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ID1201900400

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    Plenarprotokoll 12/19 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. März 1991 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1203 A Nachträgliche Überweisung des Achten Jugendberichts an den Ausschuß für Familie und Senioren 1203A Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Strafprozeßordnung (Drucksachen 12/104, 12/209, 12/218, 12/289) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einschränkung von Rüstungsexporten (Drucksachen 12/120, 12/289) zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Einschränkung von Rüstungsexporten zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Lederer und der Abgeordneten der PDS/ Linke Liste: Rüstungsexportverbot ins Grundgesetz — Stopp der Rüstungsproduktion (Drucksachen 12/119, 12/116, 12/289) Dr. Rudolf Sprung CDU/CSU . . 1203D, 1224 D Hermann Bachmaier SPD 1205 B Dr. Heinrich Kolb FDP 1208 B Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD . . 1209A Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE 1210D Otto Schily SPD 1212A, 1224 C Dr. Willfried Penner SPD 1213D Dr. Walter Hitschler FDP 1213D Jürgen W. Möllemann, Bundesminister BMWi 1214D Wolfgang Roth SPD 1216D, 1217D Albrecht Müller (Pleisweiler) SPD . . . 1218B Gerd Poppe Bündnis 90/GRÜNE . . . 1218 C Andrea Lederer PDS/Linke Liste 1219 A Konrad Weiß (Berlin) Bündnis 90/GRÜNE 1220B Horst Eylmann CDU/CSU 1220D Otto Schily SPD 1221D Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 1223 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1224 A Birgit Homburger FDP 1224 C Dr. Burkhard Hirsch FDP (Erklärung nach § 31 GO) 1225A Tagesordnungspunkt 11: Beratung ohne Aussprache Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers für Wirtschaft: Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" — Wirtschaftsjahr 1989 — (Drucksachen 11/7759, 12/210 Nr. 90, 12/245) 1226C Zusatztagesordnungspunkte 4 bis 6: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 8, 9 und 10 (Drucksachen 12/260, 12/ 261, 12/291) 1226D Tagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenver- II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. März 1991 sicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1991 (Drucksachen 12/197, 12/286, 12/287) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung zu dem Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1990) und dem Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung (Drucksachen 11/8504, 12/286) Dr. Norbert Blüm, Bundesminister BMA 1227 C Barbara Weiler SPD 1228 D Dr. Norbert Blüm CDU/CSU 1229 D Petra Bläss PDS/Linke Liste 1230 C Dr. Eva Pohl FDP 1231 B Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 1232 B Alfons Müller (Wesseling) CDU/CSU . . 1233 A Hans Büttner (Ingolstadt) SPD 1233 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die in den Jahren 1986 bis 1988 gemachten Erfahrungen mit dem Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub (Drucksache 11/ 8517) Hannelore Rönsch, Bundesminister BMFuS 1235A Dr. Ulrich Böhme (Unna) SPD 1237 C Christina Schenk Bündnis 90/GRÜNE . 1239 C Dr. Walter Hitschler FDP 1241A Dr. Heiner Geißler CDU/CSU 1241B Heinz Hübner FDP 1242 A Dr. Barbara Höll PDS/Linke Liste . . . 1244 A Eva-Maria Kors CDU/CSU 1245 B Dr. Rose Götte SPD 1246C, 1251 C Dr. Walter Hitschler FDP 1248 A Dr. Maria Böhmer CDU/CSU 1248D Dr. Rose Götte SPD 1250 C Stefan Schwarz CDU/CSU 1251A Nächste Sitzung 1252 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 1253* A Anlage 2 Redaktionelle Berichtigungen zur Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 12/289 —, zu Protokoll gegeben von dem Berichterstatter zu Drucksache 12/104 Abgeordneter Dr. Rudolf Sprung (CDU/CSU) 1254* A Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 10 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Strafprozeßordnung, Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung von Rüstungsexporten, Antrag der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Einschränkung von Rüstungsexporten) . . 1254*C Anlage 4 Amtliche Mitteilung 1254*C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. März 1991 1203 19. Sitzung Bonn, den 22. März 1991 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Berger, Johann Anton SPD 22. 03. 91 Beucher, Friedhelm Julius SPD 22. 03. 91 Braband, Jutta PDS 22. 03. 91 Büchler (Hof), Hans SPD 22. 03. 91 Conradi, Peter SPD 22. 03. 91 Cronenberg (Arnsberg), Dieter-Julius FDP 22. 03. 91 Dr. Diederich (Berlin), Nils SPD 22. 03. 91 Eimer (Fürth), Norbert FDP 22. 03. 91 Formanski, Norbert SPD 22. 03. 91 Francke (Hamburg), Klaus CDU/CSU 22. 03. 91 Friedhoff, Paul FDP 22. 03. 91 Fuchs (Köln), Anke SPD 22. 03. 91 Gattermann, Hans H. FDP 22. 03. 91 Dr. Gautier, Fritz SPD 22. 03. 91 Geiger, Michaela CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. von Geldern, Wolfgang CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Glotz, Peter SPD 22. 03. 91 Gröbl, Wolfgang CDU/CSU 22. 03. 91 Grünbeck, Josef FDP 22. 03. 91 Henn, Bernd PDS 22. 03. 91 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 22. 03. 91 Hilsberg, Stephan SPD 22. 03. 91 Hörster, Joachim CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Holtz, Uwe SPD 22. 03. 91 Horn, Erwin SPD 22. 03. 91** Jung (Düsseldorf), Volker SPD 22. 03. 91 Jungmann (Wittmoldt), Horst SPD 22. 03. 91 Kittelmann, Peter CDU/CSU 22. 03. 91 Klappert, Marianne SPD 22. 03. 91 Kleinert (Hannover), Detlef FDP 22. 03. 91 Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 22. 03. 91 Kohn, Roland FDP 22. 03. 91 Kolbe, Manfred CDU/CSU 22. 03. 91 Koppelin, Jürgen FDP 22. 03. 91 Kossendey, Thomas CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Krause (Börgerende), Günther CDU/CSU 22. 03. 91 Dr.-Ing. Laermann, Karl-Hans FDP 22. 03. 91 Dr. Graf Lambsdorff, Otto FDP 22. 03. 91 Dr. Leonhard-Schmid, Elke SPD 22. 03. 91 Lohmann (Lüdenscheid), Wolfgang CDU/CSU 22. 03. 91 Marten, Günter CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Mertens (Bottrop), Franz-Josef SPD 22. 03. 91 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Mildner, Klaus Gerhard CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 22. 03. 91 Müller (Düsseldorf), Michael SPD 22. 03. 91 Müntefering, Franz SPD 22. 03. 91 Dr. Neuling, Christian CDU/CSU 22. 03. 