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ID1202400100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/24 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 24. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. April 1991 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1607 A Zusatztagesordnungspunkt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (AFG u. a. ÄndG) (Drucksache 12/413) 1607 A Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (RentenÜberleitungsgesetz — RÜG) (Drucksache 12/405) Julius Louven CDU/CSU 1607 B Rudolf Dreßler SPD 1613 B Heinz Hübner FDP 1619A Petra Bläss PDS/Linke Liste 1621 D Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 1623 C Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 1625 B Ulrike Mascher SPD 1630 A Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 1633 B Rudolf Dreßler SPD 1634 A Renate Jäger SPD 1637 A Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) FDP 1639 C Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg . 1621 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Abgeordneten Ursula Männle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Eva Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Familien mit Kindern: Gesetz zur Einführung von Mütterunterstützung für Nichterwerbstätige in den neuen Bundesländern (Drucksache 12/409) Maria Michalk CDU/CSU 1641 C Frank-Michael Habermann SPD 1642 B Dr. Eva Pohl FDP 1643 C Dr. Ursula Fischer PDS/Linke Liste . . 1644 A Roswitha Verhülsdonk, Parl. Staatssekretärin BMFuS 1644 B Zusatztagesordnungspunkt: Aktuelle Stunde betr. Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. 4. 1991 zur Abwicklung Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste . . . . 1645 C Erika Steinbach-Hermann CDU/CSU . . 1646 C Hans Gottfried Bernrath SPD 1647 B Manfred Richter (Bremerhaven) FDP . . 1648 B Dr. Horst Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 1649 A Maria Michalk CDU/CSU 1650 C Dr. Hans-Hinrich Knaape SPD 1651 B Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FDP 1652 A II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1991 Monika Brudlewsky CDU/CSU 1652 D Hans-Joachim Welt SPD 1653 C Hartmut Koschyk CDU/CSU 1654 B Johannes Singer SPD 1655 B Dr. Franz-Hermann Kappes CDU/CSU . 1656A Dr. Gregor Gysi PDS/Linke Liste (Erklärung nach § 30 GO) 1656 C Nächste Sitzung 1657 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1659* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1660* C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. April 1991 1607 24. Sitzung Bonn, den 26. April 1991 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 26. 04. 91* Bartsch, Holger SPD 26. 04. 91 Dr. Bauer, Wolf CDU/CSU 26. 04. 91 Bindig, Rudolf SPD 26. 04. 91* Blunck, Lieselott SPD 26. 04. 91* Böhm (Melsungen), CDU/CSU 26. 04. 91* Wilfried Dr. Bötsch, Wolfgang CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Brecht, Eberhard SPD 26. 04. 91* Büchler (Hof), Hans SPD 26. 04. 91* Bühler (Bruchsal), Klaus CDU/CSU 26. 04. 91* Burchardt, Ursula SPD 26. 04. 91 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 26. 04. 91 Peter Harry Conradi, Peter SPD 26. 04. 91 Dr. Däubler-Gmelin, SPD 26. 04. 91 Herta Daubertshäuser, Klaus SPD 26. 04. 91 Dr. Dobberthien, SPD 26. 04. 91** Marliese Dr. Dregger, Alfred CDU/CSU 26. 04. 91 Duve, Freimut SPD 26. 04. 91 Eimer (Fürth), Norbert FDP 26. 04. 91 Dr. Elmer, Konrad SPD 26. 04. 91 Eylmann, Horst CDU/CSU 26. 04. 91 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 26. 04. 91** Formanski, Norbert SPD 26. 04. 91 Francke (Hamburg), CDU/CSU 26. 04. 91 Klaus Fuchs (Verl), Katrin SPD 26. 04. 91 Fuchtel, Hans-Joachim CDU/CSU 26. 04. 91** Gattermann, Hans H. FDP 26. 04. 91 Dr. von Geldern, CDU/CSU 26. 04. 91 Wolfgang Genscher, Hans-Dietrich FDP 26. 04. 91 Gleicke, Iris SPD 26. 04. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 26. 04. 91 Graf, Günter SPD 26. 04. 91 Gries, Ekkehard FDP 26. 04. 91 Grünbeck, Josef FDP 26. 04. 91 Haack (Extertal), SPD 26. 04. 91 Karl-Hermann Haschke (Jena-Ost), Udo CDU/CSU 26. 04. 91** Dr. Hauchler, Ingomar SPD 26. 04. 91 Henn, Bernd PDS 26. 04. 91 Dr. Holtz, Uwe SPD 26. 04. 91** Dr. Hoth, Sigrid FDP 26. 04. 91 Ibrügger, Lothar SPD 26. 04. 91 Irmer, Ulrich FDP 26. 04. 91** Janz, Ilse SPD 26. 04. 91 Dr. Janzen, Ulrich SPD 26. 04. 91 Jelpke, Ulla PDS 26. 04. 91 Jeltsch, Karin CDU/CSU 26. 04. 91 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 26. 04. 91 Kittelmann, Peter CDU/CSU 26. 04. 91* Klein (München), Hans CDU/CSU 26. 04. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Koschnick, Hans SPD 26. 04. 91 Dr. Krause (Börgerende), CDU/CSU 26. 04. 91 Günther Kubatschka, Horst SPD 26. 04. 91 Kubicki, Wolfgang FDP 26. 04. 91 Dr. Kübler, Klaus SPD 26. 04. 91 Dr.-Ing. Laermann, FDP 26. 04. 91 Karl-Hans Dr. Graf Lambsdorff, FDP 26. 04. 91 Otto Dr. Laufs, Paul CDU/CSU 26. 04. 91 Lenzer, Christian CDU/CSU 26. 04. 91* Lintner, Eduard CDU/CSU 26. 04. 91 Lummer, Heinrich CDU/CSU 26. 04. 91* Dr. Luther, Michael CDU/CSU 26. 04. 91 Maaß (Wilhelmshaven), CDU/CSU 26. 04. 91* Erich de Maizière, Lothar CDU/CSU 26. 04. 91 Mascher, Ulrike SPD 26. 04. 91* Dr. Menzel, Bruno FDP 26. 04. 91* Dr. Mertens (Bottrop), SPD 26. 04. 91 Franz-Josef Dr. Meyer zu Bentrup, CDU/CSU 26. 04. 91* Reinhard Mischnick, Wolfgang FDP 26. 04. 91 Dr. Modrow, Hans PDS 26. 04. 91 Molnar, Thomas CDU/CSU 26. 04. 91 Mosdorf, Siegmar SPD 26. 04. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 26. 04. 91* Müller (Völklingen), SPD 26. 04. 91 Jutta Neumann (Bremen), CDU/CSU 26. 04. 91 Bernd Nitsch, Johannes CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Otto, Helga SPD 26. 04. 91 Pfeiffer, Angelika CDU/CSU 26. 04. 91 Pfuhl, Albert SPD 26. 04. 91 ' Dr. Pohler, Hermann CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 26. 04. 91* Pützhofen, Dieter CDU/CSU 26. 04. 91 Rahardt-Vahldieck, CDU/CSU 26. 04. 91 Susanne Reddemann, Gerhard CDU/CSU 26. 04. 91* Reimann, Manfred SPD 26. 04. 91* Reuschenbach, Peter W. SPD 26. 04. 91 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 26. 04. 91 Ingrid Roth, Wolfgang SPD 26. 04. 91 Rother, Heinz CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 26. 04. 91 Rühe, Volker CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 26. 04. 91* Schluckebier, Günther SPD 26. 04. 91* Schmidbauer (Nürnberg), SPD 26. 04. 91 Horst Schmidt (Mülheim), CDU/CSU 26. 04. 91 Andreas Schmidt (Nürnberg), SPD 26. 04. 91 Renate Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 26. 04. 91 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt-Zadel, Regina SPD 26. 04. 91 Dr. Schmude, Jürgen SPD 26. 04. 91 von Schmude, Michael CDU/CSU 26. 04. 91 ' Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 26. 04. 91 Schröter, Gisela SPD 26. 04. 91 Schulz (Leipzig), Gerhard CDU/CSU 26. 04. 91 Schwanitz, Rolf SPD 26. 04. 91 Schwarz, Stefan CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. Soell, Hartmut SPD 26. 04. 91** Spilker, Karl-Heinz CDU/CSU 26. 04. 91 Steiner, Heinz-Alfred SPD 26. 04. 91* Dr. Stercken, Hans CDU/CSU 26. 04. 91** Dr. Stoltenberg, Gerhard CDU/CSU 26. 04. 91 Dr. von Teichman und FDP 26. 04. 91* Logischen, C. Terborg, Margitta SPD 26. 04. 91* Dr. Töpfer, Klaus CDU/CSU 26. 04. 91 Vergin, Siegfried SPD 26. 04. 91 Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 26. 04. 91 Vossen, Josef SPD 26. 04. 91 Wartenberg (Berlin), SPD 26. 04. 91 Gerd Weißgerber, Gunter SPD 26. 04. 91 Dr. Wieczorek CDU/CSU 26. 04. 91 (Auerbach), Bertram Wimmer (Neuss), Willy CDU/CSU 26. 04. 91 Wissmann, Matthias CDU/CSU 26. 04. 91 Wohlleben, Verena SPD 26. 04. 91 Ingeburg Yzer, Cornelia CDU/CSU 26. 04. 91 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Zierer, Benno CDU/CSU 26. 04. 91* Dr. Zöpel, Christoph SPD 26. 04. 91 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 11/7733 Drucksache 11/8533 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/8166 Drucksache 11/4344 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/152 Nr. 5-13, 16-20, 22 Drucksache 12/157 Nr. 2.3-2.14, 2.18 Drucksache 12/187 Nr. 2.3-2.6 Ausschuß für Gesundheit Drucksache 12/210 Nr. 145 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 12/210 Nr. 200, 203, 207 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 12/152 Nr. 63, 64 Drucksache 12/187 Nr. 2.22
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
    Interfraktionell ist vereinbart worden, daß die heutige Tagesordnung um folgenden Punkt erweitert werden soll:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung arbeitsförderungsrechtlicher und anderer sozialrechtlicher Vorschriften (AFG u. a. ÄndG)

