Rede von
Hans-Wilhelm
Pesch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Hitschler, es ist gerade beim sozialen Wohnungsbau wichtig, daß wir zumindest für die Altländer wieder auf die Summe kommen, die wir bis dato gehabt haben.
Es ist mein Anliegen an diesem Nachmittag, das in die Debatte einfließen zu lassen. Ich glaube, damit bringen wir den Wohnungsbau in den Altländern etwas mehr nach vorne, wie es die augenblickliche Wohnungssituation erfordert.
— Dieser Feststellung sicher nicht.
Ich komme noch zu diesen Zahlen.
Eine nach meiner Ansicht nicht ausreichende Summe ist der Verpflichtungsrahmen für die Städtebauförderung von insgesamt 760 Millionen DM, wobei diese Summe je zur Hälfte auf alte und neue Bundesländer aufgeteilt wird. Ich erlaube mir die Feststellung, daß Städtebauförderung auch für die alten Bundesländer von großer Bedeutung bleiben wird und daß der Einsatz dieser Mittel in den einzelnen Kommunen nicht, wie es oft fälschlicherweise dargestellt wird, nur für die Rotpflasterung von Radwegen verwendet wird; Ausgaben dafür könnte man sicher einige Jahre zurückstellen. Städtebauförderungsmittel sind für viele Gemeinden für strukturelle und vor allem unabwendbare ökologische Maßnahmen unverzichtbar.
Hier wäre eine Aufstockung der Städtebauförderungsmittel durchaus angebracht.
Ich erwähnte schon, daß im sozialen Wohnungsbau insgesamt 2,76 Milliarden DM im Verpflichtungsrahmen zur Verfügung stehen werden. Für die alten Bundesländer werden einschließlich des bereits im dritten Nachtragshaushalt 1990 veranschlagten Verpflichtungsrahmens von 1,1 Milliarden DM insgesamt 1,76 Milliarden DM bereitgestellt. Dabei werden der 1. Förderungsweg mit 150 Millionen DM, der 2. Förderungsweg mit 410 Millionen DM und der 3. Förderungsweg mit immerhin 1,2 Milliarden DM bedacht.
Die bereitgestellten Mittel im sozialen Wohnungsbau für die neuen Bundesländer werden ihre Wirkung in einem breitgefächerten Programm im Rahmen des Neubaus von Eigentumsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau, im Rahmen des Mietwohnungsbaus bzw. sozialen Wohnungsbaus, im Rahmen von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen haben.
Weiter werden Zuschüsse gewährt, damit begonnene Wohneinheiten — hier handelt es sich um rund 27 000 — überhaupt fertiggestellt werden können. Das gleiche gilt für in den neuen Bundesländern begonnene, selbstgenutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen.
Meine Damen und Herren, ich sehe, daß meine Redezeit abläuft. Ich hätte Ihnen gern noch einige sehr interessante Zahlen vorgetragen, vor allen Dingen in bezug auf die neuen Bundesländer. Ich glaube, daß sich diese Zahlen, meine Damen und Herren von der Opposition, sehen lassen können.
Das Ziel, das wir mit den Programmen für die Altländer in den Vorjahren, ab 1988, nach und nach in diesen erreichen, werden wir auch in den neuen Bundesländern erreichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stehen im Jahr 1991 und in den nächsten Jahren vor gewaltigen Herausforderungen, denen sich auch — und nicht zuletzt — die Haushaltspolitik im Einzelplan 25 stellen muß. Es gilt, gerade im Bereich der Wohnungsbaupolitik und der Städtebauförderung gleichwertige Lebensbedingungen in allen Regionen der neuen — und nun größeren und gleichzeitig in diesem Bereich problembeladeneren — Bundesrepublik zu erreichen.
Ich danke Ihnen.