91 Niggemeier, Horst SPD 22. 03. 91 Paintner, Johann FDP 22. 03. 91 Dr. Pfennig, Gero CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Pinger, Winfried CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Probst, Albert CDU/CSU 22. 03. 91 Rahardt-Vahldieck, Susanne CDU/CSU 22. 03. 91 Rappe (Hildesheim), Hermann SPD 22. 03. 91 Rauen, Peter Harald CDU/CSU 22. 03. 91 Reschke, Otto SPD 22. 03. 91 Reuschenbach, Peter W. SPD 22. 03. 91 Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 22. 03. 91 Rother, Heinz CDU/CSU 22. 03. 91 Rühe, Volker CDU/CSU 22. 03. 91 Sauer (Stuttgart), Roland CDU/CSU 22. 03. 91 Schartz (Trier), Günther CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Scheer, Hermann SPD 22. 03. 91 Schmidt (Spiesen), Trudi CDU/CSU 22. 03. 91 Dr. Schmude, Jürgen SPD 22. 03. 91 Dr. Schreiber, Harald CDU/CSU 22. 03. 91** Schulte (Hameln), Brigitte SPD 22. 03. 91** Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dieter CDU/CSU 22. 03. 91 Schulz (Leipzig), Gerhard CDU/CSU 22. 03. 91 Seiler-Albring, Ursula FDP 22. 03. 91 Dr. Solms, Hermann Otto FDP 22. 03. 91 Dr. von Teichman und Logischen, Cornelia FDP 22. 03. 91 Dr. Ullmann, Wolfgang Bündnis 22. 03. 91 90/GRÜNE Dr. Vondran, Ruprecht CDU/CSU 22. 03. 91 Vosen, Josef SPD 22. 03. 91 Dr. Waigel, Theodor CDU/CSU 22. 03. 91 Walz, Ingrid FDP 22. 03. 91 Welt, Hans-Joachim SPD 22. 03. 91 Dr. Wieczorek (Auerbach), Bertram CDU/CSU 22. 03. 91 Wieczorek-Zeul, SPD 22.03.91 Heidemarie Wolf, Hanna SPD 22. 03. 91 Wollenberger, Vera Bündnis 22. 03. 91 90/GRÜNE Zapf, Uta SPD 22. 03. 91 Zierer, Benno CDU/CSU 22. 03. 91* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung 1254* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. März 1991 Anlage 2 Redaktionelle Berichtigungen zur Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 12/289 —, zu Protokoll gegeben von dem Berichterstatter zu Drucksache 12/104 Abgeordneter Dr. Rudolf Sprung (CDU/CSU) (1) Zu Seite 7 (paginiert) Artikel i Nr. 4 § 34 Abs. 4: Hier sind die Sätze 3, 4 und 5 zu streichen. Diese Sätze sind mit den vom mitberatenden Rechtsausschuß beschlossenen und vom federführenden Ausschuß für Wirtschaft übernommenen Sätzen 1 und 2 des § 34 Abs, 4 materiell deckungsgleich. Die Sätze 3, 4 und 5 sind daher gegenstandslos; sie sind zu streichen, um eine Wiederholung zu vermeiden. (2) Zu Seite 9 (paginiert) Im Artikel 1 § 41 Abs. 5 Zeile 1 ist zu streichen „nach § 49 Abs. 1 antragsberechtigte". Nach „Bundesminister" muß es um der Klarheit willen „der Finanzen" heißen. Die Streichung ist notwendig, weil nach § 40 Abs. 1 nicht der Bundesminister der Finanzen, sondern der Behördenleiter des Zollkriminalinstitutes das Antragsrecht hat. (3) Zu Seite 5 (paginiert) In der rechten Spalte ist in den Satz „Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen" nach dem Wort „hat" einzufügen: „mit Zustimmung des Bundesrates". Diese Einführung ist erforderlich, weil der Ausschuß bei seinen Beratungen dieses Gesetzentwurfes davon ausgegangen war, daß es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt. (4) Der Titel des zu beschließenden Gesetzes — Drucksache 12/104 — sollte lauten: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze" Nach den im federführenden Ausschuß gefaßten Beschlüssen beschreibt diese Bezeichnung präziser die dadurch erfolgte Erweiterung des Gesetzentwurfes gegenüber dem ursprünglichen Entwurf — Drucksache 12/104 — . Außerdem sind in der Eile einige offensichtliche technische Unrichtigkeiten aufgetreten (Numerierung etc.), deren Korrektur der Präsident im Benehmen mit dem federführenden Ausschuß veranlassen wird. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy (CDU/CSU) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 10 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Strafprozeßordnung, Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung von Rüstungsexporten, Antrag der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Einschränkung von Rüstungsexporten) Als Befürworter der Landesverteidigung, des Bündnisses und auch erweiterter deutscher Verantwortung in der Welt ist für mich eine Begrenzung der deutschen Waffenexporte über das Bündnis hinaus, insbesondere in Entwicklungsländer, Voraussetzung für eine breite Akzeptanz dieser Verteidigungspolitik. Der Gesetzentwurf der Koalition ist dazu ein wichtiger, insbesondere schneller Schritt in die richtige Richtung. Ich stimme ihm deswegen zu. Der SPD-Gesetzentwurf und SPD-Antrag erfordert wesentlich mehr Zeit für eine realistische Verwirklichung und enthält zudem auch falsche Ansätze. Ich lehne ihn deswegen ab. Da die Rüstungskooperation im Bündnis unverzichtbar ist, ist eine gemeinsame Rüstungsexportpolitik des Bündnisses — möglichst aber auch darüber hinaus — Voraussetzung dafür, vor allem den Rüstungsexport in die Dritte Welt drastisch zu reduzieren. Hieran über die heutigen Beschlüsse hinaus weiterzuarbeiten, bleibt mein wesentliches politisches Ziel. Anlage 4 Amtliche Mitteilung Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Drucksache 12/152 Nr. 23-30, 33-37, 39-41, 43-45, 48, 49
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    Rede von Hermann Bachmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die jüngere Geschichte der bundesdeutschen Rüstungsexportkontrolle ist eine Geschichte des Versagens der politisch verantwortlichen Bundesregierung. Schon lange wissen wir, daß nicht nur einige wenige schwarze Schafe, wie man uns immer wieder weismachen will, zu Exporteuren des Todes geworden sind, sondern daß sich eine immer länger werdende Reihe von Unternehmen an diesen Geschäften eine goldene Nase verdient hat und wohl noch immer verdient.
    Dies gilt für die sogenannten legalen Exporte, die mit dem Wohlwollen der Bundesregierung durchgeführt werden und wurden ebenso wie für die unter den Augen der Behörden getätigten illegalen Exporte. Die beiden von der SPD initiierten Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages, die sich in der vergangenen Legislaturperiode mit den legalen und illegalen Waffen- und Rüstungsexporten befaßt haben, haben schon längst das erschreckende Ausmaß der tiefen Verstrickung deutscher Unternehmen und deutscher Politik in die immer umfangreicher werdenden Waffen- und Rüstungsexporte zutage gefördert.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU: Einiger weniger!)