    — Drucksache 12/413 —
    Der Gesetzentwurf soll an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zur federführenden Beratung und an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung und gemäß § 96 unserer Geschäftsordnung überwiesen werden. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. — Das ist offensichtlich der Fall. Dies ist so beschlossen.
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:
    Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz — RÜG)

    — Drucksache 12/405 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Innenausschuß
    Rechtsausschuß
    Haushaltsausschuß mitberatend und gem. § 96 GO Ausschuß für Frauen und Jugend
    Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Debattenzeit von drei Stunden vor. Ist das Haus damit einverstanden? — Auch das ist der Fall.
    Ich eröffne die Aussprache. Der Abgeordnete Louven hat um das Wort gebeten. Ich erteile es ihm gern.


Rede von Julius Louven
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch heute kann man wieder feststellen: Je komplizierter das sozialpolitische Thema, desto geringer die Teilnahme an der Sitzung.
Am 9. November 1989 haben wir im Deutschen Bundestag in einem breiten Konsens das Rentenreformgesetz 1992 verabschiedet. Durch dieses Gesetz sollte das Rentenrecht der Bundesrepublik Deutschland an die sich ändernden demographischen und ökonomischen Rahmenbedingungen angepaßt werden.
Uns war klar, daß dieses Gesetz nicht für die Ewigkeit gemacht war. Sozialpolitik lebt, und Sozialgesetze sind ständig der jeweiligen Zeit anzupassen. Am selben Abend — ich denke, wir erinnern uns alle noch lebhaft an diesen Tag — fiel die Mauer. Dennoch hat wohl niemand von uns damit gerechnet, daß nach einer so kurzen Zeit und noch dazu aus einem so erfreulichen Anlaß das Rententhema heute schon wieder unter so grundsätzlichen Aspekten auf der Tagesordnung stehen werde.
Teile des am 9. November 1989 verabschiedeten Gesetzeswerkes sind bereits Geschichte und müssen den neuen Gegebenheiten angepaßt werden.
Der Einigungsvertrag schreibt uns vor, das Sozialgesetzbuch VI — also die gesetzliche Rentenversicherung — sowie das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zum 1. Januar 1992 auf das Beitrittsgebiet überzuleiten.
Gleiches gilt für Ansprüche und Anwartschaften aus den — so darf man es wohl formulieren — dubiosen Zusatz- und Sonderversorgungssystemen. Zu diesem wird später mehr gesagt werden.
Auch die Regelungen des Fremdrentengesetzes sind den politischen Veränderungen und Verhältnissen anzupassen, die sich aus der deutschen Einheit ergeben.
Dies alles soll mit dem heute von den Regierungsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, kurz: Renten-Überleitungsgesetz, geschehen.
Es wird mitunter kritisiert, daß unser Rentenrecht den Bürgern der neuen Länder einfach übergestülpt werde, und man hört draußen, im Rentenrecht der ehemaligen DDR gebe es eine Reihe von Elementen, die man in das gemeinsame Recht übernehmen sollte.



