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Das Westrecht haben Sie doch mitbeschlossen, Herr Dreßler! Ist das so schlecht? — Karl Josef Laumann [CDU/CSU]: Daran mag er sich nicht mehr erinnern!)

    Um den Notwendigkeiten einer zukunftsgerechten Reform Genüge zu tun, müßte man nach unserer Auffassung ganz anders vorgehen — ich nenne drei wichtige Punkte — :
    In einem ersten Schritt müßten die im Osten erreichten eigenständigen Rentenansprüche der Frauen erhalten und das vorhandene Mindestsicherungssystem befristet weitergeführt werden.

    (Dr. Heiner Geißler [CDU/CSU]: „Befristet"? Das ist interessant!)

    In einem zweiten Schritt müßte eine Soziale Grundsicherung eingeführt werden, in die dann die Sozialzuschläge der neuen Bundesländer überführt werden können.

    (Dr. Heiner Geißler [CDU/CSU]: Was heißt „befristet"? — Günther Heyenn [SPD]: Das hat er soeben erklärt!)

    Schließlich müßte in einem dritten Schritt die 1985 versäumte Reform der Alterssicherung der Frau in Gang gesetzt und dafür gesorgt werden, daß im Westen gleichgezogen wird.
    Meine Damen und Herren, wir alle wissen, daß der Entwurf des RentenÜberleitungsgesetzes letztlich nur im Konsens Gesetzeskraft erlangen kann. Das heißt, daß Extrempositionen in der einen wie in der anderen Richtung keine Chance auf Durchsetzung haben werden. Daß der Entwurf des Renten-Überleitungsgesetzes in der vorliegenden Fassung ohne nennenswerte Korrekturen verabschiedet werden kann, ist jedenfalls seit der vernichtenden CDU-Wahlniederlage am vergangenen Samstag nicht mehr wahrscheinlich.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Es war Sonntag!)

    — Sie haben Samstag und Sonntag verloren; Samstag sozusagen im Vorfeld und Sonntag dann auch noch amtlich.
    Die SPD-Fraktion hat zwar sehr grundsätzliche Bedenken gegen den Entwurf, aber positive Perspektiven könnten sich z. B. eröffnen, wenn es bei der Frage der Sozialzuschläge, beim Bestandsschutz für die nach altem Recht erworbenen Rentenanwartschaften und bei den Bestimmungen über die Fortgeltung und Änderung des Fremdrentengesetzes Bewegung gäbe. Außerdem sollte die Bundesregierung ernsthaft prüfen, ob — unabhängig von Kontroversen über den Inhalt des Gesetzes — das Inkrafttreten vom 1. Januar 1992 auf den 1. Januar 1993 verschoben werden könnte.

    (Julius Louven [CDU/CSU]: Wir haben doch den Einigungsvertrag!)

    Verbesserungen bei den Witwenrenten und die Einführung der flexiblen Altersgrenze könnten nicht erst zum 1. Januar 1992, Herr Louven, sondern — wenn der politische Wille vorhanden ist — sogar schon zum 1. Juli 1991 vorgeschaltet werden. Ich biete die Inkraftsetzung dieser beiden Punkte, Verbesserung bei den Witwenrenten und Senkung der Altersgrenzen im Osten Deutschlands, zum 1. Juli 1991 ausdrücklich an. Wir wollen einmal sehen, ob Sie bereit sind, diese konstruktiven Vorschläge zu übernehmen.
    Unter diesen Bedingungen, meine Damen und Herren, hätten die Rentenversicherungsträger erheblich mehr Zeit zur Vorbereitung. Dann könnte man auch auf die geradezu absurde Vorschrift verzichten, die den Rentenversicherungsträgern aus verwaltungstechnischen Gründen eine falsche Rentenberechnung ausdrücklich erlaubt und die Betroffenen mit der Möglichkeit der späteren Überprüfung und Nachzahlung vertröstet.
    Schlußbemerkung: Wenn die Angleichung der Rentensysteme in Ost und West gelingen soll, dann bedarf es dazu größerer Flexibilität, mehr Rücksicht auf die



    Rudolf Dreßler
    Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger in den neuen Ländern und größeren Respekts vor Vertrauenstatbeständen, als die Bundesregierung bisher gezeigt hat.
    Wir können nur hoffen, daß die Einsichten, die wir bislang vermissen mußten, bei der Bundesregierung und den sie tragenden Koalitionsparteien noch heranreifen werden und die Bundesregierung ausdrücklich darauf verzichtet, politisch zu pokern, sondern sich unserer begründeten Auffassung anschließt, ein Renten-Überleitungsgesetz zu schaffen, das den Menschen und nicht irgendwelchen Ideologien dient.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke Liste und dem Bündnis 90/GRÜNE)