    Aber noch nicht einmal die Tatsache, daß ein deutscher Unternehmer eine vollständige Giftgasfabrik nach Libyen liefern konnte, führte zum Aufbau eines wirksamen und weitgehend lückenlosen Kontrollsystems. Auch die Lieferungen von Rüstungsgütern und Massenvernichtungstechnologien in den Irak standen in den vergangenen Jahren immer wieder im Mittelpunkt gut recherchierter Presseberichte, ohne daß die Regierung daraus die dringend notwendigen Konsequenzen gezogen hätte.
    Seit es — um nur ein Beispiel zu nennen — Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre einem Freiburger Unternehmen gelang, einen wichtigen Baustein zum pakistanischen Atombombenprogramm, eine komplette Uranhexafluorid-Anlage, im Wert von 15 Millionen DM in 62 Teillieferungen an bundesdeutschen Behörden und Grenzkontrollen vorbei illegal nach Pakistan zu exportieren, war vor allem auch den damit befaßten Politikern und Beamten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesamtes für Wirtschaft klar, daß unsere Grenzen für illegale Rüstungsexporte weit geöffnet sind und skrupellose Geschäftemacher leichtes Spiel haben.
    Dem Rüstungsexporteur im übrigen wurde damals kaum ein Haar gekrümmt. Er erhielt Mitte der 80er Jahre für dieses verbrecherische Geschäft lediglich acht Monate Freiheitsstrafe, selbstverständlich zur Bewährung ausgesetzt, und hatte eine Bewährungsauflage von lediglich 30 000 DM zu zahlen.