Julius Louven
Ich kann im DDR-Rentenrecht nichts erkennen, was nicht auch bei der Vorbereitung des Rentenreformgesetzes 1992 bei uns diskutiert wurde.
In der DDR gab es eine Mindestrente. Wir haben uns damals dagegen entschieden. Das Mindestrentenrecht hat weiß Gott nicht dazu geführt, daß es den Rentnern in der ehemaligen DDR besser ging als im Westen. Mindest- und Grundsicherungssysteme bringen nach meiner festen Überzeugung am Ende keinem etwas, allenfalls Nivellierung auf niedrigem Niveau.
In unserem gegliederten System der sozialen Sicherung ist die Altersvorsorge weit effizienter geregelt. Wir haben eine andere Aufgabenteilung, die sich an den bewährten Grundsätzen der Subsidiarität und Solidarität ausrichtet. „Vorleistung und verläßliche Gegenleistung" ist das Prinzip, nach dem unsere Rentenversicherung funktioniert. Wer eingezahlt hat, bekommt später durch die Beiträge der Aktiven eine entsprechende Rente.
Wer sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht ausreichend absichern konnte, den läßt unsere Gesellschaft ebenfalls nicht im Stich. Er hat Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz. Ich halte das für gerechter. Denn die Abwendung existentieller Not ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft und nicht der Solidargemeinschaft der Beitragszahler. Nur wenn diese Leistungen nach dem BSHG aus Steuermitteln erbracht werden, ist sichergestellt, daß alle in die Verantwortung für die Ärmsten in der Gesellschaft eingebunden werden.
In der DDR spielten solche Erwägungen keine Rolle. Da gab es kein Rentensystem wie hier, sondern — so könnte man sagen — eine Art Sozialhilfe für alle. Nach 45 Arbeitsjahren gab es aus der Sozialversicherung eine Mindestrente von 470 Mark und eine Höchstrente von 480 Mark. So etwas mag mancher für erstrebenswert halten. Mit uns allerdings ist derlei nicht zu machen.
Ich denke, der Deutsche Bundestag steht zu dem, was wir 1981 hier in einem breiten Konsens beschlossen haben, nämlich am Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit festzuhalten. Wir wollen nicht das bisherige System verschlechtern, sondern denen, denen es bisher schlechter ging, das bessere System bringen.
Die große Aufgabe der Herstellung der Renteneinheit in Deutschland besteht darin, das Alterssicherungssystem der ehemaligen DDR, das zu einer völlig unzureichenden und unakzeptablen Einkommenssituation der älteren Menschen geführt hat, durch unser System zu ersetzen. Dazu bedarf es großer Anstrengungen in rechtsgestalterischer, organisatorischer und nicht zuletzt finanzieller Hinsicht.
Die Witwen in der DDR waren höchst unzureichend versorgt. Vor dem 60. Lebensjahr gab es eine Witwenrente nur bei Invalidität oder wenn kleine Kinder zu versorgen waren. Der Tod des Ehegatten führte in der Regel zu einem Absturz des Haushaltseinkommens. Wurde eine Witwenrente neben einer eigenen Rente gezahlt, so betrug sie nur 15 % der Rente des Verstorbenen. Die Übertragung des Hinterbliebenenrentenrechts des Sozialgesetzbuchs VI bringt ca. 150 000
Witwen im Beitrittsgebiet, die bisher leer ausgegangen sind, erstmals eine Witwenrente. In 900 000 Fällen gibt es statt der 15%igen eine 60%ige Witwenrente. Dafür werden wir allein im Jahre 1992 4 Milliarden DM aufwenden müssen.
Auch hier halten wir uns an den Grundsatz, das bewährte und im Jahre 1989 bei der Rentenreform bestätigte und gemeinsam vereinbarte Rentenrecht auch den Frauen in den neuen Ländern in vollem Umfang zukommen zu lassen.
Nun weiß ich, daß auch diskutiert wird, diesen Anlaß zu benutzen, um zu grundlegenden Veränderungen des bestehenden Rentensystems zu kommen, und zwar nicht nur Änderungen, über die wir in den vergangenen Jahren immer wieder diskutiert haben, sondern vor allem Veränderungen, die schon bisher nicht realisierbar waren.
Ich meine hiermit das Thema der eigenständigen Alterssicherung der Frauen. Sie, meine Damen und Herren von der SPD, sind hier in den 70er Jahren mit großen Ansprüchen angetreten. Erreicht haben Sie jedoch nichts. Sie haben nicht einmal den vom Bundesverfassungsgericht erteilten Auftrag erfüllt, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Rentenrecht zu verwirklichen.
Wir haben Ihre Versäumnisse mit dem Hinterbliebenen-, Renten- und Erziehungszeitengesetz von 1985 ausgeräumt. Dieses Gesetz trägt der Tatsache Rechnung, daß Frauen in zunehmendem Umfang eigene Rentenansprüche erwerben. Es trägt gleichermaßen der nicht aus der Welt zu schaffenden Tatsache Rechnung, daß die Frauen dabei benachteiligt sind, sofern sie Kinder erziehen. Deswegen haben wir die Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Rentenrecht eingeführt und mit dem Rentenreformgesetz 1992 für Geburten ab 1992 vorgesehen.
Niemand behauptet, daß dieses Konzept falsch gewesen sei oder falsch geworden sei. Deshalb besteht keine Veranlassung, bei der Schaffung der Renteneinheit in Deutschland sozusagen eine neue Front zu eröffnen.
Im Augenblick geht es eben um diese Renteneinheit, die uns erhebliche Anstrengungen abverlangt. Wenn wir das geschafft haben, kann man weitere spezielle Aufgaben im Hinblick auf die soziale Sicherung der Frauen ins Auge fassen.