    (Dr. Vogel [SPD]: Hört! Hört! — Marschewski [CDU/CSU]: Ist das Urteil denn von der Bundesregierung? — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Das war ein Gesetz aus Ihrer Zeit! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Mitte der 80er Jahre fiel das Urteil. Warten Sie ab, das kommt ja noch.
    Dies ist ein Betrag, der in Anbetracht der Gewinne, die bei diesen Geschäften gemacht werden, buchstäblich aus der Portokasse bezahlt wird.
    Das Urteil des Freiburger Schöffengerichts

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nicht der Bundesregierung! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)




    Hermann Bachmaier
    ließ im übrigen keinen Zweifel daran, wieso es sich gezwungen sah, den Rüstungsexporteur — hören Sie doch einmal genau hin; ich versuche nicht, hier schwarz-weiß zu malen, wie Sie schnell merken werden —

    (Roth [SPD]: Das ist die Wahrheit!)

    strafrechtlich auch noch so komfortabel zu behandeln. Zugunsten des Angeklagten, hieß es da, sei zu berücksichtigen, daß ihm die staatlichen Stellen die Tat leicht gemacht haben. Zur Durchführung der Exporte habe es keiner Nacht-und-Nebel-Aktion bedurft.

    (Dr. Vogel [SPD]: Aha!)

    Der Exporteur habe, so wörtlich, keinesfalls besonders raffiniert vorgehen müssen, um sein Ziel zu erreichen.

    (Dr. Vogel [SPD]: Hört! Hört!)

    Jetzt kommt es: Obwohl dem Wirtschaftsministerium und auch dem damaligen Wirtschaftsminister

    (Dr. Vogel [SPD]: Straußbriefe!)

    dieses Urteil zur Kenntnis gebracht wurde und im Wirtschaftsministerium sogar noch Verbesserungsvorschläge erarbeitet wurden, geschah gar nichts.
    Erst nach dem Rabta-Skandal fing man unter dem öffentlichen Druck so ganz langsam an, die einschlägigen Strafvorschriften zu verschärfen.

    (Dr. Vogel [SPD]: So war es!)

    Kein Wunder also — jetzt kommt die bittere Konsequenz —, daß der Giftgasexporteur aus Lahr noch im vergangenen Jahr so behandelt wurde, als hätte er lediglich ein verzeihliches Kavaliersdelikt begangen.
    Vieles konnte unter den Augen der Behörden ganz legal exportiert werden,

    (Dr. Vogel [SPD]: Hört! Hört!)

    weil die Maschen des Außenwirtschaftsrechtes nach wie vor zu weit geknüpft sind und weil die Ideologie der Exportförderung immer den Vorrang vor wirksamen Kontrollen hatte.