(Zuruf von der FDP: Sehr gut! Das machen wir auch!)

Aber ich halte es für verfehlt, Bestandteile des Mindestsicherungssystems der ehemaligen DDR unbesehen und isoliert herauszugreifen. Denn diese Bestandteile sind Ausfluß dieses völlig anderen und in seiner Grund- und Gesamtkonzeption abzulehnenden und erfolglosen Systems. Mit anderen Worten: Es geht nicht an, sich nach der sogenannten Rosinenpikkermethode sozusagen aus jedem System das herauszugreifen, was man gerade gebrauchen kann, und es in einen gemeinsamen Topf zu werfen.
Die Renteneinheit bringt zusätzliche finanzielle Herausforderungen mit sich. Wir übernehmen diese finanziellen Lasten gern, damit unsere Mitbürger in



Julius Louven
den neuen Ländern eine gleich gute Alterssicherung auf dem gleichen Niveau wie wir hier erhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Weitere Ausdehnungen wären mit großen Finanzlasten verbunden und würden mit Sicherheit den Beitragszahler fordern, für den sich dann irgendwann die Frage nach der Akzeptanz des Systems stellen müßte.
Wer behauptet, der vorgelegte Gesetzentwurf sei frauenfeindlich, argumentiert leichtfertig.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir sind auf das, was jetzt insbesondere für früher schlecht versorgte Frauen in den neuen Bundesländern geschieht, 'ausgesprochen stolz, Herr Dreßler.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vom 1. Januar 1992 an gelten die Altersgrenzen des Sozialgesetzbuchs VI auch in den neuen Bundesländern. Insbesondere Männer, die bisher erst mit 65 Jahren in Rente gehen konnten, werden davon profitieren. Dann können viele Arbeitslose und Schwerbehinderte mit 60 Jahren und sonstige langjährig Versicherte mit 63 Jahren in Rente gehen. Von diesen Verbesserungen sind im Jahr 1992 rund 200 000 Versicherte betroffen. In dieser Größenordnung wird der Arbeitsmarkt der neuen Länder entlastet.
Die Übertragung der Altersgrenzen kostet im Jahr 1992 2 bis 2,5 Milliarden DM.
Eine schematische Übertragung des Sozialgesetzbuchs VI auf das Beitrittsgebiet hätte bedeutet, daß sich die Rentenberechnung ausschließlich an den Versichertenentgelten orientiert. Dies würde aber wegen der bis 1990 unverändert geltenden Beitragsbemessungsgrenze von 600 DM dazu führen, daß ein den alten Bundesländern vergleichbares Nettorentenniveau nicht erreicht werden könnte. Der Gesetzentwurf stellt deshalb in erster Linie nicht auf die Versicherten, sondern auf die in den neuen Bundesländern individuell erzielten Entgelte ab.
Die Unzulänglichkeiten des Beitragsrechts der ehemaligen DDR sollen nicht zu Lasten der Versicherten gehen. Deshalb wird bei denen, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Beiträge zur Sozialpflichtversicherung und zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung gezahlt haben, bei der Rentenberechnung das tatsächlich erzielte Entgelt berücksichtigt, auch wenn sie nur auf der Basis eines niedrigeren Entgelts versichern konnten. So wird auch in den neuen Bundesländern gewährleistet, daß die Durchschnittsverdiener auf 1 Entgeltpunkt pro Jahr und die Spitzenverdiener auf etwa 1,8 Entgeltpunkte pro Jahr kommen können.
Ich wende mich nun der Rentenanpassung zu. Kernbestandteile der Sozialunion zum 1. Juli 1990 waren die Umstellung der Renten von Ostmark auf Westmark und die Angleichung auf ein Nettorentenniveau von 70 % wie es im Ergebnis der Rentenreform 1992 auch im Westen besteht. Im Durchschnitt bedeutete dies eine Rentenanhebung in den neuen Bundesländern um rund 30 %.
Entscheidend aber ist, daß im Zuge der Angleichung der Lebensverhältnisse in den alten Bundesländern, insbesondere bei der Annäherung von Löhnen und Gehältern, die Renten nicht nachhinken. Wir haben daher die Renten in den neuen Ländern zum 1. Januar 1991 um 15 % angehoben, was der erkennbaren Lohnentwicklung entsprach. Entsprechendes wird zum 1. Juli 1991 geschehen, da die rasche gegenseitige Annäherung der Löhne in Ost und West anhält. Nur damit ist das versprochene Nettorentenniveau von 70 % zu halten.
In diesem Zusammenhang einige Worte sowohl an diejenigen, denen die Rentenanpassungen zu niedrig sind, wie auch an diejenigen, denen sie zu hoch sind. Renten sind Alterslohn für Lebensleistung. Sie sind daher der Lohnentwicklung anzupassen. Dies darf nicht bedeuten, daß nur jeweils der Tarifbereich herausgegriffen wird, in dem es die höchsten Anhebungen gibt. Vielmehr ist der Durchschnitt der Lohnentwicklung maßgeblich. Dieser Durchschnitt wird auch von Löhnen der Kurzarbeiter beeinflußt.
Umgekehrt bedeutet dies, daß aus der Berechnung des maßgeblichen Durchschnittslohns die Entwicklung der Zahl der Arbeitslosen herausgehalten werden muß. Sie ist auch in der alten Bundesrepublik nie in die Berechnung des Durchschnittslohns eingegangen. Die Berechnung der maßgeblichen Entwicklung der Durchschnittslöhne und -gehälter muß für alle nachvollziehbar bleiben.
Am 1. Juli 1991 — ich sagte es schon — werden die Renten in den neuen Ländern um weitere 15 % erhöht. Dies entspricht der durchschnittlichen Lohnentwicklung. Da die Renten in den alten Ländern gleichzeitig um 5,04 % angehoben werden, erhöhen sich die Renten in den neuen Ländern von 46,4 % auf dann 50,8 % und nähern sich damit der vergleichbaren Standardrente in den alten Ländern an.
Eine Westrente ist damit unter vergleichbaren Bedingungen immer noch fast doppelt so hoch wie eine Ostrente. Dieser Zustand ist nur deshalb tolerabel, weil er zeitlich begrenzt ist. Bis etwa Mitte der 90er Jahre werden die Unterschiede infolge der Entwicklung der Arbeitsverdienste im wesentlichen überwunden sein. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf ist hierzu der Schlüssel.
Die Rentenberechnung nach dem Sozialgesetzbuch VI soll nicht nur für diejenigen Versicherten aus dem Beitrittsgebiet gelten, die ab 1992 in Rente gehen, sondern auch für diejenigen, die bereits Rente beziehen. Diese Renten sollen in einem vereinfachten Verfahren an die SGB-VI-Renten angeglichen werden.
Die Bestandsrenten enthalten eine Reihe von Elementen, die dem Sozialgesetzbuch VI fremd sind oder eine andere Wertigkeit haben. Eine Dynamisierung dieser Rentenanteile würde dauerhafte Verzerrungen mit sich bringen. Aber auch eine auf Dauer statische Leistung würde dazu führen, daß Rentenbestand und Rentenzugang bei ansonsten vergleichbaren Versicherungsbiographien unterschiedliche Renten zur Folge hätten.



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Der Entwurf enthält deshalb Regelungen, die eine schonende Angleichung von Bestands- und Zugangsrenten gewährleisten.
Dabei ist vor allem wichtig: Keine laufende Rente wird gekürzt. Der systemfremde Rentenanteil, der als Auffüllbetrag bezeichnet wird, wird zunächst statisch neben dem anpassungsfähigen Teil der Rente gezahlt. Ab 1996 — so sieht es der Gesetzentwurf vor —, wenn sich die Renten in West und Ost einander angeglichen haben, wird dieser Auffüllbetrag sozialverträglich und in Stufen bei künftigen Rentenanpassungen abgeschmolzen, wobei aber immer gewährleistet bleibt, daß hierdurch keine Rente gekürzt wird.

(Rudolf Dreßler [SPD]: Das wäre ja noch schöner!)

Dieses Zusammenspiel bei der umgewerteten Rente von anpassungsfähigem Bestandteil und Auffüllbetrag sorgt dafür, daß zunächst der Aufholprozeß für die Rentner in den neuen Ländern stattfinden kann. Erst Aufholprozeß, dann Abschmelzprozeß, so lautet hier die Formel. Der systemfremde Rentenanteil, auf dem der Auffüllbetrag beruht, kann also nicht auf Dauer beibehalten werden.
Auch hierzu betone ich: Es gibt keine Kumulierung von vorteilhaften Bestandteilen aus völlig gegensätzlichen Systemen. Der Auffüllbetrag enthält einen systemfremden Rentenanteil. Dafür ist auf Dauer in unserem System kein Platz; sonst beschädigen wir letztlich die Grundlagen unseres erfolgreichen Versicherungssystems und lassen wir zu, daß es in ein Versorgungssystem umgewandelt wird. Unser Anspruch muß es sein und bleiben, daß den Mitbürgern in den neuen Ländern in Zukunft auf Dauer ein Versicherungssystem zugute kommt und auch erhalten bleibt.
Der vorliegende Gesetzentwurf geht davon aus, daß die Aufholphase 1995 abgeschlossen ist. Das Abschmelzen der Auffüllbeträge soll 1996 in Stufen beginnen. Wenn der Aufholprozeß schon vor 1996 abgeschlossen sein sollte — es ist ja ein Markenzeichen unserer Politik, daß die erreichten Ergebnisse regelmäßig besser sind als unsere stets vorsichtigen Annahmen bei der Planung —,

(Beifall bei der CDU/CSU)

muß ein Instrumentarium gefunden werden, um schon früher abschmelzen zu können.

(Rudolf Dreßler [SPD]: Das ist klar!)