    (Dr. Vogel [SPD]: Ja!)

    Da sprachen leitende Beamte im Atomskandal-Untersuchungsausschuß davon, daß es nicht die Aufgabe der Exportkontrolleure sei, so wörtlich, der deutschen Industrie Knüppel in den Weg zu legen. Da war davon die Rede, daß im Zweifel für den Exporteur entschieden worden sei, weil nach der Rechtslage die Exportfreiheit Vorrang habe.
    Wen wundert es da noch, daß Geheimdiensthinweise auf illegale Exporte als lästige Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen abgelehnt wurden und daß ein früherer Kontrollbeamter aus dem Bundesamt für Wirtschaft gar meinte, anonyme Papiere, also Geheimdiensthinweise, dieser Art landen bei mir normalerweise im Papierkorb. Die Zitate ließen sich beliebig fortsetzen.
    Wer seine Aufgabe vorwiegend darin sah, für die Wirtschaft dazusein, Exporte grundsätzlich zu fördern und nicht gleichrangig zu kontrollieren, der ist schon aus seinem Selbstverständnis heraus nicht in der Lage, skrupellosen Rüstungsexporteuren auf die Finger zu schauen und ihnen schon im Vorfeld das Handwerk zu legen.
    Meine Damen und Herren, diese Zitate belegen mit aller Deutlichkeit aber auch, daß eine dem Bundeswirtschaftsministerium zugeordnete Exportkontrollinstitution schon strukturell nicht in der Lage sein kann, wirksame Kontrolle auszuüben.
    Unter der erdrückenden Fülle immer neuer Berichte über die tiefe Verstrickung deutscher Unternehmen in die Aufrüstung des Irak bis hin zur Lieferung von Massenvernichtungstechnologien war die Bundesregierung genötigt, Initiativen gegen den Rüstungsexport zu ergreifen. Wer allerdings geglaubt hatte, daß die Regierung nach diesen schlimmen Erfahrungen ihre bisherige expansive und extensive Rüstungsexportpolitik einschränken und einen Prozeß des Umdenkens einleiten würde, wurde enttäuscht. Mit dem Segen der Bundesregierung sollen Tornados und U-Boote nach Südkorea ebenso exportiert werden wie Panzerabwehrraketen nach Indien und U-Boote nach Israel.
    Nachdem die sogenannten legalen Rüstungsexporte in den vergangenen Jahren drastisch angestiegen sind, soll offensichtlich auch in Zukunft kräftig genehmigt und exportiert werden. Von Lehren aus den bitteren Erfahrungen des Golfkrieges kann bislang keine Rede sein.
    Während die Bundesregierung nicht im Traum daran denkt, ihre Genehmigungspraxis einzuschränken, verlangen wir heute eine verbindliche gesetzliche Festlegung darauf, daß im Vorgriff auf eine spätere Verfassungsnorm bereits jetzt Waffenexporte in Staaten außerhalb der NATO gesetzlich untersagt werden. Dem können Sie heute zustimmen; das wäre doch ein deutliches Zeichen.

    (Beifall bei der SPD)

    Mit einer rechtsstaatlich äußerst gefährlichen Minimallösung versucht die Bundesregierung, von ihrer, wie gesagt, extensiven Genehmigungspraxis abzulenken und den Eindruck zu erwecken, sie würde nunmehr unnachsichtig Rüstungsexporteure verfolgen und dingfest machen.
    Einem jahrelangen grenzenlosen Schlendrian, Herr Marschewski, bei der Konotrolle illegaler Rüstungsexporte soll nunmehr durch hektisch zusammengezimmerte Strafrechtsnormen und darauf aufbauende Telefonabhörermächtigungen zu Leibe gerückt werden, die in bedenklicher Weise in das verfassungsrechtlich geschützte Post- und Fernmeldegeheimnis auch einer Vielzahl Unbeteiligter eingreifen.

    (Marschewski [CDU/CSU]: Wie wollen Sie es denn machen? Es geht gar nicht anders!)

    Andere wirksame Instrumente zur Aufdeckung und Verhinderung illegaler Rüstungsexporte werden nicht einmal in Betracht gezogen.
    Wie Sie wissen, haben wir die uns bekannten Rüstungsexportverstöße in den Untersuchungsausschüssen gründlich unter die Lupe genommen. Deshalb wissen wir, daß verfassungsrechtlich einwandfreie Methoden, wie wir sie in unserem Gesetzentwurf und Entschließungsantrag vorschlagen, dann, wenn sie



    Hermann Bachmaier
    kompetent durchgeführt werden, nicht nur geeignet, sondern auch ausreichend sind, illegale Rüstungsexporteure nicht nur nach der Tat zu fassen, sondern auch die geplanten Rüstungsexporte zu verhindern.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wie wollen Sie das machen?)

    Dies gilt für rechtzeitig, und, wie gesagt, kompetent durchgeführte Außenwirtschaftsprüfungen ebenso wie für strafbewehrte Anzeigen und Anzeigepflichten sowie für eine strafprozessual geregelte legale Abhörberechtigung dann, wenn ein konkreter Verdacht besteht.

    (Marschewski [CDU/CSU]: Was haben wir denn geregelt?)

    — Hören Sie nur zu! Sie hätten bei dem bleiben können, was wir vorgeschlagen haben.
    Wir fordern deshalb eine verbindliche gesetzliche Regelung, daß gründliche Außenwirtschaftsprüfungen in allen Fällen bereits dann durchgeführt werden müssen — nicht nur durchgeführt werden können —, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht auftauchen, daß ein illegaler Rüstungsexport bevorsteht.
    Vor nicht allzu langer Zeit haben Sie es in Fällen, in denen Sie jetzt abhören wollen, sogar noch abgelehnt, Außenwirtschaftsprüfungen durchzuführen.

    (Dr. Vogel [SPD]: Aha! Schau, Schau, Schau!)

    Wer sich so verhalten hat, ist meines Erachtens nicht legitimiert, sich über Instrumente, die rechtsstaatlich einwandfrei sind, so gelassen hinwegzusetzen, wie das hier der Fall ist.

    (Beifall bei der SPD)

    Neben den mit der Außenwirtschaftskontrolle befaßten Beamten soll nach unseren Vorschlägen jede Person verpflichtet werden, drohende Rüstungsexporte unverzüglich zur Anzeige zu bringen, wenn sie davon Kenntnis erlangt. Durch die Aufnahme der Rüstungsexportverstöße in die anzeigepflichtigen Delikte nach § 138 des Strafgesetzbuches riskieren diejenigen, die dieser Anzeigepflicht nicht nachkommen, selber eine empfindliche Strafe. Wir wollen auch, daß Arbeitnehmer, die von solchen Verstößen in ihren Betrieben erfahren und diese Informationen weitergeben, arbeitsrechtlich in vollem Umfange geschützt werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir halten es auch für richtig, daß eine Telefonüberwachung von Verdächtigen nach den Regeln der StPO dann durchgeführt wird, wenn, wie gesagt, ein konkreter Verdacht besteht. Eine Telefonüberwachung, die durchgeführt werden kann, ohne daß konkrete Umstände den Verdacht auf einen schweren Rüstungsexportverstoß rechtfertigen, lehnen wir aus rechtsstaatlichen Gründen ab.
    Uns ist völlig unverständlich, daß die Regierung nun mit Brachialgewalt diese unnötigen neuen und in dieser Weise bisher nirgendwo bestehenden Telefonabhörbefugnisse schaffen will, durch die eine unabsehbare Vielzahl von Menschen in ihrem verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Bewahrung des
    Post- und Fernmeldegeheimnisses in Mitleidenschaft gezogen werden können und wohl auch werden.
    Wir brauchen keinen grenzenlosen Überwachungsstaat, um den illegalen Rüstungsexporteuren das Handwerk zu legen.

    (Beifall bei der SPD)

    Der Rechtsstaat ist stark genug, um diese Aufgabe mit rechtsstaatlich einwandfreien Mitteln zu lösen.

    (Marschewski [CDU/CSU]: Das ist doch einwandfrei!)