Dies muß auch aus Gründen der Gerechtigkeit geschehen; denn, Herr Dreßler, ab dem 30. Juni 1995 gilt für die Neuzugänge, daß sich ihre Ansprüche voll nach dem einheitlichen Recht richten und Auffüllbeträge dann nicht mehr errechnet werden.
Durch die Leistung des Auffüllbetrages ist entsprechend den Bestimmungen des Einigungsvertrags ein weitgehender Vertrauensschutz für den Rentenbestand geschaffen worden. Aber auch für die rentennahen Jahrgänge, deren Rente bis zum 30. Juni 1995 beginnt, gibt es eine Reihe von Vertrauensschutzregelungen. In dieser Zeit wird eine Vergleichsrente geleistet, wenn die nach den Grundsätzen des ehemaligen DDR-Rentenrechts ermittelte Rente unter Berücksichtigung der Anpassung vom 1. Januar 1992
höher als die nach dem Sozialgesetzbuch VI berechnete Rente ist oder wenn Anspruch nur nach diesem Recht besteht.
Ein Finanzverbund wird notwendig. Bisher wird die Rentenversicherung in den neuen und in den alten Ländern getrennt finanziert. Wenn die Einheit in der Rentenversicherung in Deutschland hergestellt ist, kann es keine getrennte Finanzierung mehr geben. Deshalb soll auch hier Einheit hergestellt werden. Einen Finanzverbund in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten haben wir in den alten Bundesländern seit mehr als zwei Jahrzehnten. Er ist seinerzeit gemeinsam mit der Selbstverwaltung der Rentenversicherung eingeführt worden. In einem geeinten Deutschland kann es also nicht sein, daß die Rentenversicherung Ost und die Rentenversicherung West getrennt finanziert werden.
So untragbar es wäre, wenn die Angestelltenversicherung andere Beitragssätze erhöbe als die Arbeiterrentenversicherung, so untragbar wäre es auch, wenn die Rentenversicherung Ost andere Beitragssätze hätte als die Rentenversicherung West. Die Rentenversicherung in den alten Bundesländern hat in der Zeit seit der Öffnung der Grenzen erheblich davon profitiert, daß Übersiedler und Pendler aus den neuen Bundesländern ihre Beiträge an die Versicherungsträger im Westen zahlten. Schließlich hat die Rentenversicherung West auch von dem Konjunkturschub, der sich infolge der deutschen Einheit ergeben hat, erheblich profitiert. Der Boom beim Beitragseingang 1990 und auch in den ersten Monaten 1991 macht dies deutlich. All dies spricht für einen Finanzverbund. Ich halte ihn für unverzichtbar.
Der Sozialzuschlag wurde in der ehemaligen DDR zum 1. Juli 1990 eingeführt. Eines der Ziele war es, niedrige Renten auf den Betrag von wenigstens 495 DM aufzustocken, da es ein funktionsfähiges Sozialhilfesystem dort nicht gab. Renten aber sind lohnbezogen. Sie werden nicht nach Bedarfsgesichtspunkten zuerkannt. Eine Vermischung von Lohnbezug und Bedarfsbezug wollen wir nicht. Dies würde unser System längerfristig verändern.

(Anke Fuchs [Köln] [SPD]: Bei der Witwenrente haben wir es doch!)

Der Sozialismus nahm die auch in der ehemaligen DDR real existierende Armut nicht zur Kenntnis und verwies die betreffenden Menschen auf Almosen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Seit dem 1. Januar 1991 gilt auch in den neuen Ländern das Bundessozialhilfegesetz. Allerdings kann die entsprechende Verwaltung nicht von heute auf morgen aufgebaut werden. Gerade in diesem Bereich ist im Interesse dieser Menschen Sensibilität gefragt.

(Rudolf Dreßler [SPD]: Hört! Hört! Darauf kommen wir zurück!)

In einigen Gebieten ist bereits ein Zustand erreicht, der dem westdeutscher Städte und Gemeinden vergleichbar ist. Insbesondere mangels Fachpersonals ist das Sozialhilfesystem aber noch nicht so flächendekkend, wie es sein sollte. Deshalb ist es erforderlich, den Sozialzuschlag zunächst weiterzuzahlen. Gleichwohl gehe ich davon aus, daß bald ein Zustand er-



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reicht ist, in dem eine rasche und vollständige Erfüllung von Ansprüchen nach dem BSHG gewährleistet ist.
Ein erster Schritt zum Abbau des Sozialzuschlags wird es deshalb sein, daß er ab dem 1. Juli 1992 bei verheirateten Beschäftigten wegfallen soll, wenn das Einkommen des Ehegatten eine bestimmte Höhe übersteigt. Ab 1995 sollen auch alle anderen Sozialzuschläge wegfallen. Bei Bedarf werden sie durch Sozialhilfe ersetzt. Auf Sozialhilfe besteht Rechtsanspruch.
Ich habe eingangs schon darauf hingewiesen, daß der Einigungsvertrag uns aufgetragen hat, die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der früheren DDR in unsere Rentenversicherung zu überführen. Es wirkt abenteuerlich, wenn man sich die mehr als 60 Sonder- und Zusatzversorgungssysteme ansieht und auch würdigt, wie mitunter willkürlich sie zustande gekommen sind.
Auch die Renten, die hier erzielt werden konnten, sind erstaunlich. Dieses System sollte offensichtlich auch dazu dienen, die wissenschaftliche und künstlerische Intelligenz im Lande zu halten. Die Behauptung unseres Kollegen Dreßler, der Bundesarbeitsminister schaue tatenlos zu, wie nach diesem System Renten bis zu 12 000 DM gezahlt würden, ist falsch.

(Zuruf von der CDU/CSU: Polemik!)

Ich denke, Herr Dreßler weiß dies. Ich denke auch, Herr Dreßler, Sie werden sich nachher von dieser Stelle aus für diese Entgleisung entschuldigen.

(Lachen bei der SPD)

Mit dem Gesetzentwurf wird dem Auftrag des Einigungsvertrages entsprochen. Zum 31. Dezember 1991 werden Ansprüche und Anwartschaften wegen verminderter Erwerbstätigkeit, Alters und Todes aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen in die Rentenversicherung einbezogen. Bei der Rentenberechnung für diesen Personenkreis soll ein Einkommen höchstens bis zur Höhe des allgemeinen Durchschnittsverdienstes aller Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Damit wird dem Einigungsvertrag entsprochen, überhöhte Leistungen abzubauen. Wir halten es für richtig, die Bundesregierung zu ermächtigen, durch eine Rechtsverordnung zu regeln, wann bei Personen mit vergleichsweise geringer Staatsnähe von dem Grundsatz abgewichen und ein Einkommen oberhalb des Durchschnittsverdienstes berücksichtigt werden kann.
Für die Überführung von Ansprüchen, von Anwartschaften aus dem ehemaligen Stasi-Versorgungssystem soll — so sieht es der Gesetzentwurf vor — gelten, daß Einkommen bis höchstens 65 % des jeweiligen Durchschnittsverdienstes aller Arbeitnehmer berücksichtigt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist noch zuviel!)

Damit werden Privilegien, die diese Personengruppe genossen hatte, beseitigt.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)

Ich verrate kein Geheimnis, meine Damen und Herren, wenn ich hier sage, daß in der Arbeitsgruppe
Sozialpolitik meiner Fraktion hier insbesondere von den Kollegen aus den neuen Bundesländern noch härtere Einschnitte gefordert wurden. Für diese Forderungen haben wir wohl alle sehr viel Sympathie. Wir haben jedoch erkennen müssen, daß aus Verfassungsgründen ein härterer Einschnitt wohl nicht möglich ist. Wir wollen, daß im Vorgriff auf die Überführung der Sonder- und Zusatzversorgungen bereits nach der Verabschiedung des Gesetzes entsprechende Versorgungen zusammen mit der Rente auf maximal 1 500 DM monatlich begrenzt werden, um keine neuen und ungerechtfertigten Besitzstände entstehen zu lassen. Für Stasi-Versorgungen soll diese Grenze bei 600 DM liegen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist noch zu hoch!)

Die der Rentenversicherung aus der Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen entstehenden Aufwendungen werden im übrigen vom Bund erstattet.
Bei den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen ist es uns auch darum gegangen, das Kind nicht gewissermaßen mit dem Bade auszuschütten. Wir wissen, daß nicht jeder — jedenfalls in den Zusatzversorgungssystemen — ein Unterdrücker unserer Mitbürger in der ehemaligen DDR war. Deshalb haben wir, wie schon erwähnt, die Möglichkeit geschaffen, in gerechtfertigten Fällen einen Spielraum für die Bemessung der Versorgung zu geben.
Im Rahmen des Renten-Überleitungsgesetzes soll auch das Fremdrentengesetz geändert werden — ein schwieriges Thema, welches uns schon vor einer Woche im Zusammenhang mit dem deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen beschäftigt hat. Wir haben bereits durch den Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 18. Mai vergangenen Jahres Leistungsansprüche nach dem Fremdrentengesetz für ehemalige Bürger der DDR ausgeschlossen, wenn sie nach dem 18. Mai 1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den alten Bundesländern genommen haben. Daß hieraus Konsequenzen auch für Aussiedler gezogen werden müssen, liegt auf der Hand. Der vorliegende Entwurf des Renten-Überleitungsgesetzes trägt dem Rechnung.

(Zuruf von der SPD: Eben nicht!)

Das neue Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen hat dafür den Weg für sachgerechte Lösungen frei gemacht.
Aussiedler — nach unserem Rechtsverständnis Deutsche — haben ein Anrecht darauf, bei uns aufgenommen zu werden und im Alter ein auskömmliches Dasein führen zu können. Der Gesetzentwurf hält daher grundsätzlich das bisherige Eingliederungsprinzip aufrecht. Es sollen hierbei jedoch stärker als bisher sowohl die unterschiedlichen Lebensbedingungen in den alten Bundesländern als auch die Einkommensverhältnisse in den neuen Bundesländern berücksichtigt werden. Aussiedler, die nach dem 31. Dezember 1990 in das alte Bundesgebiet zugezogen sind bzw. noch zuziehen, erhalten daher künftig Renten nur noch in einer um 20 % gegenüber dem durchschnittlichen westdeutschen Rentenniveau ab-



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gesenkten Höhe. Dies entspricht dem Prozentsatz, um den das Lohnniveau strukturschwacher Regionen im alten Bundesgebiet unter dem durchschnittlichen Lohnniveau liegt. Aussiedler, die ihren Wohnsitz in den neuen Ländern nehmen, auf die die Geltung des Fremdrentengesetzes ab 1. Januar 1992 erstreckt wird, erhalten Leistungen auf Rentenniveau Ost.

(Zuruf von der SPD: Abenteuerlich!)

Der Gesetzentwurf sichert somit Aussiedlern — je nach Wohnsitz — weiterhin einen angemessenen Lebensstandard.
Eine vollinhaltliche Gleichstellung von Aussiedlern mit Übersiedlern durch eine Absenkung der Leistungen nach dem Fremdrentengesetz auf das Rentenniveau Ost auch bei Aufenthalt in den alten Bundesländern, wie es verschiedentlich gefordert worden ist, ist nicht vorgesehen. Hiermit würde der unterschiedlichen Ausgangssituation nicht Rechnung getragen werden. Personen, die bei uns als Spätaussiedler und damit als Vertriebene anerkannt werden, verlassen ihre Herkunftsgebiete auch heute noch auf Grund der für sie dort bestehenden besonderen und spezifischen Probleme. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts aus den alten in die neuen Bundesländer werden die FAG-Leistungen für Aussiedler auf das Rentenniveau Ost abgesenkt. Damit wird eine Gleichbehandlung mit den Aussiedlern herbeigeführt, die ihren Wohnsitz im Beitrittsgebiet genommen haben.

(Zuruf von der SPD: Abenteuerlich!)