    Daß Sie ganz genau wissen, welch gefährliche Operation Sie an unserer verfassungsrechtlichen Grundordnung vornehmen wollen, das zeigt auch die Tatsache, daß Sie immer wieder neue Formulierungen vorgenommen und Ergänzungen hinzugefügt haben und nunmehr diese unerträglich extensive Abhörermächtigung lediglich bis zum 31. Dezember 1994 befristen wollen. Was soll das eigentlich? Was soll denn danach kommen, wenn Sie uns bisher andere Instrumente weder zur Entscheidung noch zur Beratung vorgelegt haben?
    Meine Damen und Herren, wenn außerdem ein Rüstungsexporteur befürchten muß, daß er im Falle einer Entdeckung nicht nur mit hohen Freiheitsstrafen zu rechnen hat, sondern auch seine berufliche Existenz auf dem Spiel steht und ihm durch Gesetz zwingend sein gesamter Bruttoerlös abgenommen wird, dann wird er sich sehr wohl überlegen, ob er sich auf derartige Risiken einläßt.
    Völlig unzureichend geregelt ist bis heute auch der gesamte Bereich der Ausfuhr der sogenannten Dualuse-Produkte und -Technologien, also die Ausfuhr von Gegenständen und Techniken, die sowohl friedlichen Zwecken dienen als auch sehr schnell einer gefährlichen kriegerischen Verwendung zugeführt werden können.
    Wirksame Rüstungsexportkontrolle kann letztlich nur dann funktionieren, wenn die noch immer zersplitterten Zuständigkeiten für Exportgenehmigung und -kontrolle endlich zusammengefaßt werden und bei einem dafür zuständigen Exportkontrollamt hinreichender Sachverstand für die Kontrolle besteht. Auch von derartigen, zwingend notwendigen administrativen Maßnahmen haben wir bislang kaum etwas gesehen. Wir haben allenfalls einige unverbindliche Andeutungen vernommen, daß die Exportgenehmigungszuständigkeit irgendwann aus dem Eschborner Bundesamt für Wirtschaft ausgegliedert werden soll. Geschehen ist in dieser Richtung nach meiner Kenntnis bis heute allerdings noch nichts.
    Auch muß seitens der Bundesregierung endlich mit der unerträglichen Geheimniskrämerei bei Rüstungsexporten Schluß gemacht werden.

    (Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ GRÜNE)

    Das Parlament und die Öffentlichkeit müssen unaufgefordert, umfassend und lückenlos

    (Dr. Vogel [SPD]: Wahrheitsgemäß! — Zuruf von der CDU/CSU: Wenn möglich, täglich!)




    Hermann Bachmaier
    — und wahrheitsgemäß — über Rüstungsexporte und die der Regierung bekannten Rüstungsexportverstöße unterrichtet werden — nicht nur über die illegalen Rüstungsexporte, sondern über alle.
    Im Gegensatz zu unserem Gesetzentwurf und unserem Entschließungsantrag, dem Sie heute zustimmen können, wenn Sie es mit der Rüstungsexportkontrolle, auch für legale Exporte, ernst meinen, wird sich durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung an den Rüstungsexporten, wie gesagt, wenig bis gar nichts ändern. Es bleibt bei der extensiven Praxis immer weiterer legaler Exporte in Staaten außerhalb des NATO-Bereiches und einer immer tieferen Verstrikkung in gegenwärtige und zukünftige Konflikte auf dieser Erde. Auch bei der Bekämpfung der illegalen Rüstungsexporte wird der Regierungsentwurf wenig ändern.
    Im legalen Bereich ändert sich bekanntlich gar nichts. Davon soll dieser Entwurf entscheidend ablenken. Das ist die Strategie, die hier angewendet wird.

    (Beifall bei der SPD — Marschewski [CDU/ CSU]: Schwachsinn!)

    Wer eine so großzügige Rüstungsexportgenehmigungspraxis betreibt, meine Damen und Herren, wie dies bei der Bundesregierung der Fall ist — jetzt hören Sie einmal genau zu — , braucht sich nicht zu wundern, wenn gewissenlose Krämerseelen skrupellose Geschäfte mit dem Tod betreiben. Das hat Ausstrahlungswirkung, meine Damen und Herren. Auch der illegale Rüstungsexport wird am wirksamsten dadurch bekämpft, daß wir den sogenannten legalen Export endlich einschränken, um in einer hoffentlich nicht zu allzu fernen Zukunft, ebenso wie Japan, das wir uns sonst immer zum Vorbild nehmen sollen, ganz auf die Ausfuhr von Rüstungsgütern zu verzichten.
    Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ GRÜNE)



Rede von Hans Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich erteile dem Abgeordneten Heinrich Kolb das Wort.