— Na ja, wenn Sie immer wieder „abenteuerlich" rufen, dann werden Sie ja nachher noch die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen. Ich bin gespannt, was Sie dazu zu sagen haben werden.
Im umgekehrten Fall, also bei Verlegung des Wohnsitzes von Ost nach West, soll der Aussiedler seine Rente auf Ostniveau erhalten; denn er kann nicht besser behandelt werden als der ehemalige DDR-Bürger, der seinen Wohnsitz nach dem 18. Mai 1990 in die alten Bundesländer verlegt hat.
Das Rentenüberleitungsgesetz hat naturgemäß auch Konsequenzen in der Unfallversicherung. Die wesentlichen Regelungsinhalte sind: Ab 1992 gelten die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung zur gesetzlichen Unfallversicherung für alle Versicherungsfälle im Beitrittsgebiet. Auch das Hinterbliebenenrecht der Reichsversicherungsordnung wird ab 1992 auf das Beitrittsgebiet übertragen und auch auf Todesfälle vor diesem Zeitpunkt angewandt. Die Unfallrenten und Pflegegelder werden entsprechend den Rentenanpassungen in der Rentenversicherung im Beitrittsgebiet angepaßt.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit bereits erhebliches geleistet. 30 gewerbliche Berufsgenossenschaften haben ihre Zuständigkeit auf die neuen Bundesländer erstreckt. 36 Verwaltungen in 13 Städten und mehr als 80 Stützpunkte des Technischen Aufsichtsdienstes für den Arbeitsschutz haben bereits ihre Tätigkeit aufgenommen. Knapp 300 000 Fälle mit laufenden Unfallrenten im Beitrittsgebiet sind inzwischen auf die sich erstreckenden bzw. zu errichtenden Unfallversicherungsträger verteilt worden. Die laufenden Renten werden von diesen Trägern bereits vom 1. April 1991 an gezahlt. Darüber hinaus leisten die Unfallversicherungsträger in ganz erheblichem Umfang Aus- und Fortbildungsarbeit, was sehr zu begrüßen ist. Ziel ist es, unter Einbeziehung der in den östlichen Bundesländern im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorhandenen Erfahrungen und Kenntnissen möglichst bald in der gesamten Bundesrepublik Deutschland ein effizientes Sozialleistungssystem zu verwirklichen, das zum Wohl der Arbeitnehmer, an die mehr als 100jährige Tradition der Unfallversicherung anknüpfend, wirken kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe hier die wesentlichen Regelungen des Überleitungsgesetzes vorzustellen versucht. Das Ganze hört sich so an, als könnte es mit ein paar Federstrichen umgesetzt werden. Die Realität — Ihnen hier brauche ich das nicht zu sagen — sieht natürlich anders aus: Auf die Träger der Rentenversicherung kommen Aufgaben zu, die nur unter Aufbietung aller Kraftreserven erledigt werden können. Was hier an Schulungs- und Programmierungsarbeiten zu leisten ist, grenzt an das unmögliche. Dazu muß neues, rechtstechnisch gewiß nicht einfaches Recht programmiert werden. Die Träger der Rentenversicherung haben bisher schon hervorragende Arbeit geleistet. Sie haben dafür gesorgt, daß auch in den neuen Bundesländern eine dynamische Rente eingeführt werden konnte. Die Überleitung des SGB VI auf die neuen Bundesländer wird nur dann in angemessener Zeit durchgeführt werden können, wenn wir als Gesetzgeber rechtzeitig, d. h. vor der parlamentarischen Sommerpause, die notwendigen Grundlagen dazu schaffen. Deshalb geht schon jetzt meine herzliche Bitte an Sie alle, dabei mitzuhelfen, das Überleitungsgesetz rechtzeitig zu verabschieden.
Ich weiß, meine lieben Kolleginnen und Kollegen insbesondere aus dem sozialpolitischen Bereich, daß uns viel zugemutet wird. Ich denke jedoch, daß wir es den Bürgern der neuen Bundesländer schuldig sind, diese Arbeit zu leisten.
Wir müssen es notfalls in Kauf nehmen, daß ein Höchstmaß an materieller Einzelfallgerechtigkeit nicht sofort erreichbar ist. Die Feinarbeit kann auch später noch geleistet werden. Jetzt kommt es darauf an, die Grundlagen dafür zu schaffen, daß jeder Berechtigte in den neuen Ländern die ihm nach neuem Recht zustehende Rente möglichst pünktlich erhält.
Meine Damen und Herren, wir muten den Beschäftigten der Rentenversicherungsträger und uns mit diesem Gesetz eine Menge zu. Wir haben insbesondere auch den Beamten des BMA in den letzten Monaten eine Menge zugemutet und Außerordentliches abverlangt. Die Rechtsmaterie ist ungeheuer kompliziert. Die Menschen von einem Altersversorgungssystem in das andere zu überführen, wobei diese Systeme völlig unterschiedlich sind, grenzt an sich an das kaum Machbare. Für die große Leistung, die in Ihrem Haus, Herr Minister Blüm, erbracht worden ist, möchte ich Ihnen und den vielen Mitarbeitern im Namen meiner Fraktion ganz herzlich danken.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)




Julius Louven
Trotz der gebotenen Eile wollen wir die Beratungen sorgfältig durchführen und die Probleme und noch entstehenden Fragen miteinander klären. Trotz vieler Beratungen in der Arbeitsgruppe haben auch wir immer noch Klärungs- und Nachfragebedarf. Die Anhörung der Verbände ist daher für uns von außerordentlicher Wichtigkeit. Ich bin auch ganz sicher, daß dieser Gesetzentwurf an der einen oder anderen Stelle noch Veränderungen und vielleicht auch Verbesserungen erfahren wird. So etwas ist parlamentarische Normalität.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach Jahrzehnten in einem immer maroder werdenden System, in dem es letztlich nur den Bonzen immer besser ging, werden die Bürger der neuen Bundesländer in eine Rentenversicherung einbezogen, die nach einem erfüllten Arbeitsleben einen angemessenen Lebensstandard sichert. Die Anpassung der Renten an die Entwicklung der Löhne ist für die Bürger der früheren DDR jetzt schon Wirklichkeit. Mit diesem Gesetz wenden wir zusätzlich Mittel von mehr als 10 Milliarden DM auf; ich denke, gerade wir Sozialpolitiker beschließen dies gerne. Wenn wir hinzurechnen, daß wir seit dem 1. Januar 1991 auch unser Kriegsopferversorgungssystem auf Opfer und Hinterbliebene übertragen haben, dann sind dies sozialpolitische Leistungen, auf die wir stolz sein können und mit denen wir uns sehen lassen können.
Der wirtschaftliche Fortschritt in den neuen Bundesländern beschleunigt sich. Die sozialen Sicherungssysteme sind oder werden übertragen. Nach dem Programm Aufschwung Ost ist die Überleitung unseres Rentensystems auf die neuen Länder ein weiterer milliardenschwerer Schritt, um in den neuen Ländern zu helfen. Ich bin sicher, daß wir nach der politischen Einigung die innere Einigung bald vollenden werden. Diese Regierung tut das Notwendige dazu, und wir, die Koalitionsfraktionen, unterstützen sie dabei nach Kräften.

(Gerd Andres [SPD]: Lob und Anerkennung!)

Mit aufhetzerischen Parolen und mit den sogenannten neuen Montagsdemonstrationen, Herr Andres, hilft man den Bürgern jedenfalls nicht. Wir machen ernst, und wir halten Wort.
Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Nun erteile ich dem Abgeordneten Rudolf Dreßler das Wort.