(Zuruf von der CDU/CSU: Endlich einmal etwas Solides!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich L. Kolb


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die „Stuttgarter Nachrichten" hatten die erste Lesung des heute zur Beratung anstehenden Gesetzes mit der Schlagzeile kommentiert: „Der Empörung folgt ein verwässerter Gesetzentwurf". Schon das war falsch.
    Ich stelle heute fest: Mit dem hier zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf, der eben kein verwässerter Entwurf ist, sollte diese Kritik endgültig verstummen.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Mehr noch, der Kollege Bachmaier fühlte sich damals bemüßigt, zu kritisieren — ich zitiere jetzt:
    Dieses Verfahren hat bei der Koalition schon Methode. Dem Ausdruck großen Entsetzens folgen
    vollmundige Ankündigungen, hinter denen die
    dann vorgelegten Gesetzentwürfe weit zurückbleiben, und im Gesetzgebungsverfahren gegen die Aufweichungen und Verwässerungen weiter.
    Herr Kollege Bachmaier, gestatten Sie mir, daß ich Ihnen von dieser Stelle aus sage: Sie haben sich geirrt! Der jetzt in der zweiten Lesung vorliegende Entwurf bleibt in keinem Falle hinter dem ursprünglichen Entwurf und hinter unseren Ankündigungen zurück.
    Gestatten Sir mir auch noch die folgende Anmerkung. Mir scheint doch ein bißchen das von Ihnen damals Gesagte aus heutiger Sicht auf die SPD zuzutreffen: Erst große Ankündigungen, jetzt aber wirklich dafür sorgen zu wollen, daß illegale Waffenexporte aufhören; dann bekommen Sie kalte Füße und machen einen Rückzieher.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Marschewski [CDU/CSU]: Sehr wahr! Sehr richtig! — Widerspruch bei der SPD)

    Herr Kollege Schily,

    (Geis [CDU/CSU]: Den Schily kannst du vergessen!)

    im Wirtschaftsausschuß konnte man den Eindruck gewinnen, daß die SPD gar nicht so schnell an einer wirksamen Regelung dieser Frage interessiert ist.

    (Schily [SPD]: Wie bitte? Das ist unglaublich, was Sie hier bieten! Das ist die Unwahrheit! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Ich räume allerdings ein: Es ist für Sie angenehmer, die Regierung wegen angeblicher Untätigkeit regelmäßig zu kritisieren, als heute zuzugeben, daß mit einem wirksamen Gesetzentwurf Abhilfe geschaffen wird.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Geis [CDU/CSU]: Der Schily wollte nicht!)

    Zurück zur Sache: Der heute vorliegende Entwurf ist in der Tat von dem Bemühen getragen, das Problem nachhaltig in den Griff zu bekommen. Dabei steht die Möglichkeit des Abhörens im Vorfeld nach den §§ 39, 40 des Außenwirtschaftsgesetzes, das beschlossen werden soll, zwar im Mittelpunkt der Diskussion. Wir dürfen aber dennoch nicht übersehen, daß wir es mit einem ganzen Bündel von Vorschriften zu tun haben, die neu oder in dieser Ausgestaltung erst seit kurzem in unsere Rechtssystematik eingeführt sind.
    Ich nenne die wichtigsten Stichworte: der besondere Straftatbestand für Embargoverstöße, die erhebliche Verschärfung der Strafbestimmungen, die dazu führt, daß bei Mindeststrafen von zwei Jahren eine Bewährung in aller Regel ausscheidet, die Bestrafung von Technologiesöldnern, die Ermächtigung des Bundesministers für Wirtschaft im Einzelfall bei bestehender Gefahr, die Änderung des Gesetzes zu Art. 10 des Grundgesetzes, wonach jetzt auch Erkenntnisse aus der Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes in Fällen illegaler Exporte verwendet werden können, und schließlich — ganz wichtig — die Strafgesetzänderung, wonach eine Abschöpfung der Erlöse nach dem Bruttoprinzip erfolgen kann, d. h. es werden



    Dr. Heinrich Kolb
    sämtliche Erlöse ohne Schmälerung durch irgendwelche Aufwendungen eingezogen.
    Der Gesetzentwurf entspricht dem Bekenntnis zu einer neuen Qualität der Verantwortung, die mit dem gestiegenen außenpolitischen Gewicht der Bundesrepublik Deutschland korrespondiert.

    (Geis [CDU/CSU]: Aber die anderen Länder müssen sich anschließen!)

    — So ist es.
    Mit dem Ende des Golfkrieges ist unsere Empörung eben nicht zu Ende. Wir nehmen das Ende des Krieges nicht zum Anlaß, zur Tagesordnung überzugehen, sondern wir bekennen uns auch jetzt noch zu unserer Verantwortung, die zwingend zum liberalen Rechtsstaat und damit auch zu einer freiheitlichen Verfassung unseres Außenhandels gehört.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)